Besteuerung von Unternehmen III

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D. Interpretation der Vorteilhaftigkeitskriterien

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Der Vermögensendwert ist ein absolutes Vorteilhaftigkeitskriterium. Er entspricht dem Wert des Vermögens am Ende des Berechnungszeitraums. Die finanzielle Vorteilhaftigkeit einer Investition kann nur durch Vergleich mit einer anderen Alternative beurteilt werden. Die Gegenüberstellung der Vermögensendwerte von mehreren Investitionsalternativen gibt lediglich deren Reihung wieder. Ob die betrachtete Investition gegenüber einer alternativen Anlage (zB Anlage der verfügbaren Zahlungsmittel am Kapitalmarkt) vorteilhaft ist, kann nicht unmittelbar ersehen werden. Dies ist erst möglich, wenn der Vermögensendwert der alternativen Finanzanlage bekannt ist.[8]

Die Differenz der Vermögensendwerte der Sach- und Finanzinvestitionen ist ökonomisch einfach zu interpretieren. Sie entspricht dem Unterschied des Werts des Vermögens am Ende des Berechnungszeitraums, wobei das Endvermögen bei Partialentscheidungen mit dem Bestand an liquiden Mitteln übereinstimmt.

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Der Kapitalwert ist eine relative Vorteilhaftigkeitsgröße. Er zeigt – bezogen auf den Beginn des Berechnungszeitraums (t0) – die Vermögensdifferenz der zu beurteilenden Investition gegenüber einer Anlage des Eigenkapitals zum Kalkulationszinssatz:


Vermögensendwert der zu beurteilenden Investition
Vermögensendwert der Anlage zum Kalkulationszinssatz
= Vermögensdifferenz am Ende des Berechnungszeitraums
/ (1 + is)N (Abzinsung)
= Kapitalwert der zu beurteilenden Investition

Fortsetzung des Beispiels: Die Differenz zwischen dem Vermögensendwert der Investition A und dem Vermögensendwert einer Anlage zum Kalkulationszinssatz beläuft sich auf 18 731 € = 271 226 € – 252 495 €. Wird dieser Wert über vier Jahre mit dem Kalkulationszinssatz nach Steuern auf den Beginn des Betrachtungszeitraums abgezinst, erhält man den Kapitalwert der Investition A von 14 837 € = 18 731 €/(1,06)4. Analog gilt für die Investition B: 268 204 € – 252 495 € = 15 708 €. Diese Vermögensdifferenz am Ende des vierten Jahres auf den Beginn des Betrachtungszeitraums abgezinst, ergibt den Kapitalwert von 12 442 € = 15 708 €/(1,06)4.

Der Kapitalwert einer Anlage zum Kalkulationszinssatz beträgt immer null.


Finanzanlage t0 t1 t2 t3 t4
Zahlungsreihe vor Steuern – 200 000 20 000 20 000 20 000 220 000
Steuern auf die Zinsen (Steuersatz 40%) –.– 8 000 8 000 8 000 8 000
= Zahlungsreihe nach Steuern – 200 000 12 000 12 000 12 000 212 000
/ Abzinsungsfaktor 1,060 1,061 1,062 1,063 1,064
= Barwert – 200 000 11 321 10 680 10 075 167 924
Kapitalwert (= Summe der Barwerte) 0

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Der Kapitalwert sagt Folgendes aus:


Eine Anlage in Höhe des positiven Kapitalwerts zum Kalkulationszinssatz erhöht sich bis zum Ende des Berechnungszeitraums auf die positive Vermögensdifferenz gegenüber einer alternativen Anlage zum Kalkulationszinssatz. Wird der positive Kapitalwert zu Beginn des Berechnungszeitraums konsumiert, ergibt sich am Ende des Berechnungszeitraums der gleiche Zahlungssaldo wie bei der Finanzanlage.
Die Verbindlichkeit aus der Finanzierung eines negativen Kapitalwerts zum Kalkulationszinssatz entspricht unter Berücksichtigung des Zinseszinseffekts am Ende des Berechnungszeitraums der negativen Vermögensdifferenz gegenüber einer Anlage zum Kalkulationszinssatz. Werden zu Beginn des Berechnungszeitraums die Konsumausgaben in Höhe des negativen Kapitalwerts reduziert, stimmt am Ende des Berechnungszeitraums der Zahlungssaldo der zu beurteilenden Investition mit dem der Finanzanlage überein.

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Vergleichbare Aussagen gelten für die Endwertmethode. Die Endwertmethode unterscheidet sich gegenüber der Kapitalwertmethode nur dadurch, dass die Zahlungsreihe der zu beurteilenden Investition nicht auf den Beginn des Berechnungszeitraums (t0) diskontiert, sondern auf das Ende des Berechnungszeitraums (tN) aufgezinst wird. In Anlehnung an die Kapitalwertmethode ist der Endwert als Differenz zwischen dem Vermögen der zu beurteilenden Investition am Ende des Berechnungszeitraums gegenüber dem Vermögen bei einer alternativen Anlage zum Kalkulationszinssatz zu interpretieren:


Vermögensendwert der zu beurteilenden Investition
Vermögensendwert der Anlage zum Kalkulationszinssatz
= Endwert der zu beurteilenden Investition

Fortsetzung des Beispiels: Für die Investition A errechnet sich ein Endwert von 18 731 €, für die Investition B von 15 708 € und für die Finanzanlage von 0 €. Die Endwerte der Sachinvestitionen stimmen mit der Differenz aus dem Vermögensendwert der zu beurteilenden Investition (= 271 226 € bzw 268 204 €) und dem Endwert einer Anlage zum Kalkulationszinssatz (= 252 495 €) überein.

Die Zusammenhänge zwischen den vermögensorientierten Methoden stellen sich zusammenfassend für die beiden zu beurteilenden Investitionen A und B wie folgt dar:


Investition A Investition B Finanzanlage
Vermögensendwert 271 226 € 268 204 € 252 495 €
Endwert = Vermögensdifferenz am Ende des Berechnungszeitraums im Vergleich zur Finanzanlage 18 731 € 15 708 € 0 €
Kapitalwert = Endwert abgezinst auf den Beginn des Berechnungszeitraums mit dem Nettokalkulationszinssatz = Endwert/1,064 14 837 € 12 442 € 0 €

Im Vergleich zwischen den beiden Sachinvestitionen gilt:

 

Vermögensendwert der Investition A 271 226 €
Vermögensendwert der Investition B 268 204 €
= Vermögensdifferenz am Ende des Berechnungszeitraums 3 023 €
= Endwert der Investition A – Endwert der Investition B
= 18 731 € – 15 708 €
abgezinst mit dem Nettokalkulationszinssatz /(1+6%)4
= Vermögensdifferenz zu Beginn des Berechnungszeitraums 2 395 €
= Kapitalwert der Investition A – Kapitalwert der Investition B
= 14 837 € – 12 442 €

Vierter Teil Einfluss der Besteuerung auf Investitionsentscheidungen › Zweiter Abschnitt Vermögensbezogene Vorteilhaftigkeitsmethoden › E. Vor- und Nachteile der drei Investitionsrechnungsverfahren

E. Vor- und Nachteile der drei Investitionsrechnungsverfahren

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Im Mittelpunkt steht die Gegenüberstellung von Vermögensendwertmethode und Kapitalwertmethode. Die Pro- und Contra-Argumente zur Kapitalwertmethode lassen sich auf die Endwertmethode übertragen.

(1) Verständlichkeit: Für die Vermögensendwertmethode spricht in erster Linie ihre Anschaulichkeit. Sie legt die Annahmen über den Ausgleich von zwischenzeitlichen Zahlungssalden und die als Vergleich dienende Alternativanlage unmissverständlich offen:


Die Art der Differenzinvestitionen und die daraus fließenden Erträge sowie die Ausgestaltung der Differenzkredite zum Ausgleich von Zahlungsunterdeckungen sind unmittelbar ersichtlich. Durch den expliziten Einbezug der Differenzanlagen sind die Prämissen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs leicht nachvollziehbar. Die Kapitalwertmethode erfasst dagegen die Differenzanlagen implizit im Kalkulationszinssatz.
Für die Alternativanlage ist bei der Vermögensendwertmethode gleichfalls der Zahlungsmittelbestand am Ende des Berechnungszeitraums zu ermitteln. Aus dem dafür erforderlichen Finanzplan ist klar erkennbar, mit welcher alternativen Verwendung des eingesetzten Eigenkapitals die zu beurteilende Investition verglichen wird. Bei der Kapitalwertmethode wird die Alternativanlage indirekt durch die Festsetzung des Kalkulationszinssatzes vorgegeben.

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Bei der Vermögensendwertmethode wird der Investor gezwungen, sich über die zum Vergleich herangezogene Alternativinvestition und über die Form der Differenzanlagen Gedanken zu machen. Bei der Kapitalwertmethode werden zwar (indirekt) über den Kalkulationszinssatz die gleichen Annahmen getroffen. Durch die Zusammenfassung der Alternativ- und Differenzanlage im Kalkulationszinssatz besteht aber die Gefahr, dass der Investor die Funktionen des Kalkulationszinssatzes nicht korrekt erfasst und er seinen Berechnungen unzutreffende Prämissen zugrunde legt. Die Vermögensendwertmethode setzt also aufgrund ihrer Transparenz und leichten Verständlichkeit weniger Wissen über die investitionstheoretischen Zusammenhänge voraus.

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(2) Arbeitsaufwand: Nachteil der Vermögensendwertmethode ist, dass sie keine isolierte Entscheidung über die Vorteilhaftigkeit einer einzelnen Alternative erlaubt. Demgegenüber wird bei der Kapitalwertmethode die zu beurteilende Investition gleichzeitig mit einer Alternative verglichen, die sich zum Kalkulationszinssatz verzinst. Die Vermögensendwertmethode verursacht also einen höheren Arbeitsaufwand als die Kapitalwertmethode. Bei Beurteilung einer einzelnen Investition wird dies besonders deutlich, da neben dem Finanzplan für die zu beurteilende Investition zusätzlich ein Finanzplan für die Anlage der eingesetzten finanziellen Mittel zum Kalkulationszinssatz zu erstellen ist. Bei der Kapitalwertmethode reicht ein Abzinsen der Zahlungsreihe der zu beurteilenden Investition. Bei proportionalen Steuersätzen und im Zeitablauf konstanten Zinssätzen fällt allerdings dieser Nachteil des Vermögensendwerts kaum ins Gewicht. Unter diesen Bedingungen lässt sich der Vermögensendwert einer Anlage am Kapitalmarkt auch vereinfacht aus der Formel „Vermögen am Anfang des Betrachtungszeitraums × (1+is)N“ berechnen. Insoweit ist die Aufstellung eines Finanzplans für die alternative Anlage der finanziellen Mittel am Kapitalmarkt entbehrlich.

Dem Nachteil der Vermögensendwertmethode eines (leicht) erhöhten Arbeitsaufwands steht jedoch ein gewichtiger Vorteil gegenüber. Durch die Trennung der Aufgaben „Vergleich mit einer Alternativanlage“ und „Verzinsung von zwischenzeitlichen Zahlungssalden“ ist sichergestellt, dass der Entscheidungsträger die Alternativanlagen und die Differenzanlagen entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten auswählt.

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(3) Methodische Einordnung der Ergebnisse: Die unterschiedliche rechnerische Verarbeitung der Alternativ- und Differenzanlage hat auch Auswirkungen auf die ökonomische Interpretation der Ergebnisse. Die Aufstellung eines Finanzplans zeigt, dass bei Einzelinvestitionen der Vermögensendwert dem Bestand der Zahlungsmittel am Ende des Berechnungszeitraums entspricht. Dieses Investitionsrechnungsverfahren knüpft unmittelbar an die Zielsetzung des Entscheidungsträgers an, soweit es sich im Gewinnziel in seiner Ausprägung Vermögensstreben niederschlägt.[9] Demgegenüber stellt das Vorteilhaftigkeitskriterium Kapitalwert eine reine Rechengröße dar.

Diese Aussage bezieht sich ausschließlich auf die Interpretation der berechneten Vorteilhaftigkeitskriterien. Geht man von proportionalen Steuersätzen und einer Übereinstimmung von Soll- und Habenzinssatz aus, ergeben sich bei beiden Methoden aus dem Wirtschaftlichkeitsvergleich die gleichen Empfehlungen.[10]

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Bei der Vermögensendwertmethode legt der Entscheidungsträger seine Zeitpräferenz über die Vorgabe der Entnahmereihe offen. Bei der Kapitalwertmethode wird die Zeitpräferenz im Kalkulationszinssatz wiedergegeben. Der Vorteil der Vermögensendwertmethode ist darin zu sehen, dass die drei Funktionen


Vergleich mit einer Alternativanlage,
Verzinsung von zwischenzeitlichen Zahlungssalden und
Zeitpräferenz des Investors

in nachvollziehbarer Weise voneinander getrennt werden, während sie bei der Kapitalwertmethode im Kalkulationszinssatz integriert werden. Probleme entstehen, wenn dem Anwender der Investitionsrechnung die Aufgabenvielfalt des Kalkulationszinssatzes nicht bekannt ist. Es ist nämlich nicht immer gesichert, dass für jede der Funktionen der gleiche Zinssatz anzusetzen ist. Dies ist aber Voraussetzung dafür, dass sie im Kalkulationszinssatz zusammengefasst werden können.

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(4) Umfang der Erfassung von Liquiditätswirkungen: Da das Berechnungsschema der Vermögensendwertmethode nicht nur die unmittelbar mit der betrachteten Investition zusammenhängenden (primären) Zahlungsströme beinhaltet, sondern über die Differenzanlagen zusätzlich die daraus resultierenden Sekundäreffekte, entsteht ein weiterer Vorteil: Der projektbezogene Liquiditätsüberschuss oder -fehlbestand ist zu jedem Zeitpunkt erkennbar. Damit können Alternativen ausgeschlossen werden, die wegen Verletzung der Nebenbedingung „Aufrechterhaltung der Liquidität zu jedem Zeitpunkt“ nicht realisierbar sind. Mit der Kapitalwertmethode ist lediglich eine Beurteilung anhand des Gewinnziels möglich. Der Liquiditätssaldo, der sich aus der Zahlungsreihe der zu beurteilenden Investition und den Erträgen bzw Aufwendungen der Differenzanlagen zusammensetzt, ist aufgrund der Art und Weise der Berechnungen nicht bekannt.

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(5) Erweiterungsmöglichkeiten: Durch den expliziten Einbezug der Differenzanlagen ist es bei der Vermögensendwertmethode ohne methodische Probleme möglich, den Berechnungsaufbau zu erweitern, indem zB Sachinvestitionen, Kredite mit längerer Laufzeit oder vom Anlage- bzw Kreditumfang abhängige Renditen einbezogen werden. Die Grenzen der Modellverfeinerung sind erst erreicht, wenn die benötigten Informationen nicht mehr mit vertretbarem Aufwand beschafft und verarbeitet werden können. Bei der Kapitalwertmethode lassen sich die angeführten Erweiterungen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand über eine Modifikation des Kalkulationszinssatzes vornehmen.

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(6) Steuerrechtliche Detailregelungen: Da bei der Vermögensendwertmethode für jede Steuerart die Auswirkungen der zu beurteilenden Alternative und der Differenzanlagen in die Bemessungsgrundlage eingehen, können die aus


progressiven Steuersätzen,
dem (interperiodischen) Verlustabzug,
den Beschränkungen beim Abzug von Fremdkapitalaufwendungen („Zinsschranke“) sowie
Freibeträgen und Freigrenzen

resultierenden Steuerfolgen ohne methodische Probleme verarbeitet werden. Bei der Kapitalwertmethode beschränkt sich die Berechnung der Zahlungsreihe nach Steuern auf die unmittelbar mit der zu beurteilenden Investition verbundenen steuerlichen Effekte. Die Differenzanlagen werden einschließlich ihrer Besteuerung im Kalkulationszinssatz erfasst. Dies erfordert, dass zur Erfassung der genannten steuerlichen Regelungen die Steuerbelastung der Erträge oder Aufwendungen aus den Differenzanlagen vorab in einer Nebenrechnung zu bestimmen ist. Der für sie relevante Steuersatz steht nämlich zu Beginn der Berechnungen nicht fest. Die absolute Höhe der Erträge und der Aufwendungen aus den Differenzanlagen bestimmt bei progressiven Steuersätzen die anzuwendende Tarifstufe, in welchem Umfang Verluste vor- bzw zurückgetragen werden können, inwieweit die Begrenzungen beim Abzug von Fremdkapitalaufwendungen nach § 4h EStG und § 8a KStG zu beachten sind und ob bei Freibeträgen und Freigrenzen der entsprechende Grenzwert überschritten ist. Diese steuerlichen Vorschriften können bei der Berechnung des Kapitalwerts nur insoweit erfasst werden, als sie die Zahlungsreihe der zu beurteilenden Investition betreffen. Für die Differenzanlagen scheidet eine exakte Berechnung aus. Da der Betrag der Differenzanlagen unbekannt ist, kann ihre Steuerbelastung bei Festlegung des Kalkulationszinssatzes nach Steuern lediglich näherungsweise berücksichtigt werden.

 

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Beispiel:

Ein Investor verfügt über Zahlungsmittel in Höhe von 200 000 €. Er steht vor der Wahl, entweder die Sachinvestition C mit der Zahlungsreihe –200 000 €, –10 000 €, +100 000 €, +100 000 €, +100 000 € und einer Nutzungsdauer von vier Jahren zu tätigen oder eine (betriebliche) Finanzanlage mit einer jährlichen Verzinsung von 10% und einer Laufzeit von vier Jahren zu erwerben.

Zwischenzeitliche Zahlungsüberschüsse können zu 8% angelegt werden. Liquiditätsunterdeckungen werden mit Krediten gedeckt, die mit 12% zu verzinsen sind. Die Einkommensteuer ist nach dem Normaltarif 2020 zu berechnen.


Investition C t0 t1 t2 t3 t4
Zahlungssaldo zu Beginn der Periode 200 000 0 – 10 000 88 800 185 325
+ Zahlungsreihe der zu beurteilenden Investition vor Steuern – 200 000 – 10 000 100 000 100 000 100 000
+ Zinserträge aus Differenzinvestitionen (wenn positiver Zahlungssaldo zu Beginn der Periode, dann: Zahlungssaldo zu Beginn der Periode × Habenzinssatz) –.– 0 0 7 104 14 826
Zinsaufwendungen aus Differenzkrediten (wenn negativer Zahlungssaldo zu Beginn der Periode, dann: Zahlungssaldo zu Beginn der Periode × Sollzinssatz) –.– 0 – 1 200 0 0
Steuern –.– 0 0 10 579 18 263
= Zahlungssaldo am Ende der Periode 0 – 10 000 88 800 185 325 281 887
Vermögensendwert 281 887

zur Berechnung der Steuern


Zahlungsreihe der zu beurteilenden Investition vor Steuern erfolgsneutraler Anschaffungsvorgang – 10 000 100 000 100 000 100 000
+ Zinserträge aus Differenzinvestitionen 0 0 7 104 14 826
Zinsaufwendungen aus Differenzkrediten 0 – 1 200 0 0
Abschreibungen, linear über vier Jahre (= 200 000 / 4) 50 000 50 000 50 000 50 000
Verlustabzug 0 48 800 11 200 0
= Bemessungsgrundlage – 60 000 0 45 904 64 826
Steuerzahlung (Normaltarif 2020) 0 0 10 579 18 263
verbleibender vortragsfähiger Verlust 60 000 11 200 0 0

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Finanzanlage t0 t1 t2 t3 t4
Zahlungssaldo zu Beginn der Periode 200 000 0 17 653 36 343 56 121
+ Zahlungsreihe der Finanzanlage vor Steuern – 200 000 20 000 20 000 20 000 220 000
davon steuerpflichtig (Zinsen) 0 20 000 20 000 20 000 20 000
+ Zinserträge aus Differenzinvestitionen (= Zahlungssaldo zu Beginn der Periode × Habenzinssatz, ab Periode 1) –.– 0 1 412 2 907 4 490
Steuern –.– 2 347 2 722 3 129 3 570
= Zahlungssaldo am Ende der Periode 0 17 653 36 343 56 121 277 041
Vermögensendwert 277 041

zur Berechnung der Steuern


Zahlungsreihe der Finanzanlage vor Steuern (soweit steuerpflichtig) erfolgsneutraler Anschaffungsvorgang 20 000 20 000 20 000 20 000
+ Zinserträge aus Differenzinvestitionen 0 1 412 2 907 4 490
Abschreibungen –.– –.– –.– –.–
= Bemessungsgrundlage 20 000 21 412 22 907 24 490
Steuerzahlung (Normaltarif 2020) 2 347 2 722 3 129 3 570