Finanzplaner Berufseinsteiger

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Die passende Kasse finden

Bei der Suche nach der passenden Krankenkasse hilft Ihnen unser Produktfinder. Sie finden ihn unter test.de/krankenkassen. Gegen ein geringes Entgelt können Sie hier rund 70 Kassen nach Extraleistungen filtern. Mit unserem Beitragsrechner können Sie ermitteln, wie viel Sie mit einem Kassenwechsel sparen. Den Kassenwechsel können Sie ganz einfach in drei Schritten erledigen.

Kündigung. Sie müssen nur der neuen Kasse mitteilen, dass Sie bei ihr Mitglied werden möchten. Eine schriftliche Kündigung bei Ihrer alten Kasse ist nicht nötig. Meist haben die Kassen Onlineanträge auf ihrer Website.

Bestätigung. Die neue Kasse setzt sich mit Ihrer bisherigen Kasse in Verbindung. Ist ein Wechsel möglich, teilt die neue Kasse Ihnen dies mit. Eventuell nennt sie einen anderen Versicherungsbeginn – etwa, wenn die Bindungsfrist erst später endet.

Arbeitgeber. Danach müssen Sie nur noch Ihrem Arbeitgeber formlos mitteilen, dass Sie eine andere Krankenkasse gewählt haben. Der Arbeitgeber meldet Sie dann bei der neuen Kasse an. Diese bestätigt Ihrem Betrieb die Mitgliedschaft.

Wann ein Wechsel möglich ist

Wenn Sie mit den Leistungen oder Beiträgen Ihrer Krankenkasse nicht mehr zufrieden sind, können Sie in eine andere Kasse wechseln, sofern Sie mindestens zwölf Monate Mitglied der Krankenkasse waren. Der Kündigungszeitraum beträgt zwei Monate zum Monatsende. Beispiel: Bei einer Kündigung Ende Januar, können Sie ab dem 1. April bei der neuen Krankenkasse versichert werden.

Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, werden Ihre Kündigungsrechte eingeschränkt. Frühestens ein Jahr nach dem Abschluss des Wahltarifs können Sie die Krankenkasse verlassen. Bei Wahltarifen mit Selbstbehalt beträgt die Mindestdauer sogar drei Jahre.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag neu erhebt oder erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn Sie noch keine zwölf Monate Mitglied sind. Sie können dann bis zum Ende des Monats kündigen, in dem Ihre Krankenkasse erstmals den höheren Beitrag verlangt. Es gilt der reguläre Kündigungszeitraum von zwei Monaten. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn Sie einen Wahltarif haben und die Mindestdauer noch nicht abgelaufen ist. Ausgenommen sind nur Selbstständige, die sich für den Krankengeld-Wahltarif entschieden haben und daran drei Jahre gebunden sind.

Wann lohnt sich die private Krankenversicherung?

Für Angestellte bringt die private Krankenversicherung auch viele Nachteile. Für Beamte hingegen ist die Entscheidung klar.

Soll ich in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln? Diese Frage kann sich für Sie in zwei Fällen stellen:

Sie zählen zu den gut verdienenden Angestellten, deren Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, oder

Sie haben die Beamtenlaufbahn eingeschlagen. Dann übernimmt der Staat einen Teil der Behandlungskosten, und den Rest sichern Sie im Regelfall über die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung ab.

Die private Krankenversicherung unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der gesetzlichen Krankenversicherung. Während die Leistungen der Krankenkassen in weiten Teilen gesetzlich vorgegeben sind, können private Krankenversicherer ihren Leistungskatalog individueller zusammenstellen. Oft übernehmen die privaten Versicherer mehr Leistungen als die Kasse – etwa wenn es um die Behandlung vom Chefarzt, die Unterbringung im Einzelzimmer in der Klinik oder um die Kostenbeteiligung beim Zahnersatz geht. Auch in Arztpraxen und Krankenhäusern sind privat Versicherte gerne gesehen, da sie deutlich höhere Honorarabrechnungen ermöglichen als Kassenmitglieder. Das führt häufig dazu, dass privat Versicherte schneller einen Arzttermin bekommen, weil sich mit ihnen bessere Gewinne erzielen lassen.

Ein weiterer wichtiger Unterschied liegt in der Berechnung der Beiträge. Im Gegensatz zur Krankenkasse, die ihren Beitrag als Prozentsatz des Einkommens festlegt, verlangt die private Krankenversicherung eine fixe monatliche Prämie – egal ob die Versicherten gar kein Einkommen haben oder 100 000 Euro pro Monat aufs Gehaltskonto fließt. Die Höhe des Beitrags legt die Versicherung Jahr für Jahr neu fest. Die langjährige Erfahrung dabei zeigt: Meistens wird es im nächsten Jahr teurer.

Auch bei der Aufnahme neuer Versicherter agieren die privaten Versicherungsunternehmen anders als die Krankenkassen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, alle Antragsteller aufzunehmen, auch wenn sie chronisch krank oder schwer behindert sind. Wer sich privat krankenversichern will, muss vor der Aufnahme zuerst einen umfangreichen Katalog an Gesundheitsfragen ausfüllen. Schwerere Vorerkrankungen oder Allergien können dazu führen, dass die Versicherung entweder einen Prämienaufschlag verlangt oder den Aufnahmeantrag gänzlich ablehnt.

Bei Gesundheitsfragen niemals schummeln!

Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen wollen, sollten Sie die Fragen nach Vorerkrankungen und Ihrem Gesundheitszustand unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Wer schummelt, setzt im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz aufs Spiel: Der Vertrag wird dann nichtig, und die bereits eingezahlten Prämien sind weg.

PKV für Angestellte: Eine Entscheidung fürs Leben

Vor allem junge Angestellte, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, werden von den privaten Krankenversicherern mit günstigen Einstiegstarifen gelockt. Bessere Leistungen zu niedrigeren Beiträgen als in der gesetzlichen Krankenkasse – das ist das schlagkräftigste Verkaufsargument der Privaten.

Allerdings sollten Sie bedenken, dass die langfristige Rechnung ganz anders aussehen kann. Wenn sich Nachwuchs einstellt, sind die Kinder nicht wie in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert, sondern benötigen ihren eigenen kostenpflichtigen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung. Ist Ihr Lebenspartner oder die Partnerin gesetzlich versichert und legt dann eine längere berufliche Erziehungspause über die Elternzeit hinaus ein, werden weitere Kosten für seine oder ihre Krankenversicherung fällig.

Wird die private Krankenversicherung im Lauf der Jahre zu teuer, dann gestaltet sich die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse schwierig bis unmöglich. Nur wenn das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt oder Versicherte arbeitslos werden, tritt wieder die gesetzliche Krankenversicherungspflicht ein. Wer 55 Jahre oder älter ist, kommt nur in wenigen Ausnahmefällen aus der privaten Versicherung raus, selbst wenn er oder sie Hartz IV bezieht. Die einzige Möglichkeit der Kostenreduzierung ist dann der Verzicht auf die Extras und der Wechsel in einen günstigen Tarif, dessen Leistungen in etwa denen der Krankenkassen entsprechen.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie sich aus dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem verabschieden wollen, selbst wenn Sie so gut verdienen, dass Sie die Möglichkeit dazu hätten. Vor allem dann, wenn Sie später einmal eine Familie gründen wollen, kann die private Krankenversicherung zur teuren Kostenfalle werden.

Checkliste
Private Krankenversicherung

Billige PKV-Verträge können teuer werden – nämlich dann, wenn die Leistungen lückenhaft sind und Versicherte im schlimmsten Fall auf nicht mit eingeschlossenen Behandlungskosten sitzen bleiben. In ihren Vergleichen achtet die Stiftung Warentest darauf, dass die privaten Krankenversicherungen für Angestellte und Selbstständige die folgenden Mindestleistungen bieten:

Die Versicherten haben freie Arzt- und Krankenhauswahl, und das Versicherungsunternehmen erstattet mindestens:

im Krankenhaus die Kosten für das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung,

die Kosten für stationäre Psychotherapie für bis zu 30 Behandlungstage im Jahr,

Krankentransportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus bis 100 Kilometer Entfernung,

Arzt- und Zahnarzthonorare bis zum Höchstsatz der jeweiligen Gebührenordnungen (3,5-facher Satz),

 

Honorare für Zahnbehandlungen zu 90 Prozent,

Kosten für Zahnersatz und Inlays: sowohl zahnärztliche Leistungen als auch Material- und Laborkosten zu 65 Prozent,

Honorar für ambulante Psychotherapie zu 70 Prozent für 50 Sitzungen im Jahr,

Kosten für Vorsorgeuntersuchungen im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung,

Kosten für Heilmittel für physikalische Therapie, Logopädie und Ergotherapie zu 75 Prozent,

Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel,

Kosten für Hilfsmittel (ohne Sehhilfen): 75 Prozent für technische Hilfsmittel und Prothesen in einfacher Ausführung bei einem offenen Hilfsmittelkatalog, der medizinische Neuentwicklungen einschließt.

Sonderregelung für Beamte

Für Beamte und Beamtenanwärter gelten in der Krankenversicherung andere Spielregeln als für Angestellte. Der Staat – also die Kommune, das Land oder der Bund – übernimmt bei medizinischen Behandlungen einen Teil der Kosten. Dieser Anteil, der meist zwischen 50 und 70 Prozent liegt, wird auch als „Beihilfe“ bezeichnet. Diese Regelung gilt übrigens auch für kindergeldberechtigte Kinder und für Lebenspartner mit keinem oder geringem eigenen Einkommen.

Es ist sinnvoll, einen der vergleichsweise günstigen Beamtentarife in der privaten Krankenversicherung abzuschließen.


Für die Finanzierung des Anteils, den die Beihilfe im Behandlungsfall nicht übernimmt, benötigen Beamte und Beamtinnen eine Krankenversicherung. Dabei haben sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Hier haben jedoch gesetzlich Versicherte einen Nachteil: Sie müssen den regulären Beitragssatz der Krankenkasse komplett aus eigener Tasche zahlen, einen Arbeitgeberanteil gibt es für sie nicht. Die privaten Krankenversicherer bieten hingegen Verträge an, die speziell auf die Beihilfeberechtigten zugeschnitten und deutlich kostengünstiger sind, weil sie aufgrund der Kostenübernahme des Staates geringere Ausgaben haben.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Verbeamtete nur dann günstiger, wenn sie eine hohe Anzahl kostenlos mitversichertere Kinder haben und in eine niedrige Besoldungsgruppe eingestuft sind, in der der Kassenbeitrag entsprechend niedriger ist. Hinzu kommt, dass es für Beamte kein Mindesteinkommen gibt, wenn sie sich privat krankenversichern wollen.

Folglich ist die Entscheidung für Beamte und Beamtinnen in den allermeisten Fällen klar: Sinnvoll ist es, einen der vergleichsweise günstigen Beamtentarife in der privaten Krankenversicherung abzuschließen und damit automatisch auch noch komfortabler versichert zu sein als ein Mitglied der Krankenkasse. In einigen Bundesländern können neu Verbeamtete inzwischen aber auch eine pauschale Beihilfe erhalten und so kostengünstig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.

Unter test.de/pkv finden Sie einen Test der privaten Krankenversicherungen. Wir haben sowohl spezielle Beamten- als auch andere Tarife untersucht. Für Flatratekundinnen und -kunden ist der Abruf kostenlos.

Einkommensteuererklärung: Das rechnet sich!

Mit der Steuererklärung können Sie sich unter Umständen mit wenig Aufwand ordentlich Geld vom Staat zurückholen.

Wer als Azubi erstes eigenes Geld verdient, bleibt oftmals noch von der Lohnsteuer verschont: Erst wenn der monatliche Bruttolohn deutlich höher ist als 1 000 Euro, zieht der Arbeitgeber Lohnsteuer ab und überweist diese ans Finanzamt. Wenn Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld geleistet werden, kann auch bei niedrigerem Bruttoentgelt Lohnsteuer anfallen, wenn im Monat der Auszahlung die Gesamtsumme den steuerpflichtigen Bereich erreicht. Ob Sie bereits Lohnsteuer zahlen, sehen Sie auf der Gehaltsabrechnung, wo die einbehaltene Lohnsteuer als Abzug aufgeführt ist.

Eigentlich haben Sie Ihre Pflicht gegenüber den Steuerbehörden erfüllt, wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer an das Finanzamt abführt. Sofern Sie keine anderweitigen Einkünfte haben, sind Sie nicht extra noch zur jährlichen Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie nur abgeben, wenn Sie

steuerpflichtige Nebeneinnahmen haben, etwa aus Vermietung oder einer nebenberuflichen Selbstständigkeit,

Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben,

einen Freibetrag, etwa über Sonderausgaben, für die Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug eingetragen haben oder

andere spezielle Kriterien zutreffen, beispielsweise, dass Sie parallele Arbeitsverhältnisse haben oder Sie und Ihr Ehepartner in besonderen Steuerklassen sind.

Trotzdem ist es häufig sinnvoll, auf freiwilliger Basis eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Der Lohnsteuerabzug ist nämlich – auch in Bezug auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld – so ausgelegt, dass er der Steuerbelastung entspricht, die bei einem konstanten Einkommen und keinen steuerlich zu berücksichtigenden Ausgaben anfallen würde.

Wann lohnt die Steuererklärung?

Immer dann, wenn Ihr Einkommensverlauf vom Standard abweicht oder Sie besonders steuerwirksame Ausgaben hatten, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie von einer Steuerrückzahlung profitieren, wenn Sie die Einkommensteuererklärung freiwillig abgeben. Bei jungen Leuten machen vor allem die folgenden Konstellationen die Steuererklärung lohnenswert:

Kein ganzjähriges Einkommen. Wenn Sie im Sommer Ihr Studium abgeschlossen haben und im September oder Oktober den ersten Job antreten, haben Sie gute Chancen, einen großen Teil der Lohnsteuer wieder zurückzubekommen.

Hohe Werbungskosten. Diese Kosten haben nichts mit Werbung und Marketing zu tun, sondern sind Aufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Anstellung anfallen – beispielsweise Fahrtkosten oder selbst bezahlte Fortbildungen. Bereits einkalkuliert ist bei der Lohnsteuer der gesetzliche Pauschbetrag von 1 000 Euro pro Jahr. Nur wenn Ihre Werbungskosten höher liegen, können Sie diese in der Steuererklärung geltend machen und erhalten anteilig die zu viel gezahlte Steuer zurück.

Geförderte Altersvorsorge. Wenn Sie einen Riester-Sparplan eingerichtet haben, bekommen Sie zwar über den Zulagenantrag automatisch Ihre Zulagen. Doch für Sparer ohne Kinder kommt je nach Einkommen oftmals noch eine Steuerrückzahlung obendrauf. Und die gibt es nur, wenn Sie eine Steuererklärung abgegeben haben.

Längere Frist bei freiwilliger Erklärung

Gegenüber denjenigen, die zur jährlichen Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können die „Freiwilligen“ von einem wichtigen Vorteil profitieren: Während bei Abgabepflicht die Erklärung bis Ende Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen muss, kann auf freiwilliger Basis die Abgabe noch bis zu vier Jahre nach dem Ende des betreffenden Steuerjahres erfolgen, Sie können also die Erklärung für das Jahr 2021 noch bis Ende 2025 abgeben.

Durchblick im Formularwust

Die Einkommensteuererklärung besteht aus verschiedenen Formularen, die je nach angefallenen Einkünften und Aufwendungen im Baukastensystem zusammengefügt werden. Die einzelnen Formulare bezeichnet man im Beamtendeutsch als „Anlage“. Gut zu wissen: Als Berufsstarterin oder -starter können Sie sich dabei auf die für Sie relevanten Anlagen konzentrieren. Der weniger wichtige Teil wird hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Zunächst einmal müssen Sie den Hauptvordruck ausfüllen, der Angaben zu Ihrer Person wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Steuernummer enthält. Diesen Kernbestandteil reichern Sie dann nach und nach mit den „Anlagen“ an.

Auf der Einkommensseite ist für Angestellte die Anlage N maßgebend. Hier tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein sowie die Werbungskosten, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit angefallen sind. Dazu kommt noch die Anlage VL, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen (VL) bekommen und dafür Arbeitnehmersparzulage erhalten wollen. Zwar gibt es noch einige weitere Anlagen für Einkünfte, etwa die Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder die Anlage KAP für Kapitaleinkünfte, aber die können die allermeisten Berufseinsteiger erst mal links liegen lassen.

Wichtig ist auf der Ausgabenseite die Anlage Vorsorgeaufwand. Hier tragen Sie Ihre Beiträge zur Sozialversicherung ein. Auch private Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen (inklusive Kfz-Haftpflicht) können Sie hier geltend machen. Wenn Sie einen Riester-Sparplan besitzen, tragen Sie die darin eingezahlten Beiträge in die Anlage AV ein. Dann erhalten Sie unter Umständen zusätzlich zur Riester-Zulage noch eine Steuerrückzahlung. In der Anlage Sonderausgaben können Sie unter anderem Ausbildungskosten, Spenden an politische, kirchliche oder gemeinnützige Organisationen sowie die Kirchensteuer geltend machen.

Weitere Anlagen wie die Anlage Kind, die Anlage Außergewöhnliche Belastungen bei hohen Krankheitskosten oder die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen für Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen können je nach persönlicher Situation noch hinzukommen. Allerdings ist dies bei jungen Leuten eher selten der Fall.

Steuerprogramme: Digitale Helfer lichten den Formular-Dschungel

Bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können ganz analog die Papierformulare ausfüllen und mit der Post ans Finanzamt schicken, die Erklärung online auf der Finanzamtsplattform elster.de ausfüllen oder ein Steuerprogramm zu nutzen. Wer sich partout nicht mit Steuerkram befassen will, kann auch die Dienste einer Steuerberaterin oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.

Belege nur auf Anforderung: Seit 2017 gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, Steuerpflichtige müssen bei der Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung keine Belege beifügen. Nur wenn das Finanzamt bei der Bearbeitung bestimmte Belege anfordert, müssen Sie diese nachträglich einreichen. Daher sollten Sie steuerrelevante Belege unbedingt aufbewahren.

Die wichtigsten Werbungskosten von A bis Z


Aufwendung Das können Sie absetzen
Beiträge an Berufsverbände Dazu zählen unter anderem Beiträge an Ärzte- oder Anwaltskammern, aber auch Gewerkschaftsbeiträge.
Berufskleidung Anerkannt werden Kleidungsstücke, die Sie nicht im Alltag tragen – zum Beispiel Uniformen, Blaumann, Arztkittel oder Sicherheitsschuhe.
Bewerbungskosten In der Bewerbungsphase fallen unter anderem nicht erstattete Reisekosten für Vorstellungsgespräche, Porto, Telefonkosten und Copyshop-Kosten an. Diese können Sie als Werbungskosten geltend machen.
Doppelte Haushaltsführung Hier können Kosten für eine zweite Wohnung angesetzt werden, wenn Sie Wochenendpendler sind.
Entfernungspauschale für Fahrten zum Arbeitsplatz 0,30 Euro pro Entfernungskilometer und Arbeitsort, ab dem 21. Kilometer sind es 0,35 Euro. Anerkannt werden bei einer 5-Tage-Woche meist 225 Arbeitstage pro Jahr, bei einer 6-Tage-Woche meist 280 Arbeitstage. Bei 20 km Entfernung und fünf Arbeitstagen pro Woche wären dies bereits 1 350 Euro pro Jahr. Die Pauschale gilt auch, wenn Sie das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Fachliteratur Bücher und Zeitschriften, die ausschließlich beruflich genutzt werden.
Fortbildungskosten Alle Kosten für Weiterbildungen, die der Arbeitgeber nicht übernimmt.
Pauschale für Kontoführung Meist erkennt das Finanzamt 16 Euro pro Jahr ohne Nachweis als Kostenpauschale für die Führung des Gehaltskontos an.
Reisekosten Nicht vom Arbeitgeber übernommene Fahrtkosten mit allen Verkehrsmitteln sowie Übernachtungskosten bei Geschäftsreisen.
Umzugskosten Ist ein Umzug beruflich veranlasst, steht Singles eine Umzugskostenpauschale von einmalig 860 Euro zu. Sind die tatsächlichen Kosten höher, können Sie diese anstatt der Pauschale als Werbungskosten absetzen. Anerkannt wird in der Regel die Aufnahme eines neuen Jobs in einem weiter entfernten Ort oder die Versetzung innerhalb des Unternehmens.
Verpflegungsmehraufwand Pauschale für mehrtägige Reisen in Höhe von je 14 Euro für den An- und Abreisetag und 28 Euro für alle weiteren Tage. Bei eintägiger Abwesenheit 14 Euro, wenn diese mindestens 8 Stunden sowohl von der Wohnung als auch von der Arbeitsstätte beträgt.
Werbungskostenpauschale Für jeden Arbeitnehmer pauschal 1 000 Euro ohne gesonderten Nachweis. Die Pauschale wird bereits bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Sind die tatsächlichen Werbungskosten höher, gilt der nachgewiesene höhere Betrag.

Papierformular und Elster-Plattform sind zwar kostenlos, bieten jedoch wenig Übersichtlichkeit und keinen Komfort bei der Eingabe der Daten. Immerhin führt die Elster-Plattform eine Plausibilitätsprüfung durch und weist Sie darauf hin, wenn Sie wichtige Angaben vergessen haben. Doch die offizielle Onlineversion der Steuererklärung ähnelt in weiten Teilen dem Papierformular, sodass Sie sich erst mal schlau machen müssen, welche Daten Sie an welcher Stelle einzugeben haben.