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Gustav Stresemann
Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts

Veröffentlicht im Good Press Verlag, 2021
EAN 4064066117283
Inhaltsverzeichnis
Vorwort.
I.
Das Flaschenbiergeschäft und seine Entstehung.
II.
III.
Die gegenwärtige Lage der Berliner Bierverleger.
Ergebnisse, Schlussbetrachtungen.
Vita.
Vorwort.
Inhaltsverzeichnis
Die Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft ist in den letzten Jahrzehnten gekennzeichnet durch ein überall bemerkbares Vordringen der Grossunternehmung, welche die kleinen Betriebe im Handel und Gewerbe verdrängt. Den unleugbaren Vorteilen, welche diese Entwicklung auf der einen Seite den Konsumenten gebracht hat, steht als Kehrseite gegenüber die Vernichtung vieler, bis dahin selbstständiger Existenzen, die anstatt eines später, wenn auch nur durch angestrengte Arbeit zu erreichenden Wohlstandes, vielfach ein Zurücksinken in die Klasse der Lohnarbeiter erleben müssen. Die Statistik zeigt in deutlicher Weise, dass die Aussicht auf eine selbständige Stellung in demselben Masse geringer wird, wie die Zahl der Personen, auf welche ein selbständiger Gewerbe- oder Handeltreibender kommt, sich vergrössert. Die Stellungnahme zu den durch diese Entwicklung herbeigeführten Erscheinungen wird verschieden sein je nach dem Ausgangspunkt, den der Betrachtende wählt. Wer vor allem die Interessen oder auch nur das Selbstbestimmungsrecht der grossen Klasse der Konsumenten berücksichtigt wissen will, wird ihr wohlwollend gegenüberstehen, wer in der Vernichtung oder Verdrängung der sogenannten Mittelstandsklassen eine Gefahr für das Allgemeinwohl erblickt, wird sie rückhaltslos bekämpfen.
In der Gegenwart hat die letztere Richtung in der Verfechtung ihrer Interessen sich besonders rührig gezeigt und die von ihr betriebene Agitation scheint nicht ohne Eindruck auf die massgebenden Kreise geblieben zu sein, wie u. a. das Gesetz über die Besteuerung der Warenhäuser erkennen lässt. Aus dem Bestreben ferner, einen Einblick in die Lage der Kleinbetriebe zu erhalten, sind die Erhebungen über die Lage des Kleinhandels hervorgegangen, welche die Handelskammer zu Hannover in Verbindung mit anderen Interessenvertretungen veranstaltet hat; allerdings ist sie über die Veröffentlichung zweier kleiner Bändchen nicht herausgekommen.
Die vorliegende Arbeit möchte nun auch als ein Beitrag zu diesen Erhebungen angesehen werden. Den äusseren Anlass zu ihrer Entstehung gaben die vielfachen Beziehungen, welche der Verfasser mit Angehörigen des Brauer- und Bierverleger-Berufes in Berlin anknüpfen konnte. Sie ist nicht in der Absicht geschrieben für oder gegen die Zweckmässigkeit der sogenannten Mittelstandspolitik einzutreten, sie will vielmehr lediglich auf Grund einer durch praktische Bethätigung und mannigfache Erkundigung gewonnenen Erfahrung eine Darstellung der Lage der Berliner Bierverleger (Flaschenbierhändler) zu geben versuchen, eine Darstellung welche zugleich die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts und seine Ueberführung in den Grossbetrieb einschliesst. Ein gewisser Wert der vorliegenden Skizze liegt vielleicht darin, dass sie eine Entwicklung schildert, welche in mancher Beziehung eine typische genannt werden kann, denn ein Kennzeichen der Entwicklung zum Grossbetrieb ist entschieden die Ausschaltung der Zwischenglieder dadurch, dass Produzent und Konsument in direkte Verbindung treten, wie es sich in dem hier behandelten Falle zeigt.
Was die Fragebogen anbelangt, von denen in der Arbeit die Rede ist, so erfolgte deren Ausfüllung nicht durch die betreffenden Bierverleger. Eine Zustellung an die einzelnen Geschäfte mit der Bitte um Auskunft über die darin gestellten Fragen hätte voraussichtlich gar keinen Erfolg gehabt. Die Erkundigungen geschahen daher durch den Verfasser auf mündlichem Wege und auf Grund der hierbei erhaltenen Angaben sind sodann die einzelnen Bogen ausgefüllt worden. Es war mir möglich, von 46 Bierverlegern, deren Geschäfte in den verschiedensten Stadtteilen liegen und deren Adressen mit Absicht ganz willkürlich aus dem Adressbuch gewählt worden waren, detaillierte Auskünfte zu erlangen, die namentlich in den Ausführungen des II. Teiles vielfach zur Illustrierung und zum Beweise für die behaupteten Thatsachen angezogen worden sind.
Wenn es mir gelungen sein sollte, die mir gestellte Aufgabe zu lösen, so danke ich dies vor allem der Unterstützung, welche mir seitens der beteiligten Kreise zu teil geworden ist. In der bereitwilligsten Weise sind mir sowohl aus Bierverleger- als auch aus Brauerkreisen oft ins Detail gehende mündliche und schriftliche Auskünfte gegeben worden, ganz besonders fühle ich mich dadurch dem Dozenten am Institut für Gährungs-Gewerbe und Sekretär des Verbandes der Brauereien von Berlin und Umgegend, Herrn Dr. Struve, zu Dank verpflichtet.
Schliesslich ist es mir Bedürfnis, Herrn Professor Dr. Bücher dafür Dank zu sagen, dass er mich nicht nur zu dieser Arbeit angeregt, sondern mich auch während der Herstellung derselben mit Rat und That unterstützt hat.
Leipzig, Dezember 1900.
Der Verfasser.
I.
Das Flaschenbiergeschäft und seine Entstehung.
Inhaltsverzeichnis
Um eine Grundlage für die folgenden Ausführungen zu schaffen, wird es nötig sein, zunächst den Begriff des zu untersuchenden Gegenstandes festzulegen. Unter einem Flaschenbiergeschäft werden wir ein Unternehmen zu verstehen haben, welches sich mit dem Vertrieb von auf Flaschen gefüllten Bieren abgiebt. Zwei Formen kommen bei diesem Vertrieb hauptsächlich in Frage: der Verkauf über die Strasse und die auf Bestellung erfolgende Lieferung ins Haus. Bei letzterer Form handelt es sich naturgemäss um grössere Quantitäten, da sonst die Lieferung, zumal wenn der Kunde weit entfernt wohnt, unlohnend sein würde. Wir können diese Lieferung von auf Flaschen gefülltem Bier in grösseren Quantitäten gegenüber der allgemeinen Definition als Flaschenbierlieferungsgeschäft bezeichnen.
Die Vorbedingung jedes Flaschenbiervertriebes ist die Möglichkeit des Abzuges von Bier auf Flaschen. Die Natur des Bieres ist dabei das Entscheidende. In Deutschland liegen in dieser Beziehung die Verhältnisse derartig, dass im allgemeinen zwischen untergährigem und obergährigem Bier unterschieden werden muss. Das untergährige Lagerbier, welches vornehmlich in Süddeutschland, speziell in Bayern fast ausschliesslich genossen wird, kann auf Flaschen gezogen werden, aber fast allgemein ist die Ueberzeugung, dass dieses Bier »frisch vom Fass« weit bekömmlicher und besser ist, als das auf Flaschen gezogene. Das in Norddeutschland und speziell in Berlin früher allgemein, aber auch heute noch im grossen Masse konsumierte obergährige Bier muss auf Flaschen gezogen werden, weil es in diesen noch eine Gährung durchzumachen hat, ehe es genussreif wird, eine Gährung, welche im Fass nicht vor sich gehen kann. Die Grundlagen für das Flaschenbiergeschäft sind also durchaus verschiedene, je nachdem es sich um ober- oder untergähriges Bier handelt. In einer Gegend, in der ausschliesslich obergähriges Bier genossen wird und daher der Abzug des Bieres auf Flaschen eine Notwendigkeit ist, wird sich auch der Verkauf über die Strasse bald einbürgern, und das Flaschenbierlieferungsgeschäft findet einen äusserst günstigen Boden. Umgekehrt wird da, wo ausschliesslich untergähriges Bier konsumiert wird, schon der Abzug auf Flaschen und der Verkauf von Flaschenbier über die Strasse auf Schwierigkeiten stossen, man wird vorziehen, das Bier direkt in der Wirtschaft zu verzehren, oder aber es in Krügen, in welche das Bier vom Fass ausgefüllt wird, holen zu lassen.[1] In Gegenden, in denen beide Bierarten getrunken werden, wird die allgemeine Einbürgerung des Flaschenbieres davon abhängig sein, welches Bier zuerst in den Konsum eingeführt wurde. Es ist Thatsache, dass beim untergährigen Bier der Abzug auf Flaschen dort weniger auf Widerstand stösst, wo man schon vorher durch den Genuss obergährigen Bieres daran gewöhnt war, Flaschenbier zu geniessen. An Orten, wo das obergährige Bier später auftritt, ist die Rückwirkung auf die Abzugsart des untergährigen Bieres eine geringere.
Die Gründe, welche von dem Abzuge des Bieres auf Flaschen zum Verkauf über die Strasse und weiterhin zum Lieferungsgeschäft führen, sind zum Teil durch die Natur des Aufbewahrungsgefässes gegeben. Dieselbe ermöglicht eine längere Haltbarkeit des Flaschenbieres und macht dadurch den Bezug grösserer Quantitäten überhaupt möglich; die bequeme Form der Flaschen erleichtert die nötige Aufbewahrung. Eine Verfälschung durch Neig- oder Tropfbier ist ausgeschlossen, ebenso ist ein »Schneiden« wie es in manchen Gastwirtschaften wohl geübt wird, beim Flaschenbier nicht möglich. Die Etikettierung der Flaschen gestattet dem Biertrinker eine Kontrolle über Herkunft des Bieres; beim direkten Bezug aus der Brauerei ist natürlich jeder Zweifel ausgeschlossen. Vor allem aber kommt die Bequemlichkeit der Zustellung in Betracht. Der Flaschenbierhändler oder die Brauerei liefert bereitwilligst die Flaschen ohne Pfand und drängt nicht auf sofortige Wiedergabe. Man ist nicht an das Bier des in der Nachbarschaft wohnenden Gastwirts gebunden, sondern kann es dort bestellen, wo es einem beliebt. Die Entfernung kommt nicht in Betracht, da eine schriftliche oder telephonische Bestellung genügt, um innerhalb kurzer Zeit das Bier im Hause zu haben. Hauptsächlich fällt ins Gewicht, dass durch diese Zustellung das Lästige des Bierholens an sich vermieden wird. Den Frauen oder erwachsenen Töchtern war das Selbsteinholen des Bieres oft unbequem oder direkt peinlich, namentlich wenn kein Kolonialwarengeschäft in der Nähe war und das Bier infolgedessen aus einer benachbarten Gastwirtschaft oder Restauration geholt werden musste. Es ist nicht übertrieben, wenn man behauptet, dass durch die Zusendung des Bieres in Verbindung mit der ebenfalls üblich gewordenen Zustellung anderer Genussmittel manche Familien mit bescheidenem Einkommen einen Dienstboten ersparen.
Neben diesen Gründen sind es dann weiter wohl hauptsächlich der manchmal fühlbare Mangel einer in der Nähe gelegenen Bezugsquelle, welcher sich namentlich in vornehmen Stadtgegenden zeigen wird, sowie die Rabattbewilligung gewesen, welche speziell das Lieferungsgeschäft gefördert haben. Von Wichtigkeit war bei der ganzen Entwicklung des Flaschenbiergeschäftes, dass die Qualität des Flaschenbieres ihr nicht im Wege stand. Vom hygienischen Standpunkt aus können gegen das Flaschenbier keine Bedenken obwalten: denn es enthält die nämlichen Bestandteile, die nämliche Kohlensäuremenge wie das Fassbier. Ein Verderben, »Altwerden« des Bieres durch zu langes Lagern ist bei der Minimalgrenze, bei welcher das Bier von den Händlern schon »frei ins Haus« gesandt wird, so gut wie ausgeschlossen, namentlich da es ja dem Lieferanten bei einigermassen geregeltem Absatz leicht ist, seinen Kunden das Bier möglichst frisch zu liefern. Andererseits besteht gerade bei dem Bezug von Fassbier oft die Gefahr »nicht frisches« Bier zu erhalten. Die Gastwirte sind bemüht, möglichst grosse Fässer aufzulegen, weil sie bei dem Bezuge von Bier umso besser fortkommen, je grösseres Gemäss sie nehmen (eine ganze Tonne kostet weniger als 4 Vierteltonnen) und infolgedessen lässt sich tagelanges Lagern nicht vermeiden. Auch liegt die Regulierung der Temperatur in den Händen des Empfängers, während dieselbe bei dem Bezuge von Bier vom Fass nur schwer ist. So dürfte ersichtlich sein, dass die Qualität des Flaschenbieres seiner Verbreitung nicht hinderlich sein kann.
Eine Thatsache lässt sich allerdings gegen den Flaschenbierversand anführen, die ihm vielleicht bei einem Teile der Konsumenten nicht zur Empfehlung gereicht: er beruht fast durchweg auf Barzahlung. Der kleine Viktualienhändler, der das Bier selbst erst in Flaschen vom Bierhändler bezieht, mag seinen Kunden, die bei ihm neben anderen Waren auch Bier holen, Kredit gewähren, ebenso der Kolonialwarenhändler und der Gastwirt. Sie alle haben Gelegenheit, sich über die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden näher zu unterrichten, sie vielleicht täglich zu sehen und wenden deshalb nichts dagegen ein, wenn vom 20. des Monats oder von der Mitte der Woche ab »angeschrieben« und nach Empfang des Gehaltes oder des Lohnes gezahlt wird. Der Bierhändler, der in den meisten Fällen den Kunden nur dem Namen nach kennt, kann sich hierauf natürlich nicht einlassen, wenigstens nicht, soweit es sich, wie in diesen Ausführungen, um Privatkunden handelt. Geht dem Flaschenbiergeschäft hierdurch auf der einen Seite ein Teil der Kundschaft verloren, so trägt doch andererseits das Prinzip der Barzahlung auch zu seiner Konsolidierung bei.
[1] Es kommt hierbei noch besonders in Betracht, dass infolge des stärkeren Bierkonsums in Süddeutschland und weil die süddeutschen Bierwirtschaften meist nur eine Sorte Bier zu führen pflegen, die Wirtschaften pro Tag mehrere Gefässe ausschänken und infolgedessen das Bier meist frisch ist. In Norddeutschland dagegen, beispielsweise in Berlin, dauert bei den meisten Gastwirtschaften der Ausschank eines Hektoliters mehrere Tage, währenddessen steht das Bier unter Kohlensäuredruck, um es »frisch« zu erhalten. Hier ist also das Flaschenbier kein »Notbehelf« sondern wird von manchen direkt aus ästhetischen Gründen vorgezogen.
II.
Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts.
Inhaltsverzeichnis
I. Periode (bis 1868.)
Mit der Thatsache, dass bis in die ersten Jahrzehnte unseres Jahrhunderts hinein in Berlin nur obergähriges Bier produziert wurde erübrigt sich die Aufgabe, die Entstehung des Flaschenbiergeschäfts für Berlin zu begründen. Schon Krünitz[2] erwähnt im fünften Bande seiner Encyklopädie in dem Artikel über das Bier, der nebenbei bemerkt 287 Seiten umfasst, »das Weissbier wird in Berlin selten vom Fass verkauft, sondern insgemein an die Bierschänker abgeliefert und von diesen auf Bouteillen gezogen«. Bei der hier erwähnten Ausnahme handelt es sich wahrscheinlich um das Koffent von dem Professor Holtze in seiner Skizze »Berlin vor zwei Menschenaltern« schreibt: »Der gemeine Haustrunk war ein mattherziges Weiss- oder Braunbier, die Quartflasche zu 1 Silbergroschen. Ein noch viel wohlfeileres und viel dünneres Getränk gab es in dem südlichen Teile der Wilhelmstrasse und gewiss auch anderwärts unter dem Namen Koffent. Wenn der Koffent, über dessen Geschmack und Wirkungen ich nicht mitreden kann, vom Fass gezapft wurde, wie ich mich zu erinnern glaube, so war es das einzige Bier, welches in anderer Gestalt als in Flaschen aus dem Keller kam.« In welcher Weise der Koffent mit dem Weissbier verwandt und wie es möglich war, ihn vom Fasse zu verzapfen, oder ob es sich bei den hier von Krünitz und Holtze in allerdings sehr unbestimmter Form ausgesprochenen Beobachtungen um eine Art Frischbierverkauf (vgl. sp. S. 57) handelte, soll an dieser Stelle nicht näher untersucht werden, zumal ja aus beiden Aeusserungen hervorgeht, dass der Koffent nur eine geringe Rolle unter den Berliner Bierarten gespielt hat. Wenn wir von dem Koffent absehen, so bleibt also die Thatsache bestehen, dass bis weit in unser Jahrhundert hinein in Berlin nur obergähriges Bier produziert wurde, das, wie es bei Krünitz heisst, »auf Bouteillen« gezogen wurde. Die Produktion lag im achtzehnten Jahrhundert in Berlin, wie auch sonst in Brandenburg, in den Händen der Brauberechtigten, d. h. die Braugerechtigkeit war als Realrecht mit gewissen Grundstücken verbunden. Geschah das Brauen zunächst in den Häusern selbst, so wurden später, angeblich aus feuerpolizeilichen, vornehmlich aber wohl aus fiskalischen Gründen eigene Brauhäuser vom Magistrat errichtet, in denen die Bürger reihum brauten. Doch machten gegen den Anfang unseres Jahrhunderts viele Braueigner — wie sie im Adressbuch bezeichnet wurden — von ihren Braurechten keinen Gebrauch mehr, noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts wurden in Berlin 426 Braustellen gezählt, im Jahre 1800 war ihre Zahl schon auf 85 gesunken. In dem Jahrzehnt zwischen 1770 bis 1780 verliert die Brauerei den ihr bis dahin eigenen Charakter eines Nebengewerbes und tritt als alleiniges Gewerbe ohne Berufsvereinigung auf, wenigstens ergiebt die Statistik in diesen Jahren zum ersten Mal, dass die Zahl der im Brauereigewerbe beschäftigten Personen grösser ist, als die der Braueigner, während früher beide Zahlen mit einander stets übereinstimmten.[3] Die älteste von den noch heute bestehenden Brauereien, die Weissbierbrauerei von Albert Bier, führt ihre Gründung auf das Jahr 1792 zurück. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit verschwindet das Eigenbrauen nach und nach vollständig und das Brauereigewerbe entwickelt sich in ungehinderter Weise.
Mit dem Vorherrschen des obergährigen Bieres war nun zunächst der Flaschenbierhandel in der Form des Verkaufs über die Strasse verbunden. Wenn das Bier von den Bierschänkern auf »Bouteillen« gezogen wurde, so wird es nicht nur in der Wirtschaft zum Ausschank gekommen, sondern auch von den Bürgersleuten zum Teil zu Hause getrunken worden sein. Wahrscheinlich war dieser Absatz zunächst nicht gross, da es nach den Schilderungen, die wir über das Berlin des vorigen Jahrhunderts besitzen, den Anschein hat, als ob der Hauptabsatz des Bieres in den Gastwirtschaften lag und das Bier überhaupt mehr für die männliche Bevölkerung reserviert und noch nicht in dem Masse wie heute als tägliches Genussmittel in die Familie eingedrungen gewesen wäre. Immerhin bleibt auch dann für den Verkauf über die Strasse noch eine andere Art der Bierverwendung übrig, nämlich der Zusatz von Bier zu Biersuppen, ferner zum Karpfenkochen, wovon übrigens auch schon Krünitz berichtet.
Frühzeitig fand nun in Berlin schon ein Import von allerlei Bieren statt, aus verschiedenen Teilen der Mark, ebenso wie aus Pommern (bes. Stettin), und im Jahre 1711 findet man in der Jahresrechnung der Steuerbehörde schon 52 Sorten fremder Biere, die in 40464 Tonnen zum Ausschank kamen; kurze Zeit darauf sind es gar 72 Sorten geworden, während später dieser Import wieder auf ca. 20000 Tonnen herabsank. Ob sich unter den eingeführten Sorten auch untergährige Biere befanden, lässt sich schwer feststellen, überwiegend waren wohl die eingeführten Biere auch obergährig. Für den Fall, dass auch untergährige Bierarten mit eingeführt wurden, lässt sich als sicher annehmen, dass auch bei diesem Bier der Abzug auf Flaschen oder Kruken sich eingebürgert hat, da die Berliner durch das Weissbier an den Genuss von Bier in der Form von Flaschenbier gewohnt waren.
In welcher Weise sich nun der Verkauf über die Strasse erweitert hat, welche der vorher angegebenen allgemeinen Gründe für die Entwicklung des Berliner Flaschenbierversandgeschäftes besonders massgebend gewesen sind, dass lässt sich bei dem vollständigen Mangel an irgendwelchem Material weder nachweisen noch konstruieren. Thatsache ist jedenfalls, dass wir schon sehr früh authentische Nachrichten über das Bestehen eines Flaschenbierhandels haben und zwar durch folgende, der Vossischen Zeitung entnommene Inserate:
Aus dem Jahrgang 1820:
Stettiner Doppelbier von A. Bergemanns Erben ist in Gefässen und Flaschen in deren Niederlage zu haben. R. Bettge, Gertraudt- u. Rossstr.-Ecke. Lautersack, Jägerstr. 52.
Stettiner Bier in grossen und kleinen Gebinden, in Quart und Flaschen zu haben bei G. C. Elgeti.
Porter Bier à Fl. 6 Gr. »bei mehreren Flaschen billiger«. Friedrichsgracht 60.
Diese Anzeigen bedeuten nur eine Stichprobe und liessen sich leicht vervielfachen. Während in ihnen zunächst nur die vage Ankündigung »in Partieen billiger«, »bei mehreren Flaschen Rabatt« sich findet, geben spätere Anzeigen darüber genauere Angaben:
1823. Bergemanns Stettiner Doppelbier, die grosse Flasche 5 Gr. 10 gr. Fl. für 1 2⁄3; Thl. ferner Süssrahmbutter empfiehlt Dittmann, Zimmerstr. 78.
1828. Wir liefern 22 Fl. à 3⁄8 oder 12 Fl. à ¾ Quart für 1 Thlr. und senden es jedem frei in seine Wohnung. Ostermann & Co., Spandauerstr. 29.
Ein anderer Bierhändler führt mehrere Biersorten und empfiehlt in seiner Anzeige aus dem Jahre 1836: Bayrisches Felsenkeller-Bier, Grünthaler, Ale und Porter; schon 6 Jahre früher, 1830, findet sich eine Annonce, welche speziell auf Wiederverkäufer berechnet ist:
Den Herren Gastwirten und Restaurateuren liefere ich frei ins Haus: für 1 Thlr. 18 ¾ Fl. auch 42 2⁄8 Fl.; die To. zu 7 Thlr. Einfach-Bier To. 3 Thlr., bei mehreren To. billiger. Niederlage bei Ostermann, Brüderstr. 7, Philipson, Poststr. 1.
Es ist diesen Anzeigen eines gemeinsam: fast durchweg empfehlen sie auswärtige Biere, es wird Stettiner, Kottbuser, Potsdamer, Fürstenwalder, Augsburger, Crossener und Köstritzer Bier empfohlen, daneben Porter und Ale. Jedoch wäre es falsch, aus dieser Thatsache folgern zu wollen, dass das Flaschenbierlieferungsgeschäft sich zuerst bei den auswärtigen Bieren eingebürgert hätte. Auch in den Zeiten, als das Flaschenbierlieferungsgeschäft längst eine grössere Bedeutung erlangt hatte, wird man vergebens nach Anzeigen suchen, welche das Berliner Weissbier empfehlen. Wenn in diesen frühen Jahren und auch später in den Annoncen nur von auswärtigen Bieren die Rede ist, so beweist dies nur, dass diese Biere zu ihrer Einführung fortgesetzter Reklame bedurften, während die Weissbierlieferungsgeschäfte eine solche für unnötig hielten. Auf der anderen Seite lässt die zum Teil intensive Benutzung der Reklame seitens der Niederlagen für auswärtige Biere auch einen Schluss auf ihre kaufmännische Ueberlegenheit zu.
Zu gleicher Zeit geben diese Anzeigen aber auch nach einer anderen Richtung hin wertvolle Fingerzeige; sie lassen in Verbindung mit anderen Quellen erkennen, wie es in Berlin in jenen Jahren mit den Bierverhältnissen überhaupt bestellt war. Was zunächst den Konsum von Bier ausser dem Hause anbetraf, so konnte er geschehen beim Gastwirt (auch Bierschänker genannt), im Restaurant und im Café oder Kaffeehaus. Dabei war die Bedeutung dieser Bezeichnung eine ähnliche wie heute: unter Restaurant verstand man ein Lokal für das bessere Publikum, die Verabreichung warmer Speisen bildete bei ihm, im Gegensatz zur Gastwirtschaft die Regel. Im Café erhielt man ausser dem Getränk, von welchem der Name des Betriebes sich herleitet meist nur Bayrische oder »echte« Biere. Vielfach scheint in diesen Café's weibliche Bedienung vorgewaltet zu haben, denn in dem Inseratenanhang des Berliner Adressbuches findet sich in diesen Jahren bei einer Annonce die vielsagende Ueberschrift: Wo findet man ein Café mit gutem bayrischen Bier ohne weibliche Bedienung? welche Frage vom Fragesteller dann in beruhigender Weise beantwortet wird. Das Kaffeehaus trägt einen gemütlicheren Charakter, es verhält sich zum Café etwa wie der Gasthof zum Hotel, das feinere giebt der Deutsche natürlich durch den französischen Ausdruck wieder! Im Kaffeehaus gab es auch Weissbier, wie aus einer Annonce in dem Jahrgang 1829 der Vossischen Zeitung hervorgeht. Zum Teil besassen auch die Viktualienhändler die Ausschankgerechtigkeit für Bier, wenigstens kann man es nicht anders verstehen, wenn es im Adressbuch unter dem Branchenverzeichnis heisst: Bierschänker s. a. Viktualienhändler. Schliesslich erhielt man Bier auch in den Hotels und Gasthöfen, wenn auch deren Betriebsvereinigung mit der Restauration wohl noch nicht so allgemein geworden war, wie heute. In den Konditoreien dagegen, die gegenwärtig fast sämtlich Bier führen, manche sogar »vom Fass«, scheint man bis in die vierziger Jahre hinein kein Bier erhalten zu haben. Destillation bedeutet damals noch einen reinen Branntweinausschank, der erst später mit dem Bierausschank vereinigt wurde, sodass noch heute für ein Lokal, in dem neben Bier auch Schnaps ausgeschänkt wird, die Bezeichnung »Destillation« gebräuchlicher ist als Gastwirtschaft.
Was die Zahl der hier angeführten Geschäfte anbelangt, so gab es in Berlin 1840 etwa 80 »Cafétiers und Restaurateure« und 380 Schankwirte, 1850 dagegen 450 Cafétiers und Restaurateure und 700 Schankwirte, die Zahl der Viktualienhändler betrug 1840 etwa 700, 1850 gegen 1000. Doch sind letztere Zahlen für uns ohne Wert, da wir nicht wissen, wie viele Viktualienhändler Bierausschank betrieben. In einem Aufsatz, der in der Wochenschrift für Brauerei veröffentlicht wurde,[4] werden bereits für das Jahr 1825 984 Speise- und Schankwirte gezählt, allerdings erwähnt der Verfasser, dass deren Zahl während der nächsten Jahre fortdauernd zurückgegangen wäre.
Für den Flaschenbierhandel kommen diese Geschäfte — mit Ausnahme der Cafés und wohl auch der Hotels — insofern in Frage, als sie Bier über die Strasse verkaufen. Die Cafés bezogen das Bier, dessen Absatz bei ihnen ja noch mehr als heute Nebengeschäft war, selbst erst vom Bierhändler und beschäftigten sich nur mit dem Ausschank, ebenso die Hoteliers und Gasthofbesitzer. Die »Kaffeehäuser« dagegen (deren es allerdings wohl nur wenige gab), verkauften auch Bier über die Strasse und zwar kostet nach einer Annonce aus dem Jahre 1828 die Flasche Weissbier »im Hause« 2 ½ Sgr. »ausser dem Hause« 2 Sgr. Bei den Restaurateuren, die besser durch die damals auch noch übliche Bezeichnung »Speisewirte« gekennzeichnet werden, spielt der Verkauf über die Strasse nur eine geringe Rolle, manche verzichten ganz darauf. In der Hauptsache lag also der Verkauf über die Strasse in den Händen der Schankwirte und Viktualienhändler, bei welchen letzteren das Bier unter den zum Verkauf gelangenden Viktualien an erster Stelle gestanden zu haben scheint. Neben den Viktualienhändlern kommt schliesslich noch der Material- oder Kolonialwarenhändler, auch wohl einfach »Kaufmann« genannt, in Betracht.
Diese drei letzteren Geschäftszweige müssen wir näher ins Auge fassen, um über die Natur des Bierlieferungsgeschäftes in den ersten Jahren seiner Entwicklung Klarheit zu erhalten. Es sind vorher die sachlichen Gründe namhaft gemacht worden, welche für den Bierbezug in grösseren Quantitäten sprechen. Der äussere Anlass zu einem solchen Bierbezug konnte ja leicht gegeben sein, z. B. bei Festlichkeiten in der Familie oder sonstigen besonderen Gelegenheiten, welche einen starken Bierkonsum voraussehen liessen. Da es sich in einem solchen Fall wohl um die Abnahme von 15–20 Flaschen handelte, so berechnete der Lieferant auch einen ermässigten Preis bezw. gab eine oder zwei Flaschen mehr, als er nach dem Detailpreis zu liefern verpflichtet war. Eine gewisse Bequemlichkeit[5] und die Absicht, dauernd diesen Rabatt zu erhalten, waren unter den angeführten Gründen wohl die augenfälligsten und daher zunächst wirkenden, welche den Einzelfall zu einer dauernden Gepflogenheit machten. In der ersten Zeit hat sich der Kundenkreis des Bierhändlers gewiss nur über die nächste Nachbarschaft erstreckt. Dann konnte es aber wohl vorkommen, dass jemand aus der Nachbarschaft fortzog, das Bier aber noch von seinem früheren Lieferanten beziehen wollte; Verwandte und Bekannte des Bierhändlers aus anderen Stadtteilen kamen hinzu, und so begann das Lieferungsgeschäft seinen anfänglichen Charakter als Gelegenheitsgeschäft aufzugeben und ein planmässig auf Erwerbung von Kunden zum Zwecke des Absatzes grösserer Quantitäten Bier gerichteter Geschäftsbetrieb zu werden.
Dass für Berlin dieser Charakter dem Bierlieferungsgeschäft schon frühzeitig aufgeprägt wurde, ist vorher gezeigt worden. Wenn man nun die Namen derjenigen, welche die citierten Annoncen veröffentlicht haben, im Adressbuch nachschlägt, so findet man bei der Mehrzahl von ihnen die Bezeichnung »Kaufmann«. Im Berliner Sprachgebrauch ist diese Bezeichnung damals, wie z. T. auch noch heute, gleichbedeutend gewesen mit Materialwarenhändler, während man in den meisten Fällen, heute den Begriff von Handlungsgehülfen, Komptoirpersonal, überhaupt kaufmännischer Angestellten damit verbindet. Hinter den Namen einiger der Inserenten finden wir die Berufsbezeichnung »Handelsmann«, einer wird als Posamentier (!) bezeichnet, mehrere als Restaurateure, wobei hinzugesetzt ist »und Niederlage fremder Biere«. Fügen wir hinzu, dass schon Ende der dreissiger Jahre der Begriff des Viktualienhändlers mit dem des Bierhändlers identisch ist (nicht mehr mit dem des Bierschänkers), so ergiebt sich für die Gestaltung des Bierversandgeschäftes folgendes Bild:
Es ist schon damals zu unterscheiden zwischen den Geschäften, welche sich mit dem Vertrieb des Berliner obergährigen Weissbiers und denen, welche sich hauptsächlich mit dem Vertrieb auswärtiger, z. T. untergähriger Biere abgeben. Die Inhaber der ersteren, die grosse Mehrzahl, setzen sich zusammen aus Viktualienhändlern und Gastwirten, die der letzteren aus Kaufleuten (d. h. Kolonialwarenhändlern) und Restaurateuren. Aus diesen Bezeichnungen lässt sich schon ersehen, dass die obergährigen Berliner Biere das Volksgetränk darstellten, während die auswärtigen Biere von den feineren Kreisen genossen wurden, die ja auch sonst ihre Bedürfnisse zumeist nicht beim Viktualien-, sondern beim Kolonialwarenhändler deckten und ihr Glas Bier nicht beim Bierschänker, sondern im Restaurant tranken. In der ersteren Kategorie scheint das Lieferungsgeschäft zumeist bei den Viktualienhändlern ausgebildet gewesen zu sein, vielleicht schon deshalb, weil dem Viktualiengeschäft für sich die Frau allein viel besser vorstehen konnte, als der Gastwirtschaft. Während der Mann die Bestellungen auf Bier ausführte und mit dem Handwagen oder einem primitiven Gefährt (Hundewagen) das Bier an die Kunden ablieferte, ebenso zu Hause den Abzug, die Reinigung der Flaschen etc. besorgte, verkaufte die Frau Gemüse, Obst, Kartoffeln, Bier in einzelnen Flaschen und die übrigen zum Haushalt gehörenden Artikel des Geschäfts, vermietete die Drehrolle für das Rollen der Wäsche etc., alles Obliegenheiten, die ihrer Natur nach der Frau viel eher anstehen, als dem Mann. In der Gastwirtschaft dagegen, ist das Bedienen der Gäste, die Unterhaltung mit ihnen u. a. wieder durchaus Sache des Mannes, sodass dieser, wenn er neben der Gastwirtschaft noch Bierverlag betreibt, immer in Gefahr kommt, eines der Geschäfte auf Kosten des anderen zu vernachlässigen.