Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren

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Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren

von

Prof. Dr. Steffen Stern Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Göttingen

3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage


eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH

www.cfmueller.de

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren › Herausgeber


Praxis der Strafverteidigung
Begründet von
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008)
Herausgegeben von
Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin
Schriftleitung
Rechtsanwalt Dr. Felix Ruhmannseder, München

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren › Autoren

Prof. Dr. Steffen Stern ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Göttingen

Kontakt: kanzlei-stern@t-online.de

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-3658-9

E-Mail: kundenservice@hjr-verlag.de

Telefon: +49 6221/489-555

Telefax: +49 6221/489-410

(c) 2013 C.F. Müller, eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH

Heidelberg, München, Landsberg, Frechen, Hamburg

www.hjr-verlag.de

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Vorwort der Herausgeber

Trotz der relativ geringen Anzahl von Mord- und Totschlagsverfahren verdient gerade dieser Bereich der Strafverteidigung gesteigertes Interesse. Grund dafür ist zum einen die existentielle Bedeutung des Verfahrensausgangs für den Beschuldigten, dem häufig eine lebenslange Haftstrafe – gegebenenfalls mit anschließender Sicherungsverwahrung – oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus droht. Zum anderen werden derartige Verfahren nicht nur von der Fachöffentlichkeit, sondern auch von den Medien nicht selten mit gesteigerter Aufmerksamkeit verfolgt, sodass Erfolge, aber auch Fehler des Verteidigers schnell ans Tageslicht gelangen. Dies wiegt umso schwerer, als es in der Regel sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht Fragen von höchster Komplexität zu beantworten gilt. Der Verteidiger steht also vor erheblichen Herausforderungen, die er nur meistern kann, wenn er sowohl die materielle Rechtslage als auch die ihm eingeräumten prozessualen Möglichkeiten genauestens kennt. Stets muss er das Kernwissen präsent haben, um den Mandanten sicher zu leiten und von den anderen Verfahrensbeteiligten – je nach Verfahrenslage bzw. Verteidigungstaktik – als kompetenter Verhandlungspartner oder ernst zu nehmender Antagonist wahrgenommen zu werden. Wie breit gefächert das nötige Rüstzeug ist, dokumentiert nicht zuletzt der beachtliche Umfang dieses Handbuchs.

Steffen Stern, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld, der sich nicht nur als Verteidiger, sondern auch durch zahlreiche Fachpublikationen sowie durch seine Tätigkeit im Rahmen der Verteidigeraus- und -fortbildung einen Namen gemacht hat, präsentiert im vorliegenden Werk den gesamten einschlägigen Erfahrungsschatz seiner langjährigen forensischen Tätigkeit, wobei der behandelte Stoff in der dritten Auflage abermals erheblich ausgeweitet wurde. Wirklich alle Bereiche wurden unter Einbeziehung jüngster Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur umfassend überarbeitet.

Im Anschluss an die höchst informative Einführung werden zunächst alle wesentlichen materiell-rechtlichen Probleme unter dem speziellen Blickwinkel des Verteidigers beleuchtet. Aus der Fülle der behandelten Fragestellungen sei an dieser Stelle lediglich beispielhaft auf das nach wie vor kontrovers diskutierte Problem der Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit verwiesen. Ohne detaillierte Kenntnis der nahezu uferlosen Kasuistik ist es für den Verteidiger schlechterdings unmöglich, sicher durch dieses verminte Terrain zu schreiten. Gleiches gilt im Hinblick auf die Mordmerkmale. Auch hier lauern diverse Fallstricke, auf die im jeweiligen Kontext gesondert verwiesen wird. Besonderes Augenmerk wird ferner der fakultativen Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gewidmet, die sich in Kapitalstrafsachen besonders gravierend auswirkt und deren Gewährung nicht zuletzt vom Geschick des Verteidigers abhängt. Im Bereich der Sicherungsverwahrung fand namentlich das wegweisende Urteil des BVerfG vom Mai 2011 Berücksichtigung; überdies hat der Autor die jüngste Rechtsprechung des BGH praxisgerecht aufgearbeitet.

Der nicht minder ausführliche prozessuale Teil des Handbuchs nimmt in erster Linie auf die besonderen Schwierigkeiten der Beweisführung Rücksicht, die in Kapitalstrafverfahren regelmäßig auftreten. Überaus sachkundig wird beispielsweise dargelegt, was aus Verteidigersicht im Zusammenhang mit dem oftmals so bedeutsamen Sachverständigenbeweis zu beachten ist. Nicht minder detailliert geht der Autor auf mögliche Beweisverwertungsverbote und Beweisbeschränkungen ein. Viel Raum ist schließlich den spezifischen Problemen in den jeweiligen Verfahrensstadien gewidmet, wobei nicht zuletzt die Besonderheiten der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht erläutert werden.

Sowohl Verteidiger, die bereits (vielfach) an Mord- und Totschlagsverfahren mitgewirkt haben, als auch solche, die sich erstmals mit der Materie befassen, werden in vorliegendem Werk mannigfaltige Anregungen für eine zielführende Verteidigungstaktik finden. Gerade für Letztere erweisen sich auch die zahlreichen Mustertexte, Gesetzesauszüge, Schaubilder und Tabellen am Ende des Buchs sowie die im Anhang befindlichen Erläuterungen gebräuchlicher gerichtsmedizinischer Begriffe als ausgesprochen nützlich.

Im November 2012

Passau Werner Beulke Berlin Alexander Ignor

Inhaltsverzeichnis

Vorwort der Herausgeber

Abkürzungsverzeichnis

Zitierhinweis

Teil 1 Einführung

A.Kapitaldelinquenz in der Bundesrepublik Deutschland

I.Fakten und Zahlen

II.Dunkelziffer

1.Leichenschau

2.Verschleierte Kindestötungen

3.Unentdeckte Patiententötungen

 

4.Als Suizide verkannte Tötungsdelikte

5.Als Unfälle fehlgedeutete Morde

6.Vermisstenfälle

III.Aufklärungsquote bei Tötungsdelikten

IV.Charakteristische Tötungsdelikte

1.Beziehungstaten

2.Zweikämpfe und Schlägereien mit tödlichem Ausgang

3.Bewaffnete Überfälle und Einbrüche mit Todesopfern

4.Bluttaten im Namen der Ehre

a)Ehrenmorde

b)Blutrache

5.Kinder als Opfer von Mord und Totschlag

a)Sexualmorde an Kindern

b)Totgeprügelte Kinder

c)Schütteltrauma-Fälle

d)Kindestötung durch die Mutter nach der Geburt

e)Unvollendete oder misslungene Mitnahmesuizide

f)Kindestötung als Straf- oder Vergeltungsaktion

g)Eltern, die ihre Kinder verhungern oder verdursten lassen

6.Angriffe alkoholisierter Gewalttäter

a)„Sinnlose“ Gewalt durch alkoholisierte Schläger

b)Gewalthandlungen unter Zechbrüdern

7.Drogeninduzierte Tötungsdelikte

8.Gewalttaten psychisch gestörter Täter

9.Politisch motivierte Gewalttaten

V.Verurteilungsmaßstab

VI.Absprachen in Schwurgerichtsverfahren

B.Kapitalstrafrecht und Kriminalpolitik

I.Gesetzgebung

1.Keine Reform der vorsätzlichen Tötungsdelikte

2.Das Recht der Sicherungsverwahrung (SV)

3.Sonstige Gesetzesänderungen mit Bezug zum Kapitalstrafrecht

II.Ausbau von Opferrechten

III.Neuere Rechtsprechungstendenzen

1.Vollstreckungslösung bei konventionswidriger Verfahrensverzögerung

2.Keine Strafrahmenverschiebung bei selbstverschuldeter Trunkenheit

3.Keine unbedingte Unverwertbarkeit bei fehlender qualifizierter Belehrung

4.Keine Entlastungsmöglichkeit durch freiwilligen Polygraphentest

5.Keine Strafbarkeit erbetener Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch

IV.Reformbestrebungen

1.Überlegungen zur weiteren Verschärfung von Jugendstrafen

2.Härtere Strafen für Hassdelikte

3.DNA-Wiederaufnahme zuungunsten Freigesprochener?

C.Spezifische Erkenntnisprobleme bei Tötungsdelikten

D.Befähigung zur Verteidigung in Kapitalstrafsachen

E.Rechtstatsachen zur Effizienz des Pflichtverteidigers

Teil 2 Der Tod und seine strafrechtliche Zurechnung

A.Todesbegriff

I.Menschenleben

II.Todeseintritt

III.Selbsttötung im Strafrecht

1.Selbstgefährdung, Selbstschädigung und Selbsttötung

2.Tatbestandslosigkeit der „Beteiligung“ an Selbsttötungen

a)Der Gedanke der eigenverantwortlichen Risikoübernahme

b)Abgrenzung zur strafbaren Fremdschädigung

B.Todesursächlichkeit einer Handlung

I.Der strafrechtlich maßgebende Ursachenbegriff

1.Condicio-sine-qua-non-Formel

2.Doppelkausalität

3.Lehre der objektiven Zurechnung

4.Naturwissenschaftliche Erkenntnisse

II.Eigenhändige aktive Todesverursachung

1.Objektiv unklarer Ursachenzusammenhang

2.Hypothetische Alternativursachen

3.Naturwissenschaftliche „Restzweifel“ und der „in dubio“-Grundsatz

III.Kausalität bei mehraktigem Vorgehen

IV.Unaufklärbarkeit bei Mittätern und Zweifelssatz

V.Ursachenzusammenhang bei Hinzutreten Dritter

VI.Todesverursachung durch Unterlassen

Teil 3 Grundzüge des materiellen Kapitalstrafrechts

A.Lebenslange Freiheitsstrafe

I.Rechtstatsachen

II.Tötungsdelikte mit „Lebenslang“ als Strafandrohung

III.Absolute Strafandrohung und die Rechtsfolgenlösung des BGH

IV.Urteil und Vollstreckungsdauer

1.Zusammentreffen mehrerer lebenslanger Freiheitsstrafen

2.LL und rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

3.Besondere Schuldschwere, § 57a StGB

4.Feststellungspflicht zur Schuldschwere im Erkenntnisverfahren

a)Beurteilungsparameter

aa)Gesamtwürdigung von Täterpersönlichkeit und Tatgeschehen

 

bb)Schulderschwerende Umstände

cc)Entgegenstehende Umstände

b)Gesamtstrafe

c)Härteausgleich für erledigte ursprünglich gesamtstrafenfähige Vorstrafen

d)Beurteilungsspielraum

e)Verteidigungsanstrengungen zur Frage der Schuldschwere

f)Isolierte Anfechtbarkeit der Schuldschwerefeststellung

5.Überprüfung durch die StVK als Vollstreckungsgericht

a)Die Regelüberprüfung

b)Die Altfälle

B.Natürliche Handlungseinheit bei Tötungsdelikten

I.Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Tatopfern

1.Tatmehrheit bei höchstpersönlichen Rechtsgütern

2.Ausnahmefälle

II.Natürliche Handlungseinheit bei mehraktigem Tatgeschehen

III.Tatrichterlicher Beurteilungsspielraum

C.Dogmatischer Dissens um Mord und Totschlag

I.Die Rechtsprechung ignoriert Lehre und Schrifttum

II.Die praktischen Konsequenzen

1.Problem der disgruenten Tatbeteiligung

a)Mittäterschaft bei Mord und Totschlag

b)Beihilfe und Anstiftung

2.Unanwendbarkeit des § 213 StGB in Mordfällen

3.Hinweispflicht bei Tatbestandswechsel

4.Einschränkung hinsichtlich § 154a StPO

D.Tötungsvorsatz bei Mord und Totschlag

I.Die Formen und Strukturelemente des Tötungsvorsatzes

1.Zeitpunkt der Tatbegehung

2.Das Wissens- und das Willenselement als Vorsatzkomponenten

3.Formen des Tötungsvorsatzes

a)Dolus directus 1. Grades

b)Dolus directus 2. Grades

c)Bedingter Tötungsvorsatz

4.Abgrenzungserfordernis

a)Lebensgefährdungsvorsatz

b)Körperverletzungsvorsatz

II.Die „Hemmschwellen“-Theorie des BGH

1.Anwendungsbereich

2.Feststellungen zum Tötungsvorsatz mittels Indikatoren

3.Die Indizwirkung der Gefährlichkeit

4.Berücksichtigung der menschlichen Tötungshemmschwelle

5.Strenge Anforderungen an die Darlegungspflicht des Tatrichters

6.Zur Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände

a)Objektive Tatumstände

b)Individueller Beurteilungsmaßstab

c)Persönlichkeit des Täters

d)Vorleben des Täters

e)Beziehung des Täters zum Opfer

f)Die Beweggründe des Täters

aa)Motivlage

bb)Interessenlage

g)Äußerungen des Täters vor, bei oder nach der Tat

h)Unüberlegte Spontantaten

i)Psychische Verfassung

j)Gewalttaten unter Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss

k)Affektive Erregung

l)Gruppendynamik

m)Nachtatverhalten

aa)Aufrichtige Reue

bb)Zusammenbrechen beim Erhalt der Todesnachricht

cc)Sorge und Rettungsbemühungen

dd)Verlassen des Tatorts

ee)Zurücklassen des Opfers bei Minusgraden

7.Beurteilungsspielraum des Tatrichters

8.Auswirkungen der Hemmschwellen-Lehre auf den Schwurgerichtsalltag

III.„Klassische“ Angriffsformen im Licht der BGH-Rechtsprechung

1.Verschluss der Atemwege (Ersticken)

a)Komprimierende Gewalt gegen den Hals (Würgen und Drosseln)

aa)Würgeangriff mit bloßen Händen

(1)Abgrenzung zur lebensgefährdenden Körperverletzung

(2)Intensität und Dauer

bb)Täter unter Drogeneinfluss

cc)Affekttäter und Täter mit hoher BAK

b)Abdecken der Atemwege

aa)Säuglingstod durch Ersticken

(1)Gewaltsamer Erstickungstod oder plötzlicher Säuglingstod

(2)Vorsatztat oder Fahrlässigkeit

bb)Ersticken durch Knebel, Klebebänder, Stoff- oder Plastiktüten

cc)Aufdrücken eines Kissens

dd)Drücken des Gesichts auf eine Decke

c)Behinderung der Atmung durch Kompression des Brustkorbs

2.Schläge oder Hiebe mit gefährlichen Werkzeugen

a)„Totschläger“, Stahlrute oder Teleskopschlagstock als Tatwerkzeug

b)Baseballschläger

c)Zuschlagen mit Metallstange, „Kuhfuß“ oder Metallrohr

d)Hammerschläge

e)Zertrümmern gefüllter Glasflaschen auf dem Kopf

f)Wuchtiges Zuschlagen mit einem Barhocker

g)Traktieren mit einer schweren Schaufel

3.Angriffe mit Schnitt- und Stichwerkzeugen

a)Messerattacken

aa)Abgrenzung zu reinen Bedrohungshandlungen

bb)Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit

cc)Allgemeine Beurteilungsparameter

(1)Frage des Einzelfalls

(2)Unsichere Tatsachengrundlage

(3)Geringfügige Verletzungen

(4)Turbulente Tatverläufe

(5)Die Herzstich-Evidenz

(6)Messerangriffe gegen Kopf und Hals

(7)Stiche in die Flanke

(8)Messerstiche in den Rücken

(9)Das Argument der mangelnden Dosierbarkeit

(10)Die Indizwirkung der Tatmotivation

(11)Verletzung des Täters anlässlich der Tatbegehung

(12)Kontraindikatoren in klassischen Evidenz-Konstellationen

dd)Vorsatzwechsel

ee)Vorsatzfrage bei Mittäterschaft

ff)Verschiedene messerartige Tatwerkzeuge

(1)Klappmesser

(2)Bowie-Messer und Butterfly-Messer

(3)Küchenmesser

(4)Fleischermesser

(5)Machete

b)Schraubendreher

c)Zustechen mit einer Glasscherbe

4.Lebensgefährliche Wurfgeschosse

a)Schleudern eines Beils

b)Schleudern eines schweren Aschenbechers

5.Gewaltangriffe mittels Fußtritten

a)Typische Verletzungsbilder

b)Zielrichtung der Fußtritte

aa)Wuchtige Fußtritte gegen den Kopf

bb)Fußtritte gegen Hals und Rumpf

cc)Sprung in den Rücken des bäuchlings liegenden Opfers

c)Schuhwerk

aa)Barfüßiges Zutreten

bb)Tritte mit Turnschuhen

cc)Festes Schuhwerk

d)Gemeinschaftliches Zutreten

6.Heftige Faustschläge gegen Kopf und Gesicht

7.Schießen mit scharfer Munition

a)Vorgeblich unabsichtliche Schussabgabe

b)Unkontrollierte Schussabgabe

aa)Umgebaute Handfeuerwaffe ohne Zielgenauigkeit

bb)„Blinde“ Schussabgabe aus Verärgerung

cc)Distanzschüsse aus der Hüfte auf Personengruppe

c)Gezieltes Schießen auf Einzelpersonen

d)Beschießen eines fahrenden Kfz

e)Fehlgegangene Schüsse auf Unbeteiligte

aa)Gemeingefährliche Schießübungen auf Gegenstände

bb)Der glücklose Kunstschütze („Armbrust-Fall“)

cc)Unbeabsichtigte Tötung einer Passantin

dd)Gefährdung Dritter durch Schießen in Notwehr

8.Beibringung toxischer Substanzen (Giftanschlag)

a)„Betäuben“ mit Schlaftabletten

b)Ruhigstellen eines Säuglings mit Tramadol

9.Gewalt gegen Kinder

a)Schläge und Tritte gegen Kinder

b)Schütteltrauma-Fälle

c)Mitverantwortung des passiven Partners

10.Anschläge mit Brandbeschleunigern

a)Brandanschläge auf Wohnunterkünfte

b)Anschlag auf Einzelperson mit flüssigem Grillanzünder

11.Steinwürfe von Autobahnbrücken

12.Vertreiben von Mietern durch Gasexplosion

13.Suizidversuche unter Gefährdung oder Tötung Unbeteiligter

a)Herbeiführen einer Gasexplosion in Selbsttötungsabsicht

b)Brandlegung in Vorbereitung eines Selbstmordes

14.Fahrzeugführer unter Totschlagsverdacht

a)Verantwortungsloses gefahrenträchtiges Fahrverhalten

b)Geisterfahrt in Selbstmordabsicht

c)Mutwilliges Anfahren einer Person

d)Absichtliches Überrollen einer Person

e)Riskantes Zufahren zur Erzwingung des Fluchtweges

f)Mitschleifen eines Fußgängers

g)Versuchter „Mitnahmesuizid“ mit Pkw

h)Durchbrechen einer Hauswand mit Kfz

15.Manipulationen an Fahrzeugbremsen

16.Lebensgefährliche Sexualpraktiken

a)Tod nach gewaltsamem Einführen von Gegenständen

b)Herzstillstand nach sadomasochistischen Praktiken

17.Ansteckung Dritter mit Aids-Virus

a)Ungeschützter Geschlechtsverkehr

aa)Vorfrage des Kausalitätsnachweises

bb)Straflose Teilnahme an der Selbstgefährdung des „Opfers“?

cc)Zweifel hinsichtlich der „Billigung“ tödlicher Folgen

b)Transfusionsmedizin

18.Beweisvermutung für Tötungsvorsatz in Blutrache-Fällen?

19.Patiententod durch Vertuschen eines Behandlungsfehlers

a)Hinauszögern von Rettungsmaßnahmen aus sachfremden Motiven

b)Hinauszögern von Rettungsmaßnahmen aus Selbstüberschätzung

IV.Zur „Hemmschwellen“-Theorie bei Unterlassungsvorwürfen

1.Tötung eines Kindes durch Vernachlässigung

2.Zurücklassen des Opfers einer Gewalttat

a)Erwartung der Selbstrettung

b)Zufallsrettung

c)Zurücklassen des Opfers bei niedrigen Außentemperaturen

3.Flucht bei schwer verletztem Unfallopfer

a)Unklare Tätervorstellung vom Zustand des Opfers

b)Überzeugung fehlender Rettungschancen

Teil 4 Vorsätzliche Tötungsdelikte

A.Mord, § 211 StGB

I.Spezielle Vorsatzfragen bei Mordvorwürfen

II.Tatmotiv und Zweifelssatz

III.Die Begehungsweise als Mordmerkmal

1.Heimtücke

a)Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers

aa)Definition

bb)Aussagekraft von Verletzungsbildern

cc)Generelles Misstrauen

dd)Längere Zeit zurückliegende Aggressionen und Tätlichkeiten

ee)Eigenes aggressives Verhalten des Opfers

ff)Wortwechsel und feindselige Atmosphäre

gg)Heimtückemord „mit Vorankündigung“?

hh)Fehleinschätzung der Gefährlichkeit des zu erwartenden Angriffs

ii)Maßgeblicher Zeitpunkt

jj)Offene feindselige Auseinandersetzungen

kk)Keine konfrontative Erpressung ohne Argwohn

b)Ausnutzungsbewusstsein

aa)Grundsätzliches zur inneren Tatseite des Heimtückemordes

bb)Beurteilung des Ausnutzungsbewusstseins ist Rechtsfrage

cc)Beurteilungsspielraum

dd)Spontanentschluss – Augenblickstat

ee)Psychische Ausnahmesituation

(1)Beurteilung des Einzelfalls

(2)Gesteigertes Darlegungserfordernis

(3)Unterschied zwischen Fähigkeit und Bewusstsein

ff)Alkoholisierung

gg)Wahrnehmungseinschränkungen durch massiven Drogeneinfluss

c)Irrtümliche Annahme bestehender Arglosigkeit

d)Fallkonstellationen zur Heimtücke-Problematik

aa)Steinwürfe von Autobahnbrücken

bb)Heimtücke gegenüber dem Zeugen eines Heimtückemordes

cc)Angriff auf einen Schlafenden

dd)Kleinkinder als Opfer

ee)Heimtücke gegenüber Besinnungs- oder Bewusstlosen

(1)Komapatienten

(2)Opfer im Zustand vorübergehender Ohnmacht

ff)Sterbehilfe

gg)Mitnahmeselbstmord

(1)Altruistisch motivierte Mitnahme geliebter Familienangehöriger

(2)Geisterfahrt in Suizidabsicht

e)Strafrahmenverschiebung in Heimtücke-Mordfällen

aa)Mord am Vergewaltiger der Ehefrau

bb)Tyrannen-Mord

cc)Lebenskrise

dd)Erpressungsopfer

2.Grausamkeit

a)Vorenthaltung von Nahrung und Flüssigkeit

b)Kriegsverbrechen

c)Vielzahl von Messerstichen

3.Gemeingefährliche Mittel

a)Grundsätzliches

b)Pistolenschüsse

c)Kraftfahrzeug als Tatwerkzeug

d)Steinwürfe von einer Autobahnbrücke

IV.Mordmerkmal des besonderen Tatmotivs

1.Niedriger Beweggrund

a)Grundlegendes

aa)Definition

bb)Motivbündel

cc)Gesamtwürdigung

dd)Beurteilungsspielraum

ee)Absehen von Höchststrafe in Ausnahmefällen

b)Die objektiven Voraussetzungen der „Niedrigkeit“

aa)Fehlen eines triftigen Grundes

bb)Krasses Missverhältnis zwischen Tatanlass und Tötung

cc)Fehlende moralische Rechtfertigung der Tat

dd)Tötung eines Angreifers nach Tatprovokation

c)Die subjektiven Voraussetzungen der „Niedrigkeit“

aa)Bewusstseinslage des Täters

bb)Beherrschbarkeit gefühlsmäßiger oder triebhafter Handlungsimpulse

cc)Grenz- oder Problemfälle auf der Bewusstseinsebene des Täters

(1)Spontantaten

(2)Alkohol, Drogen, Affekt

(3)Persönlichkeitsmängel

(4)Gewalttäter aus „fremden Vorstellungswelten“

d)Fallkonstellationen zum niedrigen Beweggrund

aa)Tötung des Intimpartners in der Trennungsphase

bb)Eifersucht als Triebfeder

cc)Kindestötung durch die Mutter bei oder nach der Niederkunft

dd)Gewalt gegen das schreiende Kleinkind

ee)Verdurstenlassen eines Kleinkindes aus Selbstsucht

ff)Politisch motivierte Angriffe auf fremdes Leben

gg)Tötung zur Verhinderung kompromittierender „Enthüllungen“

hh)Blutrache und Ehrenmorde

(1)Beurteilungsmaßstab

(2)Blutrache am Mörder des getöteten Bruders oder Vaters

(3)Auftragsmord zur Rettung der Ehre

(4)Abgrenzung vom Spontandelikt

ii)„Grundlose“ Tötung

jj)Tötung aus Geltungssucht und Imponiergehabe

e)Grenz- und Streitfälle hinsichtlich der objektiven Tatseite

aa)Rache für Diskothekenrausschmiss

bb)Revanche für schwere Beleidigungen

cc)Tötung eines Belastungszeugen oder Anzeigeerstatters aus Vergeltung

2.Habgier

3.Mordlust

4.Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs

V.Absicht des Täters als Mordmerkmal

1.Verdeckungsmotiv

a)Verdeckungsabsicht

b)Vereinbarkeit mit der Schuldform des bedingten Tötungsvorsatzes

c)Verdeckungsmord durch Unterlassen

d)Zweifelssatz

2.Mordmotiv der Ermöglichung einer Straftat

VI.Wahlfeststellung

B.Totschlag, § 212 StGB

I.Totschlag als „Normalfall“ vorsätzlicher Tötung

II.Besonders schwere Fälle des Totschlags, § 212 Abs. 2 StGB

III.Minder schwere Fälle des Totschlags, § 213 StGB

1.Verteidigungsdilemma und Zweifelssatz

2.Prüfungsschema für Milderungsgründe

3.Totschlag als Erwiderung auf Provokationen

a)Art und Intensität der Provokation

aa)Misshandlung

bb)Schwere Beleidigung

cc)Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt

b)Provokationsabsicht des Opfers

c)Tatauslösung bei Motivbündelung

d)Der motivationspsychologische Zusammenhang

e)Ausprägung des Erregungszustands

f)Selbstverschuldeter Zornaffekt

g)Täter aus fremden Kultur- und Rechtskreisen

h)Provokation und § 21 StGB

aa)Affektbedingte Schuldverminderung

bb)Alkoholbedingte Schuldminderung

4.Sonst minder schwere Fälle des Totschlags

a)Abwägung von Erschwernis- und Milderungsgründen

b)Weiter Beurteilungsspielraum des Schwurgerichts

c)Zur Sperrwirkung des § 50 StGB

aa)„Verbrauch“ von Milderungsgründen gegen § 212 Abs. 2 StGB?

bb)„Verbrauch“ von Gründen gegen die Annahme eines Mordes?

d)Nicht vertypte sonstige Milderungsgründe

e)Vertypte Milderungsgründe

aa)§ 21 StGB

bb)Beihilfe, § 27 StGB

cc)Versuch, § 23 StGB

dd)Unterlassen, § 13 StGB

ee)Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), § 46a StGB

ff)Aufklärungshilfe, § 46b StGB

f)Kompensation

aa)Schulderhöhung trotz geistig-seelischen Ausnahmezustands

bb)Zum Missverhältnis von Tatanlass und Tatfolge

C.Mord und Totschlag durch Unterlassen

I.Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen

II.Garantenstellung

1.Neuerung bei Garantenpflicht unter entzweiten Eheleuten

2.Schutzpflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern

3.Strafrechtliche Verantwortlichkeit aus Ingerenz

4.Praxisrelevante Konstellationen

a)Unterlassene Rettungshandlungen

b)Vorangegangene Notwehrsituation

c)Der Arzt und sein lebensmüder Patient

d)Behandlungsabbruch bei unheilbar Kranken

e)Pflichten gegenüber lebensmüden Lebenspartnern

f)Keine Sonderpflicht für das Leben illegal eingereister Mitreisender

III.Zumutbarkeit

IV.Mordmerkmale beim Unterlassungstäter

1.Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes beim Unterlassungstäter

2.Mordmerkmal der Heimtücke beim Unterlassungstäter

V.Strafmilderung

VI.Alternativtatbestände

1.Aussetzung mit Todesfolge, § 221 I, III StGB

a)Versetzen in eine hilflose Lage, § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB

b)Im-Stich-Lassen in hilfloser Lage, § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB

c)Konkurrenzen

2.Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB

a)Nicht erwiesene Beteiligung am Totschlag

b)Anwesenheit bei der Gewalttat ohne zu helfen oder zu retten

c)Notwehr-Fälle

d)Konkurrenzen

D.Beteiligung an Mord und Totschlag

I.Mittäterschaftliche Tatbegehung

1.Objektiver Nachweis der Verstrickung

2.„Übereinkunft“ zur gemeinsamen Tatbegehung

a)Notwendiger Tatbeitrag

b)„Verständigung“ bezüglich gemeinsamer Tatbegehung

c)Abgrenzung zur Beihilfe