Zentrale Aspekte der Alten Kirchengeschichte

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2.2.2.3 Apostel, Propheten und Lehrer sowie Episkopen und Diakone in den Gemeinden der Didache

Wie eine Zusammenfassung des in Antiochien und den paulinischen Gemeinden festgestellten Befunds wirkt die verfassungsgeschichtliche Phänomenologie der Didache, einer Anfang des 2. Jahrhunderts im syrisch-palästinischen Raum entstandenen Kirchenordnung. Auch sie kennt von Ort zu Ort umherziehende Apostel (Did. 11,3-6), Propheten, die sich in scheinbar größeren Gemeinden niederlassen (Did. 13,1) und der Eucharistie vorstehen (Did. 10,7), sowie ähnlich charakterisierte Lehrer (Did. 13,2; 15,1). Sie alle werden gleichermaßen als geistbegabte Propheten charakterisiert, die das Evangelium verkündigen und die Gläubigen lehren, stärken und ermahnen. Außerdem fordert die Didache die Gläubigen auf:


Hier werden also wohl die Mitglieder kleinerer Gemeinden angesprochen, zu denen die Apostel offensichtlich seltener kommen und in denen sich auch keine Propheten und Lehrer niedergelassen haben. Daher sollen sie Episkopen und Diakone wählen, die fortan den priesterlichen Dienst der Propheten und Lehrer übernehmen. Sie erfreuen sich freilich nicht des Ansehens der vermutlich in größeren Gemeinden ansässigen Propheten und Lehrer und der wohl von größeren kirchlichen Zentren aus wirkenden Apostel. Sonst hätte der Didachist ihre Hochschätzung nicht so nachdrücklich einschärfen müssen. Ansonsten verrät er über ihre Aufgaben zunächst nichts. Allerdings lassen sich seiner Forderung, nur Persönlichkeiten zu Episkopen und Diakonen zu wählen, „die sanftmütig [und] nicht geldgierig“ sind, doch zwei Informationen entnehmen.

1. Mit dem Wort sanftmütig im Sinn von sanftmütiger Freundlichkeit umschreibt die frühchristliche Literatur nämlich die Qualifikation kirchlicher Amtsträger, Streitigkeiten zu schlichten. So dürften damit moderierende und gemeindeleitende Aufgaben der Episkopen und Diakone gemeint sein.

2. Die Eigenschaft, nicht geldgierig zu sein, kann dagegen ohne Schwierigkeiten auf die Verwaltung der Gemeindefinanzen bezogen werden.

Hinzu kommt noch eine dritte Information:

3. Da die Episkopen und Diakone laut der Didache den priesterlichen Dienst der Propheten und Lehrer übernehmen, könnten sie eventuell auch der Eucharistie vorgestanden und Lehraufgaben wahrgenommen haben.

So macht sich auch in der Didache die Tendenz zum dreigestuften kirchlichen Dienstamt bemerkbar. An der Spitze stehen die Apostel, Propheten und Lehrer, wie an Propheten deutlich wird, die sich in einer Gemeinde niedergelassen haben. Ihr Ansehen wird dadurch unterstrichen, dass ihnen – mit der Begründung, sie seien Hohepriester – eine Erstlingsabgabe der Gläubigen zukommt (Did. 13,3). In klarer Unterscheidung stehen ihnen Episkopen und Diakone zur Seite, wenn auch aus der Didache nicht hervorgeht, wie sich diese voneinander unterscheiden.

BÖHM (wie S. 36) 121-123.

SCHÖLLGEN, Georg (Übers./Einleitung), Didache. Zwölf-Apostel-Lehre (= Fontes Christiani 1) Freiburg Basel Wien Barcelona Rom New York 1991, 9-139; hier 58-64 u. 70-73 (Einleitung zu den Ämtern), 126-129, 132-135 (Text und Übersetzung von Did. 11,1-9; 13,1-15,2).

2.3 Die Verschmelzung des juden- und des heidenchristlichen Modells

Bisher haben sich zwei grundlegende Gemeindemodelle der apostolischen und frühen nachapostolischen Zeit bemerkbar gemacht: Die judenchristliche Gemeinde von Jerusalem, an deren Spitze ein Einzelner mit einem Presbyterkollegium steht, sowie die heidenchristlichen Gemeinden von Antiochien, Philippi und der Didache, die Apostel, Propheten und Lehrer zusammen mit Episkopen und Diakonen leiten. Es bleibt jedoch nicht bei diesem Nebeneinander. In den nachfolgenden Jahrzehnten nimmt mit dem kontinuierlichen Wachstum des Christentums auch der gegenseitige Kontakt der Gemeinden zu und damit auch – vermittelt z.B. durch reisende oder zuziehende Christen – das Maß wechselseitiger Beeinflussung. Im Zuge dieser Entwicklung gleichen sich die beiden Verfassungsformen allmählich aneinander an, um schließlich miteinander zu verschmelzen. Der damit verbundene Entwicklungsprozess kann aufgrund fehlender Quellen nicht im Einzelnen nachgezeichnet werden. Immerhin macht sich aber in der um 90/100 entstandenen Apostelgeschichte in Apg 20,17.28 eine Übergangsphase bemerkbar, indem hier die Presbyter von Ephesus sowohl Presbyter als auch Episkopen genannt werden. Das Resultat des besagten Prozesses manifestiert sich schließlich in zwei Quellen des ausgehenden 1. Jahrhunderts.

2.3.1 Episkopen, Presbyter und Diakone im Brief des Clemens von Rom

Ein schwerwiegender Konflikt veranlasst Clemens von Rom um 96 zu einem Brief an die Gemeinde von Korinth. Dort hatten sich einige jüngere Gemeindemitglieder gegen die Presbyter erhoben und sie aus ihrer Stellung verdrängt. Indem Clemens ihnen klarmacht, dass ihre Presbyter – was ihre Einsetzung anbelangt – in einer lückenlosen Sukzessionsreihe über die Erstlinge der Apostel, die Apostel und Christus letztlich auf Gott zurückgehen, hält er ihnen anschließend vor:


Abb. 11 Abbildung des Clemens von Rom mit dem Anker, dem Werkzeug seines Martyriums, auf einem eventuell auf antike Vorlagen zurückgehenden Mosaik des zwölften Jahrhunderts auf dem Chorbogen der Basilika San Clemente zu Rom.

Clemens hält es also für unrecht und für eine schwere Sünde, die letztlich auf göttliche Einsetzung zurückgehenden Presbyter abzusetzen. Aus seinem Brief geht ferner hervor, dass die Leitung der Gemeinden von Korinth und Rom damals in den Händen eines Kollegiums von Presbytern liegt, unter denen eine kleine Gruppe von Episkopen eine Führungsrolle gespielt haben könnte. Genannt werden auch Diakone; doch werden deren Aufgaben nicht beschrieben, da sie von den korinthischen Auseinandersetzungen nicht betroffen sind. Die Episkopen und Presbyter leiten dagegen die Gemeinde und dienen der Herde Christi daher mit verschiedenen priesterlichen Diensten. Unter Zustimmung der gesamten Gemeinde – also nach einem Wahlverfahren – von den Aposteln und danach von Episkopen eingesetzt, wohl auf Lebenszeit bestellt und bei korrekter Amtsführung nicht absetzbar, gehört es zu ihren Aufgaben, die Opfer darzubringen, d.h. ihrer Gemeinde insbesondere bei der Feier der Eucharistie vorzustehen, sowie in Verkündigung und Lehre tätig zu sein.

Mit welchen philosophisch-theologischen Argumenten begründet Clemens die beschriebene kirchliche Verfassung? Seines Erachtens möge jeder Christ in der Gemeinde „entsprechend der ihm verliehenen Gnade“ (1 Clem. 38,1) auf seinem Posten stehen. Denn auf dieser Basis sei er von den Aposteln und danach von den Episkopen an dem ihm angemessenen Platz eingesetzt worden. Auf diese Weise begegne man in der Kirche den Laien sowie den Episkopen, Presbytern und Diakonen, wobei jeder an seinem Platz die ihm von Gott zugewiesene Aufgabe zu erfüllen habe. Bei Clemens hat also alles seine Ordnung.34 Habe Gott doch die ganze Schöpfung wohlgeordnet eingerichtet, weshalb sich auch die gesellschaftliche Ordnung in Staat, Polis oder Heer an diesem Vorbild orientiere. Aber auch in der Zeit des Alten Bunds habe Gott das Leben seines Volks und den kultischen Dienst Israels nach klaren Ordnungen geregelt. Da der Kirche „größere Erkenntnis“ zuteil geworden sei, müsse sie umso mehr den göttlichen Ordnungswillen erfüllen. Schließlich habe Christus im Rahmen dieser göttlichen Ordnung die Apostel ausgesandt, und im Sinne dieser Ordnung müsse sich auch das Leben der Gemeinde von Korinth abspielen. Unter Einhaltung dieser auf Gott zurückgehenden und damit sakralen Ordnung könne die Kirche ihre Berufung wahren.

Besonders auffällig ist, dass Clemens hier das Beispiel des levitischen Tempelgottesdienstes und der levitischen Kulthierarchie heranzieht. Nach einem kurzen Blick auf den levitischen Tempelgottesdienst schreibt er nämlich:


Clemens vergleicht hier also die Struktur des dreigestuften levitischen Priestertums mit der für den priesterlichen Dienst der Christengemeinde festgelegten Regel. Ohne einen wesensmäßigen Zusammenhang zwischen der jüdischen Kulthierarchie und den christlichen Dienstämtern herstellen zu wollen, dürfte er dieses Beispiel auch deshalb aufgegriffen haben, um damit auf ein anscheinend in der römischen und korinthischen Gemeinde in ersten Ansätzen vorhandenes dreigestuftes Dienstamt – bestehend aus Episkopen, Presbytern und Diakonen – anzuspielen. Es ist daher möglich, „daß uns hier der christliche Gemeindegottesdienst beschrieben wird, bei dem der Bischof den doppelten Dienst (Liturgie) von Verkündigung und Gebet, nämlich Eucharistiegebet, leistet, die Presbyter ihn an ihrem Ehrenplatz schweigend umgeben und die Diakone die vielfältigen Dienste vom Herbeibringen der Gaben bis hin zur Hauskommunion leisten“35. Vogt dürfte also wohl das Richtige getroffen haben, wenn er zu der zitierten Clemensstelle bemerkt, Clemens habe sich damit auf dem Weg zum Monepiskopat befunden. Freilich beschreibt Clemens noch eine Situation, in der die Episkopen stets in der Mehrzahl auftreten.

 

HOFMANN, Johannes, Die amtliche Stellung der in der ältesten römischen Bischofsliste überlieferten Männer in der Kirche von Rom, in: Historisches Jahrbuch 109 (1989) 1-23; hier 7-19 (Episkopen, Presbyter und Diakone bei Clemens).

HÜBNER (wie S. 32) 69-75 (Episkopen, Presbyter und Diakone bei Clemens).

2.3.2 Der Bischof, die Presbyter und die Diakone in den Pastoralbriefen

In den Pastoralbriefen, die den 1. und 2. Timotheusbrief sowie den Titusbrief umfassen und um 100 entstanden sind,36 macht sich gegenüber dem Clemensbrief eine weiter fortgeschrittene Entwicklung bemerkbar, die sich in folgenden klar umrissenen Ämtern manifestiert:

1. Der Bischof (1 Tim 3,1-7; Tit 1,7-9),

2. die Presbyter (1 Tim 5,17-19, Tit 1,5f.), deren Kollegium fest organisiert ist und daher heißt (1 Tim 4,14), und

3. die Diakone (1 Tim 3,8-13).

Bezeichnend ist, wie intensiv der Bischof und die Diakone aufeinander zugeordnet sind. Wenn diese enge Verknüpfung auch schon in Phil 1,1 begegnet, so wird der Bischof in 1 Tim – im Unterschied zu Philippi – als einzelner und nicht mehr als Mitglied einer Gruppe von Episkopen erwähnt. Darüber hinaus ist das Kollegium der Presbyter als eigenständige Größe in die Gemeindeverfassung integriert.

Die Voraussetzungen für einen Bischofskandidaten beschreibt 1 Tim 3,2-7 in nüchterner Sprache. Der für dieses Amt geeignete Mann müsse besonnen sein, gastfreundlich, zum Lehren befähigt, kein Trinker und Raufbold, bescheiden, nicht streitsüchtig und geldgierig. Ferner müsse er sich bisher als guter Vorsteher seines eigenen Hauses und als bewährter Erzieher seiner Kinder erwiesen haben. Aus diesen Anforderungen geht also hervor, dass der Bischof in der Gemeinde autoritative, pastorale und ökonomische Funktionen wahrzunehmen hat. Vor allem hat er über die offensichtlich gefährdete Reinheit der apostolischen Lehre zu wachen.

Freilich ist der Bischof dieser nachapostolischen Zeit nicht nur auf seine natürlichen Anlagen angewiesen. Der unter dem Pseudonym des Paulus schreibende Verfasser der Pastoralbriefe ermuntert seinen bischöflichen Adressaten Timotheus vielmehr, er möge die Gnadengabe neu entfachen, die er durch die Handauflegung des Apostels empfangen habe (2 Tim 1,6). Ähnlich heißt es in 1 Tim 4,14:


Mit diesen Worten wird erstmals der Akt einer kirchlichen Amtsübertragung beschrieben. Demnach wird dem neu bestellten Amtsträger durch die Handauflegung der Heilige Geist verliehen, eine göttliche Gnadengabe, die ihn auf Dauer zur Ausübung seines Dienstes befähigt. Wie außerdem die Anweisung von 1 Tim 5,22 nahe legt, keinem vorschnell die Hände aufzulegen, sollen entsprechende Kandidaten vor der Einsetzung ins Amt einer Prüfung unterzogen werden. Darüber hinaus kann man die hier erstmals erwähnte Mitteilung des Heiligen Geistes durch das äußere Zeichen der Handauflegung als sakramentale Weihe interpretieren. Sie wirkt nach 2 Tim 2,2 auch insofern fort, als Timotheus das, was er selbst empfangen hat, durch Weihe „an zuverlässige Menschen [weitergeben kann], die fähig sind, wiederum andere zu lehren“.

Schwer lösbar ist die Frage, welches Verhältnis zwischen Bischof und Presbyterkollegium besteht. Gehört er ihm als Gleicher unter Gleichen an oder steht er an seiner Spitze? Nach Gnilka dürfte eher das Letztere der Fall gewesen sein.37

Die Diakone der Pastoralbriefe sind schließlich dem Bischof untergeordnet und dienen ihm und der Gemeinde auf vielfältige Weise. Man hält sie in der Regel – aufgrund der von ihnen in 1 Tim 3,8-10 verlangten Eigenschaften – für Armenpfleger, Gemeindefürsorger und karitativ tätige Amtsträger. Vermutlich sind sie aber auch in der Verkündigung tätig.

DASSMANN (wie S. 12) 166f. (Bischof und Presbyter in den Pastoralbriefen).

HÜBNER (wie S. 32) 64-69 (Bischof, Presbyter und Diakone in den Pastoralbriefen).

2.4 Der eine Bischof, die Presbyter und die Diakone bei Ps.-Ignatius

Eindeutig taucht der so genannte Monepiskopat erstmals in einem wohl pseudepigraphischen Briefcorpus auf, das sieben fingierte Briefe an hauptsächlich kleinasiatische Gemeinden umfasst. Diese gehen höchstwahrscheinlich auf einen unbekannten Autor zurück, der seinen Lesern um 170 unter dem Pseudonym des hochangesehenen Märtyrerbischofs Ignatius von Antiochien38 sein kirchliches Idealbild nahe bringen will. Besonders am Herzen liegt ihm die von Irrlehren bedrohte Einheit diverser Ortskirchen, die ihm der jeweils eine Ortsbischof garantiert. So schreibt Ps.-Ignatius an die Smyrnäer:


Aufrufe dieser Art durchziehen die Ps.-Ignatiusbriefe wie ein roter Faden. Immer ist dabei vom einen Bischof die Rede, während die Presbyter und Diakone stets in der Mehrzahl genannt werden und dem Bischof zu- und untergeordnet sind. Hier macht sich also eindeutig der Monepiskopat bemerkbar, ein Gemeindemodell, in dem der Bischof eine überragende Stellung einnimmt. Er allein ist befugt, den Gottesdienst zu leiten. Taufe, Eucharistie und Agape können nur unter seiner Leitung oder mit seinem Einverständnis vollzogen werden und selbst die Eheschließung unterliegt seiner Zustimmung. Schließlich kann von Kirche nur dort die Rede sein, wo sich die Gemeinde in Eintracht um den Bischof und die seiner Leitung anvertrauten Presbyter und Diakone sammelt.

Wird diese Ordnung eingehalten, dann ist die Kirche der Widerhall der himmlischen Harmonie, in der nach Ps.-Ignatius „das Lied Jesu Christi“ und „Gottes Melodie“ ertönen (Eph. 4). Stellt diese Ordnung doch ein Abbild der himmlischen Ordnung dar, die im himmlischen Urbild ihre metaphysische Begründung besitzt. Der himmlischen Hierarchie, die Gott mit Christus und den Aposteln bildet, entspricht deshalb die irdische, die sich aus Bischof, Diakonen und Presbytern zusammensetzt. In diesem Sinn schreibt Ps.-Ignatius an die Magnesier:


Der Bischof ist also Abbild und Repräsentant Gottes. Wo sich folglich die Presbyter, Diakone und Gläubigen dem Bischof unterordnen, da ordnen sie sich Gott selbst unter und gewinnen so Anteil an Ihm (Eph. 4,2; 5,3).

Besonderen Wert legt Ps.-Ignatius auf die letztlich in Gott gründende Einsetzung des Bischofs.


Da der Bischof also von Gott selbst zur Verwaltung seines Hauses gesandt sei, müsse man ihn ansehen wie den Herrn selbst (Eph. 6,1). Mit zwei Hauptargumenten begründet Ps.-Ignatius folglich die überragende Stellung des einen Bischofs:

1. Ist der eine Bischof Abbild des einen göttlichen Urbilds,

2. ist er von Gott selbst zu seinem bischöflichen Dienst bestellt.

Die Presbyter sind in einem Kollegium organisiert, stehen im Einverständnis mit dem Bischof in seiner Abwesenheit der Eucharistie vor und nehmen in seinem Auftrag auch andere pastorale Aufgaben wahr. Die Diakone unterstehen sowohl dem Bischof als auch den Presbytern.40 Sie sind jedoch „nicht Diener für Speise und Trank, sondern Gehilfen der Kirche Gottes, welche die Geheimnisse Jesu Christi verwalten“ (Trall. 2,3), sind nach Ps.-Ignatius also auch im liturgisch-sakramentalen Bereich tätig. Schließlich dienen sie den Gläubigen, aber auch ihren Vorstehern als Reisebegleiter und Gemeindeboten. Insgesamt macht sich bei Ps.-Ignatius folglich ein Gemeindemodell bemerkbar, das sich auch in anderen Gemeinden erst in den späten fünfziger und sechziger Jahren des 2. Jahrhunderts manifestiert.

BÖHM (wie S. 36) 123-125 (Monepiskopat bei Ps.-Ignatius).

DASSMANN (wie S. 12) 167f. (Monepiskopat bei Ignatius von Antiochien).

HÜBNER (wie S. 32) 75-79 (Monepiskopat bei Ps.-Ignatius und Datierung der Ps.-Ignatianen).

FISCHER, Josef A., Die Apostolischen Väter (= Schriften des Urchristentums 1) Darmstadt 19818, 109-225 (Text und deutsche Übersetzung der Ignatianen mit Einleitung).

2.5 Frauen als kirchliche Autoritäten in altkirchlicher Zeit
2.5.1 Die Anfänge

Nach der Beschäftigung mit den verfassungsgeschichtlichen Entwicklungsprozessen, die zum dreigestuften kirchlichen Amt führten, stellt sich die Frage, ob in altkirchlicher Zeit auch Frauen in Ämtern und Diensten in christlichen Gemeinden wirken.

Bereits die Evangelien berichten von Frauen, die Jesus bis zu seiner Kreuzigung folgen und auch seine Auferstehung bezeugen. Lukas erwähnt ausdrücklich, dass Ihn neben den Zwölf auch Frauen bei seinen Wanderungen durch Galiläa begleiten und Ihn und seine Jünger mit dem unterstützen, was sie besitzen (Lk 8,3). Jesus hat offensichtlich etwas Besonderes an sich, das eine Reihe von Frauen zu diesem unüblichen Verhalten motiviert. Tatsächlich pflegt Jesus einen für damalige Verhältnisse einzigartigen Umgang mit Frauen. Äußerst anstößig wirkt auf seine jüdischen Zeitgenossen, dass Er sich in seiner engsten Gefolgschaft mit Frauen umgibt. Selbst seine männlichen Jünger „wunderten sich, dass Er mit einer Frau redete“ (Joh 4,27). So umschreibt Johannes die Reaktion der Jünger auf das Gespräch Jesu mit der Samariterin. Jesus lässt aber nicht nur hier, sondern auch sonst Begegnungen mit Frauen zu. Er unterhält sich mit ihnen, hilft ihnen, heilt sie, redet gut von ihnen, erwähnt sie als handelnde Personen in Gleichnissen und akzeptiert ihre Begleitung und ihren Dienst. Angesichts der patriarchalischen Gesellschaft Palästinas muss dieses Verhalten Jesu eine Initialzündung ausgelöst haben für das Heraufziehen einer neuen gesellschaftlichen Stellung der Frau in der Jüngergemeinde und darüber hinaus. Mit einzigartiger Souveränität überschreitet Jesus die von der zeitgenössischen Gesellschaft gesetzten Schranken und führt die Frauen hinaus in eine attraktive Weite.

In diesem Licht verwundert es nicht, dass sowohl in der Urgemeinde von Jerusalem als auch in den Anfängen der christlichen Mission Frauen genannt werden. So wissen die Bücher des Neuen Testaments von Frauen zu berichten, die sich in den Gemeinden als Prophetinnen, karitativ Engagierte, theologische Lehrerinnen (Apg 18,26), missionarische Mitarbeiterinnen und Förderinnen hervortun. In Joppe sorgt Tabita für hilfsbedürftige Witwen; in Jerusalem stellt Maria, die Mutter des Markus, ihr Haus der Gemeinde zur Verfügung; in Philippi nimmt die Purpurhändlerin Lydia Paulus und seine Begleiter in ihr Haus auf, wie auch in 1 Kor 11,4 von prophetisch redenden und betenden Frauen und Männern die Rede ist. Schließlich richtet sich auch 1 Kor 14,34 nicht grundsätzlich gegen das Prophezeien und Zungenreden von Frauen, wenn es an dieser Stelle heißt: „Die Frauen sollen in der Versammlung schweigen.“ Denn entweder handelt es sich hier um eine spätere judenchristliche Interpolation oder es wird einzelnen, offensichtlich etwas undisziplinierten Frauen ungestümes Dazwischenreden verboten, um dadurch die damals ohnehin etwas gefährdete Ordnung des charismatisch bewegten Gottesdienstes aufrechtzuerhalten. Diese Interpretation legt jedenfalls die Tatsache nahe, dass christliche Frauen z.B. in kleinasiatischen Gemeinden des 1. und 2. Jahrhunderts keineswegs geschwiegen haben.

 

DASSMANN (wie S. 12) 172f. (Frauen bei Jesus und in der frühen Kirche).

SCHÜRMANN, Heinz, Das Lukasevangelium (= Herders Theologischer Kommentar zum Neuen Testament 3/1) Freiburg Basel Wien 1969, 446f. (Verhältnis Jesu zu Frauen).

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