Verwaltungsprozessrecht

Tekst
0
Recenzje
Przeczytaj fragment
Oznacz jako przeczytane
Czcionka:Mniejsze АаWiększe Aa

Folgende Tipps dazu zusammengefasst:


Wenn es nur irgendwie geht, machen Sie sich den Stoff auf unterschiedlichen Kanälen zugänglich.
Wichtige Begriffe, Definitionen sollten gelesen, gesprochen, geschrieben, gehört und in einen Sinnzusammenhang gebracht werden.
Sprechen Sie Fragen und Antworten vor sich hin – denken Sie laut!
Schreiben Sie sich Lernmaterial auf (z.B. Karteikarten).
Lesen Sie nach bestimmten Methoden (z.B. SQ3R-Methode).
Nutzen Sie eLearning.
Hören Sie Argumente, Querverbindungen von Studienkollegen, Dozenten.

SQ3R – Sie werden sich wundern!

Sie erinnern sich an den letzten Roman, den Sie gelesen haben. Drama, Liebe, Spannung, Unterhaltung … . Einen Roman beginnt man üblicherweise vorn zu lesen, häufig folgt er einem Zeitstrahl, hat Höhepunkte, lebendige Charaktere, erzeugt bei Ihnen Erlebniswelten mit Gefühlen und persönliche Identifikationsmöglichkeiten. Ein Fachbuch greift nicht auf die stilistischen Mittel eines Romanautors zurück, sondern benutzt den „roten Faden der Sachlogik“. Trotz allem lesen viele Lernende Fachbücher und -artikel wie Romane von vorne bis hinten (und damit häufig ohne Höhepunkt).

Die Ergebnisse des Lernforschers Robinson (Erfinder der Wunderformel SQ3R) zeigen:


Mit der Romanlesemethode wird bei Fachtexten nur die Hälfte des Gelesenen inhaltlich aufgenommen.
Das nochmalige Durchlesen nach dieser Methode erbringt kaum Verbesserungen.

Fazit:

Fachtexte müssen mit besonders dafür entwickelten Lesetechniken erarbeitet werden. Dafür wurde die Methode SQ3R von Robinson entwickelt. Obwohl sich das kompliziert anhört, ist die Methode aber einfach anzuwenden und sehr effektiv.

Survey – Verschaffen Sie sich den Überblick!

Lesen Sie nicht, sondern erforschen Sie grob, was auf Sie zukommt.

Bei einem Buch, Artikel oder Text können Sie z.B. folgendermaßen vorgehen:


Titel, Überschriften und Unterüberschriften, Inhaltsverzeichnis lesen
Zusammenfassungen, Umschlagtexte eines Buches lesen
Abbildungen, Tabellen und ihre Überschriften ansehen
Texthervorhebungen gegebenenfalls überfliegen.

Diese Phase dauert nur wenige Minuten. Das weitere Lesen ist nicht mehr orientierungslos, sondern trifft auf eine sinnvolle Struktur. Es wird eine Erwartungshaltung und Neugier erzeugt, welche die Aufnahmebereitschaft begünstigt.

Question – Stellen Sie sich Fragen!

Sie sollten sich jetzt immer noch bremsen mit dem Lesen. Es wurde eine Erwartungshaltung bei Ihnen erzeugt, es tauchen Fragen in Ihrem Kopf auf, Ihr Gehirn ist auf aktive Suche umgeschaltet. Stellen Sie sich jetzt Fragen, die Sie bei Bedarf auch aufschreiben können:


Was stelle ich mir unter diesem Thema vor?
Was weiß ich bereits von dem Stoff? Was über den Autor?
Welche Kapitel und Überschriften werden genannt?
Welche unbekannten Fachbegriffe tauchen auf?
Welche Verbindungen sehe ich zu anderen Themen?
Welche spezifischen Fragen tauchen auf?

Sie werden schneller vorgegebene Strukturen des Textes erkennen, Wesentliches von Unwesentlichem unterscheiden können. Sie lernen immer spezifischer Ihre Sachfragen zu stellen, um diese später gezielter zu beantworten.

Read – Lesen Sie jetzt gründlich Abschnitt für Abschnitt!

Sie sind jetzt gut vorbereitet. Lesen den Text bitte langsam und konzentriert durch und beachten Sie folgende Hinweise:


Erkennen Sie die vorgegebene Struktur des Textes, beachten Sie Gliederungshierarchien und ordnen Sie danach ein, was Haupt- und Unterpunkte sind.
Schlagen Sie unbekannte Fachbegriffe direkt nach und klären Sie diese im Kontext.
Beachten Sie grafische Hervorhebungen im Text besonders (fett, kursiv, Einrückungen).
Beachten Sie auch sprachliche Hervorhebungen („wesentlich, von zentraler Bedeutung, kritisch ist, wie oben erwähnt, im Gegensatz zu ...“).
Finden Sie die Hauptaussagen der einzelnen Abschnitte.
Heben Sie zusätzlich für Sie Wesentliches hervor durch Markierungen im Text oder am Seitenrand mit Bemerkungen (z.B. „Theorie, Vergleiche, Kritik, Ergebnis, Bezug“).
Lassen Sie sich anfangs nicht davon verwirren, Sie werden später derartige Worthinweise und Kernideen dann immer schneller finden.

Nach dem Lesen eines Abschnittes machen Sie eine kleine Pause von 3 Minuten.

Recall – Wiederholen Sie und fassen Sie jeden Abschnitt schriftlich zusammen!

Nachdem Sie einen Abschnitt gelesen haben, sind Sie in der Lage, die wesentlichen Inhalte ohne Vorlage wiederzugeben. Sie können die Kernaussagen im Geiste wiederholen. Bei komplexeren Lerninhalten sollten Sie sich aber schriftliche Notizen machen.

Gehen Sie wie folgt vor:


Schreiben Sie die wichtigsten Begriffe, Kerngedanken kurz auf und gebrauchen Sie dabei Ihre eigenen Formulierungen.
Beantworten Sie die unter „Question“ gestellten spezifischen Fragen.
Erstellen Sie eigenständig Tabellen, Abbildungen, Gliederungen und Schemata, um komplizierte Inhalte zu veranschaulichen.

Auf diese – erst einmal zeitaufwändige Weise – haben Sie nun eine aussagekräftige Sammlung wesentlicher Inhalte, die Sie möglichst gut auffindbar in Aktenordnern oder auf Karteikarten für die spätere Verwendung dokumentieren können. In der Vorbereitung der Prüfungen und Arbeitsgruppensitzungen können Sie gezielter darauf zurückgreifen.

Review – Wiederholen Sie den gesamten Text mündlich!

Jetzt kommt die Zusammenschau in einer mündlichen Wiederholung. Gehen Sie dafür noch einmal alle Überschriften, Gliederungen, Hervorhebungen und Notizen (zügig) durch, um gut auf Ihre mündliche Nacherzählung vorbereitet zu sein. Stellen Sie sich nun mündlich die wesentlichen Aussagen des Textes vor. Sie können dabei auch Vergleiche, Querverbindungen zu anderen Texten oder ähnlichen Theorien herstellen.

Üben Sie die SQ3R Methode!

Erarbeiten Sie jetzt einen einfachen nicht allzu langen Text nach der SQ3R Methode. Sie werden bei häufigerer Anwendung merken, dass diese Arbeitstechnik genial einfach ist, dank Robinson.

 


Survey Erforschen, Überblick gewinnen: Titel, Kapitel, Überschriften, Zusammenfassungen
Question Fragen stellen: Was weiß ich bislang zum Thema, Autor? Was möchte ich gerne wissen?
Read Langsames Lesen des Textes/Abschnitts mit Hervorhebungen und Bemerkungen
Recall Wiederholen und schriftliches Zusammenfassen der wichtigsten Inhalte mit eigenen Formulierungen
Review Nacherzählen und Wiederholen des gesamten Textes mit Querverbindungen, Kritik

Die SQ3R Methode hilft vor allem beim Erlernen von Zusammenhangswissen.

Wiederholen Sie auch Ihr Faktenwissen (z.B. Definitionen) mit System!

Sie kennen vom Vokabellernen vielleicht, dass es für einen aktiven Wortschatz besonders günstig ist, Vokabeln nach individueller Schwierigkeit z.B. auf Karteikarten zu lernen und nicht nach Kapiteln. Erstellen Sie sich analog eine differenzierte Lernkartei für Definitionen, die Sie so regelmäßig wiederholen können. Vielleicht eignet sich das grundlegende Wiederholungssystem auch für Schemata. Probieren Sie es aus!


Jede neue Definition wird auf eine kleine Karteikarte (ca. 7 x 10 cm) geschrieben. Auf der einen Seite ist der Begriff, auf der anderen Seite die Definition.
Je nach subjektiv empfundener Schwierigkeit werden die Karten in fünf unterschiedliche Pakete eingeteilt.
Nehmen Sie einen Karteikasten mit fünf möglichst unterschiedlich großen Fächern.
Die schwierigsten Karten kommen in das kleinste, die leichtesten in das größte Fach. Sie brauchen auf jeden Fall fünf unterschiedlich schwierige Karteipakete (können auch nummeriert sein).
Täglich werden zehn Definitionen wiederholt, indem aus jedem Fach zwei Karten vom Anfang des Stapels abgefragt werden.
Wird die Definition gut beherrscht, so wandert sie nach hinten in das nächst größere (leichtere) Fach.
Die schlecht beherrschten Definitionen wandern ins nächst schmalere (schwierigere) Fach.
„Mittelprächtig“ beherrschte bleiben im gleichen Fach, wandern jedoch wieder ans Ende des Stapels.

Auf diese Weise wiederholen Sie die noch nicht erlernten Definitionen häufiger. Wenn Sie täglich konsequent zehn Definitionen in zehn Minuten wiederholen würden, hätten Sie in einem Vierteljahr ca. 900 Definitionen präsent.

Online-Wissens-Check statt Karteikasten!

Alternativ hierzu können Sie auch den zu diesem Skript gehörenden kostenlosen Online-Wissens-Check nutzen. Dabei nutzen Sie gleich mehrere „Lernkanäle“. Sie beantworten einfach die dort gestellten Wiederholungsfragen, erhalten direktes feedback zum Wissensstand und sehen tagesaktuell Ihren individuellen Lernfortschritt. Einfach anmelden unter www.juracademy.de/skripte/login. Den user code finden Sie auf der Codeseite nach dem Vorwort zu diesem Skript.

1. Teil Einleitung

Inhaltsverzeichnis

A. Rechtsbehelfe

B. Rechtsschutzgarantie

C. Gerichtsaufbau

D. Verfahrensgrundsätze

E. Entscheidung des Gerichts

1

Im Skript „Allgemeines Verwaltungsrecht“ (Rn. 22, 38) wurde dargestellt, über welche Handlungsmöglichkeiten die Verwaltung verfügt. Hat die Verwaltung von einer dieser Möglichkeiten im konkreten Fall Gebrauch gemacht, so muss die betreffende Verwaltungsmaßnahme (z.B. Verwaltungsakt, § 35 S. 1 VwVfG) nach dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung in Einklang mit „Gesetz und Recht“ stehen; insbesondere darf sie den Bürger nicht in dessen (subjektiven) Rechten verletzen. Ob dies der Fall ist, kann der Betroffene durch die entsprechenden Kontrollinstanzen – namentlich die Verwaltungsgerichte – überprüfen lassen.[1]

Anmerkungen

[1]

Vgl. Schenke Verwaltungsprozessrecht Rn. 1; Würtenberger/Heckmann Verwaltungsprozessrecht Rn. 3, 5, 7.

1. Teil Einleitung › A. Rechtsbehelfe

A. Rechtsbehelfe

2

Die dem Einzelnen durch die Rechtsordnung eingeräumten Befugnisse, in einem Verfahren auf die Überprüfung staatlichen Verhaltens hinzuwirken, lassen sich danach unterscheiden, ob sie form- und fristlos sowie ohne die Geltendmachung der Verletzung eines subjektiven Rechts, d.h. ohne materielle Beschwer, eingelegt werden können (formlose Rechtsbehelfe) oder nicht (förmliche Rechtsbehelfe).[1]

3


Rechtsbehelf“ ist jedes von der Rechtsordnung zur Verwirklichung eines Rechts zur Verfügung gestellte Mittel.[2]

1. Teil Einleitung › A. Rechtsbehelfe › I. Formlose Rechtsbehelfe

I. Formlose Rechtsbehelfe

4

Zu den formlosen Rechtsbehelfen, mittels derer der Bürger eine Kontrolle der Verwaltung „anregen“ – nicht aber: „erzwingen“ – kann und die häufig als „formlos, fristlos und fruchtlos“ verspottet werden, gehört die[3]

5


Gegenvorstellung: Diese richtet sich an dieselbe Behörde, die die Entscheidung erlassen bzw. verweigert hat, mit welcher der Einzelne nicht einverstanden ist und deren Änderung er erstrebt;

6



7



1. Teil Einleitung › A. Rechtsbehelfe › II. Förmliche Rechtsbehelfe

II. Förmliche Rechtsbehelfe

8

Die förmlichen (ordentlichen) Rechtsbehelfe, welche grundsätzlich form- und fristgebunden sind und eine materielle Beschwer voraussetzen, zielen regelmäßig nicht nur auf die Sicherung der objektiven Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ab, sondern dienen zusätzlich auch dem Schutz der subjektiven Rechte des Einzelnen. Bei Erfüllung der entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen hat dieser ein Recht auf Entscheidung in der Sache und nicht bloß auf Bescheidung seines Rechtsbehelfs. Entschieden wird über förmliche Rechtsbehelfe durch die Verwaltung selbst (Widerspruch) oder durch die Gerichte (Klage, Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes etc.). Eine Untergruppe der förmlichen Rechtsbehelfe bilden die Rechtsmittel (vgl. § 58 Abs. 1 VwGO),[9] d.h. in der VwGO die Berufung (§§ 124 ff. VwGO), die Revision (§§ 132 ff. VwGO) und die Beschwerde (§§ 146 ff. VwGO). Grundsätzlich hemmen diese Rechtsmittel den Eintritt der formellen Rechtskraft der mit ihnen angefochtenen gerichtlichen Entscheidung (Suspensiveffekt; Rn. 500) und begründen die Entscheidungsbefugnis der jeweils höheren Instanz (Devolutiveffekt).[10] Während bei der Berufung und bei der Beschwerde die angefochtene Entscheidung – innerhalb des betreffenden Rechtsmittelantrags – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, d.h. umfassend, kontrolliert wird (vgl. § 128 f. bzw. § 148 VwGO), findet bei der Revision grundsätzlich nur eine Überprüfung von Rechtsfragen statt, vgl. § 137 Abs. 2 VwGO.

 

Anmerkungen

[1]

Schenke Verwaltungsprozessrecht Rn. 1 f., 7.

[2]

Mann/Wahrendorf Verwaltungsprozessrecht § 5 Rn. 69; Würtenberger/Heckmann Verwaltungsprozessrecht Rn. 799.

[3]

Hierzu sowie zum gesamten Folgenden siehe Hufen Verwaltungsprozessrecht § 5 Rn. 1; Kingreen/Poscher Grundrechte Rn. 1084, 1086, 1090; Schenke Verwaltungsprozessrecht Rn. 2 ff.; Schmitt Glaeser/Horn Verwaltungsprozessrecht Rn. 5 ff.

[4]

Im Rahmen der Rechtsaufsicht wird die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsmaßnahme geprüft.

[5]

Im Rahmen der Fachaufsicht wird die Zweckmäßigkeit der Verwaltungsmaßnahme geprüft.

[6]

Nachweise zum Meinungsstreit bei Kingreen/Poscher Grundrechte Rn. 1144.

[7]

Zudem siehe Art. 24, 227 AEUV, Art. 44 EU-GrCh sowie etwa Art. 115 Abs. 1 Bay. Verf.

[8]

Nachweise zum Meinungsstreit bei Jarass in: ders./Pieroth, GG Art. 17 Rn. 9.

[9]

Diese sind weniger klausurrelevant und werden hier daher nicht weiter behandelt.

[10]

Die Beschwerde, bei welcher der Devolutiveffekt nur im Fall der Nichtabhilfe eintritt (§ 148 Abs. 1 Hs. 2 VwGO), hat lediglich in den § 149 VwGO genannten Fällen aufschiebende Wirkung. Zum gesamten Vorstehenden siehe Mann/Wahrendorf Verwaltungsprozessrecht § 5 Rn. 169; Schenke Verwaltungsprozessrecht Rn. 7, 1122 ff., 1150; Würtenberger/Heckmann Verwaltungsprozessrecht Rn. 717, 728, 733.