Die germanische Blutsbrüderschaft

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6. Þorsteins saga Víkingssonar, Kap. 21

Wie bei der Egils saga einhenda handelt es sich auch bei der Þorsteins saga Víkingssonar um eine junge Fornaldarsaga aus dem Spätmittelalter.50

Es war berichtet worden, wie Þorstein seinen Gegner Beli überwunden hatte, dem auf dem Boden Liegenden das Leben geschenkt und mit ihm fóstbrœðralag geschlossen hatte. Im weiteren Verlauf des Erzählgeschehens macht Þorstein den Vorschlag, daß Beli und Angantyr ebenfalls fóstbrœðr werden sollen:

Nú vil ek bjóða Þér Þann kost, ęf Þú gefr Bela líf, at

við sverjumst í fóstbrœðralag. Angantýr segir: Þat Þikki

mér jafnaðarbóð, at við Beli gerumst fóstbrœðr, en í Því

Þikki mér mikit veitt, ef ek skal vera Þinn fóstbróðir. Var

petta síðán bundit fastmælum; Þeir vöktu sér blóð í lófum,

ok gengu undir jarðarmen, ok sóru Þar eiða, at hverr skyldi

annars hefna, ef nokkur Þeirra yrði með vöpnum veginn!51

Þorsteins Angebot lautet ganz genauso wie dasjenige Árán von Tattaríás in der Egils saga einhenda („vil ek… at við sverjumst í fóstbrœðralag“ bzw. „vil ek, at vit sverjumz í fóstbrœðralag“). Beide wiederum sind der Gísla saga sehr ähnlich, wo der Vorschlag von Gisli ausgesprochen wird („… sé ek gott ráð til Þessa, at… ok sverjumz í fóstbrœðralag“).

Auch in der Þorsteins saga Víkingssonar wird – wie in der Gísla saga und der Egils saga – das Blut „geweckt“ („Þeir vöktu sér blóð“). Darüber hinaus erfahren wir an dieser Stelle, daß dies durch eine Verwundung der Innenseite der Hand geschah („í lófum“).

Weiters erscheint die Blutmischung, die zwar nicht erwähnt wird, aber für die das Blut offenbar „geweckt“ wurde, auch hier wiederum in Verbindung mit dem „ganga undir jarðarmen“ („Þeir vöktu sér blóð í lófum, ok gengu undir jarðarmen“). Wegen einer Aneinanderreihung der Satzteile durch zweimalige Verwendung der Konjunktion „ok“ wird es ziemlich schwierig, zu entscheiden, ob eine Aufeinanderfolge oder aber eine Gleichzeitigkeit der erwähnten Handlungen gemeint ist.

Der Eid jedenfalls, den die sich Verbrüdernden sich schwüren, fand zweifellos unter dem „jarðarmen“ statt („ok sóru Þar eiða“). Sein Inhalt besteht auch hier wiederum in der Pflicht zur Blutrache („at hverr skyldi annars hefna, ef nokkur Þeirra yrði með vpnum veginn“).

Wie in der Egils saga einhenda sind auch in der Þorsteins saga Víkingssonar die Schlüsselbegriffe der Beschreibung der Blutsbrüderschaft mit denen der Gísla saga so gut wie identisch:

við sverjumst í fóstbrœðralag – sverjumz í fóstbrœðralag;

gengu undir jarðarmen – jarðarmen… Þeir skyldu Þar undir ganga;

Þeir vöktu sér blóð – nu vekja Þeir sér blóð

sóru Þar eiða, at hverr skyldi annars hefna –

sverja Þann eið, at hverr skal annars hefna.

Auffällig ist allerdings die Bemerkung der Þorsteins saga, daß das Blut aus den Innenflächen der Hände der Beteiligten stamme, denn davon steht in der Gísla saga nichts.

Neben dem wohl kaum zu bestreitenden Einfluß, den die Schilderung der Blutsbrüderschaft im 6. Kapitel der Gísla saga, die in der späteren literarischen Tradition Islands offenbar exemplarischen Charakter hatte, auf die Beschreibungen der Egils saga einhenda und der Þorsteins saga Víkingssonar ausgeübt haben wird, erscheint mir die Möglichkeit, daß eine ferne – und sicherlich auch dementsprechend fragmentarische – Erinnerung an diese Institution, unabhängig von der rein literarischen Tradition, noch relativ lange weitergelebt haben könnte, doch durchaus erwägenswert.

Schließlich wird die Verwendung von Blut im Rahmen einer Verbrüderung auch noch in der

Illuga saga Griðarfóstra erwähnt.

Allerdings findet sich in dieser Saga das „Wecken des Blutes“ in keiner mittelalterlichen Handschrift, sondern in einer frühen gedruckten Ausgabe (Uppsala 1695). Offenbar hat der Herausgeber (Gudmund OLOFSSON) den Nebensatz „vökvuðu Þeir sér síðan blóð“ in Analogie zu einer der oben genannten Stellen als Kommentar hinzugefügt. Es heißt dort (Kapitel 1):

Sigurðr konungsson ok Illugi lögðu leika með sér, átti

Sigurðr marga leiksveina, ok bar ann lángt af Þeim, hvat

sem Þeir Skyldu reyna, en Illugi vann hann í öllu; ok svâ

kom at Þeir sórust í stallbrœðralag52, ok skyldi hvorr

annars hefna, ef Þeir væri með vopnum vegnir53, var nú

allkært Þeirra á milli.54

Diese Stelle sei nur der Vollständigkeit wegen erwähnt; als ein Beleg für eine tatsächliche Blutsbrüderschaft kann sie natürlich nicht gelten.

Ich gebe im folgenden eine tabellarische Übersicht über jene Belege, die eine Verwendung von Blut zum Zwecke der Verbrüderung expressis verbis erwähnen.




B) „KÜNSTLICHE“ BRÜDERSCHAFT IM HEIDNISCHEN SKANDINAVIEN

Nach den Belegen, in denen die Verwendung von Blut zum Zwecke der Verbrüderung tatsächlich erwähnt wird, nun zu jenen Stellen, die der Blutmischung nicht expressis verbis gedenken, die aber aufgrund verschiedener Kriterien den Schluß zulassen, daß eine regelrechte Blutsbrüderschaft oder zumindest eine ihr sehr ähnliche Institution gemeint ist.

Fóstbrœðra saga

Die Fóstbrœðra saga, eine Isländersaga, die um 1200 von einem Geistlichen, der in der Nähe von Reykjahólar lebte, geschrieben wurde, erzählt vom Schicksal der Blutsbrüder55 Þorgeirr Hávarsson und Þormóðr Bersason. Der Schauplatz des Geschehens ist der äußerste Nordwesten Islands, die Gegend am Ísafjðr.56

In dieser Gegend wachsen Þorgeirr und Þormóðr gemeinsam auf. Bald schließen sie Freundschaft. Da sie sehr kriegerisch veranlagt sind, erfaßt sie die Vorahnung, daß sie im Kampfe fallen werden. Dies ist der Grund für ihre Verbrüderung, durch die der Überlebende sich verpflichtet, den anderen zu rächen, falls dieser getötet wird:

Þvi toku Þeir Þat rað með fastmælum, at sa Þeira

skylldi hefna annars, er lengr lifði, en Þo at Þa

veri menn kristner kallaðer, Þa var Þo i Þann tið

vng kristni ok miog vanger, sva at marger gneistar

heiðinnar voru Þo Þa epter ok i uueniu lagðer.

Hafði su siduenia verit hofð fregra manna, Þeira

er Þat laugmal settu sin imilli, at sa skylldi annars

hefna er lengr lifði, Þa skilldu Þeir ganga vnder iij.

iarðar men, ok var Þat eiðr Þeira. Sa leikr var a

Þa lund, at rista skylldi . iij . torfur or ioðu

langar; Þeira endar skylldu aller faster i iorðu,

ok heimta vpp lyckiurnar sva at menn mætti ganga

vnder. Þann leik fraumdu Þeir Þormoðr ok Þorgeirr

i sinum fast mælum.57

Als Þorgeirr Þormóðr einmal fragt, wer von ihnen wohl der Stärkere wäre, wenn sie miteinander kämpften, führt dies zum Bruch der Freundschaft; Þormóðr trennt sich von seinem fóstbróðir. Þorgeirr findet nach einer langen Reihe von Gewalttaten den Tod. Aber auch durch ihre Trennung war die einstmals geschworene Rachepflicht nicht erloschen.

Das fóstbrœðralag erscheint in dieser Saga geradezu als ein Racheschwur berühmter und außerordentlicher Helden (Þormóðr Kolbrunarskáld war ein berühmter Skalde, von dem noch mehrere Lausavísur erhalten sind); alle anderen Elemente sind völlig in den Hintergrund gedrängt.

Die Verbrüderung und die vereinbarte Rachepflicht werden ausdrücklich als Bräuche der heidnischen Vergangenheit bezeichnet, als ein Überrest aus vorchristlicher Zeit, der seine Existenz nur der Unvollkommenheit verdankt, mit der das Christentum zu dieser Zeit im Volk verwurzelt war.

Auch hier wird das Ritual des „ganga undir jarðarmen“ wiederum im Zusammenhang mit der Eingehung des fóstbrœðralag genannt. Die Beschreibung unterscheidet sich aber in zwei wesentlichen Punkten von derjenigen der Gísla saga: einerseits werden nach der Fóstbrœðra saga nämlich drei Rasenstreifen von der Erde losgeschnitten und andererseits wird die Verwendung von Blut mit keinem Wort erwähnt.

Die Bedingung, daß die Rasenstreifen an ihren Enden fest mit der Erde verbunden bleiben mußten, ist offenbar keine Nebensächlichkeit. Der Umstand, daß sowohl die Gísla saga als auch die Fóstbrœðra saga besonders darauf hinweisen, läßt den Schluß zu, daß dieser Bestimmung eine tatsächliche Funktion im Rahmen des Gesamtrituals zukam, und daß sie dementsprechend einen Anhaltspunkt zum Verständnis desselben darstellen könnte.

Heðinn und Hgni

Das Motiv vom fóstbrœðralag zwischen Heðinn und Hgni findet sich sowohl bei SAXO GRAMMATICUS (Gesta Danorum Buch V) als auch in der isländischen Überlieferung (Sörla Þattr).58

 

In der spätisländischen Darstellung des SÖRLA ÞATTR (Kap. 4) wird erzählt, wie Heðinn König Hgni besucht und sich die beiden in allen Künsten und Fertigkeiten messen. Nachdem sich auf diese Weise herausstellt, daß sie einander ebenbürtig sind, schwören sie sich Brüderschaft und bestimmen, daß ihnen von nun an alles gemeinschaftlich gehören soll:59

Eftir Þetta geort sueriazst Þeir j fóstbrœðralag ok skylldu allt æiga at helminge60

Die Brüderschaft wird auch hier wiederum mit dem Ausdruck „fóstbrœðralag“ bezeichnet. Über die Art und Weise ihrer Entstehung werden keine Angaben gemacht, es heißt nur, daß die Brüderschaft „geschworen“ wurde. Die einzige genannte Konsequenz ist die Gütergemeinschaft.

Bei SAXO GRAMMATICUS: GESTA DANORUM 1.V (Höginus und Hithinus) wird erzählt, daß Höginus seine Tochter Hilda mit Hithinus verlobte, und daß die beiden sich gegenseitige Rache schworen; sollte der eine durch das Schwert fallen, so sei der andere verpflichtet, ihn zu rächen.

At Høginus filiam suam Hithino despondit, coniurato invicem,

uter ferro perisset, alterum alterius ultorem fore61

Von einem Zweikampf vor der Verbrüderung wird nichts gesagt. Desgleichen wird auch das Ritual nicht erwähnt.62

SAXOs Hinweis, daß Höginus und Hithinus „invicem coniurati“ waren, könnte recht gut als eine lateinische Übersetzung des altnordischen „fóstbrœðr“ angesehen werden. Die entsprechende Stelle des Sörla Þattr legt einen solchen Vergleich nahe.

Gull-Þóris saga (Kap. 2)

Die Gull-Þóris saga, eine spätisländische Saga, die in ihrer jetzt vorliegenden Gestalt dem 14. Jh. angehören dürfte,63 ist der einzige hier in Frage kommende Beleg, in dem von einer größeren Gruppe von f ó s t brœðr berichtet wird.64

Darüber hinaus ist die Stelle ein besonders gutes Beispiel für die Doppeldeutigkeit des Ausdrucks „fóstbrœðr“, denn es wird gesagt, daß Þorir und neun Männer, die gemeinsam aufgewachsen waren („fóstbrœðr“), einander Blutsbrüderschaft schworen („fóstbrœðralag“):

Þar riezt til Þorir ok Þeir IX fost brædr ok suorduzt

allir i fostbrædralag. skilldi hverr Þeira annars hefna.

Þeir skilldu saman æiga feingit fé ok vfeingit. Þat ær

Þeir feingi. iafnt ok til ynne. ok var Þorir fyrir madr

Þeira.65

Neben der Rachepflicht („skilldi hverr Þeira annars hefna“) hebt die Gull-Þóris saga das „félag“ besonders hervor (Þeir skilldu saman æiga feingit fé ok vfeingit. Þat ær Þeir feingi“). Ganz genau mit den gleichen Worten war auch in der Egils saga einhenda ok Ásmundar berserkjabana die Gütergemeinschaft zwischen den Blutsbrüdern Árán und Ásmundr bezeichnet worden „… eiga fé saman, fengit ok ófengit“).

Auch in einem anderen Sinn ist die Stelle der Gull-Þóris saga merkwürdig: es wird nämlich von Þórir gesagt, daß er der „fyrir madr“ der 9 fóstbrœðr gewesen sei. Dies widerspricht ganz und gar dem Eindruck von einer absoluten Gleichheit der „Brüder“, den man aus allen bisher genannten Quellen gewinnt.66

Þattr Orms Stórólfssonar

Ein fóstbrœðr-Schwur findet sich auch im Þattr Orms Stórólfssonar im Rahmen der Olafs saga Tryggvasonar.

Asbiorn und Ormr werden fóstbrœðr und verpflichten sich für den Fall, daß einer von ihnen durch Waffengewalt umkommen sollte, zur Blutrache:

… Þeir soruzst j fóstbræðralag at fornum sid at

huorr skyllde annars hefna sa er leingr lifde ef hinn

yrde uoppnndaudr.67

Sturlaugs saga Starfsama

Die Sturlaugs saga starfsama, eine späte Saga, die Jan de VRIES68 als eine „wahllose Aneinanderreihung allbekannter Motive“ charakterisierte, erzählt, daß Sturlaugr und Framar fóstbrœðr wurden und daß sie dadurch zu gegenseitiger Rachepflicht gezwungen waren:

Nu sverjast Þeir í fóstbræðralag, Sturlaugr ok Framar,

ok skal hvorr hefna annars, sem Þeir séu skilbornir bræðr.69

Mit ganz ähnlichen Worten wie in der Völsunga saga wird auch hier der brüderliche Charakter des fóstbrœðralag besonders unterstrichen („sem Þeir se sambornir bręðr“ – „sem Þeir séu skilbornir bræðr“. Die Rachepflicht wird als eine Pflicht von Brüdern hingestellt („hefna annars, sem Þeir séu skilbornir bræðr“). Allerdings heißt es an dieser Stelle „skilborinn“ (= ehelich gezeugt, geboren) anstelle des üblichen „semborinn“, das Wort will aber ebenfalls wirkliche Blutsverwandtschaft bezeichnen.

Haralds Rímur Hringsbana

In den Haralds rímur hringsbana kommt dem „brœðralag“ eine unmittelbare Funktion im Erzählungsgeschehen zu. Dies ist sonst nur bei besonders alten Belegen der Fall.

Die Rímur von Harald Hringsbani gehören zur ältesten Schicht der isländischen „rímur“. Höchstwahrscheinlich wurden sie während der ersten Hälfte des 15. Jh. geschrieben. Der Inhalt scheint auf einer verlorengegangenen Fornaldarsaga zu beruhen.70

Haraldr, der Sohn des Dänenkönigs Hringr, hat Hermóðr, den Anführer einer Kriegerschar, erschlagen. Eines Tages trifft er im Wald auf ein Zeltlager. Man teilt ihm mit, daß der Anführer des Kriegerverbandes, bei dem er sich nun befindet, Hertryggr heiße und daß er sich auf der Suche nach dem Mörder Hermóðs befinde, dem er das Leben nehmen wolle. Haraldr verschweigt daraufhin seinen tatsächlichen Namen und macht Hertryggr den Vorschlag, mit ihm Brüderschaft zu schließen; er behauptet, daß es Hertryggr nur so gelingen könne, Haraldr zu treffen:

Bræðra lag vit bryniv Þund

eg binda uil.71

Hertryggr geht auf Haralds Vorschlag ein, und mit einem gegenseitigen Racheschwur bekräftigen sie ihre Verbrüderung:

Hvor skal annars hefna bratt.

ef holdar deyda.72

Unmittelbar danach legt Haraldr seinen Kopf auf Hertryggrs Knie und gibt sich als eben jener Haraldr zu erkennen, der Hermóðr erschlagen hat. Hertryggr, in dessen Hand nun die Macht über das Leben desjenigen gelegt ist, den er zu töten beabsichtigte, verschont Haraldr und lädt ihn ein, mit ihm in den Kampf zu ziehen. Dies ist ein besonders schönes Beispiel für die unwiderrufliche Gültigkeit des (fóst)brœðralag.

Saxo Grammaticus: Asmund und Aswit

Im Zusammenhang mit der Egils saga einhenda ok Asmundar berserkjabana habe ich darauf hingewiesen, daß sich eine ganz ähnliche Erzählung auch bei SAXO GRAMMATICUS findet: die berühmte Geschichte von Asmund und Aswit.73

Asmund ist der Sohn des Herrschers von Hethmarchia,74 Aswit der Sohn des Königs von Wik. Eines Tages verirrt sich Asmund auf der Jagd. Nachdem er lange in der Wildnis herumgestreift war, gelangt er zufällig zum Hause des Königs Biorno, des Vaters von Aswit. Nachdem die beiden Königssöhne einige Zeit miteinander verbracht haben, bestärken sie ihre Freundschaft durch ein höchst eigentümliches Gelübde: derjenige von ihnen, der den anderen überlebt, soll sich mit dem anderen begraben lassen.

Prætera ipse filiusque regis, convictu paulisper

habito, ad confirmandum inter se amicitæ cultum

omnibus coniuravere votis, quemcumque eorum vita

prolixior excepisset, mortuo contumulandum fore.

Tantus enim societatis eorum atque amicitæ vigor

exstabat, ut neuter, altero fatis absumpto, lucem

progorare statueret.75

Aswit wird von einer Krankheit dahingerafft und mit seinem Hund und seinem Roß bestattet. Asmund läßt sich, dem Gelübde getreu („ob amicitæ iusurandum“), lebendig mit Aswit begraben („vivus contumlari sustinuit“).

Zufällig kommt der Schwedenkönig Erik mit seinem Gefolge zum Grab. Da er Schätze darin vermutet, wird einer der Schweden in einem Korb, den sie an einem Seil befestigen, in die Tiefe hinuntergelassen. Asmund wirft den Schweden aus dem Korb und läßt sich an seiner Stelle hinaufziehen. Sein entsetzliches Aussehen treibt die Schweden in die Flucht; Aswit war nämlich bei Nacht wieder lebendig geworden und hatte ihm in einem harten Kampfe das linke Ohr abgerissen. Zuvor hatte er schon das Pferd und den Hund verschlungen.

Der Verfasser der Egils saga einhenda ok Ásmundar berserkjabana hat den Freundschaftsbund der beiden Königssöhne offensichtlich als eine tatsächliche Blutsbrüderschaft aufgefaßt. Bei SAXO jedoch wird nur gesagt, daß Asmund und Aswit „ad confirmandum inter se amicitæ cultum omnibus coniuravere votis …“, die Betonung liegt ganz auf dem ungewöhnlichen Gelübde. Auch in der Haddingsage ist es der rechtliche Aspekt des Bundes, der sich in der Terminologie widerspiegelt.76

Die Hervorhebung des sozial-rechtlichen Aspektes steht zum Ritual der Blutmischung sicherlich in keinem Widerspruch, bezieht sich allerdings nur auf einen Bereich des Ganzen, den juristischen, der dem gelehrten Historiker SAXO am nächsten lag.

Auch wenn sich über die tatsächliche Natur des Bundes zwischen Asmund und Aswit aufgrund der spärlichen Hinweise keine Sicherheit gewinnen lassen wird, scheint es mir doch gerechtfertigt, diesen Beleg zu den anderen Beschreibungen von fóstbrœðr-Verbindungen zu stellen.

Bjarnar saga hítdœlakappa

In der Bjarnar saga hítdœlakappa, deren Handlung kurz nach der Jahrtausendwende (Bjrn hítdœlakappi starb im Jahre 1024; vgl. Ausgabe R.C. BOER, S. 106) im Hítardalr im Gebiet des Borgafjords spielt, wird geschildert, wie Björn und Þorstein Kuggason Brüderschaft schließen.

Björn spricht den Wunsch aus, daß sie verpflichtet sein sollten, den anderen zu rächen, wenn er durch Waffengewalt ums Leben käme:

Nú vilda ek til Þess mæla, at hvárr okkarr hefndi annars,

sá er lengr lifði, ef vit hfum líflát af vápnum eða mannavldum.77

Þorstein ist einverstanden, doch hinsichtlich dessen, was Björn von der Rachepflicht sagt, ist er für eine Abänderung der Bestimmung; zumal – seiner Ansicht nach – die Männer nun genauer als früher wüßten, was sie zu tun hätten („Þviat nú vita menn gørr en fyrr, hvat gøra skulu“), und weil sich das besser für Christen gezieme („ok somir Þat betr kristnum mnnum“), solle kein Totschlag stattfinden (eigi sé manndráp“), sondern die Rache sollte in Friedlosigkeit oder Mannbuße umgewandelt werden:

Þorsteinn kvað sér Þykkja í hvern stað jafnboðit, er

hann bauð sitt vinfengi; ‚en gørum Þar á grein nkkura,

er Þu rœðir um hefndirnar, Þviat nú vita menn gørr en

fyrr, hvat gøra skulu, ok vil ek Þat um mæla, at hvárr

okkar taki eindœmi eptir annan eða sektir ok fébœtr,

Þótt eigi sé manndráp, ok sómir Þat betr kristnum mnnum‘.78

Tatsächlich treffen sie darauf die feste Abmachung, daß jeder von ihnen den anderen rächen oder nach ihm klagen solle, als wenn sie leibliche Brüder wären:

Nú tóku Þeir Þetta fastmælum, at hvárr Þeira skal hefna

annars eða eptir mæla, svá sem Þeir sé sambornir brœðr.79

Wie in der Fóstbrœðra saga wird auch hier die Unvereinbarkeit der Rachepflicht mit dem Christentum besonders hervorgehoben, aber während in der Fóstbrœðra saga die beiden Blutsbrüder noch bewußt an der heidnischen Sitte festhalten, haben sich Björn und Þorstein Kuggason schon so weit vom Heidentum entfernt, daß sie keinen Totschlag auf sich nehmen wollen – nicht einmal dann, wenn es um die Wahrung der Integrität des fóstbrœðralag geht.

Die Bjarnar saga hítdœlakappa erwähnt nichts von einem Ritual der Verbrüderung; es ist nur von einem „Gelübde“ die Rede, das die beiden ablegen. Auch der Ausdruck „fóstbrœðralag“ findet sich in diesem Zusammenhang nicht. Am Ende der Schilderung dieser Szene wird jedoch betont, daß die Rachepflicht – wenn auch in diesem Falle in etwas abgewandelter Form – derjenigen von Brüdern gleichkomme („svá sem Þeir sé sambornir brœðr“). Den anderen wie einen Bruder zu rächen („annars hefna sem bróður síns“) ist in der Gísla saga die hauptsächliche Folge der Blutsbrüderschaft und die Wendung „sem Þeir se sambornir brędr“ findet sich – gewissermaßen als Kommentar des Verhältnisses der Blutsbrüder Sigurd, Gunnar und Högni – wörtlich gleichlautend in der Völsunga saga. Daraus könnte man immerhin schließen, daß es sich bei der Brüderschaft Björns und des Þorstein Kuggason um ein „fóstbrœðralag“ gehandelt habe.

 

Þorsteins saga Víkingssonar

Im Kapitel 7 der Þorsteins saga Víkingssonar in der sich das Motiv der fóstbrœðralag ganz besonders häufig findet, wird von der Verbrüderung Víkíngs und Njörfis erzählt.

Víkíngr fragt Njörfi:

… viltu at við gerum félag með okkr?“80

Der Königssohn Njörfi stimmt dem Vorschlag zu, doch besteht er auf einer besonderen Abmachung: es soll ihm der Königstitel ungeteilt vorbehalten bleiben:

vil ek með Því fóstbrœðralag binda, at Þu heitir

jarl, en ek konúngr, sem við erum tilbornir…“81

Der Umstand, daß dies als Sonderbestimmung beim Abschluß des fóstbrœðralag ausdrücklich erwähnt wird, zeigt, wie vollständig die Gleichheit der fóstbrœðr im Normalfall gewesen sein muß.

Nach Klärung dieses Vorbehalts schwören sie sich das fóstbrœðralag („Njörfi ok Víkíngr… sórust í fóstbrœðralag“)82.

Noch eine weitere Stelle der Þorsteins saga Víkingssonar ist im Hinblick auf das fóstbrœðralag zu erwähnen, nämlich der Bericht, den die Saga in Kapitel 20 von der Verbrüderung Belis und Þorsteins gibt.83

Þorstein hat Beli im Kampf überwunden, schenkt dem Besiegten das Leben und schließt mit ihm das fóstbrœðralag:

… ek vil gefa Þér nú líf, ok Þat með at við verðum fóstbrœðr …84

Von Bedeutsamkeit ist der Hinweis, daß Þorstein die Schwester seines fóstbróðir heiraten will:

… ek vil ok biðja Íngibjargar, systar Þinnar …85

Unter diesen Bedingungen schließen sie das fóstbrœðralag

(… bundu Þeir Þetta með fastmælum …).

Snorri Sturluson: Magnúss saga blinda ok Haralds Gilla in der Heimskringla

König Erich Emune von Dänemark nahm Harald Gille nach der unglücklichen Schlacht bei Fyrileif gut bei sich auf. Er gewährte dem Harald Gille Bewirtung und Überfahrt nach Halland und gab ihm acht ungetakelte Langschiffe. Als besonderen Grund für diese außerordentliche Großzügigkeit nennt SNORRI das Bruderschaftsverhältnis, das zwischen Erich und Harald bestand:

Eiríkr konungr tók vel við honum ok mest fýrir Því, at

Þeir hfðu svarizk í brœðralag. Han veitti Haraldi at

veizlu ok yfirferð Halland ok gaf honum átta langskip reiðalaus.86

Ich gebe wiederum eine tabellarische Übersicht über die Verteilung der Motive in den oben besprochenen Quellen:




Die ziemlich häufigen Stellen, die dem von Axel OLRIK als „Fostbrodersituation“ charakterisierten Handlungstyp angehören,87 werden, wenn sie außer dieser ganz bestimmten Struktur über die Institution des fóstbrœðralag sonst weiter nichts aussagen, im Zusammenhang mit der friedenstiftenden und friedenbestärkenden Funktion des fóstbrœðralag angeführt werden.88

Es fällt auf, daß die Blutsbrüderschaft in den Rechtsbüchern kein einziges Mal erwähnt wird. Vielleicht wird der Grund dafür in ihrem frühzeitigen verschwinden zu suchen sein oder auch nur in der „Vielgestaltigkeit“ des Verhältnisses, wie Konrad MAURER meinte.89 Vielleicht ist die Ursache dafür jedoch darin zu suchen, daß diese Brüderschaft ihrem Wesen nach ursprünglich einem Bereich der vorchristlichen skandinavischen Gesellschaftsordnung angehörte, der außerhalb von Sippe und Familie lag, diesen gewissermaßen diametral entgegengesetzt, und der dementsprechend auch von den Rechtsbüchern nicht erfaßt wurde.90

Nur im § 239 des Gulathingrechtes werden „Eidbrüder“ erwähnt, und zwar wird dort ihre rechtliche Gleichstellung mit den Ziehbrüdern (fóstbrœðr) festgelegt:

Nu ero eiðbrœðr. Þeirra tecr hvárr. a œðrum. xii.

aura af viganda. Nu ero fóstbrœðr tveir fœddir upp

saman. oc hava druckit bader speina einn. Þa tecr hvarr

a œðrum .xii. aura af viganda.91

Neben der Aussage über die Höhe der Buße ist diese Stelle ein besonders deutlicher Beleg für die Bedeutungsambivalenz des Wortes „fóstbroðir“, die offenbar auch zu dieser Zeit schon zu Mißverständnissen Anlaß geben konnte.92

Weiters gibt es einige Runeninschriften, die Brüderverhältnisse zwischen einer größeren Anzahl von Beteiligten erwähnen. Daß damit „Bundbrüder“ und nicht natürliche Brüder gemeint waren, ist in einigen Fällen nicht zu bezweifeln. Als Belegen von „Brüder“bünden kommt diesen Inschriften größte Bedeutung zu, wenngleich in keinem einzigen Fall gesagt wird, daß das Verbrüderungsritual eine Blutmischung umfaßt habe.

Die wichtigste dieser Inschriften ist die des Runensteins von Rök. Aus ihr ist zu entnehmen, daß 20 Könige, die auf Seeland wohnten, in 4 Gruppen von je 5 „Brüdern“ geteilt waren. Die 4 Väter dieser vier Brüderkreise sollen ebenfalls „Brüder“ gewesen sein.93

Die Inschriften auf den Runensteinen 2 und 3 von Hällestad beziehen sich ebenfalls auf eine Gefolgschaft von „Brüdern“, einen kriegerischen „Brüder“bund.

Der Turinge-Stein in Södermanland scheint auf eine ebensolche Brüderschaftsorganisation zurückzuweisen.

Im Zusammenhang mit der Frage nach der Existenz und Organisation vorchristlicher skandinavischer Brüderbünde werde ich auf die hier nur kurz erwähnten Runeninschriften genauer eingehen.94

Wie bereits mehrfach angedeutet wurde, gab es neben dem Terminus „fóstbroðir“ auch noch die Bezeichnungen „eiðbroðir“ und „svarabroðir“. Was ist unter diesen Ausdrücken zu verstehen und wie verhalten sie sich zum Terminus „fóstbroðir“, der als einziger von ihnen zur Bezeichnung der Verbrüderung durch Blutmischung verwendet wurde?

Die Fornaldarsögur machen aber auch zwischen dem „fóstbrœðralag“, mit dem man offenbar nur mehr ziemlich unklare Vorstellungen verband, und dem „félag“95 keinen ersichtlichen Unterschied.

Eidbrüderschaft und Schwurbrüderschaft, zwischen denen sich kein Bedeutungsunterschied feststellen läßt,96 wurden im allgemeinen als spätere Entwicklungsstufen des fóstbrœðralag angesehen,97 die sich unter einem allmählichen Zurücktreten der Blutmischung und unter Verlegung des Schwergewichtes auf die Eidesleistung von der urtümlicheren Blutsbrüderschaft abzugrenzen begonnen hatten. Dies ist zweifellos richtig, denn wenn „Brüderschaft schwören“ („sveria i brœðralag“) von der Eingehung eines Erbvertrages gesagt werden konnte, den der König von Norwegen mit dem König von Dänemark im Jahre 1038 schloß, so ist in diesem konkreten Fall gewiß nicht mehr an das alte Ritual des fóstbrœðralag zu denken.98

Aufschlußreich für die späte Form der Brüderschaft sind zwei Stellen in der Þiðreks saga: die Schwurbrüderschaft wird in diesem Fall als „felagscap“ bezeichnet, und sie wird dadurch geschlossen, daß die sich Verbrüdernden ihre Hände ineinanderlegen.99

Es ist nicht möglich, den genauen Zeitpunkt dieser Umwandlung festzulegen. Wahrscheinlich war die Umstrukturierung der nordischen Bundbrüderschaft um die Jahrtausendwende schon ziemlich weit fortgeschritten.100

Die Frage, ob und wieweit die mittelalterlichen Gilden eine direkte Fortsetzung des vorchristlichen fóstbrœðralag darstellen, hat als Kernfrage zum Ursprung des Gildewesens eine große Zahl von Erörterungen dieses Problemkreises hervorgerufen. Mit der Existenz von Brüderbünden auf der Grundlage des fóstbrœðralag wie mit altgermanischen Männerbünden überhaupt wurde dabei allerdings nicht gerechnet, so daß auch Max PAPPENHEIM, der in seiner Untersuchung den altdänischen Schutzgilden den unmittelbaren Zusammenhang zwischen fóstbrœðralag und Gilde betonte, sich von vornherein zu der Einschränkung genötigt sah, daß die Blutsbrüderschaft in keinem Fall die einzige Quelle des Gildewesens gewesen sein könne.101

Ein Vergleich mit der Blutsbrüderschaft der Kelten und Südslawen zeigt, daß auch dort die Verbrüderung durch Blutmischung allmählich durch andere Verbrüderungsarten ersetzt wurde – analog der Entwicklung in Skandinavien.

Eine typische Stelle findet sich in den irischen Annalen des 13. Jahrhunderts. In den „Annals of Loch Cé“,102 den „Annals of Ulster“103 und einigen anderen Quellen wird zum Jahr 1277 folgendes berichtet: Obwohl er mit ihm Blutsbrüderschaft geschlossen hatte, machte der Sohn des Earl of Clare, Brian Ruadh O‘ Brian, den König von Munster auf verräterische Weise zu seinem Gefangenen und ließ ihn von Pferden zerreißen. Die Blutsbrüderschaft hatten sie sowohl durch Vermischen des Blutes als auch durch Schwören auf Reliquien geschlossen.104 Im 13. Jh. wurde das Schwören auf Reliquien als eine ziemlich junge Form eines Bundes in Irland allgemein üblich105 und trat funktionsmäßig an die Stelle der ehemaligen Blutsbrüderschaft.

In Serbien, Montenegro, Albanien und Teilen Bulgariens hatte sich die Sitte, Wahlbruderschaft durch Vermischen des Blutes einzugehen, noch bis in die zweite Hälfte des 19. Jh. hinein erhalten;106 damals war sie im Aussterben begriffen. Andere Formen der Wahlbruderschaft sind nach dem Verschwinden der Blutmischung bis in die Gegenwart lebendig geblieben.107

Außer diesem diachronen Aspekt der Weiterentwicklung des fóstbrœðralag ist auch die Frage ins Auge zu fassen, inwieweit es zu einer Zeit, in der das nordgermanische Verbrüderungsritual noch eine tatsächliche Blutmischung umfaßte, neben diesem und zugleich mit ihm andere Formen institutionalisierter Verbrüderung gab, d. h., ob nicht die Eidbrüderschaft bzw. Schwurbrüderschaft zugleich mit der Blutsbrüderschaft existiert haben können.