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RELIGIONSPHILOSOPHIE

Personalität und ihr tieferer Grund

Von Prof. Dr. phil. Josef Schmidt SJ

Wir wollen uns in dieser Vorlesung mit dem Thema beschäftigen, inwiefern das von der Vernunft erreichbare Göttliche personal genannt werden kann, inwiefern man also von ihm als einer Person oder als einer personalen Wirklichkeit zu sprechen berechtigt ist.

Wir wissen alle, dass diese Frage sehr umstritten ist. Besonders heute durch die Begegnung mit den östlichen Religionen. Von dort her wird dem Christentum immer wieder der Vorwurf gemacht, Gott zu verendlichen und zu vermenschlichen, wenn man ihn personal versteht, d.h. als ein personales Gegenüber ansieht.

Wenn wir auf die Gedankengänge der letzten Vorlesungen zurückschauen, dann sind in den sog. Gottesbeweisen, also in den Argumentationen für die Wahrheit der Existenz Gottes, bereits Elemente enthalten, die uns in gewisser Weise berechtigen, von dem Absoluten, Höchsten, Unendlichen als einer personalen Wirklichkeit zu sprechen. Der kosmologische Gottesbeweis endete in dem Gedanken eines höchsten Aus-sich- und Bei-sich-Seins. Wenn man das ganz ernst nimmt, dann kann dieses Sein nicht nur als Faktum verstanden werden als opake, neutrale Wirklichkeit. Als Aus-sich-Sein ist es auch Bei-sich-Sein also Geist.

Und wenn diese Wirklichkeit unsere Freiheit begründet, dann heißt dies auch, dass sie unsere Freiheit als Freiheit begründen muss, so dass sich unsere Freiheit auf diesen ihren Grund nur als Freiheitsgrund beziehen kann. Doch muss dieser Freiheitsgrund dann auch selbst als Freiheit begriffen werden. Was der Freiheit untergeordnet ist, kann die Freiheit nicht wirklich im Innersten begründen. Unsere Freiheit müss te sich davon immer wieder distanzieren. Denn wir sind in unserer Freiheit anders begründet als das, was wir als neutrale oder sachhafte Begründung analysieren, wie etwa in den Naturwissenschaften. Der Gedankengang von der Wahrheit hat gezeigt, dass das Absolute und Höchste nicht nur ein Gegenstand ist, sondern auch auf der Seite des Subjektes steht, also beide umfasst. Es muss also unserer Subjektivität adäquat sein. Insofern kann man es als geistig und als personal bezeichnen. Besonders deutlich wurde dieser Gesichtspunkt der Personalität bei der Betrachtung der Ausrichtung unseres Strebens auf das Gute, von dem wir gesagt haben, dass es so ist, dass es uns anspricht, anfordert, auffordert, und zwar in einer unbedingten Weise.

Kann man aber von einem Anspruch des Unbedingten sprechen, ohne dieses Unbedingte in die-ser uns ansprechenden Weise personal zu verstehen? Zwar nicht als Person wie wir Personen sind, aber auch nicht als apersonal. Wir sehen also, dass uns von den bisherigen Gedankengängen bereits Hinweise dafür gegeben sind, dass wir dieses Höchste auch in personalen Kategorien denken dürfen.. In der abendländischen Geistesgeschichte ist dies freilich ein umstrittenes Thema. Doch kann man aus der Diskussion um dieses Thema sehr viel lernen. Deswegen wollen wir nun einen Blick in diese Geschichte werfen.

Person

Zunächst etwas zum Begriff “Person”. Woher kommt eigentlich dieser Begriff? Das lateinische Wort “Persona” stammt wohl aus dem Etruskischen und heißt Maske. Persona ist also die Maske, die im Theater die Rolle kennzeichnet (die Schauspieler hatte alle Masken). Persona bedeutet also die Rolle, die jemand spielt. Von da übertrug man den Begriff auch auf die Rollen in der Gesellschaft. Man war Person, wenn man eine bestimmte Rolle innehatte. Von dort aus wurde der Begriff in der Grammatik verwendet, zur Bestimmung der ersten, zweiten und dritten “Person”, und schließlich kam er in die Sprache des römischen Rechts. Dort wurde etwa unterschieden zwischen Personen- und Sachenrecht oder zwischen Personen eigenen Rechtes (die Freien) und anderen Rechtes (die Sklaven).

Dass die Person ganz allgemein Rechtssubjekt ist, mit unveräußerlichen Rechten, diese Erkenntnis kam erst später mit dem Christentum in die Rechtssprache, und auch da erst zu Beginn der Neuzeit in der Diskussion ob auch die Indianer Menschen sind, die Rechte haben. Dies führte dann in der späteren Neuzeit zur Formulierung der allgemeinen Menschenrechte, die nun unlöslich mit dem Personbegriff verbunden sind.

Die klassische Definition für den Begriff Person hat im 6. Jahrhundert Boethius, ein christlicher Autor, geprägt. Von ihm wird Persona definiert als. “individua substantia rationalis naturae” (individuelle Substanz mit rationaler Natur). Die Geistfähigkeit ist also das Wesentliche an der Person. Alles was man sonst über die Person sagen kann, muss aus diesem Begriff abgeleitet werden. Der griechische Begriff für Person ist dem lateinischen ähnlich: “Prosopon” heißt eigentlich Antlitz und meint ebenfalls die Theatermaske, die Rolle usw. Der Schritt des Boethius war es, die Person als das Individuum zu sehen, das sich durch Geistigkeit auszeichnet, und das mit seiner geistigen Individualität allen Rollen zugrunde liegt.

Von dieser Begriffsgeschichte her ist es aber nicht verwunderlich, dass für die Frage, ob das Göttliche Person sei, der Person-Begriff zunächst keine Rolle spielte. Er schien zu untergeordnet, um für die Thematik geeignet zu sein. An seine Stelle tritt der Begriff Geist, griechisch “Nous”. Die Frage war also: Ist das Göttliche Geist? Für uns ist es natürlich klar, dass es hier um die gleiche Frage ging, die wir uns stellen. Wir können also unsere Fragestellung, ob das Göttliche Person ist, leicht in der antiken Diskussion um die Frage, ob es Geist ist, wiederfinden.

Wir haben schon gesehen, wie die Frage bei den Vorsokratikern auftaucht. Xenophanes formuliert im 6. Jahrh. v. Chr. eine scharfe Religionskritik. Er wendet sich gegen die mythologischen Vorstellungen von den Göttern. Seine These ist: Einer ist der höchste Gott, und dieser ist ganz Geist, Nous. Sein Schüler Parmenides schöpft aus diesem Gedanken seine Philosophie des reinen Seins. Von diesem Sein sagt er aber, dass es eins ist mit dem Nous: “eines ist Denken und Sein”. D.h. das reine Sein ist vollkommener Selbstbezug und insofern auch reines Denken und reiner Geist.

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Ograniczenie wiekowe:
0+
Data wydania na Litres:
30 lipca 2025
Objętość:
22 str. 2 ilustracji
ISBN:
9783831256273
Właściciel praw:
Bookwire
Format pobierania:

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