Czytaj książkę: «Inklusive Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf»

Inklusive Schule
Herausgegeben von Gottfried Biewer
Helga Fasching Lena Tanzer
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1. Auflage 2022
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-035709-9
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-035710-5
epub: ISBN 978-3-17-035711-2
Inhalt
1 Inklusive Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf
2
3 Vorwort
4 1 Wozu Inklusion im Übergang?
5
6 Weiterführende Literatur und Links
7 2 Übergänge im nationalen und internationalen Kontext
8
9 2.1 Die Nahtstelle Schule-Beruf im österreichischen (Berufs-)Bildungssystem
10 2.2 Übergangsregimes – nationale Rahmungen des Übergangs von der Schule in den Beruf
11 Weiterführende Literatur und Links
12 3 Begriffe und Theorien im Kontext von (inklusiven) Übergängen von der Schule in Ausbildung und Beruf
13
14 3.1 Ausgewählte theoretische Modelle zum Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf
15 3.2 Bildungs- und Berufsentscheidungen
16 3.2.1 Rational-Choice-Ansätze
17 3.2.2 Reproduktionstheoretische Ansätze
18 3.3 Soziale Benachteiligung und Ungleichheit im Übergang
19 3.3.1 Der Fokus auf prekäre Übergänge von der Schule in den Beruf
20 3.3.2 Benachteiligung, besondere Herausforderungen und Problemlagen im Übergang Schule-Beruf
21 3.4 Übergänge und Bewältigung
22 3.5 Übergangsgerechtigkeit und Capabilities Approach
23 Weiterführende Literatur und Links
24 4 Leitbegriffe und -prinzipien der Inklusiven Pädagogik in Übergängen
25
26 4.1 Inklusion im Übergang in die berufliche Bildung
27 4.2 Berufliche Partizipation
28 4.3 Intersektionalität in Übergangsprozessen
29 4.4 Empowerment
30 4.5 Selbstbestimmung und Selbstvertretung in Übergängen
31 Weiterführende Literatur und Links
32 5 Pädagogische Handlungsfelder im Übergang und ihre Leitkonzepte
33
34 5.1 Inklusive berufliche Diagnostik
35 5.1.1 Diagnose von Ausbildungsreife
36 5.1.2 Individuum-Umfeld-Diagnostik
37 5.1.3 Biographische Diagnostik
38 5.2 Inklusive Beratung in Übergängen in Ausbildung und Beruf
39 5.2.1 Längerfristige, biographisch-narrative Beratung
40 5.2.2 Lösungsorientierte, kurzzeitige Beratung
41 5.2.3 Peer Beratung/Peer Counseling
42 5.3 Berufs- und Übergangscoaching
43 5.4 Case Management im Übergang
44 5.5 Assistenz im Kontext von Ausbildung und Arbeit
45 5.6 Unterstützte Beschäftigung/Supported Employment
46 Weiterführende Literatur und Links
47 6 Methoden, Handlungskonzepte und Unterstützungsmaßnahmen im schulischen, außerschulischen und betrieblichen Kontext
48
49 6.1 Methoden partizipativer Übergangs- und Berufswegeplanung
50 6.1.1 Individuelle Transitionsplanung (ITP)
51 6.1.2 Persönliche Zukunftsplanung (PZP)
52 6.2 Schulische Handlungskonzepte und Methoden der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung
53 6.2.1 Inklusive schulische Berufsorientierung und -vorbereitung
54 6.2.2 Berufswahlpass (BWP)
55 6.3 Formen der Integrativen Berufsausbildung in Österreich
56 6.3.1 Verlängerte Lehre
57 6.3.2 Teilqualifizierung
58 6.3.3 Überbetriebliche Lehre
59 6.4 Maßnahmen des Übergangssystems zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Ausbildungsqualifizierung und Unterstützung im Beruf
60 6.4.1 Jugendcoaching (ehem. Clearing)
61 6.4.2 AusbildungsFit (ehem. Produktionsschule)
62 6.4.3 Berufsausbildungsassistenz
63 6.4.4 Arbeitsassistenz
64 6.4.5 Jobcoaching
65 6.4.6 Betriebsservice
66 Weiterführende Literatur und Links
67 7 Partizipative Kooperation im Übergang
68
69 7.1 Kooperation mit Eltern und Familie
70 7.2 Intra- und interprofessionelle Kooperation
71 Weiterführende Literatur und Links
72 Literaturverzeichnis
Inklusive Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf
Vorwort
Dieser Band der Reihe »Inklusive Schule« fokussiert sich auf Inklusion im nachschulischen Übergang und im Kontext beruflicher Bildung und beruflicher Partizipation. Er richtet sich an Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen und Lehramtsstudierende, die sich mit inklusions- und sozialpädagogischen Fragestellungen insbesondere an der Schnittstelle zwischen Pflichtschule und Berufsleben vertiefend beschäftigen möchten. Titel und Inhalte des Bandes beziehen sich vor allem auf den deutschsprachigen Raum.
Die Notwendigkeit der Fortsetzung inklusiver Bildungs- und Beschäftigungsprozesse nach der Pflichtschule verweist mittlerweile auf eine umfangreiche Forschung mit unterschiedlichen Zugängen. In diesem Band werden zwei pädagogische Diskursfelder zusammengeführt: Der Diskurs zu Pädagogik der Vielfalt und Inklusion sowie der Diskurs um die Pädagogik der Übergänge. Die allgemeinen Leitideen und -prinzipien dieser Diskurse werden im Speziellen für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf aufeinander bezogen und fruchtbar gemacht. In vielen auch im Folgenden herangezogenen Artikeln und Beiträgen werden diese beiden Diskursfelder und ihre Leitprinzipien bereits im Hinblick auf den Übergang kombiniert. Dies verweist auf die auch gegenwärtige Relevanz von Inklusion in (Bildungs-)Übergängen.
Dieser Band leistet einen weiteren Beitrag zur Professionalisierung und Akademisierung des Themen- und Forschungsfeldes des Übergangs von der Pflichtschule in Ausbildung und Beschäftigung. Es wird deutlich, dass der Themenbereich inklusive Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beschäftigung und berufliche Partizipation als eigenständiges Forschungsfeld etabliert ist.
Wien, im Oktober 2021
Helga Fasching und Lena Tanzer
1
Wozu Inklusion im Übergang?
Worum es geht …
Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels in der Zweiten Moderne stellt das folgende Kapitel einführend die allgemeine Situation für Pflichtschulabsolvent*innen dar und nimmt dann Bezug darauf, wie sich gegenwärtige Strukturen auf die Übergänge marginalisierter Gruppen auswirken.
Übergänge im persönlichen Lebenslauf stellen Menschen vor vielfältige Herausforderungen. Sie sind gekennzeichnet durch Unübersichtlichkeit und zahlreiche Risiken, erfordern Neuorientierung und Planung. Im Hinblick auf den Übergang von der Schule in Ausbildung oder Beruf sind Jugendliche mit der bildungs- und berufsbiographisch bedeutsamen Frage konfrontiert, ob die schulische Laufbahn fortgesetzt oder in die duale Ausbildung und/oder Erwerbstätigkeit eingemündet werden soll. Viele sehen sich vor dem (Pflicht-)Schulabschluss zudem in einer ambivalenten Situation. Die Eröffnung von beruflichen Möglichkeiten und Chancen durch Globalisierungs- und Flexibilisierungsprozesse auf der einen Seite korrespondiert mit einer zunehmenden Unübersichtlichkeit über (Aus-) Bildungswege sowie berufliche Möglichkeiten andererseits:
»Der Wegfall sozial normierter, etablierter Ausbildungs- und Berufswege erzwingt verstärktes eigenverantwortliches Handeln. Auf der einen Seite bedeutet dies mehr Freiheit und damit auch mehr Chancen für die Gestaltung des eigenen Lebensweges. Auf der anderen Seite bedarf es auch Fähigkeiten, diese Freiheit zu nutzen. Sind diese nicht vorhanden, kann Entscheidungsfreiheit auch zu Überforderungen führen.« (Butz & Deeken, 2014, S. 101)
Die Jugendlichen sind dazu angehalten, ihre schulischen wie beruflichen Möglichkeiten auszuloten und sich schließlich für eine Alternative zu entscheiden, der entsprechend dann der weitere Ausbildungsweg ausgerichtet wird. Koch (2015, S. 4) hält fest, dass es gerade »[f]ür Jugendliche besonders schwerwiegend [ist], dass mit den jeweiligen Anschlüssen unterschiedliche Chancen der langfristigen Teilhabe an Erwerbstätigkeit verbunden sind«.
Zudem werden bisherige Denk- und Handlungsmuster insofern herausgefordert, als dass das berufliche Umfeld nicht mit der bekannten schulischen Lebensrealität konform geht: »Der Wechsel von der Schule in die Arbeitswelt erfordert, in einem neuen, erwerbs- und berufsbezogenen Kontext handlungsfähig zu werden« (Pool Maag, 2016, S. 601).
Allerdings gilt für junge Menschen gleichermaßen, neben einer Festlegung noch flexibel für berufliche Änderungen zu bleiben. Dabei sei vor allem wesentlich, bereits vor dem Berufseintritt »spezifische, potenziell nützliche und verwertbare ›Kompetenzen‹ oder ›skills‹ zu erwerben und dieserart das eigene Humankapital zu maximieren« (Fasching, 2019, S. 854). Das bedeutet nicht nur, dass die Schüler*innen zukünftige berufliche Anforderungen bereits antizipieren müssen, sondern dass auch der Schule und speziell den berufsbildenden und -vorbereitenden Fächern eine besondere Bedeutung zukommt.
Bildungs- und Berufsentscheidungen zeichnen sich demnach durch einen immer ungewisseren und vorläufigeren Charakter aus. Von einer einmaligen Berufsentscheidung für einen Lebensberuf (Famulla, 2001) kann keine Rede sein:
»Ökonomische Wandlungstendenzen wie Globalisierung, Flexibilisierung, Mobilität tangieren Ausbildungsfähigkeit von der gesellschaftlichen Makroebene aus. […] Dieser Wandel wird zukünftig die Berufsorientierung von Jugendlichen mitbestimmen und Lebenslanges Lernen zu einer Notwendigkeit für alle machen.« (Schlemmer, 2008, S. 15)
Durch ein immer weiter steigendes Bildungsabschlussniveau werden nicht nur immer höhere bzw. mehr Abschlüsse, sondern zudem auch bestimmte, zuvorderst intellektuell-kognitive Kernkompetenzen notwendig. Die vor allem durch Digitalisierung bedingte voranschreitende Wegrationalisierung (Haeberlin, 1998) des Niedriglohnsektors und Sonderarbeitsmarktes sowie die Akademisierung einer Reihe von Berufsgruppen lässt formale Schulabschlüsse und Bildungszertifikate immer bedeutsamer werden (Fasching, 2019, S. 854). Die durchschnittliche Höherqualifizierung geht allerdings damit einher, dass es sich für niedrigqualifizierte Jugendliche und Schüler*innen aus Mittel- bzw. Haupt- und Sonderschulen zunehmend schwieriger gestaltet, am allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen (Nentwig, 2018, S. 22). Als besonders herausfordernd stellt sich der Übergang für Jugendliche mit bestimmten Differenzmerkmalen dar. Sie sind besonders von (zunehmender) Benachteiligung, Ausgrenzung und Stigmatisierung betroffen und sehen sich mit hohen Zugangsbarrieren im Ausbildungs- und Berufssystem konfrontiert.
Besonders die Verschränkung mehrerer Differenzmerkmale erhöht und verschärft Exklusions- und Benachteiligungsrisiken im Übergang von der Schule in weitere Ausbildung und Beruf. Müller,Zöller, Diezinger und Schmid (2015, S. 64) verweisen darauf, dass »Zugangsprobleme zur beruflichen Bildung in der Regel lang anhaltende soziale Selektionswirkungen« haben.

Abb. 1.1: Differenzmerkmale, die zu Benachteiligung im Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf führen können (eigene Darstellung).
Junge Erwachsene mit Beeinträchtigung sind nach der Pflichtschulzeit besonders oft mit Hürden im Übergang konfrontiert:
»Während einerseits ihre Zugangschancen sinken, nehmen andererseits Diskreditierungs- und Stigmatisierungsprozesse zu, sodass die Verdrängung in die Arbeitslosigkeit und in weiterer Folge an den Rand der Gesellschaft nahezu unausweichlich wird« (Fasching, 2019, S. 854).
Dabei sind Menschen mit Behinderung vermehrt auf Maßnahmen der Sozialpolitik und der Bereitstellung von institutionellen Unterstützungsangeboten angewiesen (Fasching, 2014, S. 506). Auch Demmer (2017, S. 100) vermerkt,
»dass die Entscheidungsmöglichkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen unter verschärften Exklusionstendenzen und Formen institutioneller Diskriminierung stattfinden und dass für die Bearbeitung der damit einhergehenden Risiken häufig nur begrenzte materielle, soziale und/oder kulturelle Ressourcen zur Verfügung stehen«.
Sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene verlassen Jugendliche mit intellektueller Beeinträchtigung am häufigsten frühzeitig die Schule (Fasching, 2014, S. 12). Nach dem Abschluss der Pflichtschule kommt es insbesondere bei Angehörigen dieser Gruppe vermehrt zu einem direkten Übergang in die Tagesstruktur oder Beschäftigungstherapie im dritten Arbeitsmarkt, dem sogenannten »erweiterten Arbeitsmarkt« (Fasching, 2016). Der Wechsel aus diesem in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten bzw. allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt nur in seltenen Fällen (Spiess, 2004).
Wenngleich eine ganzheitliche, inklusive Berufsorientierung, -vorbereitung und -ausbildung und übergangsspezifische pädagogische Unterstützungsleistungen eine bedeutsame Stellung für alle Schüler*innen zur Bewältigung des Übergangs von der Schule in Ausbildung und Beruf einnehmen, so wenden sie sich doch vor allem an jene Schüler*innen, die von struktureller Benachteiligung betroffen sind und den Übergang als besonders prekär erleben (könnten). Es wird versucht, ihren Vorstellungen, Wünschen und Möglichkeiten entsprechend und mit ihnen gemeinsam den Übergang zu gestalten. Neben schulbezogenen Angeboten offerieren dabei auch außerschulische und berufsbegleitende Maßnahmen Unterstützung, um inklusive Übergänge in Ausbildung und Beruf bestmöglich anzubahnen und zu begleiten. Da in jeder Phase verschiedene Kompetenzen und Entscheidungen von den Jugendlichen abverlangt werden, sind pädagogische Angebote in unterschiedlichen Bereichen bzw. professionellen Handlungsfeldern (z. B. Assistenz) und an unterschiedlichen Zeitpunkten im Übergang (z. B. Coaching vor und während des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung sowie Arbeitsassistenz im Beruf) angesiedelt.
Ein Ziel inklusiver Übergänge ist demnach, dass »inklusive, sprich chancengerechte Bedingungen geschaffen werden, welche die Verschiedenheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von vornherein berücksichtigen und Benachteiligungen und Ausgrenzungen aufgrund von Unterschiedlichkeit vermeiden« (Wansing, Westphal, Jochmaring & Schreiner, 2016, S. 71). In Bezug auf eine inklusive Übergangsgestaltung nach der Pflichtschule bedeutet dies Zugang zu weiterführender Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung in regulären Systemen. Es geht dabei nicht nur um eine theoretische Gewährung von Zugängen, sondern vielmehr darum, durch eine Unterstützung im Gewinnen von Handlungsfähigkeit nachhaltige Partizipation (am allgemeinen Arbeitsmarkt) zu ermöglichen. Alternative Beschäftigungsformen am zweiten oder dritten Arbeitsmarkt sollten erst zum Zug kommen, wenn alle Möglichkeiten der Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschöpft wurden (Fasching, 2014, S. 507). Pädagogisches Handeln ist angehalten, Benachteiligungsstrukturen im Übergang zu erkennen und Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf partizipativ zu gestalten.
Die Verwobenheit von Übergängen und Pädagogik zeigt sich schließlich in zweifacher Weise: Zum einen werden durch Übergänge selbst Lern- und Bildungsprozesse auf Seiten des Individuums evoziert. Zum anderen kann das pädagogische Moment auch in der professionellen Bearbeitung von Übergängen gesehen werden, sei dies nun als Vorbereitung, Begleitung oder nachträgliche Korrektur.
Weiterführende Literatur und Links
Cameron, D.K. & Thygesen, R. (Eds.) (2015). Transitions in the field of special education. Theoretical perspectives and implications for practice. Münster, New York: Waxmann.
Fasching, H., Geppert, C. & Markarova, E. (Hrsg.) (2017). Inklusive Übergänge. (Inter)nationale Perspektiven auf Inklusion im Übergang von der Schule in weitere Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung. Bad Heilbrunn: Klinkhardt.
Trainor, A. A. (2017). Transition by design: Improving equity and outcomes for adolescents with disabilities. New York: Teachers College Press.
Wehman, P. (2013). Life Beyond the Classroom. Transition strategies for young people with disabilities. Baltimore, London, Sydney: Paul H. Brookes.
Bidok – digitale Volltextbibliothek mit Texten und Materialien zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen und zum Übergang Schule – Beruf (Universität Innsbruck): http://bidok.uibk.ac.at/
AMS Österreich: http://iambweb.ams.or.at/ambweb/
Informationssystem des Bundesministeriums für Arbeit (Österreich): http://www.dnet.at/elis/
Information zu Sozialen Unternehmen:
http://www.sozialeunternehmen-vorarlberg.at/daten-fakten
2
Übergänge im nationalen und internationalen Kontext
Worum es geht …
Der Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf ist besonders durch drei Systeme geprägt: dem Schulsystem, dem System der beruflichen Bildung sowie dem sogenannten Übergangssystem. Der Übergang in den Beruf ist länderspezifisch durch bestimmte gesetzliche und institutionelle Strukturen gerahmt. Der folgende Abschnitt beleuchtet die Nahtstelle Schule-Beruf in Österreich und gibt einen Überblick über Transitionspfade im österreichischen (Berufs-)Bildungssystem. Danach wird diese Transition als zentrales Charakteristikum von Übergangssystemen im internationalen Vergleich skizziert.
2.1 Die Nahtstelle Schule-Beruf im österreichischen (Berufs-)Bildungssystem
Die allgemeine Schulpflicht endet in Österreich nach dem 9. Schuljahr im Alter von 14–15 Jahren. Die Thematik des Übergangs und Fragen nach weiteren Anschlussmöglichkeiten werden zumeist jedoch schon früher virulent, denn mit dem Ende des 8. Schuljahres endet in Österreich auch die Sekundarstufe I, welche entweder an einer Mittelschule oder der Unterstufe einer AHS (Allgemeinbildenden Höheren Schule) absolviert werden kann. Bei Vorliegen eines SPF (Sonderpädagogischen Förderbedarfs) aufgrund von Behinderung oder Beeinträchtigung gibt es die Möglichkeit integrativer Beschulung oder, falls nicht vorhanden oder möglich, des Besuches einer Sonderschule.1 Allein an einer AHS besteht (bei entsprechend erfolgreichem Abschluss der Sek I) die Möglichkeit, in derselben Schule in die AHS Oberstufe zu wechseln. Ein Wechsel von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II und die Fortsetzung der schulischen Laufbahn ist neben der Oberstufe einer AHS in folgenden Schulformen möglich: BMS (Berufsbildende Mittlere Schule) oder BHS (Berufsbildende Höhere Schule). Die inklusive Beschulung von Schüler*innen mit Behinderung oder Beeinträchtigung in der Sekundarstufe II ist derzeit in Österreich nur im Rahmen von Schulversuchen oder in Privatschulen möglich. Damit ist – die genannten Schulversuche ausgenommen – für eine Beschulung in höheren Schulen (Oberstufe AHS oder BHS) noch vorwiegend ein »normaler Lehrplan« sowie eine Beschulung ohne SPF erforderlich (Moser, 2018).
Zudem sind einjährige Schulformen zur Erreichung der Schulpflicht und Absolvierung des 9. Schuljahres vorhanden: PTS (Polytechnische Schule) sowie das BVJ (Berufsvorbereitungsjahr). Die Polytechnische Schule stellt einen einjährigen Schultyp zur Berufsvorbereitung dar. Nach Abschluss des 9. Pflichtschuljahres an der PTS oder einer anderen höheren Schule kann anstatt weiterer schulischer Bildung auch im Zuge einer Dualen Ausbildung/Lehre (Berufsschule und Ausbildung in einem Betrieb) direkt der Weg in die Erwerbstätigkeit eingeschlagen werden2 (Euroguidance Österreich, 2021, online).
Das BVJ stellt einen einjährigen Bildungsgang dar. Es findet an Sonderschulen statt und bildet dort das 9. Pflichtschuljahr. Der Lehrplan des BVJ findet zudem auch bei Schüler*innen mit SPF, die eine Integrationsklasse besuchen, Anwendung. Im Allgemeinen richtet sich das BVJ an Schüler*innen mit Behinderung oder Benachteiligung. Den Anschluss an das BVJ bildet zumeist eine Integrative Berufsausbildung, welche eine berufliche Erstausbildung für Schüler*innen mit Behinderung oder Benachteiligung umfasst. Eine Integrative Berufsausbildung kann unterschiedliche Formen annehmen (verlängerte Lehre oder Teilqualifizierung), beinhaltet jedoch zumeist eine Lehrstelle am ersten Arbeitsmarkt (
Kap. 6.3).
Der Arbeitsmarkt wird in verschiedene Teilsegmente unterteilt: Der erste, auch reguläre oder allgemeine Arbeitsmarkt genannt, umfasst die reguläre, tarifvertragliche und sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit in Wirtschaftsunternehmen oder öffentlichen Einrichtungen. Der zweite Arbeitsmarkt betrifft zeitlich befristete und im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik geförderte Arbeitsplätze. Dazu zählen in Österreich zum Beispiel Sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte. Am zweiten Arbeitsmarkt finden sich reguläre, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, die zwar geschützt, aber wirtschaftsnah sind und den Übergang bzw. Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen sollen. Der dritte Arbeitsmarkt ist der sogenannte ›erweiterte Arbeitsmarkt‹ (Sonderarbeitsmarkt oder Ersatzarbeitsmarkt genannt) und existiert in Form von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM), Beschäftigungstherapie oder Tagesstruktureinrichtungen. Dieser Arbeitsmarkt ermöglicht dauerhaft geförderte Arbeitsplätze für jene Personen mit Behinderung, die am ersten Arbeitsmarkt keine Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten. Der zweite und dritte Arbeitsmarkt dienen der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung, die nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt erwerbstätig werden können (Stadler, 1996, S. 275ff.; Wegscheider & Schaur, 2019, S. 50; arbeit plus – Soziale Unternehmen Vorarlberg, 2016, online).
In Österreich soll jedoch das 2016 in Kraft getretene Ausbildungspflichtgesetz (›Ausbildung bis 18‹) sicherstellen, dass jede*r Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren eine Form der Ausbildung (Schule oder Duale Berufsausbildung) in regulärer, verlängerter oder teilqualifizierender Form besucht. Tagesstrukturen und WfbM sowie ungelernte Hilfsarbeit erfüllen grundsätzlich nicht die Voraussetzungen für die Ausbildungspflicht. Es kann jedoch zu einem Einmünden in den Ersatzarbeitsmarkt kommen, wenn ein Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt nicht gefunden oder gehalten werden kann und es demnach zu einem langfristigen Verbleib im Übergangssystem kommt. Grundsätzlich stellen Beschäftigungen am Ersatzarbeitsmarkt jedoch eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation dar, wodurch die (Wieder-)Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt eine ihrer Aufgaben ist.
Sind Jugendliche bis 18 Jahre nicht in einem dieser beiden Ausbildungsstränge (sog. NEET: Not in Education, Employment or Training oder systemferne Jugendliche), brechen vorzeitig Schule oder Berufsausbildung ab (EAL: Early School Leavers bzw. FABA: Frühe (Aus-)Bildungsabbrecher*innen) oder sind hinsichtlich ihres weiteren (Aus-)Bildungsweges noch unentschlossen, sind sie dazu angehalten, eine Maßnahme im sogenannten »Übergangssystem« (erstmalige Erwähnung im Nationalen Bildungsbericht 2006, siehe: Autorengruppe Bildungsberichterstattung, 2006) zu besuchen.
Das Übergangssystem gilt als Teilbereich des außerschulischen Berufsbildungssystems und beinhaltet unterschiedliche, nicht berufsqualifizierende Maßnahmen, die als Brückenangebote fungieren und der Berufsorientierung, -vorbereitung oder der Ausbildungsqualifizierung und Nachreifung und damit der Anbahnung bestimmter ausbildungsrelevanter Kompetenzen oder von Ausbildungsreife dienen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Chancen der Jugendlichen zu verbessern und diese so bald als möglich (wieder) in das (Berufs-)Bildungssystem zu integrieren. Maßnahmen des Übergangssystems bieten somit keine zertifizierten Berufsausbildungen und -abschlüsse (Kohlrausch, 2012).

Abb. 2.1: Nahtstelle Schule-Beruf im österreichischen Bildungssystem (eigene Darstellung)
Auf dem Niveau der Sekundarstufe II verlaufen demnach das Schulbildungssystem, das Berufsbildungssystem sowie das Übergangssystem parallel zueinander. Der Weg von Jugendlichen von der Schule in den Beruf kann dabei von (mehrmaligen) Wechseln zwischen diesen Systemen geprägt sein.
Die rechtliche Grundlage für Teilhabe an Ausbildung und Beruf von Menschen mit Behinderung bildet auf internationaler Ebene die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24 und 27). Auf nationaler Ebene sind vor allem der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2020 als Umsetzungsstrategie der UN-BRK zu nennen sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), das Arbeits- und Gesundheitsgesetz (AGG), Teile des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sowie das Ausbildungspflichtgesetz (APflG ›Ausbildung bis 18‹).