Das gefälschte Testament und andere Mordfälle aus Mitteldeutschland

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Friedrich Karl Kaul

Der Tote in der Villa

Mord in der feinen Dresdner Gesellschaft

Am Abend des 11. April 1920 klingelte in der Wohnung des Dresdner Arztes Dr. Wohlrath das Telefon. Seufzend hob der Doktor den Hörer von der Gabel; hoffentlich würde er nicht jetzt noch, nach den fünf Stunden in der Praxis, zu einem Patienten gerufen. Mit einem »Ja, wer ist da?« meldete er sich.

»Hier ist Annemarie Donner.« Die Stimme der Frau klang dunkel wie der Ton einer Bratsche.

»Ja, gnädige Frau, was gibt es? Ist einem der Kinder unwohl?«

»Nein, die Kinder sind gesund. Es ist etwas Entsetzliches passiert …, mein Mann … Bitte, kommen Sie doch gleich hierher!«

Jetzt, um halb zehn Uhr abends, noch nach Niederlößnitz rausfahren, das fehlte mir noch, dachte der abgearbeitete Mann bei sich. Laut fragte er: »Was ist denn mit Ihrem Mann geschehen?«

»Ein Unfall, mit seinem Revolver …« Die Stimme brach ab.

»Ist Ihr Gatte schwer verletzt? Dann wird es doch richtiger sein, ihn gleich in ein Krankenhaus zu überführen …«

»Nein, das hat keinen Zweck mehr, mein Mann ist … tot!«

»Ach …« Ehrliches Mitgefühl schwang in der Stimme des Arztes. »Ich komme, in einer halben Stunde bin ich da!«

Als Dr. Wohlrath seine ärztlichen Instrumente zusammenpackte, hob er plötzlich überlegend den Kopf: Wenn der Assessor Donner tatsächlich tot war, offenbar erschossen, dann wäre es doch das Richtigste, gleich die Polizei zu informieren. Eine Viertelstunde später ratterte ein Benzwagen die regennasse Straße hinunter, die an der Elbe entlang in das schon ländliche Niederlößnitz führte. Im Fond saß neben Dr. Wohlrath ein Kriminalkommissar, der den Arzt aufgrund seines Anrufes beim Polizeipräsidium mit dem Dienstwagen abgeholt hatte.

Auf die Frage des Kommissars bestätigte Dr. Wohlrath, dass er schon seit Jahren Hausarzt der Familie Donner sei.

»Wohlhabend?«, fragte der Kommissar kurz.

»Vor dem Kriege besaß Assessor Donner ein erhebliches Vermögen, an die dreimal hunderttausend Mark.«

»Im Frieden ein schönes Stück Geld!«

»Nicht wahr? Aber was davon nach der Geldentwertung noch übrig ist, weiß ich nicht.«

»Die Villa in Niederlößnitz gehört dem Assessor?«

»Ja, die hat er gekauft, als er 1912 heiratete.«

Als der Arzt mit dem Kriminalkommissar die Villa des Gerichtsassessors Otto Donner betrat, wurden sie schon am Eingang empfangen. Wenn auch die Erregung die Stimme der jungen Frau vibrieren ließ, so schilderte Annemarie Donner doch mit bemerkenswerter Sachlichkeit, was geschehen war.

Das Protokoll, das noch zu gleicher Stunde in der Villa aufgenommen worden ist, lautete in dem entscheidenden Abschnitt folgendermaßen: »Kurz nach 8 Uhr abends machte sich mein Mann fertig, um sich zu einer Übung der Einwohnerwehr zu begeben. Zu diesem Zweck ging er ins Schlafzimmer, das in der oberen Etage unseres Einfamilienhauses gelegen ist, um sich seine Uniform anzuziehen. Zu dieser Zeit lag ich auf dem Sofa in dem kleinen Wohnzimmer neben dem Schlafzimmer, da ich bereits seit nachmittag einen Migräneanfall hatte. Gegen halb neun Uhr kam mein Mann in das kleine Wohnzimmer, um sich von mir zu verabschieden. Dabei schnallte er sein Koppel um und rückte auch an der Revolvertasche, die er rechts am Koppel trug. In dieser Revolvertasche hatte mein Mann regelmäßig seine alte Armeepistole. Nachdem sich mein Mann von mir verabschiedet hatte, verließ er das Wohnzimmer durch die Tür nach dem Korridor, der zur Treppe führt. Ich bat ihn noch, die Tür nicht zu schließen, damit ich notfalls nach den Kindern hören konnte, die auf der anderen Seite des Korridors schliefen. Ich hörte nun noch durch die halb offengebliebene Tür die Schritte meines Mannes. Plötzlich knallte ein Schuss, auf den unmittelbar ein dumpfer Fall erfolgte. Ich sprang auf und lief zum Korridor. Auf der Treppe, die zum Hausflur führt, sah ich meinen Mann liegen. Als ich mich zu ihm herunterbeugte, sah ich vorn an der Stirn eine kreisrunde Wunde. Neben meinem Mann lag seine Pistole. Ich versuchte, den Kopf meines Mannes hochzuheben. Dabei rief ich ihn mehrfach an. Doch er antwortete nicht. Ich stellte dann fest; dass er bereits tot war …«

So weit die Angaben der Ehefrau, die durch den an Ort und Stelle festgestellten Befund in jeder Beziehung bestätigt wurden. Neben der Leiche lag eine Armeepistole Kaliber 08, die anhand der im Waffenschein angegebenen Nummer einwandfrei als Eigentum des Assessors identifiziert werden konnte.

Auf der zweiten Stufe der Treppe, von oben gerechnet, fand der Kommissar eine halbzertretene Kindermurmel; ebenso fanden sich Spuren von Stücken der gleichen Murmel am Absatz des linken Schuhs des Toten. Ganz offenbar war der Assessor, als er die Treppe hinunterging und dabei noch an der Revolvertasche herumfingerte, auf dieser Murmel ausgerutscht und zu Fall gekommen. Dabei hatte sich die Pistole, die er in der Hand hielt, so unglücklich entladen, dass ihm die Kugel vorn links in den Kopf drang. Die Unglücksmurmel hatte offenbar die vierjährige Eva beim Spielen verloren. Jedenfalls besaß sie einen ganzen Beutel voll gleichartiger Murmeln.

Vorsorglich befragte der Kommissar noch das gegen 24 Uhr von ihrem Ausgehurlaub zurückkehrende Hausmädchen. War sie etwa weggeschickt worden? Keineswegs! Ihr wöchentlicher Ausgang war immer auf Mittwoch festgesetzt. Ob es Unstimmigkeiten zwischen den Eheleuten gegeben habe? In den drei Monaten, die sie im Hause war, nicht mehr als üblich, hie und da mal »Gekappel«, weil die Frau zu viel verbraucht, der Mann mal zu spät nach Hause kommt. – Also nichts Ungewöhnliches? – Nichts!

So wurde denn von der Polizei bestätigt, dass der Gerichtsassessor Otto Donner durch einen Unglücksfall, der auf seine eigene Fahrlässigkeit zurückgeführt werden musste, umgekommen war. Die Leiche wurde bereits am nächsten Tage zur Bestattung freigegeben.

Die damals sechsundzwanzigjährige Annemarie Donner blieb mit ihren beiden Kindern in dem Einfamilienhaus in dem Elbtalort wohnen. Kaum war der Unglücksfall bekannt geworden, da hieß es schon, dass »die Sache nicht geheuer« sei. Aus dem ursprünglichen hin und wieder geäußerten Zweifel: »Wenn da nicht die Frau ihre Hände mit im Spiele hatte …« wurde bald die Behauptung: »Dahinter steckt die Frau!« Die Einwohner des Ortes hatten der auffällig schönen, intelligenten Frau nie allzu große Sympathie entgegenbracht.

Der Apothekerstochter war durch ihren wohlhabenden Vater eine gutbürgerliche Erziehung zuteilgeworden, man verkehrte in den »besten Kreisen«. Doch Annemarie fühlte sich in der Atmosphäre der Männer, die wie Wilhelm II. gezwirbelte Bärte trugen, und der korsettgeschnürten Frauen unwohl. Mit glühenden Wangen las sie die Schriften Lily Brauns, heiße Tränen vergoss sie über das Schicksal der »Nora« von Ibsen, und fiebernd vertiefte sie sich in die Dramen Strindbergs und Wedekinds. Als sie mit siebzehn Jahren das Lyzeum für höhere Töchter verließ, stand ihr Entschluss fest: Sie wollte Schauspielerin werden! Der Vater gab nach, allerdings nur unter einer Bedingung: Er musste Gewissheit haben, dass die Tochter wirklich begabt war. In Dresden lebte zu dieser Zeit die Hofschauspielerin Clara Salbach, eine bedeutende Künstlerin, die sich der Ausbildung des schauspielerischen Nachwuchses widmete. Von ihr ließ sich Annemarie auf Verlangen des Vaters prüfen. Die fachlich überaus erfahrene Frau erkannte, wie sie später erklärte, dass Annemarie »alle Voraussetzungen für eine Schauspielerin großen Formats« besaß und erklärte sich bereit, Annemarie für die Theaterlaufbahn vorzubereiten. Die Siebzehnjährige begann unter der Leitung der Clara Salbach mit Feuereifer zu studieren.

Um diese Zeit lernte sie den angehenden Gerichtsassessor Otto Donner kennen, über den es hieß, er sei ein Mann von »sittlicher Überzeugung und gesellschaftlicher Korrektheit«. Donner war das, was man eine »erstklassige Partie« zu nennen pflegte – Akademiker, Reserveoffizier und vermögend – und bemühte sich um die Tochter eines Textilindustriellen. Der Vater aber prüfte den Schwiegersohn in spe und stellte fest, dass auf der Familie »durch Vererbung eine schwere Gemütskrankheit« laste. Donner musste gestehen, dass sich einer seiner Brüder »im Irrenhaus« befand. Als ihm daraufhin die Hand des Mädchens verweigert wurde, war das ein schwerer Schlag für sein Selbstbewusstsein. Nur wenig später warb er um Annemarie. Die Achtzehnjährige fühlte sich zunächst geschmeichelt. Den steifen, pedantischen Mann zu heiraten, zögerte sie jedoch und offenbarte sich Clara Salbach. Die alte, erfahrene Schauspielerin sprach sich für die Heirat aus: »Einen besseren wirst du nicht finden.« Noch vor Annemaries neunzehntem Geburtstag fand die Hochzeit statt. Das junge Paar zog nach Niederlößnitz. Nach einem Jahr wurde ein Sohn, Eitel-Friedrich, geboren. Nach abermals einem Jahr brach der erste Weltkrieg aus. Der Assessor wurde als Reserveoffizier eingezogen. 1916 kam die Tochter Eva zur Welt. Im Dezember 1918 kehrte der Oberleutnant der Reserve zu seiner Familie zurück und starb knapp anderthalb Jahre später bei dem Unglücksfall, den die Bewohner von Niederlößnitz so skeptisch sahen. Schließlich aber verebbte das Gerede.

Doch plötzlich bekam der Kleinstadtklatsch neue Nahrung. Etwa drei Monate nach dem Tode des Assessors zog in das Einfamilienhaus ein junger Mann, der die groben Wirtschaftsarbeiten besorgte, den Garten in Ordnung hielt und sich auch als Hilfsmonteur sein Geld verdiente. Annemarie pflegte diesen jungen Mann, Otto Krönert, als einen entfernten Vetter vorzustellen. Sein Auftauchen in Niederlößnitz ließ in dem kleinen Ort alle alten Klatschereien über das unheilvolle Ende des Gerichtsassessors wieder lebendig werden. Wiederholt erhielt die Dresdner Kriminalpolizei »wohlgemeinte Hinweise« – teils anonym, teils mit Namensunterschrift –, dass die Beziehungen zwischen diesem entfernten Vetter und der Witwe nicht geheuer seien und zweifellos intime Bindungen zwischen beiden bestehen würden, was den angeblichen Unglücksfall doch in ein seltsames Licht rücke, und ähnliche Andeutungen mehr. Etwas Greifbares enthielten alle diese Hinweise jedoch nicht.

 

Inzwischen jährte sich der Todestag des Assessors zum sechsten Mal. Man schrieb April 1926. Da ging bei der Dresdner Kriminalpolizei ein Schreiben ein, das den Beamten zu denken gab.

Der anonyme Briefschreiber berichtete, dass vor einigen Tagen eine Filmgesellschaft gerade vor dem Einfamilienhaus der Donners drehte, wobei sich viele neugierige Zuschauer eingefunden hatten. In der Filmszene musste ein Schauspieler, verfolgt von anderen, die Straße hinunterlaufen. Auf der Höhe des Einfamilienhauses sollte ihm das Aussichtslose der Flucht klarwerden und er kurz entschlossen über das Gitter des Vorgartens hinwegsetzen und in der Villa verschwinden. Natürlich wäre hierzu, wie der Regisseur sagte, die Genehmigung des Villenbesitzers erforderlich, die er gleich einholen wollte. Der Regisseur begab sich, begleitet von dem Schauspieler, zu der Villa. Hinter dem Vorgartenzaun hatte der dreizehnjährige Eitel-Friedrich aufmerksam die Filmleute beobachtet. Als der Regisseur fragte, ob sein Vater oder seine Mutter zu Hause wären, habe der Junge seine Mutter gerufen. Als der Schauspieler, der an dem Zaun neben dem Regisseur stand, Annemarie Donner sah, begrüßte er sie lauthals mit großer Freude. Dabei nannte er sie Amrie Delmar. Diese Begrüßung war der Frau alles andere als angenehm. In diesem Augenblick kam der entfernte Vetter Otto Krönert vom hinteren Garten nach vorn. Auch diesen begrüßte der Schauspieler wie einen alten Bekannten. Bei dieser Begrüßung sprach er die »höchst verdächtigen Worte«, die der Briefschreiber, der sich unter den herumstehenden Neugierigen befand, deutlich mit eigenen Ohren gehört hätte: »Das ist ja klar. Wo Amrie Delmar ist, kann Otto Krönert nicht weit sein!«

So weit der Inhalt des Schreibens, an den der anonyme Absender noch eine ganze Anzahl von Vermutungen knüpfte, die allesamt in der Feststellung mündeten, dass es eben bei dem »angeblichen Unglücksfall des Assessors nicht mit rechten Dingen zugegangen« sein könne.

Die Kriminalpolizei entschloss sich, den Schauspieler, dessen Name in dem anonymen Schreiben genannt war, zu befragen.

Eine Annemarie Donner kannte der Schauspieler nicht. – Die Eigentümerin der Villa in Niederlößnitz, wo die Filmaufnahmen gedreht wurden? – Ja, die kenne er, und zwar sehr gut! Das sei eine gewisse Amrie Delmar. Möglich, dass das nur ihr Künstlername sei. Aber so habe sie sich in der Dresdner Filmschule nennen lassen, an der er, der Schauspieler, sich im Sommer 1919 – »Gott, das ist ja nun schon bald sieben Jahre her!« – eingeschrieben hatte. Von dieser Filmschule her kannte er Amrie Delmar. – Ob sie damals verheiratet gewesen sei? – Kein Gedanke! – Kinder? – Davon war nie die Rede, nein, Amrie Delmar sei damals bestimmt unverheiratet gewesen, zumal sie … »aber das gehört ja wohl nicht hierher, die Sache mit Krönert, jawohl, Otto Krönert, auch er war damals Schüler an der Filmschule«. Dort habe ja Krönert die Amrie kennengelernt. Er erinnere sich, »als ob es gestern gewesen wäre. Eine Liebesszene sollte probiert werden, ausgerechnet Otto und Amrie wählte der Lehrer für dieses Exempel aus der Schar der Filmschüler. Zu Anfang ging’s nicht. Jede Bewegung, wie sie den Arm um seinen Nacken legt, er ihren Kopf zum Kuss in beide Hände nimmt, war unecht, steif. Aber mit einem Male hatten’s beide raus. Mit einem Male saß es, und zwar so gut, dass sie gleich dabei blieben. Aus der Probe wurde Ernst, davon wurde ganz offen in der Schule geredet, zumal die beiden selbst gar kein Geheimnis daraus machten.« Deswegen sei er auch nicht überrascht gewesen, dass neulich im Vorgarten der Villa hinter Amrie auch Otto aufgetaucht sei.

Der »entfernte Vetter« war also bereits 1919 der Liebhaber der damals doch glücklich verheirateten Annemarie Donner gewesen. Merkwürdig. Ebenso merkwürdig, dass die Frau eines achtbaren Gerichtsassessors sich unter fremdem Namen zur Filmschauspielerin ausbilden ließ und an der Filmschule keinem verriet, dass sie verheiratet und Mutter zweier Kinder war.

Die Beamten der Dresdner Kriminalpolizei gingen daran, diese Merkwürdigkeiten zu klären. Wer könnte Auskunft darüber geben, was sich zu Lebzeiten des Assessors hinter den Kulissen abspielte? Wer hatte denn damals im Jahre 1919 noch zum Haushalt gehört?

Die Eintragungen im Melderegister gaben Auskunft: von April 1919 bis Ende des Jahres war eine »Stütze« aus Ostpreußen im Haushalt des Assessors tätig. Und diese Hausgehilfin, deren augenblicklicher Aufenthaltsort rasch ermittelt war, hatte auch etwas erzählen: Die Ehe war überaus schlecht gewesen. Immer häufiger hatte es Auseinandersetzungen gegeben, mitunter sogar Tätlichkeiten. Grund waren die materiellen Verhältnisse. Das Vermögen des Assessors begann in der einsetzenden Inflation zu zerrinnen, das Monatsgehalt war schmal. Immer wieder machte er seiner Frau Vorwürfe, verlangte von ihr in pedantischer Art haargenaue Abrechnungen und brachte sie mit seinen kleinlichen Mahnungen zur Verzweiflung. Das eskalierte, als der Assessor etwa im Mai 1919 seiner Frau jede Verfügungsmöglichkeit über den Haushalt entzog und die Stütze als Verwalterin der Hauswirtschaft einsetzte. Diese Demütigung konnte Annemarie Donner nicht verwinden. Sie wollte beweisen, dass sie aus eigener Kraft in der Lage war, Geld zu verdienen. Sie wollte zum Film! Zunächst wollte der Assessor nichts davon hören. Nach langen und heftigen Kämpfen gab er schließlich nach und willigte ein, dass sich seine Frau bei einer Dresdner Filmschule anmeldete. Auf seinen »guten Ruf« und seine Karriere bedacht, machte er zur Bedingung, dass dies nicht »unter seinem ehrlichen Namen« geschah.

Ob die Beziehungen zwischen den Eheleuten besser geworden seien, nachdem Annemarie ihren Willen durchgesetzt hatte, wollte der vernehmende Kriminalbeamte wissen. Die Hausgehilfin gab an: Einige Wochen ging es, doch dann wurden die Auseinandersetzungen immer heftiger. Der Assessor erklärte, er würde nie, nie und nie seiner Frau die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erforderliche Genehmigung für ein Film-Engagement geben! Dann nehme sie eine Stellung als Stenotypistin an, als Sprechstundenhilfe, als Dienstmädchen! Aber sie bliebe nicht abhängig von ihrem Mann. Der Assessor stellte klar, dass auch hierfür, für jede noch so geringe Tätigkeit, seine Genehmigung erforderlich sei. Dann lasse sie sich scheiden, schrie die Frau. Damit sei sie bei dem Assessor auf Granit gestoßen. Der dachte nicht daran, sich scheiden zu lassen. Nicht etwa, weil er noch an der Frau hing, nein, nur aus Furcht, seine Karriere als Richter könne leiden. Keine Frage, der Assessor hätte an diesen Streitigkeiten mindestens die gleiche, wenn nicht mehr Schuld gehabt als seine Frau. Da war zum Beispiel diese belanglose Sache, diese Lappalie mit den nicht weggeräumten Murmeln der kleinen Eva gewesen.

Der Kommissar horchte auf: Murmeln der kleinen Eva? Nicht weggeräumt?

Und die Hausgehilfin erzählte: Die kleine Eva hatte einmal oben im Korridor, dicht an der Treppe, mit Murmeln gespielt. Als sie zu Bett gebracht wurde, waren einige Murmeln auf dem Boden verstreut liegengeblieben. Als der Assessor von den oberen Räumen nach unten gehen wollte, war er auf einer dieser Murmeln ausgerutscht und zu Fall gekommen. Er hatte daraufhin entsetzlich herumgebrüllt und über die Sauwirtschaft in seinem Hause geflucht. Dabei nannte er seine Frau eine »alte Schlampe« und hatte ihr sogar eine Ohrfeige gegeben. Also, der Assessor hätte an den Auseinandersetzungen bestimmt einen guten Teil Schuld gehabt, schließlich wären die Murmeln der kleinen Eva ja nicht absichtlich verstreut auf dem Fußboden liegengeblieben.

»Nicht absichtlich verstreut auf dem Fußboden liegengeblieben«, wiederholte der Beamte nachdenklich.

Jetzt hatte man genügend Material, um Annemarie Donner und auch Otto Krönert zum Verhör ins Dresdner Polizeipräsidium zu holen, wo sie erst einmal getrennt vernommen wurden. Beide beharrten zunächst auf der alten Erzählung vom »entfernten Vetter«, verwickelten sich aber bald in Widersprüche. Was der eine langsam, zögernd zugab, wurde dem anderen im Nebenzimmer zum Nachweis seiner Unwahrheiten vorgehalten, bis schließlich das ganze Lügengebäude zusammenstürzte und beide ein offenes Geständnis ablegten: Otto Krönert hatte den Assessor erschossen, und Annemarie Donner half ihm bei der Tat und bei der Verwischung der Spuren.

Wie es dazu kam?

Als sie sich auf der Filmschule kennenlernten, hatte Annemarie ihrem Geliebten zunächst verschwiegen, dass sie verheiratet war. Erst nach einer Fehlgeburt offenbarte sie Otto Krönert alles und gestand ihm auch, wie sie unter ihrem Ehemann litt. In Krönert flammte augenblicklich der Hass auf gegen den Mann, der seiner Liebe im Weg stand. Dieser Hass vergrößerte sich mit der Zeit, als Annemarie ihm von den entwürdigenden Auseinandersetzungen berichtete. Je aussichtsloser es erschien, dass der Assessor die Frau freigab, desto mehr trieb es die beiden zueinander. Sie phantasierten sich in eine seltsam unwirkliche Atmosphäre hinein und kannten schließlich nur einen Gedanken: Wie wäre alles, wenn Otto Donner nicht existierte?

Krönert schmiedete die tollsten Pläne. Ein Duell? Der Gerichtsassessor, »alter Herr« eines feudalen Korps, würde den dahergelaufenen Liebhaber seiner Frau ohrfeigen und noch dazu auslachen. Eine Unterredung zu dritt? Dieselben Folgen! Blieb also nur: Otto Donner musste aus dem Wege geräumt werden. Aber wie? Darüber grübelte Krönert Tag und Nacht. Als Annemarie ihm von dem Vorfall mit den Kindermurmeln erzählte, kam ihm die Idee zum Mordplan. Jede Woche ging der Assessor abends zur Übung der Einwohnerwehr, in Uniform, die Waffe an der Seite. Wenn man ihn bei dieser Gelegenheit mit einem Schuss erledigte, brauchte man nur eine zertretene Kindermurmel auf die Treppe zu legen, um vorzutäuschen, dass er ausgerutscht war, wobei seine Pistole losging. Das wäre nichts weiter als ein bedauerlicher Unglücksfall!

»Aber, der Assessor ist doch mit seiner eigenen Pistole erschossen worden«, warf der Kommissar ein.

Annemarie hatte am Nachmittag des 11. April die Armeepistole ihres Mannes gegen eine andere, gleichartige ausgetauscht. Unmittelbar nach der Tat wurde die vertauschte Pistole wieder aus der Revolvertasche genommen und die Waffe des Assessors neben die Leiche gelegt. Sie ließ am Nachmittag des Mordtages die Haustür offen, damit Krönert sich im Treppenflur verbergen konnte. Und als der Schuss fiel, lag sie, wie sie in ihrem Geständnis schilderte, fast bewusstlos in dem kleinen Wohnzimmer, zu schwach, die Tat zu wollen, aber auch zu schwach, sie zu verhindern.

Das zur Zeit der Tat in Deutschland geltende Strafrecht kannte zwei Formen des Tötungsdelikts: Zum einen Mord nach §211 des Strafgesetzbuches, nämlich die vorsätzlich mit Überlegung ausgeführte Tötung eines Menschen. Darauf stand als einzig mögliche Strafe die Todesstrafe. Zum anderen Totschlag nach §212 des Strafgesetzbuches, nämlich die vorsätzlich (ohne Überlegung) ausgeführte Tötung eines Menschen. Darauf stand eine Zuchthausstrafe bis zu fünfzehn Jahren.

Waren aufgrund dieser Rechtslage bereits erhebliche Zweifel gegeben, ob angesichts der Leidenschaft, die Otto Krönert jede Besinnung geraubt hatte, seine Tat rechtlich als eine »planmäßig unter Abwägung des Für und Wider ausgeführte Tötung«, also als »Mord«, zu beurteilen war, so wuchsen diese Zweifel bei der rechtlichen Qualifizierung der Handlungsweise der Annemarie Donner. Sie hatte ihren Geliebten bei der Begehung des »Mordes« unterstützt. Hatte sie das als »Mittäterin« getan, das heißt, »wollte sie die Tat Krönerts als eigene«, dann musste sie die gleiche Strafe treffen wie ihn. Wollte sie aber »der fremden Tat lediglich Hilfe leisten«, dann war sie nur wegen »Beihilfe« mit Zuchthaus oder Gefängnis zu bestrafen.

Die Hauptverhandlung gegen beide fand vor dem Schwurgericht beim Landgericht Dresden am 12. und 13. Dezember 1926 statt. Länger als vier Stunden wurde im Beratungszimmer um die Frage gerungen, ob die verschiedenen Tathandlungen Annemarie Donners, wie der Tausch der Pistole und das spätere Hinlegen der Kindermurmel, als ausreichend für die Annahme der Mittäterschaft bei einer »vorsätzlich mit Überlegung« ausgeführten Tötung anzusehen seien – oder ob sie sich nur als »Hilfeleistung einer fremden Tat« darstellen – oder ob angesichts ihrer seelischen Verfassung überhaupt nicht von einem vorsätzlichen Tun gesprochen werden könne.

 

Beide Angeklagten wurden wegen Mordes, begangen in Mittäterschaft, zum Tode verurteilt. Die gegen dieses Urteil beim Reichsgericht eingelegte Revision wurde als unbegründet zurückgewiesen. Das sächsische Staatsministerium allerdings machte von seinem Gnadenrecht Gebrauch: Beide wurden zu lebenslänglicher Zuchthaushaft begnadigt. Im Jahre 1945 wurden sie aus dem Zuchthaus Waldheim entlassen.