Volk Gottes

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338 Bis in den Kommentar des Schemas hinein bemüht man sich um eine Verbindung der beiden Begriffe. S. Kommentar zu Nr. 5, AS 2/1, 230. Dennoch scheint die neue Verbindung noch nicht gelungen, da die anderen heilsgeschichtlichen Bilder mit dem weiterhin dominierenden Leib Christi-Begriff noch nicht harmonisch verbunden sind. So das Urteil von ACERBI, Due ecclesiologie, 203; ähnlich auch WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 375.

339 AS 2/1, 324–329.

340 S. LAMBERIGTS / DECLERCK, The Role of Cardinal Léon-Joseph Suenens, 94. Thijssen steht in engem Kontakt mit Gustave Thils, dem engsten Mitarbeiter Suenens’. S. FAMERÉE, Gustave Thils et le De ecclesia, 569f.

341 Entspricht der „Theologischen Kommission“ (CT).

342 LAMBERIGTS / Declerck, The Role of Cardinal Léon-Joseph Suenens, 103.

343 GROOTAERS, Zwischen den Sitzungsperioden, 490f.

344 LAMBERIGTS / DECLERCK, The Role of Cardinal Léon-Joseph Suenens, 104f; GROOTAERS, Zwischen den Sitzungsperioden, 491. Die beiden Treffen von Mechelen waren Vorbereitungstreffen zur Erarbeitung der Vorlage des Schemas XVII, aus dem später „Gaudium et spes“ hervorgeht. Zu den Teilnehmern gehören u.a. Congar, Rahner, Thils, Philips und Prignon. S. Ebd., 506, Fn. 149.

345 S. PHILIPS, Die Geschichte der dogmatischen Konstitution, 142: Die Abstimmung ergibt 2231 Stimmen für die Annahme (placet) bei 43 Gegenstimmen.

346 AS 2/1, 360. Gargitter lenkt durch seine Ansprache möglicherweise die Aufmerksamkeit der Versammlung auf den Suenens-Vorschlag und leistet somit einen wichtigen Beitrag zu dessen späterer Annahme. S. MELLONI, Der Beginn der zweiten Konzilsperiode, 52. Weitere Konzilsväter, die sich für den Vorschlag Suenens‘ aussprechen sind: Silva Henriques (Santiago de Chile), AS 2/1, 366; Rugambwa (Bukoba, Tansania), AS 2/1, 369f.; Djajasepoetra (Djakarta, Indonesien), AS 2/1, 381.

347 S. für das Folgende TROMP, Konzilstagebuch 3/1, 50ff.

348 Tromp, Konzilstagebuch 3/1, 52.

349 Zitiert bei: CONGAR, My Journal, 337.

350 S. für das Folgende TROMP, Konzilstagebuch 3/1, 110.

351 LAMBERIGTS / DECLERCK, The Role of Cardinal Léon-Joseph Suenens, 108f. Wie Congar berichtet, habe der Papst selbst allerdings die von Ottaviani vorgeschlagene Reihenfolge bevorzugt. S. CONGAR, My Journal, 376.

352 MELLONI, Der Beginn der zweiten Konzilsperiode, 70.

353 Der Abschlussbericht der Unterkommission rechtfertigt dieses Vorgehen mit der hohen Zahl der Zustimmungen. So hat die Auswertung aller schriftlichen und mündlichen Rückmeldung ergeben, dass mehr als 300 Konzilsväter für die Einfügung des neuen Kapitels gestimmt haben, sich aber keiner strikt dagegen ausgesprochen hat. S. AS 3/1, 208.

354 S. MELLONI, Der Beginn der zweiten Konzilsperiode, 95ff.

355 PHILIPS, Die Geschichte der dogmatischen Konstitution, 146.

356 Hierbei ist zu beachten, dass das Konzil vor allem das Kapitel II über die Hierarchie (Kollegialität der Bischöfe, Diakonenamt) und über die geplante Einfügung des Marienschemas in die Kirchenkonstitution heftig und lange diskutiert. S. MELLONI, Der Beginn der zweiten Konzilsperiode, 75–94, 112–117. Insgesamt liegen etwa 3000 Änderungsvorschläge vor. S. GROOTAERS, Le rôle de Mgr. G. Philips, 362.

357 S. auch für das Folgende: MELLONI, Der Beginn der zweiten Konzilsperiode, 128–133.

358 ACERBI, Due ecclesiologie, 331. S. hierzu auch den Abschlussbericht der Unterkommission in: AS 3/1, 173.

359 Der neue Abschnitt ist die spätere Nr. 5 von LG, die Hinweise auf die Armut werden in LG 8, Absatz 2 eingearbeitet.

360 S. CONGAR, My Journal, 463.

361 Zitiert bei LAMBERIGTS / DECLERCK, The Role of Cardinal Léon-Joseph Suenens, 103.

362 S. MOELLER, Die Entstehung der Konstitution, 103.

363 S. hierzu den Vorschlag für die Neuordnung des Textes im Suenens-Vorschlag, AS 2/1, 325.

364 Diese Einleitung sollte nach dem Vorschlag Suenens’ lauten: „Nachdem die Heilige Synode das Mysterium der Kirche in seiner ganzen Weite vor Augen geführt hat, richtet es seine Aufmerksamkeit auf die Bedingungen des Volkes Gottes auf der Erde. Dieses Volk, beschenkt mit den Gütern des Erlösers, wird von ihm zu einem Werkzeug der Erlösung zum Heil gemacht und wie das Licht der Welt und Salz der Erde (Mt 5,13) in die ganze Welt gesandt.“ AS 2/1, 325.

365 Der Abschlussbericht der Unterkommission für die Bearbeitung des II. Kapitels nennt als Gründe, die von den Vätern zur Einfügung des neuen Kapitels gegeben werden: 1. Die heilgeschichtliche Dimension, die sich im Begriff „Volk Gottes“ ausdrückt (das Werk Christi wird auf der Erde weitergeführt), 2. die bessere Sichtbarkeit des Dienstcharakters des Amtes, 3. die biblische Fundierung des Begriffs, der die geschichtliche Kontinuität verdeutlicht, 4. dass hier alles behandelt werden kann, das alle Gläubige betrifft, 5. der Hierarchie geht die Grundkategorie „Volk Gottes“ voraus.

366 Der Artikel 2 behandelt den ewigen Heilsratschluss Gottes, alle Menschen nach dem Sündenfall durch Christus durch die Sammlung des Gottesvolkes zum Heil zu führen. Aus den Ausführungen zum Gottesvolk ist der folgende Textabschnitt zur Eingliederung in das neue Kapitel II herausgenommen worden „Haec congregatio iustorum a Sanctis Patribus Ecclesia universales vocatur, ‚quae ab Abel iusto usque ad ultimum electum‘ colligitur Filium autem Pater suum ad hoc praedestinavit (cf Rom 1,4), ut de popolo electo secundum carnem natus, omnes sua morte redimeret, fratresque suos in filios Patris constitueret, eosque non tantum singulatim, quavis mutua connexione seclusa, sanctificaret, sed in Populum Dei, novum genus electum, regale sacerdotium, gentem sanctam (cf 1Petr 2,9) sub uno Capite constitueret.“ Es bleibt nach der redaktionellen Bearbeitung ein neuer aus den weiteren Ausführungen des zweiten Schemas gebildeter und ergänzter Abschnitt bestehen (Ergänzungen in Klammern): „[Credentes autem in Christum convocare statuit in] sancta Ecclesia, quae iam ab origine mundi preafigurata, in historia populi Israel ac foedere antiquo mirabiliter praeparata, in novissimis temporibus constituta, [effuso Spiritu] est manifestata, et in fine saeculorum gloriosae consummabitur.“ Anschließend folgt der weitgehend aus dem zweiten Schema (s.o.) übernommene Satz: „[Tunc autem, sicut apud Sanctos Patres legitur, omnis iusti inde ab Adam], ab Abel iusto usque ad ultimum electum’ in ecclesia universali [apud patrem congregabuntur].“ Aus Artikel 3, der das Heilswerk Christi beschreibt, wird u.a. der folgende Abschnitt entnommen: Christus autem novus foedus instituit et es Iudaeis ac Gentibus plebem vocavit, quae non secundum carnem sed in Spiritu ad unitatem coalesceret, essetque novus Populus Dei. Sicur vero Israel secundum carnem, qui in deserto peregrinabatur, Dei Ecclesia appellatus est (cf Num 20,4; Dtn 23,1ff.), ita novus Israel qui in praesenti saeculo incedens futuram eamque manentem civitatem inquirit (cf Hebr 13,14).“

367 Offenbar hat die Unterkommission die Verschiebungen im Gesamtgefüge der Konstitution zum Zeitpunkt der Bearbeitung noch nicht gesehen. Die Diskussion dort ist beherrscht von der Klärung der Kontroversfragen zum gemeinsamen Priestertum und dem „sensus fidei.“ S. MELLONI, Der Beginn der zweiten Konzilsperiode, 131f.

368 Vgl. AS 3/1, 158–375, 208–210.

369 Vgl. AS 3/1, 209

370 Vgl. AS 3/1, 210.

371 Vgl. AS 3/1, 210.

372 „So aber betet und arbeitet die Kirche zugleich, dass die Fülle der ganzen Welt in das Volk Gottes eingehe, in den Leib des Herrn und den Tempel des Heiligen Geistes, und dass in Christus, dem Haupte aller, jegliche Ehre und Herrlichkeit dem Schöpfer und Vater des Alls gegeben werde“ (Nr. 17).

373 Es gehört zu den Zielen der Bearbeitergruppe, durch die in Nr. 6 aufgezählten biblischen Bilder die anschließende Darstellung der Kirche als „Leib Christi“ vorzubereiten, da es sich hier um „mehr als ein Bild“ handelt. S. AS 3/1, 173.

374 Vgl. ACERBI, Due ecclesiologie, 336f.

375 AS 3/1, 210.

376 Vgl. AS 3/1, 322f.

377 S. VILANOVA, Die Intersessio, 423f. Das vormalige Kap. IV war mit Rücksicht auf die Diskussionen um das Apostolat und die Spiritualität der Laien (s. Kap. 1.3.1) bewusst so gehalten worden, dass es ohne vorgängige Differenzierung von Laien und Ordensleuten zugleich handelte. Autor dieses Kapitel war Gustave Thils. S. PHILIPS, Carnets concilaires, 112.

378 S. WULF, Kommentar zu Kapitel V und VI, 285ff.

379 Vgl. AS 3/1, 308.

380 Das Kapitel war von Johannes XXIII. im Mai 1962 angeregt worden. Larraona ist zu diesem Zeitpunkt Präfekt der Ritenkongregation. Der thematische Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Heiligenverehrung. S. KOMONCHAK, Unterwegs zu einer Ekklesiologie der Gemeinschaft, 57f. Der ursprüngliche Titel des Textes war „De consummatione sanctitatis in Gloria Sanctorum“. S. AS 3/1, 351.

381 SEMMELROTH, Kommentar zu Kapitel VII und VIII, 315f. Zu den Bearbeitern des Kapitels gehören u.a. Rahner, Moeller und Congar. S. HÜNERMANN, Kommentar, 505.

382 S. zu den letzten Bearbeitungsschritten dieses Kapitels S. VILANOVA, Die Intersessio, 426–431.

 

383 Vgl. VILANOVA, Die Intersessio, 487.

384 Zum einen hatten sich viele Konzilsväter bereits vor Beginn der dritten Sitzungsperiode mit dem Text beschäftigt und kleinere Änderungsvorschläge eingegeben, zum anderen sieht der Zeitplan nur eine Debatte über die neuen Kapitel VII und VIII vor. Die anderen Kapitel werden bereits abgestimmt. S. KOMONCHAK, Unterwegs zu einer Ekklesiologie der Gemeinschaft, 47. Für die Eingaben zu den unterschiedlichen Kapiteln s. Ebd., 49–72. Für das II. Kapitel notiert Congar, dass die eingereichten Modi sich nur auf kleinere, vor allem stilistische Änderungen beziehen. CONGAR, My Journal, 614.

385 Zur turbulenten Abschlusswoche der dritten Sitzungsperiode und zur Abstimmung s. TAGLE, Die „Schwarze Woche“ des Konzils, besonders 458.

386 Laut Alois Grillmeier ist die Konstitution eine „Synthese des kirchlichen Selbstverständnisses von einst und von heute und die Frucht verschiedener Bewegungen der Gegenwart: des biblischen, liturgischen, pastoralen, ökumenischen und gesamtdogmatischen Aufbruchs unseres Jahrhunderts.“ GRILLMEIER, Geist, Grundeinstellung und Eigenart der Konstitution, 140.

387 S. MOELLER, Die Entstehung der Konstitution, 93. ROUSSEAU, Die Konstitution im Rahmen der Erneuerungsbewegungen, 29f.; SCHMAUS, Das gegenseitige Verhältnis von Leib Christi und Volk Gottes im Kirchenverständnis, 14f.; BAUM, Bemerkungen zum Verhältnis zwischen Israel und der Kirche, 576–579.

388 S. MOELLER, Die Entstehung der Konstitution, 98; ROUSSEAU, Die Konstitution im Rahmen der Erneuerungsbewegungen, 30.

389 SEMMELROTH, Die Kirche, das neue Gottesvolk, 376ff.

390 S. GONZÁLEZ HERNÁNDEZ, Das neue Selbstverständnis der Kirche, 173f; SCHMAUS, Das gegenseitige Verhältnis, 24. SEMMELROTH, Die Kirche, das neue Gottesvolk, 372; MOELLER, Die Entstehung der Konstitution, 92, 103; GRILLMEIER, Geist, Grundeinstellung und Eigenart der Konstitution, 147.

391 Vgl. PHILIPS, Die Geschichte der dogmatischen Konstitution, 150.

392 S. AS 3/1, 209f.

393 Vgl. KOMONCHAK, Unterwegs zu einer Ekklesiologie der Gemeinschaft, 51.

394 S. PHILIPS, Die Geschichte der dogmatischen Konstitution, 152. Jan Witte deutet das zweite Kapitel als eine Ableitung aus dem im ersten Kapitel dargelegten Grundverständnisses der Kirche als Sakrament. S. WITTE, Die Kirche „sacramentum unitatis“, 426f; MOELLER, History of Lumen Gentium’s Structure and Ideas, 128; Alois Grillmeier schreibt zur Verbindung von erstem und zweitem Kapitel: „Dieses Kapitel [II] bietet darum eine neue Betrachtung der ganzen Wirklichkeit der Kirche unter dem Gesichtspunkt ‚Volk Gottes‘“. GRILLMEIER, Kommentar zu „Lumen gentium“, 176. In ähnlicher Weise sieht Peter Hünermann in Kapitel II eine Ergänzung des ersten. Während Kapitel I die Kirche als Werk des dreieinen Gottes beschreibe, stelle Kapitel II die Kirche als handelndes Subjekt der Geschichte dar. S. HÜNERMANN, Kommentar, 371. Eine eigene Lesart hat Antonio Acerbi. Er sieht in Kapitel I eine Darstellung des inneren Lebens der Kirche im Bild des „Mystischen Leibes Christi“, in Kap. II ihre äußere, gesellschaftliche Manifestation. S. ACERBI, Due ecclesiologie, 508. Dagegen erinnern Rahner / Vorgrimler an den ursprünglichen Plan, nach dem Kapitel II als Einleitung für die folgenden Kapitel gedacht war. RAHNER / VORGRIMLER, Einleitung zu „Lumen gentium“, 107.

395 Dabei wird diese grundlegende Bestimmung an einigen Stellen durchaus rezipiert. S. z.B. LG 21, 28. Hünermann erläutert dazu, dass sich das dritte Kapitel im Wesentlichen an LG 8 und im Sprachgebrauch an die vorkonziliare Diskussion anschließt. S. HÜNERMANN, Kommentar, 404.

396 S. LG 18, 25, 26, 27, 29. In LG 28 wird den Priestern der Dienst am „Volk Gottes“ anvertraut, worunter hier offensichtlich die Gläubigen in den Gemeinden verstanden werden. Die Gesamtkirche wird wiederum als „Leib Christi“ bezeichnet. S. hierzu LÖHRER, Die Hierarchie im Dienst des christlichen Volkes, 16f.

397 S. LG 18, 21, besonders eindringlich in LG 23: „Alle Bischöfe müssen nämlich die Glaubenseinheit und die der ganzen Kirche gemeinsame Disziplin fördern und schützen sowie die Gläubigen anleiten zur Liebe zum ganzen mystischen Leibe Christi, besonders zu den armen und leidenden Gliedern und zu jenen, die Verfolgung erdulden um der Gerechtigkeit willen (vgl. Mt 5,10). […] Im Übrigen aber gilt unverbrüchlich: Indem sie ihre eigene Kirche als Teil der Gesamtkirche recht leiten, tragen sie wirksam bei zum Wohl des ganzen mystischen Leibes, der ja auch der Leib der Kirchen ist.

398 LG 19. S. dazu RAHNER / VORGRIMLER, Einleitung zu „Lumen gentium“, 110.

399 S. KLOSTERMANN, Kommentar zu Kapitel IV, 261f.

400 In den 25 Quellenverweisen des Kapitels finden sich sieben ausdrückliche Verweise auf Ansprachen und Enzykliken Pius XII., drei davon beziehen sich auf „Mystici Corporis“. Die einzige Erwähnung des Gottesvolkes in diesem Kapitel ist ebenfalls Mystici Corporis entnommen. Im Zusammenhang mit den Erörterungen über die Gemeinschaft mit den Heiligen heißt es in LG 50: „Denn wie die christliche Gemeinschaft unter den Erdenpilgern uns näher zu Christus bringt, so verbindet auch die Gemeinschaft mit den Heiligen uns mit Christus, von dem als Quelle und Haupt jegliche Gnade und das Leben des Gottesvolkes selbst ausgehen.“

401 Diese Tatsache kann tatsächlich überraschen, da ein Blick auf die redaktionelle Nachbearbeitung zeigt, dass es etwa in LG 48 bedeutende Erweiterungen zur Darstellung des heilsgeschichtlichen Zusammenhang gegeben hat. S. ALBERIGO / MAGISTRETTI, Synopsis, 207ff.

402 LG 48. Insgesamt entsteht der Eindruck, es hier mit einer „streitenden, leidenden und triumphierenden Kirche“ zu tun zu haben. S. SEMMELROTH, Kommentar zum siebten und achten Kapitel von „Lumen Gentium“, 318.

403 Vgl. LG 2, 9, 13, 17, 21, 26, 44, 68, 69.

404 Vgl. LG 4, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 23, 28, 30, 31, 32, 33, 41, 50.

405 Vgl. LG 25, 26, 27, 29, 45, 62. Zwar verwendet die Kirchenkonstitution für die genannten drei Themen vornehmlich den Begriff „Volk Gottes“, sie verwendet ihn allerdings nicht exklusiv, sondern auch in Ergänzung mit anderen biblischen Bildern. In LG 30, dem ersten Artikel des Kapitels über die Laien wird die Gemeinschaft aller Gläubigen im Bild des Leibes Christi ausgedrückt: „Die geweihten Hirten […] wissen ja, dass sie von Christus nicht bestellt sind, um die ganze Heilsmission der Kirche an der Welt allein auf sich zu nehmen, sondern dass es ihre vornehmliche Aufgabe ist, die Gläubigen so als Hirten zu führen und ihre Dienstleistungen und Charismen so zu prüfen, dass alle in ihrer Weise zum gemeinsamen Werk einmütig zusammenarbeiten. Wir alle müssen nämlich, ‚indem wir die Wahrheit in Liebe tun, in allem auf ihn hin wachsen, der das Haupt ist, Christus: von ihm her besorgt der ganze Leib durch ein jedes hilfreiche Gelenk zusammengefügt und zusammengehalten, kräftig nach dem Maß eines jeden Teiles, das Wachstum des Leibes zum Aufbau seiner selbst in Liebe’ (Eph 4,15–16)“ (LG 30). Mit Verweis auf Röm 12,4f. wird das Bild des „Leibes Christi“ auch in LG 32 bemüht, um die Einheit aller Glieder des Gottesvolkes deutlich zu machen, die dann im direkt anschließenden Abschnitt noch einmal durch den „Volk Gottes“-Begriff verdeutlicht wird.

406 S.o. Kap. 2.1.2.

407 S. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 371f. Offensichtlich ist die gefundene Formel „signum et instrumentum seu quasi sacramentum“ bereits Anfang März 1963 in der Phase der Erarbeitung des zweiten Schemas entstanden. Sie stellt nach der Darstellung Congars einen Kompromiss auf eine ausführliche Kritik Ottavianis an diesem Begriff dar. S. CONGAR, My Journal, 270.

408 SEMMELROTH, Die Kirche als Sakrament des Heiles, 319.

409 Vgl. RAHNER, Beiträge, 62f. S. hierzu ausführlicher Kapitel 3.2.

410 S. PHILIPS, The Church, Mystery and Sacrament, 191. Hierin lag die Gefahr einer zu stark akzentuierten „Leib Christi“-Theologie, bei der eine Ineinssetzung von Christus und Kirche (Kirche als Fortsetzung der Inkarnation) gedroht hatte. Dagegen hatten verschiedene Theologen interveniert. S. als ein Beispiel: CONGAR, Christologisches Dogma und Ekklesiologie, 65–104.

411 S. Deutsches Schema I,8a.

412 S. Deutsches Schema I,8b und 8c.

413 Vgl. SEMMELROTH, Die Kirche als Sakrament des Heiles, 320ff.

414 SEMMELROTH, Die Kirche als Sakrament des Heiles, 321.

415 Insofern ist zunächst Christus selbst als eingeborener Sohn Gottes das „Mysterium“ Gottes schlechthin. S. PHILIPS, The Church, Mystery and Sacrament, 188f.

416 Laut Wassilowsky ist diese Idee auch leitend bei der Erstellung des „Deutschen Schemas“. S. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 330f.

417 S. VLIET, Communio sacramentalis, 208f.

418 Kardinal Frings beklagt aus Sicht der deutschen Bischofskonferenz in seiner Konzilsrede am 30. September 1963, dass im neu gestalteten Schema die Vielzahl der biblischen Begriffe für die Kirche nicht noch stärker auf den Grundbegriff „Ursakrament“ hin zusammengefasst wurde. S. AS 2/1, 343. Aufschlussreich ist ein Ausschnitt einer Diskussion zwischen Charles Moeller und Yves Congar 1966 anlässlich eines Kongresses in der Notre Dame University. Moeller hatte hier in einem Einführungsvortrag über die Ideengeschichte der Kirchenkonstitution den „Mysterium“-Begriff erläutert und Verbindungen zum I. Vatikanum (Zeichen, aufgerichtet in den Nationen) und zur deutschen Nachkriegstheologie gezogen. S. MOELLER, History of Lumen Gentium’s Structure and Ideas, 124f. In der anschließenden Diskussion fragt Congar, ob das Konzil nicht bewusst den Begriff „Ursakrament“ vermieden habe. Moeller stellt daraufhin noch einmal die Konzeption „Ursakrament“ dar und verweist auf die zweite Lesart der Kirche als „Mysterium“ im Sinne der heilsgeschichtlichen Offenbarung der trinitarischen Dimension. Congar antwortet darauf: „[…] For my part, I believe that the Council takes the term in the second sense you have mentioned. Ursakrament is a theory of tract on the sacraments; but it is much more – it brings out the idea of the historical sign of grace, the historical form that grace takes in the world.“ S. MEDINA ESTEVEZ / MOELLER / LUBAC, Session VI Discussion, 177. Die Hereinnahme von LG 1 in das erste Kapitel (statt wie vorher: Einleitung der gesamten Konstitution) ist ein weiterer Hinweis für die vermutete Bevorzugung der „Mysterium“-Idee des Sakramentsbegriffs. Auch Philips kritisiert in der Rückschau das deutsche Schema und seine Konzeption um den Begriff des Ursakraments. S. PHILIPS, Carnets concilaires, 94. Erschwerend kommt hinzu, dass Charue als Leiter der Unterkommission zur Bearbeitung des Kapitels I ausgerechnet Joseph Fenton, einen erklärten Gegner des „Sakraments“-Begriffes mit der Bearbeitung dieses Themas betraut hatte. S. MELLONI, Der Beginn der zweiten Konzilsperiode, 130.

419 Dies ist besonders bei Karl Rahner der Fall. S. z.B. RAHNER, Konziliare Lehre der Kirche, 499–509. S. auch SEMMELROTH, Die Kirche als Sakrament des Heiles, 323, 333–340. Den Zusammenhang erläutert PESCH, Das Zweite Vatikanische Konzil, 161f und 164f.

420 S. Deutsches Schema II,1.

421 Henri de Lubac macht dies in besonderer Weise deutlich: „For the Church is ‚the visible and mystical body of Christ‘; she is ‚the sacrament, sign, and instrument of union with God and of the unity of the human race’ (art 1). There is not a sentence of the Constitution which, with the nuances needed in the applications, does note state or at least suppose this.“ LUBAC, Lumen Gentium and the Fathers, 156.

422 WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 335.

423 S. für das Folgende SEMMELROTH, Die Kirche als Sakrament des Heiles, 326f.

424 SEMMELROTH, Die Kirche als Sakrament des Heiles, 326.

425 Vgl. SEMMELROTH, Die Kirche als Sakrament des Heiles, 329.

426 Vgl. SEMMELROTH, Die Kirche als Sakrament des Heiles, 341, 347f.

427 Hünermann sieht daher die in Kapitel II unter dem Begriff „Volk Gottes“ dargestellten Inhalte als Ausführungen bzw. Ergänzungen zum „Mysterium“ als theologischem Leitwort der Kirchenkonstitution. S. HÜNERMANN, Kommentar, 402f.

 

428 In Kurzfassung: 1. Einordnung von LG 1 unter das erste Kapitel, 2. Umverteilung von Teilen des Stoffes aus Kapitel I auf das spätere Kapitel II, 3. Einschränkung durch die bloß analoge Sprechweise in LG 1 („veluti sacramentum“), 4. Abschwächung des mit dem Konzept des „Ursakrament“ Gemeinten, 5. Seltene Verwendung des Begriffs (4 Verweise) in der Konstitution.

429 1. Einfügung eines eigenen Kapitels mit der Überschrift „Volk Gottes“, 2. Leitkategorie bei der Darstellung der realen, zeitlichen Gestalt der Kirche (Kapitel III-VI), 3. Häufige Verwendung des Begriffs in der Konstitution (Verweise in 31 von insgesamt 69 Artikeln).

430 Kapitel VII kommt, wie gesehen, erst Anfang 1964 zur Einarbeitung hinzu (s. Kap. 2.1.3).

431 Beispiele hierfür sind der neugefasste 1. Absatz im Kapitel über die Laien (LG 30), der heilsgeschichtliche Einschub in LG 36, die Verfassung des ersten Abschnitts in Kapitel VII (LG 48), sowie weitere Ergänzungen in LG 50, der Einleitungsartikel zu Kapitel VIII (LG 52) sowie der fast komplett neu erstellte heilsgeschichtlichen Abschnitt des Kapitels (LG 55–599, außerdem der letzte Artikel der Konstitution (LG 69).

432 PHILIPS, Die Geschichte der dogmatischen Konstitution, 152.

433 Auch aus formalen Gründen kann eine gewisse Eigenständigkeit der beiden Kapitel konstatiert werden. Sie folgen als einzige nicht konsequent der sakramentalheilsgeschichtlichen Grundperspektive der Gesamtkonstitution.

434 Zudem enthält LG 54 die Einleitung zu einer eigenständigen Erklärung.

435 S. RATZINGER, Die Tochter Zion, 20–23, 26f.

436 S. hierzu auch die Beschreibung Marias als „neue Eva“ in LG 55. S. RATZINGER, Die Tochter Zion, 15ff.

437 So handeln LG 48 und LG 60 von der Gnadenmittlerschaft Christi, LG 49 und 65 von der Vollendung der Kirche, LG 50f und LG 66f von der Verehrung der Heiligen insgesamt bzw. Marias im Speziellen.

438 S. VITALI, Lumen gentium, 32f.

439 Ebd., 33.

440 Vgl. Ebd., 34f.

441 Vgl. hierzu die beiden fast gleichlautenden Abschlüsse der Absätze: „So aber betet und arbeitet die Kirche zugleich, dass die Fülle der ganzen Welt in das Volk Gottes eingehe, in den Leib des Herrn und den Tempel des Heiligen Geistes, und dass in Christus, dem Haupte aller, jegliche Ehre und Herrlichkeit dem Schöpfer und Vater des Alls gegeben werde“ (LG 17). „Alle Christgläubigen mögen inständig zur Mutter Gottes und Mutter der Menschen flehen, dass sie, die den Anfängen der Kirche mit ihren Gebeten zur Seite stand, auch jetzt, im Himmel über alle Seligen und Engel erhöht, in Gemeinschaft mit allen Heiligen bei ihrem Sohn Fürbitte einlege, bis alle Völkerfamilien, mögen sie den christlichen Ehrennamen tragen oder ihren Erlöser noch nicht kennen, in Friede und Eintracht glückselig zum einen Gottesvolk versammelt werden, zur Ehre der heiligsten und ungeteilten Dreifaltigkeit“ (LG 69).

442 Vgl. MÜLLER, Katholische Dogmatik, 634–641.