Das Baustellenhandbuch Bauwerksabdichtung

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Abschlüsse einer Dachabdichtung sind als Randaufkantungen (Attika) mit Dachrandabdeckungen oder mit Dachrand-Abschlussprofilen auszuführen. Ausgenommen hiervon sind Dachränder mit vorgehängten Dachrinnen.



Bild 17: Abschlüsse als Randaufkantung mit Dachrandabdeckung sowie mit Dachrand-Abschlussprofil (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Ausführung:


Lagenzahl/Stoffart: Im Bereich von Abschlüssen sollte die Abdichtung mit gleicher Lagenzahl und Stoffart wie im Bereich der Dachfläche hergestellt werden. Eine Verwendung unterschiedlicher Stoffe ist möglich. Diese müssen in diesem Fall geeignet und miteinander dauerhaft verträglich sein.
FLK: Für Abschlüsse mit flüssig zu verarbeitenden Stoffen gelten die gleichen Regeln wie für Anschlüsse.
Abschlüsse von Bitumenbahnen: Abdichtungen mit Bitumenbahnen sind an Abschlüssen zweilagig auszuführen.
Abdeckungen: Abdeckungen von Randaufkantungen sollten ein Gefälle aufweisen, das in Richtung Dachfläche weist.
Randaufkantung/Attika: Bei Randaufkantungen ist die Abdichtungsbahn i. d. R. bis zur Außenkante des Dachrands zu führen. Dort ist der Rand so zu befestigen (durch Verklebung, mechanische Befestiger), dass eine Windunterströmung ausgeschlossen wird.
Dachrand-Abschlussprofile müssen temperaturbedingte Längenänderungen aufnehmen können und dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Abdichtung haben.

Abschlusshöhen:


NutzungDachneigungAbschlusshöhe
nicht genutzte Dächerbis 5° (8,8 %)≥ 100 mm
über 5° (8,8 %)≥ 50 mm
genutzte Dächerunabhängig von der Dachneigung≥ 100 mm

Tab. 31: Abschlusshöhen


Die Abschlusshöhe bezieht sich auf Oberkante Abdichtung bzw. Belag, Kiesschicht oder Begrünung.
In schneereichen Gebieten bzw. bei besonderen Bedingungen können größere Anschlusshöhen erforderlich sein. Dies ist im Einzelfall zu prüfen und entsprechend festzulegen.

Türanschlüsse

{Türanschlüsse}

Türanschlüsse: Anschluss der Dachabdichtung im Bereich von Türen/Zugängen. Ausführung eines Türanschlusses mit 150 mm Anschlusshöhe:


Bild 18: Türanschluss mit einer Anschlusshöhe von 150 mm (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)


Vorteile: Einhaltung der geforderten Anschlusshöhe von 150 mm auch im Türbereich
Nachteile: keine Barrierefreiheit

Ausführung eines Türanschlusses mit 50 mm Anschlusshöhe


Einbau einer Entwässerungsrinne (ggf. beheizbar) vor der Tür auf ganzer Türbreite mit Anschluss an die Entwässerungsanlage des Gebäudes. Eine Entwässerung auf die Abdichtung, z. B. ins Splittbett, ist nicht zulässig.
Bei Balkonen oder Dachterrassen mit geschlossener Brüstung sind Notüberläufe einzubauen. Diese müssen so tief angeordnet werden, dass bei einer Verstopfung der Abläufe die Türschwelle nicht überflutet wird.
Die Abdichtung ist hinter Rollladenschienen und Deckleisten hochzuführen und am Türrahmen anzuschließen und gegen Abrutschen zu sichern.
Entwässerungsöffnungen im Türrahmen müssen zur Außenseite entwässern.
Das Gefälle des Belags ist von der Tür weg ausführen.
Ggf. ist ein Vordach zur Reduzierung der Spritzwasserbelastung anordnen.


Bild 19: Türanschluss mit einer Anschlusshöhe von 50 mm (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Barrierefreie Zugänge:


Die Ausführung des Anschlusses der Abdichtung im Bereich barrierefreier Zugänge (Schwellenhöhe max. 20 mm) ist nicht genormt, sondern stellt eine Sonderlösung in abdichtungstechnischer Hinsicht dar.
Sie sind für jeden Einzelfall gesondert zu planen, wobei Planer, Türhersteller und Ausführende mit einbezogen werden müssen.

Durchdringungen

{Durchdringungen}

Durchdringungen sind die die Abdichtung durchdringen, wie z. B. Rohrdurchführungen, Auflager für Antennenmasten und Dunstrohre

Ausführung:


Die Abdichtung ist an die Durchdringung wasserdicht anzuschließen.
Der Anschluss kann mit Klebeflanschen, Klemmflanschen oder Einbauteilen erfolgen.
Für Dunstrohre können vorgefertigte Formstücke aus Metall oder Kunststoff sowie Anschlussmanschetten für die Herstellung des Anschlusses verwendet werden. Formstücke müssen die zu erwartenden Bewegungen des durchdringenden Bauteils aufnehmen können.
Der obere Rand von Formstücken oder Manschetten ist gegen Hinterlaufen zu sichern.
Direkt der Witterung ausgesetzte Anschlüsse sind mit Dichtstofffase (Wartung erforderlich) zum Schutz gegen Hinterlaufen der Anwendungsklasse K1 (Standardausführung) zuzuordnen.


Bild 20: Anschluss der Abdichtung an eine Durchdringung (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Bewegungsfugen

{Bewegungsfugen}

Bewegungsfugen im Bauwerk oder Bauteilen dienen dazu unterschiedliche Bewegungen der Bauteile (z. B. aus Baugrundsetzungen, Temperaturänderungen, Schwinden oder Belastungen) aufzunehmen und schädliche Zwangsbeanspruchungen zu vermeiden

Grundsätzliche Regeln:


Bewegungsfugen im Tragwerk müssen in allen angrenzenden Bauteilen und Schichten bis zur Gebäudeaußenhülle (z. B. Dachfläche) fortgeführt werden.
Bewegungsfugen in Dachflächen sind abzudichten.
Die Art der Abdichtung richtet sich nach dem Fugentyp (Art, Richtung und Größe sowie Häufigkeit der zu erwartenden Fugenbewegungen).
Erläuterung der Fugentypen I (selten auftretende Bewegungen) und II (häufig auftretende Bewegungen)
Können beide Fugentypen auftreten, ist für die Ausführung der Abdichtung Fugentyp II zugrunde zu legen.

Ausführung der Abdichtung bei Fugentyp I:

 

Die Abdichtung wird über die Fuge ohne Unterbrechung durchgeführt.
Ggf. ist die Abdichtung im Bereich der Fuge zu unterstützen (z. B. durch Stützbleche o. Ä.).
Ein Stützblech darf nur auf einer Seite der Fuge fest angeschlossen werden, das andere Ende muss lose auf dem Fugenufer aufliegen.
Bei Abdichtungen aus verklebter Bitumen- und Polymerbitumenbahn sowie verklebter Kunststoff- und Elastomerbahn (max. Fugenbewegungen 5 mm) ist ein Schleppstreifen unter der Abdichtung anzuordnen (Breite mind. 200 mm).
Bei FLK muss der Schleppstreifen eine Breite von mind. 50 mm aufweisen.
Der Schleppstreifen ist ausreichend zu fixieren (Lagesicherheit).
Bei Abdichtungen mit lose verlegten Kunststoff- und Elastomerbahnen sowie lose verlegten Bitumen- und Polymerbitumenbahnen darf die Abdichtungsbahn über die Fuge durchgeführt werden, wenn sie unterstützt wird.

Ausführung der Abdichtung bei Fugentyp II:


Bei Fugentyp II sind gesonderte konstruktive Lösungen auszuführen, die sich nach Größe und Häufigkeit der auftretenden Bewegungen richten und im Einzelfall festgelegt werden müssen.
Die Flächenabdichtung ist an der Bewegungsfuge Typ II zu unterbrechen.
Außerdem sind folgende Zusatzmaßnahmen erforderlich: – schlaufenartige Führung der Abdichtung zwischen den Fugenufern – Einbau von Fugenbändern mit Klebeflansch – Verwendung vorgefertigter Fugenkonstruktionen mit integrierten Dichtungsprofilen – Einbau von Los- und Festflanschkonstruktionen
Fugen des Typs II sollten zu parallel verlaufenden Kanten und Kehlen einen Abstand von mind. 50 cm einhalten.
Ggf. ist die Fuge mit einer Hilfskonstruktion zu verschieben, wenn dieses Maß nicht eingehalten werden kann. Der Schnittwinkel von Fugen mit Kanten und Kehlen sollte ca. 90° betragen, jedoch nicht wesentlich vom rechten Winkel abweichen.


Bild 21: Bewegungsfuge (Typ II) mit Los- und Festflanschkonstruktion und Dehnfugenband (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Lichtkuppeln, Lichtbänder, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

{Lichtkuppeln}

{Lichtbänder}

{Wärmeabzugsanlagen}

Es dürfen nur Lichtkuppeln und RWA-Anlagen mit Aufsetzkranz und darauf getrennt angeordneten Lichtschalen oder Abzugsklappen verwendet werden.

Einteilige Elemente sind nicht zugelassen.


Die Oberkante des Aufsetzkranzes muss mind. 15 cm über Oberfläche Abdichtung, Belag reichen.
Der Mindestflanschabstand zu benachbarten Aufsetzkränzen beträgt mind. 50 cm.

Ausführung des Anschlusses

Anschluss der Abdichtung an ein Lichtband:

Ausführung wie Anschluss an aufgehende Bauteile (siehe Abschnitt „Anschlüsse“)

Anschluss der Abdichtung an den Aufsetzkranz:


Eindichten des horizontalen Flansches mit einer Bitumen-/Polymerbitumenbahn oder mit FLK. Flanschbreite mind. 12 cm. Der Flansch muss mind. 5 cm aus der Abdichtungsebene herausgehoben sein.
Kunststoff-/Elastomerbahnen werden direkt auf den Flansch aufgeschweißt. Hierzu sind systemkonforme Lichtkuppelflansche zu verwenden.
Mögliche Bewegungen zwischen dem Rand des Aufsetzkranzes und der Dachfläche sind zu berücksichtigen (=> Planung im Einzelfall).

Dachentwässerung

Für die Planung und Ausführung der Dachentwässerung gilt DIN 1986-100. Ergänzende Regeln finden sich in DIN 18531-1 und -3 (sowie in der Flachdachrichtlinie).

Abläufe

{Abläufe}

Abläufe müssen den Anforderungen der DIN EN 1253 entsprechen.

Ausführungs-/Einbauregeln:


Abläufe müssen einen dichten Anschluss an die Dachabdichtung gewährleisten. Anschluss der Abdichtung an den Ablauf durch Klebeflansch, Klemmflansch, integrierte Anschlussbahn, Los-/Festflanschkonstruktion.
Bei zweiteiligen Abläufen muss sichergestellt sein, dass eine dichte Verbindung zwischen dem Ablauf und dem Aufstockelement gegeben ist.
Die Dachabdichtung muss wasserdicht an die Abläufe angeschlossen werden können.
Beim Einbau der Abläufe ist darauf zu achten, dass sich kein Wasser vor dem Ablauf anstauen kann. Dies kann erreicht werden, indem die Flansche der Abläufe oberflächenbündig in den Untergrund eingelassen werden. Der Grundkörper der Abläufe ist mit dem Untergrund zu verbinden.
Bei Bewegungen des Schichtenpakets des Dachaufbaus dürfen sich Abläufe nicht so weit schräg stellen oder verschieben, dass die Entwässerung beeinträchtigt wird.
Abläufe sollten so angeordnet werden, dass ein Abstand von mind. 300 mm (bezogen auf die Flanschaußenkante) zu Dachaufbauten, Fugen und Durchdringungen eingehalten wird. Attikaabläufe sind von dieser Regelung ausgenommen.
Abläufe, die die Oberfläche der Nutzschicht entwässern (genutzte Dächer) und die Abdichtung durchdringen, müssen auch die Abdichtungsebene entwässern.
Bei Flachdächern mit Wärmedämmung und Dampfsperre müssen die Abläufe zweiteilig ausgebildet werden. Notüberläufe in der Attika/oberhalb der Wärmedämmung/Dampfsperre brauchen nicht zweiteilig ausgeführt zu werden.
Abläufe müssen für die Instandhaltung (Inspektion, Wartung (Reinigung) und ggf. Reparatur) frei zugänglich sein und regelmäßig gewartet werden (mind. einmal jährlich).
Über den Abläufen sind Kies- und Laubfangkörbe anzuordnen, die eine Verstopfung verhindern sollen. Bei Dächern mit schwerem Oberflächenschutz (Kiesschicht) oder extensiver Begrünung sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um ein Zusetzen der Abläufe sicher zu vermeiden.

Abläufe dürfen nicht überbaut werden (z. B. mit Solaranlagen oder haustechnischen Anlagen).


Bild 22: Regeln zur Dachentwässerung (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)


Bild 23: Ablauf mit Kies-/Laubfangkorb auf einem nicht genutzten Dach mit schwerem Oberflächenschutz (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Entwässerung mit vorgehängter Rinne:


Bei der Entwässerung des Dachs über vorgehängte Rinnen kann ein Traufblech zwischen das Blech eingeklebt oder als Stützblech überklebt werden.
Ein eingeklebtes Blech ist nur bei K1 zulässig. Die Klebefläche sollte mind. 160 mm breit sein und die Verklebung im Lagenrückversatz erfolgen.

Instandhaltung

Für die Instandhaltung gilt Teil 4 der DIN 18531 (DIN 18531-4). DIN 18531-4 nimmt Bezug auf DIN 31051 („Grundlagen der Instandhaltung“), in der grundlegende Regeln der Instandhaltung festgelegt und eine Strukturierung in verschiedene Grundmaßnahmen vorgenommen wird. Die Instandhaltung von Dachabdichtungen umfasst folgende Grundmaßnahmen:


Inspektion: Besichtigung zur Feststellung des Ist-Zustands und der Funktion von Abdichtung, An- und Abschlüssen sowie der Entwässerungseinrichtungen (z. B. Abläufe, Rinnen)
Wartung: Pflege und Reinigung der Abdichtung und Entwässerungseinrichtungen
Instandsetzung: Reparatur der Abdichtung sowie ihrer An- und Abschlüsse

Inspektion

Die Feststellung des Ist-Zustands erfolgt durch Besichtigung.


mind. einmal im Jahr durchzuführen
Überprüfung der Dachfläche (Dachabdichtung), An- und Abschlüsse sowie Entwässerungseinrichtungen
schriftliche Dokumentation der Inspektion in einem Zustandsbericht
Inhalte: Feststellungen des Ist-Zustands, ggf. erforderliche Voruntersuchungen zu den Ursachen festgestellter Mängel
Die Inspektionsergebnisse bilden die Grundlage für eventuell notwendige Instandsetzungsmaßnahmen.

Wartung

 

Die Wartung dient der Pflege und Reinigung der Dachabdichtung sowie Entwässerungseinrichtungen.


mind. einmal im Jahr erforderlich
Die Wartung umfasst folgende Maßnahmen: – Beseitigung von Verschmutzungen auf der Dachfläche (Abdichtung) und an den An- und Abschlüssen. Entfernen von nicht erwünschtem Pflanzenbewuchs. Bei extensiv begrünten Dächern müssen die nicht begrünten Randstreifen des Dachs von Bewuchs freigehalten werden. – Reinigung der Abläufe und Rinnen – Beseitigung, d. h. Glätten, von ggf. vorhandenen Kiesverwehungen


Bild 24: Wartung und Inspektion einer Dachabdichtung (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Instandsetzung

Die Instandsetzung dient der Behebung von festgestellten Schäden (Reparatur der Dachabdichtung, Entwässerungseinrichtungen).


Eine Instandsetzung ist notwendig, wenn Schäden an der Dachabdichtung und/oder der zugehörigen Komponenten (wie z. B. Entwässerungseinrichtungen) festgestellt wurden und diese behoben werden müssen.
Primäres Ziel der Instandsetzung ist die Wiederherstellung der Dachabdichtung nach den Regeln der DIN 18531.

Die Instandsetzung gliedert sich in folgende Schritte:


Durchführung einer Voruntersuchung
Durchführung von Vorbereitungsarbeiten
Durchführung der eigentlichen Instandsetzungsmaßnahmen

Voruntersuchung

Vor Durchführung der eigentlichen Instandsetzungsmaßnahmen ist eine Voruntersuchung erforderlich. Hierbei ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen sowie der Ist-Zustand festzustellen. Weiterhin sind die möglichen Ursachen der festgestellten Schäden zu ermitteln. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.

Maßnahmen der Voruntersuchung:


Brandschutz: Überprüfung des Altdachs im Hinblick auf die Erfüllung brandschutztechnischer Anforderungen
Verbleib vorhandener Dachschichten: Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Lagesicherheit der vorhandenen Schichten des Dachaufbaus, wenn diese auf dem Dach verbleiben sollen. Weiterhin sollte überprüft werden, ob sich die verbleibenden Schichten im Schichtenpaket nicht schädigend auswirken.
Durchfeuchtung der Wärmedämmung: Deutet das Schadensbild auf die Durchfeuchtung der Wärmedämmung hin, ist der Durchfeuchtungsgrad stichprobenartig zu bestimmen, wenn die Wärmedämmschicht nicht entfernt werden soll.
Gefälle/Entwässerung: Das Gefälle sowie die Entwässerung sind zu überprüfen (insbesondere auf Funktionsfähigkeit).

Vorbereitungsarbeiten

Je nach Situation und Schadensbild können Vorbereitungsarbeiten erforderlich sein, die vor den Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen sind. Zu den Vorbereitungsarbeiten zählen:


Aufschneiden größerer Wellen, Blasen und Falten, die sich in der Abdichtung gebildet haben
Entfernen grober Verkrustungen
Entfernen von Schmutz und ähnlichen Ablagerungen
Vorbehandlung des Untergrunds (z. B. Aufbringen eines Voranstrichs, Auftragen einer Grundierung oder eines Primers), wenn das Klebeverfahren oder der Zustand des Untergrunds, auf den die neue Abdichtung aufgebracht werden soll, dies erfordern.

Instandsetzungsmaßnahmen

Die Instandsetzungsmaßnahmen umfassen alle Maßnahmen zur Wiederherstellung einer funktionsfähigen Dachabdichtung unter Beachtung der Regeln der DIN 18531:


Absichern von Wandanschlüssen
Auftragen von Schutzanstrichen auf Metallteile, die korrosionsgefährdet sind
Ausbessern von Schadstellen in der Dachabdichtung. Hierzu gehören auch großflächige Ausbesserungsarbeiten und Überarbeitungsmaßnahmen (sofern dies erforderlich ist).
Ausbessern von Schadstellen an den An- und Abschlüssen der Abdichtung
Beseitigung von Schäden an Entwässerungseinrichtungen (Abläufe, Rinnen)

Schadstellen in der Abdichtungsschicht können durch das Aufschweißen oder Aufkleben einer Abdichtungsbahn ausgebessert werden. Die Bahn sollte entweder der vorhandenen Abdichtung entsprechen oder mit dieser verträglich sein. Weiterhin muss das gewählte Fügeverfahren (Kleben, Schweißen) geeignet für die miteinander zu verbindenden Stoffe sein. Eine weitere Möglichkeit, Schadstellen auszubessern, besteht durch das Aufbringen von Flüssigkunststoff (FLK) auf den betroffenen Bereich. Auch in diesem Fall müssen FLK und Unterlage miteinander verträglich sein. Die neu einzubauenden Abdichtungsstoffe müssen den Anforderungen der DIN 18531-2 entsprechen.

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