Rechtswissenschaftliches Arbeiten

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|9|1. Themenauswahl

Anders als bei einer Hausarbeit, wo ein Sachverhalt ausgegeben wird, den es zu lösen gilt, besteht bei Themenarbeiten die erste Hürde darin, ein geeignetes Thema zu finden, über das man schreiben möchte. Zwar wird das Thema manches Mal vom Prüfer vorgegeben. Nicht selten, insbesondere bei Bachelor- oder Masterarbeiten, wird jedoch von den Studierenden erwartet, selbst eine Themenauswahl vorzunehmen.

Bei der Auswahl des Themas ist darauf zu achten, dass es Raum für eigene Ideen und die Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung vorhandener Lösungsansätze bietet. Es darf sich daher nicht nur in der schlichten Wiederholung von Auffassungen und Lösungen bereits abgehandelter Rechtsfragen erschöpfen,[10] sondern sollte sich mit ungelösten, umstrittenen Problemfragen beschäftigen und im Idealfall eigene Lösungsansätze verfolgen. Darüber hinaus sollte das Thema auch den eigenen juristischen Interessen entsprechen.[11] Ansonsten entsteht die Gefahr, der nur halbherzigen und oberflächlichen Befassung.

In den seltensten Fällen schwebt einem Studenten bereits vorab ein Thema vor. Regelmäßig fällt die Themenfindung eher schwer und „nicht vom Himmel“. In diesen Fällen hilft ein Besuch (oder mehrere) in der Bibliothek oder das Durchforsten von Datenbanken, um auf ungelöste Streitfragen zu stoßen. So ist es z.B. hilfreich, Fachzeitschriften der vergangenen Monate „quer“ zu lesen. Dabei stößt man schnell auf eine Fülle von streitigen Rechtsfragen. Auch neuere Entwicklungen der obergerichtlichen Rechtsprechung oder aktuelle Gesetzgebungsvorhaben können Anhaltspunkte liefern.[12] Beides kann gelegentlich auch Gegenstand der medialen Berichterstattung sein, die bei der Suche daher ebenfalls hilfreich sein kann. Darüber hinaus können auch Gespräche mit Kommilitonen, Dozenten oder Praktikern Hinweise geben.[13]

2. Themenformulierung und Exposé

Nachdem ein Thema ausgewählt wurde, gilt es, dieses konkret zu formulieren und von anderen Bereichen oder Aspekten abzugrenzen.[14] Gerade bei Bachelor- und Masterarbeiten ist häufig im Vorfeld ein sog. Exposé anzufertigen. Ein Exposé ist ein beschreibender Text, der das Thema der geplanten Arbeit in groben Zügen schildert. Es umfasst in der Regel einen Problemaufriss, eine erste Gliederung, die einen Ausblick |10|auf die Schwerpunkte, Forschungsfragen und Rechtsprobleme gibt, gegebenenfalls auch einen groben Zeitplan sowie ein vorläufiges Literaturverzeichnis.[15]

Das Abfassen eines Exposés hat mehrere Vorteile. Zunächst ist man gezwungen, sich einen Überblick über das Thema und die dazu bestehenden Auffassungen und Erkenntnisse zu verschaffen.[16] Wer hat schon etwas dazu geschrieben? Was wurde dazu geschrieben? Welche Urteile gibt es zu der Frage? Zudem dient es auch der Selbstkontrolle.[17] Liegt mir das Thema? Interessiert es mich? Eignet es sich wirklich? Und nicht zuletzt liefert es Erkenntnisse, ob das Thema vielleicht enger oder weiter gefasst werden sollte. Die Abfassung eines Exposés zwingt auch dazu, die zu behandelnde Thematik zu strukturieren und von anderen Themenbereichen abzugrenzen.[18] Welche Aspekte möchte ich behandeln? Welche sollten zwingend behandelt werden? Schließlich kann das Exposé bei der Abfassung der eigentlichen Arbeit als Leitfaden herangezogen werden. Es ist daher auch dann von Vorteil, ein Exposé zu erstellen, wenn es vom Dozenten nicht gefordert wird.

3. Kategorien

Themenarbeit ist nicht gleich Themenarbeit. Man kann zwischen verschiedenen Typen unterscheiden. Wenngleich alle Arten von Themenarbeiten viele Überschneidungen und Verbindungen aufweisen, lassen sich nach Thieme[19] einige wesentliche Typen voneinander unterscheiden.

a) Standardthema: Dogmatische Sachfrage

Die Behandlung einer konkreten dogmatischen Sachfrage[20] ist häufig in Themenarbeiten anzufinden und geradezu ein Klassiker. Es geht dabei im Grunde um nichts anderes, als das, was man schon als Einzelproblem aus Falllösungen kennt – die Interpretation von speziellen Normen. Welche Rechtsfolge ist aus der Norm abzuleiten? Was fällt unter einen bestimmten Begriff? Diese Frage ist dann, ähnlich der Streitdarstellung in einer konkreten Falllösung, unter Behandlung der vertretenen Ansichten und Rechtsprechung auszuleuchten. Dies geschieht in einer Themenarbeit abstrakt, |11|was aber nicht bedeutet, dass für einzelne Aspekte nicht Fallbeispiele genannt und behandelt werden dürften.

Beispiele für dogmatische Sachfragen sind z.B. die aktuellen Fragen einer Abdingbarkeit der Entschädigungspauschale im Sinne des § 288 Abs. 5 BGB im Verzugsfall[21] oder – im arbeitsrechtlichen Bereich – die Anrechenbarkeit von Leistungen auf den Mindestlohnanspruch.[22]

b) Für höhere Ansprüche: Grenzziehungsfragen

Ebenfalls häufig anzutreffen, wenngleich meist erheblich anspruchsvoller in der Bearbeitung, ist die Frage nach einer Grenzziehung für die Reichweite rechtlicher Normen. Konkret wird dann z.B. gefragt: Wie weit darf eine Norm reichen? Wie weit muss sie reichen? Sind möglicherweise Änderungen angezeigt? Bei diesen Themen gilt es immer, eine Interessen- und Güterabwägung zwischen kollidierenden Werten, Prinzipien und Interessen vorzunehmen.[23] Zwangsläufig erfordern derartige Themen einen höheren Grad an Abstraktion als streng dogmatische Themen. Zudem ist es meist erforderlich, über den Rahmen einer rein juristischen Argumentation hinauszugehen. Ein Beispiel, welches sich vor dem Hintergrund des seit Jahren stärker ins öffentliche Bewusstsein drängenden Terrorismus formulieren lässt, ist die Frage nach dem Verhältnis von Freiheit und Sicherheit: Mehr Sicherheit geht zu Lasten der Freiheit und umgekehrt. Wo ist die Grenze zu ziehen? Und konkret auf eine juristische Betrachtung: Wie sind die geltenden Normen auszulegen, zu ergänzen oder vielleicht sogar strukturell zu verändern, um den geänderten Anforderungen gerecht zu werden?

c) Das Fortgeschrittenenthema: Die Behandlung eines ganzen Sach- oder Rechtskomplexes

Schließlich kann auch ein Rechtskomplex Gegenstand einer Themenarbeit sein. Diese Art der Themenstellung wird allerdings in der Regel nur für Arbeiten jenseits des Grundstudiums in Betracht kommen. Die Anforderungen an die Bearbeitung sind hier meist erheblich.

Bei dieser Art von Themenarbeit läuft die Bearbeitung darauf hinaus, ein bestimmtes Rechtsgebiet zunächst allgemein zu beleuchten. Das erfordert, dem Leser die Grundlagen des Sach- oder Rechtskomplexes zu vermitteln, indem dessen Prinzipien, Eigenarten und Probleme erläutert werden. An diesen allgemeinen Teil anschließend ist dann auf die konkreten, speziellen Fragestellungen einzugehen.[24] Dabei sollte stets versucht werden, aus den einzelnen Feststellungen und Problempunkten eine übergeordnete Aussage abzuleiten:[25]

|12|Die eben unter a) exemplarisch angeführten dogmatischen Sachfragen entspringen jeweils einem Rechtskomplex, der es durchaus wert sein kann, auch allgemein beleuchtet zu werden. Themen wären in diesem Falle „die Entschädigungspauschale“ bzw. „der Mindestlohnanspruch“. Es versteht sich von selbst, dass im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Sach- und Rechtskomplexes als jeweils untergeordnete Fragestellungen auch auf die Abdingbarkeit (der Entschädigungspauschale) oder die Anrechenbarkeit (des Mindestlohn) einzugehen wäre.

4. Vorgehensweise und Fertigstellung

Der Einstieg in die Themenbearbeitung besteht nicht selten im klassischen Brainstorming. Es empfiehlt sich, schlicht und ergreifend alles zu notieren, was einem einfällt. Gegebenenfalls werden Zusammenhangsskizzen mit Stichworten erstellt. Dabei muss (und darf) man sich nicht auf juristische Fragen beschränken, sondern vielmehr auch alle anderen Gesichtspunkte berücksichtigen, die das Thema berühren. Dies können etwa wirtschaftliche, soziale, politische oder historische Aspekte oder anderer Wissenschaftsdisziplinen wie der Medizin, der Technik- oder der Naturwissenschaften sein.[26] Gerade in Themenarbeiten darf – und sollte bei gegebenem Anlass auch – der berühmte „Blick über den Tellerrand“ gewagt werden. Besonders modern und empfehlenswert ist es z.B. das interdisziplinäre Instrumentarium der ökonomischen Analyse des Rechts zu bemühen.[27] Aus der ökonomischen Durchdringung juristischer Themen ergeben sich häufig wichtige Erkenntnisse, die z.B. Anlass bieten, eine Rechtsänderung – entweder durch Auslegung des geltenden Rechts oder durch Änderung (de lege ferenda) – vorzuschlagen.

Zudem hat der Betreuer häufig in einem ersten Gespräch Tipps und erste Literatur- oder Rechtsprechungshinweise gegeben. Diese helfen beim Einstieg und dürfen keinesfalls ignoriert werden. Auf Basis dieser Anhaltspunkte geht es im nächsten Schritt in die Recherche (siehe hierzu ausführlich unten § 3). Hierzu sind die einschlägige Literatur und Rechtsprechung zusammenzutragen.[28] Der gesammelte Stoff ist systematisch zu ordnen und zu gewichten. Welche Autoren, Gerichte oder Werke werden besonders häufig zitiert, welche vertreten wichtige Ansichten und Argumente? Hierzu ist eine erste Lektüre aller relevanten Quellen nötig. Bereits hierbei kann und sollte man sich umfangreiche Notizen machen, Passagen markieren und nicht zuletzt auch die bibliographischen Daten der jeweiligen Werke sowie die exakten Fundstellen notieren. Nichts ist ärgerlicher (weil zeitintensiv) als nachträglich erneut diejenigen Werke aus den Regalen der Bibliothek suchen zu müssen, die bereits schon einmal auf dem Tisch lagen.

|13|Auf der Grundlage der durch die Lektüre gewonnenen Erkenntnisse, Ordnung und Gewichtung können schließlich eine erste grobe Gliederung sowie gegebenenfalls auch ein Arbeits- und Zeitplan erstellt werden.

 

Idealerweise entwickelt sich die Arbeit von diesem Punkt an kontinuierlich weiter. Neben der schrittweisen und vor allem lückenlosen „Abarbeitung“ der relevanten Literatur und Rechtsprechung ist vor allem auf die Struktur der Arbeit zu achten. Wenngleich sich viele Probleme und Facetten erst im Zuge der konkreten Diskussion von Einzelfragen zeigen werden, darf das Gesamtbild – vor allem die Forschungsfrage – nicht aus den Augen verloren werden. Der Bearbeiter ist darum ständig gefordert, den „Blick für das Wesentliche“ zu wahren. Dies kann (und sollte) vor allem auch im Austausch mit dem Betreuer der Arbeit (gegebenenfalls durch Rückfragen und Besprechungen) sichergestellt werden. Die notwendige Fokussierung auf die Forschungsfrage verlangt aber gerade vom Bearbeiter selbst die Bereitschaft und die Fähigkeit, den Blick auf das Große und Ganze nicht zu verlieren. Sehr häufig wird sich in bestimmten Phasen der Bearbeitung darum – vor allem gegen Ende der Arbeit – die Notwendigkeit ergeben, einzelne Bereiche eines Themas nicht weiter zu verfolgen. Dann kann es auch erforderlich werden, wenngleich viel Zeit und Arbeit in eine bestimmte Teilfrage geflossen sein mögen, resolut zu kürzen. Insoweit gilt für Hausarbeiten wie für Themenarbeiten gleichermaßen, dass der Blick auf die Bäume nicht die Sicht auf den Wald verdecken darf.

Sobald die inhaltliche Bearbeitung abgeschlossen ist, sind die formellen Voraussetzungen für eine vollständige und ordnungsgemäße Themenarbeit zu schaffen. Dies gilt in erster Linie für die korrekte Gestaltung der Fußnoten und des Literaturverzeichnisses sowie der sonstigen Bestandteile der Arbeit (siehe hierzu unten §§ 4 und 5). Zur abschließenden Kontrolle von Sprache, Rechtschreibung und des Ausdrucks, vor allem aber auch im Hinblick auf die Verständlichkeit und Schlüssigkeit der Gedankenführung kann es sich aber auch als sinnvoll erweisen, eine Korrekturlesung durch neutrale Dritte zu veranlassen. Diese Korrektur darf die Grenzen der zulässigen Hilfeleistung selbstverständlich nicht überschreiten. Die Themenarbeit muss nach den meisten Prüfungsordnungen als „eigenständige“ Arbeit gelten. Eine schlichte Kontrolle auf Verständlichkeit und Richtigkeit der Sprache, der Rechtschreibung und der Formalitäten stellt dies jedoch nicht in Frage.

Bei alledem ist ein gutes Zeitmanagement essentiell für das Gelingen der Arbeit. Gerade gegen Ende der Bearbeitungsfrist geraten viele Studierende in Zeitnot. Hier darf auf keinen Fall unterschätzt werden, wie zeitintensiv formale und organisatorische Notwendigkeiten sein können. Hierzu zählen z.B. die Formatierung, der Druck oder die Bindung. Gerade für die Formatierung sollte man sich je nach Umfang der Arbeit genügend Zeit lassen. Die Formatierung umfasst insbesondere die einheitliche Gestaltung der Fußnoten und die Erstellung des Literatur- und Inhaltsverzeichnisses. Im Idealfall entwickeln sich diese Teile von Anfang an mit der Arbeit. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch Nerven. Nicht zu unterschätzen ist auch der Zeitaufwand, den der Druck und die Bindung mit sich bringen können. Erfahrungsgemäß lässt ein Großteil der Studierenden die Arbeit am Abgabetag drucken und binden. Dies birgt die Gefahr langer Wartezeiten im Copy-Shop. Die beste Vorsorge ist darum das Einplanen eines ausreichenden Zeitpuffers. Generell ist es ratsam, sich eine Frist für |14|die inhaltliche Bearbeitung zu setzen, die jedenfalls eine Woche vor der offiziellen Abgabefrist liegt. Dies bietet zum einen die Möglichkeit, die Arbeit ein letztes Mal in Ruhe zu lesen und dabei möglicherweise noch bestehende Fehler zu beheben, zum anderen kann die Arbeit in Ruhe formatiert und gedruckt werden.

[Zum Inhalt]

|15|§ 3 Recherche

Literatur: Karmasin, Matthias/Ribing, Rainer, Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten. Ein Leitfaden für Facharbeit/VWA, Seminararbeiten, Bachelor-, Master-, Magister- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen, 9. Auflage, Wien 2017, S. 99ff.; Klaner, Andreas, Wie schreibe ich juristische Hausarbeiten, 3. Auflage, Berlin 2003, S. 90ff.; Konrath, Christoph (Hrsg.), SchreibGuide JuS, 3. Auflage, Wien 2013, S. 40ff., 52ff., 64ff.; Mann, Thomas, Einführung in die juristische Arbeitstechnik. Klausuren, Hausarbeiten, Seminararbeiten, Dissertationen, 5. Auflage, München 2015, § 1 Abschnitt IV sowie §§ 2–4; Möllers, Thomas M.J., Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 8. Auflage, München 2016, § 5; Vogel, Ivo, Erfolgreich recherchieren – Jura, 2. Auflage, Berlin 2015.

Nach der Sachverhaltserfassung und Analyse der Aufgabenstellung für juristische Falllösungen sowie nach der Formulierung der Forschungsfrage bei Themenarbeiten beginnt die Materialsuche. Der Vorgang der sogenannten Recherche ist selbstredend die Grundlage jeder juristisch-wissenschaftlichen Arbeit. Ohne eine sorgfältige Ermittlung der relevanten Literatur und Rechtsprechung wird keine gute Arbeit gelingen. Die Bedeutung der juristischen Quellen variiert je nach Aufgabenstellung. Es gilt deshalb immer, verschiedene Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu unterscheiden. Noch immer nimmt jede juristisch-wissenschaftliche Arbeit ihren Ausgangspunkt idealerweise in der Bibliothek. Diese ist quasi das „Labor der Juristen“. In neuerer Zeit haben zudem die Recherche in juristischen Datenbanken sowie die allgemeine Internet-Recherche an Bedeutung gewonnen.

I. Juristische Bibliotheken

Die juristische Bibliothek ist die traditionell und nach wie vor wichtigste Beschaffungsquelle für Informationen. Wenngleich andere Formen der Informationsvermittlung und -beschaffung auf dem Vormarsch sind (siehe hierzu sogleich unten II. und III.), ist das Studium der Rechtswissenschaften doch nach wie vor ein „Bibliotheksstudium“.[29]

|16|1. Allgemeines

Eine gut ausgestattete juristische Bibliothek sollte alle Bestände an einschlägigen Buchkategorien, d.h. Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, Monographien, aufweisen. Daneben muss ein Grundbestand an Fachzeitschriften vorhanden sein. Auch die amtlichen Entscheidungssammlungen, etwa der Bundesgerichte (BVerfG, BGH, BAG, BVerwG etc.), sind in gut ausgestatteten Bibliotheken umfassend vorhanden. Mit Hilfe der jeweiligen digitalen Kataloge kann der Bestand einer jeden Bibliothek auch online schnell durchsucht werden.

Neben der räumlichen Vertrautheit mit den für eine Recherche, gegebenenfalls auch als Arbeitsplatz in Betracht kommenden Bibliotheken kommt es für eine erfolgreiche Vorbereitung auf ein möglichst effizientes Verfahren der Quellenermittlung und -beschaffung an.[30] Die Nutzung von Bibliothekskatalogen, die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Ausleihe und die technischen Voraussetzungen für eine Quellensicherung (z.B. Fotokopie, pdf-Scan) sind neben den räumlichen Gegebenheiten und dem Bestand entscheidend für den Erfolg der Arbeit in und mit der jeweiligen Bibliothek.[31] Neben den juristischen Fachbereichsbibliotheken der Universitäten kommen für eine erfolgreiche Recherche zudem Institutsbibliotheken (z.B. juristische Max-Planck-Institute), Gerichtsbibliotheken, Firmen- und Verbandsbibliotheken sowie Landes- und Staatsbibliotheken in Betracht.[32]

Neben der Suche nach und Arbeit mit gedruckten Quellen in der Bibliothek sind zunehmend auch die Möglichkeiten einer Online-Recherche zu beachten. Ein großer Teil noch vor wenigen Jahren ausschließlich im Bestand von Bibliotheken vorhandener Quellen ist mittlerweile in juristischen Datenbanken, zum Teil sogar frei verfügbar im Internet einsehbar (siehe hierzu unten II. und III., zu den frei verfügbaren Quellen insbesondere III. 3. b)). Dennoch gilt nach wie vor, dass wesentliche Teile der juristischen Literatur nur „in Papierform“ eingesehen werden können. Kaum jemals wird sich eine juristische Studienarbeit darum allein durch Arbeit vom heimischen Schreibtisch aus erstellen lassen.

Je nachdem, wie speziell ein Thema oder eine Problematik ist, kann es mehr oder weniger häufig vorkommen, dass in der eigenen Universitätsbibliothek ein gesuchtes Werk nicht vorhanden ist. Dann kann regelmäßig das Werk über die sogenannte Online-Fernleihe aus anderen Bibliotheken bestellt werden. Es können sowohl Leih- als auch Kopiebestellungen (insbesondere Aufsatzkopien) vorgenommen werden. Um eine Bestellung abzugeben, benötigt der Nutzer ein Fernleihe-Benutzerkonto seiner Bibliothek. Ist dies vorhanden, kann er über den Gemeinsamen Verbundkatalog der Bibliotheken[33] recherchieren und bestellen. In der Regel werden pro Bestellung zwischen EUR 1,00 und EUR 1,50 in Rechnung gestellt. Der anschließende Versand an die „Heimbibliothek“ kann aber stets einige Tage, mitunter sogar einige Wochen |17|dauern. Für schnellere Lieferungen ist deshalb der Dokumentenlieferdienst subito zu bevorzugen[34]. Dies ist ein als Verein organisierter Zusammenschluss wissenschaftlicher Bibliotheken, dem fast alle Universitätsbibliotheken Deutschlands angehören, und der auch mit dem Gemeinsamen Verbundkatalog der Bibliotheken[35] verbunden ist. Er bietet sowohl Fernleihen, als auch Teilkopien an. Der Versand dauert – dies ist der Vorteil gegenüber der Online-Fernleihe – nur ein bis drei Tage. Ein Nachteil sind die höheren Preise: Die Standard-Buchausleihe kostet für Studierende beispielsweise EUR 9,00. Bei gescannten Dokumenten (Aufsätze, Teilkopien) besteht die Möglichkeit der Lieferung als pdf-Datei per E-Mail (ab EUR 4,00), ansonsten per Post (ab EUR 6,50). Im Gegensatz zur Online-Fernleihe liefert subito die per Post gesendeten Werke auch an die Privatadresse.

2. Quellenrecherche

Die mit Blick auf die Erstellung einer juristischen Studienarbeit wichtigsten Kategorien von Quellen werden im Folgenden kurz vorgestellt. Dies sind neben den Entscheidungen der Gerichte vor allem Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, Monographien, Zeitschriften und Sammelwerke.

Vorab sei allerdings darauf hingewiesen, dass eine genaue Abgrenzung der einzelnen Kategorien zum Teil schwierig sein kann.[36] Dies liegt vor allem an dem in den letzten Jahren erheblich angewachsenen Angebot nahezu sämtlicher Literaturgattungen. Dem Leitsatz des „publish or perish“ folgend haben vor allem Vertreter der Wissenschaft zu einer enormen Vervielfältigung von Lehrbüchern, Fallsammlungen und ähnlichen ausbildungsrelevanten Literaturgattungen beigetragen. Auch die Anzahl der juristischen Zeitschriften hat sich in den letzten Jahrzehnten erhöht. Für jedes noch so spezielle Gebiet scheint es mittlerweile eine eigene Zeitschrift zu geben.

Vor diesem Hintergrund ist erkennbar, dass nicht nur die Wissenschaft und Praxis in der Lage sein müssen, das Wichtige vom Unwichtigen zu unterscheiden. Auch und gerade die Recherche für eine juristische Studienarbeit erfordert mittlerweile die Fähigkeit zur Filterung und Auswahl aus der Informationsflut.