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Das Nationaltheater des Neuen Deutschlands. Eine Reformschrift

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Ob die Anstellung auf Zeit oder auf Lebensdauer geschehen soll, wird von den Bedingnissen jedes einzelnen Falles abhängen. Zu erwägen ist nur, daß der Rücktritt, lediglich von der Theilnahme an der Direction, nur da möglich ist, wo ein zweiter Kapellmeister dafür einzutreten vorhanden ist.

Der Theaterdichter und Schriftführer – man mag ihn auch Dramaturg nennen – hat, wie herkömmlich, für das Bedürfniß der Bühne an Gelegenheitsgedichten, Bearbeitungen, Abänderungen, Verbesserungen der Operntexte u. s. w. zu sorgen, auch die Bureaugeschäfte und Correspondenz zu führen, so weit ihm letztere nicht vom Kapellmeister und Director erleichtert wird. Seine wesentliche Aufgabe aber wird sein, die Literatur, den Geist der Dramatik zu vertreten. Er soll von dieser Seite her immer neue Anregungen geben, damit die Direction sich nicht einer blos herkömmlich theatralischen Richtung und den gewöhnlichen Tagesforderungen hingebe. Er soll also der wichtigste Rathgeber des Directors sein in Allem, was die höhere Bedeutung der Bühne berührt; besonders also in der Wahl der aufzuführenden dramatischen Werke. Er soll den Director vornehmlich unterstützen: im Kunstpersonale ein allgemeines Bildungsbestreben zu wecken und zu nähren. Durch Anregungen aller Art, durch Vorträge, Regelung der Lectüre, Aufsicht über Vervollständigung und Benutzung der Theaterbibliothek in diesem Sinne, durch bereite Auskunft über wissenschaftliche Fragen, durch Vermittelung eines innigen Verkehrs mit literarischen Capacitäten und eines Zusammenhanges mit den Vereinen dramatischer Autoren – deren Bildung durch die Reorganisation des Theaters gewiß angeregt werden wird – soll er den Geist des Institutes heben und erweitern.

Daß dieser Posten von der allergrößten Wichtigkeit, leuchtet ebensowohl ein, als daß die meisten zur Zeit fungirenden Theatersecretaire – die ebensowohl beim Post-oder Steuerfache angestellt sein könnten – diesen Forderungen nicht entsprechen werden; diese Stelle wird also bei einer Bühnenreform fast überall neu besetzt werden müssen.

Aus einer Wahl kann dieses Mitglied der Direction nicht hervorgehen, weil keine wahlberechtigte Körperschaft dazu vorhanden ist.6 Die darstellenden Mitglieder können in ihrer Mehrheit kein Urtheil über seine Befähigung haben, auch sind sie in dienstlicher Beziehung nicht dergestalt von ihm abhängig, daß er der Mann ihres Vertrauens sein müßte. Es wird genügen, wenn die Majorität des Ausschusses der darstellenden Künstler der Ernennung beistimmt, welche vom Ministerium, in Uebereinkunft mit den beiden andern Directionsmitgliedern, vorgenommen wird.

Dieser Ausschuß der darstellenden Künstler ist für die Gesammtorganisation überhaupt von großer Wichtigkeit.

Gleich den Musikern, Choristen und Tänzern erwählt alljährlich das darstellende Personal, Herren und Damen, einen Ausschuß von mindestens fünf Männern, darunter wenigstens je zwei aus Oper und Schauspiel.

Von diesen Vertrauensmännern des Personals hat der Director sich die Regisseure zu seinen künstlerischen Mitarbeitern zu wählen. Im Fall längerer Krankheit oder Abwesenheit eines derselben ernennt der Director aus den übrigen Ausschußmitgliedern einen Stellvertreter. Die Entfernung eines Regisseurs von seinem Posten muß natürlich in der Gewalt des Directors stehen, doch hat er sich mit dem übrigen Ausschusse deshalb zu benehmen.

In ähnlicher Weise, d. h. unter Beirath der betreffenden Ausschüsse, werden alle Vorstände zweiten Ranges eingesetzt: Orchesterdirigenten, Chordirector, Ballettmeister. Diese können natürlich nicht aus Vertrauensmännern ernannt werden, welche das Personal bezeichnet, weil sie oft von andern Theatern berufen werden müssen, immerhin aber wird es wichtig sein, daß die Direction verpflichtet sei: sich der Zustimmung des betreffenden Ausschusses zu versichern, damit das unentbehrliche Moment des ausgesprochenen Vertrauens zu allen Vorständen die ganze Bühnenverfassung durchdringe.

Der, nach Wahl zweier Regisseure mindestens aus drei Personen bestehende Ausschuß der darstellenden Künstler wird in dieser Zahl jährlich neu gewählt, wenn nicht der Austritt eines oder beider Regisseure eine Ergänzungswahl nöthig macht.

Der Ausschuß der drei Künstler ist, wie bei den andern Genossenschaften, Vorstand der Almosen-, Pensions-und Wittwenkassen u. s. w., zugleich aber übt er die Vertretung des Kunstpersonals der Direction gegenüber. Er wird dadurch zum Mittelgliede der Ausgleichung für die entgegenstehenden Interessen, die sich so oft in der Theaterpraxis geltend machen. In vielen Streitfällen, welche nach dem Buchstaben der Theatergesetze nicht, sondern nur nach dem Urtheile Sachverständiger zu entscheiden sind, bei Beschwerden über parteiische Rollenvertheilung, über Beeinträchtigung künstlerischer Rechte, welche durch kein geschriebenes Wort zu sichern sind, hingegen auch bei bestrittenen Ansprüchen der Direction wird das Hinzutreten des Ausschusses zu denjenigen Vorständen, in deren Gebiet der Fall schlägt, eine Jury bilden, welche dem Ausspruche eine größere Unparteilichkeit verleihen muß. Alle Gesetze, Ordnungs- und Strafverfügungen, Entlassungen wegen Dienstvergehungen oder gröblicher Vernachlässigung – welche auch lebenslänglich Angestellten nicht erspart werden dürfen – werden, unter Mitwirkung des Ausschusses erlassen, eine gerechtere Anerkennung erlangen und verdienen. Der Ausschuß, die Interessen des Personals vertretend und zugleich auf der Schwelle der Direction stehend, wird das Gleichgewicht zwischen dem allgemeinen und dem Einzelinteresse am sichersten halten können. Und was noch überaus wichtig ist, der Ausschuß wird eine Vorbereitungsstufe abgeben für die Directionstalente, die rascher als bisher in die künstlerischen Aemter eintreten werden, wenn sie sich auszeichnen, weil die kräftigere Bewegung, welche die Selbstregierung in den Genossenschaften hervorbringen muß, die abgenutzten Vorstände nicht lange an der Spitze dulden, überhaupt die Hemmnisse der Anciennetät, des Rollenmonopols u. s. w. beseitigen wird.

Vor Allem aber muß diese allgemeine Betheiligung an der künstlerischen Selbstregierung das eine wichtigste Lebenselement der Schauspielkunst stärken, das der künstlerischen Gesinnung, des Gesammtgeistes. Das selbstsüchtige Sonderinteresse einzelner Talente, durch hervorragende Fähigkeiten und durch geschickte und dreiste Ausbeutung der bisherigen Verhältnisse, fast an allen Hofbühnen zu einer Gewalt gelangt, die das allgemeine Gedeihen schlechterdings unmöglich macht, dieser Krebsschaden des heutigen Theaterwesens, der die beste Lebenskraft der Institute zur Beute der Eitelkeit und Eigensucht weniger Bevorrechteter macht, kann nur durch die Gesundheit und Kräftigung der gesammten Körperschaft geheilt werden. Entweder werden die Theatermatadore durch eine edlere Richtung der Bühne zu einer edlen Hingebung an die Herrschaft des Gemeinwesens der Kunst bewogen, oder ihre Anmaßung wird durch die gehobene Gesinnung der Kunstgenossen beschämt und niedergehalten werden. Dies wird um so eher geschehen, als das Sonderinteresse sich nicht mehr in dem Mißbrauch der Hofgunst nähren wird, die Direction dagegen, auf bestimmte Staatsgrundsätze gestützt und dem Lande verantwortlich, das allgemeine Interesse dem einzelnen gegenüber energischer wird vertreten können und müssen.

Bei einer solchen Bühnenverfassung wird die Direction – aus dem besonnenen Vertrauen der Genossenschaft hervorgegangen, deren beste Einsicht sie repräsentirt – an und für sich stark sein, aber die Oberbehörde darf sie auch in keiner Machtvollkommenheit beschränken, welche es ihr möglich macht, die ganze Verantwortung für die Leistungen der Bühne zu übernehmen und dem Personal gegenüber die vollkommenste Autorität zu behaupten.

Von der künstlerischen Direction müssen daher alle Anstellungen, Verabschiedungen, Beurlaubungen und Pensionirungen abhängig sein. Dem Ministerium bleibe die Bestätigung, damit Ueberschreitungen im Ausgabeetat oder Uebereilungen vermieden werden. Die Beurtheilung aber und Entscheidung über die Zusammensetzung des Personals muß der Direction durchaus anheim gegeben werden. Ebenso hat sie allein über die Zulässigkeit der Gastspiele zu entscheiden; wobei ihr nur zur Pflicht gemacht werden muß, dem allgemein eingerissenen tief verderblichen Mißbrauche derselben zu steuern, der die Geldmittel der Theater vergeudet, das künstlerische Ensemble untergräbt, das vereinzelte Virtuosenspiel bei den Künstlern und das Vergnügen daran bei dem Publikum hervorruft, auch dessen Neuigkeitsgier und Parteinahme steigert.

Der Direction muß ferner die Entscheidung über Wahl und Reihenfolge der aufzuführenden Werke, die Rollenbesetzung, Ausstattung in Decorationen und Costüm, die Aufstellung des Repertoirs überlassen sein. Daß ein verderblicher Eigenwille sich in den Entscheidungen des Directors geltend machen werde, ist nicht zu fürchten, weil alle Dinge mit den übrigen Vorständen berathen werden müssen, der Director nur der Erste unter Gleichen, er auch der Ueberwachung und zuletzt der Anklage bei der Ministerialdirection von Seiten des Ausschusses ausgesetzt ist.

Mit unbeschränkter Gewalt soll aber der künstlerischen Führung die Kunst zurückgegeben, der Mittelpunkt ihrer Thätigkeit aus dem Bureau wieder auf den Regieplatz in's Proscenium der Bühne, wo er naturgemäß liegt, versetzt werden. Die künstlerische Arbeit sei wieder die Hauptaufgabe der Theaterdirection.

 

Dabei aber darf sie, ebensowenig wie von der Ministerialdirection, von der Einmischung des Ausschusses beeinträchtigt werden. An der regelmäßigen Geschäftsführung darf demselben kein Theil zustehen, die schon so complicirte Theaterpraxis würde sonst in babylonische Verwirrung gerathen, der Ausschuß würde dadurch ein integrirender Theil der Direction werden und seinen Charakter als Vertreter der Genossenschaft, der Direction gegenüber, einbüßen.

Die Stärke der Theaterdirection soll aber keinesweges den Einfluß der Staatsbehörde ausschließen. Die Direction – abgesehen von ihrer später zu besprechenden administrativen Abhängigkeit – hat alle ihre Pläne, vorhabenden Einrichtungen und vorzubereitenden Arbeiten, vierteljährlich etwa, dem Ministerialdirector vorzulegen, damit er sich überzeuge, ob das Institut die Staatstendenzen innehalte.

Ferner ist das Ministerium in allen Streitsachen letzter und oberster Gerichtshof, sowohl in Differenzen zwischen Direction und Untergebenen, als zwischen den Mitgliedern der Direction selbst, oder in Klagen gegen dieselbe von Seiten der Autoren, des Publikums u. s. w., sie mögen sich nun auf materielle Forderungen oder auf solche, welche den Geist des Institutes betreffen, richten.

Die Aufgaben, welche dem so reformirten Nationaltheater gestellt werden müssen, sind nicht gering.

Vor allem thut es Noth, ein Stammrepertoir der bedeutendsten Dicht- und Musikwerke aufzustellen, das in alljährlicher Wiederkehr die Künstler in der Uebung am Vortrefflichen erhält, dem Volke den Genuß seines Kunstschatzes in Musteraufführungen sichert, ihm den ganzen Entwicklungsproceß des Theaters zugleich klar macht und ihm Ehrfurcht für das, was es leistet, einflößt.7

Auf einem Nationaltheater soll keine Woche vergehen, in welcher nicht eins der Werke aus diesem klassischen Cyklus gegeben wird. Jedes kirchliche oder politische Fest, jeder für die Nation merkwürdige Tag – bezeichne er eine große Begebenheit oder die Geburt eines großen Künstlers u. s. w. – werde durch eine entsprechende Vorstellung gefeiert und in die Sympathie der Gegenwart gezogen. Auch die wichtigen Ereignisse des Tages sollen ihren Ausdruck auf der Nationalbühne finden; sie soll nicht bestimmt sein, die Eindrücke des Lebens vergessen zu machen, sondern dem Volke ein höheres und heiteres Verständniß derselben zu eröffnen.

Um all dieser Zwecke willen wird dem Nationaltheater die Ermuthigung und Befeuerung der Autoren dringend angelegen sein müssen. Auffordernde Anregungen aller Art, angemessenere Regulirung des Honorars, Eröffnung einer achtungsvollen Stellung zur Bühne – wie sie den Schöpfern der geistigen Nahrung derselben gebührt – werden die nächsten Schritte dazu sein.

Dagegen fordert gerade die Achtung vor der Autorschaft, daß eine strenge Auswahl unter den Tageserzeugnissen vorgenommen, das Mittelmäßige und Schlechte nicht gleichberechtigt mit dem Guten betrachtet werde. Es fordert die Achtung und Rücksicht für die darstellenden Künstler, daß ihre Kraft und ihr Eifer nicht durch die Beschäftigung mit nichtsbedeutenden Arbeiten abgestumpft werden. Es fordert die Achtung vor dem Publikum: daß man es sicher stelle gegen die Langeweile an der Darstellung von Arbeiten, wie sie zufällig einlaufen und worüber dem Publikum hinterher das Urtheil überlassen wird. Die Direction ist dazu eingesetzt, ein Urtheil im Voraus zu haben und dem Publikum nur wahrhaft Erfreuendes oder Begeisterndes anzubieten, nicht aber das Vertrauen zu täuschen, mit dem das Volk sein Theater betritt, nicht die Kräfte und Mittel, die es ihr zur Verwendung übergiebt, aus persönlicher Rücksicht oder Furcht vor Journalartikeln abgewiesener Autoren zu vergeuden. Die Direction eines Nationaltheaters soll ihre Bühne nicht zum Tummelplatz für bloße Neuigkeiten und unreife Versuche eröffnen, dagegen sie mit aller Hingebung den werthvollen Arbeiten anbieten und das Interesse der Autoren bei der Darstellung zu ihrem eigenen machen.

Die ganze Praxis der künstlerischen Leitung hier zu besprechen, ist weder zulässig noch nöthig, einige Momente aber scheinen mir anregender Erwähnung zu bedürfen.

So wird unter Allem, was für die möglichste Vollendung der Darstellungen geschehen muß, auf das Malerische derselben eine größere Sorgfalt, als sie bisher in Deutschland üblich, zu wenden sein.

Die Decorationen werden meist auf einzelne Bestellung, bald hier bald dort, oder doch von verschiedenen Malern gefertigt. Natürlich entsteht dadurch die größte Ungleichartigkeit. Werden auch die auffallendsten Mißgriffe dabei vermieden, so sieht man doch selten die Decorationen ein und desselben Stückes in übereinstimmender Farbe und Behandlungsart. Oft sieht man in ein und derselben Scene Prospect, Coulissen und Setzstücke von dreifach grell verschiedener Manier. Hierin Uebereinstimmung zu schaffen, die richtige Unterordnung der Farbe bei den Decorationen überhaupt einzuführen, genügt aber nicht allein, auch auf die Farben der Costüme und ihre Stimmung zum Hintergrunde der Handlung sollte Aufmerksamkeit gewendet werden. Das ganze Gebiet der Theatertracht bedarf im Allgemeinen einer gründlichen Regelung. Bei den wenigsten Bühnen sind Costümiers angestellt, Unkenntniß, Laune, Geschmacklosigkeit und Putzsucht erzeugen daher das grundsatzloseste, bunteste Durcheinander, das für jedes einigermaßen gebildete Auge eine wahre Beleidigung ist.

Costümier und Decorateur müssen also in genauem Einverständniß gehalten werden. Wo es die Verhältnisse gestatten, muß ihnen der Rath großer malerischer Capacitäten gewonnen werden; wie denn überhaupt mit den Höchstbefähigten in Literatur, Plastik, Musik, auch aller Wissenschaft, die sonst der Bühne dienen kann, die Verbindung mehr gesucht und unterhalten werden muß, als es bisher der Fall war. Zu diesen Zwecken müssen die Theatervorstände zugleich Mitglieder der Kunstakademie sein. Auch wird die ministerielle Gesammtleitung aller Künste dem Theater große Unterstützung verschaffen, sich von allen Künsten das Beste anzueignen, sich stets mitten in der Strömung allseitigen Lebens zu halten, um so in seinen Werken der Nation das Trefflichste bieten zu können.

Ihre Eigenheit dabei zu bewahren, wird freilich eine neue Aufgabe der Schauspielkunst und ihrer Leitung sein. Indem sie aber von Allen entlehnt, das Entlehnte jedoch anders und frei benutzt, werden in ihr auch die übrigen Künste ihr eignes Wesen schärfer erkennen; sie wird so den Kreis der akademischen Künste erst verständigend abschließen.

Selbständig muß die Theaterdirection sich durchaus erhalten, unabhängig von allen Forderungen, in deren Erfüllung die einzelnen Künste sich selbst gern auf dem Theater fänden. Die Schauspielkunst muß wissen, was sie auszuführen vermag, und darum Alles abweisen was sie nicht lebendig machen kann. Sie muß die Productionen der andern Künste zu verwenden wissen, nicht aber sich ihnen dienstbar machen. Gleichweit von theatralischer Herkömmlichkeit, wie von unfruchtbaren Experimenten, hat sie den schwierig einzuhaltenden Weg einer unablässigen Fortentwicklung und Bereicherung der Kunst in den Grenzen ihrer eigensten Natur zu finden.

Um dies ausführen zu können, wird die Direction es aber auch nicht an Anregungen zur Bildung und zum Kunstverständniß des Personals fehlen lassen dürfen. Was die Eckhof'sche Schauspielerakademie,8 die Manheimer Ausschußsitzungen,9 der Berliner Schauspielerverein in der neuern Zeit, gesollt: die Schauspieler nämlich zu gemeinsamem Kunststreben und gegenseitiger Forthülfe sammeln, das dürfte bei wahrhaft künstlerisch organisirten Theatern endlich, zu unberechenbarem Vortheil des Gesammtgeistes und des nachwachsenden Geschlechtes, Bestand gewinnen.

Von großer Wichtigkeit wird es sein, wenn die Nationaltheater die Spieltage vermindern. Die Alltäglichkeit des Schauspiels ernüchtert Publicum und Künstler. Könnten zwei Tage, oder auch nur einer in der Woche ausfallen, so würden die Vorstellungen wieder einen größeren, einen festlichen Reiz für das Publicum gewinnen, und der um so lebhaftere Besuch den Kassenverlust der ausfallenden Tage hinlänglich ersetzen. Die Künstler aber gewönnen durch die Ruhetage größere Elasticität und wärmere Begeisterung und, was nicht minder wichtig ist, mehr Zeit und Sammlung, um die Vorstellungen mit der letzten Sorgfalt vorzubereiten. Die Hast und Noth für jeden Tag eine Vorstellung zu schaffen, ist eines der wesentlichsten Hindernisse für die heutige Bühne: höhere Kunstforderungen zu befriedigen.

Die Abende, an denen das Theater feiert, würden, für das Publicum um so gelegener, durch Concerte oder Kunstgenüsse anderer Art ausgefüllt werden.

6Bis jetzt existiren keine Vereine dramatischer Autoren, denen eine corporative Vertretung beizumessen wäre und denen man darum eine Betheiligung bei der Wahl dieses Vertreters der dramatischen Literatur zumuthen könnte.
7Was Goethe davon sagt, siehe Geschichte der deutschen Schauspielkunst B. III. S. 379-382.
8Gesch. d. deutschen Schauspielkunst. Bd. II. S. 88.
9Ebendas. Bd. III. S. 18.