"Die Handwerker-Fibel", Band 2

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> Führung des Verzeichnisses über die Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle)

> Erlass von Prüfungsordnungen

> organisatorische Durchführung der Meisterprüfungen

> Abnahme von Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen bzw. Überwachung des Gesellen- bzw. Abschlussprüfungswesens

> Durchführung von Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen

> Errichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Inhabern eines Handwerksbetriebs und ihren Auftraggebern

> Ausstellung von Ursprungszeugnissen über in Handwerksbetrieben gefertigte Erzeugnisse

> Ausfertigung von anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen

> Handwerkskammern können auch die Aufgaben der höheren Verwaltungsbehörden bei der Erteilung von Ausübungsberechtigungen und Ausnahmebewilligungen sowie der Zu- und Aberkennung der Ausbildungsberechtigung übertragen werden.

> In einzelnen Bundesländern sind die Handwerkskammern ferner einheitliche Ansprechpartner entsprechend der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie.

> Zuständige Stelle für Berufe, die nach der Handwerksordnung geregelt sind, für die Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen.

Oberstes Organ der Handwerkskammer ist die Vollversammlung.

Zusammensetzung

Sie setzt sich zusammen aus den gewählten Mitgliedern bzw. Vertretern des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes im Kammerbezirk. Je nach Satzung einer Handwerkskammer können auch Personen, die eine nicht wesentliche Teiltätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben, Mitglieder der Vollversammlung sein. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden aufgrund von Wahlvorschlägen (Wahllisten) in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl im Briefwahlverfahren für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Wahlverfahren

Da zwei Drittel der Mitglieder der Vollversammlung selbstständige Inhaber von Handwerksbetrieben bzw. handwerksähnlichen Betrieben und ein Drittel Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sein müssen, werden die Wahlvorschläge für diese zwei Gruppen getrennt eingereicht. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens der zweifachen Anzahl der jeweils für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu besetzenden Sitze an Wahlberechtigten, höchstens aber von 70 Wahlberechtigten, unterzeichnet sein. Er muss die Namen von so vielen Bewerbern enthalten, wie Mitglieder und Stellvertreter nach der Kammersatzung zu wählen sind.

Wählbarkeit

Von den selbstständigen Unternehmern ist wählbar, wer seit mindestens einem Jahr im Kammerbezirk selbstständig ein Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe betreibt, das aktive Wahlrecht hat, die Ausbildungsbefugnis für Lehrlinge hat und am Wahltag volljährig ist. Auch gesetzliche Vertreter der wahlberechtigten juristischen Personen und die vertretungsberechtigten Gesellschafter der wahlberechtigten Personengesellschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen wählbar.

Die Wahl der Vertreter der zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerke sowie der handwerksähnlichen Gewerbe sowie gegebenenfalls der Personen, die eine nicht wesentliche Teiltätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben, erfolgt durch die eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften im Kammerbezirk, die Wahl der Gesellen bzw. der anderen Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung durch diese Personengruppe. Ist nur ein Wahlvorschlag eingereicht und zugelassen, so gelten die darin aufgeführten Personen als gewählt, ohne dass es einer Wahlhandlung bedarf.

Den Vorstand der Handwerkskammer bilden der Vorsitzende (Präsident), zwei Stellvertreter (Vizepräsidenten, von denen einer ein Geselle oder ein anderer Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sein muss) und so viele weitere Vorstandsmitglieder, wie die Satzung bestimmt.

Arbeitnehmerbeteiligung

Auch von diesen weiteren Vorstandsmitgliedern sind zwei Drittel Vertreter der zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerke sowie der handwerksähnlichen Gewerbe und ein Drittel Arbeitnehmer.

Ausschüsse werden je nach Bedarf von der Vollversammlung, der obligatorische Berufsbildungsausschuss (zur Regelung aller wichtigen Fragen der beruflichen Bildung) unter Mitwirkung der nach Landesrecht zuständigen Behörde errichtet.

Die laufenden Verwaltungsgeschäfte der Handwerkskammer führt der Hauptgeschäftsführer.

Er wird dabei von den Bediensteten gemäß Geschäftsverteilungsplan unterstützt. Präsident und Hauptgeschäftsführer vertreten die Kammer gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.

Beiträge

Beiträge zur Handwerkskammer muss jeder Inhaber eines Betriebs des Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes nach einem von der Vollversammlung beschlossenen und von der Aufsichtsbehörde (in der Regel das Wirtschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes) genehmigten Beitragsmaßstab entrichten. Der Jahresbeitrag setzt sich in der Regel zusammen aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag, der in einem bestimmten Prozentsatz des Gewerbeertrages bzw. des Gewinns aus Gewerbebetrieb besteht. Die Handwerkskammer kann auch Sonderbeiträge erheben.

Existenzgründer

Für Existenzgründer mit einem Gewinn unter 25.000,00 EUR gelten in den ersten vier Jahren Sonderregelungen. Personen, die selbstständig eine unwesentliche Teiltätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks als gewerbliche Tätigkeit ausüben, bleiben bis zu einem Jahresgewinn von 5.200,00 EUR beitragsfrei.

Die Aufsicht über die Handwerkskammer führt die oberste Landesbehörde.

Landesinnungsverband

Der Landesinnungsverband ist der freiwillige Zusammenschluss der Fachinnungen in einem Bundesland. Er ist eine juristische Person des Privatrechts.

Seine Aufgaben sind:


Die Verbandsversammlung setzt sich zusammen aus den Vertretern der Mitgliedsinnungen und, soweit satzungsmäßig vorgesehen, aus Einzelmitgliedern.

Landesinnungsmeister

Der Vorsitzende des Vorstandes wird zumeist als Landesinnungsmeister bezeichnet. Ausschüsse werden von der Verbandsversammlung eingesetzt (z. B. Tarifausschuss).

Beiträge zum Landesinnungsverband entrichten die Mitgliedsinnungen entsprechend ihrer Mitgliederzahl oder nach anderen Bemessungsgrundlagen.

Bundesinnungsverband

Der Bundesinnungsverband ist der freiwillige Zusammenschluss der Landesinnungsverbände, die für ein bestimmtes Handwerk bestehen. Er ist eine juristische Person des Privatrechts.

Bundesinnungsmeister

Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung der Interessen des speziellen Handwerks, für das er gebildet ist, auf Bundesebene. Der Vorsitzende des Vorstandes heißt zumeist Bundesinnungsmeister. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über den Landesinnungsverband entsprechend.

c) Sonstige Handwerksorganisationen

Handwerksjunioren

Organisationsstruktur

Der Verband der Junioren des Handwerks ist eine Nachwuchsorganisation, in der junge Handwerker bis zu einer Altersgrenze von 40 Jahren Mitglied werden können Die Organisationsstruktur umfasst in der Regel die Kreis-, Landes- und Bundesebene. Die Dachorganisation ist der Bundesverband der Junioren des Handwerks e. V.


Vereine der Meister- bzw. Unternehmerfrauen im Handwerk

Die Mitglieder der Vereinigungen der Meister- bzw. Unternehmerfrauen sind mitarbeitende Ehefrauen in Handwerksbetrieben oder selbstständige Meisterinnen/Unternehmerinnen im Handwerk.

Die Vereine auf regionaler Ebene bilden in der Regel Landesverbände. Die Landesverbände sind Mitglieder im Bundesverband der Unternehmerfrauen im Handwerk e. V. Deutschland.

Ziele und Aufgaben:

Aufgaben

> Interessenvertretung der spezifischen Belange der Meister- / Unternehmerfrauen

> auf die Bedürfnisse der Meister-/Unternehmerfrauen zugeschnittene Bildungsmaßnahmen

> Vortragsveranstaltungen

> Studienreisen

> gesellschaftspolitisches Engagement für die Frauen im Handwerk

> Kontakt zu den anderen Handwerksorganisationen.

Gesellenvereinigungen

Gesellenvereinigungen sind Zusammenschlüsse von Gesellen im Handwerk. Sie sind in der Regel nach örtlichen, beruflichen oder konfessionellen Zielsetzungen strukturiert.

In erster Linie sind hier die Gesellenzusammenschlüsse des Kolpingwerks und der evangelischen Handwerkervereine zu nennen, die ihre Arbeit für die Mitglieder an Maßnahmen zur persönlichen und beruflichen Lebensbewältigung auf christlicher Grundlage orientieren. Einen breiten Raum der Tätigkeit nehmen Bildungsmaßnahmen ein.

2.2.2Dienstleistungen

a) Beratungsdienste der Handwerksorganisationen für die Mitgliedsbetriebe – Handwerksförderung

Die Gewerbe- und Handwerksförderung hat die Aufgabe, zur Erhaltung und Verbesserung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks beizutragen. Sie soll ferner betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile ausgleichen. Sie gibt den Betrieben eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe.

Technische und wirtschaftliche Entwicklung

Die Notwendigkeit einer ständigen Anpassung der Betriebe an die technische und wirtschaftliche Entwicklung verlangt von Betriebsinhabern und Mitarbeitern:

 

> handwerkliches Können

> fachtheoretische Kenntnisse

> betriebswirtschaftliche Kenntnisse

> Handlungskompetenz.

Durch die Gewerbeförderung erhalten alle im Handwerk Tätigen Gelegenheit, ihre Kenntnisse fortlaufend zu erweitern. Die Handwerksbetriebe werden durch zahlreiche Förderungsmaßnahmen in die Lage versetzt, wettbewerbsfähig zu werden und zu bleiben.

Träger

Die wesentlichen Träger der Gewerbe- und Handwerksförderung sind die Handwerksorganisationen, also:

> Handwerkskammern

> Kreishandwerkerschaften

> Innungen

> Landes- und Bundesinnungsverbände.

b) Maßnahmen der Handwerksförderung


c) Beratungsangebote und Leistungen im Einzelnen Betriebswirtschaftliche Beratung

Zur betriebswirtschaftlichen Beratung der Handwerksbetriebe bestehen bei allen Handwerkskammern überfachliche und bei zahlreichen Innungen sowie Landes- und Bundesinnungsverbänden fachliche Betriebsberatungsstellen.

Beratungsgebiete

Die wichtigsten Aufgaben bzw. Beratungsgebiete sind:

> Unternehmensführung

> Existenzgründung und alle damit zusammenhängenden Fragen, wie z. B. Rechtsform, Standortwahl, Finanzierung, Planung

> Betriebsübernahme, Nachfolgeregelung, Betriebsbörse

> Organisation des Rechnungswesens (Buchführung, Kostenrechnung, Auswertung, Controlling)

> Investitionen und Finanzierung, Finanzplanung, Kapitalbeschaffung, spezielle Finanzierungshilfen, Handwerksförderungsprogramme

> Marktanalysen, Marketing/Vertrieb

> Messebeteiligungen

> Kooperationsmöglichkeiten

> Personalwesen

> Arbeitsvorbereitung (REFA)

> Betriebsanalysen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Rentabilitätsberechnungen, Verlustquellenforschung, Schwachstellenanalysen.

Ein Handwerksbetrieb kann nur wettbewerbsfähig sein und bleiben, wenn er über eine gute betriebswirtschaftliche Organisation verfügt. Deshalb sollte sich der Betriebsinhaber bzw. Existenzgründer bei Bedarf von der betriebswirtschaftlichen Beratungsstelle seiner Berufsorganisationen beraten lassen.

Freiberufliche Beratung

Auf dem Sektor der Betriebsberatung sind auch freiberufliche Berater tätig.

Deren wichtige Beratungsgebiete sind:

> Existenzgründung

> Existenzaufbau

> Marketing

> Umweltschutz

> Energieeinsparung

> wirtschaftliche und organisatorische Probleme der Unternehmensführung

> Personalwesen.

Zuwendungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und gegebenenfalls das zuständige Landesministerium gewähren Zuwendungen für die Beratungskosten. Über Einzelheiten der Auswahl des richtigen Beraters und der Förderungsvoraussetzungen sollte sich der Existenzgründer bzw. Handwerksbetriebsinhaber vorab bei seiner Handwerkskammer informieren.

Technische Betriebsberatung

Die technische Betriebsberatung und die Technologietransferberatung werden von Handwerkskammern und Fachverbänden durchgeführt.

Aufgaben

Aufgaben und Gegenstand technischer Betriebsberatung sind u. a.:

> technische Betriebsplanung

> Betriebsstätte, Betriebseinrichtung

> Verfahrenstechnik

> Innovationen

> Digitalisierung

> Fertigungswirtschaft

> Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, Zertifizierung

> Umweltschutz

> CE-Kennzeichnung von Produkten nach EG-Richtlinien, Normen

> Verwertung von Erfindungen

> Technologietransfer

> Zulieferfragen.

Nach verschiedenen Technologieberatungsprogrammen können auch freiberuflich tätige Unternehmensberater beauftragt werden. Wegen des Förderumfangs und des Antragsverfahrens sollten sich Betriebsinhaber bzw. Existenzgründer vor Erteilung des Beratungsauftrags mit einer Handwerksorganisation in Verbindung setzen.

IT-Beratung/Neue Medien

Einzelbereiche

Bereiche dieser Beratung sind:

> EDV/IT im betrieblichen Rechnungswesen

> Analyse der betrieblichen Anforderungen

> EDV-Geräte

> Softwareprogramme

> Anwendungsgebiete

> Einsatz des Internets in Werkstatt und Büro, Reaktion auf Wirtschaft 4.0.

Beratung in Fragen der Außenwirtschaft, EU-Beratung

Die von den meisten Handwerkskammern betriebenen Exportberatungsstellen unterstützen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kontaktstellen im Ausland eine wachsende Zahl von exportwilligen und exportfähigen Handwerksbetrieben beim Absatz ihrer Produkte und Dienstleistungen auf ausländischen Märkten.

Exportberatungsstellen

Aufgaben der Exportberatungsstellen sind vor allem:

> Warenimport, -export

> grenzüberschreitendes Arbeiten

> Zahlungsbedingungen, Devisen- und Zollvorschriften

> Normen

> Vermittlung von Geschäftsverbindungen für Einkauf und Verkauf

> Exportfinanzierung

> Werbebroschüren, Exportkataloge, Internetauftritte

> Beteiligung an Ausstellungen und Messen im Ausland

> Kooperationen

> EU-weite öffentliche Ausschreibungen

> Förderprogramme der EU.

Informationsberatung, Informationsvermittlungsstellen

Informationsbedarf

Der Bedarf an Information und deren geeigneter Vermittlung nimmt auch im Handwerk laufend zu.

Um den Handwerksbetrieben dabei zu helfen, haben einzelne Handwerkskammern Informationsvermittlungsstellen geschaffen.


Umweltschutzberatung

Der Umweltschutz berührt den Handwerksbetrieb in zweifacher Hinsicht:

> als von Umweltschutzvorschriften Betroffener

> als Problemlöser bei der Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutz.

Umweltschutzberater bei Handwerkskammern, Fachverbänden und staatlichen bzw. kommunalen Beratungsstellen beraten den Handwerker auf beiden genannten Gebieten. Sie unterstützen ferner Handwerksbetriebe bei der Teilnahme am EMAS und anderen Umweltzertifizierungen. Sie geben auch Informationen zu unterschiedlichen Themen im Bereich Energie.

Energie

Beratung in Formgebung und Formgestaltung

Zur Steigerung der kulturellen Leistungsfähigkeit des Handwerks und zur bestmöglichen Gestaltung von Handwerksprodukten tragen die Formgebungsberatungsstellen der Handwerksorganisationen, insbesondere der Handwerkskammern, bei.

Hauptaufgaben der Formgebungsberatung sind:

> Aufklärung über die kulturelle Bedeutung des Handwerks

> Herausstellung der Wertarbeit

> verkaufswirksame Gestaltung handwerklicher Produkte

> Mitwirkung bei Ausstellungen und Messen

> moderne Gestaltung von Produkten/ Design.

Rechtsberatung

Die engmaschige Gesetzgebung zieht einen großen Bedarf bei der Rechtsberatung nach sich. Die Handwerksorganisationen (Handwerkskammern und Verbände) geben ihren Mitgliedern auf allen einschlägigen Rechtsgebieten Auskunft. Wichtige Gebiete:

> Zivilrecht

> öffentliches Recht

> Arbeitsrecht

> Sozialversicherungsrecht, Versicherungsfragen

> Steuerrecht (keine Steuerberatung).

Sonstige Beratungsbereiche

Beratung durch die Handwerksorganisationen erfolgt ferner durch die Ausbildungsberatung und die Fortbildungsberatung der Handwerkskammern (>> Abschnitte 1.5.4, 4.4.1 sowie 4.4.5 in Band 4 der Handwerker-Fibel.).

Zwei wichtige Bereiche der Handwerksförderung sind des Weiteren:

> Messen, Ausstellungen, Sonderschauen

Messen

Messen/Ausstellungen sind Veranstaltungen mit wichtiger Barometer- und Signalfunktion. Sie gewinnen für das Handwerk durch Öffnung zusätzlicher Märkte insbesondere in Europa noch mehr an Bedeutung.


Internationale Handwerksmesse

Die Leitmesse des deutschen Handwerks und größte Messe des Handwerks und der Zulieferindustrie für das Handwerk ist die Internationale Handwerksmesse in München.

Ziele

Mit den Messeveranstaltungen sollen folgende Ziele erreicht werden:

–Absatzförderung für Produkte und Dienstleistungen der Handwerker

–Beschaffungs- und Einkaufsmöglichkeiten für das Handwerk

–Anbahnung internationaler Geschäftsbeziehungen und Kooperationen

–Informationsbörse für Handwerksbetriebe und Verbraucher

–Image- und Nachwuchswerbung für das Handwerk

–Förderung der Kooperation der Betriebe im Handwerk sowie zwischen Industrie und Handwerk

–Forum für Rahmenveranstaltungen wie Fachtagungen und Kongresse

–Forum für handwerkspolitische Dialoge.

> Wissenschaftliche Institute

Handwerksforschung

Zur wissenschaftlichen Untersuchung der Handwerkswirtschaft und zur wissenschaftlichen Förderung des Handwerks wird handwerks- oder mittelstandsbezogene Forschung betrieben.

Die umfassendste Handwerksforschung erfolgt durch das Deutsche Handwerksinstitut (DHI). Dessen wichtige Forschungsbereiche sind:

–Technik, Organisation, Qualifizierung

–Beruf, Bildung, Arbeit

–Handwerkswirtschaft, Recht.

Umsetzung

Die wissenschaftlichen Forschungsergebnisse werden ausgewertet und gewerbefördernden und handwerkspolitischen Entscheidungen und Maßnahmen zugrunde gelegt. Ferner werden zahlreiche Forschungsergebnisse des DHI zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den Handwerksbetrieben umgesetzt.

Wiederholungsfragen sowie handlungsorientierte, fallbezogene Übungsaufgaben

1.Unter Bruttoinlandsprodukt versteht man

1 alle in einem Wirtschaftsgebiet produzierten Güter und Dienstleistungen.

2 alle in einem Wirtschaftsgebiet produzierten Güter und Dienstleistungen abzüglich der Exporte.

3 alle Bar- und Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

4 die Summe aller Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungszweige.

5 das Wirtschaftswachstum in einer Volkswirtschaft, bezogen auf die Leistungen pro Arbeitskraft.

>> Seite 20 |

2.Was wissen Sie über die Verwendung des Bruttoinlandsprodukts?

>> Seite 21 |

3.Unter Währung versteht man

1 die Kaufkraft des Geldes, bezogen auf den Gütervorrat in einer Wirtschaft.

2 das in einer Volkswirtschaft umlaufende Metallgeld.

3 das in einer Volkswirtschaft umlaufende Papiergeld.

4 die Ordnung des Geldwesens eines Landes oder eines Wirtschaftsgebietes sowie die Wertbeziehungen und den Zahlungsverkehr zu anderen Ländern.

5 den geldlichen Bereich der Wirtschaftspolitik.

>> Seite 21 |

4.Wovon hängt die Kaufkraft des Geldes unter anderem ab?

>> Seite 21 |

5.Welche wichtigen Aufgaben hat die Europäische Zentralbank (EZB)?

>> Seite 22 |

6.Stellen Sie die wichtigsten geldpolitischen Instrumente der Europäischen Zentralbank (EZB) dar!

>> Seite 22 |

7.Beschreiben Sie die wesentlichen Merkmale der Wirtschaftssysteme!

>> Seite 22 |

8.Kennzeichnen Sie mit (1) Merkmale der sozialen Marktwirtschaft und mit (2) Merkmale der Planwirtschaft:

1 Zentrale Planung und Lenkung

 

2 Staatliche Preisfestsetzung

3 Freiheit der Berufswahl

4 Staatseigentum an den Produktionsmitteln

5 Kontrollierter Wettbewerb

6 Soziale Absicherung.

>> Seite 22 |

9.Wesentliche Elemente einer sozialen Marktwirtschaft sind

1 umfassende Investitionslenkung in allen Bereichen durch den Staat und die sonstigen Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts.

2 weitgehende Verstaatlichung der Grundstoffgüterindustrie und geringes Eigentum an Produktionsmitteln.

3 Verstaatlichung des gesamten Bankensystems und eingehende Regelung der Zinspolitik durch die Bundesregierung.

4 weitgehende Einschränkung der Tarifautonomie der Sozialpartner sowie Lenkung der Berufswahl und Berufsausübung.

5 freie Marktpreisbildung, freies Unternehmertum und Freiheit des selbstständigen wirtschaftlichen Handelns.

>> Seite 23 |

10.Die zentralen Aufgaben der staatlichen Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft sind

1 Maßnahmen zum bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren Arbeit, Rohstoffe und Kapital.

2 die Einrichtung von staatlichen Unternehmensberatungsstellen zur Förderung von Rationalisierungsmaßnahmen.

3 die Verteilung des Sozialprodukts für Verbrauchs- und Investitionszwecke sowie für den Staatsverbrauch.

4 die Erreichung von Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum, Preisstabilität und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht.

5 Einflussnahme auf Preisbildung, Lohn- und Tarifpolitik sowie auf die Führung großer Unternehmen.

>> Seite 23 |

11.Als Handwerksunternehmer sollen Sie auch das wirtschaftliche Beziehungsgeflecht erklären können, in dem ein Handwerksbetrieb tätig ist.

a)Welche volkswirtschaftlichen Aufgaben hat das Handwerk in erster Linie?

1 Nur noch Facharbeiter für die Industrie auszubilden.

2 Den individuellen Bedarf an Gütern und Leistungen zu befriedigen.

3 Eine große Masse gleichförmiger Güter herzustellen, die dem täglichen Bedarf dienen.

4 Rohstoffe zu gewinnen und zu verarbeiten.

5 Der Industrie Vorleistungen zu erbringen.

b)Stellen Sie Schwerpunkte der handwerklichen Leistungsstruktur dar!

c)Beschreiben Sie die wichtigsten wirtschaftlichen Funktionen und Bereiche, in denen das Handwerk tätig ist!

d)Wo liegen heute die Hauptprobleme des Handwerks?

>> Seiten 23 bis 25 |

12.Beschreiben Sie die Hauptgebiete der Tätigkeit von Handwerk und Industrie und schildern Sie die im Wege der Arbeitsteilung bestehenden Verknüpfungen von Handwerk und Industrie!

>> Seiten 24 bis 25 |

13.Sie sind Inhaber eines Handwerksbetriebs und stellen in Ihrer Arbeit fortlaufend fest, wie sich die Strukturen unserer Wirtschaft im Allgemeinen und des Handwerks im Besonderen verändern. Um den Herausforderungen des technischen und wirtschaftlichen Strukturwandels zu begegnen, sind Maßnahmen zu dessen Bewältigung im Wesentlichen auf drei Aktionsfeldern notwendig.

Aufgabe: Stellen Sie einige Maßnahmen dar, die Sie für erforderlich halten,

a)im Bereich der Handwerksbetriebe!

b)durch die Handwerksorganisationen!

c)durch den Staat!

>> Seiten 25 bis 26 |

14.Wo liegen in der Zukunft die günstigsten Entwicklungschancen für das Handwerk?

>> Seite 26 |

15.Warum ist eine große Zahl von selbstständigen, eigenverantwortlich und wirtschaftlich unabhängig handelnden Handwerksunternehmern für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft und für die Sicherung einer demokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung so wichtig?

>> Seiten 30 bis 31 |

16.Worin besteht der Beitrag des Handwerks zur Formgebung und zur Schaffung und Erhaltung von Kulturgütern?

>> Seite 31 |

17.Als Inhaber eines Handwerksbetriebs wissen Sie, dass die Wahrnehmung und Vertretung der Interessen der Betriebe gegenüber der Politik, den Behörden, den gesellschaftlichen Gruppierungen und der Öffentlichkeit nur durch organisiertes Handeln in Handwerksorganisationen wirksam möglich ist. Deshalb wollen Sie sich einen Überblick über den Aufbau der Handwerksorganisationen verschaffen.

Aufgabe: Ordnen Sie jeweils zu, welche der nachfolgend genannten Organisationen zu den fachlichen (1) und welche zu den regionalen (2) gehört:

1 Innung

2 Handwerkskammer

3 Bundesinnungsverband

4 Kreishandwerkerschaft

5 Landesinnungsverband.

>> Seite 32 |

18.Die oberste Spitzenorganisation des gesamten deutschen Handwerks nennt sich

1 Gesamtverband des Deutschen Handwerks.

2 Zentralverband des Deutschen Handwerks.

3 Deutscher Handwerkstag.

4 Bundesverband des Deutschen Handwerks.

5 Deutscher Handwerkskammertag.

>> Seite 32 |

19. Die Handwerksinnung ist

1 der freiwillige Zusammenschluss von Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks.

2 der zwangsweise Zusammenschluss von Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks.

3 der freiwillige Zusammenschluss von selbstständigen und unselbstständigen Handwerkern eines bestimmten Handwerks in einem bestimmten Bereich.

4 der zwangsweise Zusammenschluss der unter c) genannten Handwerker.

5 eine Einrichtung der gemeinsamen Selbsthilfe von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

>> Seite 33 |

20.Welche Rechtsform hat die Handwerksinnung?

1 Sie ist eine Handwerkergenossenschaft.

2 Sie ist ein nicht rechtsfähiger Verein.

3 Sie ist ein im Vereinsregister eingetragener rechtsfähiger Verein.

4 Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

5 Sie ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.

>> Seite 33 |

21.Sie sind als Inhaber eines Handwerksbetriebs noch nicht Mitglied der zuständigen Innung. In einem Schreiben des Obermeisters wurden Sie gebeten, Mitglied der Innung zu werden. Bevor Sie eine Entscheidung über die Mitgliedschaft treffen, wollen Sie sich einen möglichst vollständigen Überblick darüber verschaffen, welche Aufgaben die Innung hat bzw. was sie für die Mitglieder tut.

Aufgabe: Stellen Sie deren Aufgaben und Leistungen dar!

>> Seite 34 |

22.Woher bekommt die Innung die finanziellen Mittel, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt?

1 Von den Innungsmitgliedern, die Beiträge an die Innung zahlen müssen.

2 Von allen Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks.

3 Von der Kreishandwerkerschaft.

4 Von der Handwerkskammer.

5 Vom Staat aus Gewerbeförderungsmitteln.

>> Seite 35 |

23.Die Kreishandwerkerschaft ist

1 der Zusammenschluss der Handwerksinnungen, die in einem Landkreis bestehen.

2 der Zusammenschluss aller in einem bestimmten Landkreis ansässigen selbstständigen Handwerker.

3 der Zusammenschluss einiger selbstständiger Handwerker zu einem Arbeitskreis.

4 der Zusammenschluss von älteren Handwerksmeistern, die seit mehr als 25 Jahren selbstständig sind.

5 der Zusammenschluss der Gesellen in einem Stadt- oder Landkreis.

>> Seite 35 |

24.Welche Rechtsform hat die Kreishandwerkerschaft?

1 Nicht rechtsfähiger Verein.

2 Personengesellschaft.

3 Kapitalgesellschaft.

4 Rechtsfähiger Verein.

5 Körperschaft des öffentlichen Rechts.

>> Seite 35 |

25. Welches ist die wichtigste Aufgabe der Kreishandwerkerschaft?

1 Durchführung von geselligen Veranstaltungen von Handwerkern.

2 Durchführung von Aufgaben der Handwerkskammer als deren Außenstelle.

3 Rechtsaufsicht über die Innungen.

4 Wahrnehmung der Interessen des Gesamthandwerks im Kreishandwerkerschaftsbezirk.

5 Abschluss von Tarifverträgen.

>> Seite 35 |

26.Die Handwerkskammer ist

1 der freiwillige Zusammenschluss von Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks in einem bestimmten Regierungsbezirk.

2 die gesetzliche Berufsstandsvertretung des Gesamthandwerks im Kammerbezirk (z. B. Regierungsbezirk).

3 der freiwillige Zusammenschluss von selbstständigen und unselbstständigen Handwerkern im Kammerbereich.

4 der zwangsweise Zusammenschluss von selbstständigen und unselbstständigen Handwerkern im Kammerbereich.

5 der freiwillige Zusammenschluss der Arbeitnehmer von Handwerksbetrieben im Regierungsbezirk.

>> Seite 36 |

27.Die Handwerkskammer hat die Rechtsform

1 einer juristischen Person des Privatrechts.

2 eines nicht rechtsfähigen Vereins.

3 einer BGB-Gesellschaft.

4 einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

5 einer Handwerkergenossenschaft.

>> Seite 36 |

28.Sie haben als selbstständiger Handwerker einen Beitragsbescheid der Handwerkskammer erhalten. Es ist für Sie von Interesse, zu wissen, wofür Sie diesen Pflichtbeitrag leisten, d. h., welche Aufgaben die Handwerkskammer grundsätzlich und für die einzelnen Mitglieder erfüllt.

Aufgabe: Stellen Sie dar, welche die drei Hauptaufgabenbereiche dieser Einrichtung sind!

>> Seite 36 |

29.Beschreiben Sie die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Handwerkskammer als Dienstleistungsunternehmen (Handwerksförderung) für ihre Mitglieder!

>> Seite 37 |

30.Auf welchen Gebieten wird die Handwerkskammer zur Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder hauptsächlich tätig?

>> Seiten 36 bis 37 |

31.Welche von den nachstehend aufgeführten Aufgaben gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Handwerkskammer?

1 Vertretung der Interessen des Gesamthandwerks im Kammerbereich.

2 Festsetzung von Preisen für handwerklich erzeugte Waren und für handwerkliche Dienstleistungen.

3 Beratung aller Handwerker des Kammerbezirks in allen mit dem Handwerk zusammenhängenden Fragen.

4 Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für die verschiedenen Handwerke.

5 Führung der Handwerksrolle und der Lehrlingsrolle.

>> Seiten 36 bis 38 |

32.Zu den zentralen Aufgaben der Handwerkskammer gehören (zwei Antworten sind richtig!)

1 die Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Gesamthandwerks im Kammerbezirk.

2 die Betreuung der freiwilligen Mitglieder in fachlicher Hinsicht.

3 die Unterstützung der Mitgliedsinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

4 die regionale und überfachliche Handwerksförderung.

5 die Entscheidung über Lehrlingsstreitigkeiten.

>> Seiten 36 bis 38 |

33.Welches ist das oberste Organ der Handwerkskammer?

1 Der Präsident.

2 Der Hauptgeschäftsführer.

3 Präsident und Hauptgeschäftsführer zusammen.

4 Die Mitgliederversammlung (Vollversammlung).

5 Der Gesamtvorstand.

>> Seite 38 |