Ius Publicum Europaeum

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4. Die Genese des Regulierungsstaates

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Seit den 1980er Jahren fand in Großbritannien eine grundlegende Neuorganisierung des öffentlichen Sektors statt. Dies hing nicht nur mit den radikalen Politiken der Privatisierung, Deregulierung und Marktorientierung der konservativen Regierungen zusammen, sondern war auch Folge eines neuen Führungsstils in allen Regierungsbereichen. Obwohl das Reformprogramm des Vereinigten Königreichs wahrscheinlich das radikalste in Westeuropa war, entfaltete es sich stufenweise und wurde gewiss „never […] structured by an overarching strategy“[103]. Die generelle Richtung der Reformen war allerdings unschwer zu erkennen: Es ging darum, die Größe des öffentlichen Sektors zu reduzieren, eine klare Unterscheidung zwischen politischer Tätigkeit und operativen Aufgaben auf der Regierungsebene zu treffen und diejenigen öffentlichen Dienstleistungen, die als solche bestehen bleiben, den Prinzipien des Wettbewerbs, der Markterprobung sowie einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zu unterwerfen. Dieses Reformprogramm, das zur Entstehung des Regulierungsstaates führte, kann als eine Fortführung des Versuchs angesehen werden, Teile der Verwaltungsagenda Benthams[104] zu verwirklichen.

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Die Umsetzung dieses Programms für die Kommunalverwaltung war in besonderer Weise politisch umkämpft. Dies galt insbesondere in den 1980er Jahren, als die Regierung zur Durchsetzung eines beispiellosen Reformprogramms der örtlichen Verwaltungsstrukturen ihre Aufsichtskompetenzen gegenüber den kommunalen Behörden massiv nutzte. Zusätzlich zu einer Politisierung führte dies auch zu einer Verrechtlichung der Beziehungen zwischen Zentral- und Kommunalverwaltung, da sowohl die zentralen als auch die kommunalen Behörden das Recht einzusetzen versuchten, um ihre jeweiligen Interessen zu wahren.[105] Eine Folge der Umstrukturierung, die zwischen 1979 und 1997 vollzogen wurde, war das Ende der konstitutionellen Stellung der Kommunalverwaltung im britischen System. Die kommunalen Behörden sind jetzt eindeutig ein Teil des administrativen Systems, das auf dem Prinzip zentraler Hierarchie beruht.[106]

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Nicht minder umstritten war das Langzeitvorhaben der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen.[107] Aus verwaltungsrechtlicher Perspektive betrachtet war die Privatisierung der öffentlichen Versorgungsbetriebe – British Telecom (1984), British Gas (1986), der Stromindustrie (1989), der Wasserindustrie (1989) und British Rail (1996) – von größter Bedeutung. Obwohl die Reformrhetorik nahelegte, dass das Ziel der Privatisierung in der Effizienzförderung bestand, wurden diese öffentlichen Monopole generell nicht in viele kleinere private Gesellschaften aufgeteilt, um die Effizienz durch Wettbewerb zu fördern. Infolgedessen bedurfte es nach dem Übergang vom öffentlichen zum privaten Monopol der Einrichtung neuer Regulierungsagenturen zum Schutz der Öffentlichkeit vor dem möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Diese Regulierungsstellen verfügen über eine breite Spanne von Aufgaben und Kompetenzen, darunter die Preisregulierung, die Durchsetzung von Lizenzauflagen, die Wettbewerbsförderung und die Bereitstellung eines Mechanismus zur Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden. Da die Regulierungsstellen die Funktion haben, Missbräuche wirtschaftlicher Monopolstellungen zu verhüten, festzustellen und zu ahnden, sind ihre Kompetenzen mit denjenigen des Office of Fair Trading und der Competition Commission verknüpft.[108] Auf diese Weise führte die Privatisierung zu der Entstehung eines neuen und wichtigen Teilgebiets des Verwaltungsrechts: dem Regulierungsrecht.[109] Der Trend hin zu dieser Art von Verwaltungsregulierung auf nationaler Ebene wurde durch den zunehmenden Einfluss von Regulierungsmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft verstärkt.[110]

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Die Auswirkungen dieses Reformprogramms, gelegentlich als „New Public Management“ bezeichnet, waren selbst bei denjenigen öffentlichen Dienstleistungen deutlich zu spüren, die im öffentlichen Sektor verblieben. Das allgemeine Ziel für alle öffentlichen Dienstleistungen war es, die jeweiligen leistungserbringenden Institutionen, die in die öffentlich-rechtlichen Strukturen eingegliedert waren, in eigenständige Einheiten umzuwandeln, für diese Einheiten präzise Zielvorgaben festzulegen und – wo immer möglich – ihre Leistungen den Wettbewerbsgesetzen des Marktes zu unterwerfen. Dieses Anliegen wurde durch die Überzeugung motiviert, dass die öffentliche Verwaltung mit der Gewährleistung nur solcher Leistungen befasst sein sollte, die im öffentlichen Interesse liegen und vom Markt nicht angeboten werden würden.

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Die Verlagerung des Schwerpunkts in Richtung Regulierung kann als eine Distanzierung vom wohlfahrtsstaatlichen Modell der Verwaltung angesehen werden. Im Rahmen des wohlfahrtsstaatlichen Modells wirkte die Verwaltung durch relativ homogene Einheiten öffentlicher Bediensteter, die ein permanentes Korps von Amtspersonen bildeten, angestellt zu einheitlichen Voraussetzungen und Konditionen. Der Wohlfahrtsstaat war ein Leistungserbringungsstaat, in dem die Verwaltung die Verantwortung nicht nur für die Bereitstellung eines breiten Spektrums an Leistungen, sondern auch für deren Produktion übernahm. Für Außenstehende erschienen die Verhältnisse innerhalb und zwischen den verschiedenen Institutionen des öffentlichen Sektors relativ informell und undurchsichtig. Die Beziehungen zwischen dem Wohlfahrtsstaat und seinen Bürgern zeichneten sich durch einen hohen Grad an Ermessen aus.

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Der Zerfall der monolithischen wohlfahrtsstaatlichen Institutionen infolge der Trennung der Aufgabenverrichtung von der politischen Entscheidungsfindung ist ein Kennzeichen des neuen regulatorischen Verwaltungsmodus, der im Entstehen begriffen ist. Ein weiteres Merkmal ist der Trend zur Einrichtung unabhängiger Regulierungsinstanzen.[111] Dafür sind die Regulierungsbehörden im Bereich der privaten und privatisierten Versorgungsunternehmen evidente Beispiele. Es sollte aber auch die zunehmende Bedeutung der Regulierungsstellen innerhalb der Verwaltung zur Aufsicht über den öffentlichen Sektor nicht unbeachtet bleiben. Hinzuweisen ist beispielsweise auf das National Audit Office und die Audit Commission, auf die neuen oder reformierten Aufsichtsämter, wie etwa diejenigen für Gefängnisse (1981) und Schulen (Office for Standards in Education, 1992), und auf verschiedene neue unabhängige Beschwerdestellen, wie den Revenue Adjudicator (1992) und den Prisons Ombudsman (1994). Ein dritter Aspekt des Regulierungsmodus ist eine deutlich höhere Formalisierung der Verwaltungsbeziehungen im Vergleich zu den alten bürokratischen Strukturen. Dies manifestiert sich in dem zunehmenden Gebrauch formaler Regelwerke als Steuerungsinstrumente, sei es in Gestalt von Lizenzen für Versorgungsunternehmen oder kommunalen Dienstleistungsverträgen. Immerhin sind die Verwaltungsarrangements dadurch wohl transparenter geworden.

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Die Auswirkungen der im Rahmen der Verwaltungsreform vollzogenen Unterscheidung zwischen Politik und operativer Tätigkeit lassen sich am besten am Beispiel der Reformen des öffentlichen Dienstes selbst festmachen. Die Regierung folgte einem Bericht aus dem Jahre 1988, der betonte, dass den Führungsaufgaben in der Verwaltung eine zu geringe Relevanz beigemessen werde,[112] und erließ eine Reihe von Verwaltungsreformen. Diese zielten darauf ab, die vollziehenden Aufgaben der Zentralverwaltung von politischen Verantwortlichkeiten zu trennen, indem Erstere neu eingerichteten Agenturen übertragen wurden. Obwohl diese Agenturen, an deren Spitze jeweils ein Generaldirektor steht, innerhalb des von der Regierung vorgegebenen Politik- und Ressourcenrahmens tätig werden, sind sie für die Erbringung der Leistungen verantwortlich und arbeiten weitgehend unabhängig von den Ministerien.

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Diese Reformen, die gemeinhin als „the most far-reaching since the Northcote-Trevelyan reforms in the nineteenth century“[113] betrachtet werden, sind mit Nachdruck betrieben worden: Zwischen 1989 und 1998 wurden im Vereinigten Königreich 112 Exekutivagenturen eingerichtet, die inzwischen über 350 000 Menschen beschäftigen und mehr als 75 Prozent des öffentlichen Dienstes erfassen.[114] Das Modell wurde auf die verschiedensten Bereiche des öffentlichen Sektors ausgedehnt. So wurde im nationalen Gesundheitswesen eine Reihe ähnlich motivierter Reformen durchgeführt,[115] und auf der kommunalen Ebene erfolgte eine Ausbreitung von selbständigen Verwaltungseinheiten in Gestalt von Stadtentwicklungskörperschaften, Ausbildungs- und Gewerberäten, Wohnungstreuhandgremien, Weiterbildungsakademien und über Zuschüsse finanzierten Schulen, die entweder aus traditionellen Kommunalverwaltungsstrukturen hervorgegangen sind oder diese absichtlich umgehen.[116] Worin auch immer der Effizienzzugewinn dieser Reformen bestehen mag, sie haben jedenfalls zu einer beachtlichen Fragmentierung der Regierungsgewalt geführt und insofern zur gegenwärtigen Befassung mit Bestrebungen um eine nahtlose Integration und Koordination der verschiedenen Verwaltungsbereiche (dem sog. „joined-up“ government) beigetragen.[117]

Erster Teil Landesspezifische Ausprägungen › § 44 Staat, Verwaltung und Verwaltungsrecht: Großbritannien › VI. Fazit: Der Stand des Verwaltungsrechts

VI. Fazit: Der Stand des Verwaltungsrechts

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Die historisch verfahrende Darstellung der Schwierigkeiten, die Begriffe von Staat, Verwaltung und Verwaltungsrecht im britischen System zu erfassen, führt zu einer erstaunlichen Schlussfolgerung. Diese besteht darin, dass vielleicht erst im 21. Jahrhundert ein relativ umfassender Verwaltungsbegriff in Großbritannien formuliert werden kann. Und erst auf seiner Grundlage könnte ein System des Verwaltungsrechts etabliert werden, wie man es auf dem Kontinent kennt. Beide wissenschaftlichen Errungenschaften stünden allerdings, so steht zu vermuten, auf den Ruinen der überkommenen Verfassung. Diese Beobachtung wirft jedoch eine Reihe kontroverser Fragen auf, die uns weit über den Rahmen des vorliegenden Beitrags hinaus führen.

Erster Teil Landesspezifische Ausprägungen › § 44 Staat, Verwaltung und Verwaltungsrecht: Großbritannien › Bibliographie

Bibliographie


Christine Bellamy, Administering Central-Local Relations 1871–1919: The Local Government Board in its Fiscal and Cultural Context, 1988.


Vernon Bogdanor (Hg.), The British Constitution in the Twentieth Century, 2003.


Paul P. Craig, Administrative Law, 52003.


Albert V. Dicey, Lectures on the Relation between Law and Public Opinion in England during the Nineteenth Century, 1905.


Christopher D. Foster/Francis J. Plowden, The State Under Stress, 1996.


Rudolf von Gneist, Self-Government: Communalverfassung und Verwaltungsgerichte in England, 1871.


Christopher Hood/Colin Scott/Oliver James/Georg Jones/Tony Travers, Regulation inside Government: Waste-Watchers, Quality Police, and Sleaze-Busters, 1999.


Martin Loughlin, Legality and Locality: The Role of Law in Central-Local Government Relations, 1996.


William C. Lubenow, The Politics of Government Growth. Early Victorian Attitudes Toward State Intervention 1833–1848, 1971.


Edward C. Page, Governing by Numbers: delegated legislation and everyday policy-making, 2001.


Tony Prosser, The Limits of Competition Law: Markets and Public Services, 2005.


Josef Redlich/Francis W. Hirst, Local Government in England, 1903, 2 Bde.


William A. Robson, Justice and Administrative Law, 31951.


Stanley A. de Smith/Harry Woolf/Jeffrey Jowell, Judicial Review of Administrative Action, 51995.


Maurice Sunkin/Sebastian Payne (Hg.), The Nature of the Crown: A Legal and Political Analysis, 1999.


Peter Vincent, The New Public Contracting: Regulation, Responsiveness, Relationality, 2006.


John Willis, The Parliamentary Powers of English Government Departments, 1933.


Harry Woolf, Protection of the Public – A New Challenge, 1990.

Anmerkungen

[1]

Frederic W. Maitland, The Crown as Corporation, in: ders., Collected Papers, Bd. 3, 1911, S. 244, 253.

[2]

Martin Loughlin, The State, the Crown and the Law, in: Sunkin/Payne (Hg.), The Nature of the Crown: A Legal and Political Analysis, 1999, S. 33.

[3]

Zitiert in: William A. Robson, Administrative Law, in: Ginsberg (Hg.), Law and Opinion in England in the Twentieth Century, 1959, S. 193.

[4]

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist ein komplexer, multinationaler Staat, in dem unterschiedliche Rechtsordnungen beheimatet sind. Im Hinblick auf die Skizzierung des historischen Verlaufs beschränkt sich der Autor darauf, das englische und walisische Recht zu erklären (das walisische Recht wurde im Jahre 1535 in das englische System integriert). Zu den allgemeinen Schwierigkeiten, den britischen Staat begrifflich zu fassen, näher John G. A. Pocock, The Limits and Divisions of British History: In Search of the Unknown Subject, American Historical Review 87 (1982), S. 311.

[5]

Kenneth H. F. Dyson, The State Tradition in Western Europe, 1980, S. VIII und 36ff.

[6]

Hierzu John G. A. Pocock, The Ancient Constitution and the Feudal Law, 1957, insbes. S. 30ff.; John W. Gough, Fundamental Law in English Constitutional History, 1955.

[7]

Zu den führenden Persönlichkeiten zählten William Stubbs, Edward Freeman, Thomas Babington Macaulay und Henry Hallam; näher John W. Burrow, A Liberal Descent. Victorian Historians and the English Past, 1981; Michael Bentley, Modernizing England’s Past. English Historiography in the Age of Modernism 1870–1970, 2005, S. 23ff.

[8]

Vgl. Herbert Butterfield, The Whig Interpretation of History, 1931; ders., The Englishman and His History, 1944.

[9]

Anm. d. Übersetzer: Im Folgenden wurde „local“ zumeist mit „kommunal“ übersetzt. Schwierigkeiten ergaben sich bisweilen dabei, die englischen Termini „agencies“, „boards“, „authorities“, „bodies“, „departments“, „offices“ und „inspectorates“, mit denen allgemeine Teile oder lokale Akteure der Zentralregierung bezeichnet werden, hinreichend differenziert zu übersetzen. Soweit möglich, wurden sie durch äquivalente deutsche Bezeichnungen ersetzt. Dennoch empfiehlt sich in diesen Fällen die Berücksichtigung des besonderen institutionellen Kontexts des englischen Verwaltungsrechts.

[10]

Edward Jenks, An Outline of English Local Government, 51921, S. 9.

[11]

Vgl. Albert V. Dicey, Introduction to the Study of the Law of the Constitution, 81915, S. 179ff.; Ernest Barker, The Rule of Law, Political Quarterly 1 (1914), S. 117ff.

[12]

Vgl. Frederick Clifford, History of Private Bill Legislation, 2 Bde., 1885/1887; Orlo C. Williams, The Historical Development of Private Bill Procedure and Standing Orders in the House of Commons, 1948; Sheila Lambert, Bills and Acts: Legislative Procedure in Eighteenth Century England, 1971.

[13]

Dazu etwa Frederic W. Maitland, The Constitutional History of England, 1908, S. 261ff.

[14]

Edith G. Henderson, Foundations of English Administrative Law: Certiorari and Mandamus in the Seventeenth Century, 1963.

[15]

Charles-Louis Secondat Baron de Montesquieu, De l’esprit des loix, 1748, Buch 11, Kapitel 6.

[16]

Vgl. Maurice J. C. Vile, Constitutionalism and the Separation of Powers, 1967, S. 53ff.; Judith N. Shklar, Montesquieu, 1987, S. 112: „Montesquieu in effect wrote out the English constitution, and Blackstone in copying it gave that version a semi-official standing“.

[17]

von Gneists Ausführungen zu diesem Thema befinden sich hauptsächlich in seinen beiden Büchern „Self-Government: Communalverfassung und Verwaltungsgerichte in England“ (31871) und „Englische Verfassungsgeschichte“ (1882).

[18]

von Gneist, Verfassungsgeschichte (Fn. 17), S. 704 und 712.

[19]

von Gneist (Fn. 18), S. 712.

[20]

von Gneist (Fn. 18), S. 672.

[21]

Josef Redlich/Francis W. Hirst, Local Government in England, 1903, Bd. 2, S. 395.

[22]

Redlich/Hirst (Fn. 21), S. 402.

[23]

Redlich/Hirst (Fn. 21), S. 409.

[24]

Siehe William S. Holdsworth, History of English Law, Bd. 10, 1938, S. 160ff., für eine Übersicht über die Befugnisse und Aufgaben der Friedensrichter.

[25]

 

Vgl. Bryan Keith-Lucas, The Unreformed Local Government System, 1980.

[26]

Alexis de Tocqueville, Journeys to England and Ireland, 1835, Nachdruck 1958, S. 108.

[27]

Der tatsächliche Einfluss der Philosophie Benthams auf die Verwaltungsreformbewegung des 19. Jahrhunderts wurde zu einer großen Kontroverse. Für eine prägnante Einleitung der Debatte Alan J. Taylor, Laissez-faire and State Intervention in Nineteenth-Century Britain, 1972.

[28]

Vgl. David Roberts, Jeremy Bentham and the Victorian Administrative State, Victorian Studies 11 (1959), S. 193.

[29]

Vgl. Nancy L. Rosenblum, Bentham’s Theory of the Modern State, 1978, S. 118ff.

[30]

Élie Halévy, The Growth of Philosophical Radicalism, 1928, S. 432.

[31]

Siehe dazu etwa William Ivor Jennings, The Municipal Revolution, in: Laski/Jennings/Robson (Hg.), A Century of Municipal Progress, 1935, S. 57ff.

[32]

Vgl. Redlich/Hirst (Fn. 21), S. 112: „The constitutions of towns differed one from another in accordance with their charters of incorporation, which had been acquired at times and under conditions so various. [...] No statute had ever defined a municipal corporation. In 1833 you could hardly have found two municipal corporations of the same species; and there was no genus, or none known to the Jurist.“

[33]

Näher Bryan Keith-Lucas, The English Local Government Franchise: A Short History, 1952.

[34]

Siehe den Local Government Act von 1933.

[35]

Sidney Webb/Beatrice Webb, English Local Government, 1922, Bd. 4, S. 755.

[36]

Siehe in diesem Zusammenhang den Local Government Act von 1972.

[37]

Samuel E. Finer, The Life and Times of Sir Edwin Chadwick, 1952, S. 42.

[38]

Vgl. David Fraser, Power and Authority in the Victorian City, 1979, der aufzeigt, in welcher Weise die kommunalen Körperschaften von Liverpool, Leeds und Birmingham ihre Macht infolge der Kommunalgesetzgebung stärkten. Zu den private Bills siehe oben, Rn. 11.

[39]

Vgl. z.B. den Local Government Act von 1858; zu diesem John Prest, Liberty and Locality. Parliament, Permissive Legislation, and Ratepayers’ Democracies in the Nineteenth Century, 1990.

[40]

Dieser Impetus ergab sich hauptsächlich aus der Gesundheitsreform und später der Bildungsreform; dazu William C. Lubenow, The Politics of Government Growth. Early Victorian Attitudes Toward State Intervention 1833–1848, 1971, S. 69 (öffentliche Gesundheit); Redlich/Hirst (Fn. 21), Bd. 1, S. 134ff. (Entwicklung eines öffentlichen Gesundheitsgesetzes); Bd. 2, S. 224ff. (Bildungswesen).

[41]

Dazu Finer (Fn. 37), S. 88: „The administrative proposals of the [Poor Law] Report are worthy of the highest praise. They have proved the source of nearly all the important developments in English local government, viz. central supervision, central inspection, central audit, a professional local government service controlled by local elective bodies, and the adjustment of areas to administrative exigencies.“

[42]

Robert Jackman, Local Government Finance, in: Loughlin/Gelfand/Young (Hg.), Half a Century of Municipal Decline, 1985, S. 144, 147.

[43]

Webb/Webb (Fn. 35), S. 352.

[44]

Hierzu Redlich/Hirst (Fn. 21), S. 238 Fn. 1.

[45]

Christine Bellamy, Administering Central-Local Relations 1871–1919: The Local Government Board in its Fiscal and Cultural Context, 1988, S. 237 und 233.

[46]

Wegen der zunehmenden Arbeitsbelastung des Parlaments aufgrund der Befassung mit private Bills wurde das Private-Bill-Verfahren durch den Gebrauch von provisional orders rationalisiert. Dies bedeutet, dass die Kommunalbehörde anstelle des Parlaments den Minister ersuchte. Der Minister führte daraufhin eine Ermittlung durch, was die Einsetzung eines parlamentarischen Komitees ersparte. Stimmte der Minister dem kommunalen Rechtsetzungsvorschlag zu, wurde eine Anordnung erlassen, die allerdings der Bestätigung des Parlaments bedurfte. Einstweilige Anordnungen konnten auf zahlreiche Parlamentsgesetze gestützt werden, einschließlich des Tramways Act von 1870, des Gas und Water Works Facilities Act von 1873, des Public Health Act von 1875 und des Local Government Act von 1888. Diese Gesetze delegierten Kompetenzen zum Erlass von Anordnungen in Bereichen wie dem gesetzlichen Landerwerb, der Gasversorgung, der Umgestaltung kommunalbehördlicher Grenzen und der Abänderung von kommunalen Rechtsakten.

[47]

Ein weiteres Beispiel für diesen Wandel ist die Einsetzung der Royal Commissions of Inquiry, welche seit Anfang des 19. Jahrhunderts dazu dienten, dringende soziale und wirtschaftliche Probleme zu untersuchen, und die Quelle fast aller Verwaltungsreformen in jenem Jahrhundert waren. Redlich/Hirst (Fn. 21), S. 320, schätzen, dass zwischen 1832 und 1844 mehr als 150 Royal Commissions eingerichtet wurden und dass diese das Schlüsselinstrument zur Verwirklichung benthamistischer Forderungen nach Anwendung wissenschaftlicher Prinzipien auf die Gesetzgebung und die Verwaltung bildeten.

[48]

§ 4 des Poor Law Audit Act von 1848. Der Local Authorities Expenses Act von 1887 erweiterte diese Kompetenzen, indem er die Behörde dazu ermächtigte, Ausgaben, die sonst unrechtmäßig gewesen wären, zu bewilligen. In den Jahren 1888 bis 1889 reichten die Poor-Law-Dienststellen 1.130 Anträge bei der staatlichen Behörde zur Bewilligung von Ausgaben ein, wobei nur in 29 Fällen die Zustimmung verweigert wurde: Redlich/Hirst (Fn. 21), S. 274 Fn. 2.

[49]

So § 15 des County and Borough Police Act von 1856.

[50]

Redlich/Hirst (Fn. 21), S. 251.

[51]

Ashbury Railway Carriage & Iron Co. Ltd v. Riche (1875) L.R. 7 H.L. 653, 693 (durch Lord Selborne).

[52]

Siehe z.B. Attorney-General v. Newcastle-upon-Tyne (1889) 23 Q.B.D. 492.

[53]

Siehe etwa Herman Finer, Municipal Trading. A Study in Public Administration, 1941.

[54]

Attorney-General v. Great Eastern Railway Co. Ltd (1880) 5 App.Cas. 473, 478.

[55]

Jennings bemerkt, dass das Standardwerk von Brice über die Ultra-vires-Lehre aus dem Jahre 1877 die Gerichtsbarkeit der prärogativen Rechtsbehelfe noch nicht einmal erwähnt, wohingegen sein 1930 erschienener Nachfolger (Street on ultra vires) die Problematik eingehend behandelt: William Ivor Jennings, Central Control, in: Laski/Jennings/Robson (Fn. 31), S. 417, 422.

[56]

R. v. Local Government Board (1882) 10 Q.B.D. 309, 321.

[57]

Report of the Committee on Ministers’ Powers, Cmd. 4060, 1932, S. 99.

[58]

Siehe dazu unten, Rn. 62.

[59]

Stellvertretend Harold J. Laski, Judicial Review of Social Policy in England, Harvard Law Review 39 (1926), S. 839; William Ivor Jennings, The Courts and Administrative Law – the experience of English housing legislation, Harvard Law Review 49 (1936), S. 426; John A. G. Griffith, Judges in Politics, Government & Opposition 3 (1969), S. 485; Patrick McAuslan, Administrative law, collective consumption and judicial policy, Modern Law Review 46 (1983), S. 1.

[60]

William Ivor Jennings, Local Government in the Modern Constitution, 1931, S. 3.

[61]

[1898] A.C. 387.

[62]

Ebd., 395 (durch Lord Halsbury).

[63]

Zustimmend Board of Education v. Rice [1911] AC 179 und Local Government Board v. Arlidge [1915] AC 120. Siehe William J. L. Ambrose, The new judiciary, Law Quarterly Review 26 (1910), S. 203; Albert V. Dicey, The development of administrative law in England, Law Quarterly Review 31 (1915), S. 148.

[64]

Albert V. Dicey, Lectures on the Relation between Law and Public Opinion in England during the Nineteenth Century, 1905, S. 440.

[65]

Siehe John A. Hobson, The Crisis of Liberalism: New Issues of Democracy, 1909.

[66]

Siehe James T. Kloppenberg, Uncertain Victory: Social Democracy and Progressivism in European and American Thought 1870–1920, 1986. Über die Auswirkungen derselben auf das öffentlich-rechtliche Denken im Vereinigten Königreich siehe Martin Loughlin, The Functionalist Style in Public Law, University of Toronto Law Journal 55 (2005), S. 361.

[67]

Dicey (Fn. 11), S. XLIV.

[68]

Dicey (Fn. 11), S. 34.

[69]

William A. Robson, Justice and Administrative Law, 31951, S. 32.

[70]

Robson (Fn. 69), S. 419ff.; William Ivor Jennings, The Report on Ministers' Powers, Public Administration 10 (1932), S. 333, 348ff.; John Willis, The Parliamentary Powers of English Government Departments, 1933, S. 171f.

[71]

Report of the Committee on Ministers’ Powers (Fn. 57).

[72]

Report of the Committee on Tribunals and Enquiries, 1957.

[73]

Lord Gordon Hewart of Bury, The New Despotism, 1929.

[74]

Siehe dazu oben, Rn. 7 und 13.

[75]

Lord Hewart (Fn. 73), S. 14.

[76]

Vgl. Edward C. Page, Governing by Numbers: delegated legislation and everyday policy-making, 2001, S. 25.

[77]

John D. B. Mitchell, The causes and effects of the absence of a system of public law in the United Kingdom, Public Law 95 (1965), S. 109.

[78]

Tribunals, Courts and Enforcement Act von 2007; vgl. Transforming Public Services: Complaints, Redress and Tribunal, Cmnd. 6243 (2004).

[79]

Siehe unten, Rn. 60ff.

[80]

Unemployment Act von 1934.

[81]

Siehe den Trunk Roads Act von 1936, der den Transportminister zur Straßenaufsicht über 4500 Meilen Fernstraßen bestimmte. Weitere 3685 Meilen kamen zu diesem Netzwerk durch den Trunk Roads Act von 1946 hinzu.

[82]

National Health Service Act von 1946.

[83]

Siehe den Electricity Act von 1947 und den Gas Act von 1948.

[84]

Vgl. Robson (Fn. 3).

[85]

Alfred Denning, Freedom under the Law, 1949, S. 126.

[86]

Conway v. Rimmer [1968] AC 910.

[87]

Siehe etwa Harry Woolf, Protection of the Public – A New Challenge, 1990, S. 38f.: „By the 1960s the Divisional Court was grossly overwhelmed with work. The court only sat in one Division and it was almost invariably presided over by the Lord Chief Justice of the day so that he could ensure consistency. [... D]espite all efforts and expertise [...] a substantial backlog developed so that even urgent matters were having to wait for an unacceptable period to come before the court.“

[88]

Woolf (Fn. 87), S. 45ff.

[89]

Ord 53 RSC, SI 1977 No 1955; § 31 des Supreme Court Act von 1981.

[90]