Handbuch Medizinrecht

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Eine Besonderheit im Vertragsarztrecht besteht darin, dass der Beschwerde- und/oder Berufungsausschuss nicht auf die Überprüfung des Bescheids der Prüfungsstelle bzw. des Zulassungsausschusses beschränkt sind. Es handelt sich vielmehr um eigenständige Verwaltungsverfahren in einer zweiten Verwaltungsinstanz[1]. Konsequenz ist, dass bei einer Vertretung in beiden Stufen die Geschäftsgebühr in voller Höhe zweimal ohne Anrechnung anfällt.

2. Kapitel Das medizinrechtliche Mandat › E. Das Honorar › III. Auszug aus dem Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (i.d.F. v. 31.5./1.6. und 18.7.2013)

III. Auszug aus dem Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (i.d.F. v. 31.5./1.6. und 18.7.2013)

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16. Gesundheitsverwaltungsrecht
16.1 Approbation Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Verdienstes, mindestens 30.000 €
16.2 Facharzt-, Zusatzbezeichnung 15.000 €
16.3 Erlaubnis nach § 10 BÄO 20.000 €
16.4 Notdienst Auffangwert
16.5 Beteiligung am Rettungsdienst 15.000 € pro Fahrzeug
23. Beteiligung am Rettungsdienst
23.1 Aufnahme in den Krankenhausbedarfsplan
23.2 Planbettenstreit 500 € pro Bett
23.3 Festsetzung von Pflegesätzen streitiger Anteil des Pflegesatzes x Bettenzahl x Belegungsgrad

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25. Lebensmittel-/Arzneimittelrecht
25.1 Einfuhr-, Verkaufsverbot, Vernichtungsauflage Verkaufswert der betroffenen Ware
25.2 Sonstige Maßnahmen Jahresbetrag der erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen, sonst Auffangwert

2. Kapitel Das medizinrechtliche Mandat › E. Das Honorar › IV. Zivilrechtliche Verfahren

IV. Zivilrechtliche Verfahren

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Gründung einer Gemeinschaftspraxis (BGB oder Partnerschaftsgesellschaft): materieller Praxiswert zuzüglich Jahresumsatz,
Ausscheiden aus einer Gesellschaft: Wert des Gesellschaftsanteils,
Praxiskauf/-verkauf: Kaufpreis,
Anstellungsvertrag: dreifacher Jahresbetrag § 42 Abs. 3 GKG,
Mietvertrag Praxisräume bei unbestimmter Laufzeit dreifacher Jahresbetrag Mietzins, bei bestimmter Laufzeit Gesamtmietzins, maximal 25-facher Jahresbetrag,
wiederkehrende Leistungen, z.B. Schmerzensgeldrente maximal 42-facher Monatsbetrag, § 9 ZPO; §§ 48, 63 GKG.

Anmerkungen

[1]

(BSG Urt. v. 28.3.2013 – B 6 KA 46/12 R, Rn. 17.

3. Kapitel Europäisches Gesundheitsrecht

Dr. Patrick M. Lissel, LL.M.

3. Kapitel Europäisches Gesundheitsrecht

A.Einführung1

B.Gesundheitsrecht in der Europäischen Union2 – 99

I.Einführung2 – 8

1.Bedeutung der europäischen Einigung2 – 4

2.Die Union in Gestalt des Vertrags von Lissabon5 – 8

II.Organisation und Struktur der Union9 – 27

1.Organe9 – 14

2.Rechtsquellen15 – 25

a)Primäres Unionsrecht16

b)Sekundäres Unionsrecht17 – 23

c)Vorrang und Vollzug des Unionsrechts24, 25

3.Rechtsschutz26, 27

a)Zuständigkeiten26

b)Verfahrensarten27

III.Politiken und Maßnahmen der Union mit Bezug zum Gesundheitsrecht28 – 99

1.Warenverkehrsfreiheit28 – 41

a)Grundlagen28

b)Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen29 – 32

c)Entscheidungen des EuGH33 – 41

2.Freiheiten des Personen- und Dienstleistungsverkehrs42 – 65

a)Niederlassungsfreiheit43 – 45

b)Arbeitnehmerfreizügigkeit46, 47

c)Freiheit des Dienstleistungsverkehrs48, 49

d)Richtlinien zu den Freiheiten des Personen- und Dienstleistungsverkehrs50 – 53

e)Entscheidungen des EuGH54 – 65

3.Kartellrecht66 – 72

 

4.Beihilferecht73 – 76

5.Vergaberecht77 – 82

6.Sozialpolitik83 – 85

7.Allgemeine Gleichbehandlung86 – 89

8.Gesundheitswesen90 – 96

9.Rechtsangleichung97 – 99

C.Gesundheitsrecht im Rahmen der Tätigkeit des Europarats100 – 115

I.Einführung100

II.Organisation und Aufgaben des Europarats101 – 106

III.Übereinkommen mit Bezug zum Gesundheitsrecht107, 108

IV.Entscheidungen des EGMR mit Bezug zum Gesundheitsrecht109 – 115

Literatur:

Albers Die rechtlichen Standards der Biomedizin-Konvention des Europarates, EuR 2002, 801; Amelung/Janson Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Keine generelle Freistellung vom Vergaberecht, NZBau 2016, 23; Axer Europäisches Kartellrecht und nationales Krankenversicherungsrecht, NZS 2002, 57; Bauckhage-Hoffer Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der EG und Europäisches Beihilferecht, GesR 2009, 393; Bauroth Aktuelle Entwicklungen im Parallelimport, PharmR 2004, 176; Becker Brillen aus Luxemburg und Zahnbehandlung in Brüssel – Die Gesetzliche Krankenversicherung im europäischen Binnenmarkt, NZS 1998, 359; ders. Gesetzliche Krankenversicherung im Europäischen Binnenmarkt, NJW 2003, 2272; ders. EU-Beihilfenrecht und soziale Dienstleistungen, NZS 2007, 169; Becker/Walser Stationäre und ambulante Krankenhausleistungen im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr – von Entgrenzungen und neuen Grenzen in der EU, NZS 2005, 449; Bieback Abgrenzung der grenzüberschreitenden Nachfrage nach Gesundheitsleistungen auf Grund der Patientenrichtlinie und auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, ZESAR 2013, 143; Boecken Die Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte aus EG-rechtlicher Sicht, NZS 2005, 393; Brigola Die Preisbindung für Arzneimittel in der Falle des freien Warenverkehrs, NJW 2016, 3761; Bühs Rettungsdienstvergabe wieder vor dem EuGH, EuZW 2017, 804; Burholt Bericht der Europäischen Kommission zur kartell- und fusionskontrollrechtlichen Entscheidungspraxis im Arzneimittelsektor, PharmR 2019, 95; ders. Beschränkungen des Parallelhandels im Arzneimittelsektor – kartellrechtlicher Status Quo und Ausblick, PharmR 2019, 377; Burk Die Schlussanträge zum apothekenrechtlichen Fremdbesitzverbot, A&R 2009, 10; Calliess Europäischer Binnenmarkt und europäische Demokratie: Von der Dienstleistungsfreiheit zur Dienstleistungsrichtlinie – und wieder Retour? DVBl. 2007, 336; Dettling Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für den Gesundheitsschutz in der Europäischen Union, A&R 2006, 99; Eichenhofer Neue Koordination sozialer Sicherheit (VO (EG) Nrn. 883/2004, 987/2009), SGb 2010, 185; Eufinger „pay-for-delay-agreements“ als wettbewerbswidrige Patentverlängerungen im Pharmabereich, PharmR 2015, 385; Frenz Grenzüberschreitende medizinische Leistungen und Grundfreiheiten im Spiegel der EuGH-Rechtsprechung, MedR 2004, 296; ders. Krankenkassen im Wettbewerbs- und Vergaberecht, NZS 2007, 233; Frenz/Ehlenz Grenzüberschreitende Wahrnehmung von Gesundheitsdienstleistungen, MedR 2011, 629; Frenz/Götzkes Europäische Gesundheitspolitik nach Lissabon, MedR 2010, 613; Fuchs Luxemburg locuta – causa finita – quaestio non soluta, NZS 2002, 337; Gassner/Hübner Patientenmobilität und Patientenrechte – zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, GuP 2014, 46; Gerlinger/Mosebach/Schmucker (Hrsg.) Gesundheitsdienstleistungen im europäischen Binnenmarkt, 2010; Godry Qualitätssicherung durch Berufszulassung, MedR 2001, 348; Grabitz/Hilf/Nettesheim Das Recht der Europäischen Union, 66. Ergänzungslieferung 2019; Haage Die Möglichkeiten osteuropäischer Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland nach der Erweiterung der EU, ZMGR 2004, 231; ders. Die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, MedR 2008, 70; ders. Folgen der Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie für Ärzte und Zahnärzte, MedR 2014, 469; Hakenberg Die Möglichkeit der Vorlage an den Europäischen Gerichtshof am Beispiel der Niederlassungsfreiheit für Ärzte, MedR 2001, 507; Hanika Europäische Gesundheitspolitik, MedR 1998, 193; Hansen/Heilig Beschaffung von Arzneimitteln durch die Krankenkassen im vergaberechtsfreien Zulassungsverfahren, NZS 2017, 290; Hatje/Kindt Der Vertrag von Lissabon – Europa endlich in guter Verfassung?, NJW 2008, 1760; Heinemann/Tieben Die EU-Verordnung zu Kinderarzneimitteln, A&R 2007, 53; Heise Krankenhausfinanzierung und Beihilferecht – das Krankenhauswesen zwischen Gemeinwohlverpflichtung und Wettbewerb, EuZW 2015, 739; Henssler Der Richtlinienvorschlag über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, EuZW 2003, 229; Henssler/Kleen/Riegler Doc Morris III und die Auswirkungen auf das deutsche Fremd- und Mehrbesitzverbot, EuZW 2017, 723; Herbst Die neue EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, GuP 2011, 209; Hernekamp/Jäger-Lindemann Die neue Richtlinie zur Patientenmobilität, ZESAR 2011, 403; Hösch DocMorris, GewArch 2004, 98; Husmann Die Richtlinien der Europäischen Union, NZS 2010, 655; Igl/Ludwig Präzisierung der unionsrechtlichen Anforderungen an Heilberufe – Die Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen durch die Richtlinie 2013/55/EU und ihre Auswirkungen auf die Heilberufe, MedR 2014, 214; Kamann/Gey Wettbewerbsrecht im deutschen Gesundheitswesen – Grenzen der Integrierten Versorgung und der Kooperation von Krankenkassen, Leistungserbringern und pharmazeutischer Industrie, PharmR 2006, 255 und 291; Kaufmann Die Ausübung medizinischer Berufe im Lichte des EG-Vertrages, MedR 2003, 82; Kießling Das österreichische Verbot der Eizellspende in der Rechtsprechung des EGMR, GesR 2013, 458; Kingreen Zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im europäischen Binnenmarkt, NJW 2001, 3382; ders. Wettbewerb und Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen, ZMGR 2005, 163; ders. Ein neuer rechtlicher Rahmen für einen Binnenmarkt für Gesundheitsleistungen, NZS 2005, 505; ders. Das Gesundheitsrecht im Fokus von Grundfreiheiten, Kartell- und Beihilfenrecht, GesR 2006, 193; Koch Eine erste Bewertung der Entscheidung DocMorris des EuGH, EuZW 2004, 50; Koenig/Engelmann/Sander Parallelhandelsbeschränkungen im Arzneimittelbereich und die Freiheit des Warenverkehrs, GRUR Int. 2001, 919; Koenig/Paul Die Krankenhausfinanzierung im Kreuzfeuer der EG-Beihilfenkontrolle, EuZW 2008, 359; Koenig/Vorbeck Die Finanzierung von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft aus EG-beihilfenrechtlicher Perspektive, GesR 2007, 347; Köhler Europäische Bioethikkonvention – Beitritt unter Vorbehalt?, ZRP 2000, 8; König Biomedizinkonvention des Europarats, EU und deutsches Organhandelsverbot, MedR 2005, 22; Körner Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst, NJW 2003, 3606; Kunze/Kreikebohm Sozialrecht versus Wettbewerbsrecht – dargestellt am Beispiel der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, NZS 2003, 62; Laufs Das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin und das deutsche Recht, NJW 1997, 776; Lemor Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie auf ausgesuchte reglementierte Berufe, EuZW 2007, 135; Lenz Warenverkehrsfreiheit nach der DocMorris-Entscheidung zum Versand von Arzneimitteln, NJW 2004, 332; Lenz/Borchardt EU-Verträge, Kommentar nach dem Vertrag von Lissabon, 6. Auflage 2012; Lissel Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit, Notfall Rettungsmed 2004, 188; ders. Das neue europäische Kartellverfahrensrecht, RdE 2006, 47; Mand Die Entscheidung DocMorris: Grenzen des Arzneimittelversandhandels im Internet, MMR 2004, 155; ders. Der EuGH und das Fremdbesitzverbot für Apotheken, WRP 2010, 702; Mand/Burk Das Fremdbesitzverbot bei Apotheken als Funktionsvoraussetzung von Preiswettbewerb und Ausgabenbegrenzung in der GKV, A&R 2008, 107; dies. Totgesagte leben tatsächlich länger! – Die EuGH-Urteile zum apothekenrechtlichen Fremdbesitzverbot, A&R 2010, 51; Mann Randnotizen zum Richtlinienentwurf über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, EuZW 2004, 615; Masing Vorrang des Europarechts bei umsetzungsgebundenen Rechtsakten, NJW 2006, 264; Meyer-Ladewig/Petzold 50 Jahre Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, NJW 2009, 3749; Mögele Die EU und COVID-19: Befugnisse und Initiativen, EuZW 2020, 297; Müller Aktuelle Fragen zum europäischen Arzneimittelbegriff, EuZW 2009, 603; Neumann Solidarische Wettbewerbsordnung statt Vertragsarztrecht?, NZS 2002, 561; Neun/Otting Die EU-Vergaberechtsreform 2014, EuZW 2012, 446; Nowak Zum Genehmigungserfordernis im Rahmen der Erstattung von im EU-Ausland entstandenen Krankenhauskosten, EuZW 2003, 474; Oppermann Die Europäische Union von Lissabon, DVBl. 2008, 437; Pache Der Vertrag von Lissabon, NVwZ 2008, 473; Pitschas Europäisches Sozial- und Gesundheitsrecht „nach Lissabon“, NZS 2010, 177; Prieß Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach den neuen Vergaberichtlinien, NZBau 2015, 343; Ramsauer Soziale Krankenversicherung zwischen Solidarprinzip und Wettbewerb, NZS 2006, 505; Ratzel Grenzüberschreitender Gesundheitsmarkt innerhalb der EU, neue Chancen für Patienten und Leistungserbringer, MedR 1999, 510; Rehmann Die Abgrenzung der Arzneimittel von den Nahrungsergänzungsmitteln – die neuere Rechtsprechung, A&R 2009, 58; Reich/Helios Parallelimportzulassungen von Arzneimitteln, EuZW 2002, 666; Rixen Vergaberecht oder Sozialrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung? – Ausschreibungspflichten von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, GesR 2006, 49; Röbke Grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen innerhalb der Europäischen Union, MedR 2009, 79; Ruffert Internet-Apotheke und Dogmatik der Grundfreiheiten: Die Entscheidung DocMorris des EuGH, Jura 2005, 258; Sander Internationaler und europäischer Gesundheitsschutz, 2004; Sanders Was ist eine Familie? – Der EGMR und die Mehrelternschaft, NJW 2017, 925; Schulte Patientenmobilität in Europa, GesR 2012, 72; Schütze Kartellrechtliche Beurteilung von Beschaffungskooperationen im Gesundheitswesen, A&R 2006, 253; Schwarze EU-Kommentar, 4. Auflage 2018; Seitz Pay-for-delay-Verträge in der pharmazeutischen Industrie, EuZW 2016, 856; Sodan Europäisches Gemeinschaftsrecht und deutsches Krankenversicherungsrecht, GesR 2005, 145; Steinbeck Was ist ein Arzneimittel?, MedR 2009, 145; Stöbener de Mora Überall Beihilfen? – Die Kommissionsbekanntmachung zum Beihilfebegriff, EuZW 2016, 685; Stöcker Parallelhandel mit Arzneimitteln in der EU – Ein Sachstandsbericht, PharmR 2006, 415; Streinz EUV/AEUV, 3. Auflage 2018; ders. Das Verbot des Apothekenversandhandels mit Arzneimitteln, EuZW 2003, 37; Streinz/Ohler/Herrmann Der Vertrag von Lissabon zur Reform der EU, 3. Auflage 2010; Stumpf Aktuelle Entwicklungen im europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsrecht, DZWIR 2006, 99; Taupitz Die Menschenrechtskonvention zur Biomedizin – akzeptabel, notwendig oder unannehmbar für die Bundesrepublik Deutschland?, VersR 1998, 542; Tiedemann Koordinierung und Harmonisierung der grenzüberschreitenden Patientenmobilität in Europa, NZS 2011, 887; Udsching Die Finanzierung grenzüberschreitender medizinischer Dienstleistungen in Europa, MedR 2014, 719; Voland Die Auswirkungen des Lissabon-Vertrages auf den Arzneimittelsektor, A&R 2010, 195; Weilert Heterologe In-vitro-Fertilisation als europäisches Menschenrecht?, MedR 2012, 355; Weiß EU-Verfassungsvertrag und Biotechnologie, MedR 2005, 458; Westenberg Gesundheitsdienstleistungen in der EU – die geplante „Patienten-Richtlinie“, NZS 2009, 135; Wiesener DocMorris und die Aufhebung des Versandhandelverbots in Deutschland, GesR 2004, 43; Wollenschläger Das Verbot der heterologen In-vitro-Fertilisation und der Eizellspende auf dem Prüfstand der EMRK, MedR 2011, 21; ders. Patientenmobilität in der Europäischen Union – von der Rechtsprechung des EuGH zur neuen Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, EuR 2012, 149; Wunder Zur Vereinbarkeit von Wartelisten mit den Grundfreiheiten, MedR 2007, 21; ders. Zum Vorschlag des Erlasses einer Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung – Was ist neu?, MedR 2009, 324.

 

3. Kapitel Europäisches Gesundheitsrecht › A. Einführung

A. Einführung

1

Bei der Darstellung des europäischen Rechts ist zwischen dem Europarecht im engeren Sinne und dem Europarecht im weiteren Sinne zu unterscheiden. Das Europarecht im engeren Sinne umfasst das Recht der Europäischen Union. Das Gesundheitsrecht in der Europäischen Union findet sich in Abschnitt B. (siehe Rn. 2 ff.). Zum Europarecht im weiteren Sinne zählt unter anderem die Tätigkeit des Europarats. Die Darstellung des Gesundheitsrechts im Rahmen des Europarats folgt in Abschnitt C. (siehe Rn. 100).

3. Kapitel Europäisches Gesundheitsrecht › B. Gesundheitsrecht in der Europäischen Union

B. Gesundheitsrecht in der Europäischen Union

3. Kapitel Europäisches Gesundheitsrecht › B. Gesundheitsrecht in der Europäischen Union › I. Einführung

I. Einführung

1. Bedeutung der europäischen Einigung

2

Mit Ablauf des 31.1.2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgeschieden („Brexit“). Zuvor hatte die Europäische Union mit dem im Jahr 2004 vollzogenen Beitritt von zehn Staaten aus Ost- und Südeuropa und den Beitritten von Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007 und Kroatien im Jahr 2013 innerhalb kurzer Zeit eine erhebliche Ausdehnung erfahren.[1] Strukturelle Veränderungen waren für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union unabdingbar.

3

Der Versuch einer Modifikation, der am 29.10.2004 in Rom unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa, scheiterte im Frühjahr 2005 durch die negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Nach einer zweijährigen Reflexionsphase einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten am 23.6.2007 auf ein Mandat für eine Regierungskonferenz, die bis Ende 2007 einen Reformvertrag ausarbeiten sollte. Dieser Vertrag wurde am 13.12.2007 in Lissabon unterzeichnet. Die Ratifikation des Vertrages wurde durch das negative Referendum in Irland im Sommer 2008 zunächst gestoppt. Nach einigen Zugeständnissen sprach sich die irische Bevölkerung im Herbst 2009 für den Vertrag aus. Nach letzten Ratifikationen in Polen und Tschechien konnte der Vertrag von Lissabon[2] am 1.12.2009 in Kraft treten.[3]

4

Bei aller Kritik an bestehenden Unvollkommenheiten kann die europäische Einigung[4] und die damit verbundene Verwirklichung ihrer maßgeblichen Ziele, die Wahrung und Festigung des Friedens und der Freiheit in Europa, insbesondere auch im historischen Kontext nicht hoch genug bewertet werden.