Arbeitsrecht in der Umstrukturierung

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Literaturverzeichnis

Handbücher und Kommentare zum Arbeitsrecht

Arens, Wolfgang/Düwell, Franz-Josef/Wichert, Joachim (Hrsg.) Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht – Übertragung und Sanierung von Unternehmen, 2. Aufl. 2013

Ascheid, Reiner/Preis, Ulrich/Schmidt, Ingrid Kündigungsrecht, 4. Aufl. 2012

Bauer, Jobst-Hubertus/Haußmann, Katrin/Krieger, Steffen Umstrukturierung – Handbuch für die arbeitsrechtliche Praxis, 3. Aufl. 2015

Däubler, Wolfgang/Kittner, Michael/Klebe, Thomas/Wedde, Peter (Hrsg.) BetrVG – Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung und EBR-Gesetz, 15. Aufl. 2016

Etzel, Gerhard/Bader, Peter/Fischermeier, Ernst KR – Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 10. Aufl. 2013

Fitting, Karl (Begr.) Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, 28. Aufl. 2016

Grobys, Marcel/Panzer, Andrea StichwortKommentar Arbeitsrecht – Alphabetische Gesamtdarstellung – Individualarbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht, Prozessrecht, 2. Aufl. 2016, Edition 7

Henssler, Martin/Moll, Wilhelm/Bepler, Klaus (Hrsg.) Der Tarifvertrag – Handbuch für das gesamte Tarifrecht, 2. Aufl. 2016

Henssler, Martin/Willemsen, Heinz Josef/Kalb, Heinz-Jürgen (Hrsg.) Arbeitsrecht – Kommentar, 6. Aufl. 2014

Hess, Harald/Worzalla, Michael/Glock, Dirk u.a. Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 9. Aufl. 2014

Moll, Wilhelm (Hrsg.) Münchener Anwalts Handbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2009

Müller-Glöge, Rudi/Preis, Ulrich/Schmidt, Ingrid (Hrsg.) Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Aufl. 2016

Richardi, Reinhard (Hrsg.) Betriebsverfassungsgesetz, 15. Aufl. 2016

Röller, Jürgen (Hrsg.) Küttner – Personalbuch 2015, 22. Aufl. 2015

Schaub, Günter (Begr.) Arbeitsrechts-Handbuch, 16. Aufl. 2015

Stahlhacke, Eugen/Preis, Ulrich/Vossen, Reinhard Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 11. Aufl. 2015

Staudinger, Julius von (Begr.) Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse §§ 613a bis 619a (Dienstvertragsrecht 2), neubearb. Aufl. 2011

Tschöpe, Ulrich (Hrsg.) Arbeitsrecht Handbuch, 9. Aufl. 2015

Wiese, Günther/Kreutz, Peter/Oetker, Hartmut et al. Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 10. Aufl. 2014

Willemsen, Heinz Josef/Hohenstatt, Klaus S./Schweibert, Ulrike/Seibt, Christoph H. (Hrsg.) Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen – arbeitsrechtliches Handbuch, 4. Aufl. 2011

Wlotzke, Otfried/Preis, Ulrich/Kreft, Burghard Betriebsverfassungsgesetz Kommentar, 4. Aufl. 2009.

1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen

A.Motive für sowie Ziele von Unternehmensumstrukturierungen und -übertragungen1 – 4

B.Rein gesellschaftsrechtliche Maßnahmen5 – 71

I.Zielsetzung: Minimierung arbeitsrechtlicher Einflussnahme auf die Umstrukturierung5 – 61

1.Share Deal: Beschränkung des arbeitsrechtlichen Einflusses auf bloße Informationsrechte7 – 27

a)Anteilserwerb bzw. -veräußerung an nicht börsennotierten Unternehmen durch Kaufvertrag7 – 15

b)Exkurs: Gründung von Tochtergesellschaften16

c)Anteilserwerb bzw. -veräußerung an börsennotierten Unternehmen durch Kaufvertrag17 – 21

c)Erwerb von Konzernen (durch Konzernobergesellschaften)22

d)Anteilserwerb bzw. -veräußerung durch Umwandlungen nach dem UmwG23 – 26

e)(Begrenzte) Mitbestimmung durch Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat27

2.Kein Widerspruchsrecht außerhalb (bestimmter) übertragender Umwandlungen nach dem UmwG28 – 30

3.Share Deal nach dem UmwG als Mittel zur Tarifänderung31, 32

4.Share Deal bzw. Abschluss von Unternehmensverträgen als Mittel zur Veränderung der konzernbezogenen Mitbestimmung33 – 55

a)Erstmalige Bildung von Arbeitnehmervertretungen auf Konzernebene37

b)Erlöschen von Arbeitnehmervertretungen auf Konzernebene38 – 40

c)Geltung von Konzernbetriebsvereinbarungen41 – 43

d)Einführung und Beendigung von Holdingstrukturen44 – 49

aa)Einführung Holdingstrukturen44 – 48

bb)Beendigung von Holdingstrukturen49

e)Einführung von Spartenorganisation und Matrixstrukturen50 – 54

f)Einführung von sog. „Toller“-Modellen55

5.Gesellschafterwechsel zur Mitbestimmungsgestaltung56, 57

6.Änderungen des Gesellschaftsvertrags58, 59

7.Formwechsel als Mittel zur Mitbestimmungsgestaltung60, 61

II.Zielsetzung: Minimierung gesellschaftsrechtlicher Einflussnahme auf die Umstrukturierung/sonstiger Risiken62 – 71

1.Beachtung steuerlicher, kartellrechtlicher und regulatorischer Vorgaben63

2.Vermeidung gesellschaftsrechtlicher Einflussnahme64 – 67

3.Hoher gesellschaftsrechtlicher Aufwand für „geringen“ angestrebten arbeitsrechtlichen Effekt68, 69

4.Negative Auswirkungen auf wirtschaftliche Belastung durch Pensionsverbindlichkeiten bei der Wahl umwandlungsrechtlicher Lösungen70, 71

C.Arbeitsrechtliche Maßnahmen72 – 122

I.Organisatorische Veränderungen/Betriebsänderung73 – 86

1.Herausforderung: Beteiligung des zuständigen Betriebsrats74 – 76

2.Größte Einflussnahmemöglichkeit der betrieblichen Arbeitnehmervertretung77 – 86

a)Nachteilsausgleichsansprüche78 – 82

b)Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Umsetzung der geplanten Betriebsänderung bis zum Abschluss der Verhandlungen83

c)Praxisrisiko: Verkannte Betriebsänderung84 – 86

 

II.Betriebsübergang87 – 91

1.Bloßer Rechtsträgerwechsel87

2.Große Einflussnahmemöglichkeit der Belegschaft88 – 91

III.Mischformen (Betriebsänderung anlässlich eines Inhaberwechsels)92 – 111

1.Übertragung eines Betriebsteils und separate Fortführung beim Erwerber (Outsourcing)93 – 99

2.Spaltung in Anlage- und Betriebsgesellschaft100 – 104

3.Neugründung/Eingliederung von Betrieb(steil)en beim Erwerber (Insourcing)105, 106

4.Shop-in-Shop-Modelle/Leiharbeit107 – 109

5.Betriebsveräußerung mit Personalabbau110, 111

IV.Gegenstrategien der Unternehmensseite112 – 122

1.Vorübergehender Gemeinschaftsbetrieb113

2.Vermeidung von Zustimmungsverweigerungen oder Massenwidersprüchen durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungsformen114, 115

3.Erleichterungen in der Insolvenz116 – 122

a)Betriebsänderungen117 – 121

b)Betriebsübergang122

D.Wichtige sonstige (nicht rechtliche) Gesichtspunkte123 – 129

E.Besonderheiten bei der Umstrukturierung und Privatisierung öffentlich-rechtlicher Rechtsträger130 – 156

I.Umstrukturierung innerhalb des öffentlichen Dienstes131 – 136

1.Erscheinungsformen der Umstrukturierung innerhalb des öffentlichen Dienstes132 – 134

2.Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB135, 136

II.Privatisierungen137 – 156

1.Maßgeblichkeit des gewählten Gestaltungsinstruments138, 139

2.Gestaltungsinstrumente im Überblick140 – 150

a)Privatisierung durch Gesetz140 – 142

b)Umwandlungsrechtliche Maßnahmen143, 144

c)Share Deal145

d)Asset Deal146 – 150

3.Typischerweise wichtige Gesichtspunkte151 – 156

a)Betriebliche Altersversorgung151

b)Betriebliche Mitbestimmung152 – 156

Inhaltsverzeichnis

A. Motive für sowie Ziele von Unternehmensumstrukturierungen und -übertragungen

B. Rein gesellschaftsrechtliche Maßnahmen

C. Arbeitsrechtliche Maßnahmen

D. Wichtige sonstige (nicht rechtliche) Gesichtspunkte

E. Besonderheiten bei der Umstrukturierung und Privatisierung öffentlich-rechtlicher Rechtsträger

Literatur

Kommentare und Handbücher

Arens, Wolfgang/Düwell, Franz-Josef/Wichert, Joachim (Hrsg.) Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht – Übertragung und Sanierung von Unternehmen, 2. Aufl. 2013; Bauer, Jobst-Hubertus/Haußmann, Katrin/Krieger, Steffen Umstrukturierung – Handbuch für die arbeitsrechtliche Praxis, 3. Aufl. 2015; Beseler, Lothar/Düwell, Franz Josef/Göttling, Wulfhard Arbeitsrechtliche Probleme bei Betriebsübergang, Betriebsänderung, Unternehmensumwandlung, 4. Aufl. 2011; Blanke, Thomas/Fedder, Sebastian Privatisierung, 2. Aufl. 2010; Conze, Peter/Karb, Svenja/Wölk, Wolfgang Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst, 4. Aufl. 2014; Fitting, Karl (Begr.) Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, 27. Aufl. 2014; Forst, Gerrit Die Beteiligungsvereinbarung nach § 21 SEBG, 2010; Gaul, Björn/Ludwig, Daniel/Forst, Gerrit (Hrsg.) Europäisches Mitbestimmungsrecht, 2015; Groeger, Axel (Hrsg.) Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 2014; Henssler, Martin/Willemsen, Heinz Josef/Kalb, Heinz-Jürgen (Hrsg.) Arbeitsrecht – Kommentar, 6. Aufl. 2014; Hoops, Antje Die Mitbestimmungsvereinbarung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), 2009 (zugl. Diss. Hamburg 2008); Mückl, Patrick Arbeitsrecht in Krise und Insolvenz, 2014; ders. Arbeitsrecht in Krise und Insolvenz, 2. Aufl. 2015; Müller-Glöge, Rudi/Preis, Ulrich/Schmidt, Ingrid (Hrsg.) Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Aufl. 2016; Richardi, Reinhard (Hrsg.) Betriebsverfassungsgesetz, 15. Aufl. 2016; Rolfs, Christian/Kreikebohm, Ralf/Giesen, Richard et al. (Hrsg.) Beck‚scher Online-Kommentar Arbeitsrecht, 38. Edition (Stand: 1.12.2015); Sieg, Rainer/Maschmann, Frank Unternehmensumstrukturierung aus arbeitsrechtlicher Sicht, 2. Aufl. 2010; Tschöpe, Ulrich (Hrsg.) Arbeitsrecht Handbuch, 9. Aufl. 2015; Wiese, Günther/Kreutz, Peter/Oetker, Hartmut et al. Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 10. Aufl. 2014; Willemsen, Heinz Josef/Hohenstatt, Klaus S./Schweibert, Ulrike/Seibt, Christoph H. (Hrsg.) Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen – arbeitsrechtliches Handbuch, 4. Aufl. 2011; Wlotzke, Ottfried/Wißmann, Hellmut/Koberski, Wolfgang/Kleinsorge, Georg Mitbestimmungsrecht, 4. Aufl. 2011.

Aufsätze

Bauer, Jobst-Hubertus/Herzberg, Dana Arbeitsrechtliche Probleme in Konzernen mit Matrixstrukturen, NZA 2011, 713; Beck, Ralf/Klar, Michael Asset Deal versus Share Deal – Eine Gesamtbetrachtung unter expliziter Berücksichtigung des Risikoaspekts, DB 2007, 2819; Besgen, Nicolai/Langner, Sören D. Zum Übergangsmandat des Personalrats bei der privatisierenden Umwandlung, NZA 2003, 1239; Goldenbaum, Gunnar/Strunk, Günther Zusammenwirken von UmwStG 1995 und Mitunternehmererlaß – Spaltung auch bei Nichtvorliegen von Teilbetrieben?, DStR 1995, 1773; Kast, Matthias/Freihube, Dirk Privatisierung öffentlicher Arbeitgeber – Rechtliche Vorgaben und vertragliche Gestaltungsspielräume für die Überleitung der Arbeitnehmervertretung, DB 2004, 2530; Mückl, Patrick Anmerkung zum Urteil des BAG vom 19.12.2013, Az. 6 AZR 790/12 – Zur Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur nach Insolvenzeröffnung, EWiR 2014, 295; ders. Betriebsübergang und Matrix-Struktur – Welche Arbeitnehmer sind erfasst?, DB 2015, 2695; ders. Das Arbeitsrecht der Energiewirtschaft, 2015; Mückl, Patrick/Koehler, Lisa-Marie Rechtsfolgen unwirksamer Vereinbarungen über die Organisation der Betriebsverfassung, NZA-RR 2009, 513; Mückl, Patrick/Krings, Hannah Betriebsvereinbarungen und Insolvenzanfechtung, ZIP 2015, 1714; dies. Effektive Beendigung der Tarifbindung in der Insolvenz, BB 2012, 769; dies. Rettung des durch den vorläufigen Insolvenzverwalter abgeschlossenen Interessenausgleichs mit Namensliste, ZIP 2012, 106; Müller-Bonanni, Thomas/Mehrens, Christian Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen funktionaler Konzern-Steuerungsmodelle, ZIP 2010, 2228; Pulte, Peter Betriebsgröße und Arbeitsrecht, BB 2005, 549; Rieble, Volker Betriebsführungsvertrag als Gestaltungsinstrument, NZA 2010, 1145; Scharff, Bettina Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen bei Umstrukturierungen auf Unternehmens- und Betriebsebene, BB 2016, 437; Willmer, Christian/Fuchs, Simone/Berner, Hans-Joachim Der Widerspruch des Arbeitnehmers nach § 613a VI BGB als Sanierungsinstrument – Die Widerspruchslösung, NZI 2015, 263; Zeising, Patrick/Vogt, Volker Store-in-Store-Konzepte: Eine arbeitsrechtliche Bewertung, BB 2011, 2165.

1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen › A. Motive für sowie Ziele von Unternehmensumstrukturierungen und -übertragungen

A. Motive für sowie Ziele von Unternehmensumstrukturierungen und -übertragungen

1

Unternehmensumstrukturierungen und -übertragungen erfolgen in der Praxis aus den unterschiedlichsten Motiven heraus und mit den unterschiedlichsten Zielen.[1] Neben strategischen Motiven und Zielen wie


der Erleichterung einer Veräußerung (Bsp.: Konzentration auf das Kerngeschäft) bzw. Stilllegung (Ziel: Personalabbau, Motiv: Kostensenkung) bestimmter Unternehmen oder Unternehmensteile,

werden in der Praxis durchaus häufig auch spezifisch arbeitsrechtlich motivierte Ziele verfolgt. Diese reichen von

 

einer Effizienzsteigerung durch Veränderung der organisatorischen Abläufe zur Erzielung von Synergieeffekten (Motiv: Wettbewerbsfähigkeit steigern oder erhalten),
bis hin zur Vereinheitlichung oder Veränderung von Arbeitsbedingungen (Leistungsverdichtung, Kostenreduktion).

2

So vielgestaltig die Motive und Ziele von Unternehmensumstrukturierungen bzw. -übertragungen sind, so zahlreich sind auch die Gestaltungsmöglichkeiten, die zur Erreichung entsprechender Ziele zur Verfügung stehen.

3

Angesichts der komplexen Motivations- und Interessenlage, die hier lediglich nur schemenhaft skizziert werden können, erschließt sich schnell, dass eine Einheitslösung ebenso wenig existiert wie eine in aller Regel vorteilhafte Lösung. Maßgeblich für die Wahl des richtigen Gestaltungsmodells sind vielmehr der rechtliche und tatsächliche Rahmen sowie die Interessenlage im konkreten Fall.

4

Der Interessenlage im konkreten Fall kann ggf. auf ganz unterschiedlicher Ebene Rechnung getragen werden. Denn denkbar sind ausgehend davon, welche Ziele vorrangig verfolgt werden sollen, entweder rein gesellschaftsrechtliche oder rein arbeitsrechtliche (z.B. rein tatsächlich-organisatorische) bzw. eine Kombination aus gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen.[6]

Anmerkungen

[1]

Vgl. zur wirtschaftlichen Entwicklung und ihrer Auswirkung auf Umstrukturierungstrends (allerdings bisweilen etwas polemisch) Beseler/Düwell/Göttling/Düwell S. 329 ff.; vgl. zu Motiven für Umstrukturierungen ferner Sieg/Maschmann Rn. A 4 ff.

[2]

Auf kartellrechtliche Vorgaben weist zu Recht WHSS/Willemsen Rn. B 138 f. hin.

[3]

Vgl. zu gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Umstrukturierungen zur Compliance mit Unbundlingvorgaben in der Energiewirtschaft Mückl Arbeitsrecht der Energiewirtschaft, Kap. 2 Rn. 56 ff., 245 ff.

[4]

Goldenbaum/Strunk DStR 1995, 1773; Arens/Düwell/Wichert/Arens/Düwell § 4 Rn. 3; WHSS/Willemsen Rn. B. 134 ff.

[5]

Vgl. zu einer beispielhaften Aufzählung von Schwellenwerten, die zu vermeiden Motivation einer Umstrukturierung sein kann z.B. Arens/Düwell/Wichert/Arens/Düwell § 4 Rn. 3 sowie Pulte BB 2005, 549.

[6]

Vgl. zu einem Überblick über Aspekte, die bei der Planung einer Umstrukturierung beachtet werden müssen, z.B. Bauer/Haußmann/Krieger Teil 1 B. Rn. 1 ff.

1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen › B. Rein gesellschaftsrechtliche Maßnahmen

B. Rein gesellschaftsrechtliche Maßnahmen

1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen › B. Rein gesellschaftsrechtliche Maßnahmen › I. Zielsetzung: Minimierung arbeitsrechtlicher Einflussnahme auf die Umstrukturierung

I. Zielsetzung: Minimierung arbeitsrechtlicher Einflussnahme auf die Umstrukturierung

5

Soweit die Bedingungen, unter denen die Umstrukturierung erfolgen soll, bzw. deren Zielsetzung eine möglichst geringe Einflussnahme arbeitsrechtlicher Vorgaben bzw. der Mitarbeiter und ihrer Vertretungen als wünschenswert erscheinen lassen, sollte (vorbehaltlich gegenläufiger steuerlicher und sonstiger Implikationen) im Zweifel eine rein gesellschaftsrechtliche Gestaltungsform gewählt werden.[1]

6

Bei rein gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen bestehen in der Regel die geringsten Beteiligungs- und Einwirkungsrechte der Arbeitnehmerseite.

1. Share Deal: Beschränkung des arbeitsrechtlichen Einflusses auf bloße Informationsrechte

a) Anteilserwerb bzw. -veräußerung an nicht börsennotierten Unternehmen durch Kaufvertrag

7

So ist z.B. im Fall eines reinen Kaufs bzw. Verkaufs von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) an nicht börsennotierte Unternehmen lediglich nach § 106 BetrVG der Wirtschaftsausschuss[2] bzw. – im Fall eines Kontrollerwerbs in Unternehmen, in denen kein Wirtschaftsausschuss besteht – gem. § 109a BetrVG der zuständige Betriebsrat rechtzeitig über entsprechende Planungen zu unterrichten.[3]

8

Praxistipp:

Dies gilt auch bei einem Angebot zum Erwerb von Wertpapieren einer börsennotierten Zielgesellschaft nach § 10 WpÜG (vgl. zu Beteiligungsrechten nach dem WpÜG sogleich unter Rn. 17 ff.). Auch hier erschöpft sich die Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen des Bieters zunächst in einer Information an und einer Beratung mit seinem Wirtschaftsausschuss nach § 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG.[4]

9

Ein Mitentscheidungsrecht im Sinne eines Zustimmungserfordernisses oder Ähnliches existiert für die Arbeitnehmervertretungen (lässt man einen mitbestimmten Aufsichtsrat einmal unberücksichtigt) demgegenüber nicht. Insofern kann der Betriebsrat die Durchführung eines derartigen Share Deals, sofern sich die Maßnahme im Anteilserwerb erschöpft, auch nicht (ggf. im Wege einer einstweiligen Verfügung) verzögern oder gar verhindern. Gleiches gilt für die Mitarbeiter.[5]

10

Praxistipp:

Geachtet werden muss in derartigen Fällen aber auf Change-of-Control-Klauseln, die ggf. ein (kurzfristiges) Ausscheiden wichtiger Know-how- und Leistungsträger bei einem Anteilsinhaberwechsel – u.U. gegen Zahlung einer erheblichen Abfindung – ermöglichen.[6] Häufig werden derartige Klauseln noch unmittelbar vor dem Gesellschafterwechsel (Share Deal) vereinbart. Das Vorliegen derartiger Klauseln muss im Due Diligence-Prozess[7] geprüft und ein Ausschluss von Schäden durch derartige Klauseln durch Vorgaben im Anteilskaufvertrag (Share Purchase Agreement) oder anderweitige Maßnahmen abgesichert werden.

11

Die Nichtbeteiligung bzw. nicht ordnungsgemäße Beteiligung der zuständigen Arbeitnehmervertretung ist allerdings nach § 121 BetrVG immerhin eine bußgeldbewerte Ordnungswidrigkeit. Für ein Eingreifen von § 23 Abs. 3 BetrVG wird man in der Regel eine dauerhafte Pflichtverletzung, d.h. einen wiederholten und hartnäckigen Verstoß gegen die Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses und/oder Betriebsrats verlangen müssen.[8]

12

Praxistipp:

Nicht Gegenstand der Unterrichtungspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss bzw. Betriebsrat ist allerdings die Vorlage des Kaufvertrags.[9] Denn Hintergrund für die Beteiligung des Wirtschaftsausschusses ist nicht die rein gesellschaftsinterne Maßnahme der Anteilsveräußerung als solcher, sondern die durch sie bedingte Veränderung in der Zusammensetzung des Gesellschafterkreises, die als solche mittel- bis kurzfristig Einfluss auf die Unternehmenspolitik und -strategie haben kann.[10]

13

Die Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses und des zuständigen Betriebsrats erschöpfen sich grundsätzlich auch dann in den vorgenannten Rechten, wenn der Erwerb von Unternehmensanteilen dem Arbeitgeber strategische Chancen im Hinblick auf zukünftige Betriebsänderungen ermöglicht.[11]

14

Beispiel:

Dies gilt z.B. dann, wenn ein Konkurrenzunternehmen als neues Tochterunternehmen im Wege des Share Deal erworben wird. Damit mag sich zwar die Chance auf Synergieeffekte und damit – ggf. sogar naheliegend – das Risiko einer zukünftigen Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG ergeben. Führt man sich aber vor Augen, dass erst entsprechende konkrete Planungen, die nach der jüngsten Rechtsprechung des BAG[12] ggf. sogar in entsprechenden Beschlüssen der Gesellschafter, des Vorstands bzw. der Geschäftsführer dokumentiert sein dürfen, ohne dass darin eine Verletzung der Mitbestimmungsrechte liegt, Beteiligungsrechte gemäß §§ 111 ff. BetrVG in Form von Informations- und Beratungsrechten auslösen, scheidet eine Beteiligung nach §§ 111 ff. BetrVG im Hinblick auf den bloßen Anteilskauf auch dann offensichtlich aus, wenn er naheliegender Weise in der Zukunft zu einer Betriebsänderung i.S.d. §§ 111 ff. BetrVG führen kann.[13]

15

Praxistipp:

Werden im Nachgang zu einem Gesellschafterwechsel Unternehmensorgane neu besetzt, ist es denkbar, dass sich aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) bzw. gegenüber dem Wirtschaftsausschuss (§ 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG) Informationspflichten ableiten.[14] In der Praxis ist dies ohnehin eine Selbstverständlichkeit.