Internal Investigations

Tekst
0
Recenzje
Przeczytaj fragment
Oznacz jako przeczytane
Czcionka:Mniejsze АаWiększe Aa

c) Zeitliche Aspekte

114

In der Praxis wird man nicht selten vor der Frage stehen, wann der beste Zeitpunkt für eine geplante Observation ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es bestimmte Parameter gibt, die bereits für sich ein Ausschlusskriterium darstellen können. So sind Feiertage oder auch persönliche Festtage (Geburtstag der ZP) per se kritisch, da sie oft dazu führen, dass Menschen ihren gewohnten Tagesablauf ändern und damit die Berechenbarkeit auch für die Observanten abnimmt.

115

Die Observation eines Objektes an einem Tag, an dem dieses geschlossen ist, verursacht in aller Regel nur Kosten und führt zu keinen Ergebnissen. Auch wenn dieser Widerspruch evident ist, sollte er sehr wohl berücksichtigt werden.

116

Wenn es sich vermeiden lässt, sollten Observationsmaßnahmen nicht zwingend in Zeitfenstern erfolgen, in denen mit schlechten Sichtverhältnissen gerechnet werden muss. Sofern für die kommenden Tage Unwetter zu erwarten sind, kann eine Verschiebung der Observationsmaßnahmen durchaus eine Option sein.

5. Auswahl der Observanten

117

Der Ermittlungsführer einer internen Untersuchung verfügt im günstigsten Fall über unternehmenseigene Ermittlungsressourcen. Mit entsprechend ausgebildeten und erfahrenen Mitarbeitern lassen sich ggf. viele Ermittlungsschritte zur Vorbereitung einer Observation durchführen und auch professionell umsetzen.

118

Die eigentliche Observation erfordert aber, wie bereits dargestellt, erhebliches theoretisches Wissen und auch praktische Erfahrung. Wie nah darf man sich einer Zielperson nähern, ohne aufzufallen; in welchem Rhythmus sollten die Observationsfahrzeuge gewechselt werden, wo sind die Observanten zu platzieren und mit welchem Kräfteansatz sollten einzelne Zielobjekte überwacht werden sind alles Fragestellungen, die von nicht ausgebildeten und unerfahrenen Ermittlern kaum korrekt zu beantworten sind. Auch das häufig im Rahmen einer Observation erforderliche „Eintauchen in eine anonyme Menschenmasse“ muss geübt und praktiziert werden, bevor es in einer Observation professionell eingesetzt werden kann. Nicht zuletzt muss ausgeschlossen werden, dass die Zielperson einzelne Observanten bereits persönlich kennt oder als Mitarbeiter wahrgenommen haben könnte.

119

Qualifizierte Observanten sind zudem in der Lage die rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns einzuschätzen und auch in unvorhersehbaren Situationen rechtssicher entscheiden zu können. Sofern sie über ausreichendes Erfahrungswissen verfügen werden sie die den Auftraggeber einer Observation bereits in der Vorbereitung sorgsam beraten.

120

Aus den genannten Gründen dürfte sich die Durchführung einer Observation mit unternehmenseigenen Mitarbeitern in aller Regel verbieten. Der Untersuchungsführer wird folglich auf Dritte zugreifen müssen. Bei diesen wird es sich in der Regel um Detektive handeln, die eine überwachungsbedürftige Tätigkeit nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 GewO wahrnehmen. Bei der Auswahl geeigneter Observanten ist darauf zu achten, dass die einschlägigen Gewerbevorschriften ebenso erfüllt werden, wie die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit.

Anmerkungen

[1]

Fleischer S. 29 ff.

[2]

BND Arbeitsfelder Informationsgewinnung, online unter: www.bnd.bund.de/DE/Auftrag/Informationsgewinnung/Informationsgewinnung_node.html;jsessionid=A654D394C4ABDDE8287C802621B1CF9C.2_cid386; letzter Zugriff am 3.3.2016.

[3]

Vgl. BVerfG 27.2.2008, 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07, Absatz-Nr. 310.

[4]

Umfassend beschrieben u.a. im FM 2-22.3 Human Intelligence Collector Operations Handbuch des HQ des Department of the Army (09/2006); siehe auch Margolis S. 45 f.

[5]

Der Begriff Social Engineering kann als Konstruktion sozialer Beziehungen verstanden werden, um hierdurch Informationen zu erlangen, die der Betroffene sonst nicht freiwillig preisgegeben hätte. Umfassend zu den Techniken und rechtlichen Aspekten bei Fleischer S. 37 ff.

[6]

Einen umfassenden Überblick bietet Worcester in: www.wiwo.de/technologie/digitale-welt/mehr-oder-weniger-intelligence-ueber-die-rolle-der-geheimdienste/12159738.html, letzter Zugriff am 15.3.2016.

[7]

Es sollte im Einzelfall geprüft werden, ob die Lizenzbestimmungen der Freeware-Versionen den Einsatz zu gewerblichen Recherchezwecken erlauben. Im Zweifelsfall sind kostenpflichtige Versionen zu verwenden, die oft einen größeren Anwendungsbereich erlauben und auf aktuellere Datenbanken zugreifen.

1. Teil Ermittlungen im Unternehmen › 8. Kapitel Personenüberwachung durch Observationen › IV. Umsetzung/Durchführung

IV. Umsetzung/Durchführung

1. Observationsgrundsätze

121

Frei zugängliche und umfassende Literatur über die Grundsätze, die es bei der Durchführung einer Observation zu beachten gilt, ist rar gesät. Das einschlägige polizeiliche Standardwerk ist aus gutem Grund als sog. Verschlusssache eingestuft.

122

Es liegt im Grundsatz der bereits beschriebenen Heimlichkeit (vgl. Rn. 1), dass die wesentlichen operativen Grundzüge nicht öffentlich kommuniziert werden. Im Folgenden sollen demzufolge einzelne ausgewählte Aspekte geschildert werden.

123

Die Durchführung von Observationsmaßnahmen sollte stets geheim gehalten werden und nur einem stark begrenzten Kreis an Personen gegenüber mitgeteilt werden. Je kleiner der Kreis der Beteiligten ist, desto geringer ist die Möglichkeit des Informationsabflusses. Zudem wird hierdurch auch der Schutz der Individualrechte der Zielperson gewährleistet, da nur wenige über die Erhebung personenbezogener Daten Bescheid wissen.

124

Auch die Identitäten der Observanten sollten geheim gehalten werden. Aus diesem Grunde werden die Identitäten der Observanten in einem Observationsbericht nicht offen sondern i.d.R. pseudonymisiert erfasst. Da Observanten in einem Gerichtsprozess als Zeugen benannt werden müssen, muss die Identität jedes einzelnen Observanten reproduzierbar erfasst werden. Dies geschieht in einer Zweitschrift, die bei den Observationskräften verbleibt und jederzeit die Benennung einzelner Observanten ermöglicht.

125

Aus den bereits genannten Gründen werden auch die zum Einsatz gekommenen Fahrzeuge der Observanten in den Dokumentationen nicht detailliert aufgeführt, insbesondere werden keine amtlichen Kennzeichen dokumentiert. Für den Bericht ist es ausreichend, die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge zu nennen

126

Zur Geheimhaltung trägt auch eine durchgängige Anonymisierung oder Pseudonymisierung bei i.S.d. § 3 Abs. 6 und 6a BDSG. (Beispiel: ZP1 anstelle des tatsächlichen Namens). Zusätzlich sichert die durchgängige Berücksichtigung dieser Prinzipien den rechtlich gebotenen Schutz personenbezogener Daten.

127

Observationen sollten grundsätzlich durch mindestens zwei Observanten durchgeführt werden. Je nach Umfang der Observation kann es erforderlich sein mehrere Teams, Wechselfahrzeuge oder sonstige Alternativen bereit zu halten.

128

Bei einer laufenden Observation ist zu berücksichtigen, dass nicht alle denkbaren Situationen, die sich aus dem Observationsverlauf ergeben könnten, vorher geplant oder bewertet werden können. Was passiert, wenn die Zielperson zu einem Flughafen fährt und offenbar einen Flug gebucht hat? Sollen die Observanten folgen oder soll die Observation abgebrochen werden? Oder wenn die Zielperson völlig unerwartet nach Feierabend ins Büro zurückfährt und dort eventuell vertrauliche Daten ausspioniert? In diesen Fällen muss das Observationsteam einen Ansprechpartner haben, der Sachverhaltskenntnisse besitzt und entscheidungsbefugt ist. Dieser Mitarbeiter dürfte in aller Regel im Kreis der Auftraggeber der Observation zu finden sein und muss während der gesamten Dauer der Observation als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Er muss im Zweifel den Abbruch der Observation anordnen oder bestimmte flankierende Maßnahmen anordnen und durchsetzen können. Dieser Ansprechpartner/Entscheider muss den zugrundeliegenden Sachverhalt durchdrungen haben und in kürzester Zeit Entscheidungen fällen können, die sowohl juristisch einwandfrei als auch im Sinne der gesamten Untersuchung sinnhaft sind.

129

Für alle Observanten gilt stets der Grundsatz, das Entdeckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Gut ausgebildete Observanten werden im Zweifel eine Zielperson lieber aus den Augen verlieren, als zu riskieren, erkannt zu werden. Dies muss auch stets die Vorgabe bei der Observationsplanung sein.[1]

 

130

Eine rollende Observation über mehrere Tage mit einer Zielperson, die eventuell mit einer Überwachung rechnet, erfordert einen vollkommen anderen Ressourceneinsatz als eine stationäre Zielobservation an einem Objekt. Als Faustregel kann angenommen werden, dass eine rollende Observation mindestens drei Observanten mit drei Fahrzeugen erfordert.[2] Dieser Personalansatz kann bei günstigen Rahmenbedingungen ausreichend sein, eine unbedarft agierende Zielperson für maximal zwei Tage zu observieren. Bei längerem Observationsverlauf steigt das Entdeckungsrisiko für die Observanten deutlich und kann nur durch den Einsatz weiterer Observanten und weiterer Fahrzeuge minimiert werden.

131

Selbstverständlich sind auch die Art der Fahrzeuge und das Auftreten der Observanten für den Verlauf der Observation von erheblicher Bedeutung. Eine Zielperson, die einen schnellen Sportwagen fährt und erwartungsgemäß auf der Autobahn unterwegs sein wird, kann nicht über einen längeren Zeitraum mit schwach motorisierten Kleinwagen verfolgt werden. Sofern zu erwarten ist, dass die Zielperson sich über einen längeren Zeitraum in verschiedenen Regionen Deutschlands aufhält, ist zu berücksichtigen, dass allein durch diesen Umstand das Entdeckungsrisiko einer rollenden Observation erheblich zunehmen kann. Wenn Observanten aus München eine Zielperson über einen längeren Zeitraum zum Beispiel bis nach Berlin und dann auch noch in der Stadt observieren soll, kann allein die Verwendung von Fahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen der Stadt München die Entdeckungswahrscheinlichkeit in Berlin signifikant erhöhen.

132

Eine Zielperson, deren persönliche Kontakte in einer Spielbank dokumentiert werden sollen, kann nicht von Observanten beobachtet werden, die allein auf Grund ihres Auftretens und ihrer Kleidung in einer Spielbank auffallen würden. Insoweit ist evident, dass es einen engen Zusammenhang zwischen dem Observationsziel, der Dauer der Observation, den Zielpersonen bzw. Zielobjekten und den eingesetzten Observanten sowie deren Ausrüstung geben muss.

133

Jede sachverhaltsrelevante Wahrnehmung eines Observanten muss unmittelbar an die anderen Observationskräfte übermittelt werden können, um gemeinsame Reaktionen zu ermöglichen. Wenn die Zielperson beispielsweise in ein Fahrzeug steigt und ihren Wohnort verlässt, müssen selbstverständlich alle Observationskräfte diese Information unmittelbar erhalten. Andernfalls wäre eine Verfolgung der Zielperson bereits in der Anfangsphase der Observation zum Scheitern verurteilt.

134

Die störungsfreie und auch verdeckt mögliche Kommunikation zwischen den Observanten ist somit von zentraler Bedeutung für jede erfolgreiche Observation. Die aktuell zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten dürften jedoch diese Anforderungen problemlos ermöglichen. Freiverkäufliche Funkgeräte arbeiten in Deutschland heute fast ausschließlich mit der sog. PMR-Technik. Es handelt sich hierbei um eine für jedermann frei verwendbare Funkanwendung. Hierbei werden durch handelsübliche Walkie-Talkies meist bis zu 8 Funkkanäle unterstützt. Der Abstand der verwendeten Funkfrequenzen beträgt dabei 12,5 Kilohertz. Die Observanten verwenden alle den gleichen, vorher festgelegten Kanal und können damit untereinander ungestört kommunizieren. Moderne Geräte unterstützen noch das sog. Pilottonverfahren um Störungen zwischen zwei Funkgruppen, die zufällig denselben Funkkanal gewählt haben, zu vermeiden. Damit werden nur die Meldungen gehört, die sowohl denselben Kanal als auch den gleichen Pilotton verwenden.

135

Die Sendeleistung dieser Geräte ist in Deutschland auf 500 mW beschränkt.[3] Damit werden allerdings im freien Gelände Reichweiten von bis zu 10 km überbrückt. In eng bebauten Städten dürfte aber immerhin noch eine Reichweite von 3 km realistisch sein und damit sind die Anforderungen an eine Observation erfüllt. Die Geräte werden im Handel zumeist in sog. Sets mit 2–4 Geräten verkauft.

136

Es darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die Kommunikation mit Sprechfunkgeräten einer gewissen Übung bedarf und keineswegs selbsterklärend ist. Es müssen eindeutige und vorher vereinbarte Funknamen vergeben werden, die auch keinen Rückschluss auf den Auftrag, die Zielperson oder die wahre Identität der einzelnen Observanten zulässt. Eine sog. Funkdisziplin ist einzuhalten, d.h. Funkgespräche werden auf das absolut notwendige Minimum beschränkt.

137

Zur Unterstützung der Funkkommunikation bzw. als Backup sind selbstverständlich auch Mobiltelefone ein heute unverzichtbares Hilfsmittel zur Durchführung einer Observation.

138

Während einer Observation wird es immer wieder darauf ankommen, optisch wahrnehmbare Informationen zweifelsfrei zu erkennen und gegebenenfalls auch dokumentieren zu können. Unerlässlich ist in diesem Zusammenhang die Ausrüstung der Observationskräfte (vgl. 2.5) mit Ferngläsern, ggf. freiverkäuflichen Nachtsichtgeräten und Foto/Videotechnik. Entsprechend der funktechnischen Ausrüstung ist auch hier mindestens semi-professionelles Equipment vorzuziehen. Die Fotoausrüstung muss zur Beschaffung beweiskräftiger Bilder über ein leistungsfähiges Zoomobjektiv verfügen, das auch bei geringen Lichtverhältnissen noch akzeptable Bilder erzeugen kann.

139

Für die spätere Berichtsfertigung ist es unerlässlich, bestimmte Zeitabläufe genau zu dokumentieren. Wann hat die Zielperson das Haus verlassen? Welches Kennzeichen hatte das Fahrzeug? Wann fand das Treffen mit einer weiteren Person statt? Was hat die Zielperson angehabt usw. Zur lückenlosen Dokumentation hat sich in der praktischen Durchführung der Einsatz von Diktiergeräten bewährt. Diese erlauben es den Observanten, während der Observation sofort und fortlaufend alle Wahrnehmungen aufzuzeichnen und später punktgenau zu reproduzieren.

2. Dokumentation

a) Observationsprotokoll

140

Während der Observation ist ein stets aktuelles und möglichst detailliertes Observationsprotokoll zu führen. In diesem sollen möglichst handschriftlich Ort, Zeit und wesentliche Feststellungen vermerkt werden. Das fortlaufende Protokoll wird in der Regel handschriftlich geführt, tagesaktuell abgeschlossen und dem Leiter der Untersuchungen täglich vorgelegt. Entscheidungserhebliche Feststellungen, die zu einer veränderten Einschätzung der tatsächlichen oder rechtlichen Lage führen sind deutlich zu machen. Sofern Bild- oder Videoaufzeichnungen gefertigt werden, ist dies im Protokoll an der entsprechenden Stelle zu vermerken.

141

In der Praxis bewährt hat sich eine tabellarische Darstellung der Ergebnisse unter exakter Wiedergabe der Zeitabläufe. Beispielhaft könnte ein Observationsprotokoll wie folgt aussehen:


Datum: 12.12.2015 Ergebnisse
07:30 Uhr Beginn der Observation des Wohnortes der ZP
08:00 Uhr ZP 1 besteigt das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen NN.NN.NN
08:45 Uhr ZP 1 erreicht mit dem o.a. Fahrzeug seinen Arbeitsplatz in NN.NN.NN
12:00 Uhr ZP 1 verlässt das Bürogebäude und begibt sich zu Fuß zur Gaststätte XX an der Adresse NN.NN.NN
12:15 Uhr ZP 1 trifft vor der Gaststätte einen Mann. Beschreibung: NN.NN.NN Beweis: Foto, aufgenommen von Observant 03
13:00 Uhr ZP 1 kehrt zurück an seinen Arbeitsplatz
13:00 Uhr Unbekannter Mann besteigt vor der o.a. Gaststätte PKW mit dem amtl. Kennzeichen NN.NN.NN
13:00 Uhr – 18:00 Uhr keine weiteren Erkenntnisse
18:00 Uhr Abbruch der Observation

142

Wie bereits dargestellt stellt die Observation als Erhebung personenbezogener Daten einen gravierenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Gerade bei einer längerfristigen Observation besteht die Gefahr, dass Informationen über Dritte erfasst werden, die mit dem eigentlichen Beweisgegenstand nichts zu tun haben.

143

Eine lückenlose Dokumentation personenbezogener Daten, die keinerlei Relevanz für den Untersuchungsgegenstand haben, wäre unzulässig und unverhältnismäßig. Wird es während einer Observation dazu kommen, dass die Zielperson mit Personen in Kontakt tritt, die für den Sachverhalt irrelevant sind, so sind die personenbezogenen Daten hierüber nicht zu erfassen. Dies bedeutet keineswegs, dass das Observationsprotokoll sachliche Lücken (Zeit, Ort etc.) aufweisen sollte. Im Protokoll kann ein persönlicher Kontakt ohne Angabe solcher Daten erfolgen, die eine Individualisierbarkeit der dritten Person gestattet.

144

Die Berücksichtigung des Grundsatzes der Datensparsamkeit i.S.d. § 3a BDSG gebietet, nur solche Daten zu erheben, die im Zusammenhang mit den konkreten Ermittlungen erforderlich sind. Da sich im Einzelfall entscheidende Momente mitunter erst im Rahmen längerfristiger Ermittlungen ergeben können (Beispiel: Ein Fahrzeugkennzeichen entwickelt erst im Laufe eines Verfahrens Relevanz), kommt diesem Grundsatz erhebliche praktische Bedeutung zu. Sofern im Observationsbericht personenbezogene Daten festgehalten werden, sind die Protokolle gegen unberechtigte Inaugenscheinnahme durch Dritte zu schützen.

145

Vom Observationsprotokoll ist der Observationsbericht zu unterscheiden, der das Gesamtergebnis der Observation wiedergibt.

b) Observationsbericht

146

Um die Ergebnisse aus der Observation sowohl für den internen Gebrauch aber auch im Zweifelsfall vor Gericht hilfreich zu verwenden, ist eine abschließende Dokumentation der Observationsmaßnahme in Form eines Observationsberichts unumgänglich.

147

Im Gegensatz zu Observationsprotokoll umfasst der Observationsbericht eine zusammenhängende und chronologische Darstellung des Observationsverlaufs sowie die hieraus abzuleitenden Bewertungen.

148

Es empfiehlt sich in den Observationsbericht sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Observation aufzunehmen. Dies schließt die erste Vorbesprechung ebenso ein, wie etwaige Anpassungen des Observationsauftrags während der laufenden Beobachtung.

149

Da der Observationsbericht im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung als Sachbeweis eingebracht werden kann, ist auf folgendes zu achten:

150

Der Bericht sollte als durchgängiges Protokoll in Berichtsform geschrieben werden. Er sollte von zwei Verantwortlichen handschriftlich unterschrieben werden. Sofern unterschiedliche Bearbeitungsstände vorliegen, sind diese eindeutig voneinander unterscheidbar zu machen.

151

Aus der Berichterstattung sollte zweifelsfrei hervorgehen ob das Observationsziel erreicht wurde und welche Beweise erhoben werden konnten. Wenn die Observation keine Erkenntnisse liefert, müssen sich trotz allem sämtliche Ergebnisse und Tätigkeiten der Observation detailliert im Bericht wiederfinden. Konsequent ist dann auch darauf zu verweisen, dass keine beweiserheblichen Tatsachen ermittelt werden konnten.

 

152

Als wesentliche Inhalte empfiehlt es sich auf folgende Aspekte einzugehen:


Observationsziel,
Observationsauftrag,
Zielperson/Zielobjekt,
Anlass der Observation/der Tatvorwurf,
Observationszeitraum,
Anzahl der eingesetzten Observanten,
Ablauf der Observation,
wesentliche Feststellungen.

153

Sämtliche Lichtbilder/Videos sind in einer Anlage zu erfassen. Das gilt nicht für die Identität der Observanten. Teil des Observationsberichtes ist ferner die Bezeichnung der eingesetzten Dokumentationsmittel. So ist der verwendete Kameratyp oder die genaue Bezeichnung eines zum Einsatz gelangten Nachtsichtgerätes in dem Observationsbericht zu dokumentieren. Nur so kann sich später ein erkennendes Gericht selber ein Urteil zur Beweiskraft der erlangten Beweismittel machen.

154

Auch für den Observationsbericht gelten die bereits geschilderten Vorgaben zur Datensparsamkeit, insbesondere zur Anonymisierung und Pseudonymisierung. Elektronische gespeicherte oder versendete Dokumentationen sollten verschlüsselt und mit Passwörtern geschützt werden. Dies dient als technisch organisatorische Maßnahmen gem. § 9 BDSG auch dem Schutz der erfassten Individualdaten.