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1. Teil Ermittlungen im Unternehmen › 8. Kapitel Personenüberwachung durch Observationen › III. Planung der Observation

III. Planung der Observation

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Aufgrund der Erheblichkeit des Eingriffs ist jede Observation gewissenhaft und penibel vorzubereiten und durchzuführen. Zur Vorbereitung gehören in der Regel die Definition des Observationsziels, die Sichtung und Bewertung der bereits vorhandenen Unterlagen/Informationen, die sog. Umfeldrecherche sowie eine Skizzierung des tatsächlichen Observationsansatzes.

1. Definition des Observationszieles

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Zu Beginn jeder Observation sollte durch den Leiter der Ermittlungen definiert werden, welches Ziel mit der Observation erreicht werden soll. Da eine Observation ohne konkreten Bedarf und ohne eindeutig umrissenes Ziel bereits schon rechtlich ausscheidet, ist klar zu definieren, was mit der planmäßigen Beobachtung erreicht werden soll. Die Definition eben dieses Ziels hat einen großen Einfluss auf die zu wählende Observationsart und die Art und Weise der Durchführung.

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Beispiel:

Durch Aussagen von Kollegen und Feststellungen hat sich gegen einen Beschäftigten der konkrete Verdacht des Arbeitszeitbetrugs ergeben. Der Beschäftigte soll während der Arbeitszeit seinen Arbeitsplatz verlassen, wegfahren und erst in den Abendstunden zurückkehren, um dann auszustempeln. Was er in der Zwischenzeit tut, ist nicht geklärt.

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Ziel der angedachten Observation ist es, den Arbeitszeitbetrug durch die Abweichungen der tatsächlichen von der angegebenen Anwesenheitszeit nachzuweisen. Dies geschieht auf der einen Seite dadurch, dass das Verlassen des Büros und des Betriebsgeländes ohne Zeitaufschreibung dokumentiert ist. Zudem muss die Rückkehr an die Betriebsstätte mit anschließender Arbeitszeiterfassung dokumentiert sein. Aus dem Unterschied zwischen den beiden Daten ergibt sich der Betrugsvorwurf.

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Weniger entscheidend ist, was der Beschäftigte während seiner Abwesenheit unternommen hat. Ihn dabei zu observieren wie er sich mit seiner Geliebten trifft, tangiert in jedem Fall seine Privatsphäre. Spätere Einlassungen, er habe sich mit einem Geschäftspartner getroffen, können anders überprüft werden. Der Hinweis, dass es sich um eine einmalige Angelegenheit handelte kann durch eine regelmäßige Standobservation am Arbeitszeiterfassungsgerät widerlegt werden. Der Abgleich der tatsächlichen mit der erfassten Anwesenheit lässt sich rein technisch an einem Zeiterfassungssystem vornehmen. Im konkreten Fall zu einer tagelangen Beobachtung inkl. Bild- und Videoaufzeichnungen zu tendieren, müsste u.U. als über das Ziel hinausgeschossen angesehen werden.

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Entscheidend für die Wahl der rechtlich zulässigen und zielgerichteten Konzeptionierung der Observationsmaßnahmen ist vor allem die oben beschriebene Definition des Observationsziels.

2. Observationsauftrag

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Im Observationsauftrag konkretisiert der Auftraggeber einer Observation gegenüber den Observanten das Ziel und den Umfang einer Observation. In den Observationsauftrag fließen die Ergebnisse der Zielbildung ebenso ein wie die rechtliche Beurteilung.

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Durch einen präzisen Observationsauftrag kann der Auftraggeber die Intensität des Eingriffs steuern. Er kann bewusst Einfluss darauf nehmen, ob bestimmte Bereiche bewusst von der Observation ausgenommen werden. Bei Observationen durch Dritte konkretisiert er die vertraglichen Absprachen.

3. Identifizierung potentieller operativer Risiken und Einflussfaktoren

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Bereits vor der Entscheidung, ob eine Observation erfolgen soll, muss das Risiko des kompletten Scheiterns der Observation analysiert werden. Was passiert, wenn die Zielperson die Observation bereits in einem frühen Stadium bemerkt und eindeutig als gegen sich gerichtete Maßnahme seines Arbeitgebers identifiziert? Wie wird die Zielperson in einem solchen Fall reagieren und welche Konsequenzen juristischer, arbeitsrechtlicher und auch sonstiger Art sind zu erwarten?

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Sofern die Beantwortung dieser Fragen dazu führt, dass der Eintritt dieses größten anzunehmenden Schadensfalles die gesamte bisherige interne Ermittlung gefährdet oder unbrauchbar macht, sollte von einer Observation Abstand genommen werden. Hierbei darf allerdings auch nicht überzogen argumentiert werden. Ein normal agierender Mensch rechnet nicht ständig damit, observiert zu werden.

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Hinzu kommt, dass ein qualifizierter Observant durchaus in der Lage sein muss, das eigene Entdeckungsrisiko zu minimieren und auch zu erkennen, ob die Zielperson bereits Verdacht geschöpft haben könnte. In diesem Fall ist der Abbruch der Observation möglich, ohne dass die Zielperson Klarheit über Ausmaß und Urheber seiner verdachtsbegründenden Wahrnehmung erhält. Das diffuse Gefühl einer Zielperson, sie werde beschattet, ist nicht automatisch das Ende jeder Observation. Hier kommt eine zeitliche Unterbrechung infrage oder auch ein Tausch der Observanten. Im Extremfall muss auf das Mittel der Observation zunächst verzichtet werden.

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Eine Observation unterliegt engen rechtlichen Grenzen, auch wenn sie eine probate und zulässige Maßnahme zur Beweiserhebung im Verdachtsfall ist. Die Ergebnisse einer erfolgreichen Observation sollen als Teilbeitrag in die Gesamtbewertung einer internen Ermittlung einfließen. Aus diesem Grunde wird die Zielperson in der überwiegenden Anzahl der Fälle irgendwann ohnehin erfahren, dass sie observiert wurde. Insoweit ist auch eine gescheiterte Observation im Prinzip durchaus kommunizierbar und darf nicht als persönliche Niederlage des Auftraggebers empfunden werden. Gerade in der täglichen Praxis wird man allzu häufig mit einem übersteigerten Aufklärungswillen der Auftraggeber konfrontiert, der die sachliche und emotional distanzierte Sachaufklärung mitunter gefährdet. Erfahrene Observanten wissen ihre Auftraggeber hierauf hinzuweisen.

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Von einer Observation sollte auch dann abgesehen werden, wenn der Einsatz der erforderlichen Ressourcen außer Verhältnis zum Mehrwert der Observation steht. Die beeinflussenden Faktoren, die bei einer Einschätzung zu berücksichtigen sind:


Zeit,
Geld,
Personal,
sonstige Ressourcenbindung.

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Es sollte also bei der Entscheidung für oder gegen eine Observation genau der Kosten-Nutzen-Faktor in Betracht gezogen werden.

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Auch aus Kostengründen kann Open-Source-Recherche oder z.B. eine Befragung eine valide Alternative zur Observation darstellen.

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Entscheidungserheblich sind zudem die Risiken, die sich durch eine Observation auf die betrieblichen Abläufe, die Mitarbeiter, die Unternehmensreputation oder die Geschäftspartner ergeben können.

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Eine Entscheidungsmatrix Pro und Contra könnte sich an folgenden Kriterien orientieren:


Kriterium Pro Contra
Ressourcen – Ausgewogene Kosten-Nutzen-Relation – Unverhältnismäßig hoher Ressourceneinsatz
Welche Auswirkung könnte die Observation auf das vertragliche Verhältnis zum Mitarbeiter haben – Hohe Wahrscheinlichkeit, durch die Ergebnisse der Observation auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen zu können – Geringe Wahrscheinlichkeit, zu einer außerordentlichen Kündigung zu kommen
Indikation einer misslungenen Observation – Keine negativen Auswirkungen auf den bisherigen Verlauf der Ermittlungen – Andere Beweismittel können beschädigt werden – Spurenvernichtung/Zeugenbeeinflussung durch ZP wahrscheinlich
Innerbetriebliche Auswirkungen – Die Mitarbeiter dürften die Observation als gerechtfertigt ansehen – Observation wird als „Nachschnüffeln“ empfunden
Öffentliche Wirkung – Aufklärungswille des Unternehmens wird positiv bewertet – Reputationsschaden ist zu erwarten

4. Vorbereitende Recherche

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Eine umfassende Recherche im Vorfeld einer Observation ist nicht nur eine notwendige Maßnahme zur Gewährleistung des Observationserfolgs, sondern kann im großen Maße dazu beitragen, Zeit und Kosten des Einsatzes zu minimieren sowie die Intensität des mit der Observation verbundenen Eingriffs zu minimieren (vgl. Rn. 60).

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In vielen Fällen können im Vorfeld einer Observation bereits grundlegende Informationen erhoben werden. Soll beispielsweise ein Mitarbeiter observiert werden, so verfügt der Arbeitgeber obligatorisch über Informationen zur Wohnaschrift, Telefonnummer, genauen Arbeitszeiten, etc. Weitere Informationen wie familiäre Situation, Freundeskreis oder Freizeitaktivitäten (politische Aktivitäten, soziales Engagement) verlangen in der Regel weitere Recherchen und unterliegen den o.g. einzelfallbezogenen Grenzen der Verhältnismäßigkeit.

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Auch in Fällen, in denen die Erhebung von weiteren Informationen auf den ersten Blick als nicht notwendig erscheinen mag, können sich kurz vor oder während einer Observation unvorhersehbare Situationen ergeben, die nach zusätzlichen Informationen verlangen. Kann die Zielperson zu Beginn der Observation etwa beim Verlassen des Wohnortes nicht eindeutig identifiziert werden, wäre es beispielsweise vorteilhaft zu wissen, ob die Zielperson auf verschiedene PKW Zugriff hat oder sich auch an einer anderen, als der bekannten, Wohnanschrift aufhalten kann.

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Eine intensive und präzise Recherche kann nicht nur den Erfolg einer Observation steigern, sondern auch zusätzliche Informationen liefern, die eventuelle Vorstrafen oder andere kriminelle Verhaltensmuster der Zielperson (Gerichtsverfahren, Streitigkeiten, andere Vorwürfe) aufdecken. Hierdurch lässt sich der Aufwand der Observation eingrenzen bzw. weitere Ermittlungsmöglichkeiten eröffnen. Ein weiterer Aspekt ist die hiermit verbundene Minimierung des Risikopotentials, beispielsweise indem die Verwechslungen einer Person ausgeschlossen oder der geeignete Zeitpunkt für eine erfolgreiche Observation genau bestimmt wird.

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Auch eine Aufhellung der Vermögenssituation der Zielperson kann für eine Observation erfolgsentscheidend sein: Besitzt die Zielperson Immobilien? Wenn ja, nutzt sie diese selber? Ist die Zielperson im Besitz hoher Sachwerte (Boote, Flugzeuge, Fahrzeuge)? Wo befinden sich diese? Gibt es verschiedene PKW, auf die die Zielperson Zugriff hat? Die Beantwortung dieser Fragen hilft dabei, frühzeitig mögliche Aufenthaltsorte der Zielperson zu identifizieren.

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Ein Hinweis auf zu erwartende Aufenthaltsorte lässt sich möglicherweise ebenfalls anhand der zu recherchierenden Aktivitäten der Zielperson erstellen. Hierunter fallen beispielsweise die Mitgliedschaft in Sportvereinen, bevorzugte Restaurants, persönliches Engagement, etc.

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Neben den grundsätzlichen Fragen, wo sich die Zielperson aufhält und mit wem sie Beziehungen unterhält, ist vor allem die Frage zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort sie dies tut für die erfolgreiche Durchführung einer Observation entscheidend. Anhand dieser Information können Zeitcluster erstellt und der ideale Zeitpunkt für Observationsmaßnahmen identifiziert werden. Sofern es gelingt, beispielsweise mit Hilfe der in sozialen Medien veröffentlichten Informationen und diskreten Befragung der Arbeitskollegen zu erfahren, dass die Zielperson Mitglied in einem Tennisclub ist und diesen regelmäßig nach der Arbeit aufsucht und die Wochenenden an einem Zweitwohnsitz verbringt, so lässt sich bereits im Vorfeld der Observation für bestimmte Zeiträume ein grobes Verhaltensmuster der Zielperson erstellen. Dies erleichtert die zielgenaue Durchführung der Observation.

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Eine Überprüfung des persönlichen Netzwerkes liefert ggf. ein weiteres Bild über die Zielperson und eröffnet unter Umständen neue Recherchestränge. Hierzu zählen etwa die Fragen, wer zu ihrem professionellen Netzwerk gehört, mit wem sie privat befreundet ist, mit wem sie in den Urlaub fährt etc. Fotos und Adressen von relevanten Personen und eine kartographische Darstellung der Anschriften und Anlaufpunkte können bei der späteren Observation idealerweise die Identifizierung von Personen erleichtern und Bewegungsmuster vervollständigen.

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Auch wenn es auf den ersten Blick paradox wirkt: Mit einer gewissenhaften und zielgerichteten Vorbereitung kann die Erheblichkeit des rechtlichen Eingriffs minimiert werden. Je zielgerichteter die Vorbereitung und Recherche ist, desto „minimalinvasiver“ kann die eigentliche Observation angesetzt werden. Je größer die Recherchekreise sind, die gezogen werden, umso größer sind die Anforderungen an die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit.

a) Methoden der Informationsgewinnung

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Um im Vorfeld einer Observation an erforderliche Auskünfte zu gelangen, ergeben sich diverse Methoden der Informationsgewinnung. Die wichtigsten Methoden auf die externe Ermittler zurückgreifen können, orientieren sich an einem nachrichtendienstlichen Modell, das unter dem Begriff „intelligence“ bzw. „intelligence cycle“ bekannt ist.[1] Hierbei handelt es sich um ein prozessorientiertes Phasenmodell, dass die einzelnen Schritte von der Informationserhebung über Analyse und Aufbereitung bis zur Nutzung der Daten aufgreift und in einem Gesamtmodell zusammenfasst.

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Die Informationsgewinnung umfasst in der Regel folgende Techniken



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Neben diesen Methoden können weitere Formen der Informationsgewinnung zum Einsatz kommen, sofern sie aus Sicht des Ermittlerteams geeignet sind und rechtlich zulässig und verhältnismäßig sind: so steht beispielsweise der Einsatz von Fernmeldeaufklärung (Communication Intelligence, COMINT) aufgrund der hohen technischen Anforderungen und der immensen juristischen Hürden bei kaum einer privaten Ermittlung zur Debatte. Eine Analyse von Standortdaten (Location Intelligence, LOCINT), die etwa bei Beiträgen in sozialen Netzwerken mitgeteilt werden, kann allerdings dabei helfen, den Standort oder das Bewegungsprofil einer Zielperson zumindest in Teilen zu ermitteln.[6]

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Je nach Menge der recherchierten Informationen, kann es sinnvoll sein, die Daten zu visualisieren. So können etwa Netzwerke und Beziehungsgeflechte, die sich aus Personenverbindungen, Firmengeflechten oder sonstigen Beziehung ergeben mittels spezieller Software dargestellt werden. Geodaten können ebenfalls visualisiert werden. Dies kann beispielsweise mittels sog. Geotools wie Google Earth geschehen. Des Weiteren ist es gerade bei komplexeren Fällen sinnvoll, zeitliche Abläufe anhand eines Zeitstrahls zu visualisieren. Hoch komplexe Datenbanksysteme sind mittlerweile darauf ausgerichtet, aus unterschiedlichen Quellen sog. Metadaten miteinander zu verknüpfen und in dynamischen Schaubildern aufzubereiten.

b) Raumbezogene Aspekte

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Die erfolgreiche Durchführung einer Observation ist entscheidend von den Örtlichkeiten abhängig. Observanten müssen mit den tatsächlichen Gegebenheiten des Geländes und der vor Ort vorgefundenen Situation vertraut sein. Nur dann können sie sich zu Beginn einer Observation so positionieren, dass zwar einerseits der Blick auf Zielobjekte oder Zielpersonen möglich ist, sie aber andererseits auch lange Zeit unentdeckt bleiben können. Soll beispielsweise ein frei stehender Übergabeort observiert werden, stellt sich häufig das Problem, Observanten so zu positionieren, dass sie auch unbeteiligten Personen nicht als „verdächtig“ erscheinen, aber dennoch nah genug an das Objekt herankommen, um eventuelle Besucher eines Hauses zweifelsfrei zu identifizieren. Hier spielt die Bebauung des Umfeldes eine ebenso zentrale Rolle wie die angrenzenden Verkehrsflächen und sonstige geographische Besonderheiten.

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Um die vielfältigen objekt- und raumbezogenen Fragestellungen zu beantworten, sollten bereits im Vorfeld einer geplanten Observation sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel der Recherche genutzt werden. Hier sind in erster Linie Geotools wie Google Earth zu nennen. Das Programm bietet erste Anhaltspunkte über die Geländebeschaffenheit am Zielobjekt. Das Programmmodul StreetView gestattet zusätzlich einen ersten Überblick über die Infrastruktur vor Ort. Durch sorgfältige Analyse der hier enthaltenen Informationen lassen sich im günstigsten Fall sogar mögliche Beobachtungsstandorte vorher identifizieren.

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Da die Programme in der Freeware-Version[7] kaum aktuelle Daten liefern können und aufgrund des Umstands, dass sich die Verhältnisse vor Ort innerhalb kurzer Zeit z.B. durch Einrichtung von Baustellen oder Umleitungen vollkommen verändern können, reicht ein Blick auf den Stadtplan oder eine digitale Karte nicht aus. Ob die Örtlichkeit für eine Observation geeignet ist oder nicht, lässt sich nur durch Recherchen vor Ort klären. Ergänzend können Katasterauskünfte, Liegenschaftspläne, Stadtpläne, etc. genutzt werden, um einen umfassenden Eindruck von den Verhältnissen vor Ort zu bekommen.

 

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Eine Ortsbesichtigung zur Vorbereitung einer stationären Objektobservation sollte mindestens folgende Fragestellungen beantworten:


Ist ein Gebäude vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar, oder liegt es innerhalb einer Einfriedung oder Umzäunung und kann von außen eventuell gar nicht beobachtet werden?
Besteht die Möglichkeit, sich auch längerfristig unauffällig in der Nähe des Objektes aufzustellen oder wird dies sofort von Anwohnern bemerkt?
Können Fahrzeuge in Sichtweite des Zielobjektes unauffällig geparkt werden?
Wird das Zielobjekt durch eine Einbruchmeldeanlage gesichert? Sind Bewegungsmelder erkennbar?
Wie sind die Lichtverhältnisse vor Ort?
Wie viele Ein- und Ausgänge existieren?
Gibt es Hinweise auf eine regelmäßige Bestreifung zum Beispiel durch einen Wachdienst?

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Sofern eine rollende Observation geplant ist, sollte vorher geklärt werden, wie der Fahrweg beschaffen ist. An dieser Stelle wären folgende Fragestellungen möglichst im Vorfeld der geplanten Observation zu klären:


Sind weite Strecken durch freies Gelände enthalten, die Verfolgerfahrzeuge weithin sichtbar machen oder geht es durch enge Stadtbebauung?
Wird der mutmaßliche Fahrweg durch dichten Verkehr geprägt sein oder nicht? Sind Baustellen zu befürchten, die eine Verfolgung erschweren könnten? Bestehen besondere Tempo-Limits?
Besteht die Möglichkeit Observationsfahrzeuge an der vermuteten Strecke zu positionieren?
Gibt es besonders unübersichtliche Knotenpunkte, die eine Verfolgung erschweren könnten?

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Es versteht sich von selbst, dass alle Erkenntnisse dokumentiert und den Observanten in geeigneter Form überlassen werden müssen. Es sind also neben Stadtplanausschnitten auch kartografische Daten der Zielobjekte, bereits bekannte mutmaßliche Fahrtrouten, Geländepläne etc. anzufertigen und durch aktuelle Fotos zu ergänzen. Es empfiehlt sich sog. Objektakten zu erstellen. Sollte aus rechtlichen Gründen eine Observation an bestimmten Orten unzulässig sein, so kann auch dies in den Unterlagen vermerkt werden. Hierdurch dokumentiert der Leiter einer Untersuchung den wohl abgewogenen Umgang mit dem Observationsauftrag. Rechtliche Indikationen einer raumbezogenen Betrachtung wurden unter Rn. 60 im Rahmen der sog. Sphärentheorie diskutiert.