BGB Allgemeiner Teil I

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Literaturverzeichnis


Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich Allgemeiner Teil des BGB, 41. Aufl. 2017
Faust, Florian Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil, 6. Aufl. 2018
Leenen, Detlef BGB Allgemeiner Teil: Rechtsgeschäftslehre, 2. Aufl. 2015
Medicus, Dieter /Petersen, Jens Allgemeiner Teil des BGB, 11. Aufl. 2016
Medicus, Dieter/Petersen, Jens Bürgerliches Recht, 26. Aufl. 2017
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Band 1 (Allgemeiner Teil), 7. Aufl. 2015(zitiert: MüKo-Bearbeiter)
Palandt, Otto Bürgerliches Gesetzbuch, 77. Aufl. 2018 (zitiert: Palandt-Bearbeiter)

Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

Wie lernen Menschen?

Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.

Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.

Verstehen Sie die Lerntipps „à la carte“! Sie wählen das aus, was Ihnen nützlich erscheint, um Ihre Lernprozesse noch effektiver und ökonomischer gestalten zu können!

Lernthema 1 Lernprozesse und Lernmotivation

Gerade beim Lernen setzen wir uns schnell unter hohen Leistungsdruck, haben hohe Erwartungen an uns. Das Ziel, also die Prüfung, ist weit entfernt, wir sehen häufig nicht, was wir schon erreicht haben, sondern nur das, was wir noch nicht geschafft haben – gemessen an der noch großen Distanz bis zum Ziel „Examen“. Es dauert häufig viele Wochen bis Monate bis wir eine Rückmeldung in Form einer Zensur erhalten. Das fördert leider nicht unsere unmittelbare Lernmotivation und unser aktuelles Lernverhalten.

Unser Gehirn lernt durch Erfolge und durch Misserfolge und möchte gerade in unangenehmen Stresssituationen (langweiliger Stoff, Leistungsdruck) „pfleglich“ behandelt werden. Durch positive Rückmeldungen, Anerkennung und Belohnungen werden wir darin bekräftigt, bestimmte Tätigkeiten weiter (intensiver, besser) auszuüben. Diesen Umstand können Sie nutzen.

Durch entsprechende Zielsetzungs-, Feedback- und Verstärkungsmechanismen kann man sich motivieren bzw. auch neu eingeübte Lernprozesse verstärken. Sie können Lernfortschritte und Erfolge auch nach kurzen Lernphasen und Zeitabschnitten deutlicher wahrnehmen.

Lerntipps
Planen Sie herausfordernde aber realistische Ziele!

Ein Ziel befindet sich am Ende eines Weges. Am besten Sie planen Etappenziele. Stellen Sie sich z. B. vor, was genau Sie nach vier Wochen, einer Woche, an diesem Tag, bis zur ersten Pause erreicht haben wollen. Fragen Sie sich, woran Sie Ihr erfolgreiches Lernen festmachen wollen. Und wie Sie den Erfolg überprüfen (lassen) wollen. Setzen Sie sich klare, anspruchsvolle aber realistische Lernziele anhand eines individuellen Lernplanes. Fordern Sie sich ruhig (positiver leistungsförderlicher Stress), aber erzeugen Sie keinen zu hohen Erwartungsdruck und damit so genannten leistungshemmenden Dis-Stress. Nutzen Sie einen Wochenplaner – mit Stundenplan wie in der Schule – und machen Sie sich eine Tagesplanung einschließlich Pausen, Freizeitaktivitäten, Haushalt etc.

Setzen Sie sich positive Anreize!

Da Sie sich gut kennen, werden Sie recht leicht eigene Vorstellungen zur Belohnung entwickeln. Sie können sich materiell verstärken, z. B. mit dem Download eines neuen Songs oder dem Kauf neuer Schuhe, die Sie schon immer haben wollten. Da diese Art von Verstärkern schnell an finanzielle Grenzen stoßen können, sollten Sie sie für besondere Gelegenheiten nutzen. Andere Verstärker können Lesen, Fernsehen, Klavier spielen, Musik hören, ein Nickerchen, der Kneipenbesuch, das Kino, Sport und sogar der ungeliebte Abwasch sein. Machen Sie doch erst einmal eine Ideensammlung, welche Verstärker für Sie attraktiv sein könnten.

Körperliche Betätigung ist ein optimaler Verstärker!

Körperliche Aktivitäten sind für Lernende eine optimale Verstärkungsmöglichkeit. Als Ausgleich zum langen Sitzen braucht es in besonderem Maße Bewegung. Bewegung ist dann Abwechslung, Erholung und Ausgleich. Wenn Sie sich körperlich bewegen, wird einerseits das Stresshormon Adrenalin abgebaut, andererseits wird das „Glückshormon“ Serotonin verstärkt ausgeschüttet. Sportliche Betätigung führt zu körperlicher Ermüdung und fördert einen besseren Schlaf.

Belohnen Sie sich mit Konzept!

Mit Ihren Verstärkern und Belohnungen sollten Sie am besten abwechslungsreich und erfinderisch sein. Es sollte kleine und größere Belohnungen geben, gemessen an dem Anspruchsniveau der Zielsetzungen oder der Dauer der Lernphasen. Hier orientieren Sie sich an der Zielplanung. Das Anspruchsniveau ist ganz individuell zu betrachten. Die Belohnungen sollten direkt nach Zielerreichung erfolgen können, also z. B. nach eineinhalb Stunden, fünf geschriebenen Seiten, sieben bearbeiteten Fällen, am Ende eines erfolgreichen Tages.

Überprüfen Sie Ihren Erfolg und verhalten Sie sich konsequent!

Ist das angestrebte Ziel erreicht, muss sofort die Belohnung eingetauscht werden, damit das Gehirn den Zusammenhang zwischen Zielerreichung in der Sache und gutem Gefühl abspeichert. Ist das Ziel nicht erreicht, dann darf es keine Belohnung geben. Es ist dann wichtig, sich genauer damit zu beschäftigen, warum Sie das Ziel nicht erreicht haben. Dadurch nehmen Sie eine Analyse vor, aus der Sie die erforderlichen Veränderungen ableiten können.

Keine Belohnung – was dann?

Falls Sie sich über längere Zeit (mehrere Tage) nicht mehr belohnen konnten, dann sollten Sie eine Analyse vornehmen. Wahrscheinlich werden Sie sehr schnell merken, an welchen Stellen Schwächen oder Stärken Ihres Lernsystems zu finden sind. Die Analyse sollte sich sachlich an Ihrem Lernsystem und auch an Ihrem Lernverhalten orientieren. Es sollte keine „persönliche Selbstgeißelung“ sein. Das setzt Ihr Gehirn unter negativen emotionalen Stress, und das können Sie beim Lernen und in der Phase der Prüfungsvorbereitung am wenigsten gebrauchen.

Reflektieren Sie Ihr Lernverhalten bei Misserfolg!

Eine Kurzanalyse und Reflexion soll Ansatzpunkte für mögliche Veränderungen liefern. Dafür einige Leitfragen:


Ist mein eigener Leistungsanspruch zu hoch?
Habe ich insgesamt (zeitmäßig) zu wenig gearbeitet?
Zuviel an Ablenkung?
Wie habe ich es geschafft, das Lernen zu vermeiden?
Nehme ich mein Lernen ernst genug?
Mache ich es mir zu bequem?
Mangelnde Konsequenz in der Planung und im Einhalten des Lernpensums, der Belohnung?
Bin ich zu großzügig im Belohnen?
Gab es unerwartete Ereignisse, die mich behindert haben?
Habe ich zuviel gearbeitet? Warum?
Bin ich zu erschöpft? Woran liegt das?
Habe ich zu wenig behalten und verstanden trotz vieler Arbeit?
Ist der Stoff zu schwer?
Gab es (emotional) hemmende Gründe (in der Familie, bei Freunden, wegen Geldsorgen)?
Wer oder was könnte mir bei Schwierigkeiten helfen?

Erkennen Sie Ihr persönliches Vermeidungsverhalten!

Sie kennen das vielleicht: Bevor es mit dem Lernen losgeht – Zeitung lesen, noch einmal zur Toilette gehen, Blumen gießen, etwas aus dem Kühlschrank holen, noch schnell etwas einkaufen gehen . . . Wir versuchen unangenehme Tätigkeiten vor uns her zu schieben. Hierdurch vermeiden wir, uns in eine vermeintlich aversive Situation zu begeben. Durch das Vermeidungsverhalten entziehen wir uns der Arbeit und belohnen uns für Verzögerungen. Das hat zur Folge, dass wir lernen, die primär angestrebte Tätigkeit immer öfter zu vermeiden. Betrachten Sie Ihr Vermeidungsverhalten und seine Auswirkungen einmal genauer! Kurzfristig hilft es, vermeintlichen Stress (Aversion) abzubauen, langfristig kann das Ganze Ihnen wirklich über den Kopf wachsen.

 

Bauen Sie Vermeidungsverhalten Schritt für Schritt ab!

Der riesige Berg an Arbeit, der vor uns liegt, lässt uns häufig ausweichen. Man geht Dinge nicht an, weil man die Befürchtung hat, den Überblick zu verlieren oder sie insgesamt nicht bewältigen zu können („Wie soll ich das denn alles schaffen?“). Hier entsteht negativer Stress für unser Gehirn. Damit ist Vermeidungsverhalten erst einmal (emotional) vernünftig. Nur in der Sache kommen Sie nicht weiter.

Folgende Tipps können weiterhelfen:


Bei Lernproblemen das Pensum anfänglich bewusst reduzieren.
Den Lernstoff in für Sie überschaubare Lerneinheiten portionieren.
Die einzelnen Lerneinheiten in angenehme Mengen- und Zeiteinheiten unterteilen.
Besonders angenehme Anfangstätigkeiten finden.
Strenge Disziplin, d. h. striktes, selbst auferlegtes Verbot von Vermeidungsverhalten.
Sitzen bleiben. Wenn Sie nicht mit der Arbeit beginnen können, notieren, was Sie eigentlich arbeiten wollen, was Ihnen schwierig erscheint, welche Aspekte behindern, welche vielleicht sogar Freude machen könnten.

1. Teil „Ein Rundflug“

Inhaltsverzeichnis

A. Sinn und Zweck eines juristischen Gutachtens

B. Wie geht das?

C. Wie schreibe ich es auf?

1

Bevor wir mit der eigentlichen Erarbeitung der Fragen rund um das Zustandekommen von Rechtsgeschäften beginnen, möchte ich mit Ihnen einen kurzen Rundflug über das anspruchsvolle Gebiet der zivilrechtlichen Fallbearbeitung unternehmen. Dieser Ausflug soll Ihnen eine allgemeine Orientierung bei der Bearbeitung zivilrechtlicher Klausuren bieten. Insofern reichen die folgenden Ausführungen weit über das Thema dieses Skripts hinaus. Sie passen aber gut hierher, weil sich dieses Skript mit einem allgemeinen Grundlagenthema, der Rechtsgeschäftslehre, beschäftigt. Außerdem soll Ihnen die mit unserem Ausflug verbundene Horizonterweiterung helfen, die herausragende Bedeutung der Rechtsgeschäftslehre in der zivilrechtlichen Fallbearbeitung zu erkennen. Um diesen Zusammenhang hervorzuheben und die Wiedererkennung zu vereinfachen, ist der Begriff „Rechtsgeschäft“ in diesem Abschnitt stets fett markiert.

1. Teil „Ein Rundflug“ › A. Sinn und Zweck eines juristischen Gutachtens

A. Sinn und Zweck eines juristischen Gutachtens

2

Lesen Sie die nachfolgend genannten Vorschriften parallel im Gesetzestext mit.

Ein Rechtsanwalt oder Richter verdient sein Geld mit juristischen Bewertungen. Er muss einen Sachverhalt anhand unserer Rechtsordnung bewerten, um eine ihm gestellte Frage nach der bestehenden Rechtslage zu beantworten. Diese Frage hat in der Praxis einen handfesten Hintergrund: Eine Person will etwas von einer anderen haben. Auch bei der Erstellung von Verträgen für einen Mandanten geht es vornehmlich darum, durchsetzbare Ansprüche zu begründen oder – umgekehrt – auszuschließen. Der Jurist muss sich stets mit der Frage nach dem Bestehen und der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen befassen.


Ein Anspruch ist das Recht einer Person, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 Abs. 1[1]). Man spricht auch von „Forderung“ (§ 241 Abs. 1) oder „Schuldverhältnis im engeren Sinne“, vgl. § 362 Abs. 1.[2]

Den Anspruchsinhaber nennen wir Gläubiger, den Anspruchsgegner Schuldner, vgl. § 241 Abs. 1.

Vom Anspruch sind die sog. Obliegenheiten zu unterscheiden. Diese begründen anders als der Anspruch kein Recht auf ein Tun oder Unterlassen, lösen bei ihrer Verletzung auch keinen Schadensersatzanspruch aus § 280 aus, sondern führen „nur“ zu einem Rechtsverlust oder sonstigen Rechtsnachteil der mit der Obliegenheit belasteten Person[3] (z.B. Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB).

3

Der Mandant eines Rechtsanwalts bzw. die Parteien in einem Zivilprozess interessieren sich regelmäßig nicht für abstrakte Rechtsfragen. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Anspruch im Ergebnis tatsächlich besteht und ob dieser notfalls mit Hilfe der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann. Um einen Anspruch zwangsweise durchsetzen zu können, muss er offiziell „tituliert“, d.h. als Grundlage und Rechtfertigung für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme festgestellt werden. Diese Feststellung wird nach § 704 Abs. 1 ZPO grundsätzlich in Form einer gerichtlichen Verurteilung getroffen.[4] Jede juristische Aufgabe ist deshalb immer auch mit Blick auf eine (vorgestellte) gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Ziel der „Titulierung“ eines Anspruchs zu bearbeiten.

4

In der Klausur wird diese Aufgabenstellung geübt. Dabei ist nicht immer nach bestimmten Ansprüchen gefragt. Die Frage ist häufig allgemeiner formuliert, etwa: „Was kann A von B verlangen?“ oder „Wie ist die Rechtslage?“. Dies entspricht dem Beginn von Mandantengesprächen in der täglichen Anwaltspraxis. Da hat es der Zivilrichter übrigens einfacher. Er bekommt stets nur ein ganz bestimmtes Begehren zur Entscheidung gestellt (vgl. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) und ist an diese Aufgabenstellung gebunden (vgl. § 308 Abs. 1 ZPO). Der Anwalt muss hingegen herausfinden, ob und unter welchen Umständen der Mandant etwas von einer Person fordern und gerichtlich durchsetzen kann oder ob der Mandant umgekehrt einer anderen Person etwas zu leisten hat.

Das in der Klausur anzufertigende Gutachten bereitet den Rat des Rechtsanwalts bzw. das Urteil des Richters vor. Um Fehlentscheidungen zu vermeiden, muss das Gutachten die Sach- und Rechtslage vollständig würdigen. Auf der anderen Seite muss es sich auf das Wesentliche beschränken, um den Leser (den Korrektor Ihrer Klausur!) nicht zu ermüden und seine Aufmerksamkeit für die gesamte Darstellung zu erhalten. Die Laune des Korrektors soll schließlich nicht von positiver Neugier in überdrüssige Gereiztheit umschlagen.

Anmerkungen

[1]

§§ ohne Gesetzesangabe sind solche des BGB.

[2]

Medicus/Petersen Allgemeiner Teil des BGB Rn. 75; Palandt-Ellenberger Einl. v. § 241 Rn. 3; Petersen „Die Entstehung und Prüfung von Ansprüchen“, JURA 2008, 180 unter Ziff. I.

[3]

Palandt-Ellenberger Einl. v. § 241 Rn. 13.

[4]

Weitere Vollstreckungstitel finden Sie im Katalog des § 794 Abs. 1 ZPO.

1. Teil „Ein Rundflug“ › B. Wie geht das?

B. Wie geht das?

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Überlegen wir uns vor diesem Hintergrund nun, wie Sie bei einer Klausur am besten vorgehen.

1. Teil „Ein Rundflug“ › B. Wie geht das? › I. Erfassen des Sachverhalts

I. Erfassen des Sachverhalts

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Notwendige Grundlage für jede halbwegs sinnvolle Bearbeitung ist die genaue Erfassung des Sachverhalts. In der Klausur wird Ihnen ein „fertiger“ Tatbestand präsentiert. Er soll das Ergebnis des Parteienvortrags sein, so wie ihn der Richter bzw. Rechtsanwalt für seine endgültige Entscheidung verwenden müsste. Es besteht also keine Möglichkeit mehr, den Sachverhalt zu ergänzen. Wovon der Sachverhalt berichtet, ist geschehen; wovon der Sachverhalt schweigt, ist nicht geschehen oder nicht nachweisbar.

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Lesen Sie den Sachverhalt mehrmals durch. Erstellen Sie bei komplizierten Sachverhalten eine – übersichtliche! – Fallskizze, für deren Gestaltung Sie sich bestimmte Symbole ausdenken (zum Beispiel Linien zur Kennzeichnung einer Vertragsbeziehung, Pfeile zur Kennzeichnung von Ansprüchen, etc.) und die Sie immer gleichbleibend verwenden. Bei zeitlich gestreckten Abläufen empfiehlt sich auch die Erstellung einer chronologischen Zeittabelle.

 

1. Teil „Ein Rundflug“ › B. Wie geht das? › II. Gliederung

II. Gliederung

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Ausgangspunkt der Falllösung ist immer die auf den Sachverhalt bezogene Fallfrage des Klausurstellers.

Lautet die Fallfrage ganz allgemein: „Wie ist die Rechtslage?“, dann ist nach den Ansprüchen aller Beteiligten untereinander gefragt. Der Sachverhalt ist daher zunächst in Zweipersonenverhältnisse zu gliedern, so dass er zu der konkreteren Fallfrage: „Welche Ansprüche hat die eine Partei gegen die andere?“ führt.[1]

Diese Fallfrage ist wiederum so zu untergliedern, dass sie einer ganz konkreten Fallfrage entspricht, nämlich: „Kann die eine Partei von der anderen eine bestimmte Leistung verlangen?“

Die maßgebliche Fragestellung für die Gliederung lautet: Wer will was von wem woraus?

Kommen verschiedene Ziele in Betracht, ist die Darstellung weiter nach den verschiedenen Anspruchszielen zu untergliedern (z.B. Herausgabe, Schadensersatz, etc.).[2]

1. Teil „Ein Rundflug“ › B. Wie geht das? › III. Auffinden der Anspruchsgrundlage