Strafrecht Allgemeiner Teil II

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Strafrecht Allgemeiner Teil II
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Strafrecht Allgemeiner Teil II

Unterlassungsdelikt, Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Konkurrenzen

von

Sabine Tofahrn

4., neu bearbeitete Auflage


www.cfmueller.de

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-7353-9

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 89 2183 7923

Telefax: +49 89 2183 7620

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© 2017 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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Liebe Leserinnen und Leser,

die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.

In einem ersten Schritt geht es um das Erlernen der nach Prüfungsrelevanz ausgewählten und gewichteten Inhalte und Themenstellungen. Einleitende Prüfungsschemata sorgen für eine klare Struktur und weisen auf die typischen Problemkreise hin, die Sie in einer Klausur kennen und beherrschen müssen. Neu ist die visuelle Lernunterstützung durch


ein nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewähltes Farblayout
optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und
wiederkehrende Symbole am Rand = Definition zum Auswendiglernen und Wiederholen = Problempunkt = Online-Wissens-Check

Illustrationen als „Lernanker“ für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.

Auf die Phase des Lernens folgt das Wiederholen und Überprüfen des Erlernten im Online-Wissens-Check: Wenn Sie im Internet unter www.juracademy.de/skripte/login das speziell auf das Skript abgestimmte Wissens-, Definitions- und Aufbautraining absolvieren, erhalten Sie ein direktes Feedback zum eigenen Wissensstand und kontrollieren Ihren individuellen Lernfortschritt. Durch dieses aktive Lernen vertiefen Sie zudem nachhaltig und damit erfolgreich Ihre strafrechtlichen Kenntnisse!


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Schließlich geht es um das Anwenden und Einüben des Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtipps zu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.

Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.

Dieses Skript behandelt das Unterlassungsdelikt, Versuch und Rücktritt, Täterschaft und Teilnahme sowie die Konkurrenzen, der Band Strafrecht Allgemeiner Teil I das vorsätzliche und das fahrlässige Begehungsdelikt.

Auf geht's – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!

Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen. Oder Sie wenden sich direkt an den Verfasser unter team@juriq.de.

Köln, im August 2017 Sabine Tofahrn

JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check


Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.

Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?


Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts.
Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse.

Wie nutzen Sie diese Möglichkeit?


Online-Wissens-Check

Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei.

Ihr persönlicher User-Code: 253081509

Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.

Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Codeseite

Literaturverzeichnis

1. Teil Einleitung

2. Teil Versuch und Rücktritt des Alleintäters

 

A.Überblick

B.Versuch

I.Vorprüfung

II.Tatentschluss

III.Untauglicher Versuch in Abgrenzung zum Wahndelikt

IV.Unmittelbares Ansetzen

C.Rechtswidrigkeit und Schuld

D.Rücktritt vom Versuch

I.Überblick

II.Fehlgeschlagener Versuch

III.Außertatbestandliche Zielerreichung

IV.Abgrenzung unbeendeter/beendeter Versuch

V.Rücktritt vom unbeendeten Versuch

VI.Rücktritt vom beendeten Versuch

VII.Rücktritt vom beendeten untauglichen Versuch

VIII.Freiwilligkeit

E.Übungsfall Nr. 1

3. Teil Das Unterlassungsdelikt

A.Überblick

B.Objektiver Tatbestand

I.Unterlassen der gebotenen Handlung

II.Abgrenzung positives Tun – Unterlassen

III.Abgrenzung täterschaftlichen Unterlassens von der Beihilfe durch Unterlassen

IV.Kausalität und objektive Zurechnung

V.Die Voraussetzungen des § 13

1.Garantenstellung

a)Beschützer- oder Obhutsgarant

aa)Garantenstellung aus enger persönlicher Verbundenheit

bb)Garantenstellung aus anderen Lebens- oder Gefahrengemeinschaften

cc)Garantenstellung aus Vertrag

dd)Garantenstellung aus der freiwilligen Übernahme von Schutz- und Beistandspflichten

ee)Garantenstellung aus der Stellung als Amtsträger

b)Überwachergarant

aa)Garantenstellung aus einem schadensnahen Vorverhalten, sog. Ingerenz

bb)Garantenstellung aus Verkehrssicherungspflichten

cc)Garantenstellung aus dem In-Verkehr-Bringen von Produkten

dd)Garantenstellung aus der Pflicht zur Beaufsichtigung Dritter

ee)Garantenstellung aus der Herrschaft über eine Räumlichkeit

2.Entsprechungsklausel

C.Subjektiver Tatbestand

D.Rechtswidrigkeit

E.Schuld

F.Versuch und Rücktritt

I.Versuch

II.Rücktritt

G.Täterschaft und Teilnahme

H.Übungsfall Nr. 2

4. Teil Täterschaft und Teilnahme

A.Übersicht

B.Abgrenzung der Täterschaft von der Teilnahme

I.Materiell-objektive Theorie oder Tatherrschaftslehre

II.Subjektive Theorie

C.Mittäterschaft

I.Überblick

II.Deliktsspezifische Merkmale beim Mittäter

III.Gemeinsamer Tatplan

IV.Verursachungsbeitrag und Wertung dieses Beitrages

1.Sukzessive Mittäterschaft

2.Tätigkeit nur im Vorbereitungsstadium

V.Versuch und Rücktritt

1.Versuch

2.Rücktritt

D.Mittelbare Täterschaft

I.Überblick

II.Der „Normalfall“ der mittelbaren Täterschaft

1.Der Vordermann handelt objektiv nicht oder nicht voll tatbestandsmäßig

2.Der Vordermann handelt subjektiv nicht tatbestandsmäßig

3.Der Vordermann handelt gerechtfertigt

4.Der Vordermann unterliegt einem durch den Hintermann initiierten Erlaubnistatbestandsirrtum

5.Der Vordermann ist nicht schuldfähig

6.Der Vordermann handelt entschuldigt

7.Der Vordermann befindet sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum

III.Problematische Fälle

1.Absichtslos doloses und qualifikationslos doloses Werkzeug

2.„Täter hinter dem Täter“

a)Die Tatausführung erfolgt unter Ausnutzung eines gut organisierten Machtapparates (sog. „Schreibtischtäter“)

b)Der Hintermann ruft beim Vordermann einen Irrtum hervor, der sich auf die Strafbarkeit des Vordermannes nicht auswirkt

IV.Mittelbare Täterschaft durch Unterlassen

 

V.Irrtümer

1.Error in persona des Vordermannes

2.Der Hintermann glaubt, er sei Anstifter während er tatsächlich mittelbarer Täter ist

3.Der Hintermann glaubt, er sei mittelbarer Täter, wohingegen der Vordermann jedoch vorsätzlich und rechtswidrig handelt

VI.Versuch und Rücktritt

E.Übungsfall Nr. 3

F.Anstiftung und Beihilfe

I.Überblick

II.Gemeinsamkeiten von Anstiftung und Beihilfe

1.Akzessorietät der Teilnahme

2.Akzessorietätsdurchbrechung

3.„Doppelter“ Teilnehmervorsatz

III.Anstiftung

1.Bestimmen

a)Begriffsbestimmung

b)Omnimodo facturus

aa)Umstiftung

bb)Aufstiftung

cc)Abstiftung

2.Vorsatz

a)Inhalt und Umfang

b)Exzess und error in objecto vel persona

IV.Beihilfe

1.Hilfeleisten

a)Begriffsbestimmung

b)Beihilfe durch neutrale Handlungen

c)Sukzessive Beihilfe

2.Vorsatz

V.Kumulierte Beteiligungshandlungen

VI.Versuchte Teilnahme

1.Versuchte Anstiftung gem. § 30 Abs. 1

2.§ 30 Abs. 2

G.Übungsfall Nr. 4

5. Teil Konkurrenzen

A.Überblick

B.Die Handlung

I.Die Handlung im natürlichen Sinn

II.Die Handlung im juristischen Sinn

1.Tatbestandliche Handlungseinheit

2.Natürliche Handlungseinheit

C.Idealkonkurrenz

D.Realkonkurrenz

E.Gesetzeseinheit

I.Spezialität

II.Subsidiarität

III.Konsumtion

F.Mitbestrafte Vor- und Nachtat

I.Mitbestrafte Vortat

II.Mitbestrafte Nachtat

6. Teil Wahlfeststellung

A.Überblick

B.Echte Wahlfeststellung

C.Unechte Wahlfeststellung

D.Post- und Präpendenz

Sachverzeichnis

Literaturverzeichnis


Baumann/Weber/Mitsch Strafrecht AT, 11. Aufl. 2003
Fischer Strafgesetzbuch, 64. Aufl. 2017
Jäger Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2017
Jescheck/Weigend Strafrecht AT, 5. Aufl. 1996
Joecks Studienkommentar Strafgesetzbuch, 11. Aufl. 2014
Lackner/Kühl Strafgesetzbuch, Kommentar, 28. Aufl. 2014
Leipziger Kommentar Strafgesetzbuch, 11. Aufl. 1992 ff.
Maurach/Gössel/Zipf Strafrecht Allgemeiner Teil II, 8. Aufl. 2014
Meyer-Goßner Strafprozessordnung, Kommentar, 60. Aufl. 2017
Münchener Kommentar Strafgesetzbuch, 2003 ff.
Systematischer Kommentar Strafgesetzbuch, Band II, 9. Aufl. 2016
Schönke/Schröder Strafgesetzbuch, Kommentar, 29. Aufl. 2014
Wessels/Beulke/Satzger Strafrecht Allgemeiner Teil, 46. Aufl. 2016
Wessels/Hettinger Strafrecht Besonderer Teil I, 40. Aufl. 2016

Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

Wie lernen Menschen?

Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.

Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.

Verstehen Sie die Lerntipps „à la carte“! Sie wählen das aus, was Ihnen nützlich erscheint, um Ihre Lernprozesse noch effektiver und ökonomischer gestalten zu können!

Lernthema 2 Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen

In jedem Beruf ist der Arbeitsplatz ein sehr wichtiger Einflussfaktor auf unsere Leistung, natürlich auch während des Studiums. Günstige oder ungünstige Arbeitsbedingungen entscheiden mit darüber, wie wohl wir uns fühlen, ob wir uns gut konzentrieren können oder schnell ermüden. Vielleicht wird es jetzt etwas unbequem für Sie, weil Sie sich an bestimmte Grundregeln gewöhnen müssen, Ihren Schreibtisch aufräumen, Ihre Arbeitsplatzergonomie verändern. Alle Tipps und Hinweise werden Ihnen aber das Lernleben erleichtern.

Lerntipps
Arbeiten Sie immer an einem festen Arbeitsplatz!

Wenn Sie einmal am Schreibtisch, dann auf dem Sofa und später im Bett lernen, dann ist das zwar bequem und abwechslungsreich, nur es wird Ihnen schwer fallen, die richtigen Funktionen zu erkennen. Was ist Arbeit, was ist Freizeit, was lenkt mich ab etc.? Bei Pausen- und Freizeittätigkeiten wird der Schreibtisch verlassen. Dies sollten Sie konsequent auch beim Essen, Telefonieren mit Freunden, Musik hören, Computer spielen einhalten. Der Freizeitbereich wird dadurch für Sie attraktiver.

Machen Sie einen Arbeitsplatz-Check bevor Sie loslegen!

Der Schreibtisch ist nur für die Arbeit bestimmt. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsplatz vor Arbeitsbeginn auf sachfremde Gegenstände – die können ablenken, Sie an Ihr Hobby erinnern. Sie möchten dann am liebsten das tun, was mehr Spaß macht und Sie von den vermeintlich unangenehmen Dingen abhält. Suchen Sie erst alle arbeitsrelevanten Unterlagen zusammen, damit Sie Ihre Arbeit nicht immer wieder unterbrechen. Sie fangen sonst die Arbeit stets wieder neu an. Das hört sich alles sehr diszipliniert an. Es verbessert aber Ihre Arbeitsmoral und damit gleichzeitig Ihren raren Freizeitausgleich.

Unterscheiden Sie konsequent Arbeit und Freizeit!

Der Freizeitbereich sollte so abgeschirmt sein, dass Sie dort nur die angenehmen, entspannenden und ausgleichenden Dinge tun – und das mit gutem Gewissen. Sie haben es sich ja mit Disziplin verdient. Auch hier bitte konsequent bleiben. Falls Ihnen z. B. ein Fachbuch in die Hände fällt, so sollten Sie es von dort entfernen. Entscheiden Sie sich bewusst – entweder weiter auf dem Sofa entspannen oder an den Schreibtisch gehen und es dort lesen. Ein Fachbuch im Bett zu lesen, führt nicht selten zu schlechterem Behalten oder sogar Schlafstörungen.

„Ergonomisieren“ Sie Schreibtisch und Schreibtischstuhl!

Richten Sie Ihre Büromöbel so ein, dass Sie gesundheitliche Schäden vermeiden und vorzeitige Ermüdungen verhindern. Dazu folgende Hinweise:


Arbeitsplatte ca. 75 cm hoch einstellen, so dass Unterarme im aufrechten Sitz locker aufliegen können.
Sitzhöhe so einstellen, dass bei aufgestellten Füßen, die Oberschenkel waagerecht ausgerichtet sind und ohne Druck aufliegen.
Wählen Sie einen Stuhl mit fester Rückenlehne, damit Sie sich häufig anlehnen können, das Gesäß weit nach hinten.
Licht von vorne oder seitlich, d. h. bei Rechtshändern von links.
Arbeitsmittel wie Schreibgeräte liegen für den direkten Zugriff bereit.
Gleiches gilt für Gesetzestexte, Lehrbücher und Nachschlagewerke.
Am besten in Reichweite eine Pin-Wand für Merkzettel mit Regeln, Terminen, Notizen.