Czytaj książkę: «Sachenrecht III»
Sachenrecht III
Kreditsicherungsrecht
von
Dr. jur. Ralph Westerhoff, Dipl. Kfm. Professor für Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Hochschule Koblenz RheinAhrCampus Remagen
3., neu bearbeitete Auflage
Impressum
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-6753-8
E-Mail: kundenservice@cfmueller.de
Telefon: +49 89 2183 7923
Telefax: +49 89 2183 7620
www.cfmueller.de www.cfmueller-campus.de
© 2016 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg
Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM) Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des ebooks das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen. Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Der Verlag schützt seine ebooks vor Missbrauch des Urheberrechts durch ein digitales Rechtemanagement. Bei Kauf im Webshop des Verlages werden die ebooks mit einem nicht sichtbaren digitalen Wasserzeichen individuell pro Nutzer signiert. Bei Kauf in anderen ebook-Webshops erfolgt die Signatur durch die Shopbetreiber. Angaben zu diesem DRM finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Anbieter.
Liebe Leserinnen und Leser,
die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.
In einem ersten Schritt geht es um das Erlernen der nach Prüfungsrelevanz ausgewählten und gewichteten Inhalte und Themenstellungen. Einleitende Prüfungsschemata sorgen für eine klare Struktur und weisen auf die typischen Problemkreise hin, die Sie in einer Klausur kennen und beherrschen müssen. Neu ist die visuelle Lernunterstützung durch
• | ein nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewähltes Farblayout |
• | optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und |
• | wiederkehrende Symbole am Rand = Definition zum Auswendiglernen und Wiederholen = Problempunkt = Online-Wissens-Check |
Illustrationen als „Lernanker“ für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.
Auf die Phase des Lernens folgt das Wiederholen und Überprüfen des Erlernten im Online-Wissens-Check: Wenn Sie im Internet unter www.juracademy.de/skripte/login das speziell auf das Skript abgestimmte Wissens-, Definitions- und Aufbautraining absolvieren, erhalten Sie ein direktes Feedback zum eigenen Wissensstand und kontrollieren Ihren individuellen Lernfortschritt. Durch dieses aktive Lernen vertiefen Sie zudem nachhaltig und damit erfolgreich Ihre sachenrechtlichen Kenntnisse!
[Bild vergrößern]
Schließlich geht es um das Anwenden und Einüben des Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtipps zu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.
Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.
Im vorliegenden Band beschäftigen wir uns mit dem Kreditsicherungsrecht. Dabei kommt den Realsicherheiten des Sachenrechts eine große Bedeutung zu. Aber auch schuldrechtliche Themen im Bereich der Personalsicherheiten sowie die wichtigen Ausgleichs- und Regressansprüche sollen aus didaktischen Gründen parallel in den Blick genommen werden, um die Strukturen und Probleme besser zu erfassen. Mit diesem Band erlernen Sie das juristische Handwerkszeug zur Lösung von Sachverhalten, deren praktische Relevanz gar nicht überschätzt werden kann. Somit haben Fälle, in denen es um die Frage „wer haftet wie für einen Kredit“ geht, auch eine hohe Bedeutung im juristischen Staatsexamen.
Das Konzept dieser Skriptenreihe basiert auf der Erkenntnis, dass Sie nicht jedes Problem, das in einer Klausur vorkommen kann, vorher en detail gelernt haben können. Sie erlernen mit diesem Skript, wie Sie einen Fall aus dem Bereich Kreditsicherungsrecht analysieren, systematisieren und mit dem erworbenen Systemverständnis lösen können.
Wie bei allen Bänden aus dieser Reihe ist sowohl der Fußnotenapparat als auch das Literaturverzeichnis „übersichtlich“. Das Skript will gar nicht den Anspruch erheben, das Schrifttum auch nur annähernd vollständig zu belegen. Das kann und will es nicht leisten. Betrachten Sie die Literaturangaben – genauso wie die Angaben der zitierten Rechtsprechung – als persönliche Leseempfehlung.
Ich habe mich sehr über die freundliche Aufnahme der ersten beiden Auflagen gefreut. Besonderen Dank schulde ich allen Lesern, die mir ihre Meinung, Kritik und Verbesserungsvorschläge übermittelt haben.
Auf geht's – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!
Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen. Oder Sie wenden sich direkt an den Verfasser unter westerhoff@rheinahrcampus.de.
Remagen, im Juli 2016
Prof. Dr. Ralph Westerhoff
JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check
Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.
Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?
• | Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts. |
• | Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse. |
Wie nutzen Sie diese Möglichkeit?
Online-Wissens-Check
Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei.
Ihr persönlicher User-Code: 723655270
Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.
Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.
zurück zu Rn. 125, 174, 346, 457,
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Codeseite
Literaturverzeichnis
1. Teil Überblick
A.Bedeutung und Möglichkeiten der Kreditsicherung
I.Bedeutung und Grundstruktur der Kreditsicherung
1.Bedeutung der Kreditsicherung
2.Grundstruktur der Kreditsicherung
3.Weitere Darstellung
II.Arten der Kreditsicherung
1.Unterscheidungsmerkmale
2.Die Personalsicherheiten im Überblick
a)Die akzessorischen Personalsicherheiten
b)Die nicht akzessorischen Personalsicherheiten
3.Mobiliarsicherheiten
4.Immobiliarsicherheiten
B.Der Regress
I.Die konstruktiven Möglichkeiten des Regresses
II.Überblick über die Regressansprüche
1.Der Aufwendungsersatzanspruch
2.Übergeleitete Ansprüche bei akzessorischen Sicherungen
3.Regressansprüche bei nichtakzessorischen Sicherheiten
2. Teil Die Personalsicherheiten
A.Die Haftung des Bürgen
I.Die Voraussetzungen der Bürgenhaftung
1.Vertragliche Einigung
a)Geltung der allgemeinen Regeln
b)Abgrenzung von verwandten Rechtsinstituten
2.Form
3.Keine Unwirksamkeit aus anderen Gründen
a)Anfechtungsgründe beim Bürgschaftsvertrag
b)Die Sittenwidrigkeit von Bürgschaftsverträgen
c)Inhaltskontrolle von Bürgschafts-AGB
4.Entstehen der gesicherten Forderung
5.Umfang der Haftung
6.Sonstige Voraussetzungen/Einwendungen
II.Anspruch erloschen?
1.Erfüllung und Erfüllungssurrogate
2.Erlöschen der Hauptforderung
3.Widerruf des Bürgen nach § 355
a)Wirkung
b)Widerrufsrecht analog § 495?
c)Widerrufsrecht des Verbrauchers?
4.Bürgschaftsspezifische Einwendungen der §§ 776 f.
a)Befreiung nach § 776 wegen Aufgabe anderer Sicherheiten
b)Befreiung nach § 777 wegen Zeitablaufs
III.Anspruch durchsetzbar
1.Fälligkeit durch Eintritt des Sicherungsfalls
2.Einreden
a)Einreden aus dem Verhältnis Gläubiger – Hauptschuldner
b)Einreden aus dem Verhältnis Bürge – Gläubiger
IV.Spezielle Ausprägungen der Bürgschaft
B.Andere akzessorische Sicherungsmittel
I.Der Kreditauftrag
II.Die Patronatserklärung
C.Nichtakzessorische Sicherungsmittel
I.Der Schuldbeitritt
II.Der Garantievertrag
D.Übungsfall Nr. 1
3. Teil Mobiliarsicherheiten
A.Das Pfandrecht an beweglichen Sachen
I.Die Bedeutung des Pfandrechts
1.Das Pfandrecht in der Praxis
2.Rechte aus dem Pfandrecht
a)Verwertungsrecht des Eigentümers
b)Recht zum Besitz
c)Schutzansprüche
d)Sonstige Ansprüche und Rechte
II.Entstehung eines vertraglichen Mobiliarpfandrechts
1.Einigung zwischen Sicherungsgeber und Gläubiger
2.Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen
3.Übergabe
4.Einigsein bei Übergabe
5.Berechtigung des Verpfänders
6.Gutgläubiger Erwerb, § 1207
7.Entstehen der gesicherten Forderung
III.Entstehen eines Pfandrechts kraft Gesetzes (BGB)
1.Überblick
2.Gutgläubiger Erwerb?
IV.Erlöschen des Mobiliarpfands
V.Gläubigerwechsel
B.Das Pfandrecht an Rechten
C.Die Sicherungsübereignung
I.Bedeutung und Struktur der Sicherungsübereignung – Ein Überblick
1.Bedeutung, Zulässigkeit und fiduziarischer Charakter
2.Grundstruktur der Sicherungsübereignung
II.Erwerb und Bestand des Sicherungseigentums
1.Erwerb nach §§ 929, 930
2.Wegfall durch Erfüllung der gesicherten Forderung?
3.Verlust des Sicherungseigentums an Dritte
a)Verfügung des Sicherungsgebers (Schuldners)
b)Verfügung des Sicherungsnehmers (Gläubigers)
c)Gesetzlicher Erwerb durch Dritte
III.Die Verwertung des Sicherungseigentums
D.Der Eigentumsvorbehalt
I.Bedeutung des Eigentumsvorbehaltes
II.Grundstruktur des Eigentumsvorbehaltes
III.Varianten des Eigentumsvorbehalts
1.Einfacher Eigentumsvorbehalt
2.Erweiterter Eigentumsvorbehalt
a)Der Kontokorrentvorbehalt
b)Der Konzernvorbehalt
3.Der nachgeschaltete Eigentumsvorbehalt
4.Der weitergeleitete Eigentumsvorbehalt
5.Verlängerter Eigentumsvorbehalt
E.Die Sicherungszession
I.Überblick über die Sicherungszession
II.Probleme in der Anspruchsprüfung
1.Entstehung des Anspruchs aus abgetretenem Recht
a)Anspruch zwischen Zedent und Drittem
b)Wirksame Abtretung des Anspruchs
2.Rechtsvernichtende Einwendungen
a)Allgemeine Einwendungstatbestände
b)Forderungsrückfall an Sicherungsgeber bei Bedingung
c)Gläubigerwechsel durch weitere Verfügung
3.Anspruch durchsetzbar
F.Übungsfall Nr. 2
4. Teil Hypothek und Grundschuld
A.Die Hypothek
I.Überblick
1.Klausurrelevanz
2.Akzessorietät
3.Arten der Hypothek
II.Anspruch gegen den Eigentümer des Grundstücks aus einer Verkehrshypothek (Ersterwerb)
1.Anspruchsentstehung
a)Dingliche Entstehung der Hypothek
b)Entstehen der gesicherten Forderung
aa)Die Rechtslage bis zur Entstehung der Forderung
bb)Wirksame Entstehung der gesicherten Forderung
c)Umfang der hypothekarischen Haftung des Grundstücks
aa)Gesicherter Forderungskreis
bb)Haftungsmasse neben dem Grundstück
2.Rechtsvernichtende Einwendungen
a)Zahlung durch Schuldner (gleichzeitig auch Eigentümer)
b)Zahlung durch Schuldner (nicht gleichzeitig Eigentümer)
c)Zahlung durch Eigentümer (nicht gleichzeitig Schuldner)
d)Zahlung durch Dritten
3.Anspruch durchsetzbar
a)Fälligkeit
b)Einreden
III.Anspruch gegen den Eigentümer des Grundstücks aus einer Verkehrshypothek (Zweiterwerb)
1.Anspruchsentstehung nach Abtretung der Hypothek
a)Der Normalfall
b)Problem Nr. 1: keine Forderung
c)Problem Nr. 2: keine Hypothek
d)Spezialfall: Forderung und Hypothek unwirksam abgetreten
2.Rechtsvernichtende Einwendungen
3.Durchsetzbarkeit
a)Einreden aus dem Verhältnis Eigentümer – (Erst-)Gläubiger
b)Einreden aus dem Vertragsverhältnis Gläubiger – Schuldner
IV.Hinweis auf Sicherungshypothek
B.Ansprüche aus einer Grundschuld
I.Sinn der Grundschuld
II.Anspruch aus §§ 1192, 1147 (Ersterwerb)
1.Anspruchsentstehung
a)Die Entstehung der Grundschuld als dingliches Recht
b)Umfang der Grundschuldhaftung
2.Rechtsvernichtende Einwendungen
a)Grundschulderwerb durch Dritten
b)Inhaberwechsel wegen Zahlung an Gläubiger
3.Anspruch durchsetzbar
a)Fälligkeit, § 1193
b)Einreden
III.Besonderheiten beim Zweiterwerb
1.Übertragungstatbestand
2.Gutgläubiger einredefreier Erwerb
3.Folgen der Trennung von Grundschuld und Forderung
5. Teil Die Regress- und Ausgleichsansprüche
A.Die Grundproblematik
B.Der Regress gegen den Schuldner
I.Regress bei akzessorischen Sicherungsmitteln
1.Eigener Ersatzanspruch des Sicherungsgebers
2.Ersatzanspruch aus übergegangenem Recht (cessio legis)
a)Anspruchsentstehung
b)Rechtsvernichtende Einwendungen
c)Anspruch durchsetzbar
II.Der Regress gegen den Schuldner bei nichtakzessorischen Sicherungsmitteln
1.Aufwendungsersatzanspruch
2.Anspruch aus übergegangener Forderung?
a)Vorbemerkung
b)Voraussetzungen und Umsetzung des Forderungserwerbs
c)Besonderheiten bei der Prüfung der abgetretenen Forderung
C.Der Ausgleich bei mehreren Sicherungsgebern
I.Vorbemerkungen
II.Der Ausgleich bei Zahlung
1.Erwerb der Forderung des Gläubigers
2.Zweite Sicherheit akzessorisch
3.Zweite Sicherheit nichtakzessorisch
D.Übungsfall Nr. 3
Sachverzeichnis
Literaturverzeichnis
Bönninghaus | BGB Allgemeiner Teil I und II, je 3. Aufl. 2014 |
Bönninghaus | Schuldrecht Allgemeiner Teil I und II, je 3. Aufl. 2014 |
Bönninghaus | Schuldrecht Besonderer Teil I und II, je 3. Aufl. 2015 |
Bönninghaus | Sachenrecht II, 2.Aufl. 2013 |
Bülow | Recht der Kreditsicherheiten, 8. Aufl. 2012 |
Buck-Heeb | Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht/2, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 5. Aufl. 2015,(zitiert: Buck-Heeb, Besonderes Schuldrecht 2) |
Emmerich | BGB – Schuldrecht Besonderer Teil, 14. Aufl. 2015(zitiert: Emmerich Schuldrecht BT) |
Gursky | Schuldrecht Besonderer Teil, 5. Aufl. 2005(zitiert: Gursky SRBT) |
Habersack | Examens-Repetitorium Sachenrecht, 8. Aufl. 2016(zitiert: Habersack Sachenrecht) |
Huber/Bach | Examens-Repetitorium Besonders Schuldrecht/1, 5. Aufl. 2016(zitiert: Huber/Bach SRBT 1) |
Koller/Roth/Morck | Kommentar zum HGB, 7. Aufl. 2011(zitiert: Koller/Roth/Morck-Bearbeiter) |
Looschelders | Schuldrecht Besonderer Teil, 10. Aufl. 2015(zitiert: Looschelders Schuldrecht Besonderer Teil) |
Medicus/Petersen | Bürgerliches Recht, 25. Aufl. 2015 |
Palandt | Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Aufl. 2015,(zitiert: Palandt-Bearbeiter) |
Petersen | Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht, 7. Aufl. 2015(zitiert: Petersen Allgemeines Schuldrecht) |
Ritter | Sachenrecht I, 2. Auflage 2013 |
Schade | Handels- und Gesellschaftsrecht, 3. Aufl. 2014 |
Westerhoff | Schuldrecht Besonderer Teil III, 2015 |
Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?
Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.
Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.
Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.