Allgemeines Verwaltungsrecht

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Allgemeines Verwaltungsrecht
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Allgemeines Verwaltungsrecht

von

Dr. iur. Mike Wienbracke, LL.M. (Edingburgh) Professor an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen Dozent an der FOM Hochhschule für Ökonomie & Management

5., neu bearbeitete Auflage


www.cfmueller.de

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-9179-3

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 89 2183 7923

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Liebe Leserinnen und Leser,

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optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und
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Illustrationen als „Lernanker“ für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.

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Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.

Inhaltlich widmet sich das vorliegende Skript den wesentlichen verwaltungsverfahrensrechtlichen Fragestellungen aus dem Bereich des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Die in diesem Zusammenhang gemeinhin ebenfalls noch behandelten öffentlich-rechtlichen Ansprüche auf Folgenbeseitigung, Unterlassung, Erstattung und aus Geschäftsführung ohne Auftrag bilden zusammen mit dem Recht der öffentlichen Ersatzleistungen den Gegenstand des Skripts „Staatshaftungsrecht“. Die verwaltungsprozessuale Dimension des Allgemeinen Verwaltungsrechts wird vornehmlich im Skript „Verwaltungsprozessrecht“ thematisiert; entsprechende Verweise hierauf werden an den jeweiligen Stellen dieses Skripts gegeben.

Der Aufbau der Darstellung ist klausurnah bzw. am „Lebenszyklus“ eines Verwaltungsakts ausgerichtet. Hinsichtlich Detailfragen finden sich in den Fußnoten Hinweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur.

Auch in der nunmehr vorliegenden fünften Auflage wurde dieses Skript abermals vollständig durchgesehen, überarbeitet, aktualisiert und ergänzt.

Auf geht's – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!

Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an die C.F. Müller GmbH, Waldhofer Str. 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen.

Recklinghausen, im Dezember 2019

Mike Wienbracke

JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check


Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.

Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?


Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts.
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Ihr persönlicher User-Code: 660780107

Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.

Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.

 

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Codeseite

Literaturverzeichnis

1. Teil Definition von „Verwaltung“

2. Teil Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

A.Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes

B.Grundsatz vom Vorrang des Gesetzes

3. Teil Handlungsformen der Verwaltung

A.Abgrenzung „öffentliches Recht“ und „Privatrecht“

B.Handlungsformen der Verwaltung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts

I.Verwaltungsakt

1.Begriffsmerkmale des Verwaltungsakts

a)Maßnahme

b)Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts

c)Hoheitlich

d)Behörde

e)Zur Regelung

f)Einzelfall

g)Auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet

2.Übungsfall Nr. 1

3.Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt

II.Öffentlich-rechtlicher Vertrag

1.Vertrag

2.Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts

3.Ermächtigungsgrundlage

4.Formelle Rechtmäßigkeit

5.Materielle Rechtmäßigkeit

6.Fehlerfolgen

III.Übungsfall Nr. 2

4. Teil Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts

A.Ermächtigungsgrundlage

I.Erforderlichkeit

1.Inhalt

2.Form, sog. „VA-Befugnis“

II.Wirksamkeit

1.Normenhierarchie

2.Normprüfungskompetenz

3.Normverwerfungskompetenz

III.Anwendbarkeit

IV.Fehlerfolgen

B.Formelle Rechtmäßigkeit

I.Zuständigkeit

1.Sachliche Zuständigkeit

2.Instanzielle Zuständigkeit

3.Örtliche Zuständigkeit

4.Fehlerfolgen

II.Verfahren

1.Begriff „Verwaltungsverfahren“

2.Anwendbarkeit des Bundes- oder des Landes-VwVfG

3.Ausgeschlossene Rechtsbereiche; Subsidiaritätsklausel

4.Beteiligte

a)Beteiligungsfähigkeit

b)Handlungsfähigkeit

c)Beteiligte

d)Rechtsnachfolge

5.Einzelne Verfahrensgrundsätze

a)Verfahrensbeginn

b)Ausgeschlossene Personen

c)Untersuchungsgrundsatz

d)Beratung, Auskunft

e)Anhörung

f)Akteneinsicht

g)Geheimhaltung

h)Verfahrensende

6.Fehlerfolgen

III.Form

1.Schriftform

2.Begründung

3.Fehlerfolgen

C.Materielle Rechtmäßigkeit

I.Tatbestand

1.Ggf.: Unbestimmter Rechtsbegriff, Beurteilungsspielraum

2.Ggf.: Nachschieben von Gründen

II.Rechtsfolge

1.Anforderungen der konkreten Ermächtigungsgrundlage

a)Ggf.: Ermessen

b)Exkurs: Verwaltungsvorschriften

2.Allgemeine Rechtmäßigkeitsanforderungen

a)Bestimmtheit

b)Keine Unmöglichkeit

c)Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

d)Fehlerfolgen

III.Übungsfall Nr. 3

5. Teil Wirksamkeit des Verwaltungsakts

 

A.Bekanntgabe

I.Bekanntgabe gem. § 41 VwVfG

1.Zeitpunkt

2.Personelle Reichweite

II.Zustellung i.S.d. VwZG

III.Fehlerfolgen

B.Keine Nichtigkeit; weitere Fehlerfolgen

I.Nichtigkeit

II.Heilung

III.Unbeachtlichkeit

IV.Umdeutung

C.Rechtsfolgen wirksamer Verwaltungsakte

I.Bindungswirkung

II.Tatbestandswirkung

III.Feststellungswirkung

6. Teil Aufhebung des Verwaltungsakts

A.Verfahrensrecht

I.Wiederaufgreifen im engeren Sinn

II.Wiederaufgreifen im weiteren Sinn

B.Materiell-rechtliche Voraussetzungen der Aufhebung

I.Nach erfolgtem Wiederaufgreifen im engeren Sinn

II.Nach erfolgtem Wiederaufgreifen im weiteren Sinn

1.Rücknahme

a)Ermächtigungsgrundlage

b)Formelle Rechtmäßigkeit

c)Materielle Rechtmäßigkeit

2.Widerruf

a)Ermächtigungsgrundlage

b)Formelle Rechtmäßigkeit

c)Materielle Rechtmäßigkeit

III.Übungsfall Nr. 4

7. Teil Verwaltungsvollstreckung

A.Ermächtigungsgrundlage

B.Formelle Rechtmäßigkeit

C.Materielle Rechtmäßigkeit

I.Vollstreckungsvoraussetzungen

1.Gestrecktes Verfahren

2.Sofortiger Vollzug

II.Vollstreckungsverfahren

1.Richtiges Zwangsmittel

a)Ersatzvornahme

b)Zwangsgeld

c)Unmittelbarer Zwang

d)Abgrenzung „Ersatzvornahme“ und „unmittelbarer Zwang“

e)Ermessen, Verhältnismäßigkeit

2.Verfahren

a)Androhung

b)Festsetzung

c)Anwendung

III.Keine Vollstreckungshindernisse

IV.Übungsfall Nr. 5

Sachverzeichnis

Literaturverzeichnis


Bader/Ronellenfitsch VwVfG, 2. Aufl. 2016
Battis Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2002
Bauer/Heckmann/Ruge/Schallbruch/Schulz VwVfG und E-Government, 2. Aufl. 2014
Bull/Mehde Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre, 9. Aufl. 2015
Detterbeck Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl. 2019
Dietlein/Dünchheim Examinatorium Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2007
Engelhardt/App /Schlatmann VwVG/VwZG, 11. Aufl. 2017
Erbguth /Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 2019
Ehlers /Pünder Allgemeines Verwaltungsrecht, 15. Aufl. 2015
Faber Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 1995
Fehling/Kastner/Störmer Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016
Hendler Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2000
Huck/Müller VwVfG, 2. Aufl. 2016
Ipsen Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl. 2019
Jachmann/Drüen Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2010
Knack/Henneke VwVfG, 11. Aufl. 2019
Koch/Rubel/Heselhaus Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2003
Kopp/Ramsauer VwVfG, 20. Aufl. 2019
Kugele VwVfG, 2014
Maurer /Waldhoff Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017
Mann/Sennekamp/Uechtritz VwVfG, 2. Aufl. 2019
Meyer/Borgs VwVfG, 2. Aufl. 1982
Obermeyer/Funke-Kaiser VwVfG, 5. Aufl. 2018
Peine /Siegel Allgemeines Verwaltungsrecht, 12. Aufl. 2018
Sadler /Tillmanns VwVG/VwZG, 10. Aufl. 2020
Sproll Allgemeines Verwaltungsrecht I, 1997; Allgemeines Verwaltungsrecht II, 1998
Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG, 9. Aufl. 2018
Ule/Laubinger Verwaltungsverfahrensrecht, 4. Aufl. 1995
Wienbracke Einführung in die Grundrechte, 2013
ders. Staatsorganisationsrecht, 2017
ders. Grundwissen Europarecht, 2018
Wolff/Bachof/Stober/Kluth Verwaltungsrecht I, 13. Aufl. 2017; Verwaltungsrecht II, 7. Aufl. 2010
Wolff/Decker VwGO/VwVfG, 3. Aufl. 2012
Ziekow VwVfG, 4. Aufl. 2019

Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

Wie lernen Menschen?

Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.

Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.

Verstehen Sie die Lerntipps „à la carte“! Sie wählen das aus, was Ihnen nützlich erscheint, um Ihre Lernprozesse noch effektiver und ökonomischer gestalten zu können!

Lernthema 1 Lernprozesse und Lernmotivation

Gerade beim Lernen setzen wir uns schnell unter hohen Leistungsdruck, haben hohe Erwartungen an uns. Das Ziel, also die Prüfung, ist weit entfernt, wir sehen häufig nicht, was wir schon erreicht haben, sondern nur das, was wir noch nicht geschafft haben – gemessen an der noch großen Distanz bis zum Ziel „Examen“. Es dauert häufig viele Wochen bis Monate bis wir eine Rückmeldung in Form einer Zensur erhalten. Das fördert leider nicht unsere unmittelbare Lernmotivation und unser aktuelles Lernverhalten.

Unser Gehirn lernt durch Erfolge und durch Misserfolge und möchte gerade in unangenehmen Stresssituationen (langweiliger Stoff, Leistungsdruck) „pfleglich“ behandelt werden. Durch positive Rückmeldungen, Anerkennung und Belohnungen werden wir darin bekräftigt, bestimmte Tätigkeiten weiter (intensiver, besser) auszuüben. Diesen Umstand können Sie nutzen.

Durch entsprechende Zielsetzungs-, Feedback- und Verstärkungsmechanismen kann man sich motivieren bzw. auch neu eingeübte Lernprozesse verstärken. Sie können Lernfortschritte und Erfolge auch nach kurzen Lernphasen und Zeitabschnitten deutlicher wahrnehmen.