Czytaj książkę: «Die Bibel nach Martin Luther (1984) - Leseausgabe», strona 15

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Vergehen gegen Leib und Leben

12Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben.13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 14Wenn aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit Hinterlist umbringt, so sollst du ihn von meinem Altar wegreißen, dass man ihn töte.

15Wer Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.

16Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft, sei es, dass man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.

17Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.

18Wenn Männer miteinander streiten und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, dass er nicht stirbt, sondern zu Bett liegen muss 19und wieder aufkommt und ausgehen kann an seinem Stock, so soll der, der ihn schlug, nicht bestraft werden; er soll ihm aber bezahlen, was er versäumt hat, und das Arztgeld geben.

20Wer seinen Sklaven oder seine Sklavin schlägt mit einem Stock, dass sie unter seinen Händen sterben, der soll dafür bestraft werden. 21Bleiben sie aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er nicht dafür bestraft werden; denn es ist sein Geld.

22Wenn Männer miteinander streiten und stoßen dabei eine schwangere Frau, sodass ihr die Frucht abgeht, ihr aber sonst kein Schaden widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wie viel ihr Ehemann ihm auferlegt, und er soll's geben durch die Hand der Richter.

23Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, 24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25Brandmal um Brandmal, Beule um Beule, Wunde um Wunde.

26Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin ins Auge schlägt und zerstört es, der soll sie freilassen um des Auges willen. 27Desgleichen wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, soll er sie freilassen um des Zahnes willen.

Schaden durch Tiere – Verlust von Tieren

28Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, dass sie sterben, so soll man das Rind steinigen und sein Fleisch nicht essen; aber der Besitzer des Rindes soll nicht bestraft werden. 29Ist aber das Rind zuvor stößig gewesen und seinem Besitzer war's bekannt und er hat das Rind nicht verwahrt und es tötet nun einen Mann oder eine Frau, so soll man das Rind steinigen und sein Besitzer soll sterben. 30Will man ihm aber ein Lösegeld auferlegen, so soll er geben, was man ihm auferlegt, um sein Leben auszulösen. 31Ebenso soll man mit ihm verfahren, wenn das Rind einen Sohn oder eine Tochter stößt. 32Stößt es aber einen Sklaven oder eine Sklavin, so soll der Besitzer ihrem Herrn dreißig Lot Silber geben und das Rind soll man steinigen.

33Wenn jemand eine Zisterne aufdeckt oder gräbt eine Zisterne und deckt sie nicht zu und es fällt ein Rind oder Esel hinein, 34so soll der Besitzer der Zisterne mit Geld dem andern Ersatz leisten, das tote Tier aber soll ihm gehören. 35Wenn jemandes Rind eines andern Rind stößt, dass es stirbt, so sollen sie das lebendige Rind verkaufen und das Geld teilen und das tote Tier auch teilen. 36Ist's aber bekannt gewesen, dass das Rind zuvor stößig gewesen ist, und sein Besitzer hat es nicht verwahrt, so soll er ein Rind für das andere erstatten und das tote Tier haben.

37Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, so soll er fünf Rinder für ein Rind wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.

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Eigentumsvergehen

2. Mose 22

Wenn ein Dieb ergriffen wird beim Einbruch und wird dabei geschlagen, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2War aber schon die Sonne aufgegangen, so liegt Blutschuld vor.

Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 3Findet man bei ihm das Gestohlene lebendig, sei es Rind, Esel oder Schaf, so soll er's zweifach erstatten.

4Wenn jemand in einem Acker oder Weinberg Schaden anrichtet, weil er sein Vieh das Feld eines andern abweiden lässt, so soll er's mit dem Besten seines Ackers und Weinberges erstatten.

5Wenn ein Feuer ausbricht und ergreift die Dornen und verbrennt einen Garbenhaufen oder das Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll Ersatz leisten, wer das Feuer angezündet hat.

6Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände zu verwahren gibt und es wird ihm aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zweifach erstatten; 7findet man aber den Dieb nicht, so soll der Herr des Hauses vor Gott treten, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat.

8Wenn einer den andern einer Veruntreuung beschuldigt, es handle sich um Rind oder Esel oder Schaf oder Kleider oder um etwas, was sonst noch verloren gegangen ist, so soll beider Sache vor Gott kommen. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll's seinem Nächsten zweifach erstatten.

9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Stück Vieh in Obhut gibt und es stirbt ihm oder kommt zu Schaden oder wird ihm weggetrieben, ohne dass es jemand sieht, 10so soll es unter ihnen zum Eid vor dem HERRN kommen, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat, und der Besitzer soll es hinnehmen, sodass jener nicht Ersatz zu leisten braucht.

11Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er's dem Besitzer ersetzen. 12Wird es zerrissen, so soll er es zum Zeugnis herbeibringen und nicht ersetzen.13Wenn es jemand von seinem Nächsten leiht und es kommt zu Schaden oder stirbt, wenn der Besitzer nicht dabei ist, so soll er's ersetzen. 14Ist aber der Besitzer dabei, soll er's nicht ersetzen. Wenn es gemietet ist, so soll es auf den Mietpreis angerechnet werden.

15Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so soll er den Brautpreis für sie geben und sie zur Frau nehmen.16Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, soviel einer Jungfrau als Brautpreis gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen.

18Wer einem Vieh beiwohnt, der soll des Todes sterben.

19Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der soll dem Bann verfallen.

Rechtsschutz für die Schwachen

20Die Fremdlinge sollst du nicht bedrängen und bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

21Ihr sollt Witwen und Waisen nicht bedrücken.22Wirst du sie bedrücken und werden sie zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien erhören. 23Dann wird mein Zorn entbrennen, dass ich euch mit dem Schwert töte und eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden.

24Wenn du Geld verleihst an einen aus meinem Volk, an einen Armen neben dir, so sollst du an ihm nicht wie ein Wucherer handeln; du sollst keinerlei Zinsen von ihm nehmen.

25Wenn du den Mantel deines Nächsten zum Pfande nimmst, sollst du ihn wiedergeben, ehe die Sonne untergeht,26denn sein Mantel ist seine einzige Decke für seinen Leib; worin soll er sonst schlafen? Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten in deinem Volk sollst du nicht fluchen.

28Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deines Weinberges sollst du nicht zurückhalten.

Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. 29So sollst du auch tun mit deinem Stier und deinem Kleinvieh. Sieben Tage lass es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben.

30Ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen.

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Gebote der Gerechtigkeit und Nächstenliebe

2. Mose 23

Du sollst kein falsches Gerücht verbreiten; du sollst nicht einem Schuldigen Beistand leisten und kein falscher Zeuge sein.

2Du sollst der Menge nicht auf dem Weg zum Bösen folgen und nicht so antworten vor Gericht, dass du der Menge nachgibst und vom Rechten abweichst.

3Du sollst den Geringen nicht begünstigen in seiner Sache.

4Wenn du dem Rind oder Esel deines Feindes begegnest, die sich verirrt haben, so sollst du sie ihm wieder zuführen. 5Wenn du den Esel deines Widersachers unter seiner Last liegen siehst, so lass ihn ja nicht im Stich, sondern hilf mit ihm zusammen dem Tiere auf.

6Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seiner Sache.

7Halte dich ferne von einer Sache, bei der Lüge im Spiel ist. Den Unschuldigen und den, der im Recht ist, sollst du nicht töten; denn ich lasse den Schuldigen nicht recht haben. 8Du sollst dich nicht durch Geschenke bestechen lassen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verdrehen die Sache derer, die im Recht sind.

9Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisst um der Fremdlinge Herz, weil ihr auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen seid.

Sabbatjahr und Sabbat

10Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln.11Aber im siebenten Jahr sollst du es ruhen und liegen lassen, dass die Armen unter deinem Volk davon essen; und was übrig bleibt, mag das Wild auf dem Felde fressen. Ebenso sollst du es halten mit deinem Weinberg und deinen Ölbäumen.

12Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun; aber am siebenten Tage sollst du feiern, auf dass dein Rind und Esel ruhen und deiner Sklavin Sohn und der Fremdling sich erquicken.

13Alles, was ich euch gesagt habe, das haltet. Aber die Namen anderer Götter sollt ihr nicht anrufen, und aus eurem Munde sollen sie nicht gehört werden.

Die drei großen Jahresfeste. Opfervorschriften

14Dreimal im Jahr sollt ihr mir ein Fest feiern: 15Das Fest der Ungesäuerten Brote sollst du so halten, dass du sieben Tage ungesäuertes Brot isst, wie ich dir geboten habe, im Monat Abib, denn zu dieser Zeit bist du aus Ägypten gezogen – erscheint aber nicht mit leeren Händen vor mir! –, 16und das Fest der Ernte, der Erstlinge deiner Früchte, die du auf dem Felde gesät hast, und das Fest der Lese am Ausgang des Jahres, wenn du den Ertrag deiner Arbeit eingesammelt hast vom Felde.

17Dreimal im Jahre soll erscheinen vor dem HERRN, dem Herrscher, alles, was männlich ist unter dir.

18Du sollst das Blut meines Opfers nicht zugleich mit dem Sauerteig opfern, und das Fett von meinem Fest soll nicht über Nacht bleiben bis zum Morgen.

19Das Beste von den Erstlingen deines Feldes sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht kochen in seiner Mutter Milch.

Mahnungen und Verheißungen für die Zukunft

20Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, der dich behüte auf dem Wege und dich bringe an den Ort, den ich bestimmt habe. 21Hüte dich vor ihm und gehorche seiner Stimme und sei nicht widerspenstig gegen ihn; denn er wird euer Übertreten nicht vergeben, weil mein Name in ihm ist. 22Wirst du aber auf seine Stimme hören und alles tun, was ich dir sage, so will ich deiner Feinde Feind und deiner Widersacher Widersacher sein. 23Ja, mein Engel wird vor dir hergehen und dich bringen zu den Amoritern, Hetitern, Perisitern, Kanaanitern, Hiwitern und Jebusitern, und ich will sie vertilgen.

24Du sollst ihre Götter nicht anbeten noch ihnen dienen noch tun, wie sie tun, sondern du sollst ihre Steinmale umreißen und zerbrechen. 25Aber dem HERRN, eurem Gott, sollt ihr dienen, so wird er dein Brot und dein Wasser segnen, und ich will alle Krankheit von dir wenden. 26Es soll keine Frau in deinem Lande eine Fehlgeburt haben oder unfruchtbar sein, und ich will dich lassen alt werden.

27Ich will meinen Schrecken vor dir hersenden und alle Völker verzagt machen, wohin du kommst, und will geben, dass alle deine Feinde vor dir fliehen. 28Ich will Angst und Schrecken vor dir hersenden, die vor dir her vertreiben die Hiwiter, Kanaaniter und Hetiter. 29Aber ich will sie nicht in einem Jahr ausstoßen vor dir, auf dass nicht das Land wüst werde und sich die wilden Tiere wider dich mehren. 30Einzeln nacheinander will ich sie vor dir her ausstoßen, bis du zahlreich bist und das Land besitzt. 31Und ich will deine Grenze festsetzen von dem Schilfmeer bis an das Philistermeer und von der Wüste bis an den Euphratstrom. Denn ich will dir in deine Hand geben die Bewohner des Landes, dass du sie ausstoßen sollst vor dir her. 32Du sollst mit ihnen und mit ihren Göttern keinen Bund schließen.33Lass sie nicht wohnen in deinem Lande, dass sie dich nicht verführen zur Sünde wider mich; denn wenn du ihren Göttern dienst, wird dir das zum Fallstrick werden.

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Der Bundesschluss am Sinai

2. Mose 24

Und zu Mose sprach er: Steig herauf zum HERRN, du und Aaron, Nadab und Abihu und siebzig von den Ältesten Israels, und betet an von ferne. 2Aber Mose allein nahe sich zum HERRN und lasse jene sich nicht nahen und das Volk komme auch nicht mit ihm herauf.

3Mose kam und sagte dem Volk alle Worte des HERRN und alle Rechtsordnungen. Da antwortete alles Volk wie aus einem Munde: Alle Worte, die der HERR gesagt hat, wollen wir tun. 4Da schrieb Mose alle Worte des HERRN nieder und machte sich früh am Morgen auf und baute einen Altar unten am Berge und zwölf Steinmale nach den zwölf Stämmen Israels 5und sandte junge Männer von den Israeliten hin, dass sie darauf dem HERRN Brandopfer opferten und Dankopfer von jungen Stieren. 6Und Mose nahm die Hälfte des Blutes und goss es in die Becken, die andere Hälfte aber sprengte er an den Altar. 7Und er nahm das Buch des Bundes und las es vor den Ohren des Volks. Und sie sprachen: Alles, was der HERR gesagt hat, wollen wir tun und darauf hören. 8Da nahm Mose das Blut und besprengte das Volk damit und sprach: Seht, das ist das Blut des Bundes, den der HERR mit euch geschlossen hat aufgrund aller dieser Worte.

9Da stiegen Mose und Aaron, Nadab und Abihu und siebzig von den Ältesten Israels hinauf 10und sahen den Gott Israels. Unter seinen Füßen war es wie eine Fläche von Saphir und wie der Himmel, wenn es klar ist. 11Und er reckte seine Hand nicht aus wider die Edlen Israels. Und als sie Gott geschaut hatten, aßen und tranken sie.

Mose soll die Gesetzestafeln empfangen

12Und der HERR sprach zu Mose: Komm herauf zu mir auf den Berg und bleib daselbst, dass ich dir gebe die steinernen Tafeln, Gesetz und Gebot, die ich geschrieben habe, um sie zu unterweisen. 13Da machte sich Mose auf mit seinem Diener Josua und stieg auf den Berg Gottes.14Aber zu den Ältesten sprach er: Bleibt hier, bis wir zu euch zurückkommen. Siehe, Aaron und Hur sind bei euch; hat jemand eine Rechtssache, der wende sich an sie.

15Als nun Mose auf den Berg kam, bedeckte die Wolke den Berg, 16und die Herrlichkeit des HERRN ließ sich nieder auf dem Berg Sinai, und die Wolke bedeckte ihn sechs Tage; und am siebenten Tage erging der Ruf des HERRN an Mose aus der Wolke. 17Und die Herrlichkeit des HERRN war anzusehen wie ein verzehrendes Feuer auf dem Gipfel des Berges vor den Israeliten. 18Und Mose ging mitten in die Wolke hinein und stieg auf den Berg und blieb auf dem Berge vierzig Tage und vierzig Nächte.

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Gesetze für die Stiftshütte (Kapitel 25,1–31,11)

Gaben für die Stiftshütte

2. Mose 25

Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2Sage den Israeliten, dass sie für mich eine Opfergabe erheben von jedem, der es freiwillig gibt. 3Das ist aber die Opfergabe, die ihr von ihnen erheben sollt: Gold, Silber, Kupfer, 4blauer und roter Purpur, Scharlach, feine Leinwand, Ziegenhaar, 5rot gefärbte Widderfelle, Dachsfelle, Akazienholz, 6Öl für die Lampen, Spezerei zum Salböl und zu wohlriechendem Räucherwerk, 7Onyxsteine und eingefasste Steine zum Priesterschurz und zur Brusttasche. 8Und sie sollen mir ein Heiligtum machen, dass ich unter ihnen wohne.9Genau nach dem Bild, das ich dir von der Wohnung und ihrem ganzen Gerät zeige, sollt ihr's machen.

Die Bundeslade

10Macht eine Lade aus Akazienholz; zwei und eine halbe Elle soll die Länge sein, anderthalb Ellen die Breite und anderthalb Ellen die Höhe. 11Du sollst sie mit feinem Gold überziehen innen und außen und einen goldenen Kranz an ihr ringsherum machen. 12Und gieß vier goldene Ringe und tu sie an ihre vier Ecken, sodass zwei Ringe auf der einen Seite und zwei auf der andern seien. 13Und mache Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold 14und stecke sie in die Ringe an den Seiten der Lade, dass man sie damit trage. 15Sie sollen in den Ringen bleiben und nicht herausgetan werden. 16Und du sollst in die Lade das Gesetz legen, das ich dir geben werde.

17Du sollst auch einen Gnadenthron machen aus feinem Golde; zwei und eine halbe Elle soll seine Länge sein und anderthalb Ellen seine Breite. 18Und du sollst zwei Cherubim machen aus getriebenem Golde an beiden Enden des Gnadenthrones, 19sodass ein Cherub sei an diesem Ende, der andere an jenem, dass also zwei Cherubim seien an den Enden des Gnadenthrones. 20Und die Cherubim sollen ihre Flügel nach oben ausbreiten, dass sie mit ihren Flügeln den Gnadenthron bedecken und eines jeden Antlitz gegen das des andern stehe; und ihr Antlitz soll zum Gnadenthron gerichtet sein. 21Und du sollst den Gnadenthron oben auf die Lade tun und in die Lade das Gesetz legen, das ich dir geben werde. 22Dort will ich dir begegnen, und vom Gnadenthron aus, der auf der Lade mit dem Gesetz ist, zwischen den beiden Cherubim will ich mit dir alles reden, was ich dir gebieten will für die Israeliten.

Der Tisch für die Schaubrote

23Du sollst auch einen Tisch machen aus Akazienholz; zwei Ellen soll seine Länge sein, eine Elle seine Breite und anderthalb Ellen seine Höhe. 24Und du sollst ihn überziehen mit feinem Gold und einen goldenen Kranz ringsherum machen 25und eine Leiste ringsherum eine Handbreit hoch und einen goldenen Kranz an der Leiste ringsherum; 26und du sollst vier goldene Ringe machen an die vier Ecken an seinen vier Füßen. 27Dicht unter der Leiste sollen die Ringe sein, sodass man Stangen hineintun und den Tisch tragen könne. 28Und du sollst die Stangen aus Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen, dass der Tisch damit getragen werde. 29Du sollst auch aus feinem Golde seine Schüsseln und Schalen machen, seine Kannen und Becher, in denen man das Trankopfer darbringe. 30Und du sollst auf den Tisch allezeit Schaubrote legen vor mein Angesicht.

Der Leuchter

31Du sollst auch einen Leuchter aus feinem Golde machen, Fuß und Schaft in getriebener Arbeit, mit Kelchen, Knäufen und Blumen. 32Sechs Arme sollen von dem Leuchter nach beiden Seiten ausgehen, nach jeder Seite drei Arme. 33Jeder Arm soll drei Kelche wie Mandelblüten haben mit Knäufen und Blumen. So soll es sein bei den sechs Armen an dem Leuchter. 34Aber der Schaft am Leuchter soll vier Kelche wie Mandelblüten haben mit Knäufen und Blumen 35und je einen Knauf unter zwei von den sechs Armen, die von dem Leuchter ausgehen. 36Beide, Knäufe und Arme, sollen aus einem Stück mit ihm sein, lauteres Gold in getriebener Arbeit. 37Und du sollst sieben Lampen machen und sie oben anbringen, sodass sie nach vorn leuchten, 38und Lichtscheren und Löschnäpfe aus feinem Golde. 39Aus einem Zentner feinen Goldes sollst du den Leuchter machen mit allen diesen Geräten.

40Und sieh zu, dass du alles machst nach dem Bilde, das dir auf dem Berge gezeigt ist.

25,66 zł
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3061 str. 2 ilustracje
ISBN:
9783438070401
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