Czytaj książkę: «Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG»
Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts
im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen
im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG
INAUGURALDISSERTATION
zur Erlangung des Grades eines
Doktors des Rechts durch die
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
vorgelegt von
Lisa Maria Völkerding aus Bremen 2021
Meinen Eltern und meiner Großmutter in Dankbarkeit.
Dekan: Prof. Dr. Jürgen von Hagen Erstreferent: Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard) Zweitreferent:Prof. Dr. Raimund Waltermann Tag der mündlichen Prüfung: 4. Dezember 2020
Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG
Inauguraldissertation
zur Erlangung des Grades eines Doktors
des Rechts
durch die
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität
Bonn
vorgelegt von Lisa Maria Völkerding
aus Bremen
2021
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der
Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
1. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten © 2021, Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau www.lambertus.de Umschlaggestaltung: Nathalie Kupfermann, Bollschweil Druck: Franz X. Stückle Druck und Verlag, Ettenheim ISBN 978-3-7841-3331-7 ISBN eBook 978-3-7841-3419-2
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
§ 1 Einleitung
A. Thematische Hinführung und Problemaufriss
B. Untersuchungsgegenstand
C. Gang der Darstellung
§ 2 Grundlagen und Grenzen des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland
A. Die Verankerung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV
I. Der persönliche Schutzbereich von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV
II. Der sachliche Schutzbereich von Art. 140 GG i.V.m Art. 137 Abs. 3 WRV
1. Das „Ordnen“
a) Verfassungsrechtliche Ausgangssituation
b) Stellungnahme
2. Das „Verwalten“
3. Die „eigenen Angelegenheiten“
a) Begriff und Umfang
b) Prozessuale Darlegungs- und Beweislast
III. Auslegung der „Schranken des für alle geltenden Gesetzes“
1. Heckel‘sche Formel
2. „Bereichslehre“ und „Jedermann-Formel“
a) Konzept
b) Rechtswissenschaftliche Rezeption
3. Güterabwägung und Wechselwirkungslehre
a) Konzept
b) Rechtswissenschaftliche Rezeption
4. Stellungnahme
5. §§ 1 ff. KSchG und § 626 BGB als für alle geltende Gesetze
6. Das AGG als ein für alle geltendes Gesetz
7. Verfassungsimmanente Schranken
8. Schranken aus Konkordaten und Kirchenverträgen
IV. Das Verhältnis von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 S. 1 WRV zu Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG
1. Der Streitstand im Überblick
a) Die Rechtsprechung des BVerfG
b) Institutionelle Freiheitsgarantie
c) Auffangfunktion
d) Kollisionsfunktion
2. Stellungnahme
B. Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen als „eigene Angelegenheiten“ der Kirchen
I. Transzendenzschutz statt Tendenzschutz
II. Die Dienstgemeinschaft als Grundlage kirchlicher Arbeitsverhältnisse
1. Katholische Kirche
2. Evangelische Kirche
III. Überblick über Grundlagen und Ausformungen kündigungsrelevanter Loyalitätsobliegenheiten
1. Hintergrund der kirchlichen Loyalitätsobliegenheiten
2. Überblick über den Regelungsgehalt kündigungsrelevanter Loyalitätsobliegenheiten
a) Katholische Kirche
aa) Grundlagen
bb) Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten, die zu einer Kündigung berechtigen
(1) Der Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe, Art. 5 Abs. 2 GrOkathK a.F.
(aa) Die Ehe als „res sacra“
(bb) Gründe für die Ungültigkeit einer Ehe nach der kirchlichen Rechtsordnung
(cc) Kirchliche Bewertung einer ungültigen Ehe
(dd) Spannungsverhältnis zu Art. 6 Abs. 1 GG
(2) Kirchenaustritt
(3) Öffentliches Eintreten gegen die tragenden Grundsätze der katholischen Kirche
(4) Schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen
(5) Handlungen, die kirchenrechtlich als eindeutige Distanzierung von der katholischen Kirche anzusehen sind
(6) Auswirkungen der Überarbeitung vom 27. April 2015
(aa) Reformierung der Tatbestände schwerer Loyalitätsobliegenheitsverstöße
(bb) Reformierung der Rechtsfolgen schwerer Loyalitätsobliegenheitsverstöße
(cc) Reformierung des Kündigungsverfahrens
b) Evangelische Kirche
aa) Grundlagen des kirchlichen Dienstes
bb) Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten die zu einer Kündigung berechtigen
(1) Bis zur Novellierung
(2) Auswirkungen der Novellierung vom 9. Dezember 2016
3. Zusammenfassung und Stellungnahme
IV. Die Leitentscheidungen des BVerfG zur Reichweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen
1. Rechtliche Situation bis 1985
2. Die Stern-Entscheidung des BVerfG
a) Hintergrund
b) Die Gründe des Stern-Urteils
3. Die Chefarzt-Entscheidung
a) Hintergrund
b) Die Gründe des Chefarzt-Urteils
4. Zusammenfassung und Stellungnahme
§ 3 Anerkennung und Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber durch Rechtssetzung und Rechtsprechung der EU
A. Das Religionsverfassungsrecht als Kompetenzgrenze der EU
B. Normative Verankerung des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber in der Unionsrechtsordnung
I. Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten (Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV)
II. Unionsrechtlicher Grundrechtsschutz
1. Art. 9 EMRK (i.V.m. Art. 11 EMRK)
a) Individuelle und korporative Religionsfreiheit
b) Selbstbestimmungsrecht kirchlicher Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen
aa) Problematik der Bestimmung eines europäischen Mindeststandards
bb) Schutzbereichsdefinition im Lichte der Rechtsprechung des EGMR
(1) Transzendenzschutz nach Obst, Schüth und Siebenhaar?
(2) Tendenzschutz nach Fernández Martínez?
(3) Tendenzschutz nach Travas?
cc) Zwischenergebnis
2. EU-GRCh
III. Die Erklärung Nr. 11 der Schlussakte zum Vertrag von Amsterdam
IV. Art. 17 AEUV
1. Abwägungslösung
2. „Öffnungslösung“
3. Eigener Standpunkt
V. Art. 167 AEUV
VI. Ergebnis
C. Grundlagen des europäischen Antidiskriminierungsrechts
I. Primärrechtliche Grundlagen
1. Zentrale Antidiskriminierungsnormen im Vertragsrecht der Union
2. Diskriminierungsverbote in der EU-GRCh
3. Das Diskriminierungsverbot als allgemeiner unionsrechtliche Grundsatz
II. Die RL 2000/78/EG
1. Geltungsbereich
2. Die Diskriminierungsmerkmale „Religion“ und „Weltanschauung“
3. Die Ausnahmeregelungen des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG für kirchliche Arbeitgeber
a) Genese
b) Verhältnis zu Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG
c) Persönlicher Anwendungsbereich
(aa) Grundsätzliches
(bb) Subjektive Schutzberechtigung von juristischen Personen des Privatrechts
(cc) Überprüfbarkeit des Ethos öffentlicher und privater Organisationen
d) Sachlicher Anwendungsbereich
(aa) Erfasste berufliche Tätigkeiten
(bb) Anwendbarkeit auf kirchliche Bildungsverhältnisse
(cc) Anwendbarkeit auf selbstständig Beschäftigte
(dd) Statische Gepflogenheit, dynamische Normierung
D. Die Auslegung der Ausnahmevorschrift des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG durch den EuGH
I. Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 RL 2000/78/EG nach der Egenberger-Entscheidung
1. Hintergrund der EuGH-Entscheidung Egenberger
2. Auslegung der Tatbestandsmerkmale durch den EuGH in Sachen Egenberger
a) Entscheidungskompetenz hinsichtlich des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen „angesichts des Ethos“
b) Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts durch Art und Umstände der Tätigkeit
c) Gewichtung des Kriteriums „wesentliche“
d) Differenzierung zwischen einer „rechtmäßigen“ und einer „gerechtfertigten“ Anforderung
e) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
II. Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 RL 2000/78/EG nach der IR-Entscheidung
1. Hintergrund der EuGH-Entscheidung IR
2. Auslegung der Tatbestandsmerkmale durch den EuGH in Sachen IR
III. Kritische Würdigung der Argumentation des EuGH
1. Substanzlose Tatbestandsdefinitionen
2. Fehlerhafte Deutung der Bezugnahme in Erwägungsgrund Nr. 24
3. Verkennung des Willens des Richtliniengebers
4. Verkennung der Normhierarchie des Unionsrechts
IV. Primärrechtskonformität der Urteile Egenberger und IR
1. Möglicher Verstoß gegen das Achtungsgebot des Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 AEUV
2. Möglicher Verstoß gegen das Beeinträchtigungsverbot des Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 AEUV
3. Vorläufiges Ergebnis
V. Vorschlag einer primärrechtskonformen Auslegung des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG
1. Die primärrechtskonforme Auslegung von sekundärem Unionsrecht
2. Prinzipielle Öffnung der Richtliniennorm zugunsten eines nationalen Ausgleichs
a) Wortlaut
b) Systematik
c) Regelungszweck
d) Zwischenergebnis
3. Öffnung der EuGH-Rechtsprechung zugunsten eines nationalstaatlichen Ausgleichs
a) Anknüpfungspunkt: Art und Umstände der Tätigkeit
b) Anknüpfungspunkt: Die Auslegung des Merkmals „gerechtfertigte“
(aa) Problemaufriss
(bb) Eigener Standpunkt
(cc) Vorschlag einer primärrechtskonformen Durchführung der arbeitsgerichtlichen Kontrolle des kirchlichen Vortrags
(dd) Zwischenergebnis
c) Anknüpfungspunkt: Die Auslegung des Merkmals „wesentliche“
d) Anknüpfungspunkt: Die Auslegung des Merkmals „rechtmäßige“
e) Anknüpfungspunkt: Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
4. Ergebnis
E. Die Umsetzungsnorm des § 9 AGG als Ausgangspunkt eines Mehrebenenkonflikts
I. Die Ausnahmeklausel des Art. 9 Abs. 1 AGG
1. Persönlicher Anwendungsbereich
a) Zugeordnete Einrichtungen
b) Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen
2. Sachlicher Anwendungsbereich
3. Auslegung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 AGG durch das BAG
a) § 9 Abs. 1 Hs. 1 AGG: „[…] unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht […]“
(aa) Genese
(bb) Stand der Diskussion bis zum Urteil des BAG vom 25. Oktober 2018
(cc) Das Egenberger-Urteil des BAG
b) § 9 Abs. 1 Hs. 2 AGG: „[…] oder nach der Art der Tätigkeit […]“
c) § 9 Abs. 1 Hs. 2 AGG: „[…] eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.“
d) Ergebnis
II. Die Ausnahmeklausel des Art. 9 Abs. 2 AGG
1. Personeller und sachlicher Anwendungsbereich
2. Auslegung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 AGG durch das BAG
a) Stand der Diskussion bis zum Urteil des BAG vom 20. Februar 2019
b) Das zweite Chefarzt-Urteil des BAG
c) Ergebnis
III. Das Verhältnis der BAG-Entscheidungen zur „Zwei-Stufen“-Prüfung des BVerfG
1. §§ 1, 7 i.V.m. § 9 Abs. 1 AGG
a) Widerspruch zur Plausibilitätskontrolle des BVerfG
b) Widerspruch zur Interessenabwägung des BVerfG?
c) Zwischenergebnis
2. §§ 1, 7 i.V.m. § 9 Abs. 2 AGG
3. Ergebnis
IV. Ungenutzte Öffnungsklauseln
1. Rechtssache Egenberger
2. Rechtssache IR
3. Ergebnis
V. Die richtlinienkonforme Auslegung des § 9 AGG
1. Zur Methode der richtlinienkonformen Auslegung
2. § 9 Abs. 1 Hs. 1 AGG: „[…] unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht […]“
a) Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung
aa) Wortlaut
bb) Wille des historischen Gesetzgebers
cc) Gesetzgebungsgeschichte
dd) Ergebnis
b) Folge der Begrenzung richtlinienkonformer Auslegungsmöglichkeiten
aa) Vereinbarkeit mit dem EU-Primärrecht
bb) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
3. § 9 Abs. 1 Hs. 2 AGG: „[…] oder nach der Art der Tätigkeit […]“
a) Begrenzung der unionskonformen Auslegung durch den gesetzgeberischen Willen
b) Richtlinienkonforme Auslegung der Tatbestandsmerkmale
c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
4. § 9 Abs. 1 AGG: „[…] eine gerechtfertigte berufliche Anforderung […]“
a) Begrenzung der unionskonformen Auslegung durch den Gesetzgeberwillen
b) Richtlinienkonforme Auslegung der Tatbestandsmerkmale
aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“
bb) Das Merkmal „wesentliche“
cc) Das Merkmal „rechtmäßige“
dd) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung
c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“
bb) Das Merkmal „wesentliche“
cc) Das Merkmal „rechtmäßige“
dd) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung
5. § 9 Abs. 2 AGG
a) Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung
b) Vorschlag einer unionsrechtskonformen Auslegung der Tatbestandsmerkmale im Lichte des Selbstbestimmungsrechts der Kirche
c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
6. Ergebnis
VI. Fazit
§ 4 Das Verhältnis des deutschen Verfassungsrechts zum Unionsrecht
A. Grundlagen der Übertragung deutscher Hoheitsgewalt auf EU-Organe
I. Art. 24 GG
II. Art. 23 GG
1. Verfassungsrechtlicher Integrationsauftrag
2. Die Struktursicherungsklausel
3. Integrationsgrenze des Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG
4. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung gem. Art. 5 Abs. 2 EUV
5. Die flankierenden Prinzipien des BVerfG
a) Prinzip der Europarechtsfreundlichkeit
b) Prinzip der Integrationsverantwortung
B. Der unionsrechtliche Anwendungsvorrang aus Sicht des EuGH
C. Der unionsrechtliche Anwendungsvorrang aus Sicht des BVerfG
D. Trennung der Grundrechtsbereiche und Durchbrechung des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs
I. Grundrechtskontrolle nach Solange-I und -II
1. Normative Anknüpfung
2. Prozessuale Verortung
3. Voraussetzungen einer erfolgreichen Grundrechtskontrolle
II. Identitätskontrolle
1. Normative Anknüpfung
2. Prozessuale Verortung
3. Voraussetzungen einer Identitätskontrolle
a) Besondere Anforderungen an die Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Verfassungsidentität gestützten Verfassungsbeschwerde
b) Eingriff in den Schutzbereich der Verfassungsidentität
aa) Die Wurzeln des Konzepts der „Verfassungsidentität
bb) Integrationsbegrenzende Funktion des Art. 79 Abs. 3 GG
cc) Inhaltlicher Gleichlauf von Verfassungsidentität und Ewigkeitsgarantie
dd) Verhältnis zur „nationalen Identität“ i.S.d. Art. 4 Abs. 2 EUV
ee) Zur Dynamik der Verfassungsidentität
ff) Restriktive Auslegung der Verfassungsidentität
gg) Anforderungen an das „Berührtsein“ der Grundsätze des Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1, Art. 20 GG
hh) Der Menschenwürdekern der Grundrechte
ii) Keine Abwägung zwischen Verfassungsidentität und Integrationsauftrag
jj) Schutzbereichsdefinition im Lichte der Rechtsprechung des BVerfG
(1) Der Katalog der demokratierechtlich „sensiblen“ Bereiche
(2) Konkretisierung der Verfassungsidentität durch das BVerfG
(3) Folgerungen für die auf Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 GG gestützte Identitätskontrolle
(4) Folgerungen für die auf Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 GG gestützte Identitätskontrolle
4. Grenzen der bundesverfassungsgerichtlichen Prüfungskompetenz
a) Subsidiaritätsgrundsatz
b) Die Erforderlichkeit einer Vorlage i.S.v. Art. 267 AEUV
aa) Problemstellung
bb) Eigener Standpunkt
5. Zusammenfassung
III. Ultra-vires-Kontrolle
1. Normative Anknüpfung
2. Prozessuale Verortung
3. Voraussetzungen einer Ultra-vires-Kontrolle
a) Besondere Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde
b) Feststellung eines ausbrechenden Rechtsakts
c) Offensichtlichkeit des Kompetenzverstoßes
aa) Konkretisierung des Begriffs der „Offensichtlichkeit“
bb) Offensichtlich kompetenzwidrige Entscheidungen des EuGH
d) Feststellung einer gravierenden Verschiebung des Kompetenzgefüges
aa) Grundsatz
bb) Zur Handhabung von Prognoseentscheidungen
cc) Annahme einer gravierenden Verschiebung des Kompetenzgefüges
4. Grenzen der bundesverfassungsgerichtlichen Prüfungskompetenz
a) Subsidiaritätsgrundsatz
b) Begründung der gerichtlichen Vorlagepflicht
c) Vorlagepflicht des BVerfG nach fachgerichtlicher Vorlage
5. Zusammenfassung
IV. Verhältnis der Grenzkontrollen zueinander
1. Verhältnis von Identitätskontrolle und Grundrechtskontrolle
2. Verhältnis von Identitätskontrolle und Ultra-vires-Kontrolle
3. Verhältnis von Ultra-vires-Kontrolle und Grundrechtskontrolle
E. Verknüpfung der Grundrechtsbereiche im Mehrebenensystem
I. Die Kontrolle der Durchführung nicht vollständig unionsrechtlich determinierten Rechts am Maßstabe der nationalen Grundrechte (Recht auf Vergessenwerden-I)
1. Parallele Anwendbarkeit der EU-GRCh
2. Heranziehungsvorrang der Grundrechte des Grundgesetzes
3. EU-Grundrechtskonforme Auslegung des primär heranzuziehenden nationalen Grundrechts
4. Grenzen des Heranziehungsvorrangs der deutschen Grundrechtsordnung
a) Unionsrechtliche Maßgaben schränken die Reichweite der deutschen Grundrechte ein
b) Widerlegung der Vermutung des Gleichlaufs der Schutzbereiche der Grundrechtsordnungen
5. Bewertung
II. Die Kontrolle der Anwendung vollharmonisierten Unionsrechts anhand der EU-GRCh (Recht auf Vergessenwerden-II)
1. Harmonisierungsgrad der streitigen Regelung
2. Begründung für die unmittelbare Anwendung des Katalogs der EU-GRCh
3. Bewertung
§ 5 Auflösung des Mehrebenenkonflikts
A. Aussöhnung des Mehrebenkonflikts in der Rechtssache IR unter Anwendung der Rechtsprechung des 1. Senats vom 6. November 2019
I. Der Harmonisierungsgrad des § 9 AGG
1. Gestaltungsoffenheit des Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 RL 2000/78/EG
2. Gestaltungsoffenheit des Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 RL 2000/78/EG
II. Widerlegung der Vermutung des Gleichlaufs des Grundrechtsschutzes
1. Grundrechtliche Maßgaben des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG
2. Konkrete und hinreichende Anhaltspunkte für ein abweichendes Grundrechtsschutzniveau in den Fällen Egenberger und IR
3. Zwischenergebnis
III. Kontrolle des IR-Urteils des BAG „primär“ am Maßstab der Grundrechte des deutschen Grundgesetzes
IV. Ergebnis
B. Durchbrechung des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs zugunsten des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in der Rechtssache IR
I. Das IR-Urteil des BAG vom 20. Februar 2020 als Gegenstand einer bundesverfassungsgerichtlichen Kontrolle
1. Verfassungsbindung der Gerichte bei der Anwendung von Umsetzungsnormen
2. Unionsrechtlich determinierte Verfassungsverstöße im IR-Urteil des BAG
3. Mittelbar kontrollierbarer unionsrechtlicher Hoheitsakt
4. Ergebnis
II. Anwendung der Grundrechtskontrolle im Fall IR
III. Anwendung der Identitätskontrolle im Fall IR
1. Identitätskontrolle gem. Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 GG
a) Materielle Reichweite des Gewährleistungsbereichs des Art. 1 Abs. 1 GG
aa) Menschenwürdegehalt des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach der Rechtsprechung
bb) Menschenwürdegehalt des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Ansicht der Literatur
cc) Eigener Standpunkt
(1) Menschenwürdekern der Religionsfreiheit
(2) Verknüpfung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts mit der Religionsfreiheit
(3) Menschenwürdegehalt des religiösen Selbstbestimmungsrechts als Ausprägung der Religionsfreiheit
(aa) Das Recht der Kirche, ein christliches Ethos zu definieren
(bb) Verbindung der Gläubigen in einer kirchlich organisierten Organisationsstruktur zwecks arbeitsteiliger Verwirklichung von Religionszielen
(cc) Selbstbestimmte personelle Zusammensetzung einer Arbeitsgemeinschaft der Gläubigen
(dd) Recht der Kirche zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund von Verstößen gegen Loyalitätsanforderungen
dd) Zwischenergebnis
b) Persönliche Erstreckung der Menschenwürde
aa) Rechtsprechung
bb) Auffassung der Literatur
cc) Eigener Standpunkt
(1) Die glaubensangehörigen Dienstnehmer als Träger der Menschenwürde
(2) Die Kirche als Trägerin der Menschenwürde
(3) Auswirkung auf die Beschwerdebefugnis
dd) Zwischenergebnis
c) Eingriff in das Menschenwürdeprinzip durch die Prüfungsvorgaben des EuGH in der Rechtssache IR
aa) Das Recht der Kirche, ein christliches Ethos zu definieren
bb) Verbindung der Gläubigen zur arbeitsteiligen Verfolgung des katholischen Sendungsauftrags in einer kirchlich organisierten Dienstgemeinschaft
cc) Selbstbestimmte personelle Besetzung der Glaubensausübungsgemeinschaft
(1) Eingriff durch das Merkmal der „Art“ und „Umstände“ der ausgeübten Tätigkeit
(2) Eingriff durch das Merkmal „wesentliche“
(3) Eingriff durch das Merkmal „rechtmäßige“
(4) Eingriff durch das Merkmal „gerechtfertigte“
aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“ mit Öffnungswirkung
bb) Das Merkmal „gerechtfertigte“ ohne Öffnungswirkung
(5) Eingriff durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
d) Vorlageverpflichtung des BVerfG gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV
e) Ergebnis
2. Identitätskontrolle gem. Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG i.V.m. Art. 38 Abs. 1 GG
a) Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht als identitätsprägende Grundentscheidungen des deutschen Gesetzgebers
aa) Historische Vorverständnisse
bb) Kulturelle Vorverständnisse
cc) Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels
dd) Zwischenergebnis
b) Demokratische Legitmaton
c) Reichweite der identitätsrelevanten Grundentscheidung
d) Verletzungen der Verfassungsidentität durch das IR-Urteil
aa) Keine prinzipielle Aberkennung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts
bb) Fachgerichtliche Aushöhlung des materiellen Gehalts des Selbstbestimmungsrechts?
(1) Anknüpfungspunkt: „[…] nach der Art dieser Tätigkeiten oder der Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos […]“
(2) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
cc) Zwischenergebnis
e) Beschwerdebefugnis
f) Vorlageverpflichtung des BVerfG gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV
g) Ergebnis
IV. Anwendung der Ultra-vires-Kontrolle im Fall IR
1. Kompetenzverstoß des EuGH in der Rechtssache IR
2. Hypothetische Kompetenzüberschreitung „praktisch kompetenzbegründend“
3. Offensichtlichkeit des hypothetischen Kompetenzverstoßes
a) Missachtung des Achtungsgebots und des Beeinträchtigungsverbot des Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 AEUV
aa) Fehlende Begründungstiefe
bb) Fehlerhafte Bewertung der Verweisung des Gesetzgebers in Erwägungsgrund Nr. 24 der RL 2000/78/EG
cc) Verstoß gegen die unionsrechtliche Normenhierarchie
dd) Ersatz eines Freiheitsrechts durch den Diskriminierungsgrundsatz
ee) Gebot, nationales Recht unangewendet zu lassen
ff) Kein Eingriff in die Autorität des Heiligen Stuhls
b) Zwischenergebnis
4. Beschwerdebefugnis
5. Vorlageverpflichtung des BVerfG
6. Ergebnis
C. Die integrationsfesten Bestandteile des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen
I. Umfang
1. Integrationsfestigkeit unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde
a) Bildung und Verkündung des Ethos
b) Arbeitsteilige Verbindung der Gläubigen zu einer Dienstgemeinschaft
c) Prinzipielle Freiheit der kirchlichen Arbeitgeber bei der personellen Besetzung der Dienstgemeinschaft von staatlicher Einflussnahme
2. Integrationsfestigkeit unter dem Gesichtspunkt des Demokratieprinzips
3. Integrationsfestigkeit unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzgrenze
II. Bedeutung für die Kündigungspraxis kirchlicher Arbeitgeber
1. Arbeitsgerichtliche Kontrolle
2. Normierung von Loyalitätsanforderungen
a) Grundsätzliches
b) Die Ungültigkeit der Ehe als Kündigungsgrund
c) Die Konfessionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
d) Der Kirchenaustritt als Kündigungsgrund
e) Fazit
§ 6 Ergebnisse
A. Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland
B. Unionsrechtliche Einwirkung auf das Selbstbestimmungsrecht kirchlicher Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen