Czytaj książkę: «Arztstrafrecht in der Praxis»
Arztstrafrecht in der Praxis
Arztstrafrecht in der Praxis
Begründet von
Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer
apl. Professor an der Ludwigs-Maximilians-Universität München
und Rechtsanwalt in München
Fortgeführt ab der 6. Auflage von
Prof. Dr. Karsten Gaede
o. Professor an der Bucerius Law School, Hamburg
und Rechtsanwalt in Köln
unter Mitarbeit von
Dr. Elmar Biermann
Justitiar des Berufsverbandes
Deutscher Anästhesisten, Nürnberg
Rolf-Werner Bock
Rechtsanwalt in Berlin
Prof. Dr. Annika Dießner
o. Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
6., neu bearbeitete und erweiterte Auflage
Herausgeber
Praxis der Strafverteidigung Band7 |
Begründet von |
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008) |
Herausgegeben von |
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin |
Schriftleitung |
Rechtsanwalt (RAK München und RAK Wien) Dr. Felix Ruhmannseder, Wien |
Autoren
Prof. Dr. Karsten Gaede ist Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Medizin-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Bucerius Law School und geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Medizinrecht in Hamburg. Er ist ferner geschäftsführender Herausgeber und Schriftleiter der medstra. In Köln ist er bei Tsambikakis und Partner als Rechtsanwalt tätig.
Kontakt: karsten.gaede@law-school.de und gaede@tsambikakis.com
Dr. Elmar Biermann ist Justitiar des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten.
Kontakt: justitiare@bda-ev.de
Rolf-Werner Bock ist Rechtsanwalt in Berlin.
Kontakt: berlin@uls-frie.de
Dr. Annika Dießner ist Professorin für Strafverfahrensrecht und Strafrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Die frühere Fachanwältin für Strafrecht ist in Nebentätigkeit als Of Counsel auf dem Gebiet des Medizinstrafrechts tätig.
Kontakt: annika.diessner@hwr-berlin.de
Impressum
Impressum
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ISBN 978-3-8114-0642-1
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Vorwort der Herausgeber
Vorwort der Herausgeber
Mehr denn je hat das Arztstrafrecht „Konjunktur“. Das gilt nicht nur im Hinblick auf den „klassischen“ Bereich der Delikte zum Schutz von Leib und Leben, die für die Angehörigen der ärztlichen Berufe berufsbedingt besonders relevant sind. Zunehmend geraten Ärzte insbesondere auch wegen des Verdachts von Wirtschafts- und Korruptionsstraftaten in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Pars pro toto sei der Vorwurf des Abrechnungsbetruges genannt, von dem niedergelassene Ärzte gleichermaßen betroffen sein können wie Krankenhausärzte, privatärztliche Liquidationen ebenso wie kassenärztliche.
Es zeichnet das vorliegende Werk aus, dass es diese wie auch alle anderen neueren Entwicklungen im Arztstrafrecht aufgreift und ausführlich behandelt. Es darf mit Fug und Recht als das Standardwerk des Arztstrafrechts bezeichnet werden, das inzwischen einen beinahe enzyklopädischen Umfang erreicht hat, ohne indes seine besondere Qualität einzubüßen: die sehr strukturierte und dogmatisch reflektierte Darstellung der Materie, veranschaulicht durch eine Fülle von Beispielen aus der Praxis. Hierbei profitiert das Werk zum Nutzen des Lesers nicht zuletzt von der eigenen breit gestreuten beruflichen Tätigkeit der Verfasser, die auf eine Fülle unveröffentlichter Entscheidungen zurückgreifen können.
Selbstverständlich behandelt die Neuauflage aber auch alle bedeutsamen neueren Entscheidungen der Obergerichte, wie etwa die Entscheidung des BVerfG zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben (medstra 2020, 223) sowie die Entscheidung des BGH zum ärztlich assistierten Suizid (medstra 2019, 363). Viele weitere Themenfelder werden ausgebaut oder neu bearbeitet, so z.B. das Medizinwirtschaftsstrafrecht mit Schwerpunkten u.a. bei der Verschränkung von Korruption und Abrechnungsbetrug sowie der Behandlung von MVZ, die integrierte Berücksichtigung der gebotenen Health-Care-Compliance, die Sanktionsgefahren der Datenschutzgrundverordnung, die Strafbarkeit nach dem AMG und dem IfSG, die Sanktionsregime der Corona-Prävention sowie die Maßstäbe der Triage, ferner die strafbare Werbung für den Schwangerschaftsabbruch gemäß dem neu gefassten § 219a StGB und die besonderen Verteidigeraufgaben bei Compliance-Verstößen, die mit der Gefahr der Vermögensabschöpfung Hand in Hand gehen.
Die vorliegende 6. Auflage markiert einen tiefgreifenden Generationenwechsel. Aus dem klassischen „Ulsenheimer“ ist nun der „Ulsenheimer/Gaede“ geworden. Der neue Mitautor und Mitnamensgeber Karsten Gaede ist ein erfahrener Medizinstrafrechtler und Garant für das weiterhin hohe Niveau sowie die ungebrochene Aktualität des Werkes. Zum bewährten Autorenteam gehören ferner der langjährig im Arztstrafrecht tätige Rechtsanwalt Rolf-Werner Bock sowie der Justitiar des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten, Elmar Biermann. Des Weiteren konnte Annika Dießner als neue Mitautorin gewonnen werden, die ebenfalls auf ihre profunden Kenntnisse im Arztstrafrecht und ihre vielfältigen Erfahrungen als in diesem Bereich arbeitende Strafverteidigerin zurückgreifen kann. Sie alle tragen dazu bei, dass das Werk seine, es schon immer prägende Mischung aus hochkarätiger Wissensvermittlung und praxisnaher Umsetzung im Alltag von Verteidigern, Allgemeinjuristen und Medizinern beibehält.
Alles in allem ist das Werk für jeden im Bereich des Arztstrafrechts tätigen Rechtsanwender unverzichtbar, nicht zuletzt für den darauf spezialisierten Strafverteidiger.
Im September 2020
Passau Werner Beulke
Berlin Alexander Ignor
Bearbeiterverzeichnis
Bearbeiterverzeichnis
Gaede | Einleitung, Kap. 1 Teil 1 I–III, V, VII–XI, Teil 4, 6–9, 13–16 |
Biermann | Kap. 1 Teil 1 VI, Teil 3 |
Bock Dießner | Kap. 1 Teil 1 IV, Teil 2 Kap. 1 Teil 5, 10-12, Kap. 2 |
Inhaltsverzeichnis
Vorwort der Herausgeber
Bearbeiterverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung Zur praktischen Bedeutung des Arzt- und Medizinstrafrechts
Kapitel 1 Das materielle Arztstrafrecht Vorbemerkung
Teil 1Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
I.Der Deliktsaufbau der Fahrlässigkeitstat
II.Die Elemente des Unrechtstatbestandes
1.Der (naturwissenschaftliche) Kausalzusammenhang zwischen Handlung (Unterlassen) und Erfolg
2.Die Verletzung der im Verkehr erforderlichen (objektiven) Sorgfaltspflicht
a)Behandlungsmisserfolg nicht gleichbedeutend mit Behandlungsfehler
b)Objektiv-typisierender Sorgfaltsmaßstab
aa)Der Facharztstandard
bb)Die gebotene Sorgfalt
cc)Erlaubtes Risiko als Grenze
dd)Normativität des Standards
c)Standard und Leitlinien
aa)Maßgeblichkeit des Standards
bb)Prozessuale Bedeutung der Leitlinien
cc)Differenzierung der Leitlinien
dd)Empfehlungen, Leitlinien, Richtlinien
ee)Klinikinterne Leitlinien
ff)Zusammenfassung und prozessuale Hinweise
d)Bestimmung der objektiv gebotenen Sorgfalt aus der Sicht ex ante
e)Grundsatz der Methodenfreiheit
aa)Therapiefreiheit und medizinischer Fortschritt
bb)Ärztliche Verantwortung und Selbstbestimmung des Patienten
cc)Therapiefreiheit und Behandlungsfehler
dd)Einschränkungen der Therapiefreiheit
f)„Facharztstandard“ und Facharztqualität
aa)Formeller und materieller Facharztstatus
bb)Notwendigkeit des formellen Facharztstatus
cc)Haftung des Berufsanfängers
dd)Einsatz des Berufsanfängers
ee)Personelle Voraussetzungen in der Geburtshilfe
ff)Personelle Voraussetzungen in der Anästhesie
g)Differenzierungen des Sorgfaltsmaßstabs (Standards)
h)Einfluss der Ressourcenknappheit auf den medizinischen Standard
aa)Ökonomische Grenzen des Standards
bb)Relativität des Standards
cc)Sozialrechtliche Grenzen des Standards
i)Maßstabssteigerung bei größerem individuellen Leistungsvermögen und besserer Ausstattung
j)Übernahmeverschulden (sog. Übernahmefahrlässigkeit)
k)Die ärztliche Fortbildungspflicht
3.Die Bestimmung des fachärztlichen Standards durch Gerichte und Sachverständige
a)Sachfragen und Rechtsfragen
b)Prozessuale Stellung des Sachverständigen und Konsequenzen für die Verteidigung
c)Gebot der Objektivität
d)Übersteigerungsgefahren
4.Sorgfaltspflichtverletzung durch Tun oder Unterlassen
a)Der Tatbestand der unechten Unterlassungsdelikte
b)Die Abgrenzung von Tun und Unterlassen als Wertungsproblem
aa)Das Unterlassungsmoment der Fahrlässigkeit
bb)Normative Abgrenzungskriterien
cc)Problematik der wertenden Betrachtung
c)Die Garantenstellung des Arztes
aa)Garantenstellung durch Behandlungsübernahme
bb)Garantenstellung durch Ingerenz
cc)Weitere Fallgruppen und fehlende Garantenstellung
d)Die tatbestandliche Pflichtverletzung
5.Die typischen Fehlerquellen: Behandlungsfehler, Organisationsfehler, Aufklärungsfehler
III.Begriff und Erscheinungsformen des Behandlungsfehlers
1.Begriff
2.Der „Kunstfehler“-Begriff
3.Klassifikation der Behandlungsfehler
4.Der grobe Behandlungsfehler: Begriff und Bedeutung im Strafrecht
a)Strafrechtliche Relevanz des groben Behandlungsfehlers
b)Leichtfertigkeit und grobe Fahrlässigkeit
c)Definition des groben Behandlungsfehlers
d)Richterliche Wertung des Behandlungsfehlers als „grob“
e)Beispiele für „grobe Behandlungsfehler“
IV.Organisationsfehler, insbesondere im Rahmen der Arbeitsteilung
1.Organisationsfehler als Sorgfaltspflichtverletzung
a)Praktische Systematisierung von Organisationsfehlern
b)Rechtliche Systematisierung von Organisationsfehlern
aa)Organisationsverschulden versus Übernahmeverschulden
bb)Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Leitungszuständigen
cc)Organisationsverschulden versus Sicherheitsrecht (Nebenstrafrecht)
c)Systemische Aspekte adäquater Organisation
d)Risk Management als Instrument adäquaten Qualitätsmanagements
2.Insbesondere: Organisationsfehler im Rahmen der Arbeitsteilung
a)Teilbarkeit der Verantwortungsbereiche: Prinzip der Einzel- und Eigenverantwortlichkeit
b)Der Vertrauensgrundsatz als tragendes Leitprinzip zur Abgrenzung der Verantwortlichkeit und Begrenzung der jeweiligen Sorgfaltspflichten
c)Arbeitsteilung und Vertrauensgrundsatz in typischen Fallkonstellationen
aa)Arbeitsteilung und Vertrauensgrundsatz im Bereich horizontaler Arbeitsteilung
bb)Arbeitsteilung und Vertrauensgrundsatz im Bereich vertikaler Arbeitsteilung
cc)Originär ärztliche Tätigkeiten (Arztvorbehalt/Delegationsausschluss)
dd)Originär eigene Aufgaben des Pflegedienstes
V.Aufklärungsmängel und ihre strafrechtliche Bedeutung
1.Empirischer Hintergrund – gebotene Einschränkungen
a)Strafverfahren wegen Aufklärungsfehlern
b)Auffangfunktion des Aufklärungsfehlers
c)Einige Beispiele
d)Der Myom-Fall und seine Folgen
e)Übernahme und Einschränkung der Zivilrechtsjudikatur im Strafrecht
f)Einschränkung durch den Schutzzweckzusammenhang
g)Problem des Verschuldens bei Aufklärungsfehlern
2.Der ärztliche Heileingriff als tatbestandsmäßige Körperverletzung
a)Die grundlegende Entscheidung des Reichsgerichts
b)Kritik an der Judikatur des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs
c)Fortbestand der ständigen Rechtsprechung und gebotene Folgerungen
3.Aufklärung und Einwilligung
a)Verfassungsrechtliche Grundlagen der Einwilligung
b)Entwicklung der Aufklärungspflicht
c)Verschärfung der Aufklärungsanforderungen
VI.Die Aufklärung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Einwilligung
1.Bestandteil der Behandlung
2.Recht auf Nichtwissen
3.Keine allgemeingütige Formel
4.Gegenstand der Aufklärung
a)Therapeutische „Aufklärung“
b)Wirtschaftliche Aufklärung
c)Diagnoseaufklärung
d)Risikoaufklärung als Oberbegriff
aa)Verlaufsaufklärung
bb)Risikoaufklärung im engeren Sinn
5.Umfang und Intensität der Risikoaufklärung
a)Art des Risikos
aa)Allgemeine Risiken
bb)Eingriffsspezifische, typische Risiken
cc)Allgemein bekannte Risiken
b)Indikation und Dringlichkeit des Eingriffs
aa)Aufklärung bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen
bb)Aufklärung vor diagnostischen Eingriffen
cc)Aufklärung bei (relativ) indizierten Eingriffen
dd)Aufklärung bei zwingend (absolut) indizierten Eingriffen
ee)Aufklärung bei vital indizierten, dringlichen Eingriffen
6.Die Schwere des Eingriffs
7.Abhängigkeit der Aufklärungsanforderungen von der Person, dem Verhalten und dem körperlichen Zustand des Patienten
a)Der verständige Patient und das Konzept der Stufenaufklärung
b)Individualisierung der Aufklärung
8.Aufklärung über Behandlungsalternativen
a)Allgemeine Grundsätze und Fallbeispiele
b)Aufklärungspflicht bei neuen Therapieverfahren und Außenseitermethoden
c)Schranken der Aufklärung
9.Keine „Vernunfthoheit“ des Arztes, kein „therapeutisches Privileg“
a)Ablehnung ärztlicher Hilfe aus Glaubens- und Gewissensgründen
aa)Akutsituation
bb)Elektive Eingriffe
cc)Intraoperatives Transfusionserfordernis
b)Keine Entscheidung „zu Lasten Dritter“
10.Die Erweiterungsoperation bei unvorhersehbaren Abweichungen vom ursprünglichen Operationsplan
11.Aufklärungspflichtiger, Aufklärungsadressat, Zeitpunkt und Form der Aufklärung
a)Wer klärt auf?
aa)Aufklärung durch den behandelnden Arzt
bb)Delegation der Aufklärung auf andere Ärzte
b)Die aufzuklärende Person
aa)Die natürliche Einsichtsfähigkeit als Voraussetzung wirksamer Einwilligung
bb)Minderjährige Patienten
cc)Einwilligungsunfähige Volljährige
12.Der Zeitpunkt der Aufklärung
a)Die Umstände des Einzelfalls entscheiden
b)Zeitpunkt bei stationären Eingriffen
aa)Unterschiedliche Zeitpunkte für Operateur und Anästhesist
c)Ambulante und stationär diagnostische Eingriffe
d)„Verspätete“ Aufklärung
e)Problemfall Geburtshilfe
f)Keine „Verfallsfrist“ für die Aufklärung
13.Die Form der Aufklärung
a)Schriftform kein Wirksamkeitserfordernis
b)Gespräch unerlässlich
c)Sprachkundige Person
d)„Einwilligungserklärung“
e)Das Konzept der Stufenaufklärung
14.Dokumentation und „Beweissicherung“
15.Keine „unbilligen Anforderungen“ an den Nachweis der Aufklärung
16.„Ständige Übung“
17.Wegfall der Aufklärungspflicht
a)Vorinformierter Patient
b)Ausdrücklicher Verzicht
aa)Kein Blankoverzicht
bb)Kein Verzicht durch Berechtigte?
c)Aufklärung „kontraindiziert“
d)Unmöglichkeit der Aufklärung
18.Keine Haftung des Arztes trotz Verletzung der Aufklärungspflicht
a)Der Erfolg liegt außerhalb des „Schutzbereichs der Norm“
b)Fehlende Kausalität des Aufklärungsmangels
aa)Hypothetische Einwilligung
bb)Nachweis der hypothetischen Einwilligung
cc)Zivilverfahren
dd)Strafverfahren
19.Irrtumsprobleme im Rahmen der Einwilligung
a)Tatbestandsirrtum
b)Verbotsirrtum
VII.Die Zurechenbarkeit des Erfolges
1.Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang
a)Sog. doppelte Kausalitätsprüfung der Rechtsprechung
b)Gebotene Prüfung des rechtmäßigen Alternativerhaltens
c)Spezifischer Pflichtwidrigkeitszusammenhang
d)Striktes Verständnis – Anforderungen an den Nachweis
aa)An Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts auch bei pflichtgemäßem Verhalten
bb)Vermeidbarkeitstheorie und Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo
cc)„Vernünftige“ Zweifel in ihren Auswirkungen
e)Praktische Auswirkungen der unterschiedlichen Ansichten von Judikatur und Risikoerhöhungslehre
f)Die Feststellung einer „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ in der Praxis – Bedeutung der Lebensverkürzung
aa)Keine sichere Lebensrettung
bb)Sichere Lebensverlängerung
cc)Dauer der Lebensverkürzung
dd)Lebensverkürzung um Stunden
ee)Reale Konsequenzen der neueren Rechtsprechung
ff)Kritik und Grenzen der neueren Rechtsprechungsentwicklung
h)Fehler bei der Kausalitätsprüfung in der Praxis
2.Der Schutzzweckzusammenhang und seine Bedeutung als haftungseinschränkendes Kriterium
a)Unterscheidung von Pflichtwidrigkeits- und Schutzzweckzusammenhang
b)Beispiele für den fehlenden Schutzzweckzusammenhang
3.Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung- und Schädigung
4.Das Dazwischentreten des Opfers und Dritter
VIII.Die objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges
IX.Die praktisch relevanten Rechtfertigungsgründe im Arztstrafrecht
1.Die Einwilligung
a)Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten
b)Aufklärung des Patienten
c)Willensmängel
aa)Beispiele
bb)Einwilligung ad personam
cc)Heimliche Aids-Tests
d)Die Sittenwidrigkeit des Eingriffs (§ 228 StGB)
aa)Rechtliche Zulässigkeit der „Wunschsectio“
bb)Zulässigkeit weiterer nicht indizierter verbreiteter ärztlicher Handlungen
cc)Sittenwidrigkeit des Doping
2.Die mutmaßliche Einwilligung
a)Eigenständigkeit des Rechtfertigungsgrundes
b)Fallgestaltungen der mutmaßlichen Einwilligung
c)Subsidiarität der mutmaßlichen Einwilligung
d)Maßgeblichkeit des Patientenwillens
e)Erforschung des mutmaßlichen Willens
3.Unrechtsausschlussgründe: Erlaubnistatbestandsirrtum und hypothetische Einwilligung
4.Sonstige Rechtfertigungsgründe
X.Voraussetzungen des Schuldvorwurfs wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung
1.Der subjektive Maßstab für die Frage der Sorgfaltspflichtverletzung
2.Die subjektive Voraussehbarkeit des Erfolges
3.Die Zumutbarkeit der Einhaltung der gebotenen Sorgfalt
XI.Die Körperverletzungsdelikte §§ 223 ff., § 340 StGB
1.Der objektive Tatbestand der Körperverletzung (§§ 223, 229 StGB)
2.Die vorsätzliche Körperverletzung
a)Abgrenzung: Vorsatz – Fahrlässigkeit
b)Die Abgrenzungskriterien
c)Gebotene Vorsicht anhand von Beispielen
d)Beispiele für Vorsatzfälle
e)Versuchsstrafbarkeit (§ 223 Abs. 2 StGB)
f)Verlust des Versicherungsschutzes bei Vorsatz
3.Prozessuale Aspekte der vorsätzlichen und fahrlässigen Körperverletzung
a)Der Strafantrag
b)Das „besondere öffentliche Interesse“ als Prozessvoraussetzung
c)Richterliche Überprüfung des „besonderen öffentlichen Interesses“
d)Verjährungsbeginn insbesondere bei unechten Unterlassungsdelikten
4.Die qualifizierten Tatbestände der Körperverletzung (§§ 224, 226, 227, 340 StGB)
a)Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
b)Die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
c)Die absichtliche oder wissentliche Herbeiführung der schweren Folge (§ 226 Abs. 2 StGB)
d)Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
aa)Voraussetzungen nach der Rechtsprechung
bb)Ggf. drastische Rechtsfolgen des § 227 StGB
cc)Anwendungsbeispiele und Einschränkungsbedarf
e)Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)
Teil 2Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB)
I.Allgemeine Grundlagen
1.Strafgrund; Keine Sonder- oder erweiterte Berufspflicht für Ärzte
2.Rechtsnatur des § 323c Abs. 1 StGB: echtes Unterlassungsdelikt
3.Unzulässige Umfunktionierung des § 323c Abs. 1 StGB zu einem „Auffangtatbestand“
a)Unerheblichkeit des Sorgfaltspflichtverstoßes
b)Verkennung des Vorsatzerfordernisses
II.Die tatbestandlichen Voraussetzungen im Einzelnen
1.„Bei“ einem „Unglücksfall“
a)Das Tatbestandsmerkmal „Unglücksfall“
b)Suizid(-Versuch) als Unglücksfall i. S. v. § 323c Abs. 1 StGB?
c)Ex-post-Bestimmung des Unglücksfalls
d)Raum-zeitliche Beziehung („bei“) zum Unglücksfall
2.Die Erforderlichkeit der Hilfeleistung
a)Ex-ante-Bestimmung der Erforderlichkeit
b)Bestmögliche Hilfeleistung
c)Erforderlichkeit der Krankenhauseinweisung
d)Untersuchung Bestandteil der erforderlichen Hilfe
e)Hausbesuch als erforderliche Hilfeleistung
f)Grenzen der „erforderlichen“ Hilfe
3.Die Zumutbarkeit der Erfüllung der Hilfspflicht
4.Das Vorsatzerfordernis, Tatbestands- und Verbotsirrtum
5.Subsidiarität des § 323c Abs. 1 StGB
6.Strafrahmen, Verjährung
III.Literatur zu § 323c Abs. 1 StGB
Teil 3Ärztliche Sterbehilfe – Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht – Behandlungsabbruch – Tötung auf Verlangen – Beihilfe zum Suizid
I.Die Problemstellung
II.Die grundlegenden Entscheidungen (Sachverhalt)
1.BGHSt 32, 367 ff. („Fall Dr. Wittig“)
2.OLG München JA 1987, 579 ff. („Fall Prof. Hackethal“)
3.LG Ravensburg NStZ 1987, 229 ff
4.BGHSt 40, 275 ff. („Kemptener Fall“)
5.BGHSt 42, 301 ff. = BGH NStZ 1997, 182
6.BGHSt 46, 279 ff. = BGH JZ 2002, 150 ff
7.BGH Beschl. v. 17.3.2003 – XII ZB 2/03
8.BGHZ 163, 195 = BGH NJW 2005, 2385 ff.
9.BGH Urt. v. 25.6.2010 – II StR 454/09 (Fall Putz)
10.BGH NJW 2011, 161 = NStZ 2011, 274 = ZfL 2011, 20
11.BGH Beschl. v. 17.9.2014 – XII ZB 202/13
12.BGH Urt. v. 6.7.2016 – XII ZB 61/16
13.BGH Beschl. v. 8.2.2017 – XII ZB 604/15
14.BGH Beschl. v. 14.11.2018 – XII ZB 107/18
15.BGH Urt. v. 2.4.2019 – VI ZR 13/18
III.Weitere Fallbeispiele
1.BVerwG Urt. v. 2.3.2017 – III C 19.15
2.BVerwG Urt. v. 28.5.2019 – III C 6.17
IV.Leitsätze (Entscheidungskriterien) und Differenzierungen
V.„Direkte“ und „indirekte“ Sterbehilfe
1.Direkte Sterbehilfe
2.Indirekte Sterbehilfe
VI.Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch
1.Sterbehilfe „im eigentlichen“ und „im weiteren“ Sinne
2.Maßgeblichkeit des aktuellen Patientenwillens
3.Maßgeblichkeit des antizipativen Willens
4.Maßgeblichkeit des Behandlungswunsches/mutmaßlichen Willens
a)Strenge Prüfungsvoraussetzungen
b)Rückgriff auf allgemeine Wertvorstellungen
c)Erforschung des individuellen mutmaßlichen Willens
d)Betreuerbestellung und Einschaltung des Betreuungsgerichts
e)Entscheidung pro vita in Zweifelsfällen
f)Keine „einsamen“ Entscheidungen
5.Pflicht zur Rettung des bewusstlosen Patienten unter Inkaufnahme irreparabler schwerer Schäden? – Ein Fallbeispiel aus der Praxis
VII.Zum ärztlich assistierten Suizid
1.Grundlegende Entscheidungen vor 2019
a)OLG München 1987
aa)Unterlassene Hilfeleistung
bb)Berufspflichtverletzung
b)VG Berlin Urt. v. 30.7.2012 – 9 K 63.09 = ZfL 2012, 80 ff.
c)LG Gießen 2012
d)StA LG München I 2010
e)LG Deggendorf 2013
2.Das „Hamburger“ und das „Berliner“ Urteil des BGH 2019
a)Der Hamburger Fall
aa)Kein Tötungsdelikt durch aktives Tun
(1)Straflose Beihilfe
(2)Keine mittelbare Täterschaft bei freiverantwortlichem Suizidenten
bb)Keine vollendete Tötung durch Unterlassen
cc)Keine versuchte Tötung durch Unterlassen mangels Garantenstellung
(1)Keine Übernahme der ärztlichen Behandlung
(2)Keine Garantenstellung aus vorangegangenem gefährlichen Tun (Ingerenz)
(3)Keine Garantenstellung durch Verletzung der Bundesärzteordnung oder des ärztlichen Standesrechts
(4)Pflichtwidrige geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung?
dd)Keine unterlassene Hilfeleistung
b)Der Berliner Fall
aa)Kein vollendetes Tötungsdelikt durch aktives Tun
(1)Keine Tatherrschaft des Angeklagten
(2)Keine mittelbare Täterschaft mangels Verantwortlichkeitsdefizits
(a)Kein Ausschluss der Freiverantwortlichkeit des Selbsttötungsentschlusses
(b)Langjähriger ernsthafter Todeswunsch
(3)Gabe muskelentspannender Medikamente nicht kausal für Tod
(4)Verhindern von Rettungsbemühungen
bb)Mangels Garantenstellung keine versuchte Tötung durch Unterlassen
(1)Vereinbarung einer Sterbebegleitung
(2)Anspruch, in Ruhe sterben zu dürfen
(3)Keine Verpflichtung, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln
(4)Verschaffen der Medikamente
cc)Keine unterlassene Hilfeleistung
c)Bewertung der Urteile
3.Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB
a)Hintergrund des Urteils
b)Recht auf selbstbestimmtes Sterben
aa)Recht auf Selbsttötung ohne Reichweitenbegrenzung und Freiheit, angebotene Hilfe in Anspruch nehmen zu dürfen
bb)Unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
cc)Keine Verpflichtung zur Suizidhilfe
dd)Verbote in den ärztlichen Berufsordnungen verfassungsrechtlich bedenklich
ee)Europäische Menschenrechtskonvention
ff)Voraussetzungen autonomer Selbstbestimmung
(1)Freier Wille
(2)Umfassende Aufklärung und Beratung
gg)Möglichkeiten des Gesetzgebers zur Regulierung der Suizidhilfe
4.VG Köln und erneute Entscheidung des BVerfG
a)Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln
b)Verschreibung von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung nicht erreicht
c)Erlaubnisanträge nicht erfolgreich
d)Zur Anpassung des Betäubungsmittelrechts
5.Ausblick
a)Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben
b)Recht Dritter, ihre Bereitschaft zur Suizidhilfe rechtlich umzusetzen