Fälle zum Recht der Leistungsstörungen

Tekst
Z serii: Falltraining
0
Recenzje
Przeczytaj fragment
Oznacz jako przeczytane
Fälle zum Recht der Leistungsstörungen
Czcionka:Mniejsze АаWiększe Aa

Fälle zum Recht
der Leistungsstörungen

Eine systematische Darstellung des allgemeinen Rechts der Leistungsstörungen

anhand von Fällen mit Bezügen zum Kauf- und Werkvertragsrecht

von

Hilmar Odemer


www.cfmueller.de

Fälle zum Recht der Leistungsstörungen › Autor

Dr. Hilmar Odemer geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen; Juristischer Vorbereitungsdienst in Frankfurt a.M., Atlanta und New York; Promotion in Bielefeld; langjährige Erfahrung in der universitären Examenvorbereitung an der Freien Universität Berlin sowie der EBS Law School in Wiesbaden.

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-8354-5

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 6221 1859 599

Telefax: +49 896221 1859 598

www.cfmueller.de

© C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM) Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des ebooks das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen. Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Der Verlag schützt seine ebooks vor Missbrauch des Urheberrechts durch ein digitales Rechtemanagement. Bei Kauf im Webshop des Verlages werden die ebooks mit einem nicht sichtbaren digitalen Wasserzeichen individuell pro Nutzer signiert. Bei Kauf in anderen ebook-Webshops erfolgt die Signatur durch die Shopbetreiber. Angaben zu diesem DRM finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Anbieter.

Vorwort

Das Leistungsstörungsrecht umfasst allgemein gültige Regeln, die zur Anwendung gelangen, wenn eine geschuldete Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird, und ist damit das „tägliche Brot“ von Justiz und Anwaltschaft. In den vergangenen Jahren habe ich mich sowohl forschend als auch didaktisch intensiv mit diesem enorm praxis- wie prüfungsrelevanten Themenfeld auseinandergesetzt. Vor allem in meiner Funktion als Universitätsrepetitor stand ich dabei vor der besonderen Herausforderung, einerseits das Recht der Leistungsstörungen wissenschaftlich fundiert, andererseits möglichst effektiv und klausurorientiert zu vermitteln, da es in der Prüfungssituation vor allem auch darauf ankommt, die vorhandenen Rechtskenntnisse strukturiert, stilsicher und mit der richtigen Schwerpunktsetzung zu Papier bringen zu können. Die bloße Anhäufung abstrakten Wissens ist hierfür weder ausreichend noch entscheidend. Das gilt für die spätere praktische Tätigkeit als Anwalt oder Richter, auf die das Studium vorbereiten soll(te), sogar noch mehr, weil dafür in erster Linie ein routinierter Umgang mit dem Gesetz sowie die rechtsdogmatisch abgesicherte Begründung von Gutachten, Klageschrift und Urteil ausschlaggebend ist. Ein Auswendiglernen von juristischen Streitständen, Gerichtsentscheidungen und Prüfungsschemata befähigt hierzu sicher nicht und versagt zudem gänzlich bei neuen oder unbekannten Problemen. Und auch das Lesen eines klassischen Lehrbuchs allein reicht keinesfalls aus, um die eigentliche Kunst juristischer Arbeit – die Subsumtion abstrakter Gesetzestexte auf konkrete Lebenssachverhalte – zu beherrschen.

Doch wie ist der Spagat zwischen der Vermittlung solider theoretischer Rechtskenntnisse und deren praktischer Umsetzung in der juristischen Ausbildung am besten zu bewerkstelligen? Kleinere Beispielsfälle können zur Veranschaulichung des abstrakten Stoffs gewiss hilfreich sein, rechtliche Zusammenhänge lassen sich durch derart auf Einzelfragen zugeschnittene Konstruktionen hingegen nur sehr bedingt darbieten. Geeigneter sind daher größere Fälle, die allerdings – um nicht lediglich eine Sammlung von Übungsklausuren zu sein – systematisch wie thematisch aufeinander abzustimmen und so zu konzipieren sind, dass sie einen ganzen Themenkomplex möglichst abschließend beleuchten. Die darin enthaltenen rechtlichen Probleme dürfen daher nicht nur zufällig, sondern müssen derart methodisch ausgewählt, in die Fälle integriert und miteinander verzahnt werden, dass sie insbesondere auch der systematischen und gezielten Vermittlung grundsätzlicher rechtsdogmatischer Fertigkeiten dienen. Alldem entspricht dieses Buch, das als eine planmäßige Darstellung des Rechts der Leistungsstörungen anhand von Fällen konzipiert und daher nicht als reines Fallbuch, sondern als Falllehrbuch zu begreifen ist.

Gerichtet ist es in erster Linie an Studentinnen und Studenten mit (schuldrechtlichen) Vorkenntnissen, die das Leistungsstörungsrecht wirklich durchdringen wollen und darüber hinaus – allgemein und gebietsübergreifend – rechtsmethodische Fähigkeiten nachhaltig erwerben oder vertiefen möchten. Aber auch für ambitionierte Anfangssemester, die sich erst noch in das Recht der Leistungsstörungen einarbeiten müssen, ist das Buch gerade wegen seines didaktischen Ansatzes durchaus geeignet.

Aufgrund der rechtsmethodischen Zielrichtung wird ganz bewusst auf klassische „Streitdarstellungen“, also das bloße Gegenüberstellen fremder Rechtsansichten, verzichtet. Vielmehr werden – und hierin unterscheidet sich dieses Buch von anderen fallbezogenen Darstellungen – sämtliche Probleme und Argumentationen unmittelbar aus dem Gesetz abgeleitet, wodurch nicht nur der Umgang mit den geschriebenen und ungeschriebenen Normen in besonderer Weise eingeübt und dem Leser der Kern des jeweiligen Problems deutlich(er) vor Augen geführt wird, sondern auch ganz grundsätzlich die juristischen Argumentationstechniken vermittelt werden. Exkurse, das Aufzeigen systematischer Zusammenhänge und alternativer Lösungsmöglichkeiten, klausurtaktische Überlegungen sowie die stringente Verwendung des Gutachtenstils und der für eine gute Schwerpunktsetzung entscheidende zielgenaue Einsatz des Urteilstils vervollständigen das Konzept.

Das Buch ist während meiner Tätigkeit an der Freien Universität Berlin entstanden, wo ich neben Lehr- und Forschungsaufgaben insbesondere auch die Gesamtorganisation des Examensprogramms verantworte. Von 2014-2016 wirkte ich zudem maßgeblich an der Konzeption des Examinatoriums der seinerzeit noch im Aufbau befindlichen juristischen Fakultät der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden mit. Diese langjährigen und verschiedenartigen Erfahrungen in der Examensvorbereitung sind ebenso in das Buch eingeflossen wie die Auswertungen einer Vielzahl mir zugänglicher Original-Examensklausuren und anderer Prüfungsaufgaben sowie unzählige Gespräche mit Examensprüfern. Die Fälle habe ich nach den Bedürfnissen der Studentinnen und Studenten erstellt und im fortwährenden Dialog mit diesen stetig weiterentwickelt. Dementsprechend geben die gutachterlichen Lösungen insbesondere auch einen Anhalt, wie die Bearbeitung einer Klausur auf höchstem (Examens-)Niveau aussehen könnte.

Ich danke Herrn Aleksander Freksa für die Durchsicht des Manuskripts und die wertvollen Anregungen. Meiner Frau Franziska Odemer danke ich für die alltägliche Unterstützung sowie die hilfreichen Hinweise zu Vorwort und Einführung.

Berlin, im Januar 2021 Hilmar Odemer

Weitergehende Hinweise zur Konzeption und Handhabung des Buches

Durch die Kombination von Fällen und Falllösungen sowie kurzen lehrbuch- bzw. skriptartigen Ausführungen wird nachfolgend das gesamte prüfungs- und praxisrelevante Wissen des Leistungsstörungsrechts systematisch, didaktisch aufbereitet und an der für das Gutachten richtigen Stelle dargeboten und vermittelt. Es entspricht dem Gesamtkonzept des Buches, dass jeder der zehn Fälle einerseits eigenständig und in sich geschlossen, andererseits aber zugleich schwerpunktmäßig einem bestimmten Themenbereich des Leistungsstörungsrechts gewidmet ist. Somit decken die Fälle in ihrer Gesamtheit die wichtigsten Fragen zu diesem wohl bedeutendsten Teilabschnitt des (Allgemeinen) Schuldrechts ab. Darüber hinaus werden bestimmte Probleme und Rechtsfragen in mehreren Fällen wiederkehrend behandelt, allerdings in veränderten Konstellationen sowie in verschiedener Ausführlichkeit und Akzentuierung. Dieses didaktische Mittel ermöglicht es in erster Linie, Unterschiede ähnlicher oder im Kontext zueinanderstehender Fragestellungen aufzuzeigen, Problembewusstsein zu schulen und zu verdeutlichen, wie sich die jeweils veränderten Konstellationen auf gutachterliche wie klausurtaktische Überlegungen und Schwerpunktsetzungen auswirken. Um hiervon bestmöglich zu profitieren, empfiehlt es sich, die Fälle in der vorgegebenen Reihenfolge nacheinander abzuarbeiten. Folgende Herangehensweise erscheint darüber hinaus empfehlenswert:

Fortgeschrittene, die bereits über ausreichende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht verfügen, sollten die Fälle zunächst eigenständig bearbeiten. Die von mir vorgeschlagenen gutachterlichen Falllösungen (ohne Hinweise und Exkurse) entsprechen einer Klausurbearbeitung auf sehr hohem (Examens-)Niveau und dienen nicht nur der Selbstkontrolle (inwieweit entspricht die eigene Bearbeitung dem Lösungsvorschlag?), sondern – zusammen mit den zahlreichen, an den jeweils relevanten Stellen im Gutachten gegebenen Hinweisen und Exkursen – insbesondere auch der Stoffvermittlung und -vertiefung. Die im Lösungsteil gemachten Ausführungen sind mithin nicht lediglich (Klausur-)Musterlösungen, sondern verleihen in ihrer Gesamtheit (Gutachten, Hinweise, Exkurse) dem Buch den Charakter eines in sich geschlossenen (fallbezogenen) Lehrbuchs oder Skripts.

 

Diejenigen, die sich noch nicht in der Lage sehen, zunächst eine eigene Falllösung zu erarbeiten, sollten die Fallsachverhalte zumindest insoweit bearbeiten, als Auffälligkeiten des Falles markiert, in Betracht kommende Vorschriften notiert und gelesen sowie ggf. komplexe zeitliche Abläufe und Personenbeziehung schematisch dargestellt bzw. skizziert werden. Die didaktische Konzeption des Lösungsteils mit seinen verschiedenartigen Hinweisen und Exkursen ermöglicht sodann ein skriptartiges Durchlesen, während die Sachverhalte gleichsam als Einführung in die jeweilige Materie zu sehen sind (um welche Konstellationen geht es überhaupt?). Auf diese Weise erwerben Sie nicht nur besonders effektiv die relevanten theoretischen Kenntnisse zum Leistungsstörungsrecht, sondern erlernen zugleich den Gutachtenstil sowie den Umgang mit schwierigen und komplexen Sachverhalten – enorm wichtige und zudem oftmals unterschätzte Fertigkeiten für die Anfertigung einer guten Klausur.

Die Lösungen sind im Übrigen nicht mit den Kategorien „Anspruch entstanden, Anspruch untergegangen, Anspruch durchsetzbar“ überschrieben bzw. untergliedert, weil dies gerade in den Augen vieler Examensprüfer, die zum Großteil aus der Praxis kommen, oftmals als anfängerhaft wahrgenommen wird. Schließlich teilen weder Gerichte ihre Urteile noch Anwälte ihre Gutachten oder Schriftsätze in diese Kategorien ein. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Prüfungsreihenfolge dennoch stets dem klassischen Aufbau (Anspruchsentstehung, rechtshindernde, rechtsvernichtende, rechthemmende Einwendungen) zu folgen hat und auch hier folgt.

Viel Erfolg!

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Weitergehende Hinweise zur Konzeption und Handhabung des Buches

Literaturverzeichnis

Teil 1: Unmöglichkeit der Leistung

Fall 1 (Versendungsprobleme):

Unmöglichkeit gemäß § 275 I BGB; Konkretisierung einer Gattungssache nach § 243 II BGB; Abgrenzung Gattungsschuld/Wahlschuld; Leistungsort gemäß § 269 BGB (Hol-, Bring-, Schickschuld); Auslegung Schick- oder Bringschuld; Schicksal der Gegenleistungspflicht gemäß § 326 BGB bei Unmöglichkeit der Leistung; Versendungskauf gemäß § 447 BGB; Verschulden der Transportperson und Zurechnung gemäß § 278 BGB; Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB; synallagmatische Verknüpfung von Surrogat gemäß § 285 BGB und Gegenleistungspflicht; Frachtvertrag; Drittschadensliquidation.

Abwandlung 1: Konkretisierung/Leistungsort bei reinem Versandhandel.

Abwandlung 2: Rechtsgeschäftliches Surrogat gemäß § 285 I BGB (commodum ex negotiatione cum re); Herausgabe des Übererlöses gemäß § 285 I BGB.

Abwandlung 3: § 326 I 2 BGB bei qualitativer Unmöglichkeit; Erheblichkeit gemäß § 323 V 2 BGB bei Gebrauchstauglichkeit der Sache und merkantilem Minderwert; Selbstvornahme im Kaufrecht.

Abwandlung 4: Anfängliche Unmöglichkeit; beschränkte Gattungsschuld; analoge Anwendung des § 122 BGB bei Exkulpation nach § 311a II 2 BGB.

Fall 2 (Dreiecksbeziehungen):

Schadensersatz wegen nachträglicher Unmöglichkeit gemäß §§ 280, 283 BGB; Allein- oder überwiegende Alleinverantwortlichkeit des Gläubigers i. S. v. § 326 II 1 Var. 1 BGB; Anrechnung von Ersparnissen infolge der Unmöglichkeit gemäß § 326 II 2 BGB; Dolo-agit-Einwand gemäß § 242 BGB.

Variante: Stellvertretendes Commodum gemäß §§ 326 III, 285 I BGB.

Fall 3 (Bist Du jeck?)

Konkretisierung einer Geldschuld; Analogievoraussetzungen (§ 300 II BGB); § 270 BGB; Gläubigerverzug gemäß §§ 293 ff. BGB; Aufrechterhaltung der Gegenleistungspflicht nach § 326 II Var. 3 BGB.

Fall 4 (Payback):

Auslegung einer Inzahlungnahme-Vereinbarung; Leistung an Erfüllung statt; Ersetzungsbefugnis; Unmöglichkeit der Ersetzung.

Abwandlung 1: Verschleißschäden bei einer gebrauchten Sache als Mangel?; konkludenter Haftungsausschluss bei normalen Verschleißschäden.

Abwandlung 2: Rückabwicklung eines Kaufvertrags mit Ersetzungsbefugnis gemäß § 346 BGB; Anrechnungsbetrag der in Zahlung genommenen Sache als vertraglich bestimmte „Gegenleistung“ i. S. v. § 346 II 2 BGB.

Abwandlung 3: Beiderseitig zu vertretende Unmöglichkeit; § 326 II 1 Var. 2 BGB analog?; Nachlieferung gemäß § 439 I Var. 2 BGB beim Stückkauf?

Fall 5 (Recht 2.0):

Unzumutbarkeit gemäß § 275 III BGB; analoge Anwendung des § 275 III BGB bei privatvertraglicher Pflichtenkollision; Analogievoraussetzungen (§ 275 III BGB); Interessensabwägung; Prioritätsprinzip bei sukzessivem Abschluss mehrerer schuldrechtlicher Verträge bezüglich desselben Leistungsgegenstandes.

Teil 2: Nicht oder nicht wie geschuldet erbrachte Leistung trotz Möglichkeit

Fall 6 (Betriebsprobleme):

Schadensersatz gemäß § 281 BGB; Fälligkeit der Leistung bei unbestimmter Angabe des Leistungszeitraums; Angemessenheit der Nachfrist; Bestimmung des von § 281 BGB umfassten Schadens; Betriebsausfallschaden bei Nichtleistung als Verzögerungsschaden gemäß § 286 BGB.

Abwandlung 1: Schuldnerverzug i. S. v. § 286 BGB bei mangelhafter Lieferung?; Ersatz des Betriebsausfallschadens bei Schlechtleistung; Haftungsausschluss.

Abwandlung 2: Bezugspunkt der Exkulpation bei § 281 BGB; Erheblichkeit der Pflichtverletzung i. S. v. § 281 I 3 bzw. § 323 V 2 BGB; Ausschluss des Anspruchs wegen Leistungsangebot nach Fristsetzung? Rückgriff des Verkäufers gegen den Lieferanten nach § 445a BGB.

Abwandlung 3: Bindung an ursprüngliche Wahl der Nachbesserung gemäß § 439 I Var. 1 oder § 439 I Var. 2 BGB? Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung gemäß § 439 IV BGB?

Fall 7 (Gepflegter Rückzug):

Wirksamkeit der Fristsetzung gemäß § 323 I BGB (§ 281 I BGB) vor Fälligkeit?; Entbehrlichkeit der Frist nach § 323 II, IV BGB; § 281 II Var. 2 BGB analog beim Rücktritt wegen Nichtleistung?; Verhältnis von § 323 BGB und § 324 BGB; Anwendbarkeit des § 324 BGB auf vorvertragliche Pflichtverletzungen?

Fall 8 („Kamikaze-K“):

Abgrenzung Rücktrittserklärung/Anfechtung; §§ 437 Nr. 2, 323 I Var. 2 BGB; Mangel der Kaufsache wegen Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 I 1 BGB; Auslegung des Begriffs „Neuwagen“ als Beschaffenheitsvereinbarung; Einrede der Unverhältnismäßigkeit nach § 439 IV BGB; Entbehrlichkeit der Frist gemäß § 323 II Nr. 1 und 3 sowie § 440 BGB; Ausschluss des Rücktritts gemäß § 323 V 2, §§ 438 IV, 218; § 442 BGB; Anwendbarkeit des § 324 BGB nach Gefahrübergang; Wertersatzpflicht nach § 346 II Nr. 3 und Ausschluss wegen eigenüblicher Sorgfalt, § 346 III Nr. 3 BGB; Anwendbarkeit des § 277 BGB i.R.d. § 346 III Nr. 3 BGB; Anwendbarkeit des § 277 BGB bei Bezug zum Straßenverkehr; Berechnung von Nutzungen; Anspruch auf Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Rückgewähr, §§ 346 IV, 280, 283 BGB.

Teil 3: Culpa in Contrahendo, Störung der Geschäftsgrundlage und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

Fall 9 (Geschönte Zahlen):

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Täuschung durch Hilfspersonen; Gestaltungsverjährungsfrist gemäß § 218 BGB; Anwendung des § 324 BGB nach Gefahrübergang?; Anwendung des § 324 BGB auf vorvertragliche Pflichtverletzungen?; Rücktrittsrecht/Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 III BGB (inkl. Klausurtipp und Exkurs zur Corona-Pandemie); Schadensersatzansprüche gerichtet auf Schuldbefreiung gemäß § 249 I BGB; Anwendbarkeit der c.i.c. bei arglistiger Täuschung?; § 278 BGB im vorvertraglichen Bereich; Zurechenbarkeit von Vorsatztaten und Exzessen des Dritten gemäß § 278 BGB?; Ausschlussfrist analog § 124 BGB bei c.i.c.?; Kürzung wegen Mitverschuldens gemäß § 254 I BGB.

Fall 10 (Der gutmütige Gutachter):

Gutachter-/Expertenhaftung nach § 311 III BGB oder Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (VSD)? Voraussetzungen VSD.

Abwandlung: Haftungsausschluss bei Expertenhaftung analog § 334 BGB.

Literaturverzeichnis

Armbrüster, Christian/Prill, Jonathan, Auswirkungen der Coronakrise auf Schuldverträge, Berliner Anwaltsblatt, Sonderbeilage zu Heft 5, 2020.

dies., Schuldverträge in Zeiten der Corona-Pandemie, JuS 2020, 1144 ff.

Beck‘scher Online-Großkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Gsell, Beate/Krüger, Wolfgang/Lorenz, Stephan/Reymann, Christoph (GesHrsg.), München 2020 (zitiert: BeckOGK/Bearbeiter, BGB).

Beck‘scher Online-Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bamberger, Georg/Roth, Herbert/Hau, Wolfgang/Poseck, Roman (Hrsg.), 55. Edition, München 2020 (zitiert: BeckOK/Bearbeiter, BGB).

Bönninghaus, Achim, Schuldrecht Allgemeiner Teil I – Schuldverhältnis: Beteiligte, Inhalt, Erlöschen, Einreden, 4. Auflage, Heidelberg 2019.

ders., Schuldrecht Allgemeiner Teil II – Pflichtverletzung, 4. Auflage, Heidelberg 2020.

Brade, Alexander, Die beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit, JA 2013, 413 ff.

Brox, Hans (Begr.)/Walker, Wolf-Dietrich, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 44. Auflage, München 2020.

Canaris, Claus-Wilhelm, Die Reform des Rechts der Leistungsstörungen, JZ 2001, 499 ff.

ders., Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, anfängliche Unmöglichkeit und Aufwendungsersatz im Entwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, DB 2001, 1815 ff.

ders., Die von beiden Parteien zu vertretende Unmöglichkeit, FS Lorenz, 2004, 147 ff.

ders., Die Bedeutung des Übergangs der Gegenleistungsgefahr im Rahmen von § 243 II BGB und § 275 II BGB, JuS 2007, 793 ff.

Dauner-Lieb, Barbara/Dötsch, Wolfgang, Schuldrechtsreform: Haftungsgefahren für Zwischenhändler nach neuem Recht?, DB 2001, 2535 ff.

Derleder, Peter/Sommer, Jörg H., Die Nacherfüllung nach arglistiger Täuschung, JZ 2007, 338 ff.

Emmerich, Volker, Sachmängelhaftung – Culpa in contrahendo beim Autokauf, JuS 2004, 163 ff.

 

ders., Aufwendungsersatz und Rentabilitätsvermutung, FS Otte 2005, 101 ff.

Faust, Florian, Grenzen des Anspruchs auf Ersatzlieferung bei der Gattungsschuld, ZGS 2004, 252 ff.

ders., Die Rechtslage nach Ablauf der Frist, FS Huber, 2006, 239 ff.

ders., Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs unter Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens, NJW 2009, 3696 ff.

ders., Haftung bei Störungen im Rückgewährschuldverhältnis, JuS 2009, 481 ff.

Fikentscher, Wolfgang/Heinemann, Andreas, Schuldrecht Allgemeiner und Besonderer Teil, 11. Auflage, Berlin 2017.

Fuchs, Klaus, Kartellvertrag und Bereicherung, Heidelberg 1990.

Gaier, Reinhard, Das Rücktritts(folgen)recht nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, WM 2002, 1 ff.

Gaul, Hans Friedhelm/Schilken, Eberhard/Becker-Eberhard, Ekkehart, Zwangsvollstreckungsrecht, München 2010, Verlag C. H. Beck (zitiert: Gaul/Schilken/Becker-Eberhard/Bearbeiter).

Gebauer, Martin/Huber, Stefan, Schadensersatz statt Herausgabe?, ZGS 2005, 103 ff.

Gernhuber, Joachim, Das Schuldverhältnis, Tübingen 1989.

Grigoleit, Hans Christoph/Riehm, Thomas, Die Kategorien des Schadensersatzes im Leistungsstörungsrecht, AcP 203 (2003), 727 ff.

Grunewald, Barbara, Die Loslösung vom nicht erwartungsgerechten Vertrag, FS Wiedemann 2002, 75 ff.

Gutzeit, Martin, Der arglistig täuschende Verkäufer, NJW 2008, 1359 ff.

Hähnchen, Susanne/Keller, Ansgar, Der Abgasskandal, Jura 20119, 294 ff.

Handkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Schulze, Reiner/Dörner, Heinrich/Ebert, Ina u.a. (Hrsg.). 10. Auflage, Baden-Baden 2019 (zitiert: HK/Bearbeiter).

Hartmann, Felix, Der Anspruch auf das stellvertretende commodum, Tübingen 2007.

Hennrichs, Joachim, Haftungsrechtliche Aspekte des Ratings, FS Hadding 2004, 875 ff.

Hirsch, Christoph, Schadensersatz statt der Leistung, Jura 2003, 289 ff.

Höhn, Holger, Die Beeinträchtigung von Rechten durch Verfügungen – Eine Untersuchung der Ansprüche aus §§ 281 Abs. 1, 816 Abs. 1 Satz 1, § 818 Abs. 1 BGB, München 1986.

Huber, Ulrich, Handbuch des Schuldrechts, Leistungsstörungen, Band II, Tübingen 1999.

ders., Der Nacherfüllungsanspruch im neuen Kaufrecht, NJW 2002, 1004 ff.

Jauernig, Othmar (Begr.), BGB (Kommentar), 18. Auflage, München 2021 (zitiert: Jauernig/Bearbeiter).

Knoche, Joachim/Höller, Sina, Schadensersatz statt der Leistung nach Bewirkung der Hauptleistung, ZGS 2003, 26 ff.

Koch, Jens, § 311 Abs. 3 BGB als Grundlage einer vertrauensrechtlichen Auskunftshaftung, AcP 204 (2004), 59 ff.

Kohler, Jürgen, Das Vertretenmüssen beim verzugsrechtlichen Schadensersatz, JZ 2004, 961 ff.

Kulke, Ulrich, Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung wegen Arglist des Verkäufers – Ausnahmslos?, ZGS 2008, 169 ff.

Löwisch, Manfred, Herausgabe von Ersatzverdienst – Zur Anwendbarkeit von § 285 BGB auf Dienst- und Arbeitsverträge, NJW 2003, 2049 ff.

Looschelders, Dirk, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 18. Auflage, München 2020

ders., Schuldrecht Besonderer Teil, 15. Auflage, München 2020.

Lorenz, Stephan, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz wegen Sachmängeln im neuen Kaufrecht: Was hat der Verkäufer zu vertreten? NJW 2002, 2497 ff.

ders., Selbstvornahme der Mängelbeseitigung im Kaufrecht, NJW 2003, 1417 ff.

ders., Schadensersatz statt der Leistung, Rentabilitätsvermutung und Aufwendungsersatz im Gewährleistungsrecht, NJW 2004, 26 ff.

ders., Voreilige Selbstvornahme der Nacherfüllung im Kaufrecht: Der BGH hat gesprochen und nichts ist geklärt, NJW 2005, 1321 ff.

ders., Arglist und Sachmangel – Zum Begriff der Pflichtverletzung in § 323 V 2 BGB, NJW 2006, 1925 ff.

Mankowski, Peter, § 324 BGB ist keine Lösung für die fahrlässige Täuschung, ZGS 2003, 91 ff.

Medicus, Dieter/Petersen, Jens, Bürgerliches Recht – Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung, 27. Auflage, München 2019.

Mertens, Bernd, Die Rechtsfolgen einer Haftung aus culpa in contrahendo beim zustande gekommenen Vertrag nach neuem Recht, ZGS 2004, 67 ff.

Münch, Joachim, Die „nicht wie geschuldete“ erbrachte Leistung und sonstige Pflichtverletzungen, JURA 2002, 361 ff.

Münchener Kommentar zum BGB, Säcker, Jürgen/Rixecker, Roland/Oetker, Hartmut/Limperg, Bettina (Hrsg.), (zitiert: MüKo/Bearbeiter, BGB)

– Band 1, Allgemeiner Teil, §§ 1–240, 8. Auflage, München 2018;

– Band 2, Schuldrecht – Allgemeiner Teil, §§ 241–432, 8. Auflage, München 2019;

– Band 6, Schuldrecht – Besonderer Teil IV, §§ 705–853, 8. Auflage, München 2020;

Münchener Kommentar zum HGB, Schmidt, Karsten (Hrsg.), Band 7: §§ 407-619, 4. Auflage, München 2020, (zitiert: MüKo/Bearbeiter, HGB).

Muthers, Christof, Rücktritt vom Vertrag – Verschweigen von Informationen über die Kaufsache, MDR 2004, 492 ff.

Nomos Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (ehem. Anwaltkommentar), Band 2/1 (Schuldrecht), §§ 241–610, 3. Auflage, Baden-Baden 2016; (zitiert: NK/Bearbeiter).

Odemer, Hilmar, Das Fristsetzungserfordernis der §§ 281, 323 BGB, Jura 2016, 842 ff.

ders., Schadensersatz statt der Leistung im Anspruchssystem des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses – Eine Untersuchung zur Anwendbarkeit der §§ 281, 282 BGB auf den vindikatorischen Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB, Tübingen 2019.

Palandt, Otto (Begr.), BGB (Kommentar), 80. Auflage, München 2021, (zitiert: Palandt/Bearbeiter).

Petersen, Jens, Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht, 9. Auflage, Heidelberg 2019.

Prütting, Hanns/Wegen, Gerhard/Weinreich, Gerd (Hrsg.), BGB (Kommentar), 15. Auflage, Köln 2020 (zitiert: PWW/Bearbeiter).

Riehm, Thomas, Irrungen und Wirrungen zur Fristsetzung und ihre Entbehrlichkeit – Die Konsequenzen der Änderung des § 323 II BGB, NJW 2014, 2065 ff.

Rinking, Kurt/Eggert, Christoph, Der Autokauf – Rechtsfragen beim Kauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge sowie beim Leasing, 14. Auflage, München 2020.

RGRK, Mitglieder des Bundesgerichtshofes (Hrsg.), Das Bürgerliche Gesetzbuch mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, §§ 259–304, 12. Auflage, Berlin/New York 1979 (zitiert: RGRK/Bearbeiter).

Schack, Heimo, Stillschweigende Gewährleistungsfreistellung aufgrund typischer Interessenlage?, NJW 1983, 2806 ff.

Schroeter, Ulrich G., Das Recht zur zweiten Andienung im System des Schuldrechts, AcP 207 (2007), 28 ff.

Schwab, Martin, Schuldrechtsmodernisierung 2001/2002 – Die Rückabwicklung von Verträgen nach §§ 346 ff. BGB n.F., JuS 2002, 630 ff.

ders., Leistungsstörungen im Sukzessivlieferungsvertrag nach neuem Schuldrecht, ZGS 2003, 73 ff.

ders., Schadensersatzverlangen und Ablehnungsandrohung nach der Schuldrechtsreform, JR 2003, 133 ff.

ders., Rücktrittsrecht des Gläubigers nach vorheriger Leistungsaufforderung, JZ 2006, 1030 ff.

ders., Geldschulden als Bringschulden?, NJW 2011, 2833 ff.

ders., Anmerkung zu BGHZ 197, 357, JuS 2014, 167 ff.

ders., Anmerkung zu BGH, NJW 2017, 250, JuS 2017, 354 ff.

Schwarze, Roland, Die beiderseitige Verantwortung für Störungen im gegenseitigen Vertrag – Ein Konvergenzversuch, FS Otto, 2008, 501 ff.

Soergel, Hans-Theodor (Begr.), Siebert, Wolfgang (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Band 3/2, Schuldrecht 1/2, §§ 241–304, Ekkenga, Jens (Hrsg.), 13. Auflage, Stuttgart 2014 (zitiert: Soergel/Bearbeiter).

Staudinger, Julius von (Begr.), Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, (zitiert: Staudinger/Bearbeiter)

– Buch 2, Recht der Schuldverhältnisse §§ 255–304 (Leistungsstörungsrecht 1), Löwisch, Manfred (Hrsg.), Neubearbeitung, Berlin 2019;

– Buch 2, Recht der Schuldverhältnisse §§ 315–326 (Leistungsstörungsrecht 2), Rieble, Volker/Schwarze, Roland (Hrsg.), Neubearbeitung, Berlin 2020.

Weller, Marc-Philippe/Harms, Charlotte Sophie, Die Kultur der Zahlungstreue im BGB – Zur Umsetzung der neuen EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ins deutsche Recht, WM 2012, 2305 ff.

Weller, Matthias, Die Verantwortlichkeit des Händlers für Herstellerfehler, NJW 2012, 2312 ff.

Wendehorst, Christiane, Das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, NJW 2014, 577.

Westermann, Harm Peter (Begr.)/Bydlinski, Peter/Arnold, Stefan, BGB – Schuldrecht Allgemeiner Teil, 9. Auflage, Heidelberg 2020.

Wiese, Volker, Gefährliche Hausbriefkästen, NJW 2006, 1569 ff.

Ziegler, Karl-Heinz, Die Wertlosigkeit der allgemeinen Regeln des BGB über die sog. Wahlschuld (§§ 262-265 BGB), AcP 171 (1971), 193 ff.

Zugehör, Horst, Uneinheitliche Rechtsprechung des BGH zum (Rechtsberater-)Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, NJW 2008, 1105 ff.