Czytaj książkę: «Немецкий язык в сфере юриспруденции. Учебное пособие для студентов юридических вузов»

Czcionka:

© Эвелина Гарриевна Мхитарьянц, 2018

ISBN 978-5-4496-0745-4

Создано в интеллектуальной издательской системе Ridero

Рекомендовано редакционно-издательским советом Ассоциации преподавателей иностранных языков нелингвистических вузов в качестве учебного пособия для студентов-юристов всех форм обучения по дисциплине «Иностранный язык (немецкий) в сфере юриспруденции»

Рецензенты:

Гуль Н. В. – кандидат педагогических наук, доцент кафедры немецкого и скандинавских языков и перевода института экономики Санкт-Петербургского экономического университета

Петроченкова В. В. – кандидат педагогических наук, доцент кафедры иностранных языков Калининградского филиала Российского университета кооперации

Учебное пособие предназначено для студентов юридических факультетов и вузов. Оно составлено с учетом компетентностного, деятельностного подходов на материале аутентичных текстов юридического дискурса разных типов в рамках следующих профессионально-ориентированных тем в сопоставительном аспекте: Юридические профессии, Учеба в юридическом вузе, Государственное и политическое устройство Германии, Правовая и судебная системы Германии, Гражданский Кодекс, Частное право, Договорное право Германии, Деловая коммуникация. Темы завершают тестовые задания на проверку рецептивных и продуктивных навыков.

УДК 811.112.2

Пояснительная записка

Настоящее учебное пособие предназначено для студентов юридических факультетов и институтов в качестве составной части учебно-методического комплекса по дисциплине «Иностранный язык (немецкий) в сфере юриспруденции».

Пособие содержит аутентичные тексты юридического дискурса. Это как поясняющие, так и нормативные тексты разных типов в рамках профессионально-ориентированных тем в сопоставительном аспекте: «Юридические профессии», «Учеба в юридическом вузе», «Государственное и политическое устройство Германии», «Правовая и судебная системы Германии», «Гражданский Кодекс», «Частное право», «Договорное право Германии», «Деловая коммуникация».

Темы завершают тестовые задания на проверку рецептивных и продуктивных навыков. Бальная шкала оценивания представлена в рамках Общеевропейских требований к знаниям иностранных языков, в которой менее половины правильных ответов соответствует неудовлетворительной оценке.

Работа с данным пособием предполагает владение немецким языком в объеме программы средней общеобразовательной школы, владение понятийной системой правовой науки на родном языке, умение пользоваться общими и специальными словарями. Так как введение новой юридической терминологии осуществляется на немецком языке с опорой на контекст и экстралингвистические знания обучающихся по основной специальности.

Целью данного пособия является развитие навыков чтения, письма, говорения в рамках профессионально-ориентированных тем, формирование в рамках ФГОС последнего поколения лингвострановедческой, межкультурной, дискурсивной, иноязычной профессиональной коммуникативной компетенций.

Thema I.
«Der juristische Beruf»

TEXT 1 «FINANZKRISEN VERHINDERN»

Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Artikel,

indem Sie Komposite, Satzstrukturen beachten

Wirtschafts- und Rechtswissenschaftler tagten

Fragen zu Finanz- und Geldwertstabilität standen unter anderem im Fokus der Tagung des Graduiertenkollegs «Global Financial Markets», die am 11. Und 12. Juni im Tagungszentrum im Alten Schloss Dornburg und in Jena stattfand. Das gemeinsame Graduiertenkolleg der Universitäten Jena und Halle-Wittenberg wird von der Stiftung «Geld und Währung» gefördert und ermöglicht insgesamt 20 Promotionsstudenten ihre Forschungsarbeiten im Bereich der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Bewertung der Finanzkrise

An der Tagung mit dem Titel «Risk Taking and Risk Transfer on Financial Markets» nahmen neben nationalen und internationalen Wissenschaftlern auch Vertreter der Europäischen Zentralbank sowie von Anwaltskanzleien teil. Sie tragen somit dazu bei, «das, was real auf den Finanzmärkten und in der Wirtschaft passiert ist, wissenschaftlich zu bewerten», sagt der Sprecher des Kollegs Prof. Dr. Christoph Ohler.

«Insgesamt möchten wir verstehen, warum solche Krisen entstehen und die Mechanismen ihrer Ausbreitung rekonstruieren», fasst Prof. Ohler das Ziel des Graduiertenkollegs zusammen, wozu die jährlichen Tagungen einen wichtigen Baustein liefern. Denn dann könne man Verbesserungsvorschläge zur rechtlichen Steuerung und zu juristischen Maßnahmen ableiten, um das Risiko für künftige Finanz- und Wirtschaftskrisen zu verringern und deren Auswirkungen zu dämpfen.

Aufgabe 2. Finden Sie im Text:

Aufgabe 3. Was sind deutsche Äquivalenten zu den folgenden Wörtern und Wendungen?

a. Verbesserungsvorschlag (m), d. das Risiko verringern, c. teilnehmen an +D, d. einen Beitrag leisten zu +D, e. fördern +A, f. die Auswirkung dämpfen, g. im Fokus stehen, h. stattfinden, i. Stiftung (f), j. Vertreter (m), k. Europäische Zentralbank (f), l. Anwaltskanzlei (f), m. Sprecher (m), n. Wissenschaftlich bewerten, o. Wirtschaft (f), p. Finanzmarkt (m), r. Ausbreitung (f), s. rechtliche Steuerung, t. Tagung (f), u. entstehen, v. einen Baustein liefern zu + D, w. ermöglichen + A

Aufgabe 4. Antworten Sie auf die Fragen zum Text:

Aufgabe 5. Referieren Sie den Artikel auf Deutsch

Aufgabe 6. Übersetzen Sie den folgenden Text ins Deutsche:

В университете города Йены 11 и 12 июня состоялась конференция на тему «Global Financial Markets». В ней приняли участие ученые из Германии и других стран мира, а также представители ЕЦБ и адвокатских контор. Целью этой конференции было дать научную оценку ситуации в экономике и на финансовых рынках, реконструировать механизмы распространения финансового кризиса, сформулировать предложения по улучшению их правового регулирования.

TEXT 2 «DER JURISTISCHE BERUF»

Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Text, indem Sie Komposite, Satzstrukturen beachten

Es gibt viele juristische Berufe mit ihren speziellen Zuständigkeitsbereichen. Die Richter sind Berufsrichter (bei ordentlichen Gerichten mit den Dienstbezeichnungen: Amts-, Landgerichtsdirektor; Senatspräsident; Oberamtsrichter, Amts-, Land-, Oberlandesgerichtspräsident) oder ehrenamtliche Richter (z.B. Schöffen, Geschworene, Handelsrichter). Richter werden vom Staat berufen und stehen im Dienste des Bundes oder eines Landes. Sie sind aber keine Beamten. Im Gegensatz zu Beamten ist der Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Es darf keinem Richter vorgeschrieben werden, wie er zu urteilen hat. Berufsrichter können nur auf Grund einer Entscheidung des Gerichts entlassen oder an eine andere Stelle versetzt werden. Bewirbt sich ein Richter um ein Mandat als Abgeordneter des Bundestages oder einer Volksvertretung des Landes, so hat er vor dem Wahltag Anspruch auf zwei Monate Urlaub ohne Dienstbezüge.

Die Staatsanwälte sind Beamte der Staatsanwaltschaften (Amts-, Staats-, Oberstaats-, Generalstaatsanwälte), die bei jedem Gericht bestehen sollen. Sie sind staatliche Untersuchungs-, und Anklagebehörden in Strafsachen. Bei Verdacht einer Straftat sind die Staatsanwälte für die Ermittlung und Aufklärung eines Sachverhalts zuständig. Sie entscheiden darüber, ob das Verfahren einzustellen oder die Anklage zu erheben ist. Im gerichtlichen Verfahren haben sie die Anklage zu vertreten.

Die Rechtsanwälte sind die gesetzlich berufenen, unabhängigen Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie üben kein Gewerbe, sondern einen freien Beruf aus. Zur Aufnahme seiner Tätigkeit bedarf der Rechtsanwalt der Zulassung bei einem bestimmten Gericht. Im Allgemeinen wird der Rechtsanwalt auf Grund eines mit dem Mandanten abgeschlossenen Dienstvertrages (Mandat) tätig, jedoch kann eine Verpflichtung zur rechtlichen Interessenvertretung auch durch gerichtliche Entscheidung (z.B. Pflichtverteidigung).

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt. Er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und betreut die Parteien bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, beispielsweise bei der Abfassung eines Ehevertrages, eines Testaments oder der Gründung einer Gesellschaft. Bei bestimmten Geschäften ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem hat der Notar z.B. Unterschriften oder Abschriften von Dokumenten zu beglaubigen.

Eine besondere Stellung unter den juristischen Berufen nimmt der Beruf eines Rechtspflegers ein. Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, der auf Grund gesetzlicher Ermächtigung mit der Wahrnehmung richterlicher Aufgaben betraut ist. Er erledigt die Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie die meisten Angelegenheiten im Mahnverfahren und in der Strafvollstreckung. Voraussetzung für die Betrauung mit den Aufgaben eines Rechtspflegers ist ein Vorbereitungsdienst von mindestens drei Jahren (davon 1,5 Jahre fachwissenschaftlicher Studiengang) und Ablegung der Rechtspflegerprüfung. Eine Befähigung zum Richteramt ist also für das Amt des Rechtspflegers nicht nötig.

Der Zoll ist im Bundes-Finanzministerium angesiedelt und beschreibt sich selbst als «Wirtschafts- und Einnahmeverwaltung des Bundes». Sein Aufgabenspektrum ist gewaltig – der Zoll kann überall da zum Zuge kommen, wo staatliche Abgaben- und Steuerbestimmungen umzusetzen sind. kontrolliert die Ein- und Ausfuhr von Waren, erhebt Zollabgaben und setzt internationale Abkommen um. Der Zoll treibt Verbrauchsteuern für den Bund ein (z. B. Energie- und Tabaksteuer); bekämpft Schwarzarbeit und Lohndumping; besitzt bei der Bekämpfung von Zoll- und Steuerkriminalität auch polizeiliche Befugnisse; ist Teil der deutschen Küstenwache. (А.P. Krawtschenko, S. 267—269)

Aufgabe 2. Finden Sie im Text die folgenden grammatischen Konstruktionen:

Aufgabe 3. Was passt? Ordnen Sie zu:

_________________________________________________

Aufgabe 4. Formulieren Sie, wofür ist Richter/… zuständig, welche Aufgaben hat Referendar/… zu erfüllen?

(der Vorbereitungsdienst bei Gerichten/ Behörden/ Rechtsanwälten; 2,5 Jahre dauern; dem zweiten Teil der Ausbildung vorangehen; die zweite juristische Staatsprüfung; die Befähigung zum Richteramt erwerben) Referendar

(kein Beamter sein; vom Staat berufen werden; dem Gesetz unterworfen sein; auf Grund einer Entscheidung des Gerichts entlassen werden; an eine andere Stelle versetzt werden) Richter

(bei jedem Gericht bestehen; zum Richteramt befähigt sein; keine richterlichen Funktionen ausüben; für die Ermittlung und Aufklärung eines Sachverhalts zuständig sein; das Verfahren einstellen; die Anklage erheben/vertreten) Staatsanwalt

(in allen Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten; einen freien Beruf ausüben; der Zulassung bei einem bestimmten Gericht bedürfen; auf Grund des Dienstvertrages tätig werden) Rechtsanwalt

(von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt sein; zur Unparteilichkeit verpflichtet sein; die Parteien bei Rechtsgeschäften betreuen; Unterschriften/Abschriften beglaubigen) Notar

(mit der Wahrnehmung richterlichen Aufgaben betraut sein; die Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigen; den fachwissenschaftlichen Studiengang abschließen; die Rechtspflegerprüfung ablegen;) Rechtspfleger

(Ein- und Ausfuhr von Waren kontrollieren; Zollabgaben erheben; internationale Abkommen umsetzen; Schwarzarbeit und Lohndumping bekämpfen; polizeiliche Befugnisse besitzen). Zollbeamte

Aufgabe 5. Präsentieren Sie im Plenum die Antworten auf die folgenden Fragen:

(aus Uni-Journal Jena 07/09)

– Internationalismen

– Lexik zum Thema «das Recht»

– Lexik zum Thema «Wirtschaft und Finanzen»

– Lexik zum Thema «das Studium»

1. быть в фокусе

2. проходить, состояться

3. фонд

4. способствовать чему-либо

5. конференция

6. представитель

7. спикер

8. принимать участие

9. вносить вклад

10. появляться, возникать

11. предложение по улучшению чего-либо

12. уменьшать риск

13. смягчать воздействие

14. делать возможным, способствовать чему-либо

15. европейский центральный банк

16. адвокатская контора

17. давать научную оценку

18. экономика

19. финансовый рынок

20. распространение

21. правовое регулирование

___________________________________________________________

– Wann und wo fand die Tagung statt?

– Was war das Thema der Tagung?

– Wer nahm an der Tagung teil?

– Was war das Ziel der Tagung?

– Präsens Aktiv mit dem Modalverb (MV + Infinitiv)

z.B. Dem zweiten Teil der Ausbildung muss der Vorbereitungsdienst vorangehen.

– Präsens Passiv (werden + P. II)

z.B.: Der erste Teil der Ausbildung wird mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossen.

– Modalverb + Infinitiv Passiv (… kann… versetzt werden)

z.B. Das darf keinem Richter vorgeschrieben werden.

– der Objektsatz

z.B. Sie entscheiden darüber, ob das Verfahren einzustellen ist. (Worüber entscheiden sie?)

– der Bedingungssatz/Konditionalsatz

z.B. Der Richter hat Anspruch auf den Urlaub, wenn er sich um ein Mandat bewirbt.

oder: Bewirbt sich ein Richter um ein Mandat, so hat er Anspruch auf den Urlaub.

(Unter welcher Bedingung hat er Anspruch auf den Urlaub?)

– der Attributsatz

Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, der mit der Wahrnehmung richterlichen Aufgaben betraut ist. (Was für ein Beamter ist der Rechtspfleger?)

1. der Beamte ist für die Wahrnehmung richterlicher Aufgaben zuständig.

2. kein Beamter, der nur dem Gesetz unterworfen ist.

3. Student der Rechtswissenschaften in der Praxis

4. Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten, bedarf der Zulassung bei einem bestimmten Gericht.

5. Amtsanwalt in Strafsachen.

6. Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Waren, Erhebung der Zollabgaben.

7. der unabhängige Träger öffentlichen Amtes wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt.

a. Staatsanwalt, b. Richter, c. Rechtsanwalt, d. Notar, e. Rechtspfleger, f. Referendar, g. Zollbeamte

– Welche juristischen Berufe kennen Sie?

– Wie werden Juristen in Deutschland ausgebildet?

– Wie werden Juristen in Russland ausgebildet?

 
……
 

Thema II.
«Das Studium an der juristischen Fakultät»

Aufgabe 1. Welche Lehrveranstaltungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena gibt es auch an Ihrer Fakultät?

TEXT 1  ALLGEMEINES ZUM STUDIENGANG «

RECHTSWISSENSCHAFT»

Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Text, indem Sie Komposite, Satzstrukturen beachten

Der Staatsexamensstudiengang umfasst eine Regelstudienzeit von neun Semestern inklusive Examenszeit und gliedert sich in ein Grund- und ein Schwerpunktbereichsstudium.

An das Grundstudium gliedert sich das Hauptstudium an. Im Hauptstudium haben die Studierenden an drei Übungen sowohl im Bürgerlichen Recht, Strafrecht als auch im Öffentlichen Recht teilzunehmen und in jeder Übung eine Klausur erfolgreich zu bestehen sowie nach der Wahl eine Hausarbeit in einer der Übungen zu absolvieren.

Nach dem Abschluss des Hauptstudiums haben die Studierenden einen universitären Schwerpunktbereich zu wählen. Als Schwerpunktbereiche stehen zur Auswahl: 1. Zivilrechtspflege, Anwaltsberuf und Notariat, 2. Unternehmen, Kapitalmarkt und Steuern, 3. Wirtschaft, 4. Sicherung, 5. Rechtsvergleichung, europäische und internationale Rechtsvereinheitlichung, 6. Internationales Privatrecht, grenzüberschreitender Handelsverkehr, 6. Staat und Verfassung im Prozess der Internationalisierung, 7. Deutsches und europäisches Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Infrastrukturrecht, 8. Internationales und Europäisches Recht der Wirtschaftsbeziehungen, 9. Kriminalwissenschaften.

Unabhängig vom Examenszeitpunkt ist zusätzlich ein jeweils sechswöchiges Praktikum in der Rechtspflege (Rechtsanwalt oder Unternehmen). Das Studium schließt mit der Ersten Prüfung ab. Wird das Examen mit der Note «vollbefriedigend» oder besser abgeschlossen, liegt ein Prädikatsexamen vor. Nach neuem JAG umfasst die Pflichtfachprüfung sechs Klausuren und eine mündliche Prüfung.

Die Ausbildung bis zur Ersten Prüfung erfolgt an der Universität, daran schließt sich eine zweijährige praktische Ausbildung, das sogenannte Referendariat, an. Während des Referendariats hat man Stagen bei einem ordentlichen Gericht, der Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde und einem Rechtsanwalt abzuleisten. Das Referendariat mündet in die Zweite Juristische Prüfung, sie wird auch Assessorexamen genannt. Mit diesem Assessorexamen ist man Volljurist.

Jedes Bundesland hat sein eigenes Juristenausbildungsgesetz. Z.B. das Juristenausbildungsgesetz von Rheinland-Pfalz (JAG) sagt: «Ziel der Juristenausbildung ist der dem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat verpflichtete Jurist, der die ». Juristenausbildungsgesetz — Rechtswissenschaft mit ihren Bezügen zu verwandten Wissenschaften kennt, die Methoden der Rechtsanwendung beherrscht und sich aufgrund der erworbenen Kenntnisse in alle Bereiche der Rechtspraxis einarbeiten kann

Aufgabe 2. Wie heißen auf Deutsch und auf Russisch die Rechtsgebiete im Text?

z.B. Bürgerliches Recht – гражданское право;…

Aufgabe 3. Finden Sie im Text deutsche Äquivalenten zu den folgenden Wörtern und Wendungen:

курс обучения, сессия, закон о подготовке юристов, успеваемость, успешная сдача экзамена, письменный зачет, специализация, завершаться сдачей первого экзамена, проходить практику в обычном суде/в прокуратуре/администрации/в адвокатской конторе, знать правоведение и смежные науки, владеть методами правоприменения, способность работать во всех областях правовой практики.

Aufgabe 4. Setzen Sie die Sätze fort

Aufgabe 5. Antworten Sie schriftlich auf die Fragen zum Text:

TEXT 2 «FACHGESPRÄCH»

Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Dialog:

J.: So, Moritz, du bist jetzt mit deinem Studium fertig, ja?

M.: Ja.

J.: Sag mir, wie bist du auf die Idee gekommen, Jura zu studieren?

M.: nun, das liegt schon fünf Jahre zurück. Nach der Schule gab es erst mal eine Zeit der Orientierung, in der es auch schwierig war, überhaupt heraus zu finden, was man tun möchte. Ich mich dann dafür entschieden, Jura zu studieren, weil das Studium der Jurisprudenz ein allgemeines Studium ist, das einen nicht unbedingt in eine feste Bahn drängt, sondern an dessen Ende man die Möglichkeit hat, vielerlei Berufe zu ergreifen.

J.: Wie lange dauert so ein Studium?

M.: das ist unterschiedlich. Das hängt nicht zuletzt von der Schnelligkeit des einzelnen Studenten ab. Man kann sagen, dass es in der Regel zwischen vier und fünf Jahren dauert.

J.: Und wo hast du Jura studiert?

M.: ich hab in Bayern an der Universität Passau Jura studiert.

J.: Und wie lange hast du studiert?

M.: Ich befinde mich momentan im II. Semester, das heißt, fünfeinhalb Jahre bis jetzt.

J.: Bist du mit deinem Studium zufrieden?

M.: Nun ja, also, da gibt es mehrere Aspekte. Soweit die Universität, die Infrastruktur, die Lehrmittel, die Professoren betroffen sind, bin ich sehr zufrieden. Die Bedingungen sind optimal, um effektiv und vielseitig studieren zu können.

J.: Hast einen Lieblingsprofessor oder eine Professorin?

M.: Letzteres hätte ich gerne, nur… leider ist es so, dass es an unserer Fakultät, wie an vielen juristischen Fakultäten, so wie keine weiblichen Professoren, also Professorinnen gibt. Was die männlichen Professoren anbelangt, die also verbleiben, gibt es natürlich Präferenzen, denn einen mag man lieber, als den anderen. Jedoch, das ist vielleicht wichtig, hinzuzufügen, ist der Kontakt in Deutschland zwischen den Professoren und den Studenten nicht sehr eng, weil es schon sehr viele Studenten sind, und es sich nicht die Gelegenheit ergibt.

J.: Wie wird das Studium gestaltet? Nach Semestern… welche Fächer werden unterrichtet, wie lange und ob es Vorlesungen, Seminare, Unterrichtsstunden gibt, ob es Praktika gibt und so.

M.: Es gibt also einen Lehrplan, der abhängig von Semestern Vorlesungen vorsieht, Seminare vorsieht, nicht zuletzt gibt es die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, nach der sich der Student richtet, das heißt darum wird verlangt noch, dass man zusätzlich Praktika macht.

J.: Wie viele Prüfungen hast du bis jetzt abgelegt?

M.: Ja, also, man muss ja vielleicht ein bisschen differenzieren, es ist also so, dass im Laufe des Studiums es mehrere Prüfungen gibt, man erwirbt so genannte Scheine, die bestehen aus einer Klausur und einer schriftlichen Hausarbeit, aber letztendlich gibt es eine entscheidende Prüfung, und zwar ist das die Abschlussprüfung an der Universität, das Staatsexamen.

J.: Was ist der Unterschied zwischen einer Klausur und einer schriftlichen Arbeit?

M.: Nun, eine Klausur ist grundsätzlich auch schriftlich…

J.: Ja, deshalb frage ich.

M.: Es gibt den Unterschied zwischen einer Hausarbeit und einer Klausur. Eine Klausur ist immer eine schriftliche Arbeit, die in der Universität geschrieben wird, unter Aufsicht. Die Hausarbeit wird privat geschrieben.

J.: Und welche Fächer hattest du?

M.: Wir müssen grundsätzlich alle die Fächer studieren, die der Lehrplan vorsieht, es gibt keinen Zwang, es gibt keine Verpflichtung, an einer Vorlesung teilzunehmen.

J.: Also Vorlesungsbesuch ist nicht Pflicht?

M.: Nein, es besteht grundsätzlich keine Kontrolle, überhaupt keine Pflicht, es liegt im Ermessen des einzelnen Studenten, ob er das Angebot, darum geht es, das Angebot annimmt oder es privat seinen Lernstil entwickelt.

J.: Und welche Fächer hattet ihr?

M.: Um einige Fächer zu nennen, es gibt also die zivilrechtlichen Vorlesungen.

J.: Also Zivilrecht und Völkerrecht…

M.: Ja, Strafrecht, öffentliches Recht…

J.: Welche Rechte noch?

M.: Die prozessualen Fächer…

J.: Hattet ihr auch Fremdsprachenunterricht?

M.: Ja, grundsätzlich besteht ja ein breites Angebot, das heißt, wenn man das möchte, dann kann man das machen. Ich persönlich habe am Anfang mich für Russisch entschieden.

J.: Wie lange hast du schon Russisch gelernt?

M.: Ich habe ungefähr zwei bis drei Jahre an den Kursen teilgenommen.

J.: Sag mal, was kann man nach dem Abschluss des Studiums machen? Welche Chancen gibt es? Welchen Berufen kann man nachgehen?

M.: Ja, man muss sich ja die deutsche Situation vergegenwärtigen. Es ist so, dass man als Student der Jurisprudenz nach der Universität, wenn man also das erste Staatsexamen bestanden hat, formal nur Jurist ist, dann kann man so gut wie gar nichts machen. Deswegen ist es auch so, dass die meisten nach Plan in den Staatsdienst dann gehen, in den so genannten Vorbereitungsdienst, den sie nach zwei Jahren mit dem zweiten Staatsexamen abschließen. Nach Vollendung dieses Zweiten Staatsexamens sind sie sogenannten Volljuristen. Und dann können sie sich um eine Anwaltszulassung bemühen oder eine wirtschaftliche Laufbahn zum Beispiel einschlagen.

J.: Und wie wird man Staatsanwalt?

M.: Man wird Staatsanwalt, indem man erst mal ein sehr, sehr gutes Examen, staatliches Examen, schreibt und sich dann, wenn man also den Anforderungen an die Qualifikation entspricht, beim Staat um eine Stele bewirbt.

J.: Und wie wird man Richter?

M.: Genauso.

J.: Und wie wird man Rechtsanwalt?

M.: Ja, Rechtsanwalt wird man dann in den meisten Fällen, es ist also so, dass der ganz große Teil der Volljuristen später mal als Rechtsanwalt tätig sein wird. Wie gesagt, erforderlich ist das zweite Staatsexamen, und dann muss man sich, aber das ist nur eine formale Geschichte, um die Zulassung zum Rechtsanwalt bei der Kammer bemühen.

J.: Und was wirst du nach dem Abschluss deines Studiums machen?

M.: Wenn ich das wüsste, wäre ich schon einen Schritt weiter.

J.: Ich wünsche dir alles Gute.

M.: Danke.

J.: Ich danke dir für das Gespräch.

M.: Danke ebenfalls.

Aufgabe 2. Antworten auf welche Fragen sind die folgenden Repliken?

Aufgabe 3. Vergleichen Sie in den Gruppen die Struktur des Jurastudiums an der Universität Bonn aus dem Text 1 und die an der Universität Passau aus den Text 2. Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind zu beobachten?

Aufgabe 4. Sprechen Sie zum Thema «Was sieht Ihr Jurastudium voraus?», indem Sie die folgenden Anhaltspunkte beachten:

Aufgabe 5. Diskutieren Sie in Kleingruppen, welche Unterschiede gibt es zwischen dem Jurastudium in Deutschland und dem in Russland?

Aufgabe 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

a. подчиняться закону, b. получить квалификацию судьи, c. практика в администрации, d. государственный юридический экзамен, e. предшествовать второй части обучения, f. не являться чиновником, g. на основании решения суда, h. переводить на другое место работы, i. расследование обстоятельств дела, j. прекращать процесс, k. выдвигать обвинение, l. консультировать по всем правовым вопросам, m. быть представителем свободной профессии, n. работать по договору, o. быть беспристрастным, p. заверять подписи и копии документов, q. представлять сторону защиты, r. допуск ко всем юридическим профессиям, s. единая профессиональная подготовка.

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Ograniczenie wiekowe:
18+
Data wydania na Litres:
15 stycznia 2019
Objętość:
100 str. 18 ilustracji
ISBN:
9785449607454
Format pobierania: