Der Hersteller im europäischen Produktsicherheitsrecht

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Der Hersteller im europäischen Produktsicherheitsrecht
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Der Hersteller im europäischen Produktsicherheitsrechtz

von

Christian Piovano

Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

ISBN: 978-3-8005-1752-7



© 2020 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main

www.ruw.de

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Produktion: WIRmachenDRUCK GmbH, Mühlbachstr. 7, 71522 Backnang

Danksagung

Die vorliegende Arbeit wurde vom Promotionsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Chemnitz im Sommersemester 2020 als Dissertation angenommen. Literatur und Rechtsprechung konnten bis zum April 2020 berücksichtigt werden.

Mein besonderer Dank gilt meiner Doktormutter, Frau Prof. Dr. Dagmar Gesmann-Nuissl, für ihre hervorragende Unterstützung und ihr persönliches Engagement bei der Betreuung dieser Arbeit. Durch ihre konstruktiven Anmerkungen und Hinweise hat sie entscheidend zum Gelingen meiner Arbeit beigetragen. Ebenfalls herzlich bedanken möchte ich mich bei Herrn Prof. Dr. Matthias Niedobitek für die freundliche Übernahme und Erstellung des Zweitgutachtens.

Mein größter Dank an dieser Stelle gilt meiner Familie, insbesondere meinen Eltern Susanne und Antonio Piovano, denen ich diese Arbeit widme. Ich danke beiden von Herzen, dass sie mir sämtliche Ausbildungsmöglichkeiten stets eröffnet haben und mich auf meinem bisherigen Lebensweg vorbehaltlos unterstützt, gefördert aber auch gefordert haben, wodurch sie nicht nur die Basis für meine persönliche und berufliche Entwicklung legten, sondern auch im wesentlichen Maße zum Gelingen dieser Arbeit beigetragen haben.

München, Oktober 2020

Dr. Christian Piovano

Abbildungsverzeichnis


Abbildung 1:Verhältnis der Produktsicherheitsnormen zueinander9
Abbildung 2:Begründung der Herstellereigenschaft11
Abbildung 3:Darstellung Kern-Problematik108
Abbildung 4:Verhältnis zwischen Inverkehrbringen und Bereitstellen136
Abbildung 5:Ergebnis – Kurzcheck203

Abkürzungsverzeichnis


A
AEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AfPSAusschuss für Produktsicherheit
AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen
AIOInternationale Arbeitsorganisation
AktGAktiengesetz
AMGArzneimittelgesetz
Art.Artikel
ATEXAtmosphères Explosibles
B
B2BBusiness to Business
B2CBusiness to Customer
BT-DrsBundestag Drucksache
C
CADcomputer-aided design
E
EEEelectrical and electronic equipment
EGEuropäische Gemeinschaft
EGBGBEinführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
EG-FGVEG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
EGVVertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
EMVElektromagnetische Verträglichkeit
EMVGElektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz
E-RaPSEntwurf zur Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit
EUEuropäische Union
F
FAQFrequently Asked Questions
FzTVFahrzeugteileverordnung
G
GbRGesellschaft bürgerlichen Rechts
GewOGewerbeordnung
GGGrundgesetz, Grundgesetz
GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbhGGmbH Gesetz
GPSGGeräte- und Produktsicherheitsgesetz
GSGeprüfte Sicherheit
GSGGerätesicherheitsgesetz
GtAGesetz über technische Arbeitsmittel
H
Hs.Halbsatz
I
i.S.d.im Sinne des
L
LASILänderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
LFGBLebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
lit.littera
M
MarkenGMarkengesetz
N
NLFNew Legislative Framework
Nr.Nummer
NSNationalsozialismus
O
OHGOffene Handelsgesellschaft
OHRISOccupational Health and Risk Managementsystem
OLGOberlandesgericht
P
PflanzenschutzGPflanzenschutzgesetz
PPEPersonal Protective Equipment
ProdSRLProduktsicherheitsrichtlinie
R
RAPEXRapid Exchange of Information System
RaPSRichtlinie über die allgemeine Produktsicherheit
REACHRegistration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
REDRadio Equipment Directive
S
S.Seite, Satz
StVGStraßenverkehrsgesetz
StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
U
u.a.unter anderem
UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
V
VDIVerein Deutscher Ingenieure
VOVerordnung
VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
W
WELMECWestern European Legal Metrology Cooperation

Inhalt

1  Danksagung

2  Abbildungsverzeichnis

3  Abkürzungsverzeichnis

4  A. Teil A: Problemaufriss

5  B. Teil B: Rechtsrahmen und Forschungsfrage I. Gesetzliche Grundlagen 1. Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 2. Europäische Rechtsnormen 3. Verhältnis ProdSG, Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und sonstige sektoralen Harmonisierungsrechtsakten 4. Sachliche Anwendungsbereiche 5. Räumlicher Geltungsbereich II. Gesetzliche Definition des Herstellerbegriffs 1. Definition des Herstellerbegriffs 2. Die Herstellereigenschaft im Produktlebenszyklus 3. Problematik der Definition III. Klarstellungsinteresse 1. Klarstellungsinteresse aus Unternehmersicht a) Produktsicherheitsrechtliche Herstellerpflichten im Einzelnen aa) Pflichten vor dem Inverkehrbringen (1) Besondere Pflichten bei Verbraucherprodukten (2) CE-Kennzeichnungspflicht (3) GS-Zeichen bb) Pflichten nach dem Inverkehrbringen b) Öffentlich-rechtliche Folgen c) Zivilrechtliche Rechtsfolgen und Pflichten der Hersteller aa) Deliktische Ansprüche bb) Herstellerhaftung beim autonomen Fahren cc) Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz dd) Gewährleistungsrecht ee) Wettbewerbsrechtliche Folgen d) Ordnungswidrigkeits- und strafrechtliche Folgen e) Notwendigkeit zur Klarstellung der Herstellereigenschaft (1) Gesetzliche Pflicht zur Gesetzestreue („Organisationspflicht“) (2) Pflicht zur Gesetzestreue durch Compliance-Strukturen f) Zwischenergebnis 2. Klarstellungsinteresse aus staatlicher Sicht a) Auswahlermessen aa) Adressatenkreis bb) Auswahl bei mehreren Wirtschaftsakteuren als Adressaten cc) Kein spezieller Vorrang eines Wirtschaftsakteurs dd) Der Effektivitätsgrundsatz ee) „andere Person“ b) Zwischenergebnis

 

6  C. Teil C: Methodische Herangehensweise zur Schärfung des produktsicherheitsrechtlichen Rechtsbegriffs „Hersteller“ I. Methodik 1. Einführung 2. Auslegungsmethoden nach Savigny 3. Abgrenzung zur Rechtsfortbildung a) Allgemeines b) Abgrenzung der verschiedenen Kandidaten 4. Richtlinienkonforme Auslegung a) Verhältnis zwischen europarechtskonformer und nationaler Auslegung aa) Musterbeschluss bb) EU-Richtlinien b) Anwendbarkeit der Auslegungsmethoden nach Savigny auf eine europarechtskonforme Auslegung 5. Der Herstellerbegriff als unbestimmter Rechtsbegriff? II. Rechtserkenntnisquellen 1. Rechtsnatur und Bindungswirkung von Leitfäden a) Allgemeines b) Leitfäden von öffentlichen, nationalen Stellen c) Europäische Leitfäden d) Leitfäden von privaten Organisationen e) Zwischenergebnis 2. Erwägungsgründe III. Zwischenergebnis Methodik

7  D. Teil D: Annäherung durch eine historische Betrachtung des Herstellerbegriffs im ProdSG I. Einführung II. Historischer Kontext des Produktsicherheitsrechts vom Spätmittelalter bis zum ersten deutschen Produktsicherheitsgesetz 1. Spätmittelalter 2. Frühindustrialisierung 3. Industrielle Revolution 4. Weimarer Republik 5. Nationalsozialismus 6. Zwischenergebnis III. Das Gesetz über technische Arbeitsmittel – das erste deutsche Produktsicherheitsgesetz 1. Historischer Kontext zur Entstehung des Gesetzes 2. Schutzzweck des Gesetzes 3. Interpretation der historischen Norm hinsichtlich des Herstellerbegriffs IV. Das Gerätesicherheitsgesetz – Novellierung des GtA 1. Historischer Kontext zur Entstehung des Gesetzes 2. Schutzzweck des Gesetzes 3. Interpretation der historischen Norm hinsichtlich des Herstellerbegriffs V. Novellierung des GSG von 1992 1. Historischer Kontext zur Entstehung des Gesetzes 2. Schutzzweck des Gesetzes 3. Interpretation der historischen Norm hinsichtlich des Herstellerbegriffs 4. Exkurs: Einbeziehung der Betreiberpflichten aus der Gewerbeordnung in das GSG n.F. a) Grund der Einbeziehung b) Historischer Hintergrund der Gewerbeordnung c) Schutzzweck der Gewerbeordnung und der §§ 24 ff. GewO d) Herstellerbegriff in den §§ 24 ff. GewO e) Zwischenergebnis VI. Das Produktsicherheitsgesetz a.F. 1997 1. Historischer Kontext zur Entstehung des Gesetzes 2. Schutzzweck der Norm 3. Interpretation der historischen Norm hinsichtlich des Herstellerbegriffs a) Hersteller nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ProdSG a.F. b) Hersteller nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ProdSG a.F. c) Hersteller nach § 3 Abs. 1 S. 2 1. Alt. ProdSG a.F. – Quasi-Hersteller d) Hersteller nach § 3 Abs. 1 S. 2 2. Alt. ProdSG a.F. 4. Zwischenergebnis VII. Entstehung des GPSG 2004 1. Historischer Kontext zur Entstehung des Gesetzes 2. Schutzzweck der Norm 3. Interpretation der historischen Norm hinsichtlich des Herstellerbegriffs VIII. Novellierung 2011 – aktueller Gesetzesstand 1. Historischer Kontext zur Entstehung des Gesetzes 2. Interpretation der Norm hinsichtlich des historischen Herstellerbegriffs IX. Zwischenergebnis – Implikationen für die Auslegung des Herstellerbegriffs des ProdSG n.F.

8  E. Teil E: Annäherung durch eine teleologische Betrachtung des europäischen Produktsicherheitsrechts I. Einführung II. Auswirkungen des europäischen Rechts im harmonisierten Bereich auf die Auslegung des Herstellerbegriffs 1. CE-Zertifizierung als innovative Form der Wirtschaftsüberwachung 2. Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarkts 3. Genereller Aufbau des CE-Systems 4. Modus des CE-Systems 5. (Keine) substituierende Wirkung 6. Funktionale Äquivalenz des CE-Systems 7. Grundsätze der Letzt- und Gewährleistungsverantwortung a) Qualitätsanpassung bei arbeitsteiliger Fertigung b) Wissensakquirierung durch Nutzbarmachung des Wissens Privater c) Zeitliche und sachlich-inhaltliche Dynamik des Instruments 8. Auswirkungen auf die Auslegung des Herstellerbegriffs III. Auswirkungen des europäischen Rechts im nicht harmonisierten Bereich auf die Auslegung des Herstellerbegriffs 1. Einführung 2. Europäische Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 AEUV a) Schutzbereich des Art. 34 AEUV b) Rechtfertigung der Beschränkung nach des Art. 36 AEUV aa) Schutz der Gesundheit bb) Verbraucherschutz c) Verhältnismäßigkeit 3. Auswirkungen auf die Auslegung des Herstellerbegriffs IV. Zwischenergebnis

9  F. Teil F: Originäre Auslegung des Herstellerbegriffs unter Zugrundelegung der Ergebnisse aus D und E I. Allgemeines 1. Person des Herstellers a) Rechtsfähigkeit als Voraussetzung b) Forderung nach Geschäftsfähigkeit? c) Fall der ausländischen Wirtschaftsteilnehmer 2. „Im Rahmen einer Geschäftstätigkeit“ a) Definition der „Geschäftstätigkeit“ b) Forderung nach einer Gewinnerzielungsabsicht? c) Abgrenzung im Internethandel 3. Sachlicher Geltungsbereich – Produkte a) Einführung b) Einbeziehung von Zulieferteilen im B2B-Bereich in den Anwendungsbereich aa) Argumentation für die Anwendbarkeit auf Zulieferteile bb) Argumentation gegen die Anwendbarkeit auf Zulieferteile (1) Sinn und Zweck der Marktüberwachung (2) Gesetzesbegründung des ProdSG (3) Europarechtskonforme Auslegung (4) Bestimmungsgemäße oder vorhersehbare Verwendung (a) Unüberblickbare Weite an möglichen Verwendungsarten (b) „Gebrauchsfertigkeit“ im harmonisierten Bereich cc) Zwischenergebnis II. Fallgruppen 1. Fallgruppe 1 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 1 ProdSG a) Eigenständiges „Herstellen“ eines Produkts im engeren Sinn b) Endhersteller/„Assembler“ c) Abgrenzung zwischen eigenständigen Herstellern und Entwicklern aa) Ausschließlichkeit der Herstellereigenschaft bb) Problematik der OEM-Geschäfte cc) Tatbestandsmerkmal „Vermarktung unter eigener Marke“ (1) Argumente gegen ein Redaktionsversehen (2) Unterscheidung zwischen Vermarktung und Bereitstellung auf dem Markt (3) Zwischenergebnis dd) Problemstellung: Lastenhefte/„Kern“ als Geschäftsmodell ee) Verantwortung durch Information d) Übertragung der Herstellerpflichten aa) Öffentlich-rechtliche Natur des Produktsicherheitsrechts bb) Qualitätssicherungsvereinbarungen/Qualitätsmanagementsysteme cc) Auswirkungen auf den Herstellerbegriff (1) Argumente gegen eine Disponibilität (2) Widerspruch zum Prinzip der „Nähe zum Produkt“ (3) Enge Ausnahme im Anlagenbau (4) Zwischenergebnis dd) Abdingbarkeit der CE-Kennzeichnungspflicht (1) Verpflichtung des Herstellers (2) Pflicht zum Anbringen des CE-Kennzeichens (3) Konformitätserklärung e) Zwischenergebnis zu Fallgruppe 1 2. Fallgruppe 2 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 2 lit. a) ProdSG: der Quasi-Hersteller a) Allgemeines b) Heranziehung der Grundsätze des ProdHaftG für die Auslegung c) Tatbestandsmerkmale aa) Kennzeichen bb) „Ausgeben“ (1) Definition Hersteller- und Händlermarke (2) Abgrenzung (3) Unbefugtes Anbringen der Erkennungsmarke d) Abdingbarkeit e) Abgrenzung zur 1. Fallgruppe f) Zwischenergebnis Fallgruppe 2 3. Fallgruppe 3 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 2 lit. b) Alt. 1 ProdSG und Fallgruppe 4 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 2 lit. b) Alt. 2 ProdSG a) Einführung b) Gesetzliche Fiktionen der Herstellereigenschaft c) Abgrenzungsbedürfnis zwischen den Fallgruppen d) Privilegierung gebrauchter Produkte gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 ProdSG e) Gebrauchtes Produkt aa) Harmonisierter Bereich bb) Nicht harmonisierter Bereich cc) Maßgeblicher Zeitpunkt (1) Verhältnis zwischen „Bereitstellung auf dem Markt“ und „Inverkehrbringen“ (2) Definition „Inverkehrbringen“ (3) Definition „Bereitstellung auf dem Markt“ (a) Abgabe i. Übergang der faktischen Sachherrschaft ii. Bloße Eigentumsübertragung als „überlassen“ iii. Argumente für das Ausreichenlassen einer bloßen Eigentumsübertragung als Abgabe iv. Zwischenergebnis Eigentumsübertragung als „Abgabe“ v. Einzelfragen (b) Zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung dd) Inbetriebnahme ee) Zwischenergebnis gebrauchtes Produkt f) Abgrenzung zwischen „wiederaufbereiten“ und „wesentlich verändern“ g) Wiederaufbereiten aa) Rekonstruktion bb) Zwischenergebnis h) Wesentliche Veränderung i) Abgrenzung im Einzelnen j) Maßstab für die Abgrenzung aa) RAPEX-Leitlinien (1) Beurteilungsmaßstäbe (a) Schutzgüter i. Personen ii. Weitere Schutzgüter (b) Verwenderkreis bb) Einfluss technischer Normen (1) Einführung (2) Bedeutung der technischen Normen für das Vorliegen einer Sicherheitseigenschaft (3) Ausnahmen bei der Konkretisierungswirkung cc) Zwischenergebnis Risikoerhöhung dd) Vorliegen einer wesentlichen Veränderung ee) Kein Vorliegen einer wesentlichen Veränderung ff) Einzelfragen gg) Wesentliche Veränderung zur anschließenden Eigennutzung k) Zwischenergebnis Fallgruppe 3 und Fallgruppe 4 4. Fallgruppe 5 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 2 lit. b) Alt. 2 ProdSG a) Einführung b) Verbraucherprodukte aa) Tatbestandsmerkmal Verbraucher bb) Fallvariante 1: Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind gemäß § 2 Nr. 26 Var. 1 ProdSG (1) Angaben des Wirtschaftsteilnehmers (2) Mittels Bauart und Ausführung (3) Physischer Kontakt cc) Fallvariante 2: Produkte, die unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, vom Verbraucher benutzt werden könnten gemäß § 2 Nr. 26 Var. 2 ProdSG (1) Sinn und Zweck (2) Vernünftiges Ermessen (3) Einschränkung dd) Fallvariante 3: Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden gemäß § 2 Nr. 26 Var. 3 ProdSG ee) Zwischenergebnis Verbraucherproduktbegriff c) Auslegung „Beeinflussung der Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts“ aa) Sicherheitsbegriff bb) Allgemeine Sicherheitsparameter des ProdSG cc) Tatbestandsspezifische Handlung – Beeinflussung (1) Maßstab bei der Auslegung der „Beeinflussung“ (2) Anforderungen an ein Beeinflussen beziehungsweise Verändern (3) Grenzen bei der Konstitution der Herstellereigenschaft (4) Technische Normen (5) Risikobeurteilung nach RAPEX (6) Maßstab technischer Schwierigkeitsgrad – Kenntnisse eines Laien (7) Konkretisierung des laienhaften, technischen Schwierigkeitsgrades durch die Rechtsprechung (8) Handlungen der Schlussfertigung d) Zwischenergebnis Fallgruppe 5 III. Zwischenergebnis Auslegung des Herstellerbegriffs

 

10  G. Teil G: Interdependenzen zum produkthaftungsrechtlichen Herstellerbegriff I. Einführung II. Der Herstellerbegriff im Spannungsfeld zwischen der Einheit der Rechtsordnung und der Trennung der Rechtsregime III. Selbstständige Haftungsnormen 1. Haftung gemäß § 823 Abs. 1 BGB 2. Haftung gemäß § 1 ProdHaftG a) Allgemeines b) Wechselwirkungen der Herstellerbegriffe c) Unterschiedliche Bedeutung der Prinzipien d) Entstehen von Haftungslücken e) Interpretation des Wortlauts f) Zwischenergebnis g) Besonderheit der Quasi-Herstellereigenschaft IV. Verweisende Haftungsnorm – Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB 1. Allgemeines 2. Sonderrolle des Quasi-Herstellers im Sinne des ProdSG

11  H. Teil H: Interdependenzen in ausgewählten Einzelproblemen I. 3D-Druck-Technologie 1. Einführung 2. Funktionsweise des 3D-Drucks 3. Hersteller des 3D-Druckers 4. Ersteller der CAD-Datei 5. Anwender des 3D-Druckers – „Ausdruckender“ a) Hersteller im Sinne der 1. Fallgruppe b) Hersteller im Sinne der 4. Fallgruppe c) Hersteller im Sinne der 2. Fallgruppe 6. Ergebnis II. Industrie 4.0 1. Einführung 2. Sogenannte „Tote Produkte“ 3. Anlagenbau 4. Ergebnis

12  I. Teil I: Schlussbetrachtung I. Zusammenfassendes Ergebnis 1. Prinzip der „Nähe zum Produkt“ 2. Prinzip der „Nähe zum Endverwender“ 3. Herstellerbegriff – allgemeine Voraussetzungen 4. Fallgruppe 1 5. Fallgruppe 2 6. Fallgruppe 3 und Fallgruppe 4 7. Fallgruppe 5 II. Fazit und Ausblick

13  Quellenverzeichnis