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Jugendgerichtsgesetz
Jugendgerichtsgesetz
mit Jugendstrafvollzugsgesetzen
von
Dr. Herbert Diemer Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a. D.
Dr. Holger Schatz Senatsdirektor Leiter des Amtes für Justizvollzug und Recht in Hamburg
Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen Universität Hamburg
unter Mitarbeit von
Prof. Dr. Alexander Baur, M.A., B.Sc. Universität Hamburg
8., neu bearbeitete Auflage
Impressum
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ISBN 978-3-8114-0729-9
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Vorwort
Vorwort
Herausgeber und Verlag freuen sich, die mittlerweile schon 8. Auflage des Heidelberger Kommentars „Jugendgerichtsgesetz mit Jugendstrafvollzugsgesetzen“ vorlegen zu können. Sie beinhaltet weitreichende Überarbeitungen und bildet den Gesetzgebungsstand zum 1.4.2020 ab. Die Neuauflage enthält damit alle Änderungen, die nach Beschlussfassung des Bundestages und nach erfolgter Billigung durch den Bundesrat im Dezember 2019 verabschiedet worden sind. Die Fülle an Änderungen ist dabei nicht nur in die Gesetzestexte eingearbeitet worden. Besonders erfreut sind Herausgeber und Verlag darüber, dass es gelungen ist, bereits zu sämtlichen gesetzlichen Änderungen eine vollständig aufbereitete Vollkommentierung des neuen Gesetzgebungsstandes zu präsentieren. Möglich war diese Aktualität nur, weil die Autoren bereits weit vor Verabschiedung der Neuerungen durch den Bundestag und ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt begonnen haben, sowohl die ministeriellen Entwürfe als auch die Materialien aus dem Gesetzgebungsverfahren auszuwerten und so die Änderungen vorzubereiten.
Von der Neuauflage abgebildet wird insbesondere die jüngst erfolgte „Europäisierung“ des Jugendstrafrechts durch das
– | Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren vom 9.12.2019 (BGBl. I S. 2146; in Kraft seit 17.12.2019 bzw. 1.1.2020). |
Mit diesem Gesetz wurden die europäischen Vorgaben der EU-Richtlinie Verfahrensgarantien für Kinder („Richtlinie [EU] 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1.5.2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind“) umgesetzt. Einhergegangen ist hiermit eine Fülle an Modifikationen des JGG. Sechs neue Vorschriften wurden eingefügt, darüber hinaus neunzehn Normen abgeändert. Diese Änderungen stellen damit die weitreichendste Revision des JGG seit dem 1. JGGÄndG 1990 dar. In der Sache zu nennen sind vor allem bedeutsame Änderungen für die Jugendgerichtshilfe sowie zahlreiche Modifikationen bezüglich der Rechte des Jugendlichen, insbesondere im Bereich der Pflichtverteidigung. Auch die Rechtsstellung der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter wurde vom Gesetzgeber reformiert.
Im Zusammenhang mit dieser JGG-Reform ist zudem das
– | Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 (BGBl. I S. 2128; in Kraft seit 13.12.2019) |
zu sehen, mit dem der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der sog. PKH-Richtlinie (RL [EU] 2016/1919 vom 26.10.2016) die Regelungen über die notwendige Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren neu gefasst hat. Dieses Gesetz hat auch zu Änderungen an der Systematik, den Voraussetzungen und dem Verfahren der Pflichtverteidigerbestellung im Jugendstrafrecht geführt, die ebenfalls bereits in die Neuauflage eingearbeitet sind.
Opferschutzrechtliche Änderungen durch Ausweitung der Nebenklagemöglichkeiten gegen Jugendliche hat ebenfalls im Dezember 2019 das
– | Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.12.2019 (BGBl. I S. 2121; in Kraft seit 13.12.2019) |
bewirkt. Auch im Übrigen war der Gesetzgeber seit Erscheinen der 7. Auflage sehr aktiv. In die vorliegende Neuauflage waren daher insgesamt sieben Änderungsgesetze einzuarbeiten, und zwar über die vorgenannten Änderungsgesetze hinaus das
– | Gesetz zur Stärkung der Rechte von betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen vom 19.6.2019 (BGBl. I S. 840; in Kraft seit 28.6.2019), das |
– | Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts vom 27.8.2017 (BGBl. I S. 3295; in Kraft seit 5.9.2017), das |
– | Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017 (BGBl. I S. 3202; in Kraft seit 24.8.2017), das |
– | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl. I S. 872; in Kraft seit 1.7.2017), sowie das |
– | Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe vom 17.7.2015 (BGBl. I S. 1332; in Kraft seit 25.7.2015). |
Einzuarbeiten in die 8. Auflage war weiterhin das neue europäische Datenschutzrecht. Berücksichtigt sind daher, neben der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BGBl. I 2017 S. 2097), die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO (Verordnung [EU] 2016/679) für die Jugendhilfe sowie die Auswirkungen der sog. JI-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2016/680) auf die Bereiche von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Schließlich ist wieder eine Vielzahl von aktuellen Entscheidungen aus der Rechtsprechung der Bundesgerichte und aus den Ländern ausgewertet und eingearbeitet worden. Gleiches gilt für zahlreiche neuere fachwissenschaftliche Veröffentlichungen. Das Literaturverzeichnis ist dementsprechend weiter angewachsen und stellt, im Zusammenspiel mit den Fundstellenübersichten zu den einzelnen Vorschriften, in der Kommentar- und Lehrbuchliteratur die wohl umfassendste Bibliografie zum Jugendstrafrecht dar.
Veränderungen haben sich allerdings nicht allein durch den europäischen und deutschen Gesetzgeber ergeben. Herausgeber und Verlag freuen sich, dass das Autorenteam zur 8. Auflage um Herrn Prof. Dr. Alexander Baur (Universität Hamburg) verstärkt werden konnte. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kriminologie sowie im Vollzugs- und Sanktionenrecht. Insoweit bot es sich an, dass er vollständig die Erläuterungen zum Jugendstrafvollzugsrecht übernommen hat. Denn auch in der 8. Auflage enthält das Werk eine – von der Praxis bereits in den Vorauflagen sehr gut aufgenommene – Kommentierung der Jugendstrafvollzugsgesetze der Länder. Für die vorliegende Neuauflage war das Werk auch insoweit in erheblichem Umfang zu aktualisieren.
Unverändertes Ziel und Anliegen des Werkes bleibt es, der jugendstrafrechtlichen Praxis anhand der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu allen Fragestellungen eine praxisorientierte und zugleich fundierte Lösung anzubieten. Wenn auch im Mittelpunkt der Praxisbezug steht, trägt das Werk mit seiner Begründungstiefe ebenso wissenschaftlichen Ansprüchen Rechnung. Dementsprechend werden kritische Fragen vertieft und von der Rechtsprechung sowie der jeweils herrschenden Meinung gegebenenfalls abweichende Lösungswege aufgezeigt.
Herausgeber und Verlag hoffen, dass auch die 8. Auflage in Praxis und Wissenschaft eine wohlwollende und interessierte Aufnahme finden wird.
Im April 2020
Herbert Diemer
Holger Schatz
Bernd-Rüdeger Sonnen
Vorwort zur 7. Auflage
Vorwort zur 7. Auflage
Nachdem die 6. Auflage im Jahre 2011 einen erfreulich regen Zuspruch in Praxis und Wissenschaft gefunden hat, sollte die Folgeauflage im vorgesehenen Dreijahresrythmus schon 2014 erscheinen. Der Umfang der jugendstrafrechtlichen Änderungsgesetze des Bundes und die rege Tätigkeit der Landesgesetzgeber im Bereich des Jugendstrafvollzuges haben jedoch einen sehr intensiven Überarbeitungs- und Ergänzungsbedarf ausgelöst. Autoren und Verlag freuen sich, dass diese Arbeiten im vierten Quartal 2015 abgeschlossen werden konnten. Die nunmehr 7. Auflage des Werkes enthält dementsprechend die jüngste – am 25. Juli 2015 in Kraft getretene – Änderung des JGG durch das Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe (BGBl I 2015, S. 1332). Eine Reihe von relevanten Änderungen hat das JGG allerdings schon zuvor erfahren:
– | Das Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften (GVGuaÄndG; BGBl I 2011, S. 2554) hat die Möglichkeit der Besetzungsreduktion bei den großen Jugendkammern zum 1. Januar 2012 bis auf Weiteres abschließend neu und angepasst an die Jugendgerichtsverfassung geregelt. |
– | Mit dem Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung (BGBl I 2012, S. 2425) wurde zum 1. Juni 2013 der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, die Ausgestaltung und den Vollzug der Sicherungsverwahrung in einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den Menschenrechten entsprechenden Weise auch im Jugendstrafrecht neu zu regeln. |
– | Das StORMG, das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (BGBl I 2013, S. 1805), hat mit Wirkung zum 1. Januar 2014 neben diversen opferschützenden Bestimmungen nicht nur die gerichtsverfassungsrechtlichen Vorschriften über die Zuständigkeit der Jugendgerichte in Jugendschutzsachen präzisiert, sondern auch die Anforderungen an die Auswahl der Jugendstaatsanwälte in § 36 JGG erhöht. |
– | Eine Vielzahl von bedeutsamen Neuerungen mit gestaffelten Inkrafttretenszeitpunkten bis zum 7. März 2013 hat jedoch vor allem das Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten (JGGErwG) vom 4. September 2012 (BGBl I 2012, S. 1854) mit sich gebracht. Von Bedeutung ist insbesondere die Einführung des Jugendarrestes neben Jugendstrafe in § 16a JGG, also die an bestimmte Kautelen gebundene Aufhebung des Koppelungsverbotes von Jugendarrest und zur Bewährung ausgesetzter Jugendstrafe, die Anhebung des Strafrahmens auf 15 Jahre Jugendstrafe für Heranwachsende, die wegen Mordes verurteilt werden (§ 105 Abs. 3 JGG), die gesetzliche Aufnahme des – zuvor lediglich richterrechtlichen – Instituts der sog. Vorbewährung (§§ 61 ff. JGG) sowie die Einführung spezifisch jugendstrafrechtlicher Belehrungsanforderungen (§ 70a JGG). Während die Ausweitung des Jugendarrestes und die Heraufsetzung der Höchstdauer der Jugendstrafe umstritten war und ist, ist das gesetzliche Instrumentarium im Übrigen durch allseits begrüßte Änderungen ergänzt worden. Allerdings hat die Regelung der sog. Vorbewährung eine Reihe von neuen rechtlichen Fragen aufgeworfen, die in den nächsten Jahren noch von der Rechtsprechung zu klären sein werden. Die bereits sehr umfangreiche Kommentierung zu den §§ 61 ff. JGG in der vorliegenden Neuauflage versucht bereits zu einer Reihe dieser Punkte Lösungsansätze aufzuzeigen. |
Einzuarbeiten war zudem wieder eine Vielzahl von aktuellen Entscheidungen aus der Rechtsprechung der Bundesgerichte und aus den Ländern. Auszuwerten waren zudem zahlreiche aktuelle fachwissenschaftliche Veröffentlichungen; entsprechend ist das Literaturverzeichnis sichtbar angewachsen und stellt, im Zusammenspiel mit den Fundstellenübersichten zu den einzelnen Vorschriften, in der Kommentar- und Lehrbuchliteratur mittlerweile wohl die umfassendste Bibliografie zum Jugendstrafrecht dar.
Nichts geändert hat sich an der Ausrichtung des Werkes. Ziel und Anliegen bleibt es, der jugendstrafrechtlichen Praxis anhand der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu allen Fragestellungen eine praxisorientierte und zugleich fundierte Lösung anzubieten. Wenn auch im Mittelpunkt der Praxisbezug steht, soll das Werk mit seiner Begründungstiefe ebenso wissenschaftlichen Ansprüchen Rechnung tragen. Dementsprechend werden kritische Fragen auch vertieft und von der Rechtsprechung sowie der jeweils herrschenden Meinung gegebenenfalls abweichende Lösungswege aufgezeigt.
Seit der 5. Auflage 2008 enthält das Werk schließlich eine – von der Praxis sehr gut aufgenommene – Kommentierung der Jugendstrafvollzugsgesetze der Länder. Auch insoweit wurde das Werk für die 7. Auflage in erheblichem Umfang aktualisiert. Der Heidelberger Kommentar zum JGG bleibt damit nach wie vor der erste und einzige Kommentar, der sowohl Erläuterungen zum JGG als auch zu den Jugendstrafvollzugsgesetzen in einem handlichen Band präsentiert.
Autoren und Verlag hoffen, dass auch die 7. Auflage in Praxis und Wissenschaft eine wohlwollende und rege Aufnahme finden wird.
Im September 2015
Herbert Diemer
Holger Schatz
Bernd-Rüdeger Sonnen
Bearbeiterverzeichnis
Bearbeiterverzeichnis
Baur | § 93 JGG, §§ 1–119 JStVollzG |
Diemer: | §§ 3–15, 27–30, 36, 37, 45–47, vor 68–69, 71, 72, 72b, 73, 81a, 86, 87, 89c, 90, 93a, vor §§ 112a, 112e JGG |
Schatz: | §§ 31–35, 39–42, 47a–56, 58, 59, 61–67a, 70, 70a, 70b, 74–81, 89, 97–104 JGG |
Sonnen: | Einleitung, §§ 1, 2, 16–26a, 38, 43, 44, 57, 60, 70c, 72a, 82–85, 88, 89a, 89b, 92, 105–112, 113–125 JGG, §§ 1–119 JStVollzG Schema: Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht |
Zitiervorschlag
HK-JGG-Bearbeiter § 1 Rn. 2
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Vorwort zur 7. Auflage
Bearbeiterverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Teil I Kommentar zum Jugendgerichtsgesetz
Einleitung: Jugendstrafrecht – aktuell
Erster TeilAnwendungsbereich
§ 1Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
§ 2Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts
Zweiter TeilJugendliche
Erstes HauptstückVerfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
§ 3Verantwortlichkeit
§ 4Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
§ 5Die Folgen der Jugendstraftat
§ 6Nebenfolgen
§ 7Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 8Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe
Zweiter AbschnittErziehungsmaßregeln
§ 9Arten
§ 10Weisungen
§ 11Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen; Folgen der Zuwiderhandlung
§ 12Hilfe zur Erziehung
Dritter AbschnittZuchtmittel
§ 13Arten und Anwendung
§ 14Verwarnung
§ 15Auflagen
§ 16Jugendarrest
§ 16aJugendarrest neben Jugendstrafe
Vierter AbschnittDie Jugendstrafe
§ 17Form und Voraussetzungen
§ 18Dauer der Jugendstrafe
§ 19(weggefallen)
Fünfter AbschnittAussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
§ 20(weggefallen)
§ 21Strafaussetzung
§ 22Bewährungszeit
§ 23Weisungen und Auflagen
§ 24Bewährungshilfe
§ 26Widerruf der Strafaussetzung
Sechster AbschnittAussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
§ 27Voraussetzungen
§ 28Bewährungszeit
§ 29Bewährungshilfe
§ 30Verhängung der Jugendstrafe; Tilgung des Schuldspruchs
Siebenter AbschnittMehrere Straftaten
§ 31Mehrere Straftaten eines Jugendlichen
§ 32Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
Zweites HauptstückJugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
Erster AbschnittJugendgerichtsverfassung
§ 33Jugendgerichte
§ 33aBesetzung des Jugendschöffengerichts
§ 33bBesetzung der Jugendkammer
§ 34Aufgaben des Jugendrichters
§ 35Jugendschöffen
§ 36Jugendstaatsanwalt
§ 37Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
§ 38Jugendgerichtshilfe
Zweiter AbschnittZuständigkeit
§ 39Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters
§ 40Sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts
§ 41Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
§ 42Örtliche Zuständigkeit
Dritter AbschnittJugendstrafverfahren
Erster UnterabschnittDas Vorverfahren
§ 43Umfang der Ermittlungen
§ 44Vernehmung des Beschuldigten bei zu erwartender Jugendstrafe
§ 45Absehen von der Verfolgung
§ 46Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen
§ 46aAnklage vor Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe
Zweiter UnterabschnittDas Hauptverfahren
§ 47Einstellung des Verfahrens durch den Richter
§ 47aVorrang der Jugendgerichte
§ 48Nichtöffentlichkeit
§ 49(weggefallen)
§ 50Anwesenheit in der Hauptverhandlung
§ 51Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten
§ 51aNeubeginn der Hauptverhandlung
§ 52Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest
§ 52aAnrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe
§ 53Überweisung an das Familiengericht
§ 54Urteilsgründe
Dritter UnterabschnittRechtsmittelverfahren
§ 55Anfechtung von Entscheidungen
§ 56Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe
Vierter UnterabschnittVerfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
§ 57Entscheidung über die Aussetzung
§ 58Weitere Entscheidungen
§ 59Anfechtung
§ 60Bewährungsplan
§ 61Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung
§ 61aFrist und Zuständigkeit für die vorbehaltene Entscheidung
§ 61bWeitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
Fünfter UnterabschnittVerfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
§ 62Entscheidungen
§ 63Anfechtung
§ 64Bewährungsplan
Sechster UnterabschnittErgänzende Entscheidungen
§ 65Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen
§ 66Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher Verurteilung
Siebenter UnterabschnittGemeinsame Verfahrensvorschriften
§ 67Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
§ 67aUnterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
Vor §§ 68–68b
§ 68Notwendige Verteidigung
§ 68aZeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 68bVernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 69Beistand
§ 70Mitteilungen an amtliche Stellen
§ 70aUnterrichtung des Jugendlichen
§ 70bBelehrungen
§ 70cVernehmung des Beschuldigten
§ 71Vorläufige Anordnungen über die Erziehung
§ 72Untersuchungshaft
§ 72aHeranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen
§ 72bVerkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
§ 73Unterbringung zur Beobachtung
§ 74Kosten und Auslagen
Achter UnterabschnittVereinfachtes Jugendverfahren
§ 75(weggefallen)
§ 76Voraussetzungen des vereinfachten Jugendverfahrens
§ 77Ablehnung des Antrags
§ 78Verfahren und Entscheidung
Neunter UnterabschnittAusschluss von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
§ 79Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren
§ 80Privatklage und Nebenklage
§ 81Entschädigung des Verletzten
Zehnter UnterabschnittAnordnung der Sicherungsverwahrung
§ 81aVerfahren und Entscheidung
Drittes HauptstückVollstreckung und Vollzug
Erster AbschnittVollstreckung
Erster UnterabschnittVerfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit
§ 82Vollstreckungsleiter
§ 83Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren
§ 84Örtliche Zuständigkeit
§ 85Abgabe und Übergang der Vollstreckung
Zweiter UnterabschnittJugendarrest
§ 86Umwandlung des Freizeitarrestes
§ 87Vollstreckung des Jugendarrestes
Dritter UnterabschnittJugendstrafe
§ 88Aussetzung des Restes der Jugendstrafe
§ 89Jugendstrafe bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
§ 89aUnterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe
§ 89bAusnahme vom Jugendstrafvollzug
Vierter UnterabschnittUntersuchungshaft
§ 89cVollstreckung der Untersuchungshaft
Zweiter AbschnittVollzug
§ 90Jugendarrest
§ 91(weggefallen)
§ 92Rechtsbehelfe im Vollzug
§ 93Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei Maßnahmen, die der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder der gerichtlichen Genehmigung bedürfen
§ 93aUnterbringung in einer Entziehungsanstalt
Viertes HauptstückBeseitigung des Strafmakels
§§ 94 bis 96(weggefallen)
§ 97Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch
§ 98Verfahren
§ 99Entscheidung
§ 100Beseitigung des Strafmakels nach Erlass einer Strafe oder eines Strafrestes
§ 101Widerruf
Fünftes HauptstückJugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
§ 102Zuständigkeit
§ 103Verbindung mehrerer Strafsachen
§ 104Verfahren gegen Jugendliche
Dritter TeilHeranwachsende
Erster AbschnittAnwendung des sachlichen Strafrechts
§ 105Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
§ 106Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung
Zweiter AbschnittGerichtsverfassung und Verfahren
§ 107Gerichtsverfassung
§ 108Zuständigkeit
§ 109Verfahren
Dritter AbschnittVollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
§ 110Vollstreckung und Vollzug
§ 111Beseitigung des Strafmakels
Vierter AbschnittHeranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
§ 112Entsprechende Anwendung
Vierter TeilSondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
Vorbemerkungen
§ 112aAnwendung des Jugendstrafrechts
§ 112b(weggefallen)
§ 112cVollstreckung
§ 112dAnhörung des Disziplinarvorgesetzten
§ 112eVerfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
Fünfter TeilSchluss- und Übergangsvorschriften
§ 113Bewährungshelfer
§ 114Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe
§ 115(weggefallen)
§ 116Zeitlicher Geltungsbereich
§§ 117 bis 120(weggefallen)
§ 121Übergangsvorschrift
§§ 122 bis 124(weggefallen)
§ 125Inkrafttreten
Teil II Kommentar zu Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder (G 11)
Einleitung
Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Ziel und Aufgabe des Vollzugs
§ 3Förder- und Erziehungsauftrag, Grundsätze der Vollzugsgestaltung
§ 4Stellung der Jugendstrafgefangenen
§ 5Pflicht zur Mitwirkung
§ 6Leitlinien der Förderung und Erziehung
§ 7Soziale Hilfe und Eigenverantwortung
§ 8Verletztenbezogene Vollzugsgestaltung
Abschnitt 2Aufnahme- und Diagnostikverfahren, Vollzugs- und Eingliederungsplanung
§ 9Aufnahmeverfahren
§ 10Diagnostikverfahren, Ermittlung des Förder- und Erziehungsbedarfs
§ 11Vollzugs- und Eingliederungsplanung
§ 12Inhalt des Vollzugs- und Eingliederungsplans
Abschnitt 3Unterbringung und Verlegung
§ 13Trennung von männlichen und weiblichen Jugendstrafgefangenen
§ 14Unterbringung während der Einschlusszeiten
§ 15Aufenthalt außerhalb der Einschlusszeiten
§ 16Wohngruppenvollzug
§ 17Unterbringung von weiblichen Jugendstrafgefangenen mit ihren Kindern
§ 18Geschlossener und offener Vollzug
§ 19Verlegung und Überstellung
Abschnitt 4Sozialtherapie und sozialtherapeutische Einrichtung
§ 20Sozialtherapie
§ 21Sozialtherapeutische Einrichtung
Abschnitt 5Schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, arbeitstherapeutische Maßnahmen, Arbeitstraining und Arbeit
§ 22Ziel von Qualifizierung und Arbeit
§ 23Schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen
§ 24Arbeitstherapeutische Maßnahmen
§ 25Arbeitstraining
§ 26Arbeitspflicht
§ 27Beschäftigungsbedingungen und Ablösung
§ 28Freies Beschäftigungsverhältnis, Selbstbeschäftigung
§ 29Freistellung
Abschnitt 6Besuche, Telefongespräche, Schriftwechsel, andere Formen der Telekommunikation und Pakete
§ 30Grundsatz
§ 31Besuch
§ 32Untersagung von Besuchen
§ 33Durchführung der Besuche
§ 34Überwachung von Gesprächen
§ 35Telefongespräche
§ 36Schriftwechsel
§ 37Untersagung von Schriftwechsel
§ 38Sichtkontrolle, Weiterleitung und Aufbewahrung von Schreiben
§ 39Überwachung von Schriftwechsel
§ 40Anhalten von Schreiben
§ 41Kontakte mit bestimmten Institutionen und Personen
§ 42Andere Formen der Telekommunikation
§ 43Pakete
Abschnitt 7Lockerungen und sonstige Aufenthalte außerhalb der Anstalt
§ 44Lockerungen zur Erreichung des Vollzugsziels
§ 45Lockerungen aus wichtigem Anlass
§ 46Weisungen für Lockerungen
§ 47Ausführung, Außenbeschäftigung, Vorführung und Ausantwortung
Abschnitt 8Vorbereitung der Eingliederung, Entlassung und nachgehende Betreuung
§ 48Vorbereitung der Eingliederung
§ 49Entlassung
§ 50Nachgehende Betreuung
§ 51Verbleib oder Aufnahme auf freiwilliger Grundlage
Abschnitt 9Grundversorgung und Freizeit
§ 52Einbringen von Gegenständen
§ 53Gewahrsam an Gegenständen
§ 54Ausstattung des Haftraums
§ 55Aufbewahrung und Vernichtung von Gegenständen
§ 56Zeitungen und Zeitschriften
§ 57Religiöse Schriften und Gegenstände
§ 58Rundfunk, Informations- und Unterhaltungselektronik
§ 59Kleidung
§ 60Verpflegung
§ 61Einkauf
§ 62Freizeit
§ 63Sport
Abschnitt 10Vergütung und Gelder der Jugendstrafgefangenen
§ 64Vergütung
§ 65Vergütungsfortzahlung
§ 66Zusätzliche Anerkennung und Ausgleichsentschädigung
§ 67Eigengeld
§ 68Taschengeld
§ 69Konten, Bargeld
§ 70Hausgeld