Czytaj książkę: «Schuldrecht Besonderer Teil I»

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Schuldrecht Besonderer Teil I

Kauf-, Werk-, Reisevertrag und Schenkung

von

Achim Bönninghaus

4., neu bearbeitete Auflage


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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-9167-0

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Liebe Leserinnen und Leser,

die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.

In einem ersten Schritt geht es um das Erlernen der nach Prüfungsrelevanz ausgewählten und gewichteten Inhalte und Themenstellungen. Einleitende Prüfungsschemata sorgen für eine klare Struktur und weisen auf die typischen Problemkreise hin, die Sie in einer Klausur kennen und beherrschen müssen. Neu ist die visuelle Lernunterstützung durch


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optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und
wiederkehrende Symbole am Rand = Definition zum Auswendiglernen und Wiederholen = Problempunkt = Online-Wissens-Check

Illustrationen als „Lernanker“ für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.

Auf die Phase des Lernens folgt das Wiederholen und Überprüfen des Erlernten im Online-Wissens-Check: Wenn Sie im Internet unter www.juracademy.de/skripte/login das speziell auf das Skript abgestimmte Wissens-, Definitions- und Aufbautraining absolvieren, erhalten Sie ein direktes Feedback zum eigenen Wissensstand und kontrollieren Ihren individuellen Lernfortschritt. Durch dieses aktive Lernen vertiefen Sie zudem nachhaltig und damit erfolgreich Ihre zivilrechtlichen Kenntnisse!


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Schließlich geht es um das Anwenden und Einüben des Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtipps zu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.

Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.

Dieses Skript behandelt den Kauf-, Werk- und Schenkungsvertrag sowie den Pauschalreisevertrag. Jedes Rechtsgebiet wird anhand der sich aus diesen Verträgen ergebenden Primäransprüche und der wichtigsten Sekundäransprüche erörtert, sofern sie durch die Regelungen im Besonderen Teil geprägt sind. Wegen der übrigen Sekundäransprüche aus dem Allgemeinen Schuldrecht möchte ich auf die Darstellung im Skript „Schuldrecht Allgemeiner Teil II“ verweisen.

Jeder Anspruch wird wie im Gutachten in der Schrittfolge „Anspruch entstanden?“, „Anspruch erloschen?“ (= „rechtsvernichtende Einwendungen“) und „Anspruch durchsetzbar?“ dargestellt. Im Laufe des Skripts und der gesamten Skriptenreihe mag es dabei zu Wiederholungen einzelner Punkte kommen – dies ist durchaus gewollt. Das einem Kapitel jeweils vorangestellte Prüfungsschema soll Ihnen als Vorschlag und „Checkliste“ für die gedankliche Durchprüfung des betreffenden Anspruchs dienen. Aber Achtung: Keineswegs müssen in der Klausur alle Punkte schriftlich abgearbeitet werden – was offensichtlich irrelevant ist, hat in der schriftlichen Ausarbeitung nichts zu suchen.

Wie Sie dem Inhaltsverzeichnis vielleicht schon entnommen haben, nimmt die Darstellung des Kaufrechts einen wesentlichen Teil dieses Bandes ein. Dies entspricht der überragenden Bedeutung dieses Rechtsgebiets in der juristischen Ausbildung. Der Kaufvertrag gehört in den ersten Semestern zum Prototyp des schuldrechtlichen Vertrages, anhand dessen allgemeine Themen der Rechtsgeschäftslehre, des Schuldrechts sowie die sich aus dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip ergebenden Konsequenzen erläutert werden. Diese Relevanz behält das Kaufrecht bis hin zum Examen, da die Rechtsprechung des BGH zu Problemen des reformierten Schuldrechts insbesondere anhand kaufrechtlicher Fälle Stellung bezieht und die Entscheidungen des BGH daher nicht selten als Muster für Examensfälle dienen. Wegen der strukturellen Parallelen des Leistungsstörungsrechts konnte die anschließende Darstellung des Werkvertrages knapper ausfallen. Die relativ ausführliche Behandlung des Reisevertrages mag auf den ersten Blick überraschen, da das Reiserecht nach häufiger Ansicht in der Ausbildung keine nennenswerte Rolle zu spielen scheint. Der berühmte „Mut zur Lücke“ bezieht sich daher gerne auf die reiserechtlichen Vorschriften. Dies ist nun leider auch Ihren Prüfern bekannt, weshalb dieser Mut nicht selten im schriftlichen oder mündlichen Teil des Examens auf die Probe gestellt wird. Das Reisevertragsrecht eignet sich wegen seiner ungeheuer dichten und komplexen Regelungsstruktur kaum für eine schnelle Erfassung im Ernstfall. Die vorliegende Darstellung gibt Ihnen hoffentlich eine hilfreiche Orientierung über dieses Rechtsgebiet, das der Gesetzgeber jüngst umfassend überarbeitet hat.

Sie werden feststellen, dass Literaturverzeichnis und Fußnotenapparat „übersichtlich“ gehalten sind. Das Skript kann das Schrifttum nicht vollständig belegen – und soll dies auch gar nicht. Betrachten Sie die Literaturangaben und die in den Fußnoten außerdem zitierten Urteile[1] und Aufsätze als persönliche Leseempfehlung.

Auf geht's – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!

Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an die C.F. Müller GmbH, Waldhofer Str. 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen. Oder Sie wenden sich direkt an mich unter ra@boenninghaus.de. Bei der Neuauflage konnte ich viele Zuschriften berücksichtigen, für die ich mich wieder herzlich bei allen Leserinnen und Lesern bedanken möchte.

Frankfurt, im Januar 2019

Achim Bönninghaus

Anmerkungen

[1]

Die in den Fußnoten mit Aktenzeichen zitierten Entscheidungen des BGH können Sie kostenlos auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de (Rubrik „Entscheidungen“) abrufen.

JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check


Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.

Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?


Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts.
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Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.

zurück zu Rn. 92, 141, 264, 302, 343, 392, 425, 455, 571, 612, 620

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Codeseite

Literaturverzeichnis

1. Teil Der Kaufvertrag

A.Wirksamer Kaufvertrag

I.Vertragsschluss mit Inhalt gem. § 433 oder § 453

1.Die Grundtypen des Kaufvertrages

2.Sachkauf gem. § 433

a)Hauptleistungspflichten

b)Besondere Auslegungsfragen

c)Wichtige Varianten des Sachkaufes

3.Rechtskauf/Kauf über sonstige Gegenstände (§ 453)

a)Forderungskauf

b)Kauf sonstiger Rechte

c)Kauf sonstiger Gegenstände

II.Wirksamkeitsvoraussetzungen

1.Allgemeine Tatbestände

2.Besondere Formerfordernisse

a)Formnichtigkeit beim Grundstückskaufvertrag (§ 311b Abs. 1 S. 1)

b)Formnichtigkeit besonderer Verbraucherkaufverträge

B.Der Primäranspruch des Käufers (§ 433 Abs. 1)

I.Anspruchsentstehung

1.Wirksamer Kaufvertrag

2.Weitere Anspruchsvoraussetzungen

3.(Keine) Anfängliche Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1)

a)Nichtexistenz/Untergang des verkauften Gegenstandes

b)Rechtliches Unvermögen des Verkäufers

c)Anfängliche Unmöglichkeit (nur) der Mängelbeseitigung

II.Rechtsvernichtende Einwendungen

1.Erfüllung und Erfüllungssurrogate

2.Nachträgliche Leistungsbefreiung nach § 275

3.Leistungsbefreiung nach § 300 Abs. 2

4.Sonstige Einwendungen

III.Durchsetzbarkeit

1.Fälligkeit

2.Einreden

IV.Nebenleistungspflichten des Verkäufers

V.Pflichtverletzung

VI.Übungsfall Nr. 1

C.Der Anspruch auf den Kaufpreis (§ 433 Abs. 2)

I.Anspruchsentstehung

1.Wirksamer Kaufvertrag

a)Vertragsschluss mit Inhalt nach § 433 (ggf. i.V.m. § 453)

b)Wirksamkeitsvoraussetzungen

2.Sonstige Voraussetzungen/Einwendungen

3.Ausschluss nach § 326 Abs. 1 S. 1 wegen anfänglicher Unmöglichkeit

II.Rechtsvernichtende Einwendungen

1.Erfüllung und Erfüllungssurrogate

2.Wegfall nach § 326 Abs. 1 S. 1 wegen nachträglicher Unmöglichkeit

a)Grundregel des § 326 Abs. 1 S. 1 (Ohne Leistung kein Geld)

b)(Kein) Fall der „qualitativen Teilunmöglichkeit“ (§ 326 Abs. 1 S. 2)

c)Ausnahme nach § 446

d)Sonderregel beim Versendungskauf (§ 447)

e)Exkurs: Haftung Dritter und Drittschadensliquidation

f)Allgemeine Ausnahme nach § 326 Abs. 2 S. 1 Var. 1

3.Leistungsbefreiung des Käufers nach § 300 Abs. 2

4.Sonstiges

III.Durchsetzbarkeit

1.Fälligkeit

2.Einreden

a)Zurückbehaltungsrechte

b)Verjährung

IV.Übungsfall Nr. 2

D.Die Rechte des Käufers bei Mängeln nach § 437

I.Mangel und maßgeblicher Zeitpunkt

1.Sachmangel, § 434

a)Sachmangel nach § 434 Abs. 1 S. 1

b)Sachmangel nach § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1

c)Sachmangel nach § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

d)Montagefehler (§ 434 Abs. 2 S. 1)

e)Mangelhafte Montageanleitung (§ 434 Abs. 2 S. 2)

f)Falschlieferung (§ 434 Abs. 3 Var. 1)

g)Mankolieferung (§ 434 Abs. 3 Var. 2)

2.Rechtsmangel, § 435

3.Maßgeblicher Zeitpunkt

a)Sachmangel

b)Rechtsmangel

4.Besonderheiten beim Rechtskauf

II.Ausschluss der Gewährleistung

1.Gesetzlicher Haftungsausschluss

a)Ausschluss nach § 442

b)Ausschluss nach § 445

2.Vertragliche Haftungsausschlüsse

a)Vereinbarung über Haftungsausschluss

b)Wirksamkeit des Haftungsausschlusses

III.Der Anspruch auf Nacherfüllung, §§ 437 Nr. 1, 439

1.Anspruchsentstehung

a)Wirksamer Kaufvertrag

b)Mangel

c)(Kein) Wirksamer Gewährleistungsausschluss

d)Inhalt des Nacherfüllungsanspruchs

e)Ausschluss nach § 275 Abs. 1

2.Rechtsvernichtende Einwendungen

a)Allgemeine Einwendungstatbestände

b)Unverhältnismäßigkeit der Kosten, § 439 Abs. 4

3.Durchsetzbarkeit

a)Fälligkeit

b)Einreden

IV.Der Kostenerstattungsanspruch aus § 439 Abs. 2

1.Eigene Anspruchsgrundlage

2.Umfang

V.Rücktrittsrechte des Käufers wegen eines Mangels

1.Rücktrittsrecht aus §§ 437 Nr. 2, 323

a)Wirksamer Kaufvertrag

b)Mangel

c)(Kein) Wirksamer Gewährleistungsausschluss

d)Durchsetzbarkeit des Nacherfüllungsanspruches

e)Erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist

f)Entbehrlichkeit der Fristsetzung

g)Rücktrittsausschluss nach § 323 Abs. 5 S. 2

h)Rücktrittsausschluss nach § 323 Abs. 6

i)Rücktrittsausschluss nach §§ 438 Abs. 4, 218

2.Rücktrittsrecht aus §§ 437 Nr. 2, 326 Abs. 5

VI.Minderungsrecht des Käufers wegen Mangels

VII.Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels

1.Schadensersatz „neben“ der Leistung aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1

a)Abgrenzung zum Schadensersatz statt der Leistung

b)Abgrenzung zum Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286

c)Anspruchsentstehung

d)Weitere Prüfung

2.Schadensersatz statt der Leistung aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281

a)Anspruchsentstehung

b)Weitere Prüfung

3.Schadensersatzanspruch statt der Leistung aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 283

a)Abgrenzung zu §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281

b)Abgrenzung zu §§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2

c)Bezugspunkt des Vertretenmüssens

d)Schadensberechnung

e)Fälligkeit

f)Einreden

4.Schadensersatz statt der Leistung aus §§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2

a)Abgrenzung zu §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 283

b)Bezugspunkt beim Vertretenmüssen

VIII.Aufwendungsersatz aus §§ 437 Nr. 3, 284

IX.Verhältnis der Gewährleistungsrechte zu anderen Rechten

1.Rechtslage vor Anwendbarkeit des § 437

2.Rechtslage bei Anwendbarkeit des § 437

a)Verhältnis zur Anfechtung

b)Verhältnis zu §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, Abs. 3

c)Verhältnis zu §§ 823 ff.

E.Der Rückgriff des Verkäufers beim Lieferanten

I.Allgemeines

1.Sinn der §§ 478, 479

2.Allgemeine Voraussetzungen

II.Entbehrlichkeit der Fristsetzung, §§ 478 Abs. 1, 445a Abs. 2

III.Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 478 Abs. 1, 445a Abs. 1

IV.Beweislastumkehr auch zugunsten des Unternehmers, §§ 478 Abs. 1, 477

V.Halbzwingender Charakter

F.Übungsfall Nr. 3

2. Teil Der Werkvertrag

A.Wirksamer Werkvertrag

I.Vertragsschluss mit Inhalt der §§ 631, 633 Abs. 1

1.Einigung auf Leistungspflichten gem. §§ 631, 633 Abs. 1

2.Abgrenzungen zu anderen Vertragstypen

a)Dienstvertrag und Behandlungsvertrag

b)Kaufvertrag und Werklieferungsvertrag

c)Fazit

II.Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen

B.Der Primäranspruch des Bestellers (§§ 631 Abs. 1, 633 Abs. 1)

I.Anspruchsentstehung

1.Wirksamer Werkvertrag

2.Sonstige Voraussetzungen

3.(Keine) Anfängliche Unmöglichkeit

II.Rechtsvernichtende Einwendungen

1.Erfüllung und Erfüllungssurrogate

2.Nachträgliche Leistungsbefreiung (§ 275)

3.Zufälliger Untergang oder Verschlechterung nach Gefahrübergang

4.Kündigung

a)Wirkung der Kündigung

b)Voraussetzungen

5.Sonstige Einwendungen

III.Durchsetzbarkeit

1.Fälligkeit

2.Einreden

C.Der Vergütungsanspruch des Werkunternehmers (§§ 631 Abs. 1, 632)

I.Anspruchsentstehung

II.Rechtsvernichtende Einwendungen

1.Allgemeine Regeln

2.Wegfall nach § 326 Abs. 1 S. 1 wegen nachträglicher Unmöglichkeit

a)Grundregel des § 326 Abs. 1 S. 1

b)Allgemeine Sonderregel des § 326 Abs. 1 S. 2

c)Werkvertragliche Sonderregel des § 644

d)Allgemeine Sonderregel des § 326 Abs. 2 S. 1 Var. 1

e)Sondertatbestand des § 645 Abs. 1

3.Kündigung

a)Kündigungsrecht des Unternehmers aus § 643

b)Kündigungsrecht des Bestellers aus § 648 S. 1

c)Kündigungsrecht des Bestellers aus § 649 Abs. 1

d)Beiderseitiges Kündigungsrecht aus wichtigem Grund, § 648a

III.Durchsetzbarkeit

1.Fälligkeit

2.Einreden

IV.Sicherung des Vergütungsanspruchs

D.Rechte des Bestellers bei mangelhaftem Werk

I.Mangel

1.Sachmangel

2.Rechtsmangel

II.Maßgeblicher Zeitpunkt

III.Ausschluss der Gewährleistung

1.Gesetzlicher Ausschluss in § 640 Abs. 2

2.Vertraglicher Ausschluss

IV.Rechte des Bestellers im Einzelnen

1.Anspruch auf Nacherfüllung aus §§ 634 Nr. 1, 635 Abs. 1

a)Inhalt und Wahlrecht

b)Kosten

c)Ausschlusstatbestände

2.Selbstvornahmerecht nach §§ 634 Nr. 2, 637

3.Rücktrittsrecht (§ 634 Nr. 3)

a)Rücktrittsrecht aus §§ 634 Nr. 3, 323

b)Rücktrittsrecht aus §§ 634 Nr. 3, 326 Abs. 5

4.Minderungsrecht aus §§ 634 Nr. 3, 638

5.Schadensersatz

V.Verjährung der Gewährleistungsansprüche

1.Frist

2.Beginn

E.Übungsfall Nr. 4

3. Teil Besondere Arten des Werkvertrages

A.Der Bauvertrag, §§ 650a–h

I.Vertragsänderungen, § 650b

1.Einvernehmliche Vertragsänderung, § 650b Abs. 1

2.Anordnungsrecht des Bestellers, § 650b Abs. 2

3.Gerichtliche Durchsetzung, § 650d

4.Sicherung des Vergütungsanspruchs des Unternehmers, §§ 650e, f

5.Abnahmeverweigerung, § 650g Abs. 1–3

6.Fälligkeit der Vergütung, § 650g Abs. 4

B.Der Verbraucherbauvertrag, §§ 650i–n

I.Anwendungsbereich, § 650i Abs. 1

II.Besonderheiten des Vertragsschlusses, § 650i Abs. 2

III.Widerrufsrecht, § 650l

IV.Abschlagszahlungen, § 650m

C.Architekten- und Ingenieurvertrag, §§ 650p–t

I.Vertragsinhalt, § 650p

II.Haftung, § 650t

D.Der Bauträgervertrag, §§ 650u, v

I.Vertragsinhalt, § 650u

II.Haftung

4. Teil Der Pauschalreisevertrag

A.Wirksamer Pauschalreisevertrag

I.Vertragsschluss mit dem Inhalt des § 651a Abs. 1

II.Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen

B.Die Primäransprüche

I.Anspruch des Reisenden (§ 651a Abs. 1 S. 1)

1.Anspruchsentstehung

2.Rechtsvernichtende Einwendungen

3.Durchsetzbarkeit

II.Der Zahlungsanspruch des Reiseveranstalters (§ 651a Abs. 1 S. 2)

1.Anspruchsentstehung

2.Rechtsvernichtende Einwendungen

3.Durchsetzbarkeit

C.Besondere Gestaltungsrechte beim Pauschalreisevertrag

I.Rücktritt des Reiseveranstalters, § 651h Abs. 4

II.Rücktritt des Reisenden

1.„Freies“ Rücktrittsrecht vor Reisebeginn aus § 651h Abs. 1

2.Rücktrittsrecht wegen Preiserhöhung und sonstigen erheblichen Vertragsänderungen § 651g Abs. 1 S. 2 Nr. 2

III.Kündigung wegen eines Reisemangels nach § 651i Abs. 3 Nr. 5

D.Gewährleistungsrechte des Reisenden

I.Reisemangel

1. Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit

2. Nichteignung zu dem vertraglich vorausgesetzten Nutzen

3.Fehlende Eignung für den gewöhnlichen Nutzen/Abweichung von der gewöhnlichen Beschaffenheit

4.Nichterbringung oder unangemessen verspätete Erbringung der Reiseleistung

a)Auswirkung auf Wert oder Tauglichkeit der Reise?

II.Abhilfeanspruch des Reisenden aus §§ 651i Abs. 3 Nr. 1, 651k

1.Anspruchsentstehung

2.Rechtsvernichtende Einwendungen

3.Durchsetzbarkeit

III.Aufwendungsersatzanspruch aus § 651i Abs. 3 Nr. 2, 651k Abs. 2

1.Anspruchsentstehung

2.Rechtsvernichtende Einwendungen

3.Durchsetzbarkeit

IV.Minderung und Rückzahlungsanspruch

V.Kündigungsrecht des Reisenden nach § 651l

VI.Schadensersatzanspruch aus § 651n

1.Schadensersatz aus § 651n Abs. 1

2.Modifikation: Entschädigung nach § 651n Abs. 2

a)Vereitelung oder erhebliche Beeinträchtigung der Reise

b)Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit

c)Umfang

3.Schmerzensgeldanspruch (§ 253 Abs. 2)

VII.Verjährung, § 651j

E.Schadensersatz aus §§ 280 ff

I.Pflichtverletzungen des Reiseveranstalters

II.Pflichtverletzungen des Reisenden

F.Übungsfall Nr. 5

5. Teil Die Schenkung

A.Schenkungsarten

I.Typisierung

II.Handschenkung und Schenkungsversprechen

1.Handschenkung i.S.d. § 516

2.Schenkungsvertrag i.S.d. § 518

B.Der Primäranspruch des Beschenkten (§ 518 Abs. 1)

I.Anspruchsentstehung

1.Wirksamer Schenkungsvertrag

a)Einigung über eine unentgeltliche Leistung

b)Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen

2.Weitere Voraussetzungen

II.Rechtsvernichtende Einwendungen

1.Allgemeine Einwendungstatbestände

2.Widerruf wegen groben Undanks (§§ 530 ff.)

a)Verhältnis zu § 313

b)Voraussetzungen

c)Besonderheiten bei der gemischten Schenkung

III.Durchsetzbarkeit

1.Fälligkeit

2.Einreden

C.Gewährleistungsansprüche des Beschenkten

I.Schadensersatzansprüche aus §§ 523 Abs. 1, 524 Abs. 1

II.Nachlieferungsanspruch aus § 524 Abs. 2 S. 1

III.Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung aus § 523 Abs. 2 bzw. § 524 Abs. 2 S. 2

D.Allgemeiner Haftungsmaßstab

I.Beschränkung in § 521

II.Befreiung von Verzugszinsen in § 522

Sachverzeichnis