Czytaj książkę: «Sachenrecht II», strona 2

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Literaturverzeichnis


Bamberger/Roth Bürgerliches Gesetzbuch, Band 2, 3. Aufl. 2012(zitiert: Bamberger/Roth-Bearbeiter)
Baur/Stürner Sachenrecht, 18. Aufl. 2009
Bönninghaus BGB Allgemeiner Teil I, 4. Aufl. 2018
Bönninghaus BGB Allgemeiner Teil II, 4. Aufl. 2019
Bönninghaus Schuldrecht Allgemeiner Teil I, 4. Aufl. 2019
Bönninghaus Schuldrecht Allgemeiner Teil II, 4. Aufl. 2020
Bönninghaus Schuldrecht Besonderer Teil I, 4. Aufl. 2019
Bönninghaus Schuldrecht Besonderer Teil II, 3. Aufl. 2015
Bönninghaus Sachenrecht I, 3. Aufl. 2018
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Band 8 (Sachenrecht), 8. Aufl. 2020(zitiert: MüKo-Bearbeiter)
Palandt Bürgerliches Gesetzbuch, 79 Aufl. 2020(zitiert: Palandt-Bearbeiter)

Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

Wie lernen Menschen?

Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.

Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.

Verstehen Sie die Lerntipps „à la carte“! Sie wählen das aus, was Ihnen nützlich erscheint, um Ihre Lernprozesse noch effektiver und ökonomischer gestalten zu können!

Lernthema 10 Imaginationsmethoden

Imaginationsmethoden haben – ähnlich wie beim Mentaltraining im Sport – zum einen die Funktion, dem Körper klare Handlungsanweisungen zu geben. Wenn Sie erforderliche Tätigkeiten zunächst in der Vorstellung durchführen, entwickeln Ihr Körper und Ihr Gehirn bereits ein Handlungskonzept, das nur noch abgerufen und umgesetzt werden muss.

Sie können damit zum anderen auch negative Gedanken- oder Gefühlskreisläufe unterbrechen, die Ihre Aktivität hemmen und positive Innenbilder erzeugen, die sich förderlich auf die Zuversicht auswirken und Energien freisetzen. Mittels Imagination können Sie sich selbst aus einer Flaute „herausrudern“.

Lerntipps
Vermeiden Sie die Vermeidungsspirale!

Es ist ganz normal, dass wir nicht jeden Tag gleichermaßen motiviert sind. Wir beginnen mit Arbeiten – zum Beispiel auch nach einer längeren Ruhephase –, die uns noch relativ unbekannt sind oder wie ein unüberwindbarer Berg erscheinen. Oder wir haben einen Durchhänger und das Gefühl, die Ideen gehen uns aus. Wir fühlen uns inkompetent und unwohl, haben Zweifel und werden unzufrieden. Negative Fantasien und die damit verbundenen Gefühle hindern uns an der Arbeit. In solchen Phasen erscheinen uns alle anderen Aktivitäten attraktiver als die bevorstehenden. Wir gehen die Aufgaben nicht an und fühlen uns danach noch unwohler, weil wir eigentlich produktiv sein wollten. Gefühle wie Unlust, Selbstzweifel und Unzufriedenheit addieren sich. Wenn wir uns nicht möglichst bald aktivieren, laufen wir Gefahr, in eine Vermeidungsspirale zu geraten.

Setzen Sie anstelle von Negativfantasien Innenbilder ein, die Sie aktivieren!

Die folgende Imaginationsmethode soll es Ihnen erleichtern, einen Anfang zu finden. Wenn Sie einmal begonnen haben, werden Sie von sich aus weiter arbeiten und die gesamte Arbeitsphase wird Ihnen leichter fallen. Weil viele Lernende die Erfahrung machen, dass die Methode sie unterstützt, können sie zukünftig gelassener mit anfänglichen Motivations- und Aktivitätsproblemen umgehen.

Methode: Innenbilder zur Aktivierung

Verschaffen Sie sich eine grobe Übersicht über die vor Ihnen liegende Arbeit?


Welche Inhalte sind gefordert (Teilthema XY zum Zivilrecht)?
Welche Arbeitsmittel sind zu benutzen (Bücher, Skripte, PC)?
Welche Lerntätigkeiten sind gefordert (Einführung, Karteikarten schreiben, mündlich Wiederholung, schriftliche Zusammenfassung)?
Welche Themen sollen abgehandelt werden (Aufbauschemata zum Thema X)?

Stellen Sie Ihre Arbeitsmittel bereit!


Räumen Sie Ihren Schreibtisch leer.
Suchen Sie die Materialien zusammen, die Sie aus der gegenwärtigen Sicht benötigen können (Bücher, Ordner, Skripte).

Leiten Sie die Imaginationsarbeit durch eine Entspannung ein!


Suchen Sie einen Ort der Entspannung wie Stuhl, Sofa.
Machen Sie es sich wie gewohnt bequem und entspannen Sie mit geschlossenen Augen für ca. 2 Minuten.

Imaginieren Sie Ihre Vorbereitungsaktivitäten!


Stellen Sie sich vor, wie Sie sich dem Schreibtisch nähern und lassen sich dabei immer 30 bis 60 Sekunden Freiraum für weitere Imaginationen.
Sie sehen die Arbeitsmaterialien vor sich auf dem Schreibtisch liegen.
Stellen Sie sich vor, wie Sie in dem Buch X blättern, wie Sie den Ordner zum Thema Y aufschlagen und die Seiten durch Ihre Finger gleiten lassen!
Nun stellen Sie sich kurz das anstehende Thema vor, es heißt: XYZ.
Vorhin haben Sie sich einen groben Überblick zu dem Thema verschafft. Lassen Sie nun einige Begriffe zu diesem Thema in Ihrer Vorstellung emporkommen.
Sie werden merken, dass Ihnen sofort einige Begriffe dazu einfallen.

Sie stellen sich jetzt die anstehenden Aktivitäten noch konkreter vor!


Sie stellen sich vor, wie Sie in dem vorhin schon vorgestellten Buch oder Ordner zu diesem Thema blättern und konzentriert verschiedene Stellen intensiver betrachten.
Dann stellen Sie sich vor, wie Sie sich an Ihren Arbeitsplatz setzen.
Ganz plastisch stellen Sie sich vor, wie Sie den Artikel X lesen und wie Sie Ihre Hände heben, um sich Notizen zu machen oder wie Sie den PC anschalten und anfangen, auf der Tastatur zu schreiben.

Sie merken, dass Sie Ihre Tätigkeit gut anfangen können und sich zunehmend aktiver fühlen!


Spüren Sie bei Ihren Tätigkeiten deutlich, wie Sie sitzen, das Buch halten, Ihre Finger die Tastatur bedienen – so plastisch wie Ihnen möglich.
Sie merken, wie Sie aktiv sind, Ihr Kopf klarer wird, Sie sich entspannen und gleichzeitig handeln.

Stellen Sie sich vor, wie Sie gleich die Arbeit konkret beginnen werden!


Stellen Sie sich vor, wie Sie gleich aufstehen werden, zum Arbeitsplatz gehen und zu arbeiten beginnen.
Öffnen Sie die Augen, stehen Sie auf und begeben Sie sich tatsächlich an Ihren Arbeitsplatz.
Beginnen Sie jetzt mit den imaginierten Tätigkeiten.

Sie werden verblüfft sein, wie gut diese Methode klappt, um eine Aktivität zu beginnen und dadurch eine Vermeidungsspirale zu unterbrechen!

Rufen Sie sich gelegentlich Ihre Gedanken vor Beginn einer Tätigkeit in Erinnerung!

Wir haben gerade bei größeren Ausarbeitungen Gedanken und Gefühle, die uns daran hindern, etwas zu beginnen. Wir blockieren uns damit auch, für die Zeit nach der Aufgabenerledigung positive Perspektiven zu entwickeln. Erinnern Sie sich doch einmal an Ihre Gedanken, die Sie vor Beginn einer solchen Tätigkeit hatten und vergleichen Sie diese mit den Gedanken und Gefühlen danach. Meist waren die Gedanken wesentlicher negativer und Sie merken danach häufig erleichtert, dass es eigentlich gar nicht so schlimm war. Häufig ärgert man sich auch, dass man eine Tätigkeit so lange vor sich her geschoben hat.


Schreiben Sie sich häufiger die Gedanken und Gefühle vor und nach einer Tätigkeit auf.
Ihre Bewertungen vor einer Handlung werden sich dadurch verbessern. Sie sehen weniger Hindernisse und sind zuversichtlicher, da Sie wissen, dass es danach fast immer besser ist als vor der Aufgabe.
Sie beginnen Ihre Tätigkeiten zügiger und sind bei der Arbeit motivierter.
Sie sparen sich damit viel psychischen Stress.

Weglaufende Gedanken können eskalieren!

Wenn wir negative Gedanken und Gefühle entwickeln, denken wir schnell und beharrlich in die gleiche Richtung. Wir denken uns dann lebhaft in eine Situation ein, sodass wir vergessen, diese an der Realität zu überprüfen. Dem Gehirn ist es gleich, ob wir uns Dinge lediglich vorstellen oder sie real vorhanden sind [in Lernthema 8 (Mentale Übungen und Autosuggestion) wurde schon erwähnt, dass man sich das auch positiv zunutze machen kann mit positiven Autosuggestionen und Imaginationen]. Dies führt zu einer Eskalation der Gedanken. Wir greifen auf frühere schlechte Erfahrungen zurück, übertragen sie auf die gegenwärtige Situation, wir übersteigern Vorurteile uns gegenüber. Man sieht sich schon im Vorhinein als Versager, bekommt Angst, Gefühle von Inkompetenz und schlimmstenfalls werden die Gedanken zur sich selbst erfüllenden Prophezeiung.

Unterbrechen Sie weglaufende Gedanken möglichst früh – mit dem Gedankenstopp!

Sobald ein Gedanke als Anfang negativer Gedankenkreisläufe einsetzt, schlagen Sie mit der flachen Hand auf den Tisch und sagen „Stopp!“. Auch wenn es albern klingt, es hilft vor allem, wenn Sie die Unterbrechung stets zu Gedankenbeginn durchführen und konsequent sind. Am besten gelingt die Unterbrechung mit körperlichen Aktivitäten wie Aufräumen, Bücher raussuchen. Überprüfen Sie den Realitätsgehalt Ihrer Gedanken auch, indem Sie Meinungen Außenstehender einholen und konkretes Feedback bekommen (z. B. über Ihre Ausarbeitung). Es geht aber vor allem darum, dass Sie allein bestimmen und Sie Macht über Ihre Gedanken haben.

Beseitigen Sie „Gedankenabfall“, wenn Sie die zugrunde liegenden Probleme jetzt nicht lösen können!

Mitunter verfolgen uns Gedanken, deren zugrunde liegenden Probleme wir (im Moment) nicht lösen können. Solche Gedanken können sein:


unangenehme und peinliche frühere Begebenheiten, die wir auch nach einer Entschuldigung nicht ungeschehen machen konnten,
immer wieder Ärger über Personen oder Sachverhalte, die nicht änderbar sind,
in der Zukunft liegende Probleme, die wir noch gar nicht lösen können.

Diese Gedanken können uns so absorbieren, dass sie unsere Lern- und Arbeitsfähigkeit und sogar unsere Lebensqualität beeinflussen.

Während Sie mit dem Gedankenstopp ständig auftretende Gedanken unterbrechen, sorgen Sie mit der Imaginationsübung „Der rote Ballon“ für mehr innere Ausgeglichenheit und Ruhe, da Sie diese Gedanken abschalten und „entsorgen“ können.

Übung „Der rote Ballon“

Bitte stellen Sie sich nun Ihr Problem oder die Person vor, mit der (jetzt) keine sinnvollen Lösungen möglich sind …

Nun steht neben Ihnen eine große Kiste … in diese stecken Sie nun das Problem.

Falls es groß ist, können Sie nachstopfen. Auch eine Person können Sie hinein geben und etwas nachhelfen …

Wenn das Problem oder die Person drin ist, nehmen Sie den Deckel, legen ihn fest drauf und nageln oder schrauben die Kiste zu … Sie merken deutlich, wie Sie immer zufriedener hämmern oder schrauben …

Nun sehen Sie neben sich. Da ist ein riesiger roter Ballon fest gebunden … sein Seil befestigen Sie ganz fest an der Kiste … und lassen es nun los …

Der Ballon erhebt sich, spannt das Seil straff und hebt die Kiste mit ihrem Inhalt hoch … steigt immer weiter auf, immer höher … und die Kiste mit ihrem Inhalt wird immer kleiner und kleiner …

Sie spüren das deutlich … Ihre Entlastung und Befreiung nimmt immer mehr und mehr zu … der Ballon wird immer kleiner und wird dann mit seiner Last weit fortgetragen … weit über den Horizont hinweg …

… und Sie können tief und entspannt durchatmen.

Diese Übung bereitet Freude und hat eine befreiende Wirkung. Entspannung und innere Ruhe können statt innerer gedanklicher Getriebenheit wieder einkehren.

1. Teil Einleitung

Inhaltsverzeichnis

A. Sachenrechtliche Grundbegriffe

B. Trennungs- und Abstraktionsprinzip

C. Sachenrechtsgrundsätze

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Um uns einen generellen Überblick über das Sachenrecht zu verschaffen, ist es hilfreich, vorab zu klären, was im Sachenrecht geregelt ist. Dazu soll die nachfolgende Übersicht dienen.


[Bild vergrößern]

Bevor wir zu unserem eigentlichen Thema, nämlich dem Erwerb von Besitz und Eigentum kommen, sind zunächst einige sachenrechtliche Grundbegriffe und Grundprinzipien zu klären. Die genaue Kenntnis dieser Grundprinzipien und Grundbegriffe ist der Schlüssel für die gute Sachenrechtsklausur und vermeidet die Erörterung von Scheinproblemen.

JURIQ-Klausurtipp

Betrachten Sie also dieses Kapitel nicht als langweiliges „Begriffekloppen“, sondern machen Sie sich klar, dass hierdurch erst die Grundvoraussetzungen für Ihren Klausurerfolg gelegt werden. Sie werden anschließend auch die nachfolgenden Ausführungen viel leichter verstehen und in der Klausur die Probleme bereits bei der Lektüre des Sachverhalts erkennen.

1. Teil Einleitung › A. Sachenrechtliche Grundbegriffe

A. Sachenrechtliche Grundbegriffe

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Das BGB enthält an vielen Stellen Definitionsnormen, sog. „Legaldefinitionen“. In der Regel verwendet das Gesetz dabei die Methode der „Essentialdefinition“. Dadurch soll das Wesen des zu definierenden Begriffs abstrakt umschrieben werden. Dies dient der Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung und eignet sich hierfür besser, als eine „Nominaldefinition“, die sich darin erschöpft, einen Begriff anhand von Beispielen zu erklären. Die Bestandteile einer Essentialdefinition setzen sich aus der nächst höheren Gattung und dem unterscheidenden Merkmal zusammen.

Beispiel

Ein Schimmel (zu definierender Begriff) ist ein Pferd (nächst höhere Gattung), welches weiß ist (unterscheidendes Merkmal), oder kurz: Ein Schimmel ist ein weißes Pferd.

1. Teil Einleitung › A. Sachenrechtliche Grundbegriffe › I. Begriff der Sache

I. Begriff der Sache

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Ein typisches Beispiel für eine Essentialdefinition ist die Definition des Begriffs der „Sache“ in § 90.[1]


Sachen sind nach § 90 alle körperlichen Gegenstände (Gegenstände = Oberbegriff – welche körperlich sind = unterscheidendes Merkmal). Der vom Gesetz verwendete Oberbegriff ist der des Gegenstandes.

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Vorschriften im Gesetz mit!

Der Oberbegriff, nämlich der des „Gegenstandes“ wird im BGB nicht näher definiert. Er wird aber in den §§ 135 Abs. 1 S. 1; 161 Abs. 1 S. 1; 185; 747 S. 2; 816 Abs. 1 S. 1; 2040 Abs. 1, 2366 im Zusammenhang mit Verfügungen –, in den §§ 256; 260 Abs. 1; 273 Abs. 2; 292 Abs. 1 S. 1; 2374 im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verpflichtungen verwendet.

Aus den genannten Vorschriften lässt sich folgende weitere Definition ableiten:


Gegenstand ist alles, was Objekt von Rechten sein kann.[2]

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Dazu gehören außer den Sachen auch unkörperliche Gegenstände, nämlich Forderungen, Immaterialgüterrechte und sonstige Vermögensrechte.

Beispiel

Eine Kaufpreisforderung des Verkäufers V gegen den Käufer K ist zwar ein „Gegenstand“, aber keine Sache. Man kann sie also nicht „übereignen“, sondern muss sie, wenn man sie übertragen will, nach § 398 abtreten.

Wenn Sie diese Zusammenhänge verstanden haben, können Sie sicher auch folgende Frage beantworten: Kann man eine zu einem Nachlass gehörende Kaufpreisforderung des Erblassers von einem Nichterben, dem aber ein Erbschein erteilt worden ist, gutgläubig erwerben? Bevor Sie diese Frage beantworten, sollten Sie zunächst die §§ 398, 929, 932 und §§ 1922, 2365, 2366 genau lesen und dabei das eben besprochene begriffliche Handwerkszeug anwenden! Sehen Sie sich die nachstehenden Ausführungen erst dann an, wenn Sie eine Lösung gefunden haben!

Wenn Sie alles richtig gemacht haben, müssten Sie zu folgendem Ergebnis gelangen: Nach § 398 kann nur der „Gläubiger“ die Forderung abtreten.[3] Die Voraussetzungen des § 398 sind daher nicht erfüllt, wenn der Abtretende nicht der Gläubiger ist. Nach § 1922 geht mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über. Der Nichterbe kann also die Kaufpreisforderung des Erblassers selbst dann nicht nach § 1922 erwerben, wenn ihm zu Unrecht ein Erbschein erteilt wurde. Tritt er diese nach § 398 an einen Dritte ab, so gilt: Die fehlende Berechtigung des Nichterben kann nicht nach §§ 929, 932 überwunden werden, da man danach nur bewegliche Sachen[4] gutgläubig von einem Nichtberechtigten erwerben kann, nicht aber sonstige Gegenstände, wie z.B. Forderungen. Allerdings ermöglicht § 2366 einen gutgläubigen Erwerb von Erbschaftsgegenständen vom Nichterben, dem ein Erbschein erteilt wurde. Unter den Begriff des „Gegenstandes“ fallen nicht nur Sachen, sondern auch Forderungen. Also kann man von einem Nichterben, dem ein Erbschein erteilt wurde, auch eine zum Nachlass gehörende Kaufpreisforderung (ausnahmsweise!) gutgläubig erwerben.[5]

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Der engere Begriff der Sache setzt dagegen einen nach natürlicher Anschauung für sich allein bestehenden, im Verkehrsleben besonders bezeichneten und bewerteten körperlichen Gegenstand voraus. Ein Gegenstand ist nur dann eine Sache, wenn er räumlich abgrenzbar ist, und zwar entweder durch seine eigene körperliche Begrenzung, durch Fassung in einem Behältnis (z.B. eine Flasche Milch) oder sonstige künstliche Mittel, wie z.B. durch Grenzsteine oder Eintragung in ein Liegenschaftskataster.[6] Frei fließendes Wasser, Gas oder Licht sind daher, mangels körperlicher Abgrenzung keine Sachen.[7]

Tiere sind nach § 90a S. 1 zwar keine Sachen, jedoch werden nach § 90a S. 3 die für Sachen geltenden Vorschriften auf sie entsprechend angewendet, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


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1. Teil Einleitung › A. Sachenrechtliche Grundbegriffe › II. Grundstücke und bewegliche Sachen

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