Sachenrecht II

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Sachenrecht II
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Sachenrecht II

Erwerb von Besitz und Eigentum

von

Achim Bönninghaus

3., neu bearbeitete Auflage


www.cfmueller.de

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-9275-2

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 89 2183 7923

Telefax: +49 89 2183 7620

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© 2020 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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Liebe Leserinnen und Leser,

die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.

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Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.

Das vorliegende Skript trägt den Untertitel „Erwerb von Besitz und Eigentum“ und stellt die notwendige Ergänzung des ersten Bandes zum Sachenrecht dar. Während es dort zunächst einmal darum ging, Ihnen die die Systematik der Anspruchsgrundlagen zum Schutz von Besitz und Eigentum zu erläutern, geht es nun um die einzelnen Erwerbstatbestände, die im Rahmen der Ansprüche zu prüfen sind. So taucht z.B. in Klausuren bei der Prüfung des Eigentumsherausgabeanspruchs aus § 985 regelmäßig die Frage auf, ob der Anspruchsteller das Eigentum erworben, und möglicherweise später wieder an einen Dritten verloren hat. Hierzu muss man wissen, nach welchen Vorschriften das Eigentum erworben werden, und ggf. auch wieder verloren gehen kann. Dieses Skript vermittelt Ihnen hierzu die einschlägigen Klausurschemata und das erforderliche Detailwissen. Hierbei habe ich mich an der Häufigkeit orientiert, in der diese Probleme im Examen geprüft werden. So werden etwa Themen, wie z.B. der verlängerte Eigentumsvorbehalt, die antizipierte Sicherungsübereignung und die berühmte „juristisch-logische Sekunde“ ausführlich erklärt. Zu dem fast immer geprüften Thema des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten nach §§ 932 ff. habe ich für Sie das dahinter stehende Grundprinzip in leicht merkbarer Form zusammengefasst. Damit haben Sie stets eine Leitlinie an der Hand, an der Sie sich in Problemfällen orientieren können, auch wenn Sie vergessen haben, was der BGH oder die Literatur dazu sagen. Sie werden damit immer eine vertretbare Lösung finden. Hier zeigt sich, dass Jura in erster Linie eine Verständniswissenschaft und Anwendungskunst ist.

Aber auch bei den scheinbar exotischeren Themen, wie z.B. Ersitzung, Aneignung, Fund, gesetzlicher Fruchterwerb und gutgläubig lastenfreier Erwerb nach § 936 lässt Sie dieses Skript nicht im Stich. Bei der Besprechung des § 936 werden Sie sehen, dass diese Vorschrift kein „Buch mit sieben Siegeln“ ist, sondern dass dahinter das gleiche Grundprinzip wie hinter den §§ 932–935 steht.

Im Immobliarsachenrecht habe ich beim gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten die klausurtypische Verzahnung des § 892 mit der Vormerkung dargestellt. Erwerb, Verlust und Übertragung der Vormerkung und die Ansprüche des Vormerkungsberechtigten bei vormerkungswidrigen Verfügungen werden ausführlich behandelt. Wenn Sie das Skript durchgearbeitet haben, werden Sie sehen, dass das Sachenrecht nicht das befürchtete „Horrorgebiet“, sondern eigentlich sehr interessant und logisch ist.

Damit Ihnen keine grundsätzlichen Fehler unterlaufen, habe ich zunächst einen Abschnitt „sachenrechtliche Grundbegriffe“ vorangestellt. So ist z.B. die Unkenntnis oder die fehlerhafte Anwendung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips in Klausuren ein typischer „Killerfehler“. Wenn Sie diese Grundbegriffe durchgearbeitet und verstanden haben, werden Ihnen solche Fehler nicht mehr unterlaufen.

Besonderer Dank gilt an dieser Stelle Herrn Moritz Wahlster-Bode, der bei der Erstellung dieses Skripts mit seinen fachlichen Beiträgen eine große Hilfe gewesen ist.

Auf gehtʼs – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!

Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen.

Frankfurt, im Januar 2020 Achim Bönninghaus

JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check


Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.

 

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Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.

zurück zu Rn. 47, 132, 170, 194, 240, 296

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Codeseite

Literaturverzeichnis

1. Teil Einleitung

A.Sachenrechtliche Grundbegriffe

I.Begriff der Sache

II.Grundstücke und bewegliche Sachen

1.Grundstücke

a)Wesentliche und einfache Bestandteile eines Grundstücks

b)Scheinbestandteile eines Grundstücks

c)Grundstückszubehör

2.Bewegliche Sachen

a)Wesentliche und einfache Bestandteile

b)Scheinbestandteile

c)Zubehör

III.Weitere rechtsrelevante Einteilungen

1.Sachgesamtheit

2.Sacheinheit

3.Vertretbare Sachen

4.Nutzungen

IV.Verfügungsgeschäft

B.Trennungs- und Abstraktionsprinzip

C.Sachenrechtsgrundsätze

I.Numerus clausus der Sachenrechte und Typenzwang

II.Grundsatz der Absolutheit

III.Der Publizitätsgrundsatz

IV.Der Bestimmtheitsgrundsatz

V.Die Abstraktheit der dinglichen Rechtsgeschäfte

2. Teil Erwerb des Besitzes

A.Erwerb des unmittelbaren Besitzes

I.Originärer Erwerb des unmittelbaren Besitzes

II.Abgeleiteter Erwerb des unmittelbaren Besitzes

III.Abgeleiteter Besitzerwerb durch bloße Einigung, § 854 Abs. 2

IV.Besitz bei Einschaltung eines Besitzdieners, § 855

V.Fingierter Erbenbesitz, § 857

B.Verlust des unmittelbaren Besitzes

C.Erwerb mittelbaren Besitzes

D.Übertragung des mittelbaren Besitzes

E.Verlust des mittelbaren Besitzes

3. Teil Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen durch Rechtsgeschäft

A.Erwerb nach § 929 S. 1

I.Einigung über Eigentumsübertragung

1.Zustandekommen und Inhalt

2.Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen

II.Übergabe

1.Besitzerwerb auf Erwerberseite

a)Nach §§ 854 ff

b)Einschaltung von Geheißpersonen

2.Kein Besitz (mehr) auf Veräußererseite

3.Übertragung auf Veranlassung des Veräußerers

4.Zum Zweck der Übereignung

5.Wechsel des unmittelbaren Besitzers?

III.Einigsein

IV.Berechtigung

1.Verfügungsbefugter Eigentümer

a)Grundsatz

b)Verfügungsbeschränkungen, insbesondere §§ 1365, 1369

2.Verfügungsbefugter Nichteigentümer

a)Verfügungsbefugnis durch Rechtsgeschäft, die Ermächtigung nach § 185 Abs. 1

b)Verfügungsbefugnis kraft Gesetzes

V.Gutgläubiger Erwerb des Eigentums, §§ 932 Abs. 1 S. 1

1.Rechtsgeschäft i.S. eines Verkehrsgeschäfts

2.Verfügender Nichtberechtigter

3.Verfügender kraft Rechtsscheins legitimiert

a)Anknüpfungspunkt des Rechtsscheins

b)Problemfall: Geheißperson kraft Rechtsscheins

 

4.Kein Abhandenkommen, § 935

5.Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers

a)Eigentum des Veräußerers als Bezugspunkt

b)Ausnahme: Schutz des guten Glaubens an die Verfügungsbefugnis, § 366 Abs. 1 HGB

VI.Erwerb nach § 185 Abs. 2

1.Genehmigung des Berechtigten

2.Nachträglicher Erwerb durch den Verfügenden

3.Beerbung des Nichtberechtigten durch den Berechtigten

B.Übereignung „kurzer Hand“ nach § 929 S. 2

I.Einigung über Eigentumsübertragung

II.Erwerber bereits im Besitz der Sache

III.Berechtigung

IV.Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, § 932 Abs. 1 S. 2

1.Rechtsgeschäft i.S. eines Verkehrsgeschäfts

2.Verfügender nicht Berechtigter

3.Besitz vor Übereignung vom Veräußerer erlangt (Rechtsschein)

4.Kein Abhandenkommen, § 935

5.Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers

V.Erwerb nach § 185 Abs. 2

VI.Übungsfall Nr. 1

C.Die Übereignung durch Besitzkonstitut, §§ 929, 930

I.Einigung über Eigentumsübertragung

1.Inhalt

a)Allgemeine Anforderungen

b)Besondere Probleme bei der Sicherungsübereignung

2.Wirksamkeit

II.Besitzkonstitut, § 868

1.Allgemeine Anforderungen

a)Vereinbartes Besitzmittlungsverhältnis

b)Gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis

c)Rechtslage bei Unwirksamkeit des Besitzkonstituts

2.Problemfall Sittenwidrigkeit einer Sicherungsübereignung, § 138 Abs. 1

a)Die anfängliche Übersicherung

b)Die nachträgliche Übersicherung

III.Einigsein und Berechtigung

IV.Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, § 933

V.Erwerb nach § 185 Abs. 2

D.Übereignung durch Abtretung des Herausgabeanspruchs (Vindikationszession), §§ 929, 931

I.Einigung über Eigentumsübertragung

II.Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen Drittbesitzer

III.Einigsein und Berechtigung

IV.Gutgläubiger Erwerb nach § 934

1.§ 934 Alt. 1

2.§ 934 Alt. 2

a)Voraussetzungen

b)Sonderproblem: Gleichstufiger mittelbarer „Nebenbesitz“

V.Erwerb nach § 185 Abs. 2

E.Erwerb des Anwartschaftsrechts an beweglichen Sachen

I.Ersterwerb, §§ 929 ff., 158

1.Einigung über die aufschiebend bedingte Übertragung des Eigentums

a)Der einfache Eigentumsvorbehalt

b)Der erweiterte Eigentumsvorbehalt

c)Der nachgeschaltete Eigentumsvorbehalt

d)Der weitergeleitete Eigentumsvorbehalt

e)Weitere Formen des EV

f)Rechtsstellung des Käufers bis zum Bedingungseintritt

2.Übergabe (oder Übergabesurrogat)

3.Einigsein

4.Berechtigung

5.Gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts, §§ 932 ff

6.§ 185 Abs. 2

II.Zweiterwerb (Übertragung), §§ 929 ff. analog

1.Einigung über die Übertragung des Anwartschaftsrechts

2.Übergabe oder Übergabesurrogat

3.Einigsein

4.Berechtigung

5.Gutgläubiger Erwerb, §§ 932 ff. analog

6.§ 185 Abs. 2

III.Schutz des Anwartschaftsrechts

1.Schutz vor Zwischenverfügungen

2.Schutz vor Störung

3.Schutz vor Entziehung des Besitzes

4.Deliktsrechtlicher Schutz

IV.Übungsfall Nr. 2

F.Gutgläubig lastenfreier Erwerb, § 936

I.Lastenfreier Erwerb gem. §§ 929 S. 1, 936 Abs. 1 S. 1

1.Eigentumserwerb des Erwerbers nach § 929 S. 1

2.Belastung der Sache mit dem Recht eines Dritten

3.Kein Abhandenkommen beim Rechtsinhaber, § 935

4.Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers im Hinblick auf das Recht des Dritten, § 936 Abs. 2

a)Grundsatz: Guter Glaube an das unbelastete Eigentum des Verfügenden

b)Ausnahme: § 366 Abs. 2 HGB

II.Der lastenfreie Erwerb gem. §§ 929 S. 2, 936 Abs. 1 S. 2

1.Eigentumserwerb des Erwerbers nach § 929 S. 2

2.Vorherige Besitzerlangung vom Veräußerer

3.Übrige Voraussetzungen

III.Der lastenfreie Erwerb gem. §§ 930, 936 Abs. 1 S. 3

1.Eigentumserwerb des Erwerbers nach § 930 oder nach § 931 und Veräußerer nicht mittelbarer Besitzer

2.Belastung der Sache mit dem Recht eines Dritten

3.Nachträgliche Besitzerlangung auf Grund der Veräußerung

4.Kein Abhandenkommen beim Rechtsinhaber, § 935

5.Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers im Hinblick auf das Recht des Dritten, § 936 Abs. 2

IV.Lastenfreier Eigentumserwerb des Erwerbers nach §§ 931, 936 Abs. 1 S. 1 bei mittelbarem Besitz des Veräußerers

1.Besondere Voraussetzungen

2.Einschränkung durch § 936 Abs. 3

a)Direkte Anwendung des § 936 Abs. 3

b)Analoge Anwendung auf das Anwartschaftsrecht

V.Übungsfall Nr. 3

4. Teil Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an Grundstücken, §§ 873, 925, 891–893

A.Erwerb vom Berechtigten

I.Auflassung

1.Einigung

2.Form des § 925

II.Eintragung in das Grundbuch

III.Einigsein oder Bindung gem. § 873 Abs. 2

IV.Berechtigung des Veräußerers

1.Grundsatz: Berechtigung bei Eintragung des Erwerbers

2.Vorverlagerung des Zeitpunkts nach § 878

B.Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 891–893

I.Rechtsgeschäft i.S. eines Verkehrsgeschäfts

II.Grundbuch unrichtig

III.Verfügender aus dem Grundbuch legitimiert, § 891

IV.Kein Widerspruch im Grundbuch eingetragen, § 899

V.Keine positive Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit des Grundbuchs

1.Grundsätzlich maßgeblicher Zeitpunkt

2.Vorverlagerung des maßgeblichen Zeitpunkts

a)Nach § 892 Abs. 2 Hs. 1

b)Vorverlegung durch Eintragung einer Vormerkung

C.§ 185 Abs. 2

5. Teil Erwerb einer Vormerkung, §§ 883 ff.

A.Ersterwerb, §§ 883 Abs. 1, 885

I.Schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Rechtsänderung an einem Grundstück

II.Bewilligung/einstweilige Verfügung

III.Eintragung in das Grundbuch

IV.Fortbestehen der Bewilligung im Zeitpunkt der Eintragung

V.Berechtigung

VI.Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 893 Alt. 2, 892

VII.§ 185 Abs. 2

B.Zweiterwerb (Übertragung), § 398 i.V.m. § 401 Abs. 1 analog

I.Einigung über Abtretung der gesicherten Forderung

II.Doppelte Berechtigung des Zedenten

III.Gutgläubiger Zweiterwerb?

C.Rechtswirkungen der Vormerkung

I.Sicherungswirkung, § 883 Abs. 2

II.Rangwirkung

III.Insolvenzsicherungswirkung

IV.Vorwirkung

D.Ansprüche bei vormerkungswidrigen Verfügungen

I.Zustimmungsanspruch, § 888

II.Analoge Anwendung der §§ 987 ff.

E.Erlöschen der Vormerkung

6. Teil Erwerb des Eigentums durch Gesetz und Hoheitsakt

A.Der Eigentumserwerb kraft Gesetzes

I.Die Mobiliarersitzung, §§ 937 ff.

1.Voraussetzungen

2.Rechtsfolgen der Ersitzung

a)Originärer Eigentumserwerb

b)Schuldrechtlicher Ausgleich für Rechtsverlust

II.Die Buchersitzung von Grundstücken nach § 900

III.Verbindung beweglicher Sachen mit einem Grundstück

1.Verbindung einer beweglichen Sache mit einem Grundstück

2.Wesentlicher Bestandteil

3.Kein Scheinbestandteil, § 95

4.Rechtsfolgen

IV.Verbindung, Vermischung, Verarbeitung, §§ 947–950

1.Verbindung, § 947

2.Vermischung/Vermengung, § 948

3.Verarbeitung, § 950/Probleme des verlängerten Eigentumsvorbehalts

a)Voraussetzungen des § 950

b)Klausurproblem: Verlängerter Eigentumsvorbehalt

4.Schuldrechtlicher Ausgleich bei Rechtsverlust, § 951

a)Funktion des § 951

b)Konkurrenzen mit anderen Anspruchsgrundlagen

V.Eigentum an Schuldurkunden, § 952

VI.Der Fruchterwerb, §§ 953–957

1.Aneignungsgestattung durch den Gestattungsberechtigten, § 956

2.Aneignungsgestattung durch einen Nichtberechtigten, §§ 957, 956

3.Redlicher Eigen- oder Nutzungsbesitzer, § 955

4.An der fremden Sache dinglich Berechtigter, § 954

5.Fruchterwerb durch den Eigentümer, § 953

VII.Die Aneignung, §§ 958–964

VIII.Der Fund, §§ 965–984

IX.Die Universalsukzession nach § 1922 BGB

B.Der Erwerb durch Hoheitsakt

I.Zwangsversteigerung beweglicher Sachen, §§ 814 ff. ZPO

II.Eigentumserwerb in der Grundstückszwangsversteigerung

C.Übungsfall Nr. 4

Sachverzeichnis