Czytaj książkę: «Auf eigenen Füßen»
Susanne Ahrndt
Auf eigenen Füßen
Die erfolgreiche Praxisgründung für Podologie und Fußpflege
Verlag Neuer Merkur GmbH
Impressum
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Susanne Ahrndt
Auf eigenen Füßen – Die erfolgreiche Praxisgründung für Podologie und Fußpflege
ISBN 978-3-95409-807-1
2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage
Konzeption, Umschlaggestaltung und Layout: Dagmar Papić
Korrektorat: Stefanie Guim Marcé, Dr. Martina Kliem
E-Book: Mirjam Hecht
Titelfoto: pixabay – Autorenfoto: © privat
Druck: Beltz Grafische Betriebe GmbH, Bad Langensalza
Der einfacheren Lesbarkeit wegen verwendet der Ratgeber das generische Maskulinum und damit die verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung. Das heißt, überall dort, wo Podologe, Fußpfleger, Gründer oder Unternehmer etc. steht, sind natürlich alle Menschen – unabhängig vom Geschlecht – angesprochen.
Inhalt
Impressum
Existenzgründung? Jetzt erst recht!
1 Einleitung: Die Gründung der eigenen Praxis
2 Die Gründerperson
2.1 Selbstständig oder doch besser angestellt?
2.2 Persönliche Erfolgsfaktoren
2.3 Zusätzliche Faktoren
2.4 Das Gründerprofil im Test
2.5 Das Scheitern von Gründungen
3 Die Geschäftsidee
3.1 Tipps zur Ideensuche
3.2 Erfolg durch Marktforschung
4 Frauen als Gründerinnen
4.1 Gründerinnen 45+ im Kommen
4.2 Typische Merkmale von weiblichen Gründungen
4.3 Spagat zwischen Familie und Beruf
4.4 Der maßgeschneiderte Arbeitsplatz
4.5 Die Absprache mit der Familie
4.6 Die Organisation der Kinderbetreuung
4.7 Die Organisation des Haushalts
4.8 Die Haushaltshilfe
4.9 Die Netzwerkverknüpfung
4.10 bundesweite gründerinnenagentur
4.11 Frauen unternehmen
4.12 eTraining: Gründerinnen
5 Einzelkämpfer oder Teamplayer
5.1 Die Vorteile der gemeinsamen Gründung
5.2 Den passenden Teampartner finden
5.3 Ziele und Vorstellungen
5.4 Aufgabenteilung
6 Die Wahl der Rechtsform
6.1 Freiberufler oder Gewerbetreibender
6.2 Einzelunternehmen
6.3 GbR oder BGB-Gesellschaft
6.4 Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft
6.5 Die Partnerschaftsgesellschaft
6.6 Die GmbH
6.7 Offene Handelsgesellschaft (OHG)
6.8 Kommanditgesellschaft (KG)
6.9 Kleine Aktiengesellschaft (Kleine AG)
6.10 Stille Gesellschaft
6.11 Ein Name für die Praxis
7 Der Kauf einer bestehenden Praxis
7.1 Die geeignete Praxis finden
7.2 Den Anderen verstehen
7.3 Vor- und Nachteile einer Praxisübernahme
7.4 Die Prüfung der Praxis
7.5 Der Wert der Praxis
7.6 Häufige Bewertungsverfahren
7.7 Formen der Übergabe
7.8 Nicht vergessen – Neuzulassung beantragen!
8 Die Standortwahl
8.1 Der optimale Standort
8.2 Kunden-/Patientenpotential abschätzen
8.3 Synergien nutzen, Konkurrenz prüfen
8.4 Die Erreichbarkeit
8.5 Die Räumlichkeiten
8.6 Bau- und Gewerbevorschriften einhalten
8.7 Standortkosten
8.8 Gewerbemietvertrag
8.9 Die weichen Standortfaktoren
8.10 Standortbewertung
9 Einrichtung und Ausstattung
9.1 Die Eignung der Räume als Arbeitsstätte
9.2 Die Mindestanforderungen der gesetzlichen Krankenkassen
9.3 Funktionalität und Ambiente
9.3.1 Farben
9.3.2 Beleuchtung
9.3.3 Dekoration
9.3.4 Musik und Düfte
9.4 Der Empfangsbereich
9.5 Der Behandlungsraum
9.6 Anforderungen an die Hygiene
9.7 Instrumente und Co.
9.8 Überblick gewinnen
10 Kapitalbedarf, Kosten, Umsatz
10.1 Der Kapitalbedarfsplan
10.2 Der Mindestgewinn
10.3 Die Rentabilitätsvorschau
10.3.1 Die Kostenplanung
10.4. Der Liquiditätsplan
11 Das Startkapital
11.1 Das Eigenkapital
11.2 Das Fremdkapital
11.3 Wichtige Finanzierungsregeln
11.4 Fördermöglichkeiten
11.5 Mikrokreditfonds Deutschland
11.6 Aus der Arbeitslosigkeit gründen
11.7 Der Bankkredit
11.8 Die Sicherheiten?
11.9 Bonität und Rating
11.10 Die Vorbereitung auf das Bankgespräch
12 Der Businessplan
12.1 Die Grundlagen
12.2 Die äußere Form
12.3 Aufbau und Inhalt
12.4 Hilfe beim Businessplan?
12.5 Die Bausteine für einen überzeugenden Businessplan
12.6 Die Präsentation
13 Die wichtigsten Versicherungen
13.1 Die Absicherung des Praxisbereichs
13.2 Die private Vorsorge
13.3 Beratung, Informationen, Kontakte
14 Die Steuern
14.1 Steuerliche Basics
14.2 Steuerberatung
15 Die Formalitäten
15.1 Podologie und Fußpflege
15.2 Gewerbeamt
15.3 Finanzamt
15.4 Handwerkskammer
15.5 Registereintragungen
15.6 Gesundheitsamt
15.7 Bauamt
15.8 Gewerbeaufsichtsamt
15.9 Berufsgenossenschaft
15.10 Bundesagentur für Arbeit
15.11 Wahl des Berufsverbandes
15.12 Rundfunkbeitrag und GEMA
15.13 Strom, Wasser, Telefon
15.14 Das Institutskennzeichen für die Praxis
15.15 Die Krankenkassenzulassung
15.16 Zulassung durch die Berufsgenossenschaften
15.17 Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel
15.18 Sachkundenachweis zur Aufbereitung von Medizinprodukten
16 Die Mitarbeiter
16.1 Wichtige Rechtsvorschriften
16.2 Der Arbeitsvertrag
16.3 Flexibilität im Personaleinsatz
16.4 Anmeldungen und Beiträge
16.5 Mitarbeiter einstellen
17 Die Praxis verwalten und organisieren
17.1 Organisationsprobleme
17.2 Vorteile guter Organisation
17.3 Termine vergeben und verwalten
17.4 Daten verwalten und dokumentieren
17.5 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
17.6 Die Praxissoftware
17.7 Informationen zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen
17.8 Bezahlen ohne Bargeld
17.9 Ordnungsgemäße Kassenführung
17.10 Der Hygieneplan
17.11 Das Qualitätsmanagementsystem
17.12 Unterlagen immer im Blick
18 Marketingkommunikation
18.1 Corporate Design
18.2 Podologenliste
18.3 Wie kann man Sie finden?
18.4 Anzeigenwerbung
18.5 Flyer und Co.
18.6 Pressearbeit
18.7 Der Auftritt im World Wide Web
18.8 Empfehlungsmarketing
18.9 Rechtlicher Rahmen – nicht alles ist erlaubt!
19 Die kompetente Beratung
19.1 Die persönliche Beratung
19.2 Die Beraterwahl
19.3 Förderprogramme
20 Quellen und weiterführende Literatur
Existenzgründung? Jetzt erst recht!
Die erste Auflage dieses Buches erschien 2010 – damals spürte man sehr deutlich die globalen und nationalen Auswirkungen der wirtschaftlichen Superkrise von 2008. Heute, im Jahr 2020, stehen wir vor einer ganz anderen Herausforderungen mit ähnlichen wirtschaftlichen Folgen: der Corona-Pandemie. Damals wie heute gab und gibt es genügend Gründe, sich gegen eine Praxisgründung im Bereich des Gesundheitswesens zu entscheiden. Aber mindestens ebenso viele Gründe dafür.
Gerade in einer Krisensituation ist es wichtig, nicht den Kopf zu verlieren, sondern möglichst gelassen und rational zu reagieren. Hilfreich ist auch eine persönliche Checkliste. Was ist jetzt wichtig? Was kann warten? Wie kann ich meinen Alltag organisieren? Stimmt die Liquidität noch für mein Vorhaben, kann ich Steuern zurück stellen, auf Hilfsfonds zugreifen, wo kann ich sparen etc.?
Ganz am Anfang der Überlegungen zur Existenzgründung muss man sich klar werden über das Geschäftsmodell und ein möglichst innovatives Praxiskonzept. Damals wie heute heißt der Rat der Autorin für alle, die sich selbstständig machen wollen: sich gut informieren, sich mit Bedacht aufstellen, seine Stärken und Schwächen sehr gut kennen, sich die Frage nach dem „Warum“ der Selbstständigkeit ehrlich beantworten, auch, ob man der „Typ“ dafür ist, ob man also geeignet ist, selbstbestimmt und in Eigenverantwortung zu arbeiten. Wenn all diese Fragen geklärt sind, wird auch heute noch der Weg in die Selbstständigkeit eine attraktive Alternative zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis sein können.
Das ebenso informative wie motivierende Buch von Susanne Ahrndt berät alle Podologen und Fußpfleger die sich mit dem Gedanken tragen, sich selbstständig zu machen. Gut vorbereitet können Gründer klassische Fehler vermeiden, wie zum Beispiel einen falsch eingeschätzten Kapitalbedarf oder einen unsolide aufgestellten Businessplan. Ferner informiert die überarbeitete und ergänzte Neuauflage ausführlich über die speziellen Anforderungen in Bezug auf Standortwahl, Rechtsform, Praxiskauf, die Vor- und Nachteile eines kleinen oder größeren Teams. Wichtige Tipps zu Versicherungen, arbeits- und steuerrechtlichen Fragen, Einrichtung und Ausstattung, Krankenkassenzulassung, Praxismanagement, Softwareangeboten, Datenverwaltung, Marketing/Öffentlichkeitsarbeit, Kundenbindungsmaßnahmen, Werbung und vieles andere mehr runden diesen nützlichen Ratgeber ab. Sinnvolle Checklisten helfen beim Lösen von Schwierigkeiten; zahlreiche Hinweise auf weiterführende Informationen im Internet sowie einschlägige Fachbuchtipps unterstützen dabei, das Thema Existenzgründung zu vertiefen.
Das Besondere an diesem Ratgeber: Komplizierte Sachverhalten werden verständlich und kompakt formuliert, die wichtigsten Schritte einer Praxisgründung werden detailliert mit vielen praktischen Tipps exemplarisch durchexerziert.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre dieses wichtigen Buches. Gleichzeitig wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Glück bei der Gründung Ihrer eigenen podologischen Praxis. Ich bin sicher: Es lohnt sich!
Dr. Angelika Schaller
Chefredaktion PODOLOGIE
1 Einleitung: Die Gründung der eigenen Praxis
Jedes Jahr machen sich in Deutschland mehrere Hunderttausend auf den Weg in die Selbstständigkeit. Im Jahr 2018 waren es, wie aus dem KfW-Gründungsmonitor 2019 hervorgeht, 547.000 Menschen. Laut dieser Analyse zum Gründungsgeschehen durch die Abteilung Volkswirtschaft der KfW-Bankengruppe machten sich mit 8 von 10 so viele Gründer wie noch nie selbstständig, indem sie ein Unternehmen völlig neu gründeten und aufbauten. Ein weiteres zentrales Ergebnis des KfW-Gründungsmonitors lautet: 70 % der Gründer waren sowohl 2017 als auch 2018 Chancengründer. So werden Gründer genannt, die sich selbstständig machen, um eine Geschäftsgelegenheit (Chance) wahrzunehmen. Vielleicht geht es Ihnen ähnlich. Sie haben einen persönlichen Traum und sehen derzeit gute Chancen, diesen zu verwirklichen. Deshalb überlegen Sie, eine eigene Fußpflege-/Podologiepraxis zu gründen und selbstständiger Unternehmer zu werden.
Sie haben eine gute Ausbildung, bringen Berufserfahrung mit und spüren, die Zeit ist reif für eine Veränderung. Da liegt der Gedanke auf der Hand, in eine eigene Existenz zu starten und Freiräume zu nutzen, die Ihnen als Angestellter bisher verwehrt waren – eigenverantwortlich entscheiden, eigene Ideen entwickeln und umsetzen oder auch die Zeit frei einteilen können. Tatsächlich geben nach dem IAB/ZEW Gründungspanel (Mai 2018), einer repräsentativen Stichprobe, die Informationen zu rund 6.000 Gründungen und jungen Unternehmen in Deutschland liefert, 47 % der Frauen und 41 % der Männer als wichtigstes Gründungsmotiv an, deshalb selbstständig gemacht zu haben, um selbstbestimmt arbeiten zu können.
Aber abgesehen vom Wunsch, eine Praxis für Fußpflege/Podologie in Eigenregie aufzubauen und zu führen, kann es noch eine Reihe weiterer Gründe geben, um sich auf den Weg in die Selbstständigkeit zu machen, wie z. B., um
◆ einen Familienbetrieb aus Tradition weiterzuführen,
◆ mehr Erfolgserlebnisse zu genießen,
◆ eine günstige Gelegenheit beim Schopf zu packen,
◆ drohender oder bestehender Arbeitslosigkeit zu entkommen,
◆ das berufliche Weiterkommen selbst in die Hand zu nehmen,
◆ berufliche Frustrationen zu vermeiden oder zu beenden,
◆ auf diesem Wege noch intensiver als bisher für die Patienten da sein zu können,
◆ die Marktchancen hinsichtlich des wachsenden Bewusstseins für Gesundheit und Wohlbefinden für die selbstständige Tätigkeit als Podologe/Fußpfleger zu nutzen und zu optimieren.
Vor allem das letztgenannte Motiv gewinnt zunehmend an Bedeutung. Denn der Bereich Gesundheit und Wellness ist ein Markt mit hohen Wachstumsraten und bietet daher eine Vielzahl von Chancen.
So ist seit Jahren ein wachsendes Gesundheitsbewusstsein innerhalb der Bevölkerung zu beobachten. Die Menschen möchten immer mehr für ihre Gesundheit tun – jeder vierte Euro für Ausgaben von Gesundheitsleistungen wird inzwischen privat aufgebracht, wie ein Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums über die Gesundheitswirtschaft 2017 aufzeigt. Danach sind zwischen 2006 und 2017 die gesamten Gesundheitsausgaben um rund 150 Milliarden Euro auf knapp 452 Milliarden Euro angestiegen. Mehr als ein Viertel (26,8 %) davon wurde nicht von Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern erstattet, sondern bezahlten die Bundesbürger selbst aus eigener Tasche. Alle privat finanzierten Waren und Dienstleistungen rund um die Gesundheit werden häufig als Zweiter Gesundheitsmarkt bezeichnet. Dazu gehören beispielweise Ausgaben für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (OTC-Präparate) und individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie für Fitness, Wellness und Gesundheitstourismus. Entfielen 2006 auf den Zweiten Gesundheitsmarkt laut der Analyse des Bundeswirtschaftsministeriums 85 Milliarden Euro, hat er bis zum Jahr 2017 bereits ein stattliches Volumen von 121 Milliarden Euro erreicht. Das Bundesgesundheitsministerium wies im Juni 2018 darauf hin, dass die demografische Entwicklung in Deutschland, der medizinisch-technische Fortschritt und das wachsende Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung zu einer zusätzlichen Nachfrage an herkömmlichen professionellen Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Betreuung, aber auch an Produkten und Dienstleistungen des Zweiten Gesundheitsmarktes führen.
Der demografische Wandel in unserer Gesellschaft ist bereits seit Jahren von einer sinkenden Anzahl von Menschen im jüngeren Lebensalter und gleichzeitig von einer steigenden Anzahl älterer Menschen gekennzeichnet. Einen Überblick über die Alterung unserer Gesellschaft vermittelt das Statistische Bundesamt in der Broschüre Ältere Menschen in Deutschland und der EU. Danach waren Ende 2014 in Deutschland 22,2 Millionen Menschen und damit mehr als jeder Vierte (27 % der Bevölkerung) 60 Jahre und älter. 2050 wird voraussichtlich sogar mehr als jeder Dritte (38 %) der Generation 60plus angehören. Besonders deutlich zeigt sich die zunehmende Alterung der Gesellschaft in der wachsenden Zahl Hochbetagter. Lebten 2014 in Deutschland gut 4,5 Millionen Menschen, die 80 Jahre oder älter waren, werden es 2050 fast 10 Millionen sein. Verantwortlich für diese Entwicklung sind mehrere Faktoren. Zu nennen sind hier die Babyboomer, wie die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre genannt werden, die inzwischen nach und nach das Rentenalter erreichen. Hinzu kommt, dass die Menschen immer länger leben. Seit Ende des 19. Jahrhunderts hat sich die Lebenserwartung des Menschen mehr als verdoppelt und liegt heute für neugeborene Jungen bei 78 Jahren und für neugeborene Mädchen bei 83 Jahren. Mit höherem Lebensalter der Menschen wird auch die Nachfrage an Fußpflege im Allgemeinen und an medizinischer Fußpflege im Besonderen größer werden. Nicht nur, weil ältere Menschen gesund, fit und gepflegt sein wollen und dabei speziell auch bei der Pflege der Füße mit zunehmendem Lebensalter professionelle Unterstützung benötigen, sondern weil das Alter ebenso Krankheiten mit sich bringt, die eine Fußpflege erforderlich machen.
Zudem ist professionelle Fußpflege für eine Reihe weiterer Personengruppen von entscheidender Bedeutung. Dazu gehören Sportler, deren Füße infolge sportlicher Überbelastung durch einen Spezialisten versorgt werden müssen.
Eine andere Problemgruppe sind Menschen, deren Füße unter der Mode leiden oder gelitten haben. Aber auch Kinder können bereits mit Fußproblemen konfrontiert sein. Das Tragen unpassender Kinderschuhe ist weiter verbreitet als man annehmen möchte. Und natürlich wird Fußpflege durch einen Fachmann von Kunden einfach auch deshalb nachgefragt, um den Füßen und damit dem gesamten Körper etwas Gutes zu tun, gesunde Füße zu pflegen und gesund zu erhalten, eine entspannende Fußbehandlung zu genießen und sich über schön gepflegte Füße und Nägel zu freuen.
Es spricht also vieles dafür, sich in das Abenteuer Existenzgründung zu begeben. Allerdings nicht jeder ist für die Selbstständigkeit geeignet. Das ist selbstverständlich keine Wertung, sondern lediglich eine Feststellung. Jeder potenzielle Existenzgründer sollte zunächst herausfinden, ob eine berufliche Selbstständigkeit auch wirklich das Richtige für ihn ist, um sich später bittere Enttäuschungen zu ersparen. Niemand muss zum Unternehmer geboren sein. Auch gibt es nicht den Unternehmertyp schlechthin. Dennoch gibt es eine Reihe von Gründereigenschaften, die erfolgreiche Unternehmer auszeichnen.
Wichtige Fragen, mit denen sich angehende Unternehmer auseinandersetzen müssen, sind:
◆ Wie muss ein schlüssiges Praxiskonzept aussehen, damit es vor Banken und auf dem Markt bestehen kann?
◆ Verfüge ich über ausreichend kaufmännische Kenntnisse?
◆ Welche Fördermittel kommen für mich infrage?
◆ Wo ist der richtige Standort für meine Praxis?
◆ Wer sind meine Kunden/Patienten?
◆ Wer und wo sind meine Konkurrenten?
◆ Welche Genehmigungen brauche ich?
◆ Bringen mir Familie und Freunde Verständnis und Rückhalt entgegen?
◆ Wo finde ich kompetente Beratung?
Wer sich auf den Weg in die Selbstständigkeit macht, wird mit außergewöhnlichen Herausforderungen konfrontiert werden und muss – vor allem in der Startphase – zu Höchstleistungen bereit sein. Neben fachlichen Qualifikationen und persönlichen Kompetenzen sind für eine erfolgreiche Gründung die Geschäftsidee, eine solide Finanzierung und betriebswirtschaftliches Know-how ebenso von Bedeutung. Entscheidend für eine erfolgreiche Gründung sind eine gewissenhafte Vorbereitung und Planung. Risiken und ein eventuelles Scheitern können dadurch zwar nicht völlig verhindert, aber auf jeden Fall deutlich minimiert werden.
Allerdings sind Existenzgründer heute bei der Bewältigung all dieser Anforderungen nicht mehr völlig auf sich selbst gestellt. Vielmehr wurde in Deutschland eine öffentliche Förderinfrastruktur mit einem breitgefächerten Finanzierungs- und Beratungsangebot aufgebaut, die im weltweiten Ländervergleich sogar Platz 1 belegt. Nutzen Sie das Angebot und beschaffen Sie sich all die Informationen, die Sie für die Praxisgründung benötigen. So gerüstet, gelingt es am einfachsten, die zahlreichen Fallen und Stolpersteine auf dem Weg zur eigenen Praxis zu überwinden.
Vor dem Start gilt es also, eine jede Menge von Fragen abzuklären und Informationen zu sammeln. Aber Halt! Werden Sie nicht kopfscheu! Bei all den Aufgaben, die in den kommenden Wochen und Monaten zu bewältigen sind, will dieser Ratgeber Ihnen wichtige Tipps und Hinweise geben. Übrigens: Wenn nötig, wird an verschiedenen Stellen auch auf unterschiedliche Aspekte bei der Gründung einer medizinischen und kosmetischen Fußpflegepraxis eingegangen. So richtet sich der Ratgeber nicht ausschließlich an medizinische Fußpfleger bzw. Podologen, sondern auch an Praxisgründer, die sich auf die Pflege gesunder Füße und deren Gesunderhaltung konzentrieren.
Natürlich kann dieser Ratgeber das individuelle Gespräch und die persönliche Beratung nicht ersetzen, er will Sie aber bei der Vorbereitung auf die Beratungsgespräche mit Experten vom Gründungsberater, Bankberater über Steuerberater bis hin zu Vertreter der juristischen Berufe unterstützen. Dafür bietet der Ratgeber zahlreiche Checklisten, Literaturverweise und Internet-Adressen von Anlaufstellen, die weiterhelfen können.
Mit einer Mixtur aus fundiertem Fachwissen in Theorie und Praxis, Kontaktfreudigkeit, sicherem Auftreten auf der einen Seite und unternehmerischem Know-how gepaart mit einem guten Gespür für unternehmerische Entscheidungen auf der anderen werden Sie gute Chancen haben, eine Fußpflegepraxis mit Erfolg zu gründen und mit ihr auch auf Dauer erfolgreich zu sein.
Viel Erfolg mit dem Start in die berufliche Selbstständigkeit wünscht Ihnen herzlichst
Ihre Susanne Ahrndt
München, den 29. April 2020
2 Die Gründerperson
Der erste Schritt zur erfolgreichen Gründung einer Fußpflegepraxis ist die Selbstprüfung. Schließlich handelt es sich um eine Entscheidung, die Ihr künftiges Leben grundlegend umkrempeln wird. Hinterfragen Sie kritisch, warum Sie sich selbstständig machen wollen und ob Unternehmer sein für Sie überhaupt das Richtige ist. Sie müssen natürlich nicht als Praxisgründer zum Unternehmer geboren sein. Doch Sie sollten bestimmte persönliche Grundvoraussetzungen mitbringen, um auf Dauer auf eigenen Füßen stehen zu können.
Der Entschluss, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen, erfordert Mut und ist eine enorme Herausforderung. Vor allem in der Gründungs- und Startphase, müssen Sie mit besonderen Belastungen und Anforderungen rechnen und bereit sein, diese anzunehmen und zu meistern. Schließlich muss jeder, der sich selbstständig machen will, wissen, dass Unternehmertum auch immer mit Risikobereitschaft verbunden ist.
Lesen Sie in diesem Kapitel, welche Überlegungen Ihnen helfen können bei der Frage, ob Sie wirklich ein Unternehmertyp sind und über die persönliche Eignung für eine selbstständige Tätigkeit verfügen.
2.1 Selbstständig oder doch besser angestellt?
Ohne Zweifel bringt der Gang in die Selbstständigkeit Veränderungen mit sich, die von ganz anderem Ausmaß sind als bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes. Als Unternehmer müssen Sie im wahrsten Sinne des Wortes etwas unternehmen, um sich auf dem Markt zu behaupten und Ihre Existenz zu sichern. Der Alltag, auch der Ihrer Familie, wird sich verändern. Sie werden weniger freie Zeit für Hobbys und Freunde haben.
Eine eigene Praxis bedeutet auch, dass Sie wesentlich mehr Zeit in die Arbeit investieren müssen, als wenn Sie angestellt wären. Geregelte Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche sind passé. Nach der Tätigkeit als Fußpfleger/Podologe wartet am Abend oder am Wochenende noch Büroarbeit (Abrechnungen und andere Verwaltungsaufgaben).
Das Einkommen wird insbesondere in den ersten Jahren nach der Praxisgründung stark schwanken. Auch wenn eine angestellte Tätigkeit keine absolute Sicherheit vor Arbeitsplatzverlust bedeutet, so ist doch immer noch eine gewisse Sicherheit durch einen Arbeitsvertrag sowie tarifliche und gesetzliche Regelungen gegeben. Wer also immer schon von einer festen Anstellung z. B. als Podologe in einer Fußambulanz für Diabetiker oder als Fußpfleger im Spa-Bereich eines Wellness-Hotels geträumt hat, für den wäre es wahrscheinlich doch besser, diesen Weg zielstrebig zu verfolgen.
Kommt der Wunsch einer Praxisgründung nicht aus dem Inneren des Herzens und ist der Gründer von seinem Konzept und vom Erfolg nicht ohne Einschränkung überzeugt, wird es für den Betroffenen sehr schwer werden, notwendige Energie und Ausdauer aufzubringen, Belastungen standzuhalten, Probleme (z. B. mit Lieferanten oder Kunden) zu lösen und letztendlich sein Vorhaben dauerhaft zum Erfolg zu führen.
Eine Praxisgründung als ungeliebte Notlösung kann nicht gut gehen. Dann besteht nämlich die Gefahr, dass die Gründung von Anfang an eine halbherzige Angelegenheit wird und der Gründer bei den ersten Schwierigkeiten und Rückschlägen vorzeitig aufgibt. Wichtig ist, dass Sie bei Ihren Überlegungen immer daran denken: Ob angestellt oder selbstständig tätig, weder das eine noch das andere ist positiv oder negativ zu bewerten. Wofür Sie sich auch entscheiden, es kommt nur darauf an, dass Sie für sich die richtige Entscheidung treffen.
Ein grundlegender Faktor für eine erfolgreiche Praxisgründung ist – wie die Psychologen sagen – die Selbstmotivation oder innere Motivation. Gemeint ist damit die Bereitschaft, jeden Tag aufs Neue etwas Bestimmtes zu tun und zu leisten sowie der Wille, damit Erfolg zu haben.
Erfolgreiche Unternehmer verfolgen ihre Ziele und Pläne mit Freude, innerem Engagement und – man könnte auch sagen – mit Leidenschaft. Sie sind sich der Vorteile bewusst, die eine Selbstständigkeit mit sich bringt. Sie kennen aber auch die Nachteile, betrachten diese allerdings anstelle von Bedrohung eher als Chance und Herausforderung nach dem Motto: Probleme sind zum Lösen da!
Trotz positiver Grundeinstellung, exakter Planung und Vorbereitung kann Ihnen niemand eine Erfolgsgarantie für Ihre Gründung geben. Die Möglichkeit, dass man seine Vorstellungen nicht wunschgemäß verwirklichen kann oder eventuell sogar scheitert, darf nicht ignoriert werden und muss im Fall des Falles auch seelisch zu verkraften sein. Bevor Sie sich entscheiden, eine eigene Praxis zu eröffnen, sollten Sie die Vor- und Nachteile einer selbstständigen Tätigkeit abwägen. Denn jeder Unternehmer muss bereit sein, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Das gilt sowohl für Erfolge als auch für Misserfolge und Rückschläge.
Siehe Info: Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit
Neben dem Ob sollten Sie auch herausfinden, warum Sie eine eigene Praxis gründen wollen. Für den Schritt in die Selbstständigkeit gibt es viele Gründe. Dabei sind nicht nur die Motive selbst maßgebend, sondern deren Intensität. Davon schließlich hängt Ihre positive Einstellung und Selbstmotivation zu Ihrem Projekt ab. Denn je mehr sich ein Mensch wünscht, seine Idee mit Erfolg – vorausgesetzt sie ist realistisch und durchführbar – umzusetzen und seine Ziele zu erreichen, umso mehr Einsatz- und Leistungsbereitschaft wird er aufbringen. Wer an seine Fähigkeiten glaubt, einen starken Willen und Durchsetzungsvermögen mitbringt und außerdem von seinem Konzept überzeugt ist, erfüllt bereits wichtige Voraussetzungen, um als Gründer erfolgreich zu sein.
Siehe Checkliste: Gründungsmotive
2.2 Persönliche Erfolgsfaktoren
Neben hoher Selbstmotivation und der Fähigkeit zur inneren Hingabe gibt es eine Reihe weiterer Fähigkeiten und Talente, die Gründer aufweisen sollten, wenn sie auf Dauer Erfolg haben wollen.
Hierzu zählen:
| Selbstvertrauen,Selbstdisziplin,Einsatzbereitschaft,Entscheidungsfreudigkeit,Organisationstalent,Mut zum überschaubaren Risiko,Verantwortungsbewusstsein,Verkaufsgeschick,Gespür für das Geschäft,Erfolgswille,Ehrgeiz,Leistungsorientierung,Zielstrebigkeit,Lernfähigkeit,Führungsstärke, | Überzeugungskraft,Konfliktfähigkeit,Streben nach Unabhängigkeit,Kreativität,Flexibilität,Belastbarkeit,Ausdauer,Durchsetzungskraft,Beharrlichkeit,Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit,Begeisterungsfähigkeit,Teamfähigkeit,Stressresistenz,Fähigkeit zum Networking. |
Diese Persönlichkeitsmerkmale machen deutlich, dass in Ihnen in einem gewissen Umfang das Zeug zum Manager stecken muss. Natürlich sind nicht alle Persönlichkeitsfaktoren bei jedem Gründer gleich stark ausgeprägt. Wichtig ist, dass man sich seiner Stärken und Schwächen bewusst ist und die Stärken ausbaut und versucht, die Schwächen auszugleichen. Existenzgründungsberater empfehlen, nicht zuviel Zeit zum Verbessern von Schwächen aufzuwenden, sondern diese soweit auszugleichen, dass man als Unternehmer zurechtkommt. Eine gute Möglichkeit, Schwächen zu kompensieren, kann z. B. eine Teamgründung sein, in der die Gründer sich in den persönlichen Eigenschaften ergänzen; der eine kann z. B. gut networken und ist kommunikativ, der andere ist besonders kreativ und hat ein gutes Gespür fürs Geschäft.
2.3 Zusätzliche Faktoren
Neben einer fundierten Ausbildung als Fußpfleger/Podologe und der persönlichen Eignung zum Unternehmer sollten Ihnen Themen wie Buchführung, Finanzierungsplanung, Kostenrechnung, Steuern oder – falls Sie Mitarbeiter einstellen wollen – Personalwesen nicht fremd sein. Kaufmännisches und betriebswirtschaftliches Know-how ist für den Erfolg unentbehrlich, weshalb Sie vor dem Start Defizite auf diesem Gebiet unbedingt ausgleichen sollten. Nach der Gründung, also nach Eröffnung der Praxis, ist höchstwahrscheinlich die Zeit zu knapp dafür. Eine Möglichkeit, die Wissenslücken zu schließen, ist der Besuch von Existenzgründerseminaren, wie sie von den örtlichen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angeboten werden .
Siehe Kapitel 19: Die kompetente Beratung
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Berufserfahrung. Sammeln Sie nach der Ausbildung zunächst als Mitarbeiter in der Praxis Erfahrung. Auf diese Weise lernen Sie nicht nur den Praxisablauf im Alltag, sondern auch durch Beobachten, Sehen und Mitarbeiten die zusätzlichen Aufgaben eines Praxisinhabers kennen. Nutzen Sie die Zeit auch zum Networking, sodass Sie als Gründer auf bereits bestehende Kontakte zurückgreifen können. Gerade im Dienstleistungsbereich sind persönliche Kontakte mitentscheidend für den unternehmerischen Erfolg.
Berufserfahrung geht auch mit einem weiteren Faktor einher, der bei einer erfolgreichen Gründung eine wichtige Rolle spielt: Branchenkenntnisse. Sie sollten Ihre Branche kennen, die Struktur, den Markt und die Preise. Wissen Sie über Möglichkeiten, Grenzen und Marktlücken Bescheid, hilft es Ihnen, Ihre eigenen Chancen besser einzuschätzen und ein für Sie passendes Konzept zu entwickeln.
Damit sich das Praxiskonzept auf dem Markt bewährt und den erwünschten Erfolg bringt, sollte sich die Geschäftsidee durch so genannte Alleinstellungsmerkmale auszeichnen. Dadurch bekommt die Praxis eine bestimmte Prägung und Ausrichtung, sodass sich die Kunden von den angebotenen Dienstleistungen angesprochen fühlen und sich zur Nachfrage entscheiden, also einen Termin in Ihrem Fußpflegestudio vereinbaren.
Siehe Kapitel 3: Die Geschäftsidee
Zudem sollten Sie die finanziellen Voraussetzungen realistisch prüfen und sich des Rückhalts Ihrer Familie vergewissern. So früh wie möglich sollten Sie daher Ihr familiäres Umfeld in die Planungen miteinbeziehen. Vielleicht kann Ihr Ehepartner oder Lebensgefährte Sie sogar während der in der Regel noch umsatzschwachen Anlaufphase finanziell unterstützen. Aber es ist schon eine enorme Erleichterung, wenn er oder sie bereit ist, bei Problemen zuzuhören und mit Ihnen zusammen nach Lösungen zu suchen. Insbesondere Frauen, die sich selbstständig machen wollen, müssen von Anfang an darauf achten, dass die Doppelbelastung zwischen Familie und Existenzaufbau nicht zur Zerreißprobe wird.
Siehe Kapitel 10: Kapitalbedarf, Kosten und Umsatz, Kapitel 11: Woher kommt das Startkapital? sowie Kapitel 4: Immer mehr Gründerinnen
2.4 Das Gründerprofil im Test
Bevor Sie mit der Praxisgründung starten, sollten Sie deshalb unbedingt Ihre eigene Persönlichkeit und Ihre persönlichen Voraussetzungen und Qualifikationen kritisch auf den Prüfstand stellen.
Siehe Checkliste: Gründerprofil
Sich objektiv selbst einzuschätzen, ist keine einfache Aufgabe. Bitten Sie daher auch die Familie sowie Freunde oder gute Bekannte, Sie ebenfalls zu beurteilen. Es kann für Ihr weiteres Vorgehen nur von Nutzen sein zu wissen, in welchen Punkten Selbst- und Fremdeinschätzung voneinander abweichen und wie Sie von anderen gesehen werden. Wenn andere ein anderes Bild von Ihnen als Sie selbst haben, was könnten die Gründe dafür sein? Sprechen Sie diese Punkte an.
2.5 Das Scheitern von Gründungen
Einer der bedeutendsten Erfolgsfaktoren ist die Person des Gründers. Die Persönlichkeit des Gründers trägt entscheidend zum Gelingen einer erfolgreichen Existenzgründung bei. Daneben gibt es aber auch eine Reihe von Stolpersteinen und Fallstricken auf dem Weg zum eigenen Unternehmen zu überwinden. Das fängt bereits mit persönlichen Befürchtungen an, im Falle eines Scheiterns gesellschaftlich, im privaten Bereich oder auch von Kreditgebern als „gescheitert“ diskriminiert zu werden. Die Angst vor dem Scheitern in Deutschland ist tatsächlich ein vergleichsweise häufiges Gründungshemmnis. Das geht aus dem Global Entrepreneurship Monitor (GEM) Länderbericht Deutschland 2017/18 hervor, für den das RKW Kompetenzzentrum in Deutschland gemeinsam mit dem Institut für Wirtschafts- und Kulturgeographie der Leibniz-Universität Hannover Daten erhoben und ausgewertet hat. Demnach gaben rund 42 % der 18- bis 64-Jährigen hierzulande die Angst vor dem Scheitern als einen Grund an, die sie vor einer Unternehmensgründung abhalte. Bezüglich dieses Faktors befindet sich Deutschland im Mittelfeld der 24 analysierten, strukturell vergleichbaren Länder. Am häufigsten haben nach dem GEM die Menschen in Griechenland Angst davor, dass ihr Weg in die Selbstständigkeit nicht funktioniert (70,2 %). „Noch immer machen sich in Deutschland vergleichsweise wenig Menschen mit einem eigenen Unternehmen selbstständig“, kommentiert Dr. Natalia Gorynia-Pfeffer, Projektleiterin des RKW Kompetenzzentrums, die Analyse und fährt fort: „Die Angst vor dem Scheitern spielt dabei sicher eine große Rolle, denn viele Menschen haben nicht nur Angst davor, aus finanzieller Sicht zu scheitern, sondern dadurch auch ihren gesellschaftlichen Status einbüßen zu müssen. Daher ist es zwingend notwendig, in Deutschland eine fehlerfreundliche Unternehmenskultur zu etablieren – die sogenannte Kultur der zweiten Chance.“ Die Daten des GEM zeigen aber auch, dass 58 % der 18- bis 64-jährigen Deutschen die Angst vor dem Scheitern nicht von einer Gründung abhalten würde.
Darüber hinaus stellt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Gründerreport 2018 fest, dass viele Gründer mittlerweile ihr Gründungsvorhaben besser vorbreitet starten und sich in IHK-Gründungsseminaren und Einstiegsgesprächen das nötige Rüstzeug aneignen. Doch ist der Prozentsatz der Existenzgründer, die in punkto Gründung Wissenslücken aufweisen, immer noch beachtlich. So haben 38 % Defizite im kaufmännischen Bereich: Preiskalkulation, Kostenrechnung, Betriebswirtschaft. Offenbar besteht häufig z. B. auch Unklarheit darüber, was die Geschäftsidee besonders auszeichnet. So haben sich 35 % der angehenden Unternehmer zu wenig Gedanken über den Kundennutzen gemacht und 32 % haben nur ungenaue Vorstellungen darüber, welche Zielgruppen sie überhaupt erreichen wollen. Um kritische Situationen oder gar ein Scheitern der Gründung vorzubeugen, gilt deshalb nach wie vor, dass sich jeder Gründer die typischen Pleite-Ursachen bewusst machen sollte:
Finanzierungsmängel: Der Gründer hat den kurzfristigen Kapitalbedarf falsch eingeschätzt. Ist aber zu wenig Geld vorhanden, um laufende Rechnungen zu bezahlen, sind Zahlungsschwierigkeiten vorprogrammiert.
Informationsdefizite: Aufgrund zu geringer Branchenkenntnisse hat der Gründer die Nachfrage und die Konkurrenz falsch eingeschätzt.
Qualifikationsmängel: Bei der fachlichen Qualifikation sind Gründer meistens gut gerüstet. Häufig kümmern sich Gründer zu wenig um das kaufmännische und unternehmerische Know-how.
Mängel in der Planung: Das Unternehmen gerät in Schwierigkeiten, weil der Gründer Gründung und Aufbau seines Unternehmens schlecht oder fehlerhaft geplant oder eine gute Planung nicht eingehalten hat.
Überschätzung der Betriebsleistung: Die Erwartungen des Gründers waren zu optimistisch, weil er den Markt falsch beurteilt hat. Oftmals stehen auch die erzielten Umsätze nicht im Verhältnis zu den Kosten und Investitionen.
Familienprobleme: Ein nicht zu unterschätzender Faktor für das Scheitern eines jungen Unternehmens sind Probleme in der Familie wie z. B. Trennung, Krankheit oder mangelnde Akzeptanz der Familie für die Existenzgründung.
Besonders kritisch sind, wie die Erfahrung zeigt, die ersten drei Jahre nach der Gründung! Ein umfassendes Bild über das Gründungsgeschehen in Deutschland vermittelt der alljährliche KfW-Gründungsmonitor, der auf Antworten von 50.000 zufällig ausgewählten, in Deutschland ansässigen Personen basiert, die im Rahmen einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung zum Thema Existenzgründung interviewt wurden. Hierbei wird das gesamte Gründerspektrum erfasst: Ob Voll- oder Nebenerwerb, ob Freiberufler oder Gewerbetreibender, ob Neugründung oder Übernahme. Wie bereits in vorausgegangenen Jahren gilt auch im KfW-Gründungsmonitor 2018 für die Abbruchrate von Existenzgründungen die 3-30-Faustregel: Danach beenden im Lauf von drei Geschäftsjahren rund 30 % der Gründer ihre Existenzgründung wieder.
„Der weitaus größte Teil der Existenzgründer“, so das Fazit des Gründungsmonitors, „bricht aus persönlichen Gründen ab, ohne unmittelbaren wirtschaftlichen Zwang.“ Gründe, die Existenzgründung wieder aufzugeben, sind für 33 % der Gründungsabbrecher z. B. familiäre Belastung, Stress, Krankheit oder Unzufriedenheit mit dem erzielten Einkommen. In 16 % der Fälle war eine bessere Jobalternative die Ursache. „Auch sind viele Gründungen von vornherein befristet geplant“, heißt es im Gründungsmonitor 2018, „insbesondere Nebenerwerbsgründungen.“
Dass die Ursachen, wenn ein junges Unternehmen freiwillig ohne Not geschlossen wird, häufig in der Persönlichkeit und der persönlichen Situation des Gründers zu suchen sind, zeigt zudem die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beim Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Auftrag gegebene Studie Ursachen für das Scheitern junger Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens aus dem Jahr 2010. Auch hier lassen sich 42 % aller Marktaustritte junger Unternehmen auf persönliche und nicht auf wirtschaftliche oder finanzielle Gründe zurückzuführen. Mit 36 % sind enttäuschte Einkommenserwartungen der Hauptgrund, warum die Unternehmen freiwillig ohne wirtschaftlichen Zwang geschlossen wurden, gefolgt von Gründen, die in der Familie liegen (29 %), die stressbedingt (28 %) und auf die Gesundheit zurückzuführen sind (25 %). Außerdem war fast einem Viertel der Unternehmen (23 %) die persönliche Haftung zu groß. Knapp ein Fünftel der Unternehmer (19 %) schätzten ihre eigene Risikobereitschaft für zu gering ein. „Dies kann darauf hindeuten“, so folgern die Autoren der Studie, „dass sich Unternehmer ex ante nicht vollständig der großen Risiken bewusst sind, die sie auch ganz persönlich mit der Selbstständigkeit eingehen, bzw. dass diese falsch eingeschätzt wurden.“
Ohne Zweifel, der Dreh- und Angelpunkt bei einer Existenzgründung ist die Person des Gründers und sein Wissen und Können. Daneben gibt es aber auch Risiken, die ein Gründer nicht beeinflussen kann wie äußere Einflüsse. Das können plötzliche Änderungen im Kundenverhalten, Senkung der allgemeinen Kaufkraft, Änderung der Gesetze oder neue Vorschriften sein, wodurch sich die Einnahmen vermindern oder ausbleiben.
Fazit: Der Weg zur eigenen Fußpflegepraxis ist vergleichbar mit einem Parcours mit zahlreichen Stolperfallen und Hürden, die es zu meistern gilt. Die damit einhergehenden Belastungen und Anforderungen dürfen nicht unterschätzt werden.
| Info: Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit | |
| Vorteile | Nachteile |
| ◆ Unabhängig arbeiten ◆ Eigenverantwortlich handeln ◆ Entscheidungen selbstständig treffen ◆ Eigene Leistungsfähigkeit steigern sowie kreative und innovative Talente nutzen und ausbauen ◆ Höheres Einkommen erzielen ◆ Steuerliche Vorteile nutzen ◆ Arbeitszeiten flexibel und frei einteilen ◆ Höheres gesellschaftliches Ansehen genießen | ◆ Kein geregeltes und sicheres Einkommen ◆ Keine geregelten Arbeits- und Urlaubszeiten ◆ Großer Arbeitseinsatz (zumindest in der Anfangsphase), was mit hohen psychischen und physischen Belastungen verbunden ist ◆ Weniger oder kaum noch Freizeit für Familie, Freunde oder Hobbys oder Vereinsaktivitäten ◆ Risiken sind wesentlich höher als bei einer abhängigen Tätigkeit z. B. durch: ◆ wachsenden Konkurrenzdruck ◆ Forderungsausfällen ◆ Steuernachzahlungen ◆ Auswirkungen der Gesundheitsreform ◆ Wegfall betrieblicher Sonder- oder Sozialleistungen ◆ Eigenständige persönliche Absicherung wie Kranken- oder Altersversicherung |
| Checkliste: Gründungsmotive | |
| Beweggründe: Bewerten Sie Ihre Beweggründe von 1 (= sehr wichtig) bis 5 (= unwichtig) | Wie stark sind Ihre Beweggründe? 1 2 3 4 5 |
| Einen Lebenstraum erfüllen | |
| Eigene Ideen verwirklichen | |
| Selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten | |
| Sich nach keinen Vorgesetzten richten müssen | |
| Sein Hobby zum Beruf machen | |
| Etwas tun, was man schon immer wollte | |
| Ein höheres soziales Ansehen erreichen | |
| Mehr Geld verdienen | |
| Arbeitszeit flexibel einteilen | |
| Mehr Freiraum für die Familie haben | |
| Möglichkeit, Beruf mit Familie besser vereinbaren | |
| Arbeitsfreude erhöhen | |
| Häufiger Erfolgserlebnisse erleben | |
| Arbeitslosigkeit beenden | |
| Angst, arbeitslos zu werden | |
| Fußpflegepraxis als Familienunternehmen erhalten | |
| Eine günstige Gelegenheit beim Schopf packen | |
| Checkliste: Gründerprofil Fortsetzung | ||
| Je häufiger Sie mit „Ja“ antworten, umso eher erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. Übrigens halten Sie sich immer vor Augen, dass es weder positiv noch negativ zu bewerten ist, ob jemand eine Unternehmerpersönlichkeit ist oder nicht. Also antworten Sie ehrlich! | ||
| Persönliche Eigenschaften | ja | nein |
| Besitzen Sie ein gesundes Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl? | ||
| Bringen Sie genügend Ausdauer und Durchhaltevermögen mit? | ||
| Sind Sie fähig zur Eigenmotivation? | ||
| Haben Sie genug Selbstdisziplin? | ||
| Können Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren, ohne sich ständig ablenken zu lassen? | ||
| Sind Sie körperlich und geistig fit und genügend belastbar? | ||
| Kennen Sie die Grenzen Ihrer Leistungsfähigkeit? | ||
| Können Sie auf geregelte Arbeits- und Urlaubszeiten verzichten? | ||
| Sind Sie bereit, länger zu arbeiten als Ihre Mitarbeiter? | ||
| Können Sie sich selber Ziele setzen und diese auch ohne Druck von Vorgesetzten selbstständig verfolgen? | ||
| Sind Sie leistungs- und erfolgsorientiert? | ||
| Können Sie andere überzeugen und für Ihre Ideen gewinnen? | ||
| Checkliste: Gründerprofil | ||
| Je häufiger Sie mit „Ja“ antworten, umso eher erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. Übrigens halten Sie sich immer vor Augen, dass es weder positiv noch negativ zu bewerten ist, ob jemand eine Unternehmerpersönlichkeit ist oder nicht. Also antworten Sie ehrlich! | ||
| Gehen Sie gerne mit Menschen um? | ||
| Besitzen Sie Einfühlungsvermögen? | ||
| Können Sie andere Menschen führen und motivieren? | ||
| Sind Sie fähig zur Selbstkritik? | ||
| Können Sie auch Kritik von anderen annehmen und damit umgehen? | ||
| Sind Sie offen für Neues und innovativ? | ||
| Sind Sie flexibel und spontan? | ||
| Sind Sie kreativ? | ||
| Haben Sie Mut zum kalkulierten Risiko? | ||
| Besitzen Sie Durchsetzungsvermögen und können Sie, im Fall des Falles, Kompromisse zu machen? | ||
| Sind Sie bereit, für Ihr Handeln Verantwortung zu übernehmen? | ||
| Bleiben Sie auch in Stresssituationen gelassen? | ||
| Sind Sie entscheidungsfreudig? | ||
| Persönliche Eigenschaften Fortsetzung | ja | nein |
| Schieben Sie unangenehme Themen nicht auf die „lange Bank“, sondern erledigen Sie diese so schnell wie möglich? | ||
| Können Sie Krisen, Rückschläge und Enttäuschungen psychisch verkraften und durchstehen? | ||
| Wirken Sie vertrauenswürdig? | ||
| Ist Ihr Auftreten sicher und sympathisch? | ||
| Fachliche Situation | ||
| Haben Sie bereits ausreichend Berufserfahrung? | ||
| Konnten Sie bereits Führungserfahrungen sammeln? | ||
| Verfügen Sie über kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse? | ||
| Sind Sie bereit, kaufmännische/betriebswirtschaftliche Defizite durch Weiterbildung auszugleichen? | ||
| Haben Sie Branchenkenntnisse und kennen Sie die neuesten Marktentwicklungen? | ||
| Kennen Sie das Dienstleistungsangebot Ihrer Konkurrenten? | ||
| Sind Sie bereit, sich auf Ihrem Fachgebiet „medizinische Fußpflege“ immer auf dem neuesten Stand zu halten? | ||
| Sind Sie mit der für die Podologiepraxis/Fußpflegepraxis möglichen Computersoftware bereits vertraut? | ||
| Können Sie aus Ihrer bisherigen Tätigkeit Kontakte zu Lieferanten, Kunden/Patienten oder möglichen Auftraggebern (z. B. Krankenhäuser, Altenheime etc.) nutzen? | ||
| Haben Sie Talent zum Verkaufen? |
| Persönliche Eigenschaften Fortsetzung | ||
| Finanzielle Voraussetzungen | ||
| Verfügen Sie über gewisse finanzielle Reserven? | ||
| Kann Ihr Ehe- oder Lebenspartner zumindest in der Startphase mit ihrem laufenden Einkommen für den gemeinsamen Lebensunterhalt aufkommen? | ||
| Besitzen Sie andere sichere Einkommensquellen, sodass Sie zunächst auf ein Einkommen aus Ihrer Praxis verzichten könnten? | ||
| Würden Ihnen Freunde oder Verwandte ein Darlehen gewähren? | ||
| Familiäres Umfeld | ||
| Steht Ihre Familie hinter Ihren Plänen? | ||
| Ist Ihre Familie bereit, Ihnen den Rücken freizuhalten? | ||
| Wird Ihre Familie und/oder Ihr Freundeskreis die durch die Selbstständigkeit bedingte Mehrarbeit, lange Arbeitszeit und knappe Freizeit akzeptieren können? |
3 Die Geschäftsidee
Zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort, das richtige Produkt ist das Geheimnis einer guten Geschäftsidee, der Basis jeder erfolgreichen Unternehmensgründung. Die Geschäftsidee macht den Anfang und je früher man sich darüber klar wird, umso besser. Schließlich bauen alle künftigen Planungen und Entscheidungen darauf auf.
Als Fußpfleger/Podologe sind Sie hinsichtlich fachlicher Qualifikation sicher bestens gerüstet und können möglicherweise sogar bereits eine mehrjährige Berufserfahrung vorweisen. Vielleicht fragen Sie sich jetzt, Ihre Geschäftsidee, eine Fußpflegepraxis zu gründen, sei doch eindeutig – oder nicht? Sicher, die Richtung ist vorgegeben! Aber damit Kunden und/oder Patienten auf Ihre Praxis aufmerksam werden und nicht nur einmal, sondern immer wieder zu Ihnen kommen, sollten Sie Ihrer Praxis ein unverkennbares Profil geben und so Ihr Unternehmen durch eindeutige Positionierung im Markt auf Dauer mit Erfolg etablieren.
Lesen Sie in diesem Kapitel, wie es gelingt, eine geeignete Geschäftsidee zu entwickeln, mit der Sie sich von Mitbewerbern abheben können. Sie haben bereits konkrete Vorstellungen? Herzlichen Glückwunsch! Allerdings: Auch eine noch so gut klingende Geschäftsidee sollte erst dann umgesetzt werden, wenn sie die Prüfung auf Markttauglichkeit bestanden hat, also wirkliche Chancen hat, sich am Markt durchzusetzen. Gehen Sie bei der Verwirklichung Ihrer Idee zielstrebig vor, aber seien Sie stets offen für Verbesserungen, Anpassungen oder Veränderungen.
Wussten Sie, dass nur 5 % aller Geschäftsideen, mit denen sich Jungunternehmer jedes Jahr hierzulande selbstständig machen, tatsächlich neu sind? Und 50 % dieser neuen Ideen stammen ursprünglich aus den USA. Damit sind über 95 % der Gründungsideen Kopien, sogenannte Me-too-Produkte und völlig neue Ideen eher die Ausnahme. Mit anderen Worten: Eine Geschäftsidee muss nicht vollkommen neu sein, um erfolgreich ein Unternehmen zu gründen. Oft reicht es schon aus, bewährte Ideen als Vorbilder aufzugreifen und zu übernehmen, diese zu verbessern, auf Bedürfnisse und Wünsche der Kunden abzustimmen oder auch auf andere Märkte zu übertragen.
Sie müssen also keinesfalls eine Podologiepraxis oder ein Fußpflegestudio neu erfinden, sollten aber nach Möglichkeiten suchen, wie Sie sich von Wettbewerbern unterscheiden und einen erkennbaren Nutzen und Vorteil für Ihre Kunden und Patienten bieten können. Bei Unternehmen mit gleichartigem Angebot geht es darum, Alleinstellungsmerkmale, sogenannte Unique Selling Proposition (USP), herauszuarbeiten, um sich von Konkurrenzangeboten abzuheben und sich im Markt sichtbar zu machen.
Entwickeln Sie eine Vision, wie Ihre Praxis einmal aussehen soll, mit welchem Angebot Sie auf den Markt kommen und bestehen wollen, welche Kunden/Patienten zu Ihnen kommen werden. Überlegen Sie, welche Zielgruppen Sie erreichen wollen. Spielen Sie mit Ihren Gedanken, träumen Sie ruhig ein bisschen und nutzen Sie auch sogenannte Kreativitätstechniken, um Ihre eigenen Ideen zu entwickeln.
Siehe Info: Kreativitätstechniken zur Ideenfindung
3.1 Tipps zur Ideensuche
Was Sie in der Orientierungsphase, in der Sie sich als Gründer zurzeit befinden, vor allem brauchen, sind Informationen. Wertvolle Informationsquellen sind das Lesen von Fachzeitschriften und der Besuch von Fachmessen und -kongressen, wie z. B. der Besuch der jedes Jahr im Frühjahr stattfindenden Beauty International in Düsseldorf oder der im Herbst in Kassel stattfindenden FUSS. Auch das Gespräch mit Kollegen, Mitbewerbern und Kunden, Weiterbildungsmaßnahmen oder Internetrecherchen kann Ihre Kreativität ankurbeln. Durchleuchten Sie ganz systematisch Ihre Branche zu allen Aspekten rund um die Fußpflege und informieren Sie sich auch über angrenzende Bereiche. Um ein gelungenes Konzept zu entwickeln, sind gute Branchenkenntnisse das A und O.
Verfolgen Sie aber auch politische und rechtliche Entwicklungen (z. B. neue Zulassungsempfehlungen für Heilmittelerbringer) sowie die allgemeine wirtschaftliche Lage. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind gesellschaftliche Entwicklungen wie etwa der demografische Wandel, das wachsende Gesundheitsbewusstsein, Streben nach Nachhaltigkeit oder das zunehmende Umweltbewusstsein.
3.1.1 Trends
Weniger geeignet für ein dauerhaftes Konzept sind aktuelle Modeerscheinungen, da es sich hierbei nur um kurzfristige Vorlieben oder saisonale Highlights handelt, mit denen man nur ebenso kurzfristig Geld verdienen kann. Dagegen können sich ernsthafte Marktchancen aus Trends ergeben. Darunter versteht man Entwicklungen, die fünf bis 15 Jahre andauern und weite Teile der Bevölkerung erfassen können. Achten Sie beim Planen nicht nur auf Trends im Bereich Fußpflege, fragen Sie sich auch, welche Trends aus dem Bereich der Kosmetik, der Nailbranche oder Spa- und Wellness-Bereich für Ihr Praxiskonzept interessant sein könnten.
Ohne Zweifel hat bspw. der nun schon seit Jahren anhaltende Wellness- und Gesundheitstrend auch den Bereich der Fußpflege erreicht. Die Trendforschung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich hierbei um keine kurzlebige Modeerscheinung, sondern vielmehr sogar einen Megatrend handelt, der die künftige Entwicklung unserer Wirtschaft und Gesellschaft prägen wird. Tatsächlich hat sich die Nachfrage nach Wellnessleistungen heute zu einem Milliardenmarkt entwickelt und wie aktuelle Marktdaten zeigen ist der Wellness-Trend unaufhaltsam auf Wachstumskurs.
Laut dem Global Wellness Institute (GWI) wurden weltweit 2015 3,7 Milliarden US-Dollar und 2017 sogar 4,2 Milliarden US-Dollar für Wellness-Leistungen und Wellness-Produkte umgesetzt. In den Jahren von 2015 bis 2017 ist nach dem vom GWI veröffentlichten Global Wellness Economy Monitor 2018 die globale Wellnesswirtschaft jährlich um 6,4 % gewachsen und damit fast zweimal so schnell als die Weltwirtschaft (3,6 %). Der Monitor teilt die Wellnesswirtschaft in 10 Sektoren ein, die im Einzelnen 2017 folgende Jahresumsätze erzielten:
◆ Persönliche Pflege, Beauty und Anti-Aging: 1082,9 Mrd. US$
◆ Gesunde Ernährung und Abnehmen: 702,1 Mrd. US$
◆ Wellness-Tourismus: 639,4 Mrd. US$
◆ Fitness und Body Mind: 595,4 Mrd. US$
◆ Prävention, Personalisierte Medizin, Public Health: 574,8 Mrd. US$
◆ Traditionelle und komplementäre Medizin: 359,7 Mrd. US$
◆ Wellness-Lifestyle Immobilienwirtschaft: 134,3 Mrd. US$
◆ Spa-Industrie: 118,8 Mrd. US$
◆ Thermal- und Mineralbad: 56,2 Mrd. US$
◆ Betriebliche Gesundheitsförderung: 47,5 Mrd. US$
Ständig wachsender Nachfrage erfreut sich insbesondere der Wellness-Urlaub im Hotel. Nach dem Global Wellness Institut gab es 2017 830 Millionen Wellnessreisen weltweit. Allein in Deutschland waren es 66 Millionen Wellnessreisen, bei denen 65,7 Mio. US$ ausgegeben wurden. Nach dem Global Wellness Institute wächst der Wellness-Tourismus bis 2022 voraussichtlich jedes Jahr um 7,5 % und die Ausgaben werden von 2017 bis 2022 von 639,4 Mrd. US$ auf 919 Mrd. US$ ansteigen.
Mittlerweile erwirtschaftet die Wellness-Industrie 5,3 % der globalen Wirtschaftsleistung, wobei die Wellnessausgaben mit 4,2 Billionen US$ mehr als der Hälfte der gesamten weltweiten Gesundheitsausgaben (7,3 Billionen US$) entsprechen.
Der Marketing-Experte Bernd Eberle beschreibt in dem Buch Wellness und Gesundheit als Marketingimpuls. Wie Sie den Mega-Trend für Ihre Produkte nutzen, dass es eine Vielzahl von Entwicklungen gibt, die unmittelbar mit dem Gesundheitstrend zusammenhängen. Dazu gehören neben der demografischen Veränderung unserer Gesellschaft auch z. B. Veränderungen der Arbeitswelt und die daraus resultierenden Defizite und Bedürfnisse sowie technische Entwicklungen wie Innovationen in der Gesundheitsprävention und der Medizin.
Aber auch die Entwicklung der Wirtschaft und der damit verbundene Wohlstand sind von erheblicher Bedeutung. Der wichtigste Einflussfaktor ist, stellt Bernd Eberle fest, die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft: „Wenn die Menschen immer älter werden, haben sie andere Bedürfnisse und Konsumgewohnheiten, die vorwiegend mit dem Gesundheitsaspekt zu tun haben.“ Ein wichtiger Aspekt des Gesundheitstrends ist die ganzheitliche Sichtweise, die den modernen Gesundheitsbegriff umfasst. „Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialem Wohlbefindens, nicht nur die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen“, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits Ende der 1940er Jahre definiert hat.
Inzwischen wurde das Gesundheitsverständnis weiterentwickelt, sodass in Europa darunter verstanden wird: „Gesundheit ist die Fähigkeit und Motivation, ein wirtschaftlich und sozial aktives Leben zu führen.“ Diese Sichtweise hat inzwischen auch den Kosmetik- und Körperpflegemittelmarkt mit Pflegekonzepten erreicht, die nicht nur einzelne Wirkungen, sondern den ganzen Menschen in den Mittelpunkt stellen. So haben verschiedene Ausrüsterfirmen von Fußpflegepraxen neben Utensilien für die klassische Fußbehandlung heutzutage auch aufeinander abgestimmte Pflegeprodukte für Wellness-Treatments zum Entspannen, Verwöhnen und Wohlfühlen im Programm. Vielleicht könnte ja gerade dieser ganzheitliche Ansatz ein interessanter Aspekt bei der Entwicklung eines Konzepts für Ihr Studio oder Ihre Praxis sein. Denn ohne Zweifel: Eine wichtige Voraussetzung für das Wohlbefinden eines Menschen ist, dass es den Füßen gut geht.
3.1.2 Marktnischen
Aber auch eine Marktlücke, die Sie etwa beim Erforschen Ihrer Branche vor Ort entdeckt haben, kann die Basis für Ihr Praxiskonzept sein. Vielleicht gibt es z. B. Kunden/Patienten, die bisher von Ihrer Konkurrenz noch nicht oder nicht ausreichend angesprochen und bedient worden sind? Ist das Marktpotential dieser Zielgruppe groß genug, können Sie sich auf diese Zielgruppe spezialisieren und – wenn nicht – zumindest einen Schwerpunkt in Ihrem Leistungsangebot setzen. Wie auch immer! Auf jeden Fall haben Sie eine Nische gefunden. Sie können für ein bestimmtes Problem oder ein bestimmtes Bedürfnis eine Lösung anbieten und sich damit zugleich von anderen Konkurrenzangeboten unterscheiden.
3.1.3 Kundennutzen – Zusatznutzen
Wer als Unternehmer auf Dauer erfolgreich sein will, sollte stets sein Angebot auch aus dem Blickwinkel seiner Kunden betrachten und hinterfragen, ob sein Angebot von Nutzen ist und ob es deren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Denn nur wenn die angebotenen Leistungen vom Kunden nachgefragt werden, kann es einem Unternehmen gelingen, den nötigen Umsatz und Gewinn zu erwirtschaften und sich langfristig auf dem Markt zu behaupten.
Als Fußpfleger/Podologe können Sie aufgrund Ihrer Berufserfahrung gut einschätzen, wie es um die Nachfrage der Standardleistungen einer Fußpflege-Praxis bestellt ist. Damit sich jedoch potentielle Kunden/Patienten ganz speziell für das Leistungsangebot Ihrer Fußpflegepraxis interessieren und gewinnen lassen, müssen diese einen Nutzen und einen Vorteil für sich erkennen. Um sich von Mitbewerbern abzuheben, sollten Sie sich als Praxisgründer deshalb folgende Fragen stellen:
◆ Kann das vor Ort bestehende Angebot noch verbessert werden?
◆ Kann das Angebot noch besser auf die vorhandene Kundenstruktur angepasst werden?
◆ Gibt es Wünsche oder Bedürfnisse, die bisher nicht berücksichtigt worden sind?
◆ Können bei den Kunden neue, bisher unbekannte Wünsche geweckt werden?
Nach dem Motto: Warum sollen die Kunden ausgerechnet zu Ihnen kommen? Warum sollen Sie sich erneut behandeln lassen? Welche Besonderheit hat Ihre Praxis zu bieten? gilt es herauszustellen, welche besondere Zielsetzung Sie mit Ihrem Vorhaben verbinden, um den Kundennutzen sichtbar zu machen. Um sich einen Vorsprung vor der Konkurrenz zu sichern, müssen Sie allerdings nicht unbedingt eine brandneue Idee entwickeln. Oft reicht schon die Summe vieler Kleinigkeiten, wodurch Sie Ihrer Praxis das gewisse Etwas geben und für Ihre Kunden besonders attraktiv machen. Das können Details sein wie:
◆ eine verkehrsgünstige Lage,
◆ ein angenehmes Ambiente,
◆ besonders kundenfreundliche Öffnungszeiten (am Abend oder Samstagvormittag),
◆ keine langen Wartezeiten,
◆ eine Tasse Kaffee zur Begrüßung,
◆ ein Wasserspender im Wartezimmer zur Selbstbedienung,
◆ Ihr freundliches und kompetentes Auftreten,
◆ individuelle Beratung,
◆ spezielle Serviceangebote aus dem Bereich Kosmetik oder Wellness,
◆ regelmäßige Hausbesuche als Serviceleistung.
Es gibt unzählige Möglichkeiten, wie Sie das Basisangebot Ihrer Fußpflegepraxis aufpeppen und dadurch Kunden/Patienten binden können. Im Marketing-Vokabular spricht man von Servicepolitik. Schauen Sie auch, was die Konkurrenz in diesem Punkt zu bieten hat – die eine oder andere Idee abzukupfern ist durchaus erlaubt.
3.1.4 Spezialisierung
Hinzu kommt, dass die Aus- und Weiterbildung auf dem Fachgebiet der Fußpflege eine Reihe von Spezialisierungen eröffnet, z. B.:
◆ im medizinischen Bereich auf Fußbehandlungen für Patienten mit Rheuma oder Diabetes,
◆ auf bestimmte Zielgruppen wie Senioren, Sportler oder Kinder,
◆ auf Kooperationen mit angrenzenden Berufen wie Diabetologen, Orthopädieschuhmacher, Ernährungsberater, Gesundheitsberater oder anderen freien Heilberuflern wie z. B. Physiotherapeuten.
Halten Sie zudem mit Ihren Qualifikationen, die Sie bisher erworben haben, nicht hinter den Berg. Vielmehr sollten Sie damit glänzen. Bauen Sie beim Schmieden Ihres Praxiskonzepts darauf auf. Denn Ihre Qualifikationen zeichnen Sie als Profi aus, wodurch Sie gegenüber der Konkurrenz an Gewicht gewinnen.
3.1.5 Glaubwürdigkeit
Unabhängig davon, auf welcher Idee aufbauend Sie das Angebot Ihrer Praxis planen, gilt schließlich: Machen Sie sich nur mit dem Konzept selbstständig, das auch wirklich zu Ihnen passt. Denn Ihre Persönlichkeit samt Ihrer Stärken und Schwächen, Wünsche, Talente und Erfahrungen trägt maßgeblich zur unverwechselbaren Identität Ihrer Praxis bei. Ihr persönliches Profil ist ein Erfolgsfaktor, der garantiert von niemandem kopiert werden kann.
Entscheidend für Ihren Erfolg ist außerdem, dass Sie von Ihrer Idee hundertprozentig überzeugt sind. Nur dann wird es Ihnen gelingen, potentielle Geldgeber von der Ernsthaftigkeit Ihres Vorhabens zu überzeugen. Zudem können Sie eine mögliche Durststrecke in der Anfangsphase leichter durchstehen, wenn Sie voll und ganz hinter Ihrem Konzept stehen.
Aber auch Ihre möglichen Kunden/Patienten werden Ihnen das nötige Vertrauen entgegenbringen und gerne wieder kommen, wenn alles stimmig ist. Somit ist es auch eine ganz persönliche Angelegenheit, den Wunsch zu verwirklichen, ein Fußpflegestudio zu gründen. Daraus folgt: Sie können sich vieles von Ihren Mitbewerbern abschauen, aber letztendlich kommen Sie nicht darum herum, für sich ein ganz persönliches Unternehmenskonzept zu entwickeln.
3.2 Erfolg durch Marktforschung
Sie haben eine gute Geschäftsidee gefunden und sind von deren Erfolg überzeugt. Sie sind voll Elan und möchten sofort mit den Planungen für Ihre Praxis beginnen. Doch halt: Vor dem Start ist die Marktanalyse unverzichtbar.
Bevor Sie Entscheidungen treffen und investieren, sollten Sie den Markt erforschen; d. h., Sie sollten überprüfen, ob die Idee wirklich durchdacht ist und eine Chance auf dem Markt hat. Um diese Fragen beantworten zu können, müssen Sie zum einen herausfinden, wie es mit der Nachfrage für Ihr geplantes Angebot bestellt ist, und zum anderen systematisch die Kundenstruktur, Ihre Konkurrenten und Mitbewerber erkunden.
3.2.1 Die Zielgruppe
Wer auf Dauer erfolgreich sein will, sollte stets diejenigen Kunden und Patienten, die er ansprechen will, fest im Blick haben. Mit einer klaren Ausrichtung der Praxis unterstreichen Sie Ihre Kompetenz und stellen die Besonderheiten der Praxis heraus. Denn ein möglichst breites Konzept für alle und für jeden nach dem Motto Für alle Menschen, ob jung oder alt oder Für jeden mit Fußproblemen wirkt eher verwirrend auf potentielle Kunden oder Patienten. Hierbei können diese nur schwer einschätzen, „woran sie sind“, das heißt, ob deren Wünsche und Bedürfnisse tatsächlich bestens erfüllt werden.
3.2.1.1 Zielgruppe(n) definieren
Definieren Sie Ihre Zielgruppe(n), grenzen Sie die potentiellen Kunden und Patienten ein. Damit können Sie zum einen das Angebot auf deren Wünsche und Bedürfnisse passgenau zuschneiden und zum anderen angemessene Kommunikationsstrategien bspw. mittels Webseite, Flyer, Tag der offenen Tür, Aktionstage im Kindergarten, für Schüler, Senioren oder für die Zielgruppe „Mann“ etc. entwickeln und laufen nicht Gefahr, Zeit und Geld in fruchtlose Werbeaktivitäten zu stecken.
Sich für bestimmte Zielgruppen entscheiden, bedeutet natürlich aber nicht, dass nicht auch andere Kunden oder Patienten zu Ihnen in die Fußpflege-/Podologie-Praxis kommen können oder dürfen. Aber Zielgruppenorientierung ist ein wichtiger Aspekt für eine klare Marktpositionierung.
Bei der Definition einer Zielgruppe geht es um die Fragen, wer Ihre Dienstleistung „Fußpflege-Fußbehandlung“ kaufen wird, wie diese Menschen „ticken“, was treibt diese Menschen zur professionellen Fußpflege und von welchen Beweggründen lassen sie sich bei der Entscheidung für oder gegen eine Podologiepraxis oder ein Fußpflegestudio leiten. Während vielleicht die einen günstige Öffnungszeiten am Abend oder am Wochenende, ein hochmodernes Ambiente oder die Kombination von Fußbehandlung plus speziellen Wellness-Angeboten zu schätzen wissen, können für andere z. B. regelmäßige Hausbesuche, die Spezialisierung auf die Pflege von Diabetikerfüßen oder der sensible Umgang mit Kindern und deren Füßen ausschlaggebend sein. Schon diese wenigen Beispiele zeigen, wie unterschiedlich Zielgruppen sein können.
Beschreiben Sie deshalb so genau wie möglich Ihre potentiellen Kunden und Patienten anhand von sozidemografischen Merkmalen:
◆ Wie alt sind Ihre Kunden/Patienten?
◆ Sind Ihre Kunden/Patienten vor allem männlich oder weiblich?
◆ Über welches Einkommen verfügen sie?
◆ Was kennzeichnet Ihre Zielgruppe(n) darüber hinaus (bestimmte Lebenssituationen wie Familien, Single oder Rentner, Bildungsgrad, Berufstätigkeit, Wohnort, sportliche Aktivitäten, Hobbies, Urlaubsziele, Wertvorstellungen, Kaufverhalten, Preisbewusstsein)?
Nach der GEHWOL-Umfrage „Fußpflegetrends 2016“, einer repräsentativen Online-Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung unter 1.000 Frauen und Männern in Deutschland ab 18 Jahren (Oktober 2016), ist ein gestiegenes Bewusstsein für Körper, Schönheit und die Gesunderhaltung der Füße bei den 50- bis 59-Jährigen der Hauptantreiber zur Fußpflege. Gesunderhaltung der Füße ist in fast allen anderen jüngeren und älteren Altersgruppen ebenso der Hauptbeweggrund für die Fußpflege. Schöne Füße als Ausdruck eines gepflegten Äußeren sind jedoch für die Best Ager (41 %) wichtiger als für die Über-60-Jährigen (37 %) und die 40- bis 49-Jährigen (37 %).
Die Studie zeigt unter anderem auch, dass mit dem Alter die Bedeutung der Fußpflege zunimmt. Vor allem die Senioren (60 Jahre und älter) vertrauen ihre Füße dem Fußspezialisten an. Es sind auch die über-60-Jährigen, die die Wichtigkeit regelmäßiger Fußpflege mit der Schulnote 1,9 bewerten. Wer Senioren als Zielgruppe gewinnen will, muss sich darüber im Klaren sein, dass ältere Menschen nicht nur eine der wichtigsten Zielgruppen in der Fußpflege-/Podologiepraxis sind, sondern dass es sich bei der Generation 50plus um eine äußerst heterogene Zielgruppe handelt .
Siehe Info: Senioren als vielschichtige Zielgruppe
Weitere wichtige Aspekte bei der Charakterisierung von Zielgruppen sind die Finanzkraft und die Preissensibilität. Hierbei stellt sich die Frage, welchen Preis sich die anvisierte Zielgruppe leisten kann. Doch selbst bei einem hohen Einkommen sollte man sich fragen, welchen Preis die potenziellen Kunden/Patienten bereit sind zu zahlen. Denn selbst wenn diese könnten, heißt das nicht, dass sie automatisch dazu bereit sind, einen hohen Preis zu zahlen. Davon abgesehen sollte man sich darüber im Klaren sein, dass in der Regel derjenige, der besonders zahlungskräftig ist, auch besondere Qualität und einen entsprechend hohen Standard erwartet. Wer dagegen weniger Geld hat, hält eher Ausschau nach günstigen Preisen.
3.2.1.2 Die Informationsbeschaffung
Wichtig ist natürlich auch zu wissen, wie viele Kunden es überhaupt am Markt insgesamt gibt und wie viele davon erreicht werden können. Schließlich muss die Zielgruppe oder müssen die Zielgruppen, die Sie erreichen wollen, so groß sein, dass Sie durch Ihre Tätigkeit ein ausreichendes Einkommen erzielen können.
Was Kaufkraft und Kundenstruktur angeht, sind die Kammern und/oder Banken vor Ort die richtigen Ansprechpartner. Wichtige Planungsgrundlage für Ihre Dienstleistung ist darüber hinaus das statistische Datenmaterial Ihrer Gemeinde oder Stadt, das Ihnen eine Vielzahl von wertvollen Informationen zur Bevölkerungsstruktur (Einwohnerzahl, Altersstruktur der Bevölkerung), Wirtschaftsstruktur sowie zum Leben und Arbeiten der Menschen vor Ort liefert. Eine weitere interessante Informationsmöglichkeit sind für allgemeine Marktinformationen das Statistische Bundesamt (www.destatis.de) und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (www.diw.de).
3.2.2 Die Nachfrage
Treffen Sie mit Ihrem geplanten Angebot die Wünsche und Bedürfnisse der Zielgruppe(n), die Sie erreichen wollen? Suchen Sie hierzu das Gespräch mit Ihren potentiellen Kunden/Patienten, z. B. in Fußgängerzonen, Sport- und Fitnesszentren oder auch Altenheimen.
Eine Möglichkeit ist, dafür einen kleinen Fragebogen zu erstellen, in dem Sie Ihre Dienstleistung kurz vorstellen und dann z. B. fragen, ob das Angebot dem Bedarf entspricht, welche Leistungen konkret gewünscht werden und welche nicht, ob auch Hausbesuche erwünscht sind, welcher Service erwartet wird, ob es vor Ort Probleme oder Mängel gibt, die gelöst werden sollten usw. Allerdings gibt es bei der Gestaltung eines Fragebogens Einiges zu beachten. Es ist daher empfehlenswert, sich zunächst in die Thematik einzulesen. Unter den Stichworten Kundenbefragungen, Befragungen oder auch Marktforschung finden Sie reichlich Literatur im Buchhandel oder in der Bibliothek.
Als Podologe/Medizinischer Fußpfleger sollten Sie auch versuchen, Kontakt zu Ärzten, Selbsthilfegruppen oder örtlichen Krankenkassen sowie Krankenhäusern und Altenheimen oder auch Gesundheitsamt aufzunehmen, um eine Vorstellung über die Versorgungslage vor Ort und den notwendigen Bedarf an therapeutisch zu behandelnden Krankheitsbildern zu erhalten.
Um Angebot und Nachfrage auf einen Nenner zu bringen, ist es ratsam, auch Informationsgespräche mit Wettbewerbern zu führen. Am besten natürlich mit Kollegen aus anderen Städten und Orten, weil Sie dann dafür keine direkte Konkurrenz sind und doch auf diese Weise den einen oder anderen Tipp bekommen und von deren unternehmerischen Erfahrungen lernen können.
3.2.3 Die Konkurrenz
Recherchieren Sie bei Ihren Berufsverbänden. Nutzen Sie das Know-how über die Branchen- und Marktsituation der örtlichen Kammern, der Banken oder Sparkassen. Eine Fundquelle ist das örtliche Branchenbuch, z. B. die Gelben Seiten (www.gelbeseiten.de). Wichtige Recherchehilfen sind im Internet auch die Podologenlisten der Berufsverbände.
Verschaffen Sie sich auch optisch einen Überblick über die örtliche Konkurrenzsituation und Wettbewerbsdichte, indem Sie auf einem Stadtplan oder einer Landkarte mit Hilfe von Stecknadeln mit bunten Köpfen markieren, wo sich Podologie-/Fußpflegepraxen befinden. Da sich Ihre Mitbewerber in der Öffentlichkeit bekannt machen müssen, sollten Sie die öffentlich zugänglichen Informationen eingehend studieren, wie z. B. Flyer, Werbeprospekte, Preislisten oder auch Internetauftritte. Analysieren Sie die Stärken und Schwächen Ihrer Mitbewerber (Angebot, Preise, Ausstattung, Ambiente, Öffnungszeiten, Parkplätze, Hausbesuche usw.). Sehen Sie eine Möglichkeit, sich von den Mitbewerbern abzuheben – etwa durch eine Marktlücke, die Sie schließen können, durch Schwerpunkte, die Sie problemlos setzen können oder durch bestimmte Angebote, auf die Sie sich spezialisiert haben?
3.2.4 Die Analyse des Beschaffungsmarkts
Für die Umsetzung Ihrer Ideen benötigen Sie zuverlässige Lieferanten, die gute Qualität zu günstigem Preis liefern. Schon jetzt sollten Sie sich damit befassen, wer eventuell dafür in Frage kommen kann. Eine gute Möglichkeit ist etwa, sich auf Messen über Qualität, Preise, Rabatte, Zahlungsmodalitäten, Lieferbedingungen oder Serviceleistungen verschiedener Anbieter von Praxisausstattungen und Pflegeprodukten zu informieren und diese zu vergleichen.
Ob das geplante Angebot für Ihre Fußpflegepraxis tatsächlich auf dem Markt erfolgreich sein kann, bedarf also eingehender Prüfung. Wenn Sie die Checkliste: Geschäftsidee prüfen durcharbeiten, wissen Sie, wo noch Wissenslücken Ihrerseits vorhanden sind. Bevor Sie Ihre Pläne in die Tat umsetzen, sollten Sie diese Lücken schließen, dann ist noch genug Zeit dafür.
In der „Checkliste: Geschäftsidee prüfen“ sind wichtige Fragen zusammengestellt, um Ihr Vorhaben auf Markttauglichkeit zu überprüfen.
Wichtig: Halten Sie alle Informationen, die Sie sammeln, schriftlich fest. Denn Sie werden diese beim Erstellen des Businessplans, eine der wichtigsten Gründerpflichten, wieder benötigen.
Sie haben den Markt erkundet, wissen nun Bescheid über Ihre Zielgruppe(n), über Konkurrenten und Lieferanten, kennen Ihre Branche und sind sich über Ihr Angebot, in der Marketingfachsprache Produktpolitik genannt, klar geworden. Damit haben Sie bereits die ersten Schritte Ihres Marketingkonzeptes mit Erfolg absolviert.
Info: Kreativitätstechniken zur Ideenfindung
Will die zündende Idee nicht kommen, können Ihnen bei der Suche sogenannte Kreativitätstechniken eine wertvolle Hilfe sein. Am weitesten verbreitet und am leichtesten zu erlernen sind das Brainstorming und das Brainwriting. Das sind Techniken, die das kreative Denken anregen und die Sie in der Gruppe oder auch für sich alleine durchführen können.
Brainstorming wurde Ende der 1930er Jahre von dem Amerikaner Alex J. Osborn entwickelt und wird in der Regel in kleinen Gruppen abgehalten. Ziel ist, innerhalb von 20 bis 40 Minuten eine Vielzahl von neuen Ideen zu finden. Die Teilnehmer sollen sich spontan und frei äußern. Weder Kritik noch Wertung der Ideen oder Äußerungen sind erlaubt. Ein Protokollant wird bestimmt, der alle Ideen notiert. Auch die verrücktesten Ideen werden zunächst ohne Kommentar aufgeschrieben. Schließlich kann eine abwegige Idee Auslöser für brauchbare Einfälle sein. Ein weiterer Vorteil der Methode besteht darin, dass bereits geäußerte Ideen aufgegriffen, weiterentwickelt, abgewandelt oder mit einer anderen zu einer neuen Idee kombiniert werden können. Erst im Nachhinein werden alle gesammelten Einfälle bewertet, sortiert und weiterentwickelt. Brainstorming eignet sich sehr gut als Einstieg in ein Problem oder Thema, um Lösungsmöglichkeiten auszuloten. Brainstorming können Sie auch als Einzelperson hervorragend durchführen. Stellen Sie sich selbst eine Frage und schreiben Sie alle Ihre Gedanken dazu auf. Ohne zu bewerten, ohne zu kritisieren. Die Auswertung erfolgt später.
Ob das Finden von Ideen im Alleingang nicht effizienter ist als in der Gruppe, ist nicht eindeutig geklärt. Als interessante Alternative bietet sich zum Brainstorming das Brainwriting an, wobei mehrere Personen ihre Ideen und Gedanken für sich aufschreiben und dann als Gesamtergebnis zusammenstellen.
Eine Möglichkeit des Brainwritings ist die 635-Methode. Sechs Teilnehmer bekommen ein Formblatt mit drei Spalten und sechs Zeilen. Jeder Teilnehmer trägt drei Ideen innerhalb von fünf Minuten in eine Zeile ein und gibt das Blatt im Uhrzeigersinn weiter. Auch beim Brainwriting wird während des Schreibens weder kommentiert noch kritisiert. Innerhalb einer halben Stunde können im besten Fall auf diese Weise 108 neue Ideen gefunden werden. Vorteil der Methode ist, dass jeder Teilnehmer für sich ungestört arbeiten kann und sich durch die Ideen der anderen inspirieren lassen und diese weiterentwickeln kann. Brainwriting können Sie auch mit weniger als sechs Personen durchführen. Sogar als Einzelperson können Sie Brainwriting ausüben. Zeichen Sie sich ein Formblatt mit drei Spalten und drei Zeilen auf. Tragen Sie in die erste Zeile Ihre Ideen und Vorschläge ein und entwickeln Sie diese in der nächsten Zeile weiter und noch einmal in der dritten Zeile. Erst dann erfolgt das Sortieren und Bewerten.
Info: Senioren als vielschichtige Zielgruppe
Von der Pflege und Betreuung über barrierefreies Wohnen, seniorengerechten Handys, speziellen Kosmetikprodukten bis hin zu Autos mit ergonomischen Extras hat sie der Markt mittlerweile als interessante Zielgruppe mit hohem wirtschaftlichen Potenztial entdeckt. Die Rede ist von der Kundengruppe Generation 50plus, die u. a. auch Best Ager, Silver Ager, Golden Oldies oder Senior Citizens genannt wird, als gut informiert und loyal gilt und durchaus bereit ist, für einen sinnvollen Zusatznutzen etwas mehr Geld auszugeben.
Die deutsche Bevölkerung wird immer älter. Bis zum Jahr 2030 werden, so ist in der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Broschüre Ältere Menschen in Deutschland und der EU zu lesen, voraussichtlich 35 % der Bevölkerung und damit 28 Millionen Menschen 60 Jahre und älter sein. Daher ist es durchaus realistisch, dass auch in der Fußpflege ältere Menschen noch mehr als bisher als Kunden/Patienten an Bedeutung gewinnen werden. Wer sein Praxiskonzept nach den über 50-Jährigen ausrichten will, sollte sich bewusst sein, dass er eine ganz vielschichtige, stark differenzierte Zielgruppe, die bis zu drei Generationen umfasst, im Visier hat. So ist nicht erstaunlich, dass Wünsche und Bedürfnisse, aber auch die Potenziale älterer Menschen weit auseinander liegen können. Während die einen gut situiert sind und finanziell keine oder keine größeren Sorgen haben, kämpfen andere mit Altersarmut. Während die einen selbstständig ihr Leben gestalten, benötigen andere Unterstützung.
Eine Studie der Marktforschungsgruppe TNS Infratest (heute: Kantar TNS), zitiert in „FUSSPFLEGE AKTUELL“ (3/16), teilt die Über- 50-Jährigen in drei Cluster ein, die deutlich machen, dass es sich bei den Älteren um eine äußerst heterogene Zielgruppe handelt:
Die Erlebnisorientierten: Sie lieben es zu konsumieren, sind einkommensstark, leben besonders lustorientiert, treten zugleich aber auch kritisch auf und wollen überzeugt werden.
Die Passiven: Typische Merkmale sind eher zurückgezogene, stark traditionsverbundene Lebensweise. Nur wenn zwingend notwendig, werden Produkte und Dienstleistungen in Anspruch genommen.
Die kulturell Aktiven: Sie sind an Literatur, Oper und Theater interessiert, halten Kontakt zur Familie und zu Freunden, treiben Sport und sind aufgeschlossen gegenüber Produkten und Dienstleistungen.
Nach der Studie Ältere Menschen in Deutschland und der EU sind im EU-Vergleich die deutschen Seniorinnen und Senioren sehr kaufkräftig. Nur in Frankreich, Österreich und vor allem Luxemburg können sich Menschen ab 65 Jahren noch mehr für ihr Geld leisten. Laut Statistik finanzierten im Jahr 2014 in Deutschland 88 % der Generation 65plus den Lebensunterhalt durch Rente oder Pension, wobei es zwischen Frauen und Männern nach wie vor deutliche Unterschiede gibt. In Paargemeinschaften waren 25 % der älteren Frauen überwiegend auf die Einkünften ihrer Angehörigen, in der Regel von Ehe- oder Lebenspartner, angewiesen. Bei den gleichaltrigen Männern waren es lediglich 0,5 %. Lebten ältere Menschen ab 65 Jahren alleine, hatten 21 % der Frauen und 15 % der Männer ein monatliches Einkommen von weniger als 900 Euro. Die durchschnittliche Rente lag 2014 bei 805 Euro. Männer erhielten im Schnitt 1.037 Euro und Frauen 618 Euro. Allerdings weisen die Statistiker darauf hin, dass die Höhe der gesetzlichen Altersrente keine vollständige Auskunft über dem Lebensstandard älterer Menschen gibt. Zusätzliche Einkünfte können z. B. aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge, aus Vermögen oder Immobilien stammen.
Laut der oben erwähnten Altersstudie des Statistischen Bundesamtes fühlen sich drei Viertel der Menschen in Deutschland gesundheitlich fit. Erwartungsgemäß nehmen jedoch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit steigendem Lebensalter zu. Durch Krankheit oder Unfallverletzung beeinträchtigt fühlten sich 18 % bei den 65- bis 69-Jährigen, in der Altersgruppe der 70- bis 74-Jährigen sind es 21 % und bei den 75-Jährigen und älteren Menschen 28 %. Im Vergleich zur jüngeren Bevölkerung sind ältere Menschen häufiger übergewichtig, rauchen aber seltener.
Ältere Menschen fühlen sich heute geistig zehn bis 15 Jahre jünger. „Vergessen Sie alte Klischees und Vorurteile. Schauen Sie sich um – die „Älteren“ sind keine unbeholfenen, unmündigen, von Demenz geprägten Menschen, denen man über die Straße helfen muss“, stellen Helmut Muthers (Betriebswirt, ehemaliger Bankvorstand und Banksanierer) sowie Wolfgang Ronzal (Trainer und Unternehmensberater) in ihrem Buch 30 Minuten Marketing 50+ fest. Ältere Menschen wünschen sich, wertgeschätzt, beachtet, respektiert, ernst genommen und nicht wie Kinder behandelt zu werden. Ältere Kunden seien mit Grundwerten wie Ehrlichkeit, Fairness und Zuverlässigkeit zu gewinnen, erklären die Autoren. „Wer von älteren Menschen nur ihr Geld will, wird schnell entlarvt und verliert am Ende. Wer sich auf ihre Lebensinteressen konzentriert und ihnen mit Wertschätzung und Respekt begegnet, schafft sich eine gute Ausgangsposition für geschäftlichen Erfolg.“
Haben jüngere wie ältere Menschen ähnliche Erwartungen in punkto Service, was z. B. Freundlichkeit, Servicequalität oder Beratungskompetenz anbetrifft, sind es im Umgang mit Älteren oftmals besonders die kleinen Dinge des täglichen Lebens, die über den Geschäftserfolg entscheiden. „Leistungen, die Alltagsprobleme lösen, die den Menschen das Leben einfacher, bequemer, sicherer, wohnlicher, unterhaltsamer, humorvoller, schöner oder letztendlich lebenswerter machen“, so Helmut Muthers und Wolfgang Ronzal, „wecken Begeisterung“. Dazu gehören beispielsweise Aufmerksamkeiten, Pünktlichkeit und kleine Gesten wie die das höfliche Aufhalten der Türe, die freundliche Begrüßung, die persönliche Ansprache als Stammkunde, das Hinausbegleiten beim Abschied sowie das Einhalten von Terminen. Und wenn es doch einmal eine Wartezeit gibt, dann können ein Getränk oder eine aufrichtige Bitte um Entschuldigung Wunder wirken. Dies sind nur einige wenige Beispiele für die vielen Kleinigkeiten, die ältere Menschen besonders schätzen und als Basis für eine gute und dauerhafte Kunden-/Patientenbeziehung und schließlich auch für eine Weiterempfehlung nicht unterschätzt werden dürfen.
| Checkliste: Geschäftsidee prüfen | ||
| Fragen | ja | nein |
| Haben Sie eine Marktnische oder Angebotslücke entdeckt? | ||
| Sind Sie mit Ihrem Vorhaben auf der Höhe der Zeit und wissen Bescheid über aktuelle Branchenentwicklungen, aber auch über Trends, die Ihre potentiellen Kunden betreffen? | ||
| Gibt es Mitbewerber vor Ort? | ||
| Wenn es Mitbewerber gibt, wissen Sie wo? | ||
| Haben Sie sich über das Angebot der anderen Fußpflegepraxen informiert? | ||
| Haben Sie die Stärken und Schwächen Ihrer Konkurrenten erforscht? | ||
| Gibt es Besonderheiten in der Servicepolitik Ihrer Mitbewerber, wodurch die Kundenbindung gestärkt wird? | ||
| Kennen Sie die Preise, die Ihre Mitbewerber verlangen? | ||
| Haben Sie einen Überblick, wie sich Ihre Konkurrenten in der Öffentlichkeit präsentieren (PR, Werbung)? | ||
| Gibt es einen Marktführer vor Ort? | ||
| Wissen Sie, welche Marktanteile Ihre Mitbewerber haben? | ||
| Checkliste: Geschäftsidee prüfen | ||
| Fragen | ja | nein |
| Haben Sie eine Vorstellung, welchen Marktanteil in welchem Zeitraum Sie mit Ihrem Vorhaben erreichen möchten? | ||
| Wird das Angebot vor Ort durch Ihr Vorhaben nicht nur bereichert, sondern auch verbessert? | ||
| Weist Ihr Vorhaben Besonderheiten auf gegenüber dem Angebot Ihrer Konkurrenten? | ||
| Wollen Sie bestimmte Zielgruppen ansprechen? | ||
| Kennen Sie die Wünsche und Bedürfnisse Ihrer potentiellen Kunden/Patienten? | ||
| Bieten Sie mit Ihrem Vorhaben eine Lösung für bisher nicht zufrie- dengestellte Wünsche und -probleme von Kunden/Patienten an? | ||
| Wissen Sie über die Zusammensetzung der möglichen Kunden-/Patientengruppen Bescheid (z. B. Alter, Geschlecht, Einkommen, Berufe, Haushaltsgröße, Familien, Singles, Lebensstil)? | ||
| Fragen Fortsetzung | ja | nein |
| Gibt es für Ihre Praxisidee eine ausreichende Anzahl an Kunden und Patienten auf dem Markt? | ||
| Schätzen Sie das Kaufkraftvolumen Ihrer möglichen Kunden genügend hoch ein? | ||
| Können Sie beschreiben, welchen Nutzen Ihre Patienten und Kunden haben werden, wenn sie sich für eine Behandlung in Ihrer Praxis entscheiden? | ||
| Haben Sie sich bereits über mögliche Lieferanten und deren Angebot, Qualität, Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen etc. informiert? | ||
| Wissen Sie über aktuelle Entwicklungen Bescheid (Politik, Wirtschaft, Recht, Gesellschaft, Altersstruktur)? | ||
| Wird Ihr Vorhaben von diesen Entwicklungen beeinflusst? Wenn ja, wie? | ||
| Reichen für Ihr geplantes Vorhaben Ihre persönlichen, fachlichen, rechtlichen und kaufmännischen Kenntnisse aus? | ||
| Haben Sie sich ein Ziel gesetzt, bis wann Sie starten wollen? |
4 Frauen als Gründerinnen
Viele Frauen verwirklichen sich heutzutage den Traum von der Selbstständigkeit. Nach einer Studie der KfW Research, dem volkswirtschaftlichen Kompetenzzentrum der KfW-Bankengruppe, wurden 2016 rund 608.000 kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland von Frauen geführt (Volkwirtschaft Kompakt, Nr. 164, 21. August 2018). Die von Frauen geführten Unternehmen beschäftigten mit 3,1 Mio. Menschen 10 % aller Erwerbstätigen im Mittelstand und erzielten einen Umsatz von 297 Mrd. Euro. Aber auch die Existenzgründungszahlen zeigen, eine selbstständige Erwerbstätigkeit ist für Frauen heute zu einer wichtigen beruflichen Option geworden. Waren im Jahr 2002 34 % der Unternehmensgründungen von Frauen initiiert, liegt der Frauenanteil an den Gründungsaktivitäten mittlerweile bei 40 % (KfW Gründungsmonitor 2019). Aus den jährlichen Ausgaben des KfW Gründungsmonitors geht hervor, dass sich knapp 700.000 Frauen in den Jahren 2016 bis 2018 auf den Weg in die Selbstständigkeit gemacht haben.
4.1 Gründerinnen 45+ im Kommen
Warum Frauen in die Selbstständigkeit starten, dafür gibt es vielfältige Beweggründe. Flexiblere Arbeitszeitgestaltung und damit bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist einer davon. Eine wichtige Gruppe sind zudem Frauen, die in der Selbstständigkeit die Möglichkeit sehen, nach der Familienphase oder Veränderungen im privaten Bereich wieder in das Berufsleben einzusteigen (Wiedereinsteigerinnen). Andere Frauen stehen mitten im Beruf, haben aber das Gefühl, nicht weiterzukommen („gläserne Decke“) und wollen noch einmal neu durchstarten.
Was auch immer dazu drängt, sich auf das Abenteuer Existenzgründung einzulassen – seit Jahren zeichnet sich in Deutschland im Gründungsgeschehen der Trend ab, dass nicht nur immer mehr Frauen sich auf den Weg in die Selbstständigkeit machen, sondern zunehmend auch Existenzgründerinnen und Existenzgründer mittleren Alters. Der typische Gründer 45plus ist zwar immer noch männlich. Dennoch gewinnen laut der RKW-Studie Gründerinnen und Gründer ab dem mittleren Alter: Schlüsselfaktor für die Wirtschaft Frauen an der Altersgruppe 45plus zunehmend an Bedeutung: „Die Dynamik der Unternehmensgründungen in der Gruppe der 45+ scheint im besonderen Maße von Frauen bestimmt zu sein, denn immer mehr von ihnen wechseln in der Lebensmitte in die berufliche Selbstständigkeit“. In der RKW-Studie wird die Gründung durch Ältere als ein wachsendes Phänomen bezeichnet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert in der Broschüre Existenzgründungen im besten Alter, dass etwas mehr als ein Drittel aller Gründungen bereits auf das Konto von Menschen ab 45 Jahren gehen. Entscheidende Startvorteile älterer Gründerinnen und Gründer seien langjährige Lebens- und Berufserfahrung, Branchenkenntnisse, Führungserfahrung, Eigenkapital und eine gute Vernetzung. Allerdings haben es Frauen besonders mittleren Alters immer noch schwerer, ihr Vorhaben umzusetzen. Der RKW-Leitfaden für die Gründungsberatung 45plus stellt dazu fest, dass vor allem für ältere Gründerinnen besondere Hürden zu meistern sind, wie traditionelle Rollen- und Familienbilder, klassische Arbeitsaufteilung der Familienarbeit oder auch Normen und Werte, wonach das Unternehmertum immer noch als männliche Tätigkeit angesehen wird.
4.2 Typische Merkmale von weiblichen Gründungen
Frauen gründen anders als Männer, heißt es an anderer Stelle des RKW-Leitfadens: „Sie gründen meistens mit kleineren Geschäften oder starten als Soloselbstständige und gründen hauptsächlich im Bereich von sozialen oder personenbezogenen Dienstleistungen.“ Weiterhin wird darauf hin gewiesen, dass auch zum Teil brüchigere Lebens- und Erwerbsbiografien, zum Zeitpunkt der Gründung ein höheres Lebensalter und die Doppelbelastung Familie/Beruf, von der viele Frauen betroffen sind, die Entscheidung, sich selbstständig zu machen, beeinflussen. Die bundesweite gründerinnenagentur (bga) spricht von der Gründung als Lebensabschnittprojekt, in dem Frauen Unternehmensführung und Familienaufgaben miteinander vereinbaren. In der bga-Broschüre Wandel-Wirtschaft-Weichenstellung Unternehmensgründungen von Frauen im Fokus heißt es dazu: „So kombinieren immer mehr Frauen in einem bestimmten Lebensabschnitt eine abhängige Beschäftigung in Teilzeit mit einer selbstständigen Tätigkeit im Nebenerwerb.“
4.3 Spagat zwischen Familie und Beruf
Neben Anforderungen, die jeder Existenzgründer zu meistern hat, ist – wie Studien und Erfahrungen zeigen – für Frauen vor allem das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei einer Unternehmensgründung von besonderer Bedeutung. Für Existenzgründerinnen mit Familie ist daher ein ganzheitlicher Ansatz bei der Gründung wichtig, um Partner, Kinder, Haushalt und Selbstständigkeit unter einen Hut zu bringen.
Denn nach wie vor sind für Haushaltsführung und Kinderbetreuung meistens die Frauen zuständig, obwohl, wie der Monitor Familienforschung (Ausgabe 38 – September 2017) aufzeigt, eine partnerschaftlich-egalitäre Aufgabenteilung von einem beträchtlichen Teil der Elternpaare heute angestrebt wird. „Insbesondere bei der Kinderbetreuung wollen sich viele Väter intensiv beteiligen, unabhängig davon, ob sie nur mit 35 oder 55 Wochenstunden im Beruf tätig sind.“ Auch im Monitor Familienforschung (Ausgabe 37 – August 2017) findet es eine Mehrheit von 60 % der Eltern kleiner Kinder ideal, wenn beide im ähnlichen Umfang erwerbstätig sind und sich gleichermaßen um Familie und Haushalt kümmern. Die Realität sieht aber anders aus. Nur eine Minderheit, heißt es im 37. Monitor Familienforschung, lebe nach solch einem Modell. „Stattdessen entwickeln sich die Arbeitszeiten von Frauen und Männern nach der Familiengründung auseinander. Die meisten Paare leben nach der ersten Elternzeit, und oft auf Dauer, ein Modell, in welchem der Vater des Kindes weiterhin Vollzeit arbeitet, die Mutter jedoch in Teilzeit oder geringfügig erwerbstätig ist.“
4.4 Der maßgeschneiderte Arbeitsplatz
Um Familie und berufliche Tätigkeit zu vereinbaren, versuchen Frauen, wie die KfW-Studie Chefinnen im Mittelstand bereits 2011 aufgezeigt hat, mit Hilfe der Selbstständigkeit für sich einen maßgeschneiderten Arbeitsplatz zu schaffen. Um die Aufgaben als Mutter, Hausfrau, Partnerin und Unternehmerin in Einklang zu bringen, ziehen viele Frauen eine Nebenerwerbsgründung zunächst in Erwägung. Tatsächlich starten Frauen häufiger mit einem Nebenerwerb in die Selbstständigkeit als Männer. Bereits seit Jahren beginnen deutlich mehr als 60 % der Frauen ihre selbstständige Tätigkeit mit einer Nebenerwerbsgründung. Das spiegeln auch die Zahlen im KfW-Gründungsmonitor wider. Danach starteten 2017 32 % der Gründerinnen im Vollerwerb und 68 % im Nebenerwerb (2016: 31 zu 69 %). Dagegen begannen 48 % der Männer 2017 die selbstständige Erwerbstätigkeit im Vollerwerb (2016: 41 %). Betrachtet man alle Gründungen im Jahr 2017, waren Frauen mit 29 % an allen Vollerwerbsgründungen und mit 43 % an allen Nebenerwerbsgründungen beteiligt.
Die KfW-Research-Analyse Gründen mit Kindern: Mompreneurs bringen Familie und Beruf unter einem Hut macht zudem deutlich, dass für die meisten Mompreneurs, wie Gründerinnen mit minderjährigen Kindern genannt werden, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein herausragendes Gründungsmotiv darstellt. Mompreneurs starteten 2016 105.000 Existenzgründungen, was jeder sechsten Gründung entspricht. Die Aussage Ich habe mich beruflich selbstständig gemacht, um Beruf und Familie besser zu vereinen, trifft für knapp die Hälfte voll und ganz und für ein Viertel eher zu.
Doch nicht nur was die Aufnahme, sondern auch den Umfang einer selbstständigen Tätigkeit angeht, spielt die Familie nach der KfW-Research-Analyse eine herausragende Rolle. So ist für 38 % der Mompreneurs die Sorge Nummer eins die Sorge über eine zu hohe Belastung für Familie und Partnerschaft. Die Sorge um die Familie ist auch ein häufiger Grund, Gründungsvorhaben abzubrechen. Auch der Gründerreport 2018 des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) bestätigt, dass trotz hohem Gründungsinteresse viele Frauen das Gründungsvorhaben wieder aufgeben. So weist der DIHK-Gründerreport unter anderem daraufhin, dass viele gründungsinteressierten Frauen von großen Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Vollzeiterwerbstätigkeit und Familie berichten. Danach übertrifft der Frauenanteil sowohl bei den Einstiegsgesprächen als auch den Gründungsberatungen und den Seminaren der IHK die 40-%-Marke, aber lediglich 30 % der Frauen würden dann tatsächlich gründen.
Obwohl von allen Gründerinnen, die minderjährige Kinder haben, und auch von Gründerinnen ohne Kinder jeweils ein Drittel im Vollerwerb starten, treten auch bei Vollerwerbsgründungen nach der oben genannten KfW-Studie Mompreneurs der Familie zuliebe kürzer. Begrenzen Mompreneurs die Wochenarbeitszeit im Vollerwerb auf 36 Stunden, geben im Vergleich dazu Gründerinnen ohne Kinder und männliche Gründerkollegen an, im Schnitt 50 Stunden pro Woche für die selbstständige Tätigkeit aufzuwenden.
Die Balance zwischen familiären und beruflichen Verpflichtungen zu finden, ist für alle Beteiligten nicht einfach. Wird auch nach der Gründung immer noch keine zufriedenstellende Lösung gefunden, diesen gordischen Knoten zu lösen, ist eine Beratung ratsam, die zudem staatlich gefördert werden kann. Denn nach der Gründung eines kleinen oder mittleren Unternehmens oder nach der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, können Frauen bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Programms Förderung unternehmerischen Know-hows eine Förderung für eine spezielle Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beantragen.
Siehe Kapitel 19: Die kompetente Beratung
4.5 Die Absprache mit der Familie
Die Berufstätigkeit von Frauen ist heute selbstverständlich geworden, auch weitgehend der Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Dennoch ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer noch häufig ein echter Knackpunkt. Organisationstalent, gutes Zeitmanagement sowie die Unterstützung durch die Familie und/oder externe Hilfen sind notwendig, wenn der Spagat zwischen Familie und Beruf im Allgemeinen sowie Selbstständigkeit im Besonderen gelingen soll.
Unabdingbare Voraussetzung ist, dass Sie die Zeit für die Praxisgründung und spätere Praxisführung realistisch einschätzen. Das ist ziemlich schwierig, wenn man mit den Gründungsaktivitäten noch am Anfang steht. Am besten ist es, sich mit bereits etablierten Kolleginnen/Kollegen darüber auszutauschen. Leichter einschätzen lässt sich jedoch, wie viel Zeit für die familiären Verpflichtungen erforderlich ist. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass Sie die Anforderungen im Haushalt, in der Familie sowie in der Praxis aufgrund Ihres Könnens und Wissens meistern können, aber – bitte – nicht gleichzeitig und alles auf einmal.
Als Mutter und Praxisinhaberin haben Sie zwei Berufe, denen Sie gerecht werden müssen, ohne sich dabei zu überfordern und aufzureiben. Suchen Sie deshalb von Anfang an zusammen mit Ihrer Familie nach tragbaren Lösungen für sich, Ihre Familie und Ihre Selbstständigkeit und lassen Sie sich nicht von Ratschlägen wie Haushalt und Kinder erledigt man so nebenher oder als Hausfrau hat man ja ohnehin nicht viel zu tun in die Irre führen.
Bereits bei den Vorbereitungen zur Gründung sollten Gründerinnen daher ihre Familie mit einbeziehen. Denn für die Gründung einer Podologie-/Fußpflegepraxis gilt, wie für jedes andere Unternehmen natürlich auch: Eine Unternehmensgründung kann nur dann ein Erfolg werden, wenn die gesamte Familie voll und ganz hinter Ihrem Vorhaben steht. Eine gute Möglichkeit, die Familie über die Pläne zu informieren und herauszufinden, was Partner und – je nach Alter – Kinder davon halten, ist, den Familienrat einzuberufen. Wichtig ist, dass Sie als angehende Gründerin mögliche Vorbehalte Ihrer Familie ernst nehmen, aber zugleich klar machen, wie wichtig Ihnen die Selbstständigkeit ist und dass letztendlich die Familie auch davon profitiert, z. B. weil Sie aufgrund einer erfolgreichen Gründung mehr Lebensfreude und Zufriedenheit ausstrahlen werden – ganz abgesehen von den finanziellen Aspekten.
Unbedingt sollten Sie die Fragen in der Checkliste: Wie steht die Familie zu Ihren Plänen? mit der gesamten Familie durcharbeiten. Auf diese Weise können Sie herausfinden, welche Haltung Ihre Familie Ihrem Vorhaben gegenüber hat, ob Sie mit zuverlässiger Unterstützung rechnen können, ob alle Beteiligten bereit sind, Veränderungen im Familienalltag mitzutragen und inwieweit Sie externe Hilfen benötigen. Sprechen Sie auch über Notfälle. Wer springt ein, wenn ein Kind krank wird oder der Unterricht unverhofft ausfällt?
Siehe Checkliste: Wie steht die Familie zu Ihren Plänen?
4.6 Die Organisation der Kinderbetreuung
In welchem Umfang Kinderbetreuung notwendig wird, hängt natürlich von Anzahl und vom Alter der Kinder ab. Ideal ist, wenn man auf ein familiäres Netz von Großeltern, Geschwistern, Tanten oder Onkeln zurückgreifen kann. Da aber die Verwandtschaft, auch wenn sie in der Nähe wohnt, nicht überstrapaziert werden sollte, ist es auf jeden Fall sinnvoll, zusätzlich innerhalb des Bekannten- und Freundeskreises oder der Nachbarschaft zu netzwerken.
Trotz allem wird es in den wenigsten Fällen ganz ohne professionelle Kinderbetreuung nicht gehen. Wichtig ist daher, sich vor der Gründung nach einer Betreuung umzusehen – in vielen Fällen ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Es ist hinlänglich bekannt, und die permanente Diskussion rund um die Schaffung von Kinderkrippen oder dem Ausbau von Ganztagsschulen macht es zudem deutlich, dass es um die Kinderbetreuungsangebote in Deutschland immer noch nicht zum Besten steht. “In Ländern wie Dänemark oder Frankreich“, war bereits im Monitor Familienforschung von 2006 zu lesen, „die ein verlässliches durchgängiges Betreuungssystem bieten, planen Frauen bereits vor der Geburt ihren beruflichen Wiedereinstieg. Deutsche Frauen müssen erst abwarten, ob die aufwändige und problematische Organisation der Kinderbetreuung gelingt.“ Je nach Alter, den finanziellen Möglichkeiten, der Region und dem familiären Umfeld müssen in der Regel die Mütter einen ganz individuellen Mix aus verschiedensten Angeboten stricken – das heißt Betreuung mittels
◆ Verwandten, Bekannten, Freunden,
◆ Nachbarschaftshilfe,
◆ Krippe,
◆ Kindertagesstätten,
◆ Hort,
◆ private Elterninitiativen,
◆ Tagesmutter,
◆ Kinderfrau,
◆ Au-pair,
◆ Babysitter,
◆ Notmütter.
Siehe auch Info: Unterstützung bei der Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
4.7 Die Organisation des Haushalts
Neben der Betreuung der Kinder gilt es aber auch beizeiten die Frage zu klären, wie der Haushalt gemanagt werden soll – das gilt bereits während der Gründungsphase und natürlich erst recht, wenn Sie als Praxisinhaberin selbstständig sind. Signalisiert die Familie Bereitschaft zur Mitarbeit – wunderbar! Aber damit ist es noch nicht getan. Sie sollten sich darüber klar werden, wie viel Zeit Ihr Haushalt benötigt, welche Arbeiten anfallen und wer welche Aufgaben übernimmt.
Es gibt kein Patentrezept dafür, wie der Spagat zwischen Selbstständigkeit, Haushalt und Familie zu schaffen ist. Zu unterschiedlich sind die einzelnen Lebenssituationen. Um eine individuelle Lösung zu finden, sollten Sie zusammen mit Ihrer Familie die Fragen in der Checkliste: Den Haushalt organisieren durcharbeiten. Auf diese Weise erhalten Sie am besten einen Überblick, wie viel Zeit die familiären Pflichten in Anspruch nehmen. Die Checkliste ist zugleich eine gute Grundlage, um herauszufinden, ob Sie sich nicht doch Unterstützung durch eine Haushaltshilfe holen sollten.
Siehe Checkliste: Den Haushalt organisieren
4.8 Die Haushaltshilfe
Zugegeben: Eine gute Perle zu finden ist allerdings nicht einfach. Mund- zu-Mund-Propaganda oder Stellengesuche bzw. -angebote in Tageszeitungen oder Anzeigenblättern gehören zu den häufigsten Rekrutierungsmöglichkeiten. Eine forsa-Umfrage im Auftrag der Minijob-Zentrale zum Thema Haushaltshilfen im 21. Jahrhundert hat gezeigt, dass rund 74 % der Menschen in Deutschland, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, sich auf die Empfehlung von Familienangehörigen, Freunden und Nachbarn verlassen. Oft ist jedoch diese Form der Suche nicht nur langwierig, sondern bleibt häufig auch erfolglos. Das zeigt sich auch in der genannten forsa-Umfrage: Rund zwei Drittel der Deutschen (68 %) sind der Meinung, dass es heutzutage schwierig ist, eine gute und vertrauensvolle Haushaltshilfe zu finden.
Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen sind Dienstleistungsagenturen, kleine Unternehmer oder auch Selbstständige. Links von Agenturen für haushaltsnahe Dienstleistungen und weiteren Anbietern findet man im Internet, wenn man z. B. unter Begriff Haushalthilfe gesucht recherchiert. Darüber hinaus kann es sich lohnen, beim örtlichen Hausfrauenbund, bei Wohlfahrtsverbänden oder bei Reinigungsdiensten, die heutzutage auch für private Haushalte häufig Dienstleistungen anbieten, nachzufragen.
Eine deutschlandweite Suchmöglichkeit nach einer passenden Haushaltshilfe bietet zudem die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale. Hier können Haushalte nach einer Haushaltshilfe nicht nur kostenfrei suchen, sondern diese auch direkt kontaktieren. Die Minijob-Zentrale ist außerdem die zentrale Anlaufstelle für geringfügig Beschäftigte im Haushalt und Unternehmen und übernimmt den Einzug sämtlicher Abgaben für einen haushaltsnahen 450-Euro-Minijobber wie u. a. die Pauschalbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung, eine einheitlichen Pauschalsteuer und die Unfallversicherungsbeiträge.
Informationen inklusive der Broschüre „Minijobs in Privathaushalten“ zum Downloaden und Kontakt: www.minijob-zentrale.de
Neben einer wohltuenden Entlastung in Haushaltsangelegenheiten hilft eine Haushaltshilfe, die die Arbeit in einem Privathaushalt legal gegen Rechnung ausführt, auch beim Steuersparen. Wer einen selbstständigen Dienstleister oder eine Firma mit haushaltsnahen Dienstleistungen, wie z. B. putzen der Wohnung, beauftragt, oder eine Haushaltshilfe als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in eigenen Haushalt einstellt, kann dadurch seine Steuerschuld vermindern. Die in Rechnung gestellten Dienstleistungen können vom jeweiligen Haushalt mit 20 % der Aufwendungen von bis zu maximal 20,000 Euro/Jahr und damit bis zu einer Höhe von 4.000 Euro/Jahr in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wer eine Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs in seinen Privathaushalt angestellt hat, erhält 20 % der Aufwendungen, aber maximal 510 Euro pro Jahr als Steuerermäßigung.
Informationen www.minijob-zentrale.de sowie bei Ihrem Steuerberater
Noch ein Wort zu Gründerinnen, die mit Ehemann oder Lebenspartner in einem Zwei-Personen-Haushalt leben. Auch in einem kleinen Haushalt fällt Hausarbeit an, die erledigt werden muss. Wenn beide Partner beruflich derart eingespannt sind, dass die Zeit dafür fehlt, kann sich die Hausarbeit zu einer enormen Belastungsprobe entwickeln. Daher ein durchaus ernst gemeinter Ratschlag: Schätzen Sie den Zeitaufwand zur Führung Ihres kleinen Haushalts realistisch ein und überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehemann/Lebenspartner, z. B. den Bügeldienst von Wäschereien in Anspruch zu nehmen oder für ein paar Stunden pro Woche eine Haushaltshilfe zu engagieren. Sicherlich werden einige Zeitgenossen mit einem mitleidigen Lächeln darauf reagieren. Ignorieren Sie es einfach!
4.9 Die Netzwerkverknüpfung
Nicht nur für die privaten Belange sollten Frauen so viele Kontakte wie möglich knüpfen, sondern auch für berufliche Zwecke. Mittlerweile gibt es speziell für Existenzgründerinnen eine Vielzahl von Informationsangeboten und Netzwerken. Networking hat viele Facetten. Netzwerke sind nicht nur Anlaufstelle für neue Kontakte, sondern auch ideale Plattformen, um z. B. Erfahrungswissen auszutauschen, Kooperationspartner zu finden oder sich bei Existenzgründungs- und/oder Qualifizierungskursen weiterzubilden. Eine Übersicht über Netzwerke für Gründerinnen in Form von Arbeitskreisen, Stammtischen, Verbänden oder Vereinen in den einzelnen Bundesländern gibt es im Internet auf der Webseite der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) unter www.existenzgruenderinnen.de.
4.10 bundesweite gründerinnenagentur
Die bundesweite gründerinnenagentur (bga) wurde im Jahr 2004 gegründet und ist das erste und einzige deutschlandweite Kompetenz- und Servicezentrum zur unternehmerischen Selbstständigkeit von Frauen. Die bga berät Frauen über alle Branchen und Phasen der Existenzgründung, Festigung und Unternehmensnachfolge. Die bundesweite gründerinnenagentur wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg und dem Europäischen Sozialfond (ESF). Die bga fungiert für ganz Deutschland als zentrale Plattform für Kontakte und Informationen zur Veranstaltungen, Studien, Netzwerken und von Beratungsmöglichkeiten (von regionalen bis lokalen Gründungsinitiativen über die Kammern bis zu Serviceeinrichtungen). In der Rubrik „Beratung“ sind bundesweit Expertinnen und Experten sowie Beratungseinrichtungen aufgelistet, die sich speziell auf die Beratung von Existenzgründerinnen und solche, die es werden wollen, ausgerichtet haben.
Eine zentrale Telefonhotline bietet Erst- und Orientierungsberatung in allen Phasen des Gründungsprozesses, gibt Auskünfte zu Anlauf- und Beratungsstellen deutschlandweit und vermittelt Kontakte zu Expertinnen und Experten.
Zudem ist die gründerinnenagentur in allen 16 Bundesländern mit Regionalverantwortlichen vertreten, um Aktivitäten und Serviceleistungen zielgerecht zu gestalten. Ein Veranstaltungskalender informiert über speziell für Gründerinnen interessante Veranstaltungen, tagesaktuelle Neuigkeiten, Informationsmaterial und Literaturlisten, die für Gründerinnen interessant sind, sowie bga-Publikationen, Studien und bga-Tagungen zur Gründerinnenforschung runden das umfangreiche Angebot der gründerinnenagentur ab. Informationen und Kontakte zur bundesweiten gründerinnenagentur sind im Internet unter www.existernzgründerinnen.de abrufbar. Das Existenzgründerinnenportal ist zugleich ein ergänzendes Angebot zu den Informationen des BMWi-Existenzgründungsportal www.existenzgruender.de, das sich sowohl an Gründerinnen als auch Gründer richtet.
4.11 Frauen unternehmen
Auch wenn die Anzahl der Frauen, die jedes Jahr in die Selbstständigkeit starten, sechsstellig (siehe oben) ist, wird der Berufswunsch Unternehmerin immer noch nicht als eine Selbstverständlichkeit angesehen. Laut dem Forschungsbericht Selbstständige Erwerbstätigkeit in Deutschland, der im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit von Soziales vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung erstellt wurde, waren im Jahr 2016 mehr als 4 Millionen Menschen selbstständig, was einer Selbstständigenquote (= Anteil der Selbstständigen an allen Erwerbstätigen) von 10 % entspricht. Dabei waren fast 13 % der erwerbstätigen Männer, aber nur 7 % der erwerbstätigen Frauen selbstständig.
Um die Präsenz und Sichtbarkeit von Unternehmerinnen in der Öffentlichkeit zu erhöhen, aber auch Frauen zur beruflichen Selbstständigkeit zu ermuntern und Mädchen für das Berufsbild Unternehmerin zu begeistern, wurde bereits Oktober 2014 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Initiative Frauen unternehmen ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Initiative geben sogenannte Vorbild-Unternehmerinnen – von der Einzelunternehmerin bis hin zur Unternehmerin mit mehreren hundert Beschäftigten – ihre Erfahrungen weiter und berichten über Anforderungen und Chancen der beruflichen Selbstständigkeit. Über die Geschäftsstelle der Initiative können Vorbild-Unternehmerinnen zu Veranstaltungen z. B. von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, von Wirtschaftskammern oder Verbänden eingeladen werden. Weitere Informationen unter www.frauen-unternehmen-initiative.de.
4.12 eTraining: Gründerinnen
An den Bedürfnissen und Anforderungen von Existenzgründerinnen ausgerichtet ist auf dem Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Lernprogramm eTraining: „Gründerinnen“. Das Lernprogramm wendet sich vor allem an Existenzgründerinnen mit Familie und an Frauen, die ein Kleinunternehmen gründen wollen. Das Programm umfasst sechs Lektionen, in denen sich Existenzgründerinnen mit Hilfe von vielseitigen Übungen, Schaubildern, Texten und Hintergrundmaterial ein Basiswissen zu Themen wie Zeitmanagement, Teamgründung, Businessplan, Finanzierung oder auch persönliche Absicherungen aneignen können. Das „eTraining“ wurde mit Unterstützung der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) entwickelt und steht unter www.existenzgruenderinnen.de als Online-Training zur Verfügung.
| Checkliste: Wie steht die Familie zu Ihren Plänen | ||
| Folgende Fragen müssen Sie klären: | Geklärt | Nicht geklärt |
| Stehen Partner und/oder Kind/-er voll hinter Ihrem Vorhaben? | ||
| Haben Partner/Kind oder Kinder Einwände und Befürchtungen und können Sie diese entkräften? | ||
| Kann Ihre Familie verstehen und akzeptieren, dass Sie in den Anfangsjahren vermutlich nicht mehr so viel Zeit für die Familie haben werden? | ||
| Ist geklärt, dass Sie während der Arbeitszeit nicht für Familienaufgaben zur Verfügung stehen? | ||
| Wie viel Zeit werden Sie täglich für die Familie auf jeden Fall einplanen müssen, wollen oder können? | ||
| Kann und/oder wird Sie Ihre Familie in der Haushaltsführung unterstützen (Partner, Oma, Schwester oder andere mithelfende Erwachsene sowie ältere Kinder)? | ||
| Wer wird sich an der Kinderbetreuung verbindlich und zuverlässig beteiligen? | ||
| Benötigen Sie zusätzlich oder ausschließlich externe Hilfen für die Kinderbetreuung? | ||
| Ist geklärt, wer in Notfällen wie Unterrichtsausfall oder bei Krankheit der Kinder einspringen kann? | ||
Info: Unterstützung bei Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
„Eltern im Netz“
Ein Angebot vom Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt, liefert zahlreiche Informationen zu Themen rund um Familie und Kinder. www.elternimnetz.de
Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e. V. (BAGE)
Ein bundesweiter Zusammenschluss von Elterninitiativen, die die Kinderbetreuung selbst organisieren. Unterstützt die Elterninitiativen auf kommunaler und Landesebene. www.bage.de
Kindertagespflege in Bayern
Informationsservice über Kindertageseinrichtungen in Bayern. www.kita-bayern.de
Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e. V.
Dienstleistungen zur Betreuung und Versorgung für Familien und Senioren mit Stundenweise- bis Rund-um-die-Uhr-Angeboten in Deutschland und Europa. www.nmd-ev.de
au-pair-agenturen.de
Verzeichnis von deutschen Au-Pair-Agenturen mit umfassenden Beratungs-Infos für Gastfamilien und Au-pairs. www.au-pair-agenturen.de
Bundesverband für Tagespflege e. V.
Zahlreiche Informationen zum Thema Kinderbetreuung in Tagespflege. www.bvktp.de
Verband berufstätiger Mütter e. V.
Fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bietet zahlreiche Informationen für berufstätige Mütter und Arbeitgeber zur familienfreundlichen Arbeitsplatzgestaltung. Informationen: www.vbm-online.de
„Erfolgsfaktor Familie“
Ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie vom DIHK und weiteren Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft und dem DGB getragenes Unternehmensprogramm, das Hintergrundwissen und Praxiswissen rund um die Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Familienfreundlichkeit in Unternehmen bündelt. Es bietet Erfolgsbeispiele und Erfahrungsberichte von Unternehmen, die mit innovativen Maßnahmen eine familienbewusste Personalpolitik praktizieren. Darüber hinaus steht auf der Wissensplattform eine breite Auswahl an Praxisbeispielen, Studien und Ratgebern zu Themen wie Arbeitszeitgestaltung, familienbewusstes Führen und Personalmarketing zur Verfügung. www.erfolgsfaktor-familie.de
Info: Internet-Seiten für Gründerinnen (eine kleine Auswahl)
www.dgfev.de: Das Deutsche Gründerinnen Forum e. V. ist ein bundesweites Expertinnen-Netzwerk zur Förderung der Existenzgründung von Frauen.
www.vdu.de: Verband deutscher Unternehmerinnen e. V. (VdU) vertritt seit 1954 als Wirtschaftsverband branchenübergreifend die Interessen von Unternehmerinnen aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung in Deutschland und engagiert sich für mehr weibliches Unternehmertum, für die Förderungen von Frauen in Führungspositionen und bessere Bedingungen für Frauen in der Wirtschaft.
www.weiberwirtschaft.de: WeiberWirtschaft eG ist nach eigenen Angaben Europas größtes genossenschaftlich organisiertes Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentrum in Berlin-Mitte.
www.gruendung-bw.de/themen/gruenderinnen-und-unternehmerinnen: Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW hat eine Informations-, Beratungs- und Kommunikationsplattform für Gründerinnen und Unternehmerinnen eingerichtet.
www.unternehmerinnen-in-brandenburg.de: Im Rahmen des Unternehmerinnen-Netzwerk im Land Brandenburg treffen sich Unternehmerinnen und Netzwerkunterstützerinnen aus der Stadt Brandenburg an der Havel und den Regionen Havelland, Potsdam und Potsdam-Mittelmark regelmäßig zu Vorträgen, Kontaktaufnahme und Ideenaustausch.
www.frau-und-beruf-sh.de: Die Beratungsstellen FRAU & BERUF in Schleswig-Holstein beraten zum Thema Existenzgründung im Vorfeld und informieren u. a. über weitere Anlaufstellen und Fortbildungsmöglichkeiten.
Weitere Kontakte zu Informations- und Beratungsangebote sowie zu Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren auf www.existenzgruenderinnen.de.
| Checkliste: Den Haushalt organisieren | ||
| Gehen Sie systematisch vor: | Erledigt | Nicht erledigt |
| Schreiben Sie alle im Haushalt anfallenden Aufgaben auf inklusive der dafür benötigten Zeit (am besten mit einem 7-Tage-Protokoll) | ||
| Gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, um die Zeit effektiver zu nutzen, wie z. B. nur einmal anstelle von mehrmals pro Woche einzukaufen? | ||
| Überlegen Sie, wie die Aufgaben aufgeteilt werden sollten – nach einzelnen Tätigkeiten wie Aufräumen, Staubsaugen, Waschen, Einkaufen oder nach zusammengefassten Verantwortungsbereichen wie z. B. nach Küche, Bad, Kinderzimmer etc. | ||
| Teilen Sie die Tätigkeiten bzw. Verantwortungsbereiche gemeinsam untereinander auf. Achten Sie darauf, dass Ihnen zum Schluss genügend Zeit für Ihre Selbstständigkeit bleibt. | ||
| Halten Sie in einem Stundenplan fest, wer was wann erledigt. | ||
| Lernen Sie Ihr „Haushaltsteam“ in allen Hausarbeiten an wie z. B. das Bedienen von Wasch- und Geschirrspülmaschine, die Verwendung von Putzmitteln, einfache Grundkenntnisse im Kochen etc. | ||
| Überprüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Familie regelmäßig, z. B. alle ein oder zwei Monate, ob die Aufgabeneinteilung beibehalten oder geändert werden sollte. | ||
| Soll zusätzlich eine Haushaltshilfe engagiert werden und wenn ja für wie viele Stunden? Welche Arbeiten soll sie übernehmen? | ||
Quelle: verändert nach „Selbständig ist die Frau. Tipps für Gründerinnen mit und ohne Familie. Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg (Hrsg.), Dezember 2010, Download unter www.masgf.brandenburg.de
5 Einzelkämpfer oder Teamplayer
Vielleicht haben Sie schon des Öfteren darüber nachgedacht, ob Sie sich allein als Einzelkämpfer auf den Weg in die Selbstständigkeit machen wollen oder ob Sie doch lieber eine Podologie-/Fußpflegepraxis zusammen mit einer Kollegin oder einem Kollegen gründen sollten. Es gilt also, zu Beginn der Gründungsvorbereitungen eine Grundsatzentscheidung zu treffen: allein oder gemeinsam gründen. Vielleicht sind Sie bereits seit Ihrer Ausbildung mit einer Kollegin oder einem Kollegen gut befreundet, so dass der Wunsch, gemeinsam zu starten, nahe liegt. Damit eine Teamgründung jedoch ein Erfolg wird, sollten sich beide Gründer sowohl über die Chancen als auch über die Risiken bewusst werden.
5.1 Die Vorteile der gemeinsamen Gründung
Das Gründungsgeschehen in Deutschland ist stark von Solisten geprägt ist. Nur etwa ein Viertel aller Gründungen erfolgt durch ein Team. Existenzgründer starten zum großen Teil als Sologründer und damit ohne einen Teampartner an ihrer Seite (77 %: KfW Gründungsmonitor 2014): Frauen gründen häufiger solo als Männer. Nach der KfW-Analyse Gründen mit Kindern machen sich 77 % der Mompreneurs (= Gründerinnen mit minderjährigen Kindern), 71 % der Gründerinnen und 59 % der Gründer allein auf den Weg in die Selbstständigkeit. Sologründungen dominieren somit die Gründungsaktivitäten, obwohl einiges dafür spricht, zu zweit oder zu dritt an den Start zu gehen. So sind die Investitionen für zwei oder drei Partner leichter zu schultern. Die Basis für die Finanzierung wird erweitert durch mehr Eigenkapital und mehr Sicherheiten zur Kreditaufnahme. Sind zwei oder drei haftende Gesellschafter vorhanden, an die sich die Bank im Fall des Falles halten kann, kann es durchaus leichter sein, einen Kredit zu bekommen, als wenn Sie als Einzelunternehmer vorsprechen. Darüber hinaus teilen sich Teamgründer Verantwortung und Risiko.
Weil durch Gründungen im Team das unternehmerische Risiko, die Kosten und Investitionen für die Gründung einer Podologie-/Fußpflegepraxis aufgeteilt werden können, kommen Teamgründungen vielen Frauen eigentlich entgegen. Denn sie gründen erfahrungsgemäß häufig risikobewusster als Männer. Weiterer Pluspunkt von Teamgründungen ist speziell für Gründerinnen ein Mehr an Flexibilität in der Kinderbetreuung und Zeiteinteilung. So können Teampartnerinnen gemeinsam eine Tagesmutter engagieren, sich bei Unterbringung der Kinder in derselben Kita beim Abholen am Mittag oder Abend unterstützen oder bei unvorhergesehenen Ereignissen gegenseitig vertreten. Für Gründerinnen, die z. B. aufgrund familiärer Verpflichtungen nur in Teilzeit gründen wollen oder können, ist eine Teamgründung eine gute Möglichkeit für den Einstieg in die Selbstständigkeit. Sie können sich in der Zeiteinteilung mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin absprechen und dann bei gegebener Zeit Ihre Selbstständigkeit ausbauen.
Doch das ist noch nicht alles! Die Partner/-innen können sich natürlich auch im Urlaub oder bei Krankheit einander vertreten. Ideal für eine erfolgreiche Teamgründung ist zudem, wenn sich die Teamgründer durch verschiedene, sich ergänzende Fähigkeiten auszeichnen. So kann der eine von der Erfahrung und dem fachlichen Know-how, aber auch von den Talenten des anderen profitieren und umgekehrt. Nicht nur in schwierigen Fällen besteht die Möglichkeit, sich gegenseitig zu unterstützen und zu ergänzen. Vielleicht verfügt ein Teamgründer über besonderes Expertenwissen für spezielle Fußprobleme und der andere zeichnet sich neben seinem Fachwissen durch ein besonderes Geschick im Verkauf aus oder hat mit kaufmännischen Dingen keine Berührungsängste. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist außerdem, dass sich das Netzwerk durch die Kontakte, die jeder Teampartner mitbringt, vergrößert.
5.2 Den passenden Teampartner finden
Wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Teamgründung – die Chemie muss stimmen. Entscheiden Sie sich deshalb nicht voreilig, mit wem Sie eine Podologiepraxis oder ein Fußpflegestudio gemeinsam eröffnen wollen. Können Sie gut miteinander? Finden Sie sich sympathisch? Wie steht’s mit Achtung und Respekt voreinander? Können Sie sich einander vertrauen? Sie sind überzeugt, dass Ihr Partner ehrlich zu Ihnen ist? Aber auch was die Arbeitsweise betrifft, sollten die Teamgründer zu einander passen. Wer nicht nur professionell, sondern auch z. B. gern zielstrebig und exakt vorausplanend arbeitet, wird sich schwer tun mit jemandem, der zwar auch ein Profi ist, aber einen eher lockeren, vielleicht sogar sprunghaften oder hektischen Arbeitsstil hat. Wichtig ist außerdem, dass der oder die künftigen Teampartner gleichermaßen stark motiviert sind wie man selbst.
Vorsicht bei Gründungen mit Freunden und Familienmitgliedern. Sie sind keine Gewähr dafür, dass die gemeinsame Gründung tatsächlich ein Erfolg wird. Gründungsexperten warnen im RKW-Magazin Gründen im Team regelrecht davor. Denn es ist gerade die persönliche Nähe und Vertrautheit im Freundes- oder Familienkreis, die Jungunternehmern zum Verhängnis werden kann. Konflikte können leicht zu einem handfesten Streit ausarten und den Wunsch, Beruf und Privatleben zu trennen, unmöglich machen.
Ein hohes Konfliktpotential kann insbesondere bei Fragen rund ums Geld stecken. Im Vergleich zu Fremden haben befreundete Gründer oft Hemmungen, Gelddinge offen anzusprechen und klammern daher diese Themen gerne aus. Geld ist ja nicht so wichtig! – Wer kennt den Spruch nicht? „Je enger die Freundschaft, desto mehr Emotionalität steckt in der Beziehung“, beschreibt die Existenzgründungsexpertin Svenja Hofert in dem Buch Existenzgründung im Team: „Wer sich privat kennt und ein gemeinsames Unternehmen aufzieht, muss oft mit schärferen Konflikten rechnen, mit fliegendem Geschirr, mit bösem Blut und radikaleren Trennungen.“
Dennoch – es sind meistens Freunde und Bekannte, die gemeinsam an den Start gehen. Die Voraussetzung, dass das Vorhaben ein Erfolg wird, ist, sich an bestimmte Grundsätze zu halten. „Klären Sie jedoch“, empfiehlt die Expertin, „von Anfang an die Ausgangsbasis (Ziele, Kompetenzen) und auch die Regeln im Umgang miteinander.“ Sprechen Sie alle möglichen Reibungspunkte an, die sich im Praxisalltag ergeben können, wie Dauer der Mittagspause oder Lautstärke und Art der Hintergrundmusik oder auch die Urlaubsplanung. Sprechen Sie über alles, auch was Ihnen im Augenblick sogar eher als „lächerlich“ erscheinen mag. Doch denken Sie daran, ein nicht abgespülter Kaffeebecher kann im Fall des Falles durchaus in der Lage sein, bei Konflikten das Fass zum Überlaufen zu bringen.
Siehe auch Checkliste: Wenn Freunde gemeinsam gründen – Tipps für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
5.3 Ziele und Vorstellungen
Bei einer Teamgründung sollten Sie die Ziele und Vorstellungen Ihres Teampartners „in spe“ genau kennen und sich darüber hinaus über die Unterschiede zu Ihren eigenen Zielen klar werden. Wenn Sie sich gut kennen, besteht leicht die Gefahr zu denken, dass Sie bereits genau wissen, was der andere will. Aber stimmt es tatsächlich? Ganz gleich, ob Sie sich seit langem oder erst seit kurzem kennen: Reden Sie miteinander und erarbeiten Sie gemeinsam ein Konzept für Ihre Praxis. So finden Sie am besten heraus, ob Sie wirklich dieselben Ziele verfolgen und sich über den Weg dorthin einig sind oder werden können.
Sprechen Sie auch die finanzielle Seite an: Wie viel Kapital kann oder will jeder einbringen? Wie viel Geld wird von der Bank benötigt? Gelingt es, unterschiedliche Wertvorstellungen unter einen Hut zu bringen? So kann z. B. der eine durchaus Mut zum kalkulierbaren Risiko haben, bei dem anderen ist jedoch das Bedürfnis nach Sicherheit besonders ausgeprägt.
Scheuen Sie sich nicht über mögliche Konflikte und Probleme wie Einstellung von Mitarbeitern, Trennung oder Nachfolge zu sprechen. Spielen Sie die verschiedensten Lösungen durch, aber hüten Sie sich vor Sätzen wie Das werden wir dann schon sehen! Mit dieser Einstellung lassen sich Probleme nicht lösen, vielmehr sind Reibereien, möglicherweise sogar Zerwürfnisse vorprogrammiert. Halten Sie sich lieber an den Satz: Probleme sind zum Lösen da!
5.4 Aufgabenteilung
Auf den Existenzgründerseiten des Bundeswirtschaftsministeriums im Internet (www.existenzgruender.de) wird empfohlen: „Ihr Team sollte aus nicht mehr als drei Partnerinnen oder Partnern bestehen, um Entscheidungsprozesse nicht zu schwierig zu gestalten.“ Inhaber einer podologischen Praxis oder eines Fußpflegestudios wissen natürlich, dass neben der Fußbehandlung eine Vielzahl von weiteren Aufgaben anfallen. Im Team können die Aufgaben, wie z. B. Akquise, Marketing, Kommunikation mit Kunden, Kontrolle des Bestands an Pflege- und Behandlungsprodukten und Einkauf neuer Ware usw. aufgeteilt werden.
Möglichst frühzeitig sollte man sich klar werden, wer welche Aufgabe übernimmt, wer welche Entscheidungen für die gemeinsame Praxis treffen darf und auch dafür verantwortlich ist. Svenja Hofert empfiehlt bei der Teambesprechung als Methode, „mit Fragen zu arbeiten, die die Präferenzen der einzelnen Teammitglieder erkunden.“ Dabei hält sich die Gründungsexpertin an den angloamerikanischen Glaubenssatz, „dass jemand das, was er gern tut, in der Regel auch gut macht.“
Außerdem: Alle Absprachen und Vereinbarungen, die Sie rund um die Gründung und Führung einer podologischen oder fußpflegerischen Praxis im Team getroffen haben, sollten Sie auf jeden Fall schriftlich festhalten. Von der Rechtsform hängt es zudem ab, ob für Ihre Teamgründung ein notarieller Vertrag erforderlich ist oder zumindest empfohlen wird.
Siehe Info: Teamgründung schriftlich festlegen und Kapitel 6: Die Wahl der Rechtsform
Info: Teamgründung schriftlich festlegen
Wichtige Vereinbarungen und Absprachen sind z. B.
◆ Zielsetzung der Podologie-/Fußpflegepraxis,
◆ Höhe der Gesellschaftseinlagen,
◆ Verantwortungsbereiche,
◆ Aufgabenbereiche,
◆ Entscheidungsbefugnis,
◆ Abstimmungsverfahren bei Entscheidungen, die die gesamte Praxis betreffen,
◆ Vertretung nach außen,
◆ Höhe der monatlichen Privatentnahmen/Gehälter,
◆ Nutzung des Praxisfahrzeuges (wenn vorhanden),
◆ Austritt eines Gründers aus dem Team.
| Checkliste: Wenn Freunde gemeinsam gründen Tipps für eine erfolgreiche Zusammenarbeit | |
| Damit aus Freundschaft nicht Feindschaft wird, gilt es von Anfang an sich der Rollen, in denen Sie sich gegenüberstehen, bewusst zu werden. Es sind mindestens zwei – die Rolle als Freund und die Rolle als Geschäftspartner. Damit sich die Rollen nicht ins Gehege kommen, sollten Sie als befreundete Unternehmer die unter Geschäftspartnern übliche Distanz wahren. Für ein harmonisches Miteinander und für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Freunden sollten folgende sieben Punkte beachtet werden. | |
| Der Freundschaft zuliebe keine Zugeständnisse machen, sondern nur das tun, was Sie in einer rein geschäftlichen Beziehung auch täten. | |
| In punkto Kooperation klare Vereinbarungen über die strategische Ausrichtung, die Ziele und Erwartungen treffen. Schließlich steht nicht nur Ihre geschäftliche Beziehung, sondern auch Ihre Freundschaft auf dem Spiel. | |
| Probleme, wie z. B. Differenzen in der Arbeitsweise, im Umgang mit Mitarbeitern oder in der Urlaubsplanung, immer sofort ansprechen und nicht warten, bis sie sich soweit aufgestaut haben, dass sie zu platzen drohen. | |
| Eine Form finden, in der Sie gut miteinander reden können. Führen Sie bspw. „ritualisierte Sprechstunden“ ein, in denen sowohl Positives wie Negatives auf den Tisch gebracht werden darf. | |
| Geldfragen offen und direkt besprechen, z. B. wie es um die Kreditwürdigkeit des befreundeten Mitgründers bestellt ist, wie Einnahmen und Ausgaben aufgeteilt werden sollen, wer was wem berechnet etc. | |
| Nicht an schlechten Angewohnheiten des Freundes herumnörgeln oder auch jede Kleinigkeit, die Sie stört, kritisieren. | |
| Außerhalb der Praxis mit gemeinsamen Treffen und Unternehmungen die Freundschaft weiterhin pflegen und darauf achten, dass das Gesprächsthema nicht permanent um die gemeinsame Arbeit kreist. | |
6 Die Wahl der Rechtsform
Ganz gleich, ob Sie allein oder zusammen im Team eine Praxis gründen: Die nächste Frage in der Gründungsvorbereitung ist, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen gewählt werden soll. Die Wahl der Rechtsform mag wohlüberlegt sein. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich auf jeden Fall fachkundigen Rat (Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar, Gründungberater) einholen, vor allem wenn Sie mit einem Partner gründen wollen. Die nachfolgenden Informationen können lediglich als erste Hinweise dienen, welche Rechtsform für Sie die passende sein könnte.
Bei der Gründung eines Unternehmens muss sich jeder Gründer für eine Rechtsform entscheiden. Mit der Rechtsform geben Sie Ihrem Unternehmen ein festes Gerüst dafür, wie Ihr Unternehmen bzw. Ihre Fußpflegepraxis am Wirtschaftsleben teilnimmt und von Ihrem Gegenüber, also Banken, Lieferanten, Kunden und Patienten einzuordnen ist. So hängt z. B. von der gewählten Rechtsform ab, ob Sie bei einem Scheitern Ihres Vorhabens – aus welchen Gründen auch immer – auch persönlich mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.
Mit der Wahl der Rechtsform werden die Weichen für die künftige steuerliche Behandlung gestellt, wie etwa Buchführungspflicht mit Jahresabschluss oder lediglich einfache Einnahmen-/Überschussrechnung. Die Rechtsform bestimmt zudem die rechtlichen Vorschriften, die innerhalb eines Unternehmens sowie in Bezug auf seine Umwelt zu beachten sind. Darüber hinaus gehört auch das Ansehen oder Image einer Rechtsform zu den grundlegenden Überlegungen, ebenso wie die mit der jeweiligen Rechtsform verbundenen Gründungskosten.
Grundsätzlich gibt es keine Patentlösung. Was für den einen wichtig ist, mag für den anderen unwichtig sein, was dem einem zu kompliziert erscheint, mag für den anderen gerade richtig sein. Entscheidend ist immer die jeweilige Ausgangssituation, weshalb die Wahl für eine Rechtsform im Einzelfall immer ganz bewusst getroffen werden sollte. Wichtige Fragen, die Sie dabei im Vorfeld prüfen sollten, sind z. B.:
◆ Wollen Sie die Fußpflege-/Podologiepraxis alleine oder zusammen mit einem oder mehreren Partnern führen?
◆ Sind Sie und Ihre Partner alle Podologen und damit alle freiberuflich?
◆ Wollen Sie als Podologe mit Partner gründen, die eine gewerbliche Tätigkeit (z. B. als Kosmetiker) ausüben?
◆ Soll Ihr persönlicher Entscheidungsspielraum möglichst breit sein?
◆ Soll die Rechtsform mit möglichst wenigen Gründungsformalitäten einhergehen?
◆ Ist Ihnen eine Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister/Partnerschaftsregister wichtig?
◆ Wie hoch dürfen die Gründungskosten sein?
◆ Soll der Aufwand für die Buchführung möglichst gering gehalten werden?
◆ Soll die Haftung beschränkt werden?
◆ Soll die Rechtsform hohe Kreditwürdigkeit ausstrahlen?
◆ Wie viel Eigenkapital steht Ihnen zur Verfügung?
Im Zusammenhang mit der Rechtsform tauchen immer wieder zwei wichtige Begriffe auf: Personenunternehmen und Kapitalgesellschaft.
Die Personenunternehmen werden eingeteilt in Einzelunternehmen, das von einem einzelnen Unternehmer gegründet wird, und in Personengesellschaften, zu denen sich mehrere Personen zusammenschließen. Hierbei können die Anteile der Gesellschafter sowie deren Rechte und Pflichten gleichmäßig oder auch unterschiedlich verteilt sein. Zu den Personengesellschaften gehören Rechtsformen wie z. B. die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder die offene Handelsgesellschaft (OHG). Kennzeichnend für ein Personenunternehmen ist, dass natürliche Personen, also der Einzelunternehmer bzw. die Gesellschafter, für die Schulden ihres Unternehmens persönlich und damit auch mit ihrem Privatvermögen haften.
Stehen bei den Personenunternehmen die Person(en) im Vordergrund, die das Unternehmen leiten, liegt der Akzent bei den Kapitalgesellschaften auf dem Unternehmen. Zu den Kapitalgesellschaften gehört u. a. die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), wobei die Gesellschafter nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften, aber nicht mit dem Privatvermögen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Typisch für eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform ist die Haftungsbeschränkung, die das wirtschaftliche Risiko kalkulierbarer macht. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil für Existenzgründer.
6.1 Freiberufler oder Gewerbetreibender
Als Selbstständige in einem Heilberuf gehören Podologen wie Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten als Heilmittelerbringer nach § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) zu den sogenannten freien Berufen, was u. a. den Vorteil mit sich bringt, dass keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Allerdings kann in bestimmten Fällen der Status der Freiberuflichkeit gefährdet sein und das Finanzamt die Tätigkeit als gewerblich einordnen, wenn Sie z. B. als Einzelunternehmer eine zweite Praxis eröffnen oder zusammen mit einem Gewerbetreibenden, etwa einem Kosmetiker, eine Praxis gemeinsam gründen.
Mehr zum Thema von „Beruf frei und dennoch gewerblich“ finden Sie im Kapitel 14: Die Steuern
Schließen sich zwei oder drei Podologen zu einem Team zusammen, um eine medizinische Fußpflegepraxis zu gründen, und möchten dabei nicht auf den Steuerstatus als Freiberufler und die Freistellung von der Gewerbesteuer verzichten, dann stehen nur zwei Gesellschaftsformen zur Auswahl: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG).
Eine andere Möglichkeit für Podologen ist jedoch eine Teamgründung in der Rechtsform einer GmbH – in diesem Fall fällt jedoch immer Gewerbesteuer an, auch wenn alle Gesellschafter Freiberufler sind oder wenn nur ein Podologe eine Ein-Mann-GmbH gründet. Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und eine solche ist immer gewerbesteuerpflichtig. Gleichgültig zu welchem Geschäftszweck sie gegründet wird.
Wer entsprechend dem Podologengesetz nicht zum Führen der Berufsbezeichnung Podologe bzw. Medizinischer Fußpfleger berechtigt ist, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus. Für die Gründung einer Fußpflegepraxis als gewerbliches Unternehmen kommen vor allem als Rechtsformen das Einzelunternehmen, die GbR und die GmbH infrage.
Siehe Kapitel 14.3: Die Umsatzsteuerbefreiung und Kapitel 15.1: Podologie und Fußpflege
Testen Sie anhand der Info: Welche typische Rechtsform passt zur Ihrem Vorhaben?, welche Rechtsform Ihren Vorstellungen am ehesten entspricht. Im Folgenden werden diese Rechtsformen ausführlicher beschrieben und weitere wichtige Rechtsformen, die Ihnen im Geschäftsleben begegnen können, mit jeweils einem kurzen Steckbrief vorgestellt.
Siehe Info: Welche typische Rechtsform passt zur Ihrem Vorhaben?
Welche Rechtsform bei einer Existenzgründung tatsächlich gewählt wird oder werden sollte, dafür ist neben diesen allgemeinen Informationen jedoch das Einholen einer fachlichen Beratung zu empfehlen und ganz individuell in jedem Einzelfall zu entscheiden.
6.2 Einzelunternehmen
Wer bei der Gründung mit möglichst wenig Formalitäten konfrontiert werden und vor allem in Zukunft als sein eigener Herr schalten und walten will, für denjenigen ist die Gründung einer Praxis als Einzelunternehmen das Modell der Wahl. Ein Einzelunternehmen entsteht mit Geschäftseröffnung immer dann, wenn sich ein Unternehmer ohne Partner selbstständig macht und für sein Unternehmen keine andere Rechtsform auswählt. Das bedeutet, immer wenn Sie als Podologe oder als Fußpfleger allein eine Praxis gründen und eröffnen, ohne eine andere Rechtsform zu wählen, gründen Sie ein Einzelunternehmen. Bei dieser Unternehmensform haben Sie den größtmöglichen Gestaltungsspielraum. Sie können alles nach Ihren eigenen Vorstellungen ohne große Absprachen bestimmen und entscheiden, tragen dafür aber auch allein die Verantwortung und das Risiko. Sie stehen in der Pflicht mit allem, was Sie haben. Das bedeutet, wenn die Praxis – aus welchen Gründen auch immer – einmal schlecht laufen sollte, dann müssen Sie zusätzlich zum Geschäftsvermögen mit Ihrem privaten Vermögen haften. Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen zu gründen, bringt daher sowohl Vorteile als auch Nachteile für den Praxisinhaber mit sich. Verschaffen Sie sich anhand der Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen gründen einen Überblick. Um ein Einzelunternehmen zu gründen, zeigen Freiberufler ihre Tätigkeit beim Finanzamt an und beantragen eine Steuernummer. Ein Gewerbebetrieb wird dagegen beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet. Gewerbetreibende Kaufleute müssen zusätzlich ihr Unternehmen durch einen Notar in das Handelsregister eintragen lassen.
Siehe Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen gründen
6.3 GbR oder BGB-Gesellschaft
Eröffnen Sie gemeinsam mit mindestens einem Partner eine Fußpflegepraxis, ohne zuvor einen Vertrag schriftlich zu schließen und eine bestimmte Rechtsform zu wählen, ist automatisch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) entstanden.
Die GbR ist eine weitverbreitete Rechtsform, die die Zusammenarbeit von mehreren Partnern nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 705 bis 740 regelt. Für die Gründung einer GbR müssen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen, die einen gemeinsamen Geschäftszweck verfolgen. Die Gründung ist formlos und kann ohne Anwalt oder Notar erfolgen. Das BGB geht davon aus, dass Anteile und somit auch Rechte und Pflichten gleichmäßig unter den Gesellschaftern verteilt werden. Davon abweichend können die Gesellschafter andere Regelungen treffen, um die GbR entsprechend für ihre Zwecke zu organisieren. Rein rechtlich reichen mündliche Vereinbarungen aus. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist jedoch dringend zu empfehlen. Unstimmigkeiten können sich in schwierigen Situationen schnell zu Auseinandersetzungen entwickeln, die die Existenz der Praxis aufs Spiel setzen. Ein schriftlicher Vertrag kann helfen, eine schwierige Lage zu entspannen, weil jeder weiß, was er zu tun hat und was von ihm erwartet werden kann. Schriftliche Vereinbarungen treffen ist übrigens auch unter Familienmitgliedern, Verwandten und Freunden kein Zeichen von Misstrauen, sondern vielmehr ein Zeichen von Professionalität.
Stellen Sie Ihre Teamgründung auf eine solide rechtliche Basis in Form eines Gesellschaftsvertrages, in dem Sie alle Absprachen und Vereinbarungen schriftlich festhalten. Zu den Dingen, die in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten werden sollen, gehören neben Namen und Anschrift der Gesellschafter, dem Zweck, Sitz und Beginn der Gesellschaft u. a. die Verantwortungsbereiche, Aufgaben und Pflichten sowie Entscheidungsbefugnisse der Gesellschafter, Verteilung des Gewinns und der Verluste, Höhe der monatlichen Privatentnahmen der Gesellschafter, Anteile am Gesellschaftsvermögen, Lösungen für Konfliktfälle, Regelungen bei Verkauf oder Auflösung der Praxis oder beim Ausscheiden eines Gesellschafters.
Wichtig: Einen Gesellschaftsvertrag sollten Sie nicht ohne juristischen Beistand schließen. Soll dieser Vertrag im Fall des Falles vor Gericht Bestand haben, muss er rechtssicher sein. Es gibt bereits vorgefertigte Musterverträge, die rechtssicher sind. Achten Sie aber auch darauf, dass sie dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechen.
Vorsicht ist geboten, wenn Sie Anpassungen vornehmen wollen. Dadurch kann die Rechtssicherheit verloren gehen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die Musterverträge nicht jedem einzelnen Fall vollkommen gerecht werden können. Sollten individuelle Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden, sollten Sie diese Bestimmungen unbedingt juristisch abklären lassen! Der Vertrag muss nicht notariell beurkundet werden. Allerdings ist die notarielle Beurkundung verpflichtend, wenn von einem Gesellschafter z. B. ein Grundstück eingebracht werden soll.
Die Gründung einer GbR bietet einem Team einen bequemen Weg, um in die berufliche Selbstständigkeit zu starten. Aber eine GbR hat auch ihre Risiken und Tücken. Das gilt besonders für die Haftung. Denn jeder Gesellschafter einer GbR haftet als Gesamtschuldner grundsätzlich gegenüber Gläubigern für alle Verbindlichkeiten der GbR unbeschränkt, also auch mit seinem Privatvermögen. Das heißt z. B., wenn ein Gesellschafter nicht für seinen Anteil an der Miete oder an einem Kredit aufkommen kann, müssen der oder die anderen dafür gerade stehen. Denn jeder Gläubiger kann jeden Gesellschafter als Schuldner im vollen Umfang zur Kasse bitten, auch wenn dieser die Ansprüche nicht selbst begründet hat.
Im Innenverhältnis, d. h. im Verhältnis der Gesellschafter untereinander, können Sie Regelungen zu Haftungsfragen vertraglich festlegen. So können Sie die Höhe des Haftungsrisikos, das jeder Gesellschafter zu übernehmen bereit ist, vereinbaren oder angeben, dass jeder Gesellschafter für die wirtschaftlichen Folgen eines von ihm verursachten Schadens selbst aufkommt. Allerdings hat das nur dann einen Nutzen, wenn der Mitgesellschafter das Geld dafür auch aufbringen kann. Wenn nichts zu holen ist, sind diese Regeln nichts wert. Nach außen haben solche Vereinbarungen ohnehin keine Wirkung.
Gerade weil eine GbR einfach zu gründen ist, sollte man sich über seine Gesellschafter und auch über die rechtlichen Folgen dieser Rechtsform genau informieren. Überprüfen Sie sich anhand der Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GbR gründen, welche Vor- und Nachteile diese Rechtsform mit sich bringt.
Siehe Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GbR gründen
Wichtig: Eine GbR können Freiberufler und Kleingewerbetreibende (Nichtkaufleute) gründen. Schließen sich Freiberufler, z. B. zwei Podologen, zu einer GbR zusammen, bleibt der Steuerstatus der Freiberuflichkeit erhalten: keine Gewerbesteuer sowie lediglich Einnahmen- und Überschussrechnung für die Steuererklärung unabhängig von der Höhe des Umsatzes und Gewinns, der im Jahr erwirtschaftet wird. Schließen sich dagegen zwei Fußpfleger als Kleingewerbetreibende zu einer GbR zusammen, so handelt es sich um eine gewerbliche GbR, und ab einer bestimmten Gewinnhöhe fällt Gewerbesteuer an. Werden die Grenzen eines Kleinbetriebs überschritten, besteht zudem Buchführungspflicht. Eine GbR kann nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
Eine GbR darf kein Handelsgewerbe, d. h. nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb sein. Entwickelt sich aber eine gewerbliche GbR zu einem vollkaufmännischen Betrieb, entsteht daraus automatisch eine OHG (offene Handelsgesellschaft) und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Vorsicht: Durch eine Mischung freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeiten wird eine GbR automatisch gewerblich.
Siehe Kapitel 14: Steuern
In Form einer GbR lassen sich Geschäftspartnerschaften unkompliziert gründen. Im Prinzip reichen mündliche Vereinbarungen aus, ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag wird jedoch empfohlen. Darüber hinaus meldet bei einer gewerblichen GbR jeder Gesellschafter die Tätigkeit beim Gewerbeamt an, bei einer freiberuflichen Tätigkeit beantragen die Gesellschafter lediglich eine Steuernummer für die GbR beim Finanzamt.
6.4 Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft
Mindestens zwei Gesellschafter sind erforderlich, um eine GbR zu gründen. Für die Gründung einer Podologiepraxis im Team als GbR stehen Ihnen zwei Kooperationsmodelle zur Auswahl: die Gemeinschaftspraxis und die Praxisgemeinschaft.
Eine Gemeinschaftspraxis ist eine sogenannte Außen-GbR, denn sie macht ihren Geschäftszweck nach außen hin deutlich. Das ist leicht erkennbar für Kunden, Patienten und eventuelle Gläubiger durch einen gemeinsamen Praxisnamen, durch gemeinsame Geschäftspapiere und einem gemeinsamen Internetauftritt. Die Gemeinschaftspraxis stellt eine sogenannte Berufsausübungsgemeinschaft dar. Bei diesem Kooperationsmodell werden z. B. Räumlichkeiten und Geräte gemeinsam genutzt, Praxisbedarf gemeinsam angeschafft und Mitarbeiter gemeinsam beschäftigt sowie die Leistungen gemeinsam dem Patienten/Kunden in Rechnung gestellt bzw. gemeinsam unter einem Institutionskennzeichen mit der Krankenkasse abgerechnet Das bedeutet, dass sämtliche Kosten und alle Einnahmen, unabhängig davon, wer diese erzielt hat, der Praxis zugerechnet werden. Die Gesellschafter der Praxis wirtschaften sozusagen in einen Topf mit der Absicht, gemeinsam Gewinne zu erzielen.
Siehe Kapitel 15.14.2 und 15.14.4
Bei einer Praxisgemeinschaft bilden zwei Leistungserbringer eine GbR nur im Verhältnis untereinander und damit als reine Innengesellschaft. Nach außen treten sie aber als zwei Einzelunternehmen auf. So schließen sich bei einer Praxisgemeinschaft mindestens zwei Podologen zusammen, um z. B. Büro- und Praxisräume gemeinsam zu mieten, gemeinsam Mitarbeiter zu beschäftigen oder Einrichtungsgegenstände oder Geräte zusammen anzuschaffen. Die Kosten für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten wie Sanitärräume oder Wartezone sowie für gemeinsames Personal teilen sich die Gründer. Darüber hinaus hat jeder seine eigenen Behandlungsräume, die nur er selbst benutzt, übt jeder seinen Beruf selbstständig aus und benötigt daher ein eigenes Institutionskennzeichen, um erbrachte Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Nach außen hin tritt jeder Praxisinhaber außerdem mit eigenem Namen, mit eigenem Briefkopf und eigenem Geschäftskonto auf.
Siehe Kapitel 15.14.2 und 15.14.4
6.5 Die Partnerschaftsgesellschaft
Eine interessante Alternative zur GbR ist die Partnerschaftsgesellschaft – eine relativ neue Rechtsform, die es erst mit Inkrafttreten des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) 1995 gibt und exklusiv freien Berufen vorbehalten ist. Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaftsform, in der sich nur Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Tätigkeiten zusammenschließen können; sowohl Zusammenschlüsse aus demselben Metier als auch interdisziplinäre Kooperationen unter Berücksichtigung des jeweiligen Berufsrechts sind möglich. So kann sich ein Podologe mit einem anderen Podologen oder aber z. B. mit einem Physiotherapeuten oder einer Ergotherapeutin in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Gesellschafter können nur Freiberufler und nur natürliche Personen, also keine GmbH oder eine andere Partnerschaft werden.
Diese Rechtsform ist für Freiberufler deshalb so attraktiv, weil sie eine besondere Form der Haftungsbeschränkung ermöglicht. Zwar haften die Gesellschafter neben dem Vermögen der Partnerschaftsgesellschaft für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft gesamtschuldnerisch und persönlich, dennoch gibt es eine Einschränkung bei Fehlern in der Berufsausübung. In § 8 PartGG Absatz 2 ist geregelt: „Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, so haften nur sie gemäß Absatz 1 für berufliche Fehler neben der Partnerschaft; ausgenommen sind Bearbeitungsbeiträge von untergeordneter Bedeutung.“
Verursacht also ein Partner durch fehlerhafte Berufsausübung einen Schaden, haftet neben der Partnerschaft allein derjenige Partner persönlich mit seinem Privatvermögen, der für diesen Fehler verantwortlich war (Handelnden-Haftung), soweit seine Haftpflichtversicherung dafür nicht aufkommt. Die anderen Partner, sofern sie nicht an der Bearbeitung des Auftrags beteiligt waren, haften in diesem Fall nicht mit ihrem Privatvermögen.
Anders als bei der GbR muss zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Darin müssen als Mindestangaben enthalten sein: Namen und Sitz der Partnerschaft, den Namen und Vornamen sowie den Wohnort jedes Partners einschließlich des freien Berufes, den er in der Partnerschaft ausübt, sowie der Gegenstand der Partnerschaft, also das Geschäft, das die Gesellschaft ausüben will. Außerdem ist die Eintragung der Gesellschaft in das Partnerschaftsregister notwendig, was allerdings als Aufwertung des Ansehens – ähnlich wie die Eintragung von Kaufleuten ins Handelsregister – verstanden wird.
Nicht erforderlich ist eine notarielle Beurkundung des Partnerschaftsvertrags. Der Notar jedoch ist für die Anmeldung der PartG beim Partnerschaftsregister zuständig.
Einen Überblick über wichtige Merkmale, Vor- und Nachteile dieser Rechtsform gibt die „Checkliste: Eine podologische Praxis als Partnerschaftsgesellschaft gründen“.
An dieser Stelle sei als Ergänzung auf eine besondere Variante der Partnerschaftsgesellschaft hingewiesen. Bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), die 2013 eingeführt wurde, ist die Haftung für Ansprüche aus Schäden aufgrund von fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das bedeutet, bei dieser Rechtsform muss kein Partner für berufliche Fehler persönlich haften. Hier ist sowohl das Privatvermögen des Partners, der seinen Beruf fehlerhaft ausgeführt hat, als auch der anderen Partner geschützt. Für alle anderen Verbindlichkeiten der Partnerschaft wie z. B. Miete, Leasingverträge oder Ansprüche auf Arbeitsentgelte, haften neben dem Vermögen der Gesellschaft die einzelnen Partner wie bei der PartG auch persönlich mit ihrem Privatvermögen. Allerdings ist die Gründung einer PartG mbB derzeit nur einigen bestimmten freien Berufen vorbehalten, wie etwa Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Architekten. Denn Voraussetzung ist, dass per bundes- oder landesrechtliche Berufsgesetze eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Der Abschluss dieser gesetzlich vorgegebenen Berufshaftpflichtversicherung muss bei Anmeldung der PartG mbB nachgewiesen werden.
6.6 Die GmbH
Eine beliebte Rechtsform ist die GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dabei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Juristen sprechen von einer juristischen Person, die Rechte und Pflichten hat. Die GmbH kann Verträge schließen, Vermögen besitzen, vor Gericht klagen oder verklagt werden und muss Steuern zahlen. Damit die GmbH aber überhaupt handlungsfähig ist, benötigt die GmbH mindesten einen Geschäftsführer. Es wird durch die Gesellschaftsversammlung bestellt. Zu seinen Aufgaben gehören zum einen die Geschäfte der GmbH zu führen und die Gesellschaft nach außen zu vertreten, zum anderen z. B. auch Gesellschafterversammlungen einzuberufen sowie jedem Gesellschafter über die Gesellschaftsangelegenheiten unverzüglich Auskunft zu geben. Zum Geschäftsführer kann nur eine natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person berufen werden. Ein Geschäftsführer kann, muss aber nicht selbst Gesellschafter der GmbH sein.
Die Gründung einer GmbH kann auch für Podologen infrage kommen, jedoch geht bei diesem Rechtsmodell automatisch der Status der Freiberuflichkeit verloren. Denn eine GmbH ist Kaufmann kraft Rechtsform durch die Eintragung im Handelsregister, die bei einer GmbH immer vorgenommen werden muss, unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit. So ist eine podologische Praxis in diesem Fall ein Gewerbe und gewerbesteuerpflichtig.
Die Gründung einer GmbH kann von Vorteil sein, wenn das Risiko beschränkt werden soll. Bei Haftungsansprüchen können die Gläubiger nur auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen. Die Gesellschafter haften aber nicht mit ihrem Privatvermögen. Das ist die Regel, jedoch gibt es auch Ausnahmen. Bei persönlichen Krediten haften z. B. die Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen.
Eine GmbH kann darüber hinaus sinnvoll sein, wenn andere Unternehmer, die nicht aktiv mitarbeiten, beteiligt werden sollen.
Eine GmbH kann aber auch durch einen einzelnen Gesellschafter gegründet werden (Ein-Personen-GmbH). Es gelten dann dieselben Regeln wie bei einer normalen GmbH, wobei der Unternehmer zugleich angestellter Geschäftsführer der GmbH ist. Der Unternehmer kann allein entscheiden und zugleich ist die Haftung auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt. Das Privatkapital steht in der Haftung gegenüber Dritten außen vor.
Die gesetzliche Grundlage für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist das GmbH-Gesetz. Um eine GmbH zu gründen, schließen die Gesellschafter im ersten Schritt einen Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet und von allen Gesellschaftern unterschrieben werden muss. Um das Gründungsverfahren bei unkomplizierten Standardgründungen zu vereinfachen, steht ein sogenanntes Musterprotokoll zur Verfügung, das drei Dokumente – den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste und die Bestellung des Geschäftsführers – vereint. Es gibt ein Musterprotokoll sowohl für die Gründung einer Einpersonengesellschaft als für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft. Aber auch beim Musterprotokoll ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Eine Variante der GmbH ist die sogenannte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder kurz UG (haftungsbeschränkt). Sie wird häufig umgangssprachlich auch als Mini-GmbH bezeichnet und eignet sich für kleinere gewerblich Unternehmen, die die Haftung beschränken wollen.
Muss das Stammkapital einer GmbH mindestens 25.000 Euro betragen, darf das Mindeststammkapital bei einer UG (haftungsbeschränkt) in beliebiger Höhe darunter liegen. Allerdings muss der Betrag auf volle Euro lauten. Da es möglich ist, dass bereits ein einzelner Gesellschafter eine UG (haftungsbeschränkt) gründet, reicht theoretisch ein Stammkapital von 1 Euro bei der Gründung aus. Allerdings wird empfohlen, die Höhe des Stammkapitals am konkreten Finanzbedarf auszurichten. Denn über einer Gesellschaft, die über zu wenig Kapital verfügt, schwebt von Anfang an das Damokles-Schwert der Insolvenz. Das Mindeststammkapital der UG (haftungsbeschränkt) kann ausschließlich nur als Geldeinlage und muss vor der Anmeldung beim Handelsregister in voller Höhe eingebracht werden. Das Stammkapital soll bis zur Höhe von 25.000 Euro im Laufe der Geschäftstätigkeit nach und nach angespart werden, indem jedes Jahr die Gewinne nicht voll ausgeschüttet werden. Ein Viertel der Gewinne müssen so lange in eine gesetzliche Rücklage fließen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dann kann die UG in die GmbH umgewandelt werden. Um die notwendigen Formalitäten für die Umwandlung zu erledigen, ist der Notar der richtige Ansprechpartner.
Darüber hinaus gelten für die UG (haftungsbeschränkt), bei der es sich ja lediglich um eine Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, dieselben Vorschriften und Regelungen wie bei der GmbH. So wird eine UG (haftungsbeschränkt) wie die GmbH mit einem Gesellschaftsvertrag, der individuell ausgehandelt wird, oder mit Musterprotokoll (siehe oben) gegründet. Gesellschaftsvertrag bzw. Musterprotokoll muss wie bei der GmbH vom Notar beurkundet werden.
In der „Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GmbH gründen“ sind wichtige Merkmale dieser Rechtform zusammengestellt.
6.7 Offene Handelsgesellschaft (OHG)
◆ Personengesellschaft
◆ Mindestens zwei Gesellschafter
◆ Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes (= vollkaufmännisches Gewerbe)
◆ Kein Mindestkapital
◆ Formfreier Gesellschaftsvertrag
◆ Eintragung ins Handelsregister
◆ Haftung: persönlich und gesamtschuldnerisch auch mit dem Privatvermögen
◆ Wegen persönlicher Haftung hohes Ansehen bei Geschäftspartnern und Kreditinstituten
◆ Kleingewerbetreibende können durch einen freiwilligen Eintrag ins Handelsregister eine GbR in eine OHG umwandeln.
◆ Freiberufler können keine OHG gründen.
6.8 Kommanditgesellschaft (KG)
◆ Personengesellschaft
◆ Mindestens zwei Gesellschafter: ein oder mehrere Komplementär(e), ein oder mehrere Kommanditist(en)
◆ Komplementär (Vollhafter) haftet persönlich und unbeschränkt auch mit dem Privatvermögen; Kommanditist (Teilhafter) haftet persönlich bis zur Höhe seiner Einlage
◆ Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes
◆ Kein Mindestkapital erforderlich
◆ Formfreier Gesellschaftsvertrag
◆ Eintragung ins Handelsregister
◆ Komplementär führt die Geschäfte der KG, Kommanditisten sind von der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft nach außen ausgeschlossen
◆ Komplementär kann auch eine GmbH sein, die mit ihrem Gesamtvermögen haftet (GmbH & Co.KG).
◆ Vorteil der KG: Verbreiterung der Kapitalbasis für ein Unternehmen mit Hilfe von Partnern, die sich finanziell am Unternehmen beteiligen, aber nicht über ihre Einlage hinaus persönlich haften wollen und auch an der Geschäftsführung nicht beteiligt sein wollen oder sollen
6.9 Kleine Aktiengesellschaft (Kleine AG)
◆ Jede AG ohne Börsennotierung ist eine kleine AG.
◆ Mindestens ein Aktionär
◆ Unternehmer kann sowohl alleiniger Aktionär als auch Vorstand sein.
◆ Dem Vorstand obliegt Geschäftsführung und Vertretung nach außen.
◆ Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern hat Kontrollfunktion
◆ Notarielle Satzung
◆ Grundkapital mindestens 50.000 Euro
◆ Eintragung ins Handelsregister
◆ Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
◆ Auch Kleingewerbetreibende können eine AG gründen.
6.10 Stille Gesellschaft
◆ Ein oder mehrere stille Teilhaber beteiligen sich mit einer stillen Einlage am Unternehmen, wobei die Geldgeber nach außen nicht in Erscheinung treten.
◆ Gründung der stillen Teilhaber mit einem Einzelunternehmer oder einer Gesellschaft
◆ Die Beteiligung stiller Gesellschafter ist bei jeder Rechtsform möglich.
◆ Stille Teilhaber sind immer am Gewinn beteiligt und – wenn vereinbart – auch am Verlust; die Haftung ist auf die Einlage beschränkt.
6.11 Ein Name für die Praxis
Ein wichtiger Schritt in der Praxisgründung ist die Wahl des richtigen Namens. Er ist Visitenkarte und soll den Eindruck von Qualität, Professionalität, Zuverlässigkeit vermitteln. Nicht zuletzt soll er auch die Aufmerksamkeit wecken, einprägsam und leicht wiederzuerkennen sein. Unternehmen werden umgangssprachlich häufig als Firma bezeichnet. Rechtlich gesehen ist Firma aber nur der Name von Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind. Der Name von Unternehmen ohne Handelsregistereintrag wird dagegen Unternehmensbezeichnung genannt.
Den richtigen Namen zu finden ist nicht ganz einfach, zumal Kreativität und Fantasie mit rechtlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen sind. Ferner darf das Namensrecht eines anderen Unternehmens nicht verletzt werden. Das kann bei der Verwendung von Fantasienamen oder Buchstabenkombinationen passieren, wenn ein Unternehmen bereits unter diesem Namen auf dem Markt ist, als Firma im Handelsregister oder der gewählte Name als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingetragen ist. Das macht deutlich: Namen sind alles andere als nur Schall und Rauch.
Grundsätzlich gilt: Entscheidend für die Namensgebung eines Unternehmens und für Angaben im Geschäftsverkehr sind vor allem die Frage, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht. Kaufleute und Kapitalgesellschaften, also auch z. B. eine Pedifit-GmbH, sind dazu verpflichtet. Das Handelsregister ist eine öffentliche Auskunftsquelle beim Amtsgericht, das z. B. über Firmeninhaber, Gesellschafter sowie Haftungs- und Vertretungsverhältnisse informiert. Jeder kann dort nachschauen, wenn er wissen will, mit wem er Geschäfte macht.
Während sich Kleingewerbetreibende (Einzelunternehmer) freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen können, ist dies für Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaften nicht möglich. Um die Individualität eines Unternehmens, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, deutlich zu machen, spielt daher bei der Namensgebung im gesamten Geschäftsverkehr mit Banken, Lieferanten, Behörden oder Kunden der Name des Praxisinhabers bzw. die Namen der Gesellschafter eine herausragende Rolle.
6.11.1 Praxis als Kleingewerbetreibender oder Freiberufler führen
Für Bezeichnungen von Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, und damit für Kleingewerbetreibende (Einzelunternehmen) ohne Handelsregistereintrag, für Freiberufler sowie für Gesellschaften bürgerlichen Rechts gilt:
◆ Verwendung von Fantasie-, Branchen- oder Tätigkeitsbezeichnung sowie Zusätze in Form von Buchstabenkombinationen ist zulässig. Diese sogenannten Geschäftsbezeichnungen sind Zusätze zum Unternehmensnamen und dienen dazu, ein Unternehmen werbewirksam zu beschreiben und auf diese Weise die Individualität, Identität und Unterscheidbarkeit von Unternehmen gegenüber anderen hervorzuheben. Diese Wahlnamen haben eine schmückende Funktion und werden in kein Register eingetragen.
◆ Geschäftsbezeichnungen dürfen nicht das Namensrecht eines Anderen verletzen. Das kann passieren, wenn ein gleichlautender oder ähnlicher Namenszusatz bereits vor Ort verwendet wird oder als Firma im Handelsregister eingetragen ist. Vielleicht ist der Namenszusatz sogar geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke eingetragen? Darüber hinaus gilt: Ein Namenszusatz darf weder ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen vortäuschen noch eine nicht vorhandene Größe vorgaukeln, etwa durch Zusätze wie Zentrale, Fabrik, Deutsche …, Bayerische … . Ein Kürzel, das als Zusatz gewählt wird, darf auch nicht den Eindruck erwecken, dass das Unternehmen eine andere Rechtsform hat, d. h. Kürzel wie z. B. … ag oder … GmbH, die auf eine Aktiengesellschaft bzw. auf die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung schließen lassen könnten, wären unzulässig.
◆ Die Verwendung von Geschäftsbezeichnungen ohne die Angabe von Vor- und Familienname kann ausschließlich für Werbezwecke (beispielsweise Werbung, Einkaufstüten, Leuchtreklame), die sich nicht an bestimmte Personen richten, oder auch am Telefon wendet werden. Für Werbung und Abgrenzung von anderen Unternehmen kann auch ein Logo eingesetzt werden.
◆ Mit oder ohne dem Zusatz einer Geschäftsbezeichnung im Namen eines Unternehmens muss im Geschäftsverkehr (z. B. Geschäftsbriefe, Rechnungen, Bestellungen, Telefaxe, E-Mails, Webseite) auf jeden Fall der Familienname des Einzelunternehmers mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen bzw. bei einer GbR Vor- und Familienname aller Gesellschafter angeben werden, um deutlich zu machen, dass Unternehmen und Inhaber identisch sind.
◆ Freiberufler können, müssen aber nicht im Geschäftsverkehr mit Vor- und Nachnamen auftreten, der Familiennamen genügt (Vorsicht: Bei häufigen Familiennamen besteht Verwechslungsgefahr!).
◆ Wenn Freiberufler zum Unternehmensnamen zusätzlich Branchen- oder Berufsbezeichnungen aufnehmen, sollte diese dem Freien Beruf entsprechen, um vorzubeugen, dass eine freiberufliche Tätigkeit von Finanzamt nicht irrtümlicherweise nachträglich als gewerblich eingestuft wird.
◆ Bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist ein Zusatz, der die Tätigkeit der GbR kennzeichnet, erlaubt. Außerdem sorgt für mehr Rechtsklarheit der Zusatz GbR, der aber keine Pflicht ist.
◆ Zudem muss im Geschäftsverkehr eine ladungsfähige Anschrift angeben werden, d. h. die vollständige Adresse des Unternehmers bzw. Unternehmens, an die eine gerichtliche Ladung zugestellt werden kann.
◆ Bei Handel- und Kommunikation im Internet ist das Telekommunikationsgesetz (§§ 5 und 6) zu beachten.
◆ In § 2 Abs. 1 der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung sind zudem sämtliche Regelungen aufgelistet, die Dienstleister für den Auftritt im allgemeinen Geschäftsverkehr vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder dem Erbringen einer Dienstleistung beachten müssen, wie Angabe in klarer und verständlicher Form von Vor- und Familienname sowie von Anschrift, Telefonnummer, Fax und E-Mail.
◆ Bei einer Partnerschaftsgesellschaft, die ausschließlich Freiberuflern vorbehalten ist, besteht der Name aus drei Elementen:
◆ dem Namen mindestens eines Partners (Es können aber die Namen von zwei oder mehr Partnern aufgeführt werden),
◆ dem Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ oder „Partners“ sowie den Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe.
6.11.2 Praxis in der Rechtsform einer GmbH führen
Wird gewünscht, eine Podologie-/Fußpflegepraxis in der Rechtsform einer GmbH zu führen, muss das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden. Für die Namensbezeichnung gelten dann folgende Regelungen:
◆ Der Name muss sich deutlich von anderen bereits im Handelsregister Ihrer Stadt oder Gemeinde eingetragenen Firmen unterscheiden. Außerdem darf er nicht von einem anderen Unternehmen benutzt werden und für Kunden, Lieferanten, Banken oder auch Mitbewerber irreführend sein.
◆ Beim Namen muss „GmbH“ als Rechtsform angegeben werden.
◆ Als Namen- oder genauer Firmenbezeichnung möglich sind ein frei erfundener Begriff (Fantasiefirma), der Name eines oder mehreren Gesellschafters Gesellschaftern (Namensfirma), Angabe der Tätigkeit oder Branche plus eines Zusatzes, der individuell dieses bestimmte Unternehmen kennzeichnet und von anderen unterscheidet (Sachfirma).
◆ Auch gemischte Firmenbezeichnungen aus Namen-, Sach- und/oder Fantasiebezeichnungen sind möglich.
◆ Folgende Angaben müssen in den Geschäftsbriefen einer GmbH (auch auf Telefaxen und in E-Mails) enthalten sein: Firmenbezeichnung, Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und Registernummer, alle Geschäftsführer mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Falls ein Aufsichtsrat gebildet wurde und dieser einen Vorsitzenden hat, muss dessen Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden. Auf Rechnungen muss zusätzlich die vom Finanzamt erteilte Steuernummer angegeben sein.
6.11.3 Tipps zur Namenssuche
Wenn Sie Buchstabenkombinationen oder Fantasienamen als Zusatz zum Namen Ihrer Podologie-/Fußpflegepraxis führen wollen, achten Sie darauf, dass diese entsprechenden Begriffe nicht bereits vergeben sind, d. h. als dieselbe oder ähnliche Firma im Handelsregister eingetragen sind, als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München geschützt wurden oder als gleiche oder ähnliche Geschäftsbezeichnung von Mitbewerbern, welche auf demselben Markt wie Sie auftreten, bereits benutzt wird.
Im ersten Schritt bei der Frage, ob der gewählte Name passen könnte, hilft ein Blick in die Branchenbücher sowie eine Internetrecherche weiter. Auch die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammer prüfen, ob ähnliche oder identische Namen bereits auf dem Markt sind. Hilfreich ist natürlich auch die Suche in den Suchmaschinen auf den Internetseiten der Berufsverbände für Podologie und Fußpflege. Möglich ist zudem eine Anfrage im Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) oder in der Datenbank für Marken des DPMA (www.dpma.de). Darüber hinaus können auch auf Markenrecht spezialisierte Anwälte beim Abgleich einer beachsichtigen Firma- oder Geschäftsbezeichnung unterstützen. Wichtig ist auf jeden Fall darüber hinaus, dass der von Ihnen beabsichtigte Name gut einprägsam ist, sich leicht aussprechen lässt und auch eine möglichst unkomplizierte Schreibweise aufweist.
| Info: Welche typische Rechtsform passt zu Ihrem Vorhaben? | ||||
| Anforderungen | Einzelunternehmen | GbR | Partnerschaftsgesellschaft | GmbH |
| für Freiberufler (medizinische Fußpflege) geeignet | ja | ja | ja | möglich |
| für Gewerbetreibende (kosmetische Fußpflege) geeignet | ja | ja | nein | ja |
| möglichst großer persönlicher Entscheidungsspielraum | ja | ja | ja | nein |
| möglichst wenig Gründungsformalitäten | ja | ja | nein | nein |
| Eintrag in das Handelsregister | nein1 | nein | nein, aber in das Partnerschaftsregister | ja |
| möglichst wenig Gründungskosten | ja | ja | nein | nein |
| möglichst wenig Aufwand hinsichtlich Buchführung | ja2 | ja3 | ja | nein |
| Haftungsbeschränkung | nein | nein | ja, aber begrenzt4 | ja |
| hohe Kreditwürdigkeit aufgrund persönlicher Haftung | ja | ja | ja | nein |
| Mindestkapital erforderlich? | nein | nein | nein | ja5 |
1Ja, wenn der Gründer Kaufmann ist oder der gewerbetreibende Einzelunternehmer als Kleingewerbetreibende sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt (Freiberufler können dies nicht).
2 Gilt für Freiberufler und Kleingewerbetreibende (= Unternehmen mit einem Jahresgewinn bis 60.000 Euro oder Jahresumsatz bis 600.000 Euro) und nach § 241a Handelsgesetzbuch (HGB) für Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 600.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60.000 Euro Jahresüberschuss ausweisen.
3 Gilt für Freiberufler und für kleingewerbliche GbR (Jahresgewinn bis 60.000 Euro oder Jahresumsatz bis 600.000 Euro).
4 Für Fehler in der Berufsausübung haftet nur derjenige Partner mit seinem Privatvermögen, der mit der Bearbeitung des jeweiligen Auftrags befasst war, aber nicht auch die anderen Partner.
5 Ausnahme: Mini-GmbH – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
| Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen gründen | |
| Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig | |
| Automatische Gründung einer Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen, wenn ein Podologe /Fußpfleger allein eine Praxis eröffnet, ohne eine andere Rechtsform zu wählen | |
| Nur ein Unternehmer | |
| Kein Mindestkapital erforderlich | |
| Unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Vermögen einschließlich mit dem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Praxis (auch für Steuerschulden!) sowie für Schäden durch Behandlungsfehler, soweit die Haftpflichtversicherung nicht einspringt | |
| Keine notariellen Beurkundungen bei der Gründung | |
| Keine Gewerbesteuer bei einer podologischen Praxis (als Freiberufler) | |
| Gewinnermittlung: lediglich Einnahmen- und Überschussrechnung für Freiberufler und Kleingewerbetreibende (bis zu bestimmten Schwellenwerten von Jahresumsatz/-gewinn); Befreiung von der Buchhaltungspflicht für Einzelkaufleute bis zu bestimmten Grenzwerten im Hinblick auf Jahresumsatz und -überschuss (siehe dazu Info: Welche typische Rechtsform passt zur Ihrem Vorhaben?) | |
| Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen gründen Fortsetzung | |
| Als Einzelunternehmer können sich Kleingewerbetreibende freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, wobei sie aber mit der Eintragung alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns übernehmen. Siehe auch Kapitel 15.5.1: Der Kaufmann | |
| Vor- und Nachteile: | |
| Höchstmögliche Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit | |
| Hohe Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung | |
| Einfache Gründung | |
| Geringe Gründungskosten | |
| Kein Aufteilen des Gewinns | |
| Alleinige Verantwortung des Praxisinhabers für seine Entscheidungen, keine Unterstützung bei Problemen durch einen Partner | |
| Alleine für Kapitalbeschaffung und Finanzierung zuständig | |
| Hohe Arbeitsbelastung, hohes Risiko für Überforderung | |
| Durch persönlichen Ausfall, etwa durch Krankheit, kann das Unternehmen schnell in eine Krise geraten. | |
| Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GbR gründen | |
| Wichtige Merkmale der Rechtsform: Fortsetzung Für mich wichtig | |
| Eine GbR entsteht, wenn sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen, um einen „gemeinsamen Zweck“ zu erreichen. Dieser kann jede erlaubte Tätigkeit sein, auch ein nichtgewerblicher Zweck. | |
| Mindestens zwei Gesellschafter erforderlich | |
| Formlose Gründung, mündliche Vereinbarung genügt | |
| Schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert | |
| Kein Mindestkapital notwendig | |
| Nicht nur die einzelnen Gesellschafter, sondern auch die GbR als Gesellschaft kann klagen und verklagt werden | |
| Haftung: unbeschränkt, auch mit dem Privatvermögen und gesamtschuldnerisch (jeder für jeden!) | |
| Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung und zur Vertretung der GbR nach Außen in allen Bereichen berechtigt. Intern können jedoch die Tätigkeiten vertraglich aufgeteilt und der Einfluss eingeschränkt werden. | |
| Gewinnermittlung: Einnahme- und Überschuss-Rechnung; für Freiberufler keine Buchführungspflicht – auch nicht, wenn das Geschäftsvolumen bestimmte Grenzen überschreitet. Buchführungspflicht bei gewerblicher Tätigkeit ab Jahresgewinn von 60.000 Euro und Jahresumsatz von 600.000 Euro | |
| Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GbR gründen | |
| Wichtige Merkmale der Rechtsform: Fortsetzung Für mich wichtig | |
| Für GbR unter Freiberuflern keine Gewerbeanmeldung und keine Gewerbesteuer | |
| Wenige Formalitäten bei der Gründung | |
| Geringe Gründungskosten | |
| Großer Gestaltungsspielraum der Unternehmer | |
| Hohe Kreditwürdigkeit durch mindestens zwei persönliche, haftende Gesellschafter | |
| Verantwortung und Risiko wird auf mehrere Schultern verteilt | |
| Checkliste: Eine podologische Praxis als Partnerschaftsgesellschaft gründen | |
| Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig | |
| Mindestens zwei Gesellschafter | |
| Schriftlicher Partnerschaftsvertrag erforderlich (notarielle Beurkundung) | |
| Eintragung der Gesellschaft im Partnerschaftsregister erforderlich | |
| Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft mit dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen der Partner; außerdem haftet jeder Partner persönlich nur noch für seinen eigenen Fehler in der Berufsausübung, aber nicht mehr für die Fehler der anderen | |
| Kein Mindestkapital erforderlich | |
| Keine Gewerbesteuer, keine Körperschaftssteuer | |
| Gewinnermittlung: Einnahmen- Überschuss-Rechnung | |
| Partnerschaftsgesellschaft kann unter ihrem Namen klagen oder verklagt werden | |
| Gesellschaftsform genießt hohes Ansehen und hohe Kreditwürdigkeit | |
| Außerhalb der Haftung flexible vertragliche Gestaltung der Rechte und Pflichten der Partner möglich | |
| Vorteile des Freiberufler-Status bleibt erhalten wie keine Buchführungspflicht und keine Gewerbesteuer | |
| Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GmbH gründen | |
| Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig | |
| In der Regel erfolgt die Gründung durch mehrere Gesellschafter (Mehr-Personen-GmbH). | |
| Gründung einer GmbH ist für jeden gesetzlich zulässigen Zweck erlaubt. | |
| Eintragung ins Handelsregister ist vorgeschrieben. | |
| 25.000 Euro sind als Mindeststammkapital der GmbH erforderlich, das durch Bareinlagen oder Sacheinlagen oder durch die Kombination davon geleistet werden kann. Vor der Anmeldung zum Handelsregister müssen Sacheinlagen voll erbracht werden, von den Bareinlagen müssen mindestens ein Viertel einbezahlt sein. Insgesamt muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also mindestens 12.500 Euro, vor Eintragung ins Handelsregister erbracht sein. (Stammkapital ist die Summe der von den einzelnen Gesellschaftern eingebrachten Kapitaleinlagen). | |
| Die Kapitaleinlagen (= Stammeinlagen) der Gesellschafter können unterschiedlich hoch sein. Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Die für die Geschäftsanteile erbrachten Einlagen können Bar- und Sacheinlagen sein. | |
| Gesellschafter haften nicht mit dem Privatvermögen. | |
| Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GmbH gründen | |
| Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig | |
| Haftung für Schulden der Gesellschaft ist auf die Höhe des gesamten Gesellschaftsvermögens beschränkt bzw. Gesellschafter haften in der Höhe ihrer Einlage. | |
| Achtung – bei Aufnahme von Krediten fordern jedoch Banken wegen der Haftungsbeschränkung der GmbH in der Regel von den Gesellschaftern die Haftung mit dem Privatvermögen zur Absicherung der Kreditvergabe. | |
| Geschäftsführung erfolgt durch einen oder mehrere Gesellschafter oder durch angestellte, gesellschaftsfremde Geschäftsführer. | |
| Bezüge der Gesellschafter, die als Geschäftsführer tätig sind, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und verringern somit den Gewinn. | |
| Der Gewinn einer GmbH unterliegt der Gewerbesteuer (der für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gewährte Freibetrag von 24.500 Euro gilt nicht) und der Körperschaftssteuer. Außerdem muss der Solidaritätszuschlag entrichtet werden. Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner unterliegen der Kapitalertragssteuer. | |
| Vorgeschrieben ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder ein Musterprotokoll bei einfachen Gründungen, das aber ebenfalls von einem Notar beurkundet werden muss. | |
| Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GmbH gründen | |
| Fortsetzung Für mich wichtig | |
| Gründungskosten (für Notar, Registergericht, Bekanntmachung in Tageszeitungen und Bundesanzeiger und – falls in Anspruch genommen – für Beratung durch einen Anwalt) sind höher und Gründungsformalitäten umfangreicher als bei Einzelunternehmen oder GbR. | |
| Umfangreiche Buchführungspflichten, Verpflichtung zur Erstellung einer Jahresbilanz | |
| Bei der Firmenbezeichnung muss immer GmbH als Rechtsform angegeben werden. | |
| Die GmbH als Ein-Mann-Gesellschaft gründen: Die Vorteile sind hohe Entscheidungsbefugnis (Gesellschafter = Geschäftsführer) kombiniert mit der Haftung für betriebliche Verbindlichkeiten in der Höhe des Stammkapitals. Lediglich zur Absicherung von Krediten werden von der Bank private Sicherheiten gefordert. | |
| Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): flexibles Stammkapital, volle Einzahlung des Stammkapitals bei Gründung erforderlich (nur Bargründung möglich, Sacheinlagen sind ausgeschlossen), Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll (beide notariell beurkundet), niedrige Gründungskosten | |
7 Der Kauf einer bestehenden Praxis
Wer sich als Fußpfleger/Podologe selbstständig machen will, muss nicht immer eine Fußpflegepraxis komplett neu gründen. Als Alternative bietet sich die Übernahme einer bestehenden Praxis an. Auch wenn die Praxis und alles, was dazugehört – von der Einrichtung und den Räumlichkeiten bis hin zu Kunden/Patienten und Lieferanten –, bereits vorhanden ist, darf eine Praxisübernahme nicht als Existenzgründung light angesehen werden. Bevor Sie sich entscheiden, als Nachfolger eine bestehende Podologie- oder Fußpflegepraxis zu übernehmen, müssen Sie eine Vielzahl von Informationen einholen und Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. Denn die Übernahme eines Unternehmens ist keineswegs leichter als eine Neugründung und auch wie diese mit Risiken verbunden.
Der Generationswechsel, vor dem viele mittlere und kleine Unternehmen in Deutschland derzeit und auch in den nächsten Jahren stehen, könnte möglicherweise eine Chance für Sie sein, eine geeignete Praxis zu finden. Das Familienunternehmen in die Hände eines Familienangehörigen zu geben ist allerdings nach wie vor die bevorzugte Nachfolgelösung. Laut der Studie Daten und Fakten. Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2018 bis 2022 des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn geben 53 % der Eigentümer das Familienunternehmen an die eigenen Kinder oder andere Familienmitglieder, etwa 18 % übertragen das Unternehmen an Mitarbeiter und 29 % der Familienunternehmen werden an einen Interessenten von außerhalb verkauft. 93,6 % der rund 3,6 Mio. Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen. Nach aktuellen Schätzungen des Bonner Instituts stehen in den Jahren 2018 bis 2022 etwa 150.000 Familienunternehmen in Deutschland mit rund 2,4 Mio. Beschäftigten zur Nachfolge an, weil der Eigentümer sich aufgrund persönlicher Gründe, wie z.B. Alter oder Krankheit, aus dem Unternehmen zurückzieht. Allerdings kursieren auch andere Zahlen zum Nachfolgegeschehen hierzulande, da eine amtliche Statistik fehlt.
Werden z. B. in der oben angeführten IfM-Studie die Übergaben von Unternehmen, die bis 2022 tatsächlich stattfinden, geschätzt, stehen etwa in den Analysen der KfW-Bank die geplanten Nachfolgen von kleinen und mittleren Unternehmen (aller Wirtschaftszweige bis zu einem Umsatz von 500 Millionen Euro pro Jahr) der nächsten Jahre im Fokus. So streben bspw. nach der KfW-Research-Analyse Nachfolge-Monitoring Mittelstand: Planungen stabil auf hohem Niveau bis Ende des Jahres 2020 rund 227.000 Inhaber im Mittelstand die Fortführung des Unternehmens durch einen Nachfolger an. Über ein Drittel davon hat bereits einen konkreten Nachfolger gefunden und die Übergabe-Verhandlungen abgeschlossen. Die Analyse bescheinigt dem Mittelstand ein erhöhtes Bewusstsein, sich dem Thema Nachfolge rechtzeitig zu stellen, warnt aber auch davor, dass der Rückzug der geburtenstarken Jahrgänge, der sogenannten Babyboomer aus dem Erwerbsleben auch „in den Chefsesseln im Mittelstand“ eine Lücke hinterlassen werden.
Steigende Sensibilität bei Senior-Unternehmern für Fragen der Unternehmensnachfolge beobachten auch die Industrie- und Handelskammern (IHKs). Laut dem DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2018 haben zuletzt so viele Alt-Inhaber wie noch nie zuvor Rat bei den IHKs gesucht. Fast jeder zweite der Ratsuchenden hatte noch keinen Nachfolger im Blickfeld. Andererseits wird in dem Bericht auch darauf hingewiesen, dass 70 % der an einer Übernahme Interessierten bei der IHK-Beratung angeben, noch kein geeignetes Unternehmen gefunden zu haben, was ebenfalls als Rekord gilt.
Die Übertragung eines Unternehmens ist sowohl für Senior-Inhaber als auch für potenzielle Nachfolger eine große Herausforderung. Wichtige Erfolgsfaktoren sind sorgfältige Vorbereitung, realistische Vorstellungen etwa über den Verkaufs- bzw. Kaufpreis des Unternehmens, aber auch eine angemessene Zeitplanung für die Nachfolgersuche und den gesamten Übergabeprozess. Die Industrie- und Handelskammern empfehlen spätestens drei Jahre, besser noch fünf Jahre vor der geplanten Unternehmensübergabe, mit der Suche nach einem Nachfolger zu beginnen, und mindestens zwölf Monate für den Prozess der Unternehmensübergabe einzuplanen. Diese Zeitangaben sind Mindestrichtwerte. Denn wie ein Puzzle müssen die verschiedensten Aspekte von der Nachfolgersuche über Kaufvereinbarungen, Kaufvertrag, Zahlungsmodalitäten bis hin zur passenden Finanzierung zusammengefügt werden. Doch zunächst stellt sich für Sie als Nachfolgeinteressent die Frage, wie und wo können Sie überhaupt eine Podologie- bzw. Fußpflegepraxis finden, die zur Übergabe ansteht?
7.1 Die geeignete Praxis finden
Eine andere Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn mit dem Titel Familienexterne Nachfolge – Das Zusammenfinden von Übergebern und Übernehmern hat jedoch gezeigt, dass sich die Realisierung einer familienexternen Nachfolge allerdings deutlich schwieriger gestaltet als die Realisierung einer familieninternen Lösung. Das gilt insbesondere für die so genannte Matchingphase, die durch Suchen geeigneter Übernahmeinteressierter bzw. Unternehmen sowie durch die Verhandlungen der beiden Parteien über die Details der Nachfolge gekennzeichnet ist. Das Hauptproblem ist offenbar die nicht öffentliche Suche der übergabeinteressierten Eigentümer. Denn viele Unternehmer machen die Suche nach einem externen Nachfolger nicht der Allgemeinheit publik, sondern nutzen zunächst ihr persönliches Netzwerk. Erst wenn die Suche erfolglos ist, dann gehen sie an die Öffentlichkeit und bitten verstärkt Dritte um Unterstützung. Das macht die Suche nach einem Unternehmen für Übernahmeinteressierte natürlich nicht gerade einfach.
Vielleicht werden Sie tatsächlich von solch einem Networker angesprochen, der einen Nachfolger für seine Praxis sucht? Wenn nicht, dann networken Sie doch selbst und nutzen Sie die Möglichkeiten, um innerhalb Ihres Branchenverbandes fündig zu werden.
Eine andere wichtige Informationsquelle sind die einschlägigen Fachzeitschriften aus dem Bereich Fußpflege/Podologie. Vor Ort bieten auch die lokalen Industrie- und Handelskammern (IHKs) und die Handwerkskammern Unterstützung an, um Übergabe- und Übernahmeinteressierte zusammen zu bringen.
Schließlich kann sich auch eine Recherche in der Unternehmensnachfolgebörse im Internet unter www.nexxt-change.org lohnen. Die bundesweite Plattform wird gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, von der KfW Bankengruppe, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, dem Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken sowie von dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband initiiert mit dem Ziel, Übergeber von Unternehmern und Nachfolgeinteressent zusammenzubringen. In der Online-Börse können sowohl Unternehmer, die einen Nachfolger suchen, als auch Existenzgründer und Unternehmer, die ein Unternehmen als Nachfolger übernehmen möchten, anonymisiert ein Inserat einstellen. Ein Netzwerk aus Regionalpartnern, zu denen z. B. die IHKs, Handwerkskammern oder Sparkassen gehören, vermitteln und betreuen Inserent und Interessent, indem sie etwa beim Erstellen und Formulieren der Anzeigen unterstützen und den Kontakt zwischen Übergeber und Übernehmer herstellen. Seit dem Start der Unternehmensnachfolgebörse im Jahr 2006 bis zum Sommer 2018 wurde auf diese Weise mehr als 15.600 Vermittlungen mit Erfolg durchgeführt. Ein Blick in die Online-Börse lohnt sich also auf jeden Fall – zumal das Serviceangebot auch noch kostenfrei ist.
7.2 Den Anderen verstehen
Bei der Übergabe eines jeden Unternehmens spielen auch immer Gefühle eine wichtige Rolle. Wer eine Podologie- bzw. Fußpflegepraxis von Grund auf aufgebaut und über Jahre oder Jahrzehnte geprägt hat, bei seinen Patienten/Kunden geschätzt war, auch über so manches private Problem Bescheid wusste und sich überhaupt in der Branche gut auskannte und in seinem Beruf wohlfühlte, dem fällt es gewiss nicht leicht, sich aus der Praxis zurückzuziehen und sein Lebenswerk in fremde Hände zu geben. Häufig unterschätzen Unternehmer das Gefühlschaos, das Rückzug vom Unternehmen auslösen kann. Nach dem DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2018 fällt es 36 % der Alt-Inhaber schwer, emotional von ihrem Unternehmen loszulassen.
Der studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler Carl Ludwig Prinz zu Hohenlohe schreibt darüber in seinem Buch Die erfolgreiche Unternehmensnachfolge wie wichtig es ist, den anderen zu verstehen, dem man bei den Verhandlungen gegenübersitzt: „In letzter Konsequenz sind Gefühle stärker als der kühle Verstand. Ihr Verhandlungspartner wird ja kein Manager einer internationalen Aktiengesellschaft sein, den nichts Persönliches mit einem Großunternehmen des anonymen Kapitals verbindet, sondern ein Gründer! Spürt dieser, dass Sie begreifen, was in ihm vorgeht, dann wird er Ihnen entgegenkommen.“
Auf der anderen Seite müssen Sie sich als zukünftiger Nachfolger über die Vor- und Nachteile, die mit einer Praxisübernahme verbunden sind, im Klaren sein und die Möglichkeit haben, sich einen detaillierten Überblick über die Fußpflegepraxis zu verschaffen. Bei anstehenden Kaufpreisverhandlungen sollten Altinhaber und künftige Nachfolger über denselben Wissensstand verfügen.
7.3 Vor- und Nachteile einer Praxisübernahme
Ohne Zweifel bringt eine Praxisübernahme eine Reihe von Vorteilen mit sich, die den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern können:
◆ Die Praxis ist auf dem Markt bereits etabliert.
◆ Die Dienstleistung medizinische und/oder kosmetische Fußpflege ist vor Ort bereits eingeführt und bekannt.
◆ Praxisräume und Praxiseinrichtung (Möbel, Fußpflegegeräte, Instrumente, Computer, Telefon etc.) sind vorhanden.
◆ Ein Patienten- und Kundenstamm besteht bereits. Damit jedoch Patienten/Kunden nach der Praxisübergabe nicht abwandern, wird Kundenpflege zu den wichtigsten Ihrer Aufgaben gehören.
◆ Anlaufschwierigkeiten sind in der Regel geringer als bei Neugründung.
◆ Die Praxis macht ab dem ersten Tag der Übernahme Umsatz.
◆ Kein Sprung ins kalte Wasser, wenn der Praxisübergeber bereit ist, den Praxisnachfolger für eine gewisse Zeit zu begleiten und einzuführen.
◆ Zusätzliche Unterstützung durch eingearbeitete Mitarbeiter (falls vorhanden).
◆ Beziehungen zu Lieferanten sind schon geknüpft.
Obwohl vieles für eine Praxisübernahme spricht, sollten mögliche Vorbehalte nicht unbeachtet bleiben. So sieht sich der Nachfolger von Anfang an einer Vielzahl von Erwartungen gegenüber. Bei einer bereits etablierten Praxis muss er sein Können auf mehreren Baustellen gleichzeitig unter Beweis stellen, d. h. Patienten/Kunden, Mitarbeiter (falls vorhanden) und Lieferanten von seiner Kompetenz überzeugen. Will er seine Praxis nach seinen eigenen Vorstellungen betreiben, muss er dort anknüpfen, wo sein Vorgänger aufgehört hat. Es ist keine leichte Aufgabe, gleichzeitig das Vertrauen von Mitarbeitern und Patienten/Kunden zu gewinnen, das Praxisteam für Veränderungen und Neuerungen zu motivieren und auch Patienten/Kunden daran zu gewöhnen und nicht zu verschrecken.
Hinzu kommt, dass in einer Podologie-/Fußpflegepraxis der Praxisbetrieb ganz besonders durch die Persönlichkeit des Inhabers geprägt ist. Die Kunden/Patienten entscheiden sich für eine bestimmte Praxis nicht nur aufgrund der Qualität bei Angebot und Leistung, günstiger Preise oder exakter Terminplanung, sondern auch deshalb, weil sie sich in der Praxis wohlfühlen und Sympathie gegenüber Praxis und Inhaber empfinden. Sympathie gilt als das höchste Kapital im Marketing, ganz gleich, ob es sich dabei um die Sympathie gegenüber einer Marke, einem speziellen Produkt oder einer bestimmten Führungspersönlichkeit handelt. „Derartige Sympathiewerte lassen sich nicht ohne weiteres auf eine andere Person übertragen,“ schreibt Carl Ludwig Prinz zu Hohenlohe in seinem Buch. „Dies dennoch zu bewerkstelligen, ist für den Nachfolger eine Aufgabe, bei der er de facto auf sich allein gestellt ist.“
Ob oder wie schnell er diese Hürde zu überwinden in der Lage ist, darüber entscheidet sein persönliches Geschick und sein Einfühlungsvermögen in die Gegebenheiten. „Diese sehr persönliche Angelegenheit muss jeder Einzelne“, so Carl Ludwig Prinz zu Hohenlohe, „auf seine eigene Weise in den Griff bekommen.“
7.4 Die Prüfung der Praxis
Bevor Sie sich für den Kauf einer bestehenden Podologie-/Fußpflegepraxis entscheiden, müssen Sie die Praxis genau unter die Lupe nehmen und kritisch prüfen. Denn vor der Übergabe und den damit verbundenen Kaufpreisverhandlungen ist es wichtig, dass Sie sich ein detailliertes Bild von der Situation der Praxis machen. Dabei müssen alle wesentlichen Faktoren, die ein Unternehmen betreffen, geprüft und realistisch eingeschätzt werden. Es ist die Aufgabe des Praxisinhabers, seine Praxis noch einmal genau zu durchleuchten und dann von einem Experten überprüfen und bewerten zu lassen.
Ihre Aufgabe als Praxiskäufer ist, die Unterlagen und Angaben des Verkäufers durch fach- und sachkundige Berater überprüfen zu lassen. Wichtig: Vor Beginn der Verhandlungen über den Kaufpreis sollten beide – Käufer und Verkäufer – über denselben Informationsstand verfügen.
Folgende Faktoren sind von besonderer Bedeutung für die Übergabe eines Unternehmens bzw. einer Podologie-/Fußpflegepraxis:
◆ Grund der Übergabe
◆ Ruf der Praxis
◆ Angebot
◆ Marktsituation
◆ Lage und Standort der Praxis
◆ Zustand der Praxisräume und -einrichtung
◆ Kunden/Patienten (Struktur, Merkmale, Beziehung zum bisherigen Praxisinhaber)
◆ Lieferanten (Schriftwechsel, Lieferverträge, Zahlungsmodi, Informationsmaterial über die Lieferanten)
◆ Mitarbeiter (Qualifikation, Entlohnung, Fluktuation, frei oder festangestellt)
◆ Warenbestand
◆ Gesellschaftervertrag (wenn die Praxis als Gesellschaft geführt wird)
◆ Kosten- und Ertragsstruktur der letzten drei bis fünf Jahre
◆ Betrieblicher Erfolg: Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung
◆ Haftungsrisiken
◆ Sämtliche vertragliche Beziehungen der Praxis
◆ Unternehmenswert und Kaufpreis
7.4.1 Grund der Praxisübergabe
Sie sollten unbedingt den Grund herausfinden, warum eine Praxis verkauft werden soll. Der häufigste Übergabegrund ist das Erreichen des Ruhestandsalters. Weitere wichtige Gründe sind unerwartete Ereignisse, wie Unfall, Krankheit oder Tod des Inhabers. Darüber hinaus kann auch der Wunsch, sich zu verändern und eine andere Tätigkeit nachzugehen, zur Aufgabe des Unternehmens führen. Bei anderen Gründen wie Standortschwierigkeiten, Konkurrenzprobleme oder rückläufige Gewinne und Umsätze sollten Sie hellhörig werden. Das sind Probleme, die auch für Sie als künftiger Inhaber von Bedeutung sein werden.
7.4.2 Der Ruf der Praxis
Die Frage, welchen Ruf die Praxis genießt, ist von höchster Bedeutung für Sie als Gründer. Ist das Verhältnis zwischen dem bisherigen Inhaber und seinen Patienten/Kunden von Sympathie und hohem Ansehen geprägt, sodass Sie als Nachfolger daran anknüpfen können? Oder ist der Ruf der Praxis beschädigt?
Das muss nicht unbedingt mit Defiziten in der fachlichen Qualität oder Leistungsfähigkeit zusammenhängen, sondern kann auch z. B. in besonderen Eigenheiten oder einem unfreundlichen Verhalten des bisherigen Inhabers begründet sein. Ein schlechter Ruf ist eine Belastung für den Nachfolger. Für Sie würde es aber bedeuten, dass Sie am Image der Praxis arbeiten müssten. Das kostet Zeit und auch Geld und ob die Werbemaßnahmen dann wirklich Kunden/Patienten überzeugen werden, ist ungewiss.
7.4.3 Das Angebot der Praxis
Das Angebot des Fußpflegestudios ist darauf zu prüfen, ob es den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden und Patienten entspricht. Es stellt sich die Frage, ob Sie das bisherige Programm an Behandlungen und Pflegeprodukten beibehalten können oder Veränderungen vornehmen müssen. Andererseits sollten Sie aber bedenken, wenn Kunden oder Patienten z. B. gewohnt waren, neben der Behandlung auch Produkte zur Pflege für zu Hause zu kaufen, dann sind sie an diese Pflegeprodukte gewöhnt. Eine sofortige Änderung des Sortiments an Pflegeprodukten birgt das Risiko, dass Kunden oder Patienten diese Neuerungen nicht akzeptieren und deshalb weg bleiben.
Eine weitere wichtige Überlegung ist darüber hinaus die Frage, ob das Therapie- und Pflegeangebot der Praxis überhaupt zu den Qualifikationen passt, die der Praxiskäufer mitbringt. Diese Punkt ist relevant, wenn es darum geht, die Tätigkeit auf dem vorhandenen Patienten-/Kundenstamm aufzubauen. Gibt es keine oder nur wenig Übereinstimmung zwischen bisherigem Angebot und den Qualifikationen des Praxiskäufers, besteht die Gefahr, dass sich Patienten/Kunden abwenden und auf Einnahmen durch den bisherigen Patienten-/Kundenstamm verzichtet werden muss. Auf diese Weise wäre dann ein wichtiger Vorteil, den eine Praxisübernahme gegenüber einer Neugründung aufweist, verloren (siehe oben Punkt 7.3). So wird etwa ein Käufer, der eine Praxis, die z. B. auf die Behandlung von Füßen von Diabetes-Patienten spezialisiert ist, den Patientenstamm nur halten können, wenn er die nötige Ausbildung und Erfahrung auf diesem Gebiet mitbringt. Natürlich kann sich der Praxiserwerber weiterbilden, aber Patienten warten aus leicht nachvollziehbaren Gründen nicht, bis sich der „Neue“ das nötige Wissen und Rüstzeug angeeignet hat, sondern suchen nach Alternativen. Entsprechendes gilt für eine kosmetische Fußpflegepraxis, die sich neben der Pediküre z. B. auf Nageldesign spezialisiert hat. Nur wer diese Kunst genauso gut beherrscht wie der Praxisverkäufer, wird Kunden, die besonderen Wert auf Verzierungen der Nägel legen, halten können.
7.4.4 Marktsituation, Standort und Lage der Praxis
Auch die Marktsituation muss durchleuchtet werden, die bei der Übernahme vorhanden ist. Für Sie ist wichtig zu wissen, ob es Konkurrenten vor Ort gibt oder ob weitere Fußpflegepraxen hinzukommen werden.
Ein wichtiger Aspekt ist natürlich auch der Standort und die Lage der Praxis. Es ist entscheidend, ob die Praxis in der Innenstadt oder abgelegen in einem Randgebiet liegt, ob sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist oder ob es genügend Parkplätze gibt. Von großer Bedeutung ist zudem die Entwicklung des Standorts. Gibt es Planungen, die die Standortqualität verschlechtern werden?
7.4.5 Zustand der Praxisräume und -einrichtung
Hat sich der Standort als günstig erwiesen, ist der Zustand der Praxisräume und Praxiseinrichtung zu prüfen. Der Vorteil einer Praxisübernahme ist, dass Ihnen von Anfang an zweckentsprechende Räumlichkeiten samt erforderlichem Inventar zur Verfügung stehen. Allerdings kann es sein, dass der bisherige Inhaber nur noch das Nötigste investiert hat. Vielleicht muss die Praxis renoviert werden. Vielleicht sind Einrichtung und Gerätschaften veraltet oder es muss die eine oder andere Reparatur durchgeführt werden. So kann zusätzlich zum Kaufpreis ein erheblicher Investitionsbedarf für Renovierungsmaßnahmen, Neuanschaffungen und/oder Reparaturarbeiten bestehen, um die Praxis auf den neuesten Stand zu bringen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sollten Sie bereits jetzt in der Prüfungsphase der Praxis bestimmen.
In den wenigsten Fällen wird die Praxis genau den eigenen Vorstellungen entsprechen. Auch für die Finanzierung wünschenswerter, jedoch nicht unbedingt notwendiger Veränderungen brauchen Sie Geld, das Sie bei den Planungen eines Praxiskaufs von Anfang an berücksichtigen sollten, damit Sie auch nach der Übernahme noch den dafür nötigen finanziellen Spielraum haben. Soll die Praxis in den bisherigen Räumlichkeiten fortgeführt werden, muss vor Abschluss des Praxisübernahmevertrages geklärt werden, ob der Vermieter der Übertragung des Nutzungsrechts auf den neuen Inhaber zustimmt oder nicht.
Abzuklären ist ferner, ob die Miete den Räumlichkeiten überhaupt angemessen ist, ob der künftige Inhaber die Praxisräume zu denselben Konditionen weitermieten kann oder ob der Vermieter beim Mieterwechsel die Miete erhöht.
7.4.6 Kommunikation mit Patienten, Kunden und Lieferanten
Eine bestehende Podologie-/Fußpflegepraxis zu kaufen, hat wie bereits erwähnt den Vorteil, den vorhandenen Kunden-/Patientenstamm zu übernehmen. Damit verbunden ist allerdings auch das Risiko, dass einige Kunden/Patienten aufgrund der Praxisübernahme abwandern werden. Denn kein Kunde/Patient ist natürlich gezwungen, weiterhin in die Praxis zu kommen.
Eine podologische/fußpflegerische Praxis gehört zu den Betrieben, bei denen der Erfolg im besonderen Maße auch von der Beziehung der Kunden/Patienten zum Praxisinhaber abhängt. Fühlten sich Kunden/Patienten beim Altinhaber wohl und brachten sie ihm besonderes Vertrauen entgegen, kann es durchaus sein, dass sie auf den neuen Inhaber mit Vorbehalten reagieren und ihn vielleicht sogar ablehnen.
Bei einer sorgfältig geplanten Praxisübergabe gehört sich deshalb, Kunden/Patienten frühzeitig von der Übergabe zu informieren, z. B. durch persönliche Mitteilung, durch Inserate in der Zeitung oder durch ein Rundschreiben und persönliche Vorstellung des Nachfolgers durch den Altinhaber.
Beim Verkauf einer Podologiepraxis sind außerdem die besonderen Anforderungen im Umgang mit Patientenkarteien zu beachten. Für deren Weitergabe an dem Praxiserwerber ist die ausdrückliche Zustimmung der Patienten erforderlich, um nicht gegen das Gebot der Schweigepflicht zu verstoßen. Ein grundlegender Paragraf zum Schutz des Patientengeheimnisses ist § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB, wonach derjenige, der unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Wer also, ohne dass Patienten ausdrücklich eingewilligt haben, Patientenunterlagen weitergibt, macht sich strafbar. Eine Weitergabe von Patientendaten ohne die Zustimmung der Patienten kann dazu führen, dass der Praxisübernahmevertrag nichtig ist und rückabgewickelt werden muss. Umso wichtiger ist für Verkäufer und Käufer einer Podologiepraxis, sich über das rechtlich einwandfreie Prozedere hinsichtlich der Übergabe der Patientendaten beraten zu lassen.
Um leichter mit Patienten/Kunden in Kontakt zu kommen und eine Vertrauensbasis aufzubauen, wird besonders empfohlen, dass Praxisübergeber und -nachfolger für eine gewisse Zeit nach der Übernahme der Praxis eine so genannte überleitende Mitarbeit vereinbaren. Hierbei verpflichtet sich der Praxisübergeber, den neuen Inhaber einzuarbeiten und mit Kunden/Patienten bekannt zu machen. Es wird vertraglich vereinbart, wie lange und wie oft pro Woche der Praxisübergeber mitarbeiten und welches Honorar er für seine Leistung bekommen wird. Die anfängliche Mitarbeit und Unterstützung durch den Altinhaber ist zudem bei der Kontaktpflege zu guten Lieferanten von Nutzen und kann dazu beitragen, dass günstige Lieferantenverträge und besondere Zahlungsvereinbarungen auch seinem Nachfolger gewährt werden.
7.4.7 Die Mitarbeiter der Praxis
Die Einarbeitung durch den bisherigen Inhaber kann es dem Nachfolger leichter machen, das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Wird ein Unternehmen mit Mitarbeitern geführt, gilt für den Käufer nach § 613a BGB, dass er in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Damit gehen alle Arbeitsverhältnisse, wozu u. a. auch Ausbildungs-, Aushilfs- oder ruhende Arbeitsverhältnisse gehören, auf den neuen Praxisinhaber über. Das gilt auch, wenn kein schriftlicher Vertrag besteht.
Auch Sondervereinbarungen zwischen dem Praxisübergeber und seinen Mitarbeitern, wie etwa für Sonderzahlungen oder spezielle Urlaubsregelungen, müssen vom Praxisnachfolger übernommen werden. Er muss auch für Lohn- und Gehaltsschulden der letzten zwölf Monate haften, nicht aber für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge.
Eine Kündigung, die aufgrund des Praxisübergangs ausgesprochen wird, ist nach § 613a, Abs. 4 BGB unwirksam. Die betroffenen Mitarbeiter haben darüber hinaus das Recht, binnen eines Monats nach Übertragung, dem Übergang des Arbeitsverhältnisses zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
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