Czytaj książkę: «Die hörige Frau»
Robert Heymann
Die hörige frau
Sittengeschichte der Erotomanie
Saga
Die hörige Frau
German
© 1931 Robert Heymann
Alle Rechte der Ebookausgabe: © 2016 SAGA Egmont, an imprint of Lindhardt og Ringhof A/S Copenhagen
All rights reserved
ISBN: 9788711503744
1. Ebook-Auflage, 2016
Format: EPUB 3.0
Dieses Buch ist urheberrechtlich geschützt. Kopieren für andere als persönliche Nutzung ist nur nach Absprache mit Lindhardt und Ringhof und Autors nicht gestattet.
SAGA Egmont www.saga-books.com – a part of Egmont, www.egmont.com
Einführung
Der Begriff „Hörigkeit“, auf die Frau angewandt, könnte irreführend sein, wenn wir nicht in einem Zeitalter leben würden, in dem die normale Hörigkeit der Frau, ihre Unterwerfung unter den Willen und die libido des Mannes, als unnatürlich angesprochen wird — obgleich sie eben doch der natürliche Zustand ist, mögen auch noch so viele Stimmen gegen diese einfache Tatsache eifern.
Schon im Jahre 1908 hat Dr. Georg Groddeck bei Hirzel in Leipzig ein Buch erscheinen lassen, Vorträge, die der Autor als Aufsätze teilweise in der „Zukunft“ veröffentlicht hat. Dieser kluge Nervenarzt hat vor fast 25 Jahren sehr genau vorausgesehen, was uns die „Antihörigkeitsbewegung“ oder „Emanzipation“ der Frau bescheren würde. Der Frau — und dem Manne.
„Man überhört die Mahnung der Natur jetzt in den Feministenkreisen geflissentlich. Das wird nicht helfen. An einem gewissen Punkt wird und muß die Frauenbewegung stillstehen. Es handelt sich da gar nicht etwa um rein körperliche Zustände, obwohl die allein genügen, um die Leistungsfähigkeit der Frau zu vermindern. Die Frau, selbst die gesündeste (und die erst recht), ist zu bestimmten Zeiten stets mehr oder weniger intellektuell unzurechnungsfähig. Ihr Wesen gerät dann mit unentrinnbarer Notwendigkeit in einen vollständigen Aufruhr, der an die Zeit der Entwicklung vom Kind zum Mädchen erinnert, sie wird gewissermaßen jedesmal wieder ein Mädchen mit mädchenhaften Ideen, kommt unter den Druck einer Gewalt, von der sie beherrscht wird, statt sie zu beherrschen. Die Frau ist im allerhöchsten Grade abhängig von ihrem Frausein und niemals, niemals wird sie das überwinden. Niemals wird sie deshalb auch nach außen leisten können, was der Mann leistet. Diesem Teil der Frauenfrage steht der Mann sehr ruhig gegenüber.“ (Wohlverstanden: 1908! Heute steht der Mann der Entwicklung der Frau ganz im Gegenteil sehr beunruhigt gegenüber!)
„Die Frau bleibt Dilettant im Schaffen. Sie ist zu anderen Dingen bestimmt!“
Die Natur hat wunderbar gearbeitet, um die Frau vor einem Abwenden von ihrer Bestimmung zu bewahren, um sie von dem Tätigkeitsfeld des Mannes zurückzuhalten, ihr jede schöpferische Tätigkeit unmöglich zu machen. Nicht genug, daß sie das Weib schwächer schuf, nicht genug, daß sie die Frau mit wiederkehrender Regelmäßigkeit daran erinnert, daß sie im Dienste des Geschlechts steht, wie sie auch zum Wahrzeichen dieses Verfallenseins an die Geschlechtlichkeit der Frau die Brüste gab, die sie zu allen schweren Arbeiten unfähig machen, nicht genug damit: sie gestaltete den Charakter, das Wesen der Frau so, daß sie auch nicht imstande ist, geistige Probleme zu lösen.
*
Wenn wir das natürliche Hörigkeitsverhältnis der Frau gut heißen, ein Verhältnis, das durch den Stand der jeweiligen Kultur ganz von selbst reguliert wird, so ist damit selbstverständlich nicht gesagt, daß Hörigkeit gleichbedeutend mit Sklaverei sein soll. Jedes Volk ist das wert, was es an seinen Frauen achtet. Aber es ist ein Irrtum, nein, eine bewußte Irreführung unerfahrener und urteilsloser junger Menschen zu behaupten, die Achtung vor der Frau müßte immer bedingt von dem Grade ihrer sozialen Stellung abhängen. Die Frau hat ihre Bestimmung. Achtet sie diese, erwirkt sie von selbst die Achtung auf eine Stellung, die zwar nicht den Ansprüchen der modernen Feministen entspricht, wohl aber der naturgewollten Entwicklung, die historisch begründet ist. Will sie über ihren Beruf als Geliebte, Frau und Mutter hinauswachsen (das Industriezeitalter, die sozialen Verschiebungen entschuldigen die Irrtümer der Frau, rechtfertigen sie aber deshalb nicht) — will das Weib also herrschen, indem es sich dem Manne gleichstellt, so erleidet es das Schicksal der Frauen des spätrömischen Reiches. Wenig geachtet, sich selber fremd, gesetzlos und übermütig geht es unter in Haltlosigkeit und Sinnentaumel, den Mann, den Staat mit sich reißend in das Chaos.
Wenn ich also hier von naturgewollter Hörigkeit spreche, so meine ich jenen Grad der Abhängigkeit, die die Natur dem Weibe mit auf den Lebensweg gegeben hat. Alle modernen Eiferer werden weder die Menstruation der Frau, noch die Tatsache hinwegleugnen können, daß der Geschlechtsverkehr den Mann nur zum Vater, die Frau aber zur Mutter machen „kann“. Den Vater trifft soziale Verantwortung. Die Mutter trägt ihr Kind, gebärt es und bleibt ihm zeitlebens verbunden. Die Nabelschnur, die die Schere der Hebamme durchschneidet, ist gleichwohl unzerreißbar.
Betrachten wir einmal in großen Zügen die Stellung des Weibes in der Vergangenheit bei Natur- und Kulturvölkern.
Historische Begründung der weiblichen Hörigkeit
Nach I. I. Bachofen („Das Mutterrecht“) soll es in Urzeiten eine Art „Weiberherrschaft“ gegeben haben, eine Gynäkokratie, vielleicht hervorgegangen aus dem Mutterrecht. Aber diese Hypothese läßt sich nicht beweisen. Daß da und dort bei einzelnen Völkern Abarten von der Regel der Weiberhörigkeit vorkommen, beweist natürlich nichts gegen die unwiderlegliche Tatsache, daß das Weib, nach einem Zustand des Hetärentums, vielleicht sogar unter dem Kommunismus der Liebe, mit dem Hervortreten kultureller Seßhaftigkeit in Hörigkeit geriet, resp. in diesem Zustand verblieben ist, der mehr oder weniger gemildert wurde durch den Reichtum oder die Armut der betreffenden Völker.
Die Frau wird die „Verwalterin der aufgehäuften Schätze, sie bestimmt Maß und Art der Verwendung, sie wird verantwortlich für die Pflege der Familie auf der Grundlage des Ernteertrages.
Wollen wir uns über die Stellung der Frau bei primitiven Völkern ein Urteil bilden, so müssen wir das Maß der Arbeit abwägen, das der Frau aufgebürdet wird.“ — „Dort, wo dieser Anteil im Vergleich zu der Arbeitsleistung des Mannes ein besonders großer ist, können wir auf eine Unterdrückung des Weibes schließen,“ urteilen Ploß und Bartels.
„Aber wir können uns auch nicht wundern, daß überall da, wo auch die Männer den schwer zu erlangenden Lebensunterhalt durch anstrengende Tätigkeit erwerben müssen, dem weiblichen Geschlecht ebenfalls kein müßiges Leben beschieden sein kann. So ist es seine Aufgabe fast überall, das Wasser herbeizuschaffen, die Speisen zu bereiten und die Kleidungsstücke herzustellen. Bei manchen Völkern müssen die Frauen sich auch an der Jagd und am Fischfang beteiligen, und bei einer gewissen Anzahl von Stämmen liegt ihnen sogar der Ackerbau ob. Diese letzteren sind es besonders, die dem weiblichen Geschlecht nur eine untergeordnete Stellung zuerkennen wollen. Das ist aber nur für den einen Fall gültig, wo die Männer überhaupt keinen Anteil an dem Ackerbau nehmen.
Das Weib ist Eigentum des Mannes geworden. Er kauft es, verkauft es, vertauscht es. Am weitesten geht die Gewalt des Mannes auf den Fidschi-Inseln, wo beim gemeinen Volk die Weiber nicht allein Handelsartikel sind, sondern von ihren Männern umgebracht und gefressen werden, ohne daß dies gestraft oder gerächt wird. Nicht selten gehen die Weiber des Vaters an den Sohn über. Nur das Weib, nicht der Mann, kann strafbaren Ehebruch treiben.“
Oft ist das Weib nicht mehr als ein Stück Vieh, wie auf einzelnen Inseln der Südsee. Forscher haben berichtet, daß die Kannibalen Weiber regelrecht mästen, um sie zu verspeisen. So hat R. Thurnwald einen Fall berichtet, der zu einer Strafexpedition geführt hat.
„Es handelte sich um ein Buka-Weib, das an einen Nissan-Mann verheiratet war. Der Mann war vor 10 Monaten gestorben. Das Weib war zunächst bei dem Häuptling des Dorfes ihres Mannes verblieben. Nach etwa drei Monaten holte sie der Häuptling Salin aus Malés zu sich. Monate hielt sie sich bei Salin auf, führte dessen Wirtschaft und unterhielt mit ihm regelmäßig geschlechtlichen Verkehr. Da Salin dem Häuptling Somsom aus Bangalu bei Siar zur Lieferung von Menschenfleisch verpflichtet war, wurde schon drei Monate vor Schlachtung des Weibes (Karas, Buka-Name oder Huenot, Nissan-Name) abgemacht, daß Salin sie zur Schlachtung auffüttern sollte. Nun mietete Somsom, der das Fleisch bekommen sollte, den Schlächter in der Person des Häuptlings Mogan aus Torohabau. Er bezahlte ihn mit einem Schwein, 2 Bündeln Pfeile (zu je 16 Stück), 5 Armringen und einem Messer. An dem verabredeten Tag erschien nun Somsom mit seinen Leufen und Mogan mit den Seinigen auf Salins Platz. Jetzt sträubte sich zunächst Salin, die Karas herauszugeben. Sie scheint beim geschlechtlichen Verkehr die Lüste des alten Salin zu reizen verstanden zu haben, außerdem erwartete Salin von ihr nach 3—4 Monaten ein Kind. Er wünschte deshalb, daß Somsom sich noch gedulde. Dieser alte Menschenfresser wollte aber nichts davon wissen und verlangte sein Opfer. Der Überzahl vermochte Salin nicht standzuhalten, und so gab er schließlich doch die Karas heraus und half bei ihrer Schlachtung dadurch, daß er sie festhielt.
Vorher war sie wie ein Schwein an Händen und Füßen gebunden und aus der Hütte Salins herausgetragen worden. Der erste Streich wurde von Mogan schräg über die Brust gegen die Bauchhöhle zu geführt, dann durchschnitt ihr einer von Somsoms Leuten, Sinai, mit einem Messer die Kehle, ein anderer, Nataweng, schoß ihr einen Pfeil in die Seite und dieser erst machte ihrem Leben ein Ende.
Das hatte sich am Nachmittag zugetragen. Man schleppte nun die Leiche nach dem Strand, verlud sie in ein Kanu und ruderte nach Somsoms Dorf. Dort wurde sie bei Mondschein in des Häuptlings Haus gebracht, und die ganze Familie schlief die Nacht über in demselben Raum.
Am nächsten Morgen schaffte man die Leiche auf eine der üblichen Feuerstätten aus Korallenkalk und röstete sie dort an, wie man es mit Schweinen tut. Hierauf erst schritt man zur Zerstückelung der Leiche, zur ‚Kilué‘, der Fleischverteilung ...“
Was schon Cook über die Sitten gewisser Südseestämme berichtete, gilt noch heute. Die Weiber und Mädchen schwimmen den herannahenden Schiffen entgegen, um sich zum sinnlichen Genuß anzubieten, und die Männer, die mit ihnen kommen, finden nichts Anstößiges in dieser Hingebung. Dann empfangen die Weiber, wie Korvettenkäpitän Werner auf der „Ariadne“ 1878 beobachten konnte, von ihren Männern Aufträge, was sie als Lohn für ihre Gefälligkeit von Bord mitbringen oder wohl gar entwenden sollen.
Ihren Lendenschurz, damit er nicht naß werde, halten sie beim Schwimmen an einem Stabe befestigt über dem Wasser, und jede beeilt sich, die erste an Bord zu sein. Denn sowie die Mannschaft sich mit Schönheiten versehen hat, werden die Überzähligen zurückgewiesen und müssen unter dem Hohngelächter ihrer Gefährtinnen heimschwimmen. An Bord aber wird die Szene häßlich, denn dort bricht bald die rohe Ausschweifung aus. Eigennutz ist übrigens die alleinige Triebfeder dieser Prostitution.
„Das Los der Frauen ist im allgemeinen kein glückliches. Erhandelt, bilden sie den meist ausschließlich arbeitenden Teil der Bevölkerung, wogegen der Mann zu Ratsversammlungen geht, beim Biertopf sitzt, in den Krieg zieht, Jagd und Fischfang treibt, im übrigen aber faulenzt und sich von seinem weiblichen Personal bedienen läßt. Auch hier findet Teilung der Arbeit statt, allein in höchst verschiedener Weise, je nach der kulturellen Phase, in welche die Entwicklung des Volkes gelangt ist. Nur bei einigen Stämmen, z. B. den Funke, Schilluk, Nuer und Baru, hilft auch der Mann beim Feldbau und auf der Viehweide“ (Ploß).
Die Marolong, ein Betschuanen-Stamm, kaufen ebenfalls ihre Frauen mit 5 Stück Vieh. Auf die Jungfrauschaft legt der Marolong großen Wert. Sieht er sich betrogen, so kann er die Braut zurücksenden und sein Vieh zurückverlangen, ebenso im Falle die Frau unfruchtbar ist. Verführer müssen logischerweise dem Vater Entschädigung zahlen. Geschlechtlicher Verkehr mit Europäern wurde ehemals mit dem Tode bestraft.
Bei den Aschanti steht nur dem Häuptling das Recht zu, seine Frau zu verkaufen. Das Weib der Denka ist die Sklavin des Mannes, und vom Erbrecht ist sie ausgeschlossen. Sie geht mit dem ganzen Nachlaß in den Besitz des Erben ihres Gatten über.
Die nomadisierenden Araber der Sahara betrachten das Weib als die Sklavin des Mannes. Sie trägt Wasser und Feuerungsmaterial herbei, mahlt Gerste, melkt die Kamele und Schafe und webt die Stoffe.
Bei den meisten nordasiatischen und afrikanischen Völkerschaften ist das Weib wenig mehr als eine Sklavin. Da sie in engster Abhängigkeit von den niedersten Leidenschaften des Mannes steht, ist ihr Anteil an dem Leben dementsprechend. Natürlich wird auf diese Art die Frau, die mehr Instrument als Wesen ist, manchmal weniger kostbar als das Haustier, schnell in Verbindung mit den ökonomischen Interessen des Mannes und ergo mit dem Handel gebracht. So gut aber der Wilde das Vieh stiehlt, so gut stahl er auch die Frauen, und in der Folge entstand der Raubhandel, der eine ganz eigentümliche Auffassung von Recht und Sitte zeitigte, und als dessen Ausläufer die eigentliche Kaufehe mit privilegierten Formen erst zu betrachten ist. Sie führte endlich zu dem naivsten Prinzip der Sklaverei, zur Leibeigenschaft.
Bei den Afghanen war früher ein Mädchen (nach Elphinstone) 60 Rupien wert. Man zahlte mit ihnen Strafen! Zwölf Mädchen für einen Mord, sechs „Stück“ für Verstümmelung eines Gegners — usw. Noch unter der Regierung des in Berlin gefeierten Amanullah geriet eine deutsche Frau in eine entsetzliche Lage. Sie heiratete einen Afghanen, und als dieser starb, wurde sie (1929!) automatisch die „Gattin“ des Bruders. Die Ausreise wurde ihr verweigert. Sie war Sklavin geworden!
Dem Koreaner ist die Frau entweder Werkzeug des Vergnügens oder der Arbeit, niemals aber eine ebenbürtige Genossin. Sie darf keinen Namen führen. Sie ist einfach die „Frau“ des Mannes, namenlos.
Die Mohammedaner hatten bis zur Herrschaft Kemal Paschas unumschränktes Recht über ihre Frauen. Diese betrachteten ihre Stellung als Allahs Wunsch und ließen sich von dem Manne mißhandeln, „mit Füßen treten und zuletzt durch die drei Talaks wegjagen, ohne laut zu murren“.
Das ist nun freilich anders geworden. Die Frauen dürfen ohne Schleier gehen und studieren. Die Monogamie ist gesetzlich eingeführt, aber nicht die Regel. Kemal erließ 1931 noch ein scharfes Gesetz, das sich gegen die Polygamie wandte, die nachweisbar noch immer in zahlreichen Teilen der Türkei herrschte (und herrscht!).
Das Gesetz vom Jahre 1923 hatte nur äußerlich eine starke Abnahme der Vielehen mit sich gebracht, denn dieses Gesetz verbot bekanntlich jedem türkischen Staatsangehörigen, mehr als eine Frau legitim sein Eigen zu nennen.
Es war aber ein offenes Geheimnis, daß zahlreiche Türken aus persönlichen und vielleicht auch aus sozialen Gründen bei ihrem alten „Frauenbetrieb“ blieben.
Mit Hilfe einiger technisch-juristischer Tricks gelang es ihnen in der Mehrzahl der Fälle, sich mehrere Frauen legal zu sichern und durch Bestechung der Zivilstandesbeamten auch die amtlichen Papiere zu diesem Zwecke zu bekommen.
Der Anlaß zum Eingreifen Kemal Paschas waren die Reklamationen, die von zahlreichen Europäern, vor allem Engländern und Engländerinnen, an ihn gerichtet worden sind.
Man staunt über die Heuchelei dieser „zivilisierten“ Nationen, die eine Million Armenier durch die Türken abschlachten ließ, zusah, daß man hunderttausende armenischer Frauen und Kinder vergewaltigte, tierisch — nein, menschlich! — zu Tode marterte, ohne mehr zu tun, als in den Zeitungen da und dort zur „Menschlichkeit“ zu mahnen. Man staunt über die Heuchelei Englands, die die Draga Maschin, Serbiens letzte Königin, wie ein Vieh abschlachten ließ, ohne mehr zu tun, als einige papierene Proteste nach Serbien zu senden. Man staunt über die Entrüstung, die die „Zivilisation“ sofort ergreift, wenn es sich um die Sittlichkeit (des Andern) handelt!
Hindu-Frauen dürfen ohne Erlaubnis des Familienvaters das Haus nicht verlassen. In Gegenwart der Schwiegermutter dürfen sie mit ihrem Manne nicht sprechen. Während der Mahlzeiten kauern sie auf der Erde und warten, bis die Männer sich erheben. Den alten Chinesen hatte Confucius befohlen: Mann und Frau bewohnen getrennte Räume. Sie dürfen nichts gemeinsam haben. Confucius forderte ausdrücklich die Hörigkeit der Frau.
Bei den Chinesen ist der zwangsweise Verkauf von Frauen etwas Alltägliches, und oft genug befassen sich die nächsten Angehörigen des Opfers mit dem Verbrechen. Im Jahre 1881 schrieb der Generalgouverneur der beiden Kiangs in Schanghai:
„Aus jedem Distrikt der Provinzen meiner Verwaltung sind mir in der letzten Zeit Bittschriften des Inhalts zugegangen, daß Witwen entführt oder durch Gewalt und Zwang wider ihren Willen zur Wiederverehelichung veranlaßt wurden ... Es geschehe auch, daß der Schwiegervater eine Beischläferin fälschlich beschuldigt, mit andern unerlaubten Umgang gehabt zu haben, und die Schwiegereltern und der Mann selbst sie gewaltsam zu unsittlichen Zwecken zum Verkauf bringen ... Von allen widerlichen und empörenden Handlungen ist diese sicherlich die schlimmste ...“
„Strafbar ist“ — heißt es dann in einer Verfügung des Gouverneurs:
1 „Die Entführung von Frauen und Mädchen oder der Versuch derselben.
2 Der durch den beabsichtigten zwangsweisen Verkauf von Witwen, Beischläferinnen und Mädchen zu unsittlichen Zwecken herbeigeführte Selbstmord derselben.
3 Der Verkauf von Witwen und Beischläferinnen durch die Schwiegerväter ...“
Die Strafen, die für diese Verbrechen festgesetzt sind, sind Tod durch Enthauptung oder Erdrosselung. Übrigens nimmt es der Staat mit der Erkenntnis, daß diese Behandlung der Frauen „die schlimmste aller widerlichen und empörenden Handlungen“ sei, nicht allzu genau. Er deportiert die weiblichen Angehörigen politischer Verbrecher meist nach dem Süden des Reiches, um einen schwunghaften Handel mit ihnen zu treiben, von dem er selbst nicht weniger profitiert als die dortigen zahlreichen Bordelle. Der Preis einer solchen Unglücklichen schwankt zwischen 50 und 100 Dollar. Ob diese Maßregeln geeignet sind, die politischen Verbrecher zu Patrioten zu erziehen, möge eine offene Frage bleiben.
Betrachten wir aber das Land des Fortschritts, das Land, in dem die Zivilisation in den letzten Jahrzehnten ihre größten Triumphe gefeiert — Amerika, und zwar die Vereinigten Staaten, in denen jener unerhörte wirtschaftliche Aufschwung zu verzeichnen ist. Sie ernähren eine ungeheure Zahl von Mädchenhändlern, Kupplerinnen, Bordellinhaberinnen mit allen ihren Trabanten, deren Namen und Würden in jedem Strafgesetzbuch figurieren. Die Bordelle in New York, Chicago und San Francisco beherbergen Mädchen aus allen Ländern der Erde, am wenigsten — Amerikanerinnen. Die meisten Insassinnen dieser Häuser sind gewerbsmäßige Dirnen, die sich freiwillig aufnehmen ließen. Allein diese Freudenhäuser schließen neben diesen Mädchen unzählige Opfer in sich ein, die durch List und Gewalt aus ihrer Heimat über den Ozean geschleppt und hier der Schande preisgegeben werden. Die Art und Weise, wie die Unglücklichen gefangen werden, ist schon so oft erörtert worden, daß es wohl unnötig ist, diesem Punkt eine längere Auseinandersetzung zu widmen. Eine Annonce in der Zeitung, in der ein Zimmermädchen, eine Köchin, Gouvernante oder Gesellschafterin zu sehr hohem Gehalt für das Ausland gesucht wird, ein Verhältnis mit einem eleganten Mann, der das Opfer nötigenfalls auch heiratet, um es erst in einem andern Weltteil, wenn es völlig in seiner Gewalt ist, erkennen zu lassen, daß es die Beute eines Sklavenhändlers geworden — das sind die gewöhnlichsten Mittel, deren sich die Mädchenhändler bedienen. Einmal im Ausland, ist den Mädchen, infolge ihrer Unkenntnis der Sprache, eine Verständigung mit den Mitreisenden, die den Opfern eventuell die Augen öffnen könnten, erschwert, ja unmöglich gemacht.
M. v. Brandt („Sittenbilder aus China“) schreibt charakteristisch: „Der Zweck der chinesischen Ehe ist ausschließlich die Erziehung eines männlichen Nachkommen, der bei dem Tode des Vaters die Waschung des Leichnams desselben vornehmen kann.“ Die Heirat vollzieht sich als Handel. Von den Nebenweibern wird dies als selbstverständlich zugestanden. Dagegen will man in China nichts davon wissen, daß auch die „rechte“ Frau „gekauft würde“. Die Beischläferin allein wird „gekauft“. Der Preis, der für sie bezahlt wird, heißt „Körperpreis“. Das Geld, das für die Frau gegeben wird, heißt jedoch „Verlobungsgeschenk“. Diese Logik, die wohl ein Wort — aber keine Begriffsänderung mit sich bringt, ist wenig einleuchtend. Was unser Autor über die Beziehungen zwischen Mann und Frau schreibt, trägt auch keineswegs dazu bei, die Ansicht zu erwecken, als vollziehe sich die Ehe in China unter irgendwelchen sittlichen Auspizien. Um die Ehe zu vermeiden, werden die Mädchen Nonnen oder begehen Selbstmord. „Der Begriff, die Frau als Gefährtin des Mannes,“ heißt es in den „Chinese characteristics“, „fehlt in China fast vollständig, und solange die Gesellschaft dort in ihrer jetzigen Form bleibt, kann sie es auch nie werden. Eine junge Frau hat in der Familie, in die sie eben eingetreten ist, sichtbare Beziehungen zu niemandem weniger als zu ihrem Manne. Er würde sich schämen, mit ihr sprechend gesehen zu werden, und es scheint, als wenn beide in der Beziehung wirklich nicht oft Veranlassung haben, sich zu schämen. In den seltenen Fällen, in denen ein junges Paar soviel gesunden Verstand hat, um zu versuchen, miteinander bekannt zu werden, und den Anschein erweckt, als wenn es seine Gedanken austauscht, bildet es den Gegenstand des Spottes für die ganze Familie und ein unlösbares Rätsel für alle Mitglieder derselben.“
An diese Stelle gehört noch die „Totenehe“. Eine Witwe darf oder soll in China nicht mehr heiraten. Denn sie ist und bleibt die Gattin des Toten. Geschieht es aber doch — was höchst selten passiert —, daß eine Witwe aus guter Familie sich wieder verehelicht, so tritt an sie der Wunsch heran, für den Toten eine andere Gattin zu finden, damit der Platz derselben auf der Familienbegräbnisstätte und im Ahnensaal nicht unausgefüllt bleibe. Für Geld versteht sich dann wohl auch die Tochter einer armen Familie zu einer solchen Ehe, die als völlig rechtmäßig angesehen wird. — In einzelnen Teilen Rußlands herrscht der regelrechte Frauenraub. Im übrigen besteht im allgemeinen der Frauenkauf. Die unsittliche Form der Ehe hat auch Tolstoi veranlaßt, die noch viel unsittlichere „Kreuzersonate“ zu schreiben. Denn ein Volksphilosoph, der die Ehe an sich, also den Geschlechtsaustausch, als eine Unsittlichkeit bezeichnet, ist aus dem Rahmen des Naturbegriffes ausgetreten und verdient darum schon bekämpft zu werden, weil die zivilisierte Welt begierig solche Grundsätze aufschnappt, die, je weiter sie sich von aller Natürlichkeit entfernen, um so ungefährlicher dem Gebäude ihrer Moral sind, weil niemand sich zu ihnen bekehren wird.
Bei den slawischen Völkern überhaupt besteht Frauenkauf oderraub, besonders noch in Montenegro. Doch schreibt das montenegrinische Recht (§ 10): „Folgt ein Mädchen dem ledigen Manne freiwillig ohne Vorwissen der Eltern, so kann man ihr nichts anhaben, da sie die Liebe selbst verband.“
Kaibara Ekken schreibt über die Japanerin: „Eine Frau soll stets ängstlich darauf bedacht sein, auf sich selbst streng zu achten. Sie stehe morgens früh auf und gehe abends spät zu Bett. Sie schlafe nicht am Tage und besorge die Angelegenheit im Hause. Sie soll emsig weben, nähen, Hanffäden drehen und spinnen. Auch darf sie nicht viel Tee, Sake und andere Dinge trinken. Theater und Gesang, Vortrag von Theaterstücken und dergleichen lose Dinge soll sie nicht anhören und ansehen. Zu den Shinto- und Buddah-Tempeln und überhaupt nach allen Orten, wo viele Leute zusammenströmen, soll sie, wenn sie nicht in den Vierzigern ist, nicht oft hingehen.“
In Ägypten äußert sich die Ehe, wie Herodot berichtet, meist in monogamer Form: „In Ägypten nimmt der Priester nur eine Frau. Jeder andere, soviel er will.“ (Hist. Bibel, 1, 80.) Es scheint aber, daß die Freiheit wenig beansprucht wurde, denn auch Gustav Klein berichtet in seiner „Allgemeinen Kulturgeschichte“: „Die Ehe war sehr heilig, und die Stellung der Frau eine würdige.“ Ebers setzt hinzu: „Wenn es wahr ist, daß man die Höhe der Kultur eines Volkes nach der mehr oder minder günstigen Stellung, welche es den Frauen anweist, beweisen darf, so läuft die ägyptische der Kultur aller andern Gesellschaften den Rang ab.“ Verschiedene Gesetze weisen auf die Hochschätzung der ägyptischen Frauen hin. Wer eine Frau mit Gewalt ver- oder entführt, wurde entmannt. Keuscher noch als es je die christlichen Regeln den Mönchen vorschrieb, lebten die ägyptischen Priester. Man kannte auch weibliche Klöster, so das Kollegium der heiligen Jungfrauen am Ammonstempel zu Theben.
Bei der Verehrung der Frau im alten Ägypten ist es natürlich interessant, wie das Volk die Ehe auffaßte. Hören wir, was Ploß in „Natur und Völkerkunde“ darüber schreibt: „Im alten Ägypten konnte ein Mann ein Mädchen zu seiner ‚Genossin‘ machen. Dies war eine Art Probeehe, welche ein Jahr lang dauern durfte. Nach Ablauf dieser Zeit konnte die Genossin wieder entlassen werden.“ — Diese Sitte, die uns geradezu unverständlich ist und gewiß unsittlich erscheint, konnte also nichts an der hohen ästhetischen Auffassung vom Weibe ändern, im Gegenteil, die sexuelle Freiheit und jeder Mangel an Heuchelei befestigten diese Hochschätzung. Von der heiligen Prostitution der Babylonierinnen wurde die Keuschheit der Frau in der Ehe niemals berührt, wie Herodot ausdrücklich bemerkt. — Über die Ehe bei den Indern sagt Ratzel (Völkerkunde): „In den Vedas zeigen sich die Inder als ein Volk von reinen Sitten und kräftigem Geist.“ Es scheint, daß auch bei ihnen Monogamie Gesetz war, und die hohe sittliche Auffassung vom Wesen der Frau stimmt damit überein. Das schwerste Verbrechen war die gewaltsame Entführung und Schändung einer Frau, ein Verbrechen, für das man keine Entschuldigung kannte, das nur durch den Tod geahndet werden konnte.
Wie man aber das Wesen der Ehe auffaßte, beweist folgende brahmanische Sentenz: „Ist die Schuld (Kinderzeugung) bezahlt, so soll der Mensch sich aus der Welt zurückziehen. Denn vom sinnlichen Leben erlöst zu werden, ist immer ein Glück.“ Die Ehe war also eine Pflicht, keine ideale Natureinrichtung, und die Kirche machte dem Staate die Konzession, sie als temporäre Notwendigkeit zu bezeichnen. Was aber vom sittlichen Standpunkt aus bei den Indern nicht genügend hervorgehoben werden kann, ist, daß sie die Ehe als Kaufgeschäft nicht zuließen. Frauenkauf, überhaupt Mitgiftzahlung, war verboten, und Arrhian berichtet ausdrücklich, daß in Indien die Heiraten geschlossen wurden, ohne daß etwas gegeben oder genommen wurde. Damit beweisen die alten Inder die Erkenntnis von der Unsittlichkeit, die in dieser Art der Eheschließung liegt, die stets zu materiellen Rücksichten bei Eingehung eines Bündnisses führt, zu dessen sittlichem Gedeihen die seelische und körperliche Übereinstimmung allein Pflicht und Notwendigkeit ist. Allein der alte indische Staat war andererseits weit davon entfernt, die Ehe als etwas anderes als eine die Wohlfahrt der Gesamtheit, nicht der einzelnen, fördernde Institution zu betrachten. Dies geht schon daraus hervor, daß er Abtreibung der Leibesfrucht den schwersten Verbrechen gleichstellte. Immerhin war die brahmanische Periode eine Zeit relativer Sittlichkeit, die dem Buddhismus nicht genügte. Seine Askese führte zur Reaktion und Entartung, bis wir an der Grenze des Mittelalters ein ausschweifendes Volk finden, bei dem die Prostitution in vollem Schwunge ist.
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Die sittliche Auffassung der Frau in Griechenland ist durch die üppige Blüte der Prostitution charakterisiert. Der Staat, der die Notwendigkeit der Ehe für den Bestand rasch genug erkannt hatte, schuf sie mit allem gesetzlichen Beiwerk ausgestattet, indes der Instinkt des Einzelnen nach der freien Ausübung des Liebesgenusses verlangte. So entstand jener Zwitterzustand, den eine zweitausendjährige Kultur nicht beseitigte, sondern ihn verschärfte. Die Ehefrau war ein notwendiges Übel. Man kaufte sie, d. h. man tauschte seinen gesellschaftlichen Rang gegen ihre Mitgift ein und erfüllte seine Pflicht gegen den Staat, indem man mit der Sklavin der herrschenden Sittenanschauung Kinder zeugte. Von dem Schlafgemach der Ehefrau begab man sich zu den Hetären.
So war auch die Erziehung der Jungfrau nur für ihren späteren Beruf berechnet, und dieselbe Abgeschlossenheit und Freudlosigkeit ihres Daseins erwartete sie nach der Eheschließung. Wer wollte ehrlicherweise bestreiten, daß dieser Zustand einem Handel gleichkommt, der nur reale Zwecke verfolgt und alle ideellen Anforderungen gering schätzt?
Etwas besser war die soziale Stellung der Römerin, nicht weil die Römer sittlicher dachten, sondern weil sie praktischer waren. Dieses Volk war so sehr von dem einheitlichen Staatsgedanken durchdrungen, daß es in der Mutter die Gegenwart und die Zukunft des Gemeinwesens erblickte, und seine Ehrerbietung gegen die Frau war nichts weiter als Dankbarkeit gegen die Erzeugerin von Bürgern, in deren Qualität und Quantität das Schicksal Roms begründet war. Auch die Form der Eheschließung war nur auf den Vorteil des kaufenden Teiles berechnet und daher unsittlich. Das junge Mädchen, das mit vollendetem 12. oder 13. Jahre für ehereif befunden wurde, ward nun einem Mann übergeben, den es kaum vorher gekannt hatte. Die Jungfrau wurde nie um ihre Wünsche befragt. Die Familien schlossen gegenseitig die Ehen ihrer Kinder. Liebe und persönliche Zuneigung blieben außer Betracht. Dieser Handel zeitigte so lange keine schlimmen Folgen, als die Männer, oder besser, die Gesellschaft durch die grausamsten Gesetze jede freie Sinnenäußerung unterdrücken mußten. Mit der Zeit, da die Gesetze ihre Kraft verloren, brach auch die geknebelte Freiheit der Leidenschaften in einer Weise durch, die viel weniger die Sittenlosigkeit ihres Zeitalters, als die der vorhergehenden bewies.
„Häufig genug gab es Weiber wie Fulvia, die, statt sich um das Hauswesen zu bekümmern, über die Mächtigsten herrschen wollten, um durch diese zu regieren. Unter solchen Umständen nahm die Ehelosigkeit immer mehr und mehr überhand.
Überhaupt bildete diese Zeit im alten Rom ein Bild tiefster sittlicher Fäulnis, wie sie etwa nur das 17. und das 18. Jahrhundert der modernen Zeit aufzuweisen hat. Unerlaubte Verhältnisse waren selbst in den höchsten Kreisen etwas so Häufiges, daß man kaum noch davon redete. Der Sammelplatz der vornehmen Welt wurden die Bäder von Bajae und Puteoli, wo man alle die daheim durch die Sitte noch immer gebotenen Fesseln abwarf, und wo bei Tanz, Spiel und Völlerei jeder Art die Römer sich einer ausgesuchten Genußsucht hingaben. So nahm jene ungeheure Sittenlosigkeit überhand, wie sie in solchem Grad und Umfang die Welt kaum je wieder gesehen. Die Emanzipation der Weiber war in den höheren Kreisen ausgesprochen, und das einzige Lebensziel derselben war der Genuß.
Schließlich wurde in späteren Zeiten der Verkehr der Frauen außer dem Hause ein fast unbeschränkter. Der Zirkus, das Theater, das Amphitheater standen ihnen offen. Die Folge dieser Zustände war die verbreitetste, tiefste Zerrüttung des häuslichen Lebens. Leichtfertige Ehescheidungen waren an der Tagesordnung.“
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Die alten Franken hatten, entsprechend den Sittenanschauungen der Gallier, eine große Hochschätzung vor der freigeborenen Frau. Diese konnte für eine Prostitution nie in Betracht kommen. Dagegen hielten sie Sklavinnen, mit denen die „Herren“ einen schwunghaften Handel trieben. Die Ehre der freien Frau war nach jeder Richtung hin geschützt. Schon das Zerraufen der Haarfrisur einer Frau wurde mit schweren Strafen geahndet. Die Entführung einer Frau wurde mit dem Tode bestraft. Ein Sklave, der die Sklavin eines Herrn entführte, zahlte diesem nach dem damaligen Recht einhundertundzwanzig Denare. War er dazu nicht imstande, so erhielt er ebensoviel Rutenstreiche. Freigeborene Frauen, die sich freiwillig prostituierten, wurden meist aus dem Stamm oder später aus der Stadt ausgestoßen, erhielten wohl auch noch eine Anzahl Stockstreiche.
In jener schon mehr und mehr zivilisierten Zeit bis auf Karl den Großen hatten die meisten Edelleute mehrere Konkubinen, die gewöhnlich Sklavinnen waren und gekauft wurden. Doch war die Stellung dieser Nebenfrauen eine ziemlich erträgliche, besser als die der Haremsfrauen des Sultans, wenngleich die Einordnung der fränkischen Konkubinen in eine Art Frauenhaus eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Gefangenhalten in den Harems aufwies.
Wie der Mädchenhandel in der Periode Karls des Großen, die unter dem Einfluß des erstarkenden Christentums und seiner immer kämpfenden Priester mehr und mehr die Einzelehe in Geltung brachte, geblüht hat, beweist ein Erlaß besagten Kaisers gegen die Kuppelei, in dem unter anderm vorgeschrieben wird, daß Priester keine Frauen aufnehmen sollen. In jener Zeit übernahm jene Kategorie von Kaufleuten, die am meisten mit den Edelleuten in Berührung kamen, den Handel mit Frauen, nämlich die Pferdehändler, die das ganze Mittelalter hindurch als quasi privilegierte Frauenhändler auftreten.
Voreheliche Hingabe war unter den Frankenkönigen ein strafbares Verbrechen, dessen jeder Mann eine Frau bezichtigen durfte. Nur mußte er seine Klage damit beweisen, daß er sich entweder einem Gottesgericht oder einem Zweikampf unterwarf.
Weinhold, Freybe und Felix Dahn haben über die Stellung des deutschen Weibes geschrieben. Die Frau war ein untergeordnetes, unselbständiges Geschöpf, denn nach altem Recht konnte der Geschlechtsvormund, Vater oder Gatte „die Frau wie des Lebens so der Freiheit berauben, sie in die Knechtschaft verkaufen, um ihren Vermögenswert zu realisieren“. Langsam schwand das Recht, die Frau in die Knechtschaft zu verkaufen.
„Die Ehe, wie sie sich in den altfranzösischen Epen behandelt findet, wird selten aus aufrichtiger Liebe geschlossen. Die Frau wünscht die Ehe, weil sie von ihr eine Besserung ihres schutz- und rechtlosen Zustandes erhofft. Der Mann (meist unter Beirat seiner Verwandtschaft und Freunde) ehelicht, um den Einfluß und Reichtum der eigenen Sippe zu heben. Die Verlobung erfolgt feierlich vor Zeugen, auch wohl an geheiligter Stätte. Zu nahe Verwandtschaftsgrade sind ein Ehehindernis. Besondere Hochzeitsgebräuche finden sich nicht erwähnt. Die Feierlichkeit dauert manchmal auch acht Tage. Das Paar empfängt priesterlichen Segen.“
Zur Zeit der Minnesänger bot die Frau dem Manne zuerst den Gruß. In seinem vaterländischen Hochgesang „Deutschlands Ehre“ bittet Walther von der Vogelweide die Frauen um keinen andern Sängerlohn, „als daß sie mich grüßen schöne“. Zur Begrüßung, zum Empfang, zum Abschied erhalten die Männer als höchste Ehre von den Frauen den Kuß, aber mit strenger Unterscheidung des Ranges. „Mit minniglichen Tugenden“, heißt es im Nibelungenlied von Crimhilden, „grüßte sie Siegfrieden.“ „Ihr ward erlaubt zu küssen den weidlichen Mann“ und „in Züchten viel Verneigen hat man gesehen an und minnigliches Küssen von Frauen wohlgetan.“
Nach den englischen Gesetzen wurden verheiratete Frauen nicht nur als Eigentum der Männer angesehen, sondern auch als Kinder, die keinen Willen hatten, oder als Sklavinnen, die ihren Willen dem Willen des Herrn unterwerfen mußten. Ein Engländer, der seiner Frau überdrüssig war, konnte sie öffentlich wie ein Stück Vieh verkaufen. Wobei freilich stillschweigend vorausgesetzt wurde, daß die Frau damit zufrieden war, sich verkaufen zu lassen. Es kamen in jener Zeit nicht wenig solche Fälle vor, von welchen wir nur anführen: Ein Herzog kaufte die Frau eines Kutschers, in Worcester kaufte ein Schuster die Frau eines Taglöhners, die an einem Strick um den Hals auf den Markt geführt und gegen fünf Pfund Sterling ihrem Käufer übergeben wurde. Die englischen Gesetze erkannten so wenig einen eigenen Willen verheirateter Frauen an, daß sie bei gemeinschaftlichen Verbrechen von Eheleuten nur allein den Mann, nicht aber die Frau straften und auch den Mann für die Schulden und kleineren Vergehen der Frau haften ließen.
In Alt-England gab der Vater seiner Tochter bei ihrer Verehelichung nicht allein keine Mitgift, er erhielt vielmehr von dem Bewerber einen Kaufschilling bezahlt. „Die Kaufehe“, schreibt Eugen Dühren in seinem „Geschlechtsleben in England“, „hat sich in Britannien bis zum 19. Jahrhundert erhalten. In den ersten Dezennien desselben kamen Frauenverkäufe noch relativ häufig vor. — In einem Artikel in: „All the year round“ vom 20. Dezember 1884 wurden über 20 Fälle in den letzten Jahren mit Namen und allen Einzelheiten betreffs der zwischen 25 Guineen und einem halben Peit Bier oder einem Penny und einem Mittagsmahl wechselnden Preis für eine Frau aufgezählt. Sehr häufig kam die Kaufehe im 18. Jahrhundert, besonders gegen Ende desselben und zu Anfang des 19. Jahrhunderts vor.“
Die betreffende Frau wurde gewöhnlich auf dem sogenannten Haymarkt verschachert. Der Käufer hatte das Recht, sie als Gattin — gleichbedeutend mit Sklavin — zu betrachten und zu behandeln. Heute, sollte man meinen, ist dergleichen wohl nicht mehr möglich. Und doch kam — im Jahre 1904! — ein derartiger Fall vor den Untersuchungsrichter im Londoner Bezirk West-Ham. Die „Zeit“ in Wien berichtete darüber in einem Londoner Brief. Anna Gibson, ein schmuckes Weib von 28 Jahren, fühlte sich bei ihrem Manne, dem sie im Jahre 1895 angetraut war, nicht glücklich. Sie verließ ihn daher und vermietete sich bei einem Metzger namens Thomas Gosford, den ihre Reize so bestrickten, daß er ihr einen Heiratsantrag machte. Als sie ihm mitteilte, daß sie bereits die Besitzerin eines Ehemannes sei, erwiderte er: „Das schadet nichts. Ich werde zu ihm gehen und ihm 25 Pfund Sterling für dich bieten, und wenn er damit einverstanden ist, werde ich sie ihm geben.“ Gesagt, getan. Gibson nahm das Anerbieten an, und der Handel wurde geschlossen. Im holden Monat Mai erschien das liebende Paar auf dem Standesamt zu Stratford, und Frau Gibson wurde fortan Frau Gosford. Aber durch einen Zufall kam die Sache heraus, und Frau Gibson-Gosford und ihr Käufer Thomas Gosford wurden vor den Untersuchungsrichter geladen. Sie gestanden alles ein, und der Richter verfügte, daß ihnen wegen des Vergehens der Doppelehe der Prozeß gemacht werden sollte.
Der Fall würde nicht besonders bemerkenswert sein, wenn nicht eben gleichzeitig der Umstand zu verzeichnen wäre, daß Mißachtung des Weibes, seine Behandlung als Ware in den ungebildeten Volkskreisen Englands nicht so selten ist. Allerdings hat die Unsitte in den letzten Jahrzehnten bedeutend nachgelassen, aber Sheffield zum Beispiel ist immer noch übel berufen wegen des häufig dort vorkommenden Verkaufes von Frauen, und auch im Osten Londons, wo Verkommenheit neben Armut herrscht, ist gar manches Eheweib um eine Quart Bier an einen andern Mann abgetreten worden. An die Öffentlichkeit kommen solche Verkaufsgeschäfte gewöhnlich nur dann, wenn irgendwelche Umstände zu einer gerichtlichen Verfolgung führen.
Ein öffentlicher Verkauf wurde noch im Jahre 1806 auf dem Marktplatz in Hull vollzogen. Der beschränkte Volksverstand hatte jedenfalls die kirchliche Auffassung, daß die Frau des Mannes Hab und Gut ist, zu wörtlich genommen und daraus das Recht für den Ehemann abgeleitet, dieses Stück Hab und Gut verkaufen zu dürfen. Das ist freilich eine Begriffsverwirrung der seltsamsten Art.
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Wir müssen an dieser Stelle einer Frau gedenken, die ein Beweis dafür ist, daß selbst die bevorzugteste Stellung ein Weib nicht vor der Gemeinheit des Mannes und vor der Dummheit ihrer Zeit retten kann, wenn nicht die von Männern gemachten Gesetze sie vor einem Schicksal bewahren, das die Gemahlin Georgs IV. von England betroffen hat.
Es ist vielleicht das dunkelste Schicksal einer hörigen Frau der Vergangenheit, denn diese Hörige war eine Königin, und ihre Peiniger waren Männer, die die höchste Bildung genossen hatten.
Folgendes ist — wörtlich — die Anklage, die einer der moralisch verkommensten Herrscher, einer der ekelhaftesten Kreaturen männlichen Geschlechts gegen eine unglückliche und anständige Frau — seine Frau — erhoben hat. Es ist unnötig, diese Anklage zu widerlegen. Ihr Ton, ihre Detaillierung zeigen die Niedrigkeit des Charakters dessen, der anklagt — und die Dummheit eines Zeitalters, in dem die Tugend ebenso englisches Nationaleigentum war wie heute.
Eine königliche Bordellkomödie
Am 21. August 1820 erhob der Attorney-General im Hause der Lords folgende Anklage des Königs gegen die Königin Karoline:
„Wie bekannt, reiste die Königin im Jahre 1814 aus England fort. Am 9. Oktober desselben Jahres kam sie in Mailand an, wo sie als Kurier einen gewissen Bartolomeo Bergami in ihre Dienste nahm, der damals gerade dienstlos, früher aber als Kammerdiener bei dem General Pino gewesen war. Es war in den ersten vierzehn Tagen des Aufenthaltes der Königin in Mailand, als sie den Bergami in ihre Dienste nahm. Bereits am 8. November kam die Königin in Neapel an, und folglich war damals Bergami höchstens drei Wochen im Dienste von Ihro Majestät. Wer könnte aber wohl glauben, daß in einer so kurzen Zeit sich schon ein vertrautes Verhältnis zwischen einer Person von so hohem Range und einem Domestiken anknüpfen konnte! Und dennoch läßt es sich durch Zeugen beweisen, daß der ehebrecherische Umgang der Königin mit dem Bergami bereits am Abend des 9. November seinen Anfang nahm. Schon am Tage ihrer Ankunft in Neapel hatte die Königin befohlen, daß der Knabe William Austin, ihr Adoptivsohn, nicht mehr wie bisher in ihrem Zimmer schlafen sollte. Am Abend des 9. November bemerkte eine der Kammerfrauen der Königin, daß diese bei ihrer Rückkehr aus der Oper ganz ungewöhnlich bewegt war. Unfern des Schlafkabinetts hatte sie ein anderes Kabinett, welches mit dem ihrigen in direkter Verbindung stand, einrichten und ein Bett hineinsetzen lassen. Man glaubte, dieses Gemach sei für William Austin bestimmt. Aber keineswegs, Bergami erhielt es. Die Kammerfrau, welche wie gewöhnlich, Ihro Majestät bedienen wollte, wurde zu ihrem großen Erstaunen abgewiesen, verwunderte sich aber noch mehr, als sie am andern Morgen sah, wie das Bett der Königin ungebraucht war, während das von Bergami aufs unverkennbarste zeigte, daß es zwei Personen zum Lager gedient hatte.
Dieser einzige Umstand würde schon vor einem Geschworenengericht den Ehebruch außer Zweifel stellen. Allein es ist meine Pflicht, die weiteren Umstände dieses unsittlichen Lebenswandels in ein noch näheres Licht zu setzen. Obschon Bergami noch immer bei der Tafel die Dienste eines Domestiken verrichtete und auf der Reise die eines Kuriers, so bemerkten doch die andern Dienstleute sehr wohl die unschickliche Vertrautheit, welche zwischen ihm und der Königin herrschte. Er frühstückte z. B. mit ihr allein in ihrem Kabinette, und man sah sie verschiedentlich mit ihm auf der vor ihrem Hause befindlichen Terrasse sich ergehen und ihm den Arm geben. Bei einem großen Feste, welches die Königin dem Murat und den Großen von Neapel gab, erschien sie unter verschiedenen, für eine ehrbare Frau unschicklichen Verkleidungen, und so oft sie diese wechselte, zog sie sich allein mit Bergami, ohne daß eine ihrer Kammerfrauen ihr folgen durfte, in das zum Umkleiden bestimmte Kabinett zurück. Lassen sich aber solche Vertrautheiten einer Dame von hohem Stande gegen einen Diener anders erklären, als durch die Voraussetzung eines ehebrecherischen Lebens?
Ich werde aber einen noch gewichtigeren Beweis aufstellen. Bergami wurde durch das Ausschlagen eines Pferdes verwundet und erhielt während seiner Krankheit die Erlaubnis, zu seiner Verpflegung einen seiner Bekannten ins Haus nehmen zu dürfen. Dieser Mensch schlief nahe bei Bergamis Zimmer und hörte mehrmals die Königin, wenn schon alles zur Ruhe gegangen war, vorsichtig und leise über den Korridor nach Bergamis Stube hinschleichen. Er legte sein Ohr an die Tür und hörte nun genau, wie die Königin und Bergami sich umarmten (bei dieser Anführung ließ sich durch die ganze Versammlung der Ausdruck des Unwillens vernehmen). Der Kläger, dies bemerkend, fuhr fort: Ich fühle, daß die Details, zu welchen ich gezwungen bin, von einer Art sind, daß ich in Gefahr komme, mir Euren Unwillen zuzuziehen. Aber ich muß Eure Herrlichkeiten bitten, nicht zu vergessen, daß es meine Pflicht ist, klar, obschon mit möglichster Dezenz, die Sachen, wie sie sind, darzulegen.
Ihro Majestät blieb bis März des folgenden Jahres in Neapel und setzte während dieser ganzen Zeit ihren ehebrecherischen Umgang mit Bergami fort. Von Neapel reiste sie nach Rom, Civitavecchia und Genua. Durch Zeugen läßt sich beweisen, daß in Genua die Königin den Bergami stets in einem mit dem ihrigen in Verbindung stehenden Zimmer wohnen ließ, daß die Kammerfrauen alle Morgen das Bett der Königin ungebraucht fanden, so daß sie nur die Decke desselben ein wenig wieder in Ordnung zu bringen hatten, und daß sich in Bergamis Bette die unverkennbaren Spuren davon zeigten, daß zwei Personen darin übernachtet hatten. —
Auf dem Schiffe Leviathan, mit welchem sie die Überfahrt nach Sicilien machte, spazierte sie häufig mit Bergami auf dem Verdeck umher und gab ihm überhaupt viele Beweise ihrer Zuneigung. In Messina, wo sie bis zum 6. Januar blieb, dauerten die gegenseitigen Vertraulichkeiten fort. Hier sahen sie die Kammerfrauen im tiefsten Negligé aus Bergamis Zimmer kommen und hörten, wie sie ihn mit den zärtlichsten Benennungen, z. B. „mein Herz, mein Freund“ usw. ansprach.
Als Kapitän Peachell, der die Klorinde führte (auf welchem Schiffe die Königin sich am 6. Januar einschiffte), sich weigerte, den Bergami mit an seinen Tisch zu nehmen, fragte ihn die Königin um die Ursache, und Peachell antwortete: „Weil er noch im vorigen Jahr hinter meinem Stuhle stand.“
In Syrakus und in Catania sah man die Königin im Negligé aus Bergamis Zimmer kommen, unter dem Arm ein Kopfkissen tragend, auf welchem sie gewöhnlich zu ruhen pflegte. Hier verschaffte sie dem Bergami das Malteserkreuz.
Von Catania begab sich die Königin nach Augusta. Hier mietete sie eine Polacre und begann ihre Seereise. Auf dem Schiffe ließ sie ihr Schlafkabinett so einrichten, daß sie, wenn sie sich in ihrem Bett befand, Bergami in dem seinen sehen konnte. In Tunis und Utica kam der Bergami sehr häufig in das Kabinett der Königin, noch ehe diese sich erhoben hatte. In Savona, wo die Königin am 12. April 1816 ankam, hat man die überzeugendsten Beweise von der Fortsetzung ihres ehebrecherischen Umganges mit Bergami gesammelt. Sie schlief daselbst niemals in ihrem Bette, und das von Bergami zeigte fortwährend die Spuren, daß immer zwei Personen darin geschlafen hatten.
Von Afrika begab sich Ihro Majestät nach Athen und hielt sich einige Zeit in Milo auf. Von Athen begab sich die Königin über Konstantinopel nach Epheus. Hier bereitete man ihr ein Schlafzimmer in der Vorhalle einer alten, mit Bäumen umgebenen Kirche. Hier speiste sie auch mit Bergami und saß gewöhnlich auf einem kleinen Reisebette, Bergami aber neben demselben auf der Erde. Nach Tische blieb er immer eine geraume Zeit mit ihr allein. Von Epheus reiste Ihro Majestät nach Aume in Syrien. Hier ergaben sich noch mehrere Beweise für den strafbaren Lebenswandel der Königin. Man errichtete ein Zelt für Ihro Majestät und setzte ein Bett hinein. Auf diesem lag die Königin halb ausgezogen, und Bergami, gleichfalls im Negligé, saß daneben und blieb beträchtliche Zeit bei ihr. Von hier ging der Weg nach Jerusalem und von da nach Jaffa. Da es sehr heiß war, so wollte Ihro Majestät nicht in der Kajüte schlafen und ließ sich daher auf dem Verdeck ein Zelt aufschlagen, in welchem ihr Bett ganz nahe und ohne Zwischenwand bei dem von Bergami stand. So schliefen sie beide ohne Unterbrechung alle Nächte bis zur Rückkehr nach Italien. Am Tage wurde das Zelt gewöhnlich geöffnet, um frische Luft einzulassen. Aber zuweilen ließ sie es am hellen Tage zumachen und blieb dann geraume Zeit mit Bergami allein in demselben. An Bord des Schiffes nahm die Königin zuweilen ein Bad, und dann war Bergami der Einzige, der sie dabei bedienen und bei ihr bleiben durfte.“
Am 19. Juli hatte die Krönung des Königs in der von Glanz und Herrlichkeit funkelnden großen Festhalle von Westminster stattgefunden.
Auch Königin Karoline kam angefahren und versuchte, begleitet von Lord Hood, ihrem Kammerherrn, in die Halle zu dringen. Aber man wies sie zurück, weil sie keine — Eintrittskarte vorzeigen konnte. Keine Hand und keine Zunge rührte sich für die Unglückliche. Wo waren denn die Tausend und Hunderttausenden, die wenige Monate zuvor nicht hatten müde werden können, zu brüllen: „Die Königin für immer!“ Ach, sie waren auch heute wieder da, aber sie gafften stumm und teilnahmslos.
Das war zu viel für die arme Frau. Am Abend des 30. Juli erkrankte sie plötzlich in ihrer Loge im Theater. Sie hatte ein Glas Limonade getrunken, und es wird erzählt, ohne jedoch verbürgt zu sein, daß sie, als schon am Morgen darauf ihre Krankheit den bedenklichsten Charakter angenommen, ausgerufen habe: „Der König hat mich vergiften lassen!“ Sterbend verzieh sie ihren Feinden, setzte ihren Adoptivsohn Austin zum Haupterben ein und verordnete, daß man sie daheim in Braunschweig begraben sollte. So verschied sie am 7. August 1821. Für die Tote erwachte die Teilnahme des Volkes wieder. Es zwang den Leichenkondukt statt um die City herum, mitten durch diese zu gehen, und noch bei der Einschiffung des Sarges zu Harwich umbrüllte die Menge denselben mit dem wütenden Ruf: „Die Königin! Die gemordete Königin!“ Georg IV. überlebte seine Frau fast noch um volle neun Jahre, die er, ziemlich menschenscheu geworden, im Kreise seiner männlichen und weiblichen Günstlinge meist in Windsor verbrachte.“ (Scherr, Karoline von England.)
Es ist hier nicht der Platz, festzustellen, wie weit diese unglückliche Königin, die Gattin eines monströsen Narren, wirklich „gefehlt“ hat. Es gilt hier nur zu sagen, daß die Hörigkeit der Frau in der Tat manchmal die schrecklichsten Formen annahm — (und annimmt) — der Zivilisation zum Trotz, die bekanntlich schon 1820 zitiert wurde.
Man erinnert sich unwillkürlich der anmutigen Schwester König Georg III. von England, der Prinzessin Karoline Mathilde, nachmaliger Königin von Dänemark, Gattin des verrückten Christian VII. 1766 berichtete der englische Gesandte seiner Regierung über die Ankunft der „fünfzehnjährigen“ Braut: „Die Prinzessin gewinnt, wo sie sich zeigt, Beifall und Liebe. Ihre nähere Umgebung preist übereinstimmend und aufs höchste ihre Gemütsart und ihr Benehmen.“
Im Herbst desselben Jahres wird die — betonen wir es: — fünfzehnjährige Engländerin die Gattin des Königs. Der französische Gesandte berichtet nach Paris:
„Die Prinzessin hat auf das Herz des Königs fast gar keinen Eindruck gemacht. Wäre sie noch liebenswürdiger, sie hätte dasselbe Schicksal. Denn wie könnte sie einem jungen Fürsten gefallen, der allen Ernstes glaubt, es gehöre nicht zum guten Ton (n’est pas du bon air), seine Frau zu lieben?“
(Vielleicht muß man hier bemerken, daß Christian diese Sitte aus Paris übernommen hat. Im übrigen war das die Zeit, in der Ludwig XV. kleine Mädchen in Frankreich zusammenkaufen und zusammenrauben ließ, um sich an ihren jungen Körpern zu „erwärmen“. Diese armen Sexualhörigen wurden im königlichen „Hirschpark“ für den „Sohn des göttlichen Ludwig“ zurechterzogen.)
Nachdem die Königin lange Jahre hindurch dem König die Treue gehalten hatte, obgleich sie zusehen mußte, daß er im Verkehr mit Maitressen unter wüsten Bacchanalen immer mehr verblödete, lernte sie Struensee, den Leibarzt des Gatten, kennen und lieben. Struensee war nicht unsympathisch, die Königin mehr als liebenswert. Aber schließlich siegte die Hofkabale, eine Palastrevolution entstand, Struensee, der inzwischen Minister geworden war, wurde verhaftet, und nun lassen wir Johannes Scherr das Wort, dem Autor der „Menschlichen Tragikomödien“:
„Aus dem Schlafzimmer des Königs eilt Ranzau (einer der Verschworenen) nach dem der Königin. Eickstedt und andere Offiziere begleiten ihn auf diesem Gang. Es hat aber im Schlosse schon Lärm genug gegeben, um die arme Mathilde zu wecken. So wurde sie wenigstens nicht im Schlafe überfallen, und sie hat bei der jetzt folgenden abscheulichen Szene einen Mut entfaltet, welcher Zeugnis gibt, daß in dieser Frau etwas von dem Stoffe gewesen, aus welchem Heldinnen gemacht sind. Aber sie war ja nicht in einer Epoche des Heroismus geboren, sondern in einer Epoche gewissenloser Intrige und erzstirniger Brutalität. Es hat auch die letztere in dieser ganzen Zeit sicherlich nie brutaler sich geoffenbart als zu dieser Stunde, wo der wüste Ranzau und seine Spießgesellen die unglückliche Königin gefangen nahmen.
Als sie Geräusch in ihrem Vorzimmer hört, ruft Mathilde nach ihren Kammerfrauen. Bleich, verstört, nur halb angezogen drängen sich die Dienerinnen herbei. Die Königin springt aus dem Bett und fragt, was der nächtliche Lärm bedeute, was denn vorgehe. Man sagt ihr, daß Graf Ranzau sie im Namen des Königs sprechen wolle und mit einer Anzahl von Offizieren im Vorzimmer harre.
„Graf Ranzau? Im Namen des Königs? Ruft eilends den Grafen Struensee!“ —
„Ach, Majestät, der Herr Minister ist verhaftet —“
Da schlägt die Königin in der bitteren Gewißheit ihres Unterganges die Hände vor das Gesicht und ruft aus: „Verraten und verloren! Auf ewig verloren!“ Aber rasch wieder Meisterin ihrer selbst, wirft sie einen Pudermantel über ihr Schlafgewand und sagt: „Laßt sie eintreten, die Verräter! Ich bin auf alles gefaßt.“
Sie geht den Eintretenden entgegen. Ranzau verbeugt sich zeremoniös und liest der Königin den von dem König unterzeichneten Verhaftungsbefehl vor. „Geben Sie her, ich will es mit eigenen Augen lesen.“
Der Graf reicht ihr das Papier. Sie liest es vom Anfang bis zum Ende durch, wirft es dann zu Boden, setzt den Fuß darauf und sagt, vor Verachtung zitternd: „Daran erkenne ich die Verräter und den König.“
Darauf Ranzau: „Majestät, ich bitte Sie, die Befehle des Königs zu respektieren.“
Mathilde wieder: „Die Befehle des Königs? Befehle vielmehr, wovon er nichts weiß, und Welche nur die infamste Verräterei seiner Torheit entrissen hat. Nein, solchen Befehlen gehorcht keine Königin!“ ...
Man sieht, diese zwanzigjährige Frau benahm sich ebenso mannhaft, wie Struensee sich weibisch benommen hatte. Sie tat noch mehr: sie, die arme schwache, verlassene Frau, versuchte sogar physische Gegenwehr gegen die Gewalt.
Ranzau erklärt ihr, daß er seinen Auftrag vollziehen müsse, und daß derselbe kein Zögern vertrage. Worauf die Königin: „Ich verweigere Rede und Fügsamkeit, bevor ich den König gesehen und gesprochen habe.“ Und sie eilt der Tür zu.
Der Graf vertritt ihr den Weg und stößt eine Drohung aus. „Sie sind ein Elender! Wie, ziemt dieser Ton einem Diener gegen seine Königin? Sie sind der verächtlichste Mensch, ein Schmachbeladener, den ich niemals fürchten werde.“ Ranzau murmelt: „Man muß ein Ende machen —“ und winkt einem der Offiziere mit den Augen. Ein Auftritt hebt an, von dessen Schmach alles Wasser der Ostsee die dänische Aristokratie nicht rein waschen kann.
Der Offizier packt mit roher Faust die Königin. Sie entreißt sich seinem Griff und stößt einen markdurchdringenden Hilferuf aus. Nun umringen alle die Memmen und Verräter die Unglückliche und werfen sich alle auf sie. Sie durchbricht die Kette, springt zum Fenster, reißt es auf und will sich hinausstürzen. Da faßt sie wieder einer der Schurken. Vom Paroxismus der Wut erfüllt, packt sie den Elenden bei den Haaren und schleudert ihn zu Boden, ebenso einen zweiten, bis sie endlich, von allen zugleich angefallen, nach einem schrecklichen Ringen atemlos, mit aufgelösten Haaren, halbnackt und ohnmächtig zu Boden sinkt ...
Ranzau zwingt die notdürftig wieder zu sich Gekommene sich anzukleiden, während er sie mit wüsten Schimpfreden überschüttet. Dann schleppt man sie in den Hof hinunter, verschließt sie in die Kutsche und fährt sie nach der Festung Kronburg ins Gefängnis. Und doch war diese furchtbare Stunde noch nicht die bitterste ihrer Leidensgeschichte. Diese kam erst dann, als sie erfahren mußte, daß auch der sie verraten habe, dem sie vertraut, dem sie Ehre, Ruf und Krone geopfert hatte.
Struensee wurde hingerichtet.
Die arme Mathilde durfte auf Betreiben ihres Bruders, Georg III., nach Deutschland gehen, wo ihr in Celle eine Zufluchtsstätte bereitet wurde. Am 30. Mai 1772 schiffte sie sich zu Kronburg auf einer englischen Fregatte ein und verließ gebrochenen Herzens ein Land, wo ihre Kinder zurückblieben, und wo ihre Jugend durch den grausamsten Schicksalssturm geknickt worden war. In Celle gewann sie die aufrichtigste Bewunderung und Anhänglichkeit aller, welche ihr nahekamen. Ohne Bitterkeit, doch mit inniger Reue blickte sie auf das zurück, was ihr Irrtum, ihre Verschuldung und ihr Verderben gewesen war. Schlicht, sanft und geduldig trug sie ihr Los. Sie hatte es nicht allzu lange zu tragen. Der Tod war milder gegen sie, als das Leben gewesen: schon am 10. Mai 1775 starb sie, noch nicht vierundzwanzig Jahre alt.
Wurde je ein Mann ähnlich bestraft, der eine unebenbürtige Frau zu seiner Geliebten gemacht hatte? Ludwig XIV.? Ludwig XV. von Frankreich? August der Starke von Sachsen? Ludwig I. von Bayern? Wer zählt die Namen?
Es ist begreiflich, daß das Weib alles aufgeboten hat, sich aus diesem Zustand zu befreien. Aber es ergeht der „befreiten“ Frau wie jenem Spartakus, der im Alten Rom die Fesseln der Sklaverei abwarf und nun nicht nur frei sein, sondern die beherrschen wollte, die ihn bis dahin beherrschten.
So mußte er alles, was er errungen hatte, wieder seinen Händen entgleiten sehen.
Es scheint die Stellung des Weibes nicht sowohl von der Zeit als von dem Charakter des Volkes, der natürlich den Charakter beider Geschlechter umschließt, abzuhängen. Manche, die davon gehört haben, daß für die Artentwicklung sehr lange Zeit in Anspruch genommen wird, mögen erwidern, was sollen uns ein paar tausend Jahre, die bisherige Geschichte beweist gar nicht, daß die Entwicklung nicht doch noch kommt. Solche mögen ihres Glaubens leben, aber sie müssen uns auch gestatten, anzunehmen, daß in den nächsten Jahrtausenden keine wesentliche Veränderung zu erwarten sei. — —
Sklavinnen
Wir haben gezeigt, daß Frauen zu allen Zeiten gehandelt wurden. Wir werden noch beweisen, daß das Weib auch heute in den zivilisierten Staaten Europas trotz seiner „Befreiung“ vielfach gehandelt wird. Die Form entscheidet nicht, sondern die Tatsache. Daß schwarze Frauen in der barbarischsten Weise wie Vieh eingefangen und verkauft wurden, daß weibliche „Kriegsgefangene“ zu allen Zeiten ein ähnliches Schicksal hatten, daß die Bordelle aller Länder noch immer auf teilweise illegalem und unmenschlichem Wege mit „Ware“ versorgt werden, wollen wir nur kurz erwähnen. In einem Werk des Amerikaners John R. Spears über den Mädchenhandel im 18. Jahrhundert heißt es u. a.:
„Es ist eine erwiesene Tatsache, daß der Liverpooler Sklavenhändler Fortune mit Kapitän Green 343 Sklaven auf einer Reise zu Markt brachte. Die Ursache dieser rapiden Zunahme an Zahl und Leistungsfähigkeit der Sklavenhändler ist leicht ergründbar. Die Pflanzer in Westindien fanden es vorteilhafter, die Sklaven und Sklavinnen in jungen Jahren zu Tode arbeiten zu lassen, als sie im Alter erhalten zu müssen. Der Mangel an Arbeitskräften konnte ja fortgesetzt durch den Import aus Afrika ersetzt werden. Überdies erlaubte die Moral der damaligen Zeit, auf den Profit die allergrößte Rücksicht zu nehmen. So stieg der Preis der Sklavinnen, je mehr gesucht wurden. Eine Sklavin kostete 35 Pfennige. 25 Jahre später wurde der Preis bis auf 70 Pfund erhöht, und das Liverpooler Schiffsunternehmen, das in Händen T. Leylands & Co. war, verrechnete eine Reise mit 24,430 Pfund 8 S. 11 d., wobei die Fracht aus 392 Sklavinnen bestand, d. h. 52 Pfund pro Kopf, ohne Rücksicht auf alt und jung.“
Von dem Augenblick an, da die Kapitäne ohne weiteres Sklavinnen, die offenbar gestohlen waren, kauften, wurde diese Art Handel bald gewohnheitsmäßig betrieben. Alexander Falconbridge, ein aus dem Sklavenhandel zu Ende des 18. Jahrhunderts bekannter Wundarzt, berichtete vor einem Komitee des britischen Parlaments Einzelheiten aus seinen eigenen Erlebnissen: „Eine Frau war bei einer Nachbarin eingeladen. Sie hatte die Hütte derselben kaum betreten, so fielen zwei Männer über sie her, knebelten sie und brachten sie an Bord des Sklavenschiffes.“
In der Nähe von Piccaninni Sestus an der Windseite sah William Dowe, wie ein bekannter Sklavenhändler Namens Ben Johnson ein geraubtes Mädchen an Bord brachte. Eben, als Johnson das Schiff auf der einen Seite verließ, legten zwei aufgeregte Männer auf der andern Seite an, um sich nach dem Mädchen zu erkundigen. Als sie ihr Schicksal erfuhren, jagten sie Johnson nach, erreichten und banden ihn, brachten ihn auf das Schiff zurück und boten ihn zum Verkauf an. „Ihr werdet mich nicht kaufen, Kapitän,“ protestierte Johnson, „denn Ihr wißt, daß ich ein bekannter Handelsmann bin!“
„Warum? Wenn sie dich feilbieten, werde ich dich kaufen, magst du sein, wer immer du willst“, antwortete der Kapitän, und Ben Johnson wurde selbst ein Sklave.
Man müßte Bände füllen, um den Leidensweg der Frauen in der Sklaverei zu schildern. Aber diese Schande war nicht etwa nur Privileg der „guten alten Zeit“. Erst vor einigen Jahren wurde ein indischer Radjah durch Beschluß des höchsten englischen und indischen Gerichtshofes abgesetzt, weil er einen Kaufmann ermorden ließ. Der Unglückliche hatte einer schönen Tänzerin Zuflucht gewährt, die dem Harem des Radjah entflohen war. Der Despot ließ das unglückliche Mädchen in der grausamsten Weise verfolgen. Im Anschluß daran berichtete die amerikanische Presse Einzelheiten aus dem Privatleben des Exmaharadschas.
Diese Frauen — „zeitzaubernd, immer unterhaltend“, erregten immer von neuem durch ihre Schicksale das Interesse der westlichen Welt.
Eine der Frauen, Mumtez Begum, eine bezaubernde Tänzerin, entfloh aus dem Palast und kam nach Bombay. Sie suchte und fand dort Unterkommen bei einem reichen und angesehenen Großkaufmann.
Aber die Rache des Maharadschas spürte sie auf, und in der Folge fand der Kaufmann den Tod, während das junge Mädchen kaum einem gleichen Schicksal entging.
Dann kreuzte ein anderes, scheinbar ebenfalls bezauberndes Wesen seinen Weg, und wieder folgte der Exmaharadscha diesem Irrlicht.
Ein ungestümes Kurmachen, und Nancy Ann, ein wohlhabendes junges Mädchen der besten Kreise aus Seattle, Washington, folgte dem indischen Fürsten. Er brachte sie nach Indien, wo sie ihre Religion ablegte und Hindu wurde, um ihn heiraten zu können.
Die Hindupriester veranstalteten allenthalben empörte Versammlungen, in denen gegen das Eindringen einer Christin in ihre Kreise protestiert wurde. Das Volk des Fürsten war derartig aufgebracht, daß der Maharadscha es für besser hielt, nach der Hochzeit sofort mit der jungen Frau nach Paris abzureisen. Hier strengte Sowkabaia Pandarination Rajpurkar, eine vornehme Indierin, Klage gegen den früheren Maharadscha auf Herausgabe eines großen Teiles ihres Vermögens an. Die Affäre kam in Bombay zur Verhandlung, und es wurde behauptet, daß der Fürst sie und ihre Tochter elf Jahre hindurch gefangen gehalten hätte, daß in den Verließen des Palastes die beiden Frauen der unwürdigsten Behandlung ausgesetzt worden wären, und daß der Fürst, während er sie gefangen hielt, ihr Vermögen an sich gerissen hätte.
Eigenartig und fremd muten uns diese Geschichten an. Verschleierte Andeutungen von unglaublichen Greueltaten, die hinter den eifersüchtig bewachten Mauern der indischen Fürstenschlösser stattgefunden haben, laufen von Zeit zu Zeit durch die ganze Welt.
Die Geschichte, die die unglückliche Sowkabaia Rajpurkar erzählte, hört sich wie ein Märchen aus „Tausend und einer Nacht“ an. Im Jahre 1915 ließ der Maharadscha Einladungen zur Feier der Geburt des Kindes einer seiner Frauen ergehen — und unter den Eingeladenen befand sich Sowkabaia Pandarination Rajpurkar, eine indische Fürstin, die dieser Einladung mit Sorgen und trüben Vorahnungen Folge leistete. Hunderte von vornehmen Indiern nahmen an dem wundervollen, phantastischen Fest teil. —
Am nächsten Tage wurden Sowkabaia und ihre Tochter in den Kerker geworfen. Vergebens protestierte die Mutter und verlangte den Fürsten zu sprechen. Erst geraume Zeit später wurde sie vor diesen geführt, der ihr lächelnd den Preis ihrer Freiheit mitteilte.
„Ich wünsche deine Tochter. Sie ist schön, und ich muß sie haben. Fügt sie sich meinen Wünschen, so wirst du frei sein, und sie wird alle Reichtümer, alle Vergnügungen haben, die sie sich nur wünscht.“
Vergebens verlangte die Indierin freigelassen zu werden. Lange Jahre grausamer Kerkerschaft folgten, bis sich im Jahre 1926 die britische Regierung der Angelegenheit annahm. Der Vizekönig verlangte die sofortige Freilassung der beiden Frauen. Als Sowkabaia Rajpurkar mit ihrer Tochter nach mehr als zehnjähriger Abwesenheit in ihr heimatliches Schloß zurückkam, fand sie, daß alle ihre Kostbarkeiten, all ihr Vermögen verschwunden war — in die Hände des Maharadschas.
Wir werden noch eine Reihe von Fällen moderner weiblicher Sklaverei bringen können. Hier möge ein kurzer Rückblick in das Mittelalter gestattet sein, um eine Form der weiblichen Hörigkeit zu zeichnen, für die die heutige Zeit ebensowenig Verständnis mehr besitzen dürfte wie für den despotischen Maharadscha.
Hörigkeit kann unter dem Einfluß der Geschlechtlichkeit ungeheure Formen annehmen. Aber hier, im Unnatürlichen, müssen wir die Begriffe der einzelnen Zeitalter auseinanderhalten. Ewig ist das Lob von der Tugend der Frau. Gestern las man für Tugend Treue, restlose Hingabe — heute liest man Selbstherrlichkeit und (oft genug) baren Unsinn für einen Begriff, der alt ist wie das Menschengeschlecht.
Nachfolgend das Beispiel eines ideellen weiblichen Masochismus.
„Der Markgraf Gualtieri liebte ein einfaches Mädchen, er war bereit, es zu heiraten. Doch er wollte ihre unbedingte Unterwerfung (lies: Hingabe) erproben.
Er fragt Griseldis, ehe er um das arme, schöne Bauernmädchen wirbt, ob sie immerdar bestrebt sein wolle, nur ihm zu Gefallen zu leben, und über nichts, was er auch sagen und tun möge, erzürnen, sondern ihm immerdar zu gehorchen. Als sie ihm Demut und Unterwürfigkeit gelobt hat, läßt er sie vor ihres Vaters Hütte „in Gegenwart seiner ganzen Begleitung und aller übrigen Personen“ völlig nackend auskleiden und in neue köstliche Gewänder hüllen. Obwohl die junge Mutter dann ihr erstgeborenes Kind hergeben muß und glaubt, es werde dem Tode geweiht, lebt sie mit dem Markgrafen Gualtieri jahrelang in glücklicher Ehe und gebiert ihm das zweite Kind, den Sohn. Auch nach dessen gleichartiger Entfernung bleibt sie des Gatten getreues und liebevolles Eheweib. Als sie schließlich von ihm verstoßen wird und so, wie sie gekommen ist, das Schloß verlassen muß, ist sie bereit, völlig nackt sich zu entfernen, wenn Gualtieri es verlangt. Aber zum Lohne für ihre ihm zugebrachte Jungfräulichkeit, die sie nicht wieder mitnehmen kann, bittet sie, ihr ein einziges Hemd zu belassen, was der Gatte gewährt. Schließlich verlangt er, daß Griseldis seiner vermeintlichen jungen Braut das Hochzeitsfest in seinem Schlosse zubereitet, wozu die Herrichtung des ehelichen Beilagers gehört, und daß die verstoßene Gattin in grobem Gewande die Nebenbuhlerin als ihre Gebieterin willkommen heißt, ja auf Gualtieris Fragen ihre Schönheit und ihren Anstand preist, sogar für sie bittet, es möchten ihr die Stiche im Herzen, die sie selber erlitten hat, erspart bleiben. Griseldis liebt ihren Mann vom ersten Blick bis zuletzt mit größter Zärtlichkeit. Aus hingebender Liebe zu ihm erträgt sie alle Leiden ohne Murren und mit heiterer Seele. Trotz aller Qualen, die sie überstanden hat, wird sie schließlich für ihr ganzes künftiges Leben die glücklichste Frau. Auch der Markgraf liebt Griseldis von ganzem Herzen. Nur aus Liebe zu ihr fühlt er sich getrieben, ihre Zuneigung zu ihm auf diese seltsame Weise zu erproben.
Griseldis sagt:
„Was mein herr tut, ist wolgetan,
da hab’ ich keinen Zweifel an.
alles, was er von mir begert,
wirt frölich er von mir gewert,
wolauf, nun wöllen wir hinein
zum allerliebsten herren mein!“
Masochismus der Frau?
Sicher.
Die Frau ist eben masochistisch veranlagt, sie muß es sein, wie könnte sie sonst das ungeheuerliche Martyrium der Mutterschaft ertragen?
Da ist noch der Roman Genovefas, wie Gustav Schwab ihn überliefert. Genovefa hatte erfahren, daß sie (auf Befehl des Gatten, der an ihre Untreue glaubte) sterben sollte. Da erschrak die arme Gräfin so, daß sie fast in Ohnmacht sank. Als sie wieder zu Sinnen gekommen, fing sie laut an zu weinen und zu beten und rief: „Ach, mein Gott, hilf mir! Erlöse mein Kind und mich vom grimmigen Tode!“ Dann sprach sie zu dem Mägdlein: „Mein liebes Kind, geh doch schnell in mein Zimmer und bring mir Papier, Feder und Tinte. Für deine Mühe nimm dir von meinen Kleinodien, so viel dir beliebt. Da hast du den Schlüssel zu Allem!“ Das Mädchen brachte das Verlangte, und nun schrieb Genovefa einen Brief des folgenden Inhalts: „Gnädiger Herr, herzgeliebter Gemahl! Da mir zu Ohren gekommen ist, daß ich auf Euren Befehl sterben soll, so wollte ich Euch mit diesen Zeilen noch Gute Nacht sagen und einen freundlichen Abschied von Euch nehmen. Ich will gern sterben, wenn Ihr es befehlt, obgleich es mich bitter kränkt, daß Ihr mich, die Unschuldige, zum Tode verurteilt. Die Ursache, warum ich sterbe, ist die, daß ich meine Euch gelobte Treue nicht brechen und dem schändlichen Golo, Eurem Hofmeister, nicht willfahren wollte. Doch messe ich Euch, meinem Herrn, keine andere Schuld zu, als daß Ihr meinen Anklägern zu leichten Glauben geschenkt und mir zur Verantwortung keine Gelegenheit gegönnt habt. So kann ich nur vor Gott bezeugen, vor dessen strengem Gericht ich morgen schon erscheinen werde, daß ich mein Leben lang an keinen Mann gedacht habe, als an Euch. Mein Trost bleibt, daß dereinst ein Tag aufgehen wird, an dem meine Unschuld hervorkommen und meiner Ankläger Falschheit offenbar werden wird. Gute Nacht, gnädiger Herr, liebster Freund! Ich verzeihe Euch von Herzen. Ja, noch nach meinem Tode will ich Gott bitten, daß mein unschuldiges Blut keine Rache über Euch, noch über meine Ankläger schreie. Dies schreibe ich mit zitternden Händen und fließenden Augen, denn in meinem Herzen wohnt der Tod und erfüllt mich mit Schrecken. Eure bis in den Tod getreue und um der Treue willen zum Tode verdammte Genovefa.“
(Nachdem die Unglückliche alles Leid der Aussetzung, der Einsamkeit und der bittersten Not tapfer ertragen hatte, kam ihre Unschuld zu Tage. Der Gatte eilte, sie zurückzuführen. Es ist zu spät. Sie fühlt den Tod in sich.)
Doch sagte sie ihrem Gemahl nichts davon, damit er sich nicht vor der Zeit betrüben möchte. Aber die Erfüllung zögerte nicht lange. Denn bald darauf wandelte die fromme Gräfin ein Fieber an, das sie zuletzt aufs Krankenbett warf. Und gegen diese Krankheit fruchtete kein Mittel, so daß Siegfried und sein Sohn Schmerzenreich bald in trostloses Leid versanken. „Ach, geliebte Genovefa,“ rief der Graf an ihrem Lager aus, „wollt Ihr denn, kaum gefunden, so bald von mir scheiden und mein ganzes Herz wieder betrüben? Habt Mitleid mit meinem Jammer und bittet den lieben Gott, daß er Euch noch eine Weile bei mir lassen wolle!“
Genovefa sprach freundlich darauf: „Betrübet Euch nicht so sehr wegen meines Todes, lieber Gemahl. Ihr richtet damit nichts anderes aus, als daß Ihr mich mit betrübt. Ihr seht ja wohl, daß es nicht anders sein kann. Darum gebet Euch von freien Stücken in den göttlichen Willen. Was mich in meinem Tode am meisten bekümmert, ist, daß ich Euch und meinen lieben Schmerzenreich in solcher Bekümmernis sehen muß. Wenn ihr beide getrost wäret, so wollte ich freudig sterben und dies elende Leben mit einem besseren vertauschen.“
*
Es muß zu denken geben, daß die Genovefafìgur nicht als eine außergewöhnliche Erscheinung, daß ihre Handlungsweise nicht etwa als (im Sinne unserer aufgeklärten Zeit) krankhaft angesehen wurde.
Nein, Genovefas Unterwerfung unter den Willen des Mannes und später des Schicksals ist nur ein leuchtendes Beispiel für ungezählte Erscheinungen ihrer Zeit.
Ganz eigenartig — oder natürlich? — war die Anschauung über die Liebe und über die Stellung der Frau zur männlichen libido in der Renaissance. Es gibt nichts Erschütternderes als jene Stelle aus dem „ Gastmahl in der Villa Borghese“ von Francesco Grapputo (in der Übersetzung Semeraus). Nachdem ein gewisser Cecchino die Liebe eines jungen Mädchens gewonnen hatte, wurde er durch den Widerstand seiner Eltern gezwungen, sich längere Zeit von ihr fern zu halten. Inzwischen erkaltete die Liebe jener Emilia, und als er sich eines Tages zu ihr begab, wies sie ihn mit Hohn von sich.
Als er nun sah, daß er weder mit Bitten noch mit Klagen die Grausamkeit jenes Herzens bewältigen konnte, versuchte er mit Gewalt Sieger zu bleiben. Emilia stieß ihn zurück, aber vergebens. Als sie sich so bedrängt sah, wollte sie die Diener zu Hilfe rufen. Das brachte Cecchino aufs höchste auf, und da er daraus mit Sicherheit erkannte, daß Emilia ihn wahrhaft haßte, kam er ganz von Sinnen und griff wütend nach einem Messer, das auf einem nahen Tischchen lag und bohrte es tief in die weiße Brust seiner wortbrüchigen, unseligen Geliebten.
Diese verabscheuungswürdige Tat ließ ihn nicht sofort erbleichen und in Entsetzen erstarren, er suchte vielmehr mit Händen und Augen jenen schönsten und geheimsten Teil ihres Leibes, als wäre sie nicht tot, und genoß mit ihr das Liebesvergnügen.
Nachdem er seiner Leidenschaft freie Bahn gelassen (die Leiche also nach unseren Begriffen geschändet hatte, d. Verf.) und sein fleischliches Gelüst geschwunden war, und er das erst rosige Antlitz bleich und die anmutsvollen und glühenden Augen erblaßt gesehen, richtete er sich auf ihren noch warmen Schenkeln auf und, als wäre er völlig von den Furien ergriffen, begann er laut zu rufen:
„O, du verbrecherischer Mensch, der du jede Liebe vergaßt und den unmenschlichen Arm antriebst, soviel Schönheit der Welt zu rauben! Ich Unseliger glaubte, mit ihrem Tode müßte jenes unselige Feuer erlöschen, das mich verzehrt, und jetzt erkenne ich, daß ich noch Holz in das Feuer geworfen und siedendes Öl in die ruhelosen Flammen geschüttet habe.“
Eine Dienerin Emilias, die zufällig in dem benachbarten Kabinett weilte, hatte alles gehört. Sie hatte sich, da sie das Zimmer nicht verlassen und auch nicht um Hilfe rufen konnte, aus Furcht, wenn sie entdeckt würde, selbst angefallen zu werden, ruhig verhalten.
Nun sah sie durch einen Spalt, wie der verzweifelte Cecchino sich von neuem über Emilias Leiche warf und nachdem er das engelsgleiche Gesicht geküßt hatte, sich das Eisen, das kurz vorher der Unglücklichen den Tod gebracht hatte, selbst tief in die Brust stieß.
Bei diesem grausigen Anblick begann sie laut zu rufen. Darauf eilten alle Diener herbei, die, über die Tat rasch unterrichtet, viele, viele Tränen über den unglücklichen Liebenden vergossen und beide in einem Grabe betteten. Es heißt auch, daß alle Liebenden jener Gegend hinter der Bahre gingen und sich in Trauergewänder kleideten, um länger das bittere Andenken zu bewahren, das der Tod jener in ihren Herzen wachgerufen hatte.
Das Mitgefühl aller Männer und Frauen (aller „Liebenden“) wandte sich also einem Manne zu, der die Geliebte nicht nur gemordet, sondern auch noch im Tode vergewaltigt hatte! So groß war der Glaube an die Unwiderstehlichkeit eines Triebes, der durch die Liebe sanktioniert wurde! Niemand dachte an das schreckliche Schicksal Emilias. Treffender kann das Hörigkeitsschicksal eines Weibes nicht gezeichnet werden als durch diese naive Geschichte des Grapputo.
Der Keuschheitsgürtel
Eine der interessantesten und sonderbarsten Sitten, die die Hörigkeit des Weibes etwa um das 14. und selbst noch 15. Jahrhundert dokumentieren, ist dieser phantastische Gürtel, den die Frauen in Abwesenheit der Männer tragen mußten, um eheliche Untreue zu verhindern.
So lächerlich und brutal uns diese Einrichtung auch erscheint, so ist zweierlei zu bedenken: Erstens die teilweise sehr freie Sittenauffassung — beispielsweise in Italien, wovon uns Boccaccio genügend saftige Proben liefert. Zweitens die Tatsache, daß damals die Männer sehr oft durch Fehden Jahre hindurch von ihren Frauen fern gehalten wurden. In den Kreuzzügen kam es vor, daß Ritter erst nach zehnjähriger Abwesenheit nach Hause zurückkehrten. Viele unternahmen freiwillige Pilgerfahrten nach dem Heiligen Grabe. Aber auch bei den üblichen Fehden und Kleinkriegen jener Zeiten gerieten die Männer oft in Gefangenschaft, und wir haben Beweise, daß solche Einkerkerungen viele Jahre währten.
„Die Keuschheitsgurte,“ schreibt Dr. Franz M. Feldhaus in seinem Buch „Polizei und Technik“, „bestehen aus einem festen, meist metallenen Leibgurt, an den sich ein oder zwei Bügel so ansetzen, daß sie zwischen den Beinen hindurchgehen. Die metallenen Gurte sind gepolstert und schließen sich fest an den Leib an. Ein Sicherheitsschloß hindert die Trägerin, den Gurt abzunehmen. Hinten haben die Gurte eine große und vorn eine siebartige Öffnung, damit die Trägerin bald diese, bald jene Notdurft verrichten kann.“
Daß es ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit ist, einer Frau einen solchen Gurt anzulegen, ist selbstverständlich. Man erzählt, die wohlgesitteten, europäischen Ritter hätten diese barbarische Sitte während der Kreuzzüge im heidnischen Orient kennen gelernt ... Wahrscheinlicher ist die Nachricht, daß der verworfene Francesco Carrara, der letzte Tyrann von Padua, diese Gurte um das Jahr 1395 erfand. Florentiner Handwerker müssen solche Gurte damals angefertigt haben. Denn der Deutsche Konrad Keyser von Eichstädt erwähnt im Jahre 1405 derartige Gürtel florentinischer Frauen. Er sagt: „Dies ist ein harteisener Gürtel florentinischer Frauen, der vorn so geschlossen wird.“ Der Autor setzt Zweifel in den allgemeinen Gebrauch dieser Gürtel und nimmt an, daß es sich um Raritäten gehandelt hat. Er ist der Ansicht, daß kaum ein Mann seiner Frau ein solches Maß von Unsauberkeit zugemutet hätte.
Dem ist freilich entgegenzuhalten, daß die Sauberkeit damals anders aufgefaßt wurde als heute. Im Übrigen war der Gebrauch von Bädern, auch Unterleibsbädern, damals auf einer Höhe, die man z. B. den Damen des vierzehnten Ludwig von Frankreich gewünscht hätte. Darüber hinaus war man in solchen Dingen nicht allzu empfindlich, und die Stellung der Burgfrau war keine derartige, daß man besondere Rücksichten der Ritter voraussetzen dürfte.
Ob freilich in Deutschland die Sitte des Keuschheitsgürtels sehr verbreitet war, darf man bezweifeln. Aber in Italien war der Gürtel bestimmt vielfach in Gebrauch. Die Italiener haben sich in ihrer maßlosen Eifersucht ganz andere Dinge noch geleistet. Und vielleicht durfte manche Frau froh sein, mit solch einem Gürtel und mit der Unverletzbarkeit desselben dem heimkehrenden Gatten einen Beweis ihrer ehelichen Treue bieten zu können. Denunziationen waren damals an der Tagesordnung, und bei dem Recht über Leibes-, ja Lebensstrafen, das der Mann oft genug gegen die Frau besaß, schwebte diese immer in Gefahr, ganz unschuldig verdächtigt und gerichtet zu werden. Daß aber Deutschland den Keuschheitsgürtel gekannt hat, beweist eine Stelle in Johann Fischarts Dichtungen, der (etwa 1575) spöttisch bemerkt, „gegen Weiberlist helfe auch kein Panzerfleck mit Mahlschlossen“. Und noch um das Jahr 1600 wurde eine vornehme österreichische Edelfrau sogar mit einem solchen Gurt bestattet — ein Beweis, daß diese Sicherung gegen Untreue nicht etwa geheim gehalten wurde, sondern auch die Öffentlichkeit nicht scheute. Der Hingang einer vornehmen Frau in jenen Zeiten war ein großes Ereignis, und es gab immer viele weibliche Zeugen bei der Zurichtung der Leiche.
Blainville, der 1707 dem Grafen von Verona einen Besuch machte, sah mit eigenen Augen einen solchen „Venusgurt“. Er schreibt darüber: „Ich war so frei, zu sagen, daß nur ein unbesonnener eifersüchtiger Tor eine solche Maschine erfinden könnte. Denn zehn für einmal würde er dadurch nur zum Narren, weil Frauen viel zu erfahren wären, um sich von ihren Männern auf diese Weise betreuen zu lassen, wenn sie lange eingeschlossen lebten.“ Der Graf erwiderte seinem Gast, das sähe er wohl ein, aber die Ehemänner in Italien verschafften sich durch solche Gurte immerhin eine gewisse Beruhigung. Sie glaubten fest daran, daß diese kleine Vorsicht gut wäre, um ein Anwachsen der Hörner (natürlich nicht beim Weibe, sondern beim Manne) zu verhindern.
Blainville konnte sich nicht beruhigen, daß Eifersucht solche Marterwerkzeuge hervorrufen konnte. Er bezweifelte nach wie vor, daß „Venusgurten“ und selbst bewaffnete Wächter die Männer vor bösen Streichen ihrer Frauen hüten könnten, und er fand diese Gurte recht geeignet, überhaupt erst den Gedanken in der Frau zu nähren, wie sie am besten trotz des Gurtes und mit dem Gurt ihrem Manne einen Streich spielen konnte.
An diesen Ausführungen — und überhaupt an vielen Geschichten jener Zeit, die sich mit Vorliebe mit der ehelichen Treue befassen — nimmt weniger die Ansicht Blainvilles über den Wert des Venusgürtels unser Interesse in Anspruch, als die Tatsache, daß der vielerfahrene Reisende die eheliche Untreue als eine kaum zu umgehende Tatsache betont. In der Tat wimmeln die Erzählungen der italienischen Autoren jener Zeit, des Stravanarola, Crébillon, Grapputo und anderer, von Ehebrüchen junger Frauen, und die Schriftsteller werden nicht müde, aufzuzählen, welche Listen die Frauen angewandt haben, um die Wachsamkeit ihrer Männer zu täuschen. Gewöhnlich lauten die Überschriften etwa so: Faustina wird dem alten Gherardo zur Frau gegeben. Sie verliebt sich in einen Jüngling, liegt bei ihm und wird von ihm geschwängert. Gherardo findet sie schließlich im Bett mit ihrem Buhlen und will beide töten ..... (Francesco Grapputo).
Oder: Der auf seine Frau eifersüchtige Gianni wird von ihr durch seine eigene Schuld gehörnt (Thomas Costo) oder (derselbe Autor): Dionigi, der auf seine Frau eifersüchtig ist, verleitet, weil er übermäßig neugierig ist, zu wissen, ob sie ihm Hörner aufsetzen würde, die Frau dazu, es auch zu tun .....
Die Autoren bieten ihren ganzen Witz auf, um die Ehemänner lächerlich zu machen, und nichts bereitet ihnen größeres Vergnügen, als zu berichten, wie die Frau das angestellt hat. Man darf also bei der Beurteilung des Keuschheitsgürtels nicht vergessen, die Zeit zu beurteilen, die ihn hervorgebracht hat.
Es gibt aber kein Zeitalter, das nicht töricht genug wäre, Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Vor einigen Wochen, im Jahre 1931, wurde in Österreich ein Bauer verhaftet, der seine drei Töchter seit Jahren eingesperrt gehalten hatte, „damit sie ihre Keuschheit nicht verlieren könnten“. Es bedurfte eines ganzen Aufgebots von Gendarmen, den Vater zu bändigen, der sich in vollem Rechte glaubte und der Meinung war, daß er Herr über die Keuschheit seiner Töchter sei. Und 1910 verübte in Paris der Apotheker Parat Selbstmord, als die Öffentlichkeit erfuhr, daß er seine Frau seit Jahren in Ketten gefangen gehalten hatte, um ihrer Treue sicher zu sein. Noch mehr, dieser ehrenwerte Mann hatte der Gefangenen einen Keuschheitsgürtel umgelegt, und er hatte dieses Instrument nicht etwa aus einem Museum entwendet: Nein, er hatte es in Paris gekauft, Anfang des XX. Jahrhunderts, und es wurde bei dieser Gelegenheit festgestellt, daß in Frankreich noch in der neuesten Zeit, als schon die Trompeten der neuen Amazonenkorps schmetterten, die der Frau die Befreiung bringen wollten, solche Gürtel gehandelt wurden. Das Patentamt löschte 1903 in Deutschland ein Gebrauchsmuster (D. & G. M. Nr. 204538), durch das die Erfinderin — es war ein richtiger Keuschheitsgürtel — die Männer gegen eheliche Untreue zu schützen versprach.
Leibesstrafen an Ehebrecherinnen
Es gibt keine stärkere Illustration für die Hörigkeit der Frauen als die Strafen, welche die Männer über die verhängten, die sich gegen ihren Willen und gegen ihre Moral auflehnten. Nicht jede Frau war eine Griseldis. Die Zeitalter wechseln ihre Gesichter, die Frauen mit ihnen. Rudolf Quantner schreibt in „Leibes- und Lebenstrafen“:
„Die Verweisung ins Kloster konnte nach kaiserlichen Rechten gegen die Ehebrecherinnen ausgesprochen werden.“ Und der Art. 120 der Carolina bestätigt diese Strafe, wenn er sagt: „So ein Ehemann einen anderen um des Ehebruchs willen, den er mit seinem Eheweibe verbracht hat, peinlich beklagt und des überwindet, derselbig Ehebrecher sammt der Ehebrecherin sollen, nach Sag Unser Vorfahren und Unser Kaiserlichen Rechten, gestrafft werden. Item, daß es auch gleicher Weise im Fall, so ein Eheweib ihren Mann oder die Person, damit er Ehebruch vollbracht hätte, beklagen will, gehalten werden soll.“ Das war also ein Fall, bei dem Frauen auch nach weltlichem Recht zur Strafe ihres Verbrechens ins Kloster geschickt werden konnten oder vielmehr sollten.
Der Verweisung in ein Kloster pflegte beim Ehebruch eine Leibesstrafe, gewöhnlich der Stockschilling, vorauszugehen. Auf kurze Zeit erfolgte ja auch die Verweisung niemals, sondern stets auf Jahre hinaus. Beim Ehebruch war die Einrichtung der Strafe so, daß die schuldige Frau zunächst auf zwei Jahre die Hoffnung hatte, von ihrem Manne befreit zu werden. In den zwei Jahren konnte er ihr die Schuld vergeben und sie wieder zu sich nehmen. Verlangte er die Frau zurück, um mit ihr die Ehe fortzusetzen, dann mußte sie ihm zurückgegeben werden. Blieb der Mann aber unerbittlich, wollte er die ihm angetane Schmach nicht vergessen, die Schuld nicht verzeihen, dann war nach Ablauf der zwei Jahre meist an eine Rettung nicht mehr zu denken, und die Schuldige blieb im Kloster.
„Das Spinn- oder Zuchthaus des unnützen und unbändigen Frauen-Volkes zu Amsterdam ist wegen vieler verwilderter Mägdlein, die auff den Gassen lieffen, auch um der müßiggehenden geilen Mädchen und Weiber willen, die sich in Huhrhäusern aufhielten, und des Sauffens beflissen, ja selbst zum Diebstahl verfielen, Anno 1596 gestiftet. Selbige unbändigen faulen Weibes-Bilder wurden alsobald an das Flachs- und Wollen-Spinnen, Netze stricken, und dergleichen Arbeit gesetzt. Die ersten Außen-Mütter, welche die Bürger-Meister über dieses Hauß verordnet, waren Atgen Klasin und Aaf Hetmansin. Als Anno 1643 dieses Spinnhaus abgebrand, ist ein viel schöneres und prächtigeres erbauet, über der Thür stehet in Stein gehauen, die Züchtigung, in Gestalt einer Frauen, und hebet mit der rechten Hand eine Geißel in die Höhe, mit der linken aber fasset sie eine von den Züchtlingen, welche ein Netz stricket, bey den Ermel, als willte sie selbige geißeln, zur rechten Seiten sitzet eine andere mit einem Spinn-Rocken. Aber wie schön dieses Hauß von außen anzusehen, so übeln Geruch giebt von innen der gemeine Sitz-Platz der leichten Mätzen von sich. Denn sobald man die Treppe hinauff gestiegen, und vor das Gitter gelanget, diese hübschen Thierlein zu schauen, kömmet einem ein solcher äckelhafftiger dampfichter Qualm entgegen, daß man die Nase zuhalten muß. Man findet aber dieselbe allda in drey unterschiedlichen Buchten abgeschieden. In der ersten sitzen diejenigen, die auff den Branntwein zu sehr verleckert sind, und lieber ihren Rock samt dem Hembde versetzen oder verkauffen, als die Käle unbefeuchtet lassen wollen. In der andern sind die geilen versoffenen Mären, die in Hurhäusern ihren Leib samt der Scham um ein liederliches Hurengeld vermiethet. In der dritten befinden sich die allerehrlichsten: Nemlich dieselben, die sich so ehrlich getragen, daß man sie auff das öffentliche Schau-Gerüste zum Tantz geführet, und zum Zeugniss ihres ehrlichen Verhaltens mit dem Wappen der Stadt gemercket. Alle diese Bucht-Säue werden durch ihre Zucht-Mütter zur Arbeit angetrieben: Und wenn sie sich unnütze machen, spielet man ihnen mit einem Trummelstock auff ihren eigenen Kalbesfälle zum Tantz, oder wirft sie in ein finsteres Loch, da sie auff eine Zeitlang ihre Lust büßen. Zu gewissen Stunden wird ihnen auch eins und das andere Stück aus der Heil. Schrifft vorgelesen, mit beygefügter Ermahnung, daß sie sich der Zucht befleißigen, und ihr ungebundenes gottloses Leben verlassen wolten. Außer diesen gemeinen Züchtlingen findet man noch andere, welche in ihren absonderlichen Kammern wohnen, und nicht mögen beschauet werden, dieselben sind entweder Jungfrauen, die ihren eigenen Vorrath durch andere zuviel Nutzen lassen, und deswegen von ihren Eltern hierher in Verwahrung gethan werden. Oder aber Ehefrauen, die theils ihre Haushaltung durch ein wildes ungezäumtes Leben gäntzlich verwahrloset, theils auch ihr eigenes Geräthe fremden Männern, vor ein Gläslein Weins, oder sonst etwas, zu brauchen überlassen. Zum Unterhalt dieses Zuchthauses müssen alle viertel Jahr, durch die gantze Stadt die gemeinen Trinck-Häuser, und alle Häuser, da man Wein, Branntwein und andere gebrannte Wasser, wie auch Speck, Butter und Käse verkaufft, zehn Stüver geben. Ja selbst diejenigen, da man nur geringes Bier verkaufft, fünf Stüver, welches gewißlich, wenn man es alles zusammen rechnen solte, ein großes Geld ausmachen würde.“
Im Seligenstädter Landrecht heißt es von einem Weibsbild, das außerehelich geboren hatte: „Und die frawe sal den sun umb die Kirchen tragen, wollen und barfuß, und sal man ir har hinden an dem haubet abe sniden und ir rock hinden abe sniden.“
Wie unmenschlich man im Mittelalter gerade mit Frauen verfuhr, dafür noch ein Beispiel, das Quantner anführt:
Die fromme Martina, eine Jungfrau, die nicht nur wegen ihrer Frömmigkeit, sondern auch wegen ihrer Keuschheit bekannt war, wurde von den rohen Henkersknechten auf den öffentlichen Richtplatz gezerrt, dort riß man ihr die Kleidung vom Leibe und band das Mädchen völlig nackt und mit weit auseinander gespreizten Beinen an vier Pfähle. Dann wurde sie gegeißelt bis die zarte Haut überall in Fetzen herunterhing, und nachdem diese Peinigung vorüber war, bearbeiteten die Henker die Brüste der Unglücklichen und zerfetzten sie geradezu bis zu einer gestaltlosen blutigen Masse. Dann wurde der Körper aufs Feuer geworfen und zu Asche verbrannt. Das sind doch Greuelszenen, die man wahrhaftig kaum für denkbar halten sollte. Daß aber die Schilderung nicht übertrieben ist, kann man sich wohl vorstellen, zumal wenn man bedenkt, wie die Christen selbst später mit Andersgläubigen verfuhren. Wahrlich, viel besser hat es die heilige Inquisition auch nicht getrieben.
Fast ein noch größerer Vandalismus gegen die Weiber wurde zuweilen im Kriege getrieben. Die Geschichte der Stadt Wimpfen hat dafür wohl das sprechendste Beispiel aufzuweisen. Wir können darauf verzichten, die Sache selbst zu erzählen, wenn wir dem Dichter, der das Entsetzliche in Verse gebracht hat, die noch nach langer Zeit im Rathaus zu Wimpfen prangten, das Wort lassen. Das mehr deutliche als schöne Gedicht lautet:
„Cornelia war diese Stadt
Vorzeitn genannt, ietzund so hat
Sie den Nahmen verwandelt, heist
Wimpfen, kömt daher wie man weiß,
Daß zu Zeit des Königs Attila
Die Hungarn sie zerschleiffet gar
All Mannsbild sie dödten behend,
Die Weibsbilder erst all geschänd:
Hernach ihr Brüste abgeschnitten,
Darum die Stadt auf Teutsche Sitten
Weibs Pein, ietzt Wimpfen, sonst gar fein
Mulierum poena zu Latein.“
*
Die Keuschheit, symbolisiert durch die Priesterinnen der Vesta, war ein besonders bei den alten Römern heiliges Gut. In den ältesten Zeiten Roms waren die Gesetze auf die Erhaltung des Staates ohne Rücksichtnahme auf den Einzelnen zugeschnitten. Der Staat suchte sich auf jede, selbst die schamloseste Art zu schützen. Im Gegensatz zu den Hellenen, die bei freiester Auslebung der Individualität des Einzelnen ein mustergültiges Staatsleben führten, war in Rom, der Heimat Catos, von der ersten Zeit des Bestehens an das Gesetz eine Zwangsregel zum Wohle des Staates, der auch auf Grund dieser strengen Gesetze, die so sehr geeignet waren, den Willen der Masse dem der Einzelnen unterzuordnen, wohl berufen schien, die Welt zu beherrschen.
Unter den vielen barbarischen Strafen des alten Roms ist eine bemerkenswert, weil sie die Grausamkeit der alten Urwohner der Geburtsstadt Neros ebenso charakterisiert, wie es die Mißachtung eines Menschenlebens im Interesse der Disziplin, die den von so verschiedenartigen Elementen begründeten Staat erhalten mußte, beweist.
Wohl kaum ein Vergehen wurde so streng bestraft wie der Ehebruch, und die Art der Strafe zeugt von einem Mangel an Menschlichkeit, der in der Sittengeschichte des Altertums wohl einzig dastehen dürfte.
Die ersten Bestrafungen von Ehebrecherinnen kennen wir aus Cumae, der bekannten Stadt Campaniens, dessen Ebenen ursprünglich von den Aboriginern, einem faunartigen Volke ohne Schönheitssinn bewohnt wurden. Und so roh ihre Sitten waren, so roh war auch ihre Rechtspflege, eine, wie bereits bemerkt, schon durch die Auffassung des Rechtsbruches selbst jeder ethischen Grundlage entbehrende Schmach. Denn wenn ein Staat durch die tiefste Schamlosigkeit das Sittlichkeitsbewußtsein seines Volkes erhalten und heben will, so kann man das höchstens als eine merkwürdige Perversität bezeichnen, die wahrscheinlich in einigen anderen sexuellen Ausartungen ihre Erklärung findet.
Wurde in besagter Stadt ein Weib des Ehebruchs überführt, wohl auch nur eines solchen bezichtigt, so überwies das Gericht die Unglückliche der Lynchjustiz des Pöbels, der bei solchen Gelegenheiten stets die vorgeschriebene Strafe zu vollstrecken hatte und sich eine solche willkommene Belustigung nie entgehen ließ.
Die Ehebrecherin wurde auf einen freien Platz geschleppt, dort in einer Stellung festgehalten, die für die Vollstreckung der Strafe am geeignetsten erschien und dann ein Esel herbeigeführt, der seine Brunst an der Bedauernswerten zu stillen hatte. Derartig geschändete Frauen waren selbstverständlich für ihre Lebenszeit aus jeder menschlichen Gesellschaft ausgeschlossen und um ihr Leben zu fristen, wohl späterhin gezwungen, als Sklavinnen zu dienen.
Welch ein Unterschied zwischen der freien, durch eine göttliche Weltanschauung geheiligten Hingabe des griechischen und asiatischen Weibes gegen diese Art erzwungener Prostitution!
Das Thema ist so heikel, daß es unmöglich ist, auf die Arten und Beispiele dieser Bestrafung näher einzugehen. Mit der allmählich fortschreitenden Kultur verschwand diese Art der Rechtssprechung in Campanien, um einer mehr symbolischen, wenn auch nicht minder häßlichen Strafe Platz zu machen. Hatte sich eine Frau in schon besagter Art vergangen, so gab man sie wohl nicht mehr der Sodomie preis, doch setzte man sie, nachdem man sie nackt eine Zeit lang auf dem Forum ausgestellt hatte, auf einen Esel und ließ sie in diesem Zustande durch alle Straßen der Stadt reiten. Daß ein so jeden Schutzes beraubten Weibes auch da noch von der rohen Menge genug Mißhandlungen zu erdulden hatte, ist klar, wie auch, daß ihr späteres Schicksal sich wohl wenig von dem der durch den Esel selbst geschändeten Frauen unterschied.
Diese letztgenannte Roheit der Frühzeit der Campanier übertrafen jedoch die Römer, die sich doch nicht gescheut hatten, durch den Raub der Sabinerinnen einen hundertfachen Ehebruch zu begehen. Anstatt des Esels bestimmte man den Pöbel als direkten Vollstrecker der grausamen Strafe.
In Rom befanden sich zu damaliger Zeit eine Menge Priapustempel, in deren nächster Nähe kleine Kerker waren, bestimmt, die Ehebrecherinnen zu ihrer Bestrafung aufzunehmen. War eine solche entdeckt, so wurde sie unter schändlichen Mißhandlungen nach einem dieser Orte geschleppt, je nach dem Viertel, dem sie angehörte, und gezwungen, durch eine kleine Tür in diesen Kerker zu treten, auf dessen Boden ein Lager aus Stroh aufgerichtet war. Sowie es Mitternacht geworden war, sammelte sich die Masse vor diesem Schandgebäude, an dessen Giebel angebrachte Eselsköpfe den Charakter des Hauses nur zu deutlich verrieten, und würfelten um die Reihenfolge der „Strafvollstrecker“. Jeder, den die Reihe traf, vollzog die Strafe an der Ehebrecherin, während die Menge durch die Fenster johlend dem Vorgang zusah. Man begreift, daß wenige solcher Frauen lebendig den Kerker verließen, und mit Abscheu wendet man sich von dieser Schande ab.
Die hysterische Frau
Haben wir uns bisher mit der Schändung des Weibes und der mißbrauchten Frau beschäftigt, so mag die Hysterikerin, die in teils bewußter, gewollter, teils in krankhaft triebhafter Hörigkeit zum Manne steht, die zweite Stelle einnehmen.
Der Typ der Hysterikerin findet sich sowohl unter den sogenannten „Herrinnen“ wie unter den „Sklavinnen“. Der Einfluß, den gerade die hysterische Frau auf die Männer ausübt, ist unbeschreiblich. Im Altertum kannte man die Hysterikerin kaum. Frauen, die einen unbegreiflichen Reiz auf Männer ausübten — wie Kleopatra, Messalina —, waren nicht hysterisch. Trotzdem wußte man damals schon um die Hysterie.
Wo sie sich einstellte, da verlegte man die Ursache sehr klug, wenn auch medizinisch unrichtig, in die Gebärmutter. So schreibt Plato etwas drastisch:
„Das Tier im Weibe will Kinder erzeugen, und — wenn lange über seine Zeit hinaus unfruchtbar geblieben — wird es ärgerlich und unzufrieden und durchwandert den Körper nach allen Richtungen ...“
Ähnlich drücken sich Hippokrates und andere aus. Die moderne Wissenschaft hat erkannt, daß Hysterie die häufige Folge sexueller Unbefriedigung sei, und an Hand dieser Erkenntnis lernen wir auch die Hörigkeitsexzesse des Mittelalters erst richtig verstehen.
Schon 1816 behauptete Luyer Villermay, die häufigste Ursache von Hysterie sei Entbehrung in den Freuden der Liebe, und Foville schloß sich 1833, Hegar 1885 dieser Ansicht an. Ein Gelehrter wie Brignet lehnt diese Erkenntnis deshalb ab, weil — sie entehrend für die Frauen sei —.
An Generationen aber wird sich die Schuld der Geschlechter rächen, die die Gleichheit der Frau, diese Mißgeburt aus Irrwahn und Hörigkeit, erfunden haben! Ein trauriger Nachwuchs wird die Apotheose dieses Verbrechens sein. Was sind diese Frauenrechtlerinnen? Ein drittes Geschlecht, losgelöst aus dem Rahmen der Naturbedingungen, selbstschöpferisch gegen die Gesetze der Ästhetik.
„Man trifft nicht selten“, schrieb vor 30 Jahren schon Kurella, „bei den Verfechterinnen der heutigen Frauenbewegung die Überzeugung, daß das Weib des Mannes nicht bedarf und alle Kulturaufgaben auch ohne seine Hilfe lösen kann. Damit verbindet sich oft genug eine Abneigung gegen das ganze männliche Geschlecht, die sich manchmal ganz konsequent steigert bis zu dem bewußten Streben, erotische Anregung und Befriedigung beim Weibe, nicht beim Manne zu suchen. Es ist das eine sehr gefährliche Seite dieser Bewegung.“
Elisabeth Dauthenday, eine nicht mehr unbekannte Romanschriftstellerin, hat unter der Devise: „Der Mann ist etwas, was überwunden werden muß,“ die Geschichte einer Frauenrechtlerin geschrieben, die zuletzt als Tribade endet.
Nun, diese Autoren ahnten nur voraus, aber die Gegenwart hat ihnen — leider! — in vielem Recht gegeben. Es bleibt in Ewigkeit bei dem, was Michelet gesagt hat:
„Die Bestimmung der Frau auf Erden, ihr augenscheinlicher Beruf ist die Liebe. Nur eine traurige Natur, ein blinder, verschrobener Geist kann gegen Gottes offenbaren Willen behaupten: Dieser herrliche Organismus, diese Zärtlichkeit des Herzens seien nur für die Einsamkeit ...
Nun, ich sage, daß die Liebe ihr niemals fehlen wird. Ich behaupte, daß sie als Frau nicht selig werden kann, außer wenn sie den Mann glücklich macht. Sie muß lieben — — das ist ihre heilige Pflicht.“
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Eine absulut gesunde Frau ist heute in Großstädten fast eine Ausnahme. Die hysterische Frau ist auch auf dem Lande, dank gewisser Erkenntnisse und des Fortschreitens der „Aufklärung“, keine seltene Erscheinung mehr. Diese Hysterie, in hundert Variationen, unter ungezählten Begriffen und Wortformen versteckt, beherrscht unsere Zeit. Trotz Sport und Körperkultur. Vielleicht darf man sagen: gerade wegen dieses hysterisch betriebenen Sportsystems, das in der blinden Anbetung eines bestimmten Körperumfanges gipfelt und das Geschmacksgefühl der Frauen wie der Männer kommunisiert hat. Die Kultur des Körpers ist ein Schlagwort geworden.
Es ist lächerlich, nein, es ist traurig, was die Gedankenlosigkeit aus der Frau gemacht hat. Die Frau beim Sport im Wettbewerb mit dem Manne!
Welch ein Unding!
Wir wollen nicht bis zur Überflüssigkeit erörterte Gründe, warum die Frau nur in mäßigsten Grenzen Sport treiben darf, wiederholen. Wir wollen nur an die großen Tage in Wimbledon erinnern, im Juni 1927, wo eine Schar wildgewordener Amazonen den Zirkus zum Tollhaus machte — unter dem wüsten Beifallsklatschen von Völkern, die die primitivsten Erkenntnisse verleugneten —, einer Sensation willen, der bei allem Geschrei von Sport und Ertüchtigung der sexuelle Untergedanke nicht fehlte. In Wimbledon wurden die Altengland-Tennismeisterschaften ausgespielt. Da rasten, keuchten, flogen, blekten, hüpften Amazonen um die Bälle, und Tausende, viele Tausende, zwanzigtausend, dreißigtausend Menschen tobten mit, rasten, ereiferten sich, wetteten, benahmen sich nicht minder verrückt wie die Frauen im Innern dieser in wilde Flammenbrunst getauchte Arena.
Warum?
Ist das wirklich das Ziel der Frau? Erneuerung der römischen Gladiatorenkämpfe mit Frauen. Tobsüchtige, bis zum letzten Atemzug sich auspumpende Amazonen, die mit jedem Jahr mehr an Weiblichkeit hingeben, um in den Augen einer gedankenlosen Masse an Ruhm zu gewinnen?
Sah man einen Zweikampf zwischen zwei weiblichen Matadoren auf dem liniierten Rasen? Sah man, wie sie sich bekämpften bis zum letzten Hauch? Sah man, wie die Unterliegende, beinahe hinsinkend vor Atemlosigkeit und Erschöpfung, sich immer von neuem aufraffte unter dem Beifallsgeschrei einer lustgierigen Menge? Sah man, wie diese die Kräfte verlierende Partnerin den letzten Atemzug herausholte, um schließlich in Ehren zu unterliegen?
Das ist die Schule der Hysterie!
Möchte man es glauben: da gab es eine „erst“ siebenjährige Dorothy Wihr aus Chikago, und sie war (Hut ab) bereits Inhaberin zahlreicher Medaillen! In zehn Jahren wollte sie Weltmeisterin im Schwimmen sein. Seht da, der Ärmelkanal, welch Getümmel! Frauen, ehrbare Mütter und Mädchen, kämpfen um die Ehre, den Kanal zu überschwimmen! Welche Rekorde!
Vollkommen gesunde Völker werden auf die Dauer nicht dulden können, daß die Frauen sich mehr und mehr auf Kosten ihrer Bestimmung und ihrer Gesundheit dem männlichen Typ nähern. Das Unnatürliche kann nicht Bestimmung werden, mögen sich auch einige feminine Fanatiker noch so sehr bemühen, einen solchen Lehrsatz zu schaffen. Seit die Frauenbewegung besteht, sind die Frauen in Wahrheit keinen Schritt weiter gekommen. Aber die Sexualität hat durch sie ungeheuer gelitten, die Kriminalität der Frauen wächst erschreckend, und immer größer wird das Heer dieser armen, blassen, entarteten Geschöpfe, die ziel- und nutzlos im Leben umherpilgern und das Gift ihrer in Hysterie entladenen Zwecklosigkeit in literarischen Pillen ihren unwissenden Schwestern verabfolgen.
Die „Gleichberechtigung“ ist da, und sie hat zur schlimmsten sexuellen Hörigkeit des Mannes geführt, die man sich noch vor dreißig Jahren nicht träumen ließ! Die Frau hat in Amerika die Herrschaft an sich gerissen, ist ein egoistisches und verheucheltes Wesen geworden. Sie hat dem Mann die Fron eines ungeheuerlichen Wirtschaftskampfes aufgezwungen, um — als Ersatz für Liebespflichten — dem Luxus als Despoten huldigen zu können. Hörige von Hörigen!
Die hysterische Frau ist auch ein Geschöpf dieser angeblichen „Befreiung der Frau“.
Welch ein Irrtum, welch ein Hohn, dieses Schlagwort von der „Befreiung der Frau“.
Nie kann die Frau sich aus dem gesunden Hörigkeitsverhältnis zum Manne lösen. Sie kann es nur auf Kosten ihrer selbst, ihres Geschlechts, ihrer Lebensbedingungen.
Hippokrates, der große Mediziner des Altertums, sagt, das Leben der Frau sei eine ununterbrochene, niemals endende Krankheit. Wir dürfen hinzufügen: es ist auch ein großes, niemals endendes Leid. In der Tat muß kaum eine Kreatur mehr Leid erdulden als das Weib. Das Tier, so weit es leidet, leidet nicht mit dem Intellekt. Die Frau aber kennt ihre Vorherbestimmung. Sie hat darüber hinaus die klare Erkenntnis von dem großen Drama, dem sie dient. Und dies ist die große Tragödie des Weibes:
Es dient, rein biologisch, ausschließlich der Fortpflanzung. Es ist beinahe willenloses Werkzeug der Natur. Diesen Zustand kann die Frau wissentlich nur dann ertragen, wenn sie sich einem höheren Zwecke dienstbar weiß, wenn sie imstande ist, den Akt der Geschlechtsvereinigung zu heiligen durch das Bewußtsein einer ethischen Liebe.
Wenn sie die Zeit der Schwangerschaft und die Schrecken der Geburt über das Animalische hinausheben kann zur Weihe der gewollten Mutterschaft.
Wo liegt, in einem einzigen Falle nur, die Gleichheit der Frau mit dem Manne physisch oder psychisch begründet? Schon die erste Umarmung — und jede folgende — ruft bei der Frau eine ganz andere Wirkung hervor als beim Manne. In der Tat: welche Pflichten gegenüber der Natur hat der Mann? Schon im Geschlechtsakt kommt der ungeheure Unterschied zum Ausdruck. Die passiv veranlagte Frau hat nicht immer, ja, sogar selten den Genuß einer Vereinigung. A. Forel hat in seinem Werk „Die sexuelle Frage“ mit Recht besonders darauf hingewiesen, daß bei vielen Frauen der Geschlechtstrieb überhaupt fehle oder stark vermindert sei. Ja, manche Frauen empfinden den Geschlechtsakt geradezu als widerwärtig. Es ist klar, daß sich bei diesen Frauen Anomalien herausbilden müssen. Die aber, die ohne Befriedigung bleiben, befinden sich bei der Unwissenheit der meisten Männer sehr oft in einem Dauerzustand der Erregung, der schließlich zu krankhaften Äußerungen führen muß. Der Mann aber hat auf alle Fälle die Auslösung. Die Frau, schon in diesem Falle rein passiv, erleidend, hat nun weiterhin nicht den geringsten Einfluß auf die Entstehung des Kindes. Das Sperma des Vaters, einmal in die Gebärmutter eingedrungen, ist der Träger der neuen Art, die sich ohne Einfluß und Zutun der Frau in ihr entwickelt.
Ein trauriger Mißwuchs der nächsten Jahrgänge wird die Folge dieser Verirrungen sein.
Es ist klar, daß sich aus dem Mißverhältnis zwischen den Erwartungen des Weibes (die noch über das Natürliche hinaus durch unsere Zeit gesteigert sind) und der „Zahlungsfähigkeit“ des Mannes ein Zustand der Enttäuschung herausbildet, wie er schlimmer nicht gedacht werden kann.
Und da Bühne, Zeitungen und Literatur wetteifern, jede hysterische Anmaßung und Ausschreitung als subjektive Persönlichkeitsgeste zu bestaunen, so ist die Folge, daß ganz normale, gesunde und anständige Männer in ein Hörigkeitsverhältnis zu (oft gerade gemeingefährlichen) Hysterikerinnen geraten.
Darmowy fragment się skończył.