Czytaj książkę: «Der Richter in mir»
René Münch
DER RICHTER IN MIR
Eine wahre Geschichte von Opfern und Tätern
Diese Geschichte dient der Aufarbeitung
Engelsdorfer Verlag
Leipzig
2015
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Copyright (2015) Engelsdorfer Verlag Leipzig
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www.engelsdorfer-verlag.de
Inhalt
Cover
Titel
Impressum
Vorwort
Sehr geehrter Herr Richter, heute nicht!
Gedicht
Akteneinsicht beim BStU Dresden
Zur Vorgeschichte der Familie Karge – die Familie meiner Mutter
Im russischen Sektor
Mein Aufenthalt im Haftkrankenhaus Klein-Meusdorf, 1962
Überführung
Gedicht
Auflistung Dauersäuglings-, Kinder-, Speziai- und Durchgangsheime sowie Jugendwerkhöfe in der DDR
Erster Bericht nach der Überführung aus dem Haftkrankenhaus
Am Klosterhof 1 in Dresden
Hausbesuch bei meiner Mutter
4 Bilder von Maria Merbitz, Halbschwester väterlicherseits
Halbbruder Ralf mütterlicherseits
Die Niederschrift
Als Minderjähriger im Kalten Krieg
Gedicht
Im Namen des Volkes
Rat des Stadtbezirkes Ost
Vorlage Vormundschaftsrat
Mal was Positives aus dieser Zeit
Weltfestspiele 1973 in Berlin
Ausschulungsantrag mit Beurteilung
Umerziehung
Gedicht
Fonds Heimerziehung – Erlebnisbericht
Das Familienpuzzle
Zeichnungen von mir
Ein paar Worte zum Schluss
Vorwort
In der vorliegenden psychologischen Aufarbeitung konfrontiere ich mich mit der Verfassung der DDR und belege, dass der Unrechtsstaat DDR gegen seine eigene Verfassung verstoßen hat, um Menschen psychisch hinzurichten. Ich habe mich mit Zeitzeugen unterhalten und berichte hier, wie es Betroffenen ging, als zum 13.08.1961 die Mauer hochgezogen wurde. Während dieser Aufarbeitung bleibt es nicht aus, dass ich in die Vergangenheit abtauche – jetzt bitte keine Angst, ich lebe im Hier und Jetzt und nicht in der Vergangenheit. Mir ist nicht die Vergangenheit an sich wichtig, sondern ihre Aufarbeitung. Ich schaue lieber in die Zukunft als zurück. Deshalb schließe ich die einzelnen Abschnitte dieses Buches mit kleinen Geschichten ab, in denen ich beschreibe, womit ich mich heute beziehungsweise im Augenblick beschäftige.
Seitdem ich denken und handeln kann, bin ich gezwungen, Entscheidungen, die mich und mein Leben betreffen, selbst zu fällen. Bis zu meinem einundfünfzigsten Lebensjahr gab es auf familiärer Seite niemanden, mit dem ich mich über Privates und Probleme unterhalten konnte. Warum das so war, beschreibe ich in meinem ersten Buch „Der Staat in der Republik“ – ich möchte mich in hier nicht wiederholen. Ich gehe davon aus, dass die meisten Menschen sich, wenn nötig, Rat und Unterstützung in der Familie holen. Das konnte ich nicht, und so habe ich mir in meinen Gedanken einen Richter eingerichtet, mit dem ich mich austausche. Für die meisten mag dies absurd klingen, doch mir blieb nichts anderes übrig, denn sonst wäre ich unter die Räder gekommen.
Der Richter in meinem Kopf ist sehr hart und hat stets versucht, mich als Verlierer dastehen zu lassen. Doch er kennt meine starre Haltung nicht, die mich dazu zwingt, verschiedene Instanzen gedanklich durchzugehen. Dabei betreibe ich auch Recherchen. Der Richter in mir kann mich hinrichten, mich als Verlierer dastehen lassen und dafür sorgen, dass es mir schlecht geht. Ich selbst hingegen kann entscheiden, ob ich das tue, was der Richter in mir verlangt, oder ob ich auf dem Weg durch die verschiedenen Instanzen dagegen ankämpfe.
Ich beginne meine Aufarbeitung mit Situationen, die mir als Kleinstkind widerfahren sind. Von dem Tag an, wo ich gezwungen war, selbst Entscheidungen zu treffen, geht es oft sehr hart zu, weil ich elternlos aufwachsen musste. Der Richter in mir spielte lange Jahre eine gewichtige Rolle, bis ich im Jahr 2013 mit einundfünfzig Jahren endlich meine Geschwister von väterlicher Seite gefunden habe. Der Leser wird auch erfahren, dass ich ein humorvoller, ja oft lustiger Mensch bin und nicht an Politikverdrossenheit leide. Heute agiert der Richter nur noch in einer untergeordneten Rolle.
Um alles realistisch erscheinen zu lassen, präsentiere ich, wie schon in meinem ersten Buch, Originaldokumente. Stempel, Anschriften und Unterschriften sind aus rechtlichen Gründen geschwärzt. Personen, die in den Geschichten eine Rolle spielen, agieren unter verfremdeten Namen – eine Ausnahme bilden meine Geschwister väterlicherseits. Es sind Zeichnungen von meiner großen Schwester und von mir zu sehen.
Dem Richter in mir habe ich bereits klargemacht, dass die Gründung der DDR und der Mauerbau völkerrechtswidrig waren, ebenso wie die Zwangsadoptionen, die aufgrund des Mauerbaus geschahen. Walter Ulbricht, zu dieser Zeit Chef der SED, verkündete in seinem bekanntesten Spruch: „Niemand hat vor, eine Mauer zu errichten.“ Ich denke, dass sich die Menschen, als sie dies hörten, sicher fühlten und noch etwas Reisefreiheit genossen, ohne daran zu denken, dass der russische Sektor dichtgemacht wurde. An diesem 13.08.1961 stellte man Bürger vor vollendete Tatsachen, niemand konnte sich in dem geteilten Land mehr von A nach B bewegen, Bürger aus der damaligen Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurden Eigentum der DDR und konnten nicht mehr zu ihren Familien und Angehörigen. Diejenigen, die es trotzdem wagten, wurden zersetzt und kamen in Strafvollzugsanstalten in der DDR. Ebenso ging es Gegnern des Mauerbaus und freiheitsliebenden Menschen.
Vielleicht gelingt es mir ja, den psychischen Mord an meiner Mutter mit diesem Buch aufzudecken und vor allem aufzuarbeiten – Dokumente vom Referat Jugendhilfe und dem MfS (Ministerium für Staatssicherheit) liegen mir vor. Der Spruch „Das war damals so“ klingt in meinen Ohren wie ein Freispruch für die Täter.
Ein Opfer bin ich nicht mehr, heute kämpfe ich um mein Recht!
Um während der Beschäftigung mit meiner Aufarbeitung nicht emotional abzugleiten, habe ich Emotionen auf Leinwand oder Karton gebracht und präsentiere diese hier. Zudem bringe ich vier Gedichte von Gerda Kocí mit ein. Gerda war damals Auszubildende im Dauersäuglingsheim Dresden, Weinbergstraße 2 und wollte in den Jahren 1961/62 Säuglingsschwester werden.
Eine Anmerkung zum Schluss: Die zahlreichen Akten, die mir für meine Aufarbeitung zur Verfügung standen, lagen größtenteils auf Pergamentpapier vor. In all den Jahren seit ihrem Entstehen hat jedoch die Qualität entsprechend gelitten und einige Passagen sind kaum lesbar. Es ist mir dennoch wichtig, die Dokumente hier zu zeigen, sind sie doch Zeugnis all dessen, was ich vom Tage meiner Geburt an erlebt habe.
Sehr geehrter Herr Richter, heute nicht!
Hallo, Herr Richter, ich muss schon sagen, dass Sie mich heute wieder nerven in meinem Oberstübchen. Sagen Sie mal, kann ich Sie duzen oder wollen Sie lieber mit „Sie“ angesprochen werden?
„Herr Münch“ klingt sehr förmlich, und da ich mich nun mal in deinem Kopf befinde und ein Teil von dir bin, können wir uns gern duzen.
Okay, du Richter, sei bitte nicht sauer auf mich, wenn ich Sie ab und zu sieze. Das muss immer dann sein, wenn Sie mich nerven und ich gerade nicht die Zeit habe, mich mit Ihnen zu unterhalten. Der Tag hat vierundzwanzig Stunden, und wenn ich zwei Stunden für Dich abzweige, ist das völlig ausreichend. Mehr Zeit mit dir würde mich überfordern. Abgemacht, du Richter?
Ist schon okay. René, sag mal, warum schreibst du über solch schreckliche Themen? Das alles ist doch mehr als zwanzig Jahre her.
Ja, Richter, das ist so eine Sache mit der Aufarbeitung. Da sind Dinge geschehen, über die heute noch geschwiegen wird, das hat was mit der Hemmschwelle zu tun. Wie soll ich dir das erzählen, Richter? Hör mir einfach zu und lass mich bitte auch ausreden. Alles, was ich zu DDR-Zeiten erlebt habe, schleppe ich nun schon mehr als fünfzig Jahre mit mir herum. Wenn ich davon mal was erzählen wollte, habe ich es lieber gelassen, denn das sind Tatsachen, die man belegen muss, damit sie dem, der zuhört, glaubwürdig erscheinen.
Stimmt, René, bezüglich der Glaubwürdigkeit gebe ich dir recht. Nun sag doch mal: Wie kam es dazu, dass du das Buch „Der Staat in der Republik“ geschrieben hast?
Okay – nerv! 2012 wurde der Fonds Heimerziehung für DDR-Heimkinder eingerichtet. He, dachte ich mir, als ich davon hörte, auch ich musste schon als Säugling damit leben, ein Heimkind zu sein. Ich kramte in meinen Unterlagen und fand einen alten Impfausweis, auf dem sich der Stempel von einem Dauersäuglingsheim befand. Ich fragte mich, ob der Stempel reichte, wahrscheinlich jedoch nicht. Ich beantragte meine Kinderheimakte und konnte es nicht glauben: Der Horrorkatalog war noch da, und ich durfte Kopien davon anfertigen. Was wollte ich mehr? Das Manuskript für mein Buch schwebte mir auch schon im Kopf herum, und das Einzige, was mir noch fehlte, waren Dokumente – Beweise.
Die haben dir also wirklich die Akte gezeigt und du konntest Kopien davon machen?
Ja, Richter, das haben sie. Ich musste da zwar etwas Druck machen, aber es hat sich gelohnt und ich konnte damit beginnen, meinen Kopf leer zu schreiben und das Gewesene aufzuarbeiten. Ich wollte das alles schon immer mal aufschreiben und ein Buch rausbringen. Wenn ich so etwas zu DDR-Zeiten geschrieben hätte, dann wäre ich in das Gelbe Elend (Stasi-Gefängnis) nach Bautzen gekommen – oder woanders hin. Schon meine Mutter hatte man wie einen Staatsfeind behandelt, und als ich ihr im Alter von achtzehn Jahren begegnete, verging mir der Gedanke daran, ein Buch über eine DDR-Diktatur zu schreiben. Heute ist das anders, da kann ich es. Natürlich bin ich einigen Menschen mit Sicherheit ein Dorn im Auge, aber nun ja, da müssen sie halt durch!
René, wenn es der Aufarbeitung dienlich ist und du anderen helfen kannst, ziehe ich vor dir den Hut.
Danke, Richter.
Ja, und nun sag mal, warum schreibst du dieses Buch jetzt ausgerechnet mit mir? Ich habe dich doch, seit du denken und handeln kannst, ziemlich bösartig auf falsche Fährten gelockt.
Ach, Richter, wenn du wüsstest, dass du da oben in meinen Kopf nicht allein bist, dass da nämlich noch drei andere sind, die lustiger sind als du, würdest du vielleicht gleich toben und dich fragen: Was wollen die, und wieso bin ich nicht allein?
Du sagst mir erst jetzt, dass ich in deinem Oberstübchen nicht allein bin?
Ach, Richter, fang jetzt keinen Streit an. Du hast mich nicht danach gefragt und ich fühlte mich nicht dazu verpflichtet, es dir zu sagen. Weißt du, Richter, du bist nur ein Teil von mir wie die anderen drei auch, und mit dir gehe ich lieber Instanzen durch, um mich nicht selbst psychisch hinzurichten. Ich brauche dich. Du bist mir schon oft eine gute Hilfe gewesen, gerade im Umgang mit den Behörden und Ämtern, die immer noch glauben, dass es die DDR noch gibt, zumindest glauben es diejenigen Mitarbeiter, die man nach der Wende übernommen hat.
Ach, komm, René, hör mal auf, so zu denken. Und ja, durch mich bist du ein Kämpfer geworden, obwohl ich dich auch gern mal aufs Glatteis geführt und dir viele Steine in den Weg gelegt habe.
Gut, dass du das zugibst. Genau deswegen gibt es ja die anderen drei da oben. Die helfen mir dann schon, die Steine aus dem Weg zu schaffen, egal ob die von dir oder von einer Behörde dort hingelegt worden sind. Herr Richter, irgendwie habe ich das Gefühl, dass du ins Negative abgleitest und mich wütend machen willst. Doch bedenke: Das geht nicht mehr so einfach, wie du es gern hättest. In den letzten drei Jahren hat sich einiges geändert.
Sage mal, René, wenn man über solche Geschehnisse schreibt, muss man doch seine Hemmschwelle überschritten haben, oder?
Ja, Richter, das habe ich auch. Nachdem ich mir Kopien von der Kinderheimakte gemacht und mich damit beschäftigt hatte, nahm ich mir vor, erst einmal den Kopf leer zu schreiben und alles zu dokumentieren. Ach, ich sehe gerade, dass ich meine Fenster mal wieder putzen müsste. Wenn ich mich recht erinnere, waren sie letztes Jahr im September schon dran, und jetzt haben wir August! Ja, wenn ich die Scheiben so betrachte, muss das jetzt sein – die Fliege vom letzten Jahr ist auch noch da, nur fliegt sie nicht mehr.
Herr Münch, Sie sind ein Spielverderber!
Herr Richter, das ist für mich kein Spiel. Für heute bitte ich mir im Oberstübchen Ruhe aus. Gern können wir uns morgen wieder unterhalten, wenn wir mit dem Manuskript „Der Richter in mir“ beginnen.
Ihr Wort mein Segen, doch wenn ich etwas weiß oder etwas mit Ihnen besprechen möchte, dann melde ich mich gern ohne Ankündigung.
Etwas anderes bin ich doch sowieso nicht von Ihnen gewohnt. Bitte seien Sie nicht sauer, wenn ich Sie jetzt auffordere, für heute Ihre Klappe zu halten. Morgen beginnen wir mit einer kleinen Vorgeschichte zur Einleitung, da brauche ich Sie – nein: dich – dann.
Okay, René. Eine Frage oder Bemerkung hätte ich da aber noch …
Nein, für heute ist Schluss. Meine Fenster rufen und die Fliege muss weg. Bis morgen!
Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik [vom 7. Oktober 1949]
Von dem Willen erfüllt, die Freiheit und die Rechte des Menschen zu verbürgen, das Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu gestalten, dem gesellschaftlichen Fortschritt zu dienen, die Freundschaft mit anderen Völkern zu fördern und den Frieden zu sichern, hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben.
A. Grundlagen der Staatsgewalt
ARTIKEL 1
(1) Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.
(2) Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angelegenheiten werden von den Ländern selbständig entschieden.
(3) Die Entscheidungen der Republik werden grundsätzlich von den Ländern ausgeführt.
(4) Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.
ARTIKEL 10
(1) Kein Bürger darf einer auswärtigen Macht ausgeliefert werden.
(2) Fremde Staatsbürger werden weder ausgeliefert noch ausgewiesen, wenn sie wegen ihres Kampfes für die in dieser Verfassung niedergelegten Grundsätze im Ausland verfolgt werden.
(3) Jeder Bürger ist berechtigt, auszuwandern. Dieses Recht kann nur durch Gesetz der Republik beschränkt werden.
Gedicht
Der Staat hatte immer das Recht
wie er mit dir verfuhr
er machte dich als Kind zum Knecht
gab vor die Lebensspur
der Mutter eben erst entschlüpft
nahm man dich ihr schon weg
hat dir ein anderes Ziel geknüpft
der Staat bestimmt den Zweck.
Gelitten haben Seelen
das war dem Staat egal
wenn Peiniger auch quälen
sie waren groß an Zahl
sie wiesen dir die Richtung
die du zu gehen hast
des Willens strikte Bändigung
die hat man dir verpasst.
Die Seelen all der Kinder
die sind nun klein und krumm
doch immer noch vorhanden
die Peiniger sind stumm.
Denn in den Akten finden
die Kinder, wer es war
man will sie wieder binden
den Tätern droht Gefahr
sie sind, so meinen sie,
noch heute doch im Recht
die Meinung änderte sich nicht
IHR Staat war doch nicht schlecht!?
(Gerda Kocí)
Akteneinsicht beim BStU Dresden
Bevor ich mit der Aufarbeitung beginnen konnte, benötige ich noch weit mehr Material als nur meine Kinderheimakte. Mir fehlte noch die Einsicht in meine Stasi-Akte und die meiner Mutter. Mir war bekannt, dass das MfS und das Referat Jugendhilfe wie mit einer Axt durch den Wald durch die Familie von mütterlicher und väterlicher Seite gegangen sind.
René, nun fang an zu erzählen und halte dich nicht gleich zu Beginn mit ewigen Wortspielereien auf.
Klappe jetzt, und hör mir zu, sonst nimmt das Kapitel kein Ende. Im Jahr 2010 beantragte ich Akteneinsicht beim BStU, dem Bundesbeauftragen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Außenstelle Dresden, worauf ich zunächst eine Eingangsbestätigung erhielt. Das hörte sich dann so an:
„Sehr geehrter Herr Münch, mit meinem Schreiben vom 06.05.2010 erhielten Sie die Auskunft, dass Sie in den seinerzeit vorhandenen und erschlossenen Karteien des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mit Ihren Personalien auf einer Karteikarte zwar erfasst waren, aber keine Unterlagen ermittelt werden konnten.

So sieht die Karteikarte aus, wenn man bei VEB Horch und Guck registriert war.
Aufgrund Ihres erneuten Antrags auf Akteneinsicht wurden nochmals umfangreiche und aufwendige Recherchen in der Zentralstelle Berlin und der Außenstelle Dresden durchgeführt. Diese Recherchen haben keine Hinweise auf Unterlagen ergeben, die über die Ihnen bereits bekannten hinausgehen. Da die Erschließung der Archive inzwischen weit fortgeschritten ist, gehe ich davon aus, dass auch in Zukunft zu Ihrer Person keine weiteren Unterlagen aufzufinden sind.“
René, die wollen nicht, dass Dinge, die dich betreffen, ans Tageslicht kommen.
Ach, mach mich jetzt mal nicht verrückt, Richter. Wenn das so ist, muss der BStU Dresden damit klarkommen. Hier geht es um mich, meine Gesundheit und meine Familie. Ich wurde 1962 geboren und nicht 1990, als man das MfS abgewickelt hat. Da ich aufgrund der Kinderheimakte nun auch das genaue Geburtsdatum meiner Mutter und meines Vaters kannte, konnte ich nach Vorlage der Sterbeurkunden die entsprechenden Akten beantragen. Am 18.04.2013 erhielt ich folgende Mitteilung: „Mit oben genanntem Antrag haben Sie Zugang zu betreffenden Informationen in Unterlagen zu anderen Personen beantragt. Dies gilt als Antrag eines Dritten im Sinne des § 6 Abs. 7 Stasi-Unterlagen-Gesetz.“
Andere Personen sind doch deine Eltern, René.
Ich weiß, Richter.
Am 11.06.2014 kam diese Information: „Sie haben Zugang zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR beantragt, die möglicherweise zu Ihrer verstorbenen Mutter vorhanden sind. Sie werden in Kürze über Art und Umfang der zu dem Antrag aufgefundenen Unterlagen informiert. Sobald die eventuell vorhandenen Unterlagen für Sie aufbereitet sind, setze ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung. Bitte haben Sie dafür Verständnis.“ Jetzt kommt der Akt am 09.09.2014, der einen schon mit Flashbacks versorgen kann: „Die Recherchen haben ergeben, dass Informationen zu Ihrer Person als Dritter im Sinne des § 6 Abs. 7 Stasi-Unterlagen-Gesetz vorliegen. Nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 ff. Stasi-Unterlagen-Gesetz haben Sie nur zu dem Teil der Unterlagen Zugang, der Informationen zu Ihrer Person enthält. Diese Unterlagen haben einen Umfang von 3 Seiten.“
Respekt vor dem BStU Dresden, kann ich dazu nur sagen, René!
Ich sehe das anders, du Nase. Aber Geduld bitte, der Kampf mit dem BStU Dresden ist noch nicht vorbei. Also hör hin – und Kommentare bitte zum Schluss! „Um einen schnellen Zugang zu ermöglichen, sende ich Ihnen Kopien dieser Unterlagen zu.“
Sag mal, René, hattest du nicht um Akteneinsicht gebeten?
Ja, sicher hatte ich das, und einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht habe ich auch. Die müssten sich vielleicht mal schulen lassen, die Mitarbeiter vom BStU Dresden. Ich gebe da sehr gern Tipps zum Thema „Akteneinsicht“:
Akteneinsicht für nahe Angehörige vermisster oder verstorbener Personen
Die Akten vermisster oder verstorbener Personen sind in der Regel nicht zugänglich. Für nahe Angehörige von Vermissten oder Verstorbenen gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Nahe Angehörige sind Ehegatten, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Geschwister; unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch adoptierte Kinder und deren leibliche Eltern dazu. Sind keine nahen Angehörigen mehr vorhanden, können auch Verwandte bis zum dritten Grad (also Großeltern, Urenkel, Onkel, Tanten, Nichten oder Neffen) Anträge stellen.
Die genannten nahen Angehörigen müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schlüssig darlegen, dass sie mit Hilfe eventuell vorhandener Stasi-Unterlagen im Zusammenhang mit dem DDR-Regime stehende Ereignisse oder staatliche Maßnahmen aufarbeiten möchten.
Die Angehörigen bis zum dritten Grad können, sofern keine nahen Angehörigen vorhanden sind, Akteneinsicht beantragen, wenn es ausschließlich um
- Fragen der Rehabilitierung,
- den Schutz des Persönlichkeitsrechts, insbesondere zur Klärung einer Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst,
- die Aufklärung des Schicksals der vermissten oder verstorbenen Person geht.
Der Nachweis, dass der Angehörige vermisst oder verstorben ist und der Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses sind dem Antrag beizufügen. Angehörige bis zum dritten Grad müssen zudem den Nachweis erbringen, dass keine nahen Angehörigen vorhanden sind.
Die Unterlagen dürfen nur im Rahmen des glaubhaft gemachten berechtigten Interesses bzw. glaubhaft gemachten Zwecks zur Verfügung gestellt werden und soweit keine überwiegend schutzwürdigen Interessen des Vermissten oder Verstorbenen oder anderer Personen (z. B. anderer Angehöriger) beeinträchtigt werden.
Die Klärung gegenwärtiger vermögensrechtlicher Fragen, sonstiger Familienstreitigkeiten sowie die Klärung der eigenen Abstammung oder die Suche nach leiblichen Eltern begründen kein Recht auf Zugang zu eventuell vorhandenen Unterlagen, da es hier an dem vom Gesetzgeber geforderten Aufarbeitungszweck des Stasi-Unterlagen-Gesetzes fehlt.
Richter, ich glaube, der BStU Dresden mag mich nicht. Immer dann, wenn ich persönlich dort Anträge und Unterlagen eingereicht habe, bekam die Sachbearbeiterin ein schlechtes Gewissen und einen roten Kopf. Das gibt mir schon zu denken. Warum das so sein könnte, erfährt der Leser in meinem Buch.
Ich helfe dir bei der Aufarbeitung, René.
Ja, doch bitte lass uns nicht alles auf einmal angehen, sondern Schritt für Schritt. Ich will ja meine Mutter und mich rehabilitieren lassen, da zählen Fakten und knallharte Recherchen. Hier geht es schließlich um psychischen Mord, weswegen sich auch der BStU Dresden scheut, mit mir eine vernünftige Akteneinsicht durchzuführen, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Mittlerweile nerve ich die beim BStU Dresden. Und siehe da: Am 30.09.2014 bekam ich erneut Post. Darin bittet mich die Außenstelle Dresden, folgende Angaben über meinen Fall betreffende Täter zu machen: das genaue Geburtsdatum, den Geburtsort sowie Wohn- und andere Orte, die für die Recherchen in Frage kommen. Lieber BStU Dresden, ich habe nicht einmal die Handynummern von den Tätern, die ich Ihnen benannt habe, die werden sich auch hüten, mir die Daten freiwillig zu geben, und zum Schnüffler lasse ich mich nicht machen. Mir blieb nichts anderes übrig, als eine Liste von mir bekannten Tätern zu erstellen mit ihrer jeweiligen Funktion, die sie zu DDR-Zeiten innehatten. Es begann mit den Mitarbeitern der Abteilung Volksbildung und endete mit dem ABV (Abschnittsbevollmächtigten), das Ganze versehen mit einem Eingangsstempel vom 23.09.2014. Seitdem herrscht Funkstille zwischen dem BStU Dresden und mir. Wie so eine Anonymisierung des BStU ausschaut, erfährt der Leser auf den nächsten Seiten.
René, jetzt hol doch mal Luft! Du platzt ja gleich.
So schlimm ist das nun auch nicht! Es hindert mich nur an der Aufarbeitung, wenn mir die Akteneinsicht verwehrt wird, aus was für Gründen auch immer.
Ich merke schon, das Thema nervt dich, richtig? Doch wat mut, dat mut, mien Jung!
Klasse rübergebracht, du Held. Klappe jetzt!
René, du hast doch die Unterlagen vom Haftkrankenhaus ungeschwärzt bekommen. Den Rest findest du in der Kinderheimakte mit Hinweisen auf die Täter. Da pfeif mal für eine kurze Zeit auf den BStU Dresden und hau in die Tasten.
Richter, wenn ich dich nicht hätte!
Ja, was wäre dann?
Die Frage kann ich dir nicht beantworten, ich kenne es ja nur mit dir und den drei anderen da oben. Als Nächstes gibt es erst einmal eine kurze Vorgeschichte, damit man sich hineinversetzen kann, wie alles begann und wo meine Mutter aufgewachsen ist, bis sie 1955 in den russischen Sektor kam.
ARTIKEL 49
(1) Soweit diese Verfassung die Beschränkung eines der vorstehenden Grundrechte durch Gesetz zulässt oder die nähere Ausgestaltung einem Gesetz vorbehält, muss das Grundrecht als solches unangetastet bleiben.

Das ist Akteneinsicht ganz im Sinne des BStU Dresden. Hier werden nicht nur Dritte verdeckt, nein auch sämtliche Textpassagen. Das schaut mir aus wie ein Staatsgeheimnis, welches nicht an die Öffentlichkeit darf.


Dies ist die bislang letzte Nachricht vom BStU Dresden. Sie erreichte mich, kurz bevor ich das Manuskript fertig hatte.
Ja, sag mal, René, kennst du denn nun die Namen von Tätern, deren Geburtsdatum, Anschrift und die Orte, an denen sich diese aufhalten?
Was verlangst du von mir, Richter? Wie ich schon sagte, kenne ich nicht einmal deren Handynummer. Ich finde, diese Vorgehensweise ist schon sehr merkwürdig. Mehr als eine Namensliste mit Tätern und ihrer jeweiligen Funktion zu DDR-Zeiten kann ich dem BStU Dresden nicht bieten. Ganz bestimmt werde ich den Tätern nicht zu nahe treten – das wäre nicht mein Ding. Sonst hätte ich sie schon lange übers Knie gelegt. Ich mag keine Gewalt. Das Ganze entwickelt sich zu einem großen Geheimnis, habe ich den Eindruck. Da soll wohl was im Verborgenen bleiben und nicht ans Tageslicht kommen.
ARTIKEL 65
(1) Zur Überwachung der Tätigkeit der Staatsorgane hat die Volkskammer das Recht und auf Antrag von einem Fünftel der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Diese Ausschüsse erheben die Beweise, die sie oder die Antragsteller für erforderlich halten. Sie können zu diesem Zweck Beauftragte entsenden.
(2) Die Gerichte und die Verwaltungen sind verpflichtet, dem Ersuchen dieser Ausschüsse oder ihrer Beauftragten um Beweiserhebung Folge zu leisten und ihre Akten auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.
(3) Für die Beweiserhebung der Untersuchungsausschüsse finden die Vorschriften der Strafprozessordnung entsprechende Anwendung.
Zur Vorgeschichte der Familie Karge – die Familie meiner Mutter
Sag mal, René, du betreibst Recherchen bis ins kleinste Detail – was bringt dir das?
Ach, Richter, mir tut die Aufarbeitung gut, und es hilft mir über den Schmerz hinweg, wenn ich alles aufschreibe. Ein Recht auf Bildung habe ich auch, wenn es um das Thema „Recherchieren“ geht, bessere Bildungspolitik geht erst einmal nicht. Mit meinem ersten Buch habe ich mir den Kopf leer geschrieben, auch um mich damit zu beruhigen, dass ich für die Geschehnisse nichts kann. Über das, was ich in diesem zweiten Buch schreibe, lagen mir wichtige Informationen und Unterlagen erst dann vor, als ich mit dem ersten Buch fertig war. Mit dem neuen Material ist noch mehr Aufarbeitung möglich. Mir ist es auch sehr wichtig zu belegen, dass meine Mutter aus einer gutbürgerlichen Familie stammt und nicht so war, wie es das Referat Jugendhilfe Abteilung Volksbildung zu DDR-Zeiten schilderte. Übrigens: Am 9. November 2014, genau fünfundzwanzig Jahre nach dem Mauerfall, bekam ich folgende E-Mail:

Richter, du kennst mich. Wenn ich solche Informationen erhalte, sehe ich aus wie eine gerupfte Gans – mit viel Gänsehaut! Ich frage mich dann immer wieder: Was verheimlicht man mir beim BStU Dresden? Das sind dort doch alles ganz nette Leute. Bereits als ich meine Geschwister väterlicherseits kennenlernte, konnte ich das feststellen.
Irgendetwas verheimlicht man, etwas, das auf keinen Fall an die Öffentlichkeit darf. Gerade du, René, machst vieles öffentlich.
Das ist Aufarbeitung, Richter, und Geschichte aus der Zeit des Kalten Krieges.
Nicht nur aus jener Zeit, René. Wenn man dir bis heute verschweigt, dass du Geschwister und Verwandte hast, ist der Kalte Krieg noch lange nicht vorbei.
Jetzt übertreibst du aber!
Nein, das tue ich nicht. Glaub mir, da stimmt was nicht.
Egal, du Held, langsam habe ich Erfolg mit meinen Recherchen und werde bald Licht ins Dunkel bringen. An dem Abend, als diese E-Mail kam, habe ich – fünfundzwanzig Jahre nach dem Mauerfall – Verwandte fünften Grades angerufen. Mir pocht bei solchen emotionalen Themen immer das Herz. Ich stellte mich vor und sagte, dass ich ein Sohn von Hannelore sei und nicht wisse, wie das mit den Verwandtschaftsverhältnissen ausschaut. Ich weiß es bis heute noch nicht so genau, woher auch? Der Mann am Telefon erzählte mir, dass er gern in Thüringen studiert hätte, was er nicht durfte. Daraufhin flüchtete er in den Westen – ursprünglich stammt er aus Schlesien. Er erzählte mir, dass meine Mutter mit einem Mann in den Osten wollte, um eine sozialistische Persönlichkeit zu werden. Aus der sozialistischen Persönlichkeit bei der SED ist nichts geworden, da hatten diktatorische Kräfte das Sagen, und jemandem aus dem Westen konnte man nicht vertrauen.
Ich denke mal, dass deine Mutter eine soziale Ader hatte, so wie du, René. In der DDR herrschte eine kommunistische Diktatur, also kein sozialdemokratisches Gedankengut. Deine Mutter hat sich wohl von diesem Mann, M. M. war sein Name, blenden lassen und ist ihm gefolgt. Es musste wohl so kommen, dass sie bereits nach einem Jahr DDR im Jahr 1956 zurückwollte. Doch das ging nicht mehr. Sie befand sich in den Fängen des MfS, und was das bedeutete, muss ich dir nicht erzählen, das weißt du selbst.
Ich weiß, Richter, deshalb musste auch der erste Fluchtversuch nach einem Jahr DDR im Jahr 1956 scheitern. Meine Mutter blieb in den Fängen des MfS. Sie wurde am 13. September 1961, also einen Monat nach dem Mauerbau, angeklagt und am 10. Oktober 1961 im „Namen des Volkes“ verurteilt. Zu diesem Zeitpunkt war sie mit mir schwanger – von einem Mann namens Heinrich Merbitz, doch dazu komme ich später. Und jetzt, Richter, hör mir einfach nur zu und quake mir nicht rein. Es ist nicht ganz einfach, sich in Unterlagen einzulesen und sich ein Bild davon zu machen, also volle Konzentration, bitte: Am 12. November 2014 erfuhr ich von meinen Großcousins die Geschichte der Familie Karge, also von mütterlicher Seite. Zum ersten Mal hielt ich eine Familienchronik der Familie Karge in der Hand, zusammengestellt von meinen Großcousins. Meine Mutter stammt von einer wohlhabenden Familie ab.
Aber René, dann ist sie 1955 doch sicherlich nicht freiwillig in den russischen Sektor übergesiedelt!
Richter, zu diesem Thema kommen wir später. Wir beginnen erst einmal mit der Chronik, um zu erfahren, wer meine Großeltern waren. Vielleicht kann ich mich dann in die Lage meiner Mutter hineinversetzen. Die Chronik wurde von dem Bauern Hugo Karge im Jahr 1937 geschrieben. Ich erzähle das Nachfolgende aus seiner Sicht. Das macht es mir einfacher, mich fünfundzwanzig Jahre nach dem Mauerfall in die Familie meiner Mutter hineinzufühlen. Es beginnt mit einem Vorwort:
Vorwort
Durch Familienforschung konnte Hugo feststellen, dass meine Ahnen, soweit er es zurückverfolgen konnte, stets Bauern gewesen sind. Es mag also schon in meinem Blut gelegen haben, dass ich mich stets nur in Verbundenheit mit dem Boden glücklich fühlen konnte.
„Die Erhaltung und Verbesserung des Hofes war mein Lebenszweck und mein Sinn im Verein mit meiner mir treu zur Seite stehenden Ehefrau nur darauf gerichtet, es durch äußerste Tatkraft und Sparsamkeit zu erreichen, dass einmal ein Sohn den Hof schuldenfrei übernehmen kann und die anderen Kinder auch nicht mit leeren Händen vom Hof zu gehen brauchen. Im liberalistischen Zeitalter kam es aber meistens anders. Die Höfe wurden zersplittert, mussten wegen Erbteilung in andere Hände übergehen und die Kinder zerstreuten sich in alle Winde. Die Verbundenheit von Blut und Boden hörte auf, sehr zum Unglücke der Landwirtschaft. Schon damals habe ich diese Zustände als Unglück für die Bauernhöfe und deren Familien empfunden und es stets bedauert, dass nicht ebenso wie bei dem Großgrundbesitz aus diesen Höfen gebundener Besitz gemacht werden konnte. Für das Bauerntum und überhaupt für die Landwirtschaft empfinde ich die Schaffung des Erbhofgesetzes als die größte Tat des Nationalsozialismus.“
René was schreibst du denn da?
Ich zitiere Hugo Karge von 1937. Da habe ich noch nicht gelebt und meine Mutter war gerade vier Jahre alt. Also, Richter, mit den Nationalsozialisten habe ich nichts am Hut, das steht so in der Familienchronik.
„Damit hat nun jeder Bauer, der nicht vom liberalistischen Denken verseucht ist, die Gewissheit, dass der von ihm so sorgfältig gehegte und gepflegte Hof der Familie erhalten bleibt.“
René, die waren ja damals drauf!
Da hast du recht. Ich habe zu dieser Zeit noch nicht gelebt und sage heute, dass es damals eben so war, obwohl ich den Spruch überhaupt nicht mag. Herr Richter, das, was du eben erfahren hast, hat Hugo im Jahr 1937 als Vorwort geschrieben. Also Ruhe jetzt! Dass ich mit über fünfzig Jahren all das erfahre, was zu meiner Familie gehört, kann ich noch nicht in Worte fassen. Das Schreiben hilft mir dabei, es zu verarbeiten.

Lebenslauf des Friedrich Wilhelm Karge, Sohn des Bauern David Wilhelm Karge und seiner Ehefrau Johanna Christa, geb. Hache, geschrieben von seinem Sohn Hugo Karge.
„Am 23. April 1837 wurde er in Rosenau, Kreis Jauer, geboren und besuchte die Volksschule. Mit zwölf Jahren verlor er seinen Vater. Nach zweijährigem Witwenstand heiratete seine Mutter einen Bauern Sommer, welcher das väterliche Gut käuflich erwarb. Ein Jahr später starb seine Mutter bei der Geburt seines Stiefbruders. Sein Stiefvater heiratete wieder, so hatte er nun zwei Stiefeltern und wurde fremd auf dem Hof seiner Eltern. Bis zu seinem Militäreintritt erlernte er die Landwirtschaft auf dem väterlichen Hof. Da er aber keine Aussicht hatte, den Hof einmal zu erhalten, genügte er seiner Militärpflicht durch freiwilligen Eintritt bei dem Dragoner-Regiment Graf Bredow in Lüben. Als Freiwilliger musste er vier Jahre dienen. Nach Beendigung seiner Militärdienstzeit kaufte er in Altenlohm (Niederschlesien) das Bauerngut Nr. 5 und wurde am 3. Juli 1862 in der Kirche zu Waldau vermählt mit Auguste, Tochter des Bauern Hoferichter in Fellendorf, Kreis Liegnitz. Sein Leben in Altenlohm war reich an Kümmernissen. Es stellte sich wohl reicher Kindersegen ein, doch starben alle Kinder schon klein oder im schulpflichtigen Alter, zwei Kinder waren gleichzeitig im schulpflichtigen Alter verstorben und wurden an einem Tage begraben. Nur ein einziges Kind blieb von allen am Leben. Krankheiten und Todesfälle hatten viel Geld verschlungen, der Hof war klein und brachte wenig Ertrag, so trugen Kummer und Sorge dazu bei, dass auch seine Gesundheit untergraben wurde. Er verstarb am 19. August 1879 im Alter von zweiundvierzig Jahren und hinterließ eine Witwe mit dem fünfjährigen Sohne Hugo. Sein arbeitsreiches und kummervolles Leben hatte ein viel zu frühes Ende gefunden. Sein Vater war der Sohn des Bauern Samuel Karge in Lobis, Kreis Jauer, seine Ehefrau Anna Rosina, geb. Minkin. Geschrieben Altenlohm, im Jahr 1937, von Hugo Karge.“
Lebenslauf des Oskar Bruno Karge, Sohn des Bauern Friedrich Wilhelm Karge und seiner Ehefrau Auguste, geb. Hoferichter.
„Am 10. Februar 1874 wurde ich in Altenlohm geboren, in der Kirche zu Altenlohm getauft und im Elternhaus erzogen. Ich besuchte die Volksschule in Altenlohm und erlernte alsdann die Landwirtschaft im väterlichen Betrieb. Mit fünf Jahren verlor ich den Vater und erhielt ein Jahr später einen Stiefvater. Von 1894–1896 genügte ich meiner Militärdienstpflicht bei dem 1. Garde-Feldartillerie-Regiment in Berlin. Da die Mutter meine Väterei dem Stiefvater verkauft hatte, dieser aber sehr um seine außereheliche Tochter besorgt war, hatte ich wenig Aussicht, einmal meine Väterei zurückkaufen zu können. Ich erwarb daher ein Bauerngut in Rosenthal, Kreis Bunzlau, und verehelichte mich dort mit Berta Renner, Tochter des Bauern Karl Renner da selbst. In Rosenthal wurden mir zwei Kinder geboren, Oskar und Arthur.“
René, Arthur ist ja dein Opa!
Ja, Richter, genau fünfundzwanzig Jahre nach dem Mauerfall am 9. November weiß ich nun, wie mein Opa hieß.
„Im Laufe der Jahre ging nun der Betrieb meines Stiefvaters in Altenlohm sehr zurück, sodass er, als er verkaufen wollte, nur schwer einen Käufer finden konnte. Jedem Interessenten war der geforderte Kaufpreis von 18.000 MK (Mark) zu hoch. Da ich jedoch die gute Grundlage in Altenlohm und deren Wert sehr genau kannte, kam mir die Idee, Rosenthal abzustoßen und Altenlohm zu erwerben. Da ich Rosenthal, weil heruntergewirtschaftet, verhältnismäßig billig erworben hatte, konnte ich es nun mit einem Gewinn von 6.000 MK weiterverkaufen. Ich siedelte nach Altenlohm über und hatte hier die schwere Aufgabe, den Betrieb wieder hochzubringen. Was mir mit Gottes Hilfe gelungen ist. In Altenlohm wurde mir noch die Tochter Elsa geboren. Im Jahr 1933 habe ich mich mit meiner Ehefrau auf mein Hausgrundstück zurückgezogen und zur Ruhe gesetzt. Den Hof habe ich meinem Sohn Oskar zur selbständigen Nutzung übergeben, ohne jedoch auf die Eigentumsrechte zu verzichten. Mein Sohn Arthur hat die Verbindung von Blut und Boden gelöst und einen anderen Beruf ergriffen, ebenso meine Tochter Elsa durch ihre Verheiratung mit einem Lehrer. Obwohl mir der Hof genug Arbeit brachte, wurde es mir doch durch die spätere Mitarbeit der Kinder möglich, auch noch für die Öffentlichkeit zu wirken und übertragene Ehrenämter zu bekleiden. Schon in verhältnismäßig jungen Jahren wurde ich in die Gemeindevertretung berufen und begleitete viele Jahre das Amt eines Gemeindeschöffen. Das Amt des Gemeindevorstehers habe ich zwölf Jahre verwaltet und das Amt des Amtsvorstehers zehn Jahre. Vorsteher des Gesamtschulverbandes war ich bis zu dessen Auflösung, ebenso des Spritzenverbandes Altenlohm, Bischdorf und Pohlswinkel. Während meiner Verwaltung wurde der Gemeindeacker mit Kiesgrube gekauft, der Steigerturm errichtet und das Amtsgefängnis gebaut. Als Gründer der Wehr wurde mir von dieser ein Ehrendiplom überreicht, ebenso ein Ehrendiplom von der Gemeinde für über fünfundzwanzigjährige treue Dienstleistung. Gegenwärtig bin ich noch Vorsitzender der Elektrizitäts-Genossenschaft, Mitglied des Gemeindekirchenrates und stellvertretender Vorsitzender desselben sowie Kreissynodalvertreter und Vorstandsmitglied der Kreissynode Haynau.“
Sag mal, René, wann hat der Mann mal Freizeit gehabt?
Das frage ich mich auch gerade. Damals war das Leben anders, es gab kein Fernsehen und all den anderen Kram, den es heute gibt. Die Leute waren einfach kreativer. Ich merke es an mir selbst, dass Kreativität guttut. Und man lernt etwas dazu.
„Bei Gründung der Kreissparkasse wurde mir die Verwaltung der Annahmestelle Altenlohm übertragen, an öffentlicher Betätigung war also kein Mangel, einige Vormundschafts- und Pflegschaftssachen hinzugerechnet. Im Weltkrieg wurde ich am dritten Mobilmachungstage eingezogen, machte den Krieg im Osten mit beim Divisions-Brückentraining der Division Bredow, Armeeabteilung Woyrsch. Hier machte ich den Vormarsch bis nach Warschau mit, von da den Rückzug bis nach Oberschlesien und dann wieder den Vormarsch über Tschenstochau bis zum Lysa-Gora-Gebirge, von wo ich wegen Krankheit nach dem Lazarett Posen kam und nach halbjähriger Behandlung als dienstuntauglich entlassen wurde. Als nach dem Krieg infolge der Ruhrbesetzung durch die Franzosen und Konsorten Kinder nach hier verschickt wurden, nahm ich ein Mädchen, Irmgard Brössel aus Elberfeld. Diese blieb dann hier und wurde wie meine eigenen Kinder erzogen und gehalten.“
René, das klingt schrecklich. „Kinder erzogen und gehalten“ – das hat einen bitteren Beigeschmack!
Warte doch, Richter. Das Kapitel ist noch nicht zu Ende.
„Als Anerkennung hat sie von mir an ihrem zwanzigsten Geburtstag ein Sparbuch über 1.500 Reichsmark erhalten. Sollte sie bei meinem Tode noch hier sein, so habe ich auch weiterhin noch vorgesorgt. Insbesondere hoffe ich von meiner Tochter Elsa, dass sie auch weiterhin mit ihr Treue und Freundschaft halten wird, um ihr mit Rat und Tat, wenn nötig, beizustehen. Meine Frau und ich haben uns redliche Mühe gegeben, für unsere Kinder so zu sorgen, wie es gewissenhaften Eltern zukommt. Sollte uns das gelungen sein, so ist uns dies die beste Anerkennung. Geschrieben in Altenlohm, im Jahre 1937, Hugo Karge.“
Klingt ja doch vernünftig, wie man die Kinder erzogen hat, René. Man hört hier etwas Strenge raus.
Aber das haut mich jetzt nicht um, Richter. Das war völlig normal zur damaligen Zeit. Kommen wir zur Geschichte des jetzigen Erbhofes, Bauerngut Nr. 5, Hausnummer 32, Altenlohm:
„Die Geschichte des Hofes schreibe ich nieder, so wie sie mir aus alten Quellen bekannt geworden ist. Sie stützt sich also nicht auf amtliches Quellenmaterial, ist aber trotzdem unzweifelhaft richtig und soll den Nachfahren als Geschichte des Hofes dienen und von jedem Bauern des Hofes als Hofakte sorgfältig aufbewahrt, ergänzt und gewissenhaft weitergeführt werden. Diese Aufgabe mache ich jedem Bauern des Hofes zur Pflicht und hoffe, dass es immer ein Karge sein möge.
Vor 1850 bestand der Hof aus vier strohgedeckten Gebäuden und ca. 130 Morgen Ländereien, in gleicher Breite rechts und links vom Feldweg gelegen, beginnend an der Dorfstraße und endend an der Tammendorfer Grenze, also am Windewasser. In dieser Zeit kam der Hof in die Hände von Agenten, wurde parzelliert, und zwar so gründlich, dass nur noch 28 Morgen bei dem Hof verblieben und keinerlei Wiesen. Die Gebäude des Hofes standen zum Teil auf dem jetzigen Glafenheinschen Grundstück, welches erst nach dem Brande des Hofes abgekauft wurde. Der Nordgiebel des Glafenheinschen Wohnhauses steht auf der Grundmauer eines Stallgebäudes des Hofes. Der Glafenheinsche heutige Grasgarten war zu dieser Zeit noch ein großer Teich und ist erst später zugefüllt und in Gartenland verwandelt worden. In der südlichen Ecke des Gartens an der Schmiede musste für Feuerlöschzwecke ein Wassertümpel erhalten bleiben, aber dieser ist im Laufe der Zeit verschwunden und zugeschüttet worden. Nach der Parzellierung wurde der Hof von dem herrschaftlichen Ziegelmeister Karl Rosenblatt erworben. Da aber die alten großen Gebäude für den kleinen Betrieb nicht mehr gebraucht wurden und deren Unterhaltung zu kostspielig geworden wäre, ging der Hof in Flammen auf und brannte vollständig nieder. Die Fama hat seinerzeit behauptet, dass der Besitzer den Brand gewollt habe, es konnte jedoch nichts bewiesen werden. Im Jahre 1852 wurde der Hof mit vier schönen schmucken Fachwerkgebäuden wieder aufgebaut, wie eine Tafel im Wohnhausgiebel bekundet. Da der Hof nun keine Wiesen mehr hatte, erwarb der damalige Karl Rosenblatt im Zisken eine Häuslerstelle, verkaufte diese wieder, behielt aber vier Morgen Wiese zurück und schlug diese zum Hof, sodass der Hof wieder zu einer Wiese kam. Karl Rosenblatt verkaufte dann um 1855 herum den Hof an meinen Vater, den damaligen Junggesellen Friedrich Wilhelm Karge aus Rosenig, Kreis Liegnitz. Dieser vermählte sich alsbald mit der Jungfrau Auguste Christiane Hoferichter aus Fellendorf, Kreis Liegnitz. Die Ehe wurde kinderreich, doch verstarben alle, bis auf den Schreiber dieser Zeilen, im Kindesalter. Als nach einigen Jahren der vormals abgekaufte Acker hinter dem Schriemweg in Größe von ca. 10 Morgen wieder verkäuflich wurde, kaufte mein Vater diesen Acker zum Hof zurück. Im Jahre 1879 verstarb er und ein Jahr später ging meine Mutter eine neue Ehe ein mit dem Landwirt Christian Jäkel aus Conradsdorf, Kreis Goldberg-Haynau. Die Ehe blieb kinderlos und der Hof ging in den Besitz meines Stiefvaters über. Als ich dann im Jahre 1896 vom Militär zurückkam und keine Aussicht hatte, in absehbarer Zeit den Hof zu erwerben, erwarb ich einen Hof in Rosenthal, Kreis Bunzlau. In der Hand meines Stiefvaters ging der väterliche Hof sehr zurück, sodass ich mich genötigt sah, weil sich kein fremder Käufer für den Hof finden wollte, in Rosenthal zu verkaufen und den Hof in Altenlohm für 18.000 RM (Reichsmark) zu übernehmen. Die Übersiedlung erfolgte im Jahr 1905. Es war für mich ein schwerer Anfang, da an lebendem Inventar nur ein altes Pferd, zwei Kühe und ein Kalb, an totem Inventar nur das notwendigste Ackergerät, aber keinerlei Maschinen vorhanden waren.“
Sag mal, René, hier wiederholt sich doch einiges.
Du hast recht, Richter. Geht es um die Geschichte des Hofes, dann ist es normal, wenn so manche Episode in den Lebensläufen auftaucht und vieles ähnlich klingt.
„Die Gebäude waren sehr verlottert, also galt es zunächst, das Wohnhaus in Ordnung zu bringen. Die Stuben mussten neue Dielung erhalten und Rohrdecken eingezogen werden. Im Flur war noch die alte schwarze Backofenküche vorhanden, welche in eine neuzeitliche Küche umgebaut werden musste. An Schweineställen war nur ein Stall für vier Schweine vorhanden, worauf die am Wohnhaus angebauten Schweineställe errichtet wurden. Der Kuhstall befand sich noch im Wohnhaus und anstelle des heutigen Kuhstalles findet sich ein altes, wackliges Fachwerk-Wirtschaftsgebäude. Dieses wurde 1906 abgebrochen und an seiner Stelle der heutige Kuhstall mit einem Kostenaufwand von 4.000 MK errichtet. Als dann im Jahre 1908 die benachbarte Scholtisei (Amt des Dorfschulzen) parzelliert wurde, kaufte ich den an meinem Grundstück entlang liegenden Acker in Größe von ca. 30 Morgen zum Preis von 12.000 RM. Feldrain um Feldrain wurde beseitigt und so erhielt nun das Grundstück die heutige Breite. Um die Futtergrundlage des Hofes zu verbessern, verkaufte ich die im Zisken gelegene ca. 4 Morgen große Wiese, weil sie zum Teil infolge moorigen Bodens wenig ertragreich war, und kaufte dafür vom Gerichtskretscham Altenlohm die ebenfalls im Zisken gelegene (aber günstigere) ertragreichere, ca. 5 Morgen große Wiese, welche heute noch zum Hof gehört. Da nun infolge der vergrößerten Grundlage die alte Scheune zu klein und auch baufällig geworden war, wurde diese im Jahre 1912 vollständig abgerissen. Die alte Scheune stand so weit im Hof, dass ein Erntewagen in diesem nicht wenden konnte. Die Scheune wurde daher in ihrer heutigen Größe weiter hinaus gerückt und mit einem Kostenaufwand von 12.000 RM erbaut. Das sich heute auf dem Hof befindliche, im Laufe der Jahre angeschaffte sehr umfangreiche Inventar erfordert einen erheblichen Kostenaufwand. Im Jahre 1916 erwarb ich in Polswinkel ein Besitztum. Nach dessen Weiterverkauf behielt ich knapp 8 Morgen zurück und schlug sie dem Hof zu, sodass dieser jetzt eine sehr gute Futtergrundlage hat. Im Verein mit meiner Frau und den drei heranwachsenden Kindern war es möglich, den Hof so zu betreuen, dass er zu seiner heutigen Blüte gelangen konnte und es möglich wurde, ein kleines Vermögen zurückzulegen. Das Erbhofgesetz bringt es mit sich, dass heute viele Kinder den Hof mittellos verlassen müssen. Es wird mir jedoch möglich sein, anständiges Erbteil zu hinterlassen, sodass auch diese nicht leer vom Hof gestoßen werden wie in so vielen anderen Fällen. Im Jahre 1933 habe ich mich mit meiner Ehefrau zur Ruhe gesetzt, das im Jahr 1926 erworbene Hausgrundstück Altenlohm Nr. 21 bezogen und meinem Sohn und Anerben Oskar den Hof zu selbständiger Bewirtschaftung übergeben, ohne jedoch auf die Eigentumsverhältnisse zu verzichten. Meine Söhne Oskar und Arthur hatte ich für die Landwirtschaft bestimmt und erzogen und ihnen eine demensprechende Ausbildung zuteilwerden lassen. Beide haben die Landwirtschaftsschule in Goldberg besucht. Durch das Erbhofgesetz und die Übergabe des Hofes an meinen Sohn Oskar wird nun der Hof für alles Zeiten der Familie erhalten bleiben. Wie die Stammbaumforschung ergeben hat, ist die Familie Karge väterlicherseits und mütterlicherseits eine alte Bauernfamilie und wird es nun auch für alle Zeiten bleiben, so Gott will. Wenn auch immer wieder einzelne Zweige der Familie die Verbindung von Blut und Boden verlieren werden und damit dem Aussterben verfallen, wie die Erfahrung bisher gezeigt hat, so wird doch der Hof ein Glied der Familie festhalten und für alle Zeiten verwurzeln. Ich übergebe nun meinen Kindern die Geschichte des Hofes und der Familie als Vermächtnis. Mögen meine Kinder Arthur und Else die Tradition der Familie stets hochhalten, auch wenn sie nicht mehr bodenständig sind und die Verbundenheit von Blut und Boden verloren haben. Meinem Sohn Oskar aber lege ich ans Herz, diese Aufzeichnungen dem Archiv des Hofes einzuverleiben. Mögen er und seine Nachfahren diese Aufzeichnungen stets ergänzen, damit die Geschichte des Hofes für kommende Geschlechter erhalten bleibt. Füge jeder Hoferbe hinzu, was er für wichtig hält und was er auf dem Hof geleistet hat. Damit die Nachfahren einst wissen, wie ihre Vorfahren auf dem Hofe gewirkt und gelebt haben. Dazu gebe Gott seinen Segen. Geschrieben von Oskar Bruno Hugo Karge, derzeitiger Erbhofbauer.“
René, das klingt nach Bodenständigkeit deine Familie mütterlicherseits. Die können offenbar richtig malochen, das lese ich hier heraus.
Mir hätte es auch gut gefallen, Richter, in einer Familie zu leben. Väterlicherseits habe ich diese 2013 endlich gefunden, und nun suche ich noch mütterlicherseits. Und wenn ich das hier lese, erfahre ich, dass auch dieser Teil meiner Familie sehr groß ist.
„Das Dorf Altenlohm (Abb. 3.3), das für meine Großeltern Karge, meine Eltern und für meine Schwester und mich Heimat war, liegt in Nord-Süd-Richtung auf 15°48‘ östliche Länge und erstreckt sich über etwa 3 Kilometer von 51°20‘ auf 51°74‘ nördlicher Breite. Es hatte 1944 etwa 700 Einwohner und war landwirtschaftlich geprägt. Es war keinerlei Industrie vorhanden, nur das für das tägliche Leben erforderliche Gewerbe (Fleischer, Bäcker, Kolonialwarenladen, Tischler, Schneider, Schuster) und das für die Landwirtschaft notwendige Handwerk (Schmied, Stellmacher und Sattler). 1936 gab es zwei Autos im Dorf, eines gehörte meinem Großvater, das andere dem Schneidermeister. Mein Großvater hatte einen Opel Kapitän gekauft, soweit ich weiß für 6.000 RM (ein Lehrer verdiente zur dieser Zeit etwa 200 RM im Monat). Meine Eltern machten den Führerschein, mein Großvater nicht, Tochter oder Schwiegersohn mussten ihn fahren. Ein Beispiel für das damalige Lebensgefühl ist die Führerscheinprüfung meines Vaters. Zwei Herren kamen per Fahrrad aus der 14 Kilometer entfernten Kreisstadt zur Fahrprüfung meines Vaters nach Altenlohm in die Schule.“




Das klingt so, als hättest du es selbst erlebt, Rene!
Du weißt doch, Richter, ich schreibe das hier im Namen von Oskar. Ich habe ja damals noch gar nicht gelebt. Und jetzt Ruhe, es ist noch viel zu schreiben über all das, was geschehen ist, bevor meine Mutter 1955 in den russischen Sektor kam.
„Mein Vater unterbrach den Unterricht für eine halbe Stunde. Die Schüler beschäftigten sich dann selbst, während er das Auto holte. Die beiden Herren mit meinem Vater am Steuer fuhren über einen Sandweg etwa zwei Kilometer bis zur kommunalen Kiesgrube, dort musste mein Vater das Auto wenden und zurückfahren. Die Herren stellten ihm den Führerschein aus und fuhren auf ihren Fahrrädern wieder zurück in die Stadt. Mein Vater setzte den Unterricht fort. Mein Großvater muss ein außerordentlich tüchtiger Mann gewesen sein. Er hat in fünfunddreißig Berufsjahren einen Hof mit knapp 30 ha aufgebaut (das entspricht der durchschnittlichen Größe der bäuerlichen Betriebe in dieser Region). Alle Wirtschaftsgebäude hat er neu gebaut und das Wohnhaus von Grund auf saniert (Abb. 3.4) sowie den Maschinenpark auf den neusten Stand der damaligen Technik gebracht. In den letzten zwanzig Baujahren muss er so viel verdient haben, dass er das Hausgrundstück (Abb. 3.5) 1926 kaufen und großzügig zu seinem Altenteil und Wohnsitz für die Familie seiner Tochter umbauen konnte (Abb. 3.6). Gleichzeitig war es ihm möglich, ein kleines Vermögen zurückzulegen, wie er in seiner Geschichte des Hofes schreibt. Einen Teil seines Vermögens hatte er in Aktien angelegt, den anderen Teil bei mehreren Banken gewinnbringend deponiert. Er meinte, verschiedene Banken und Geldanlagen seien nötig, damit niemand nachvollziehen könne, wie viel er besitzt.“
Ich möchte hier einige Geschichten einfügen, die die Durchsetzungskraft und Fähigkeit meines Großvaters dokumentieren:
„Altenlohm hatte eine alte Dorfkirche aus dem 13. Jahrhundert. Durch die Lutherische Kirchenreformation wurde Niederschlesien evangelisch. Gegen den Willen der Bevölkerung katholisierte die Gegenreformation dieses Gebiet wieder. Altenlohm verblieb jedoch infolge seiner Grenzlage im evangelischen Herzogtum Liegnitz, so predigte der aus dem katholisch gewordenen Nachbardorf Aslau nach Altenlohm geflüchtete evangelische Pfarrer an einem Grenzgraben auf der Altenlohmer, der evangelischen Seite stehend über das Wasser zur katholischen Seite den dort versammelten Aslauer Bürgern. Auf Dauer kam die zwangskatholisierte Bevölkerung der Umgebung mehr und mehr in die Altenlohmer Kirche zum evangelischen Gottesdienst. Daraufhin wurde der Kirchenbau vergrößert und musste in den nächsten Jahrhunderten noch mehrmals erweitert werden, sodass die Kirche schließlich drei Emporen hatte und 3.000 Menschen einen Sitzplatz bot. Durch die Säkularisierung Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die Kirchen in den Dörfern wieder evangelisch, die Zahl der Kirchenbesucher in Altenlohm ging dadurch ständig zurück. Der riesige, vollständig in Holz gefertigte Bau, mit Holzschindeln gedeckt, verursachte der Gemeinde erhebliche Erhaltungskosten. Am 15. Mai 1935 brach bei Reparaturarbeiten am Dach Feuer aus, die Kirche brannte vollständig nieder. Die brennenden Schindeln flogen mehr als 3 Kilometer weit. Der Turm blieb lange stehen, weil dessen brennendes Fachwerk aus uralten Eichenbalken von hoher Tragfähigkeit war. Die Hitze war so groß, dass die Glocken schmolzen und abtropften. Einen wiedererstarrten Bronzeklumpen hatte mein Großvater als Briefbeschwerer auf seinem Schreibtisch. Ich war einer der letzten Täuflinge in dieser Kirche (Abb. 3.7). Altenlohm brauchte nun eine neue Kirche. Mein Großvater hatte seine eigenen Vorstellungen über deren Form und Ausgestaltung. Sie sollte nach seinem Wunsch von dem später sehr bekannt gewordenen Berliner Architekten Gerhard Langmaack entworfen und von einem bestimmten Maler, ebenfalls aus Berlin, ausgestaltet werden. Gemeinde und Kreisverwaltung sowie die evangelische Kirchensynode waren dagegen. Das sei viel zu teuer, das könne mit örtlichen Fachleuten genauso gut und billiger gemacht werden. Mein Großvater als Gemeindevorsteher und Vorstandsmitglied der Kreissynode Haynau hat sich jedoch durchgesetzt: Die neue Kirche wurde so gebaut und ausgestattet, wie er es wollte. Der Maler hat das Altarbild als Kopie des Gemäldes ‚Letztes Abendmahl‘ von Leonardo da Vinci geschaffen, die Köpfe und Gesichter jedoch sind von Altenlohmer Bürgern (Abb. 3.10). Dieses Gemälde wurde 1999 von den Polen überpinselt und das hier wiedergegebene Foto ist leider sehr unscharf. Meine Schwester war der erste Täufling in der neuen Kirche – was für ein Zufall!“



Es gibt nur das eine Foto vom Abendmahl (Abb. 3.10) aus der Kirche, deswegen auch die schlechte Qualität.
Im Jahr 2007 haben die Polen diese Kirche originalgetreu renoviert (Abb. 3.11).
René, Kreativität kennt keine Grenzen, wie man an dem Großvater erkennen kann. Das könntest glatt du sein.
Ach, Richter, wenn man mich lassen würde – aber dann richtig!
„Ein Beispiel für das selbstbewusste Handeln meines Großvaters: Für den Einsatz der Feuerwehr bestimmte grundsätzlich er, welches Pferdegespann aus dem Dorf die Spritzenpumpe ziehen musste. Er erkundigte sich stets vorher, wo es brannte. War das Gebäude sanierungsbedürftig und lagerten darin keine wertvollen Güter, wurden schwere, langsame Pferde vorgespannt, war es hingegen ein gutes Gebäude, wurden schnelle Warmblüter eingesetzt. Im ersten Fall wurde der Brandschaden größer, die von der Brandkasse zu zahlende Versicherungssumme auch. Hier nun ein Beispiel für das geschickte Regeln einer Sache: Zu dem Hausgrundstück meines Großvaters gehörte 1 Morgen Ackerland (= 2.553 Quadratmeter). Diese Fläche verpachtete er an den Friseur, der mit seiner Familie sehr ärmlich lebte und das Land gern haben wollte. Als Pachtpreis wurde vereinbart, dass der Friseur jeden Tag morgens um 8 Uhr zu meinem Großvater kommen musste, um ihn zu rasieren, ihm den Bart zu stutzen und bei Bedarf die Haare zu schneiden. Das war für beide Seiten eine günstige Regelung, zumal der Friseur nur 150 Meter entfernt wohnte. Durchsetzungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Mut zu unkonventionellen, konsequenten Entscheidungen waren die hervorragenden Eigenschaften meines Großvaters. Die Kraft seiner Persönlichkeit war sicherlich die Ursache für seinen wirtschaftlichen Erfolg. Ich habe öfter beobachtet, dass er respektgebietend wirkte, distanziert und auch hart war. Seine beiden Söhne hatten wohl auch zu leiden und waren gegenüber dem Vater oft aufsässig. Sein Sohn Arthur beispielsweise ging als Achtzehnjähriger mit Gleichaltrigen aus dem Dorf zum Tanzen in eine Arbeitersiedlung. Das hatte ihm sein Vater verboten, weil zwischen Bauern und Arbeitern soziale Spannungen bestanden. Erwartungsgemäß kam es zur Prügelei, Arthur wurden Rippen gebrochen und seine Freunde brachten ihn nach Hause.“
Ist das wahr, René? Dein Opa Arthur, ein Bauer, bekam die Hucke voll von Arbeitern?
So ist das, Richter, wenn man als Achtzehnjähriger nicht hören kann oder will. Ich kenne so was auch.
„Ungerührt sagte mein Großvater: ‚Ihr habt ihn dahin mitgenommen, also seht zu, wie ihr ihn ins Krankenhaus bekommt.‘ Das Krankenhaus war fünfzehn Kilometer entfernt, es gab weder Autos noch Krankenwagen noch Telefon. Sohn Arthur verließ schließlich mit etwa zwanzig Jahren bei Nacht und Nebel ohne Abschied das Elternhaus. Einige Monate lang gab es keinen Kontakt zwischen Vater und Sohn, bis meine Großmutter es in die Hand nahm und zwischen den beiden vermittelte. Ohne elterliche Hilfe machte er eine Ausbildung zum Diakon und war danach in den Von Bodelschwinghschen Anstalten für psychisch Kranke in Bethel angestellt. Anfang der 30er Jahre heiratete er und wohnte mit seiner Frau in Holzminden. 1934 bekamen sie eine Tochter, Hannelore Karge, die der Verfasser der Chronik nie kennengelernt hat.“
René, jetzt werde ich stutzig. In deiner Kinderheimakte steht 1933, und du schreibst hier 1934?
Stimmt, Richter. Aber ich lasse jetzt hier in der Chronik das Jahr 1934 stehen, denn den Verfasser kann ich nicht fragen, schließlich kenne ich ihn noch nicht.
„Später schlossen Vater und Sohn Frieden, ihr Verhältnis zueinander blieb aber distanziert. Auch mit Sohn Oskar ging es nicht glatt. Dieser hatte ein Verhältnis mit Frieda Kretschmer, Tochter des Altenlohmer Maurermeisters. Am 29. Januar 1929 bekam Frieda einen Sohn, Heinz, und im Sommer 1930 heirateten sie. Aber Frieda wollte nicht mit den Schwiegereltern auf dem Hof zusammenleben. Erst als mein Großvater das Altenteilerhaus (das Ausgedinge) fertig gebaut hatte und vom Hof wegzog, zog sie auf den Hof. Es war offensichtlich nicht leicht, sich gegen den Willen meines Großvaters durchzusetzen. Das zeigt sich auch in der Abbildung (Abb. 3.12): Statur, Haltung, Gangart und Gesamteindruck dieses Mannes signalisieren dem Betrachter: ‚Ich weiß, was ich will, und ich will es durchsetzen.‘ Daneben der zweiunddreißigjährige Sohn Oskar versuchte es sowohl in Kleidung als auch in seinem Gesamteindruck dem Vater gleichzutun.“

„Großmutter Berta Karge (Abb. 3.2) war eine resolute Bauersfrau: zupackend, tüchtig, liebevoll für Kinder und Enkel sorgend. Ihre Wirkungsfelder waren Küche, Haus und Garten. Sie arbeitete ständig und hatte trotzdem immer Zeit für uns Kinder. Obwohl ich sie täglich um mich hatte – wir wohnten ja im selben Haus (Abb. 3.6) –, kann ich eigentlich nichts Besonderes von ihr berichten. Sie war immer da und regelte den Alltag zuverlässig und sicher. Ohne diese Frau hätte mein Großvater seine vielen Aktivitäten nie erfolgreich durchführen können. Die letzten zehn Lebensjahre meiner Großeltern waren so eng mit meinem Leben verknüpft, dass diese Zeit zusammen mit meinem eigenen Leben behandelt werden soll.
Elterngeneration der Karge: Großmutter und ihre Brüder, Zeitraum 1895 bis 1985:
Meine Großeltern hatten drei Kinder – zwei Söhne und eine Tochter. Der Erstgeborene und spätere Hoferbe, Oskar Karge, wurde 1897 in Rosenthal geboren und ist 1984 in Warza bei Gotha gestorben. Ein oder zwei Jahre später wurde sein Bruder Arthur Karge geboren, dieser ist im Herbst 1944 als Sanitätssoldat an der Ostfront in Russland gefallen. Mehr als zehn Jahre nach ihren Brüdern wurde meine Mutter Elsa Frieda Karge am 19. Mai 1910 in Altenlohm geboren. Sie starb am 29. April 1984 in Baumerlenbach/Baden-Württemberg. Alle drei Kinder wurden in ein bäuerliches Leben hineingeboren, daher gingen die Jungen, nachdem sie die Grundschule absolviert hatten, in eine gute Landwirtschaftsschule. Das Mädchen kam in eine Hauswirtschaftsschule und erhielt zudem Klavierunterricht, wie damals viele Töchter auf den Höfen. Alle Kinder lernten den Umgang mit Nutz- und Haustieren. Von meiner Mutter weiß ich, dass sie schon als Zwölfjährige ohne erwachsene Begleitung die Strecke zum sechs Kilometer entfernten Bahnhof mit der Kutsche fuhr und auch allein zum Klavierunterricht in die vierzehn Kilometer entfernte Stadt kutschierte. Hoferbe Oskar übernahm 1932 den Hof, während Elsa das Hausgrundstück und Bargeld erben sollte. Arthur sollte sein Erbe ausschließlich in Bargeld erhalten. Außerdem war vorgesehen, einen an den angrenzenden 40-Hektar-Betrieb (das Friese-Gut) zu kaufen, was aber in den 1930er Jahren aus mir nicht bekannten Gründen vom Staat nicht gestattet wurde. Die Großeltern wollten, dass Arthur und Elsa auf Höfe einheirateten. Die beiden hatten jedoch andere Pläne. Mein Onkel Arthur verließ, wie schon berichtet, das Elternhaus im Zorn. Meine Mutter heiratete einen Lehrer. Sie hatte es leichter als ihre Brüder, denn sie war der Liebling ihres Vaters und ein verwöhntes Kind. So ist zum Beispiel mein Großvater mit seiner zehnjährigen Tochter mit der Eisenbahn die rund einhundert Kilometer bis nach Breslau gefahren, nur um einen Mantel für das Kind zu kaufen. Dem Mädchen gefiel nämlich in sämtlichen Geschäften der vierzehn Kilometer entfernten Stadt Haynau kein einziger Mantel. Dieses Verwöhntsein hat sie ihr Leben lang nicht abgelegt. Häufig forderte sie von anderen einen Einsatz, den sie selbst zu geben nicht fähig oder bereit gewesen wäre. Jedoch wurde alle drei Kinder meiner Großeltern zu Leistungsbereitschaft, Ehrgeiz und Durchsetzungskraft erzogen.“

Ein Dankeschön geht an meinen Großcousins U. Von ihm bekam ich am 9. November 2014, genau 25 Jahre nach dem Mauerfall, eine E-Mail, in der er mir mitteilte, dass auch Verwandte von mütterlicher Seite da seien. Zu verdanken habe ich diese positive Nachricht der Behörde in Holzminden, dem Geburtsort meiner Mutter, die mir bei der Suche unbürokratisch geholfen hat. Danke, Holzminden!
Meinen Opa Arthur konnte ich nicht kennenlernen, denn er ist am 22.03.1945 gefallen. Bei dem, was U. in der Familienchronik über meinen Opa Arthur geschrieben hat, kann ich Ähnlichkeiten entdecken, denn hin und wieder habe ich mich gefragt: René, von wem hast du das? Lieber Großcousins U., jetzt weiß ich es! Ich danke dir für die Auszüge aus der Familienchronik, die mich ein wichtiges Stück weitergebracht haben.

Die Nachricht an meine Oma Charlotte Maria Karge, dass Opa Arthur auf dem Friedhof zu Zirz in Ungarn zur letzten Ruhe gebettet wurde.
Gebiet und Bevölkerung Niederschlesiens
Von 1919 bis 1938 und von 1941 bis 1945 war Niederschlesien eine eigenständige preußische Provinz mit der Hauptstadt Breslau. Die Provinz Niederschlesien wurde 1919 durch Teilung der bisherigen Provinz Schlesien gegründet und bestand im Wesentlichen aus den Regierungsbezirken Liegnitz und Breslau. Als Folge des Zweiten Weltkrieges wurden 1945 die Landesteile Niederschlesiens östlich der Oder-Neiße-Linie unter polnische Verwaltung gestellt.
Der kleine Teil westlich der Lausitzer Neiße, der allerdings – mit Ausnahme des Dorfes Pechern – historisch ein Teil der Oberlausitz war, nicht zum Kernland Niederschlesiens gehörte und diesem erst nach 1815 durch die preußische Verwaltungsreform angeschlossen wurde, gehört heute zu den deutschen Ländern Sachsen und Brandenburg. Es handelt sich um das Gebiet um Görlitz, Hoyerswerda, Rothenburg, Weißwasser, Niesky, Ruhland und Ortrand (siehe auch Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Landkreis Oberspreewald-Lausitz).
Seit 1999 gibt es eine polnische Woiwodschaft Niederschlesien, die teilweise mit dem historischen Niederschlesien übereinstimmt.
Provinz Schlesien: 37.013 km2; 4.846.333 Einwohner (Mai 1939)
Begriff nach 1945
Unterrichtungstafel der A 4 an der alten Grenze bei Weißenberg
Die Verwendung des Landschaftsnamens „Schlesien“ oder „Niederschlesien“ für die Gebiete westlich der Lausitzer Neiße war bis 1989/1990 in der DDR offiziell nicht erwünscht und nur bis 1968 im Namen „Evangelische Kirche von Schlesien“ gebräuchlich. Danach untersagte die DDR-Führung der Landeskirche den Gebrauch des Begriffs und sie nannte sich „Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebietes“.
Der 1990 gegründete Landesverband Sachsen der Jungen Union nennt sich „Junge Union Sachsen & Niederschlesien“. Die Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebietes nahm 1992 den neuen Namen „Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz“ (EKsOL) an.
1994 entstand nach der Landkreisreform in Sachsen der Niederschlesische Oberlausitzkreis aus den Kreisen Görlitz-Land, Niesky und Weißwasser. Im August 2008 ging er im neuen Landkreis Görlitz auf. Nach einer Reform der polizeilichen Verwaltungsstrukturen in Sachsen entstand 2005 aus der Zusammenlegung der Polizeidirektionen Bautzen und Görlitz die Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien. Diese wurde zum 1. Januar 2013 in „Polizeidirektion Görlitz“ umbenannt. Das Sächsische Kulturraumgesetz hat einen Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien für die kommunale kulturelle Zusammenarbeit definiert.
Die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz fusionierte am 1. Januar 2004 mit der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz. Der CVJM-Landesverband Schlesische Oberlausitz e. V. hat seinen Sitz in Görlitz.
Ferner spielt der Niederschlesische Fußballverein Gelb-Weiß Görlitz 09 in der Sachsenliga.
Auch die Sparkasse im Landkreis Görlitz trägt den Namen „Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien“, die Volksbank firmiert unter „Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien e. G.“ und die Verkehrsbetriebe heißen korrekt „Niederschlesische Verkehrsgesellschaft“.
Im russischen Sektor
René, jetzt hast du ja erfahren, dass deine Mutter aus einer wohlbehüteten und sesshaften Familie stammt. Wie kam es dazu, dass sie in den russischen Sektor geraten ist?
Richter, ich habe mit meinem Großcousin telefoniert und darüber gesprochen. Der Vater ihrer Tochter R. spielt da eine Rolle. Sie hat den Kindsvater, der aus Dresden stammt, in Holzminden geheiratet und zog 1955 mit ihm nach Dresden. Dort kam es zur Scheidung, und schon ein Jahr später, 1956, wollte sie wieder nach Hause, was nicht mehr ging, weil sie in die Fänge des MfS geraten war. Richter, das klingt nach Heiratsschwindel, um Menschen aus dem Westen in den russischen Sektor zu entführen! Wer lässt sich nach so einer kurzen Zeit schon scheiden und will wieder nach Hause? – Ich bin die Unterlagen aus der Kinderheimakte durchgegangen und habe Folgendes herausgefunden:
Meine Mutter kommt aus einer gutbürgerlichen Familie. Deren Wurzeln sind in Altenlohm und Rosenthal – beide Orte in Niederschlesien gelegen. Wer aus solch einer Familie kommt, ist mit Sicherheit nicht freiwillig in den russischen Sektor gegangen.
So muss es gelaufen sein mit meiner Mutter, den Geschwistern mütterlicherseits und mir. Das Wort „Zwangsadoption“ spielt in dem Kapitel eine gewichtige Rolle. Meine Mutter wurde am 19.09.1933 in Holzminden in Niedersachsen als Hannelore Charlotte Maria Karge geboren, ihr Vater war Deutscher, von ihrer Mutter weiß ich nur wenig. Aus einem Urteil West B 182/70 – WK ID 278/70 vom 5. und 6. Februar 1971 Kreisgericht Dresden, Stadtbezirk West geht hervor, dass meine Mutter aus einer Arbeiterfamilie stammt. Von 1940 bis 1948 besuchte sie in Holzminden die Grundschule und wurde aus der 8. Klasse entlassen. Danach war sie in verschiedenen Haushalten als Wirtschaftskraft tätig. Wenn man weiterliest, weiß man auch, woher das Gericht diese Informationen hatte. Am 7. Februar 1951 kam in Holzminden ihr Halbbruder Herbert Nowack auf diese Welt. Dank des völkerrechtswidrigen Mauerbaus vom 13. August 1961 konnte ich Onkel Herbert jedoch nie kennenlernen, laut Informationen des örtlichen Amts soll er bereits verstorben sein. Anfang der 50er Jahre muss meine Mutter ihren ersten Mann, M. M., kennengelernt haben, er stammte aus der am 7.10.1949 neu gegründeten DDR. 1954 bekam meine Mutter eine Tochter, R. M., und am 23. März 1955 zog sie von Holzminden nach Negenborn (Landkreis Holzminden). Im Jahr 1955 kam die junge Familie frisch verheiratet nach Dresden, wo M. M. herkam, bevor er in den Westen ging, um eine BRD-Bürgerin zu heiraten. In Dresden fand die Familie nicht gleich eine Wohnung. Sie gaben das Kind R. zu einer Frau F. Seit dem 19.09.2014 weiß ich, dass Frau F. mit Vornamen E. heißt und eine Schwester von M. M. ist. 1956 erhielt meine Mutter eine Wohnung in Dresden, Nürnbergerstraße 47. In diesem Jahr bekam sie ihr zweites Kind von M. M., nur wurde dieses auf dem Gebiet der DDR geboren, war also zur damaligen Zeit Eigentum der DDR. Da die junge Familie nun eine Wohnung hatte, wollte meine Mutter ihr Kind R. zurückhaben und bat Frau F. – wie bereits erwähnt die Schwester von M. M. – um Herausgabe. Diese jedoch gab das Kind mit der Begründung, dass sie (meine Mutter) ja aus dem Westen sei und er (der Vater der ersten Tochter R.) ein Rückkehrer, nicht zurück. Auf Anordnung des Referats Jugendhilfe, Abteilung Volksbildung, Frau G. N., konnte Frau F. das Kind adoptieren und bei sich behalten. Meine Mutter ließ sich schließlich von M. M. scheiden. Ich gehe davon aus, dass sie mit der Situation völlig überfordert war und mit den Gepflogenheiten in der DDR als BRD-Bürgerin nicht zurechtkam. Sie wollte wieder zurück zu ihrer Familie, während M. M. bleiben wollte. So kam es dazu, dass ein Kind, welches in der damaligen BRD geboren war, bei der Schwester von M. M. in der DDR aufwachsen musste. Ich gehe davon aus, dass diese Tochter, R. M., nicht einmal wusste, dass sie in Holzminden geboren worden war und es vermutlich erst nach der Vollendung ihres achtzehnten Lebensjahres erfahren hat.
René, merkst du noch was? Das sind die Namen deiner Geschwister! Die wurden zur Adoption freigegeben.
Klappe, Richter! Ja, das sind meine Geschwister, wie du es schon erkannt hast – die Kinder meiner verstorbenen Mutter.
Laut Jugendamt/Adoptionsvermittlung Dresden teilt Frau F. mit, dass R. krank und es aus diesem Grund nicht möglich sei, meine Schwester von mütterlicher Seite kennenzulernen. Herr M. M. durfte seine Tochter D. 1964 adoptieren. Ich selbst habe im Jahr 2000 meine Schwester D. mütterlicherseits kennengelernt und telefoniere ab und zu mit ihr. Das Thema „Vergangenheit“ ist für sie ein rotes Tuch, da unsere Mutter ihr Schlafmittel gegeben hat, als sie vorhatte, die DDR zu verlassen. D. gibt an, dass sie R. und die anderen Geschwister mütterlicherseits nicht kennt. Am 16.1.1960 bekam meine Mutter das Kind C., ein Mädchen, dessen Vater ebenfalls M. M. ist. In der Kinderheimakte ist vermerkt, dass C. wenige Tage nach ihrer Geburt an Lungenentzündung gestorben sei.

Wohlgemerkt, in der Anklageschrift vom 13.09.1961, also einen Monat nach dem Mauerbau und noch bevor meine Mutter verhaftet wurde, ist folgender Satz vermerkt: „Die am 19.9.1933 geborene Angeklagte ist geschieden. Sie ist Mutter von 3 Kindern, von denen 1 ihren Hausstand noch teilt.“ Die drei Kinder, von denen die Rede ist, sind also R., geboren 1954, D., geboren 1956, und C., geboren 1960. Mit mir war meine Mutter gerade schwanger. Am 23.10.1961 wurde meine Mutter inhaftiert. Was sie und ich in dem Haftkrankenhaus erleben mussten, schildere ich an dieser Stelle nicht, aber eines sei gesagt: Wir hatten es mit Tätern und Mördern zu tun! Hier liegt also eine vorgetäuschte Eheschließung vor, um eine Frau mit ihrem Kind aus dem Westen in die DDR zu locken, und damit dies nicht bekannt wurde, verurteilte man meine Mutter einen Monat nach dem Mauerbau, angeblich wegen Kindesmisshandlung, für ein Jahr. In der Haft wurde meine Mutter entsozialisiert und während der Schwangerschaft mit Psychopharmaka psychisch zersetzt. Mir hat man ab dem 4.4.1962 – ich war gerade einen Monat alt – das Neuroleptikum Propaphenin verabreicht, was meine Mutter nicht verhindern konnte, denn sie war am 23.3.1962 in den STVA Görlitz verlegt worden. Am 28.4.1962 wurde ich in das Dauersäuglingsheim Weinbergstraße 2 in Dresden verlegt. Ich habe die Kinderheimakte studiert, bin jede Seite durchgegangen und stelle mir die Frage: Wer waren M. M. und seine Schwester E. M., heute Frau F., wirklich? Was die Aufgabe von Frau G. N. vom Referat Jugendhilfe Abteilung Volksbildung war, weiß ich, seit ich meine Mutter im Alter von achtzehn Jahren richtig kennenlernen konnte. Wie man auf wehrlose Menschen einen solchen Hass entwickeln, wehrlosen Müttern die Kinder wegnehmen und diese an SED-Kader vermitteln konnte, ist mir schleierhaft. So etwas geschah mehr als 70.000 Mal in der DDR! Frau G. N. war auch nach der Wiedervereinigung als Referatsleiterin im Rathaus Dresden tätig. Die Frau hat in ihrer Position Familien zerstört, anders kann man es nicht beschreiben. Mir gelingt es nicht, mich in solche Personen gedanklich hineinzuversetzen. 1963 bekam meine Mutter wieder eine Tochter, Ra. Der Vater ist ein Herr V. Auch dieses Kind wurde ihr weggenommen. Die Gründe sind mir nicht bekannt, die Daten und Fakten jedoch konnte ich der Kinderheimakte entnehmen.
Heute wirft sich mir die folgende Frage auf: Wenn die erste, 1954 in Holzminden geborene Tochter meiner Mutter, R., vom Referat Jugendhilfe der DDR der Schwester von M. M. anvertraut wurde und die zweite Tochter, D., 1956 in Dresden geboren, von M. M. adoptiert wurde – kennen sich dann etwa die Geschwister R. und D.? Zumindest wohnen M. M. und seine Schwester E. F. in derselben Stadt. Meine Schwester D. habe ich im Jahr 2000 kennengelernt, und zu dem Zeitpunkt wusste D. nichts von der Existenz ihrer Schwester R. Wie haben E. F. und ihr Bruder M. M. das hinbekommen mit den zwei Töchtern meiner Mutter, die sich laut Aussage meiner Schwester D. bis heute nicht kennengelernt haben? Haben E. F. und M. M. die Kinder belogen? Durften die Kinder sich nicht sehen oder waren die Geschwister E. F. und M. M. gar zerstritten? All dies sind Fragen, die noch offen sind. Die Abteilung Adoptionsvermittlung des Jugendamtes Dresden schweigt auf meine Anfragen. Die Wahrheit wird gehütet wie ein Staatsgeheimnis. Meine Oma, Charlotte Karge, war gegen die Hochzeit meiner Mutter mit M. M. Es gab Gerüchte, dass Spitzel des MfS versuchten, Menschen aus dem Westen in den russischen Sektor zu locken. In diesem Fall ist es offenbar mit einer Hochzeit geglückt. Meine Mutter war Anfang zwanzig, und in dem Alter zählt die große Liebe mehr als beherzte Worte einer Mutter. Weil durch die Übersiedlung in den russischen Sektor auch das Kind R. Eigentum der DDR wurde und sich unsere Mutter in den Fängen des MfS und des Referats Jugendhilfe befand, scheiterte 1956 der Grenzübertritt zurück in den Westen.
ARTIKEL 5
(1) Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts binden die Staatsgewalt und jeden Bürger.
(2) Die Aufrechterhaltung und Wahrung freundschaftlicher Beziehungen zu allen Völkern ist die Pflicht der Staatsgewalt.
(3) Kein Bürger darf an kriegerischen Handlungen teilnehmen, die der Unterdrückung eines Volkes dienen.
Sag mal, René, wenn man als Rückkehrer galt, musste man nicht erst zur Überprüfung in ein Lager des MfS?
Das stimmt, doch wenn es sich um IMs (inoffizielle Mitarbeiter) oder MfS-Mitarbeiter handelte, wenn Verwandte oder Familienmitglieder bei „Horch und Guck“ beschäftigt waren, dann mussten diese nicht in so ein Lager. Weißt du, ich musste schlucken, als ich während meiner Recherchen las, wie man mit Rückkehrern umgegangen ist. Dieser Mann, den meine Mutter in Holzminden geheiratet hat, musste nicht in ein solches Lager. Es war ihm sogar möglich, nach der Scheidung von meiner Mutter seine Tochter D. zu adoptieren, was nicht die Regel war.
Mensch, René, das entwickelt sich ja noch zu einem Krimi!
Keine Ahnung, Richter, wohin das führt. Ich bemerke nur, dass Aufarbeitung nottut, damit nicht alles unter den Teppich gefegt wird. Mit der geschwärzten Anklageschrift und „Im Namen des Volkes! In der Strafsache“ versucht man es zumindest. Hier wurden wesentliche Textpassagen geschwärzt, was, dem BStU Dresden sei Dank, das Aufarbeiten so langwierig macht.
René, zeig doch mal das Schreiben, das dir Frau G. zugeschickt hat!
Das werde ich gleich tun, Richter. Oh ja, Frau G. vom BStU Dresden verweigert mir, die Originale zu sichten. Ganz sicher ist das nicht im Sinne des Gesetzgebers. Ich habe einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht, und das sollte dem BStU in Dresden klar sein. Das Schwärzen von Dritten, von eventuellen IMs und MfS-Mitarbeiten, ist leider legitim, doch kenne ich die Personen vom VEB Horch und Guck, seit ich beim Referat Jugendhilfe unter dem Pantoffeln stand. Zum BStU Dresden kann ich nur sagen: VEB Schwärzen und Vertuschen – wir kehren alles unter den Teppich und lassen der Geschichte ihren Lauf. Dabei ist es doch mein Ansinnen, Betroffenen zu erzählen, wie wichtig die Aufarbeitung der Vergangenheit ist. – So, du Richter, hier nun die Akteneinsicht ganz nach Belieben des BStU Dresden. Hiermit macht man eine strafrechtliche Rehabilitierung meiner Mutter und meiner eigenen Person unmöglich.
Darmowy fragment się skończył.