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2. Statistisches Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2021 Rettungsdienste und Krankentransporte

Impressum

Herausgegeben von:

opta data Institut für Forschung und Entwicklung im Gesundheitswesen e. V.

Assmannweg 3

45141 Essen

Telefon: 0201 32068-647

E-Mail: info@optadata-institut.org

URL: www.optadata-institut.org

Redaktion:

Armin Keivandarian, Katharina Pohl, Nina Karbacher, Nina Poddig, Sebastian Schlüter

Beratung:

Dana Kellmann, Mathias Felst, Oliver Klischies, Thorsten von der Fecht

Satz, Grafik, Illustrationen:

büreau.de, Dennis Bügüs

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ISBN Print: 978-3-87468-452-1

ISBN ePub: 978-3-87468-453-8

ISBN mobi: 978-3-87468-454-5

ISBN pdf: 978-3-87468-455-2

© Verlag Karl Maria Laufen

Oberhausen 2021

www.laufen-online.com

1. Auflage 2021

E-Book-Herstellung:

Zeilenwert GmbH, Rudolstadt

Vorwort


Sehr geehrte Damen und Herren,

für die opta data Gruppe sollte das Jahr 2020 ein ganz besonderes werden: die opta data Abrechnungs GmbH, mit der 1970 alles begann, feierte ihr 50-jähriges Jubiläum. Doch dann kam alles anders als gedacht: die Corona-Krise veränderte nicht nur unser Privatleben, auch beruflich waren wir – wie andere Unternehmen auch – vor große Herausforderungen gestellt. Sogar vor die bislang größte Herausforderung unserer Firmengeschichte.

Zu Beginn der Corona-Pandemie mussten wir uns einer nie dagewesenen Situation stellen. Schnell merkten wir jedoch, dass wir als opta data Gruppe diese schwierige Zeit gut bewältigen können – und zwar gemeinsam. Genau das haben wir getan: wir sind als familiengeführte Unternehmensgruppe noch enger zusammengerückt und haben es so nicht nur geschafft, die Krise mit dem geringstmöglichen Schaden für das Unternehmen zu meistern, sondern die Situation als Chance für unsere Weiterentwicklung zu begreifen.

Das ist uns nicht nur gelungen, weil wir früh auf die Situation reagiert haben, sondern auch, weil wir es als eingespielter Player im Gesundheitswesen gewohnt sind, uns stetig weiterzuentwickeln und auch auf schwierige Herausforderungen schnell und effizient zu reagieren. Nicht umsonst sind wir in der Branche Innovationsführer und Vorreiter in Sachen Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Auch das haben wir 2020 mehrfach bewiesen. Gerade beim Thema Telematikinfrastruktur (TI), das für die Digitalisierung des Gesundheitswesens große Chancen eröffnet. Dort wurden wir unserer Rolle als Innovationsführer einmal mehr gerecht, indem wir ein Pilotprojekt zur mobilen Anbindung von Hebammen an die TI gestartet haben. Das Ziel bis 2021 ist nicht nur die mobile Anbindung von Hebammen und weiteren Beteiligten an die TI, sondern auch eine gemeinsame Erarbeitung funktionierender Regelwerke und Abläufe, um die Anbindung zu vereinfachen.

Dieses permanente Streben nach Innovationen, um die Zukunft des Gesundheitswesens aktiv mitzugestalten, war auch der Grund, warum wir im Jahr 2018 das opta data Institut für Forschung und Entwicklung im Gesundheitswesen e. V. gegründet haben. Das autonom agierende opta data Institut beschäftigt sich seitdem mit der Einbindung der Gesundheitsfachberufe in das System, wobei deren Belange im Fokus der Institutsarbeit stehen.

Die Veröffentlichung der Ersten Statistischen Jahrbücher zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2018/2019 für die Versorgungsbereiche Heilmittel, Hilfsmittel und Pflege im Februar 2019 stellt eine der Erfolgsgeschichten des opta data Instituts dar. Die Idee, in einem Buch einen Überblick zum Aufbau und zur Funktionsweise der gesundheitsfachberuflichen Versorgungsbereiche zu liefern, war bis dahin einmalig – und die erste Auflage der Statistischen Jahrbücher daher ein Meilenstein. Das Feedback mehrerer Verbands-Akteure darauf war so gut, dass 2020 die zweite Auflage der Statistischen Jahrbücher erschien – diesmal vierteilig, ergänzt um den Bereich des Rettungswesens.

Dem Anspruch, der maßgeblich zu der Entwicklung der statistischen Jahrbuchsreihe 2019 führte: die Anliegen der Gesundheitsfachberufe in der politischen Diskussion sichtbarer zu machen, konnten wir bereits mit unseren Analysen zur Anbindung der Gesundheitsfachberufe an die TI im Rahmen des Jahrbuchs 2020 nachkommen. Faktisch wurden die wesentlichen Hürden für eine Teilnahme an der TI aus gesundheitsfachberuflicher Perspektive erstmals im Rahmen der Analyse des opta data Instituts im vergangenen Jahr herausgearbeitet, zusammengeführt und explizit gemacht. Weitere Initiativen des Instituts haben dann unterjährig dazu geführt, dass in wichtigen Pilotprojekten, gemeinsam mit den Leistungserbringern und ihren Berufsverbänden und in enger Abstimmung mit den gesetzlichen beauftragten Umsetzungsakteuren Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und gematik GmbH, genau diese organisatorischen und technischen Problemfelder adressiert wurden und in gezielten Arbeitspakten an vielversprechenden

Lösungsstrategien gearbeitet wird. Im Fokus der diesjährigen Ausgabe steht die fortgesetzte Beobachtung der Digitalisierungsgesetzgebung. Denn es sind diese Normen, die in absehbarer Zeit maßgebliche Veränderungen der gesundheitsfachberuflichen Versorgungspraxis herbeiführen werden. Aus diesem Grund erachten wir die frühzeitige Analyse und Bewertung dieser Entwicklungen für ausgesprochen wichtig. Auch wenn zurecht die allgemeine Aufmerksamkeit im vergangenen Jahr 2020 auf der Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen lag, hat das opta data Institut in erster Linie die systemverändernde Gesetzgebung für die gesundheitsfachberuflichen Leistungserbringer im Blick behalten.

Unser Jubiläumsjahr ist leider anders verlaufen als geplant, aber wir haben dennoch 2020 viele wertvolle Erfahrungen gesammelt und sind stärker denn je aus der Krise hervorgegangen. Wir sind weiterhin tatkräftiger Gestalter am Markt und bestimmen die Zukunft der Branche aktiv mit.

Wir hoffen, dass auch Sie bestmöglich durch das Jahr 2020 gekommen sind und wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und Arbeiten mit dem 3. Statistischen Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2021.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen


Andreas Fischer und Mark Steinbach Geschäftsführung der opta data Gruppe

Inhalt

Cover

Titel

Impressum

Vorwort

1 Einleitung

2 Telematikinfrastruktur

2.1 Digitalisierung im Policy-Pfad

2.2 Heuristische Einordnung und Beibehaltung der Perspektive

2.3 DVG-Folgegesetze

2.4 Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)

2.5 Telematikinfrastruktur aus gesundheitsfachberuflicher Sicht

2.6 Zusammenschau 2020

3 Ausblicke auf die e-Verordnung für Heil- und Hilfsmittel

4 Digitale Versorgung: Die Bedeutung der „Sonstigen Leistungserbringer“

5 Studium, Aus- und Weiterbildung, Berufsbilder

5.1 Gesetzlicher Rahmen

5.2 Hilfsverbände

5.3 Rettungshelfer

5.4 Rettungssanitäter

5.5 Rettungsassistent

5.6 Notfallsanitäter

5.7 Auszubildende in beruflichen Schulen

5.8 Studium

5.9 Weiterbildung

5.10 Telenotarzt

5.11 Einfach Krankenbeförderung durch Taxifahrer

6 Basisdaten Gesundheitsberufe

6.1 Beschäftigte im Rettungsdienst und Krankentransportwesen

6.1.1 Personalstruktur im Rettungsdienst

6.1.2 Entwicklung der Beschäftigten nach Qualifikation

6.1.3 Versorgungsdichte – Rettungsdienste

6.2 Ausgaben im Rettungsdienst

7 Verbände und Hilfsorganisationen

7.1 Arbeiter-Samariter Bund (ASB)

7.2 Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz (BKS)

7.3 Deutscher Berufsverband Rettungsdienst (DBRD)

7.4 Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)

7.5 Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

7.6 Johanniter-Unfallhilfe (JUH)

7.7 Malteser Hilfsdienst (MHD)

7.8 Deutscher Feuerwehrverband (DFV)

8 Abrechnungsbarometer – Bewegungsdatenanalyse

9 Positionsnummernverzeichnis

10 Abbildungsverzeichnis

11 Glossar

Chronik der gesundheitsfachberuflichen Versorgung

1
Einleitung

Dr. Armin Keivandarian

Wissenschaftlicher Direktor am opta data Institut e. V.


Das vergangene Jahr 2020 war für alle Menschen und gesellschaftlichen Bereiche ein Jahr der besonderen Herausforderungen. Insbesondere das Gesundheitswesen wurde durch die COVID-19-Pandemie massiv auf die Probe gestellt und an die Grenzen der Belastbarkeit geführt. Seit dem ersten „Lock down“ im März bis über den Jahreswechsel hinaus blieb die Lage äußerst angespannt. In diesem Kontext ist aber auch deutlich geworden, dass unsere Versorgungsstrukturen robust aufgestellt und im internationalen Vergleich ausgesprochen leistungsfähig sind. Mehrfach konnte man erkennen, dass eine stärkere Einbindung digitaler Ansätze an vielen Stellen des Gesundheitssystems noch erhebliches Optimierungspotenzial im Hinblick auf Prozesse, Patientensicherheit, Ressourcenallokation und Versorgungsqualität bieten kann.

Vor diesem Hintergrund stellen sich die fortgesetzten Bemühungen der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitssystems auf unterschiedlichen Ebenen als konsequent dar. Denn im Hintergrund der Anstrengungen zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen hat das Bundesgesundheitsministerium mit verschiedenen Ansätzen das Digitalisierungskarussell weitergedreht.

Im September 2020 konnte das Gesetzgebungsverfahren des Patientendatenschutzgesetzes erfolgreich abgeschlossen werden, so dass das PDSG nun gilt. Mit der Einführung des § 341 in das SGB V wird die Rechtsgrundlage für die elektronische Patientenakte gelegt, die künftig das Herzstück der Telematikinfrastruktur (TI) darstellen wird. Insofern können mittelfristig alle Leistungserbringer verpflichtet werden, auf Wunsch des Versicherten die Daten zu ihren erbrachten Leistungen in die elektronischen Patientenakte zu überführen. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte und anderen Regulierungsaspekten zur Digitalisierung setzt die Bundesregierung den Kurs des DVG weiter fort. Im November 2020 wurde dazu der erste Referentenentwurf des DVPMG (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz) vorgelegt, das weitere Berufsgruppen für die Teilnahme an der TI benennt. Dazu gehören auch die Leistungserbringer aus dem Hilfsmittel- und Homecare Bereich. Perspektivisch wird darauf hingedeutet, dass alle Leistungserbringer, also neben den Verordnern auch die Berufsgruppen der Gesundheitsfachberufe, mit einer digitalen Identität ausgestattet werden sollen, so dass künftig eine rechtssichere Signatur digitaler Dokumente von Patienten, wie Arztbriefe und andere Dokumentationsunterlagen, ausschließlich digital funktionieren können. Der Entwurf des DVPMG sieht darüber hinaus auch Regulierungen vor, mit denen die telemedizinischen Möglichkeiten in breiteren Zusammenhängen zum Einsatz kommen können. So sollen beispielsweise auch Hebammen und Heilmittelerbringer telemedizinische Leistungen oder Beratungen erbringen und abrechnen dürfen. Das sind erkennbare Veränderungen des Status quo, die mit der weiteren Verdichtung der Digitalisierungsgesetzgebung unser Gesundheitssystem an vielen Stellen effizienter machen können und für die Zukunft fit macht. Neben diesen sehr konkreten Innovationen hat der Gesetzgeber im Jahr 2020 aber auch massive Instrumente in Stellung gebracht, um die Digitalisierung des Systems weiter zu befördern. Als ein solch starkes Instrument kann das noch im letzten Jahr in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verstanden werden, mit dem der Bund 3 Mrd. Euro und die Länder weitere 1,3 Mrd. Euro für Investitionen in die digitale Infrastruktur der deutschen Krankenhäuser bereitgestellt haben. Dabei handelt es sich zunächst um eine sehr konkrete Maßnahme zur Modernisierung der Soft- und Hardwarelandschaft im Krankenhausumfeld. Aus einer ganzheitlichen Perspektive zahlen diese Investitionshilfen aber auch auf die Verbesserung des Digitalisierungsgrades des Gesamtsystems ein, da die Krankenhäuser wichtige Knotenpunkte in der allgemeinen Versorgungsstruktur in Deutschland darstellen.

Auch die mit der Einführung der Telematikinfrastruktur beauftragten Institutionen, gematik GmbH und KBV, haben durch eine Vielzahl von Maßnahmen (Spezifikationen und Konzepten z. B. für die ersten Anwendungen der TI) die Gesamtumsetzung weiter vorangetrieben. Und auch auf der Landesebene wurden sichtbare Aktivitäten, z. B. hinsichtlich des Aufbaus eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters in NRW entfaltet. Auch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) konnte sehr erfolgreich Vorgaben aus dem DVG in die Praxis umsetzen, indem das angekündigte DiGA-Verzeichnis errichtet wurde und das „Fast-Track“-Verfahren zur Zulassung von digitalen Gesundheitsanwendungen in Betrieb genommen wurde. Erste Anwendungen haben das Verfahren bereits erfolgreich absolviert. Die vorliegende Ausgabe der Statistischen Jahrbücher zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland greift in den folgenden Kapiteln diese Entwicklungen beschreibend auf und nimmt punktuelle Einordnungen und Bewertungen vor.

Für die Leser, denen das Jahrbuch in diesem Jahr zum ersten Mal vorliegt und die Ausführungen zur zugrunde gelegten Betrachtungslogik aus den ersten beiden Ausgaben des statistischen Jahrbuchs zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland nicht kennen, soll hier noch kurz eine Einordnung gegeben werden:

Die Gesundheitspolitik wird in Form der laufenden Gesetzgebung erfasst und unter Berücksichtigung bestehender Norm- und Kompetenzsysteme, institutionellen Akteurskonstellationen sowie dem Faktor Zeit, analysiert. Die Analyse fokussiert dabei in erster Linie die Frage, wie sich die fortlaufende Gesetzgebung in der Querschnittsbetrachtung (Zeitverlauf) auf die berufspolitischen Rahmenbedingungen des betrachteten Leistungsbereichs, also auf die Praxis der Leistungserbringung, auswirkt. In diesem Sinne werden die Gesetze vor allem in ihrer Umsetzungsphase, konkret im Umfeld des Adressatenkreises beobachtet (2. Kapitel: Telematikinfrastruktur). Die Jahrbücher verfolgen nun zum dritten Mal den Fortgang der Digitalisierungspolitik für das Gesundheitswesen. Die Beobachtung der Umsetzung von Digitalisierungsgesetzen, findet im Kontext mehrerer Pilotprojekte zur Anbindung der ersten Gesundheitsfachberufe an die Telematikinfrastruktur statt. Erste Ergebnisse daraus werden auch im Rahmen des folgenden Kapitels beschrieben (Aufbau eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters in NRW). Gleichzeitig werden folgende Indikatoren jährlich in qualitativer und quantitativer Hinsicht erhoben und dargestellt: die Ausbildung gesundheitsfachberuflicher Leistungserbringer (Kapitel 5), die Grundverteilungen der Anzahlen der Berufsgruppen (Kapitel 6), ihr regionalisiertes Verhältnis zur Bevölkerungsdichte zur Messung der Versorgungsdichte (Kapitel 6). Dann erfolgt regelmäßig ein kurzer Blick auf den dritten Sektor (relevante Berufsverbände, Innungen, Kammern, etc. in Kapitel 7). Darüber hinaus wird eine jährliche Auswertung des Rezeptaufkommens nach Berufsgruppen und nach Leistungs- bzw. Abrechnungsziffern und Produktgruppen z. B. des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses auf den Ebenen: Produktgruppe, Produktuntergruppe, Produktart, vorgenommen. Diese Auswertungen werden auf Postleitzahlengebieten regionalisiert dargestellt (Kapitel 8). Eine kleinteiligere räumliche Auflösung kann aus Datenschutzgründen nicht erfolgen.

Vor diesem Hintergrund wollen die Statistischen Jahrbücher zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland als ein langfristig angelegtes Beobachtungsinstrument verstanden werden. Durch die konsequente Langzeitbeobachtung der politischen Steuerung, sowie der qualitativen und quantitativen Entwicklungen in diesen Versorgungsbereichen, soll ein kontrolliertes Instrument für die Bewertung staatlicher Eingriffe in das Feld der gesundheitsfachberuflichen Versorgung und die Einschätzung gesellschaftlicher Herausforderungen für das Feld der Gesundheitsfachberufe in Deutschland entstehen.

2
Telematikinfrastruktur

Dr. Armin Keivandarian

Leiter Stabsstelle Politik und Datenanalyse der opta data Gruppe


2.1 Digitalisierung im Policy-Pfad

2.2 Heuristische Einordnung und Beibehaltung der Perspektive

2.3 DVG-Folgegesetze

2.4 Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)

2.5 Telematikinfrastruktur aus gesundheitsfachberuflicher Sicht

2.6 Zusammenschau 2020

2.1 Digitalisierung im Policy-Pfad

Die COVID-19-Pandemie stand im vergangenen Jahr 2020 für alle gesellschaftlichen Bereiche und ganz besonders für Politik und Verwaltung im Zentrum der Aufmerksamkeit. Insofern überragten die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen alle anderen Regulierungsinitiativen. Aus politisch-administrativer Perspektive waren Instanzen auf allen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) des Systems stark in die Entwicklung (Politik) und Umsetzung (öffentliche Verwaltung) der coronabezogenen Steuerungsmaßnahmen eingebunden.

Vor diesem Hintergrund ist das große Zukunftsprojekt der amtieren Bundesregierung, die „Digitalisierung des Gesundheitssystems“ spätestens ab März 2020 erkennbar in den Hintergrund der öffentlichen Wahrnehmung getreten. Im Rahmen der vorliegenden gesundheitspolitischen Bestandsaufnahme soll im Folgenden dennoch die Gesetzgebung zur Digitalisierung in den Fokus gestellt werden. Wie sich in der Krise gezeigt hat, können funktionierende digitale Systemstrukturen und Prozesse einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die wertvollen Systemressourcen effizient zu allokieren und dadurch unser Gesundheitssystem als Ganzes deutlich leistungsfähiger und robuster machen. Daher konnte im vergangenen Jahr trotz der außergewöhnlichen Umstände ebenfalls die kontinuierliche Fortsetzung der Regierungsarbeit durch das Bundesgesundheitsministerium an den Digitalisierungsthemen beobachtet werden. Den Auftakt bildete das „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG). Pünktlich zum Erscheinen des Statistischen Jahrbuchs zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2020 wurde dieses erste große Digitalisierungsgesetz verabschiedet und in Kraft gesetzt. Wie wir daher im letzten Jahrbuch bereits ausführlich dargestellt haben, wurden mit dem DVG eine Vielzahl von systemischen Stellschrauben zu Gunsten der Digitalisierung gedreht. Neben der Einführung digitaler Gesundheitsanwendungen wurden vor allem wichtige Aspekte für die fortgesetzte Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) geregelt, so wie die explizite Absichtserklärung zur Erweiterung des Teilnehmerkreises um erste gesundheitsfachberufliche Leistungserbringer formuliert.

Mit dem DVG wurden die GeburtshelferInnen, die PhysiotherapeutInnen und die Pflege als erste Berufsgruppen zur Teilnahme an der TI benannt. Im DVG wurden bereits erste Fristen definiert, zu denen die gematik die (zunächst) freiwillige Teilnahme für die genannten Berufsgruppen möglich machen sollte.

Die Abbildung 2a zeigt die Einordnung des DVG im Policy-Zyklus, wie sie an dieser Stelle im vorherigen Jahrbuch 2020 dargestellt wurde.

2.2 Heuristische Einordnung und Beibehaltung der Perspektive

Die Analyse des DVG hatte im Hinblick auf die Anbindung der Gesundheitsfachberufe bereits im letzten Jahr drei Aspekte freigelegt, die eine kurzfristige und unkomplizierte Integration der sonstigen Leistungserbringer an das Gesundheitsdatennetz problematisch erscheinen lassen:

1. Entwicklung eines Prüf- und Vergabeverfahrens des elektronischen Heilberufeausweises für sonstige Leistungserbringer

Anders als die approbierten Gesundheitsberufe verfügen die Gesundheitsfachberufe i.d.R. nicht über eine zentrale Berufsgruppenorganisation, eine Kammer oder eine vergleichbare Selbstverwaltungsstruktur. Dieser Umstand erschwert die Zentralisierung der Qualifikationsprüfung zur Berufsausübung, die eine formale Voraussetzung für die Vergabe eines Berufsausweises darstellt.

2. Fehlende technische Lösung für einen mobilen Zugriff auf die Telematikinfrastruktur

Die aktuell existierende Hardwarearchitektur sieht lediglich einen stationären Einsatz an einem festen Ort (z. B. Praxis) vor. Dieser technische Umstand erfüllt nicht die praktischen Erfordernisse der meisten Berufsgruppen, die durch das DVG für die Einbindung in die TI benannt wurden. Insbesondere die freiberuflichen GeburtshelferInnen und die PflegerInnen erbringen ihre Leistungen meistens im häuslichen Umfeld der Leistungsempfänger. Aber auch viele Tausend Leistungserbringer im Bereich der „Homecare“ Versorgung erbringen ihre Leistungen dezentral und mobil. Da der Zugriff auf die digitalen Patientendaten bzw. die Eingabe neuer Informationen in der bestehenden TI-Logik das Einstecken eines Authentifizierungsnachweises des Leistungserbringers und der Gesundheitskarte des Leistungsempfängers zur gleichen Zeit (bzw. nacheinander) erfordern, wird für die systemkonforme Integration der sonstigen Leistungserbringer eine mobile Zugriffstechnologie zwingend benötigt.

3. Identifikation der Zugriffsrechte

Der Mehrwert der Telematikinfrastruktur für Patienten und Leistungserbringer steht und fällt wahrscheinlich mit der Sinnhaftigkeit des „feingranularen“ Zugriffsrechtekonzeptes. Der bessere patientenbezogene Informationsfluss zwischen dem Patienten und dem beteiligten Leistungserbringer bringt das wesentliche Potenzial zur Optimierung der Versorgungsqualität mit sich. Durch die verlässliche Verfügbarkeit der Daten und ein sinnvoll abgestimmtes Zugriffsrechtekonzept auf die wichtigsten Patientendaten zur richtigen Zeit am richtigen Ort kann die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit deutlich verbessert werden.

2.3 DVG-Folgegesetze

Das DVG beantwortete im Hinblick auf diese detaillierten Umsetzungsaspekte noch nicht alle Fragen in Gänze. Um einige Lücken zu schließen, brachte das Bundesgesundheitsministerium im Laufe des Jahres 2020 das DVG-Folgegesetz mit dem Namen „Patientendateschutzgesetz (PDSG)“1 in den Bundestag ein. Das Gesetz wurde nach intensiven Beratungen zügig verabschiedet und ist dann mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im Oktober 2020 in Kraft getreten. Aktuell liegt schon das 3. Digitalisierungsgesetz, das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG), als Referentenentwurf vor. Eine entsprechende Einordnung in die hier gewählte analytische Heuristik, wird in der folgenden Abbildung vorgenommen. In der Logik des Policy-Zyklus-Modells können PDSG und DVPMG bereits als Instrumente der Nachsteuerung durch Schärfung einzelner Regulierungssachverhalte und durch Konkretisierung verstanden werden. Angepasste Fristen oder Reihenfolgen in der Umsetzung (z. B. der Berufsgruppenintegration in den Kreis der TI-Teilnehmer) können in diesem Sinne als „Policy-Lernen“ auf Seiten des Gesetzgebers verstanden werden.

Mit dem PDSG wurden insgesamt wichtige Konkretisierungen zum Konzept der Telematikinfrastruktur, ihrem Betrieb und ihren Zugriffsberechtigungen vorgenommen. Zum einen wurde durch die Einführung des § 343 in das SGB V „Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)“, die Rechtsgrundlage für das eigentliche Herzstück der Telematikinfrastruktur gelegt.

Dort heißt es im ersten Absatz:

„(1) Die Krankenkassen sind verpflichtet, jedem Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 auf Antrag und mit Einwilligung des Versicherten eine nach § 325 Absatz 1 von der Gesellschaft für Telematik zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen, die jeweils rechtzeitig den Anforderungen gemäß Absatz 2 entspricht.“ 2

Zum anderen konkretisiert das Gesetz mit dem § 340 (PDSG)3 die Verantwortlichkeit für die Entwicklung und den Aufbau eines Prüf- und Vergabeverfahrens für die Ausgabe von elektronischen Heilberufe-und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der Gesundheitsfachberufe:

„§ 340 Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (1). Die Länder bestimmen 1. die Stellen, die für die Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise und elektronischer Berufsausweise zuständig sind, und … die Stellen, die bestätigen, dass eine Person … befugt ist, … einen … Berufe im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszuüben …“ 4

Damit wurde ein zentrales Problem der Anbindung von Gesundheitsfachberufen an die Telematikinfrastruktur adressiert. Denn auf Basis des aktuellen technischen und organisatorischen Aufbaus der Telematikinfrastruktur ist der Besitz eines elektronischen Heilberufeausweises die Voraussetzung für den Zugriff auf die TI und Ihre Anwendungen. Die Vergabe der eHBA`s für Gesundheitsfachberufe bedarf allerdings eines administrativen Unterbaus, der erst noch geschaffen werden muss. Mit dem PDSG hat die Bundesregierung klar gemacht, dass hierfür die Bundesländer zuständig sind. Die Bundesländer sind bereits seit längerer Zeit zu diesem Thema im Gespräch und haben nach Inkrafttreten des PDSG die zielorientierte Abstimmung hierzu konkretisiert. Nach jetzigem Stand hat das Land NRW federführend die Koordination übernommen. Das erscheint aus einer außenstehenden Perspektive zunächst sehr sinnvoll, denn in NRW existieren schon seit Jahren Ansätze, die sich um den Aufbau des „elektronischen Gesundheitsberuferegisters“ (eGBR) drehen, an welche hier nun angeknüpft wurde.

Um dieses Ziel erfolgreich umzusetzen fokussiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalens drei Teilziele:

1. Den Abschluss eines Staatsvertrages mit mindestens acht weiteren Bundesländern.

2. Die Entwicklung verwaltungsrechtlicher Grundlagen für den Aufbau und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters.

3. Die technische Entwicklung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters.

Grundsätzlich soll sich aus Sicht der Gesundheitsfachberufe, das Antragsverfahren wie in Abb. 2c skizziert darstellen5.

1. Der Leistungserbringer initiiert über eine Plattform selbst den eigenen Antrag auf Aufnahme in das elektronische Gesundheitsberuferegister.

2. Über die Antragsplattform werden die Angaben zur beruflichen Qualifikation des Antragsstellers einer „bestätigenden Stelle“6 zugeordnet, welche die Eingaben des Antragstellers verifiziert bzw. falsifiziert. Im Verifikationsfall erfolgt eine Aufnahme in das elektronische Gesundheitsberuferegister.

3. Nach Aufnahme des Antragstellers in das Register wird der Antragsteller über die Antragsplattform informiert, so dass der Antragsteller über die Antragsplattform bei einem Vertrauens-Dienstanbieter (VDA) die Produktion eines elektronischen Heilberufeausweises beantragen kann.

4. Nach Produktion des eHBA stellt der jeweilige VDA den Ausweis dem Antragsteller auf einem sicheren Weg zu.

Im Hinblick auf die Umsetzung dieser Planungen zeigt sich, dass neben der Institutionalisierung des hier beschriebenen Prozesses auch noch erhebliche verwaltungstechnische Vorbereitungen erforderlich sind. Die Einführung einer neuen Aufgabe in die kommunale öffentliche Verwaltung ist kein trivialer Vorgang, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ganz klar ist, in welchem Zeitfenster das Gesamtkonzept vollumfänglich umgesetzt und das eGBR betriebsbereit sein wird. Nach Einschätzungen der handelnden Akteure wird in NRW aktuell davon ausgegangen, dass die Architektur bis zum Sommer 2021 bereitstehen soll und dann zeitnah auch der Betrieb aufgenommen werden kann. In diesem Fall könnte der gesetzliche Zeitplan zur Einbindung der ersten gesundheitsfachberuflichen Leistungserbringer in die Telematikinfrastruktur funktionieren.

Eine zweite zentrale Hürde für die effiziente Einbindung der Gesundheitsfachberufe in die Prozesse der Telematikinfrastruktur, neben der Authentifizierungsfrage, ist nach wie vor die passende technische Zugriffstechnologie. Wie bereits erwähnt, arbeitet ein Großteil der gesundheitsfachberuflichen Leistungserbringer nicht in einer Praxis, sondern im häuslichen Umfeld des Patienten. Das gilt besonders für die freiberuflichen GeburtshelferInnen (Hebammen) und die ambulanten Pflegekräfte. Aktuell existiert noch keine, durch das Bundesamt für Informationstechnik (BSI) zertifizierte, mobile Zugriffstechnologie. Es existieren bis dato lediglich Überlegungen und Forschungen in diese Richtung. In Anbetracht der gesetzlichen Zeitfenster für die Anbindung der Gesundheitsfachberufe könnte hier die Zeiterfordernis für die Zulassung durch das BSI zum Flaschenhals des rechtzeitigen Rollouts der TI im Feld der Gesundheitsfachberufe werden. Dieser Aspekt wird auch im nächsten Jahr genau zu beobachten sein.

Die Abbildungen 2d und 2e zeigen exemplarisch die jüngste Generation der aktuell zugelassenen Hardware. Abb. 2d zeigt ein Gerät des Typs „Einboxkonnektor (EBK)“, wie er üblicherweise im Praxisbetrieb zum Einsatz kommt. Die Abb. 2e zeigt ein Gerät des Bautyps „Rechenzentrumskonnektor (RZK)“. Beide Bautypen sind für den Einsatz in den meisten gesundheitsfachberuflichen Praxisfeldern nicht wirklich geeignet, weil sie nicht für eine mobile Nutzung ausgerichtet sind.

Die Telematikinfrastruktur verspricht vor allem durch die verbesserte ad hoc Verfügbarkeit von relevanten Patientendaten einen echten Mehrwert für Patienten und Leistungserbringer. Beispiel: die Veränderung der Medikation eines ambulanten Pflegepatienten stellt regelmäßig eine Herausforderung für den ambulanten Pflegedienst dar. Insofern scheint die Verfügbarkeit eines stets aktuellen elektronischen Medikationsplans, wie er als Anwendung der Telematikinfrastruktur verfügbar sein soll, eine echte Verbesserung für die ambulante Pflegepraxis dar. Ein anderes Beispiel lässt sich aus der Praxis der freiberuflichen Hebammen herausarbeiten. Die freiberufliche Hebamme ist im Rahmen einer Entbindung ohne Hinzuziehung eines Arztes berechtigt, der werdenden Mutter ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zu verabreichen. Für den behandelnden Gynäkologen ist die Information über die Verabreichung eines Arzneimittels an seine Patientin ebenfalls relevant. Das Konzept der Telematikinfrastruktur umfasst aus genau diesem Grund auch schon seit der ersten Stunde die Bereitstellung eines elektronischen Medikationsplans. Damit diese Anwendung im Sinne der Idee funktioniert, muss mit der technischen Umsetzung aber auch ein ausgewogenes Zugriffsrechtekonzept umgesetzt werden. Es liegt auf der Hand, dass der maximale Nutzen für Patienten und Leistungserbringer mit der Ausgestaltung des „feingranularen Zugriffsrechtekonzepts“ steht und fällt. Auf dieser regulativen Ebene kann die optimale Verzahnung der unterschiedlichen Leistungsansätze am Patienten abgebildet werden. Neben diesen, für die Telematikinfrastruktur relevanten Aspekten des PDSG, wurden mit dieser Norm weitere Digitalisierungsthemen auf den Weg gebracht.

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Ograniczenie wiekowe:
0+
Data wydania na Litres:
22 grudnia 2023
Objętość:
138 str. 98 ilustracji
ISBN:
9783874684538
Właściciel praw:
Автор
Format pobierania:

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