Czytaj książkę: «Arbeitsplatz Tagesschule (E-Book)»

Publiziert mit der Unterstützung der Pädagogischen Hochschule Bern und der Stiftung Mercator Schweiz.

Regula Windlinger, Laura Züger
Arbeitsplatz Tagesschule
Zur Situation in Einrichtungen der schulergänzenden Bildung und Betreuung
ISBN Print: 978-3-0355-1628-9
ISBN E-Book: 978-3-0355-1629-6
1. Auflage 2020
Alle Rechte vorbehalten
© 2020 hep Verlag AG, Bern
hep-verlag.com
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1 Einleitung 1.1 Was sind Einrichtungen der schulergänzenden Bildung und Betreuung? 1.2 Wie haben sich die Einrichtungen der SEBB entwickelt? 1.3 Weshalb ist es wichtig, die Arbeitsbedingungen zu untersuchen? 1.4 Inhalt und Leseanleitung
2 Rahmenbedingungen der schulergänzenden Bildung und Betreuung in den drei Kantonen 2.1 Ziele der schulergänzenden Bildung und Betreuung 2.2 Leitung der Einrichtungen 2.3 Personal 2.4 Betreuungsschlüssel 2.5 Gruppengrösse 2.6 Räumlichkeiten und Standort 2.7 Angebot und Öffnungszeiten 2.8 Verpflegung 2.9 Qualität und Konzepte 2.10 Finanzierung 2.11 Vernetzung und multiprofessionelle Kooperation 2.12 Fazit Zusammenfassung
3 Arbeit und Gesundheit 3.1 Ressourcen und der motivationale Prozess 3.2 Belastungen und der gesundheitsbeeinträchtigende Prozess 3.3 Zusammenwirken von Ressourcen und Belastungen 3.4 Arbeit und Gesundheit in der schulergänzenden Bildung und Betreuung 3.5 Woraus besteht die Arbeit der Mitarbeitenden in der SEBB? 3.6 Arbeit und Gesundheit in der SEBB: Stand der Forschung Zusammenfassung
4 Das Forschungsprojekt4.1 Ausgangslage4.2 Ziele und Fragestellungen4.3 Stichprobe und Rekrutierung4.4 Beschreibung der Stichprobe der ersten Erhebungswelle4.5 Vorgehen bei der Datenerhebung4.6 Entwicklung der Stichprobe über die drei Messzeitpunkte4.7 Vorgehen bei der AuswertungZusammenfassung
5 Die Einrichtungen der schulergänzenden Bildung und Betreuung in den Kantonen Aargau, Bern und Solothurn 5.1 Art der Angebote 5.2 Angebotene Leistungen 5.3 Seit wann bestehen die Einrichtungen? 5.4 Standorte 5.5 Öffnungszeiten 5.6 Kinder in der Betreuung 5.7 Mit welchem Betreuungsschlüssel arbeiten die Einrichtungen? 5.8 Zusammensetzung des Personals 5.9 Personalfluktuation 5.10 Zusammenarbeit mit der Schule 5.11 Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen 5.12 Fazit Zusammenfassung
6 Das Personal in der schulergänzenden Bildung und Betreuung 6.1 Frauen und Männer in der SEBB 6.2 Altersstruktur 6.3 Bildungsabschluss 6.4 Berufsabschluss 6.5 Weiterbildung für die Leitungsfunktion 6.6 Berufserfahrung 6.7 Weitere Aufgaben neben der Anstellung in der SEBB 6.8 Fazit Zusammenfassung
7 Anstellungs- und Arbeitsbedingungen 7.1 Arbeitsvertrag 7.2 Anstellungspensum 7.3 Veränderungen der Anstellungsbedingungen 7.4 Einschätzungen verschiedener Rahmenbedingungen und Merkmale der Arbeit 7.5 Fazit Zusammenfassung
8 Organisation und Führung8.1 Was ist eine Organisation?8.2 Was heisst Führung und was beinhaltet sie?8.3 Was sind die Aufgaben von und Anforderungen an Leitungen von Einrichtungen der SEBB?8.4 Trägerschaft und Aufgabenverteilung8.5 Leitungsmodelle8.6 Personalführung8.7 Konzepte in den Einrichtungen der SEBB8.8 Wie schätzen die Mitarbeitenden die Führung ein?8.9 Ausbildung der Leitungen8.10 Wie schätzen die Mitarbeitenden ihre Partizipationsmöglichkeiten ein?8.11 FazitZusammenfassung
9 Belastungen und Ressourcen in der Arbeit 9.1 Belastungen 9.2 Ressourcen 9.3 Fazit Zusammenfassung
10 Beanspruchungserleben und Motivation 10.1 Beanspruchungserleben 10.2 Motivation 10.3 Fazit Zusammenfassung
11 Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit 11.1 Gesundheit und Arbeitsfähigkeit 11.2 Einstellungen zur Arbeit 11.3 Fazit Zusammenfassung
12 Arbeit und Gesundheit in der schulergänzenden Bildung und Betreuung – Ein Überblick über die Zusammenhänge 12.1 Überblick über die querschnittlichen Zusammenhänge 12.2 Längsschnittliche Zusammenhänge 12.3 Fazit Zusammenfassung
13 Das Schönste und das Schwierigste an der Arbeit in der schulergänzenden Bildung und Betreuung13.1 Motivierende und frustrierende Aspekte der Arbeit13.2 Vorgehen bei der Auswertung13.3 Vergleich der Kontext- und Kontentfaktoren13.4 Die vier wichtigsten Kategorien im Fokus13.5 Mitarbeitende kommen zu Wort: Darstellung und Beschreibung konkreter Aussagen13.6 Leitungspersonen kommen zu Wort: Darstellung und Beschreibung konkreter Aussagen13.7 FazitZusammenfassung
14 Was möchten Mitarbeitende und Leitungspersonen verändern? 14.1 Veränderungswünsche für verschiedene Bereiche der Arbeit 14.2 Fazit Zusammenfassung
15 Schlussbetrachtungen und Ausblick 15.1 Handlungsfelder 15.2 Ausblick
16 Dank
17 Glossar
18 Abbildungsverzeichnis
19 Tabellenverzeichnis
20 Literaturverzeichnis
BuchempfehlungenZwischen Schul- und FreizeitpädagogikArbeiten in der TagesschuleSchulsozialarbeit in der Schweiz
Vorwort
Mein ganzes Berufsleben wurde vom Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf überschattet … Als junge Frau erfuhr ich von einem älteren Vorstandsmitglied meiner Frauenzentrale, dass das kein Thema sei, sie hätte schliesslich auch zwischen Beruf und Familie wählen müssen! Es sei nur normal, dass auch junge Frauen eine Wahl treffen müssten …
30 Jahre hat es gedauert, bis das Dogma der Unvereinbarkeit dem Ziel der Vereinbarkeit gewichen ist.
Zu viele Mütter verzichteten auf die Option Beruf, viele unter Inkaufnahme empfindlicher finanzieller Nachteile, manche aus Bequemlichkeit und einige, weil sie sich als Vollzeit-Mütter definierten.
Dass dabei das Kindesinteresse – von Ausnahmen abgesehen – kaum gewahrt wurde, schien nicht der Rede wert.
Was, bitte schön, ist an der Tatsache sozial, wenn manche Mütter zu Hause mit einem warmen Mittagessen aufwarten, während sich Schlüsselkinder mit halbwegs aufgetauter Tiefkühlkost zufriedengeben müssen?
Einige Kinder haben in einer zweistündigen Mittagpause einen Weg von einer Stunde hinter sich zu bringen, nicht immer vom Verkehr geschützt, andere sind in fünf Minuten zuhause, finden noch Zeit für ein Nickerchen oder ihr Lieblingsspiel. Gerecht?
Allen Kindern falle es, so ist von der Seite der Lehrpersonen zu hören, schwer, sich nach der auswärtigen Mittagspause wieder in den Schulbetrieb einzufinden. Für viele Lehrerinnen und Lehrer ein unnötiger Zeit- und Kraftverschleiss.
Der Mittagstisch bietet mancher Lehrperson die Gelegenheit, in privaten Gesprächen das Vertrauen zu den Schülern zu vertiefen und solchermassen heiklen Themen wie etwa den «Daheimnissen» (Geheimnisse in der Familie), Mobbing und anderem Schülerstress auf die Spur zu kommen.
Und die nachschulische Betreuung ermöglicht es der Lehrerschaft, sich auf individuelle Lerndefizite ihrer Schülerinnen und Schüler zu konzentrieren; sie erhöht damit die Chancengleichheit auf der Bildungsebene.
Die Tagesschule garantiert fast jeder Familie sich finanziell mithilfe des Frauenlohns über Wasser halten zu können.
Kurzum: Die Tagesschule, die schulergänzende Bildung und Betreuung, ist zweifellos die sozialste, die gerechteste und die bildungsfreundlichste Form der Schule.
Wer das erkannt hat, wird sich dafür einsetzen müssen, dass die Struktur und damit das Gelingen der Tagesschule garantiert wird. Und da scheint es mir selbstverständlich zu sein, dass die Arbeitsbedingungen der Schülerbetreuung optimiert werden müssen, sodass diese zum Gelingen des Projekts Ganztagesschule beitragen wird.
Nach 30 Jahren Ringen um Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden wir es wohl noch schaffen, die Arbeitsmodalitäten des dafür notwendigen Personals richtig hinzukriegen, nicht wahr?
Dieses Buch schafft dafür eine Grundlage, indem es die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen des Personals darstellt und Handlungsfelder identifiziert für die weitere Entwicklung.
Dr. Ellen Ringier, Präsidentin Stiftung Elternsein und Herausgeberin von «Das Schweizer Elternmagazin Fritz+Fränzi»
Februar 2020
1 Einleitung
Dieses Buch ist aus einem Forschungsprojekt der Pädagogischen Hochschule Bern (PHBern) entstanden. Wir haben den prägnanten Projekttitel «Arbeitsplatz Tagesschule» auch für dieses Buch übernommen. Da der Begriff «Tagesschule» in der Deutschschweiz zwar oft für die schulergänzende Betreuung insgesamt verwendet wird, aber gleichzeitig auch die entsprechenden Einrichtungen im Kanton Bern bezeichnet, verwenden wir im Buch den Begriff «Einrichtungen der schulergänzenden Bildung und Betreuung».
1.1 Was sind Einrichtungen der schulergänzenden Bildung und Betreuung?
Die institutionelle schulergänzende Bildung und Betreuung (SEBB) beinhaltet die formelle und regelmässige Betreuung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen ausserhalb der obligatorischen Schulstunden in privaten oder öffentlichen Einrichtungen und hebt deren Bildungsanspruch hervor (vgl. EDK & SODK, 2018; Schüpbach, 2010). Die Vielfalt der Angebote im Bereich SEBB ist in der Schweiz gross und spiegelt sich in den lokal unterschiedlichen Begriffen wider. Es gibt diesbezüglich keine einheitlichen Bezeichnungen für die Angebote. Schüpbach (2010) unterscheidet Einrichtungen, in welchen Unterricht und Angebote ausserhalb des Unterrichts in eine ganztägige Struktur integriert sind («gebundene Tagesschule») von Einrichtungen, welche neben dem obligatorischen Schulunterricht verschiedene ergänzende Angebote anbieten (z.B. Mittagstisch, Hausaufgabenhilfe), die freiwillig wählbar sind («modulare Tagesstruktur»). In der Schweiz sind bis anhin Einrichtungen in Form von modularen Tagesstrukturen am häufigsten (vgl. Windlinger, 2016).
Da wir die Kantone Aargau, Bern und Solothurn untersucht haben, verwenden wir die kantonalen Begriffe, nämlich Tagesschulen und Tagesstätten (Tagis) für den Kanton Bern, Mittagstische und Tagesstrukturen für die Kantone Aargau und Solothurn. All diese Einrichtungen werden mit dem Oberbegriff «Einrichtungen der schulergänzenden Bildung und Betreuung» (SEBB) bezeichnet.
1.2 Wie haben sich die Einrichtungen der SEBB entwickelt?
Angebote im Bereich der schulergänzenden Bildung und Betreuung haben in den letzten Jahren in der Schweiz stark zugenommen und werden weiter ausgebaut. Lange Zeit bewegte sich jedoch in der ausserfamiliären Kinderbetreuung wenig, weil «der rasche Wirtschaftsaufschwung der Nachkriegsjahrzehnte – in einem vom II. Weltkrieg nicht zerstörten Land […] dazu bei[trug], dass es sich in der Schweiz mehr junge Familien wirtschaftlich leisten konnten, die Mutter vollamtlich auf Haushaltsaufgaben und Kinderbetreuung zu verpflichten» (Bundesrat, 2017, S. 20). Deshalb sind in der Schweiz traditionelle Haushaltsstrukturen und Familienformen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern häufig (Bundesrat, 2017, S. 7).
Neue gesellschaftliche Entwicklungen und der familiale Wandel haben dazu geführt, dass mehr schulergänzende Bildung und Betreuung gefordert wurde und wird. An die SEBB werden entsprechend unterschiedliche wirtschaftliche, politische, pädagogische und gesellschaftliche Ansprüche und Erwartungen gestellt: Sie soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen und Frauen vermehrt in die Erwerbsarbeit einbinden, was zudem dem prognostizierten Fachkräftemangel entgegenwirken soll (Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung [WBF], o.J.; Forrer Kasteel & Shenton-Bärlocher, 2008). Schulergänzende Bildung und Betreuung soll ausserdem die Bildungschancen benachteiligter Kinder verbessern (Schüpbach, 2018b). Zudem hat die SEBB auch einen ökonomischen Vorteil, weil erwerbstätige Eltern mehr Einkommenssteuern bezahlen und weniger oft auf Sozialhilfebeiträge angewiesen sind (Guerra Lig-Long & Dietiker, 2011).
Verschiedene Interessengruppen unterstützen also den Ausbau der schulergänzenden Bildung und Betreuung mit unterschiedlichen Begründungen. Themen wie die Personalstruktur, die Arbeitsbedingungen und Fragen der Qualität stehen dabei aber oft nicht im Vordergrund (vpod, 2012) oder sind schwierig zu bearbeiten, da verlässliche Daten dazu fehlen.
1.3 Weshalb ist es wichtig, die Arbeitsbedingungen zu untersuchen?
Diverse Studien haben gezeigt, dass die Qualität von schulergänzender Bildung und Betreuung auch von den Mitarbeitenden der Einrichtungen und deren Qualifikation abhängt. Die Qualität der Einrichtungen der SEBB hat wiederum einen Zusammenhang mit dem Lernerfolg der Kinder und Jugendlichen (Schüpbach, 2016; Schüpbach, Allmen, Frei & Nieuwenboom, 2017). Zudem haben Studien aus dem Schulbereich gezeigt, dass das Wohlbefinden von Lehrpersonen einen positiven Effekt auf das Lernen der Schülerinnen und Schüler hat (vgl. z.B. Arens & Morin, 2016). Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, die Arbeitsbedingungen des Personals in Einrichtungen der SEBB zu untersuchen. Dies ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil die Angebote in der Schweiz im Moment ausgebaut werden. Eine Wissensbasis soll der Weiterentwicklung, insbesondere der Qualitätsentwicklung dieser Angebote dienen.
1.4 Inhalt und Leseanleitung
In diesem Buch werden die Entwicklungen und die Rahmenbedingungen der Einrichtungen der SEBB in den drei untersuchten Kantonen Aargau, Bern und Solothurn dargestellt (Kapitel 2). Darauf folgen aktuelle Erkenntnisse aus der Forschung zum Thema Arbeit und Gesundheit (Kapitel 3). An diese zwei Grundlagenkapitel schliesst in Kapitel 4 die Beschreibung unseres Forschungsprojekts «Arbeitsplatz Tagesschule» an. In Kapitel 5 bis Kapitel 14 stellen wir die Forschungsergebnisse dar. Dabei beruhen die Kapitel 5 bis 12 auf quantitativen Auswertungen (statistische Analysen) und Kapitel 13 und 14 auf qualitativen Auswertungen (Analyse und Kategorisierung von Antworten auf offene Fragen). Jedes Kapitel beinhaltet eine Facette des Forschungsprojekts und kann als in sich geschlossen und für sich verständliche Einheit gelesen werden. Zum Abschluss bietet das Kapitel 15 eine Schlussbetrachtung und Hinweise zu Handlungsfeldern. Am Ende jedes Kapitels wird das Wichtigste in kurzer Form zusammengefasst. Fachbegriffe und Abkürzungen werden im Glossar ab Seite 222 erklärt.
2 Rahmenbedingungen der schulergänzenden Bildung und Betreuung in den drei Kantonen
Die schulergänzende Bildung und Betreuung ist Teil der Bildungslandschaft in den drei Kantonen Aargau, Bern und Solothurn. Sie ist regelmässig ein Politikum, weil sie sich in einem Gebilde voller Gesetze, Richtlinien und Forderungen bewegt. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den drei Kantonen. Als Erstes werden allgemeine Gesetze und Verordnungen beschrieben, die für sie gelten – beginnend mit Gesetzen auf internationaler Ebene. Es folgen Gesetze auf nationaler, interkantonaler sowie kantonaler Ebene. Schliesslich beleuchten wir die Vorgaben der drei untersuchten Kantone Aargau, Bern und Solothurn bezüglich konkreter Aspekte. Dabei ziehen wir Richtlinien und Empfehlungen verschiedener Verbände hinzu, die sich für Einrichtungen der SEBB einsetzen.
Die Regulierung wie auch die Forderungen nach Einrichtungen der SEBB in der Schweiz sind vielfältig und basieren auf verschiedensten Gesetzen und Empfehlungen. So ist die Kinderbetreuung in der übergreifenden UN-Kinderrechtskonvention (1989) festgehalten, welche die Schweiz 1997 ratifizierte:
Zur Gewährleistung und Förderung der in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte unterstützen die Vertragsstaaten die Eltern und den Vormund in angemessener Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, das Kind zu erziehen, und sorgen für den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für die Betreuung von Kindern. (Art. 18 Abs. 2)
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Massnahmen, um sicherzustellen, dass Kinder berufstätiger Eltern das Recht haben, die für sie in Betracht kommenden Kinderbetreuungsdienste und -einrichtungen zu nutzen. (Art. 18 Abs. 3)
Auf Bundesebene ist für die Kinderbetreuung insbesondere die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO, 1977) massgebend. Sie regelt unter anderem die Bewilligungspflicht und -voraussetzungen sowie die Aufsicht bei Neueröffnungen von Kindertagesstätten und Einrichtungen der SEBB. Darin sind sehr allgemeine Voraussetzungen aufgeführt, beispielsweise zur Wohnhygiene und zum Brandschutz, aber auch zur Qualität im Sinne einer entwicklungsförderlichen Betreuung und angemessenen personellen Ausstattung. Für den Vollzug sind die Kantone verantwortlich, wobei die meisten Kantone ergänzende kantonale Rechtsgrundlagen geschaffen haben.
Es bestehen weitere Vorschriften und Gesetze, die bei der Eröffnung einer Einrichtung der SEBB zur Anwendung kommen. Sie betreffen zum Beispiel Unfallverhütung, Lebensmittelsicherheit oder baupolizeiliche Anforderungen, die darüber hinaus grundsätzlich für Unternehmen oder Gebäude gelten.
Der Bundesrat (2017) benennt den Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung im Familienbericht von 2017 als eine Option für das Handlungsfeld «Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit». Damit wurde der Handlungsbedarf nach mehr Betreuungsplätzen auf Bundesebene erkannt. Konkrete Unterstützung bietet der Bund mit der Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHV, 2018). Dabei handelt es sich um ein Impulsprogramm, das neuen Betreuungseinrichtungen in den ersten zwei oder drei Betriebsjahren eine Finanzhilfe gewährt. In der Verlängerung der Verordnung bis 2023 sind zudem Finanzhilfen für die Erhöhung von Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung (an die Erziehungsberechtigten oder an die Einrichtungen) sowie Finanzhilfen für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern enthalten.
Schulergänzende Einrichtungen werden zudem auf interkantonaler Ebene gefordert. So steht im HarmoS-Konkordat (2007) Folgendes:
Es besteht ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler ausserhalb der Unterrichtszeit (Tagesstrukturen). Die Nutzung dieses Angebots ist fakultativ und für die Erziehungsberechtigten grundsätzlich kostenpflichtig (Art. 11 Abs. 2).
Das HarmoS-Konkordat ist seit 2009 in Kraft und wurde seither von 15 Kantonen unterzeichnet. Dazu gehören die Kantone Bern und Solothurn, nicht aber der Kanton Aargau.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) regeln in einer gemeinsamen Erklärung die Federführung für die interkantonale Koordination der familienergänzenden Betreuung (EDK & SODK, 2018). Bei Kindern im Schulalter ist demnach die EDK verantwortlich. Zudem erklären sie das Kindeswohl als Ausgangspunkt aller Ziele und Massnahmen in Bezug auf die schulergänzende Betreuung. Die schulergänzende Betreuung soll die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie ermöglichen und damit der Existenzsicherung von Familien dienen. Sie soll Familienarmut bekämpfen und mithelfen, die Zielsetzung der Fachkräfteinitiative (WBF, o.J.) zu erreichen.
Schliesslich kommt der Bundesrat beim Vergleich der Familienpolitik auf nationaler und kantonaler Ebene zum Schluss, dass «im Handlungsfeld Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit […] die Einschätzung von Bund und Kantonen zu den Herausforderungen ebenfalls nicht weit auseinander [liegt]. Unbestritten ist der weitere Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung» (Bundesrat, 2017, S. 38).
Die Gesetzesgrundlagen der Kantone sind diesbezüglich sehr unterschiedlich, was auch für die im Forschungsprojekt untersuchten Kantone Aargau, Bern und Solothurn gilt. Der Kanton Aargau regelt nur wenig kantonal, er verpflichtet jedoch mit dem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung KiBeG von 2016 die Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot sicherzustellen. Zudem muss sich die Wohngemeinde finanziell an den Betreuungskosten beteiligen, unabhängig vom Betreuungsort und abhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten. Das Gesetz kam als Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative zustande, die sich weit mehr kantonale Regelungen gewünscht hätte (Regierungsrat Kanton Aargau, 2014). Zuständig für die schulergänzende Bildung und Betreuung ist im Kanton Aargau das Departement Gesundheit und Soziales (Organisationseinheit Gesellschaft – Fachstelle Alter und Familie). Den Gemeinden wird ein grösstmöglicher Handlungsspielraum eingeräumt, sie müssen eigene Qualitätsstandards festlegen (Regierungsrat Kanton Aargau, 2019).
Im Kanton Bern bestehen verschiedene, teils ausführliche Gesetzesgrundlagen. Sowohl in der Verfassung des Kantons Bern (1993) als auch im Volksschulgesetz (VSG, 1992) sind Grundsätze und Angebote grob geregelt. Hervorzuheben ist hierbei, dass im Volksschulgesetz das Tagesschulangebot als Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Volksschule verstanden wird. Zudem gibt es im Kanton Bern seit 2008 eine Tagesschulverordnung, die detailliert das Angebot regelt (TSV, 2008). Wie auch im Kanton Aargau (Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, 2016) gibt es im Kanton Bern einen Leitfaden zur Einführung und Umsetzung (Erziehungsdirektion des Kantons Bern [ERZ], 2009). Für die Fragen rund um die schulergänzende Kinderbetreuung ist im Kanton Bern die Erziehungsdirektion (Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung) zuständig. Eine Ausnahme bilden hierbei die «Tagis» (Tagesstätten) sowie private Einrichtungen der SEBB. Sie unterliegen dem Kantonalen Jugendamt und dessen Richtlinien für die Bewilligung privater Kindertagesstätten sowie der Kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion (Kantonales Jugendamt Bern, 2017; ASIV, 2011). Da die institutionalisierte SEBB im Kanton Bern mehrheitlich von Tagesschulen angeboten wird, gehen wir im Folgenden nicht weiter auf die Richtlinien des Kantonalen Jugendamts ein.
Im Kanton Solothurn ist die Fachstelle Familie und Generationen zuständig für die SEBB sowie für die Aufsicht und Bewilligung von privatrechtlichen Einrichtungen. Die Fachstelle ist dem Amt für soziale Sicherheit (ASO) und somit dem Departement des Innern untergeordnet. Im Gegensatz zu den Kantonen Aargau und Bern besteht im Kanton Solothurn keine Pflicht für die Gemeinden, ein bedarfsgerechtes Angebot von Tagesstrukturen zu führen, vielmehr ist es eine Empfehlung zur Förderung der familienergänzenden Betreuungsangebote (SG, 2007, Art. 107). Änderungen diesbezüglich scheiterten bisher. Sowohl der parlamentarische Auftrag der Fraktion SP/Grüne zur «Schaffung von Tagesschulen» als auch die Volksinitiative «Familienfreundliche Tagesstrukturen in den Solothurner Gemeinden» der FDP wurden abgelehnt (Regierungsrat Kanton Solothurn, 2008; Staatskanzlei Kanton Solothurn, 2011). Im Kanton Solothurn ist eine Bewilligung für eine Einrichtung der SEBB vonseiten Kanton nur nötig, wenn das Angebot mindestens 20 Stunden pro Woche umfasst und mindestens 6 Kinder betreut werden (ASO, 2015). Dazu gibt es kantonale Richtlinien und ein Handbuch, welches jedoch lediglich Empfehlungscharakter hat. Weiter führt der Kanton Solothurn einen Praxisleitfaden, der die Gemeinden unterstützen soll, bedarfsgerechte Angebote aufzubauen. Schulergänzende Tagesstrukturen, welche die Schule selbst oder die Gemeinden führen, sind von der Bewilligungspflicht durch das ASO (2016) ausgenommen.
In allen drei Kantonen sind also die Kantone und Gemeinden für die Bewilligung, Aufsicht und Reglementierung von Einrichtungen der SEBB gemeinsam zuständig, wobei sich im Kanton Aargau die kantonalen Vorgaben darauf beschränken, die Verantwortung dafür an die Gemeinden zu übertragen.
Im Folgenden führen wir kantonale Gesetzesgrundlagen und Richtlinien jeweils in der Reihenfolge Aargau, Bern, Solothurn auf und ergänzen die verschiedenen Aspekte durch Empfehlungen von Verbänden.
2.1 Ziele der schulergänzenden Bildung und Betreuung
Der Kanton Aargau begründet die familienergänzende Kinderbetreuung mit der Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung. Zudem definiert er die Verbesserung der gesellschaftlichen, insbesondere der sprachlichen Integration und Chancengerechtigkeit der Kinder als Ziele (KiBeG, 2016). Ergänzt werden diese durch weitere mögliche Zielsetzungen, so die Förderung der Standortattraktivität, die Erhöhung des Wirkungsgrades der Bildungsinvestitionen und die Verminderung von Familienarmut. Die Gemeinden können diese bei der strategischen Ausarbeitung des Angebots berücksichtigen (Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, 2016).
Auch der Kanton Bern führt die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuungsaufgaben als Motiv auf. Zudem soll die schulergänzende Betreuung die Schule dabei unterstützen, den Bildungsauftrag (Erziehung und Förderung) zu erfüllen (VSG, 1992; Verfassung des Kantons Bern, 1993).
Der Kanton Solothurn beleuchtet die Gründe einer finanziellen Beteiligung von Gemeinden an familienergänzenden Betreuungsangeboten mit der sozialpolitischen Verantwortung, der gesellschaftlichen und sprachlichen Integration von fremdsprachigen Kindern, mit der Chancengerechtigkeit, der Befreiung aus der Familienarmut, der Attraktivitätssteigerung des Wohnortes, der steuerlichen Gewinne, der Arbeitgebendenattraktivität, der wirtschaftlichen Standortattraktivität und den qualifizierten Mitarbeitenden, die auf dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben (ASO, o.J.).
Kibesuisse, der Verband Kinderbetreuung Schweiz, merkt an, dass Einrichtungen der schulergänzenden Bildung und Betreuung ein pädagogisches Angebot für Kinder in Ergänzung zum Unterricht darstellen, dabei werden «die individuellen Entwicklungsschritte der Kinder […] anregungsreich und entwicklungsfördernd unterstützt. Somit liegt den Tagesstrukturen als non-formales Bildungsangebot ein sozialer und präventiver Charakter zugrunde, der sich an die von der UNICEF definierten Kinderrechte anlehnt» (Kibesuisse, 2017, S. 3–4).
2.2 Leitung der Einrichtungen
Der Kanton Aargau macht zu den Anforderungen an Leitungspersonen keine Angaben, sondern delegiert dies an die Gemeinden. Der Kanton Bern setzt für eine Leitungsperson einer Tageschule eine abgeschlossene (sozial-)pädagogische Ausbildung voraus (TSV, Art. 3, 2008). Der Kanton Solothurn ergänzt dies in seinen kantonalen Richtlinien zusätzlich mit einer persönlichen Eignung und Führungserfahrung oder der Bereitschaft, innert drei Jahren eine angemessene Führungsausbildung abzuschliessen (ASO, 2016).
Kibesuisse (2018a) empfiehlt eine tertiäre pädagogische Ausbildung für Leitungspersonen und eine Führungsausbildung oder -weiterbildung. Die Verbände Kibesuisse sowie Bildung und Betreuung empfehlen zudem, dass Leitungsaufgaben von den Betreuungsarbeiten getrennt werden und angemessen Zeit in Form von Stellenprozenten zur Verfügung gestellt wird. Im besten Fall entsprechen die Anstellungsbedingungen der Leitung der Einrichtung der SEBB derjenigen einer Schulleitung (Bildung und Betreuung, 2010; Kibesuisse, 2017). Die Schweizerische Gesundheitsstiftung Radix betont zudem, dass die Leitungsfunktion neben den erwähnten Punkten auch «Vertrauen von allen Beteiligten, Einfühlungsvermögen, Freude, Wertschätzung und Engagement für eine gute Atmosphäre» und die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen beinhaltet (Conrad Zschaber, Jost, Weidmann, Bender & Rytz, 2018, S. 9). Die Fachstelle Kinder&Familien (2017) empfiehlt, dass die betriebliche Leitung über eine betriebswirtschaftliche Führungsweiterbildung verfügt.
2.3 Personal
Im Kanton Aargau gibt es keine Vorgaben zum Personal in Einrichtungen der SEBB. Allerdings wird von den Gemeinden erwartet, dass sie gemeindeintern Qualitätsstandards erarbeiten (Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, 2016, S. 21). Viele Gemeinden haben die Qualitätsstandards der Fachstelle Kinder&Familien übernommen (Fachstelle Kinder&Familien, pers. Kommunikation, Juni 2019).
Die Tagesschulverordnung des Kantons Bern schreibt einen Anteil (sozial-)pädagogisch ausgebildetes Personal von mindestens 50 Prozent vor, eine Ausnahme macht sie für Tagesschulen mit tiefen pädagogischen Ansprüchen (TSV, 2008). Es gibt Merkblätter der Erziehungsdirektion des Kantons Bern zu den Anstellungsbedingungen von Tagesschulmitarbeitenden, sowohl zu den Gehältern (ERZ, 2018a) als auch zu den Ausbildungen (ERZ, 2016). Die Anstellungsbehörde der Arbeitnehmenden in den Tagesschulen im Kanton Bern sind die Gemeinden, welche die Anstellungsbedingungen festlegen und die Personalauswahl treffen (ERZ, 2009).
Im Kanton Solothurn gilt derselbe Anteil an pädagogischem Personal wie im Kanton Bern. Zudem führt der Kanton Solothurn eine Liste mit Ausbildungen, die zu dem anerkannten Fachpersonal zählen (ASO, 2015). Der Kanton Solothurn empfiehlt den Einrichtungen ein Personalreglement. Es soll die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden sowie die Besoldung regeln (ASO, 2016). Weiter empfiehlt der Kanton Solothurn das Erstellen von Stellenbeschrieben.
Auch die Verbände gehen von einem Anteil von mindestens der Hälfte pädagogischem Fachpersonal aus (Bildung und Betreuung, 2010; Kibesuisse, 2017). Zudem heben die Autorinnen der Gesundheitsstiftung Radix (Conrad Zschaber et al., 2018) die Bedeutung von Personalentwicklung im Sinne von guten Aus- und Weiterbildungen hervor, die die Kompetenzen sichern und zur Motivation und Zufriedenheit des Personals beitragen sollen. Im Idealfall sind die Weiterbildungen mit der Schule und anderen Institutionen koordiniert (Bildung und Betreuung, 2010) und die Rahmenbedingungen in einem Weiterbildungsreglement festgehalten (Kibesuisse, 2018a).
Die Gewerkschaft vpod geht weiter und fordert ausschliesslich pädagogisch ausgebildetes Personal in Betreuungseinrichtungen. Sie empfiehlt zum Thema Personalentwicklung, dass alle Angestellten mindestens fünf Tage bezahlten Weiterbildungsurlaub pro Jahr beziehen können sollten (vpod, 2012).
Bezüglich der Anstellungsbedingungen des Personals empfiehlt vpod, dass 20 Prozent der Arbeitszeit als «mittelbare Arbeitszeit» veranschlagt werden soll. Damit sind kinderfreie Zeiten gemeint, die Vor- und Nachbereitung, Austausch im Team und mit der Schule, Elterngespräche, Supervision, Administration und Ähnliches beinhalten (ebd.). Um eine möglichst grosse Kontinuität beim Personal gewährleisten zu können, aber auch um die «anspruchsvolle Aufgabe mit grosser Verantwortung und einem sozialen und präventiven Charakter» professionell wahrzunehmen, sind faire und zeitgemässe Löhne und Anstellungsbedingungen notwendig (Kibesuisse, 2018a, S. 1). Deshalb fordert vpod (2012) eine Anstellung des Personals in schulergänzenden Einrichtungen über den Kanton oder die Gemeinden. Auch sollen die Löhne der Betreuungspersonen «in einem begründeten Verhältnis zu den Löhnen der Lehrpersonen stehen. Der formale Unterschied zwischen Lehrpersonen und tertiär ausgebildeten Betreuungspersonen sollte höchstens eine Stufe im Lohnsystem betragen» (ebd., S. 12). Der Verband Bildung und Betreuung (2010) unterstützt diese Forderung. Das Personal soll nach einem offiziellen Reglement des Kantons oder der Gemeinde angestellt werden oder die Arbeitsverträge sollen einem Gesamtarbeitsvertrag unterliegen. Der Verband Kibesuisse hat Lohnempfehlungen in einer Publikation festgehalten, wonach «erfolgreich absolvierte und anerkannte branchenspezifische Aus- und Weiterbildungen […] bei der Lohneinstufung zu berücksichtigen» sind (Kibesuisse, 2018a, S. 12).
2.4 Betreuungsschlüssel
Die Kantone Bern und Solothurn haben ähnliche Richtlinien bezüglich des Betreuungsschlüssels. Beide gehen von mindestens einer anerkannten Fachperson aus, die stets anwesend sein muss. Der Kanton Bern geht von mindestens einer Betreuungsperson pro zehn Schulkinder aus (TSV, Art. 5, 2008), der Kanton Solothurn von einer Betreuungsperson pro sieben Plätze, wobei sie eine Gewichtung der Plätze je nach Alter vornehmen. Bei Kindern ab der 3. Klasse ist im Kanton Solothurn ein Betreuungsschlüssel von mindestens 1:14 vorgesehen, bei jüngeren Kindern ist der Betreuungsschlüssel entsprechend tiefer, das heisst eine Betreuungsperson betreut weniger Kinder (ASO, 2015). Der Kanton Aargau macht keine Angaben zum Betreuungsschlüssel, da die Gemeinden diesen in ihren Qualitätsstandards selbst festlegen können.
Von Fachstellen werden verschiedene Betreuungsschlüssel empfohlen, ihnen liegen unterschiedliche Berechnungsschemata zugrunde. Als Minimalstandard empfiehlt Kibesuisse (2017) eine anerkannte Fachperson pro 14 Schulkinder, zusätzlich sollen Lernende oder Assistenzpersonal zur Verfügung stehen. Dasselbe empfiehlt die Fachstelle Kinder&Familien (2017), bei Kindergartenkindern soll sich der Betreuungsschlüssel auf 1:12 Kinder senken. Der Verband Bildung und Betreuung empfiehlt einen Durchschnitt von 7–8 Kindern pro erwachsene Person (Bildung und Betreuung, 2010). Zusätzliche Funktionen des Personals sollen im Stellenplan berücksichtigt werden, wozu Kibesuisse (2018a) Empfehlungen abgibt.
2.5 Gruppengrösse
Während der Betreuungsschlüssel das Verhältnis der Anzahl Betreuungspersonen zur Anzahl Schülerinnen und Schüler definiert, bezeichnet die Gruppengrösse die maximale Anzahl von Schülerinnen und Schülern pro Gruppe in der Einrichtung (unabhängig von der Anzahl Betreuungspersonen). Die Gemeinden im Kanton Aargau sollen die Gruppengrösse in den Qualitätsstandards selbst festlegen. Der Kanton Solothurn bezieht sich auf die Pflegekindverordnung des Bundes (PAVO, 1977). Der Kanton Bern macht dazu keine Angaben.
Aus pädagogischer Sicht empfiehlt der Verband Kibesuisse (2017) eine Gruppengrösse, die sich an der Innendifferenzierung, also am Alter der Kinder, an den Räumlichkeiten und auch am Ausbildungsstand des Betreuungspersonals orientiert.
2.6 Räumlichkeiten und Standort
Die Gemeinden im Kanton Aargau müssen die Mindestanforderungen an den Raum und den Standort in ihren Qualitätsstandards festlegen. Der Kanton Bern schreibt unter anderem einen geeigneten und bedarfsgerechten Standort und mindestens zwei Räume vor (TSV, Art. 6, 2008). Es besteht die Empfehlung, dass sich die Tagesschule möglichst nahe oder gar in der Schule selbst befindet, damit sie die Infrastruktur gemeinsam nutzen können. Zudem empfiehlt die Erziehungsdirektion einen Raumanteil von 4 m2 pro Kind und einen Raum für Gespräche und/oder für die Leitung. Auch sollen eine Turnhalle sowie ein Aussenraum zur Verfügung stehen, die durch die Kinder selbst erreichbar sind (ERZ, 2009). Der Kanton Solothurn empfiehlt, dass pro Kind mindestens 5 bis 6 m2 reine Spielfläche im Innenraum, verteilt auf mindestens zwei Räume, zur Verfügung stehen. Die Ausstattung soll altersgerecht sowie entwicklungsfördernd sein und die Bedürfnisse der Kinder nach Aktivität und Ruhe decken (ASO, 2015).
Die Verbände empfehlen, die Einrichtungen der SEBB möglichst in der Schulanlage anzusiedeln, ansonsten in kurzer Fussdistanz davon entfernt (K&F, 2017; Kibesuisse, 2017). Der Raumbedarf entspricht einer pädagogisch nutzbaren Fläche von 5 bis 6 m2 pro Kind (Bildung und Betreuung, 2010; K&F, 2017; Kibesuisse, 2017). Es sollen mindestens zwei Räume zur Verfügung stehen (Bildung und Betreuung, 2010). Die Ausstattung sollte der Köpergrösse der Kinder angepasst sein sowie sicher, zweckdienlich und pflegeleicht sein (ebd.; Kibesuisse, 2017). Die Fachstelle Kinder&Familien (2017) empfiehlt eine Ausgestaltung, die sich an den Faktoren Bewegung, Rückzugsorte und Nischen, kreatives Spiel, Erleben, Beobachten und Entdecken sowie Begegnung orientiert. Zudem sollen die Kinder an der Gestaltung der Räume beteiligt werden (Bildung und Betreuung, 2010). Für das Personal sollte ein Raum zur Verfügung stehen, der für Pausen, aber auch für Gespräche genutzt werden kann (ebd.).
2.7 Angebot und Öffnungszeiten
Der Kanton Aargau stützt sich bezüglich der Einrichtungstypen auf die Typologie des Bundesamts für Statistik BFS (2015), wobei für unser Forschungsprojekt die Typen modulare Tagesstrukturen für Schulkinder, gebundene Tagesstrukturen für Schulkinder und Tagesstrukturen für alle Altersstufen relevant sind (Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, 2016).
Im Kanton Bern werden Ferienbetreuungsangebote für Tagesschulen empfohlen: «Gemeinden können sich an der Idee orientieren, dass ihre Tagesschule immer geöffnet hat – auch während der Schulferien» (ERZ, 2018b, S. 5). Als Tagesschulangebote werden die Frühbetreuung, die Mittagsbetreuung mit Verpflegung, die Aufgabenbetreuung und die Nachmittagsbetreuung aufgelistet (ERZ, 2009). Ein Tagesschulangebot besteht je nach Bedarf aus einzelnen oder allen Modulen.
Der Kanton Solothurn hält fest, dass «je nach Bedarf […] die Angebote einzeln, modular oder als Gesamtheit angeboten» werden (ASO, 2016, S. 6). Als Angebote definiert der Kanton die Randstundenbetreuung, den Mittagstisch und die Tagesschule (gebundene Tagesstruktur).
Zudem soll während den Schulferien ein freiwilliges Betreuungsangebot bestehen. Der Verband Kibesuisse (2017) empfiehlt eine kontinuierliche Betreuung während den Schulferien. Als Mindestmass sollen Tagesstrukturen während neun Schulferienwochen Betreuung anbieten.
2.8 Verpflegung
Im Kanton Aargau beziehen sich die Richtlinien zur Verpflegung in den Einrichtungen der SEBB auf Empfehlungen von Verbänden oder auf die Qualitätsstandards der Gemeinden.
Die Anforderungen im Kanton Bern sind spezifischer und es fliessen pädagogische wie auch finanzielle Aspekte ein (TSV, Art. 7, 2008). So soll das Essen «in einer lustvollen Atmosphäre stattfinden. Aus rein wirtschaftlichen Überlegungen lohnen sich der Einbau einer Küche und die Anstellung einer Köchin oder eines Kochs nicht in jedem Fall. Aus pädagogischer Sicht ist ein eigener Koch oder eine eigene Köchin jedoch ein entscheidender Faktor für das positive Klima im Tagesschulangebot» (ERZ, 2009, S. 31).
Der Kanton Solothurn verweist auf das Qualitätslabel «Fourchette verte» für eine ausgewogene und kindgerechte Ernährung (ASO, 2016). Fourchette verte ist ein Qualitäts- und Gesundheitslabel für Restaurationsbetriebe, die ausgewogene Mahlzeiten nach der Schweizer Lebensmittelpyramide anbieten.
Die Schweizerische Gesundheitsstiftung Radix (Conrad Zschaber et al., 2018) empfiehlt eine abwechslungsreiche, ausgewogene und nachhaltige Ernährung. Kinder sollen sich selbst am Essen bedienen und im Idealfall sich an der Menüplanung sowie an der Essenszubereitung beteiligen (Bildung und Betreuung, 2010). Zudem hebt Kibesuisse (2017) für die gemeinsamen Mahlzeiten den sozialen Aspekt und das Erleben als Teil einer Gemeinschaft hervor. Auch sei eine Entwicklung von gemeinsamen Regeln und Ritualen wichtig, am besten unter Einbezug der Kinder. Das Essen soll dem «gesunden Geniessen» dienen und den Kindern soll dabei möglichst viel Selbstbestimmung eingeräumt werden. Es soll weder mit Belohnung oder Zwang verbunden werden (Bildung und Betreuung, 2010; Conrad Zschaber et al., 2018). Neben pädagogischen Aspekten thematisiert Kibesuisse (2018a) die Verpflegungsabzüge beim Personal. Ein Lohnabzug für Mahlzeiten soll nur dann gemacht werden, «wenn das Essen in einer Pause ausserhalb des Betreuungsauftrags eingenommen wird. Der Verband empfiehlt zudem, bei Lernenden und Mitarbeitenden im Praktikum in jedem Fall auf einen Abzug zu verzichten» (Kibesuisse, 2018a, S. 11).
2.9 Qualität und Konzepte
Der Kanton Aargau verpflichtet die Gemeinden, Qualitätsstandards für die Bewilligung und die Aufsicht der in ihrer Gemeinde vorhandenen oder geplanten Betreuungsangebote festzulegen. Dabei soll stets das Kindeswohl im Vordergrund stehen (KiBeG, 2016). Der Kanton Aargau verweist auf diverse bestehende und bewährte Instrumente der Qualitätssicherung und überlässt so den Gemeinden einen Gestaltungsspielraum (Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, 2016).
Der Kanton Bern regelt in der Tagesschulverordnung, dass mindestens ein schriftliches Betriebskonzept vorhanden sein muss, das aus einem organisatorischen und einem pädagogischen Teil bestehen soll (TSV, Art. 7, 2008). Im pädagogischen Teil sollen «beispielsweise Regeln zum Zusammenleben, zur Betreuung, Formen der Animation und Rituale» festgehalten werden (ERZ, 2009, S. 42). Ähnlich regelt dies der Kanton Solothurn, wobei «die organisatorischen, personellen, betrieblichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Institution sowie Betreuungs- und Erziehungsgrundsätze, nach denen die Kinder in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung gefördert werden sollen» enthalten sein sollen (ASO, 2015, S. 8). Das pädagogische Konzept soll mindestens folgende Themenbereiche enthalten: «Grundsätze zur Entwicklungsförderung, Aufnahmekriterien, Gestaltung des Alltages, Übertritte (Eingewöhnung, Austritt), Kinder in schwierigen Lebenssituationen, Elternarbeit, Grundsätze zur Körperpflege und Ernährung. Pädagogische Konzepte für schulergänzende Betreuungsangebote bilden zusätzlich den Umgang mit altersbezogenen spezifischen Themen wie Partizipation, Umgang mit Medien, Suchtprävention und Zusammenarbeit mit der Schule ab» (ASO, 2016, S. 16). Zudem wird ein Sicherheits- und Notfallkonzept, sowie Standards zur Prävention von Gewalt sowie grenzwahrende Verhaltensregeln und ein entsprechender Verhaltenskodex vorausgesetzt (ASO, 2015).
Die Gewerkschaft vpod (2012) fordert ein pädagogisches, nach Alter differenzierendes Konzept, welches von den Kantonen vorgegeben werden soll. Zudem soll die Tagesbetreuung als Bildungsaufgabe begriffen werden (ebd.) und im Idealfall soll es ein gemeinsames Konzept für Schule und Tagesschule geben (Bildung und Betreuung, 2010). Die Fachstelle Kinder&Familien (2017) empfiehlt, dass eine Tagesschule über Folgendes verfügt: Betriebskonzept, Betriebsreglement, Personal- und Besoldungsreglement, Social Media Guidelines, pädagogisches Konzept, Hygienekonzept, Notfallkonzept. Kibesuisse (2018c) hat einen Leitfaden zur Erstellung und Weiterentwicklung eines pädagogischen Konzeptes für schulergänzende Einrichtungen erstellt. Die Checklisten von Radix (Conrad Zschaber et al., 2018) erlauben eine Planung und Umsetzung von Qualitätsentwicklung an Mittagstischen. Sie betonen die Wichtigkeit des Einbezugs aller Beteiligten in den Prozess.
2.10 Finanzierung
Der Kanton Aargau legt im KiBeG (Art. 4, 2016) fest, dass die Erziehungsberechtigten die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung tragen und bei Wenigverdienenden (je nach Gemeinde) sich die Wohngemeinden daran beteiligen. Da im Kanton Aargau viele Einrichtungen der SEBB von privaten Trägern geführt werden (siehe Kapitel 8), müssen sie das Angebot kostendeckend anbieten. Das führt im Vergleich zu anderen Kantonen zu hohen Kosten bei den Eltern.
Im Kanton Bern sind die von den Erziehungsberechtigten zu tragenden Gebühren in Form von Minimal- und Maximalansätzen pro Betreuungsstunde genau geregelt (TSV, Art. 10–17, 2008). Die Finanzierung erfolgt durch den Kanton und die Gemeinden gemeinsam (Kostenteiler, siehe ERZ, 2009). Seit 2013 erhalten Eltern in der Stadt Bern Betreuungsgutscheine (Subjektfinanzierung, d.h., die Eltern erhalten vom Subventionsgeber einen Beitrag zu den Betreuungskosten, bei der Objektfinanzierung hingegen gehen die Beträge direkt an die Einrichtungen der SEBB, Kibesuisse, 2018b). Der Kanton Bern empfiehlt aus finanziellen Gründen eine Belegung der Einrichtungen der SEBB von durchschnittlich 90 Prozent (ERZ, 2009).
Der Kanton Solothurn verweist auf die PAVO. Eine gesicherte wirtschaftliche Grundlage ist Voraussetzung für eine Bewilligung, weil nur so ein längerfristiger, qualitativer Betrieb möglich sei (ASO, 2015). Der Kanton Solothurn empfiehlt den Einwohnergemeinden die Subventionierung in Form von Subjekt- oder Objektfinanzierung (ASO, 2016).
Kibesuisse (2017) empfiehlt, dass das Budget eine finanzielle Absicherung über mindestens drei Jahre nachweist. Dazu sollen laut K&F (2017) Kostenrechnung, Budget und eine Finanzplanung vorhanden sein. Die Gewerkschaft vpod fordert mittelfristig eine kostenlose schulische Tagesbetreuung. Dabei sollen Betreuungsstrukturen «Teil der Schule werden und wie die Schule selbst von der öffentlichen Hand […] finanziert werden, damit die gewünschte soziale Durchmischung erreicht wird» (vpod, 2012, S. 5). Weiter fordert vpod, «dass Bund und Kantone umfassend in die Tagesbetreuung investieren und (entsprechend den Empfehlungen der OECD) mindestens 1 Prozent vom BIP für die familienexterne Kinderbetreuung bereitstellen» (ebd., S. 7).
2.11 Vernetzung und multiprofessionelle Kooperation
Der Kanton Aargau empfiehlt im Leitfaden zum KiBeG die Vernetzung und Kooperation zwischen den Gemeinden, insbesondere bei der Ausarbeitung der Qualitätsstandards (Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, 2016). Die meisten Einrichtungen der SEBB haben die Qualitätsstandards der Fachstelle Kinder&Familien übernommen. Weiter haben sich verschiedene Gemeinden zusammen darauf geeinigt, ähnliche Elternbeitragsreglemente zu führen (Fachstelle Kinder&Familien, pers. Kommunikation, Juni 2019). Auch der Kanton Solothurn befürwortet die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, damit gegenseitig profitiert werden kann (ASO, o.J.). Der Kanton Bern empfiehlt bei der Einführung eines Tagesschulangebotes eine Überprüfung und Festlegung der Zusammenarbeit sowohl mit der Schule als auch mit wichtigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten (z.B. Erziehungsberatungen, Sozialdienste, offene Kinder- und Jugendarbeit) (ERZ, 2009).
Zur Kooperation zwischen Betreuungspersonen an Tagesschulen und Lehrpersonen empfehlen die verschiedenen Verbände regelmässige Austauschgefässe (K&F, 2017; Kibesuisse, 2017). Diverse Organisationen gehen weiter und empfehlen die Vernetzung von Unterricht und Betreuung, indem die Lehr- und Betreuungspersonen ein Team bilden und an den jeweiligen Aktivitäten gegenseitig teilnehmen und eng zusammenarbeiten. Zudem sollen sie gemeinsam Elterngespräche führen und zusammen Entwicklungsziele festlegen (Bildung und Betreuung, 2010).
Der Verband Bildung und Betreuung empfiehlt in Sachen Kooperation mit den Eltern (2010) ein gegenseitiges Verständnis als gleichwertige Partner zu schaffen und zu pflegen. Zudem empfiehlt er, ein Konzept zur Elternarbeit auszuarbeiten, in dem die Partizipation der Eltern verankert ist. Weiter empfiehlt der Verband die Vernetzung mit gleichartigen Angeboten in der Umgebung, wobei im Idealfall gemeinsame Projekte organisiert werden.
2.12 Fazit
Die professionelle Gestaltung der schulergänzenden Bildung und Betreuung braucht klare Richtlinien, die sich an aktuellen Erkenntnissen orientiert. Viele verschiedene Aspekte tragen dazu bei, dass ein hochwertiges Angebot gewährleistet werden kann. Diese beziehen sich einerseits auf Rahmenbedingungen wie die Raumsituation, aber auch auf pädagogische Aspekte und Anstellungsbedingungen sowie Personalauswahl.
Der Kanton Bern hat im Vergleich zu den Kantonen Aargau und Solothurn zu den meisten Aspekten deutlich spezifischere gesetzliche Vorgaben und Richtlinien für die Tagesschulen und die Tagesstätten (Tagi). Zudem wird die SEBB im Fall der Tagesschulen, die den grössten Anteil im Kanton ausmachen, nicht als soziales Angebot, sondern explizit als ergänzendes Angebot der Volksschulen verstanden (Schüpbach, 2018a) und die Tagesschulen werden als öffentlich-rechtliche Einrichtungen geführt. Im Gegensatz dazu sind die Einrichtungen der SEBB in den Kantonen Aargau und Solothurn öfter private Einrichtungen. In beiden Kantonen gelten für sie andere gesetzliche Anforderungen und Richtlinien als für Einrichtungen der SEBB, die von den Gemeinden oder Schulen geführt werden. Im Kanton Aargau besteht eine gesetzliche Grundlage für die SEBB. Die privaten Trägerschaften werden im Kanton Aargau gemäss den Qualitätsstandards überprüft und müssen die Kosten selbst tragen. Hingegen werden im Kanton Aargau die von Gemeinden oder Schulen angebotenen Einrichtungen der SEBB kaum überprüft und unterliegen wenigen Vorgaben. Das heisst, die Verantwortung für die Qualität wird vollständig an die Gemeinden und Schulen übertragen. Im Kanton Solothurn fehlt bisher eine gesetzliche Grundlage, die die Gemeinden verpflichtet, ein Angebot bereitzustellen. Angebote der SEBB entstanden in den letzten Jahren im Kanton Solothurn sowohl aus neuen Trägerschaften als auch in Schulen bzw. Gemeinden, die allerdings nicht vom Kanton bewilligt werden müssen (private Kommunikation mit ASO, Juni 2019).
Zusammenfassung
Auf internationaler Ebene fordert die Kinderrechtskonvention eine angemessene Kinderbetreuung.
Auf nationaler Ebene bestimmt das PAVO die Grundlagen für eine Eröffnung einer Einrichtung der SEBB.
Das HarmoS-Konkordat schreibt bedarfsgerechte Angebote der SEBB vor (gilt für Bern und Solothurn, nicht aber für Aargau, der dem HarmoS-Konkordat nicht beigetreten ist).
Im Kanton Aargau ist seit 2016 das KiBeG in Kraft. Es verpflichtet die Gemeinden, einen bedarfsgerechten Zugang zu einem Betreuungsangebot sicherzustellen sowie sich je nach Einkommen der Erziehungsberechtigten finanziell an den Betreuungskosten zu beteiligen. Inhaltlich bleibt das Gesetz sehr vage. Die Bedarfsabklärung sowie die Ausarbeitung von Elternbeitragsreglementen und Qualitätsstandards werden den Gemeinden überlassen. Für Empfehlungen wird auf Fachstellen und Verbände verwiesen.
Die Tagesschulen im Kanton Bern sind gesetzlich verankert und es gibt viele Vorgaben und Richtlinien. Für andere Einrichtungen der SEBB wie «Tagis» (Tagesstätten) gelten diese Anforderungen jedoch nicht, sondern jene des Kantonalen Jugendamts.
Der Kanton Solothurn schreibt kein Mindestangebot an Betreuungsplätzen vor. Es bestehen diverse Richtlinien und Anforderungen an Einrichtungen der Kinderbetreuung, damit sie eine Bewilligung erhalten. Eine Bewilligung ist ab mindestens 20 Stunden pro Woche und einer Betreuung von mindestens 6 Kindern notwendig. Für Schulen und Gemeinden als Träger der Angebote besteht keine Bewilligungspflicht beim Kanton.
Die Verbände Kibesuisse, Bildung und Betreuung, Radix, Kinder&Familien und die Gewerkschaft vpod stellen verschiedene Forderungen an Einrichtungen der SEBB. Es besteht in allen drei Kantonen Entwicklungspotenzial.
3 Arbeit und Gesundheit
Nachdem wir im vorangehenden Kapitel die Rahmenbedingungen für die schulergänzende Bildung und Betreuung in den drei Kantonen dargelegt haben, möchten wir nun die Beziehung zwischen Arbeit und Gesundheit beleuchten. Die nachfolgenden Kapitel bauen allesamt auf diesen Darlegungen auf. Mithilfe dieser Grundlagen können wir die dort dargestellten Ergebnisse einordnen.
Die (Erwerbs-)Arbeit gehört neben diversen anderen Faktoren zu den sozialen Determinanten der Gesundheit (Wilkinson & Marmot, 2004). Dabei verstehen wir «Gesundheit» in einem umfassenden Sinn als körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur als Abwesenheit von Krankheit (Definition nach WHO, 1986; für eine Diskussion des Gesundheitsbegriffs siehe Ulich & Wülser, 2005).
Neben der Einkommenssicherung hat die Erwerbsarbeit unterschiedliche psychosoziale Funktionen. Diese werden deutlich, wenn Folgen der Erwerbslosigkeit untersucht werden (Semmer & Udris, 2004). Bei der Arbeit bauen Personen Kompetenzen auf und erleben sich als wirksam, die Arbeit gibt eine zeitliche Struktur und schafft Kontakt- und Kooperationsmöglichkeiten. Zudem ist Erwerbsarbeit mit sozialer Anerkennung und persönlicher Identität verbunden (ebd., S. 159). Diese Faktoren hängen mit Motivation und Arbeitszufriedenheit zusammen. Viele Aspekte der Arbeit können aber auch mit Belastung und Stress verbunden sein (Zapf & Semmer, 2004). Wie sich Aspekte der Arbeit auf die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des Personals auswirken, ist ein komplexes Zusammenspiel von Eigenschaften der Person und Merkmalen der Arbeit. Eine Vielzahl an Theorien und Modellen beschreiben und erklären diese Zusammenhänge (für einen Überblick vgl. ebd.). Dabei wird in der Regel unterschieden zwischen Belastungen, Ressourcen, Beanspruchungsreaktionen und -folgen. Ressourcen sind Merkmale der Arbeitstätigkeit, des sozialen Umfelds oder der Person, die als Motivatoren und Entlastungsfaktoren wirken. Unter Belastungen werden die von aussen wirkenden Einflüsse verstanden und Beanspruchung bezeichnet die Auswirkung auf die Person, welche abhängig ist von deren individuellen Voraussetzungen (Semmer & Udris, 2004). Während viele Modelle vor allem auf Stress und negative Folgen fokussieren, gibt es auch Modelle, die positive und negative Prozesse integrieren. So unterscheidet das Belastungs-Beanspruchungs-Ressourcen-Modell von Rudow (2017) zwischen positiven und negativen Beanspruchungsreaktionen und -folgen. Zu den positiven Beanspruchungsfolgen gehören die Arbeitszufriedenheit und das Wohlbefinden, zu den negativen Beanspruchungsfolgen gehört beispielsweise Burnout. Ein weiteres Modell, das positive und negative Merkmale der Arbeit integriert, ist das Job-Demands-Resources-Modell (Bakker & Demerouti, 2007), welches wir als Rahmenmodell für unsere Forschung gewählt haben (siehe Abbildung 1). Das Job-Demands-Resources-Modell (JD-R) verbindet zwei Forschungstraditionen, die vorher relativ unabhängig waren: die Stressforschung und die Motivationsforschung (Demerouti & Bakker, 2011). Das Modell integriert Wirkungen von positiven und negativen Merkmalen der Arbeit auf das Belastungserleben und die Motivation sowie auf längerfristige Ergebnisse wie die Leistung, Arbeitszufriedenheit oder Gesundheit der Mitarbeitenden. Das Modell ist sehr flexibel, deshalb kann es auf alle Arten von Arbeit angewendet werden. Die Grundannahmen des Modells wurden wiederholt in Forschungsprojekten bestätigt (für einen Überblick siehe Schaufeli & Taris, 2014) und das JD-R-Modell wurde zu einer umfassenden JD-R-Theorie erweitert (Bakker & Demerouti, 2014).

Abbildung 1: Das Job-Demands-Resources-Modell (nach Bakker und Demerouti, 2007, S. 313)
Das Modell (Abbildung 1) geht von zwei Prozessen aus: Ressourcen in der Arbeit sind Auslöser eines motivationalen Prozesses und arbeitsbezogene Belastungen lösen einen gesundheitsbeeinträchtigenden Prozess aus.
3.1 Ressourcen und der motivationale Prozess
Arbeitsressourcen sind «all jene physischen, psychischen, sozialen, oder organisatorischen Aspekte der Arbeitstätigkeit, welche entweder/oder
funktional sind für das Erreichen von Arbeitszielen
die Belastungen und deren physische und psychische Kosten reduzieren
persönliches Wachstum, Lernen und Entwicklung stimulieren» (Bakker & Demerouti, 2007, S. 312, eigene Übersetzung).
Ressourcen haben also einerseits ein Motivationspotenzial, andererseits sind sie notwendig für den erfolgreichen Umgang mit Belastungen. Gemäss dem motivationalen Prozess führt das Vorhandensein von Ressourcen bei der Arbeitstätigkeit zu hohem Arbeitsengagement. Arbeitsengagement wird beschrieben als ein positiver affektiv-motivationaler arbeitsbezogener Zustand, der das Erleben von Vitalität, Hingabe und Absorbiertheit beinhaltet (Bakker & Leiter, 2011). Engagierte Arbeitende erleben eine hohe Aktiviertheit und sind stark in ihre Aufgaben involviert. Sie sind oft stark in ihre Arbeit vertieft und konzentriert, sodass die Zeit schnell vorbeigeht (Schaufeli, Salanova, Gonzalez-Roma & Bakker, 2002). Arbeitsengagement ist verbunden mit positiven Ergebnissen sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die Organisation, zum Beispiel mit der Arbeitsleistung (Bakker & Bal, 2010), der emotionalen Bindung an die Organisation (Hakanen, Bakker & Schaufeli, 2006) oder mit der Gesundheit der Mitarbeitenden (Bakker, Demerouti & Sanz-Vergel, 2014).
3.2 Belastungen und der gesundheitsbeeinträchtigende Prozess
Belastungen sind nach dem Job-Demands-Resources-Modell «all jene physischen, psychischen, sozialen oder organisatorischen Aspekte der Arbeitstätigkeit, die anhaltende, längerfristige physische und oder psychische (kognitive oder emotionale) Anstrengungen oder Fertigkeiten erfordern und dadurch mit gewissen physiologischen und/oder psychischen Kosten verbunden sind» (Bakker & Demerouti, 2007, S. 312, eigene Übersetzung). Belastungen sind nach dem Modell nicht zwangsläufig negativ. Wenn jedoch der Umgang mit den Belastungen grosse Anstrengung erfordert, von welcher sich die Person nicht genügend erholen kann, dann wirken die Belastungen als Stressoren (Bakker & Demerouti, 2014). Mit Belastungen gehen Personen unterschiedlich um. Dies hat mit individuellen Merkmalen wie dem Gesundheitszustand oder vorhandenen Kompetenzen zu tun (Semmer & Udris, 2004). Dementsprechend werden Belastungen in der neueren Literatur teilweise eingeteilt in herausfordernde und hinderliche Belastungen. Herausfordernde Belastungen bezeichnen Belastungen oder Anforderungen, die als Herausforderungen wirken können und deren erfolgreiche Bewältigung motivierend ist und als Lerngelegenheit wahrgenommen wird. Ein Beispiel dafür wäre die erfolgreiche Bewältigung einer Arbeit unter Zeitdruck. Im Gegensatz dazu werden hinderliche Belastungen als für die Zielerreichung hinderlich wahrgenommen. Dazu gehören beispielsweise Rollenkonflikte oder unklare Aufgaben (Crawford, Lepine & Rich, 2010).
Wenn Personen bei der Arbeit über einen längeren Zeitraum Belastungen ausgesetzt sind, dann müssen sie, um die normale Leistung aufrechtzuerhalten, zusätzliche Anstrengungen erbringen. Diese Zusatzanstrengungen sind mit physischen und mentalen Kosten verbunden. Dazu gehören beispielsweise Müdigkeit oder Irritation (Beanspruchungsreaktionen, vgl. Rudow, 2017). Längerfristig führt die Aufrechterhaltung dieser zusätzlichen Anstrengung zu einem Energieabbau und zu emotionaler Erschöpfung (Bakker & Demerouti, 2007). Emotionale Erschöpfung ist – zusammen mit Depersonalisierung, Zynismus und reduzierter Leistungsfähigkeit – ein Element von Burnout (Demerouti & Bakker, 2008). Es gibt unterschiedliche Definitionen von Burnout, oft wird es als ein Syndrom mit diesen drei Dimensionen beschrieben (Schaper, 2014b). Einigkeit herrscht in der Literatur dahingehend, dass die energetische Dimension, also die emotionale Erschöpfung, den Kern des Burnouts ausmacht (Blöchliger & Bauer, 2018). Die Forschung zeigt, dass Burnout mit verschiedenen negativen gesundheitlichen Konsequenzen sowie mit verminderter Arbeitsleistung und erhöhten Abwesenheitsraten verbunden ist (Bakker et al., 2014).
3.3 Zusammenwirken von Ressourcen und Belastungen
Für die Entwicklung von Stress und Motivation ist die Wechselwirkung von Ressourcen und Belastungen wichtig. Ressourcen können den Einfluss von Belastungen auf das Stresserleben und auf Beanspruchungsfolgen wie Burnout vermindern, da sie die Wahrnehmung von und den Umgang mit den Belastungen beeinflussen (Schaper, 2014b). Weiter haben Ressourcen besonders dann einen starken Einfluss auf die Motivation, wenn die Belastungen hoch sind. Ressourcen sind also insbesondere dann bedeutsam, wenn die Bedingungen herausfordernd sind (Demerouti & Bakker, 2011). Neuere Studien haben das Modell erweitert und zusätzlich auch die Ressourcen der Person einbezogen, wie beispielsweise Optimismus oder Selbstwirksamkeitserwartungen. Diese personalen Ressourcen können einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden haben. Indirekt wirken sie, indem sie die Wahrnehmung der Arbeitsmerkmale beeinflussen oder die Wirkung von Belastungen auf das Beanspruchungserleben abschwächen (Schaufeli & Taris, 2014).
3.4 Arbeit und Gesundheit in der schulergänzenden Bildung und Betreuung
In den folgenden Abschnitten übertragen wir den anhand des Job-Demands-Resources-Modells dargestellten Prozess des Zusammenwirkens von Ressourcen und Belastungen auf die Situation von Leitungspersonen und Mitarbeitenden in der SEBB.
Dabei beziehen wir auch Merkmale der Person und Merkmale der Einrichtung mit ein, da die Belastungen und Ressourcen als Aspekte der Arbeitstätigkeit sowohl durch Merkmale der Mitarbeitenden als auch durch Merkmale der Organisation beeinflusst werden (Blöchliger & Bauer, 2014). Dieses erweiterte JD-R-Modell wurde bereits in Studien im Bereich der frühkindlichen Betreuung eingesetzt (Blöchliger, 2017; Viernickel, Voss, Mauz, Gerstenberg & Schumann, 2013) und dient in unserem Forschungsprojekt als Rahmenmodell (Abbildung 2). Die Merkmale der Person und die Merkmale der Organisation sind gegeben. Zu den Merkmalen der Person gehören beispielsweise die Qualifikation oder das Alter, zu den Merkmalen der Organisation gehören die Raumausstattung oder das Vorhandensein eines pädagogischen Konzeptes.

Abbildung 2: Rahmenmodell (adaptiert nach Bakker und Demerouti, 2007, Bauer und Jenny, 2012, und Blöchliger, 2017)
3.5 Woraus besteht die Arbeit der Mitarbeitenden in der SEBB?
Die Arbeit besteht hauptsächlich aus der unmittelbaren pädagogischen Arbeit, also der direkten Arbeit mit den Kindern, und der mittelbaren pädagogischen Arbeit. Die mittelbare pädagogische Arbeit «bezeichnet diejenigen Tätigkeiten einer Betreuungsperson, die nicht die direkte Arbeit mit dem Kind betreffen, aber in mittelbarem Zusammenhang damit stehen. Dazu gehören beispielsweise Sitzungen, Anleitungsaufgaben, Elterngespräche, Dokumentationen, Qualitätsmanagement oder Weiterbildungen» (Kibesuisse, 2017, S. 15).
Zur unmittelbaren pädagogischen Arbeit, der Betreuung, Begleitung und Förderung der Kinder, gehören beispielsweise das gemeinsame Essen, die Unterstützung bei den Hausaufgaben, die Begleitung der Kinder auf dem Weg vom Kindergarten in die Einrichtung, oder die Begleitung bei Freizeitaktivitäten. Schüpbach, Rohrbach-Nussbaum und Grütter (2018) unterscheiden zwischen geleiteten und freien Aktivitäten. Die geleiteten Aktivitäten werden von den Mitarbeitenden geführt, haben einen zeitlichen Anfangs- und Endpunkt, finden in einer festen Gruppe statt und werden regelmässig wiederholt. Weiter sind sie freiwillig, jedoch verbindlich, wenn sie gewählt wurden (Schüpbach et al., 2018). Die Autorinnen zählen dazu beispielsweise gemeinsame Mahlzeiten, Hausaufgabenbetreuung, sportliche Aktivitäten oder gemeinsame Bibliotheksbesuche. Unter freien Aktivitäten «werden Tätigkeiten verstanden, die während der Phase des freien Spiels stattfinden» (ebd., S. 148). Die Kinder können auswählen, womit und wo sie ihre Zeit verbringen möchten, und auch zwischen verschiedenen Aktivitäten wechseln. Die Rolle der Betreuungsperson unterscheidet sich zwischen diesen beiden Arten von Aktivitäten. Geleitete Aktivitäten werden angeleitet oder geführt, bei den freien Aktivitäten werden die Kinder bei Bedarf unterstützt. Rudow (2017) unterscheidet insgesamt für Erzieherinnen (in Ganztagsschulen aber auch in Kitas) folgende Teiltätigkeiten: Bildungsarbeit, Sprachförderung, Beobachtung, Dokumentation und Administration, Pflegearbeiten, Verpflegung, Beaufsichtigung, Elternkontakt, Reinigungstätigkeiten, Weiterbildung/Supervision, Einzelkontakt mit Kind, Weg und Pause, Spielen, Basteln, Besprechung sowie Qualitätssicherung und -entwicklung. Dabei hebt er als wesentliches Merkmal dieser Arbeit hervor, dass oft mehrere Aufgaben gleichzeitig zu erfüllen sind («Multitasking», z.B. Unterstützung eines einzelnen Kindes bei einer Aufgabe und gleichzeitige Beaufsichtigung der ganzen Gruppe).
3.6 Arbeit und Gesundheit in der SEBB: Stand der Forschung
Das Personal und die Arbeitsbedingungen in der SEBB wurden bisher wenig erforscht. Es fehlt somit empirisch basiertes Wissen zu den Zusammenhängen zwischen den Arbeitsbedingungen, Merkmalen der Mitarbeitenden und deren Gesundheit, Zufriedenheit und Arbeitsfähigkeit. Die Erkenntnisse aus der Forschung, die uns als Ausgangspunkt für die Entwicklung unseres Forschungsprojekts dienten, stammen darum nur teilweise aus der SEBB in der Schweiz, sondern auch aus Ganztagsschulen in Deutschland oder aus Forschungsprojekten im Bereich der vorschulischen Betreuung in Kitas in der Schweiz und in Deutschland.
Die Evaluation «Schülerclubs und Tagesschulen in der Stadt Zürich» (Forrer & Schuler, 2010) untersuchte neben der Zufriedenheit der Eltern mit dem Angebot die Gestaltungsmöglichkeiten und Strukturen der Einrichtungen. Sie konnten zeigen, dass ein hoher Kooperationsgrad in den multiprofessionellen Teams ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist. Weiter gibt die Evaluation auch Hinweise zu den Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in den Einrichtungen: Diese erleben die Arbeit als intensiv, es bestehen Ungleichheiten in den Anstellungsbedingungen, Stellen können teilweise nicht adäquat besetzt werden. Gleichzeitig erleben die Mitarbeitenden die Arbeit mit den Kindern an sich und auch die Kooperation im Team als Ressourcen und zeigen eine hohe Zufriedenheit. Auch eine Untersuchung zu Tagesschulmitarbeitenden im Kanton Bern (Jutzi, 2015) zeigt, dass diese sich bei der Arbeit und in ihren Teams wohlfühlen und das Arbeitsklima sowie den Umgang mit Schülerinnen und Schülern als angenehm empfinden. Eine Studie zu Arbeitsbedingungen in Zürcher Kindertagesstätten (Kitas), also in der Arbeit mit Kindern im Vorschulbereich, zeigt hingegen, dass die Arbeitszufriedenheit des Personals tiefer ist als die durchschnittliche Zufriedenheit der Erwerbstätigen in der Schweiz. Zudem ist die Fluktuation in den Kitas relativ hoch und die Einrichtungen haben teilweise Mühe, die freigewordenen Stellen zu besetzen (Blöchliger & Bauer, 2014).
Eine Studie zu Belastungen von Erzieherinnen an Ganztagsschulen in Deutschland (Rudow, 2015) zeigt, dass die Anforderungen hoch sind und ein arbeitsbedingtes Gesundheitsrisiko darstellen. Belastungsfaktoren sind insbesondere Merkmale der Arbeitsaufgaben, wie geringe Planbarkeit, Anzahl und Komplexität der auszuführenden Aufgaben, eine unzureichende Personalausstattung, nicht ergonomische Arbeitsbedingungen und die Belastung durch Lärm. Die Belastungen führen zu Stress- und Ermüdungserleben und einer erhöhten Gefährdung für Burnout. Die Erzieherinnen berichten eine im Vergleich zu anderen Berufsgruppen tiefere Arbeitszufriedenheit (ebd.). Zwei weitere Studien untersuchten die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit des Personals in Kindertageseinrichtungen in Deutschland (Schreyer, Krause, Brandl & Nicko, 2014; Viernickel et al., 2013). Diese zeigen auf, dass gute Arbeitsbedingungen einen Einfluss haben auf die Arbeitszufriedenheit, das Engagement und auf die Verbundenheit des Personals mit der Organisation. Unzufriedenheit äussern die Mitarbeitenden bezüglich ihrer Bezahlung und der gesellschaftlichen Anerkennung der Arbeit. Laut Einschätzung in der Aqua-Studie (Schreyer et al., 2014, S. 188) kann mehr als ein Drittel der Mitarbeitenden als Risikogruppe für Burnout-Gefährdung eingestuft werden. Ähnliche Werte bezüglich Burnout-Gefährdung zeigt auch eine Schweizer Studie zu Beanspruchungsfolgen bei Lehrpersonen (Kunz Heim, Sandmeier & Krause, 2014).
Insgesamt lassen sich auf der Grundlage des Forschungsstands im Bereich der vorschulischen und schulergänzenden Bildung und Betreuung folgende relevante Rahmenbedingungen und Merkmale der Arbeit sowie Ressourcen und Belastungen identifizieren:
3.6.1 Förderliche Rahmenbedingungen und Merkmale der Arbeit
Das Vorhandensein dieser Faktoren kann sich auf das Erleben von (weniger) Belastungen und (mehr) Ressourcen während der Arbeit auswirken:
Vorhandensein eines pädagogischen Konzepts wird als förderlich für den pädagogischen Alltag erlebt (Viernickel et al., 2013)
Einteilung der Arbeitszeit: Vorhandensein von Vor- und Nachbereitungszeit, Pausen (Blöchliger & Bauer, 2014), genügend Zeit für die mittelbare Arbeit (Viernickel et al., 2013)
Organisatorische Rahmenbedingungen: gute Organisation und Planung (ebd.)
Weiterbildung: Unterstützung von Weiterbildung durch die Einrichtung (ebd.)
Betreuungsschlüssel/Grösse der Kindergruppen: genügend Personal im Verhältnis zur Anzahl Kinder (ebd.)
Eine gute Raumausstattung, z.B. das Vorhandensein von Pausenräumen (Rudow, 2015; Viernickel et al., 2013)
3.6.2 Ressourcen
Die Arbeit mit den Kindern, ein gutes Verhältnis zu den Kindern, schöne Erlebnisse mit den Kindern (Blöchliger & Bauer, 2014, S. 16; Forrer & Schuler, 2010; Viernickel et al., 2013)
Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten, interessante und vielfältige Aufgaben (Schreyer et al., 2014, S. 51)
Bedeutsamkeit der Arbeit (Vincent-Höper, Gude & Kersten, 2016)
Ein gutes Team-Klima (Schreyer et al., 2014, S. 97; Viernickel et al., 2013, S. 155)
Gute Zusammenarbeit im Team (Forrer & Schuler, 2010; Viernickel et al., 2013)
Führungsqualität (Blöchliger & Bauer, 2014; Schreyer et al., 2014)
Rollenklarheit (Blöchliger & Bauer, 2014)
3.6.3 Belastungen
Zeitdruck, z.B. durch Engpässe beim Personal, fehlende Pausen (Blöchliger & Bauer, 2014; Rudow, 2015; Viernickel et al., 2013)
Qualitative Überforderung, Belastung durch Intensität und Komplexität der Arbeit (Rudow, 2015)
Störungen und Unterbrechungen, geringe Planbarkeit der Aufgaben (Rudow, 2017)
Emotionsarbeit mit Unterdrückung eigener Stimmungen (Rudow, 2017; Viernickel et al., 2013)
Belastung durch Umgebungsfaktoren wie Lärm (Rudow, 2015).
Durch unser Forschungsprojekt soll nun überprüft werden, inwieweit diese Befunde auf die Situation in der SEBB in der Schweiz übertragbar sind und wie die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz die Wahrnehmung der Belastungen und Ressourcen beeinflussen. Weiter wollen wir untersuchen, wie die Belastungen und Ressourcen (sowohl durch den motivationalen als auch den gesundheitsbeeinträchtigenden Prozess) auf organisationale Ergebnisse wirken. Zu diesen Ergebnissen oder Folgen gehören die Arbeitszufriedenheit des Personals, dessen Gesundheitszustand, die Bindung an die Organisation oder die Kündigungsabsicht. Dies sind alles Faktoren, die auch einen Zusammenhang mit der Betreuungsqualität der Kinder haben.
Zusammenfassung
Das Job-Demands-Resources-Modell dient als Rahmenmodell unseres Forschungsprojekts. Es integriert Wirkungen von positiven und negativen Merkmalen der Arbeit auf das Belastungserleben und die Motivation und auf längerfristige Ergebnisse wie Zufriedenheit oder Gesundheit.
Für die Entwicklung von Stress oder Motivation ist die Wechselwirkung von Belastungen und Ressourcen wichtig.
Bisher gibt es kaum Forschung zu Personal und Arbeitsbedingungen in der SEBB in der Schweiz. Für die Entwicklung unseres Forschungsprojekts stützten wir uns darum zusätzlich auf Ergebnisse aus Studien zu Ganztagsschulen in Deutschland oder aus dem Bereich der vorschulischen Betreuung in Kitas.
Auf Grundlage des Forschungsstands lassen sich wichtige Rahmenbedingungen, Ressourcen und Belastungen identifizieren, die sich z.B. auf die Zufriedenheit oder Gesundheit des Personals auswirken. Im Forschungsprojekt wird überprüft, inwiefern diese auch für die von uns untersuchte Arbeit in der SEBB relevant sind.
4 Das Forschungsprojekt
4.1 Ausgangslage
Der erste Impuls zu diesem Projekt kam von Bildung und Betreuung, dem schweizerischen Verband für schulische Tagesbetreuung. Ein Projektantrag unter dem Titel «Arbeitsplatz Tagesschule. Eine Längsschnittstudie zum Personal und den Arbeitsbedingungen in der schulergänzenden Bildung und Betreuung (SEBB) in drei Kantonen der Deutschschweiz» wurde von der PHBern im Juni 2016 definitiv bewilligt. Die Stiftung Mercator Schweiz bewilligte zudem das Fördergesuch zur Unterstützung der Transferphase des Projekts «Arbeitsplatz Tagesschule. Empirische Grundlagen und Potenziale für die Qualitätsentwicklung – Ein Projekt zum Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxisfeld» und die entsprechende Fördervereinbarung wurde im Dezember 2016 unterzeichnet. Das Projekt startete Anfang 2017 und hatte eine Laufzeit von drei Jahren (siehe Tabelle 1).
Praxispartner des Projekts waren der Verband Bildung und Betreuung Schweiz sowie der Bereich Kader- und Systementwicklung KSE des Instituts für Weiterbildung und Medienbildung der PHBern. Die Zusammenarbeit mit den Praxispartnern diente insbesondere zur Sicherstellung der Praxisnähe des Projekts während dessen Entwicklung und Durchführung sowie der Transferphase.
Tabelle 1: Projektablauf
| Ende 2014 | Erste Gespräche Verband Bildung und Betreuung – PHBern |
| Erstes Halbjahr 2015 | Erarbeitung des Forschungsantrags Erstkontakt mit der Stiftung Mercator Schweiz |
| August 2015 | Eingabe Forschungsantrag bei der Kommission Forschung und Entwicklung (KFE) PHBern |
| Zweites Halbjahr 2015 | Erarbeitung Antrag Transferphase zuhanden Stiftung Mercator Schweiz |
| Juni 2016 | Bewilligung des Forschungsantrags durch die KFE PHBern |
| Dezember 2016 | Unterzeichnung Fördervereinbarung Stiftung Mercator Schweiz |
| Ab Januar 2017 | Projektstart: Aufarbeitung Forschungsstand, Festlegen der Grundgesamtheit, Qualitative Vorphase: Interviews |
| Ab März 2017 | Erstellen der Erhebungsinstrumente, Pretests und Anpassungen, Rekrutierung der Einrichtungen |
| Oktober bis Dezember 2017 | Datenerhebung erste Welle (Fragebogen Papier und online) |
| Ab Januar 2018 | Dateneingabe und -bereinigung, Vorbereitung zweite Erhebungswelle |
| Mai bis Juli 2018 | Datenerhebung zweite Welle (Fragebogen Papier und online) |
| Ab Juli 2018 | Dateneingabe und -bereinigung, Vorbereitung dritte Erhebungswelle |
| Oktober bis Dezember 2018 | Datenerhebung dritte Welle (Fragebogen Papier und online) |
| Ab Januar 2019 | Dateneingabe und -bereinigung, Datenanalyse qualitativ und quantitativ, Aufbereitung der Ergebnisse, Vorbereitung Tagung |
| 14. September 2019 | Tagung «Gute Arbeitsbedingungen für gute Tagesschulen», PHBern |
| Anschliessend | Weitere Verarbeitung der Tagungsergebnisse, Vorbereitung Publikation II, weitere Auswertungen und Publikationen in Fachzeitschriften |
4.2 Ziele und Fragestellungen
Das Projekt «Arbeitsplatz Tagesschule» gliedert sich in zwei Phasen: Eine Forschungs- und eine Transferphase mit je unterschiedlichen Inhalten und Zielen.
4.2.1 Forschungsphase
Ziel der Forschungsphase war es – abgeleitet aus dem Stand der Forschung (siehe Kapitel 3) und anhand unseres Rahmenmodells (Abbildung 3) die folgenden Fragen zu beantworten:

Abbildung 3: Rahmenmodell des Forschungsprojekts
| Fragestellung | Kapitel |
| I: Personal – Wer arbeitet in den Einrichtungen der schulergänzenden Bildung und Betreuung? | Kapitel 6 «Das Personal in der schulergänzenden Bildung und Betreuung» |
| II: Wie sehen die Arbeitsbedingungen aus? | Kapitel 5 «Die Einrichtungen der schulergänzenden Bildung und Betreuung in den Kantonen Aargau, Bern und Solothurn» Kapitel 7 «Anstellungs- und Arbeitsbedingungen» Kapitel 8 «Organisation und Führung» |
| III: Wie erlebt das Personal die Arbeitsbedingungen? Wie schätzt es Belastungen und Ressourcen ein? | Kapitel 9 «Belastungen und Ressourcen in der Arbeit» |
| IV: Wie sehen Beanspruchungserleben (Irritation, emotionale Erschöpfung) und Motivation (Arbeitsengagement) aus? | Kapitel 10 «Beanspruchungserleben und Motivation» |
| V: Wie ist die Ausprägung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit und der arbeitsbezogenen Einstellungen? | Kapitel 11 «Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit» |
| VI: Welche längsschnittlichen Verläufe und Zusammenhänge sind festzustellen? | Kapitel 12 «Arbeit und Gesundheit in der schulergänzenden Bildung und Betreuung – Ein Überblick über die Zusammenhänge» |
Um die Ergebnisse besser verstehen und einordnen zu können, lohnt es sich oft, sie in Beziehung zu Ergebnissen aus anderen Studien zu setzen. Ein weiteres Ziel war deshalb, die Daten aus unserer Erhebung mit Daten aus anderen Studien zu vergleichen. Zum Vergleich von Merkmalen unserer Stichprobe mit Beschäftigten aus anderen Berufsfeldern des Sozialbereichs bezogen wir uns auf die Studie «Arbeitnehmende im Sozialbereich» des Schweizerischen Observatoriums für die Berufsbildung OBS EHB (Müller, Trede, Neumann & Kriesi, 2017). Zum Vergleich von Merkmalen unserer Stichprobe mit einer gesamtschweizerischen Stichprobe aus verschiedenen Berufsfeldern nutzten wir Angaben aus dem Job-Stress-Index (Igic et al., 2017), dem HR-Barometer (Universität Luzern, ETH Zürich & Universität Zürich, o.J.) sowie aus der SECO Stressstudie (Grebner, Graf, Alvarado, Berlowitz & Cassina, 2010).
4.2.2 Transferphase
Die Transferphase des Projekts hat zum Ziel, die im Forschungsteil gewonnenen Erkenntnisse zu vermitteln, an einer Tagung zu diskutieren und Folgerungen abzuleiten. Dazu soll die vorliegende Publikation dienen, aber auch die Tagung «Gute Arbeitsbedingungen für gute Tagesschulen», welche am 14. September 2019 an der PHBern stattfand.
Daraus resultierend werden Handlungsempfehlungen für eine möglichst gesundheitsfördernde Arbeits- und Organisationsgestaltung der schulergänzenden Tagesbetreuung für die Einrichtungen selbst sowie weitere Akteure in diesem Feld (z.B. Gemeindebehörden, Bildungsverwaltung) abgeleitet und unter anderem in Form einer weiteren Publikation zur Verfügung gestellt.
4.3 Stichprobe und Rekrutierung
Bei der Auswahl der Kantone war es uns wichtig, dass diese beispielhaft für unterschiedliche Ausgestaltungsarten der SEBB in der Deutschschweiz stehen. Wir wählten für unsere Untersuchung die Kantone Aargau, Bern (deutschsprachiger Teil) und Solothurn.
Im Kanton Bern gibt es einen öffentlichen Auftrag an die Gemeinden, ein bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen. Damit verbunden sind verschiedene Vorgaben und Unterstützungsangebote (siehe Kapitel 2). In den Kantonen Aargau und Solothurn ist der Ausbau formal noch weniger geregelt. Im Kanton Aargau existierte zum Zeitpunkt der Planung des Forschungsprojekts keine gesetzliche Grundlage für ein Angebot für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler ausserhalb der Schulzeit, während im Kanton Solothurn die Gemeinden im Rahmen der Sozialgesetzgebung familienergänzende Betreuungsangebote fördern können (SG, 2007). Im Verlauf der Projektplanung wurde im Kanton Aargau neu das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung KiBeG (2016) eingeführt, welches die Gemeinden verpflichtet, bei Bedarf ein Angebot sicherzustellen. Für weitere Information zu den Rahmenbedingungen in den drei Kantonen siehe Kapitel 2.
Unser Ziel war, eine repräsentative Stichprobe der Einrichtungen und dessen Personals in diesen drei Kantonen zu untersuchen.
Die Grundgesamtheit für unsere Untersuchung bildeten alle Angebote der SEBB für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen der drei Kantone (Kindergarten bis Sekundarstufe I, elf Schuljahre gemäss HarmoS [2007]). Privatschulen mit ganztägigem Angebot wurden nicht untersucht, auch nicht Kindertagesstätten (Kitas), die Betreuungsplätze für Kindergartenkinder anbieten. Ausgangspunkt war eine aktuelle Liste mit allen bestehenden Angeboten in den drei Kantonen. Aus dieser Grundgesamtheit zogen wir eine geschichtete Zufallsstichprobe. Die Aufteilung erfolgte dabei nach Kantonen sowie nach Art der Einrichtungen.
Unser Ziel war es, rund 20 bis 25 Prozent der bestehenden Einrichtungen in die Stichprobe einzubeziehen, und zwar so, dass aus jeder Einrichtungsart derselbe Anteil Einheiten aufgenommen wird (proportionale Schichtung). Diese Stichprobenziehung erfolgte nach Zufallsprinzip und nach Bereitschaft der kontaktierten Leitungen, am Forschungsprojekt mitzumachen. So konnten wir insgesamt 114 Einrichtungen aus den drei Kantonen für die Teilnahme am Forschungsprojekt gewinnen (siehe Tabelle 2). Dies entspricht rund 28 Prozent aller (zum Zeitpunkt der Rekrutierung bestehenden) Einrichtungen.
4.4 Beschreibung der Stichprobe der ersten Erhebungswelle
4.4.1 Einrichtungen der SEBB
Während in den drei Kantonen der Anteil der teilnehmenden Einrichtungen ähnlich gross ist (rund 28 Prozent) gibt es innerhalb der Kantone teilweise Unterschiede im Anteil der verschiedenen Einrichtungsarten.
Im Kanton Aargau (siehe Tabelle 2) sind die Mittagstische in der Stichprobe anteilsmässig untervertreten und die Tagesstrukturen übervertreten. Dies hat wahrscheinlich mit der Einführung des neuen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung KiBeG zu tun (siehe Kapitel 2). Das Gesetz trat im August 2016 in Kraft, die Umsetzung in den Gemeinden sollte bis Sommer 2018, also zum Start des Schuljahres 2018/19 erfolgen. Unsere Befragungen fielen genau in diesen Zeitraum. Bei den angefragten Mittagstischen gab es relativ viele Absagen, da Umstrukturierungen anstanden, wie z.B. die Weiterentwicklung zu einer Tagesstruktur. Insgesamt ist es so, dass während des Erhebungszeitraums die Anzahl Tagesstrukturen im Kanton Aargau stark zugenommen hat (gemäss www.kinderbetreuung-schweiz.ch sind es im Juni 2019 bereits 123 Tagesstrukturen).
Im Kanton Bern sind je knapp 30 Prozent der bestehenden Tagesstätten und Tagesschulen in der Stichprobe vertreten.
Im Kanton Solothurn haben gut 20 Prozent der Mittagstische am Forschungsprojekt teilgenommen, bei den Tagesstrukturen machen sie rund ein Drittel aus. Damit sind, ähnlich wie im Kanton Aargau, die Mittagstische unter- und die Tagesstrukturen übervertreten. Detaillierte Angaben zu den teilnehmenden Einrichtungen sind in Kapitel 5 zu finden.
Tabelle 2: Einrichtungen der SEBB – Grundgesamtheit und Stichprobe in den drei Kantonen
| Aargau | n Grundgesamtheit | TN Welle 1 Anteil an Grundgesamtheit in % | n Welle 1 | n Welle 2 | n Welle 3 |
| Mittagstisch | 58 | 19 | 11 | 9 | 9 |
| Mittagstisch in Einrichtung mit Betreuungsangebot für Schulkinder und für Vorschulkinder | 6 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Tagesstruktur | 61 | 32,8 | 20 | 18 | 18 |
| Tagesstruktur in Einrichtung mit Betreuungsangebot für Schulkinder und für Vorschulkinder | 13 | 35,7 | 5 | 5 | 5 |
| Ganztagsschule | 1 | 100 | 1 | 1 | 1 |
| Total | 139 | 26,6 | 37 | 33 | 33 |
| Bern | n Grundgesamtheit | TN Welle 1 Anteil an Grundgesamtheit in % | n Welle 1 | n Welle 2 | n Welle 3 |
| Tagesschule | 208 | 29,2 | 61 | 58 | 56 |
| Tagesstätte für Schulkinder (Tagi) | 14 | 28,6 | 4 | 3 | 4 |
| Total | 222 | 29,3 | 65 | 61 | 60 |
| Solothurn | n Grundgesamtheit | TN Welle 1 Anteil an Grundgesamtheit in % | >n Welle 1 | n Welle 2 | n Welle 3 |
| Mittagstisch | 19 | 21,1 | 4 | 4 | 4 |
| Tagesstruktur | 9 | 33,3 | 3 | 2 | 2 |
| Tagesstruktur in Einrichtung mit Betreuungsangebot für Schulkinder und für Vorschulkinder | 15 | 33,3 | 5 | 5 | 5 |
| Total | 43 | 27,9 | 12 | 11 | 11 |
| Gesamttotal alle drei Kantone | 404 | 28,2 | 114 | 105 | 104 |
4.4.2 Mitarbeitende und Leitungspersonen
Wir baten die Leitungspersonen der Einrichtungen, die ihre Teilnahme zugesichert hatten, uns eine Liste ihrer Mitarbeitenden in der Betreuung (d.h. ohne Köchinnen, Köche und weiteres Personal, welches nicht in der Betreuung tätig ist) zukommen zu lassen. Der Versand der Fragebögen erfolgte dann jeweils an alle Leitungspersonen und alle von den Leitungen aufgeführten Mitarbeitenden. Nicht alle angeschriebenen Mitarbeitenden nahmen am Forschungsprojekt teil (siehe Angaben zum Rücklauf in Kapitel 4.6). Zudem meldeten die Leitungen wahrscheinlich auch nicht immer alle ihre Mitarbeitenden für die Teilnahme an, beispielsweise, weil Mitarbeitende nicht teilnehmen wollten oder nur zu sehr kleinen Pensen angestellt sind. Aus diesen Gründen ergibt sich eine Diskrepanz zwischen der Anzahl der Mitarbeitenden insgesamt, die gemäss Angabe der Leitungspersonen in den Einrichtungen arbeiten (siehe auch Kapitel 5), und der Anzahl der Mitarbeitenden, die sich am Forschungsprojekt beteiligt haben. Die 655 Mitarbeitenden der Stichprobe (Welle 1) entsprechen rund 61 Prozent aller Mitarbeitenden der 114 Einrichtungen der ersten Erhebungswelle.
Aus den 37 teilnehmenden Einrichtungen im Kanton Aargau haben 57 Prozent der Mitarbeitenden an der ersten Erhebungswelle teilgenommen. Dabei sind die Mitarbeitenden ohne pädagogische Qualifikation (61 Prozent) anteilsmässig etwas stärker vertreten als die Mitarbeitenden mit pädagogischer Qualifikation (51 Prozent) und die Lehrpersonen (41 Prozent).
Im Kanton Bern ist der Anteil der teilnehmenden Mitarbeitenden mit rund 63 Prozent am höchsten. Die Lehrpersonen sind etwas weniger stark vertreten (56 Prozent) als die weiteren Mitarbeitenden mit pädagogischer Qualifikation (65 Prozent) und die Mitarbeitenden ohne pädagogische Qualifikation (68 Prozent). Dies könnte auch damit zu tun haben, dass Lehrpersonen neben ihrer Anstellung an der Schule nur mit sehr kleinen Pensen in der Tagesschule arbeiten.
Im Kanton Solothurn haben sich 56 Prozent der Mitarbeitenden aus den 12 Einrichtungen beteiligt. Hier ist der Anteil der Teilnehmenden mit pädagogischer Qualifikation (60 Prozent) höher als derjenige ohne pädagogische Qualifikation (45 Prozent). Zur Teilnahme der Lehrpersonen lässt sich keine sinnvolle Aussage machen, da in den Einrichtungen im Kanton Solothurn kaum Lehrpersonen angestellt sind.
Detaillierte Angaben zu Merkmalen der Mitarbeitenden und Leitungspersonen, die am Projekt teilgenommen haben, sind in Kapitel 6 zu finden.
4.5 Vorgehen bei der Datenerhebung
Die Datenerhebung erfolgte in drei Wellen. Den Leitungen und Mitarbeitenden wurde drei Mal, jeweils im Abstand von 6 Monaten, ein Fragebogen zugestellt. Die Befragungen führten wir im November/Dezember 2017, im Mai/Juni 2018 und im November/Dezember 2018 durch (siehe Tabelle 1). Jeder Person wurde ein Code zugeordnet, sodass die Daten der Teilnehmenden anonymisiert und die Fragebögen aus den drei Erhebungswellen pro Person für die Auswertung zusammengefügt werden konnten. Der Code erlaubte weiter die Zuordnung jeder Person zu ihrer Einrichtung (jede Einrichtung wurde ebenfalls durch einen Code gekennzeichnet), sodass die Antworten aller Mitarbeitenden pro Einrichtung für gewisse Auswertungen zusammengefügt und mit den Angaben der Leitungsperson verknüpft werden konnten.
4.5.1 Befragungsinstrumente
Für jede der drei Befragungswellen wurde je ein Fragebogen für die Leitungspersonen und ein Fragebogen für die Mitarbeitenden erstellt. Gewisse Fragen wurden von uns neu entwickelt, beispielsweise Fragen zur Einschätzung der Leitungen in Bezug auf die Raumsituation in der Einrichtung. Soweit es sinnvoll und passend war für die spezifische Situation in der SEBB, setzten wir bereits erprobte und bewährte Erhebungsinstrumente ein, welche gleichzeitig möglichst kurz und damit erhebungsökonomisch sind. Zudem wählten wir bevorzugt Instrumente aus, welche den Vergleich der Ergebnisse mit einer gesamtschweizerischen Stichprobe ermöglichen (siehe Kapitel 4.2). Da die Leitungspersonen in ihren Fragebogen viele Angaben zu ihrer Einrichtung und den Rahmenbedingungen der Arbeit machten, erfragten wir bei ihnen die anderen Faktoren (Belastungen, Ressourcen usw.) in einem reduzierten Umfang. Die definitive Auswahl der Variablen und das Erstellen der Erhebungsinstrumente erfolgten in mehreren Schritten: Zuerst überprüften wir den aktuellen Forschungsstand, danach tauschten wir uns mit anderen Forschenden im Bereich der vorschulischen oder schulergänzenden Bildung und Betreuung bezüglich ihrer Erfahrungen mit den eingesetzten Instrumenten aus. Schliesslich führten wir verschiedene Experteninterviews mit unterschiedlichen Anspruchsgruppen aus der SEBB. Rückmeldungen von weiteren Experten sowie Pretests führten zu weiteren Anpassungen der Fragebögen.
Angaben zu den Quellen der verwendeten Instrumente finden sich in den jeweiligen Kapiteln, wenn über die entsprechenden Ergebnisse berichtet wird. Weitere Angaben können bei den Autorinnen eingeholt werden.
4.6 Entwicklung der Stichprobe über die drei Messzeitpunkte
Bei Langzeitstudien mit mehreren Messzeitpunkten muss immer mit einem Stichprobenschwund gerechnet werden (Schupp, 2014). Beim ersten Messzeitpunkt (Welle 1) lag der Rücklauf bei den Mitarbeitenden bei 80 Prozent und bei den Leitungen bei 93 Prozent. Personen, die uns explizit mitteilten, dass sie am Projekt nicht teilnehmen möchten oder nicht mehr teilnehmen können, oder die durch ihre Leitungsperson abgemeldet wurden, schrieben wir in der folgenden Erhebungswelle nicht mehr an.
Bei der zweiten Welle lag der Rücklauf (immer in Bezug auf die Gesamtheit der versendeten Fragebogen) bei den Mitarbeitenden bei 71 Prozent und bei den Leitungen bei 93 Prozent. Bei der dritten Welle war der Rücklauf bei den Mitarbeitenden 82 Prozent und bei den Leitungen 94 Prozent.
Über die Gründe, warum Mitarbeitende und Leitungspersonen aus dem Projekt ausgestiegen sind, ist uns in vielen Fällen nichts bekannt. Aus den Angaben der Personen, die sich direkt bei uns abgemeldet haben, lässt sich schliessen, dass ein relativ grosser Anteil auf Stellenwechsel, Kündigungen und Pensionierungen zurückgehen.
Um zu überprüfen, ob sich die Mitarbeitenden, die aus der Befragung ausgestiegen sind, unterscheiden von den Mitarbeitenden, die an allen drei Befragungswellen teilgenommen haben, verglichen wir die beiden Gruppen bezüglich verschiedener Merkmale. Hier zeigte sich, dass die «Ausgestiegenen» (also Mitarbeitende, die ausschliesslich an Welle 1 oder nur an Welle 1 und Welle 2 teilgenommen haben) im Vergleich mit den Mitarbeitenden, die an allen Befragungswellen teilgenommen haben, durchschnittlich etwas jünger sind, eine weniger hohe Bindung zur Einrichtung haben (siehe Kapitel 11), ihre Arbeit als weniger vielfältig und abwechslungsreich wahrnehmen (siehe Kapitel 9), ein geringeres Arbeitsengagement berichten (siehe Kapitel 10) und ein grösseres Ungleichgewicht zwischen beruflicher Anstrengung und erhaltener Belohnung wahrnehmen (siehe Kapitel 11). Zudem ist der Anteil Männer bei den «Ausgestiegenen» vergleichsweise höher. Für die Interpretation der Ergebnisse müssen diese Unterschiede mitbedacht werden.
4.7 Vorgehen bei der Auswertung
Die Daten aus den Papier- und Online-Fragebögen wurden in die Analyse-Software SPSS eingegeben und bereinigt. Nach diesen Schritten lagen für die Auswertung die Daten der Leitungspersonen (Welle 1: n=114, Welle 2: n=105, Welle 3: n=104) und Mitarbeitenden (Welle 1: n=655, Welle 2: n=528, Welle 3: n=441) aus den drei Erhebungswellen vor. Diese Daten können alle miteinander verknüpft werden, um Zusammenhänge über die Zeit, aber auch zwischen den Ebenen Kanton, Einrichtungsart, Einrichtung und Mitarbeitende zu untersuchen.
Für die meisten Ergebnisse wurden die Daten des ersten Fragenbogens ausgewertet und teils durch einzelne Angaben aus verbesserten oder neuen Fragen des zweiten oder dritten Fragebogens ergänzt. Das bedeutet, dass es sich um querschnittliche Ergebnisse handelt. Diese Ergebnisse zeigen Zusammenhänge auf, jedoch nicht, was Ursache und was Wirkung ist. Hinweise auf Ursache- und Wirkungszusammenhänge ergeben sich nur bei der Analyse längsschnittlicher Verläufe, welche wir in Kapitel 12 beschreiben.
Zudem haben wir uns aufgrund inhaltlicher Unterscheidung der Einrichtungen der SEBB (siehe Kapitel TAS in drei Kantonen) auf die Einrichtungsarten Tagesschule, Tagesstruktur und Mittagstisch konzentriert. Die Tagi und die Ganztagesschule konnten wir wegen ihrer kleinen Zahl (insgesamt nur 5 Einrichtungen) nicht als separate Kategorie ausweisen. Sie sind jedoch in den Ergebnissen zu allen Einrichtungen der SEBB (in Abbildungen häufig als Total ausgewiesen) mit enthalten.
Die Daten wurden von uns qualitativ und quantitativ ausgewertet. Qualitative Auswertungen machten wir zur Kategorisierung von Aussagen, die aus Antworten zu offenen Fragen stammen (mit der Software MAXQDA; siehe Kapitel 13 und 14).
Zur Analyse von Zusammenhängen und Unterschieden in den Daten wurden die jeweils adäquaten statistischen Auswertungsmethoden (mit der Software SPSS oder Mplus) verwendet. Es werden nur Ergebnisse berichtet, die statistisch signifikant sind, was bedeutet, dass sie nicht zufällig sind und auf die Grundgesamtheit übertragen werden können. Bei den Auswertungen wurde auch die hierarchische Struktur der Daten (Mitarbeitende in Einrichtungen) berücksichtigt. Alle Angaben in diesem Buch zu Zusammenhängen oder Unterschieden zwischen Gruppen beziehen sich auf Auswertungen, die auf den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechenden Analyseverfahren beruhen. Auch wenn die entsprechenden technischen Details hier aus Gründen der Lesbarkeit nicht wiedergegeben werden, sind die Befunde also durch statistische Verfahren abgesichert. Genauere Angaben können bei den Autorinnen eingeholt werden.
Zusammenfassung
Das Projekt «Arbeitsplatz Tagesschule» wurde von der PHBern (Forschungsteil) und der Stiftung Mercator Schweiz (Transferteil) finanziert.
Ziele des Projekts waren der Wissensgewinn zum Personal, den Arbeitsbedingungen, den Belastungen und Ressourcen in der Arbeit, zum Beanspruchungserleben und der Motivation sowie zu Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und arbeitsbezogenen Einstellungen. Wir wollten zudem untersuchen, wie diese verschiedenen Faktoren zusammenhängen.
Ziel der Transferphase ist das Ableiten von Handlungsempfehlungen.
114 Einrichtungen (rund 28 Prozent aller bestehenden Einrichtungen) der SEBB aus den Kantonen Aargau, Bern und Solothurn nahmen an der ersten Erhebungswelle teil. Die Leitungspersonen und die Mitarbeitenden wurden schriftlich befragt (Fragebogen).
Anteilsmässig sind in den Kantonen Aargau und Solothurn die Tagesstrukturen etwas über- und die Mittagstische etwas untervertreten.
Rund 61 Prozent aller Mitarbeitenden aus den 114 Einrichtungen (Welle 1) nahmen am Forschungsprojekt teil.
Mitarbeitende, die aus dem Projekt ausgestiegen sind (und nicht an der dritten Erhebungswelle teilgenommen haben) sind im Vergleich zu den Teilnehmenden an Welle 3 etwas jünger, haben eine geringere Bindung zur Einrichtung, erleben ihre Arbeit als weniger abwechslungsreich, sind weniger engagiert und erleben ein grösseres Ungleichgewicht zwischen beruflicher Anstrengung und erhaltener Belohnung. Zudem ist der Anteil Männer bei den «Aussteigern» höher.
5 Die Einrichtungen der schulergänzenden Bildung und Betreuung in den Kantonen Aargau, Bern und Solothurn
In diesem Kapitel beschreiben wir die Einrichtungen der SEBB, die an der Befragung teilnahmen, hinsichtlich verschiedener Merkmale. Dazu gehören das Angebot der Einrichtung, Angaben zu den betreuten Kindern und zum Betreuungsschlüssel, die Personalausstattung und die Zusammenarbeit mit der Schule und weiteren Institutionen. Die Angaben stammen – sofern nicht anders angegeben – aus den Antworten der Leitungspersonen im Fragebogen der ersten Erhebungswelle.
5.1 Art der Angebote
Ausgangspunkt für unser Forschungsprojekt war eine Liste mit allen bestehenden Angeboten im Bereich der SEBB in den drei Kantonen Aargau, Bern und Solothurn (Stichtag 19. Januar 2017; Quelle: kinderbetreuung-schweiz.ch). Da wir von Betreuungsangeboten für Schulkinder (inklusive Kindergarten) der Volksschule ausgingen, schlossen wir Privatschulen aus (siehe auch Kapitel 4).
Im Kanton Aargau bestanden im Januar 2017 insgesamt 139 Einrichtungen für Schulkinder, davon eine öffentliche Tagesschule, 58 Mittagstische, 5 in Kitas integrierte Mittagstische, 61 Tagesstrukturen sowie 14 Tagesstrukturen in Einrichtungen, die sowohl ein Betreuungsangebot für Schulkinder als auch für Vorschulkinder (Kita) anbieten. Im Kanton Aargau trat am 1. August 2016 das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft, welches die Gemeinden «verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen» (KiBeG, 2016). Die Umsetzung sollte bis zum Beginn des Schuljahres 2018/19 erfolgen (siehe auch Kapitel 2 und 4). An der ersten Erhebungswelle des Projekts nahmen eine Ganztagesschule, 25 Tagesstrukturen (davon 5 Einrichtungen mit Angebot für Schulkinder als auch für Vorschulkinder) und 11 Mittagstische teil.
Im Kanton Bern sind die Gemeinden bereits seit 2008 verpflichtet, ein modular aufgebautes Betreuungsangebot für Kindergarten- und Schulkinder anzubieten, wenn genügend Bedarf vorhanden ist (TSV, 2008, siehe auch Kapitel 2). Im Januar 2017 gab es im deutschsprachigen Kantonsteil 208 Tagesschulen und 14 Tagesstätten (Tagis) für Schulkinder. 29 Prozent dieser Angebote nahmen an der ersten Erhebungswelle teil, das sind 61 Tagesschulangebote und 4 Tagesstätten (Tagis). Während Tagesschulangebote «in der Regel freiwillige, räumlich und organisatorisch in die Schule integrierte, pädagogische Einrichtungen zur Betreuung, Erziehung und Förderung der Schulkinder ausserhalb der Unterrichtszeit (ohne Ferienbetreuung)» bezeichnen (ERZ, 2009, S. 10), sind Tagesstätten (Tagis) «während 52 Wochen von Montag bis Freitag meist zwischen 7.00 und 18.00 Uhr geöffnet. Um möglichst konstante Gruppen zu erreichen, müssen die Tagesstätten oft mindestens an drei Tagen pro Woche besucht werden» (ebd., S. 11).
Im Kanton Solothurn gab es im Januar 2017 insgesamt 43 Einrichtungen im Bereich der SEBB: 19 Mittagstische, 9 Tagesstrukturen sowie 15 Tagesstrukturen, in denen auch ein Betreuungsangebot für Vorschulkinder (Kita) angeboten wird. Im Kanton Solothurn ist der Betrieb eines Mittagstisches nicht bewilligungspflichtig (wenn das Angebot kleiner ist als 20 Stunden pro Woche oder weniger als sechs Kinder betreut werden, ASO (o.J.), siehe auch Kapitel 2). Im Kanton Solothurn entstanden in den letzten Jahren umfassende Angebote für Schulkinder aus solchen ehemaligen Mittagstischen oder von Schulen oder Gemeinden. Einrichtungen der SEBB, die von Schulen oder Gemeinden geführt werden, sind nicht bewilligungspflichtig (siehe Kapitel Hintergrund). Von den 43 Einrichtungen der SEBB nahmen 12 an der ersten Erhebungswelle teil: 4 Mittagstische und 8 Tagesstrukturen (davon 5 mit einem Angebot für Schulkinder und für Vorschulkinder).
5.2 Angebotene Leistungen
Kern aller Angebote ist die Mittagsbetreuung mit dem gemeinsamen Mittagessen: Alle 114 Einrichtungen, die an der ersten Befragung teilnahmen, bieten diese an (Tabelle 3). Der Grossteil der Einrichtungen betreut Kinder auch am Nachmittag und unterstützen die Kinder beim Erledigen der Hausaufgaben. Bei über der Hälfte der Einrichtungen wird eine Frühbetreuung angeboten. 50 der 114 Einrichtungen (44 Prozent) können als Vollzeitangebote bezeichnet werden: sie bieten an fünf Tagen pro Woche Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung an.
Weniger als ein Drittel der befragten Einrichtungen bieten eine Ferienbetreuung für die Schülerinnen und Schüler an. Insgesamt ist der Anteil der Einrichtungen, die eine Ferienbetreuung anbieten, im Kanton Bern am kleinsten. Betrachtet man die weiteren angebotenen Leistungen nach Kantonen, fällt auf, dass im Kanton Bern vergleichsweise ein sehr hoher Anteil der Einrichtungen Nachmittagsbetreuung und damit verbunden auch Hausaufgabenbetreuung anbietet. Der Anteil der Einrichtungen, die Frühbetreuung anbieten, ist im Kanton Aargau am höchsten. Da sich innerhalb der Kantone Aargau und Solothurn die Einrichtungsarten Mittagstisch und Tagesstruktur bezüglich der Organisation und des Angebots ziemlich stark unterscheiden, betrachten wir im Folgenden das Angebot der verschiedenen Einrichtungsarten Tagesschule (BE), Tagesstruktur (AG/SO) sowie Mittagstisch (AG/SO) separat.
Tabelle 3: Angebotene Leistungen in den drei Kantonen
| Aargau (n=37) | Bern (n=65) | Solothurn (n=12) | ||||
| Vollzeitangebot | 17 | 45,9 % | 26 | 40 % | 7 | 58,3 % |
| Frühbetreuung | 26 | 70,3 % | 36 | 55,4 % | 7 | 58,3 % |
| Mittagstisch/Mittagsbetreuung | 37 | 100 % | 65 | 100 % | 12 | 100 % |
| Nachmittagsbetreuung | 25 | 67,6 % | 62 | 95,4 % | 9 | 75 % |
| Aufgabenbetreuung | 23 | 62,2 % | 62 | 95,4 % | 8 | 66,7 % |
| Begleitung/Transport | 11 | 29,7 % | 43 | 66,2 % | 6 | 50 % |
| Ferienbetreuung | 17 | 45,9 % | 7 | 10,8 % | 6 | 50 % |
5.2.1 Tagesschulen
Das Angebot der Tagesschulen im Kanton Bern (Abbildung 4) ist heterogen: Es gibt hier sowohl Tagesschulen mit Vollzeitangebot als auch viele mit einem Angebot an einem, zwei, drei oder vier Tagen. Etwa die Hälfte der Tagesschulen bietet Frühbetreuung an.

Abbildung 4: Angebotene Leistungen der Tagesschulen (n=60; Anzahl Tage pro Woche)
5.2.2 Tagesstrukturen
Beim Angebot der insgesamt 33 untersuchten Tagesstrukturen in den Kantonen Aargau und Solothurn (Abbildung 5) fällt auf, dass die meisten über ein Vollzeitangebot verfügen, das heisst an fünf Tagen pro Woche sowohl Früh- als auch Mittags- und Nachmittagsbetreuung anbieten.

Abbildung 5: Angebotene Leistungen der Tagesstrukturen (n=33; Anzahl Tage pro Woche)
Darmowy fragment się skończył.