Czytaj książkę: «Johann Stoffel (1899-1970)»


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Graubündner Kantonalbank, Beitragsfonds
Kulturförderung Kanton Graubünden / SWISSLOS
Stadt Chur, Kulturförderung
Stiftung Lienhard-Hunger
Valser Fonds
Eine Publikation des Instituts für Kulturforschung Graubünden (www.kulturforschung.ch). Der Text entstand im Rahmen eines Forschungsprojekts des Instituts für Kulturforschung Graubünden.
Dieses Buch ist nach den aktuellen Rechtschreibregeln verfasst. Quellenzitate werden jedoch in originaler Schreibweise wiedergegeben. Hinzufügungen sind in [eckigen Klammern] eingeschlossen, Auslassungen mit […] gekennzeichnet.
Umschlagbild:
Johann Stoffel, elegant gekleidet. StAGR III 23 d 2 (Stoffel, Johann, Dossier 1929).
Lektorat:
Andri Perl, Chur
Stephanie Mohler, Hier und Jetzt
Gestaltung und Satz:
Simone Farner, Naima Schalcher, Zürich
Bildbearbeitung:
Benjamin Roffler, Hier und Jetzt
ISBN Druckausgabe 978-3-03919-523-7
ISBN E-Book 978-3-03919-972-3
E-Book-Herstellung und Auslieferung:
Brockhaus Commission, Kornwestheim
www.brocom.de
© 2020 Hier und Jetzt, Verlag für Kultur und Geschichte GmbH, Zürich, Schweiz
www.hierundjetzt.ch
Für Patrizia
Inhalt
Einleitung
Die Vita des Johann Stoffel
Der Bastard
Der Einbrecher
Der Ausbrecher
Der Schelm
Der Angeklagte
Der Schneidermeister
Die Legende
Schlusswort
Anhang
Reglement für die kantonale Strafanstalt Sennhof
Prozessberichterstattung der Neuen Bündner Zeitung vom 25. und 26. Februar 1931, Bündner Kantonsgericht, Chur
Zeittafel
Quellen und Literatur
Anmerkungen
Abbildungsverzeichnis
Autor
Einleitung
Ende Februar 1931 steht ein besonderer Angeklagter vor dem Bündner Kantonsgericht in Chur: Johann Stoffel von Vals. Das öffentliche Interesse ist weit über den Kanton hinaus gross. Ausführlich über Stoffels Taten berichten die drei Churer Tageszeitungen, und in ihrer Berichterstattung schwingt ein gehöriges Stück Faszination für den Angeklagten mit. Die Neue Bündner Zeitung behauptet sogar: «Stoffel hatte eine bessere Presse als mancher Politiker vor einer Wahl.»1
Wer war dieser Stoffel? Erwähnt man heute den Bündner Ein- und Ausbrecherkönig, reagieren die allerwenigsten. Auch unter Historikerinnen und Historikern weiss man kaum von Johann Stoffels Existenz. Das ist bedauerlich, denn Stoffel war schweizweit berüchtigt und bot Stoff für Legenden. Es soll hier erstmals Licht auf Stoffel und seinen Wandel vom populären Ein- und Ausbrecher zum geachteten Schneidermeister geworfen werden. Weil Stoffels Leben beispielhaft in die gesellschaftlichen Phänomene jener Zeit eingebettet werden kann, leistet das Buch einen spannenden Beitrag zur jüngeren Bündner und zur Schweizer Sozialgeschichte.
Die ersten Begegnungen des Schreibenden mit dem Stoff waren zufällig. Sie ergaben sich meist bei der Beschäftigung mit einem anderen Thema, bei welchem Stoffel nur nebenbei in einem halben Satz oder einer Anmerkung aufschien. Bei der später zielgerichteten Suche redeten aber zahlreiche historische Zeugnisse zum Historiker. Die Fülle an Quellen ist so ergiebig, dass diese hier im Zentrum stehen sollen. Das Buch will keine rein chronologische Biografie sein, sondern eine Collage des Quellenmaterials. Diese Collage orientiert sich thematisch an den verschiedenen Rollen der historischen Figur Johann Stoffel.
Wie kam es so weit, dass ein chronischer Dieb und Gesetzesbrecher es zu grosser Popularität brachte? Wie war Stoffel überhaupt zum weitherum bekannten Dieb geworden, samt seinen – je nach Standpunkt – «Delikten» oder «Streichen»? Und haben wir es gar mit einem Bündner Robin Hood, einem Social Bandit zu tun? Wie reagierte die gedemütigte Staatsmacht? Wie schaffte es Stoffel schliesslich, einer angesehenen bürgerlichen Tätigkeit nachzugehen? Trifft für einmal also das Etikett der erfolgreichen Resozialisierung wirklich zu?
Heute leben nur noch ganz wenige Zeitgenossinnen und Zeitgenossen, die aus erster Hand berichten können. Immerhin lassen sich mit Interviews noch einige weitere Informationen beibringen, wenn auch nur aus zweiter und dritter Hand. Eine auch nur bescheidene Literatur existiert hingegen nicht. Besser steht es um einschlägige Zeitungs- und Zeitschriftenartikel aus den 1920er- und 1930er-Jahren. Ertragreich ist das Archivmaterial, weitaus am meisten davon findet sich im Staatsarchiv Graubünden in Chur. Häufig stehen die Quellen in Zusammenhang mit dem grossen Prozess von 1931 und stammen vom Kantons-Verhöramt (der späteren Staatsanwaltschaft). Interessante Hinweise liefern auch das Stadtarchiv Zürich und das Staatsarchiv des Kantons Zürich, hielt Stoffel sich doch privat und «beruflich» häufig in dieser Stadt auf. Von zentraler Bedeutung ist sein von ihm eigenhändig verfasster Lebenslauf, den er wenige Tage vor dem Prozessbeginn für seinen Verteidiger erstellte.2 Sehr dienlich zur Illustration sind auch die zeitgenössischen Fotos aus dem Staatsarchiv Graubünden und aus dem Familienbesitz.
Um gleich zu Beginn Orientierung in einer nicht immer übersichtlichen Ereignisgeschichte zu schaffen, wird im ersten Kapitel ein kurzer Lebenslauf von Johann Stoffel nachgezeichnet. Es folgen unter dem Titel «Der Bastard» Angaben zu seiner schwierigen Herkunft, seinen ersten zwei Lebensjahrzehnten und zur Anbahnung seiner Diebeskarriere. «Der Einbrecher» zeigt Stoffel dann gewissermassen auf der Höhe seiner Fertigkeit. «Der Ausbrecher» behandelt das Gegenteil, nämlich die Kunst des Entweichens. Das Kapitel «Der Schelm» – und diese vieldeutige Bezeichnung ist durchaus gewollt – behandelt die Interaktion zwischen dem Delinquenten und der Staatsmacht, zwischen Selbstbild und Fremdbild. Dieses Zusammenspiel spiegelt sich beispielhaft in Johann Stoffels schillerndem Verhältnis zu den Frauen oder in seiner Funktion als Fasnachtsmotiv.
«Der Angeklagte» geht insbesondere auf den Prozess von 1931 vor dem Bündner Kantonsgericht ein. Dieses Kapitel fasst die tatsächlichen oder auch nur behaupteten Delikte von Stoffel zusammen und erwähnt das Strafmass. «Der Schneidermeister» zeigt auf, wie aus einem Kleinkriminellen der Besitzer einer Uniformenfabrik wurde, und «Die Legende» schliesslich beschäftigt sich mit dem «Stoffelkult». Zeugnisse aus zweiter Hand und einige wenige literarische Bearbeitungen des Stoffs führen zur Frage nach Ähnlichkeiten und Unterschieden zwischen Johann Stoffel und dem in diesem Kontext oft erwähnten Robin Hood.
Die Vita des Johann Stoffel
Johann Stoffel ist eine populäre Figur der 20er- und 30er-Jahre des letzten Jahrhunderts. Nur sehr wenige heute lebende Personen haben ihn noch persönlich gekannt. Umso freier entwickeln sich Sagen und Legenden. Was jedoch belegt ist: Johanns Startchancen sind nicht gut. Er wird im Frühling 1899 in Vals als uneheliches Kind geboren. Er berichtet in seiner Autobiografie, dass die Dorfbewohner ihn als «Bastard» titulierten. Schon als kleines Kind wird er verdingt. Als seine Mutter heiratet, zieht der Neunjährige mit ihr nach Zürich. 1915 tritt sein Stiefvater eine Anstellung in Köln an. Johann arbeitet dort zeitweise unter gesundheitsschädigenden Umständen in einer der Munitionsfabriken, wo der Verdienst aber angesichts des Arbeitskräftemangels recht gut ist. Noch in Köln begeht der junge Mann jedoch die ersten zwei Diebstähle, beim zweiten wird er ertappt und muss eine siebenmonatige Haftstrasse absitzen.
1918 kehren Mutter und Sohn nach Zürich zurück. In der Schweiz stiehlt Johann Stoffel weiter und gerät während der folgenden zwei Jahrzehnte in einen unglücklichen Kreislauf – Zuchthaus, Arbeitshaus, Gefängnis und neuerliche Delinquenz wechseln sich ab. Seine Versuche, im normalen Arbeitsleben Fuss zu fassen, scheitern spätestens dann, wenn er seinen Namen nennt. Stoffel stiehlt vor allem in den Kantonen Graubünden, Zürich, St. Gallen und Glarus. Seine Vorgehensweise ist fast immer die gleiche: Zuerst rekognosziert er die Lage, wobei er nicht selten Gebäude wählt, in denen er früher gearbeitet hat und die er daher schon etwas kennt. Am einfachsten gestaltet sich dann der nächtliche Einstieg, wenn Fenster offen stehen oder nur angelehnt sind. Nicht selten kann er eine Leiter benutzen, die zufällig herumsteht. An Werkzeug verwendet er fast ausschliesslich Stechbeutel und Schraubenzieher, um etwa Schubladen oder Sekretäre aufzustemmen. Hört er Geräusche, bricht er das Unternehmen sofort ab. Seine Beute besteht meist aus Lebensmitteln, Kleidern, Bargeld, Schmuck, Velos und Briefmarken, also entweder aus Dingen, um seinen Hunger zu stillen, oder solchen, die sich leicht versilbern lassen.
Stoffel ist nicht nur ein gewandter Einbrecher, er bricht auch mehrere Male wieder aus, am spektakulärsten wohl aus der kantonalen Strafanstalt Sennhof in Chur. In zeitgenössischen Quellen wird er oft als wortgewandt und flink beschrieben, nur einen Meter und 57 Zentimeter klein, aber nicht ohne Wirkung auf junge Frauen. Ein Husarenstück leistet er sich im Juli 1929, als er in der gleichen Nacht in den «Sennhof» einbricht und mit gemachter Beute wieder ausbricht. Kein Wunder, dass die kantonalen Institutionen wenig Freude an diesem Kunden haben und sich gründlich gedemütigt fühlen. Sie stellen eigens zwei Landjäger (Polizisten) ab, um Stoffel zu verhaften. Im Herbst 1929 flieht dieser innerhalb eines Monats gleich zweimal aus dem «Sennhof». Das Justizdepartement und die Gefängnisverwaltung müssen sich von der Presse fragen lassen, wie so etwas möglich sei. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen: Stoffel wird Motiv der Churer Fasnachtsplakette von 1930.
1931 muss er vor dem Bündner Kantonsgericht erscheinen. Sein Sündenregister weist schon vor Prozessbeginn allein für Graubünden nicht weniger als dreizehn Vorstrafen, zwei Monate Korrektionsanstalt Realta und fünfzig Monate Gefängnis aus. Die Gerichtsverhandlung ist eine kleinstädtische Sensation mit grossem Publikumszulauf. Es rapportieren nicht nur die drei Churer Tageszeitungen, sondern auch manche Presseerzeugnisse aus der Deutschschweiz sowie aus dem rätoromanisch- und italienischsprachigen Graubünden. Fast alle schlagen einen belustigten und ironischen Tonfall an, wenn es darum geht, über die neuesten Streiche zu berichten. Getreulich wird etwa notiert, wie Stoffel die Polizei dauernd zum Narren hält, bei seinen Raubzügen nie Gewalt anwendet und bei Gelegenheit eine spöttische Nachricht im heimgesuchten Hotelzimmer hinterlässt. Stoffel wird zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt und noch am gleichen Tag wieder in die Strafanstalt Regensdorf überstellt, wo er bereits für seine Zürcher Straftaten einsitzt. Kurz vor dem Churer Prozess hat sich Stoffels Verteidiger in Regensdorf nach dem Verhalten seines Mandanten erkundigt. Die Auskunft war überaus günstig, besonders wurde erwähnt, dass Stoffel im Gefängnis eine Schneiderlehre begonnen hatte. Unklar ist, wann er nach seinen Strafen für Delikte in Zürich, Glarus und Graubünden entlassen wurde.
Das nächste bekannte Datum ist der Oktober 1937, als er im schaffhausischen Thayngen eine Ruth Stamm heiratet. Spätestens 1939 ist Johann Stoffel in Schaffhausen wohnhaft, 1947 zieht er ins benachbarte Herblingen. Er macht eine gutbürgerliche Karriere, zuerst mit einem Schneidergeschäft, dann mit seiner «Schaffhauser Uniformenfabrik». Er spezialisiert sich auf Uniformen aller Art, die er in seiner Liegenschaft in Herblingen produziert, in guten Zeiten mit bis zu 15 Angestellten. 1951 besteht er die Meisterprüfung im «Herrenschneiderhandwerk».
Den Kontakt zu Vals verliert Stoffel nie ganz: Während des Baus der Kraftwerke Zervreila in den 1950er-Jahren verkauft er ein- bis zweimal pro Jahr auf dem Valser Dorfplatz Arbeitskleidung und Textilien für den Hotelbedarf. 1956 beteiligt er sich grosszügig an der Neuuniformierung der Blasmusik. Ab 1968 führen Tochter und Schwiegersohn den Betrieb in Herblingen. Johann Stoffel stirbt am 7. April 1970 im Kantonsspital Schaffhausen.
Der Bastard
Bereits die ersten beiden Lebensjahrzehnte von Johann Stoffel verlaufen – wie der Vita zu entnehmen ist – recht turbulent und unstet. Im Geburtsort Vals wird er gemäss seiner Autobiografie oft geschlagen und auch sonst wie ein Verdingkind behandelt. Die Bezeichnung «Bastard» verdankt er seiner unehelichen Geburt. Im Alter von neun Jahren zieht er mit seiner Mutter, die unterdessen geheiratet hat, nach Zürich. Dort geht er eher sporadisch zur Schule und führt eine äusserst prekäre Existenz. Der Vater ist kaum präsent und bietet keine Unterstützung, die Mutter hangelt sich mühsam von einer kleinen Hilfsarbeit zur anderen. Stoffel berichtet, wie er unter anderem als Ausläufer arbeitet und als Zwölfjähriger mit Seifen und Seifenpulver hausiert.
Der Blick auf Stoffels Jugend, auf seine gesellschaftliche Randständigkeit ist wichtig, um seinen späteren Werdegang zu verstehen. Die zentrale Quelle für dieses Kapitel ist eine kurze Autobiografie, die Johann Stoffel 1931 vor dem grossen Prozess in Chur niederschreibt. Diese Schilderung muss also immer auch im Lichte ihrer juristischen Verwertbarkeit gelesen werden: Sie soll den Delinquenten Stoffel dem Gericht nahbarer machen.
VALS
Stoffels Mutter ist bei Johanns Geburt 23 Jahre alt. Sie ist die Tochter des Johann Stoffel, Taglöhner, und der Monika Schmid.3 Im Zivilstandsregister der Gemeinde Vals ist zu lesen: «10. März 1899, um ein Uhr dreissig Minuten nachmittags, lebend geboren zu Vals, Stoffel Johann, unehelicher Sohn der Katharina Stoffel von Vals, eingetragen auf Anzeige der Grossmutter Monika Stoffel.» Man muss annehmen, dass es Katharina als ledige Mutter im streng katholischen Vals nicht leicht gehabt hat. Die Berufsbezeichnung ihres Vaters, Taglöhner, deutet auf bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse hin. Allerdings scheinen Katharina und Johann nicht zum jenischen Zweig der Stoffel zu gehören. Zwar werden Johann in den folgenden Jahren immer wieder typisch jenische Eigenschaften zugeschrieben: «mangelhafte Erziehung, schlechtes Beispiel im Elternhaus sowie eine gewisse erbliche Belastung zum Vagabundentum».4 Eine klare jenische Zugehörigkeit wird aber weder bei Johann, seiner Mutter noch seiner Grossmutter erwähnt oder gar belegt.
Vals, mit Blick aus Südwesten, im Jahr 1907, kurz bevor Johann Stoffel mit seiner Mutter nach Zürich zieht.
Vals hat um 1900 bei der eidgenössischen Volkszählung 736 Einwohnerinnen und Einwohner, ganz ähnlich wie bei den Erhebungen in den Dezennien vor- und nachher. Vals und das Valsertal sind lange Zeit ganz besonders isoliert. Talauswärts liegt die unwegsame Schlucht Richtung Ilanz, in die andere Richtung führt der Weg über den 2502 Meter hohen Valserberg ins Rheinwald, zu den südlichen Pässen und den lombardischen Märkten, auf denen im Herbst das Vieh verkauft wird. Östlich ins Safiental und westlich ins Val Blenio führen nur steile Fusswege. Zu den geografischen Hindernissen kommen konfessionelle und sprachliche Barrieren. Eine wichtige Zäsur bildet der Bau der Fahrstrasse von Ilanz her in den Jahren 1878/79: Vals orientiert sich neu nach Norden. Eine der ganz wenigen Verdienstquellen neben der omnipräsenten Landwirtschaft bietet die Mineralquelle: 1893 öffnen Kurhaus und Badeanstalt. Noch um die Wende zum 20. Jahrhundert existieren eine saisonale Wanderung von Erntearbeitern ins Rheinwald sowie die «Schwabengängerei» vieler Kinder nach Süddeutschland. Vals leidet seit jeher stark unter Lawinen und Überschwemmungen.5
In dieser kleinen und rauen Welt wächst Johann Stoffel auf. Er selbst beschreibt 1931 seine ersten Jugendjahre rückblickend so:
Ich bin Vals geb. u. zwar ausserehelich u. war schon als Wikelkind der ganzen Gemeinde ein Dorn im Auge den wie ich später erfuhr war so etwas in der Gemeinde Vals noch nie vorgekomen ich blieb nun bei meinen Grosseltern da meine Mutter in Stellung ging ich wurde aber von meinen Grosseltern förmlich gehasst u. sobald es sich machen liess wurde ich verdingt was für ein Leben ein Verdingkind hat brauch ich Ihnen doch sicher nicht beschreiben u. ich hatte es noch schlimmer als ein Verdingkind im gewöhnlichen Sinne den man sah ihn mir einen Bastard u. sagte mir das auch unverhohlen ins Gesicht wen ich nur einmal ein kleinwenig es auch leben wollte wie andre Kinder dann konnte ich tagelang die Strimen auf meinem Leibe zählen u. ich lernte schon als Bube von 7 bis 8 Jahren hassen alles was mit mir in Berührung kam nie gar nie habe ich Liebe kenne gelernt. S. war ich nun bis zum 9ten Jahre verdingt inzwischen hatte meine Mutter geheiratet aber ohne vorher dem Manne mitzuteilen das sie ein Kind habe u. ich wurde auch von diesem sehr gehasst ehe er mich sah er kam dann mit Mutter um mich zu holen.6
Tochter Gerdy bestätigt, dass Johann Stoffel in Vals verdingt worden ist; er hatte unter anderem die Glocken zu läuten und die Geissen des Dorfes zu hüten.7 Sein Schicksal ist kein Einzelschicksal. Der Begriff «Verdingkinder» bezeichnet Kinder, die ausserhalb ihrer Familie platziert werden und in der Regel eine Arbeitsleistung erbringen müssen, häufig in der Landwirtschaft. Grund für die Einweisung sind etwa Armut der Familie oder angebliche Immoralität der oft unehelichen Mütter. Auch Scheidung oder Tod der Eltern können zur Fremdplatzierung führen. Verdingkinder, billige Arbeitskräfte, kommen die einweisende Behörde oft günstiger zu stehen als die Unterbringung etwa in einem Heim. Die meist bäuerlichen Familien, die diese Kinder aufnehmen, erhalten von der Fürsorge ein willkommenes Nebeneinkommen.
Den Verdingkindern geht es am neuen Ort unterschiedlich. Während die einen von ihren Pflegeeltern anständig behandelt werden, gehen andere einen Leidensweg mit krasser Vernachlässigung, Prügeln, sexuellem Missbrauch, Gewalt und emotionaler Grausamkeit. Eine regelmässige Kontrolle der Fürsorgestellen bleibt die Ausnahme. Eine andere Form der Verdingung bildet bis zum Ersten Weltkrieg die «Schwabengängerei» – etwa von Kindern aus den Dörfern des Bündner Oberlandes, die im Sommer nach Süddeutschland wandern und so dafür sorgen, dass zu Hause ein Esser weniger am Tisch sitzt. Nicht selten finden sie ihre neuen Dienstherren auf veritablen «Verdingmärkten». Nach Süden ziehen regelmässig die Spazzacamini, die bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts in Norditalien als billige Kaminfeger arbeiten. Ihr Schicksal beschreibt Lisa Tetzner im Roman «Die schwarzen Brüder».
Die Institution der Verdingkinder wird teilweise schon im 19. Jahrhundert kritisiert, besteht aber bis weit ins 20. Jahrhundert, etwa für Hirtenbuben auf der Alp. Erst in der jüngsten Vergangenheit wird das Thema vermehrt aufgegriffen. Eine Ausstellung des Rätischen Museums Chur stellt 2010 folgende Fragen: «Was geht in einem Kind vor, das von seinen Eltern getrennt wird und in einem fremden Umfeld aufwächst? Wie bewältigt es das Fehlen seiner Bezugsperson, den Mangel an Geborgenheit, die Ausgrenzung? Wie wird ein Kind dadurch geprägt? Und wie geht es damit in seinem späteren Leben um?» Der Kanton Graubünden kennt eine besonders leidvolle Geschichte der Verdingung und anderer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Die Regierung entschuldigt sich 2017 offiziell bei deren Opfer. In Chur existiert seither ein «Ort der Erinnerung für die Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in Graubünden». Zu Zeiten Johann Stoffels besteht diesbezüglich jedoch bei Behörden und der Gesellschaft kaum ein Unrechtsbewusstsein.8
ZÜRICH
Natürlich ist Stoffels Autobiografie wie alle Texte dieses Genres mit Vorsicht zu geniessen. Sie tendieren nicht selten zur Schönfärberei und folgen meist einer bestimmten Absicht. Die Angaben, die Stoffel in seiner Autobiografie macht, sind oft nicht verifizierbar. Seine Bemerkung, er sei das erste uneheliche Kind in Vals gewesen, scheint ganz und gar unwahrscheinlich. Hilfreich zur Überprüfung der Aussagen sind einige Meldekarten der Einwohnerkontrolle im Stadtarchiv Zürich. Am 10. März 1914 meldet sich Stoffel zum ersten Mal in Zürich an, kommend von Vals. Gemäss seiner Autobiografie hält er sich aber seit spätestens 1911 in Zürich auf. Die Angaben stimmen zwar nicht präzise überein, scheinen aber möglich, wenn man Stoffel die ungefähr 17 Jahre zugutehält, die zwischen dem Erlebten und der Abfassung der Erinnerungen liegen.
Und so kam ich nach Zürich resp. nach Uster wo ich nun ihn die Schule ging aber auch da war es nur kurze Zeit u. mein Stiefvater beging ein Unterschlagung im Betrage von 24000 Fr. u. liess meine Mutter u. mich ihm Elend sitzen mir standen nun Mittel u. Obdachlos da u. gingen nach Zürich wo meine Mutter eine Stellung annahm aber da mein Stiefvater ihr keine Treue hilt versagte Sie sich darin auch nichts nichts und da war ich nun wieder im Wege u. kam in Kost und Logis und zwar ganz in der Nähe es kommt nie ein Unglück allein meine Mutter bekam eine Augenentzündung u. ich allein als 12 jähriger Junge verdiente unsern Unterhalt und zwar indem ich mit Seifen u. Seifenpulver hausierte usw [?] ich habe es gerne getan für meine Mutter aber ich hatte nur erobert dass ich auch nach ihrer Besserung weiterhausieren musste bis man mich 3 bis 4 mal erwischte u. mich 1 ganzen Tag einsperrte u. meiner Mutter drohte das man mich Ihr wegnehme wenn ich noch einmal hausieren gehe. Das half. Und ich bekam eine Stelle als Ausläufer u. war nun von meiner Mutter fort den ich hatte in meiner Stellung Kost und Logis u. sah meine Mutter nur sehr wenig bis dan plötzlich mein Stiefvater wieder auftauchte er wurde auch vor Gericht gestellt aber weil solange Zeit darüber verflossen wurde er freigesprochen.9
In der Stadt Zürich lebt Johann Stoffel in einem besonderen Quartier. Bis 1893 ist Aussersihl eine eigene Gemeinde, erst dann wird es als Kreise 4 und 5 der Stadt Zürich einverleibt. Damit wird bekräftigt, was schon lange Tatsache ist, nämlich die enge Verzahnung Aussersihls mit der Stadt. Kaum verschiedener könnten hingegen die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse sein: In der Altstadt, im Kreis 1, wohnen vor allem die besser stehenden Einheimischen, im Kreis 4, im Kreis «Cheib», die minder Privilegierten aller Art. Es sind dies vor allem zugezogene Arbeiter und Handwerker, besonders viele Italiener, die in der Baubranche beschäftigt sind. Nicht immer gestaltet sich das Zusammenleben reibungslos, so etwa bei den «Italiener-Krawallen» von 1896. Die Wohnverhältnisse sind im Allgemeinen äusserst bescheiden. Bei der Eingemeindung im Jahr 1893 hat Aussersihl mehr Einwohner als die damalige Stadt Zürich.
Neben die wirtschaftliche Immigration tritt die politische, auch hier wieder vor allem aus Italien. Es entsteht in Aussersihl eine hochpolitische Gemengelage, mit einer starken linken Übermacht, die auch im täglichen Leben stets präsent ist, wie in den sogenannten Vorfeldorganisationen der Gewerkschaften und der Sozialdemokratie, die «Naturfreunde» oder die «Arbeiter-Velofahrer» etwa. Wichtig ist auch die eigene Tageszeitung, das sozialdemokratisch-gewerkschaftliche Volksrecht. Es bildet sich eine eigentliche Arbeiterkultur mit eigenen Organisationen parallel zu denjenigen des Bürgertums aus.
Das Bezirks- und Gerichtsgebäude an der Badenerstrasse ist das ungeliebte Symbol des Bürgertums im proletarischen Kreis 4. Darum finden Manifestationen mit Vorliebe vor diesem Gebäude statt, wobei es vor allem in den Jahren 1918 und 1919 durchaus gewaltsam zugehen kann. Andreas Petersen rekonstruiert beispielsweise folgenden Vorgang: «Der etwa 2000 Menschen umfassende Zug marschierte, zunächst mit dem Polizeivorstand an der Spitze, über die Bahnhofstrasse dem Kreis 4 zu. Gegen 21.30 erreichte die Menge unter Absingen der Internationale ihr Ziel. Einzelne Rufe ‹Holed de Wyss use!› ertönten, und eine Gruppe von Demonstranten begann mit Pickeln und anderen Brechwerkzeugen von der Kanzleistrasse aus das Tor zum Gefängnishof zu bearbeiten. Steinhagel gegen die Fenster der nach der Kanzlei- und Rotwandstrasse gelegenen Fassaden setzten ein. Sozialdemokratische und gewerkschaftliche Führer bemühten sich nach besten Kräften, das gewaltsame Treiben zu verhindern. Der Unionspräsident wurde dabei durch einen Pickelhieb am Kopf verletzt, und auch Polizeivorstand Traber konnte trotz Polizeieskorte nichts ausrichten […]. Der Krawall forderte schliesslich drei Tote, zwei nicht volljährige Bauarbeiter und einen kantonalen Polizeidetektiv.»10 An diesem «Sturm» oder «Putsch» aufs Bezirksgebäude vom 13./14. Juni 1919 nimmt laut Ausführungen in seinem Lebenslauf auch Johann Stoffel teil, er macht aber keine weiteren Angaben – doch dazu später.
KÖLN
Johann Stoffel meldet sich am 19. Juli 1915 in Zürich ab. Zusammen mit seiner Mutter und dem Stiefvater zieht der Sechzehnjährige nach Köln, mit circa 600 000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine richtige Grossstadt. Das Motiv für den Wegzug nach Köln ist offenkundig: Stiefvater Schärer tritt eine neue Stelle an, und zwar als Prokurist in einer Linoleumfabrik, den Rheinischen Linoleumwerken Bedburg. Auf den ersten Blick mag es erstaunen, dass ein Schweizer auf führender Position in einem nordrhein-westfälischen Betrieb tätig sein kann. Doch 1915 ist kein normales Jahr, es ist das zweite des Ersten Weltkriegs. Noch stottert die Kriegswirtschaft nicht im späteren, drastischen Ausmass, aber es fehlt immer mehr an qualifiziertem Personal und an Arbeitern, die fast überall in den Militärdienst eingezogen worden sind. Da greift man gerne auf neutrale Länder wie die Schweiz zurück, die dieses Problem weniger kennen. Der gleiche Mechanismus spielt übrigens auch zwischen dem neutralen Irland und England. Ebenso werden Frauen zunehmend für kriegswichtige Aufgaben verpflichtet.
Wie ergeht es Johann Stoffel in diesen turbulenten Zeiten? Er beginnt mehrere Lehren, bricht diese aber wieder ab. Monatelang liegt er im Krankenhaus, nimmt dann eine Stelle in einer Munitionsfabrik an, wo er ein halbes Jahr beschäftigt ist. In welcher Fabrik er arbeitet, ist nicht bekannt. Die Ärzte und Stoffels Mutter verbieten Johann schliesslich aus gesundheitlichen Gründen die weitere Arbeit in der Fabrik, auch wenn der Lohn doppelt so hoch ist wie bei seiner nächsten Stelle als «Kaffeehaus-Telephonist». In den gut drei Jahren, in denen Stoffel in Köln weilt, gelten zunehmend die strengen Vorgaben der Kriegswirtschaft. Der umfassende Rohstoffmangel tangiert die Konsumgüterindustrie genauso wie die militärische Produktion. Ab 1915 kommt es vor allem in den Grossstädten zu ersten Protesten, ein Jahr später zu ersten Streiks.
Stoffel ist wohl Zeuge dieser Auseinandersetzungen, er berichtet in seiner Autobiografie aber nichts davon. Als er am 9. November 1918 nach Zürich zurückkehrt, ist die deutsche Niederlage absehbar und die Revolution in vollem Gange. Bis zum schweizerischen Generalstreik dauert es noch drei Tage. Stoffel beschreibt seine Kölner Zeit folgendermassen:
Und wir gingen nach Köln a/ Rhein anfangs dem Krieg wo er eine Stelle als Prokurist in den Rheinisch-Linoleumfabriken Bedburg bekam. Nun wurde ich in die Lehre gegeben u. zwar als Mechaniker u. ich hatte auch Freude daran aber da ich sehr schwach war wurde ich krank u. nachdem ich Monatelang im Krankenhaus in Düren lag durfte ich ich wieder nach Hause inzwischen aber hatte mein Stiefvater seine Stellung gewechselt u. nach Köln selbst gezogen. Als ich nun wieder ganz hergestellt war musste ich nochmals in die Lehre u. zwar als Kellner man hatte aber vorher nicht bedacht das ich kaum in die Schule gegangen war u. somit sehr schlecht rechnen konnte aber wir merkten es bald den fast täglich hatte ich zuwenig Geld bei der Abrechnung u. nun musste ich auch hir wieder aus der Lehre u. mein Stiefvater beschuldigte mich das fehlende Geld für mich gebraucht zu haben u. sagte mir alle möglichen schlechten [?] es war nicht wahr ich hatte wirklich zuwenig u habe es nicht für mich gebraucht um keine bösen Worte u. Vorwürfe mehr zu bekommen nahm ich eine Stellung in einer Munitions-Fabrik an es ging nun ein halbes Jahr ganz gut u. ich gab all mein verdientes nach Hause. Sie können darüber meine Mutter fragen aber nach circa 7 Monaten wurde ich wieder krank u lag abermals 10 Wochen im Krankenhaus von dort entlassen untersagten mir die Ärzte die Arbeit in die Munitions-Fabrik wieder aufzunehmen auch meine Mutter wollte mich nicht mehr gehen lassen ich nahm dan auch eine Stelle als Kaffeehaustelephonist an u. zwar im Café Rheinhardt aber der Verdienst war kaum die Hälfte von dem in der Munitions-Fabrik u. mein Stiefvater war wütend u. brach bei jeder Gelegenheit einen Streit vom Zaun u. und bei einem solchen Streite wars als ich ihm sagte er sei ein Tyrann. da griff er zu Hundpeitsche jawoll u. schlug mich bis ich zusammenbrach und drei Tage später ging ich Nachts heimlich von [?] fort da ich nun Angst hatte das man mich suchen würde ging ich zu einem früheren Collegen mit dem ich gearbeitet habe im Caffee Bauer wo ich als Kellner in der Lehre stand der hauste zusammen mit seinen beiden Schwestern in Köln-Deutz u. nun kommt das was mich auf meine jetzige Laufbahn gebrach hatt ich lernte das eine dieser Mädchen lieben das man mich nur ausnützte habe ich nicht gemerkt was ich an Geld besass gab ich hin u. als ich keins mehr hatte wurde ich vom schon erwähnten Bruder belehrt wie wir zu Geld kommen könnten das erste mal ging es gut aber das zweitemal wurden wir erwischt u. ich bekam 3 [?] Monate Gefängnis in welchem sich meine Mutter meiner Annahm.11
ZURÜCK NACH ZÜRICH
Nach Verbüssung von Johanns Strafe reisen Sohn und Mutter wieder in die Schweiz zurück. Die Meldekarten der Einwohnerkontrolle im Zürcher Stadtarchiv geben das genaue Datum an: 9. November 1918.
Da ich hier nicht gleich eine Stellung fand wurde ich von Mutter auch sehr schlecht behandelt u nur um von zu Hause fortzukommen nahm ich die Stelle eines Freiwilligen Grippekrankenpflegers an wo ich wenigsten Kost u Logis hatte u. habe ein Hilfslatzerett Tonhalle u. im Hirschengraben-Schulhaus u. zuletzt im «Riedtli»-Schulhaus unter Dr. Major Suter gepflegt aber auch dieses nahm ein Ende u. ich durfte nicht nach Haus warum werden Sie fragen lassen Sie das Ihnen mündlich mitteilen. Eine Stellung fand ich nicht u. liess mich überreden am Streick mit den Jungburschen teilzunehmen u. ich wurde dan bei dem Putsch am Bezirksgebeude in Zürich arretiert u. nach Chur geliefert.12
Das Jahr 1918 ist für die Schweiz ein Schicksalsjahr. Einerseits steuert die soziale und politische Unrast auf einen nie gekannten Höhepunkt zu. Andererseits bricht spätestens Mitte Jahr die sogenannte Spanische Grippe aus, eine hochansteckende Krankheit, die durch Tröpfchen übertragen wird. Es handelt sich um eine besonders gefährliche Grippe, bei der Lungenentzündung und Blutzersetzung im Extremfall innerhalb von 24 Stunden zum Tod führen. Nicht selten bluten die Angesteckten plötzlich aus Nase und Mund. Die Toten müssen so schnell wie möglich begraben werden. Aus Furcht vor einer Infizierung kommt das gesellschaftliche Leben fast vollständig zum Erliegen. Fast alle öffentlichen Veranstaltungen fallen aus, Schulhäuser und Militärbaracken werden zu Notfallspitälern. Behörden und Ärzte stehen der Katastrophe beinahe hilflos gegenüber, abgesehen von den Schutzimpfungen mit ihrer Präventionswirkung. Harsche Kritik muss insbesondere die Armeesanität über sich ergehen lassen, die auf die Epidemie völlig ungenügend vorbereitet gewesen sein soll.
In der Schweiz leiden circa zwei Millionen Menschen mehr oder weniger stark an der Krankheit. Zwischen Juli 1918 und Juni 1919 sterben 24 449 Menschen infolge der Grippe. Die geschätzten zwanzig bis fünfzig Millionen Grippeopfer weltweit übersteigen die Zahl der Todesopfer des gesamten Ersten Weltkriegs. Während der ersten Grippewelle vom Juli 1918 sterben täglich bis zu 35 Armeeangehörige, was angesichts der engen Unterkünfte und Bunker nicht verwunderlich ist. Im Oktober und November beginnt eine zweite Welle, die durch die weiterhin stattfindenden Streiks einerseits und Truppenaufgebote andererseits noch verstärkt wird und zu gegenseitigen Schuldzuweisungen führt. Eine dritte, weniger starke Welle wird im Januar 1919 registriert. Die Bevölkerung wird aufgefordert, Matratzen und Bettdecken zu spenden, ihre Autos zur Verfügung zu stellen und überhaupt Freiwilligendienste zu leisten. Wie in allen Notlagen üblich, werden auch mehr oder minder wirksame Heilmittel angeboten, etwa Seifen, Spülungen und Staubsauger bis hin zur prosaischen Desinfizierung der Telefone.13
Zum gesundheitlichen Notstand tritt ein politischer. Gegen Ende des Ersten Weltkriegs wird in der Schweiz der Graben zwischen Unternehmern und Bauern einerseits und Arbeitern andererseits immer tiefer. Während die einen grosse Gewinne einfahren, haben die anderen unter den drastischen Kostensteigerungen, etwa bei den Lebensmittelpreisen, zu leiden. Ab 1917 nehmen die Arbeitskämpfe deutlich zu. Die Fronten verhärten sich immer mehr, militärische Aufgebote in den grossen Städten sollen hoch zu Ross den «Ordnungsdienst» gewährleisten, werden aber von den Streikenden als Provokation verstanden. Das Oltener Aktionskomitee ruft schliesslich am 12. November 1918 zum unbefristeten Generalstreik auf und verlangt folgende Reformen, teils politischen, teils sozialen Inhalts:
1. Sofortige Neuwahl des Nationalrats auf der Grundlage des Proporzes
2. Aktives und passives Frauenstimmrecht
3. Einführung der allgemeinen Arbeitspflicht
4. Einführung der 48-Stunden-Woche in allen öffentlichen und privaten Unternehmungen
5. Reorganisation der Armee im Sinne eines Volksheeres
6. Sicherung der Lebensmittelversorgung im Einvernehmen mit den landwirtschaftlichen Produzenten
7. Alters- und Invalidenversicherung
8. Staatsmonopole für Import und Export
9. Tilgung aller Staatsschulden durch die Besitzenden
Am Landesstreik (auch: Generalstreik) nehmen circa 250 000 Männer und Frauen teil, vor allem in der Deutschschweiz und in den grossen Städten, aber auch etwa in Davos oder Chur. Der Bundesrat laviert anfänglich, schwenkt dann aber auf die harte Linie von General Ulrich Wille ein, der den Konflikt militärisch lösen möchte. Der Bundesrat erlässt ein Ultimatum, welches das Ende des Landesstreiks verlangt. Das Oltener Aktionskomitee beschliesst am 14. November, also nach nicht einmal drei Tagen, den Streikabbruch. Es befürchtet insbesondere die militärische Niederschlagung des Streiks und bürgerkriegsähnliche Zustände.
Von Johann Stoffel wissen wir aus oben zitiertem Ausschnitt seiner Autobiografie, dass er sich von den Jungburschen hat überreden lassen, beim Streik mitzumachen. Die Teilnahme am Landesstreik vom 12. bis 14. November 1918 sowie der Sturm auf das Bezirksgebäude vom 13./14. Juni 1919 in Zürich Aussersihl14 sind aber offenbar die zwei einzigen klassisch-politischen Manifestationen, an denen Stoffel partizipiert. Welche Rolle er bei den sozialistischen Jungburschen gespielt hat, konnte nicht eruiert werden. Wenn er allerdings von «überreden» spricht, deutet dies eher auf einen Mitläufer hin. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass er erst ab dem 9. November in Zürich, von Köln herkommend, angemeldet ist, nur drei Tage also vor Beginn des Landesstreiks. Möglicherweise hat er noch Bekannte von früher im linken Biotop von Aussersihl. Nicht auszuschliessen ist natürlich ein spontaner Entschluss zum persönlichen Einstehen für die gute Sache. Auch seine Mutter wohnt in Zürich, laut Meldekarten findet Johann Stoffel bei ihr zeitweise Unterschlupf, etwa an der Freischützgasse im Kreis 4.15
Es scheint so, also ob Stoffel nach der Ankunft in Zürich seine kleinkriminellen Touren recht bald wieder aufnimmt. Bereits am 11. März 1919 erfolgt auf Beschluss des Zürcher Regierungsrats die Kantonsverweisung, was Stoffel offenbar nicht daran hindert, drei Monate später am Sturm auf das Bezirksgebäude teilzunehmen. Er lebt in jener Zeit ein prekäres Leben. Selbstverständlich reichen die «Einkünfte» aus seinen Diebestouren bei Weitem nicht, um sich finanziell über Wasser zu halten. Eine feste Anstellung findet er aufgrund seines Rufes auch kaum. Darum reist er «häufig auf Bildern», wie etwa aus späteren Anweisungen aus dem Gefängnis an die Mutter hervorgeht. Um welche Art Bilder es sich handelt, bleibt unklar.16
Der Einbrecher
Der Einbrecher Johann Stoffel kundschaftet aus, steigt ein – er wendet aber nie Gewalt an. Leise und nicht selten mit akrobatischen Einlagen macht Stoffel sich jeweils mit der kleinen oder grossen Beute wieder davon. Die wichtigste Quelle zu seinen Einbrüchen ist – neben den Zeitungen – die umfangreiche Anklageschrift der Staatsanwaltschaft (Kantons-Verhöramt) von 1931, die im Staatsarchiv Graubünden in Chur liegt. In 18 «Tatbeständen» wird allein für das Jahr 1929 detailliert dargelegt, wann, wo und wie Stoffel «arbeitet». Seine Einbrüche begeht er zwar über das ganze Jahrzehnt hinweg, sie sind aber in der Regel weniger gut dokumentiert.
DAS SÜNDENREGISTER
Nach seiner Wegweisung aus dem Kanton Zürich 1919 findet Stoffel, wie er selbst schreibt, auch in Chur keine Anstellung. Er leiht sich beim «Velohändler Vassela in Chur» ein Rad und fährt damit nach Zürich, wo er von seinen Eltern aber nicht aufgenommen wird.
Um nicht hungern zu müssen verkaufte ich das Rad u. als auch dieses Geld alle war wurde ich zum Dieb, stahl zwei oder drei Fahrräder ich glaube beim dritten wurde ich beim Verkauf verhaftet u. wurde in Zürich u Glarus u Chur nach einander abgeurteilt.17
Stoffel gerät früh auf die Diebeslaufbahn. Bereits in Deutschland wurde er einmal verhaftet und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Spätestens ab 1919 ist er häufig in Graubünden tätig. Das Muster ist oft das gleiche: Er steigt in ein Haus ein und entwendet Objekte, die sich leicht zu Geld machen lassen. S. stiehlt er Wolldecken aus dem Kurhaus Rothenbrunnen, die er in der Umgebung verkauft. Häufig werden auch Fahrräder zu Diebesgut, eines etwa schwatzt er einem Landwirt in Tavanasa auf. Sehr willkommen sind natürlich Schmuckstücke. Ganz ohne Humor arbeitet Stoffel nicht: Als «Spass» darf es auch einmal eine grosse Grison-Pralinen-Schachtel sein, leider angebraucht. Fast alle diese Delikte gibt er ohne Weiteres zu, die grösseren ebenso wie die vielen kleinen und kleinsten. Sein Gegenpart ist in all den Jahren das Kantons-Verhöramt in der Person von Dr. Eduard Fanconi.18
In einem Verhör vom Sommer 1920, das Fanconi führt und Landjäger Putscher protokolliert, wird auf drastische Weise klar, dass Stoffel bei seinen Streifzügen nicht selten vom Hunger getrieben wird:
Es scheint auch, dass Sie in Rothenbrunnen noch verschiedene Sachen entwendet haben, die Sie bisher nicht erwähnt haben?
Was?
Verschiedenes!
Nur noch das was ich gegessen habe!
Was also?
Bindenfleisch und Zwieback. Chokolade, das ist Alles.
Haben Sie nicht auch Sardinen gegessen?
Das stimmt! Die habe ich vergessen gehabt. Ich glaube es waren 2 Schachteln gewesen. Tonfisch?
Es waren zwei Schachteln im Ganzen vielleicht war die eine mit Ton. Dann habe ich aus einem Topf «Honig» gegessen etwa 2–3 Löffel. Der Topf war allerdings intakt gewesen, als ich dran bin. Ich habe dann den Topf wieder zugedeckt. Haben Sie auch etwas getrunken?
Ja, ja. Ich habe aber nur ein Glas mögen, das andere habe ich zurückgelassen.19
Gemäss einem «Auszug aus dem Centralstrafregister» von 1918 bis 1923 begeht Stoffel regelmässig Verbrechen. Er wird dafür auch ebenso regelmässig verurteilt, seitens des Kantons Graubünden 1921, 1923 und 1925 etwa für Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung. Das Strafmass beträgt in aller Regel ein paar Monate. Zwei Wochen erhält er allein für «Ungehorsam». Gemäss einer Fiche von 1920, die bei der Kantonspolizei liegt, steht sein Sündenkonto bei vier Vorstrafen, einem Velodiebstahl als Grund der letzten Haft und Unterschlagung als Grund der gegenwärtigen Inhaftierung. Auch im Schweizerischen Polizei-Anzeiger ist Stoffel Thema; so etwa bei Diebstählen im Januar 1923 in zwei Fremdenzimmern der Pension Solaria in Davos. Als «Dringend verdächtig» wird Stoffel angeführt.20
Sechs Jahre später, im August 1929, tönt es im gleichen Anzeiger immer noch ganz ähnlich. Stoffel scheint wie eh und je aktiv zu sein. Das Bündner Landjäger-Kommando bittet um «intensive Fahndung» und führt als besondere Merkmale an, dass er eher klein, gewandt und vermutlich gut gekleidet sei. Als Berufe erscheinen Hotelangestellter, Sattler und Mechaniker. Sein momentaner Aufenthaltsort sei nicht bekannt, infrage kämen neben Graubünden vor allem St. Gallen, Zürich, Bern, Luzern und wohl auch Österreich (Vorarlberg). Die polizeiliche Vermutung ist erstaunlich präzis: Am Erscheinungstag des Anzeigers ist Stoffel mit seiner Freundin unterwegs nach Österreich, via Schruns, Innsbruck und Salzburg nach Wien.
Anfang 1931 sind unter dem Namen Johann Stoffel allein in Graubünden nicht weniger als 13 Vorstrafen sowie mehr als sage und schreibe fünfzig Monate hinter Gefängnismauern und zwei Aufenthalte in der Korrektionsanstalt Realta vermerkt.21 Ganz ähnlich sieht es bei den angrenzenden Kantonen aus, vor allem in Zürich und St. Gallen. In Glarus hat sich Stoffel für sechs Diebstahl- und Diebstahlsversuche zu verantworten, 22 im Kanton Zürich werden ihm seit Neujahr (1929) mehrere Einbrüche angelastet. Im Mai 1930 sitzt Stoffel im Bezirksgefängnis Uster.23 Für Graubünden existiert für das Jahr 1929 eine Aufstellung der Johann Stoffel zur Last gelegten Delikte. Wahrscheinlich dürfte es sich um eines seiner ertragreichsten Jahre handeln. Die Deliktsummen betragen total über 10 000 Franken, im Einzelnen zwischen 17.50 und über 4000 Franken. Geschädigte sind sowohl Private wie Institutionen, etwa Verkaufsläden, Sanatorien, Heime oder Pfarreien. Die in Graubünden heimgesuchten Ortschaften sind vor allem im Raum Chur, dem Lugnez und dem Engadin zu finden. Entwendet hat Stoffel nicht nur Bargeld, sondern häufig auch Naturalien wie Kleider, Esswaren, Velos, Briefmarken.

Anzeige im Schweizerischen Polizei-Anzeiger vom August 1929.
Die folgende, ausführliche Aufzählung24 zeigt die Stoffel zur Last gelegten Delikte und gibt einen guten Einblick in seine Arbeitsweise. Zwar stammen die Angaben einseitig vom Kantons-Verhöramt. Da aber in fast allen Fällen ein Geständnis Stoffels vorliegt, können die Angaben im Ganzen wohl als korrekt angenommen werden. «Lange Verhöre liebt er nicht: darum seine raschen Geständnisse», hält der Staatsanwalt fest.25 Stoffel tendiert bei allen Verhören dahin, fast sämtliche ihm zur Last gelegten Delikte ohne Weiteres zuzugeben und seinen Willen für ein fortan ehrliches Leben zu beschwören.
Tatbestand 1
Im Herbst 1928 hielt sich Stoffel eine Zeitlang in Rhäzüns auf. Er wohnte dort bei Frau Caduff-Cajochen und ass bei Frau Spadin. Er arbeitete eine Zeitlang im Holz- und Baugeschäft Rhäzüns und in der Folge in Rhäzüns und Umgebung als Sattler. Eines Tages begab er sich in das Pfarrhaus. Dort sagte er der Magd Ursula Demarmels, der Pfarrer habe ihn beauftragt, eine Matratze auszubessern, er möchte dieselbe ansehen. Die Magd führte Stoffel ins Haus und zeigte ihm eine auf der Laube auf der hinteren Seite des Hauses befindliche Matratze – Stoffel erklärte darauf, er werde dieselbe holen, er holte dieselbe aber nicht. Stoffel verliess dann Rhäzüns. Dagegen kam er im Januar und Februar 1929 wieder dort vorbei. In der Zeit vom 23. März bis 4. April 1929 wurde im Arbeitszimmer des Pfr. Plaz in Rhäzüns mit einem Instrument eine Schublade des Rollpultes aufgebrochen und daraus ein Geldbetrag von ca. 1100 frs. gestohlen. Wegen dieses Deliktes wird Stoffel angeklagt. Er bestreitet die Täterschaft und behauptet, damals nicht in Rhäzüns gewesen zu sein.
Tatbestand 2
Im Sommer 1928 war Stoffel in St. Moritz. Er war dort angestellt als Portier in der Pension Surlej. Er holte dort jeweils die Milch in der Milchhalle im Haus Ponti in St. Moritz-Bad; bei diesem Anlass lernte er die dortigen Localitäten kennen. Er kannte auch die Leiterin der Milchhalle, Frau Meuli-Kreis. Anscheinend erzählte ihm dieselbe gelegentlich, sie bewahre die Casse Nachts im Kühlschrank im Ladenlocal auf. Damals verkehrte Stoffel gelegentlich auch im kathol. Pfarrhaus in St. Moritz.
Tatbestand 3
Ende Mai 1929 reiste Stoffel von Zürich nach St. Moritz, um dort zu stehlen. Am 28. oder 29. Mai 1929 Abends ungefähr 8 h begab sich Stoffel hinter das kathol. Pfarrhaus. Er fand dort einen alten Zaun, lehnte denselben an das Haus, stieg zu einem offenen Fenster in dasselbe ein und gelangte in das Studierzimmer des Pfarrers. Er schloss dasselbe hinter sich ab und durchsuchte dann das Zimmer. Er wurde dabei gestört und entsprang durch ein offenes Fenster, ohne etwas gestohlen zu haben. Stoffel ist in diesem Punkte geständig.
Tatbestand 4
An einem der gen. Tage begab sich Stoffel auch zur Pension Surlej. Dort stahl er eine Decke und ein Beil, begab sich in ein Gartenhaus und wartete dort bis in die Nacht. Dann begab er sich zum Haus Ponti in St. Moritz-Bad, stieg dort durch ein offenes Fenster in den Abort bei der Milchhalle ein und gelangte dann durch den Gang und das Magazin in den Laden. Dort versuchte er die Türe des Kühlschrankes zu erbrechen, was ihm aber nicht gelang. Er öffnete dann die Türe des an den Kühlschrank angebauten Kastens, erbrach die Lattenwand zwischen fragl. Kasten und dem Kühlschrank und nahm eine in letzterem befindliche Casette an sich. Er tat dieselbe in eine dort befindliche Handtasche und begab sich damit auf eine Wiese hinter dem Hotel du Lac. Dort sprengte er die Casette und nahm den Inhalt derselben bestehend in frs. 1345 in Geld und Noten sowie 2 Lebensversicherungspolicen an sich. Darauf kehrte Stoffel zum Haus Ponti zurück und stahl ein dort befindliches Velo, Eigentum des Remigio Ponti im Werte von frs. 250.–. Mit dem Velo fuhr er nach Spinas, in der Meinung er könne dort mit dem Velo über den Berg fahren. Als er erfuhr, dass dies nicht möglich sei, derelinquierte er dort das Velo; er warf dort auch die erwähnten Policen weg; er fuhr dann mit der Bahn nach Zürich zurück. Stoffel ist auch in diesem Falle geständig.
Skizze zu Johann Stoffels Einbruch in die Milchhalle St. Moritz-Bad vom 28./29. Mai 1929. Angefertigt von Korporal Vieli.
Tatbestand 5
Im Juni 1929 fuhr Stoffel wieder von Zürich nach Chur, in der Absicht im Hotel Sternen, wo er früher angestellt gewesen war, zu stehlen. Er orientierte sich dort, fand aber, die Gelegenheit sei nicht günstig. Demzufolge begab er sich in das Frauenspital Fontana; dort fragte er einer Frau Strub nach; auch dort handelte es sich für ihn einzig darum, sich zu orientieren, ob er einen Diebstahl ausführen könnte. Sodann begab er sich in das Kreuzspital. Im dortigen Bureau fragte er wieder einer Frau Strub nach, dies war zum gleichen Zweck wie im Frauenspital Fontana. In der folgenden Nacht, vom 19. auf 20. Juni 1929 begab er sich zum Fenster des Bureaus des Kreuzspitals, stellte dort eine Kiste an die Mauer und auf die Kiste eine Leiter und gelangte so durch ein Fenster in das Bureau. In demselben befand sich ein Geldschrank. Stoffel suchte den Schlüssel desselben; zu diesem Zwecke begab er sich in das an das Bureau anstossende Schlafzimmer. In diesem schlief eine Schwester. Stoffel suchte dort den Schlüssel, fand ihn aber nicht. Er nahm dann ein Kleidungsstück der Schwester und legte es über das Schlüsselloch der Tür zwischen Schlafzimmer und Bureau. Im Bureau öffnete er sodann die Schubladen und stahl daraus: an Geld frs. 484, an Briefmarken frs. 10.– endlich einige Medaillen von geringerem Wert. Total ca. fr. 500.–. Er entfernte sich dann durch das gleiche Fenster. Von dort begab er sich in das Welschdörfli, stahl dort aus einem Unterhaus ein dem Chr. Casanova gehörendes Velo im Werte von frs. 150.– und fuhr mit demselben nach Sargans und von dort mit der Bahn nach Zürich. Stoffel ist auch mit Bezug auf diesen Fall geständig.
Tatbestand 6
Im Juni 1929 begab sich Stoffel von Zürich nach Vals, anscheinend wieder um zu stehlen oder wenigstens auszukundschaften, ob er dort stehlen könnte. Er wurde dort nachts beim Haus des Präs. Schmid gesehen. Er stellte sich dort bei der Armenpflege vor und erhielt eine Unterstützung.
Tatbestand 7
Am 6. Juli 1929 kam Stoffel wieder von Zürich ins Lugnez. In der Nacht vom 6. auf den 7. Juli 1929 wurde dem Arbeiter Antonio Sassi in Peiden aus seiner Schlafkammer ein Geldbetrag von frs. 250.– gestohlen. Damals befanden sich auch Vaganten in dortiger Gegend. Es wurde nachgeforscht, ob dieselben als Täter in Betracht kommen könnten. Diese Nachforschungen ergaben ein negatives Resultat. Als verdächtig erschien Stoffel. Er leugnet die Tat.
Tatbestand 8
Am 7. Juli 1929 kam Stoffel nach Vals zum Hotel Adula. Er wartete Nachts, bis die Lichter im Hotel gelöscht waren. Dann stieg er durch das nur mit der Jalousie verschlossene Fenster in das Haus ein, gelang in das Bureau, öffnete mit einem Stechbeutel das Pult und stahl das darin befindliche Geld, Briefmarken und einen Photographieapparat. Der Damnificat Ph. Schnyder deponierte bestimmt, es seien ihm damals gestohlen worden an Geld und Marken frs. 850–900. Nach längerem Bestreiten des Betrages gibt Stoffel jetzt zu, es könnten ca. 900 frs. gewesen sein.
Tatbestand 9
Damals stahl Stoffel in Vals ferner dem Nic. Joh. Illien einen Glasschneidediamant im Werte von ca. frs. 15.– und ein Militärmesser im Werte von frs. 2.50. Er reiste dann nach Zürich zurück. Stoffel ist auch mit Bezug auf die Diebstähle z. N. des Schnyder und des Illien geständig.
Tatbestand 10
Am 16. Juli 1929 reiste Stoffel wieder von Zürich nach Chur, um hier zu stehlen. Er begab sich Nachts zum Marienheim, gelangte mit Hülfe eines Gartenstuhls zu einem Fenster – drückte eine Scheibe ein und stieg ein. Er gelangte in das Stellenvermittlungsbureau, dursuchte dasselbe, fand aber nichts und entfernte sich. Stoffel gesteht auch diesen Diebstahlsversuch ein.
Tatbestand 11
Er begab sich dann zur Sägerei Schmidt, stahl dort einen Stechbeutel und kam ungefähr um Mitternacht zum Sennhof [dem Gefängnis des Kantons Graubünden]. Dort stieg er an einem Dachkennel zum Bureaufenster hinauf welches anscheinend offen war. Er gelangte in das Bureau, schloss die Türen desselben ab, hob die Pultplatte, zog die Schublade heraus und stahl aus derselben nach Angabe des Verwalters ca. frs. 417.63, nach seiner eigenen Angabe ca. frs. 600 in Geld und Briefmarken, sowie einen Revolver. Am folgenden Morgen fuhr Stoffel nach Zürich zurück. Er ist nach längerem Leugnen auch mit Bezug auf diesen Diebstahl geständig.
Tatbestand 12
Am ersten August 1929 reiste Stoffel wieder nach Chur, um hier zu stehlen. Er begab sich zum Hotel Stern, um festzustellen, ob es dort eine günstige Gelegenheit gebe. Als er zuerst dorthin kam, war Personal beim Hotel; Stoffel zog sich daher zurück. Dagegen kehrte er ungefähr um 11 Uhr Nachts wieder dorthin zurück, ging in den Hof des Hotels, stieg auf das Waschhausdach und gelangte von dort aus in das Hotel und durch das Badezimmer in das Schlafzimmer der Frau Taverna. Er schloss die Schlafzimmertüre innen ab, sprengte mit einem Dolch den Secretär, öffnete eine darin befindliche Geldkassette und stahl daraus Geld, einen Check im Betrage von frs. 100.– und eine Brieftasche.
Was den Geldbetrag angeht, so erklärte Frau Taverna, es seien ihr damals gestohlen worden mindestens frs. 4000.–. Dem gegenüber deponierte Stoffel, er habe dort ca. frs. 4800.– gestohlen. Nach dem Diebstahl marschierte Stoffel zunächst nach Bonaduz, übernachtete dort und reiste dann am 2. August 1929 nach Ziegelbrücke, wo er seine damalige Geliebte Alice Burkhalter traf. Am 4. August 1929 reiste er mit derselben über Klosters und das Montafun nach Inssbruck und weiter nach Wien. Auf der Reise lebte er verschwenderisch. Er und die Burkhalter kehrten dann nach der Schweiz zurück. Am 30. August 1929 wurden sie in St. Gallen verhaftet und nach Chur in den Sennhof geschafft.
Tatbestand 13
Noch am 1. Sept. 1929 entwich Stoffel aus dem Sennhof. Er begab sich durch das Lürlibad zum Haus Schäpper bei der Kreuzgasse. Dort beobachtete er, wie die Eheleute Schäpper mit einem Kind das Haus verliessen. Er stieg durch ein offenes Fenster in das Haus ein, gelangte in die Stube und stahl aus dem Secretär frs. 200.– in Noten, zwei Sparbüchsen mit Inhalt von ca. 22.– frs; 1 Portemonnaie mit Inhalt 3–4 frs. Aus dem Corridor stahl er ferner 1 Paar Schuhe, einen Rock, einen Hut im Werte von ca. frs. 95.–.
Dann verliess er das Haus und begab sich nach Ems. Von Ems wollte er nach St. Gallen fahren. Dagegen wurde er am gleichen Tage in Landquart im Bahnwagen verhaftet und in den Sennhof zurückgeschafft. Dort verblieb er bis 3. Oct. 1929.
Tatbestand 14
An gen. Tage entwich Stoffel wieder aus dem Sennhof. Er begab sich nach Rhäzüns. In der Nacht schlug er beim Consumladen ein Fenster ein und stahl dann dort: 1 Paar Sonntagsschuhe, 1 Bluse, 1 Rucksack, Conserven, 1 Schere, Wert Total frs. 56.50, und aus der Cassa Geld im Betrage von frs. 29.–.
Von Rhäzüns begab er sich nach St. Moritz.
Tatbestand 15
In der Nacht vom 6. auf 7. October 1929 begab sich Stoffel zur Privatklinik des Dr. O. Bernhard in St. Moritz. Er kletterte an einem Dachkennel zu einem offenen Fenster des 1. Stockes, gelangte zunächst in ein Zimmer und dann in das Bureau. Er durchsuchte dasselbe und stahl dort frs. 1300.–; dabei verursachte er einen Sachschaden von frs. 8.50. Eine Krankenschwester hörte Geräusche, stand auf und schaute nach. Stoffel floh darauf zu einem Fenster hinaus.
Tatbestand 16
In der Zeit vom 6. bis 27. October 1929 wurde auch eingebrochen in die Villa Vedette des Oberst Fonjallanz in St. Moritz. Die gen. Villa befindet sich unweit der Privatklinik des Dr. Bernhard und war zur Zeit des Einbruches unbewohnt. Der Einbruch geschah in der Weise, dass mittels eines Instrumentes eine Nebentüre und dann ein Kleiderschrank aufgebrochen wurden. Es wurden gestohlen diverse Kleidungsstücke und Herrenwäsche im Werte von ca. 500.– frs. Es wurde Sachschaden angerichtet im Betrage von 60.– frs. Der Diebstahl wurde festgestellt erst Ende October 1929. Als verdächtig erschien damals schon Stoffel. Derselbe bestreitet die Täterschaft.
Tatbestand 17
Am 29. Dez. 1929 abends schlich sich Stoffel in das Sanatorium des Dr. Vöchting in Davos-Platz ein, welches ihm von früher bekannt war. Er gelangte in das Wohnzimmer des Dir. Paulsen, er brach mit einer Feile den Schreibtisch und stahl daraus eine 100 Frs. Note.
Tatbestand 18
Am gleichen Abend schlich er sich in die Klinik des Dr. Werdenberg in Davos, gelangte in das Zimmer der Angestellten Emma Günter und stahl aus deren unverschlossenem Kleiderkasten ein Ledertäschchen im Werte von 10 fr. mit Inhalt 50 frs., ein Taschentuch und Photographien. Stoffel ist auch mit Bezug auf die letztgenannten 2 Diebstähle geständig.
Verhört werden auch mindestens drei Frauen, mit denen Stoffel ein «Verhältnis» gehabt haben soll.
Gemäss Deposition der Clara Schoch, mit welcher Stoffel damals ein Verhältnis hatte, verreiste Stoffel am 28. März 1929 von St. Gallen ab; dabei gab er an, er fahre über Sargans ins Glarnerland. Gemäss Deposition der Marie Gunz, mit welcher Stoffel damals ebenfalls ein Verhältnis hatte, traf ihn dieselbe am Charfreitag 29. März Abends in Zürich. Bei der Urteilsfindung des Gerichts werden nochmals erschwerende und mildernde Umstände aufgeführt. Erschwerend fallen in Betracht der schlechte Leumund des Stoffel, seine Raffiniertheit und Dreistigkeit, die grosse Zahl der Delicte und der grosse Schaden, welchen er verursacht hat. Auf Grund seines Vorlebens und der vielen Vorstrafen dürfte er wohl als unverbesserlich bezeichnet werden. Der Kleine Rat wird ersucht, die Frage der dauernden Versorgung Stoffels zu prüfen.
Mildernd fallen in Betracht seine schlechte Erziehung und bis zu einem gewissen Grade das Geständnis, wobei allerdings erwähnt werden muss, dass im Wesentlichen auch ohne Geständnis genügendes Belastungsmaterial vorgelegen hätte. Es mag auch erwähnt werden, dass er gemäss Zeugnis der Direction der Strafanstalt Regensdorf sich dort bisher gut aufgeführt.26
Die Einbrüche Stoffels werden auch in der romanischsprachigen Surselva verfolgt, und zwar durchaus mit einem Augenzwinkern. Die Gasetta Romontscha berichtet etwa: «Johann Stoffel ist wieder unterwegs! In Davos hat er ein Sanatorium besucht, wo er vor Jahren Portier war, natürlich nicht, ohne aus der Kasse eine Erinnerung zu nehmen. In Mezzaselva im Prättigau hat er eine Erfrischung zu sich genommen.»27
DER STECKBRIEF
Johann Stoffel wechselt während seiner Diebeslaufbahn häufig die Namen. Auch fabriziert er in Handarbeit Visitenkarten, mit denen er wohl potenzielle Opfer beeindrucken will. Ein Hans Sprecher aus Basel ist Kaufmann, ein H. Sprecher ebenso, aber mit der pikanten Berufsbezeichnung «Detektiv», ein H. Salis aus Chur ist «Gimnasjast».28 Dass Stoffel bereits früh von der Kriminaljustiz erfasst und ihr auch bekannt ist, zeigt eine anthropometrische Karte aus dem Archiv der Kantonspolizei Graubünden von 1920. Diese Karten sollten nach dem Prinzip der sogenannten Bertillonage ursprünglich vor allem rückfällige Straftäterinnen und Straftäter identifizieren. «Im Zentrum der Bertillonage, die bald schon international diskutiert und angewandt wurde und ab den 1890er Jahren zunehmend auch in der Schweiz Verwendung fand, stand der menschliche Körper», schreibt Nicole Schwager. «Ausgehend von der Annahme, dass das menschliche Skelett ab dem 20. Lebensjahr mehr oder weniger unveränderlich bleibe und individuell deutlich variiere, war zuerst eine exakte Vermessung bestimmter Körperteile – so des Kopfs, der Arme und der Beine – vorgesehen. Auf einer Karteikarte wurden ausserdem detailliert die ‹besonderen Merkmale› der erfassten Person aufgeführt und das portrait parlé, eine akribische Beschreibung des Gesichts nach dem Vorbild der traditionellen Personenbeschreibung, vermerkt. Die schriftliche Erfassung wurde ergänzt durch zwei standardisierte fotografische Abbildungen – die eine in Frontal-, die andere in Seitenansicht. Fingerabdrücke fanden auf den Karten, welche die Polizeibeamten gemäss den Messresultaten und nicht mehr alphabetisch nach den Namen im Register ablegten, spätestens ab 1894 Aufnahme.»29
Handgemachte Visitenkarten, die allerdings wegen der Schreibfehler kaum Eindruck machen dürften, um 1923.
Polizeifotos vom 11. Februar 1930: seitlich, von vorne, mit Hut. Drei Tage vorher, am 8. Februar, wurde Johann Stoffel am Zürcher Hauptbahnhof verhaftet.
Die Churer Karteikarte ist etwas anders aufgebaut als etwa diejenige aus dem anthropometrischen Register der Kantonspolizei Bern von 1914. Eine Fotografie scheint grundsätzlich auch vorgesehen zu sein, fehlt aber für Stoffel. Die «Bündner» Karte enthält andererseits deutlich mehr Angaben: Johann Stoffel ist demgemäss 157 Zentimeter gross, auch für damals also eher klein. Es folgen sehr detaillierte Werte, etwa zum Kopf, zum linken Fuss, zur Farbe der Iris, zur Stirne, zur Nase, zum rechten Ohr. Letzteres ist anliegend und rund. Ein charakteristisches Merkmal von Stoffel sind seine O-Beine. Stoffels scheinbares Alter schätzt der Protokollant auf nicht mehr als 18 Jahre. Die Aufnahme der Daten hat ein «R. Nauer – Chur» besorgt, möglicherweise ein Kantonspolizist.30
Ein ähnliches Signalement findet sich im Schweizerischen Polizei-Anzeiger vom Februar 1923, in dem Stoffel eines Diebstahls in Davos bezichtigt wird:
Dringend verdächtigt: Stoffel, Johann. 10. März 1899, von Vals, Portier – klein, schlank, Haare braun, kleine Narbe an der linken Schläfe, neuer Anzug, neuer, heller Hut – ist am 30. Jan. 1923 aus der Korrektionsanstalt in Realta entwichen. – Er wird ins Ausland, speziell nach Österreich zu kommen trachten.31
Es ist möglich, dass Stoffel ins Ausland flüchtet, weil er im Laufe der Jahre in der Schweiz immer bekannter wird und das Risiko steigt, dass er erkannt wird. Ist er für einmal straffrei und – wenigstens nach seiner Aussage – durchaus willens, eine Arbeit anzunehmen, kommt der Mechanismus zum Zuge, wie ihn auch Hans Fallada in seinem Buch «Wer einmal aus dem Blechnapf frisst …» beschreibt. In Stoffels Variante tönt dies so:
Nach der Verbüssung fragte mich jeder den ich um Arbeit anging wo sind sie in der zwischenzeit gewesen sagte ich die Wahrheit wurde ich nicht eingestellt u. schwieg ich, so wurde ich von andern verraten […] ich wurde unbarmherzig entlassen und meistens wurde ich von den Hern Beamten der öffentlichen Ordnung verraten und so bin ich ein über das andere mal gefallen ja noch ins vorletztes Jahr fand ich keine Stellung da ging ich hausieren […] aber niemand half mir eine Stelle suchen niemand stand mir zur Seite alles war auf dem […] mich zu verdammen aber helfen wollte niemand.[…] ich versuchte mich durchzuschlagen mit hausieren da ging es mir wie oben erwähnt ich beging nun eine Dummheit nach der anderen.32
Oder in den Worten, die Stoffel an den Kantonsgerichtspräsidenten richtet: «Herr Präsident, wenn man einem immer wieder den Zuchthäusler und Realtasträfling vorhält, so würde auch ein anderer als der Stoffel schliesslich genug bekommen.»33
Natürlich fehlen die Stimmen nicht, die weniger Verständnis zeigen, etwa der Amtskläger im Prozess von 1931: «Die Theorie war grau, seine schöne grüne Weide war die Verbrecherlaufbahn […] Stoffel ist frech, kühn und hat unverschämtes Glück. Er reist herum und wird nicht erkannt. Er ist gemeingefährlich, bestiehlt jedermann, auch Arme und Wohltäter, dabei stiehlt er nicht aus Not, die Sucht nach Vergnügen und Weibern treibt ihn dazu.»34
Stoffel spielt verschiedenste Rollen, um unerkannt zu bleiben. S. gibt er sich etwa in Chur als Student aus und trägt «eine entsprechende Mütze»35 oder macht in Innsbruck Eindruck als «Pilot Steiner aus Zürich».36 Ob seine Auftritte als eleganter Herr mehr Teil seiner beruflichen Maskerade sind oder ganz einfach seiner Freude an schönen Kleidern entspringen, muss dahingestellt bleiben.
Eine Paraderolle Stoffels in der öffentlichen Wahrnehmung ist diejenige des Ausbrechers, das nächste Kapitel beleuchtet sie.
Der Ausbrecher
Die populärste und bekannteste Rolle, die Johann Stoffel interpretiert, ist wohl diejenige des kleinen, flinken Kleinkriminellen, der die Staatsmacht immer wieder zum Narren hält. Kaum haben die Landjäger ihn im August 1929 dingfest gemacht, entwischt er schon wieder – gerade einmal zwei Tage später. Dies tut er unter Einsatz all seiner turnerischen Fähigkeiten und nicht ohne Blessuren. Zugute kommt ihm der anerkannt miserable Sicherheitsstandard des kantonalen Gefängnisses Sennhof in Chur – miserabel sowohl in baulicher als auch personeller Hinsicht.
Das Bündner Justiz- und Polizeidepartement ist überaus irritiert und verfügt neue Vorsichtsmassnahmen – ohne Erfolg, wie die Presse nach einer weiteren Flucht Stoffels recht maliziös notiert. Besonders spektakulär soll es in Zürich anlässlich einer Überführung zu- und hergegangen sein: Stoffel blendet den Polizisten mit einer Handvoll Sand und flüchtet in ein grosses Warenhaus, wo er nach einer wilden Jagd schliesslich doch verhaftet wird. Die Tatsache, dass es einmal Sand ist, der blendet, laut anderen Quellen auch Dreck, Seifenpulver oder gar Pfeffer, weist auf eine eher wandelbare Geschichte hin, die aber weitherum kolportiert wird, auch in der italienischbündnerischen und romanischen Presse. Presseerzeugnisse sind denn auch wichtige Quellen für dieses Kapitel.
DER «SENNHOF»
Bevor Stoffels Fluchten aus der Gefangenschaft beleuchtet werden, soll ein Blick auf dasjenige Gefängnis, das mit der Geschichte Johann Stoffels besonders eng verwoben ist, geworfen werden: auf den Churer «Sennhof» also. «Gefängnisse sind Gebäude, die im Rechtsstaat dem Vollzug von Freiheitsstrafen dienen. […] Die meisten kantonalen Gefängnisse wurden zwischen 1820 und 1870 am Rand der Hauptstädte errichtet. Die hohen Umfassungsmauern und die spärlichen, hoch liegenden, oft querrechteckigen Gitterfenster in den Zellentrakten charakterisierten die Zweckbestimmung», schreibt Lukas Gschwend.37 Nicht so in Graubünden: Das erste kantonale Zucht- und Arbeitshaus entsteht 1817 aus einem bestehenden Bau in der Churer Stadtmauer.38 Der junge Kanton kann eine private Liegenschaft kaufen, den sogenannten Sennhof. In den folgenden Jahrzehnten finden zahlreiche Verbesserungen statt, sie bleiben aber immer unbefriedigendes Flickwerk. 1830 wird das sogenannte gelbe Blockhaus erstellt, das schon 1842 massiv kritisiert, aber doch bis 1949 benutzt wird. 1866 folgt das Inquisitenhaus für Untersuchungshäftlinge an der Sennhofstrasse. 1883 kann der Kanton das Haus Kratz erwerben und in den «Sennhof» integrieren. Weitere wichtige Um- und Ausbauten sowie Erweiterungen stammen von 1934, wenige Jahre nach den blamablen Ausbrüchen von Johann Stoffel, die möglicherweise Anstoss sind zu den baulichen Verbesserungen. Bis 1932 besitzen die Zellen kein elektrisches Licht.39 Der «Sennhof» ist weder zu Beginn noch in späteren Zeiten ein Paradebeispiel moderner Gefängnisarchitektur, insbesondere im Vergleich zu einigen anderen schweizerischen Haftanstalten.40
Grundriss der kantonalen Strafanstalt Sennhof in Chur, 1. Stock, 1929.
Der Churer «Sennhof» 2017. Der mittelalterliche Turm rechts ist Teil des Gefängnisses.
Bereits 1895 fällen zwei eidgenössische Experten ein vernichtendes Urteil über den «Sennhof»: «Der ganze Bau ist alt, den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechend, auch fehlt es an einer strammen Beaufsichtigung der Gefangenen. Von den Zellen könnte allerdings ein Teil, bezüglich ihrer Grösse, als Arbeitszellen benützt werden, aber in diesem Fall bieten sie zu wenig Sicherheit gegen Ausbruch, auch sind die Fenster durchgehend zu klein und zu tief angebracht.»41 Das Jahr 1927 ist für den «Sennhof» ein einschneidendes Datum: «Reglement» und «Hausordnung» formulieren neu und auch deutlich liberaler die Regeln, die im kantonalen Gefängnis gelten – nicht zuletzt auch für Johann Stoffel bei seinen kürzeren oder längeren Aufenthalten in den 1920er- und frühen 1930er-Jahren: «Das Schweigegebot findet sich in der Hausordnung 1927 immer noch in § 43. Aber die Disziplinarstrafen haben sich geändert. Erlaubt sind nur noch ein Verweis, der Entzug von Lektüre, das Verbot von Besuchen und des Schreibens und Erhaltens von Briefen, der Entzug von Kaffee, Zusatznahrungsmitteln und Tabak, Schmälerung der Nahrung, Entzug des Verdienstanteils, einfacher Arrest bis auf zehn Tage und scharfer Arrest bis auf fünf Tage, wobei beim Arrest immer auch Kostschmälerung die Folge war. Der einfache Arrest bestand in der Einsperrung in einer gewöhnlichen Zelle, der scharfe Arrest hatte die Versetzung in eine Dunkelzelle ohne Bett, nur mit einer Wolldecke, zur Folge.»42 Ebenfalls sehr detailliert der neue Speiseplan:
Jeder Insasse erhält:
1. Morgens eine Portion Milchkaffee oder Schokolade
2. Mittags wöchentlich dreimal eine Portion Suppe, einmal ein Paar Würste mit Gemüse und zweimal 150 Gramm Fleisch ebenfalls mit Gemüse und einmal eine Portion Polenta und 100 Gramm Käse
Abends eine Portion Suppe
Insassen, welche arbeiten, erhalten ausserdem nachmittags eine Portion Kaffee oder Tee mit Brot.
Die tägliche Brotration beträgt 750 Gramm. Auf besonderes Verlangen kann Insassen, welche streng arbeiten, eine Zulage von Brot gegeben werden.43
Das Angebot erscheint Johann Stoffel wohl zu wenig verlockend, um ihn dauerhaft hinter Gittern zu halten …
In den grundsätzlich ähnlich gearteten Jahresberichten von 1929 bis 1931 sucht man übrigens vergeblich nach einer Passage zu den so peinlichen Ausbrüchen des Johann Stoffel. Im Jahresbericht von 1930 wird das Verhalten der Gefangenen als im Allgemeinen gut bezeichnet. Auch in Chur ist unterdessen die Ansicht gereift, dass «humane Behandlung» bei der Handhabung der Hausordnung mehr Gewähr bietet als herzlose Strenge. Man ist sich bewusst, dass die Bedeutung der Entlassenenfürsorge gar nicht überschätzt werden kann. In eine ganz andere Richtung weist aber dann die Tatsache, dass 1930 immer noch fünf Personen mit Dunkelarrest bestraft werden.44
Der durchschnittliche, tägliche «Insassenbestand» im «Sennhof» beträgt 1934 26, ein Jahr vorher 21. Unterschieden wird zwischen «Sträflingen, Inquisiten und Vaganten». Gemäss dem Berichterstatter hat etwa 1934 das Verhalten der Gefangenen «nicht ganz befriedigt. Die Disziplin litt während des Umbaus. Einige Insassen waren beim Neubau beschäftigt und kamen somit fortwährend mit der Aussenwelt in Berührung. Obwohl man die Arbeiter wiederholt aufmerksam machte, den Insassen ja nichts abzugeben und mit ihnen nicht zu sprechen, gab es immer wieder solche, die sich ein Vergnügen daraus machten, den Internierten etwas zuzuschmuggeln. Bei Durchsuchungen kamen Cigaretten, Zündhölzchen, Esswaren etc. zum Vorschein.»45
Im gleichen Jahresbericht 1934 wird festgehalten, dass die Kriminalität im Kanton nicht stark zugenommen habe. Häufiger als früher seien Diebstähle und andere Straftaten fremder, reisender Verbrecher. Es könne darum behauptet werden, dass Verbrechen und Vergehen Einheimischer abgenommen hätten. Nicht überraschend die Altersstruktur der Häftlinge, die das Jahr 1934 ganz oder teilweise im «Sennhof» verbringen müssen: 4 Personen zwischen 16 und 20 Jahren, 52 zwischen 20 und 30 Jahren, 26 zwischen 30 und 40 Jahren, 14 zwischen 40 und 50 Jahren, 4 zwischen 50 und 60 Jahren, 2 zwischen 60 und 70 Jahren.
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