Czytaj książkę: «Deutsche Geschichte»
Über den Autor
Günter Naumann
Dr. Günter Naumann, geboren 1936 in Leipzig; Studium 1957-1963; Promotion 1968. Erst seit 1989/90 waren ihm Forschungen und Publikationen zur Regionalgeschichte Sachsens möglich. Dazu gehören u.a. die Bücher »Sächsische Geschichte in Daten« (1 Aufl. 1991, 4. Aufl. als Sonderausgabe 2003), »Meißner Geschichte in Daten« (1993), »Meißner Chronik 1989-1996« (1996), »Landkreis Meißen – Landschaft, Geschichte, Aktuelles« (1998).
Zum Buch
Im ersten Band wurde die Deutsche Geschichte bis zum Jahre 1806 vorgestellt. In diesem Band wird sie bis zur Gegenwart fortgeführt.
Nachgezeichnet werden auch hier die großen politischen Zusammenhänge anhand markanter Ereignisse. Weil jedoch ab dem 19. Jahrhundert wirtschaftliche Entwicklungen und soziale Konflikte in zunehmendem Maße die Politik beeinflussen, wird der Wirtschafts- und Sozialgeschichte größere Aufmerksamkeit gewidmet. Auch die weltweiten Verflechtungen, die in der fortschreitenden wirtschaftlichen und politischen Integration ihren Ausdruck finden, sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Deutschland Gegenstand der vorliegenden Darstellung.
Günter Naumann
Deutsche Geschichte
1806 bis heute
www.marixverlag.de

Impressum
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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.d-nb.de abrufbar.
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Copyright © by marixverlag GmbH, Wiesbaden 2011
Covergestaltung: Nele Schütz Design, München nach der Gestaltung von Thomas Jarzina, Köln
Bildnachweis: Günter Schneider, Berlin
Lektorat: Dr. Lenelotte Möller, Speyer
eBook-Bearbeitung: Medienservice Feiß, Burgwitz
Gesetzt in der Palatino Ind Uni – untersteht der GPL v2
ISBN: 978-3-8438-0031-0
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Vorwort
Im ersten Band wurde die Geschichte des Alten Reiches (962-1806) vorgestellt. In diesem Band folgt die Geschichte Deutschlands von den Befreiungskriegen über den Deutschen Bund, den Norddeutschen Bund das Deutsche Reich und das geteilte Deutschland bis zur Gegenwart.
Nachgezeichnet werden auch hier die großen politischen Zusammenhänge anhand markanter Ereignisse. Weil jedoch ab dem 19. Jahrhundert wirtschaftliche Entwicklungen und soziale Konflikte in zunehmendem Maße die Politik beeinflussen, wird der Wirtschafts- und Sozialgeschichte größere Aufmerksamkeit gewidmet. Auch die weltweiten Verflechtungen, die in der fortschreitenden wirtschaftlichen und politischen Integration ihren Ausdruck finden, sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Deutschland Gegenstand der vorliegenden Darstellung.
Um bei dieser Vielschichtigkeit des Geschehens die Übersicht zu erhöhen, wurden nicht nur die Kapitelüberschriften, sondern zusätzlich auch noch wichtige Ereignisse und Begriffe drucktechnisch hervorgehoben. Ein ausführliches kombiniertes Sach-, Orts- und Personenregister ermöglicht den schnellen Zugriff.
Meißen, im November 2007 Dr. Günter Naumann
6. Vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang des Deutschen Kaiserreiches (1806-1918)
Spätestens mit dem Frieden von Lunéville (1801) hatte das durch die Französische Revolution reformierte Frankreich in die inneren Verhältnisse Deutschlands eingegriffen und nicht nur dessen herrschaftliche Organisationsform, das Alte Reich, zum Einsturz gebracht, sondern vor allem auch die überkommene Gesellschaftsordnung infrage gestellt. Die alte, ständisch gegliederte Gesellschaft, welche die Entfaltung des Einzelnen und damit vor allem auch die wirtschaftliche Entwicklung behinderte, war nicht mehr leistungsfähig genug, um zu überleben.
Deshalb setzten mit der Auflösung des Alten Reiches (1806) und der totalen Niederlage Preußens (1806/1807) Reformbestrebungen ein, welche zur politischen, sozialen und wirtschaftlichen Neuorientierung führten. Am umfassendsten wurden diese Reformen zunächst in Preußen vorangetrieben (1807/13). Die Reformierung des Heerwesens war Voraussetzung dafür, dass es gelang, in den Befreiungskriegen (1813/15) die napoleonische Fremdherrschaft abzuschütteln. Die Einführung der Gewerbefreiheit bildete die Voraussetzung für den in den 1830er Jahren einsetzenden wirtschaftlichen Umbruch (Industrialisierung).
Das Ergebnis der Neuordnung der politischen Verhältnisse durch den Wiener Kongress (1815) war unbefriedigend. Obgleich die in der napoleonischen Zeit bzw. durch den Wiener Kongress zustande gekommene wesentliche Reduzierung der territorialen Zersplitterung den Weg zur nationalstaatlichen Einheit Deutschlands frei gemacht hatte, konstituierte sich mit dem »Deutschen Bund« (1815-1866) nur eine lockere Vereinigung souveräner Staaten. Die Selbstständigkeit der deutschen Territorien hatte damit ihre höchste Ausprägung erreicht. Angesichts der Interessengegensätze zwischen den beiden übermächtigen Bundesstaaten Österreich und Preußen war der Deutsche Bund außenpolitisch nicht handlungsfähig. Stattdessen betätigte er sich nach innen, um die auf weitere Modernisierung drängenden liberalen Kräfte niederzuhalten (Restauration). Gestärkt wurde der Liberalismus durch die revolutionären Ereignisse von 1830 und 1848, zu durchgreifenden Veränderungen kam es hingegen nicht.
Günstiger gestalteten sich die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung. Unter Führung Preußens kam es zur Gründung des »Deutschen Zollvereins« (1834), wodurch unter Ausschluss Österreichs die deutschen Territorialstaaten zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum zusammengeschlossen wurden.
In der Revolution von 1848/49 versuchte das Bürgertum, dem politischen Liberalismus zum Durchbruch zu verhelfen, d. h. es sollten ein auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung beruhender Verfassungs- und Rechtsstaat geschaffen, den rechtlich gleichgestellten Bürgern freiheitliche Grundrechte garantiert sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit ermöglicht werden. Auch die nationalstaatliche Einheit Deutschlands sollte herbeigeführt werden. Beide Ziele wurden nicht erreicht.
Die Jahrzehnte nach der gescheiterten Revolution standen politisch im Zeichen der Wiederherstellung und Erhaltung der alten monarchistischen Gesellschaftsordnung (Restauration) und wirtschaftlich im Zeichen der industriellen Revolution, in deren Verlauf sich der Wirtschaftsliberalismus (Marktwirtschaft) durchsetzte, in welchem nicht der Staat, sondern die privaten Wirtschaftsteilnehmer den Wirtschaftsprozess bestimmten. Der damit verbundene wirtschaftliche Aufschwung veränderte die sozialen und politischen Verhältnisse.
Mit der Gründung des »Deutschen Reiches« (1871) wurde durch Preußen die nationalstaatliche Einheit Deutschlands unter Ausschluss Österreichs erzwungen (preußisch-kleindeutsche Lösung). Deutschland stieg in den folgenden Jahrzehnten politisch und wirtschaftlich zur Weltmacht auf. Bedeutsamstes Kennzeichen des deutschen Kaiserreiches wurde dessen durch die Industrialisierung bedingte wirtschaftliche Modernität bei gleichzeitiger politischer Rückständigkeit. Durch die Niederlage Deutschlands im 1. Weltkrieg, welche das Ende der Monarchie nach sich zog, wurde das Deutsche Reich in eine tiefe Krise gestürzt.
In die Zeit des deutschen Kaiserreiches fiel etwa mit dem Jahr 1890 eine Epochengrenze der Weltgeschichte. Die Weltpolitik wurde ab jetzt endgültig durch das Wirtschaftswachstum infolge der Industrialisierung sowie durch eine immense Bevölkerungszunahme geprägt. Diese beiden Faktoren sprengten den Rahmen der bisherigen Politik. Ging es bisher in der europäischen Politik lediglich um nationalstaatliche Grenzen und um das europäische Gleichgewicht, so ging es jetzt um Rohstoffquellen und Absatzmärkte. Die Politik der Nationalstaaten wurde in den Dienst dieser beiden Ziele gestellt. Die Industrie-Nationen gingen dazu über, die Welt unter dem Gesichtspunkt des Zugewinns von Rohstoffquellen und Absatzmärkten unter sich aufzuteilen, sei es durch den Erwerb von Kolonien oder durch die machtpolitische Sicherung von Einflusssphären. Alle Erdteile und Weltmeere wurden in einem globalen System der Machtverteilung und der Machtrivalität miteinander verflochten; das europäische Staatensystem ging im Weltstaatensystem auf. England, Russland und Frankreich hatten sich bereits große Imperien aufgebaut. Jetzt kamen Deutschland, Japan und die USA als Konkurrenten hinzu. 1895 begann Japan mit dem Krieg gegen China seine koloniale Expansion; 1898 stießen die USA in den pazifischen Raum vor. Mit den USA war eine außereuropäische Großmacht angetreten, die seit dem 1. Weltkrieg das Schicksal Europas entscheidend bestimmen sollte. Die etwa 1890 begonnene Epoche, in der es um die machtpolitische Beherrschung von Rohstoffquellen und Absatzmärkten geht, wird auch als die Epoche des Imperialismus bezeichnet. Dieser Imperialismus hat seitdem auch die Geschichte Deutschlands entscheidend beeinflusst, zumal Industrialisierung und Bevölkerungswachstum nicht nur die Grundlage der imperialistischen Außenpolitik bildeten, sondern über die Entfaltung der Arbeiterbewegung auch zu innenpolitischen Veränderungen führten.
6.1. Wirtschaft und Gesellschaft
Die Bevölkerung
Die Bevölkerung ist das Fundament der Gesellschaft und der Wirtschaft. Die Bevölkerung auf dem Gebiet des späteren Deutschen Reiches (in den Grenzen von 1914) umfasste 1800 24,5 Mio., 1820 26,3 Mio., 1840 32,8 Mio., 1870 40,8 Mio., 1890 49,5 Mio. sowie 1914 67,8 Mio. und – vergleichsweise – 1925 ohne Elsass-Lothringen 67,4 Mio. sowie 1939 79,6 Mio. Menschen.
In der ersten Hälfte des 19. Jh. war die Bevölkerungszunahme hauptsächlich durch Geburtenüberschüsse bedingt und betraf insbesondere die nordöstlichen Agrarregionen infolge stimulierender Agrarverfassungen, während sie in der zweiten Jahrhunderthälfte vor allem auf dem Absinken der Sterblichkeit beruhte. Als nach der Agrarkrise Mitte der 1840er Jahre (Missernte von 1846/47, gefolgt von der für Deutschland letzten Hungersnot in Friedenszeiten sowie von Epidemien) ab den 1860er Jahren wieder ein Bevölkerungswachstum einsetzte, ging dieses nicht mehr vornehmlich von den Agrarregionen, sondern von den industriellen Führungsregionen aus. Geschaffen wurden die durch den Bevölkerungszuwachs erforderlichen zusätzlichen Arbeitsplätze zunächst durch die Intensivierung der Landwirtschaft (v. a. im preußischen Norddeutschland) sowie durch das vorübergehende Ausweichen auf die heimgewerbliche, vor allem textile Produktion im ländlichen Raum. Dadurch kam es zur Nutzung des großen Arbeitskräftepotenzials der landarmen und landlosen Bevölkerung in den dichtbesiedelten Regionen (z. B. Schlesien), wo bereits Ende des 18. Jh. handelskapitalistische Verleger die Warenproduktion aufs Land verlegt hatten, um der Reglementierung durch die Zünfte zu entgehen. Entscheidend für die Schaffung neuer Arbeitsplätze wurde allerdings die in den 1840er Jahren zum Durchbruch kommende Industrialisierung, wodurch eine Verelendungskatastrophe abgewendet werden konnte. Stark benachteiligt wurde durch die Industrialisierung allerdings die heimgewerbliche Textilproduktion, welche durch die seit der Mitte des 19. Jh. in Deutschland errichteten mechanisierten Textilfabriken sowie die Markterweiterung infolge der Eisenbahn (Eindringen billigerer englischer Textilwaren) zusammenbrach. Wegen der damit verbundenen Verelendung der Handweber kam es zum Schlesischen Weberaufstand (4.6.-6.6.1844), welcher durch preußisches Militär blutig niedergeschlagen wurde. Aber auch die mechanisierte Baumwollspinnerei und -weberei konnte keine Spitzenstellung auf dem Weltmarkt erringen.
Durch die Industrialisierung konnte die Bevölkerungsexplosion arbeitsplatzmäßig vorerst nicht aufgefangen werden, und es kam zu mehreren Auswanderungswellen, die bis um 1890 andauerten. Zwischen 1815 und 1835 wanderten rund 0,5 Mio. Menschen insbesondere aus Südwestdeutschland nach fußläufig erreichbaren Ländern, wie nach Holland, Polen und Russland, aus. Zwischen 1846 und 1855 wanderten rund 1,1 Mio. Menschen vor allem nach den USA aus. Unter ihnen befanden sich wegen der gescheiterten Revolution von 1848/49 viele politische Flüchtlinge. Durch den amerikanischen Bürgerkrieg (1861/64) flaute die Auswanderung in die USA zunächst ab, stieg danach aber wieder an und lag zwischen 1865 und 1874 bei rund 100.000 und in der ersten Hälfte der 1880er Jahre bei rund 170.000 Menschen pro Jahr, um Mitte der 1890er Jahre deutlich zurückzugehen.
Noch während der Amerika-Auswanderung setzte in Deutschland eine Binnenwanderung ein, die zunächst als Nahwanderung in Erscheinung trat (Wanderung aus dem ländlichen Umfeld in die industriellen Standorte), aber schließlich in die Fernwanderung vom Nordosten und von Mitteldeutschland nach Berlin und Hamburg, besonders aber ins Ruhrgebiet einmündete, sodass 1907 fast jeder zweite Deutsche Binnenwanderer war. Die Binnenwanderung war mit einer Verstädterung (Urbanisierung) Deutschlands verbunden, sodass die Bevölkerungszunahme hauptsächlich den Städten zugutekam. Als neuer Stadttyp entstand – und zwar oft aus einem Dorf – die Industriestadt als industrieller Ballungsraum ohne sonstige Funktion. Vielfach wurden auch dem Stadtkern einer alten Stadt, der nur noch begrenzt verdichtungsfähig war, industrielle Teilstädte angegliedert. In diesem Zusammenhang wurde die Stadtplanung, welche man z. B. in Preußen 1874 durch das Enteignungs- und 1875 durch das Fluchtliniengesetz absicherte, zu einer neuen Aufgabe der Stadtverwaltungen. – Um 1800 lebten etwa 90 % der Bevölkerung auf dem Land oder in kleinen Orten unter 5000 Einwohnern; die Stadtbevölkerung (10 %) verteilte sich zu 47 % auf Kleinstädte (bis zu 20.000 Einwohner), zu etwa 38 % auf Mittelstädte (20.000 bis 100.000 Einwohner) und zu 15 % auf Großstädte. Der entscheidende Verstädterungsprozess begann um 1850 und erfuhr um 1870 eine weitere Steigerung. Während in Deutschland 1845 in Städten ab 20.000 Einwohnern erst 6 % der Bevölkerung lebten, waren dies 1910 35 %, 1920 41 % und 1980 60 %. – Hinsichtlich des Handwerks profitierten von der Verstädterung die Bauhandwerker, die Fleischer, die Bäcker, die Friseure und die Gastwirte, welche durch die Industrie keine Konkurrenz bekamen. Während die von der Industrie bedrohten Schuhmacher und Schneider auf den Reparatursektor ausweichen konnten, hatten andere Berufe wie Nadler, Feilenhauer, Seifensieder usw. keine Zukunft mehr.
Die Landwirtschaft
Bereits gegen Ende des 18. Jh. war durch Einführung der Blattfrüchte (u. a. Klee, Mais, Sonnenblume) eine verbesserte Dreifelderwirtschaft möglich geworden, weil man anstelle der Brache Nutzfrüchte anbauen konnte, ohne dem Boden die für den nachfolgenden Getreideanbau erforderlichen Nährstoffe zu entziehen. – In der ersten Hälfte des 19. Jh. erfolgte eine deutliche Produktionssteigerung vor allem durch Ausweitung der Ackerfläche (Hinzunahme neuer Ackerflächen; indirekte Zunahme der Ackerfläche durch Abschaffung der Brache). Zwischen 1800 und 1850 vergrößerte sich die Ackerfläche von 13 Mio. ha (die landwirtschaftliche Nutzfläche insgesamt betrug 30 Mio. ha) auf 25 Mio. ha durch Meliorierung (Bodenverbesserung) von Ödland, Eindeichung von Meeresgebieten sowie Seen und Flüssen, Urbarmachung von Heidegebieten, Trockenlegung von Sümpfen usw. Dabei stieg die Kartoffel-Anbaufläche zwischen 1800 und 1850 von 0,1 Mio. ha auf 1,4 Mio. ha. Weil der Kalorienwert der Kartoffel je Flächeneinheit 3,6 mal größer ist als der von Getreide und man auch auf schlechteren Böden gute Erträge erzielt, wurde die Kartoffel zur wichtigsten Nahrungsgrundlage für die ärmere Bevölkerung. Eine Steigerung der Hektarerträge bei Kartoffeln erfolgte erst ab den 1870er Jahren, dann aber bis 1914 um 90 %. – Eine Änderung des Verhältnisses von Grünland zu Ackerland erfolgte während der ersten Hälfte des 19. Jh. von 1:1,6 auf 1:2,5. Trotz des geringeren Futterangebotes erfolgten von 1870 bis 1914 eine Steigerung des Viehbestandes (bei Rindern um 25 %, bei Schweinen um mehr als 300 %), eine Steigerung des Schlachtgewichtes (bei Rindern um 25 %, bei Schweinen um 14 %) sowie eine Steigerung der Milchleistung bei Kühen um etwa das Doppelte und ebenso eine Steigerung des Wollertrages bei Schafen. Diese Erfolge waren durch die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse bei der Tierzucht erreicht worden. Zur Erleichterung der Finanzierung des Fortschritts in der Landwirtschaft wurden seit der Mitte des 19. Jh. Genossenschaftsbanken gegründet. – Weitere Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzfläche: 1862 35,2 Mio. ha; 1913 34,8 Mio. ha; 1938 28,5 Mio. ha; 2001 17,3 Mio. ha (davon 68,2 % Ackerfläche). – Ab der zweiten Hälfte des 19. Jh. erfolgte die Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion durch Steigerung der Hektarerträge durch den Einsatz von Handelsdünger, durch Saatzucht sowie Maschineneinsatz und erst später durch die chemische Schädlingsbekämpfung. Die zusätzliche Düngung, welche besonders durch den Anbau der Hackfrüchte erforderlich geworden war, setzte in den 1860er Jahren ein und bezog sich auf die Stickstoffdüngung mittels Guano (eingeführt aus Peru; erst ab 1912 Düngesalze aus der Ammoniak-Synthese), auf die Kalidüngung (Abbau von Kalisalzen in Mitteldeutschland, später in Elsass-Lothringen und im Raum Hannover) und die Phosphordüngung (zunächst durch Knochenmehl, aber bald durch fein vermahlene Thomas-Schlacke als Nebenprodukt der Stahlerzeugung). Hinsichtlich des Maschineneinsatzes waren bereits vor dem 1. Weltkrieg Dresch-, Ernte- und Drillmaschinen weit verbreitet, während sich der Dampfpflug nicht durchsetzte. – Die Hektarerträge für Getreide (gemeinsame Kennziffer für Weizen, Roggen, Gerste, Hafer) stiegen von 4 dz (13./15. Jh.) über 5,5 dz (16./17. Jh.) und 7,5 dz (18. Jh.) auf 9 dz für Roggen bzw. 10 dz für Weizen (Anfang 19. Jh.). Zwischen 1850 und 1913 stieg der Hektarertrag von Weizen von 9-10 dz auf 22-23 dz, bei Roggen von 8-10 dz auf 18-19 dz. Im Jahre 2000 lag er für Roggen bei 50-60 dz. – Seit der Mitte des 19. Jh. war der Anbau der Zuckerrübe rentabel geworden, denn man hatte durch Züchtung den Zuckergehalt von 6 % (um 1830) über 9 % (um 1870) auf 17 % (um 1914) erhöht, und durch die Senkung der Eisenbahntarife war der billige Transport der Zuckerrüben zu den Verarbeitungszentren (Zuckerfabriken) möglich geworden. Ganze Regionen wurden vom Zuckerrübenanbau geprägt (z. B. Magdeburger Börde).
Die Industrialisierung
Um 1800 war Deutschland noch ein Agrarland mit ca. 60 % der Beschäftigten in der Landwirtschaft und ca. 20 % im gewerblichen Bereich. Von Letzteren arbeiteten ca. 45 % im heimgewerblich organisierten Verlagswesen und nur etwa ca. 5 % in Manufakturen oder Bergwerken. Nur wenige Gewerbe hatten Bedeutung erlangt und prägten das Wirtschaftsleben ganzer Regionen oder einzelner Städte. So waren von den gewerblich Beschäftigten rund 20 % im Textilgewerbe tätig, welches vor allem im ländlichen Raum verlagsmäßig betrieben wurde. Das in den Städten in Zünften organisierte Gewerbe orientierte sich im Wesentlichen auf die örtliche Versorgung der Städte und ihres Umlandes, sodass es in jeder Stadt in der Regel alle Gewerbe gab. Das auf den Fernhandel ausgerichtete Exportgewerbe bediente sich hingegen vor allem des Verlagssystems. Traditionelle Regionen des Textilgewerbes waren Schlesien und Sachsen. Auch einzelne Städte, in denen die Produktion bestimmter gewerblicher Güter konzentriert war, entwickelten sich zu bedeutenden Exportgewerbezentren. Voraussetzung dafür waren entsprechende Rohstoffvorkommen (Rohstofforientierung) oder das Vorhandensein einer auf lange Tradition zurückgehenden Facharbeiterschaft (Arbeitsorientierung). Dazu gehörte die Eisenindustrie, welche an das Vorhandensein von Eisenerz, Holz (Holzkohle) und Wasserkraft gebunden war und sich auf bestimmte Mittelgebirgsregionen verteilte. Die wichtigsten Regionen waren Schlesien, Mitteldeutschland (Harz, Thüringer Wald, sächsisches Erzgebirge) und Westdeutschland (Eifel, Hunsrück, Siegerland, Lahn). Daran schlossen sich die Zentren für Metall- und Eisenwarenherstellung an, die sich im Ruhrgebiet bzw. in Oberschlesien entwickelt hatten. Unter den Städten waren besonders einige süddeutsche Städte bedeutende exportorientierte Gewerbezentren. So kamen aus Augsburg Erzeugnisse des Goldschmiedehandwerks, aus Nürnberg Kunstgegenstände aus Holz und Elfenbein sowie Bleistifte und Spielwaren. Vor allem für den Export arbeiteten auch die in verschiedenen Städten bestehenden Manufakturen für Luxusartikel (z. B. Porzellan, Glas). – Seit dem 11./12.Jh. standen mit der Erfindung der Wasser- und Windmühlen dem Gewerbe die Wasser- und Windkraft als neue Antriebskräfte zur Verfügung. Die Grundlage für die Wärmeenergie war vor allem Holz und in viel geringerem Umfang die Kohle. Insbesondere die metallurgische Industrie war Großverbraucher für Holz. Bereits Anfang des 19. Jh. wurde das Holz knapp, was zur effektiveren forstlichen Nutzung der Wälder und zur wissenschaftlichen Ausbildung der Forstbeamten Anlass gab (1816 Gründung der bald international bekannten Forstakademie Tharandt bei Dresden durch Heinrich von Cotta). – Hinsichtlich der Straßen herrschten bis zum Beginn des 19. Jh. nahezu mittelalterliche Verhältnisse. Die Straßen waren aus heutiger Sicht schlecht oder gar nicht befestigte Feldwege. An einen Straßentransport billiger Massengüter war nicht zu denken. Daraus ergab sich die große Bedeutung der Binnenschifffahrt. Bedeutende Handels- und Gewerbestädte hatten sich deshalb nur an den Küsten sowie an schiffbaren Flüssen entwickeln können. Während man in Süddeutschland bereits in der 2. Hälfte des 18. Jh. einige Chausseen gebaut hatte, entstand in Preußen die erste feste Straße 1791/93 zwischen Potsdam und Berlin. Im Allgemeinen kam der Chausseebau erst in der napoleonischen Zeit aus militärischen Gründen in Gang.
Die Industrialisierung, d. h. die Zentralisierung und arbeitsteilige Organisation der Produktion in Großbetrieben, prägt seit dem 19. Jh. die Wirtschaft. Voraussetzung für die Industrialisierung war die Erfindung der Dampfmaschine in England, wodurch erstmals eine ortsunabhängige maschinelle Antriebskraft zur Verfügung stand, welche das Zeitalter der Industrialisierung einleitete. In Deutschland setzte die Industrialisierung im zweiten Jahrzehnt des 19. Jh. ein, kam Ende der 1830er Jahre in Gang, erlitt in der zweiten Hälfte der 1840er Jahre einen Rückschlag und bestimmte ab etwa 1850 in sprunghaft zunehmendem Maße die deutsche Wirtschaft. Während um 1800 5 % und 1835 erst 9 % der gewerblich Beschäftigten in der Industrie tätig waren, betrug dieser Anteil 1850 bereits 16 %, 1873 33 % und 1900 60 %.
Führungssektor der Industrialisierung wurde in Deutschland der Eisenbahnbau, gefolgt vom Führungskomplex Kohle-Eisen-Stahl-Maschinenbau. Als erste deutsche Ferneisenbahn wurde 1837/39 auf Anregung des Volkswirtschaftlers Friedrich List die Leipzig-Dresdner Eisenbahn gebaut. Die Streckenlänge der deutschen Eisenbahnen betrug 1840 noch nicht einmal 500 km (Transportleistung: 62 Mio. pkm [Personenkilometer], 3 Mio. tkm [Tonnenkilometer]), 1850 etwa 6000 km (783 Mio. pkm, 303 Mio. tkm) und 1870 etwa 20.000 km (4,4 Mrd. pkm, 5,9 Mrd. tkm), wodurch die Nachfrage nach Baumaterialien (Schienen, Schwellen usw.) sowie Betriebsmitteln (Lokomotiven, Waggons) anstieg und Arbeitsplätze geschaffen wurden (zunächst für den Bau und später für den Betrieb der Bahnen). Nutznießer waren der Steinkohlenbergbau, die Hüttenindustrie, der Maschinenbau usw. Während von den bis 1841 in Dienst gestellten 51 Lokomotiven nur eine in Deutschland hergestellt worden war, wurden in den 1850er Jahren nur noch in Ausnahmefällen Lokomotiven importiert. Bei Borsig in Berlin wurde 1854 bereits die 500. Lokomotive hergestellt. Schienen kamen aus den industriellen Führungsregionen des Ruhrgebietes und Oberschlesiens, die zunächst mit englischem Roheisen produzierten, aber im Laufe der 1850er Jahre in Kokshochöfen erschmolzenes eigenes Eisen einsetzten. – Erst die Eisenbahn erlaubte eine Vergleichmäßigung des Marktes, denn der Transport von Massengütern über größere Entfernungen war auf den Landstraßen schwer möglich. Durch eine deutliche Senkung der Frachttarife bewirkte die Eisenbahn eine zunehmende Markterweiterung und gab Wachstumsimpulse für andere Wirtschafts-Sektoren. Während dies zunächst nur die mittelwertigen Güter betraf, wurden ab den 1860er Jahren auch die geringwertigen Massengüter (z. B. Steinkohle) einbezogen, wodurch wiederum bis in die 1870er Jahre hinein eine sprunghafte Entwicklung der Eisenbahnen angeregt wurde. Dadurch verdrängte die schlesische Steinkohle bereits in den 1850er Jahren die englische Kohle vom mitteldeutschen Markt, und in den 1860er Jahren eroberte die Ruhrkohle den norddeutschen, aber auch den mitteldeutschen Markt, woraus sich Impulse für die technologische und organisatorische Modernisierung des Steinkohlenbergbaus ergaben (z. B. in den 1850er Jahren Durchsetzung der Tiefbautechnik im Ruhrgebiet). Zwischen 1848 und 1864 stieg die Zahl der Arbeiter in den deutschen Steinkohlerevieren (in Rheinland-Westfalen, an der Saar, in Sachsen und in Schlesien) auf knapp 100.000 und damit auf das Dreifache, wodurch sich die Kohlenförderung mehr als vervierfachte. Die drei wichtigsten deutschen Regionen der Kohlenförderung und damit der Montanindustrie (Schlesien, Rheinland-Westfalen, Saarland) gehörten zu Preußen.
Bereits früher als im Eisenbahnwesen wurde die Dampfmaschine in der Binnenschifffahrt eingesetzt (1822 Beginn der Dampfschifffahrt auf dem Rhein; 1846 wurden fast alle deutschen Flüsse von insges. etwa 180 Dampfschiffen befahren).
Führungsregionen der Industrie: Das seit Jahrhunderten in Deutschland führende Textilgewerbe verlor besonders ab der Mitte des 19. Jh. schlagartig an Bedeutung. Demgegenüber wurden die Kohlereviere zu Führungsregionen und industriellen Ballungszentren, während einst durch die Textilindustrie vorindustriell geprägte agrarische Regionen ihre wirtschaftliche Bedeutung verloren. Von den traditionellen Zentren der Eisenerzeugung blieb unter Umstellung der Verhüttung von Holzkohle auf Koks nur die Roheisenerzeugung an Lahn, Dill und Sieg erhalten. Diese verloren jedoch an Bedeutung, weil man dazu überging, die Eisenerze aus Gründen der Transportminimierung in den Kohlerevieren zu verhütten. – Zur Führungsregion der Montanindustrie wurde Oberschlesien mit seinem schon seit dem Mittelalter betriebenen Erzbergbau, zu dem seit dem 18. Jh. der Kohlebergbau gekommen war. Obwohl sich die industriellen Interessen Preußens nach 1815 den neuen Provinzen Rheinland und Westfalen mit ihren vielversprechenden Bodenschätzen zuwandten, entwickelte sich Ost-Oberschlesien (im Dreieck Gleiwitz [Gliwice]-Tarnowitz [Tarnowskie Gory]-Myslowitz [Myslowice]) zur aufstrebenden Montanregion. Bald nach 1815 förderte man hier mehr Kohle als im Waldenburger Bergland (Niederschlesien). Zwischen 1815 und 1850 stieg die Kohlenförderung in Oberschlesien um das 9-Fache (um 1850 förderten 71 Gruben nahezu 1 Mio. t Kohle, das waren 29 % der preußischen Kohle, womit Oberschlesien in der Kohlenförderung den 2. Platz hinter Westfalen einnahm). Größer war die Leistung der oberschlesischen Hüttenindustrie (bereits 1828 erbrachten 40 Hüttenwerke 50 % der preußischen Eisenproduktion). 1827 baute man in Malpane [Ozimek] die erste gusseiserne Brücke Europas. Auch 1850 war Oberschlesien hinsichtlich der Zinkgewinnung noch führend in Preußen. Zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs wurden Ausländer aus dem russischen Kongresspolen und dem österreichisch-ungarischen Galizien ins Land geholt (drei Einwanderungswellen zwischen 1865 und 1914). Aus Industriedörfern entwickelten sich in kurzer Zeit Städte (z. B. Kattowitz [Katowice], Hindenburg [Zabrze]). Königshütte [Krolewska Huta], einst nur eine zu einem nach 1800 errichteten Eisengusswerk gehörende Siedlung, war 1905 die zweitgrößte Stadt Schlesiens. Nachteilig erwies sich die verkehrsferne Lage Oberschlesiens zu den bedeutenden westdeutschen und westeuropäischen Märkten. Dies änderte sich mit der Schiffbarmachung der Oder (begonnen Ende des 18. Jh., abgeschlossen in den 1930er Jahren), dem Straßenbau (um 1790 Bau der sog. Kohlenstraße im Waldenburger Revier zum Oderhafen Maltsch), dem Bau von Kanälen (1812 Klodnitzkanal zwischen Gleiwitz und der Oder bei Cosel) sowie vor allem durch den Eisenbahnbau (erste schlesische Eisenbahnstrecke Breslau-Ohlau am 22.5.1842 eingeweiht; ab Oktober 1845 war das oberschlesische Industriegebiet mit Breslau verbunden; 1846 folgte die Herstellung der Eisenbahn-Verbindung mit Berlin, 1847 mit Leipzig und 1848 über Oderberg mit Wien, sodass bis zur Fertigstellung der Strecke Prag-Dresden (1851) die erste Eisenbahnverbindung Berlin-Wien quer durch Schlesien führte; bis 1848 Fertigstellung aller Hauptstrecken des innerschlesischen Eisenbahnnetzes), sodass Schlesien bereits 1847 mit 635 km über das längste Eisenbahnstreckennetz Preußens verfügte. Nach der Reichsgründung behauptete Oberschlesien seinen Platz als zweitgrößtes Industrierevier Deutschlands mit einer Steinkohlenförderung von 1850 0,9 Mio. t; 1870 5,8 Mio. t; 1913 43 Mio. t (von Letzteren waren nur 9 Mio. t im später Deutschland verbliebenen Teil Oberschlesiens gefördert worden). Vergleichsweise wurden 1914 in Niederschlesien 4,8 Mio. t gefördert. 1870 entfiel 80 % der deutschen Zinkerzeugung auf Oberschlesien. Auch die reichen Eisen-, Blei- und Kupferlagerstätten wurden ausgebeutet. 1910 erhielt Breslau neben der bereits bestehenden Universität eine Technische Hochschule (in Deutschland hatten damals nur noch Berlin und München neben der Universität eine TH). 1913 entstand die Jahrhunderthalle in Breslau. – Bis etwa zur Mitte des 19. Jh. hatte das Ruhrgebiet (Rheinisch-Westfälisches Industriegebiet) den Rückstand zu Oberschlesien aufgeholt und sich zur führenden Montanregion Deutschlands entwickelt. Früher dominierten hier die Landwirtschaft und das Textilgewerbe, und Kohle wurde in geringem Umfang im Tagebau gewonnen. Nachdem es gelungen war, 1838 im Tiefbau die Mergelschicht zu durchstoßen und damit verkokungsfähige Steinkohle zu fördern sowie 1849 der erste mit Koks betriebene Hochofen angeblasen wurde, begann der Aufschwung der Eisen- und Stahlindustrie im Ruhrgebiet. 1850 folgte die Einführung des Stahlformgusses. Bei der Stahlerzeugung löste man etwa 1862 das Puddel- durch das Bessemerverfahren ab und führte in den 1870er Jahren das Siemens-Martin- und das Thomas-Verfahren ein. Transportprobleme gab es nicht, denn der Rhein war ein idealer Schifffahrtsweg, und die Ruhr hatte man bereits 1772 schiffbar gemacht. 1847 wurde das Ruhrgebiet an das Eisenbahnnetz angeschlossen. Das Ruhrgebiet war das erste Montangebiet Deutschlands, wo man aus Gründen der Transportminimierung dazu überging, eingeführtes Eisenerz mit einheimischer Kohle zu verhütten (in Oberschlesien war beides vorhanden). Zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs wanderte zwischen 1852 und 1871 etwa eine halbe Million Menschen ins Ruhrgebiet, den »wilden Westen Preußens«, ein. Für Viele war dies eine Alternative zur Auswanderung nach den USA. Die Unternehmen, welche später Weltgeltung erlangen sollten, wurden bereits am Anfang des 19. Jh. gegründet, so in Essen eine Gussstahlfabrik durch Krupp (1811), in Sterkrade die »Gutehoffnungshütte« durch Haniel und in Wetter die Harkort-Werke (1818). Krupp begann 1843 mit der Herstellung von Gewehr- und Pistolenläufen und erhielt 1847 ein Patent auf Geschützrohre aus Gussstahl. Damit begründete er den Ruf der Krupp-Werke als »Waffenschmiede« Deutschlands, die mitunter aber auch Deutschlands Gegner belieferte. 1849 gab es im Rheinland und in Westfalen als Antriebsaggregate bereits 651 Dampfmaschinen, 1871 waren es 11.706. – 1890 nahm Deutschland mit seiner Stahlproduktion von 2,2 Mio. t den dritten Platz in der Welt ein (USA 4,3 Mio. t; England 3,6 Mio. t), 1900 bereits 6,6 Mio. t, wodurch England überholt wurde. – Zu einem weiteren Schwerpunkt entwickelte sich die vordem landwirtschaftlich geprägte Saarregion, die 1815 größtenteils an Preußen gekommen war und wo bereits seit 1750 der Kohlenabbau betrieben wurde. Ab 1870/71 verhüttete man hier das Eisenerz aus Lothringen. – Die sächsisch-märkische Region in Mitteldeutschland entwickelte sich im 19. Jahrhundert zum wichtigsten Zentrum der verarbeitenden Industrie. Deren nördlicher Teil um Berlin war ursprünglich durch die Textilindustrie geprägt, welche wesentlich zum wirtschaftlichen Aufstieg Preußens beigetragen hatte. Später kam der Maschinenbau hinzu (zunächst Textilmaschinenbau), der sich auf andere Zweige der metallverarbeitenden Industrie bis hin zur elektrotechnischen Industrie ausweitete. – Sachsen verfügte über eine beachtliche Tradition hinsichtlich des Bergbaus und des Hüttenwesens. So war in Freiberg bereits 1765 die erste montanwissenschaftliche Ausbildungsstätte und technische Hochschule der Welt gegründet worden (später »Bergakademie Freiberg«). Die Industrialisierung setzte in Sachsen bereits in den 1820er Jahren ein und betraf zunächst die Textilindustrie, dann aber vor allem den Maschinenbau und die sonstige metallverarbeitende Industrie. – Die fränkisch-schwäbische Region in Süddeutschland war schon seit Jahrhunderten gewerblich geprägt. Neben der weitverbreiteten Textilindustrie gab es hier auch städtische Gewerbezentren, wie Augsburg und Nürnberg. Im 19. Jh. entwickelte sich eine räumlich weitverzweigte Metallverarbeitungs- und Maschinenbauindustrie (z. B. die Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg MAN).
Die neuen Industrien: Nachdem die klassischen Sektoren der deutschen Industrien ihre Wachstumsdynamik in den 1870er Jahren weitgehend eingebüßt hatten, wurden die neuen Industrien (chemische, elektrotechnische und optische Industrie) zu weltmarktbestimmenden Wachstumsbranchen, in denen die Entwicklung von Hochtechnologieprodukten erstmals durch gezielte wissenschaftliche Forschung vorangetrieben wurde. Dafür standen in Deutschland gut ausgebildete Wissenschaftler, Ingenieure und Facharbeiter zur Verfügung. – Elektroindustrie: Ausgangspunkt war zunächst die Schwachstromtechnik mit der Telegrafie (zunächst für die militärische Nachrichtenübermittlung, dann für die Nachrichtenübermittlung zur Koordinierung des meist eingleisigen Eisenbahnbetriebes und später für den geschäftlichen und privaten Gebrauch). Noch in den 1840er Jahren mussten dafür die Komponenten aus England importiert werden. Es folgte das Telefon (1881 Eröffnung des ersten Orts-Fernsprechamtes in Deutschland). Parallel dazu begann mit der Starkstromtechnik eine neue industrielle Revolution. Zu diesem Zweck gründete man am 19.3.1883 in Berlin die Deutsche Edison-Gesellschaft (seit 1887 Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft AEG), die 1885 das erste Starkstromnetz in Berlin in Betrieb nahm und mit Siemems & Halske in Berlin kooperierte. Ab den 1890er Jahren kamen Drehstrommotoren zum Einsatz, wodurch die ganztägige Auslastbarkeit der Elt-Netze sowie der Einzelantrieb von Maschinen und damit auch die Mechanisierung der Handwerksbetriebe möglich wurden. Bereits 1906 verbrauchte man in Deutschland mehr Elektroenergie für Elektromotoren als für Beleuchtungsanlagen. Die private Anwendung der Elektroenergie war bis zum 1. Weltkrieg allerdings noch zu kostspielig. 1881 erfolgte der Bau der ersten elektrischen Straßenbahn in Berlin-Lichterfelde durch Siemens & Halske. Die Kommunen beteiligten sich zögernd an der Elektrifizierung, solange diese sich zunächst nur auf die Beleuchtung bezog, die bereits durch die kommunalen Gaswerke abgedeckt war. – Chemische Industrie: Für die Herstellung der Grundchemikalien (Schwefelsäure, alkalische Stoffe, Chlor usw.) wurden neue, wirtschaftlichere Verfahren entwickelt. Mit der Herstellung synthetischer Farben (angeregt durch die Textilindustrie) auf der Grundlage von Steinkohlenteer begründete die deutsche Chemieindustrie ihre führende Stellung auf dem Weltmarkt. Die deutsche Farbenindustrie zeichnete sich durch ein überdurchschnittliches Wachstum aus und sicherte sich bereits in den 1880er Jahren einen Weltmarktanteil von 50 %, der um 1900 auf 90 % anstieg. Gegen Ende des 19. Jh. führten die bei der Farbenforschung gewonnenen Erkenntnisse zur Teerfarbenchemie und zur pharmazeutischen Industrie. – Optische Industrie: Obgleich hinsichtlich des Produktionsvolumens unbedeutend, erreichte die deutsche feinmechanisch-optische Industrie auf dem Weltmarkt nahezu eine Monopolstellung. Diese alte Branche durchlief im letzten Drittel des 19. Jh. analog der chemischen Industrie einen Verwissenschaftlichungsprozess, der zu revolutionierend neuen, konkurrenzlosen Hochtechnologieprodukten führte. Die Grundlage dafür bildete die seit 1884 betriebene Entwicklung geeigneter optischer Gläser. – Autoindustrie: Obwohl viele grundlegende Erfindungen in Deutschland gemacht wurden, blieb diese Branche bis zum 1. Weltkrieg unterentwickelt, weil in Deutschland der Markt für große Stückzahlen fehlte.
Aus einem gegenüber dem westeuropäischen Ausland rückständigen Agrarland entwickelte sich Deutschland im Verlauf der Industrialisierung zu einer der wirtschaftlich führenden Industrie-Nationen der Welt. Hatte um 1800 der Anteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft (primärer Sektor) noch knapp zwei Drittel und im Gewerbe (sekundärer Sektor) nur knapp 20 % betragen, so waren es um 1850 in der Landwirtschaft nur noch etwa 55 % (Gewerbe etwas mehr als 25 %), Mitte der 1870er Jahre knapp unter 50 % und 1914 nur noch etwas mehr als ein Drittel (Gewerbe etwa 40 %). Die bedeutenden Einnahmen aus der Wirtschaft ermöglichten unabhängig von Rentabilitätsüberlegungen die Vergleichmäßigung des Straßen- und Eisenbahnnetzes über den provinziellen und kommunalen Finanzausgleich. In den 1870er Jahren betraf dies vor allem den Straßenbau, in den 1880er Jahren den Ausbau des Nebenbahn-Netzes und in den 1890er Jahren die Schaffung eines dichten Kleinbahnnetzes v. a. in den ländlichen Gebieten des dünnbesiedelten Ostens.
Export/Import: Anfang der 1830er Jahre bestand der deutsche Export zu zwei Dritteln aus Agrarprodukten sowie Rohstoffen und nur zu knapp einem Viertel aus Fertigwaren. Dies entsprach der Rückständigkeit der deutschen Wirtschaft gegenüber Deutschlands wichtigsten Handelspartnern Großbritannien, Belgien und Frankreich. Während die Exportüberschüsse des Zollvereins zunächst wuchsen, wurde die Handelsbilanz in den 1840er Jahren durch die für den Eisenbahnbau erforderlichen Importe schlagartig negativ, denn Schienen und Lokomotiven mussten zunächst fast ausnahmslos aus Großbritannien importiert werden, sodass sich der Import von Eisen und Stahl zwischen 1834 und 1844 verzehnfachte. Ab etwa 1860 war die Handelsbilanz trotz der Rohstoffimportabhängigkeit Deutschlands wieder ausgeglichen bzw. leicht positiv, dies vor allem wegen des Ansteigens der Fertigwarenexporte auf etwas mehr als 50 %. – Nach der Reichsgründung (1871) und der Gründerkrise (1873) trat Deutschland in die Periode der Hochindustrialisierung ein und wurde zu einem wichtigen Außenhandelspartner und zum ernsthaften Konkurrenten der Industrie-Nation England, der »Werkstatt der Welt«. Seit etwa 1890 genügte der Inlandsmarkt nicht mehr, und Deutschland war zunehmend auf den Export angewiesen. In den 1880er Jahren stieg der deutsche Fertigwarenexportanteil auf 18 %, der 14 % der Weltproduktion an Fertigwaren ausmachte (Anstieg am Anteil der Weltproduktion bis zum Beginn des 1. Weltkrieges auf 22 %; der Anteil Englands lag damals bei 27 %). Die höchsten Wertanteile am deutschen Export hatten Eisen, Eisenwaren, Maschinen, chemische Erzeugnisse, Zucker und Textilien. Die wichtigsten Handelspartner Deutschlands hinsichtlich des Exports waren Österreich-Ungarn und Großbritannien, hinsichtlich des Imports die USA (Weizen und Baumwolle) und Russland (Getreide und Holz). Der Handel mit den deutschen Kolonialgebieten spielte kaum eine Rolle.
Wirtschaftsstandort Deutschland: Gründe für den Erfolg des industriellen Nachzüglers Deutschland gegenüber dem Industrie-Pionier England waren niedrigere Lohnkosten in Deutschland (verbunden mit niedrigerem Lebensstandard), die Überlegenheit des deutschen Bildungssystems von der Facharbeiter- bis zur Ingenieurausbildung (daraus folgte eine Verwissenschaftlichung der Produktentwicklung, wodurch Deutschland in den Hochtechnologiebranchen des ausgehenden 19. Jh. einen höheren Weltmarktanteil als Großbritannien aufzuweisen hatte) und organisatorische Vorzüge deutscher exportorientierter Branchen (besonders auch hinsichtlich des Marketings). Die Aufhebung der staatlichen Genehmigungspflicht für Aktiengesellschaften (1870) erleichterte die Herausbildung von Großunternehmen in der Industrie und im Bankwesen. Im Kaiserreich verdreifachte sich die Zahl der Großunternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten (1907 waren im Durchschnitt knapp 14 % der Arbeiter in Großbetrieben beschäftigt, im Bergbau jedoch schon knapp 60 % bzw. in der Eisen- und Stahlindustrie schon knapp 75 %). 1913 befanden sich 59 % der Steinkohlenförderung in der Hand von 10 Unternehmen, 35 % der Roheisenproduktion in der Hand von 5 und 90 % der Farbenherstellung in der Hand von ebenfalls nur 5 Unternehmen. Hinzu kam die Ausschaltung der Konkurrenz durch Monopolisierung (Kartellbildung). Als Unternehmerorganisationen konstituierten sich die Handelskammern und die Unternehmerverbände.
Die sozialen Auswirkungen der Industrialisierung
Im Verlauf der Industrialisierung wurde die durch ständische Privilegien geprägte Feudalgesellschaft im Wesentlichen durch die vom Besitz an Kapitalgütern geprägte Marktgesellschaft abgelöst. Mit dem damit verbundenen Vordringen der Lohnarbeit kam es zur Herausbildung der Klasse der Fabrikarbeiter und damit zur Proletarisierung großer Teile der Bevölkerung, was harte Klassenkämpfe zur Folge hatte.
Die Fabrikarbeiter wurden hemmungslos ausgebeutet. Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit betrug um 1800 10 bis 12 Stunden, in den 1820er Jahren 12 bis 14 Stunden und in den 1830er Jahren 12 bis 16 Stunden, und dies an 6 bis 7 Tagen in der Woche. Erst nach 1871 wurde die Arbeitszeit reduziert. Selbst der Reallohn der wenigen Facharbeiter lag nahe am Existenzminimum. Familien ungelernter Arbeiter konnten nur durch Mitarbeit der Frauen und Kinder überleben. Kinder wurden vielfach schon ab dem fünften Lebensjahr mit zur Arbeit herangezogen und arbeiteten im Extremfall genauso lange wie die Erwachsenen. Weil weder die Unternehmer noch der Staat an einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen Interesse zeigten, mussten sich die Lohnarbeiter selbst helfen. Nachdem es schon 1849 zu Zusammenschlüssen der Buchdrucker und Schriftsetzer sowie der Zigarrenarbeiter gekommen war, die man in der Zeit der Repression verboten hatte, kam es seit den 1860er Jahren, besonders aber seit der Liberalisierung des Koalitionsrechtes (1869), zur Gründung klassenkämpferischer sozialistischer Organisationen (Gewerkschaften; sozialdemokratische Parteien) sowie der liberalen und christlichen Gewerkschaften. Krankheit, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit brachten die Lohnarbeiterfamilien oft hart an die Hungergrenze. Durch die politischen Aktivitäten der Sozialdemokratie und das »Drohpotenzial« der Gewerkschaften wurde der Druck auf die Regierung verstärkt, welche als repressive Maßnahme 1878 zunächst das Sozialistengesetz und als »kollektive Massenbestechung potenziell staatsfeindlicher Gruppen« in den 1880er Jahren die Bismarckschen Sozialgesetze erließ, wovon bis in die Zeit kurz nach 1900 zunächst nur die überwiegend politisch organisierten gewerblichen Arbeiter, nicht hingegen die noch stärker benachteiligten Landarbeiter (einschließlich des Gesindes) und die Heimarbeiter profitierten. Die Industrialisierung führte zu katastrophalen Wohnverhältnissen der Lohnarbeiter, weil Hauseigentümer und Bauspekulanten die Nachfrage nach Wohnraum ausnutzten (unangemessene Mietforderungen), sodass es zur Überbelegung von oft ungesunden Wohnungen kam. Viele Arbeiter konnten sich noch nicht einmal eine Wohnung in den sog. Mietskasernen leisten. Ledige Männer wurden oft in Massenquartieren untergebracht, die man Schlafhäuser nannte. Die Kommunen, in deren Vertretungen die Hauseigentümer das Sagen hatten, griffen hinsichtlich des Wohnungsproblems nicht ein. Punktuell brachte der Werkswohnungsbau von Großunternehmen eine Linderung (12 % der Einwohner von Essen sollen um 1900 in Werkswohnungen gewohnt haben, die v. a. von der Firma Krupp errichtet wurden).
Die Industrialisierung wirkte sich jedoch nicht nur auf die Arbeiterschaft aus, sondern auch auf Handwerker, kleinere Gewerbetreibende, Bauern usw. Um zu überleben, schlossen sich diese seit der Mitte des 19. Jh. in wirtschaftlichen Selbsthilfeorganisationen, den Genossenschaften, zusammen. Vorkämpfer des Genossenschaftswesens war Hermann Schulze-Delitzsch, der bereits in Delitzsch 1849 eine »Rohstoffgenossenschaft« (Einkaufsgenossenschaft) des Handwerks sowie 1850 eine »Vorschusskasse« (Kreditkasse) gründete. Friedrich Wilhelm Raiffeisen war der Gründer der deutschen landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften und schuf die typische Form der genossenschaftlichen Spar- und Darlehnskasse. – Selbsthilfeorganisationen der Arbeiterschaft waren die Konsumgenossenschaften.
6.2. Die Befreiung von der französischen Fremdherrschaft
Durch die totale militärische Niederlage Preußens war offenbar geworden, dass das Land nur eine Zukunft hatte, wenn das gesamte Staatswesen erneuert würde. Vordringlich mussten die Wirtschaft und die Staatsfinanzen in Ordnung gebracht werden, um den baldigen, an hohe Kontributionszahlungen gebundenen Abzug der französischen Besatzungstruppen zu erreichen und die Kriegsfolgen zu überwinden. – Die anstehenden Reformen in Preußen mussten darauf abzielen, die Bürger als freie und gleichberechtigte Partner an den politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen zu beteiligen und damit deren Interesse zur Mitarbeit anzuregen, d. h. den Gemeinsinn und den Bürgersinn zu beleben. Um dies zu erreichen, war es vor allem erforderlich, die Privilegien des Adels einzuschränken bzw. ganz aufzuheben, die Leibeigenschaft der Bauern abzuschaffen und eine kommunale Selbstverwaltung aufzubauen. Die Wirtschaft konnte nur vorankommen, wenn die mittelalterlichen Zunftzwänge zugunsten der Gewerbefreiheit aufgegeben wurden. Die Rahmenbedingungen für alle diese Maßnahmen waren durch eine effektive Verwaltung mit einem leistungsfähigen Beamtentum zu schaffen. Jedem Bürger musste es möglich sein, durch Leistung in die höchsten Verwaltungsstellen aufzusteigen. Um Preußen auch politisch wieder Geltung zu verschaffen und vor allem die französische Fremdherrschaft abzuschütteln, waren Reformen der Heeresverfassung auf der Grundlage der Volksbewaffnung und damit der allgemeinen Wehrpflicht erforderlich, denn insbesondere die Missstände im Militärwesen hatten zur Niederlage Preußens gegen die aus der französischen Revolution hervorgegangenen Volksheere Frankreichs geführt. – Die Initiatoren der preußischen Reformbewegung waren Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein und Karl August Fürst von Hardenberg. Die Heeresreform (1807-1814) war im Wesentlichen das Werk der Generale Gerhard von Scharnhorst und August Graf Neidhardt von Gneisenau sowie des Kriegsministers Hermann von Boyen. Die Bildungsreform wurde durch Wilhelm von Humboldt vorangetrieben. König Friedrich Wilhelm III. stand den Reformen abwartend gegenüber. Königin Luise förderte hingegen die Reformer.
Die Befreiungskriege
Der spanische Unabhängigkeitskrieg (1808), durch den die französischen Truppen in Spanien gebunden waren, gab das Signal zu Erhebungen in Österreich, Tirol und Norddeutschland gegen Napoleon. – Österreichisch-Französischer Krieg: Am 9.4.1809 erfolgte die Kriegserklärung Österreichs an Frankreich. Nach der Besetzung von Wien (13.5.1809) durch napoleonische Truppen und der Niederlage der Österreicher bei Wagram (5./6.7.1809) wurde der Friede von Schönbrunn (14.10.1809) geschlossen. Österreich hatte abzutreten: an Bayern Salzburg, Berchtesgaden, das Innviertel und die Hälfte des Hausruckviertels; an Italien Görz, Monfalcon, Triest, Krain, den Villacher Kreis sowie das Gebiet rechts der Save; an Sachsen, welches auf der Seite Napoleons gekämpft hatte, die böhmischen Enklaven in der Oberlausitz; an das Herzogtum Warschau, welches zum Großherzogtum erhoben wurde, Westgalizien, Krakau und den Zamoscer Kreis; an Russland einen Teil Ostgaliziens. Österreich musste sich der Kontinentalsperre anschließen, 85 Mio. Francs Kriegsentschädigung zahlen und sein Heer auf 150.000 Mann reduzieren. Damit war Österreich auf die Stufe einer zweitrangigen Macht herabgedrückt worden. – Der preußische König hatte es abgelehnt, zusammen mit Österreich gegen Napoleon vorzugehen. So kam es 1809 in Norddeutschland nur zu den erfolglosen Einzelaktionen des preußischen Majors Ferdinand von Schill und anderer. – Auch der Tiroler Aufstand unter Andreas Hofer wurde niedergeschlagen.
Im Russlandfeldzug (1812) erlitt Napoleon eine vernichtende Niederlage und verlor rund 96 % seiner »Großen Armee«. Das preußische Hilfskorps der Großen Armee stand im Dezember 1812 in Ostpreußen. Der Kommandeur des Hilfskorps, Hans David Ludwig Graf Yorck von Wartenburg, schloss eigenmächtig mit dem russischen General Diebitsch die Konvention von Tauroggen (30.12.1812), worin sich die Preußen zur Neutralität verpflichteten. Der König wies diesen Vertrag zurück und wollte Yorck vor ein Kriegsgericht stellen. Dieser Vertrag wurde zum Fanal für die Befreiungskriege. Nach dem Abschluss des russisch-preußischen Militärbündnisses von Kalisch (26.2.1813) verdrängten am 4.3.1813 russische Truppen die Franzosen aus Berlin. Erst jetzt ließ sich König Friedrich Wilhelm III. von Preußen mitreißen, stiftete als Kriegsauszeichnung das Eiserne Kreuz (10.3.1813), erklärte Frankreich den Krieg (16.3.1813) und forderte in seinem »Aufruf an mein Volk« (17.3.1813) zur nationalen Erhebung auf. Ende März /Anfang April wurden in Preußen aus Freiwilligen nichtpreußischer Gebiete Freikorps aufgestellt, welche sich selbst ausrüsteten. Dazu gehörte das aus etwa 760 Mann bestehende Lützow’sche Freikorps des Majors Adolf Freiherr von Lützow, dem auch »Turnvater« Friedrich Ludwig Jahn sowie die Dichter Theodor Körner und Joseph Freiherr von Eichendorff angehörten. Dem Bündnis gegen Napoleon schlossen sich England (14.6.1813) und Österreich (27.6.1813) an. Schweden hatte bereits am 23.3.1813 Frankreich den Krieg erklärt und am 22.4.1813 mit Preußen ein Bündnis geschlossen. Am 8.10.1813 ging Bayern auf die Seite der Verbündeten über. Seinen letzten großen Sieg in Deutschland errang Napoleon bei Dresden (26./27.8.1813). – Die Entscheidung fiel durch die Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig (16.-19.10.1813) gegen die Verbündeten unter dem preußischen Heerführer Gebhard Leberecht Blücher. An Toten und Verwundeten verloren die Verbündeten etwa 54.000 Mann (22.605 Russen, 16.033 Preußen, 14.958 Österreicher, 178 Schweden). – Am 30.3.1814 besetzten die Verbündeten Paris; am 6.4.1814 musste Napoleon abdanken und wurde auf die Insel Elba verbannt. Nach der Wiederherstellung des französischen Königtums (Ludwig XVIII.) schloss man am 30.5.1814 den 1. Frieden von Paris, der den Fortbestand Frankreichs in den Grenzen vom 1.1.1792 zusicherte. Als bereits der Wiener Kongress tagte, kam Napoleon nach Frankreich zurück (1.3.1815). Endgültig geschlagen wurde er bei Waterloo (18.6.1815) durch die Engländer und die Preußen unter Wellington bzw. Blücher. Im 2. Frieden von Paris (20.11.1815) wurde Frankreich auf die Grenzen von 1790 zurückgeführt.
6.3. Vom Wiener Kongress bis zur Reichsgründung (1815-1871)
Der Wiener Kongress und die Gründung des Deutschen Bundes
Nach dem Sturz Napoleons fanden sich die Fürsten und Staatsmänner Europas in Wien zusammen (1.11.1814 – 11.6.1815), um über eine territoriale Neugestaltung das Gleichgewicht der europäischen Großmächte wiederherzustellen. Dazu gehörte auch die Behandlung der deutschen Verfassungsfrage.
Die Ergebnisse dieser Friedenskonferenz wurden in der Wiener Schlussakte vom 9.6.1815 zusammengefasst. Garantiemächte für dieses Abkommen waren Russland, England, Österreich und Preußen. Bekräftigt wurde die in Wien ausgehandelte europäische Friedensordnung durch die »Heilige Allianz«, eine am 26.9.1815 abgeschlossene, sehr allgemein gehaltene Vereinbarung zwischen Russland, Österreich und Preußen, der später außer England und dem Hl. Stuhl alle christlichen Monarchen Europas beitraten. Die Heilige Allianz beruhte auf den Grundsätzen der Legitimität sowie des Kräftegleichgewichts und hatte die Restauration der vorrevolutionären Staatenwelt zum Ziel. Später wurde die Heilige Allianz zum Synonym für die konservativ-reaktionäre Politik Metternichs.
Die für Deutschland wichtigsten territorialen Bestimmungen des Wiener Kongresses waren: Weil Russland den größten Teil des Großherzogtum Warschau beanspruchte, welches jetzt als Königreich Polen (»Kongresspolen«) mit Russland verbunden wurde, erhielt Preußen von jenen Gebieten, die es einst durch die Teilungen Polens erworben hatte, nur Westpreußen mit Danzig und der Festung Thorn sowie Gebiete um Posen zurück. Als Entschädigung für den Verlust der Gebiete in Polen erhielt Preußen 58 % des Staatsgebietes des Königreich Sachsen sowie am Mittel- und Niederrhein neben den schon zum altpreußischen Besitz gehörenden Ländern (außer Obergeldern, das jetzt zu den Vereinigten Niederlanden kam) u. a. noch die Herzogtümer Jülich, Berg und Westfalen, Kurtrier und Kurköln sowie Paderborn und Teile von Münster (diese Länder am Mittel- und Niederrhein wurden 1822 zur preußischen Rheinprovinz zusammengeschlossen). Für Abtretungen an das Königreich Hannover erhielt Preußen Schwedisch-Vorpommern (mit Stralsund, Greifswald und der Insel Rügen). Österreich verzichtete auf die österreichischen Niederlande (diese kamen zu dem jetzt gebildeten Königreich der Vereinigten Niederlande) und erhielt Tirol mit Vorarlberg, Salzburg sowie das Inn- und das Hausruckviertel von Bayern sowie die illyrischen Provinzen zurück. Mit dem Zugewinn der Lombardei und Venetiens erlangte es die Vorherrschaft in Oberitalien (dort wurden auch die habsburgischen Sekundogenituren in Toskana und Modena wiederhergestellt). Wiederhergestellt wurden von den deutschen Mittel- und Kleinstaaten Hannover (ab jetzt Königreich und vergrößert u. a. um das Bistum Hildesheim und Ostfriesland), das Kurfürstentum Hessen-Kassel (jetzt erweitert um den größten Teil des Bistum Fulda), Oldenburg (jetzt als Großherzogtum) sowie Braunschweig. Aufgelöst wurden hingegen das Königreich Westfalen sowie die Großherzogtümer Würzburg und Frankfurt. Das Großherzogtum Baden und das Königreich Württemberg behielten ihre Zugewinne aus napoleonischer Zeit. Bayern erhielt als Ausgleich für seine Gebietsabtretungen an Österreich die linksrheinische Pfalz, das Großherzogtum Würzburg sowie die mainzischen Gebiete um Aschaffenburg. Das Großherzogtum Hessen-Darmstadt erhielt für das Herzogtum Westfalen Rheinhessen (mit Mainz). Die Städte Frankfurt a.M., Hamburg, Bremen und Lübeck erhielten den Status Freier Städte. Insgesamt erlitt Deutschland Gebietsverluste. Als einziges 1806 mediatisiertes Fürstentum wurde Hessen-Homburg wiederhergestellt. Luxemburg wurde zum Großherzogtum erhoben und kam an den König der Niederlande, wurde jedoch Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes.
Indem man die später zur Rheinprovinz zusammengeschlossenen Territorien sowie Westfalen an Preußen gegeben hatte, um am Rhein ein Gegengewicht zu Frankreich zu schaffen, war ein innerdeutscher Konflikt vorprogrammiert, denn das Staatsgebiet Preußens bestand jetzt aus zwei Landblöcken, zwischen denen eine Landbrücke fehlte.
Durch das Erleben der Fremdherrschaft und der Befreiungskriege war das Zusammengehörigkeitsgefühl der Deutschen größer geworden und sowohl patriotische Publizisten, wie Ernst Moritz Arndt und Joseph von Görres, aber auch Staatsmänner, wie von Stein und Wilhelm von Humboldt, forderten die nationalstaatliche Einheit Deutschlands. Entsprechende Verfassungspläne lagen vor. Der Wiener Kongress enttäuschte diese Hoffnungen.
Mit der Paraphierung der Deutschen Bundesakte am 8.6.1815 schlossen sich auf dem Wiener Kongress die 34 souveränen Fürsten und 4 Freien Städte Deutschlands zu einem »unauflösbaren« Bund zusammen, der den Zweck verfolgte, die »Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten« zu garantieren. Am 7.7.1817 kam als 39. Mitglied Hessen-Homburg hinzu. Die beiden bestimmenden Mächte im Bund, Preußen und Österreich, gehörten diesem Deutschen Bund nur mit jenen Gebieten an, die bis 1806 Teile des Alten Reiches gewesen waren. Außerdem gehörten dem Bund drei außerdeutsche Monarchen für ihnen unterstehende vormalige Reichsterritorien an, und zwar der König von Dänemark für Holstein und Lauenburg, der König von England für Hannover, der König der Niederlande für Luxemburg und Limburg.
Der Deutsche Bund war kein festgefügter Bundesstaat, sondern eine lockere völkerrechtliche Vereinigung souveräner Staaten. Die politische Zersplitterung Deutschlands wurde damit erneut festgeschrieben. Dadurch, dass es kein Bundes-Oberhaupt als Integrationsfigur gab und nur ein Gesamtorgan des Bundes akzeptiert wurde, war der Endpunkt in der Dezentralisation erreicht worden. Politische Vorteile hatten davon auf Dauer nur die beiden Großmächte Österreich und Preußen, die sich auf Kosten der deutschen Klein- und Mittelstaaten voll entfalten konnten.
Einziges Gesamtorgan des Deutschen Bundes war die Bundesversammlung (auch Bundestag genannt), ein in Permanenz unter dem Vorsitz der Präsidialmacht Österreich in Frankfurt a.M. tagender Gesandten-Kongress. Nach außen besaß der Bund Gesandten- und Vertragsrecht. Die einzelnen Bundesstaaten hatten das Bündnisrecht, nur durften keine Bündnisse geschlossen werden, die sich gegen den Bund oder einzelne Bundesstaaten richteten, und im Kriegsfall durften sie keine Sonderverhandlungen führen.
Indem der Wiener Kongress durch die Ausstattung Preußens mit der späteren Rheinprovinz dessen Großmachtstellung bestätigt hatte, war der Deutsche Bund vom Dualismus zwischen den beiden im Bund vertretenen Großmächten Österreich und Preußen geprägt. Österreich nutzte den Bund zur Eindämmung liberaler und nationaler Bewegungen sowie zur Einflussnahme auf die Klein- und Mittelstaaten. Preußen nutzte den Bund zur Zurückdrängung des österreichischen Einflusses sowie für Verhandlungen mit den anderen Staaten, was z. B. zur Begründung des Deutschen Zollvereins führte.
Das Gesandtschaftsrecht und das Bündnisrecht des Bundes wurden kaum wahrgenommen. Die Großmächte zeigten daran kein Interesse, denn sie verfolgten eigene Ziele und waren an einer Stärkung der Autorität des Deutschen Bundes nicht interessiert.
Durch das Bundesgesetz über die Kriegsverfassung des Deutschen Bundes vom 9.4.1821 wurde ein in 10 Armeekorps gegliedertes und aus Kontingenten der Bundesstaaten bestehendes Bundesheer aufgestellt, welches niemals zum Einsatz gekommen ist.
Die umfangreichsten Aktivitäten betrafen die innere Politik. Der Deutsche Bund wurde unter dem Einfluss des österreichischen Staatskanzlers Clemens Fürst von Metternich zum Vollstrecker der Restaurationsidee. Dies bezog sich vor allem auf die Unterdrückung der demokratisch-liberalen sowie der nationalen deutschen Bewegung, mit denen der Bund von Anfang an konfrontiert war. Dieser Bund scheute sich dabei nicht, in die Souveränitätsrechte der Bundesstaaten einzugreifen.
Der Entwicklung des Deutschen Bundes zu einem Nationalstaat standen die Souveränität der Bundesmitglieder sowie die Interessen Österreichs und Preußens entgegen.
Der Deutsche Bund beruhte auf dem gegenseitigen Einvernehmen von Österreich und Preußen. Als daher der Bundestag auf Antrag Österreichs am 14.6.1866 die Mobilisierung des Bundesheeres gegen Preußen beschloss, trat Preußen vom Bundesvertrag zurück, dessen Auflösung von Österreich im Prager Frieden vom 23.8.1866 anerkannt wurde.
Der Deutsche Zollverein
Größtes Interesse an einer Überwindung der wirtschaftlichen Zersplitterung hatte Preußen, denn seine Kernlande waren durch das Königreich Hannover sowie durch Kurhessen von seinen Westprovinzen getrennt. Auch Bayern hatte entsprechende Probleme, denn zwischen dessen Kernland und der bayerischen Pfalz erstreckten sich die Großherzogtümer Baden und Hessen-Darmstadt. Die Binnenzölle hatten Bayern und Preußen bereits 1808 bzw. 1818 aufgehoben.
Die Initiative zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes ergriff Preußen, indem es hohe Durchgangszölle von jenen Staaten erhob, die innerhalb des preußischen Gebietes lagen. Diese schlossen sich daraufhin zwischen 1819 und 1828 dem preußischen Zollgebiet an. Am 14.2.1828 schloss Preußen einen Zollvertrag mit Hessen-Darmstadt (Preußisch-Hessischer Zollverein). Bereits am 18.1.1828 hatten Bayern und Württemberg eine Zolleinigung erreicht. Am 24.9.1828 schlossen sich 17 mitteldeutsche Staaten (darunter Sachsen und Kurhessen) zum Mitteldeutschen Handelsverein zusammen. Letzterer zerfiel, nachdem sich der Bayerisch-Württembergische Zollverein durch ein Sonderabkommen (27.5.1829) dem Preußisch-Hessischen Zollverein angenähert hatte, Kurhessen am 25.8.1831 Letzterem beigetreten war und die Herzöge zweier thüringischer Kleinstaaten (Meiningen; Gotha) bereits am 3.7. bzw. 4.7.1829 mit Preußen ein Abkommen über den Bau einer von Preußen subventionierten zollfreien Straße durch ihr thüringisches Gebiet abgeschlossen hatten, welche das norddeutsche mit dem süddeutschen Zollgebiet verbinden sollte. Nach vollständiger Einigung mit den süddeutschen Staaten durch Vertrag vom 22.3.1833 konnte schließlich der Deutsche Zollverein am 1.1.1834 ins Leben treten, darunter auch Sachsen sowie die thüringischen Staaten, die sich noch 1833 anschlossen hatten. Ab 1835 erfolgte der Beitritt weiterer deutscher Staaten. – Mit dem Deutschen Zollverein war ein einheitliches deutsches Wirtschaftsgebiet entstanden, welches die Voraussetzung für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft und deren Integration in die seit der Wende vom 18. zum 19. Jh. rasch expandierende und von England dominierte Weltwirtschaft darstellte. Indem Preußen dafür Sorge trug, dass Österreich außerhalb des Zollvereins blieb, wurde mit der Bildung des Deutschen Zollvereins die nationalstaatliche Einheit Deutschlands unter der Führung Preußens vorbereitet.
Die Zollpolitik des Zollvereins war zunächst auf Initiative Preußens freihändlerisch-liberal, denn die Rohstoffeinfuhr blieb weitgehend zollfrei, und für importierte Manufaktur- und Fabrikwaren wurde auf einen Zollsatz von 10 % orientiert. Luxus- und Kolonialwaren, wie Kaffee, Zucker, Tabak und alkoholische Getränke, wurden hingegen im Sinne einer verdeckten Verbrauchersteuer mit 30 % und mehr verzollt und machten bis zu 70 % der preußischen Einfuhrzolleinnahmen aus. Nur in Ausnahmefällen gab Preußen dem Drängen vor allem von Bayern und Württemberg nach und verhängte höhere Schutzzölle (z. B. 1844 für Roheisen- und 1846 für Garn-Importe). – Nach der Reichsgründung erfolgte eine Wende zur Schutzzollpolitik.
Mit der Gründung des Deutschen Reiches endete der Vertrag des Deutschen Zollvereins. Die Freien Städte Bremen und Hamburg, welche nicht dem Deutschen Zollverein angehört hatten, traten erst 1885 bzw. 1888 dem Zollgebiet des Deutschen Reiches bei.
Vom Wiener Kongress bis zur Märzrevolution (1815-1848)
Der Deutsche Bund hatte die verfassunggebende Tätigkeit der einzelnen Bundesländer angeregt. Zu den daraufhin verabschiedeten Verfassungen gehörten die Verfassungen von Nassau (September 1814), Bayern (Mai 1818), Baden (August 1818), Württemberg (September 1819) und Hessen-Darmstadt (Dez. 1820). Diese Verfassungen wurden erlassen, um in den neuen, meist aus mehreren Territorien zusammengefügten Staatsgebieten die Herausbildung des Staatsbewusstseins zu fördern. In den meisten Bundesländern blieben die alten landständischen Verfassungen im Wesentlichen erhalten. Österreich und Preußen entwickelten sich hingegen nicht zu Verfassungsstaaten.
Die Auswirkungen der Französischen Revolution, der preußischen Reformen und der Erhebung gegen Napoleon hatten zwar einen geistigen und politischen Gärungsprozess in Gang gebracht, der überwiegende Teil der Bevölkerung stand jedoch angesichts wirtschaftlich-existenzieller Sorgen den politischen Entwicklungen bald wieder gleichgültig gegenüber. Träger des liberal-freiheitlichen und nationalen Gedankengutes blieb hingegen die akademische Jugend, welche in den Freikorps und den freiwilligen Jägerkorps gegen die napoleonische Fremdherrschaft gekämpft hatte und nun wieder in die Hörsäle zurückgekehrt war. Von der politischen Entwicklung waren die Studenten grenzenlos enttäuscht. Um wenigstens im Rahmen der Universitäten der Idee von einem einheitlichen Vaterland Ausdruck zu verleihen, sollten die Studenten in Deutschland künftig nur einer studentischen Verbindung angehören. So schlossen sich an der Universität Jena die bis dahin landsmannschaftlich organisierten Studenten zur sog. »Burschenschaft« (12.6.1815) zusammen, deren Farben Schwarz-Rot-Gold waren und auf die Uniformfarben des Lützower Freikorps zurückgingen (schwarzer Rock mit roten Aufschlägen und goldenen Knöpfen), aber auch als die Farben des Alten Reiches galten. Von Jena breitete sich die Burschenschaft vor allem auf die süd- und mitteldeutschen Universitäten aus. Die Burschenschaftler bekämpften die als roh empfundenen alten Studentenbräuche und bekannten sich zu christlich-vaterländischen Idealen, die im Bekenntnis zur Einheit der deutschen Nation gipfelten.
Erste gemeinsame Kundgebung der Burschenschaftler war das Wartburgfest (17./18.10.1817). Den äußeren Anlass dazu bildeten das 300-jährige Jubiläum der Reformation bzw. das vierjährige Jubiläum der Völkerschlacht bei Leipzig als Symbole des freien Gedankens bzw. der Befreiung des Vaterlandes.
Am 18.10.1818 begründeten die Vertreter der Burschenschaften von 14 deutschen Universitäten in Jena die »Allgemeine deutsche Burschenschaft«. Als Farben für das zu tragende Brustband übernahm man Schwarz-Rot-Gold. Diese Farben wurden in der Zeit des Vormärz (vom Wiener Kongress 1815 bis zur Märzrevolution 1848) zum Symbol der deutschen Einheit.
Durch das Wartburgfest war Fürst Metternich auf das vermeintlich revolutionäre Treiben der Studenten aufmerksam geworden, in dem er zu Unrecht das Wirken von deutschlandweiten Geheimbünden vermutete. Dieser Eindruck verstärkte sich, als am 23.3.1819 der Jenaer Theologiestudent Karl Ludwig Sand den Schriftsteller August von Kotzebue, der in seinen Schriften die Burschenschaft der Lächerlichkeit preisgegeben hatte, erdolchte.
Metternich sah jetzt die einmalige Gelegenheit gekommen, die nationale und liberale Bewegung niederzuwerfen und den Ultraliberalismus auszurotten. Als deren Urheber sah Metternich die Professoren und Studenten sowie die eben in Süddeutschland eröffneten Landtage. Die allgemeine Furcht vor einer Revolution, die an den Fürstenhöfen herrschte, kam Metternichs Plänen entgegen. Die Grundlage zur Überwachung der Universitäten und zum Vorgehen gegen missliebige Personen (sog. Demagogenverfolgungen) wurden die Karlsbader Beschlüsse, welche am 20.9.1819 vom Bundesrat einstimmig bestätigt wurden. Seitdem wurde der Deutsche Bund endgültig und fast ausschließlich zum Instrument der Unterdrückung der liberalen und nationalen Bewegung. Unter den Demagogenverfolgungen hatten viele Intellektuelle zu leiden (z. B. Ernst Moritz Arndt, Wilhelm von Humboldt, Friedrich Ludwig Jahn, Friedrich Schleiermacher). Insbesondere Preußen entwickelte sich zum Polizeistaat.
Während es in den 1820er Jahren in Südeuropa von Spanien bis nach Griechenland zu ersten revolutionären Erhebungen kam, blieb es in Deutschland dank der Metternichschen Innenpolitik äußerlich ruhig. Man lebte in einem Polizeistaat und richtete sich in diesem ein. Der deutsche Bürger zog sich in die häusliche Beschaulichkeit und Geborgenheit zurück, was im Lebensstil des Biedermeier seinen Ausdruck fand.
Als Folge der Juli-Revolution (1830) in Frankreich kam es zum ersten gesamteuropäischen Aufbegehren der liberalen und nationalen gesellschaftlichen Kräfte gegen die polizeistaatliche Unterdrückung. In Deutschland wirkte sich dies nur in wenigen, örtlich begrenzten Unruhen aus, die ihre Ursache in lokalen Zwistigkeiten hatten und damit nur sehr begrenzte Ziele verfolgten (z. B. Herrscherwechsel in Braunschweig; Verfassungsreformen in Kurhessen und Hannover; Übergang zur konstitutionellen Monachie im Königreich Sachsen).
Obwohl das System der Restauration unangetastet blieb, war die Zeit nach der Juli-Revolution politisch unruhiger und geistig bewegter als zuvor. Dies fand vor allem in der politischen Publizistik seinen Niederschlag. – Ausdruck der jetzt permanenten politischen Unruhe war das Hambacher Fest (27.5.-30.5.1832) auf dem Hambacher Schloss bei Neustadt an der Haardt, eine Massenkundgebung (etwa 30.000 Teilnehmer) demokratischer und liberaler Kreise, an der neben Mitgliedern der 1819 verbotenen Burschenschaft vor allem Bürger und Handwerker, aber auch Arbeiter teilnahmen. Proklamiert wurden unter anderem die Volkssouveränität und die »Vereinigten Freistaaten Deutschlands« in einem »konföderierten republikanischen Europa«. – Die Radikalisierung der Bewegung unter dem Einfluss länderübergreifend operierender Geheimbünde zeigte sich im Sturm auf die Frankfurter Hauptwache (3.4.1833), welcher von der Burschenschaft ausging und dem eine Attacke auf den Bundestag folgen sollte. – Diese Ereignisse, insbesondere das Hambacher Fest, nahm Metternich zum Anlass, den Deutschen Bund gegen diese revolutionären Umtriebe zu aktivieren, welcher daraufhin am 28.6./5.7.1832 Maßnahmen zur weiteren Einschränkung die Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit ergriff. Als sich in Baden die Professoren Karl Wenzeslaus von Rotteck und Karl Theodor Welcker dagegen empörten, kam es zur zeitweiligen Schließung der Universität Freiburg und zur Entlassung der beiden Professoren. – Nachdem in Hannover am 1.11.1837 im Zuge eines Thronwechsels die Verfassung außer Kraft gesetzt worden war, protestierten sieben Professoren der Göttinger Universität dagegen und wurden daraufhin am 14.12.1837 entlassen. Zu diesen »Göttinger Sieben« gehörten die Germanisten Jakob und Wilhelm Grimm. Die öffentliche Meinung stellte sich auf die Seite der Gemaßregelten, was wesentlich zur Verbreitung liberalen Gedankengutes und zur Begründung des Einflusses deutscher Professoren auf die Politik beitrug.
Nach dem Tode Friedrich Wilhelms III. kam dessen ältester Sohn als Friedrich Wilhelm IV. von Preußen (1840-1861) auf den Thron. Er war geistig und künstlerisch hochbegabt, aber sprunghaft in seinem Charakter und neigte zu mystisch-romantischen Auffassungen (der »Romantiker auf dem Thron«). Die Liberalen setzten große Hoffnungen auf ihn, zumal er die Zensur lockerte sowie Ernst Moritz Arndt und Ludwig Jahn, die Opfer der Demagogenverfolgungen geworden waren, rehabilitierte. Hinsichtlich einer Verfassungsreform ging es in Preußen jedoch nicht voran.
Die Märzrevolution
Die Impulse hierzu gingen von den Februar-Ereignissen in Paris aus. Zur ersten Aktion in Deutschland kam es am 27.2.1848 in Mannheim. Im März 1848 breitete sich die Revolution auf ganz Deutschland aus.
Bereits in Mannheim hatte sich der zugleich nationale als auch liberal-demokratische Charakter dieser Revolution gezeigt, deren Ziele darin bestanden, die nationalstaatliche Einheit Deutschlands herzustellen (Umwandlung des Deutschen Bundes in einen Bundesstaat) und für diesen Staat eine konstitutionell-liberale Verfassung durchzusetzen. Die Ablösung der Monarchie durch eine Republik mit einer liberal-demokratischen Verfassung wurde zwar durch eine Minderheit radikal-demokratischer Kräfte vertreten, hatte aber unter den gegebenen politischen Verhältnissen kaum Aussicht auf Erfolg. Das Kampfprogamm der Kommunisten, das 1847 im Auftrag des »Bundes der Kommunisten« von Karl Marx und Friedrich Engels ausgearbeitete »Manifest der Kommunistischen Partei« (Kommunistisches Manifest), wurde zwar bereits im Frühjahr 1848 als Flugschrift veröffentlicht, und deren Verfasser hatten auch den Ausbruch der Revolution vorausgesehen, es entfaltete jedoch nur eine geringe Wirkung, denn in Deutschland fehlte noch das Industrieproletariat.
Hinsichtlich des Verlaufs der Revolution wichen die Landesfürsten nach anfänglicher Konfrontation mit den revolutionären Kräften zunächst zurück, verlegten sich aufs Verhandeln, setzten liberale Ministerien, die sog. Märzministerien, ein und beriefen verfassunggebende Versammlungen. Inzwischen formierten sich konservative Gegenbewegungen, und man konnte bereits Ende 1848 zurückschlagen. Zu militärischen Auseinandersetzungen kam es besonders dort, wo in den Randgebieten im Rahmen dieser sozialen Revolution nationale Konflikte, hervorgerufen durch das erwachende nationale Bewusstsein der nichtdeutschen Völker, ausgetragen wurden, so in den meisten Teilen Österreichs (vor allem in Ungarn und Böhmen), in Posen sowie in Schleswig. Als die Frankfurter Nationalversammlung mit ihrem Verfassungswerk gescheitert war, versandeten die revolutionären Aktivitäten bzw. die Aufstände zur Durchsetzung der Reichsverfassung wurden blutig niedergeschlagen.
Österreich: Zu den Trägern der revolutionären Bewegung wurden Studenten sowie der Demokratische Verein, zu dessen Anhängern auch Arbeiter gehörten. Erster Erfolg der sich immer mehr radikalisierenden revolutionären Bewegung war der Rücktritt des Staatskanzlers Fürst von Metternich (13.3.1848). Im Mai verließ Kaiser Ferdinand I. Wien. Aufstände in Böhmen und Italien wurden militärisch niedergeschlagen. Am 22.7.1848 eröffnete man in Wien einen konstituierenden Reichstag. Als das Militär auch einen zweiten Aufstand in Wien niederschlug (26.-31.10.1848), wurde der von der Frankfurter Nationalversammlung nach Wien entsandte sächsische liberale Abgeordnete Robert Blum unter Mißachtung seiner Immunität verhaftet und am 9.11.1848 standrechtlich erschossen. Kaiser Ferdinand I. hatte sich der revolutionären Situation als nicht gewachsen gezeigt. Man legte ihm nahe abzudanken. Ferdinand I. verzichtete am 2.12.1848 zugunsten seines 18-jährigen Neffen, der als Kaiser Franz Joseph I. die Herrschaft übernahm, auf den Thron.
Preußen: Seit dem 14.3.1848 führten zunehmende Unruhen in Berlin zu Zusammenstößen mit dem Militär; es gab Todesopfer. Am 18.3.1848 kam es zu einer Massenversammlung vor dem Berliner Schloss, deren Zweck unklar geblieben ist. Als der Schlossplatz durch das Militär geräumt wurde, lösten sich einige Schüsse. Das Volk fühlte sich vom König verraten; der Straßen- und Barrikadenkampf begann und forderte am 18./19.3.1848 etwa 250 Todesopfer. Um die Lage zu retten, erließ der König in der Nacht vom 18.3. zum 19.3.1848 die Proklamation »An meine lieben Berliner«, in welcher er bei Aufgabe des Barrikadenkampfes den Abzug der Truppen zusagte, was auch befolgt wurde. Nachdem die vorbereitete Flucht des Königs nach Potsdam nicht geglückt war, musste sich dieser am 19.3.1848 entblößten Hauptes vor den Opfern der Barrikadenkämpfe, den Märzgefallenen, die man auf den Schlosshof gebracht hatte, verneigen. Am 29.3.1848 berief der König ein liberales Ministerium und musste zwecks Ausarbeitung einer Verfassung eine aus allgemeinen und gleichen Wahlen hervorgegangene Versammlung (Berliner Nationalversammlung) zulassen, die am 22.5.1848 zusammentrat und in der radikale Männer der demokratischen Linken schließlich den Ton angaben. Als der Verfassungsentwurf nach radikal-demokratischen Grundsätzen modifiziert worden war, setzte der König ein konservatives Ministerium ein, löste die Nationalversammlung am 5.12.1848 auf und verordnete am selben Tage überraschenderweise eine liberal-konstitutionelle Verfassung.
Frankfurter Nationalversammlung: Inzwischen war der Bundestag des »Deutschen Bundes« in Frankfurt durch Vertreter der Märzregierungen der einzelnen Bundesstaaten besetzt worden, konnte sich aber hinsichtlich einer Revision der Bundesverfassung nicht durchsetzen. Die Führung in dieser Angelegenheit übernahm das vom 31.3.-3.4.1848 in Frankfurt tagende Vorparlament, welches sich aus über 500 Vertrauensmännern aus den deutschen Staaten zusammensetzte, die ohne direktes Mandat waren. Das Vorparlament beschloss die Wahl einer gesamtdeutschen Nationalversammlung, deren Vertreter aus allgemeinen, gleichen und direkten Wahlen hervorgehen sollten und welche am 18.5.1848 in der Paulskirche in Frankfurt/Main zusammentrat. Bald bildeten sich politische Gruppierungen, aus denen später die politischen Parteien hervorgingen. Die Nationalversammlung hatte sowohl einen nationalen Staat als auch eine bürgerlich-konstitutionelle Verfassung zu schaffen. Das Parlament beschloss am 28.6.1848 die Auflösung der Bundesversammlung. Eingeleitet wurde die Bildung einer provisorischen Zentralgewalt am 29.6.1848 mit der Wahl des Erzherzogs Johann von Österreich zum Reichsverweser, der am 15.7.1848 ein Reichsministerium einsetzte. Reichsverweser und Reichsministerium gewannen jedoch keine Autorität. Die Nationalversammlung übertrug einem Verfassungsausschuss die Ausarbeitung einer nationalstaatlichen Verfassung mit der Garantie bürgerlich-liberaler Grundrechte. Diese Reichsverfassung wurde am 27./28.3.1849 verabschiedet und sah ein gesamtdeutsches Reich im Umfang des Deutschen Bundes vor. Hinsichtlich des Reichsoberhauptes mit der Würde eines erblichen »Kaisers der Deutschen« einigte man sich auf König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, der es jedoch am 3.4.1849 ablehnte, die Kaiserkrone aus der Hand von Revolutionären anzunehmen. Damit war die Frankfurter Nationalversammlung mit ihrer Verfassungspolitik gescheitert. Das Parlament löste sich auf. Die linken Abgeordneten proklamierten den Aufstand für die Durchsetzung der Reichsverfassung und gingen am 30.5.1849 als Rumpfparlament nach Stuttgart (gewaltsam aufgelöst durch die württembergische Regierung am 18.6.1849). Reichsverweser und Reichsregierung traten am 20.12.1849 zurück und übertrugen ihre Befugnisse einer österreichisch-preußischen Bundeskommission. Die im Mai 1849 von radikal-demokratischen Kräften zur Durchsetzung der Reichsverfassung organisierten Aufstände in Sachsen, in der Pfalz und in Baden wurden durch preußisches Militär blutig niedergeschlagen. Baden blieb bis 1851 durch preußische Truppen besetzt.
Die Revolution von 1848/49 war gescheitert. Mit diesem für die liberalen Kräfte deprimierenden Ausgang der Revolution hatte das Bürgertum die Zuversicht verloren, jemals aus eigener Kraft seine nationalen Ziele zu erreichen. Das Bürgertum betätigte sich in den folgenden Jahrzehnten hingegen sehr erfolgreich in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht, die Herstellung der nationalstaatlichen Einheit Deutschlands überließ es jedoch den monarchistischen Kräften.
Trotzdem zeigte die Revolution Langzeitwirkung, denn die Diskussionen in den während der Revolutionszeit gegründeten politischen Vereinen, zu denen auch Arbeitervereine gehörten, hatten zur politischen Meinungsbildung auf breiter Basis beigetragen und zur Formierung politischer Gruppierungen geführt, aus denen sich später die politischen Parteien entwickelten.
Zwischen Märzrevolution und Reichsgründung
Nach der gescheiterten Revolution von 1848/49 kehrten die meisten deutschen Einzelstaaten sowie der Deutsche Bund zur vorrevolutionären Rechtsordnung zurück. Einzige Ausnahme blieb das Großherzogtum Baden, wo der seit 1852 regierende Friedrich I. den liberalen Regierungskurs, der bereits vor der Revolution in Baden praktiziert worden war, wieder aufnahm, sodass Baden zum »liberalen Musterland« wurde.
In Preußen wurde die am 5.12.1848 verordnete Verfassung, welche noch liberale Züge aufgewiesen hatte, durch das neue Wahlgesetz vom 30.5.1849 revidiert, welches für die Zweite Kammer der Ständevertretung (Landtag) das Dreiklassenwahlrecht festlegte, welches bis 1918 galt. Am 31.1.1850 trat diese revidierte Verfassung in Kraft. Die Erste Kammer der Ständevertretung bildete man mit königlicher Verordnung vom 12.10.1854 in das vom Adel beherrschte sog. »Herrenhaus« um. – Getragen wurde dieser Prozess der Reaktion besonders in Preußen von der staatlichen Bürokratie, welche ihre ehemals fortschrittlich-liberalen Züge verloren hatte. In Preußen kam auch der feudal-junkerliche Einfluss wieder verstärkt zur Geltung, und mit Ausnahme der Patrimonialgerichtsbarkeit wurden viele gutsherrschaftliche Rechte wiederhergestellt.
In Österreich nahm man die Verfassung von 1849 am Silvestertag 1851 zurück. Die Einheit des Landes wurde ohne Rücksicht auf nationale Sonderinteressen wiederhergestellt. Mittel dazu waren ein bürokratisch-zentralistisches System sowie als Bindeglied zwischen den auseinanderstrebenden Nationen eine Widerspruch hervorrufende Bevorzugung des Deutschtums. Erst nach der Niederlage Österreichs gegen die nationale Befreiungsbewegung in Italien (1859) bemühte man sich im Rahmen verschiedener Verfassungsexperimente um einen Ausgleich.
Der Bundestag des Deutschen Bundes nahm am 2.9.1850 auf Initiative Österreichs gegen den Willen Preußens seine Tätigkeit wieder auf. Hatte es vor der Revolution noch eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Österreich und Preußen im Bundestag gegeben, so traten jetzt die Interessengegensätze zwischen diesen beiden Mächten offen zutage. Durch die Konfrontation der beiden Großmächte wuchs die Bedeutung der mittleren und kleineren Bundesstaaten, die von den beiden Großen umworben wurden und sich jetzt bemühten, im Bundestag als dritte Kraft politisch eine Rolle zu spielen.
In Preußen übernahm anstelle des schwer erkrankten Friedrich Wilhelm IV. dessen Bruder Wilhelm 1857 die Vertretung, 1858 die Regentschaft und am 2.1.1861 als Wilhelm I. (1861-1888) die Thronfolge. Er setzte ein gemäßigt-liberales Ministerium ein. Entsprechend seiner bisherigen militärischen Laufbahn gründete er seine Politik auf die militärische Stärke Preußens. Als bei der Mobilisierung anlässlich des Krieges 1859 in Italien Schwächen der preußischen Heeresverfassung offenbar geworden waren, nahm er unverzüglich eine Heeresreform in Angriff und erhöhte die Friedenspräsenzstärke des Heeres von 140.000 Mann auf 213.000 Mann. Die Beibehaltung der dreijährigen Dienstzeit wurde vom Abgeordnetenhaus 1860 abgelehnt, weshalb es um die Bewilligung der für die Reform benötigten finanziellen Mittel zum Streit kam. Wilhelm I. setzte sich darüber hinweg; ein jahrelanger Verfassungskonflikt war die Folge. Als Wilhelm I. deshalb schon abdanken wollte, wurde ihm der Gesandte Otto von Bismarck empfohlen, den Wilhelm I. am 24.9.1862 zum Staatsminister mit vorläufigem Vorsitz im Ministerium und am 8.10.1862 zum Ministerpräsidenten und Außenminister berief. Bismarck führte mit rücksichtsloser Energie den Kampf gegen das Parlament. In einer der 1863 geführten Budget-Debatten äußerte Bismarck: »Nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden…, sondern durch Blut und Eisen.« Erst als sich die Erfolge der Bismarckschen Politik gezeigt hatten, billigte das Parlament am 3.9./14.9.1866 rückwirkend die Staatsausgaben für die Heeresreform. Außenpolitisch war Bismarck der kalt kalkulierende Staatsmann. Als Gesandter im Frankfurter Bundestag war Bismarck zur Überzeugung gelangt, dass sich Preußen von Österreich lösen und eine eigenständige Machtpolitik betreiben müsse.
Der auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Bund zwischen Wilhelm I. und Bismarck zum Wohle Deutschlands bewährte sich bis zum Tode des Königs (1888). Auf der Grundlage dieses Vertrauensverhältnisses übernahm der geistig überlegene Bismarck von Anfang an die Führung und konnte seinen König immer wieder davon überzeugen, das sein Weg der Richtige war.
Um die Einheit Deutschlands unter Preußens Führung zu erreichen, musste Österreich als Konkurrent ausgeschaltet werden. Auch war für eine deutsche Reichsgründung zumindest das stillschweigende Einverständnis der Großmächte erforderlich, denen eine neue Großmacht im Zentrum Europas nicht gleichgültig sein konnte. Bismarck hatte vor allem mit dem Widerstand Frankreichs zu rechnen. So kam zu den drei Einigungskriegen von 1864, 1866 und 1870/71. Mit dem Deutschen Krieg (1866) zerbrach der Deutsche Bund, und Österreich schied endgültig als Partner auf dem Weg zur Reichseinigung aus. Bismarck schuf im Norddeutschen Bund unter Führung Preußens einen norddeutschen Staat, der im Verlauf des Deutsch-Französischen Krieges (1870/71) ohne grundlegende verfassungsrechtliche Änderungen durch den Anschluss der süddeutschen Staaten zum Deutschen Reich erweitert wurde.
Der Deutsch-Dänische Krieg (1864)
Bereits 1848 hatte Dänemark versucht, das Herzogtum Schleswig seinem Reich einzuverleiben. Auf internationalen Druck war es damals davon abgehalten worden (Londoner Protokolle von 1850, 1852). Am 13.11.1863 beschloss der dänische Reichstag ein Grundgesetz (»Novemberverfassung«) für Dänemark und Schleswig, was einer Annexion Schleswigs durch Dänemark gleichkam, deren Realisierung im Rahmen eines kurz darauf folgenden Thronwechsels (15.11.1863) wahrscheinlich wurde. Bismarck nahm dies zum Anlass, um gegen Dänemark vorzugehen, um Schleswig und auch Holstein für Preußen zu gewinnen. Am 16.1.1864 verlangten Preußen und Österreich in einem Ultimatum an Dänemark die Rücknahme der Novemberverfassung. Als Dänemark ablehnte, begann der Krieg mit dem Einmarsch eines 57.000 Mann starken Heeres. Die verlustreichste militärische Aktion war die Erstürmung der Düppeler Schanzen (18.4.1864) durch die Preußen. Dänemark unterlag schließlich. Im Frieden von Wien (30.10.1864) musste Dänemark die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Sachsen-Lauenburg mit allen ihren Rechten zugunsten des Kaisers von Österreich und des Königs von Preußen abtreten und sich verpflichten, alle künftigen Entscheidungen dieser beiden Herrscher über diese Fürstentümer anzuerkennen.
Der künftige Status der drei Herzogtümer blieb offen. Sie wurden zunächst gemeinsam von Österreich und Preußen verwaltet (Kondominium). Mit der Gasteiner Konvention (14.8.1865) kam es zur Trennung, und man vereinbarte die vorläufige Verwaltung Schleswigs durch Preußen und Holsteins durch Österreich. Seinen Anspruch auf das Herzogtum Sachsen-Lauenburg trat Österreich für einen Kaufpreis von 2,5 Mio. dänische Taler an Preußen ab. Preußen erhielt außerdem das Recht, einen Kanal durch Holstein zu bauen, dort Befestigungen und Marinestützpunkte einzurichten (1865 Verlegung des preußischen Flottenstützpunktes von Danzig nach Kiel) sowie zwei Straßen nach Schleswig für militärische Zwecke zu nutzen.
Der Deutsche Krieg (1866)
Während Preußen weiterhin eine Politik der Annexion Holsteins verfolgte, strebte Österreich einen selbstständigen Mittelstaat Schleswig-Holstein an. Ab Anfang 1866 betrieb Preußen die diplomatischen Vorbereitungen zu einem Krieg gegen Österreich. England und Russland konnten außer Betracht bleiben, denn diese waren mit inneren Angelegenheiten befasst und hatten die Schwerpunkte ihrer Außenpolitik damals außerhalb Europas. Zu beachten war das Verhalten Italiens und vor allem Frankreichs in einem Krieg. Italien war eingeschworener Feind Österreichs, solange Letzteres noch italienische Territorien besaß (v. a. Venetien). Deshalb schloss Preußen am 8.4.1866 mit Italien ein auf drei Monate befristetes Offensiv- und Defensivbündnis. Durch geschickte Verhandlungen mit Napoleon III. sicherte sich Bismarck eine Neutralitätszusage Frankreichs. Frankreich seinerseits schloss mit Österreich am 12.6.1866 gegen feste territoriale Zusagen einen Neutralitätsvertrag und wollte im Falle eines Krieges zwischen Österreich und Preußen vermitteln und dabei Gebietsgewinne für sich verbuchen. Am 1.6.1866 übertrug Österreich die Lösung der schleswig-holsteinischen Frage dem Deutschen Bund und teilte mit, dass der österreichische Statthalter in Holstein beauftragt worden sei, die dortigen Stände einzuberufen. Daraufhin rückten die Preußen am 7.6.1866 in Holstein ein. Auf Antrag Österreichs beschloss der Bundestag am 14.6.1866 die Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen. Der preußische Gesandte erklärte daraufhin den Bundesvertrag als erloschen und legte den Entwurf einer neuen Bundesverfassung vor, dessen erster Artikel lautete: »Das Bundesgebiet besteht aus den seitherigen Staaten mit Ausnahme der kaiserlich österreichischen und königlich niederländischen Landesteile.« Bereits am 16.6.1866 rückten preußische Truppen in die mit Österreich verbündeten Staaten Hannover, Kurhessen und Sachsen ein (weitere Verbündete Österreichs waren Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau und weitere 4 Kleinstaaten; auf preußischer Seite standen Italien und 17 norddeutsche Kleinstaaten). Es folgte der Einmarsch der Preußen in Österreich. Die Entscheidung fiel in der Schlacht bei Königgrätz (3.7.1866). Ursache dieses preußischen Sieges waren die überlegene Führung unter Generalstabschef Helmuth Graf von Moltke sowie die bessere Ausrüstung (Zündnadelgewehr) der Preußen, welche auch moderne Mittel der Kriegführung (Eisenbahn, Telegrafie) einsetzten. Die Preußen setzten nach der Schlacht von Königgrätz ihren Vormarsch fort. – Während König Wilhelm I., der offiziell den Oberbefehl innehatte, in Wien einmarschieren und damit den Kaiser demütigen wollte, drängte Bismarck auf einen schnellen Friedensschluss mit Österreich unter fairen Bedingungen, um weiteren Einmischungen Frankreichs vorzubeugen und Österreich als Großmacht sowie als künftigen Bündnispartner für Preußen zu erhalten. So kam es bereits am 26.7.1866 zum Abschluss des Waffenstillstands und Vorfriedens von Nikolsburg zwischen Preußen und Österreich. Österreich gab seine Zustimmung zur Auflösung des Deutschen Bundes und zu einer Neugestaltung Deutschlands ohne Beteiligung Österreichs, trat seine Rechte an Schleswig-Holstein an Preußen ab (in den nördlichen Distrikten Schleswigs sollte eine Volksabstimmung über die Zugehörigkeit zu Dänemark oder Preußen entscheiden, was aber von den Vertragspartnern 1878 annulliert wurde), hatte 20 Mio. Taler Kriegsentschädigung zu zahlen und die in Norddeutschland von Preußen vorzunehmenden Veränderungen (einschließlich der territorialen Neuordnung) mit Ausnahme des Königreiches Sachsen anzuerkennen. Österreich trat Venetien an Italien ab. Die südlich des Mains gelegenen deutschen Staaten sollten einen unabhängigen Bund bilden. Alle diese Bedingungen wurden im Frieden von Prag (23.8.1866) bestätigt. Österreich musste endgültig die Auflösung des Deutschen Bundes anerkennen. – Im Frieden von Berlin (22.8.1866) zwischen Preußen und Bayern stimmte Bayern kleineren Grenzkorrekturen zu, zahlte an Preußen eine Kriegsentschädigung von 30 Mio. Gulden und schloss mit Preußen ein geheimes Schutz- und Trutzbündnis ab, wonach im Kriegsfall Bayerns Streitmacht auf preußischer Seite trat und sich dem preußischen Oberbefehl unterstellte. Gleichartige geheime Schutz- und Trutzbündnisse wurden am 13.8.1866 mit Württemberg, am 17.8.1866 mit Baden und am 3.9.1866 mit Hessen-Darmstadt geschlossen. Diese hatten an Preußen 8 Mio., 6 Mio. bzw. 3 Mio. Gulden Kriegsentschädigung zu zahlen. Die Bündnisse mit den süddeutschen Staaten waren möglich geworden, weil Preußen nur kleine Grenzkorrekturen vornahm und verhältnismäßig geringe Kriegsentschädigungen gefordert hatte. Andererseits waren diese Bündnisse für die süddeutschen Staaten, die jederzeit mit französischen Gebietsforderungen rechnen mussten, überlebenswichtig. – Am 20.9.1866 trat ein vom preußischen Landtag beschlossenes Gesetz in Kraft, wonach Preußen das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen-Kassel, das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt am Main annektierte (Frankfurt verlor den Status einer Freien Stadt). Damit verfügte Preußen erstmals über ein geschlossenes Staatsgebiet, welches von der Memel im Osten bis an die Maas im Westen reichte. – Der Frieden zwischen Preußen und Sachsen wurde am 21.10.1866 geschlossen. Das Königreich Sachsen blieb in seinen Grenzen von 1815 bestehen, zahlte eine Kriegsentschädigung von 10 Mio. Talern und trat dem Norddeutschen Bund bei. Diese Vorzugsbehandlung Sachsens war auf Intervention Österreichs und Frankreichs zustande gekommen. – Frankreich war enttäuscht, denn wegen des schnellen preußischen Sieges bei Königgrätz (Sadowa) fiel die französische Vermittlerrolle weg, von der sich Frankreich den Hinzugewinn linksrheinischer Gebiete erhofft hatte. Frankreich wollte sich damit nicht zufrieden geben (»Rache für Sadowa!«).
Die politischen Parteien in Preußen
Im Verlauf der Debatte um die Heeresreform, die erst unter dem Eindruck der außenpolitischen Erfolge Bismarcks 1866 zum Abschluss kam, war es zu einer Differenzierung bzw. Neuformierung der politischen Kräfte gekommen, welche über die Reichsgründung hinaus die politischen Entscheidungen in zunehmendem Maße mitbestimmen sollten.
Während der Revolutionsjahre 1848/49 hatten sich als politische Kräfte die Konservativen, die Liberalen und die Demokraten formiert. Nach dem Scheitern der Revolution gewannen die Konservativen die Oberhand. Von den Liberalen spaltete sich 1859 eine Gruppierung ab, aus der 1861 die Deutsche Fortschrittspartei hervorging, welche gegen die Heeresreform Front machte. 1866 spaltete sich von den Liberalen eine weitere Gruppierung ab, aus der sich 1867 die Nationalliberale Partei (Industrielle, Bankiers, protestantisches Bildungsbürgertum) formierte, welche im Reichstag des Norddeutschen Bundes die Stütze Bismarcks wurde, während die Deutsche Fortschrittspartei (Teile des Mittelstandes und des Kleinbürgertums) in der Opposition stand. Von den Altkonservativen löste sich eine Gruppe gemäßigt Konservativer (seit 1871 Deutsche Reichspartei).
Der Norddeutsche Bund
Noch während des Deutschen Krieges schloss Bismarck mit den 17 mit Preußen verbündeten norddeutschen Kleinstaaten ein Bündnis (»Augustbündnis« 18.8.1866). Dies waren die Großherzogtümer Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Sachsen-Weimar, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt-Dessau, Sachsen-Coburg-Gotha und Sachsen-Altenburg, die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß jüngere Linie, Waldeck, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe sowie die Freien Städte Hamburg, Lübeck und Bremen. Nach Abschluss des Berliner Friedensvertrages traten am 3.9.1866 der Großherzog von Hessen-Darmstadt für seine nördlich des Mains gelegene Provinz Oberhessen, am 26.9.1866 Reuß ältere Linie, am 8.10.1866 das Herzogtum Sachsen-Meiningen und am 21.10.1866 das Königreich Sachsen bei. Am 12.2.1867 wurde der konstituierende Reichstag des Norddeutschen Bundes gewählt (allgemeines, gleiches, direktes Wahlrecht), der am 16.4.1867 die Verfassung des Norddeutschen Bundes annahm, die am 1.7.1867 in Kraft trat. Das Präsidium des Bundes übertrug man erblich der Krone Preußens. Damit lag die Autorität des Bundes in der Hand des preußischen Königs (monarchisch-konstitutionelle Komponente der Verfassung). König Wilhelm I. entschied über Krieg und Frieden sowie den Abschluss von Verträgen, war Oberbefehlshaber des Bundesheeres, vertrat den Bund nach außen, ernannte den mit dem preußischen Ministerpräsidenten identischen Bundeskanzler als Haupt der Exekutive, berief den Bundesrat sowie den Reichstag und konnte den Ministerpräsidenten absetzen bzw. den Reichstag auflösen. Dem Bundesrat gehörten die Bevollmächtigten der verbündeten Staaten an (föderative Komponente der Verfassung). Der Reichstag ging als Volksvertretung und Legislative aus allgemeinen und gleichen Wahlen hervor (liberale Komponente der Verfassung). Die Bundesgesetzgebung erstreckte sich auf das gesamte Verkehrs-, Handels-, Münz- und Zollwesen sowie wichtige Rechtsgebiete. Die innere Verwaltung der Einzelstaaten blieb möglichst unberührt. Bundesgesetze standen über den Landesgesetzen. Kriegsmarine und Heeresverfassung waren für die Bundesstaaten einheitlich zu regeln. – Die Wahl des endgültigen Reichstags fand am 31.8.1867 statt. Am 10.9.1867 wurde er eröffnet.
Mit der Gründung dieses Bundes wurden die deutschen Staaten nördlich der Main-Linie unter Führung Preußens zusammengeschlossen. Dieser Bund repräsentierte mit 79 % der Fläche und 76 % der Bevölkerung (jeweils bezogen auf Fläche und Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1871 ohne Elsass-Lothringen) den deutlich größeren Teil Deutschlands. Innerhalb des Norddeutschen Bundes dominierte Preußen nicht nur politisch, sondern auch hinsichtlich seiner flächenmäßigen Größe (84 % der Fläche des Norddeutschen Bundes waren preußisch) und vor allem hinsichtlich seiner Wirtschaftskraft (zu Preußen gehörten alle bedeutenden Montanregionen). Die Attraktivität dieses Staatenbundes sowohl für die Landesfürsten als auch für das liberale Bürgertum bestand in seiner starken Führungsspitze bei gleichzeitiger Wahrung der föderalen Interessen der Einzelstaaten sowie der Mitbestimmung der Bevölkerung in einem Parlament, sodass dieser Bund auch Anziehungskraft auf die süddeutschen Staaten ausüben musste. Damit kam Bismarck mit der Gründung des Norddeutschen Bundes der Einheit Deutschlands einen entscheidenden Schritt näher. – Zu den wichtigsten Bundesgesetzen gehörten die Gewerbeordnung vom 21.6.1869, durch welche der Zunftzwang sowie die behördliche Konzessionspflicht aufgehoben und die allgemeine Gewerbefreiheit eingeführt wurden, sowie die Aktiennovelle vom 11.6.1870, welche die Aufhebung des staatlichen Konzessionszwanges für die Gründung von Aktiengesellschaften und damit die Beseitigung einer der letzten bürokratischen Schranken für die Industrialisierung brachte. – Mit der Gewerbeordnung von 1869 war die Aufhebung des Koalitionsverbotes verbunden, wodurch sich jetzt Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwecks Durchsetzung ihrer Forderungen zu Vereinigungen zusammenschließen durften. Dies war der Ausgangspunkt für die Entwicklung der Gewerkschaften und der sozialistischen Parteien.
Die österreichisch-ungarische Monarchie
Nachdem Österreich von der Entwicklung zu einem deutschen Nationalstaat ausgeschlossen worden war, widmete es sich wieder verstärkt seinen inneren Problemen hinsichtlich eines nationalen Ausgleichs, der mit Ungarn im Februar 1867 zustande kam. Ungarn war jetzt mit Österreich durch die Person des Herrschers in Personalunion verbunden. Den verwaltungsmäßigen Zusammenhalt stellten gemeinsame Reichsministerien für Auswärtiges, Finanzen und Kriegswesen her (Kaiserlich-Königliche [K.K.] Behörden). Kaiser Franz Joseph I. wurde am 8.6.1867 in Budapest in feierlicher Form zum König von Ungarn gekrönt und damit die Versöhnung der ungarischen Magnaten mit der österreichischen Dynastie besiegelt. Kaiser Franz Joseph I. (1848-1916) war bis zu seinem Tode (21.11.1916) Symbol- und Integrationsfigur der jetzt als Österreich-Ungarn bezeichneten Doppelmonarchie (»Donaumonarchie«). Die nationalen Interessen der in Österreich-Ungarn lebenden slawischen Völker wurden hingegen nur ungenügend berücksichtigt. Dies gab jenen Zündstoff ab, welcher 1914 Anlass zum Ausbruch des 1. Weltkrieges wurde und 1918 zum Auseinanderbrechen dieses Vielvölkerstaats führte, dessen deutscher Reichsteil dann wieder Anschluss an das Deutsche Reich suchte.
Die Neuordnung des Deutschen Zollvereins
Am 27.4.1868 eröffnete man das Deutsche Zollparlament. Ihm gehörten die Abgeordneten des Norddeutschen Reichstages sowie 85 Abgeordnete der süddeutschen Staaten an. Das Zollparlament besaß Mitspracherecht hinsichtlich der Zoll- und Handelsvertragspolitik sowie bei der Festlegung einiger indirekter Steuern. Die Hoffnung, der Einheit Deutschlands über die Wirtschaftsintegration näherzukommen, erfüllte sich nicht, denn unter den Abgeordneten der süddeutschen Staaten gab es eine starke, von Bayern angeführte antipreußische Fraktion.
Der Deutsch-Französische Krieg (1870/71)
Die seit dem Deutschen Krieg zwischen Frankreich und Preußen sich aufbauenden Spannungen verschärften sich, als der katholischen Linie Hohenzollern-Sigmaringen 1869 und erneut 1870 die spanische Krone angetragen wurde, wodurch sich Frankreich bedroht fühlte. Auf Druck Bismarcks nahm Erbprinz Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen an, trat aber schließlich in Absprache mit dem preußischen König wieder von der spanischen Thronkandidatur zurück. Jetzt verlangte Frankreich über seinen Botschafter von König Wilhelm I., der in Bad Ems weilte, eine Garantie für den Verzicht des Hauses Hohenzollern-Sigmaringen auf die spanische Krone für alle Zeiten. Wilhelm I. lehnte ab und informierte Bismarck am 13.7.1870 telgrafisch über diese Vorgänge. Bismarck veröffentlichte diese »Emser Depesche« in gekürzter und damit schärfer wirkender Form und stellte damit Frankreich mit seinen überzogenen Forderungen vor aller Öffentlichkeit bloß. Dies löste in Deutschland heftige Empörung aus und ließ politische Meinungsverschiedenheiten in den Hintergrund treten. Es kam ein Gemeinschaftsgefühl auf, das sich im Verlauf des Krieges bis zum Patriotismus steigerte. Weil Napoleon III. auch im eigenen Land unter Druck geriet und die diplomatische Niederlage nicht hinnehmen konnte, erklärte er Preußen am 19.7.1870 den Krieg. Da jetzt auch die Beistandsverträge (Schutz- und Trutzbündnisse) mit den süddeutschen Staaten in Kraft traten, mobilisierte ganz Deutschland gegen Frankreich. Die problemlose Mitwirkung der süddeutschen Staaten hatte Napoleon III. nicht für möglich gehalten. Die deutsche Heeresmacht marschierte nach dem Feldzugsplan des Generalstabschefs Helmuth von Moltke unverzüglich in Frankreich ein. In der Schlacht von Sedan (1.9.1870) wurde die französische Armee auf die Festung Sedan zurückgeworfen und musste am 2.9.1870 kapitulieren. Kaiser Napoleon III. geriet dort in Gefangenschaft und wurde auf Schloss Wilhelmshöhe bei Kassel interniert. Am 4.9.1870 wurde in Paris unter Absetzung Napoleons III. die Republik ausgerufen. Diese setzte den Krieg fort, der erst am 28.1.1871 mit dem Waffenstillstand von Paris beendet werden konnte. Auf deutscher Seite fielen in diesem Krieg etwa 41.000 Soldaten. Nach den Bestimmungen des Vorfriedens von Versailles (26.2.1871) und des Friedens von Frankfurt (10.5.1871) musste Frankreich Elsass mit der Festung Straßburg sowie den östlichen Teil Lothringens mit der Festung Metz abtreten sowie eine Kriegsentschädigung von 5 Mrd. Francs zahlen. Von den abzutretenden Gebieten waren die östlichen Gebiete fast vollständig deutsch, die westlichen teilweise auch französisch besiedelt. – Bei der Abtrennung von Elsass-Lothringen hatte man weniger daran gedacht, diese vor etwa 200 Jahren durch Frankreich annektierten Gebiete wieder zurückzuholen, sondern maßgebend waren vielmehr strategische Gesichtspunkte, wonach die Verteidigungsstellungen auf den Höhen der Vogesen sowie die Festungen Metz und Straßburg Süddeutschland vor künftigen französischen Angriffen zuverlässig schützen sollten. Elsass-Lothringen wurde zunächst nicht als gleichberechtigter Bundesstaat behandelt, sondern als »Reichsland« mit einem Statthalter an der Verwaltungsspitze organisiert. Erst ab 1911 erhielt das Land einen vollberechtigten Landtag, der Statthalter blieb jedoch. Es gelang nicht, die Bevölkerung Elsass-Lothringens in das Deutsche Reich zu integrieren; ihre Protesthaltung verstärkte sich zunehmend. – Durch die elsässische Baumwollindustrie erhielt die deutsche Textilindustrie einen bedeutenden Zuwachs. So erhöhte sich der deutsche Bestand an Spindeln um 56%, an Webstühlen um 88 % und an Druckmaschinen für Baumwollstoffe um 100 %. Wirtschaftlich bedeutsam wurde vor allem Lothringen durch seine Eisenerzvorkommen. Der Abbau der oberelsässischen Kalisalze erfolgte ab 1904. Die Universität Straßburg gründete man 1872. Die Abtrennung von Elsass-Lothringen hat das deutsch-französische Verhältnis bis zum 1. Weltkrieg stark belastet.
Die Kosten des Krieges betrugen für Deutschland lediglich ein Sechstel des jährlichen deutschen Volkseinkommens, was etwa den jährlichen Militärausgaben bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieges entsprach. Preußen hatte den Krieg aus seinem Staatsschatz vorfinanziert. Die zur Auffüllung desselben aufgenommenen Kredite wurden durch die französischen Reparationen getilgt. Jetzt bildete man im Deutschen Reich einen Reichskriegsschatz von 120 Mio. Mark, den man bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 205 Mio. Mark aufstockte.
6.4. Das deutsche Kaiserreich
Die Gründung des Deutschen Reiches
Noch während des Deutsch-Französischen Krieges waren auf Initiative des Großherzogs von Baden die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund beigetreten (am 15.11.1870 das Großherzogtum Baden, am 18.11.1870 als Gesamtstaat das Großherzogtum Hessen-Darmstadt, am 23.11.1870 das Königreich Bayern und am 25.11. 1870 das Königreich Württemberg). Zum Abbau der Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden deutschen Staatengruppen hatte vor allem auch die Waffenbrüderschaft in diesem Krieg beigetragen. Allerdings waren den Königreichen Bayern und Württemberg größere Zugeständnisse gemacht worden. Der König von Bayern fand sich schließlich auch dazu bereit, dem König von Preußen offiziell anzutragen, die Kaiserkrone aus der Hand aller deutschen Fürsten anzunehmen. Am 4.12.1870 wurde dem Reichstag des Norddeutschen Bundes mitgeteilt, dass der König von Bayern den Vorschlag gemacht habe, mit dem Präsidium des Norddeutschen Bundes künftig den Titel »Deutscher Kaiser« zu verbinden. Am 9.12.1870 beantragte der Bundesrat beim Reichstag für den erweiterten Norddeutschen Bund den Namen »Deutsches Reich«, der am 10.12.1870 auf der letzten Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes genehmigt wurde. Am 18.12.1870 überbrachte eine Deputation des Reichstages König Wilhelm I. von Preußen eine Adresse, durch welche er gebeten wurde, »vereint mit den Fürsten Deutschlands« durch Annahme der deutschen Kaiserkrone das Einigungswerk zu weihen. König Wilhelm I. nahm vorbehaltlich der formellen Zustimmung der Fürsten und der Freien Städte an. Nachdem diese Zustimmungen eingegangen waren, erfolgte am 18.1.1871 im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles die Proklamation Wilhelms I. zum »Deutschen Kaiser«. Anwesend waren die Fürsten der deutschen Einzelstaaten bzw. deren Vertreter, die hohe Generalität sowie eine Delegation der Abgeordneten des Reichstages des Norddeutschen Bundes. Bismarck verlas die Kaiserproklamation, der Großherzog von Baden rief den König von Preußen, Wilhelm I., zum Deutschen Kaiser aus (der Akt der Reichsgründung fand in Versailles statt, weil sich der Kaiser als formeller Oberbefehlshaber der deutschen Truppen während des Deutsch-Französischen Krieges damals in Frankreich aufhielt). Damit stellte das Deutsche Reich einen Bund gleichberechtigter Fürsten und dreier Freier Städte dar. Das Volk war an dessen Zustandekommen nicht beteiligt worden (Reichseinigung »von oben«), befürwortete jedoch zum überwiegenden Teil diese Reichsgründung. Indem die Einheit Deutschlands mit dem Kaisertum verbunden wurde, hatte man an den Verfassungsentwurf der Frankfurter Nationalversammlung angeknüpft.
Am 31.12.1870 war die Verfassung des Deutschen Reiches verkündet worden und am 1.1.1871 in Kraft getreten. Die ersten Reichstagswahlen fanden am 3.3.1871 statt; die Eröffnung dieses Reichstages erfolgte am 21.3.1871. Der Reichstag wurde in allgemeiner, freier, geheimer und direkter Wahl gewählt; wahlberechtigt waren die Männer ab dem vollendeten 25. Lebensjahr.
Bei der Reichsverfassung handelte es sich im Wesentlichen um die Verfassung des Norddeutschen Bundes. Die Reservatrechte (Sonderrechte) einzelner Bundesstaaten hatte man vertraglich geregelt. Organe des Deutschen Reiches waren der Bundesrat und der Reichstag. Das Präsidium (den Vorsitz) des Bundesrates nahm jetzt der Deutsche Kaiser wahr. Nach der Reichsverfassung war nicht der Kaiser Inhaber der Souveränität im Reich, sondern diese wurde gemeinsam durch die 22 Monarchen (Landesfürsten) sowie die Senate der drei Freien Städte wahrgenommen, welche im Bundesrat Sitz und Stimme hatten. Zu diesen gehörte auch der Kaiser als König von Preußen. Alleiniger Inhaber der Souveränität war der Kaiser nur hinsichtlich der völkerrechtlichen Vertretung des Reiches nach außen. Auch die Regierung des Deutschen Reiches bestand, wie im Norddeutschen Bund, aus nur einem Minister, jetzt dem Reichskanzler (gleichzeitig Ministerpräsident von Preußen), der ausschließlich vom Vertrauen des Kaisers abhängig war (Letzterer allein entschied über dessen Berufung bzw. Absetzung).
Bismarck übernahm in dem von ihm geschaffenen Deutschen Reich als Reichskanzler und einziger Minister die Führung der Reichspolitik. Die Reichsverfassung war auf seine überragende Persönlichkeit zugeschnitten. Damit prägte Bismarck bis 1890 die Entwicklung Deutschlands, weshalb man die Epoche Deutscher Geschichte von 1870/71 bis 1890 auch als die »Ära Bismarck« bezeichnet. Repräsentiert wurde diese Epoche jedoch von seinem königlichen Herrn, Wilhelm I., der als der »alte Kaiser« zum Symbol der Einheit und der Größe des »Deutschen Reiches« wurde.
Eine gegenüber der seit dem 1.1.1871 geltenden Verfassung geringfügig modifizierte Reichsverfassung wurde am 16.4.1871 vom Reichstag verabschiedet. Sie galt bis kurz vor Kriegsende 1918 (erst der letzte kaiserliche Reichskanzler und die letzte kaiserliche Regierung waren an das Vertrauen des Reichstages gebunden). Die Zahl der Stimmen im Bundesrat erhöhte man aufgrund der hinzugekommenen süddeutschen Staaten von 43 auf 58. Die Rechte des Bundespräsidiums (des Kaisers) wurden insofern eingeschränkt, als bei der Erklärung von Bundeskriegen außer im Fall bereits erfolgter Angriffe auf das Bundesgebiet die Zustimmung des Bundesrates erforderlich war; außerdem oblag jetzt dem Bundesrat die Beschlussfassung über die Durchführung von Bundesexekutionen. Elsass-Lothringen wurde als Reichsland gemeinsamer Besitz des Reiches.
Das Staatsgebiet des Deutschen Reiches war weitestgehend identisch mit dem Gebiet des Deutschen Zollvereins, nur das dem Zollverein 1842 beigetretene und seit 1867 neutrale Großherzogtum Luxemburg gehörte nicht zum Reich. Hinzugekommen war das Reichsland Elsass-Lothringen.
Die Gründerjahre
Nach Beendigung des Deutsch-Französischen Krieges setzte in Deutschland ein explosionsartiges Wirtschaftswachstum im Zuge der Industrialisierung und des weiteren Ausbaus des Eisenbahnnetzes ein. Die Rahmenbedingungen dafür waren günstig, denn seit 1869 bestand die Gewerbefreiheit, seit 1870 war der Konzessionszwang für die Gründung von Aktiengesellschaften aufgehoben worden, das Reich stellte einen einheitlichen Wirtschaftsraum dar, und ein großer Teil der französischen Reparationszahlungen gelangte in den Wirtschaftskreislauf. Reichsgesetzliche Regelungen, welche sich wirtschaftsfördernd auswirkten, waren die Vereinheitlichung der Handelsgesetzgebung, der Währung, der Maße und Gewichte, des Markenschutzes und des Patentwesens (25.11.1871 Gesetz über die Ausprägung der Goldmünzen [1 Taler = 3 Goldmark]; am 1.1.1872 Einführung des metrischen Maß- und Gewichtssystems; ab 9.7.1873 Übergang zur Goldwährung; ab 1.1.1876 wurde die Goldmark verbindliche Rechnungseinheit; Schutz der Fabrikmarken durch das Markenschutzgesetz vom 30.11.1874; Patentgesetz vom 25.5.1877). Mit Wirkung vom 1.1.1876 wurde die Preußische Bank in die Reichsbank umgewandelt und damit eine Zentralisierung des Geldumlaufs durch Begünstigung der Reichsbank gegenüber den Notenbanken der übrigen deutschen Bundesstaaten erreicht.
Die Folge davon waren viele Firmengründungen sowie ein unwahrscheinlicher Bau-Boom, denn man brauchte plötzlich vor allem sehr viele Arbeiter-Wohnungen. Bauunternehmer errichteten innerhalb kürzester Zeit sog. Mietskasernen, dichtgedrängt stehende, große Mietshäuser mit vielen ungesunden Kleinstwohnungen, davon rund 10 % als Kellerwohnungen. Zur größten Mietskasernen-Stadt der Welt wurde Berlin (826.341 Einwohner 1871). Zwei Drittel der Berliner hausten in kleinen Wohnungen mit höchstens zwei beheizbaren Stuben; 162.000 von ihnen vegetierten in überbelegten Kleinwohnungen (Stube und Küche, die mit durchschnittlich 7 Personen belegt waren). Dieses Berliner »Milljöh« hat Heinrich Zille mit seinen Zeichnungen überliefert.
Zahlreiche Firmen wurden gegründet, vielfach als Aktiengesellschaften. Viele Firmen bildete man zu Aktiengesellschaften um. 1871 gab es 17 bedeutende Handels- und Diskontbanken.
Mit dem Börsenkrach in Wien (8./9.5.1873) begann eine Weltwirtschaftskrise, die im Oktober 1873 auch auf Deutschland übergriff und den Gründerboom beendete. Viele Unternehmer hatten sich verspekuliert.
Die Bündnispolitik des Reiches bis 1890
Mit dem Deutschen Reich hatte sich im Herzen Europas eine von allen Seiten beargwöhnte Großmacht etabliert. Frankreich wartete auf eine Gelegenheit zum Krieg, um Revanche zu üben und Elsass- Lothringen zurückzuholen, diesmal aber zusammen mit starken Bündnispartnern.
Bismarck versuchte, das Ausland zu beruhigen, indem er das Reich als »saturiert« (gesättigt) bezeichnete und damit weitere territoriale Erwerbungen ausschloss. Gleichzeitig musste er jedoch auf eine politische Isolierung Frankreichs bedacht sein und deshalb die traditionelle Freundschaft zu Russland erhalten, um ein Bündnis zwischen Russland und Frankreich und damit einen Zweifrontenkrieg zu verhindern. Dem Erwerb von Kolonien stand Bismarck lange Zeit skeptisch gegenüber, denn er wollte es sich vor allem mit der Kolonialmacht England nicht verderben. Als Deutschland schließlich doch begann, Kolonialpolitik zu betreiben, geschah dies maßvoll und in Fühlungnahme mit England.
Bismarcks Bündnispolitik führte zunächst zum Dreikaiserabkommen (22.10.1873) zwischen Deutschland, Russland und Österreich-Ungarn, welches durch den bis 1914 geheim gehaltenen Dreikaiservertrag (18.6.1881) fortgesetzt wurde. – Nach dem Berliner Kongress (1878) hatten sich die russisch-deutschen Beziehungen verschlechtert. Deshalb schlossen sich Deutschland und Österreich-Ungarn im Zweibund (7.10.1879) zusammen. Sollte Russland angreifen, dann wollten sich beide Mächte mit ihrer gesamten Streitmacht gegenseitig unterstützen und beim Angriff durch eine andere Macht gegenseitige wohlwollende Neutralität wahren. Dieses Bündnis richtete sich gegen Russland, sollte aber auch eine Annäherung Österreich-Ungarns an Frankreich/England verhindern. Der Zweibund galt bis zum 1. Weltkrieg. Er wurde zur Grundlage der weiteren Beziehungen zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn. – Mit dem Beitritt Italiens zum Zweibund wurde dieser zum Dreibund (20.5.1882) erweitert, der jedoch bereits durch die Verständigung (1.11.1902) Italiens mit Frankreich an Wert verlor und 1915 durch Italien gekündigt wurde. – Als die Spannungen zwischen Russland und Österreich-Ungarn in der Balkanfrage die Fortsetzung des Dreikaiservertrages unmöglich machten, gelang Bismarck der Abschluss des geheimen, auf drei Jahre befristeten Rückversicherungsvertrages (18.6.1887) mit Russland, in dem sich die Vertragspartner im Fall eines Krieges zu gegenseitiger Neutralität verpflichteten, nicht jedoch bei einem Angriff der Vertragspartner auf Österreich-Ungarn bzw. Frankreich.
Durch Bismarcks Bündnispolitik war es gerade noch einmal gelungen, die Gefahr eines Zweifrontenkrieges für Deutschland abzuwenden. Dies sollte sich mit der Entlassung Bismarcks ändern.
Der Kulturkampf
Als 1870 ein Konzil in Rom die Unfehlbarkeit des Papstes feststellte und die katholische Kirche gleichzeitig gegen den Liberalismus Front machte, sah Bismarck den inneren Frieden im Reich bedroht, zumal sich die Katholiken politisch in der Zentrumspartei organisiert hatten, um ein Gegengewicht gegen das Übergewicht des protestantischen Norddeutschland zu bilden. Hinzu kam, dass jene Bevölkerungsteile des Reiches, die dem Reich distanziert bis ablehnend gegenüberstanden – vor allem die Elsässer und die Polen – katholisch waren und in der Zentrumspartei ihre politische Heimat fanden. Außerdem wollte Bismarck sowieso eine stärkere Trennung zwischen Staat und Kirche herbeiführen und sah dieses Ziel durch den politischen Katholizismus gefährdet. Aus all diesen Gründen organisierte Bismarck über gesetzgeberische Initiativen eine durch das Strafrecht begleitete massive Ausgrenzungs- und Unterdrückungspolitik gegen die Katholiken, den sog. Kulturkampf. Als 1878 der Papstwechsel in Rom einen moderateren Kurs des Katholizismus zur Folge hatte und Bismarck in der aufstrebenden Arbeiterbewegung die größere Gefahr für das Reich sah, nahm er ab 1878 viele seiner Maßnahmen gegen die Katholiken bis 1887 wieder zurück. Die Zentrumspartei ging gestärkt aus dem Kulturkampf hervor und blieb bis zum Ende der Weimarer Republick eine der bedeutendsten politischen Parteien; auch ihre konfessionelle Fundierung behielt sie bei. – Einige Veränderungen, welche der Kulturkampf bewirkt hatte, wurden allerdings beibehalten. Dies betraf u. a. die alleinige Gültigkeit der standesamtlich geschlossenen Zivilehe (ab 1.1.1876), das Verbot des Jesuitenordens (1872 verfügt; 1913 wieder aufgehoben) und die Beibehaltung der staatlichen Schulaufsicht (seit 1872).
Die Entwicklung der Arbeiterbewegung
Die deutsche Arbeiterbewegung hatte sich im Königreich Sachsen formiert. Dort hatte Ferdinand Lasalle am 23.5.1863 in Leipzig den »Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein« (ADAV) gegründet. Im Programm war der politische Kampf der Arbeiterklasse gegen die Bourgeoisie festgeschrieben worden, nur sollte dieser Kampf mit friedlichen Mitteln ausgetragen werden (Kampf um das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht; Gründung von Arbeiter-Produktionsgenossenschaften mit Unterstützung des Staates). Die später reichsweit gegründete Sozialistische Arbeiterpartei (SAP) hatte aufgrund dieser Tradition auch in den folgenden Jahrzehnten in Sachsen beste Entwicklungsmöglichkeiten, sodass Sachsen zur Hochburg der Sozialdemokratie in Deutschland, zum »roten Königreich Sachsen«, wurde.
Als Gegenbewegung gründete sich am 7./8.6.1863 der liberal-demokratische »Vereinstag (später: Verband) deutscher Arbeitervereine« in Frankfurt/Main. Am 6./7.10.1867 wurde der Sozialist August Bebel zu dessen Präsidenten gewählt und schloss sich 1868 unter dem Einfluss von Wilhelm Liebknecht mit der Mehrzahl der Mitglieder dieses Verbandes der deutschen Sektion der marxistischen »Internationalen Arbeiterassoziation« an.
Am 7./9.8.1869 erfolgte unter der Führung von August Bebel in Eisenach die Gründung der »Sozialdemokratischen Arbeiterpartei« (SDAP)«. Das Programm propagierte den Klassenkampf und forderte die Abschaffung der »kapitalistischen Ordnung« (Marktwirtschaft), die politische Befreiung als Voraussetzung der ökonomischen Befreiung sowie den Kampf für eine Republik. – Auf dem Vereinigungskongress in Gotha (22.-27.5.1875) schlossen sich die SDAP und die ADAV unter Führung von August Bebel und Wilhelm Liebknecht zur »Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands« (SAP) zusammen. Hinsichtlich des Programms setzte sich die SDAP durch.
Nach der Aufhebung des Sozialistengesetzes wurde die SAP reorganisiert und nahm auf ihrem Parteitag in Halle (12.-18.10.1890) den Namen »Sozialdemokratische Partei Deutschlands« (SPD) an. Diese Partei hatte sich sehr früh zur Massenpartei entwickelt und galt den konservativen Kräften des Kaiserreiches als national unzuverlässig sowie staatsfeindlich. Bedeutsam für den inneren Zusammenhalt der SPD wurden die vielen kulturellen und sozialen Einrichtungen, die vielfach zusammen mit den Gewerkschaften betrieben wurden. Dazu gehörten Konsumvereine, Bau- und Sparvereine sowie Sport- und Gesangsvereine.
Seit 1868 entwickelte sich aus zahlreichen Gewerksvereinen die deutsche Gewerkschaftsbewegung. Bereits 1865 war der »Allgemeine Deutsche Zigarrenmacherverein« und 1866 der »Deutsche Buchdruckerverband« gegründet worden. 1873 wurde der erste Tarifvertrag mit den Buchdruckern abgeschlossen. Ende der 1860er Jahre gab es bereits die sozialistisch orientierten freien Gewerkschaften und seit 1868/69 die liberal orientierten Hirsch-Dunckerschen Gewerksvereine. Nach Aufhebung des Sozialistengesetzes schlossen sich die freien Gewerkschaften zur Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands zusammen (Vorsitzender: Carl Legien; ab 1889 Kampf um den Achtstundentag und den 1. Mai als Arbeiterfeiertag) und entwickelten sich zu Massenorganisationen (1890 rund 250.000; 1913 rund 2,5 Mio. Mitglieder).
Das Sozialistengesetz
Die Reichsregierung wurde durch die Erfolge der Arbeiterbewegung zunehmend beunruhigt. So betrug der Stimmenanteil der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAP) bei den Reichstagswahlen von 1877 bereits 9,2 %. Als Vorwand zum Vorgehen gegen die Arbeiterbewegung dienten unbegründeterweise zwei Attentate (11.5.1878; 2.6.1878) auf Kaiser Wilhelm I. – Am 21.10.1878 trat das »Sozialistengesetz« (»Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie«) in Kraft. Durch dieses Gesetz wurden die Partei- und Gewerkschaftsorganisationen sowie deren Zeitungen und Druckschriften verboten. Genossenschaftsdruckereien schloss man. Versammlungen und andere öffentliche Veranstaltungen mit sozialdemokratischen Tendenzen waren verboten. Die Teilnahme an verbotenen Versammlungen und die Mitgliedschaft in verbotenen Vereinen wurden mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet. Über Bezirke und Ortschaften, in denen die öffentliche Sicherheit bedroht war, konnte der kleine Belagerungszustand verhängt werden. Die polizeilichen Vollmachten wurden wesentlich erweitert (Polizei- und Justizterror, Ausweisungen usw.). Die Unternehmer konnten mit Repressalien gegen Sozialdemokraten vorgehen (Entlassungen; Führen »Schwarzer Listen«). – Trotz all dieser Repressalien war die Arbeiterbewegung nicht zu unterdrücken. Sie arbeitete in der Illegalität weiter. So erhielt die SAP bei den Reichstagswahlen von 1890 19,7 % der Wählerstimmen. – Die Verlängerung des Sozialistengesetzes wurde am 25.1.1890 vom Reichstag abgelehnt.
Die Sozialgesetzgebung
Unmittelbar nach dem Erlass des Sozialistengesetzes brachte Bismarck die Sozialgesetzgebung auf den Weg, um die soziale Lage der Arbeiterschaft zu verbessern und die Arbeiter damit für seine Politik zu gewinnen. – Das sozialpolitische Programm verkündete die Regierung am 17.11.1881 vor dem Reichstag. Durch die in den folgenden Jahren erlassenen Gesetze wurden Unterstützungsansprüche ohne Prüfung der Bedürftigkeit erworben, welche allerdings bis auf die Unfallversicherung noch keine hinreichende Absicherung darstellten. – Dies waren das Krankenversicherungsgesetz (ab 1.12.1884); das Unfallversicherungsgesetz (ab 1.10.1885); das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz (ab 1.1.1891). – Diese Sozialgesetzgebung war einzigartig in der Welt und viele Jahre Vorbild für die sozialpolitischen Maßnahmen in anderen Ländern. Trotzdem gelang es Bismarck nicht, die Arbeiterschaft damit auf seine Seite zu bringen. Die Sozialgesetzgebung kritisierte man vor allem auch deshalb, weil einige Gruppen außerhalb der Versicherung blieben.
Die deutschen Kolonien
Der Kolonialgedanke war in Deutschland im 16. Jh. vom Handelshaus der Welser und Ende des 17. Jh. nochmals kurzzeitig vom Großen Kurfürsten verfolgt worden. – Propagiert wurde der Erwerb von Kolonien erst wieder nach der Reichsgründung durch Einzelpersonen, durch Vereine und von zu diesem Zweck gegründeten Handelsgesellschaften. Erst als sich, allerdings nur kurzzeitig, eine deutsch-französiche Zusammenarbeit in Kolonialfragen anbahnte, stellte Bismarck einige Gebiete, welche durch deutsche Kaufleute (Gustav Nachtigal, Adolf Lüderitz, Carl Peters) erworben worden waren, als Schutzgebiete unter deutsche Hoheit. Dies waren 1884 Togo, Kamerun, Deutsch-Südwestafrika sowie 1885 Deutsch-Ostafrika, Kaiser-Wilhelms-Land, der Bismarck-Archipel und die Marshall-Inseln. Bis 1899 überführte man alle diese Gebiete in die Verwaltung des Deutschen Reiches, weil sich die Ausübung der Souveränität über diese Gebiete durch Kolonialgesellschaften nicht bewährt hatte. Außerdem war es zu Aufständen der Einheimischen gekommen, deren Niederschlagung nur mit Reichshilfe (militärische Schutztruppe) erfolgen konnte. Meinungsverschiedenheiten mit England wurden durch Verhandlungen sowie den Helgoland-Sansibar-Vertrag beigelegt. Nach 1890 wurden die Kolonien auch als Flottenstützpunkte interessant. 1898 pachtete man Kiautschou (Nordost-China) und unterstellte es als Militärstützpunkt dem Reichsmarineamt. Am 12.2.1899 kaufte das Reich von Spanien die Karolinen-Inseln, die Marianen sowie die Palau-Inseln und erwarb in Abstimmung mit England und den USA im November 1899 die Samoa-Inseln Upolu und Sawai. Der Erwerb dieser Inseln diente dem Aufbau eines Netzes von Flottenstützpunkten. Die Kolonien erschloss man wirtschaftlich und kulturell (z. B. Bau von Schulen; Aufbau einer medizinischen Versorgung). Militärisch niedergeschlagen wurden u. a. in Deutsch-Südwestafrika der Hereroaufstand (1904) und der Hottentottenaufstand (1904-1908). – Das Kolonialgebiet umfasste 1911 nach der letzten Erwerbung (Erweiterung von Kamerun) insgesamt etwa 3 Mio. qkm mit 11,7 Mio. Einwohnern (darunter 24.000 Deutsche). Es war nicht gelungen, den Strom der deutschen Auswanderer in die Kolonien umzulenken, denn um sich dort niederzulassen, war eine erhebliche Kapitalausstattung erforderlich. – Die Ausgaben des Reiches für die Kolonien überstiegen noch 1913 die Einnahmen um das Dreifache, obgleich die Anfangsschwierigkeiten in der Erschließung des Landes überwunden waren. Auch die Erwartungen hinsichtlich des Außenhandels mit den Kolonien waren nicht erfüllt worden. So lagen 1913 die Ausfuhr von Deutschland nach den Kolonien sowie die Einfuhr von den Kolonien nach Deutschland lediglich bei 0,6 % bzw. 0,5 % der gesamten deutschen Aus- bzw. Einfuhr. Die Einfuhr von Rohstoffen aus den Kolonien war unerheblich.
Kaiser Wilhelm II.
Als Kaiser Wilhelm I. starb (9.3.1888) ruhten die Hoffnungen auf dessen Sohn Kaiser Friedrich III. (9.3.1888-15.6.1888), Enkel der Königin Victoria von England. Als Friedrich den Thron bestieg, war er bereits todkrank. Friedrich war dem Liberalismus zugetan, zugleich aber auch Monarch und vertrat wehrpolitisch die Linie des Offizierskorps. Sicher wäre er ein guter Vermittler zwischen Deutschland und England geworden, denn er kannte England und war dort beliebt.
Nach dem Tode Friedrichs III. kam dessen ältester Sohn 29-jährig als Kaiser Wilhelm II. zur Herrschaft. In seinen Entscheidungen erwies er sich als beeinflussbar, oberflächlich und sprunghaft. Seine innere Unsicherheit überspielte er mit Prunk- und Herrschsucht, Großsprecherei sowie Demonstration von Stärke. Daher kam auch Wilhelms Vorliebe fürs Militärische. Bei seinem Hang zu theatralischen Gesten ließ er sich gern zu kernigen, unbekümmerten und oft ungeschickten Äußerungen hinreißen, mit denen er politisches Ärgernis erregte und Missverständnisse provozierte. So entstand eine politische Atmosphäre des Unsteten und der Unberechenbarkeit. Für die Wissenschaften und die neuen Technik war Wilhelm aufgeschlossen. Die stark ausgeprägten Eigenheiten des Kaisers übertrugen sich auf seine nähere Umgebung und zogen immer weitere Kreise, sodass es für das Sozialprestige schließlich unerlässlich wurde, wenigstens Reserveoffizier zu sein. Auch in die zivilen Amtsstuben zog der Kasernenhofton ein. All diese martialischen Umgangsformen haben viel dazu beigetragen, dass Deutschland als Hort des Militarismus galt.
Bald kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Bismarck und dem geltungsbedürftigen Kaiser, der Bismarck nahelegte, seinen Rücktritt einzureichen und dies mit außenpolitischen Differenzen zu begründen. Am 20.3.1890 erhielt Bismarck mit allen Ehren seinen Abschied. Die Wilhelminische Zeit (1890-1918) begann. Dieser Epochenbegriff bezieht sich zwar auf Kaiser Wilhelm II., doch hat dieser die deutsche Politik sehr viel weniger geprägt als Bismarck. Wilhelm II. versuchte nur anfangs, sich in allen politischen Bereichen zu profilieren. Später beschränkte sich dies auf sporadische Aktionen, die aber umso mehr Schaden anrichteten, als es dem Kaiser trotz seiner sehr raschen Auffassungsgabe an gründlicher Sachkenntnis und an der nötigen Stetigkeit und Ausdauer fehlte.
Die Innenpolitik (1890-1914)
Der Nachfolger Bismarcks im Amt des Reichskanzlers, der preußische General Leo Graf von Caprivi (20.3.1890 – 26.10.1894), setzte auf eine Politik des Ausgleichs. Um die Arbeiterschaft mit der Monarchie auszusöhnen, setzte er die Sozialpolitik fort. Die Novelle zur Gewerbeordnung (1891) enthielt Bestimmungen zur Begrenzung der Arbeitszeit für Kinder, Jugendliche und Frauen. Als Schiedsstellen für Arbeitsrechtsstreitigkeiten richtete man Gewerbegerichte ein. Handelspolitisch baute Caprivi die Einfuhrzölle ab, denn infolge der Bismarckschen Schutzzollpolitik hatte sich die deutsche Industrie seit 1878 so gut entwickelt, dass jetzt der Binnenmarkt nicht mehr genügte, wenn sich das Wirtschaftswachstum fortsetzen sollte. Auch mussten zusätzliche Arbeitsplätze für die sprunghaft zunehmende Bevölkerung geschaffen werden, die jetzt verstärkt auswanderte (Caprivi: »Wir müssen exportieren: entweder wir exportieren Waren, oder wir exportieren Menschen.«) Am 15.7.1893 billigte der Reichstag die Heeresvorlage, wonach das Landheer auf 589.000 Mann verstärkt werden sollte.
Reichskanzler Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst (29.10.1894 – 17.10.1900) nahm unter dem Einfluss seiner Berater den Kampf gegen die Sozialdemokratie wieder auf, war aber grundsätzlich um sozialen Ausgleich bemüht.
Unter Reichskanzler Bernhard Fürst von Bülow (Reichskanzler 17.10.1900 – 14.7.1909) kam mit der Erweiterung des Kreises der Unfallversicherten (1900) die ins Stocken geratene Sozialgesetzgebung wieder in Fluss. Ab 1901 förderte das Reich den Bau von Arbeiterwohnungen und gab dafür jährlich 4 bis 5 Mio. Mark aus. 1903 verlängerte man die Dauer der Krankenversicherung und verbot die Kinderarbeit auch in der Heimindustrie. Mit dem Reichsvereinsgesetz (1908) wurde ein reichseinheitliches Vereins- und Versammlungsrecht geschaffen, welches liberaler war als die bisher in den meisten Bundesstaaten geltenden Gesetze. Am 1.7.1906 wurde als erste direkte Reichssteuer die Erbschaftssteuer eingeführt. Die Reichsfinanzreform brachte neue Steuern auf Zündwaren und Schaumwein sowie Erhöhungen der Kaffee- und Teezölle sowie der Tabak- und Brausteuer (10.7.1909).
Unter Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg (14.7.1909 – 14.7.1917) wurden die Konservativen und das Zentrum zu Stützen der Reichsregierung. Die Konservativen lehnten jede liberale Veränderung der Reichsverfassung ab, sodass auch dieses Mal die Reform des preußischen Wahlrechts scheiterte. – Hinsichtlich der Sozialgesetzgebung gelang es nur, mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung zusammenzufassen und durch eine Hinterbliebenenrente zu ergänzen. – Elsass-Lothringen, welches bisher von einem nur dem Kaiser verantwortlichen Statthalter regiert worden war, erhielt mit Reichstagsbeschluss vom 26.5.1911 einen aus zwei Kammern bestehenden Landtag. – In den Reichstagswahlen vom 12.1.1912 wurde die SPD mit 110 Mandaten die stärkste Partei im Reichstag. Ihr bisher bestes Wahlergebnis verdankte die SPD auch den Wahlbündnissen mit der Fortschrittspartei. Diese Annäherung war vor allem dadurch zustande gekommen, dass jetzt mit Friedrich Ebert, Gustav Noske, Carl Legien und Wolfgang Heine neue Persönlichkeiten an die SPD-Spitze gelangt waren, welche ihren sozialistischen Zielen mit parlamentarisch-demokratischen Mitteln näherkommen wollten. – Am 30.6.1913 nahm der Reichstag die große Militärvorlage zur Erhöhung der Heeresstärke um 136.000 Mann und die Deckungsvorlage gegen die Stimmen der SPD an.
Die nächsten Reichskanzler bis zum Ende des Kaiserreiches waren Georg Michaelis (14.7.1917 – 31.10.1917), Georg Friedrich Graf von Hertling (1.11.1917 – 30.9.1918) und Prinz Max von Baden (3.10.1918 – 9.11.1918).
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