Czytaj książkę: «Ökonomie die dem Leben dient»

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Franz Segbers

Ökonomie, die dem Leben dient

„Es ist vor allem Aufgabe des Staates, Menschenrechte und Arbeitsnormen umzusetzen und zu verbessern.“

Erklärung der G8-Arbeitsminister, Dresden 2007

„Die Arbeit ist ein zentraler Faktor für das menschliche Wohlbefinden. Zusätzlich zur Funktion, Einkommen zu schaffen, kann Arbeit auch dem sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt im Allgemeinen den Weg ebnen und Individuen, Familien und Gemeinschaften stärken. Dieser Fortschritt steht und fällt jedoch mit dem Vorhandensein menschenwürdiger Arbeit.“

Internationale Arbeitsorganisation – ILO

Franz Segbers

Ökonomie, die dem Leben dient

Die Menschenrechte als Grundlage einer christlichen Wirtschaftsethik

Butzon & Bercker

Neukirchener Theologie

„Orientierung durch Diskurs“ Die Sachbuchsparte bei Butzon & Bercker, in der dieser Band erscheint, wird beratend begleitet von Michael Albus, Christine Hober, Bruno Kern, Tobias Licht, Cornelia Möres, Susanne Sandherr und Marc Witzenbacher.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.


Das Gesamtprogramm von Butzon & Bercker finden Sie im Internet unter www.bube.de

ISBN 978-3-7666-2179-5 (Butzon & Bercker)

ISBN 978-3-7887-2958-5 (Neukirchener)

E-Book (Mobi): ISBN 978-3-7666-4281-3

E-Book (PDF): ISBN 978-3-7666-4282-0

E-Pub: ISBN 978-3-7666-4280-6

© 2015 Butzon & Bercker GmbH, Hoogeweg 100, 47623 Kevelaer, Deutschland, www.bube.de

in Gemeinschaft mit der Neukirchener Verlagsgesellschaft mbH, Neukirchen-Vluyn

Alle Rechte vorbehalten.

Umschlaggestaltung: Christoph M. Kemkes, Geldern

Satz: Schröder Media GbR, Dernbach

Printed in Germany

Inhalt

Vorwort

Einführung

Wer schwach ist, braucht ein starkes Recht

I. Die gefährdeten Menschenrechte in der globalisierten Welt

Menschenrechte unter Druck

Ausgangspunkt der Wirtschaftsethik: Würde und Rechte des Menschen

Weltethos und universelle Menschenrechte

Exkurs: Umbrüche in der Achsenzeit

II. Umkehrung der Menschenrechte

Druck auf soziale Menschenrechte und Sozialstandards

Umkehrung der Menschenrechte: Vom Recht der Menschen zur Politik im Interesse der Konzerne

Rückkehr der Marktgläubigkeit

Die unsichtbare Hand

Theologische Kritik der „unsichtbaren Hand“

Shareholder value als oberste Maxime

III. Soziale Menschenrechte: Antwort auf die Große Weltwirtschaftskrise

Der „Geist von 1945“: Aufbruch und konzeptioneller Neuanfang

Menschenrechtsaufbruch 1945: Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ und internationale Pakte

Soziale Marktwirtschaft

Gestaltungskraft der Menschenrechte

IV. Pflichten der Staaten und der transnationalen Unternehmen

V. Ökumenische Wirtschaftsethik und Menschenrechte

Arbeit als ein Menschenrecht

Theologische Wirtschaftsethik: biblisch begründet

Theologische Wirtschaftsethik: aus der Perspektive der Würde des Menschen und seiner Rechte

Theologische Wirtschaftsethik: in Rechtsform gefasst

VI. Menschenrechte und ökumenische Wirtschaftsethik: Analogie und Differenz

Freiheitsrechte

Biblisch

Menschenrechtlich

Politische Beteiligungsrechte

Biblisch

Menschenrechtlich

Soziale Grundrechte

Biblisch

Menschenrechtlich

VII. Ökumenische Wirtschaftsethik – biblisch und menschenrechtlich fundiert

Würde des Lebens der ganzen Schöpfung

Würde des Menschen: Vorrang der Arbeit vor dem Kapital

Das Recht auf eine menschenrechtlich fundierte Wirtschaftsordnung

Recht auf Arbeit

Rechte in der Arbeit

Grundrechte in der Arbeit: Kernübereinkommen der ILO

Arbeit, in der man menschlich leben kann

Verbot von Sklaverei, Zwangs- und Pflichtarbeit

Streikrecht

Rechte aus Arbeit

Recht auf Arbeit, von der man leben kann

Recht auf Arbeit, die soziale Rechte sichert

Arbeit, die eines demokratischen Bürgers würdig ist

Recht auf die ganze Arbeit für alle

VIII. Menschenrecht auf eine Ökonomie, die dem Leben dient

Anmerkungen

Literatur

Vorwort

Die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Millionen Menschen wären anders, würden die Menschenrechte beachtet. Dabei war es das Versprechen der Weltgemeinschaft nach dem Schock der Großen Weltwirtschaftskrise und des Zweiten Weltkrieges, allen Bewohnern dieser Erde eine würdevolle soziale Existenz gerade auch durch soziale Menschenrechte zu gewährleisten. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 proklamierte vor dem Hintergrund der unsäglichen Leiderfahrungen einen weltweiten gesellschaftlichen Gegenentwurf. Sie versprach allen Menschen u. a. ein Recht auf soziale Sicherheit, ein Recht auf Arbeit, ein Recht auf einen angemessenen Lohn, befriedigende Arbeitsbedingungen und ein Recht auf Nahrung. Mit diesen Rechten wollte man die Bedingung für eine andere Weltgesellschaft schaffen. Doch die Wirklichkeit ist mehr denn je von diesem Versprechen entfernt. Arbeitslosigkeit, eine Arbeit, von der man nicht in Würde leben kann, soziale Unsicherheit und prekäre Beschäftigung nehmen zu – in Deutschland und weltweit. Der Kapitalismus hat sich globalisiert. Er hat Wohlstand für einige wenige erzeugt und die Kluft zwischen Arm und Reich vergrößert. Der Klimawandel schreitet fort und bedroht die Grundlagen des Lebens auf dieser Erde.

Die hier vorliegende Wirtschaftsethik ist nicht im luftleeren Raum entstanden. Den Menschenrechtsansatz verdanke ich einem „Anschauungsunterricht“ als Gastdozent auf den Philippinen. Dort habe ich in Gesprächen mit Arbeitern und Arbeiterinnen in multinationalen Konzernen, mit Landarbeitern, Menschenrechtsaktivisten und in Seminaren mit Studierenden, Gewerkschaftern, Priestern und Bischöfen gelernt, welche Bedeutung die Menschenrechte haben. Ihnen allen verdanke ich, dass sie mir die Augen für die Menschenrechte geöffnet haben.

Ich erinnere mich lebhaft an den schicksalhaften Morgen des 8. November 2013. Während der Zehnten Vollversammlung des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK) in Busan (Korea) erfuhr ich, dass der wohl stärkste Taifun in der Menschheitsgeschichte das Leben von mehr als 25 Millionen Menschen auf den Philippinen bedroht. Ich hatte noch die Frage eines Delegierten von einer Südseeinsel angesichts der Klimakatastrophe im Ohr: „Was haben wir Armen getan, dass wir für die Sünden der Reichen büßen müssen?“ Ich dachte nicht, dass ich alsbald mit einer wohl von Menschen verursachten Klimakatastrophe konfrontiert werden würde: Nur ein Tag nach den Zerstörungen des Taifuns Haiyan reiste ich am 9. November 2013 zu einer Gastprofessur auf die Philippinen.

Deshalb widme ich dieses Buch den mutigen Menschen, die ich auf den Philippinen kennenlernen durfte:

 den Theologiestudenten, für die der Kampf um Menschenrechte Ausdruck ihres Glaubens ist;

 den Gewerkschaftern in einer Exportproduktionszone bei Manila, die um ihre Recht auf gewerkschaftliche Betätigung kämpfen;

 der Landarbeiterin in einer kleinen Genossenschaft auf der Insel Mindanao, die sich selbstbewusst auf die Menschenrechte bezogen hat und mir stolz erzählte, dass sie am „Tag der Menschenrechte“ auf einer Demonstration für ihr Recht eintreten werde.

Für sie und viele Tausende sind die Menschenrechte eine zerbrechliche, manchmal zahnlose, immer aber widerständig-ermutigende Hoffnung auf mehr Würde, Humanität und Gerechtigkeit.

Franz Segbers am Tag der Menschenrechte, 10. Dezember 2014

Einführung
Wer schwach ist, braucht ein starkes Recht

Wer die Wirtschaftsseiten der Zeitungen aufschlägt, der trifft dort kaum einmal auf die Sorgen, Ängste und Probleme der Menschen. Dort geht es um Fusionen von Unternehmen, die wettbewerbsfähiger machen sollen, um Banken, die notleidend sind, um Märkte, die nervös reagieren, oder um misswirtschaftende Staaten. Und wenn von der Wirtschaft die Rede ist, dann ist zumeist das Management gemeint. Doch die Menschen, die in den Betrieben arbeiten und zum Erfolg der Unternehmen beitragen oder unter den Folgen von falschen Managemententscheidungen zu leiden haben, scheinen nicht der Wirtschaft anzugehören. Die, die den Wirtschaftsprozess überhaupt erst ermöglichen, gelten als „Gehilfen“, die man lediglich zur Erfüllung des Unternehmenszwecks heranzieht.

Nicht anders die Wirtschaftswissenschaften: Wenn in ihnen der Mensch überhaupt vorkommt, dann als die Kunstfigur eines homo oeconomicus – eines Menschen, der kühl kalkulierend Entscheidungen fällt und ganz auf seinen Vorteil bedacht ist; soziale Beziehungen und solidarisches Empfinden sind ihm fremd. Zu Fragen um die Menschenwürde und die Menschenrechte findet man in den Wirtschaftswissenschaften kaum etwas. Die Wirtschaftswissenschaften haben von ihrem Ansatz her ein Grundverständnis, das die Frage des effizienten Wirtschaftens strikt von der Frage einer gerechten Verteilung der Güter trennt.

Auch in der Wirtschaftsethik, die sich als Institutionenethik begreift und deshalb auch auf gute Rahmenstrukturen abhebt, wird nur vereinzelt menschenrechtlich argumentiert, wenngleich diese Stimmen seit einigen Jahren zunehmen.1 Ihr geht es darum, wie ethische Orientierungen in Wirtschaftssystemen und wirtschaftlichen Entscheidungen zur Geltung gebracht werden können. Dabei ist sie im Grunde subjektvergessen. Es reicht nicht, wenn sie vorrangig nach der gerechten Ordnung und den Subjekten fragt und deren Arbeits- und Lebenswelt erst ihr zweiter Blick gilt.

Ich möchte im Folgenden meinen Ausgangspunkt für eine theologische Wirtschaftsethik anders wählen und von der Würde des Menschen und seinen Menschenrechten ausgehen. Die Menschenrechte versprechen kontrafaktisch allen Menschen das Recht auf ein Leben in Würde und garantieren Freiheitsrechte, politische Beteiligungsrechte sowie wirtschaftliche und soziale Rechte. Ein Menschenrecht verlangt, dass es vorrangig zu beachten ist, vor allen anderen Gesichtspunkten, an alleroberster Stelle. Das geht über Abwägungskriterien hinaus. Sozioökonomische Verhältnisse und wirtschaftliches Handeln müssen deshalb vor denen gerechtfertigt werden, die am wenigsten begünstigt sind. Eine menschenrechtsorientierte Wirtschaftsethik muss deshalb von den wirtschaftlichen und sozialen Rechten der Menschen am Ort der Arbeit ausgehen. Die wirtschaftlichen Rechte umfassen vor allem Rechte auf Arbeit, Rechte in der Arbeit und Recht aus Arbeit; in den sozialen Rechten wird vor allem das Recht auf soziale Sicherheit, Gesundheit oder Nahrung angesprochen. Diese Rechte sind im Sozialpakt aus dem Jahr 1966 als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert.2 Verkürzt werden sie in Fachkreisen auch „wsk-Rechte“ genannt, in den folgenden Ausführungen „soziale Menschenrechte“. Auch die Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, Abk. ILO), einer Sonderorganisation der UNO, zählen zu den sozialen Menschenrechten.3 Manche Teile dieser wunderbaren Architektur eines „Arbeitsvölkerrechts“4 sind in Deutschland zwar in den Rang eines Gesetzes erhoben worden, fristen aber nur zu oft und zu lange schon ein Schattendasein. Die Menschenrechte haben ein Janusgesicht: Sie sind dem Recht und der Moral gleichermaßen zugewandt. Theologie und Ethik halten, nicht anders als Politik und Rechtsprechung, eher Abstand zu diesen völkerrechtlich verbrieften und kodifizierten Rechten der arbeitenden Menschen, welche den Menschen am Ort der Arbeit als Subjekt mit eigenen Ansprüchen stärken wollen. Das nimmt den Staat anders in Pflicht als ein ausgebautes Arbeits- und Sozialrecht. Es beschreibt nämlich die Selbstverpflichtung des Staates, die Wirtschaft auf ein ideales Ziel hin zu orientieren.

Ich möchte im Folgenden die These begründen und entfalten, dass diese sozialen Menschenrechte ohne den Hintergrund des biblischen Ethos kaum denkbar wären. Der neuzeitliche Menschenrechtsgedanke hat nämlich Intentionen zur Geltung gebracht, die bereits in der biblischen Orientierung des Rechtsgedankens an der Situation der Armen, der ökonomisch Schwachen und sozial Schutzbedürftigen gegeben waren.5 Damit sollen nicht irgendwelche urheberrechtlichen Ansprüche auf die Menschenrechte erhoben werden. Menschenrechte nur auf eine Quelle zurückführen zu wollen würde ihrer universellen Geltung nur schaden. Historisch war es auch so, dass die Menschenrechte gegen die Kirchen durchgesetzt und errungen werden mussten. So war es ein weiter Weg, bis mit einem erneuten Schub nach 1945 zentrale Motive der biblischen Ethik in den neuzeitlichen Menschenrechten wirksam werden konnten.

Im Folgenden möchte ich ebenfalls darlegen, dass eine Ethik nur dann die Bezeichnung „christlich“ verdient, wenn sie unbeschadet des historischen Abstandes die biblische Ethik zu ihrer Grundlage macht. In meinem Buch Die Hausordnung der Tora. Impulse für eine theologische Wirtschaftsethik6 habe ich die biblische Profilierung einer theologischen Wirtschaftsethik ausführlich begründet. Diesen Ansatz werde ich in diesem Buch weiterführen, indem ich ihn mit dem Rechtsgedanken der neuzeitlichen Menschenrechte in Beziehung setze. Ich werde also eine zweipolige theologische Wirtschaftsethik entfalten: menschenrechtsbasiert und an Impulsen der biblischen Ethik orientiert.

Die theologische Reflexion über Wirtschaft findet unter unterschiedlichen Bezeichnungen statt. Einige sprechen einfach von „Wirtschaftsethik“ oder „Politischer Wirtschaftsethik“, ohne die theologische Verortung zu bezeichnen. Andere entwickeln das konfessionelle Profil einer evangelischen, protestantischen, lutherischen oder einer aus der Katholischen Soziallehre heraus entwickelten Wirtschaftsethik. Wird von ökumenischer Wirtschaftsethik gesprochen, dann ist das sozialethische Denken des Ökumenischen Rates der Kirchen gemeint. Ich versuche, diese Fäden zusammenzubinden, und möchte eine ökumenische Wirtschaftsethik vorlegen. Sie ist ökumenisch in einem doppelten Sinn: Sie führt die konfessionellen Ethiken zusammen und zeichnet Konturen einer Wirtschaftsethik für das ganze Haus der Schöpfung und für alle, die diesen Planeten bewohnen.

Für eine menschenrechtsbasierte theologische Wirtschaftsethik ist der konkrete Mensch das Wahrheitskriterium. An ihm entscheidet sich, ob wirtschaftliche Systeme, Strukturen und Entscheidungen menschengerecht sind. Die Menschenrechte vermögen die Perspektive der Subjekte mit den gesellschaftlichen Institutionen zu vermitteln. Sie tun dies so, dass sie die Subjekte mit Rechten ausstatten, die von den Institutionen zu respektieren sind. Die Sorge gilt nicht vorrangig einem Ordnungssystem, sondern dem konkreten Menschen – dem Arbeiter, dem der gerechte Lohn vorenthalten wird, der unter unwürdigen Arbeitsbedingungen zu leiden hat, der unter Druck gerät, weil er sich in Gewerkschaften für gerechte Arbeits- und Lebensbedingungen einsetzt, oder der Frau, die in privaten Haushalten alte Menschen pflegt. Diese an den Rand gedrängten Menschen sind der Maßstab. Jede Ordnung hat somit einen Zweck: die Würde und Rechte der Menschen zum Zuge kommen zu lassen. Das meint auch die Sozialenzyklika von Johannes Paul II., Laborem exercens (1981), wenn sie fordert, dass der Kapitalismus „einer ständigen Revision unterzogen muss, um ihn unter der Rücksicht der im weitesten Sinn und im Zusammenhang mit der Arbeit verstandenen Menschenrechte zu berichtigen“ (LE 14,6).7 Nicht anders der Aufruf zu einer „Ökonomie des Lebens“8, der auf der Zehnten Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen im Jahr 2013 in Busan / Südkorea angenommen wurde. Er fordert, den Imperativ „die Menschenrechte, die Menschenwürde und die Verantwortlichkeit der Menschen für Gottes ganze Schöpfung wahren“ (ÖL 22) zum Maßstab zu nehmen.

Bei der Suche nach Humanität und Gerechtigkeit ist es entscheidend, von den Menschenrechten auszugehen. Menschenrechte sind jene fundamentalen moralischen Rechtsansprüche, für die ein universaler Geltungsanspruch erhoben wird. Sie liegen nicht einfach vor; sind auch nicht schon realisiert. Ihre Geltung muss zumeist in moralischen Anerkennungskämpfen beansprucht und in aller Regel auch gegen die Nutznießer der Verstöße erfochten werden. Trotz der gewachsenen Anerkennung, die die Menschenrechte heute erfahren, gibt es heftige Widerstände. Zwischen dem Anspruch der Menschenrechte und der tatsächlichen Praxis der Staaten und auch anderer Akteure, zu denen auch Konzerne und Unternehmen gehören, besteht vielfach eine breite Kluft. Bereits der Menschenrechtsanspruch stößt auf Vorbehalte. Manchen gelten die Menschenrechte angesichts der Machtverhältnisse als illusionär oder als ein Konstrukt, dessen weltweite Anwendung unmöglich ist.

Gegenüber dieser Skepsis ist daran festzuhalten, dass die Menschenrechte eine politisch-rechtliche Kategorie sind. Ihr Geltungsanspruch besteht nicht in einem bloß humanitären Appell, sondern in einem verbindlichen Recht. Die völkerrechtlich verbindliche Etablierung von Menschenrechtsstandards begann im Rahmen der Vereinten Nationen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948. Auch wenn diese Erklärung zunächst nur eine politische Willenserklärung ohne unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit war, kommt diesem Dokument dennoch eine überragende Bedeutung zu. Bis ins 20. Jahrhundert nämlich war das Völkerrecht ein Regelwerk zwischen souveränen Staaten. Die Anerkennung universaler Menschenrechte in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist demgegenüber ein fundamentaler Umbruch. Aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gingen weitere völkerrechtlich verbindliche internationale Menschenrechtspakte und Konventionen hervor, darunter im Jahr 1966 der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

Im klassischen Völkerrecht waren die Grenzen eines Staates immer auch die Grenzen des Rechts. Demgegenüber wirken die sozialen Menschenrechte wie eine Revolutionierung des Völkerrechts: Staaten verpflichten sich wechselseitig und werden auch gegenüber anderen Vertragsstaaten in die Pflicht genommen, bestimmte soziale und wirtschaftliche Rechte zu garantieren.

Der Begriff der Menschenrechte enthält einen universalen Geltungsanspruch, ohne den man überhaupt nicht von Menschenrechten sprechen könnte. Die Abschlusserklärung der Wiener UN-Menschenrechtskonferenz hat im Jahr 1993 festgehalten: „Der universale Charakter dieser Rechte und Freiheiten steht außer Frage.“ Die Menschenrechte sind immer beides: das Versprechen, dass jeder Mensch ein Recht auf ein Leben in Würde hat, aber auch ein Kontrapunkt zu den herrschenden Verhältnissen. In der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 heißt es, Menschenrechte seien „ein von allen Völkern und Nationen zu erreichendes gemeinsames Ideal“. Jürgen Habermas nennt sie deshalb auch zutreffend eine „realistische Utopie“9. Die Hoffnung auf mehr Humanität und Gerechtigkeit gilt keiner utopischen Zukunft; sie ist bereits in den Menschenrechten rechtlich als Ziel einer gerechten Gesellschaft verankert und gibt der Entwicklung der Weltgesellschaft eine Orientierung. Die Menschenrechte enthalten Zielperspektiven für politisches Handeln. So wie dem Recht insgesamt ist es auch den Menschenrechten eigen, dass sie nicht nur einen Abwehrcharakter haben, sondern auch einen Gestaltungsauftrag beinhalten. Die Menschenrechte leben von einer überschießenden Spannung, die Gesellschaft in die Richtung ihres idealen Ziels zu drängen.

Das Thema „Menschenrechte und Wirtschaft“ wurde lange vernachlässigt, ist aber inzwischen hochaktuell. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt auch Medienberichte über die Produktionsbedingungen in asiatischen Textilfabriken, die einer breiteren Öffentlichkeit vor Augen geführt haben, wer den Preis für den Wohlstand wirklich zu zahlen hat. Welche Rechte haben arbeitende Menschen und wie können sie diese einklagen? Wie gehen deutsche Konzerne mit Zulieferbetrieben um, in denen es offensichtlich Menschenrechtsverletzungen gibt?

Wer von den Menschenrechten her die Welt der Arbeit in den Blick nimmt, der will, dass die wirtschaftliche Praxis sowie die Wirtschaftsordnung insgesamt wieder stärker in moralische Überzeugungen eingebettet sind. Er muss sich fragen: Warum haben weltweit arbeitende Menschen am Ort der Arbeit unter Menschenrechtsverletzungen zu leiden? Welche politischen und ökonomischen Strukturen und Institutionen tragen dazu bei? Kann man von strukturellen Menschenrechtsverletzungen sprechen? Erstaunlich ist, dass vor diesem Hintergrund das Thema „Menschenrechte“ in den Wirtschaftswissenschaften eigentlich nicht vorkommt.

Der verwehrte Zugang unzähliger Menschen z. B. zu angemessenen Löhnen oder zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen ist nicht nur ein moralisches Problem. Es handelt sich um eine Verletzung, einen ungenügenden Schutz oder eine unzureichende Umsetzung völkerrechtlich verbindlicher Menschenrechte. Im Rahmen der hier vorgelegten menschenrechtsbasierten Argumentation rücken die Rechtsansprüche der einzelnen Menschen – als Rechteinhaber – und die rechtlichen Verpflichtungen von Staaten – als Pflichtenträger – in den Blickpunkt des Interesses.

Menschenrechte haben ihre Stärke darin, dass sie vermögen, mit der Idee des Zusammenhangs von Freiheit, politischer Beteiligung und sozialen Rechten der sich entwickelnden Weltgesellschaft eine sozial und ökologisch gerechte Ausrichtung zu geben. Längst liegt in den Menschenrechten ein ethischer Maßstab für menschengerechtes Wirtschaften vor: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, die zahlreichen Übereinkommen und Empfehlungen der ILO seit 1919, der Sozialpakt aus dem Jahr 1966, die Europäische Sozialcharta von 1961 – ein soziales Gegenstück zur Europäischen Menschenrechtskonvention – sowie weitere Übereinkommen über soziale und ökologische Sicherheit und demokratische Beteiligung. Bei all dem geht es nicht um vage Werte oder Gesinnungen, sondern um klar definierte Rechte und Rechtsansprüche, die jedem Bewohner, jeder Bewohnerin dieser Erde verbindlich zustehen. Die Trias der Menschenrechte – die Freiheitsrechte, die Beteiligungsrechte und die sozialen Rechte – sind eine Antwort auf die konkrete Lage, in der sich viele befinden, und auf deren sozioökonomische Verhältnisse. Anders nämlich als Werte, Gesinnungen oder Appelle an die soziale Verantwortung haben Menschenrechte einen überschießenden emanzipatorischen Gehalt, denn sie sind mit einem Rechtsanspruch verbunden, stärken die Rechtsträger und verdanken sich demokratisch zustande gekommenen Übereinkünften. Es liegt an der Politik, ihr Versprechen eines Rechts für die ansonsten Rechtlosen einzulösen und es auch gegenüber mächtigem Widerstand ökonomischer Interessen durchzusetzen.

I. Die gefährdeten Menschenrechte in der globalisierten Welt

Im Jahr 2012 konnte ich auf den Philippinen Interviews mit Beschäftigten der Firma Daeduck führen, einem Zulieferbetrieb der deutschen Firma Continental in der Nähe von Manila. Sie berichteten mir von der Entlassung von zehn Kollegen wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung. Sie sprachen davon, wie sie eingeschüchtert und bedroht würden, wenn sie sich für ihre Rechte einsetzen. Alle waren nur befristet beschäftigt, die Löhne entsprächen zwar dem Mindestlohn, aber leben könne man davon nicht. Die Arbeiter beklagten, dass sie bei der Produktion von Leiterplatten ohne nötigen Schutz mit gesundheitsgefährdenden Stoffen umgehen müssten. Und Urlaub hätten sie auch keinen – und das bei einer Sechs-Tage-Woche. Als sie auf ihrem Recht auf eine reguläre Anstellung nach einjähriger Beschäftigung bestanden, wurden sie entlassen.

Solche Missstände mögen für manchen Leser und manche Leserin weder aufregend noch dramatisch neu sein. Doch unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte handelt es sich um gravierende Verletzungen sozialer Menschenrechte, die nicht tolerierbar sind. Ein Unternehmen, das im Ausland direkt oder über Tochterunternehmen bzw. Zulieferfirmen tätig ist, muss sich der Frage nach der Verantwortung für Menschenrechte stellen. Was diese Menschenrechtsverletzungen für die Betroffenen bedeuten, hat John Hervie de Sosa, einer der entlassenen Arbeiter, auf der Hauptversammlung der Firma Continental im Mai 2013 eindrücklich geschildert:

„Im Moment weiß ich nicht, wovon ich leben soll. So wie mir ergeht es auch vielen der anderen Arbeiter, die mit mir zusammen entlassen wurden. In gewisser Weise habe ich noch Glück: Ich bin noch nicht verheiratet. Ich habe keine Kinder. Doch viele meiner Kolleginnen und Kollegen, denen es nicht anders ergeht als mir, haben Familien, die sie ernähren müssen. Gestern habe ich selbst an einem Gespräch mit Vertretern von Continental teilgenommen. Das ist der Grund, warum ich mich heute auf dieser Versammlung direkt an Sie wende, an den Vorstand, den Aufsichtsrat und an die Aktionäre. Ich bitte Sie, uns zu helfen. Erklären Sie gegenüber ihrem Zulieferbetrieb Daeduck klar und unmissverständlich, dass die Arbeits- und Menschenrechte eingehalten werden müssen.“

Tatsache ist: Die deutsche Firma Continental bekennt sich in ihren Unternehmensleitsätzen zur Achtung der Menschenrechte, zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie zu der Grundsatzerklärung der ILO und verpflichtete seit 2011 alle Lieferanten und Dienstleister auf einen Verhaltenskodex. In den „Basics“ genannten Unternehmensleitlinien der Firma Continental heißt es:

„Wir respektieren die Gesetze und die Kultur in jedem Land, in dem wir tätig sind. Wir halten uns an einen Kodex von ethischen und rechtlichen Richtlinien und fühlen uns stets zu Ehrlichkeit und Integrität verpflichtet.“

Gern hätte man gewusst, welcher „Kodex von ethischen und rechtlichen Richtlinien“ genau gemeint ist. Hat man sie sich selber gegeben? Warum sind die ILO-Normen und die kodifizierten sozialen Menschenrechte nicht der Bezugspunkt? Über die Zulieferer wird gesagt:

„Unsere Stakeholder sind unsere Kunden und Anteilseigner, unsere Mitarbeiter, die Gesellschaft, in der wir leben und arbeiten, sowie unsere Partner und Zulieferer.“

Man gewinnt den Eindruck, dass diese „Basics“ doch wohl kein besonders handlungsorientierendes Konzept sind. Wie käme es sonst zu den Verstößen gegen verbriefte Menschenrechte? Das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung gehört zu den grundlegenden sozialen Menschenrechten und wurde 1948 im ILO-Übereinkommen Nr. 87 ausdrücklich bekräftigt. Das Recht auf einen angemessenen Lohn ist in Artikel 7 des Sozialpaktes von 1966 verankert, und in ILO-Übereinkommen wird auch seine Höhe konkretisiert. Der Sozialpakt hat in Artikel 7 ein Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen und ein Recht auf regelmäßigen bezahlten Urlaub formuliert. – Es mangelt also keineswegs an Rechten, sondern wohl daran, die Menschenrechte zu respektieren.

Menschenrechte unter Druck

Diese Schilderung über die Verhältnisse eines Zulieferbetriebes für Continental zeigt die Rückseite der Globalisierung. Zwar gelten die Menschenrechte und besonders die sozialen Rechte als großartige Errungenschaft. Doch die Schilderung der Arbeiter aus den Philippinen wirft die Frage auf, ob die Menschenrechte bloß ein zahnloser Tiger sind. Was nutzen die verbrieften Rechte den philippinischen Arbeitern? Die ganze, tief gespaltene Welt ist in ein und demselben Weltsystem integriert. Die eine Welt hat eine erste, zweite und eine dritte Welt. Über die Gewinne der weltweit tätigen Unternehmen wird irgendwo in Manila, Bangladesh oder in Südafrika entschieden. Hosen, T-Shirts, Computer oder Maschinenbauteile – all diese Produkte des alltäglichen Lebens werden irgendwo auf der Welt hergestellt. Was allen Menschen von den Staaten der Weltgemeinschaft angesichts dieser Lage versprochen wurde, sind die Menschenrechte. Warum aber haben es die Menschenrechte in Zeiten der Globalisierung so schwer?

Im Hinblick auf die Menschenrechte bieten momentan die UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte immerhin eine Gelegenheit, Veränderungsimpulse anzustoßen. Sie nehmen die Staaten in die Pflicht, die Menschen vor Menschenrechtsverstößen durch Unternehmen zu schützen, und fordern die Unternehmen auf, die Menschenrechte nicht selbst zu verletzen. Vor Kurzem fand die Eröffnungskonferenz zur Erstellung eines „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ für Deutschland statt. In den zweijährigen Prozess sind u. a. verschiedene Regierungsressorts, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen eingebunden. Wenn immer mehr Menschen von Ausschluss bedroht sind, einer tiefen sozialen Spaltung, einer immensen ökologischen Zerstörung und einer zunehmenden Prekarisierung ihrer Lebens- und Arbeitsverhältnisse ausgeliefert sind – wer möchte angesichts solcher Zustände bezweifeln, dass der Wirtschaft „die ethische Dimension vernünftigen Wirtschaftens“10 abhanden gekommen ist? Wie wäre es sonst zu erklären, dass bei der Herstellung von Leiterplatten für deutsche Autos Menschen auf den Philippinen in einem solchen Ausmaß in ihrer Würde und ihren Menschenrechten verletzt werden? Wie kann man von vernünftigem Wirtschaften sprechen, wenn Zigtausende Textilarbeiterinnen unter miserablen Arbeitsbedingungen T-Shirts herstellen?

Papst Franziskus hat in seinem aufsehenerregenden Apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium11 (Abk. EG) diesen Fragen seine ganze Aufmerksamkeit gewidmet. Er wirft den reichen Ländern vor, unbekümmert über die Verletzung der Menschenrechte hinwegzugehen:

„Um einen Lebensstil vertreten zu können, der die anderen ausschließt, oder um sich für dieses egoistische Ideal begeistern zu können, hat sich eine Globalisierung der Gleichgültigkeit entwickelt.“ (EG 54)

Nicht anders die Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Busan im Jahr 2013 in ihrem Aufruf zur Ökonomie des Lebens (Abk. ÖL). Wie der Papst auch, kritisiert sie einen globalen Lebensstil als Ausdruck einer globalen Wirtschaftsordnung, der weder die Rechte der Menschen noch die Zukunft der Schöpfung achtet:

„Diese lebenzerstörenden Werte haben sich langsam eingeschlichen, dominieren nun die heutigen Strukturen und führen zu einem Lebensstil, der die Grenzen der Erneuerbarkeit der Erde und die Rechte der Menschen und anderer Lebensformen grundsätzlich geringschätzt.“ (ÖL 13)

Was der Papst und die Ökumenische Erklärung kritisieren, nennt der Wiener Soziologe Ulrich Brand eine „imperiale Lebensweise“12. Gemeint ist ein Lebensstil, der tief in das Alltagsleben gerade der Ober- und Mittelklassen in den reichen Ländern eingelassen ist, weltweit vermarktet und als Leitkultur propagiert wird. Coca Cola, C & A und H & M gibt es in Berlin und Stuttgart genauso wie in São Paulo, Peking oder Manila. Brand nennt diese Lebensweise „imperial“, weil sie darauf basiert, dass die Produkte von billiger Arbeitskraft andernorts produziert werden, um einen exzessiven Konsum hierzulande aufrechterhalten zu können. Eine konsumfreudige Gesellschaftsschicht lebt über die Verhältnisse anderer. Sie lebt auf deren Kosten und zu deren Lasten. „Primark“ oder „Kik“ sind so billig, weil der wahre Preis anderswo bezahlt wird – von den Arbeiterinnen in Bangladesh, China oder auf den Philippinen.

Angesichts dieser Lage ist es unabdingbar, bei der Suche nach mehr Humanität und Gerechtigkeit von den Menschenrechten, und zwar den Rechten des konkreten Menschen, auszugehen. Die sozialen Menschenrechte sind die Bedingung für die Möglichkeit einer anderen, einer lebensdienlicheren und zukunftsfähigeren Wirtschaft.

Nun mag man vielleicht denken, das Thema „Wirtschaft und Menschenrechte“ sei für Deutschland, Europa und die USA mit ihren ausgebauten Sozial- und Arbeitsrechtssystemen ohne weitere Bedeutung. Das ist es keineswegs. Der Umgang der deutschen Regierung mit einem ILO-Übereinkommen über die Rechte von Hausangestellten kann dies illustrieren: Ohne weitere Debatten hatte der Bundestag 2013 ein Gesetz durchgewinkt, mit dem das Übereinkommen der ILO Nr. 189 über die Rechte der weltweit vielen Millionen Hausangestellten ratifiziert wurde. Das Übereinkommen rückt erstmals die Rechte von Hausangestellten in den Mittelpunkt und wertet deren Arbeit bei der Wohnungsreinigung, der Kinderbetreuung oder in der Pflege als eine abhängige Beschäftigung. Der Bundestag hatte das Gesetz ohne weitere Debatten verabschiedet, weil man wohl meinte, dass die Rechtlosigkeit von Hausangestellten ein Problem ferner Länder wäre. Dabei wurde aber übersehen, dass auch hierzulande zugewanderte Haushaltshilfen in der Wohnungsreinigung oder der Pflege hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen größere Rechtssicherheit brauchen. Und gerade für den Bereich der Pflege hat die Bundesrepublik nicht alle Normen des ILO-Übereinkommens übernommen. Während das ILO-Übereinkommen eine 24-Stunden-Ruhepause vorsieht, hat die deutsche Bundesregierung eine Ausnahmeregelung von dieser Mindestvorschrift bei der Pflege gesetzlich verankert und dadurch den Schutz von Hausangestellten geschwächt.

Ein weiteres Beispiel: Die gewerkschaftsnahe Otto-Brenner-Stiftung hat in einer Studie belegt, dass sich auch in Deutschland Praktiken mehren, Druck auf Betriebsräte und Gewerkschaften auszuüben, wie es aus den USA bekannt ist.13 Dieses „Union-Busting“ ist nicht nur ein gewerkschaftspolitisches Thema. Es ist ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf gewerkschaftliche Betätigung, das in ILO-Übereinkommen Nr. 87 und anderen Völkerrechtsquellen umfassend garantiert ist.

Auch auf europäischer Ebene fehlt ein Bewusstsein für unabdingbare menschenrechtliche Verpflichtungen. Darauf hat der Völkerrechtler Andreas Fischer-Lescano in einem Rechtsgutachten hingewiesen, das aufzeigt, wie die Troika aus Vertretern der Europäischen Zentralbank, des Internationalen Währungsfonds und der EU-Kommission durch die Kürzungspolitik verbriefte Rechte in Südeuropa beschädigt oder gar verletzt.14 Wenn Mindestlöhne abgesenkt, Urlaubszeiten gekürzt, das Arbeitslosengeld beschnitten wird, Kündigungsvorschriften verwässert werden oder das Tarifvertragssystem ausgehöhlt wird, dann wird der Schutzbereich der Grund- und Menschenrechte verletzt: Explizit werde gegen die Europäische Grundrechtecharta, ILO-Normen, den UN-Sozialpakt und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Auch in Krisenzeiten sind die sozialen Menschenrechte unantastbar und jeder politischen Einflussnahme enthoben.

In zahlreichen Einzelfallbeispielen haben kirchliche Hilfswerke und Menschenrechtsorganisationen immer wieder auf Verletzungen der Menschenrechte durch transnationale Unternehmen und Handelsketten aufmerksam gemacht. Sie nehmen auf die Menschenrechte Bezug und unterstützen Partner in Ländern des globalen Südens dabei, sich gegen Menschenrechtsverstöße zu wehren, an denen transnationale Unternehmen beteiligt sind. MISEREOR hat angekündigt, alle zwei Jahre einen Bericht zu „Wirtschaft und Menschenrechte“ vorzulegen.15 Die Aufmerksamkeit über die Verletzungen von sozialen Rechten in der Arbeit auch hierzulande ist gestiegen. Ein „Bündnis gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung“ hat sich in Deutschland zusammengefunden.16

Diese wenigen Beispiele aus der Bundesrepublik Deutschland, Europa und den Philippinen verweisen auf eine eigentümliche Widersprüchlichkeit: Die Welt wächst zusammen, und eine Weltgesellschaft ist im Entstehen begriffen. Dabei wird die ökonomische Globalisierung durch immer mehr rechtliche Standards gestaltet und abgesichert. Die wirtschaftlichen Regeln der Globalisierung sind mit harten Sanktionen ausgestattet, die von mächtigen Institutionen wie der Welthandelsorganisation (WTO) oder dem Internationalen Währungsfonds (IWF) überwacht werden. Wer gegen diese Regeln beim Handel oder bei Investitionen verstößt, riskiert ein Verfahren vor einem Schiedsgericht und hohe Strafen. Doch dieser Grundsatz gilt für die Wirtschaft, nicht für die Menschen.

John Ruggie, Professor an der Harvard Universität und UN-Sonderbeauftragter für Wirtschaft und Menschenrechte, belegt in einer Studie zahlreiche Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen.17 Auch wenn die Studie keinen Anspruch auf Repräsentativität erheben will, sind die Untersuchungsergebnisse dennoch bedrückend: Die meisten Verstöße sind in Asien zu verzeichnen, dann folgen Afrika und schließlich Lateinamerika. Menschenrechtsverletzungen finden aber auch in Europa und Nordamerika statt, wenn auch nur vereinzelt. Obwohl arbeits- und wirtschaftsbezogene Menschenrechtsverletzungen in Europa und den USA relativ selten sind, sind es doch die dort ansässigen Firmen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Asien oder Afrika verantwortlich sind. Die weitaus meisten Menschenrechtsverletzungen betreffen das Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen nach Artikel 7 des Sozialpaktes. In über vierzig Prozent der registrierten Beschwerden macht Ruggie eine indirekte Beteiligung der Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen aus, sei es über Geschäftspartner, Liefer- oder Handelskette. Menschenrechtsverletzungen rufen oft einen Dominoeffekt hervor: Die Verletzung des einen Rechts zieht die Verletzung weiterer nach sich. Menschenrechtsverletzungen kommen in allen Wirtschaftssektoren und Wirtschaftsregionen vor. Angesichts dieser Häufung muss die Schlussfolgerung gezogen werden: Es liegen offensichtlich strukturelle Gründe für diese Häufung von arbeits- und wirtschaftsbezogenen Menschenrechtsverletzungen vor.

Ausgangspunkt der Wirtschaftsethik: Würde und Rechte des Menschen

Zum Entsetzen der politischen und ökonomischen Eliten hat Papst Franziskus in seinem Apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium über eine Wirtschaft gesagt, die strukturell dazu beiträgt, dass Menschen überflüssig, ihrer Lebensgrundlage und ihrer Würde beraubt werden: „Diese Wirtschaft tötet.“ (EG 54) So urteilt Papst Franziskus über sozioökonomische Verhältnisse, der sich die Mehrheit der Menschen ausgeliefert sehen. Auch die Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Busan kommt in ihrem Aufruf zu einer Ökonomie des Lebens zu einem ähnlichen Urteil:

„Unsere ganze derzeitige globale Realität ist so voll von Tod und Zerstörung, dass wir keine nennenswerte Zukunft haben werden, wenn das vorherrschende Entwicklungsmodell nicht radikal umgewandelt wird und Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zur treibenden Kraft für die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Erde werden.“ (ÖL 9)

Die Spaltung zwischen Arm und Reich im globalen Maßstab nennt der Papst das Ergebnis einer Wirtschaftsdoktrin, die darauf setzt, dass der Markt es schon richten werde, den erzeugten Wohlstand auf alle gerecht zu verteilen. Papst Franziskus spricht sehr präzise das auf Wirtschaftswachstum und die Effizienz des Marktes ausgerichtete herrschende Wirtschaftsmodel an und benennt die entscheidende Ursache der Probleme:

„In diesem Zusammenhang verteidigen einige noch die ,Überlauf‘-Theorien (trickle-down theories), die davon ausgehen, dass jedes vom freien Markt begünstigte Wirtschaftswachstum von sich aus eine größere Gleichheit und soziale Einbindung in der Welt hervorzurufen vermag. Diese Ansicht, die nie von den Fakten bestätigt wurde, drückt ein undifferenziertes, naives Vertrauen auf die Güte derer aus, die die wirtschaftliche Macht in Händen halten, wie auch auf die sakralisierten Mechanismen des herrschenden Wirtschaftssystems. Inzwischen warten die Ausgeschlossenen weiter.“ (EG 54)

Ganz ähnlich argumentiert auch die Ökumenische Vollversammlung in Busan. Sie macht ebenfalls strukturelle und systemische Ursachen in der herrschenden Wirtschaftsverfassung aus:

„Der Marktfundamentalismus ist mehr als ein Wirtschaftsmodell, er ist eine gesellschaftliche und moralische Philosophie. In den letzten dreißig Jahren hat die Marktgläubigkeit auf der Grundlage ungezügelten Wettbewerbs und ausgedrückt durch das Kalkulieren und Monetisieren aller Aspekte des Lebens die Bereiche Wissen, Wissenschaft, Technologie, öffentliche Meinung, Medien und sogar Bildung erfasst und deren Richtung bestimmt. Dieser vorherrschende Ansatz hat vor allem denen Reichtum zugeschanzt, die bereits reich sind, und es den Menschen erlaubt, die natürlichen Ressourcen der Welt weit über die Grenzen hinaus zu plündern, um ihren eigenen Reichtum zu vergrößern. Dem neoliberalen Paradigma fehlen die selbstregulierenden Mechanismen, um mit dem von ihm geschaffenen Chaos umzugehen, mit weitreichenden Folgen, vor allem für die Verarmten und Ausgegrenzten.“ (ÖL 14)

Die Welt ist nicht nur zwischen einem „überentwickelten“ reichen globalen Norden und einem „unterentwickelten“ armen Süden gespalten. Der Norden ist vielmehr in gewisser Weise fehlentwickelt. Und diese Fehlentwicklung zeitigt weltweit katastrophale Folgen. Erstmals in der Geschichte der Christenheit gibt es einen breiten ökumenischen Konsens aller Kirchen von Rom bis zum Ökumenischen Rat der Kirchen über die Ursachen der Katastrophe: Es sind strukturelle Gründe, die zu einer Spaltung zwischen Arm und Reich führen und die die Plünderung der Ressourcen der Erde verursachen. Legitimiert wird diese Lage durch eine Wirtschaftsdoktrin, die die gesellschaftliche Entwicklung nicht an Werten wie Solidarität und soziale Gerechtigkeit ausrichtet, sondern auf einen selbstregulierenden Mechanismus des Marktes vertraut. Nach übereinstimmender Einschätzung der Kirchen sind die Wirtschafts- und Umweltkrisen keineswegs nur technischer Natur, sondern systemisch und haben „tiefe moralische und existenzielle Dimensionen“ (ÖL 13). Nicht anders Papst Franziskus: Für ihn ist die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise Ausdruck einer anthropologischen Krise, der „Leugnung des Vorrangs des Menschen“ (EG 55)!

Der Mensch, dessen Vorrang geleugnet wird, der vom System ausgeschlossen und der seiner Rechte und Würde beraubt ist, bestimmt den Ausgangspunkt und die Blickrichtung der ethischen Reflexion der ökumenischen Christenheit. Der moral point of view ist nicht die Institution oder das Wirtschaftssystem: Dem Menschen gilt der erste Blick. Der systematischen Ausschließung von Menschen setzt der Papst in seinem Schreiben Evangelii Gaudium eine andere Logik entgegen, die in einem kräftigen Bild vor Augen geführt wird:

„Es ist unglaublich, dass es kein Aufsehen erregt, wenn ein alter Mann, der gezwungen ist, auf der Straße zu leben, erfriert, während eine Baisse um zwei Punkte in der Börse Schlagzeilen macht. Das ist Ausschließung.“ (EG 53)

Der Mensch und seine Würde sind das Wahrheitskriterium, an dem sich ein Wirtschaftssystem und seine Effizienz messen lassen müssen. „Die Ausgeschlossenen sind nicht ,Ausgebeutete‘, sondern ,Müll‘, ,Abfall‘.“ (EG 57) Gegen die Exklusionsdynamiken der Wirtschaft pocht Evangelii Gaudium auf das Recht aller auf Würde und Beteiligung. Die menschenrechtliche Grundüberzeugung der gleichen Würde aller, die jeder Differenzierung nach Begabung, Geschlecht oder Rasse vorausliegt, wird zu einem Wahrheitskriterium für eine Wirtschafts- und Sozialordnung.

Weltethos und universelle Menschenrechte

Hans Küng sucht in seinem verdienstvollen Konzept eines „Weltethos“ nach einem weltweit geltenden Ethos als Grundlegung für das Zusammenleben der Völker, Kulturen und Religionen.18 Für ihn sind die Religionen für die Entwicklung eines Weltethos unentbehrlich, um eine „Unbedingtheit und Universalität ethischer Verpflichtungen begründen“19 zu können. Küngs Anliegen lautet: „Weltpolitik und Weltwirtschaft verlangen nach einem Weltethos.“ 20 Die maßgeblich von Küng inspirierte Erklärung zum Weltethos des Parlaments der Weltreligionen aus dem Jahr 199321 will die Menschenrechte ethisch mit „unverrückbaren Weisungen“, die allen Religionen gemein sind, abstützen. Menschenrechte seien nämlich der einzig verbindliche Maßstab für Ethik und Politik in einer säkularen Weltgesellschaft mit ihrer Vielfalt von Wertüberzeugungen, Kulturen und Religionen. Vier „unverrückbare Weisungen“ führt das Parlament der Weltreligionen auf. Sie lauten:

 „Du sollst nicht töten!“ bzw. „Habe Ehrfurcht vor dem Leben!“

 „Du sollst nicht stehlen!“ bzw. „Handle gerecht und fair!“

 „Rede und handle wahrhaftig!“ bzw. „Du sollst nicht lügen!“

 „Du sollst nicht Unzucht treiben!“ bzw. „Achtet und liebet einander!“

Das ebenfalls von Hans Küng entwickelte Manifest Globales Wirtschaftsethos22 will „gemeinsame fundamentale Vorstellungen über Recht, Gerechtigkeit und Fairness“ für ein globales Wirtschaftsethos auf moralischen Prinzipien und Werten entwickeln, die „seit alters her von allen Kulturen geteilt und durch gemeinsame Erfahrungen getragen werden“. In unverkennbarer Nähe zu den „unverrückbaren Weisungen“ des Parlaments der Weltreligionen aus dem Jahr 1993 werden in dem Manifest u. a. folgende Prinzipien genannt: das grundlegende Prinzip der Humanität sowie Grundwerte für globales Wirtschaften, Gewaltlosigkeit und Achtung vor dem Leben, Gerechtigkeit und Solidarität, Wahrhaftigkeit und Toleranz, gegenseitige Achtung und Partnerschaft.

Zu Küngs „Weltethos“ und den von ihm inspirierten Entwürfen ist zu sagen, dass man ohne grundlegende Prinzipien bei einer ethischen Urteilsbildung sicherlich nicht auskommt. Aber ebenso wenig kann man einfach deduktiv argumentieren, indem aus den Prinzipien direkt Schlüsse gezogen werden. Diese Prinzipien sind ebenso unbestimmt wie vage, sodass nicht klar wird, wie sie denn konkretes Handeln oder Ordnungsstrukturen prägen könnten. Sie können keinen kritischen Maßstab bieten und deshalb auch kaum eine kritische Wirkung entfalten.

Im Zentrum von Küngs Konzeption des „Weltethos“ stehen nicht die Menschenrechte, sondern universale Menschenpflichten. Küng hat auch die Erklärung der Menschenpflichten des „InterAction Councils“ aus dem Jahr 1997 substanziell geprägt.23 Die Betonung der Pflichten gegenüber den Rechten mag zwar religiösen Traditionen entsprechen. Die Menschenrechte haben aus gutem Grund kein Pendant zu entsprechenden Menschenpflichten. Die These, die Einhaltung von Pflichten sei eine Bedingung für die Gewährung von Rechten, oder anders: den Rechten stünden auch entsprechende Pflichten zur Seite, scheint plausibel, versperrt aber den Blick darauf, dass es in einer freien Gesellschaft Rechte und Pflichten gibt, die sich nicht gegenseitig bedingen. Der Bürger, die Bürgerin hat Rechte und Pflichten, und beide stehen für sich. Menschenrechte sind keine Belohnung für Wohlverhalten; sie gelten bedingungslos. Diese Unbedingtheit der Rechte meinte Hannah Arendt, als sie davon gesprochen hat, dass Menschen nur ein Recht haben: das „Recht, ein Recht zu haben“24. Wo immer dieses Grundrecht verweigert wird, fallen auch alle anderen Rechte. Das Recht auf Menschenrechte ergibt sich nicht reziprok aus Pflichten. Das Menschenrecht ist ein unbedingtes Recht. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte formuliert deshalb in Artikel 3 bedingungslos: „Jeder hat das Recht auf Leben.“ Eine Gesellschaft, die dem Menschen als Menschen Rechte einräumt, schließt zugleich aus, dass zwischen Menschenrechten und Pflichten eine direkte Parallelität besteht. Menschenrechte sind nämlich nicht das Ergebnis eines Tausches nach dem Marktprinzip, sondern Ausdruck der unveräußerlichen Würde des Menschen, der man nicht durch unterlassene Pflichten verlustig gehen kann.

Küng kondensiert die ethischen Traditionen und bietet sie dann als Grundlage für globales Wirtschaften an. Er suggeriert eine ethische Eindeutigkeit der Religionen, die so nicht besteht, und nimmt dafür eine Universalität in Anspruch, die es so auch nicht gibt. Es gibt keinen „ethischen Basiskonsens“25, wie ihn Hans Küng in seinem breit angelegten Weltethos zu begründen sucht.

Eine multikulturelle Weltgesellschaft wird nicht über kulturell-religiöse Normen zusammengehalten, sondern allein durch Menschenrechte, die eine alle Menschen vereinigende politische Kultur bilden. Die Menschenrechte sind die Grundlage für die gleichberechtigte Koexistenz aller Kulturen und Völker. Gegenseitige Anerkennung auch von Differenzen kommen nur auf der Grundlage von Menschenrechten zu ihrem Recht. Erst die wechselseitige Anerkennung gemeinsamer Rechte kann eine politische Kultur begründen, die auf die Anerkennung der Freiheit der Subjekte und die Würde aller zielt. Menschenrechte schaffen dort individuelle Freiräume, wo die Moral Pflichten auferlegt.

Es lässt sich nicht bestreiten, dass angesichts der Vielfalt ethischer Grundüberzeugungen Grundlinien eines gemeinsamen Ethos wünschenswert, ja notwendig wären. Küng geht den Weg zu diesem globalen Ethos über den Weg einer Bestimmung eines Minimalkonsenses gemeinsamer Werte und Grundüberzeugungen. Der katholische Theologe Johann Baptist Metz hat demgegenüber darauf aufmerksam gemacht, dass ein globales Ethos kein Abstimmungs- und Konsensprodukt sein kann. Einen universellen Anspruch könne nicht erheben, wer sich auf die Zustimmung aller bezieht. Der zentrale Einwand lautet, dass Küng in seinem durchaus verdienstvollen Konzept seines „Weltethos“ keinen Zugang zur universellen „Autorität der Leidenden“ habe:

„Diese Autorität der Leidenden wäre die innere Autorität eines globalen Ethos, einer Weltmoral, die vor jeder Abstimmung, vor jeder Verständigung aller Menschen verpflichtet und die deshalb von keiner Kultur und keiner Religion, auch von der Kirche nicht, hintergangen oder relativiert werden kann.“26

Küng argumentierte nicht von den Erfahrungen der Leidenden her. Der Einwand von Metz findet auch in der Entstehungsgeschichte der Menschenrechte einen geschichtlichen Rückhalt. Menschenrechte sind Ausdruck der Empörung der Beleidigten über die Verletzung ihrer menschlichen Würde. Sie sind von ihnen erkämpft worden, nicht aber ein historisch abstraktes und gesellschaftlich kontextloses Konsensprodukt religiöser oder gesellschaftlicher Eliten. Das berührt auch die Frage, ob die Menschenrechte kulturell dem Westen gehören. Menschenrechte sind eine Antwort auf eine Universalität von menschengemachtem Leid und Ungerechtigkeit. Die Behauptung, die Menschenrechte seien europäisch und nicht wirklich universell, ist selber im schlechten Sinne europäisch. Sie vernachlässigt den Entstehungsort des Kampfes um Menschenrechte. Es ist ein Kampf darum, dass die verletzte Würde des Menschen zu ihrem Recht kommen kann.

Metz hat die „Compassio“, eine Mitleidenschaft, die Freiheit und Gerechtigkeit für alle sucht, das „Weltprogramm des Christentums“27 genannt. Für ihn steht jedes Reden über den Menschen unter einer „Autorität der Leidenden“; sie ist „die einzige universale Autorität, die uns in unseren globalisierten Verhältnissen geblieben ist“28. Die Stärke dieser Autorität besteht darin, dass sie ein universales Kriterium benennt, das allen Menschen zumutbar ist. Die „Autorität der Leidenden“ ist darin begründet, dass sie Leiden am Unrecht nicht hinzunehmen bereit ist. Diese Weigerung mündete nach langen geschichtlichen Prozessen schließlich in den Menschenrechten. Sie entstammen einer „Autorität der Leidenden“, zehren von der Verletzung der Menschenwürde und wollen den ungerecht Behandelten Recht und Gerechtigkeit widerfahren lassen. Die Menschenrechte haben eine universale Autorität: Es ist die Autorität der Leidenden.

Exkurs: Umbrüche in der Achsenzeit

Die Bedenken gegenüber dem abstrakten Konsensminimalismus der Religionen, wie ihn Küng destilliert, werden auch in neueren Forschungen über die sog. Achsenzeit bestätigt. In der Zeit zwischen dem achten und dem zweiten vorchristlichen Jahrhundert vollzieht sich eine tiefgreifende sozio-ökonomische Wende in geografisch weit voneinander entfernten Regionen von Griechenland über Palästina, Persien bis nach Indien und China. Was Jaspers phänomenologisch als „Achsenzeit“ beschrieben hat, haben David Graeber und Ulrich Duchrow als eine Epoche zu erklären versucht, die mit den Folgen der Überschuldung und der aufkommenden Geldwirtschaft konfrontiert war.29 Fast gleichzeitig, aber unabhängig voneinander kam die Münzprägung im Norden Chinas, am Ganges in Indien und in den Regionen um das Ägäische Meer auf. Die Religionen vom Vorderen Orient bis nach China zeigten eine beachtliche gemeinsame Tendenz, den negativen Entwicklungen der aufkommenden Geldwirtschaft entgegenzutreten. Es gibt also einen ethischen Konsens der Religionen, wie ihn Hans Küng konstatiert; wer ihn aber erheben will, der muss an die Ursprünge zurück: die Reaktionen der eurasischen Weltreligionen auf die Verbreitung einer lebenbeherrschenden Geldwirtschaft. Sie geben eine Antwort auf die ökonomischen Umwälzungen, die mit dem Aufkommen von Geld und Privateigentum immer drängender wurden. Der Konsens der Religionen ist deshalb kein abstraktes Abstimmungsprodukt, sondern Ergebnis erstaunlich kongruenter Antworten auf gemeinsame sozioökonomische Herausforderungen.

Diese Einsichten sind folgenreich: Die ethischen Analysen und Antworten dieser Religionen entstammen zwar fernen Zeiten, haben aber ihre gegenwartsrelevante Bedeutung darin, dass sie auf eine Vorstufe jener wirtschaftlichen Entwicklung reagieren, die derzeit im Finanzkapitalismus ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht hat. Scharfsinnig hatte Aristoteles angesichts der Anfänge einer sich gleichsam ins Unendliche anhäufenden Akkumulation gesagt, dass es „für dieses Kapitalerwerbswesen keine Grenze des Ziels“ gibt, denn: „Alle Geschäftemacher nämlich wollen ins Unbegrenzte hinein ihr Geld vermehren.“30 Die Bibel unterscheidet sich in keiner Weise von dieser Kritik, wenn es dort heißt: „Wer das Geld liebt, bekommt vom Geld nie genug.“ (Kohelet 5,9) Die Propheten Israels warnten genauso vor Gier und der Akkumulation von Geld und Besitz wie die Weisen Griechenlands oder Buddha.

Die Dynamik, die mit der Erfindung des Geldes einsetzte, wirkt bis heute fort. Da man mit Geld tendenziell alles kaufen kann, war auch alles in Geld umwandelbar. Eine der Ausdrucksformen der Auseinandersetzung mit dieser in der Achsenzeit einsetzenden Dynamik ist der Mythos. In den kleinasiatisch-griechischen Mythen zeigen sich – erstaunlich genug – erste Ansätze, die vor der einsetzenden Dynamik warnten. Eine solche mythische Warngeschichte erzählt von einem König Midas. Dionysos, der Weingott, gewährte König Midas den Wunsch, er könne bekommen, was er wolle. Midas wünschte sich, dass alles, was er berühre, zu Gold werde. Dionysos gewährte den Wunsch, und alles, was Midas berührte, wurde zu Gold. Als er den Becher Wein und das Brot berührte, wurden sie zu Gold. So war er durstig und hungrig inmitten des Goldes. Da erkannte er seine Schuld, und Gott Dionysos erbarmte sich seiner. Dieser Mythos erzählt von einer Unersättlichkeit, die alles in Gold und Geld umwandeln will, bis schließlich diese Umwandlung die eigenen Lebensgrundlagen zerstört.

Die Antike nahm sich dieser Umbrüche nicht nur in mythischen Erzählungen, sondern auch in philosophischen Reflexionen wie bei Aristoteles und in der prophetischen Kritik in der Bibel an. Es kann als Konsens gelten, dass Prophetenworte nicht vor dem 8. Jahrhundert, also dem Beginn der sog. Achsenzeit, anzusetzen sind. Auch die Tora entsteht in der Zeit einer tiefen sozioökonomischen Krise im 8. Jahrhundert, die weltweit von China über Indien bis in die Welt des östlichen Mittelmeerraums aufgetreten ist.31 Worin besteht diese Krise? Aus einer immer wieder auftretenden zeitweiligen Verschuldung wird in der Zeit der aufkommenden Geld- und Privateigentumsordnung eine Überschuldung, bei der die Schuldner nicht mehr in der Lage sind, ihre Schulden jemals zurückzuzahlen. Die Propheten kritisierten die Konzentration von Häusern und Feldern in den Händen weniger (Jesaja 5,8; Micha 2,2). Ehedem freie Bauern geraten in Schuldsklaverei (Micha 2,9 f.). Die Propheten Israels warnten genauso vor Gier und der Akkumulation von Geld, Besitz und Boden wie die Weisen Griechenlands oder Buddha in Indien.

Im ganzen Mittelmeerraum traten ab der Mitte des 8. Jahrhunderts tiefgreifende ökonomische und soziale Änderungen ein: Die Gesellschaften spalteten sich in Arm und Reich; Überschuldung, Verarmung und Bereicherung nahmen zu, Bauern mussten ihre Felder verpfänden oder gerieten selber in Schuldknechtschaft.

Die folgende Übersicht zeigt voneinander unabhängige Regulierungen der gleichen sozialen Prozesse:32


Griechenland Israel
Gesetzesreformen Athen 621; 584/2 Bundesbuch 8. Jh. v. Chr. Deuteronomium 7. Jh. v. Chr. Heiligkeitsgesetz 5./6. Jh. v. Chr. Nehemia 5. Jh. v. Chr.
Zinsverbot Megara 570 – 560 Exodus 22,24 Deuteronomium 23,20 Levitikus 25,35 Nehemia 5,10
Schuldenerlass Athen 594/2 Deuteronomium 15,2 f. Nehemia 5,10
Sklavenbefreiung Athen 594/2 Exodus 21,2 f. Deuteronomium 15,12 f. Jeremia 34,8 ff. Levitikus 25,29 ff. Nehemia 5,8
Umverteilung von Land Athen ca. 538 Levitikus 25,13 ff., 23 ff. Nehemia 5,11

Abb. 1

Wie in Megara und in Athen unter Solon, so reagierte auch die Tora in ihren Gesetzesbüchern, dem Bundesbuch, dem Buch Deuteronomium und dem Heiligkeitsbuch, auf die Zunahme von Überschuldung, Schuldsklaverei und die Akkumulation von Grund und Boden. Auf die Dynamik der Verschuldung reagiert man mit einem Zinsverbot (Deuteronomium 23,20), auf die Überschuldung mit einem Schuldenerlass (Deuteronomium 15,2 ff.) und der zeitlichen Begrenzung von Schuldknechtschaft (Deuteronomium 15,12 f.). Es ist der Versuch, Verarmung strukturell durch eine Landreform zu korrigieren und Akkumulationsprozesse periodisch rückgängig zu machen. Man weitete die Solidarität, die bislang auf die Großfamilie bezogen war, auf alle Mitglieder der Gesellschaft aus. Die krisenhafte Entwicklung soll mit entsprechenden Sozial- und Wirtschaftsgesetzen entschärft oder zumindest sollen die Folgen für die Betroffenen abgemildert werden.

II. Umkehrung der Menschenrechte

Lange Zeit spielten die sozialen Menschenrechte nur eine marginale Rolle. Das Recht auf soziale Sicherheit in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte schien vergessen, und das Recht auf Arbeit in Artikel 23 desselben Dokuments wurde als unerfüllbar abgetan. Doch seitdem die krisenhaften Folgen der Globalisierung immer augenfälliger wurden, gibt es eine neue Aufmerksamkeit, ja eine Wiederentdeckung der sozialen Menschenrechte. Globalisierungskritische Gruppierungen oder kirchliche Initiativen beziehen sich dabei immer mehr auf die Menschenrechte. Doch es gibt auch eine gegenläufige Bewegung: Seit Mitte der Achtzigerjahre des vorigen Jahrhunderts zeichnet sich eine Rechtsentwicklung ab, in der sich transnationale Unternehmen auf ein globales Recht stützen können, das dabei ist, das Nachkriegsarrangement von Demokratie, Menschenrechten, Sozialstaatlichkeit und Kapitalismus aufzukündigen. Nach Jean Ziegler, dem früheren Sonderbotschafter der UNO für das Recht auf Nahrung, ist diese Entwicklung bereits so weit vorangeschritten, dass er von einer „Agonie des Rechts“33 spricht.

Druck auf soziale Menschenrechte und Sozialstandards

Eine Studie der Zürcher Technischen Hochschule aus dem Jahr 2011 hat erstmals gründlich die Vernetzung der Weltwirtschaft untersucht.34 Die Forscher wollten wissen, wie eng die transnationalen Konzerne miteinander verflochten sind. Die Studie kommt zu dem Ergebnis: Unter den 37 Millionen Unternehmen befinden sich nur rund 43.000 multinationale Konzerne, die durch gegenseitigen Aktienbesitz miteinander vernetzt sind. Von 43.000 Konzernen dominieren wenige, nämlich 1318 Firmen, wiederum vier Fünftel des Umsatzes der Weltwirtschaft. Innerhalb dieser 1318 Unternehmen machten die Forscher ein Netzwerk von einer kleinen Gruppe von lediglich 147 Konzernen aus, die direkt oder indirekt über rund vierzig Prozent der Weltwirtschaft herrschen. Von diesen 147 Konzernen sind wiederum etwa drei Viertel im Finanzsektor tätig.

Die Staaten verlieren angesichts dieser Machtzusammenballung jedoch keineswegs zur Gänze ihre Handlungsfähigkeit. Es ist vielmehr so, dass die Staaten eine höchst aktive Politik betreiben, indem sie ihre Beziehungen zu den Märkten in dem Sinne neu strukturieren, dass sie die Ansprüche der Konzerne in verbindliche globale Rechtsnormen übersetzen. Die allenthalben erhobene Forderung nach einem Primat der Politik sagt noch nichts über die Inhalte aus, die mit einem solchen Vorrang der Politik vor den Märkten durchgesetzt werden sollen. Wenn Staaten beispielsweise Investitionsschutzabkommen vereinbaren,35 dann verhalten sie sich sehr wohl höchst aktiv. Die Vereinbarungen stehen in Kritik, weil sie es erlauben, politische Regulierungen aushebeln zu können, die die Gewinne transnationaler Unternehmen und deren Anteilseigner oder die Renditen der Investoren schmälern könnten. Es ist demnach die Politik selber, die Regeln für den Wettbewerb transnationaler Konzerne schafft. Es gibt also sehr wohl einen Vorrang der Politik. Es ist ein Vorrang, mit dem die Staaten die Herrschaft der transnationalen Konzerne absichern und den Konzernen ein Recht in die Hand geben, mit dem diese die gesellschaftliche Entwicklung nach ihrem Interesse gestalten können. Die Politik passt sich den Anforderungen der Märkte, genauer: den Interessen der Investoren und Finanzakteure, an. Wenn der politische Handlungsspielraum zugunsten des Marktes eingeschränkt wird, dann nimmt sich die Politik für die Zukunft eben jene Mittel, die sie für eine demokratische Korrektur bräuchte. Die Folge ist eine Diskrepanz zwischen einem rechtlich abgesicherten umfassenden Schutz der transnationalen Konzerne, der Finanzmarktakteure oder der Investoren auf der einen Seite und einem nur lückenhaften Schutz von Rechten der Menschen auf der anderen Seite.

Von wirtschaftswissenschaftlicher Seite werden grundsätzliche Bedenken gegen das Bestreben der ILO vorgebracht, soziale Rechte überhaupt rechtlich abzusichern. Selbst Minimalstandards oder Mindestbedingungen für Löhne gelten als Markt- und als Wettbewerbsverzerrung. Die sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechte, wie sie in den ILO-Übereinkommen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Sozialpakt formuliert sind, gelten als eine Marktverzerrung oder ein Hemmnis für die ökonomische Entwicklung. Diese wirtschaftswissenschaftliche Doktrin konnte sich seit den 1980er-Jahren immer mehr durchsetzen und eine Rechtsentwicklung befördern, welche die Investoren- und Kapitalinteressen global absichert, nicht aber die Rechte der Menschen. Mit der Gründung der Welthandelsorganisation wurde 1995 ein rechtlicher Rahmen für die Liberalisierung des Weltmarktes geschaffen, der auf den Abbau von Zöllen und weiteren Erschwernissen internationaler Handelsbeziehungen zielt. Die Versuche der ILO, weltweit Mindestbedingungen für die Arbeitswelt durchzusetzen, wurden und werden immer wieder von globalen Institutionen wie der Weltbank, dem Internationalen Währungsfond oder der Welthandelsorganisation mit Forderungen nach Deregulierung, Absenkungen der Arbeitskosten oder Rücknahme sozialstaatlicher Errungenschaften konterkariert. Obwohl diese Institutionen selber über keinerlei Kompetenzen in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen verfügen, üben sie dennoch „Druck auf das Arbeitsrecht der jeweiligen Länder“36 aus.

Die Investoren haben es erreicht, sich mit einem globalen Recht gegen staatliche Maßnahmen oder Gesetze wehren zu können. Eine besondere Rolle spielen dabei die über 3000 internationalen Investitionsabkommen, mit denen Konzerne Klagerechte bei Risiken für ihre Investitionen in der Hand haben. Ursprünglich beabsichtigt als eine Handhabung gegen willkürliche Enteignungen, richten sich die Klagen immer mehr gegen demokratisch legitimiertes Regierungshandeln. Die Investitionsabkommen wirken wie Rechtsinstrumente, mit denen demokratisch zustande gekommene soziale Errungenschaften, Sozialstandards und soziale Menschenrechte abgewehrt werden können, wenn Gewinnerwartungen der Investoren geschmälert werden könnten. Kritiker befürchten, dass Arbeitnehmerrechte oder höhere Umwelt-, Gesundheits- und Sozialstandards als Wettbewerbshindernis juristisch bekämpft werden könnten. Es gibt Befürchtungen, dass sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Regelungen der deutschen Gesetzgebung künftig als investitionsschädigend betrachtet werden könnten. Mitbestimmungsrechte der Belegschaft oder die Einführung oder Anhebung gesetzlicher Mindestlöhne könnten dann als Beeinträchtigung und Verletzung der unternehmerischen Investitionsfreiheit gewertet werden. Solche Verfahren schränken staatliche Regulierungsmöglichkeiten ein. Zwar sollen Regeln im legitimen öffentlichen Interesse von einem solchen Verfahren ausgenommen sein, doch die Bestimmungen darüber, was ein „legitimes“ öffentliches Interesse darstellt oder was als „indirekte“ Enteignung angesehen werden kann, sind keineswegs präzise formuliert.37 Der Investorenschutz würde dann zu einer rechtlichen Handhabe, ganz legal Druck auf die demokratische Gestaltung, den Sozialstaat und soziale Menschenrechte ausüben zu können.

Insgesamt hat sich eine Herrschaftsform herausgebildet, die einseitig darauf ausgerichtet ist, die ökonomischen Zwänge der globalen Konkurrenz rechtlich umzusetzen. Politologen nennen dies einen „Marktkonstitutionalismus“. Er konnte die bislang geltenden gemeinsamen Grundlagen von Menschenrechten, Demokratie und Kapitalismus aufkündigen und hat eine neue, dritte politische Kraft als Souverän etabliert. Der britische Politologe Collin Crouch nennt die weltbeherrschenden Konzerne jene Kraft, ohne die „das befremdliche Überleben des Neoliberalismus“38 nicht zu erklären wäre. Die transnationalen Konzerne haben sich auf globaler Ebene längst einer Rechtsetzungs- und Rechtsanwendungsmaschinerie bemächtigen können, mit der sie ihre Interessen durchsetzen können. Für den Völkerrechtler Andreas Fischer-Lescano ist dies eine Lage, in der „sich die weltwirtschaftlichen Akteure mit neoliberal geprägten Rechtsnormen selbst versorgen“39. Ihnen steht ein globales Recht für ihre Interessenwahrnehmung zur Verfügung, während es gleichzeitig um die sozialen Rechte der Menschen auf globaler Ebene nicht gut bestellt ist.

Umkehrung der Menschenrechte: Vom Recht der Menschen zur Politik im Interesse der Konzerne

Der Staat hat zwar in der Großen Krise seit 2008 sein grandioses Comeback am Sterbebett des finanzmarktgetriebenen Kapitalismus bekommen, doch er kehrte nicht zur demokratischen Nachkriegsordnung mit Sozialstaat und Menschenrechten zurück, sondern verschärfte eine Politik, die sich den Interessen der Konzerne und Banken ausliefert. Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank, kündigte in einem Interview im Wallstreet Journal vom 22. Februar 2012 an, dass das europäische Sozialstaatsmodell ausgedient habe und nun die Wiederherstellung des Vertrauens der Finanzmärkte das oberste Ziel sein müsse. Demokratische Staaten sollen also vorrangig die Kreditforderungen der Investoren bedienen, und dafür soll die Sozialstaatlichkeit zur Disposition gestellt werden. Offen wird hier die Absicht formuliert, die Finanzinvestitionen vor den sozialen Rechten abzusichern.

Das Doppelprojekt „Mehr Markt und weniger Staat“ ist ein Projekt, das systematisch Druck auf die Menschenrechte ausübt.40 Die Menschenrechte bildeten nach 1945 die Basis für den Aufbau des Sozialstaats in Europa und für die Entwicklung in den Ländern des globalen Südens. Doch der neoliberale Kapitalismus schaltete zurück auf „selbstregulierte Märkte“ und betrieb eine Politik der Deregulierung, Privatisierung und Flexibilisierung. Für die Wohlfahrts- und Sozialstaaten der Industrieländer wie für die Entwicklungsstaaten setzte ein Umbau ein. Nicht mehr soziale Sicherheit und soziale Rechte galten als oberstes Politikziel. Diese wurden vielmehr als Blockade für mögliches Wachstum verstanden. Seiher gilt nun: Steuersenkungen für Unternehmen und ein „Ende des Sozialstaates, wie wir ihn kannten“ (Bill Clinton). Auch die Entwicklungsländer wurden umgebaut: Erwartet wird, die „Schuldendienstfähigkeit“ sicherzustellen. Während im globalen Norden der Sozialstaat als Ausdruck sozialer Menschenrechte wie des Rechts auf soziale Sicherheit Stück um Stück zurückgebaut wird, wird in den Ländern des globalen Südens der Entwicklungsstaat zurückgenommen. Die Schuldendienstfähigkeit rangiert nun vor dem Bedarf der Menschen an sozialer Sicherheit, Nahrung, Wohnung, Arbeit und den Menschenrechten. Das eben wollen jene Hedgefonds durchsetzen, die laut „New York Times“ vom 19. Januar 2012 gegen einen Schuldenerlass für Griechenland beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg eine Klage mit der Begründung eingereicht haben, dass ein Schuldenerlass die Menschenrechte der Anteilseigner verletzen würde. Die Sicherstellung des Schuldendienstes und der Schuldentilgung gerät somit in den Rang eines Menschenrechts.

Jean Ziegler, ehemals Sonderbotschafter der UNO für das Recht auf Nahrung, bringt diese Entwicklung zugespitzt auf den Punkt, wenn er sagt: „Die transnationalen kapitalistischen Privatgesellschaften üben eine planetarische Macht aus. Diese neuen Feudalherren nenne ich Kosmokraten. Sie sind die Herrscher des Imperiums der Schande.“41 Eine Schande nennt Ziegler eine Wirtschaftsordnung, die zwar genug Nahrung für alle zu produzieren in der Lage ist, aber das Recht auf angemessene Nahrung nicht einlöst.

Im Jahr 2008 konnte ich die seit Jahren streikenden Arbeiter bei Nestlé in Cavite in der Nähe von Manila auf den Philippinen besuchen. Sie kämpften gegen Einschnitte ihrer Renten- und Sozialversicherung und berichteten mir, dass auf dem Fabrikgelände Hunderte Soldaten stationiert wären, um die Beschäftigten niederzuhalten. Die frühere Präsidentin der Philippinen, Gloria Macapagal-Arroyo, kündigte im Jahr 2008 eine eigene militärische Investitionsschutzmacht für Unternehmen an. Sie erklärte: „Ich habe die Armee angewiesen, eine Investment Defense Force zu bilden. Die Aufgabe der Investment Defense Force besteht darin, einen Schutzschild für Vermögenswerte, Infrastruktur und Entwicklungsprojekte im Bergbau zu schaffen.“ (Zambo Times, 12. Februar 2008) Das Militär ist angehalten, für die Sicherheit der globalen Investitionen zu sorgen. Die militärische Verteidigung von Investitionen illustriert diese Umkehrung der Menschenrechte in besonders drastischer Weise. Der neoliberale Staat hat sich von einem Entwicklungsstaat in einen Sicherheitsstaat verwandelt, der die Investitionen nötigenfalls auch militärisch sichert.

Wenn es einen Vorrang der ökonomischen Investitionen vor den Menschenrechten gibt, dann ist der Kampf um mehr soziale Menschenrechte ein Hindernis für die Durchsetzung ökonomischer Interessen. Um den Vorrang ökonomischer Interessen abzusichern, bleibt die Verletzung der Menschenrechte straffrei. Straffreiheit ist deshalb keinesfalls nur eine sträfliche Unterlassung des Staates bei der Strafverfolgung, sondern setzt umgekehrt das oberste Ziel durch: die Absicherung der Kapitalinteressen. Wer dagegen soziale Rechte verteidigt, der behindert die wirtschaftliche Entwicklung und macht sich „schuldig“. Wer die sozialen Menschenrechte verletzt, der geht straffrei aus.

In den Menschenrechtsdokumenten wird die Verpflichtung des Staates gegenüber den Menschenrechten regelmäßig dreifach bestimmt: als Verpflichtungen zur Achtung, zum Schutz und zur Erfüllung der Menschenrechte.42 Der Staat achtet die Menschenrechte, wenn er niemanden direkt oder indirekt an der Ausübung seiner Menschenrechte hindert. Der Staat schützt sie, indem er den Einzelnen gegen tatsächliche oder drohende Eingriffe in seine Rechtsposition durch Dritte schützt. Verletzungen können sich auch durch staatliches Unterlassen ergeben. Art und Umfang der Schutzpflichten werden in den jeweiligen Abkommen konkretisiert. Bei den staatlichen Schutzpflichten handelt es sich nicht um staatliche Handlungsverbote, sondern um staatliche Handlungsgebote und somit um Leistungsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der Staat erfüllt seine Pflichten, indem er selbst Maßnahmen ergreift, die Menschenrechte ganz zu realisieren. Alle Menschenrechte weisen diese Trias von Abwehr-, Schutz- und Leistungsrechten auf. Art. 2 des Sozialpaktes verpflichtet die Vertragsstaaten, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um die Rechte „nach und nach“ zu verwirklichen. Gemeint ist damit nicht, sie nur teilweise umzusetzen. Menschenrechte sind immer sofort umzusetzen. Diese Trias ist bedeutsam für ein angemessenes Verständnis der Menschenrechte, aber auch der sich daraus ergebenden Staatenpflichten.

Umkehrung der Menschenrechte heißt: Die Aufgabe, die Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und zu erfüllen, wird in eine Verpflichtung des Staates verwandelt, die Interessen des Kapitals oder die ausländischen Investitionen zu respektieren, zu schützen und zu erfüllen. Aus dem Staat ist ein Sicherheitsstaat geworden – ein Staat, der nicht die globalen Menschenrechte sichert, sondern die Rechte der ökonomischen Akteure. Die sozialen Verwerfungen der wirtschaftlichen Globalisierung werden zusehends kritisch betrachtet. Doch die Frage ist, ob die politischen Entscheidungsträger auf nationaler und internationaler Ebene fähig oder auch nur willens sind, regulierend und steuernd einzugreifen und die ökonomische Globalisierung menschenrechtlich einzuhegen und zu gestalten.

Rückkehr der Marktgläubigkeit

„Raubt es Ihnen nicht den Schlaf, wenn Sie daran denken, was Sie angerichtet haben?“ so fragte der Chefermittler im US-amerikanischen Untersuchungsausschuss zur Bankenkrise einen ehemaligen Banker. Dieser antwortete: „Wir sind nicht verantwortlich. Wirklich nicht. Sorry for that.“ Ein anderer Bankerkollege versuchte, die Finanzkrise mit dem Hinweis auf solche Naturereignisse wie einen Hurrikan oder Tsunami zu erläutern. Alan Greenspan, der die amerikanische Geldpolitik von 1987 bis 2006 maßgeblich bestimmt hat, bekannte zerknirscht 2008 vor dem Ausschuss zur Aufklärung der Finanzkrise im US-Kongress, dass er sich geirrt habe; er hätte die Selbstheilungskräfte des Marktes zu hoch eingeschätzt und eine strengere Regulierung nicht für notwendig gehalten. Zu offenkundig war das Scheitern der Dogmen und Grundüberzeugungen gewesen, die den deregulierten Finanzkapitalismus theoretisch und praktisch begründet hatten. Woher kommt dieser Glaube an den Markt und seine Selbstregulierungskräfte?

Unberührt von jeglicher Kritik an den Banken für deren Verschulden der Finanzkrise bekannte sogar noch nach der schweren Krise 2009 Lloyd Blankfein, Vorstandsvorsitzender der Goldman Sachs Bank: „Banken verfolgen einen sozialen Zweck und verrichten Gottes Werk.“43 Wie kann Blankfein davon sprechen, dass die Banken Gottes Werk tun? Blankfein gehört zu Ökonomen wie Milton Friedman, George Stigler oder Friedrich A. Hayek, die einer neoliberalen Wirtschaftsdoktrin folgen, die davon überzeugt ist, dass der Markt seine wohlstandsfördernde Wirkung am besten dann entfalten könnte, wenn die Politik sich heraushalte und die Märkte sich selber regelten. Diese Überzeugung wird mit dem Wirken einer „unsichtbaren Hand“ begründet. Sie macht das eigentliche ideologische Zentrum jener Grundüberzeugung aus, die sich nach dem Ende des „eingebetteten Kapitalismus“ ab Anfang der 80er-Jahre etablieren konnte und auch den Hintergrund einer Umkehrung der Menschenrechte bildete.

Die unsichtbare Hand

Bereits am Vorabend der Großen Weltwirtschaftskrise hatte John M. Keynes 1926 das Dogma einer „unsichtbaren Hand“ für die Krisenhaftigkeit der Marktwirtschaft verantwortlich gemacht. Er sprach von einer „Religion der Ökonomen“44, die nur das „private Geldverdienen“ (35) im Sinn habe. Auch Alexander von Rüstow, ein bekannter Ökonom, der später einer der Mitbegründer der Sozialen Marktwirtschaft werden sollte, führte die Wirtschaftskrise auf eine Art von Gläubigkeit zurück. In der Analyse der Ursachen, die zur Großen Weltwirtschaftskrise geführt hätten, kommt er in seiner 1945 erschienenen Schrift unter dem Titel Das Versagen des Wirtschaftsliberalismus als religionsgeschichtliches Problem45 zu der Einsicht, dass die Große Weltwirtschaftskrise durch eine „verkappte Religion“46 ausgelöst worden sei. Wie auch Keynes analysiert er die Wirtschaftskrise als ein „religionsgeschichtliches Problem“. Er verweist dabei auf Adam Smith, den Begründer der modernen Wirtschaftswissenschaften. Er hatte den Marktmechanismus mit dem Wirken einer „unsichtbaren Hand“ begründet. Wie der Schöpfergott in seiner Güte die Welt erhalte, so lenke er auch die Welt mit „unsichtbarer Hand“ zum Guten. Smith hatte sich auf die antike Philosophie der Stoa bezogen, die in der Zeit des Frühkapitalismus eine Renaissance erlebt hatte und die deistische Vorstellung begründete, dass Gott die Welt wie ein Uhrwerk geschaffen habe, das selbsttätig funktioniere.

Auch wenn Adam Smith selber lediglich an zwei Stellen die für das ökonomische Denken so bedeutungsvolle Metapher der „unsichtbaren Hand“ verwendet, ist der Überzeugungsstandpunkt doch bei seinen Epigonen häufig anzutreffen. Smith spricht in seinem Hauptwerk Der Wohlstand der Nationen diese „unsichtbare Hand“ an: Wer seinen eigenen Gewinn vergrößern wolle, werde „von einer unsichtbaren Hand geleitet, um einen Zweck zu fördern, den zu erfüllen er in keiner Weise beabsichtigt hat. […] Ja, gerade dadurch, dass er das eigene Interesse verfolgt, fördert er häufig das der Gesellschaft nachhaltiger, als wenn er wirklich beabsichtigt, es zu tun.“47 So kann Smith dann sagen: „Nicht vom Wohlwollen des Metzgers, Brauers und Bäckers erwarten wir das, was wir zum Essen brauchen, sondern davon, dass sie ihre eigenen Interessen wahrnehmen.“ (17) Er kann so sprechen, weil er davon überzeugt ist, dass eine Vorsehung den Eigennutz in Gemeinwohl verwandelt, denn die Reichen

„… werden von einer unsichtbaren Hand dazu geführt, nahezu die gleiche Verteilung lebensnotwendiger Güter vorzunehmen, die gemacht worden wäre, wenn die Erde zu gleichen Teilen unter all ihre Bewohnern aufgeteilt worden wäre, und so fördern sie, ohne es zu beabsichtigen, ohne es zu wissen, das Interesse der Gesellschaft.“48

In der neoliberalen Doktrin begegnet man im Argument der „unsichtbaren Hand“ immer wieder diesem theologischen Argument. So kann Stefan Baron, Herausgeber der Zeitschrift Wirtschaftswoche, in offensichtlicher argumentativer Nähe zu Adam Smith sagen:

„So bewirkt die unsichtbare Hand des Marktes, dass Topmanager, die scheinbar unsozial und egoistisch die Maximierung des Gewinns und damit ihrer Bezüge verfolgen, gleichzeitig auch das Gemeinwohl mehren.“49

Individuelle Bereicherung und Gewinnmaximierung werden als Wohltat fürs Gemeinwohl umgedeutet. Diese Darlegung von Baron illustriert anschaulich, wie das religiös fundierte Weltbild des Adam Smith auch in säkularer Gestalt weiterlebt und eine neoliberale Wirtschaftspolitik legitimiert, die Gewinnmaximierung zum obersten Ziel des Wirtschaftens erhebt.

Einer der Zeitgenossen von Smith war Johann Wolfgang von Goethe. Er wusste genau um die Ungeheuerlichkeit dieser Denkweise, welche die ethische Orientierung nicht nur neutralisiert, sondern geradezu ins Gegenteil verkehrt. So lässt er in seinem Faust den Mephisto sagen, er sei

„Ein Teil von jener Kraft,

Die stets das Böse will und stets das Gute schafft.“

Damit präsentiert sich der Teufel als ein Gläubiger nach Art des Adam Smith. Ungehindertes Streben nach privatem Gewinn und Nutzen summieren sich nach dieser Glaubensüberzeugung durch die „unsichtbare Hand“ einer göttlichen Vorsehung zu einem Gemeinwohl. Eigennutz zu verfolgen ist nicht nur moralisch gut, sondern darüber hinaus auch ein Beitrag zum gesellschaftlichen Wohl. Eine Praxis aber, die sich an ethischen Prinzipien orientiert, ist im Umkehrschluss nicht nur überflüssig, sondern sogar schädlich, denn der gute Eigenlauf der Dinge, für den die Vorsehung sorgt, werde dadurch nur gestört.

Seit dem Aufkommen der Geldwirtschaft in der Antike haben die Religionen und Philosophien die Geldgier als eine Sünde, eine Untugend oder ein Laster bekämpft. Nun aber wird aus der Habgier eine höchst profitable und moralisch unschuldige Angelegenheit. Während die Religionen und Philosophien seit der Antike das Gewinnstreben moralisch und ethisch einhegten und zähmten, wurde es spätestens mit der industriellen Revolution im 18./19. Jahrhundert von allen moralischen Schranken befreit.

Friedrich August Hayek, einer der Wortführer und intellektuellen Protagonisten der neoliberalen Wirtschaftsdoktrin, lehnt explizit jegliche Orientierung an moralischen Forderungen ab, da die Marktwirtschaft ein autonomes, sich selbst steuerndes System darstelle. Markt und Wettbewerb dienen dabei ausschließlich der wirtschaftlichen Entwicklung, nicht aber der Erfüllung von Gerechtigkeitsnormen. Deshalb kann Hayek lapidar sagen:

„Der Ausdruck ,soziale Gerechtigkeit‘ gehört nicht in die Kategorie des Irrtums, sondern in die des Unsinns wie der Ausdruck ,ein moralischer Stein‘.“50

Da wirtschaftliche Prozesse nicht gestaltet werden können, ist auch eine ethische Menschenrechtsorientierung vom Ansatz her ein Irrtum, ja sogar schädlich. So warnt Hayek auch vor den „zerstörerischen Folgen, die die Propagierung der sogenannten sozialen Gerechtigkeit für unser Moralgefühl mit sich gebracht hat“51. Stattdessen gilt eine andere ethische Perspektive: „Ungleichheit ist nicht bedauerlich, sondern höchst erfreulich. Sie ist einfach nötig.“ Wirtschaftliches Handeln wird hier nicht einfach nur ethisch „entsorgt“ und als Sachzwang gedeutet. Vielmehr besteht eine andere normative Orientierung. Sie ist nicht mehr auf die Menschenrechte bezogen, sondern einzig und allein auf das Funktionieren eines Systems. So kann Hayek den sich selbst regulierenden Markt als ein „Wunder“ bestaunen:

„Ich habe absichtlich das Wort ,Wunder‘ gebraucht, um den Leser aus der Gleichgültigkeit herauszureißen, mit der wir oft das Wirken dieses Mechanismus als etwas Selbstverständliches hinnehmen.“52

Hayek fordert eine geradezu religiös anmutende Haltung der „Demut“ gegenüber den Marktprozessen. „Demut“ ist ein Wort, das eine tiefe Ergebenheit und die Bereitschaft, sich zu unterwerfen, meint.

Milton Friedman, einer der einflussreichsten Schüler Hayeks, bringt diese demütige Haltung gegenüber Sachzwängen auf den Punkt, wenn er sagt: „Die wirtschaftenden Personen sind letztlich nichts anderes als Marionetten der Gesetze des Marktes.“53 Marionetten handeln nicht; sie führen nur aus. Sie hängen an einer Strippe. Die handelnden Personen werden zu bloß ausführenden Organen, die ethisch entlastet sind, denn sie sind ja nur „Marionetten der Gesetze des Marktes“. Niemand handelt, alle vollziehen nur die Gesetze des Marktes. Es gibt keine Verantwortung mehr, denn ein Sachzwang herrscht. Sollte es aber zur Verwerfung oder gar zu Menschenrechtsverletzungen kommen, dann gibt es keinen Verursacher, denn alles, was geschieht, ist Folge von Sachzwängen und bedarf keiner weiteren ethischen oder politischen Legitimation mehr. Verantwortungslosigkeit ist zum System geworden. Doch tatsächlich geht es so verantwortungslos keineswegs zu. Vielmehr vollzieht sich eine höchst wirksame Verantwortung. Sie sorgt sehr dafür, dass sich die Kapitalverwertungsinteressen, nicht aber die Rechte der Menschen durchsetzen können.

Für Rüstow ist Smiths Rede vom „Vertrauen auf die unsichtbare Hand“ keineswegs metaphorisch oder bildlich gemeint, sondern im strikten Sinne eine „Wirtschaftstheologie“54. Rüstow nennt Smith einen „Gläubigen einer falschen deistischen Theologie“55, der an die Wirksamkeit einer „unsichtbaren Hand“ glaubt. Dieser Glaube hat in der Wirtschaftskrise zu fatalen Folgen geführt. Denn es gibt keine „unsichtbare Hand“, die den Markt reguliert. Die auffällige Verwendung religiöser Begriffe bestätigt Rüstows religionsgeschichtliche Analyse. Nach Hayek reguliert der Markt sich auf wundersame Weise selber und sorgt von sich aus für das Wohl aller. Was der Markt hervorbringt, ist gerecht.

Die bis in die Antike zurückgehende Kritik an der ungehinderten Geldvermehrung und die biblische Rede vom Mammon belegen, dass die ungehinderte Geldvermehrung keineswegs ein typisches Phänomen der Moderne genannt werden kann; typisch für die Moderne aber ist, dass Geldgier und Mammon zugelassen und ethisch neutralisiert werden.

Theologische Kritik der „unsichtbaren Hand“

Die mythenkritische Aufklärung über die „unsichtbare Hand“, wie sie Keynes und Rüstow betrieben haben, entzieht dem vermeintlichen Sachzwang den Schleier und legt die religiös verbrämte, aber wahre Tiefenstruktur frei: die ungehinderte Kapitalvermehrung. Was mit der Rede von der „unsichtbaren Hand“ vom Podest der Wissenschaftlichkeit verkündet wird, ist keine Wissenschaft, sondern eine Religion, die sich gegen alle empirische Kritik immun macht. Sie ist im Kleid der alternativlosen Sachzwänge Ausdruck einer Ethik, die den Märkten Vorrang vor dem Menschen einräumt und den Menschen dem Markt unterordnet. Bereits Rüstow hat – wie dargelegt – darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei einem ökonomischen Denken, das sich der „unsichtbaren Hand“ des Marktes anvertraut, um eine „Wirtschaftstheologie“ handelt. Gott die Ehre zu geben und auf seine „unsichtbare Hand“ zu vertrauen hieß für Adam Smith, nicht in die Geschehnisse des Marktes einzugreifen, da dort Gottes Vorsehung ordnend waltet. Eingriffe in das Marktgeschehen galten ihm als gotteslästerlich. Dieser religiös-weltanschauliche Hintergrund für das Vertrauen auf eine segensreiche „unsichtbare Hand“ ist der heutigen Ökonomie nicht mehr bekannt; an die „unsichtbare Hand“ wird aber dennoch weiterhin unverdrossen geglaubt. So verkehrt sich der Grund des Glaubens: Aus dem theologisch begründeten Vertrauen auf das Wirken der unsichtbaren Hand des (deistischen) Gottes bei Adam Smith wird ein Vertrauen auf den Markt. Der Markt nimmt die Stelle ein, die zuvor der (deistische) Gott eingenommen hat.56

Auf diesen Platzwechsel weist Papst Franziskus in Anlehnung an biblische Traditionen mit der Anbetung des Goldenen Kalbes hin:

„Die Anbetung des antiken goldenen Kalbs (vgl. Exodus 32,1–35) hat eine neue und erbarmungslose Form gefunden im Fetischismus des Geldes und in der Diktatur einer Wirtschaft ohne Gesicht und ohne ein wirklich menschliches Ziel.“ (EG 55)

Papst Franziskus bezeichnet die Anbetung des Goldenen Kalbes als Fetischismus und greift dabei auf eine zentrale Kategorie der Kapitalismuskritik bei Karl Marx zurück. Der zentrale Begriff der Marx’schen Kapitalismuskritik ist eine theologische Metapher: Fetischismus. Als Fetisch bezeichneten die frühen portugiesischen Missionare mit dem portugiesischen Wort feitiço (port. Zauber) die Verehrung von Kultgegenständen in afrikanischen Religionen. Die Objekte der Anbetung können Tiere oder Bäume sein. Dieses Verständnis hat Marx aufgenommen und auf die Verehrung des Geldes im Kapitalismus übertragen. In ungewöhnlich scharfen wie klaren Worten brandmarkt Franziskus eine erneuerte „Anbetung des antiken goldenen Kalbs“, bei dem eine Unterwerfung der Menschen unter den Markt gefordert werde. Diese Unterwerfung des Menschen zeige sich, wenn im „Interesse des vergöttlichten Marktes“ (EG 56) und der „sakralisierten Mechanismen“ (EG 54) Korrekturen des Marktes abgelehnt werden. Diese Unterwerfung ist nicht nur religionsphänomenologisch zu verstehen, sondern in strengem Sinne theologisch. Das Vertrauen auf das Geld und den Markt ist genauso grundlegend wie das Gottvertrauen. Der Kapitalismus ist Religion, nicht lediglich religionsähnlich. Sein Kult ist die Kapitalvermehrung.

Papst Franziskus wendet sich gegen eine Anschauung, die eine gute und gerechte gesellschaftliche Entwicklung von einem funktionierenden Markt erwartet. Gesichtspunkte der Menschenrechte, der Gerechtigkeit und der Solidarität der Starken mit den Schwächeren oder der Gewinner mit den Verlierern spielen keine Rolle, denn die Gesellschaft funktioniert als Ergebnis wirtschaftlicher Prozesse, die „ohne ein wirklich menschliches Ziel“ (EG 55) ablaufen. Das nennt Papst Franziskus die „Diktatur einer Wirtschaft“ (EG 55). Deshalb warnt er:

„Wir dürfen nicht mehr auf die blinden Kräfte und die unsichtbare Hand des Marktes vertrauen. Das Wachstum in Gerechtigkeit erfordert etwas, das mehr ist als Wirtschaftswachstum, auch wenn es dieses voraussetzt; es verlangt Entscheidungen, Programme, Mechanismen und Prozesse, die ganz spezifisch ausgerichtet sind auf eine bessere Verteilung der Einkünfte, auf die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten und auf eine ganzheitliche Förderung der Armen, die mehr ist als das bloße Sozialhilfesystem.“ (EG 204)

Nicht aus einem Vertrauen „auf die blinden Kräfte und die unsichtbare Hand des Marktes“ (EG 204), nicht aus einem „vergöttlichten Markt“ (EG 56) oder „sakralisierten Mechanismen“ (EG 54) entsteht Gerechtigkeit, sondern aus der Achtung der Menschenrechte und wenn man sich für Gerechtigkeit und Solidarität einsetzt.

Angesichts der Führungsrolle, die der geldgesteuerten Wirtschaft insgesamt für die Wirtschaft zugebilligt wird, greifen die vom Geld regulierten ökonomischen Verwertungsprozesse auf nichtökonomische Bereiche wie Politik, Religion, Kirche, Kultur oder Bildung mit der Folge über, dass das Geld – wie Gott in den Religionen – zu einer alles bestimmenden Wirklichkeit mutiert. Geld ist omnipotent, omnipräsent und universal, besitzt also Attribute, die in der Religion Gott zugeschrieben werden. Papst Franziskus spricht von „den Interessen des vergöttlichten Marktes, die zur absoluten Regel werden“ (EG 56). Diese Kritik hat der Papst in seiner Rede vor Vertretern und Vertreterinnen des Welttreffens der sozialen Bewegungen im Oktober 2014 konkretisiert. Er kritisiert ein Wirtschaftssystem, „das den Profit über den Menschen stellt, und wenn es um wirtschaftlichen Profit geht, sogar über die Menschheit …“57 Der Papst fährt fort:

„So etwas geschieht, wenn das Geld wie ein Gott im Zentrum eines Wirtschaftssystems steht, und nicht der Mensch, die menschliche Person. Ja, im Zentrum jedes gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Systems muss der Mensch stehen, Gottes Ebenbild, dazu geschaffen, dem Universum einen Namen zu geben. Wenn der Mensch an die Seite gerückt und die Gottheit Geld an seine Stelle gesetzt wird, geschieht diese Umwertung aller Werte.“

Die Leugnung des Primats des Menschen zieht die Schaffung neuer Idole, biblisch: Götzen, nach sich. Markt und Geld werden dann zu einer Verkörperung eines erbarmungslosen Fetischismus, der über den Menschen herrscht. Dem gegenüber reklamiert der Papst den Vorrang des Menschen und die Verteidigung des Menschen vor falschen destruktiven Göttern. Das ist ein völlig neuer Ton und auch eine neue Sprache gegenüber der bisher bekannten katholischen Soziallehre.

Dass ethische Ermahnungen allein nicht ausreichen und angesichts der Dominanz einer geldgesteuerten Ökonomie geradezu harmlos und hilflos sind, spricht die jesuanische Alternative „Gott oder Mammon“ (Matthäus 6,24/Lukas 16,13) an, indem sie auf eine Wahlverwandtschaft von Religion und Geld hinweist: Die jesuanische Alternative stellt aber auch die Entscheidungsfrage nach der Geltung Gottes oder des Mammon-Götzen und argumentiert angesichts dieser Strukturaffinität von Gott und Geld im strengen Sinn theologisch und gerade nicht ethisch.

Martin Luthers bekannte Auslegung des ersten Gebotes in seinem Großen Katechismus (1529) macht die Ökonomie zum Gegenstand der Rede von Gott.

„Woran du nun (sage ich) dein Herz hängst und dich darauf verlässt, das ist eigentlich dein Gott. (…) Siehe: Dieser hat auch einen Gott, der heißt Mammon, das ist Geld und Gut, darauf er all sein Herz setzt, was auch der allergewöhnlichste Abgott auf Erden ist.“58

Im Vertrauen auf Geld zeigt sich, was das Leben der Menschen bestimmt. Wenn Martin Luther so spricht, dann beschreibt er allerdings keineswegs eine zeitunabhängige Befindlichkeit des Menschen, sondern vielmehr die Grundsituation des Menschen in einer Zeit, die Luther selber erlebt und theologisch analysiert hat. Es war die Zeit des beginnenden Frühkapitalismus, die vom geraubten Gold der Indios überschwemmt wurde. Luther führt zur Analyse seiner Zeit „Mammon“ als einen Systembegriff ein: Geld als die alles bestimmende Kraft. So kann Luther sagen: Wer von Gott reden will, der muss über Geld sprechen. Er sieht, dass Mammon und Gott in einem Akt des Vertrauens austauschbar sind. Menschen glauben und sie vollziehen ihren Glauben als einen Glauben an Gott oder an das Geld. Beide werden als Gegenstand des Glaubens austauschbar. Doch dies ist nur möglich, wenn Mammon sich eine Funktion aneignet und der Mensch auf diesen Mammon sein Vertrauen in eben einer Weise setzt, die der „rechte Glaube“ Gott allein vorbehält und eben nicht dem Mammon zukommen lässt.

Im Gegensatz zur biblischen Tradition und der Rede Luthers gibt es eine auffällige Scheu in Theologie und Wirtschaftsethik, Geld überhaupt zum Thema der ethischen Reflexion zu machen. Entgegen dieser Zurückhaltung muss es ein Lackmustest für eine theologische Wirtschaftsethik sein, ob Geld zu einem Thema von theologischer Relevanz wird. Wer, wenn nicht eine theologische Ethik, könnte diese theologische Dimension der Geldverhältnisse zur Sprache bringen?

Die biblische Mammonskritik sagt mehr aus als die seit antiker Zeit umlaufende Redewendung, dass Geld die Welt regiere. Mit der Rede von Gott oder Mammon wird gefragt, inwiefern die Ökonomie dem Menschen dient und für den Menschen nützlich und gut ist. Eine Wirtschaft, die dem Mammon (das Herz an Geld und Gut hängen) dient, ist ein Abgott, eine Abkehr vom Leben, sie ist zerstörerisch. „Diese Wirtschaft tötet“ – lautet das Diktum von Papst Franziskus. Das Geldsystem des Mammons herrscht dann, wenn die permanente Geldvermehrung als oberstes Ziel der Ökonomie akzeptiert und entsprechend gehandelt wird. Die Kritik des Mammon erreicht zweierlei: Sie identifiziert den Gott, der zu Unrecht als eine alles bestimmende Wirklichkeit fungiert, und inspiriert zu einem Widerstand gegen diese Geldmacht namens Mammon.

Im neoliberalen Diskurs wird nun aber eine Unterwerfung der Politik unter den Finanzmarkt gefordert. Einzige Kontrollinstanz des globalen Wettbewerbs sei das Finanzkapital, das die Märkte diszipliniere. Der Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer, nannte die Finanzmärkte eine „fünfte Gewalt“ in der Demokratie, insofern die millionenfachen täglichen Entscheidungen der Anleger den nationalen Regierungen bessere Signale hinsichtlich dessen vermitteln können, was vernünftige Politik sei, als die nur vierjährigen Parlamentswahlen.59 Die Staaten seien dann in der Lage, das knappe, aber mobile Kapital ins Land zu holen, wenn sie die Gewerkschaften in Schach hielten, die Löhne, Steuern und Abgaben möglichst niedrig hielten und wenig Umverteilung organisierten. Die Finanzmärkte hätten eine „Wächterrolle“ für gute Politik übernommen. Deshalb sei die Politik gut beraten, den Wünschen der Anleger zu folgen.

Die unsichtbare Hand am Börsenplatz schafft die sichtbare Hand der Politik ab und reduziert Politik darauf, günstige Kapitalverwertungsbedingungen zu schaffen. Dann wird der Kapitalmarkt zu einer Instanz, welche das Wohl der Gesellschaft garantieren kann. Im Geldsystem findet also so etwas wie eine moralische Selbstorganisation der Gesellschaft statt. In dieser Hinsicht setzt Globalisierung einen Vorrang der Logik des Geldes vor der demokratischen Selbstbestimmung und den Menschenrechten durch.

Der Immunisierung eines „vergöttlichten Marktes“ (EG 56) mit „sakralisierten Mechanismen“ (EG 54) setzt Franziskus eine Wiedergewinnung ethischen Denkens entgegen. Er sagt:

„Die Ethik wird gewöhnlich mit einer gewissen spöttischen Verachtung betrachtet. Sie wird als kontraproduktiv und zu menschlich angesehen, weil sie das Geld und die Macht relativiert. Man empfindet sie als eine Bedrohung, denn sie verurteilt die Manipulierung und die Degradierung der Person. Schließlich verweist die Ethik auf einen Gott, der eine verbindliche Antwort erwartet, die außerhalb der Kategorien des Marktes steht. Für diese, wenn sie absolut gesetzt werden, ist Gott unkontrollierbar, nicht manipulierbar und sogar gefährlich, da er den Menschen zu seiner vollen Verwirklichung ruft und zur Unabhängigkeit von jeder Art von Unterjochung.“ (57 EG)

Darmowy fragment się skończył.

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250 str. 1 ilustracja
ISBN:
9783766642806
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Bookwire
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