Czytaj książkę: «Der Dom zu Speyer»

Czcionka:

Historisches Deutschland

Herausgeber

Erik Schreiber

Dom zu Speyer

1. Band

Saphir im Stahl

e-book 099

Dom zu Speyer 1. Band

Erscheinungstermin: 01.08.2021

© Saphir im Stahl

Verlag Erik Schreiber

An der Laut 14

64404 Bickenbach

www.saphir-im-stahl.de

Titelbild: Simon Faulhaber

Lektorat: Saphir im Stahl

Vertrieb: neobooks

Vorwort

Mit der Reihe „historisches Deutschland“ möchte der Verlag den interessierten Lesern einen Einblick in die Geschichte einer Stadt, eines Ortes oder einer Landschaft bieten. Es sind Texte aus vergangener Zeit, teilweise buchstabengetreu aus der Frakturschrift übertragen.

Während der arbeit an dem Buch über den Dom zu Speyer fanden sich mehr Texte, als ich in einem Buch unterbringen kann, ohne dass sich der Preis ins Astronomische erhöht.

Daher werden zwei Bücher zum Dom zu Speyer erscheinen. Gleichzeitig sind auch zwei Bücher zum Dom von Worms und dem Dom zu Aachen, auch Pfalzkirche genannt, in Arbeit.

Die Geschichte des Domes ist sehr interessant und gleichzeitig hilft es, die Geschichte besser zu verstehen.

Bickenbach, 01.07.2021

Erik Schreiber

Inhaltsverzeichnis

Wahrhafte und umständliche Geschichts-Erzehlung

aus dem Jahr 1709

Der Kaiserdom und seine Gemälde, ein Führer für die Besucher des Domes

aus dem Jahr 1854

Wahrhafte und umständliche

Geschichts-Erzehlung/

Welchergestalt

Des Heiligen Reichs Freye

Stadt Speyer/

Nach

Des Königs in Frankreich

Vorgenommenen Bruch der am 5. / 15. Augustmondes 1684 zu Regenspurg geschlossenen zwanzig-jährigen Stillstandes / von desselben Kriegs-Völkern überfallen und besetzet worden

So dann /

Das von Ankunfft der Franzosen / bis auff die Zeit

der Stadt durch Mords-Brand und andere Grausamkeiten

vollbrachten jähmerlichen Verheer- und Verwüstung

einschlie゚lich / daselbsten Denckwürdiges vor-

gelossen seye.

Möniglichen / wie zu Nachricht / also auch zu

Erweckung gutthätigen Mitleydens an

den Tag gegeben.

Daselbst gedruckt bey Gustv Rosten /

Im Jahr 1709.

Nachdem Montags den 17. 27. Herbstmondes / im Jahre 1688 zu Speyer die Zeitung eingelossen / daß die Chur-Pfälzische Städte Kayserslautern und Neustadt an der Hardt / von Frantzösischen Völckern angefallen worden seyen / und man daher / auch in Betrachtung der Frantzösischen angemasseten Sprüche auf theils Chur-Fürstl. Pfälzische Lande und des Chur-Cöllnishen Wahl-wesens / in die sorgsame Gedancke gerathen müssen / daß an dem Rheinstrom ein verderbliches Kriegs-Feur sich wiederum entzünden dörffte: Haben Bürgermeistere und Rath gedachter Stad Speyr vor nothwendig befunden / nach Anweisung deß jüngsten Reichs Abschieds / vom Jahr 1654. mit einem Hochlöbl. Collegio deß Kayserl. Cammer-Gerichts über solchem weit außstehenden gefährlichen Wesen / die gewöhnliche Unterredung fürzunehmen / um gesamter Hand zu rathschlagen / was zu beeder Theile Sicherheit und Erhaltung dabey zu thun seyn möchte; gestalten sie auch darauf veranlasset / daß beyderseitige Herren Depurtirte / an gemeldetem Tage / in der Camer-Gerichts-Deputations-Stuben zusammen getretten; welche dann vor gut erachtet haben / daß ein Hochlöbl. Collegium seines Orts / etliche Schreiben / auff das hiebevor nützlich gebrauchte Mittel der Neutralität abzielend / ohne Verzug abgehen / die Stadt aber / wegen Beschaffenheit der Frantzösischen Völcker / von Landau her / durch eigenen Botten / nähere Kundschafft einholen lassen sollte.

Dinstags frühe / den 18. Herbstmondes / ist der ausgeschickte Bothe zurück gekehret / und hat mitgebracht / die Frantzösischen Völcker würden disseits Rheins von Marquis de Boufflers und Marquis d’Huxelles geführet. Boufflers stünde bey Kayserslautern; D’Huxelles seye mit einem Corpo vor Neustatt gegangen: Jenseits aber hätte Monclar, nicht weit von hier / mit einem andern Corpo / einen wichtigen Anschlag vor. Es seyen diese Nacht 2. Regimenter Dragoner zu Landau / 6. Schlachthaufen Fuß-Volcks zu Weissenburg / und das Regiment Daufin zu Langenkandel angekommen; Boufflers und d’Huxelles würden / nach Einnehmung gedachter zwo Städte / zusammen stossen / und vor Frankenthal rücken. Man glaubte / der Hertzog von Orleans werde nächster Tagen auch im Lande seyn.

Diesen Bericht nun E. Hoch-Löbl. Cammer-Gerichts-Collegio mitzutheilen / und desselben weitere Gedancken darüber zu vernehmen / haben deß Rahts geordnete / selbigen Morgens um 8. Uhren / in vorbesagter Deputions-Stuben / bey Eines Hochlöbl. Collegio-Deputirten sich wiederum eingefunden, da dann noch keinem Teil in den Sinn gestiegen zu glauben / daß der Stadt Speyer die Gefahr so nahe über den Haupt schweben solte.

Nachdeme aber die Herren Deputirten beyläuffig eine halbe Stunde sich mit einander besprochen gehabt / ist ihnen aus der Stadt-Rahts-Stuben zu wissen gemacht worden / es hielten bey 30. Frantzös. Reuther vor dem Kreutz-Thor / die führten 6. Chur-Pfälzische Soldaten mit sich / welche sie von dem Neuen Zoll-Hauß / vor der Landauer Wart / weggenommen hätten / und begehrten in die Stadt herein.

Ehe man über solchem Vorfall die Gedancken gegeneinander eröffnen können / ist ferner Nachricht eingeloffen; Es seyen itzund zween Frantzösische Beamte bey gemeltem Thor angekommen / die forderten etliche aus deß Rahts Mittel / mit denen sie reden könten. Weilen dann diese unvermuthete fremde Bothschafften allerseits eine grosse Bestürtzung erwecket; so ist die Unterredung gählings anfgehofen worden / und haben Burgermeistere und Raht zween der ihrigen zu den Frantzösischen Beamten an das Stadt-Thor eilends abgeschicket.

Diese nun haben daselbst zu Pferde angetroffen / den Bellecroix, Major zu Landau / und Weert Stadt-Schultheissen aldorten / deren jener im Stifft Lüttich gebürtig / der Teutschen Sprache wohl erfahren / und deßwegen von den Frantzosen vor einen Ausspäher und Kundschafter vielfältig gebrauchet / insonderheit im Jahr 1683. in Oesterreich geschickt worden seyn solle / das Keyserliche Kriegs-Heer in der grossen Musterung bei Kitsee zu beschauen; diser aber ein Teutscher und vor Zeiten in Fürstlich-Speyrischen Diensten gewesen. Bellecrois ohnerwartet ihrer Anrede / fragte trotziglich / in Frantzös. Sprache: Sie hätten von wegen ihres Königs / der Stadt / der Kayserl. Camer / dem Bisthum und der Clerisey etwas wichtiges vorzutragen / darum solte man sie einlassen / und nicht ferner aufhalten: Sie hätten ohne das schon lange gewartet. Als hierauff deß Raths Abgeschickte um eine kleine Gedult gebetten / biß sie wegen deß einlassens Befehl eingeholet hätten: die Frantzösische Bediente aber darzu sich nicht verstehen wollen / sondern harte Droh-Worte / von Anfallen und überwältigen der Stadt / von Aufhenckung der Fürnehmsten / und Nidermachung aller deren / die dem Kreigs-Volck unter die Hände kommen würden / ausgestossen / haben sie endlich zugeben müssen / daß genante zween / mit etlichen Dienern / in die Stadt geriten; welche doch die mit ihnen angekommene Reuter vor dem Thor gelassen haben.

Demnach soll Bellecroix und Weert geraden Wegs / in starckem Schritt / nach dem Raht-Hoff zugeritten / und / noch vor Widerkunft der Abgeschickten / unangemeldet in die Rahts-Versammlung eingetretten / da Bellecroix in Frantzösischer und nach ihme Weert in Teutscher Sprache / folgenden Inhalts den Vortrag gethan: Sie seyen von dem Königl. Frantzösichen Lieutenant General / Herrn Marquis d’Huxelles hierher geschickt / der begehrte im Namen deß Königs / daß die Stadt sich in desselben Protection oder Schutz ergeben / und gutwillig Völcker einnehmen solte / mit versprechen / sie solte wie andere Ihrer Majestät Unterthanen / mit Gelindigkeit gehandelt / und bey ungeschwächter Niessung aller ihrer alten Gnaden / Freyheiten / Rechten und Gewohnheiten / so wohl in Religions- als in weltlichen Sachen / gehandhabet werden. Widrigenfalls aber / und da sie sich widersetzen wolte / würde man sie mit Gewalt angreiffen / und allerley Feindseligkeiten / nach der äussersten Schärffe verüben / auch viel ärger / weder mit denen zu Neustatt / die es zu ihrem grossen Unglück auf den Gewalt hätten ankommen lassen / allhier verfahren. Sagten endlich / man solte in einer halben Stund ihnen mit sattem Bescheid begegnen / dann länger Bedenck-Zeit hätten sie nicht zu geben.

E. E. Raht hat dagegen eingewendet / es könte seines Teils in dieser hochwichtigen Vorfallenheit kein Schluß gestattet werden / man habe dann zuvor mit dem Kayserl. Camer-Gericht / und andern in der Stadt wohnhafften Obrigkeiten / daraus sich unterredet; darzu aber sey die bestunte Zeit viel zu kurz. Die Frantzösische sagten hinwider: Sie meynten es gut mit der Stadt / baten darum sehr / man wolte durch langen Auffschub / sich selbsten / sampt Weib und Kind / Haabe und Gut / in Unglück und Verderben ja nicht stürtzen. Dan es seye Mr. d’Huxelles bereits auf dem Wege hierherwärts / und wann der bey seiner Ankunfft / die Stadt geschlosen finde / so werde er gewißlich von Stund an Sturm laufen / die Stadt mit Gewalt einnehmen / und hernach keinen Vertrag weiters statt finden lassen.

Nächst denne mutheten sie dem Raht zu / das Kayserl. Cammer-Gericht / die Bischoffliche Regierung und die Cleristen alsobald in die Raht-Stube herfordern zu lassen / dann mit denselben hatten sie auf gleichmässigen Schlag auch zu reden. Als sie aber vernomen / daß dem Raht nicht zustünde / selbige zu beruffen / und man nochmahl widerholet / daß ohne vorangegangene Beredung mit denselben kein Schluß geschöpffet werden könte: seynd sie fortgegangen / um bey dem Kayserl. Cammer-Gericht und denen übrigen / angehörigen Orten / ihren Befehl gleicher gestalt außzurichten.

Nach ihrem Abtritt / wurde in gehaltener Umfrage für gut befunden / dem Cammer-Gerichts-Collegio und vorher benanten / fürzuschlagen / daß mit gesamter Hand eine Abordnung an den General, um Abbittung der begehrten Ubergab / gethan werden möchte / welche dann der Hr. Cammer-Präsident / Freyherr von Dahlberg / und etliche Herren Beysitzere / so zur Stelle waren / mit denen man zu erst davon geredet / sich wohl gefallen lassen / da hochgedachter Hr. Präsident sich erkläret / daß er selbsten mitgehen wolte.

Es haben dieselben eröffnet / daß ihnen nicht allein / wegen Annahm deß Königl. Schutzes / ebenmässiger Vortrag geschehen / sondern auch in deß Königs Namen anbefohlen worden seye / die Gerichts-Acta nicht mehr anzurühren / und deren fürhin müssig zu gehen / sintemahl der König allhier / als in seiner Souverainität / wegen des Justitz-Wesens / andere Anstalt machen würde. Wan sie verlangten / auch Haab und Güter / völlige Sicherheit haben / die in der Stadt verbleibende auch dabey geschützet / und andern / welche nicht Lust hätten / da zu bleiben / freyer Abzug gegeben; Im widrigen fall aber / wann sie deß Königs Protection sich nicht untergeben solten / sie ins geamt zu Kriegs-Gefangenen gemachet / und als solche gehandelt werden.

Indeme hierauf deß Rahts Geordnete weggehen wollen / um der Hoch-Fürstlich-Bischofflich-Speyrischen Regierung / wie auch der Cleristen / den beisherigen Verlauff zu wissen zu thun / und deren Meynung darüber zu vernehmen / kame ein Bischöfflicher Hof-Raht eylig herzu / erzehlete / es seye der Bischofflichen Regierung / und dem DomStift / anstatt der gesamten Cleristen auch zugemuthet worden / unter deß Königs Schutz sich zu ergeben / und hätten die Frantzösische Bediente darneben gesagt / die Stadt habe sich darzu bereits erkläret. Nachdeme aber deß Collegii und der Stadt Gedancken / wegen der Abordnung / auch mithin verstanden / daß die Stadt noch keine Erklärung von sich gegeben / sondern die Frantzös. Bediente solches Gedicht arglistig gebrauchet / um sie zu hindergehen / ist er seinen Weg schnell zurück gegangen.

Bald hernach aber erschienen die Frantzösischen Bedienten wiederum auf dem Vor-Gemach bey der Cammer-Gerichts-Audientz-Stuben /denen der Bischoffliche Herr Cantzley-Director und Rähte / wie auch zween Herren Dom-Capitularen stracks gefolget / also daß besagtes Vor-Gemach / von allerseits Deputirten / und vielen andern Leuten / welche sich dahin versamlet / guten Teils angefüllet gewesen und trungen die Königische starck auf einen satten endlichen Bescheid.

Wiewohl nun bey denselben um sicheres Geleit vor die Herren Abgeordnete an den General inständig angesuchet worden / schlugen sie es doch glatt ab / mit hoher Betheuerung / wann jemand aus der Stadt vor dem General sich sehen lassen solt / ehe dann alles richtig seye / würde er ihn niderstechen lassen / und solte man nicht daran zweiffeln / wo der General die Stadt-Thor geschlossen fünde / daß er alsobald stürmen lassen / und folgends die Stadt preiß geben würde.

Dessen allen ungeachtet / bliebe der Herr Camer-Gerichts-Praesident bey seiner Meynung / dem General entgegen zu reisen / so ferne andere Deputirte mitgehen wolten: Es thäten auch der Stadt Geordnete die Erklärung / daß dem Herrn General das Stadt-Thor unversperrt sey solte. Die Königische aber hatten daran kein genügen / sondern meldete Bellecroix, wo man ihm die Schlüssel der STadt nicht an dem Thor liefferte / würde er das Unterlassen vor eine Feindseligkeit aufnehmen / und darum die Stadt preiß machen.

Wie nun hierüber wiederum viel Reden hin und her gewechselt worden / ruffe endlich Bellecroix: Es seye anfanglich bestimte Bedenck-Zeit schon vielfältig verflossen / und könten sie nicht länger warten / weilen der General allhier zu Mittage essen wolte. Begehrte er deßwegen von allen Theilen zu vernehmen / ob sie sich / vorgeschlagener Massen / unter seines Königs Gewalt ergeben wolten / oder nicht? wendete sich damit gegen dem Herrn Camer-Praesidenten / welcher / nachdeme er vorher die gegenwärtige Herren Beysitzer angesehen / mit Ja geantwortet / und darauf dem Bellecroix, seinen Begehren nach / in die Hand geschlagen / deßgleichen die Bischoffliche Herren Rähte und Herren Dohm-Capitularen nachgehendes auch gethan haben. Der Stadt Geordnete aber / als die keinen Befehl gehabt / eine gewisse Erklärung zugeben / seynd der Raht-stube / in der Nähe / etwa 40 Schritte von dannen / zugeeilet / um daselbsten den Verlauf zu hinterbringen / und im weggehen von den Königischen ermahnet worden / es solte die Stadt sich eiligst entschliessen; dann nunmehr das Werck an dem Stadt-Raht stünde / und alle Verantwortung auf ihn allein kommen würde / im Fall Gewalt angewendet werden müste.

Nachdeme dann vor menschlichen Augen kein Mittel erschinen / die Stadt diesesmahl in freyem Stand zu erhalten / als welche / wie Reichs-kundig / weder befestigt / noch mit Besatzung / und andern zur Gegenwehr und Beschützung eines Platzes gehörigen Notdurfften versehen gewesen: so hat der Raht anders nicht gekönt / dann seine Erklärung auch dahin zu ertheilen / daß er in deß Königs Protection, auf die Weise und mit dem Gedinge / wie deß Bellecroix anfänglicher Vortrag gelautet / sich ergeben haben wolte. Warneben man / auf desselben ungestümes Anhalten / bestellen müssen / dem d’Huxelles die Schlüssel zur Stadt vor das Kreutz-Tho entgegen zu tragen, welches durch etliche aus deß Rahts Mittel Nachmittage zwischen zwölf und ein Uhren / mit betrübtenm Gemüthe verrichtet worden ist.

Bey Empfang solcher Schlüssel / hat d’Huxelles deß Rahts Angehörigen geantwortet; was er durch Bellecroix, im Namen des Königs habe versprechen lassen / das solte gehalten werden; Der Herr Marcheal de Duras würde sein Wort bestättigen: Selbigen wolte er der Stadt Abgeordnete vorstellen; die solten am zweyten Tag hernacah / zu solchem Ende / in Haupt-Quartier bey Mechtersheim zu ihme kommen. Worauf er mit 14. Fahnen zu Pferde / von den Regimentern de Rohan und de Florensac in die Stadt eingezogen ist.

Unlängst hernach hat er einen Evangelischen Stadt-Pfarrer ins Würts-Haus zu sich beruffen lassen / und deme die Versicherung gegeben / daß ihme / und seinen Mit-Brüdern / in Verrichtung ihres Kirchen-Amts / und Versehung des Gottes-Dienstes / kein Eintrag oder Hinterrung geschehen solte; inmassen er es der Stadt Abgeordneten schon auch gesagt hätte. Folgendes ist eine Wacht ans Thor deß Raht-Hauses gestellet / und dadurch so wol dem Kayserlichen Camer-Gerichte / als dem Stadt-Raht der Eingang zu ihren Raht-Stuben / und andern Zimmer versperret worden.

Am Abend dieses ersten Tages / ist ein Ungewitter / welches sich in der Lufft / bald nach der Frantzosen Einzug / über der Stadt zusammen gezogen / in so entsetzliches Donnern / Blitzen und Schlag-Regen außgebrochen / daß gleich damahl viel Leute die betrübte Muhtmassung geschöpffet haben / es dörffte solches schröckliche Wetter eine Bedeutung grossen Unglücks und Jammers auf sich tragen: Welcher Wahn auch durch den leydigen Außgang beähret worden.

Auf Mittwoch den 19. herbstmondes / seynd 8. Fahnen Dragoner / von Gramontischen Regiment / in die Stadt gekommen / und bey der Bürgerschafft eingeleget worden: Hergegen am folgenden Tag obgedachte 14. Fahnen Reuterey wiederum außgezogen / und ins Lager bey Mechtersheim gegangen.

Der offt gedachte Bellecroix hat hierzwischen sich angemasset / dem Raht die unverschämte Zumuthung zu thun / daß man ihme / wegen seiner gehabten Mühewaltung (nemlich die Stadt auffzufordern und sich zum ersten Werckzeug ihrer Unterdruckung gebrauchen zu lassen /) mit einer Vergeltung bedencken solte: da er dann vorgeschlagen / man solte ihme / als einem Commandeur deß Ordens Sancti Lazari von Jerusalem / die Nutzung des Gut-Leut- oder Sonder-Siechen-Hauses überlassen / und von Stund an Versicherung darüber geben; dann es dörffte der Raht noch von mehrern darum angesprochen werden: Er verhoffte aber / man werde ihme den Vortheil vor einem anderen gönnen / weilen er der Stadt (oblauts) auch gedienet hätte / und noch weiter / sonderlich bey Monclar, dienen könte und wolte. Die Stadt würde doch das Gut-Leut-Hauß unter ihrer Hand nicht behalten / dann es seye dasselbe / wie alle dergleichen in deß Königs Ober-Bottmässigkeit liegende Häusere / obbesagtem Orden verfangen / Krafft deßwegen hiebevor außgegangener Königl. Gebote und Verordnungen.

Es hat auch Bellecroix nicht geruhet / biß man ihme sein Begehren / welches in damahliger ersten Bestürtzung nicht erwogen werden können / verwilliget / und einen Ubergabs-Schein / den er selbsten vorgeschrieben / zugestellet hatte. Wiewol man sich nach der Hand / als er solchen Schein umgeschrieben / und die Uberlassung auff den gesamten Orden eingerichtet haben wollen / eines bessern bedacht / und ihne dahin beantwortet; wann es hinkünfftig geschehen solte / daß die Stadt dem König) wie er gleich im Anfang vorgegeben) huldigen müste / so wolte man thun / wie er verlanget.

Er hat es aber dabey nicht bewenden / sondern eine geraume Zeit hernach / der Stadt / durch einen Königl. Gerichts-Botten von Landau / eine schrifftliche Ladung verkünden lassen / inhalts derselben auffbestunten Tag vor der Grande Chambre zu Pariß zu erscheinen / um zu sehen / daß sie verdammet werde / besagtem Orden den Besitz des Gut-Leuth-Hauses abzutretten / und alle von (gewissen) vielen Jahren zurück eingehobene Nutzungen gut zu thun. Alleine / wie man damahl keine Zeit gehabt / Gerichts-Händeln abzuwarten / auch an sich selbsten die Ladung nichts geachtet; also hat der Raht die angesetzte Erscheinungs-Frist gerne verstreichen lassen / und ist fürters der Sache nicht mehr gedacht worden / ohne / daß ein Parisischer Zungen-Drecher / vermuthlich aus Anstifftung des Bellecroix, dem Raht seine Dienste bei der Grande Chambre durch Schreiben angebotten: den man aber eine Antwort nicht würdig geachtet hat.

Freytags den 21. Herbstmondes / seynd der Stadt Abgeordnete / am Rand des Rheins / eine halbe Stunde oberhalb der Philipsburger Schantze / den Herrn Marechal de Duras von oftgemeltetem Marquis D’Huxelles vorgestellet worden: Er redete gleich vorher mit dem Chur-Fürstlich-Trierischen Stadthaltern deß Stifts Speyr / welchemer die Versicherung gethan / daß alles bey Einnehmung der Stadt versprochene gehalten werden solte / und sprache mit wenigen Worten zu der Stadt Abgeordneten: Was er itzund dem Herrn Stadthaltern gesagt / das sage er ihnen auch. Man solte mit des Königs Völckern wolleben / und sie in der Stadt ihre Nohtdurfft um Geld einkauffen lassen. Meldete dabey / man sey den eingelegten Dragonern / ausser Herberge und Brods / nichts schuldig; das übrige müsten sie sich um ihren Sold schaffen.

Sonntags den 23. hat das kayserl. Cammer-Gerichts-Collegium bey dem Marechal de Duras im Lager einen Befehl außgewürcket / daß die vor der Raht-Hoff gestellte Macht abgeführet werden solte / sodann auch den 24. geschehen; an welchem Tag nicht allein gewöhnlicher Rahtgang / sondern auch Nachmittage offentliche Audienz gehalten worden ist.

Nachdeme der Königliche Daufin in Franckreich Mittwochs den 26. im Läger vor Philipsburg angelanget / hat der Raht zu Speyr am zehenden Tag hernach / war der 5. Winmondes / seine Abgeordneten gen Oberhaussen ins Haupt-Quartier geschickt / um demselben die Stadt auffs beste unterthänigst zu befehlen. Ihre Königl. Hoheit haben auffgethanen Vortrag (welcher gar kurtz seyn müssen / nach deß Herrn Hertzogen de Beauvilliers Anweisung / der vorher gesaget / vous ne lui ferés point de harangue) mit wenigem geantwortet; Wann die Stadt ihre Schuldigkeit wohl thäte / könte sie sich seines Schutzes allezeit versichert halten.

Am Dienstage / den 9. Weinmondes / hat der zu Speyr anwesende Kriegs-Commissarius La Serre, ein toller Gesell und feindseliger harter Verfolger aller Inwohner / das Kayserliche Cammer-Gericht / durch Versigelung beeder Raht-Stuben / der Leserey und der Gewölbe / wo Brieffschaften gestanden / auffs neue verschlossen; und ist wiederum eine Wacht in den Raht-Hoff geordnet worden; bey welchem GEschäffte er diese Hohn-Reden außgestossen / Er habe den Herrn von Brandenburg / die Herren von Braunschweig / und den Herrn von Cassel zugesigelt. J’ai mis le feel á Monsieur de Brandebourg & c. Als unterdesen ein Söldner von Nürnberg / welcher bey einem Consulenten selbiger Stadt sich dieser Zeit zu Speyr auffhielte / in den Rath-Hoff gegangen / um zu sehen / was allda gehandelt würde? Ist er von der Wacht tödlich geschossen / und also deß Gerichts endlicher Zuschluß mit Vergiessung unschuldigen teutschen Bluts desto denckwürdiger gemacht worden.

Dieweil sonsten durch erstgemeldete Wacht auch dem Raht und dessen Angehörigen / der Zugang in der Raht-Stube / Cantzley / Rechen-Cammer / Schooß-Stube und zugehörige Gewölbe verleget worden / hat man sich bemühet / dessen Abstellung auszubitten / und deswegen nachher Hof geschrieben / nachmahl auch den Intendanten de la Grange so vielfältig darum behälliget / biß er endlich in den Raht-Hoff gegangen / und die Gelegenheit selbsten besichtiget: alleine / da er befunden / daß des Cammer-Gerichts und der Stadt Raht-Stuben / Cantzleyen / und andere Zimmer / in einem Gebäu aneinander stossend / und unter einem Dach begriffen seyen: hat solches ihme zum Vorwand dienen müssen / dem Raht sein Begehren abzuschlagen. Aber dessen wahrhaffte Ursache ist folgende Zeit an den Tag gekommen.

Mittwochs den 22. Weinmondes / ist die Vöstung Philipsburg / mittels Abzug der Kayserlichen Besatzung / denen Frantzosen völlig eingeraumet worden.

Montags den 5. Wintermondes / haben die in Speyer gelegene Dragoner vom Gramontischen Regiment ihren Abschied / und den Weg nachher Heidelberg / in ihr bestimmtes Winter-Läger / genommen.

Dienstags / den 6. Wintermondes / ist der General de Monclar mit allen seinen Leuten und Plunder / aus dem lager vor Franckenthal zu Speyer angekommen / und hat seine Wohnung in dem Bischöfflichen Hauß / die Pfalz genant / genomen. An eben diesem Tage seynd auch die Bischöffliche Weine vor confiscirt erkläret worden.

Mittwochs / den 7. Wintermondes / als man vernommen / daß der Königliche Dauphin nächster Tagen zurück in Franckreich reisen würde / hat der Raht demselben durch seine Abgeordnete noch einmal unterthänigst auffwarten / und die Stadt zu Gnaden befehlen lassen. Seine Hoheit haben bezeugt / daß es Ihro wohl gefallen / und der Stadt ihre Protection wiederum versprochen.

An itztgemeldetem Mittwoch / haben etliche Speyerische Fischer und Schiff-Leute / laut ihrer Gerichtlichen Aussage / bey dem Dorff Ketsch / im Rhein / einen ungeheuren Wunder-Fisch gesehen / und dafür halten wollen / er gehöre unter eine Gattung der Wall-Fische / weilen er viel Wassers in die Höhe gesprützet hatte. Dem Bericht nach / ist er im Strohm geschwinder weggeschwommen / als ein gutes Pferdhätte lauffen können; und hat das Wasser so hefftig beweget / als ob ein starcker Wind gegangen wäre.

Sambstags / den 10. Wintermondes / gienge Monclar von Speyer weg über Rhein / des Weges nacher Heilbronn zu: liesse vorher ein Verbott anlegen / daß keine Cameralische Gütere aus der Stadt gelassen werden solten / ungeachtet / daß der Herr Marechal de Duras des Kayserl. Cammer-Gerichts Angehörigen / zu ihrem Abzug über Rhein / vollständige Paß-Briefe ertheilet hatte. Er mußte aber solches Verbott bald wieder fallen lassen.

Sambstags / den 17. ist ein Battaillion des Regiments de Jarcé, (vor Zeiten Hamilton genannt) in 16 Fähnlein Fuß-Volcks bestehend / von Franckenthal her / zu Speyer eingezogen / um daselbsten im Winter-Quartier zu verbleiben. Der Obriste war lange zuvor in der Stadt angekommen / um sich heilen zu lassen; dann er in der Belägerung vor Philipsburg / durch einen Schuß die rechte hand verlohren hatte.

Besagte 16. Fähnlein Volcks seynd von stund an / aus Befehl und mit Zutuhn des Commissarii, grösten theils bey der Bürgerschafft eingelegt worden: Das Kayserl. Cammer-Gericht aber / so dann die Bischoffliche und der Geistlichkeit weltliche Bediente haben auch ihre gewisse Theile an Befehlshabern und Gemeinen übernommen / und unter sich umgeleget.

Der Königliche Befehl / welches dieses Volck mitgebracht / hat also gelautet:

De par le Roy.

Sa Majesté ordonne au Regiment d’Infantrie de Jarcé, de S’acheminet à Spire, ou il demeurera jusques à nouuel ordre, i vivan en pajant, & en bonne discipline & police, mande & ordonne Sa Majesté à celuy, qui commande pour son service à Spire, d’i recevoir & faire loger ledit Regiment & de tenir la main à ce que les vivres necessaires luy sojent fournis, en pajant de gré à grè, Fait à Fontainebleau, ce 4. Novembre, 1688.

Louis. Le Tellier

Montags / den 19. Wintermondes hat der Königliche Amtmann zu Weissenburg / Menweeg / bey Raht der Stadt Speyer die Anzeig gethan / daß er von dem Intendanten Befehl empfangen / die die versiegelte Camer-Gerichts-Stuben und Gewölbe zu eröffnen / die in der Leserey befindliche Gelder zu erheben / und die Gerichts-Acta einpacken zu lassen: Begehrte demnach / der Raht solte ihme / zu Abzählung der Gelder / etliche seines Mittels zuordnen: Welches dann mit des Rahts grossen Wehleyden / geschehen müssen. Man hat aber von Stunde an / den nächst dabey wohnenden Leser wissen lassen / was vorgehen: der dan in der Leserey sich alsobald eingefunden; gleich nach ihme der Herr Reichs-Fiscalis auch gethan hat.

Sonntags / den 25. und Freytags den 30. Wintermondes / seynd zween Fahnen Reutery / von dem Regiment de Crillon, zu Speyr eingezogen / welche bey den Bürgern umgeleget / und auf den Fuß des Winter-Quartiers auch verpfleget werden müssen / zu Folge des Monclars Befehl / der also gelautet: Que ces deux Compagnies demeureront à Spire, jusques à nouuel ordre, & y vivront conformement aux reglemens du Roy.

Zu Ende dieses Wintermondes ist die Königliche Verordnung / wie die Völcker in den Winter-Quartieren zu verpflegen / angekommen. Diese war ausgegangen zu Versailles den 22. Wintermond: und führte mit sich / daß einem jeglichen Fuß-Knecht und Rottmeister von seinem Wirth / täglich ein Pfund Ochsen- oder Kuh-Fleisch gereichet / und an Fast-Tagen vor solches Fleisch 3. Kreutzer bezahlt werden: Der Hauptmann aber 6. Pfund Fleisch / oder 18. Kreutzer / der Unter-Hauptmann 4. Pfund / oder 12. Kreutzer / und der Fähndrich 3. Pfund / oder 9. Kreutzer / nach eines jeglichen Wahl zu geniessen haben solte.

Nach Empfang sothaner Verordnung / haben der Obriste Jarcé, der Obrist Lieutenan L’hullier, und übrige Officiers gesuchet / daß man dem Regiment / vor die ersten 14. Tage seines hiesigen Auffenthalts / vom 17. dieses anzurechnen / das Fleiscch oder den Wehrt darfür nachtragen solte. Wargegen der Raht sowohl / von wegen der Bürgerschafft / als übrige mit dem Winter-Quartier beschwehrte Inwohner der Stadt / eingewendet / daß ihr Begehren umbillich seye / weilen sich wenig Officiers und gemeine Soldaten finden würden / welche nicht die ersten vierzehen Tage über / mit ihren Würthen gegessen / und weit mehr genossen hätten / als das Fleisch wehrt gewesen.

Es konte aber diese Einrede / so gültig sie auch in sich selbsten gewesen / kein Gehör finden; sondern gedachter Obrist-Lieutenant, um seinen Vorsatz mit Gewalt zu erzwingen / hat Sambstags den 1. Christmondes / um 10. Uhr Vormittags / die damahl auff der so genannten Neuen Stuben gewesene Bürgermeistere / Syndicum, Rahts-Verwandte und Cantzley-Bedienten / zusamen eingesperrt / eine Wacht vor das Zimmer gestellt / und anfangs nicht gestatten wollen / daß man ihnen Speiß und Tranck zutragen solte.

Hieselbsten nun seynd sie biß auf den Abend nachfolgenden Sontags in Hafft enthalten / und mittels dessen wieder erlassen worden / daß die Stadt vor ihrem Antheil solches Fleisch-Nachtrags / auf achthalb hundert Gulden zusammen bringen / und bey dem Bischofflichen Herrn Statthaltern hinterlegen müssen: allwo dieses Geld so lange bleiben sollen / biß von Hof ein Entscheid über dieser strittigen Frage eingelanget seyn würde; Der eine geraume Zeit hernach dahin verfolget / daß dem Regiment nur die Helffte des Fleisches gut gethan werden sollte.

Freytags / den 14. Christmondes / ist ein Bekanter / zu Straßburg gebürtig / zu Speyer ankommen / mit Befehl von dem Intendanten / der Atdt Archiv und Cantzley / wie auch die Bischoffliche Speyerische Brieffschaften zu durchsuchen; warmit er dann den 18. desselben einen Anfang gemachet / Amptmann Menweeg hat ihme dazu behülfflich seyn müssen / vermöge Schreibens / von gedachtem Intendanten / deshalben an ihne abgegangen / wie folget;

Monsieur S. qui vous renda cetre lettre, s’en allant par ordre du Roy à Spire, pour examiner les Archives de la Ville & celles des autres Villes Imperiales, quisont se parees d’avec les premieres, comme aufficelles de Bourgogne; Je vous prie, Monsieur, de lui donner toutes les affistances, dont il aura befoin, & d’obliger les Magistrats de la Ville de lui les montrer toutes, car il peut y en avoit de Cacheés dans les soustetrains. Je vous prie, de vous apliquer à tout ce, que je vous mande. Vous lui ferés auffi examiner les lettres dee l’Evesché de Spire, & vous y mettreés le cachet.

CE 20. Decembre, 1680. De la Grange.

Zur Erläuterung dessen / was von Burgundischen Brieffschafften hieoben erwehnet / ist zu wissen / daß ein gewisser Advocat bey dem Parlement zu Grenoble, Chorier genannt / welcher wegen verschiedener in Druck gegebenen Geschichts-Büchere berühmt ist / an vorgedachten S. Hiebevor / besage nachgesetzten Schreibens / gesonnen / nach den alten Burgundischen Brieffschafften / welche zu Speyer in Verwahrung seyen / zu fragen.

à Grenoble, le 8. de Mars, 1688

Il mesouvient, d’avoir oui autrefois dire dans Vienne, que tous les anciens papiers de cette Ville, & du Roiaume de Borgogne etoient à Spire, dans la Checeletie, ou ils avoint été portés, & que méme on auroit pû les retiter pour 500. écus, que l’on demandoit. Je ne doute point, que cela ne soir. Informés vous en.

Wer nun dem Intendanten eingesteckt haben müsse / als wann solcherley Brieffschafften in Speyer zu finden seyn solten / wovon man doch bey der Stadt nichts gewußt: ist aus Obigem leichtlich zu berechnen.

Donnerstags den 20. Christmondes seynd die zwo Fahnen Reuterey vom Regiment de Crillon aus Speyer fortgegangen / und ist anderen statt ei Fahne Reuter vom Regiment de Bourbon eingezogen / welche ihre Würthe so übermässig bedränget und übel gehalten haben / daß der Raht vor eine Nothwendigkeit erachten müssen / an den General de Monclar abzuordnen / um sich deßfalls zu beklagen / und Hülffe zu suchen. Es sind aber die Abgeordnete am 25. Christmondes unverrichteter Dingen zurückgekehret / weilen sie den General zu Pforzheim nicht angetroffen haben / und nicht rahtsam seyn wollen / ihme in das Würtembergische weiters nachzureuten.

Demnach die Frantzen verschiedene über Rhein gelegene Plätze verlassen haben / ist in der alten Christ-Wochen das zu Heylbronn gelegene Regiment Fuß-Volcks de Rouergue, unter dem Brigadier und Obristen / Marquis de Malauze, (des Herrn Marechal de Duras Schwester Sohn) zu dem vorigen de Jarce, in die Stadt Speyer auch eingeleget / und dergestalt die Last zweyfältig gemachet worden. Als man am 1. 11. Jenner / des Jahres 1689. die unerträgliche Beschwehrung bey Monclar und de la Grange vorgestellet / und um Erleichterung gebetten / haben beede gesaget / man seye dem zweyten Regiment nur die blose Herberge / und nicht einmahl das genante Servis schuldig. Aber gleich am folgenden Tag ist von ihnen widriger Befehl gekommen / daß demselben auch nothdürfftige Verpflegung gegeben werden solte. Kurtz zuvor hatte man noch eine Compagnie Reuterey / von vorberührtem Regiment de Bourbon einnehmen müssen.

Montag den 7. Jäner / seynd die in Frantzösische Meel- und andere Fasse eingepackte Cammer-Gerichts-Acta über Weissenburg / nacher Straßburg abgeführet worden; nachdeme des Kayserl. Camer-Gerichts-Advocatus Fisci, welcher derenhalben nacher dem Königlichen Hof verschickt gewesen / jüngsthin unverrichter Dingen von dannen wieder zurück gekommen war.

Sambstags den 19. Jäner / wurden zween Bürgermeistere und drey Rahts-Verwandten von Haylbrunn / welche die Frantzosen als Geisele von dannen weggenommen / sampt etlichen andern Geiseln / nacher Speyer gebracht. Die seynd folgenden Tages weiters gegen Landau abgeführet worden. Eben um diese Zeit fande sich ein neuer Kriegs-Commissarius ein / Cahouet genannt / der auch zu Haylbrunn gestanden; ein übermässig grimmiger gewaltthäti- und unbarmhertziger Mensch: welcher der Stadt nicht minder / als la Serre, eine scharfe Peitsche gewesen.

Sonntags und Montags den 20. und 21. Jäner ist Montclar, in Begleitung des de Tarade, Directeur des Fortifications en Alface, und Lapara eines Ingenieurs, rings um die Stadt geritten / und hat Stadt-Gräben / Mauren und Thürme besichtigt: Wodurch man in der schon von geraumer Zeit her entstandenen Furcht / Mauren und Thürme zu verlieren / gestärcket worden.

Wie dann auch Dienstags / den 22. Jäner oder am 1. Hornung / nach der neuen Zeit / also stracks nach Ablauf der von dem König in seinem offenen Außschreiben / (Memoire des railons, qui ont obligé le Roy à rependre les armes & c.) vom 24. Septembr. 1688. bestimmten Frist / das inliegende Volck würcklich an die Arbeit geführet worden / die Mauren abzubrechen und niderzureisen: dessen eine grosse Schaar beym Wormser Thor / in der Vor-Stadt Alt Speyer genannt / eine andere aber in der Altburg-Vorstadt / bey dem Mühl-Thörlein / in einer Stunde den Anfang machen müssen.

Um diese Zeit ist das Regiment de Rouergue, von Speyer aus nacher Philipsburg gezogen / hauptsachlich um daselbsten an der Befestigung zu arbeiten: und haben die Officiers ihre Knechte / Pferde und Plunder ihren bißherigen Würthen zu Speyer / zur völligen Verpflegung / über dem Halß gelassen; Worüber die vom andern Regiment de jarcé, weilen ihnen an bequemer Herberge hinderlich gewesen / selbsten gemurret; dannoch hat man bey Montclar nicht erlangen können / daß er den armen Bürgern deßfalls Erleichterung verschaffet hätte.

Wiewohl sonsten nicht allein der Raht zu Speyer / sondern auch die gesammte Catholische Geistlichkeit und Clöstere / Mittwochs den 23. Jäner / an den Königlichen Hof Schreiben abgehen lassen / und allerseits das klägliche Bitten dahin gerichtet worden / daß nur der innern Stadt-mauren und Thürme verschonet werden möchte: Hat man doch nichts erhalten können / sondern vernehmen müssen / Louuis habe an den de Tarade des Inhalts geschrieben: Pour ce qui est de la Ville de Spire, comme elle poutroit donner de la subsistance aux ennemis, de Roy trouue bon, & ordonne, queses premiers ordres fojent executés. Daß nemlich / dem Königlichen ersten Befehl zu folge / die Stadt von ihren Mauren entblößet werden sollte; weilen sonsten die Feinde Unterhalt darinnen finden könnten.

Am Mittwoch den 30. Jäner haben die Frantzösischen Soldaten angefangen / beym Neuburg-Thor an der innern Stadt-Mauer die Ziegel abzudecken / welche dann in grosser Menge nach und nach auffs Wasser gebracht / und gen Philipsburg abgeführet worden sind.

Montags / den 4. Hornung zeigte oben gemeldeter Amptmann Menweeg bey Raht an / wie daß der Intendant ihme Befehl ertheilet habe / der Stadt Archiv und Cantzley auszuklären / und alle darinnen befindlichen Brieffschafften einpacken zulassen / welche nachmal gen Straßburg weggeführet werden solten: Gestalten er auch alsofort Mittwochs hernach das Werck für die Hand genommen / und durch zween Soldaten / in etlichen Tagen nacheinander / alle Brieffschafften / gute und ohnnütze (etwas weniges ausgenommen / so man mit Geschwindigkeit auff die Seite gebracht) ohne Ordnung und Unterscheid / in Meel-Kisten einpacken lassen.

Sambstags den 9. Hornung / mußten aus Befehl des Commissarii, Cahout, alle Häuser in der Stadt beschrieben werden / und solte die Beschreibung innerhalb drey Tagen fertig seyn. Welches bey männiglichen schwere Gedancken erwecket hat.

Sonntags den 10. gab Tarade Vertröstung / obwohl Königlicher Befehl da seye / die Stadt-Mauren vom Guidons- oder Weyden-Thor biß an den weisen Thurm niderzureissen; werde man sie doch an dene Enden / wo Wohn-Häuser darauffstossen / stehen lassen / wie auch geschehen: Welches die Inwohner vor ein Zeichen angenommen / daß es mit der Stadt auf den Brand nicht auslauffen würde.

Montags den 11. fiengen die Frantzösichen Soldaten an / beym Altburg-Thor / an der Stadt selbsten / auf beeden Seiten die Zwinger-Mauren einzuwerffen. Eben heute wurde das Einpacken der Stadt-Cantzley und Archivs beschlossen: 138. Mee-Kisten seynd mit den Brieffschafften / welche man in schädlicher Verwirrung durcheinander geworffen / angefüllet worden.

Mittwochs den 13. hat man wegen Erhaltung deß schönen Uhren-Glocken- und Wacht-Thurns am Altburg-Thor / gemeiniglich das Alt-Pörtel genannt / nacher HofSchreiben ablauffen lassen / worzu der Ingenieur Lapara selbsten Anlaß gegeben. So hat man auch zu Straßburg mit dem Tarade deswegen reden lassen.

Donnerstags den 14. werden an der innern Stadt-Mauren / zwischen dem Altburg- und Neuburg-Thor / die ersten Löcher und Oeffnungen gemacht.

Freytags den 15. wird an Aus- und Abbrechung des Neuburg-Thurns der Anfang gemachet: in der Hund-Gassen aber fortgefahren / Löcher in die Stadt-Mauren zu brechen / wo keine Häuser gestanden.

Sambstags den 16. Hornung / empfienge die Stadt schrifftlichen Befehl von dem Intendanten / daß sie alle Tage 300. Mann stellen solte / um neben den Soldaten / am Mauer- und Thurn-brechen zu arbeiten / mit dem Anhange / sie solten gleiche Zahlung / wie die Soldaten kriegen. Man hat aber mehr nicht als bey 100. mann / und die nicht allemal / stellen können / weilen die gantze Bürgerschafft kaum 300. starck gewesen / und viel Bürgere / sonderlich die Küfer und Fischer immerdar den Frantzosen andere Frohn-Dienste haben kisten müssen.

Sonntags den 17. wurden die Burgere zum Anfang darzu angespannet / daß sie die Löcher in der Stadt-Mauren / zwischen dem Al- und Neuburg-Thor / wie auch in der Hund-Gassen / mit eingeschlagenen Pfählen / vom Dachstuhl der Stadt-mauren gemachet / wiederum zuschliessen und verwahren müssen: folgenden Tags aber wurde ihnen zur Arbeit gegeben / in dem Graben beym Weyden-Thor / und bey der Ziegel-Scheuer am Weissen Thurn / zu Auffschwellung des Wassers / Dämme zu schlagen. Welches damahliger Sage nach / darum geschehen / weilen die Frantzosen schon zur selbigen Zeit in Furcht gestanden / von Teutschen Völckern einsmahls gähling überfallen zu werden.

Sonntags den 24. Hornung / ist das zu Speyer im Winter-Quartier gelegene Regiment de Jarcé, welchem man das Quartier-Geld biß auff den letzten Mertzen bezahlen müssen / ausgezogen / und hat den Weg auf Mayntz genommen: Zween Fahnen Reuterey aber / vom Regiment Colonel General, sind zur Stelle geblieben. An gemeltem und darauff folgenden Tag / kamen eilff Compagnien Dragoner de Peisonel in die Stadt / seynd aber den 26. Landabwerts wiederum fortgegangen. Itzund mußten die Burgere alleine an den Stadt-Mauren und Thurnen arbeiten.

Montags de 25. Hornung / befahle der Commissarius, der Stadt Stücke und Doppelhacken in den Raht-Hoff zusammen zu führen und zu tragen: von wannen sie nach der Hand gegen Landau weggeführet worden seynd.

Donnerstags den 28. langten noch 4 Fahnen Reuterey / des Regiments Colonel General, in der Stadt an / zu denen 2. so vorher gelegen: dabey sagte man / sie würden nächster Tagen durch einen Bataillon Fuß-Volcks de Piedmont abgelöset werden. Die noch übrigen Cammer-Gerichts-Personen / wolte Cahouer diese Tage über zwingen / daß sie zum Mauerbrechen täglich 60. Mann stellen / oder an statt eines jeden Mannes / einen Orts-Thaler erlegen solten.

Freytags den 1. Mertzen hat erstgenannter Bösewicht / Cahouet, die ohne das höchstbeschwehrte Bürgere und Inwohnere / bey angesetzter schwehren Geld-Busse / gezwungen / daß sie die Gassen der Stadt / von allen Mist / Kehrsel und Unraht in wenigen Tagen säubern / und auff das Wegführen Kosten anwenden müssen: Worüber ein klägliches Gespräch unter der Burgerschafft umgegangen / man würde die Stadt abbrennen / und müste der Mist deßwegen auff die Seite geschafft werden / damit man ihn nicht zur Dämpfung des Feuers gebrauchen könne. Als aber solche Sage dem Montclar vor Ohren gekommen / hat er bey offenem Drommelschlag ausruffen lassen / es solte niemand von Plünderung und Abbrennen der Stadt mehr reden; Weilen weder eines noch das andere geschehen würde.

Samstags den 2. Mertzen zog eine Bataillon vom Regiment de Piedmont, 16 Fähnlein starck / in die Stadt. Weilen die Bürgere von Manheim um diese Zeit schon außgewichen waren / hat Cahouet 4. Metzger und 4 Becker von Speyr hinab gezwungen / um daselbsten denen an Verheerung deß Orts arbeitenden Soldaten Fleisch und Brod zu verkauffen / welche zu 8. Tagen von andern abgelöset worden: dagegen hat er sie / wie auch die Fischere / von der Arbeit an dem Mauerbrechen befreyet haben wollen.

Montags den 4. Mertzen / brachte Tatade, mit dem Montclar ankommend / den endlichen Bescheid / daß der Weisse Thurn und das Alt-Pörtel / wie alle anderen Türne in vorgedachtem Crentz zu Haussen geworfen werden müsten.

Donnerstag den 7. wurde die Zeit- und Bet-Glocke auff dem Altpörtel zum letzten mahl geleutet: Heutigen Tags wolte man bey Montclar noch eine Bitte vor diesen Thurn einlegen. Er liese aber die Abgeordnete nicht völlig außreden / sondern sagte mit trotziger Stimme; man solte ihme den Kopff damit nicht zerbrechen: Der Hoff wolte die Thürne alle hernieder haben.

Samstags den 9. Mertzen ist der Stadt Geschütze / an Stücken und Doppelhacken / nacher Landau weggeführet worden; und damit den Raht solcher Verlust destomehr schmertzen möge / hat er selbsten die Fuhren darzu verschaffen müssen. Nach der Hand / und nicht lange vor angekündeter Raumung der Stadt / haben die Frantzosen auch der Stadt und der Zünffte Musqueten und anderes Gewehr wegführen lassen / und 60. Wägen damit beladen.

Sontags und Montags den 10. und 11. seynd zwölf Fahnen Firmaconische Dragoner in die Stadt gelegt worden: hergegen aber die sechs Fahnen Reuterey weggezogen.

Donnerstags den 14. Mertzen hat Amptmann Menweeg der Stadt Archiv und Cantzley gegen Landau abführen lassen. Heutigen Tags ist das Neuburg-Thor / oder Neupörtel zu Hauffen gefallen / deme am 16. das Gülgen-Thor / und am 17. das Weyden-Thor gefolget seynd.

Dienstags den 19. wurde erst der Anfang gemachet / die Mauren der Vorstadt vorm Weisen-Thurn zu brechen und niederzureissen.

Freytags den 22. Mertzen wurde ein Gebot vor dem Intendanten offentlich ausgekündet / wordurch allen Inwohnern / waserley Standes und Wesens die seyen / bey Straffe drey monatlicher Gefängnis / Confiscirung der Früchten / und 500. Pfund Geld-Busse / befohlen worden / alles ihr zugehöriges Korn und Früchten / biß auff ein halbes Malter Korn vor iglichen Mund gerechnet / welches man bey sich behalten könnte / in die Vestungen Philipsburg / Fort Louis oder Landau einzuflüchten: mit dem Anhang / wann solches halbes Malter verzehret / daß ihnen alsdann von dem Weggeflüchteten wiederum so viel abzuholen / frey stehen solte. Welches Gebott bey männiglichen grosse Bestürtzung verursachet hat.

Samstags den 23. ist der Weisse-Thurn; der Eurichs-Thurn am 5. Aprilen / der Allerheiligen- und Rohte-Thurn aber am 9. erstgemeldeten Mondes über Hauffen gefallen.

Samstags den 6. Aprillen / Nachmittags um 4. Uhren ist der Herr Marechal de Duras zu Speyr angelant. Denselbigen hat folgenden Morgens der Raht durch seine Abgeordnete in der Bischofflichen Pfaltz bewillkommen lassen / worauff er freundlich zur Antwort gegeben: Enquoi je vous poutrai rendre service, je le ferai de mon coer; Et ne vous alarmés point de que l’on abbat vos muralles; on ne vous fera point de mal. Er wolte der Stadt / worinn es nur seyn könte / von Hertzen Dienste thun: Sie solte sich nicht betrüben / daß man die Stadt-Mauren einreisse: Es werde ihr sonst kein Leid wiederfahren. Als man ihne folgendes um Verschonung des Alt-Pörtels gebetten / antwortete er von Stund an / ohne Nachsinnen: On vous la laiffera, on vous la laiffera, Der Thurn solte stehen bleiben; Gestalten auch befohlen worden / die Minirer von der Arbeit wegzuthun: und hat man die schon gefärtigte Spreng-Hölen alsofort wiederum zumauren lassen.

Montags den 8. Aprilen / seynd zugleich vier Regimenter zu Fuß / eines zu Pferde / und eines von Dargonern / in der Stadt gelegen: Worzu die Verlassung der Stadt Manheim Ursach gegeben.

Dieweil nunmehr das schändliche Werck deß Mauer-brechens ein Ende nehmen sollen / ist deswegen der Bürgere Arbeit Ruthenweise abgemessen / und von dem Lapara, seinem eigenen Willen nach / der Uberschlag gemachet worden / daß ihnen bey vierhundert Gülden Verdienstes darfür gebührete: Diese nun hat er also bezahlet / daß er erstlich vor verlohrne / ohne Zweiffel von den Frantzosen gestohlene Pickel / und gebrochene Heb-Eysen hundert Gülden einbehalten; hernach über fünffzig Gülden an drey Auffseher oder Frohn-Vögte entrichtet / welche von ihme bestellet gewesen / die armen Bürgere zur stätigen Arbeit mit Worten und Schlägen anzutreiben: Das übrige aber unter die Bürgere aufgetheilet / da etliche einen Gülden / andere aber / weilen das Geld nicht ausreichen wollen / 46. Kreutzer / Mann für Mann / bekommen haben Eine feine Frantzösische Bezahlung! Die Reyhe hat je über den andern Tag einen Bürger getroffen / daß also ein jeglicher / vom 17. Hornung biß hierher / acht und zwanzig mahl an die Arbeit gehen müssen, inmassen verschiedene Bürgere / welche nicht selbsten Mauerbrechen können oder wollen / 8. biß 9. Gülden Tag-Lohn ausgeleget haben. Und diese seynd mit 1 fl. oder 46 Kreutzer ihres Schadens ja wol ergötzet worden! Dannoch haben sie das Blut-Geld (welches von niemanden verlanget worden) auff strängen Befehl des Cahouets annehmen / un die Laparsche Rechnung gut heissen müssen. Wann demnach die Frantzosen sich groß machen / wie ihr König alles bezahle: so ist es von einer solchen Zahlung zuverstehen.

Freytags den 12. hat man / aus Befehl des Generaln de Montclar, die Stadt in drey Cantons oder Gegenden abtheilen müssen / wovon die erste selbigen Tages mit vier Bataillons, nemlich Piedmont, la Couronne, und zween vom Regiment de Picardie, beleget / übrige zwo Gegenden aber vor andere Völcker auffbehalten worden. Solche Uberfüllung der Stadt hat einige Leute glauben gemachet / es seye auff eine Befestigung angesehen; Der traurige Ausgang aber hat ein anders gewiesen.

Um diese Zeit hat in der Stadt grosser Mangel an Brod erscheinen wollen / dieweilen man dem königlichen Gebott / die Früchten in die feste Plätze zu flüchten oder sich deren on andere Wege abzuthun / ein Genügen müssen leisten. Die Soldaten hatten nicht satt zu essen / indeme ihnen noch zur Zeit kein Commiß-Brod gelieffert wurde; der Bürger abe vor sich selbsten wenig übriges hatte.

Montags den 15. Aprillen / langte das Regiment zu Pferde / Roial Roussillom, in der Stadt an / und wurde in die dritte Gegend eingeleitet. Und weilen die Officiers von nächstbenanntnen vier Bataillons mit ihren von der Stadt Billeten Ampt zugeschriebenen herbergen nicht vergnüget seyn wollen / haben sie eben heute in ihrem Canton Haußsuchungen gethan / und nach eigenem Gutdünken Herberg genommen / worbey grosse Unordnung fürgelossen / daß auch / neben denen Catholischen Herren Geistlichen / (die Domherren ausgenommen)/ die Evangelischen Pfarrere beleget worden; welche letztere jedoch wol frey geblieben seyn würden / wo ihnen nicht ein gewiser abgünstiger Nachbar bey denen Frantzosen den Stein gestossen hätte; welcher sich gar eifferig angelegen seyn lassen / der Stadt Bedienten Befreyung / die doch nur der Bürgerschafft lästig gewesen / umzustossen.

Dinstags den 23. Aprilen / befanden sich / nach Abzug drey Bataillons Fuß-Völcker / noch in Speyr / der erste Bataillon des Regiments de Picardie, welcher / neben einer guten Anzahl Bauren / die gefüterte Stadt-Gräben an etlichen Orten einreissen und ausfüllen müssen: samt etliche Regimentern zu Pferde / nemlich / dem Regiment du Roy, Regiment Royal Roussillion, und 11. Compagnien Gens d’armes.

In dieser Woche mußte man vernehmen / daß / ungeachtet der Herrn Marechal de Duras den Alt-Pörtel-Thurn unlängst der Stadt geschencket / solcher dannoch gesprenget werden solte: Als man aber deßwegen an ihne geschrieben / hat derselbe sein erstes Versprechen bestätiget; und ist man dadurch in der guten Hoffnung gestärcket worden / daß der Stadt / wie er vorhin gesaget / kein grösseres Leyd / als der Mauren Umreissung seye / zugefüget werden solte: Sie hat aber nicht lange hernach in solcher Hoffnung sich häßlich betrogen befunden / wie aus folgender Erzählung zu vernehmen ist:

Dann als Montags den 13. Mäyen / der Frantzösische Intendant, de la Fend, nacher Speyr gekommen / und Abends um 5. Uhren Bürgermeistere / Raht und ettliche von den fürnehmsten Bürgern / in die Bischoffliche pfaltz zu sich beruffen lassen / hat er ihnen / in Gegenwart des Generaln Montclar, die erschröckliche Bottschafft angekündet / daß man innerhalb sechs Tagen / mit Weib udn Kind / Sack und Pack die Stadt raumen / oder widrigenfalls / die Personen / als Kriegs-Gefangene gehalten / und die Güter eingezogen werden solten; dann die Sachen in einem solchen Stadn waren / daß der König seine Völcker zu hiesiger Gegend nicht könnte stehen lassen / so grosse Städte zu bewahren / sondern müste selbige anderwärts gebrauchen. Es geschehe aber nicht darum / daß sich der König vor seinen Feinden fürchten / oder auch / daß er an hiesiger Stadt und Bürgerschafft einiges Miß-Vergnügen tragen solte: sondern der sachen Beschaffenheit wolte es also haben. Man begehrte NB. die Stadt deswegen nicht zu verbrennen oder niderzureissen / sondern e habe nur di Meynung / daß der Feind keine Lebens-Mittel / oder einigen Menschen / der ihme an die Hand geben könte / darinnen finden solte: Es würden vierhunder Fuhren ankommen / deren solten sich die Bürgere zu Wegbringung ihrer Gütere bedienen. Des Königs Wille sey / daß sich jedermann ins Obere-Elsas/ in Burgund / oder Lothringen begeben / und allda häußlich niderlassen solte; Darum solte bey Leib- und Lebens-Straffe sich niemand unterstehen / über Rhein zu setzen. Man würde in gemeldeten Landschafften zehen-jährig Freyheit zu genissen haben.

Dises grausame Gebott ist der Bürgerschafft noch am selbigen Abend in dem Hofe des Retschins kund gethan worden: Worüber unter den armen Leuten ein unbeschreybliches schreyen / Heulen und Winseln entstanden. In folgender Nacht ist in eines Bürgers und Metzgers Hause / auff der Erbrüst / aus Unvorsichtigkeit eines bey ihm ligenden Trompeters / ein Feuer aufgegangen / welches das hauß gantz in die Asche geleget / doch nicht weiter um sich gegriffen. Damals haben schon die Gens d’armes sich verlauten lassen / das seye ein Vorbild des schönen Pfings-Teurs / welches bald angezündet werden solte.

Dienstags den 14. Mäyen / hat der Raht so wol bey Montclar, als bey gedachtem Intendanten / erstlich um Auffhebung oder Milderung des harten Gebotts / oder in Entstehung dessen / um Erlängerun der bestimmten Zeit / ja endlich nur um freyen Zug über Rhein mit dem blossen Leib / flehentlich ansuchen lassen; Es ist aber in keinem Stück willfahret worden. Als auch eine grosse Schaar Weiber / und darunter viel schwangere / sich versammlet / und mit ihren Kindern auff den Armen / vor dem Montclar einen Fußfall gethan / um denselben zur Barmhertzigkeit zu bewegen; hat er nur sein Hohn-Gelächter darüber gehabt. Die Nonnen / und andere Ordens-Leute / welche ihn auch / zum theil fußfällig / um Gnade gebeten / hat er nicht besser gehalten: Daß demnach alles Fruchtloß und umsonst gewesen / was man immer vornehmen mögen/ diese unmenschliche leute zu erreichen. Wie dann auch dem Bischofflichen Herrn Stadthaltern / welcher alleine gesuchet / ein paar Geistliche im Dhom zu erhalten / um den Gottes-Dienst zu verrichten / es solte und müste keine Seele in der Stadt bleiben.

Es seynd demnach die Bürgere / gleich an besagten 14. Mäyen / weilen die Gens d’armes schon in verschiedene Häuser zum Rauben und Plündern eingefallen / genöthiget worden / den Anfang mit Hinwegführung des Ihrigen zu machen. Wiewol ettliche wohlhäbige Leute / die sich vor Verlust der edlen Freyheit und gefänglicher Wegschleppung geforchtet haben / noch an diesem Tage / und in der Nacht darauff / mit Hinterlassung aller ihrer Weine und Fahrnis / davon geflohen / und in grosser Gefahr über Rhein entkommen seynd; denen es in folgenden Tagen andere / doch mit wenigerem Schaden / indem sie etwass von ihren Weinen / wiewohl um geringes Gelt / verkaufen können / nachgethan haben. Insgemein aber ist die Stadt von dem größten Theil der Inwohnere / mit unermeßlichem Verlust und Einbuß / vor Ausgang der Woche / verlassen und geraumet worden.

Worbey ein schändlicher Streich der Montclarischen Gottlosigkeit mit stillschweigen nicht zu übergehen. Dann als am Pfingst-Montag den 20. Mäyen / noch ettöiche Rahts-Verwandte / samt andern Bürgen / sich in der Stadt befunden / denen es an Gelegenheit gemangelt / ihre Güter wegzubringen; sintemahl von denen 400. Frohn-Fuhren / welche in die Stadt gekommen / den armen Bürgern nichts zutheil worden / sondern Sombreuil, der Confiscations-Commissarius, sein Handlanger / Bernard, und andere Frantzosen dieselbe zu Abführung des Raubes alleine gebraucht haben: Die Inwohner aber / zu ihrem Gut / Land-Fuhren von den benachbarten Dörffern um schweres Geld dingen müssen / die ihnen doch mehrmahl von gedachten Raub-Vögeln weggenommen worden seynd: hat Montclar selbige gegen 3. Uhren Nachmittage in die Pfaltz zu sich beruffen lassen / und ihnen vielerley vorgetragen: 1. Ihr Schreinwerck und andern Haußraht solten sie in den Dhom verschaffen / dann diese Kirche würde mit dem Brand verschont bleiben. 2. Wer noch Wein hätte / solte solchen zur Stadt hinaus ins freie Feld führen lassen; man werde eine Wacht dazu stellen / damit kein Schade daran geschehe. 3. Die Zeit deß Brands sey noch auff 24. Stunden erlängert. 4. Welche sich ins Königs-Gebiete häußlich niederlassen wurden / denen werde man nicht alleine zehen-jährige Freyheit von allen Aufflagen / sondern auch das erste Jahr Unterhalt geben.

Auff diese dem Schein nach wohlgemeinte Verkündung / haben die bestürtzte amre Bürger / deßgleichen die Geistlichkeit und Closter-Leute / denselben Abend / die Nacht hindurch / und folgenden Dienstags eine grosse Menge Schreinwercks / Bücher und allerhand andern Haußraths / zumahl auch darunter geweyhete Sachen / in dem Dhom mit grosser Mühe geschleppet / und getragen. Dieweilen aber diese Kirche so wohl als andere verbrannt worden / nachdeme die Frantzosen vorher darinnen geplündert / und das beste / so ihnen angestanden / so gar auch geweyhte Dinge, geraubet hatten / so ist offenbahr / daß Montclar nur zu dem Ende die betrügliche List gebrauchet / selbige mit Holzwerck anfüllen zu lassen / damit gnugsamer Zunder bey handen seyn möge / dieses dichte steinerne Gebaue in Brand zu setzen und zu verderben. Welcher Ranck ihme auch deswegen wohl gerathen müssen / weilen er am Pfingst-Tage zuvor einen Theil der Bischofflichen Pfaltz / gegen den Dhom zu / so dann am Creutz-Gang auch einen Theil abdecken lassen / unter dem Namen / dadurch zu verhüten / damit der Dhom von diesen anstossenden Gebauen nicht angestecket werden möchte.

Am Diesntag den 21. Mäyen / zwischen drey und vier Uhren Nachmittags / als die Stunde nahe herbey gekommen / daß die gute Stadt Speyr das Frantzösische Mord-Feuer ausstehen solte / ist ein Trompeter / von der Bischofflichen Pfaltz her / an die neue Stube auff dem Marckt geritten / und hat zu dem alda gestandenen Bewohnern deß Hauses gesaget: Wann noch etwas darinnen wäre / daß er gerettet haben wolte / so solte er es geschwind heraus schaffen / dann die Stadt über eine viertel Stund angezündet werden solte. Indem nun dieser zu ettlichen Nachbarn geloffen / unter dem Schein Hülffe zu suchen / in Wahrheit aber / um selbige zu warnen / seye unterdessen Montclar mit den seinigen aus der Stadt und der Trompeter auch weggeritten. Die gewarnte Bürgere haben deswegen um so mehr geeilet / aus der Stadt zu entflihen; Ehe sie aber die Wart in schnellem Gang erreichen können / ist die Stadt schon in vollem Brand gestanden.

Laut sicheren Berichts / haben 24. Bösewichter allenthalben durch die Stadt lauffen und sie anzünden müssen; welches mit einer Brandwurst / Armesdicke und halb Ehlen lang / verrichtet worden / die so kräfftig gewesen / daß sie ein Hauß / bloß hinein an einen Pfosten oder anders Holtzwerck geworffen / flugs in Brand setzn können. Und soll das Feuer in der Erbrüst / und über Hasen-Pfuhl zum ersten auffgegangen seyn; welches dann diesen / und folgende Tage über dermassen gewütet / und um sich gefressen hat / daß von allen Gebäuen in der Stadt nichts übrig gebliben / als bey dem Guidons Berge ein Back-hauß / welches die Frantzosen zu ihrem Gebrauch stehen lassen / und 3. oder 4. anstossende Häuser / deren sie / um des Back-Hauses willen / auvh verschonent haben.

Montags den 3. Brachmondes / seynd ettliche Speyrische Bürgere aus einem ohnfern davon gelegenen Dorffe nach der Stadt gegangen / ihren abscheulichen Zustand zu beschauen; die haben nun verschiedene Häuser / zumahl die Neue Stube / und das hinten anstossende Kauff-Hauß noch rauchend gefunden / auch gesehen / wie selbigen Tages das Lange Gehäuß der Guidons-Kirchen gespränget / und mit was Vortheil das Mauer-Werck an der Germans-Kirche und dem Johanniter-Hof zu Boden gerissen worden. Unter anderm haben sie mit Grausen gesehen und gehöret / daß als die Frantzosen ein grosses hültzernes Creutz / mit anhangendem Bild Christ / so noch in der Prediger Kirchen / vor der Mönche Orgel auffgerichtet gestanden / herab gelassen / und zur Kirchen hinaus getragen / ein Officier mit einer Spieß-Ruthe auf das Creutz und Bild geschlagen / und die Gottes-lästerliche Reden dabey getrieben: Marche bougre, Marche.

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