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UTB 4555

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Axel Gotthard

Der Dreißigjährige Krieg

Eine Einführung

BÖHLAU VERLAG KÖLN WEIMAR WIEN · 2016

Impressum

Axel Gotthard lehrt Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Erlangen-Nürnberg.

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der

Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind

im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

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unter www.utb-shop.de.

Umschlagabbildung: »Raubende Soldateska«. Holzstich nach einer Radierung von Hans Ulrich Franck, um 1646. © akg-images

© 2016 by Böhlau Verlag GmbH & Cie, Köln Weimar Wien

Ursulaplatz 1, D-50668 Köln, www.boehlau-verlag.com Alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist unzulässig.

Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart

Korrektorat: Patricia Simon, Langerwehe

Satz: synpannier. Gestaltung & Wissenschaftskommunikation, Bielefeld

Druck und Bindung: Pustet, Regensburg

Gedruckt auf chlor- und säurefreiem Papier

Printed in Germany

UTB-Band-Nr. 4555 | ISBN 978-3-8252-4555-9 | eISBN 978-3-8463-4555-9

Über dieses eBook

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Inhaltsverzeichnis

Cover

Impressum

Über dieses eBook

Vorwort

1 Der lange Weg in den Krieg

1.1 Seit 1555 – der Reichsverband überwölbt zwei Konfessionen

1.2 Seit 1580 – die konfessionelle Polarisierung des Reichsverbands

1.2.1 Die interkonfessionellen Beziehungen verschlechtern sich wieder

1.2.2 Ein Versuch, den mentalen Haushalt des Konfessionellen Zeitalters sinnfällig zu machen

1.2.3 Der Interpretationskrieg um den Religionsfrieden

1.2.4 Das politische Grundvertrauen schwindet dahin

1.3 Seit 1608 – die Vorkriegszeit

1.3.1 Krisenjahr 1608

1.3.2 Die Blockade des politischen Systems

1.3.3 Evangelische Union und katholische Liga

1.3.4 Letztlich vergebliche Versuche, die Sprachlosigkeit zu überwinden

1.3.5 Kriegsgefahr hier und dort

1.4 Schon einmal vorab: etwas Kriegsursachenforschung

1.4.1 Warum die Ursachenforschung am Zustand des Reichsverbandes ansetzen muss

1.4.2 Kann die moderne Politik aus dem damaligen Desaster lernen?

1.5 Die böhmischen Anlässe des Dreißigjährigen Krieges

1.5.1 Rückblicke: lange Tradition konfessioneller Heterogenität und ständischer Aufmüpfigkeit

1.5.2 Der „Bruderzwist“ im Hause Habsburg

1.5.3 Streit um den Majestätsbrief

2 Ereignisabfolge 1: der große deutsche Konfessionskrieg (1618–1630)

2.1 Auftakt zum Böhmisch-Pfälzischen Krieg: der „Fenstersturz“

2.1.1 Der Udenheimer Mauersturz, oder: Was zeitgenössische Akteure und was Historiker für wichtig halten

2.1.2 Der Prager Fenstersturz

2.2 Warum weitet sich eine regionale Krise zum mitteleuropäischen Krieg aus?

2.2.1 Sommer 1618 bis Frühjahr 1619: Beide Seiten müssen ihren Kurs finden

2.2.2 Sommer 1619 – Weichenstellungen hin zum großen Krieg

2.2.3 Verbündete für Kaiser Ferdinand

2.2.4 Verbündete für Friedrich von der Pfalz?

2.3 Die Schlacht am Weißen Berg und ihre Folgen

2.3.1 Entscheidung vor Prag

2.3.2 Die Folgen in Böhmen

2.3.3 Die Folgen im Reich

2.4 Warum geht der Krieg weiter?

2.5 Der Niedersächsisch-Dänische Krieg – Konstellationen zu Kriegsbeginn

2.5.1 Norddeutschland rückt ins Blickfeld

2.5.2 Doch noch Verbündete für Friedrich von der Pfalz?

2.5.3 Christian IV. von Dänemark: der Mann, sein Land, seine Kriegsziele

2.6 Der Niedersächsisch-Dänische Krieg – zum Kriegsverlauf

2.7 Warum geht der Krieg weiter?

2.7.1 Wieder maßlose Sieger 1: politisch motivierte Urteile, Konfiskationen

2.7.2 Wieder maßlose Sieger 2: das Restitutionsedikt

2.7.3 Europäische Konstellationen ändern sich

2.7.4 Deutsche Warnzeichen für die siegreiche Seite

2.7.5 Regensburg 1630: ein Kampf um die Reichsverfassung

3 Wie hat man im Dreißigjährigen Krieg gelebt, gekämpft und gelitten?

3.1 Warum beherrscht der Söldner das Feld?

3.1.1 Der Ausgangspunkt: die Ritterheere des Mittelalters

3.1.2 Niedergang des Rittertums, Aufstieg der Infanterie

3.1.3 Wie bringt man massenhaft Infanterie auf?

3.1.4 Sozioökonomische Voraussetzungen des Söldnerwesens

3.2 Welche politischen und militärischen Implikationen haben Söldnerheere?

3.2.1 Wachsender Geldbedarf als Motor des Ausbaus vormoderner Staatlichkeit

3.2.2 Die dem Söldnertum entsprechende Art der Kriegführung

3.3 Die Lebensweise des Söldners (sowie der Seinen)

3.3.1 Wer wird warum Söldner?

3.3.2 Das Regiment und seine Binnengliederung

3.3.3 Der Tross

3.3.4 Eine riskante Lebensform: „gartende Knechte“, „Marodeure“ und „ungeschützte Frauen“

3.4 Das Allernötigste aus dem Arsenal der „Militaria“

3.5 Lasten für die Zivilbevölkerung

3.5.1 Der Kriegsalltag: Quartiere, Kontributionen

3.5.2 Fast alltäglich: Plündern, Brandschatzen

3.5.3 „Magdeburgisieren“

3.6 Höhepunkt oder Perversion des kommerziellen Söldnertums? Wallenstein als Kriegsunternehmer

3.6.1 Ein Krisen- und Kriegsgewinnler

3.6.2 Der Krieg ernährt den Krieg

3.6.3 Wallensteins Kriegswirtschaftssystem

3.6.4 Und die „Lehren der Geschichte“?

3.7 Wie schlimm war der Dreißigjährige Krieg?

3.7.1 Die ökonomischen und klimatischen Rahmenbedingungen

3.7.2 „Alles gar nicht so schlimm“? Der Forschungsmythos

3.7.3 Das Quellenproblem

3.7.4 Zeitgenössische Versuche, das unbeschreibliche Leid in Worte zu fassen

3.7.5 Zeitgenössische Verlusterfahrungen und Bewältigungsstrategien

4 Ereignisabfolge 2: Mitteleuropa wird zur Bühne von Großmachtrivalitäten (1630–1648)

4.1 Gustav Adolf und der Schwedische Krieg

4.1.1 Kleine Anfänge, große Wirkungen

4.1.2 Zur Massenresonanz; Flugschriften, Flugblätter

4.1.3 Noch einmal, jetzt exemplarisch für Mittelfranken: Wie schlimm war dieser Krieg?

4.1.4 Die Schlacht bei Lützen

4.1.5 Gustav Adolf: der Mann, sein Land, seine Kriegsziele

4.2 Der Schwedische Krieg nach Gustav Adolfs Tod

4.2.1 Axel Oxenstierna

4.2.2 Wallensteins Ende

4.2.3 Die evangelische Seite verliert auch die dritte Kriegsphase

4.3 Warum geht der Krieg weiter?

4.3.1 Der Prager „Frieden“ – was drinsteht

4.3.2 Warum der Prager Vertrag keinen Frieden bringt

4.4 Der Französisch-Schwedische Krieg – Konstellationen zu Kriegsbeginn

4.4.1 Das darstellerische Problem: „Verwerfungen“

4.4.2 Was wir über Richelieu und über Frankreich wissen müssen

4.4.3 Frankreich erklärt Spanien den Krieg

4.4.4 Das Reich wird in den Französisch-Spanischen Krieg hineingerissen

4.5 Der Französisch-Schwedische Krieg – zum Kriegsverlauf

4.5.1 1635–1638: erfolgloses Frankreich, frustrierte Schwedische

4.5.2 Wachsender Kriegsüberdruss allenthalben

4.5.3 Das Ende des Spanischen Zeitalters

4.5.4 Stationen des Niedergangs auch der österreichischen Habsburger

5 Der lange Weg zum Frieden

5.1 Rückblicke 1: Worum wurde da dreißig Jahre lang gekämpft?

5.1.1 Deutungsangebote der Zeitgenossen und der Forschungsgeschichte

5.1.2 Der Konfessionskrieg

5.1.3 Das Ringen um die Reichsverfassung

5.1.4 Ein Indikator: die Bündniskonstellationen

5.2 Rückblicke 2: Warum musste dieser Krieg dreißig Jahre lang währen?

5.3 Die Vorgeschichte der westfälischen Kongresse

5.3.1 Zu den Wurzeln

5.3.2 Die Idee der „pax universalis“

5.3.3 Der Admissionsstreit

5.4 Was wir über die westfälischen Kongresse wissen müssen

5.4.1 Das „Wer?“, das „Wie?“, was steht im Lastenheft?

5.4.2 Zum Verlauf: einige Schlüsseldaten

5.5 Was wir über die westfälischen Friedensschlüsse wissen müssen

5.5.1 „Beyond Westphalia“? Der Mythos 1648

5.5.2 Die Kompetenzverteilung im Reichsverband wird wieder einmal austariert

5.5.3 Der Zweite Religionsfrieden

5.5.4 Was noch für Mitteleuropa von Bedeutung war

5.6 Das Ende des Achtzigjährigen Krieges

5.7 Nachspiel in Nürnberg

Karten

Zeittafel

Kommentiertes Quellen- und Literaturverzeichnis

Die wichtigsten Quellensammlungen zur „großen Politik“

Mentalitätsgeschichtlich besonders aufschlussreiche Editionen

Besonders lesenswerte Gesamtdarstellungen

Besonders wichtige Aufsatzsammlungen

Militaria im engeren Sinne

Mentalitäts- und ideengeschichtliche Zugriffe

Einzelnachweise

Abbildungsnachweis

Personenregister

Orts- und Sachregister

Rückumschlag

Vorwort

Der Dreißigjährige Krieg, dieses besonders faszinierende, aber wohl auch dunkelste Kapitel der vormodernen deutschen Geschichte, lässt mich seit meiner Doktorandenzeit nicht mehr los. Viele meiner wissenschaftlichen Publikationen versuchen den nicht enden wollenden Krieg seit 1618 und seine Vorgeschichte zu ergründen. Worum eigentlich hat da eine ganze Generation auf Leben und Tod gekämpft? War dieser furchtbare Krieg fast unvermeidlich, weil sich die politischen Akteure Mitteleuropas seit den 1580er-Jahren nun einmal immer mehr auseinandergelebt hatten, die Kommunikationskreise nachhaltig gestört waren und die konfliktkanalisierende Kraft des politischen Verfahrens mit den letzten noch funktionierenden Reichsorganen dahinschwand? Oder war es doch – wie so viele Experten für „1914“ mutmaßen – eher ein bis zuletzt, mit ein bisschen mehr politischer Klugheit, leicht vermeidbarer ‚Betriebsunfall‘? Oder verhält es sich noch einmal ganz anders, weil wir, genau besehen, ziemlich treffsicher Kriegsschuld zumessen können? Hat sich die leidgeprüfte Generation, die die Kernphase der Kleinen Eiszeit, die schlimmsten Exzesse der Hexenverfolgungen und dazu auch noch, und vor allem, einen der verheerendsten Kriege der Weltgeschichte erleiden musste, schließlich einfach mit dem Kriegszustand abgefunden, wurde ihr Krieg zum ‚Normalfall‘ menschlicher Existenz, oder sehnte sie sich unaufhörlich nach dem Frieden – und falls ja, warum war dann der Weg dahin so dornenvoll? Einer konsensfähigen Beantwortung dieser Fragen stellen sich noch immer viele spannende wissenschaftliche Probleme in den Weg.

Dieses Büchlein wendet sich freilich nicht an fertige Wissenschaftler, wurde nicht für Kollegen geschrieben. Eine Bachelorstudentin hatte ich vor Augen, eher im Grund- als im Hauptstudium, als ich einen Insiderterminus nach dem anderen strich (oder zu erklären versuchte); an den Examenskurs dachte ich, der Grundwissen wieder auffrischen und [<<11] Seitenzahl der gedruckten Ausgabe fürs schriftliche Staatsexamen fit machen soll. Der Duktus versucht, dem im Hörsaal üblichen gesprochenen Deutsch nahe zu kommen, und meinen Vorlesungen zu diesem Thema erwuchs das Büchlein denn auch. Den vielen Erlanger und Nürnberger Studenten, die mir in den letzten 25 Jahren sagten, was ihnen an meinen Erklärungsversuchen gefalle und was man besser machen könne (viele von ihnen geben sich ja inzwischen der noch viel anspruchsvolleren Aufgabe hin, den Forschungsstand für Mittelstufenschüler zu ,übersetzen‘), mein Dankeschön! Und bedanken will ich mich auch bei meiner Frau Anette, einer erfahrenen und engagierten Geschichtslehrerin, für ihre konstruktive Kritik. Dank gebührt sodann der Programmplanerin des Böhlau Verlags, Dorothee Rheker-Wunsch, für ihre Ermunterung, meiner vielen wissenschaftlichen und didaktischen Bemühungen um den Dreißigjährigen Krieg wegen den Mut zu fassen, ein Studienbuch über dieses besonders spannende, aber auch herausfordernde Thema zu schreiben; und nicht minder Julia Beenken für ihre hilfreichen Handreichungen bei der technischen Umsetzung dieses Vorhabens.

Weiher, im Januar 2016

Axel Gotthard [<<12]

1 Der lange Weg in den Krieg
1.1 Seit 1555 – der Reichsverband überwölbt zwei Konfessionen

Was wir als „Dreißigjährigen Krieg“ kennen, nannten die Zeitgenossen seit 1648 manchmal auch so. Vor allem aber sprachen die Miterlebenden vom „Teutschen Krieg“. Das reflektiert, dass dieser Krieg hauptsächlich in Mitteleuropa ausgefochten wurde, unter dem Dach des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation (dieses Studienbuch spricht im Folgenden kürzer vom „Alten Reich“ – „alt“ ist es im Vergleich mit dem Kaiserreich seit 1871 und einem weiteren Reich seit 1933, das tausendjährig werden wollte).

Also, zunächst und für längere Zeit handelte es sich um einen „teutschen“ Krieg. Von den Hauptkriegsschauplätzen her betrachtet blieb das (weitgehend) bis zum Schluss so. Nehmen wir die Hauptakteure ins Visier, ändert sich das Bild: Denn nacheinander werden verschiedene auswärtige Herrscher die Bühne des deutschen Kriegstheaters betreten. Natürlich trägt dieses Büchlein der Ausweitung des Kriegsgeschehens Rechnung – aber alles zu seiner Zeit! Was wir über außerdeutsche Kriegsschauplätze (beispielsweise Teile Oberitaliens) und insbesondere außerdeutsche Kriegsteilnehmer (Dänemark, Schweden, Frankreich) wissen müssen, wird ausgebreitet und analysiert, wenn diese Schauplätze und Akteure fürs Kriegsgeschehen wichtig werden. Der sukzessiven Internationalisierung des Krieges korrespondierend, weitet sich also sukzessive der Fokus dieses Büchleins. Es beginnt mit einer Analyse des Zustands des Alten Reiches. Die Kriegsursachen nämlich müssen wir dort suchen.

Die rechtliche Basis: der Erste Religionsfrieden von 1555

Wer verstehen will, warum der Reichsverband im frühen 17. Jahrhundert kaum mehr steuerbar war, muss weit ins 16. Jahrhundert zurückgehen. So, wie dem großen, dem dreißigjährigen deutschen Konfessionskrieg 1648 ein Zweiter Religionsfrieden auf dem Fuße [<<13] Seitenzahl der gedruckten Ausgabe folgen wird, antwortete 1555 auf eine unruhige Dekade voller konfessionell aufgeladener Querelen, Scharmützel und kurzlebiger Kriege der Religionsfrieden von Augsburg. Der komplexe Text ist modernen Lesern nur schwer zugänglich; einige seiner tückischen Ausnahme- und Sonderregelungen werden aber noch zur Sprache kommen müssen. Einfach hingegen das regulative Grundprinzip: Wird der Zweite Religionsfrieden von 1648 die konfessionellen Besitzstände an ein Stichdatum binden, stellte der Erste, der von Augsburg, auf die freie Entscheidung des Landesherrn ab. Die regionale Obrigkeit – ob Kurfürst, Fürst oder Graf, in Reichsstädten der Stadtrat – konnte zwischen zwei Konfessionen wählen und diese Glaubenswahl ihrem Territorium verbindlich vorschreiben.

Die zulässigen Optionen: Katholizismus und „augspurgische confession“

Bei den beiden reichsrechtlich zulässigen Konfessionen handelte es sich, modern gesprochen, um Katholizismus und Luthertum. Anders die Terminologie des Augsburger Religionsfriedens: er kennt die „alte religion“ und die „augspurgische confession“. „Konfession“ (lat. confessio = Bekenntnis): das meint ein spezifisches „Glaubensbekenntnis“; aber warum ist dieses „augspurgisch“? Am Augsburger Reichstag von 1530 hatten die Anhänger Luthers dem Kaiser eine schriftliche Zusammenfassung ihrer religiösen Anschauungen, die deshalb sogenannte Confessio Augustana („Augsburger Bekenntnis“) überreicht. „Alte religion“, „augspurgische confession“ – dass bald danach ein drittes Bekenntnis, der Calvinismus, ins Reich einsickern würde, hat man 1555 nicht vorhergesehen; ob auch die Anhänger Calvins vom Religionsfrieden geschützt seien, gehört denn auch zu den vielen Streitfragen, die seit den 1580er-Jahren die Atmosphäre im Reich erneut vergiften werden. Zunächst aber: zwei reichsrechtlich zulässige konfessionelle Optionen; im Norden und Osten optierten fast alle Obrigkeiten für jene Confessio Augustana, die in ihren Territorien längst maßgeblich war, im Westen und im Süden des Reiches gab es hingegen weiterhin viele katholische Territorien.

Ius reformandi der Obrigkeit

Der Wille der Obrigkeit gab also den Ausschlag. Im akademischen Lehrbetrieb machte man das später als „Ius reformandi“ der Landesobrigkeit griffig, und es kam diese Merkformel auf: „cuius regio, eius religio“. Herr Hinz und Frau Kunz pflegten es sich deutsch zusammenzureimen: „Wo ich leb, so ich bet“. Wo die Herrschaftstopografie kleinräumig und verwinkelt war, war es fortan auch die Konfession [<<14] slandkarte. Hier galt häufig genug schon hinter dem nächsten Bergrücken die andere einzig wahre Glaubensformel, das anders formulierte exklusive Heilsversprechen. Im Jahr 1997 berichtete eine fränkische Tageszeitung über das bei Wolframs-Eschenbach liegende 60-Seelen-Dörfchen Adelmannsdorf, das ein Bach durchschneidet: „Die Häuser davor sind ausnahmslos katholisch, die dahinter evangelisch … Ein Kind springt leicht über diesen Bach – für Hochzeiter ist er nach Jahrhunderten noch zu breit.“ Noch nie habe „jemand aus der einen Hälfte des Dorfes in die andere geheiratet“. Das liegt natürlich nicht an magischen Wirkkräften des dahinrinnenden Wassers, wir sehen Spätfolgen der vormodernen Herrschaftstopografie – der einen Dorfhälfte prägte einst der Deutsche Orden den Glauben auf, für die andere war die evangelische Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach maßgeblich.

Ein politisches System – zwei Wege zum Seelenheil

In der Mitte des Kontinents war die Glaubensentscheidung (nach vormodernem Verständnis ein wichtiges Attribut von Staatlichkeit) seit 1555 definitiv gleichsam eine Ebene tiefer angesiedelt als in den werdenden Nationalstaaten der Iberischen Halbinsel, West- und Nordeuropas. Das Alte Reich, der Dachverband über den zahlreichen mitteleuropäischen Territorien, hatte dauerhaft zwei divergierende Wege zum Seelenheil, zwei exklusive, einander erbittert bekämpfende Wahrheitsmonopole zu integrieren, politisch zu überwölben. Ein politisches System, zwei Wege zum Seelenheil – das war im europäischen Maßstab eine avantgardistische Leistung. Der Augsburger Religionsfrieden ist überhaupt in vielen Hinsichten wegweisend, er gehört sogar in eine Archäologie der Grund- und Menschenrechte. Aber wenn man vom Dreißigjährigen Krieg aus auf ihn zurückblickt, muss man die negativen Seiten hervorkehren.

Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 eilte seiner Zeit zu weit voraus. Es kann faszinieren, den Akten abzulesen, wie sich das vom doppelten Wahrheitsmonopol bedrohte Reich 1555 auf den säkularen Boden eines politischen Friedens rettete. Aber nach gut einer Generation pochte das Wahrheitsproblem kraftvoller denn je wieder an die Türe. Eine Generation lang schien der Gedanke, den Wahrheitsdissens rechtlich zu neutralisieren und politisch zu überwölben, das Reich tatsächlich zu befrieden, aber seit den 1580er-Jahren wurde dann ziemlich rasch ziemlich vieles schlechter. [<<15]

1.2 Seit 1580 – die konfessionelle Polarisierung des Reichsverbands
1.2.1 Die interkonfessionellen Beziehungen verschlechtern sich wieder

Warum litt denn das Reich unter Kaiser Rudolf II. (1576–1612) erneut, wie schon vor 1555, unter erheblichen interkonfessionellen Spannungen? Zunächst einmal wegen Rudolf, genauer: seiner mangelnden Präsenz in der Reichspolitik. Rudolf war nicht dumm (wiewohl er uns aus den – künstlerisch durchaus hochstehenden – Porträts ja oft etwas tumb anstarrt). Aber er besaß nicht die Psyche eines Entscheiders.

Rudolf II., ein kaum noch regierungsfähiger Kaiser

Die Mitakteure beklagten Rudolfs „melancholia“. Wir meinen, bei diesem Ausdruck in etwa Bescheid zu wissen, sind versucht, ihn mit depressiver Verstimmung und Antriebsarmut zu übersetzen. Frühneuzeitliche Akten nennen aber unterschiedslos alles, was wir heute als psychische Störung bezeichnen würden, vom harmlosen Tick über die Neurose bis hin zur Psychose, „melancholia“. Wenn man Rudolf ein wenig kennt (genauer: sein Handeln, soweit es sich in den Akten widerspiegelt), wird man, eher als auf melancholische Apathie, auf eine agitiert-depressive Krankheit schließen. Ober gar auf eine Geisteskrankheit, war er schizophren? Seine Tobsuchtsanfälle waren berüchtigt; offenkundig wähnte er sich zeitweise verhext – hat er im Zuge schizophrener Schübe Stimmen gehört? Oder war er einfach nur ein verschrobener, menschenscheuer Sonderling? Wir kommen als Historiker mit unseren Methoden auf diesem Gebiet nicht weit. Jedenfalls neigte Rudolf im Lauf der Jahre zu immer abenteuerlicheren Fluchten aus der Wirklichkeit. Ein Moderator mit Charisma und Autorität ist er dem Reich nicht gewesen.

Ein folgenreicher Generationswechsel

Dieses Manko kam sozusagen verschlimmernd hinzu. Wozu? Wir können angesichts des Forschungsstands (die Reichspolitik der Jahrzehnte um 1600 ist viel weniger untersucht als, beispielsweise, die der Reformationszeit) nur spekulieren. War es nicht auch eine Generationenfrage? Es starben jene Fürsten, die die Malaise der Jahre vor dem Religionsfrieden noch selbst erlebt hatten, gewissermaßen nacheinander weg. An ihre Stelle traten forsche junge Leute, die vor allem eines verabscheuten: die dauernde Leisetreterei der Altvorderen, ihre [<<16] ewige Kompromisslerei. Zumal viele von ihnen ganz in kämpferisch konfessionellem Geiste erzogen worden waren, etwa an Jesuitenkollegs. Anspruchsvoller formuliert: Sie hatten eine konfessionalisierte Primärsozialisation durchlaufen.

Dasselbe gilt für Gelehrte, die Autoren von theologischen und juristischen Traktaten, von populäreren Flugschriften. Auch dort kann man seit den 1580er-Jahren eine vordem unbekannte Militanz beobachten, auf katholischer Seite bis hin zum frohgemut oder aggressiv vorgetragenen Bekenntnis, sich nicht mehr an den Religionsfrieden gebunden zu fühlen: Die Notsituation von 1555 ist vorbei, es gibt nun keine Ausreden mehr – wir müssen die Ketzerei austilgen. Je nach Adressatenkreis war in solchen Abhandlungen häufig von „ausrotten“ oder aber von „exstirpare“ die Rede. (Als „Ketzer“ oder „Häretiker“, also Irrgläubige, bezeichneten Katholiken alle, die von der in Rom festgelegten offiziellen katholischen Glaubenslehre abwichen – so natürlich Lutheraner und Calvinisten.)

1.2.2 Ein Versuch, den mentalen Haushalt des Konfessionellen Zeitalters sinnfällig zu machen

Der mentale Haushalt des Konfessionellen Zeitalters ist uns Heutigen fremd, bei der ersten Annäherung befremdlich, viel schwerer zugänglich als der der Renaissance oder des reformatorischen Aufbruchs. Wie kann man „Konfessionalisierung“ sinnfällig machen, veranschaulichen? Versuchen wir es mit zwei Gemälden! Auch die Maler stellten sich ja in den Dienst der konfessionellen Propaganda, der konfessionellen Polemik, der konfessionellen Konfrontation. Lehrgemälde in den Kirchen betonten die Unterscheidungsmerkmale zwischen der ins Bild gesetzten allein selig machenden Konfession und den anderen, grundverkehrten Glaubensweisen.

So wie unser Beispiel (Abb 1), das der Nürnberger Andreas Herneisen 1601 für den Rat der Stadt Windsheim gemalt hat.


Abb 1 Gemälde von Andreas Herneisen für den Rat der Stadt Windsheim 1601. [Bildnachweis]

Er ist überhaupt der Schöpfer dieses Bildtypus eines evangelischen Bekenntnisgemäldes, der danach Generationen lang fast vierzig Mal für weitere, überwiegend großformatige Bildtafeln, zumal in Franken, Thüringen und Sachsen Pate stehen wird. Konstant bleiben Jahrzehnte lang insbesondere die beiden folgenden zentralen, von Herneisen [<<17] zusammengeführten Bildelemente: Verschiedene Reichsfürsten und Städtevertreter überreichen Kaiser Karl V. die Confessio Augustana; dahinter, daneben oder ringsum werden viele gottesdienstliche Handlungen angedeutet, wie sie lutherische Kirchenordnungen des 17. Jahrhunderts vorsehen. Die identitätsstiftende historische Reminiszenz ist eingebettet in eine katechetische Lehrtafel. Sie veranschaulicht wesentliche Elemente lutherischer Orthodoxie im Zeitalter verfestigter Konfessionalisierung. Der Rückbezug auf den Augsburger Reichstag verbürgt, dass sie dogmatisch, liturgisch und pastoral in der Confessio Augustana von 1530 wurzeln – liturgische Handlungen, katechetische Unterweisung, bestimmte religiöse Verhaltensweisen der „Gnesiolutheraner“ (wie die Forschung jene Lutheranhänger nennt, die auf strikte Abgrenzung zur calvinistischen Reformation pochten), hierfür signifikante Realien.

Lutheraner polemisieren gegen Katholiken …

Überall geißelt die Zurschaustellung korrekter Glaubensübung, weil auf die neuralgischen Streitpunkte fokussiert, die Abweichung hiervon. [<<18] Alles wird auf den Bildtafeln mehr oder weniger ausführlich schriftlich kommentiert. In Bild wie Text finden wir viele kontroverstheologische Anspielungen. Sie zielen in zwei Richtungen. Zum einen wird – wenig überraschend – „papistische Abgötterei“ gegeißelt. Der Teufel, der dem Betrachter sein „Verzeichnis meiner getreuen Diener“ entgegenreckt, hat ein Jesuitenhütlein auf, die Namensliste beginnt so: „Papst der Erzketzer“.

Aber die Abgrenzung zur römischen Kirche scheint gar nicht das Hauptanliegen unseres Bildes zu sein. Was würden wir denn im Zentrum eines lutherischen Bekenntnisgemäldes vermuten? Doch wohl die Kanzel, auf ihr ein Prediger mit der Bibel in der Hand; die Kanzel hängt indes rechts oben am Rand. Wäre nun eine Zentrierung des Bildraums auf die Wortverkündigung hin nicht vorzüglich für eine demonstrative Absetzung von katholischer Messe mit ihrer multiplen Sinnlichkeit vom gemalten Himmel bis hin zu Weihrauchduft geeignet gewesen? Seht her, im evangelischen Gottesdienst geht es nicht [<<19] um allerlei Brimborium, hier steht das Wort Gottes im Mittelpunkt? Darum scheint es der Tafel gar nicht in erster Linie zu gehen.

… aber genauso heftig gegen Calvinisten

Viel größer und zentraler als die Kanzel setzt sie, außer dem Reichstagsgeschehen, den Altar und das Taufbecken ins Bild. Hier nun werden die anderen reformatorischen Bewegungen ins Unrecht gesetzt. Denn getauft wird unübersehbar ein splitternacktes Baby (und nicht etwa ein Erwachsener, wie das die Täufer praktizierten). Und der Altar? Gewiss, dort wird Wein gereicht (der „Laienkelch“; in katholischen Kirchen trank und trinkt nur der Priester Wein). Vor allem aber wird Luthers Auffassung von der Realpräsenz Christi beim Abendmahl propagiert, liturgischer Bezugspunkt ist der Kreuzaltar und nicht Calvins sitzende, zum bloß symbolischen Mahl versammelte Tischgemeinschaft. Calvinisten entfernten Altäre aus den Kirchen – schon deshalb rückte ihn unser lutherischer Maler ins Zentrum. Vor allem also spießt er den Calvinismus auf, was wir übrigens fast wörtlich nehmen dürfen: Wo Kirchenwächter ihre Hellebarden unliebsamen Gästen entgegenrecken, erkennen wir „Zwingel“ und „Calvin“ – die müssen leider draußen bleiben.

Ein Beispiel für katholische Polemik

Betrachten wir noch ein katholisches Beispiel (Abb 2)!


Abb 2 Erlösung durch die Sakramentenverwaltung der Kirche. Gemäldeteil eines Kapitelherrnepitaphs, einst in der Vierung des Hildesheimer Doms von 1585 und also öffentliches Lehrbild. [Bildnachweis]

Das Bild hing seit 1585 im Hildesheimer Dom. In der Mitte sehen wir „Ecclesia“, Frau Kirche also. Sie sitzt auf einem Gebäude, das von den zwölf Aposteln, von Päpsten, Kirchenvätern und Gestalten des Alten Testaments ‚bewohnt‘ wird. Ecclesia ist durch zwei Ketten mit Gott und den Heiligen im Himmel verbunden. Von ihrer Taille aus führen sechs weitere Ketten zu Gefäßen, die das Blut auffangen, das aus Christi Seitenwunde quillt, ein siebtes Gefäß befindet sich über dem Haupt der Ecclesia. Soweit der Bildinhalt! Inwiefern versinnbildlicht er nun eine bestimmte, hier die katholische Konfession?

Indem er Streitpunkte zwischen den Konfessionen, sozusagen die Grenzmarkierungen herausstreicht. Jedes der sieben mit Christi Blut gefüllten Gefäße symbolisiert ein Sakrament – Luther aber hatte die Mehrzahl der herkömmlichen Sakramente verworfen. Bekanntlich hatte Luther auch die herkömmliche heilsvermittelnde Funktion der Kirche nicht akzeptiert (man bringt diese Auffassung auf die Formel vom „allgemeinen Priestertum der Gläubigen“). Auf unserem Bild aber sitzt Ecclesia ganz im Zentrum, sie ist Verbindungsglied zwischen Erde und Himmel. Die Sakramente sind allesamt in der Hand von [<<20] Geistlichen, von Berufsklerikern also, sie teilen die Gnadenwirkung zu. Diese katholische Kirche ist nicht irgendeine, sondern die weltweite, einzig wahre – wie der Erdapfel in der rechten Hand von Frau Ecclesia anzeigt, überschrieben mit „catholica“. Das Haus der Kirche mit all den Heiligen und Kirchenvätern, Sakramenten und Gnadenwundern steht auf einer Insel inmitten des Weltenmeers, in dem berüchtigte Ketzer mit dem Ertrinken ringen. Dass sie mit Bibeln herumfuchteln, charakterisiert sie als Protestanten (das evangelische Schriftprinzip!). Man erkennt die Erzschurken Luther (links), Calvin und Zwingli (rechts).

Unser Gemälde macht die kämpferische Konsolidierung des Katholizismus am Konzil von Trient (es tagte in drei Sitzungsperioden zwischen 1545 und 1563) sinnfällig. Die katholische Seite, die jahrzehntelang im Zweifelsfall eben immer zurückgewichen war, die verinnerlicht hatte, dass sie der dynamischeren evangelischen Bewegung ja doch nicht gewachsen war – sie begann nun energisch dagegenzuhalten. Der tridentinische Kampfauftrag begann zu greifen. Die „Gegenreformation“ wurzelte gewiss im außerdeutschen Bereich, vor allem in der romanischen Welt, begann sich aber nun auch in Mitteleuropa auszuwirken. Der Katholizismus schloss die Reihen und formierte sich zum Kampf. Alle Konfessionen schlossen europaweit die Reihen, in scharfer Abgrenzung zueinander. Aber in der Mitte des Kontinents geschah das innerhalb ein und desselben politischen Systems. Dieses wurde darüber zunehmend polarisiert und schließlich funktionsunfähig.

1.2.3 Der Interpretationskrieg um den Religionsfrieden

Jahrzehnte, ehe die Waffen sprachen, rangen die Theologen – sie ohnehin –, aber auch, in wachsender Erbitterung, die Rechtsgelehrten miteinander. Anstatt zu Söldnern griff man zu Juristen, die in professioneller Spitzfindigkeit das Beste für die je eigene Seite aus dem Ersten Religionsfrieden herauszuholen versuchten. Das gewiss in der subjektiv ehrlichen Überzeugung, der Wahrheit Breschen zu schlagen! Aber für das Funktionieren des politischen Systems wurde der immer zermürbendere Interpretationskrieg um den Text von 1555 problematisch, weil sich an die Stelle der geschmeidigen Suche nach dem Kompromiss (also der Politik) sukzessive die Rechthaberei setzte. [<<22]

Die „Verrechtlichung“ aller Lebensbereiche ist, wie ganz sicher die „Säkularisierung“ und wohl auch die sogenannte „Sozialdisziplinierung“, einer der elementaren Langfristtrends, die die Frühe Neuzeit ausfüllen. Und dass man sich beim Verrechtlichungsversuch von 1555, weil elementare Überzeugungen divergierten, dehnbarer Formelkompromisse bedient hatte (die Zeitgenossen drückten es anders aus, sprachen vom „Dissimulieren“), ist an sich typisch für die Reichspolitik. Das Regelwerk des Reiches war nicht fest gefügt, sondern locker gefugt, ließ Spielräume für tektonische Verschiebungen. Große Toleranzen also statt Präzisionsarbeit – aber genau das war das Erfolgsgeheimnis. Daher beim modernen Betrachter der Eindruck mangelnder Effizienz, von Reibungsverlusten, da greift nicht jedes Rädchen passgenau ins andere, es ächzt und stöhnt in allen Scharnieren, aber die Maschine läuft jahrhundertelang. Das Alte Reich war ja bemerkenswert viel langlebiger als alle Nachfolgegebilde in Mitteleuropa bis heute; es besaß eine überragende „Zeitelastizität“ (um den Ausdruck für die zeitliche Erstreckungsfähigkeit eines politischen Systems vom Soziologen Niklas Luhmann zu borgen). Kompromiss wurde oft nicht auf halbem Wege zwischen zwei Maximalforderungen festgezurrt, äußerte sich vielmehr in dehnbaren Formeln, in Termini, die verschiedene Interessengruppen auf verschiedene Weise füllen konnten. Jener notorische Auslegungsstreit, der Reichsgeschichte zur Rechtsgeschichte macht, mag heute bei der ersten Annäherung an das Alte Reich abstoßen, aber die Soll-Lücken, die gleich mit eingebauten Interpretationsspielräume machten die Reichsverfassung in ihrer Zeit so unwiderstehlich, also langlebig.

„Dissimulierende“ Formelkompromisse

Der Vorsatz von 1555, den fortbestehenden Wahrheitsdissens durch (oft „dissimulierende“) Kompromissformeln politisch und juristisch handhabbar zu machen, schien eine Generation lang zu greifen. Doch zahlte sich der Versuch der „Verrechtlichung“ langfristig in diesem Fall nicht aus – denn der Diskurs über den Religionsfrieden mündete in eine desaströse Kommunikationsstörung. Es bildeten sich zwei Interpretationsschulen heraus, deren gemeinsame Schnittmenge sich bedrohlich leerte. Weil die eigene Auslegung natürlich die einzig zulässige war, nur sie den „reinen, lauteren Buchstaben“ des Religionsfriedens zum Klingen brachte, behauptete die Gegenseite offenkundig himmelschreiendes Unrecht. In ellenlangen Listen seiner [<<23] konfessionsspezifischen „Gravamina“ (lateinisch „gravamen“ – im Plural „gravamina“ – heißt „Beschwerde“) geißelte man ihre unhaltbaren Verdrehungen, stets forderte man, dass sie all diese Steine des Anstoßes erst einmal aus dem Weg räumen müsse, ehe man sie wieder als politikfähig erachten, mit ihr ins politische Geschäft kommen könne.

Ist auch der Calvinismus zulässig?

Alle brisanten reichspolitischen Konflikte seit den 1580er-Jahren drehten sich um die rechte Auslegung des Religionsfriedens. Das gibt der scheinbar so schwer überschaubaren Fülle an Querelen in dieser wenig harmonischen Zeit ihren inneren Zusammenhang und macht, was auf den ersten Blick nur kauzig und verbohrt anmutet, nachvollziehbar. Beispielsweise war – wie wir ja schon wissen – durchaus unklar, ob der Religionsfrieden auch calvinistische Glaubensübung schütze. Beginnend mit der Kurpfalz, hatten sich eine ganze Reihe von Reichsterritorien der westeuropäischen Spielart von Reformation, dem Calvinismus zugewandt. (Die Forschungsliteratur nennt deutsche Anhänger Calvins gern „Reformierte“; wegen der Missverständnisse gebärenden Nähe des Worts zur „Reformation“ belässt es dieses Studienbuch bei deutschen „Calvinisten“.) Nun hatte der Calvinismus seine eigenen „Konfessionen“ (also Bekenntnisschriften). Der Religionsfrieden aber nahm bekanntlich nur „alte religion“ und „augspurgische confession“ unter sein Schutzversprechen. Viele Katholiken ergrimmte deshalb die für sie illegale calvinistische Glaubensübung auf Reichsboden.

Es wurde also bald nach 1555 strittig, ob sich die Wahlfreiheit der regionalen Obrigkeiten auf zwei oder aber auf drei Konfessionen erstrecke. Die meisten Streitigkeiten drehten sich freilich nicht um das einfache regulative Grundprinzip des Religionsfriedens („cuius regio, eius religio“), sondern um komplizierte Sonderbestimmungen, die das obrigkeitliche Ius reformandi einschränkten oder doch in einem Spannungsverhältnis zu ihm standen.

Landsässiges Kirchengut

Die vielleicht komplizierteste Sonderbestimmung thematisiert das Los der landsässigen geistlichen Güter unter protestantischer Landeshoheit. Zunächst einmal: Um was handelt es sich da überhaupt? Es geht um Klöster, Grund in klösterlichem Besitz, fromme Stiftungen und kirchliche Einrichtungen aller Art (von der Schule bis zum Waisenhaus), die landsässig waren, also nicht reichsunmittelbar. Es geht, mit anderen Worten, nicht um geistliche Fürstentümer, [<<24] sondern um all das, was der katholischen Kirche (modern formuliert) privatrechtlich, vermögensrechtlich gehörte, politisch indes irgendeinem Landesherrn unterstand – demjenigen, in dessen Territorium die betreffende Einrichtung eben lag; einem Landesherrn, der sich für die neue Lehre entschieden hatte. Welches Problem sollte unsere Sonderbestimmung lösen? War ein Landesherr evangelisch geworden, war dem das Land mit seinen Einwohnern mehr oder weniger rasch gefolgt – aber darin eingesprenkelt, wie lauter kleine Inselchen, lagen alle möglichen Besitzungen jener katholischen Kirche, von der sich das Land ja gerade losmachte. In den Klöstern beispielsweise wurde Gott in einer Art und Weise verehrt, die nach regierungsamtlicher Auffassung grundverkehrt war. Angesichts der damals ganz selbstverständlichen innigen Verschmelzung von Glauben und Politik meinten die Landesherren, so etwas keinesfalls dulden zu können, wenn ihre Landeshoheit noch etwas wert sein sollte. Deshalb waren die Besitzungen der katholischen Kirche in Gebieten, die evangelisch wurden, denn auch mehr oder weniger rasch und konsequent von der öffentlichen Hand eingezogen und „gemeinnützigen“ Zwecken zugeführt worden. Aber war das legal? Das eben war das Problem!

Und was sagt nun der Religionsfrieden dazu? Nur eines ganz klar: Alles, was bis 1552 eingezogen worden war, war für die katholische Kirche verloren. Das bekam sie nicht mehr zurück. Aber galt auch der Umkehrschluss? Die katholische Seite las die Bestimmung so, für sie war 1552 ein Stichdatum. Danach durfte die evangelische Seite keine kirchlichen Besitzungen mehr einziehen. Evangelische Obrigkeiten lehnten diesen Umkehrschluss ab und lösten weitere Klöster auf. Aus dem Ius reformandi, ja, aus dem Wesen der Landeshoheit überhaupt ergebe sich, dass ein protestantischer Landesherr alles beseitigen dürfe, was sich nicht mit dem Geist einer evangelischen Kirchenordnung vertrage. Größer konnte der Gegensatz zwischen beiden Lesarten gar nicht sein – womit jeder windschiefe Schuppen, der von einer Klosteranlage übrig geblieben war, jede sumpfige Wiese, die einmal Mönchen gehört hatte, fortan die größten Verwicklungen auslösen und die Reichsgerichte beschäftigen konnte: Denn es ging ja um nicht weniger als um die Auslegung des Religionsfriedens!

Der Geistliche Vorbehalt

Erbittert stritt man auch über den „Geistlichen Vorbehalt“ von 1555. Er legte fest, dass ein geistlicher Fürst, wenn er zum Protestantismus [<<25] konvertiere, seiner kirchlichen Ämter und Würden verlustig gehe. Der katholische Fürst wurde also durch seine Konversion zum evangelischen Privatmann. In katholischer Auslegung schützte der Geistliche Vorbehalt die damals noch existierenden geistlichen Territorien: also Gebiete, die von einem Fürstbischof oder einem Reichsabt regiert und am Reichstag vertreten wurden. (Im ersteren Fall nennen wir jenen Teil des Bistums, in dem der Fürstbischof nicht nur oberste geistliche Autorität, sondern ferner Landesherr war, das „Hochstift“.) Solche Territorien konnten, wiewohl ja Wahlfürstentümer, dieser Interpretationslinie zufolge niemals in die Hände evangelischer Herrscher geraten.

Hingegen verwiesen die Protestanten des Konfessionellen Zeitalters darauf, dass der Geistliche Vorbehalt dem Domkapitel ja nicht verbiete, jemanden zum Bistumsvorsteher zu wählen, der von vornherein evangelisch, also nicht zum Protestantismus konvertiert war. Und außerdem hätten sie dem Geistlichen Vorbehalt 1555 nicht zugestimmt, eine eigene kleine Präambel zu dieser Passage des Religionsfriedens hält das in der Tat fest. Also gehe diese Bestimmung sie, die Protestanten, gar nichts an. Ein noch heute bekannter, übrigens ziemlich blutiger Kampf um den Geistlichen Vorbehalt war der Kölner Krieg seit 1583. Kurköln blieb katholisch, mit Waffengewalt behauptete sich die katholische Auslegung.

Die Declaratio Ferdinandea

Ähnlich umstritten war die Declaratio Ferdinandea („Erklärung Ferdinands“). Mit ihr wollte der Vertreter des Kaisers am Reichstag von 1555, sein Bruder Ferdinand, die über den Geistlichen Vorbehalt erbosten Protestanten etwas besänftigen. Was beinhaltete seine Deklaration? Landsässiger Adel, Städte und Gemeinden unter der Landesherrschaft eines geistlichen Fürsten, die längst schon protestantisch geworden seien, dürften eben dieses bleiben. Ihnen dürfe der geistliche Fürst nicht, wie seine weltlichen Kollegen, den Glauben vorschreiben.

Warum aber war nun die Declaratio strittig? Sie war nicht Bestandteil des offiziellen Gesetzestextes, wurde deshalb auch nicht dem Reichskammergericht (als legislative Grundlage seiner Rechtsprechung) zur Kenntnis gebracht. Ferdinand schob eben, salopp formuliert, zur Beruhigung der aufgebrachten Protestanten rasch noch einen Zettel nach, dann ging man nach Hause. Die Declaratio spielte rund eine Generation lang in der Reichspolitik so gut wie keine Rolle, geriet fast in Vergessenheit. Erst, als sich die Streitfälle zwischen den [<<26] Konfessionen im letzten Viertel des Jahrhunderts wieder häuften, wurde das Papier von den Protestanten regelrecht wiederentdeckt. Sie warfen gegenreformatorisch aktiven geistlichen Fürsten vor, sehenden Auges dagegen zu verstoßen. Jene bezweifelten die Rechtskraft der Declaratio, jedenfalls über Ferdinands Tod hinaus.

Der Reichsstädteparagraf

Nehmen wir uns nur noch eine letzte der strittigen Klauseln von 1555 vor: den Reichsstädteparagrafen! Die Sonderregelung liest sich ganz modern: In denjenigen reichsstädtischen Kommunen, in denen beide Konfessionen „in gang und gebrauch“ seien, solle das „also bleiben“, sollten Lutheraner und Katholiken weiterhin „fridlich und ruewig bei- und nebenainander wonen“. Was heute nur vernünftig klingt und ganz unproblematisch anmutet, hat damals die größten Verwicklungen ausgelöst, nicht nur, weil das hehre Ideal keinerlei Ausführungsbestimmungen flankierten, die, beispielsweise, die Zuteilung von Kirchenraum oder die konfessionelle Zusammensetzung von Stadtrat wie kommunaler Verwaltung geregelt hätten. Um nur eine für die Väter des Religionsfriedens nicht vorhersehbare Folge zu erwähnen: Wenn der Stadtrat für die einen mit Recht Weihnachtspause einlegte, lebten die anderen schon am 3. Januar des Folgejahres. Denn seit 1582 datierten Katholiken und Protestanten nicht mehr einheitlich, die Katholiken waren den Protestanten um zehn Tage voraus.

Der Reichsstädteparagraf hielt aber nicht nur die bikonfessionellen unter den Reichsstädten in Atem. Im Streit der konfessionsspezifischen Interpretationsschulen wurde alsbald fraglich, ob reichsstädtischen Magistraten überhaupt ein Ius reformandi eigne. Die katholische Auslegungslinie verneinte das, über die Konfession der Reichsstädte entscheide nämlich das katholische Reichsoberhaupt. Das sahen die Reichsstädte selbst und alle Protestanten Deutschlands ganz anders. Jahrzehntelang rang man in Aachen darum, ob diese im Jahr 1555 katholische Kommune Heimstatt auch für Protestanten (oft Glaubensflüchtlinge aus Westeuropa) werden dürfe. Zweimal stellten Truppen benachbarter katholischer Territorien die Vorherrschaft des Katholizismus in Aachen gewaltsam wieder her.

Katholische Truppen marschierten 1607 auch in Donauwörth ein, mit besonders gravierenden Folgen für diese Stadt. Die schwäbische Kommune (Donauwörth lag im Schwäbischen Reichskreis) war überwiegend evangelisch, doch schützte der Religionsfrieden den [<<27] kleinen katholischen Rest, ein gutes Dutzend Familien. Von Dillinger Jesuiten angefeuert, nahmen sie ihre Prozessionen zu verschiedenen Kirchlein des Umlands wieder auf. Dabei mussten sie zwangsläufig über Stadtgebiet ziehen, keinesfalls unumgänglich indes war die mit fliegenden Fahnen eingeschlagene Route über den Marktplatz. Das musste Pöbeleien provozieren, weil Protestanten Prozessionen zutiefst ablehnten – sie waren es ihrem Seelenheil schuldig, derlei vor der eigenen Haustüre nicht zu dulden: also Prügelszenen, die Fahnen wurden durch den Straßenkot geschleift, so aus katholischer Sicht natürlich entweiht. Der zuständige Fürstbischof schaltete den – durch und durch katholischen – Reichshofrat ein, das kaiserliche unter den beiden obersten Reichsgerichten. Der Gerichtshof entschied, wenig überraschend, für die katholische Seite. Nach erneuten Prozessionen, erneuten Tumulten verhängte er 1607 die Reichsacht über die Stadt.

Kaiserliche Rechtsbeugung: der Skandal um Donauwörth

Mit der Exekution beauftragte Kaiser Rudolf nicht etwa den eigentlich zuständigen Obristen des Schwäbischen Reichskreises („Landfriedensschutz“, wie man das damals nannte, war Kreissache), also den lutherischen Herzog von Württemberg, sondern Maximilian von Bayern: für alle Protestanten ein himmelschreiender Rechtsverstoß! Wie konnte man sich unter solchen Umständen noch auf den Rechtsschutz des Reiches verlassen? „Donawörth ist ein lumpennest, was hat es aber für ungelegenheit und weiterung causirt“, also verursacht: so seufzte mit Zacharias Geizkofler einer der klügsten politischen Beobachter der Zeit. Der Bayernherzog exekutierte demonstrativ robust, okkupierte die Kommune mit Truppenmacht, übergab die Pfarrkirche den Jesuiten und unterwarf die Reichsstadt seiner angeblich „kommissarischen“ Verwaltung. Daraus wird nie mehr Selbstverwaltung, Donauwörth mutiert zur bayerischen Landstadt. All das musste Deutschlands Protestanten empören, auch, und zumal in Süddeutschland, ängstigen.

1.2.4 Das politische Grundvertrauen schwindet dahin

Es waren aber nicht nur Einzelbestimmungen des Religionsfriedens umkämpft. Wert, Sinnhaftigkeit, ja, Legitimität eines interkonfessionellen politischen Friedens wurden vielmehr seit den 1580er-Jahren in immer mehr Flugschriften (also auf Massenwirkung abzielenden Broschüren zu tagesaktuellen Themen) und gelehrten Abhandlungen [<<28] ganz grundsätzlich infrage gestellt. Ein solcher Frieden wurde immer mehr Autoren zum Inbegriff politischer Hybris, die dem Irrglauben erlegen war, Politik könne mehr sein als Ancilla theologiae (wörtlich übersetzt: „Magd der Theologie“ – also praktische Politik als Vollzug theologischer Postulate, Politikwissenschaft als theologische Hilfswissenschaft).

Fundamentalkritik am Religionsfrieden

Die Fundamentalkritik am Religionsfrieden gipfelte in diese – nun bei katholischen Autoren häufig begegnende – publizistische Position: „Der Augsburger Religionsfrieden bindet uns schon deshalb nicht, weil Vereinbarungen mit Ketzern grundsätzlich keine Rechtskraft zukommt.“ Die damals jedem Gebildeten geläufige lateinische Überschrift für derartige Erwägungen lautete „fides haereticis servanda“ – so also hat man die beliebte Streitfrage rubriziert, ob man denn überhaupt verpflichtet sei, mit Häretikern getroffene Vereinbarungen einzuhalten. „Haeretici“, das waren natürlich die Protestanten, und die waren denn auch zu Recht alarmiert.

„Fides haereticis servanda“

Es entspann sich eine rege publizistische Kontroverse darüber, ob der konfessionelle Widerpart überhaupt noch politikfähig, noch geschäftsfähig sei. Beide Seiten warfen einander in Hunderten von Flugschriften und Traktätchen vor, sich nicht an einmal getroffene Vereinbarungen zu halten, überhaupt halten zu wollen. Frohgemute Bekenntnisse zu mangelnder Vertragstreue begegnen bis in die Kriegsjahre hinein nur von katholischer Seite, aber den Vorwurf an den Widerpart, sich nicht durch Eid oder Vertragsunterschrift gebunden zu sehen, erhoben nun alle Seiten gewohnheitsmäßig. Apodiktisch hielt 1614 ein calvinistischer Autor fest: „Cum ejusmodi hominum genere … contrahi non potest“, Menschen dieses Schlags sind nicht geschäftsfähig. Umgekehrt wussten zahlreiche katholische Autoren, dass von Protestanten grundsätzlich „keine Constitutiones, keine Pacta, Brief vnd Siegel nicht gehalten“ wurden – so eine katholische Abhandlung aus demselben Jahr 1614.

Natürlich lasen die Entscheidungsträger solche Schriften. Für Wilhelm Ferdinand von Efferen, einen im frühen 17. Jahrhundert bekannten katholischen Spitzendiplomaten, waren es „verlauffene Zeiten, da Treue und Glaube noch gehalten worden“, da für evangelische Politiker noch „Eyd, Pflicht, Verschreiben, Versprechen und dergleichen humanae fidei vincula“ gegolten hätten. Protestanten konnte man [<<29] einfach nicht trauen. Gehörten sie, recht besehen, überhaupt jener Wertegemeinschaft des christlichen Abendlandes an, außerhalb derer allenfalls vorübergehende Pax iniqua herrschen konnte, ein Waffenstillstand bis auf bessere Gelegenheit, doch niemals Frieden? Johann Schweikhard von Mainz, wahrlich kein Zelot unter den geistlichen Reichsfürsten der Vorkriegszeit, lamentierte einmal in einem Schreiben an den wichtigsten Berater des Kaisers Matthias (1612–1619), Melchior Khlesl: Es hätten „Ongehorsamb, Ontreu, Betrug und List uber Hand genommen, dass sich weder auf teuere Wort, Vertrösten und Versprechen, noch auch Brief und Siegel, ja den Schwur und Eid selbsten ichtwas zu verlassen, sonder daß alles nach der verfluchten Lehr des Machiavelli auf ein jede sich an Hand gebende Occasion ratione status (wie sie es nennen)“, also unter Berufung auf die „Staatsräson“, „bei Seit gesetzt und nichts geacht wird“. Im lautstarken publizistischen Getöse um die Bindewirkung interkonfessioneller Abmachungen drohte sich das für den Politikbetrieb unabdingbare Grundvertrauen in die Verlässlichkeit der Mitakteure zu verflüchtigen.

1.3 Seit 1608 – die Vorkriegszeit
1.3.1 Krisenjahr 1608

Die Frage, ob politischer Interessenausgleich ohne solches Grundvertrauen überhaupt funktionieren kann, stellte sich mit voller Schärfe seit 1608. In diesem Jahr scheiterte spektakulär und mit weitreichenden Folgen der in Regensburg angesetzte Reichstag.

Reichstag in Regensburg

Klären wir kurz einige im Folgenden wichtige Begriffe: so insbesondere die Termini „Reichstag“ und „Reichsabschied“! Der Reichstag war, modern formuliert, das Legislativorgan des Reiches sowie überhaupt sein zentrales politisches Forum. Er tagte unregelmäßig, alle Reichsstände durften teilnehmen bzw. einen Vertreter abordnen. „Reichsstand“ war, wer „reichsunmittelbar“ war, also lediglich „Kaiser und Reich“, nicht aber einem anderen Landesherrn unterstand; sowie „Sitz und Stimme“ am Reichstag besaß (wo keine Reichsritter saßen und votierten – sie also waren zwar „reichsunmittelbar“, aber doch keine „Reichsstände“). Meistens stand die Reichsstandschaft [<<30] einer einzelnen Person zu: einem Kurfürsten, Fürsten oder Grafen. Im Fall der Reichsstädte besaß ein Gremium die Reichsstandschaft: der Stadtrat der betreffenden Kommune nämlich. Am Ende jedes Reichstags fügte die Kanzlei des Kurfürsten von Mainz, der sozusagen der ‚Reichstagsdirektor‘ war, alle von der betreffenden Tagung erarbeiteten „Reichsschlüsse“ (also, modern gesagt, alle von ihr beschlossenen Gesetze) zu einem langen Text zusammen: dem „Reichsabschied“ dieses Reichstags.

Gehen wir nach Regensburg! Die Protestanten waren bereits äußerst besorgt und in großer Erregung angereist, insbesondere Donauwörths wegen. Als der Reichstag eröffnet wurde, hing am Regensburger Rathaus noch das Achtsmandat gegen die seitherige Reichsstadt. Das ist aber nur eine Teilerklärung für die von Anfang an angespannte Stimmung in Regensburg. Konsterniert berichteten die kursächsischen Gesandten nach Hause, der Widerpart sei von „jesuitischen consilia“ (lat. consilia = „Ratschläge“) vergiftet, bemühe sich erst gar nicht um ein konziliantes Auftreten – alles sehe danach aus, als werde im Reich „in Kurzem ein greulich Blutbad angerichtet werden“.

Die Protestanten fordern die Bekräftigung des Religionsfriedens

Donauwörths wegen teils verängstigt, teils tief verletzt forderten die Protestanten, die Verbindlichkeit des Religionsfriedens im Reichsabschied zu bekräftigen, was die katholische Seite reflexhaft abschlug. Motiviert hat den evangelischen Antrag die soeben angedeutete Debatte „an fides haereticis servanda“. Man beobachtete, dass seit geraumer Zeit immer mehr katholische Traktate offen die Verbindlichkeit des Religionsfriedens bestritten. Deshalb also sollte ihn der Reichsabschied bestätigen, so bekräftigen. Indem sich die „Politici“ demonstrativ von publizistischen Ruhestörern und Schreibtischextremisten distanzierten, würden sie ein Fundament für wieder vertrauensvolle politische Zusammenarbeit legen und sich gleichsam selbst aus dem Sumpf ziehen – so das Kalkül der Antragssteller.

Die Katholiken kontern mit der Restitutionsklausel

Stattdessen verlor man nun vollends den Boden unter den Füßen. Die katholische Seite witterte verschlagene Hintergedanken, und auch wenn sich über sie nur vage rätseln ließ – auf den Leim gehen würde man dem Widerpart natürlich nicht. Es ist bezeichnend für das kommunikative Desaster der Vorkriegsjahre, wie da die katholischen Reichstagsteilnehmer, anstatt mit den evangelischen Kollegen ein konstruktives Gespräch und auf diesem Wege Aufklärung zu suchen, [<<31] unfassbar viel Energie ins Ausmalen immer neuer, noch finstererer Verschwörungsfantasien steckten. Es mochte ja alles Mögliche hinter dem evangelischen Antrag stecken, eines freilich ganz gewiss nicht: was in den Zeilen statt zwischen ihnen stand. Man konterte den vermeintlich hinterhältigen evangelischen Wunsch mit einer maliziösen Retourkutsche: forderte nämlich, dass im Gegenzug alles, was sich die eine oder andere Seite seit 1555 rechtswidrig angeeignet habe, zurückgegeben, restituiert werde.

Ein kommunikatives Desaster

Was beim ersten Hinschauen harmlos anmuten mag, hat nun wiederum die schon erregten Protestanten noch mehr alarmiert. Evangelische Positionen waren in den maßgeblichen Reichstagskurien in der Minderheit. Konnte die Gegenseite da nicht rasch umreißen und mehrheitlich beschließen, wer (nämlich ausschließlich Protestanten) sich was rechtswidrig angeeignet habe? Nun könnte man einwenden, die evangelische Seite hätte ja nur ihren Antrag auf eine Bekräftigung des Religionsfriedens zurückzuziehen brauchen. Diese heute plausible Erwägung ginge aber völlig an der Logik des Konfessionellen Zeitalters vorbei. Wenn die Protestanten jetzt klein beigäben, würdigten sie den Religionsfrieden selbst zum vorübergehenden Waffenstillstand, zum Provisorium herab: Davon waren sie felsenfest überzeugt. Man hätte seine glorreiche Idee einer Bestätigung des Augsburger Gesetzeswerks vielleicht besser gar nicht erst vorgetragen, aber nachdem sie nun einmal aktenkundig geworden war, konnte man unmöglich zurück.

Umgekehrt war es den Katholiken gewiss zunächst einmal darum gegangen, die frechen Ketzer zu ärgern, ihnen den Spaß an ihrer unverschämten Forderung zu verderben; die Restitutionsklausel war nicht als Angriffswaffe, sondern als Gegenmittel ausgedacht worden. Zögen sie die Katholiken ihrer verheerenden Nebenwirkungen wegen wieder zurück, dann könnten sie sich, so ihre felsenfeste Überzeugung, genauso gut auch gleich selbst den Todesstoß versetzen. Die Forderung nach umfassenden Restitutionen war nun gestellt, distanzierte man sich nachträglich davon, würde der Widerpart gar kein Halten mehr kennen, würde er die Reste der Reichskirche vollends verschlingen. Was zunächst als pfiffiges Gegenmittel ersonnen worden war, erhärtete der heftige evangelische Widerspruch, einem diabolischen Mechanismus dieser unseligen Zeit gehorchend, zum katholischen Grundprinzip, an [<<32] ihm ließ man 1608 sogar den Reichstag zerbrechen – wie hätte man da später wieder davon abrücken können! Zu den katholischen Vorbedingungen, um mit dem Widerpart überhaupt ins politische Geschäft kommen, ihn wieder als gesprächsfähig erachten zu können, gehörte fortan die Restitution des unrechtmäßig Angemaßten. In katholischen Augen waren alle seit 1555 von den Protestanten errungenen Positionen unrechtmäßig „occupirt“ worden – das Restitutionsedikt von 1629 (vgl. Kap. 2.3.1) kündigte sich am Horizont an! Seit 1608 stand den evangelischen Reichsständen klar vor Augen, was ihnen blühen würde, wenn die katholische Seite ein deutliches machtpolitisches Übergewicht im Reichsverband gewinnen sollte: nämlich einschneidende territoriale Revisionen zu ihren Ungunsten.

Sprengung des Reichstags

Der Eklat war da – beginnend mit den Pfälzern und ihrem Anhang, reisten die Protestanten schließlich einfach ab. Die Reichsstände gingen auseinander, ohne dass ein Reichsabschied zustande gekommen wäre. Die Legislative des Reiches war lahmgelegt. Fast schon wider besseres Wissen wird man sich 1613 noch einmal zum Reichstag versammeln, aber der verläuft ganz unerquicklich, hinterlässt auf beiden Seiten Erbitterung und selbstgerechten Zorn über die Verstocktheit der Gegenseite. „Wir stunden gegeneinander wie zwei Böcke, die niemand weichen wollen“, schrieb der kurbrandenburgische Delegierte vom Reichstag nach Hause (zit. nach Winfried Schulze). Es ein weiteres Mal mit dieser Tagungsform zu versuchen, war in zeitgenössischer Einschätzung vergebliche Liebesmüh; erst 1640 wird man es wieder wagen. Eine Politikergeneration hat keinen Reichstag erlebt, kein Forum gekannt, das alle Reichsstände zusammengeführt hätte, um friedlich, mit Worten anstatt mit Waffen Interessen aufeinander abzustimmen und Entscheidungen fürs Reich zu fällen. Es ist auch für die Kriegsursachenforschung aufschlussreich, dass der Dreißigjährige Krieg bis in seine Spätphase hinein keinen Reichstag gesehen hat.

1.3.2 Die Blockade des politischen Systems

Mit dem Reichstag war nun nicht nur ein zentrales, war zudem das letzte bis dahin überhaupt noch arbeitsfähige Reichsorgan lahmgelegt. Über dem eskalierenden Streit der Interpretationsschulen waren zuvor [<<33] schon alle anderen Reichsorgane ausgefallen oder unwirksam geworden. Werfen wir einige Schlaglichter auf die Wichtigsten von ihnen!

Den Rechtsfrieden im Reich sollten zwei oberste Reichsgerichte verbürgen. Aus unterschiedlichen Gründen waren sie dazu schon im Vorfeld des Dreißigjährigen Krieges nicht mehr in der Lage.

Krise der Reichsjustiz

Der mit Vertrauensmännern des Kaisers besetzte Reichshofrat verschrieb sich seit den 1590er-Jahren unübersehbar den katholischen Lesarten des Religionsfriedens, schaltete seit 1606 vollends auf eine „konfrontative Linie um“ (Stefan Ehrenpreis). Deshalb akzeptierten viele Protestanten seine Rechtsprechung in interkonfessionellen Streitfällen nicht mehr – denn bei den „Hofprozessen“ würden Politik und Rechtsprechung ungut vermischt. Damit waren um den Religionsfrieden kreisende Auslegungsprobleme nicht mehr konsensstiftend justiziabel. Der Soziologe Niklas Luhmann hat die Auswirkungen von Gerichtsverfahren einmal so beschrieben: Der Prozessteilnehmer finde sich

wieder als jemand, der die Normen in ihrer Geltung und die Entscheidenden in ihrem Amte bestätigt und sich selbst die Möglichkeiten genommen hat, seine Interessen als konsensfähig zu generalisieren und größere soziale oder politische Allianzen für seine Ziele zu bilden. Er hat sich selbst isoliert. Eine Rebellion gegen die Entscheidung hat dann kaum noch Sinn und jedenfalls keine Chancen mehr. Selbst die Möglichkeit, wegen eines moralischen Unrechts öffentlich zu leiden, ist verbaut.

Das Verfahren habe die Funktion, „den einzelnen, wenn er nicht zustimmt, thematisch und sozial so zu isolieren, dass sein Protest folgenlos bleibt“. Man wird den inkriminierten „Hofprozessen“ alle diese Wirkungen nicht zusprechen wollen: Evangelische Beklagte, die von ihnen überzogen wurden, interpretierten die fraglichen „Normen“, nämlich den Reichsabschied von 1555, ganz anders als jenes Gericht, das sie als Entscheidungsinstanz gar nicht akzeptierten. Weil zahlreiche evangelische Reichsstände die Auslegungskunst des Reichshofrats ablehnten, konnte der einzelne Prozessverlierer durchaus „politische Allianzen für seine Ziele“ bilden, kollektive Entrüstung an Protestantenkonventen mobilisieren, seine Niederlage skandalisieren und zum evangelischen „Gravamen“ machen. Die Reichsgerichte produzierten [<<34] nicht mehr problemlos exekutierbare Urteile und „folgenlos“ bleibenden Protest, sondern folgenreiche Proteste und schwer exekutierbare Urteile.

Das ständische Reichskammergericht war konfessionell ausgewogener besetzt, aber die Probleme waren deshalb nur anders, nicht kleiner. Beispielsweise blockierten sich Katholiken und Protestanten häufig schon in jenen Extrajudizialsenaten gegenseitig, die darüber zu entscheiden hatten, ob ein Streit überhaupt gerichtsanhängig wurde. Damit konnte die konfliktkanalisierende Kraft des Verfahrens (wir dürfen die befriedenden Effekte der Rechtsprechung ja nicht nur bei den Endurteilen verorten) nicht mehr wirksam werden. Andere Probleme kamen hinzu, aber um Detailfülle und Vollständigkeit soll es hier ja nicht gehen – jedenfalls war die Wirksamkeit auch dieses Gerichtshofs schwer beeinträchtigt. Um erneut Luhmann zu zitieren: Er hat einmal zu Recht betont, ein politisches System müsse „die Entscheidbarkeit aller aufgeworfenen Probleme garantieren“. Das Reichskammergericht hat dazu nicht mehr beigetragen.

Krise der Reichsversammlungen

Aber dem Reich kamen überhaupt sukzessive die Foren des Meinungsaustauschs und der friedlichen Konfliktbereinigung abhanden. Der Versuch des Reichsdeputationstags (gewissermaßen ein verkleinertes Abbild des Reichstags), sich einiger vom Kammergericht nicht mehr lösbarer Rechtsstreitigkeiten anzunehmen, führte 1601 zu seiner Sprengung. Der Rheinische Kurfürstentag, eine fürs Spätmittelalter zentral wichtige, noch im 16. Jahrhundert bedeutsame Tagungsform, zerbrach irreversibel an der Unlust der drei rheinischen Erzbischöfe, sich mit dem aus ihrer Sicht ketzerischen, nämlich calvinistischen Kurpfälzer an einen Tisch zu setzen. Man blieb lieber unter sich, wollte die Feindbilder gar nicht mehr dem Realitätstest aussetzen. Der Kurpfälzer und der Kurfürst von Brandenburg traten dem Kurverein nicht bei, weil die geistlichen Amtskollegen „mit lauter Martialischen unndt Kriegerischen Gedanken“ erfüllt seien.

Im frühen 17. Jahrhundert war von allen Institutionen des Reiches nur noch der Reichstag – leidlich – arbeitsfähig. Das macht die Sprengung der Regensburger Tagung von 1608 so fatal. Aufmerksamen Zeitgenossen entging das nicht: „De comitiis si quid vis, omnia ibi lenta et turbulenta et uno verbo ad bellum spectant“ („wenn Du wissen willst, wie der Reichstag verläuft – hier geht alles zäh voran und [<<35] doch drunter und drüber, kurz, Krieg ist in Sicht“). In evangelischen Akten dieser Monate grassiert eine Formulierung, die nicht modernem Deutsch entspricht und doch noch heute verständlich ist: „krieg steht ins haus“; es gerann rasch zum Topos. Wie sollten Konflikte fortan noch kanalisiert und gewaltlos geschlichtet werden? Musste man da nicht, um seine Interessen zu verfechten, fast zwangsläufig früher oder später zu den Waffen greifen? Noch im Frühjahr 1608 schlossen sich eine Reihe evangelischer Reichsstände in Auhausen zur evangelischen Union zusammen, die katholische Seite wird 1609 mit der Liga nachziehen. Damit stehen wir unübersehbar in der Vorkriegszeit.

1.3.3 Evangelische Union und katholische Liga

Das evangelische Deutschland wird im Dreißigjährigen Krieg deutlich weniger geschlossen agieren als Deutschlands Katholiken; und anders als die bis 1635 fortexistierende Liga wird die Union die erste Kriegsphase, den Böhmisch-Pfälzischen Krieg, nicht überdauern. Woran liegt es? Es gab von Anfang an zwei Mankos: Innerhalb der Union mussten sehr verschiedene Denk- und Politikstile miteinander auskommen; und viele evangelische Reichsstände waren für die Union erst gar nicht zu gewinnen, fast ganz Norddeutschland blieb abseits.

Die Union wurde in einem Dörflein der fränkischen Markgrafschaft Ansbach gegründet, im Kapitelsaal des säkularisierten Klosters Auhausen. Gründungsmitglieder waren der Kurfürst von der Pfalz, der Herzog von Württemberg, die Markgrafen von Baden, Ansbach und Kulmbach sowie der Pfalzgraf von Neuburg. Die Bundessatzung schreibt zwar jährliche Bundessteuern fest, auf dass man für den militärischen Ernstfall gewappnet sei (es wurde also eine gemeinsame Kriegskasse angelegt), aber der Bündniszweck wird wiederholt ausdrücklich als defensiv charakterisiert. Die Allianz werde Truppen in Bewegung setzen, so eines ihrer Glieder angegriffen werde.

Probleme der Union 1: geringe Homogenität

Freilich, wer definierte den Angriffsfall? Weil sich der calvinistische Heidelberger Kurhof traditionell einem risiko- und konfrontationsbereiteren Politikstil verschrieb als die anderen, mehrheitlich lutherischen Residenzen des evangelischen Deutschland, konnte es schon von Bedeutung sein, dass die Leitung der Union in kurpfälzischer Hand lag. Friedrich IV. war eben, als Kurfürst, das ranghöchste [<<36] Gründungsmitglied und wurde dementsprechend zum Direktor des Bündnisses ernannt – er also hatte die Korrespondenz zu führen, zu Bundestagen zu laden, wo ihm dann die Versammlungsleitung zukam. Auch die militärischen Bundesämter fielen in die Hände von Kurpfälzern oder von Anhängern des dortigen Politikstils. Die politischen und militärischen Schlüsselpositionen hatten Personen inne, die viel weiträumiger dachten als die meisten Unionsstände; Personen, die im europäischen Maßstab kalkulierten, für die die Union nicht lediglich Nachbarschaftshilfe im Fall der Bedrängnis zu organisieren hatte, für die diese Union Baustein einer europaweiten antikatholischen, antihabsburgischen Allianz war. Dieser weite Horizont, negativer formuliert: diese Neigung zum risikobereiten Hazardspiel war den meisten Fürsten im Bündnis (und erst recht den in den Folgejahren beitretenden reichsstädtischen Magistraten) fremd.

Probleme der Union 2: Norddeutschland bleibt abseits

Die Gründungsmitglieder der Union wird man süddeutsch nennen können, auch den später beitretenden Pfalzgrafen von Zweibrücken, die Grafschaft Öttingen sowie insgesamt 17 fränkische, schwäbische und elsässische Reichsstädte, ferner die fränkische Reichsritterschaft. Dazu kamen noch – sagen wir salopp: ungefähr in der Mitte des Reiches – der Landgraf von Hessen-Kassel sowie das Fürstentum Anhalt. Dabei aber blieb es. Die Union vergrößerte sich in ihren schwungvollen Anfangsjahren rasch auf 28 Bundesglieder, aber seit 1610 stagnierte der Mitgliederstand. Die norddeutsche Tiefebene blieb abseits, lediglich Kurbrandenburg im Nordosten wird zeitweise zur Union gehören, aber nie ein zuverlässiger Verbündeter sein. Spät beitretend, hat sich Berlin seit 1617, also vier Jahre vor der Auflösung der Union, faktisch schon wieder diesem entlegenen Bündnis mit seinen süddeutschen Interessen entwunden, keine Beiträge mehr entrichtet, keine Bundestage mehr beschickt. Noch einmal drei Jahre früher, nämlich bereits 1614, war das Gründungsmitglied Pfalz-Neuburg ausgeschieden, mit dem Regierungsantritt des zum Katholizismus konvertierten Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm.

Besonders schwer wog, dass mit Kursachsen das renommierteste evangelische Territorium, das Mutterland der Reformation, dauerhaft draußen blieb. An der Elbe betrieb man eine betont kaisernahe Reichspolitik, das Reichsoberhaupt aber war katholisch. Damit kam entschiedene konfessionelle Interessenwahrung in der Reichspolitik [<<37] für die Kursächsischen nicht infrage. In einem Gutachten von 1610 attestierten sich die Dresdner selbst: „politice seint wir Bäpstisch“ – meint in modernem Deutsch: In der Reichspolitik agieren wir so kaisernah wie die katholischen („bäpstischen“) Reichsstände. Die Dresdner standen nicht nur draußen, sie bekämpften die Union entschieden: Dieses Bündnis stand an der Elbe für „Ungehorsam“ dem Reichsoberhaupt gegenüber, als halbe Reichssezession gefährde es die Stabilität des politischen Systems.

Denk- und Politikstile im evangelischen Deutschland

Wenn wir einmal der Übersichtlichkeit halber stark schematisieren, können wir im damaligen deutschen Protestantismus drei Denkschulen und Politikstile ausmachen. Da gab es erstens Territorien, die ihre konfessionellen Besitzstände so wenig gefährdet sahen – und in Norddeutschland gab es nun einmal keine mächtigen katholischen Nachbarn wie im Süden Bayern oder Österreich –, dass man keine Notwendigkeit empfand, für ihre Verteidigung Geld auszugeben und den Reichsverband zusätzlichen Spannungen auszusetzen. Zweitens gab es Regierungen – es waren hauptsächlich die süddeutschen Lutheraner, ob kleinere Fürstenhöfe, ob reichsstädtische Magistrate –, die sich durchaus lebhaft bedroht fühlten und lebhaft um ihre konfessionellen Besitzstände bangten, aber genauso lebhaft um die Stabilität des Reiches und den Frieden in Mitteleuropa. Sie versuchten sich in einer anstrengenden, oft quälenden Gratwanderung zwischen betonter Reichs- und Kaisertreue einerseits, koordinierter konfessioneller Interessenwahrung andererseits, unterstrichen den defensiven Charakter der Union und dass diese der Friedenswahrung, nicht der Kriegsvorbereitung zu dienen habe. Drittens gab es eine Gruppe von evangelischen Politikern – es waren vor allem, aber nicht nur Calvinisten –, für die der große, europaweite Endkampf zwischen Licht und Finsternis sowieso unvermeidlich war und offenkundig nah bevorstand; die dem bestehenden, strukturell prokatholisch wirkenden Reich, so, wie es sich momentan präsentierte, weder eine lange Lebensdauer gaben noch ihm eine Träne nachweinen wollten und deshalb die Priorität eindeutig auf energische, risiko- und konfrontationsbereite Konfessionspolitik legten – unter Inkaufnahme weiterer Eruptionen im zerschlissenen Reichsverband. Die erste der drei Gruppen war für die Union nicht zu gewinnen. Die beiden anderen Gruppen mussten in der Union miteinander auskommen. [<<38]

Das führte im Vorkriegsjahrzehnt immer wieder zu Spannungen und Querelen; dass die Union 1617 um ganze vier Jahre verlängert wurde, kann man als Auflösungsbeschluss mit abfedernder Gnadenfrist interpretieren. Als im Mai 1618 zwei Räte und ein Sekretär in den Burggraben des Prager Hradschin fallen (vgl. Kap. 2.1.2), wirft das erneut das alte, nie gelöste Grundsatzproblem dieses längst im Niedergang begriffenen Bündnisses auf: Soll es furchtsam die Stabilität des Reiches hegen oder aber risikofreudig darauf aus sein, den als unbefriedigend empfundenen Status quo aufzubrechen? Wir werden sehen, dass sich der pfälzische Direktor der Union an die Spitze der böhmischen Aufstandsbewegung stellt. Er lässt sich von den Sezessionisten zum neuen Böhmenkönig wählen. Viele andere Mitglieder der Union stufen das böhmische Projekt ihres Direktors als Hazardspiel ein, weshalb sie ihn nur lau unterstützen – was der Pfälzer wiederum als Verrat an der evangelischen Sache wertet. Das evangelische Lager war eben zerklüftet, reichsweit und sogar unter dem Dach der Union. Das sollten wir uns merken, weil es für den Böhmisch-Pfälzischen Krieg noch wichtig werden wird.

Konservativer Charakter der Liga

Blieben der Union eine ganze Reihe (auch und gerade großer) evangelischer Territorien fern, hat die Liga das katholische Deutschland sehr weitgehend umfasst. Sie hatte es einerseits leichter als jene Union, die ja auf Innovation drängen musste, ohne dass ein Konsens über deren Ausmaß geherrscht hätte – genügten Detailkorrekturen am Reichsgebäude, stand ein Totalumbau an? Bundeszweck der Liga war es, den überwiegend katholischen Charakter des Reiches zu konservieren.

Der Katholizismus war im Reichsverband strukturell bevorzugt: katholischer Kaiser, deshalb katholischer Reichshofrat; katholischer Reichstagsdirektor, in den beiden maßgeblichen Reichstagskurien zuverlässig Mehrheiten für katholische Positionen. (Um kurz zu erläutern: Die Geschäftsführung am Reichstag oblag ja, in seiner Eigenschaft als Erzkanzler des Reiches, dem katholischen Kurfürsten von Mainz; im konfessionell ausgewogenen Kurfürstenrat votierte Kursachsen „politice Bäpstisch“, den Fürstenrat prägte schon wegen der vielen Fürstbischöfe eine deutliche katholische Majorität.) Da das Hebelwerk der Reichsinstitutionen, so man es nur einigermaßen ungestört funktionieren ließ, regelmäßig dem Katholizismus in die Hände gearbeitet [<<39] hat, brauchten die Ligastände lediglich auf den Status quo zu pochen und von den Protestanten einzufordern, dass sie sich „gehorsam“ in die nun einmal gegebenen Strukturen einfügten.

Wer einfach den Status quo zu wahren sucht, braucht sich gemeinhin weniger Gedanken konzeptioneller Art zu machen als der, der auf Innovation drängt. Und doch litt auch die Liga alsbald unter erheblichen internen Spannungen. Es liegt am traditionell schwierigen Verhältnis zwischen den beiden führenden katholischen Dynastien, Wittelsbach und Habsburg.

Spannungen zwischen Wittelsbach und Habsburg

Die Wittelsbacher fuhren seit Langem gut mit einem Kurs wohl kalkulierter, freundlicher Distanz zu Habsburg. Man hielt in allen konfessionspolitischen Fragen zur Kaiserdynastie, profilierte sich aber zugleich als Bollwerk „teutscher Libertät“. „Teutsche Libertät“ – diese in damaligen Akten überaus häufige Parole besagt, wörtlich in heutiges Deutsch übertragen: „deutsche Freiheit“ (lat. libertas = Freiheit). Mit unserem modernen Freiheitsbegriff hat der Slogan aber wenig gemein, „Libertät“ meinte nicht individuelle Selbstverwirklichung jedes einzelnen Bewohners Mitteleuropas, meinte politische Spielräume für die Reichsstände, ist insofern meistens mit „Föderalismus“ treffender übersetzt als mit „Freiheit“. Wer „Wahrung der teutschen Libertät“ rief, meinte damit, modern ausgedrückt: „Kaiser und Reich sollen lediglich für ein unumgängliches Mindestmaß an Koordination sorgen, Deutschlands Fürsten und Grafen so wenig wie möglich vereinnahmen und gängeln.“

So also sahen das die gleichsam im Vorhof des riesigen Habsburgerreiches liegenden Münchner. Sie brauchten die Kaiserdynastie als Garanten der überwiegenden Katholizität des Reiches, aber diese Dynastie durfte nicht erdrückend mächtig werden. Deshalb drängten sich dem Bayernherzog diese Fragen auf: War die anstehende Allianz ein bayerisch dominierter, sozusagen kaiserfreier Schutzbund für den Süden und Westen des Reiches oder Mosaiksteinchen im ambitionierten Szenario einer europaweiten, letztlich von Madrid dominierten „Habsburger-Liga“? War sie ein Schutzbund nicht nur für den Katholizismus, sondern auch für die teutsche Libertät – oder, im Gegenteil, Vehikel zur Stärkung der monarchischen Gehalte in der Mischverfassung des Reiches? War die katholische Liga wittelsbachisch, war sie habsburgisch – und wie katholisch war sie überhaupt? [<<40]

Zunächst war sie sehr katholisch und sehr bayerisch. Die Bundesverfassung vom 10. Juli 1609 definiert die Liga als Bündnis zur Forcierung der katholischen Auffassung von Recht und Gesetz, proklamiert als Bundeszweck die „erhaltung der wahren catholischen religion“ – ein Sieg der bayerischen Vorstellungen. Bundesdirektoren waren der Kurfürst von Mainz (Inhaber des rheinischen Direktorats) und der Herzog von Bayern (Inhaber des oberländischen Direktorats); Maximilian als dem „Hauptbundesobristen“ kam im Kriegsfall die militärische Leitung zu – und faktisch auch in Friedenszeiten die politische, denn der Kaiser blieb vor der Türe, womit der Bayernherzog der starke Mann war.

Das änderte sich 1613. Zum einen bekam die Liga nun ein drittes Direktorium. Bekleidet hat es der habsburgische Erzherzog Maximilian, der von Innsbruck aus Tirol und Vorderösterreich regierte. Sodann wurde aus der „defensio catholica“ die „christliche defension“. Die Liga wurde nicht mehr als Bündnis der Katholiken definiert, sondern als Bund der Kaisertreuen – mit kaiserlicher Approbation der Direktorialbeschlüsse, ohne allgemeinen Bundesobristen: keine Ablösung der bayerischen Vorherrschaft im Bündnis durch die ebenso eindeutige Habsburgs, aber doch die kräftige Reduzierung Bayerns auf den Status einer lediglich regional vorherrschenden Mittelmacht. Maximilian ‚gehörte‘ sozusagen nur noch ein Drittel. Er sah sich mit der Bundesnotel vom 23. Oktober 1613 auf seine fränkische und einen Teil der schwäbischen Klientel zurückgeworfen. Ein Münchner Gutachten vermutet als Motiv für die Verfassungsänderungen vom Oktober 1613, man habe Bayern unterstellt, dass es „in effectu die oberhand in Teütschland … sueche“. Tatsächlich tat das aus Münchner Sicht Habsburg.

Die Liga zerfällt

Die „Defension“ von 1613 wurde nie wirklich mit Leben erfüllt. München ging auf Obstruktionskurs, ja, nachdem es dem Innsbrucker Erzherzog Maximilian im Lauf des Jahres 1615 endlich gelungen war, aus dem neu eingerichteten dritten Direktorat mehr als einen (wenig ehrenvollen) Ehrentitel zu machen, nämlich eine respektable oberdeutsche Klientel um sich zu scharen – da erklärte der Bayernherzog kurzerhand seinen Rücktritt vom oberländischen Direktorium. Als 1618 in Prag einige Mitglieder der kaiserlichen Statthalterregierung in den Burggraben purzelten, bestand die Liga nur noch auf dem Papier. [<<41]

Wir können zurückblicken: Grundproblem der Liga in der Vorkriegszeit war die Frage nach der dominierenden Vormacht; ein gleichberechtigtes Miteinander von Wittelsbach und Habsburg, das war angesichts des komplizierten, spannungsvollen Verhältnisses zwischen den beiden Dynastien kaum zu bewerkstelligen. 1609 siegten die bayerischen Vorstellungen – zwei Direktorate, ein bayerisches und, in dessen Schlepptau (da ohne größeres, mächtiges Mitgliedsterritorium), ein rheinisches; forciert katholischer Charakter. 1613 setzten sich die habsburgischen Vorstellungen durch: Das konfessionelle Schutzbündnis wird zum Bund der Kaisertreuen umdefiniert, mit drei Direktoraten – zu den alten ein neues habsburgisches für den Innsbrucker Erzherzog. Die Folge: Desintegration, die seitherige Leitmacht Bayern zieht sich gewissermaßen in den Schmollwinkel zurück. Die Liga hat faktisch nicht mehr existiert – ehe die Ereignisse in Böhmen seit 1618 eine vorübergehende Interessenidentität zwischen Habsburg und Wittelsbach schaffen und somit die Liga revitalisieren werden.

Die einzige interkonfessionelle Gemeinsamkeit: Gefühl der Bedrohung

Aller internen Schwächen beider Allianzen unerachtet hat ihre bloße Existenz den lädierten Reichsverband natürlich zusätzlich strapaziert. Unter dem einen Dach des Reiches standen sich nun zwei Konfessionsbündnisse (weil Bündnisse zur Wahrung konfessioneller Besitzstände) gegenüber – zunächst lediglich politisch, nach 1618 militärisch. Nur in einem waren sich beide Lager von Anfang an einig: in der Bedrohungsanalyse. Der Widerpart war in wenig skrupulöser Offensive, selbst stand man mit dem Rücken an der Wand. Sogar die beiden Bundessatzungen zeigen es: Die Unierten schlossen sich zusammen zur Abwehr drohender „thetlichkeiten“, „wieder … unbefugten gewallt“. Es drohten „feindtliche thetliche handtlungen“, weil der Widerpart darauf aus war, „in dem gelibten Vatterlandt eine Unruhe nach der andern antzurichten, die friedliebende und gehorsame Stendte des Reichs zu uberziehen, und zubekriegen“ und so die „verfassung des Reichs in einen haufen zuewerfen“. Man vereinbarte sogar, wie nach „außgang des Kriegs“, der also offenbar absehbar war, mit erobertem Gebiet verfahren würde. Die Ligasatzung beginnt mit der Feststellung, dass „sich die leiff gantz sorgsamb und gefärlich erzaigen“, beschwört feindliche „Thatthandlungen“, es drohten die „Catholische Stennde des Reichs, von den unrüebigen“, also von unruhigen Leuten, „vergewaltigt, und uberzogen“ zu werden, ja, es [<<42] war die „ausreittung der alten wahren allein seelig machenden Religion … beneben undertrückhung aller gleichmessiger billicheiten, recht und Reichssatzungen zuegewartten“.

Ein pfälzischer Spitzendiplomat beschwor die als prekär empfundene Situation des deutschen Protestantismus im frühen 17. Jahrhundert im Brief an einen Kollegen (also nicht etwa in propagandistischer Absicht für Mit- und Nachwelt) einmal so: Die Katholiken haben „une generale et universelle intention, à exercer notre patience et à nous ruiner“, sie sind „par tout le monde presque coniuré à notre ruine“ – eine fast weltweite Verschwörung zum Zwecke der Vernichtung des Protestantismus also. Auf der anderen Seite charakterisierte der Erzkanzler des Reiches, der Erzbischof von Mainz, die reichspolitische Lage intern folgendermaßen: „Der Teufell feyert nit, seine instrumenta schlaffen nit, alle liste unnd gedichte gehen dahin wie im Römischen Reich Teutscher Nation die kayserliche Authoritet … vernichtiget, die catholische religion außgerottet, die geistliche Chur-, Fürsten und Stendte undertruckt unnd allein Calvini geist und dem zu gethane herrn alles eignen gefallens regieren und dirigieren möchten.“ Es hatten „ohngehorsamb, ohntrew, betrug und list uber hand genomen, [so] dass sich weder auf tewere wort, vertrösten und versprechen, noch auch brief und sigel, ja den schwur und aid selbsten ichtwas zu verlassen“. Die Evangelischen versuchten, halb Europa, ja, „Türcken und Tartarn“ zur „underdrückung“ des katholischen Glaubens zu mobilisieren – musste man sich denn von ihnen „vertrücken und verschlingen lassen“? Nicht nur in gedruckten konfessionellen Polemiken sind die Übergänge von der Vorkriegszeit in die Kriegsjahre hinein fließend.

1.3.4 Letztlich vergebliche Versuche, die Sprachlosigkeit zu überwinden

Gelehrte und publizistische Bemühungen

Seit 1608 stand Mitteleuropa im Vorhof eines von vielen erwarteten, befürchteten Konfessionskriegs. Nicht, dass Deutschlands Eliten damals gedanken- und sorglos in ihr Verderben gerannt wären! Nach gemeinsamen kulturellen Werten fahndend, wurden manche bei der Sprache fündig: 1617 wird die erste von bald zahlreichen deutschen Sprachgesellschaften, die „Fruchtbringende Gesellschaft“, gegründet. [<<43] Nicht alle Publizisten spien den üblichen konfessionellen Geifer aus; der eine und andere ließ sich von Süd- und Westeuropa anregen, wo schon etwas länger eine frühe politologische Literatur reüssierte, die in betont kühler, nüchterner Diktion die Eigengesetzlichkeiten politischer Ordnungsstiftung abzustecken suchte. Ihren eigenen Sachzwängen gehorchende Politik wurde mit der „ratio status“ (der Staatsräson) auf den Begriff gebracht. Ausgerechnet in der Vorkriegszeit begann der Terminus auch in Ratsprotokolle einzusickern, erreichte er also den mitteleuropäischen Politikbetrieb.

Das Projekt eines „Kompositionstags“

Ein interessantes Projekt politischer Praktiker war der „Kompositionstag“. Der Begriff „composition“ (lat. componere = zusammenbringen, vereinigen) hat in diesen Zusammenhängen nichts mit Tonkunst zu tun. Ein „composition tag“ sollte ausgleichsbereite Vertreter beider Konfessionen an einen Verhandlungstisch bringen. In konstruktiver Atmosphäre, ohne Abstimmungen und Majorisierungsversuche, sollten sie sich auf einen Rettungsplan für das zerschlissene Reich verständigen. Wir würden heute von einem „runden Tisch“ und von gruppendynamischen Effekten sprechen. Aufgebracht haben die Idee einige Unionshöfe, so insbesondere der in Stuttgart unter dem württembergischen Herzog Johann Friedrich. Und das war, unter den damaligen Umständen, auch schon ein Grund für das Scheitern des zukunftsweisenden Projekts. Fast alle Ligahöfe lehnten es entschieden ab.

Aus katholischer Warte sah die Sache so aus: Das Reichsoberhaupt ist katholisch, die „Nummer zwei“ des Reiches, der Erzkanzler, auch. Damit ist der kaiserliche Reichshofrat katholisch und der Direktor jenes Reichstags, in dessen maßgeblichen Kurien katholische Positionen jederzeit die Majorität besitzen. Warum sollen wir diese im politischen System strukturell angelegten Vorteile preisgeben, wo wir doch unsere Ansichten von Reich, Recht und Gesetz auf dem Rechtsweg und durch Stimmenmajorität jederzeit geltend machen können? Die Protestanten hatten endlich botmäßig zu werden, sich Richterspruch und katholischen Majoritäten zu fügen. Alles andere war dreister „Ungehorsam“, wie der zentrale Begriff des katholischen Reichsdiskurses lautete. Protestanten waren eben „ungehorsam“.

Die Kommunikationskreise sind großflächig gestört

Die desintegrativen Kräfte ließen sich nicht mehr bändigen. Vom alltäglichen Zusammenleben, beispielsweise in bikonfessionellen Kommunen, über das Versickern der Face-to-Face-Kommunikation der [<<44] Entscheidungsträger bis hin zu einer hitzigen Kampfpublizistik, in der die Gelehrten ihren andersgläubigen Kollegen verbal die Scheiterhaufen aufrichteten: Die Kommunikationskreise waren nachhaltig und großflächig gestört.

Es ist bezeichnend, in welcher Atmosphäre die „Säulen des Reiches“ (wie die Kurfürsten genannt wurden und sich auch selbst zu apostrophieren beliebten) zusammenkamen, als der Tod des Kaisers im Sommer 1619 doch wieder einmal eine ständische Versammlung, nämlich einen Kurfürstentag erzwang: Beide Lager ergingen sich in bizarren Rüstungsszenarien wie Angstfantasien, fürchteten eine deutsche Bartholomäusnacht. Vor Ort ließ sich „ein sehr großes mißtrauen vermerkhen“, die verängstigten geistlichen Kurfürsten dachten ernsthaft über einen vorzeitigen Abzug nach. Als das kurmainzische Begrüßungskomitee für den Kandidaten, König Ferdinand, durchnässt unter dem Sachsenhausener Stadttor Zuflucht suchte, hieß es, die katholischen Kurfürsten wollten sich der Tore „bemächtigen“ – Alarm, Tumulte, von den Frankfurtern in Dienst genommene Unionstruppen marschierten auf, „daruber die Burgerschafft zusamb geloffen“. Man versperrte die Tore, zog Ketten über die Straßen, da ein katholischer Okkupationsversuch drohe; es gab Schießereien, Messerstechereien, denen ein Angehöriger der kurkölnischen Delegation zum Opfer fiel. Das alles ist heute nicht mehr bekannt, mag auch für sich genommen ganz unwichtig sein, illustriert aber die aufgeheizte Stimmung im Reich in jenen Monaten, da sich die regionalen böhmischen Querelen zum mitteleuropäischen Krieg ausweiteten.

Der Konsens über das politische Verfahren schwindet

Um nun vom Stimmungsbericht wieder auf abstraktere Analyse zurückzuschwenken: Im Widerstreit der divergierenden Lesarten des Texts von 1555 schwand nicht nur die gemeinsame Schnittmenge zweier Auffassungen von Reich, Recht und Gesetz dahin – auch der Konsens über die Abarbeitung solcher Dissense im politischen Verfahren hat sich, zunächst kaum merklich, dann aber zusehends und mit gravierenden Auswirkungen verflüchtigt. Drangen Protestanten im Vorkriegsjahrzehnt auf die „Komposition“, pochten Katholiken auf die Entscheidungskompetenzen von Reichstagsmehrheit, Reichshofrat und Kaisertum. Die nach dem Verständnis der damaligen Zeit zentralen Fragen wollten Katholiken majorisieren, wollten die Protestanten frei aushandeln. (Die Nachkriegsordnung wird dann [<<45] der protestantischen Auffassung Tribut zollen – was für eine Seite zu den „essentials“ gehört, ist am Reichstag frei auszuhandeln: darauf läuft die „itio in partes“ des Westfälischen Friedens von 1648 hinaus, vgl. Kap. 5.5.3).

Vereinfachend und schematisierend kann man im letzten Vorkriegsjahrzehnt (wenn wir von den „politice Bäpstischen“ Dresdnern und ihrem Anhang hier jetzt einmal absehen) drei verfassungspolitische Positionen im Reichsverband ausmachen – kann man nämlich erstens beobachten, dass die Katholiken ihre strukturell im politischen System angelegten Vorteile zunehmend, anstatt den Konsens zu suchen, auszuspielen gedachten; dass, zweitens, die Mehrzahl der Auhausener gewisse, diese Vorteile kompensierende Sicherungen (insbesondere gegen ihre notorische Majorisierung) wünschten, also Detailkorrekturen, die aus ihrer Warte sogar systemstabilisierend gewirkt hätten; während die evangelische „Aktionspartei“ (Moriz Ritter) um die Heidelberger, drittens, gegen systemsprengende Konzepte nicht gänzlich immun, insbesondere aber für das Kalkül anfällig war, das ganze Räderwerk der Reichsverfassung stillzulegen, damit es nicht mehr den Katholiken in die Hände spielen konnte.

Ohne handlungsfähige politische Organe, ohne Grundkonsens und ohne Grundvertrauen in die politischen Partner war der Reichsverband nicht mehr steuerbar. Es bedurfte nur noch des sprichwörtlichen Funkens, der die brisante Mischung zum Explodieren brachte.

1.3.5 Kriegsgefahr hier und dort

Im Frühsommer 1610 schien es so weit gekommen, stand Europa an der Schwelle zu einem großen Krieg. Die evangelische Union verband mittlerweile eine Militärallianz mit Frankreich, und viel spricht dafür, dass König Heinrich IV. damals die „rupture générale“ in die Wege zu leiten suchte, auf einen groß angelegten europäischen Krieg gegen das Haus Habsburg aus war.

Traditionelle Rivalität Habsburg-Frankreich

Die Dauerrivalität zwischen dem Haus Habsburg und Frankreichs Königen war eine Grundstruktur der frühneuzeitlichen europäischen Staatenwelt bis zum „Renversement des alliances“ von 1756. Es hat mit historischen Erfahrungen zu tun, war gewissermaßen Tradition seit dem Streit um die Erbmasse des zerfallenden spätmittelalterlichen [<<46] Burgund und den Kämpfen um die Hegemonie über die Apenninhalbinsel an der Schwelle zur Neuzeit sowie den vier Kriegen, die allein Kaiser Karl V. zwischen 1521 und 1544 mit der französischen Krone ausfocht. Einen fünften ‚vererbte‘ Karl seinem Sohn Philipp II., 1559 beendete ihn der Frieden von Câteau-Cambrésis. Wenig später versank Frankreich in den Wirren der „Hugenottenkriege“ (1562–1598); der mit Abstand längste, achte Hugenottenkrieg entwickelte sich immer mehr von einem innerfranzösischen zum Krieg zwischen Frankreich und Spanien. Und kaum hatte Heinrich IV. das Land endlich konsolidiert, kam das herkömmliche französische Unbehagen über die Stellung des Hauses Habsburg sowieso wieder auf die politische Agenda.

Einerseits also hatte sich da eine dynastische Rivalität zur Traditionslinie verfestigt. Sie basierte aber auch auf geostrategischen Gegebenheiten. Das französische Staatsgebiet grenzte fast überall an Meer – oder aber an Habsburg: Im Süden wie im Norden an von Madrid aus regierte Länder der spanischen Habsburger; das westlich gelegene Alte Reich aber hatte fast schon gewohnheitsmäßig Kaiser aus der (schwächeren) österreichischen Linie des Hauses Habsburg. Man fühlte sich eingekreist, dadurch bedroht, war deshalb daran interessiert, das übermächtig scheinende Habsburg zu schwächen – wir müssen an diese Traditionslinie französischer Außenpolitik wieder anknüpfen, wenn wir fragen, warum der Dreißigjährige Krieg mit den kaiserlichen Triumphen der niedersächsisch-dänischen Kriegsphase, also 1629/30, nicht zu Ende war; und werden noch weiter unten erneut darauf zurückkommen, wenn sich Frankreich 1635 unmittelbar ins Kriegsgeschehen einklinkt.

Nun aber wieder ins Jahr 1610! Der zum Katholizismus konvertierte französische König Heinrich fand einen Ansatzpunkt, um in seine Kriegsplanungen ausgerechnet Deutschlands Protestanten zu verwickeln. Diese bangten damals um das Schicksal der konfessionell noch nicht festgelegten niederrheinischen Herzogtümer Jülich und Kleve.

Ein brisanter Erbfolgestreit am Niederrhein

Um was handelt es sich da, worum ging es? Zunächst einmal um ein Länderkonglomerat, das nur die Dynastie zusammenhielt: drei Herzogtümer (Jülich, Kleve, Berg) und zwei Grafschaften (Mark, Ravensberg). Warum war, und das seit Langem, Streit abzusehen? Weil Johann Wilhelm, nominell seit 1592 Herr über die vereinigten [<<47] niederrheinischen Herzogtümer, kinderlos war und das auch bleiben würde – er galt als geistig umnachtet, debil: Lange Jahre war da ein brisanter Erbfall abzusehen, alle möglichen Prätendenten konnten in den Archiven schürfen lassen und ihre Ansprüche begründen. Warum aber war der absehbare Erbstreit so brisant? Nun, zum einen waren die niederrheinischen Herzogtümer konfessionell gemischt – ein um 1600 schon selten gewordener Sachverhalt. Die Konfessionenkarte war hier noch gesprenkelt, die fraglichen Territorien waren, um es in der korrekten Fachterminologie auszudrücken, noch nicht „konfessionalisiert“. Als eines der letzten noch nicht definitiv zwischen den Religionsparteien ‚verteilten‘ Gebiete waren die niederrheinischen Herzogtümer schon reichsintern einiger Aufmerksamkeit sicher.

Aber sie ‚genossen‘ auch höchste internationale Aufmerksamkeit. Denn die benachbarten niederländischen Nordprovinzen um Holland und Seeland hatten sich seit 1568 jahrzehntelang Sezessionskämpfe mit der Madrider Zentrale und ihrer Brüsseler Statthalterregierung geliefert – zwar war dann 1609 ein zwölfjähriger Waffenstillstand zustande gekommen, traditionell verfeindet waren und blieben Spanien und seine separatistisch eingestellten Nordprovinzen allemal. (Wir werden diesem Konfliktherd noch wiederholt begegnen; tatsächlich werden die Kampftätigkeiten zwischen Madrid und Den Haag 1621 weitergehen, und zumal in seiner Spätphase wird sich der deutsche Dreißigjährige immer wieder mit dem niederländischen Achtzigjährigen Krieg verknäueln; die westfälischen Friedensverhandlungen werden beide Kriege beenden, und in ihrem Kontext, in Kapitel 5.6, wird dieses Studienbüchlein denn auch resümierend auf den Achtzigjährigen Krieg seit 1568 zurückblicken.) Natürlich wünschten sich die separatistischen niederländischen Nordprovinzen im Osten einen protestantischen Nachbarn, die habsburgtreuen südlicheren Provinzen – ungefähr das, was wir heute als Belgien kennen – aber einen katholischen. Habsburg wollte seine Position am Niederrhein ausbauen und der ewige Rivale Habsburgs in Europa, Frankreich, suchte dies zu verhindern. Die geostrategischen Gegebenheiten verliehen dem vorhersehbaren Erbstreit europäisches Gewicht.

Die Union lässt sich in den niederrheinischen Konflikt hineinziehen

Akut wurde das niederrheinische Erbfolgeproblem im März 1609. Zwei der vielen Prätendenten, die evangelischen Herrscher über das Kurfürstentum Brandenburg und über die Pfalzgrafschaft Neuburg, [<<48] suchten rasch vollendete Tatsachen zu schaffen, entsandten ihre Erbanwärter an der Spitze von Truppen ins strittige Gebiet, das sie militärisch okkupierten. In den damaligen Akten firmieren sie als die „Possedierenden“: als diejenigen, die – man ergänze: unabhängig von der strittigen Rechtslage – nun einmal faktisch im Besitz der Erbmasse waren (lat. possessio = Besitz, Besitznahme). Im Dortmunder Vertrag einigten sie sich auf die gemeinsame Regierung des Landes. Der Kaiser hingegen proklamierte, die strittigen Gebiete fielen vorläufig unter seine provisorische Verwaltung, so lange, bis der Reichshofrat entschieden habe, wer erbberechtigt sei; zum vorläufigen Administrator ernannte er den habsburgischen Erzherzog Leopold. Der rüstete zu, zog schließlich mit Truppenmacht an den Niederrhein. Dort engagierte sich mittlerweile auch die Union immer offener – so hatte Christian von Anhalt, die Graue Eminenz des Heidelberger Kurhofes, den Oberbefehl über die Truppen der „Possedierenden“ übernommen, und 1610 sandte die Union zweimal Truppen ins Elsass, um Leopolds Werbungen dort zu stören: eindeutig offensive Operationen auf bundesfremdem Gebiet, ein gefährlicher Präzedenzfall, gewagt, weil man sich französischer Rückendeckung sicher wähnte.

Für die Geschichte der Union sollte der zweite Einfall ins Elsass (vom Mai 1610) folgenreich werden. Wir müssen, anstatt aller Einzelheiten, nur drei Umstände kennen, um die Brisanz des Unternehmens verstehen zu können: Erstens war offenkundig, dass die katholischen Musterungen nicht Südwestdeutschland galten, dass sich Erzherzog Leopold endlich Respekt als kaiserlicher Administrator von Jülich verschaffen wollte. Man kann also nicht sagen, dass die Union unmittelbar bedroht gewesen wäre. Zweitens waren nur vier Unionsfürsten überhaupt eingeweiht: der kurpfälzische Direktor, sodann Moritz von Hessen-Kassel, der Ansbacher Markgraf Joachim Ernst und Georg Friedrich von Baden. Diese vier ‚Aktivisten‘ rissen einfach das Heft des Handelns an sich, schickten Unionstruppen über den Rhein. Weil sie wussten, dass die Militäraktion auf bundesfremdem Gebiet nicht konsensfähig war, wurden die Verbündeten eben gar nicht erst gefragt, auch nicht jene, die über ihre mitziehenden Truppen unfreiwillig in den Coup verwickelt waren. Sie alle wurden hinterher informiert. Sodann, drittens, ließen sich die Unionstruppen [<<49] zahlreiche Übergriffe zuschulden kommen, sie plünderten Mutzig, verwüsteten Molsheim, wüteten in der Landvogtei Hagenau, es gab Dutzende, vielleicht über hundert Tote.

Die meisten Unionsstände (einhellig die vorsichtigen, konfliktscheuen reichsstädtischen Magistrate) waren empört über den eklatanten Landfriedensbruch, der da auch in ihrem Namen verübt worden war. An den Unionstagen der Folgejahre wird der Einfall ins Elsass immer wieder als Begründung dafür herhalten, dass die Reichsstädte mehr Kontrolle über die Unionspolitik verlangen und/oder neue Steuern verweigern werden. Der Coup hat dem Bündnis in seinem dritten Jahr Wunden geschlagen, die nie mehr ganz verheilen sollten. Das latente Dauerproblem der Union war schlagartig unübersehbar geworden: dass da Regierungen mit ganz unterschiedlichen, verschieden konfrontationsbereiten politischen Vorstellungen miteinander auskommen mussten.

Wird die Union gar in einen großen europäischen Krieg hineingerissen?

Die längerfristigen Folgen der elsässischen Aggressionen waren also erheblich. Dabei war denjenigen, die sich nun und noch jahrelang darüber empörten, nicht einmal klar, dass es seit dem Winter 1609/10 um viel mehr als ‚nur‘ um Jülich und Kleve gegangen war. Während die meisten Auhausener damals ängstlich um Frieden und Stabilität in Mitteleuropa bangten, verhandelte Christian von Anhalt (bei sehr selektiver Information seiner Auhausener Verbündeten) in Paris mit Heinrich IV. über gemeinsame antihabsburgische Militäraktionen am Niederrhein. In beider Augen eröffnete die Jülicher Erbfolgekrise Chancen, die Stärkung des Protestantismus im Reich mit einer Zurückdrängung des spanischen Einflusses auf den Nordwesten des Kontinents, ja, überhaupt einer einschneidenden Schwächung der Position Habsburgs in Europa zu verbinden. Sie wollten den niederrheinischen Erbkonflikt mit der antispanischen Europapolitik Frankreichs verquicken. Ersterer sollte Paris den Vorwand zum Losschlagen liefern und deutsche Unterstützung eintragen.

Im Februar 1610 fixierten die Auhausener und Emissäre aus Paris im Vertrag von Schwäbisch Hall die Truppenkontingente für gemeinsame Militäroperationen am Niederrhein, wo Jülich inzwischen von Söldnern der österreichischen Habsburger unter Erzherzog Leopold besetzt worden war – sie gelte es mit vereinten Kräften von dort zu vertreiben. Der Vertragstext deutet, genau gelesen, die Möglichkeit [<<50] bedenklicher Weiterungen an: Falls der König wegen seines Engagements in und um Jülich von den Madridern oder den Brüsselern angegriffen würde, stünde ihm die Union mit viertausend Mann zu Fuß und tausend Reitern zur Seite, heißt es da; umgekehrt sicherte Heinrich den Unionsständen, falls die „sur le sujet de Julliers, ou autre concernant l’union“ (wegen Jülichs oder aus einer anderen das Bündnis betreffenden Ursache) attackiert würden, achttausend Fußsoldaten und zweitausend Berittene zu. Eklatant war, dass sich die Auhausener verpflichteten, keinen Vertrag, „qui importe à la cause commune“ (der für die gemeinsame Sache relevant ist), ohne vorherige Zustimmung des Bourbonen abzuschließen – einmal ins Kampfgeschehen am Niederrhein verwickelt, würde es für die Union keinen billigen diplomatischen Notausgang mehr geben. Dass der Kampf um Jülich für Heinrich von vornherein lediglich die Ouvertüre zu viel weiter reichenden Schlägen gegen das Haus Habsburg und zumal seinen spanischen Zweig sein sollte, wussten die meisten Auhausener freilich nicht, und sie kannten nicht das Ausmaß seiner Zurüstungen.

Denn Heinrich palaverte nicht nur, er stellte ein nach damaligen Maßstäben imposantes Heer auf die Beine – eine Nordarmee von zwanzigtausend Mann, eine südliche von zwölftausend: Ein Zangengriff auf Habsburg wurde da offenbar vorbereitet, wofür sonst so immense Rüstungsanstrengungen? Wie weit Heinrich gehen wollte, ob er gar vorhatte, zu einem Angriff auf die Iberische Halbinsel weiterzuschreiten, wissen wir nicht. Jedenfalls aber spielte sich Gewaltiges ab in Frankreich, und die Union wäre mit dabei gewesen – als Heinrich, am 14. Mai 1610, von der Hand eines Wirrkopfs, eines konfessionellen Fanatikers ermordet wurde: ein Paradebeispiel dafür, welches Gewicht biografischen Zufälligkeiten für vormoderne geschichtliche Abläufe zukommen kann. Heinrich starb ohne regierungsfähigen Nachfolger; an der Seite einer Regentin zweifelhafter Legitimität und zweifelhafter Intelligenz wollten selbst die Verwegensten unter Deutschlands Protestanten dann doch nicht gegen die Weltmacht Habsburg marschieren. Auch Paris stellte seine antihabsburgischen Projekte augenblicklich zurück. Wie im Vertrag von Schwäbisch Hall vereinbart, halfen französische Truppen bei der Belagerung von Jülich, das am 1. September 1610 kapitulierte. Danach zogen sie sich nach Frankreich zurück. [<<51]

Der malade Zustand des Reichsverbands wird zum Kriegsrisiko

Mitteleuropa war damals einem großen Krieg bedenklich nah. Wir erkennen schon hier, 1610, viele Konfrontationsmuster, die das Reich dann 1619 tatsächlich – erneut wegen regionaler Querelen, bei denen die allermeisten Reichsstände unmittelbar gar nichts zu gewinnen haben – in den Kriegsstrudel ziehen werden: Die Polarisierung des Reichsverbands ist so weit vorangeschritten, dass man seine konfessionspolitischen Anliegen militärisch verteidigen zu dürfen und zu müssen meint, sogar außerhalb des engeren regionalen Umfelds, sogar im Grenzsaum des Reiches. Das Gefühl, überall in die Enge getrieben zu werden, ist so bedrängend, dass Defensive, Vorwärtsverteidigung und Prävention in der subjektiven Wahrnehmung der Beteiligten an Trennschärfe einbüßen. Die Bereitschaft, sich bei alldem nichtdeutscher Unterstützung zu bedienen, war bei den ‚Aktivisten‘ von 1610 noch größer als 1619. Die Union präsentierte sich zwei Jahre nach ihrer Gründung kraftvoll, selbstbewusst und erreichte gerade, nach dem Beitritt Kurbrandenburgs, ihren höchsten, bald danach wieder abbröckelnden Mitgliederstand (der Fenstersturz wird das Bündnis ja als ein bereits niedergehendes, in sukzessiver Auflösung begriffenes ereilen). Doch war das Ausmaß der Konfrontationsbereitschaft eben auch im Frühjahr 1610 nicht überall gleich, weshalb – wiederum prototypisch – Christian von Anhalt vorpreschte, im Grunde bis hin zur Täuschung der meisten Verbündeten, die ‚lediglich‘ die konfessionelle Ausrichtung der niederrheinischen Herzogtümer im Blick hatten. So wenig das Gros der Unionsstände um 1620 eigentlich böhmische Interessen hat, so wenig gab es für die allermeisten Unierten 1610 am Niederrhein unmittelbar etwas zu gewinnen; die Aussicht, dem anderen konfessionellen Lager eins auszuwischen, es zu schädigen, zu demoralisieren – das reichte als Anreiz. Die Ermordung Heinrichs IV. dürfte einen großen Krieg unter Beteiligung der deutschen Protestanten vereitelt haben.

Erneute Kriegsgefahr 1614

Nur vier Jahre später drohten erneut kriegerische Verwicklungen. Die Spannungen zwischen den Brandenburgern und den mittlerweile von einem katholischen Pfalzgrafen regierten Neuburgern eskalierten, holländische und spanische Truppen setzten sich in Bewegung. War der Reichsverband schon so ruinös polarisiert, dass ihn nach den traditionellen französisch-habsburgischen Rivalitäten nun die seit Generationen mal virulenten, mal latenten Spannungen zwischen Madrid [<<52] und Den Haag in den Kriegsstrudel zu reißen drohten? Im November 1614 gelang, sozusagen im letzten Augenblick, dank internationaler Vermittlung der Interimsvergleich von Xanten. Für die verfeindeten „Possedierenden“ wurden je eigene Verwaltungszonen gezirkelt. (An Berlin kamen Kleve, Mark, Ravensberg: Kurbrandenburg setzte sich also dauerhaft am Niederrhein fest – Keimzelle dessen, was einmal viel später, seit der Rheinkrise von 1840, als Preußens „Wacht am Rhein“ besungen werden wird.)

Wieder war eine Atempause gewonnen. Wieder hatte sich gezeigt, dass der Zustand des Reiches mittlerweile so prekär war, dass sich jede Querele in seinem Inneren oder auch in der Nachbarschaft, irgendwo an seinen weit geschwungenen Grenzen, zum Flächenbrand auswachsen konnte. Wir werden noch sehen, dass Deutschlands Protestanten auch 1618 besorgt zum Rhein schauen werden, keinesfalls mit der gleichen Bangigkeit nach Prag.

1.4 Schon einmal vorab: etwas Kriegsursachenforschung
1.4.1 Warum die Ursachenforschung am Zustand des Reichsverbandes ansetzen muss

Dieses Studienbuch wird in Kapitel 5 rückblickend fragen, worum denn da dreißig Jahre lang Krieg geführt worden ist. Es wird immer wieder und resümierend in Kapitel 5 Kriegsschuld zumessen, nach Stolpersteinen auf dem Weg zum Frieden fragen. Aber weil wir auf den letzten Seiten ziemlich ausführlich die Vorgeschichte analysiert haben, dürfen wir doch schon jetzt erste Fragen nach dem Warum aufwerfen. Wagen wir erste Sondierungen, die noch nicht den weiteren Verlauf des Krieges umgreifen können, sondern um Vorkriegszeit und Kriegsausbruch kreisen!

Dass die evangelischen Residenzen, wie soeben schon erwähnt, im Sommer 1618 gar nicht angestrengt nach Prag starren werden, liegt auch daran, dass es dort im Osten um sehr eigene, eben spezifisch böhmische (und übrigens keinesfalls nur konfessionspolitische) Probleme geht. Auftakt zur ersten Phase des Dreißigjährigen Krieges, zum Böhmisch-Pfälzischen Krieg, ist der Prager Fenstersturz [<<53] (vgl. ausführlicher Kap. 2.1.2) – knapp gesagt versuchen im Mai 1618 einige Heißsporne unter den Ständeführern, den definitiven Bruch mit dem sich frühabsolutistisch gerierenden habsburgischen Regime zu erzwingen, indem sie zwei Exponenten schroffer Gegenreformation im Statthalterrat mitsamt ihrem Sekretär aus dem Fenster werfen. Alle drei überleben, aber es ist doch ein Mordanschlag auf Mitglieder der kaiserlichen Regierung, mithin ein recht gravierender Vorgang – aus Prager oder Wiener Warte.

Die böhmischen Querelen gehen Union und Liga eigentlich nichts an …

Was freilich hat das alles mit Deutschlands Protestanten und Katholiken, mit Union und Liga oder dem lädierten Reichsverband zu tun? Der Fenstersturz ereignete sich ja im Grenzsaum des Reiches, in einer Zone mit verdünnter Reichspräsenz – so wird der moderne Historiker die verwickelten staatsrechtlichen Befunde zusammenfassen. Akten des frühen 17. Jahrhunderts subsumieren Böhmen meistens gar nicht dem politischen Verband des Reiches. Als die böhmischen Aufständischen an die Hilfe der Auhausener appellierten, fanden diese im Staatsrecht nichts, was sie dazu hätte verpflichten können: Es sei nämlich (um aus dem Protokoll des Rothenburger Unionstags vom Herbst 1618 zu zitieren) „Bohemen dem reich nit underworffen“, urteilten sie. Die „unions Verfassung“ ziele „uf conservation der reichs Constitution“, Böhmen aber habe „aigene zunge, gesatzungen und ordnungen“. Es sei der Union „scopus uf ußländische nit gemeinet“. Tatsächlich war Böhmen, beispielsweise, nicht am Reichstag vertreten, nicht in die Kreisverfassung des Reiches einbezogen. Die einzige nennenswerte Klammer war diese: Der Böhmenkönig wählte das Reichsoberhaupt mit; an den anderen Aktivitäten des Kurkollegs beteiligte er sich hingegen nicht, er beschickte keine nichtwählenden Kollegialtage, war nicht im Kurverein.

Wir müssen solche staatsrechtlichen Sachverhalte aber gar nicht vertiefen, noch wichtiger ist nämlich dieser ganz eindeutige Befund: Hatten sich Union und Liga wegen des eskalierenden Auslegungsstreits um den Augsburger Religionsfrieden und zur Verteidigung ihrer eigenen, konfessionsspezifischen Lesarten des Texts von 1555 formiert, stritt man sich in Böhmen über einen anderen Text, ein Dokument von 1609 (namens „Majestätsbrief“ – wir werden ihn gleich kennenlernen). So gesehen gingen die Nöte der böhmischen Ständeführer die Union von Auhausen nichts an, und nichts die Nöte der Habsburger [<<54] in ihren Erbländern die katholische Liga – die beiden Konfessionsbündnisse hätten sich hierfür keinesfalls mobilisieren lassen müssen.

… aber die beiden Bündnisse lassen sich in den Konflikt hineinreißen

Aus Böhmen flog der sprichwörtliche Funken heran, der das Pulverfass zum Explodieren brachte. Seriöse Kriegsursachenforschung muss aber, um im Bild zu bleiben, an der explosiven Mischung ansetzen, die das Reich zum entzündbaren Pulverfass gemacht hat, nicht die Lunte inspizieren. Anstatt alle Kraft auf die Einhegung der regionalen böhmischen Querelen und die Abschirmung des Reiches von diesem Krisenherd zu verwenden, ließen sich die konfessionspolitischen Lager des polarisierten Reichsverbands sukzessive in die böhmischen Auseinandersetzungen hineinziehen.

Die Unionsfürsten sympathisieren eben 1618/19 nicht mit einem von seinen Untertanen bedrängten hochadeligen Standesgenossen, dem Habsburger. Sie sympathisieren vielmehr mit den aufbegehrenden Glaubensgenossen, und der Direktor der Union, Friedrich V. von der Pfalz, lässt sich von ihnen (wie wir ja schon wissen und noch genauer sehen werden) zum neuen Böhmenkönig wählen. Die darniederliegende Liga revitalisiert sich und kommt Ferdinand von Habsburg zu Hilfe – was kriegsentscheidend ist. Dass Friedrich von der Pfalz als frischgebackener Böhmenkönig nur einen Prager Winter erleben darf, entscheidet im November 1620, in der ersten berühmten Schlacht des Dreißigjährigen Krieges, ein Triumph der Ligatruppen. Der Direktor der Liga, Maximilian von Bayern, gibt persönlich den Schlachtruf aus – so hallen denn die Hänge des Weißen Berges am 8. November wider vom tausendfach ausgestoßenen „Maria, Maria, Sancta Maria“. Die geschlagenen Verteidigungstruppen unterstehen jenem Christian von Anhalt, den wir schon am Niederrhein antrafen. Die Anlässe waren zwar böhmisch. Aber die regionalen Querelen dieses Königreiches weiteten sich rasch zu Kämpfen zwischen Deutschlands Katholiken und Protestanten aus.

1.4.2 Kann die moderne Politik aus dem damaligen Desaster lernen?

Dass sich das Reich, nachdem es 1610 und 1614 zweimal (und nicht aus eigener Kraft!) um Haaresbreite an einem großen Krieg vorbeigeschrammt war, in die regionalen böhmischen Querelen hineinreißen [<<55] ließ, sagt etwas über den Zustand dieses politischen Systems aus. Der Reichsverband war nach 1555 eine Zeit lang unterwegs gewesen zu integrativer Verdichtung über weltanschauliche Gräben hinweg, aber am Ende relativierten nicht die systemimmanenten politischen Sachzwänge den konfessionellen Dissens, sondern das doppelte Wahrheitsmonopol schüttelte ihm nicht frommende Zwänge ab. Deren Sachlogik war indes unabweislich, das politische System wurde blockiert und trudelte dann in den dreißigjährigen deutschen Konfessionskrieg.

Der Versuch der Verrechtlichung des Wahrheitsdissenses ist damals gescheitert

Ist der Augsburger Religionsfrieden an allem schuld? Diese politische Friedenskonzeption eilte ihrer Zeit in mancherlei Hinsicht zu weit voraus. Ob sie gerade deshalb für die moderne Politik von Interesse sein kann? Verschiedene Dauerkonflikte, nicht nur der im Nahen Osten, entwickelten sich in den letzten Jahrzehnten vom Gegeneinander der Nationalismen zunehmend, auf dem Wege einer eminenten Re-Politisierung des Religiösen, zum Gegeneinander religiöser Fundamentalismen. Fundamentalisten lehnen Kompromisse ab – der Augsburger Text erwuchs großer Verhandlungs- und auch einer gewissen Kompromissbereitschaft. Fundamentalismen akzeptieren keine Grenzen – der Religionsfrieden versuchte die vielfältigen Besitzansprüche beider Seiten gegeneinander abzugrenzen. Der Augsburger Religionsfrieden versuchte zu erreichen, was derzeit vielerorts auf der Erde als so dringlich erachtet wird: religiösem Dissens seine politische Brisanz zu nehmen. Allerdings erwies sich der Augsburger Ansatz, das ausschließlich auf dem Wege der Verrechtlichung des Dissenses zu versuchen, als nicht dauerhaft tragfähig.

Warum es 1555 gar keine andere Möglichkeit gegeben hatte

Es gab 1555 gar keine realistische Alternative zum Versuch, den Wahrheitsdissens durch seine Verrechtlichung politisch handhabbar zu machen – durch seine Privatisierung politisch neutralisieren konnte man ihn nämlich nicht. Denn die Säkularisierung des einst christlichen Abendlandes, ob wir sie nun geistesgeschichtlich als Siegeszug der Toleranz beschreiben oder soziologisch als Ausdifferenzierung verschiedener Lebensbereiche, stand 1555 erst noch bevor.

Sie vollzog sich auf langen und verschlungenen Wegen, aber zwei Schübe, die nicht in strikter Scheidung aufeinanderfolgten, sondern gleichsam eine gemeinsame zeitliche Schnittmenge aufweisen, sind hierbei besonders wichtig gewesen: Jene Konfession, die einst alle Lebensbereiche vollständig imprägniert hatte, wurde zunächst einmal [<<56] zu einem öffentlich relevanten Teilbereich gesellschaftlicher Wirklichkeit neben anderen, wie der Politik oder dem Recht, die eigenen Sachlogiken folgen durften – im Fall der Politik der schon um 1620 geläufigen, in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts inflationär beschworenen „Staatsräson“; sie wurde sodann, in einem zweiten lang gestreckten Schritt, einer Privatsphäre zugeordnet, in die die öffentliche Hand gar nicht mehr hineingreifen sollte – Kehrseite dieser neuen Freiräume war eine gewisse Einbuße an öffentlicher Relevanz. Jene „aufgeklärten“ intellektuellen Eliten des 18. Jahrhunderts, die die Weltanschauung zunehmend zur Privatsache erklärt haben, pochten ferner auf Respekt vor Teilwahrheiten und Heilschancen abweichender Glaubensbekenntnisse. Wenn auch andere Religionen Teilwahrheiten enthalten, der Mensch womöglich überhaupt nur Teilwahrheiten erhaschen kann, ist die Ausrottung anderer Weltanschauung nicht mehr sittlich geboten, sondern bei der Wahrheitssuche kontraproduktiv. Wenn jeder seines (irdischen und womöglich ewigen) Glückes Schmied ist, enthebt das den Staat seiner Verantwortung dafür. Jenes Seelenheil der „schäfelein“, das zentrales Anliegen staatlicher Politik im Konfessionellen Zeitalter gewesen war, kann nun der Privatsphäre zugewiesen, damit aus dem Raum des Politischen verbannt werden. Das Staatswohl definiert sich ohne Rücksicht aufs ewige Wohl der Bevölkerung.

Politik, Recht, Glauben; öffentlicher Raum und Privatsphäre: erst solche Segmentierungen erlauben es, die Suche nach Heilswahrheiten dem individuellen Gewissen aufzubürden und das ewige Wohl der Bevölkerung aus den Staatszielen auszuscheiden (womit es auch nicht mehr auf dem Gewissen der Obrigkeit lastet und weshalb es zu befördern nicht mehr als ihre vornehmste Amtspflicht gilt). Indes waren solche Ausdifferenzierungen zwischen Politik, Recht und Theologie in den Jahrzehnten um 1600 nur in den Augen weniger legitim. Für die meisten damaligen Menschen dürften sie noch nicht einmal denkbar gewesen sein. Auch eine konsequente Scheidung von öffentlichem Regelbereich und privatem Rückzugsraum hätten sie sich nur schwer vorstellen können. Ein damaliger Politiker war nicht mit sich im Reinen, wenn er nicht der Wahrheit zum Sieg zu verhelfen und das Seelenheil möglichst vieler Menschen zu ermöglichen suchte: Dieses Kernproblem des konfessionell gespaltenen Reiches konnte [<<57] der Religionsfrieden nicht neutralisieren. Insofern hat er weniger den Konfessionsdissens als den Diskurs über ihn verrechtlicht.

Die Abdankung der Politik zugunsten der Rechthaberei

Die Konfessionsparteien der Jahrzehnte um 1600 kämpften nicht wirklich um Rechtspositionen, sondern im Dienste der von ihnen exklusiv besessenen universalen Wahrheit, sie kämpften um Seelen. Weil aber 1555 besiegelt worden war, dass der diskursive Austausch mit dem Widerpart auf der Bühne der Reichspolitik in den Begrifflichkeiten des Rechts erfolgte, weil die 1555 festgelegte diskursive Währung Paragrafen des Religionsfriedens auf die Verhandlungstische packte und nicht Glaubensartikel, hatte man die eigenen Wahrheiten als einzig wahre Auslegungen der Augsburger Ordnung zu verfechten.

Den damaligen Akteuren zu unterstellen, dass sie den Religionsfrieden dabei zynisch missbraucht, dass sie einfach verlogene Schlagworte vor sich hergetragen hätten, wäre unangemessen – nicht, weil Menschen des Konfessionellen Zeitalters edler und wahrhaftiger gewesen wären als der kapitalistische Homo oeconomicus (wer wollte das ermessen!), aber weil bei ihnen Recht, Politik und Theologie – in modernen Augen verschiedene Sachgebiete mit ihren je eigenen Sachlogiken – eben völlig ineinander verschränkt waren. Diese Menschen fochten für viel mehr als ‚nur‘ für Rechtspositionen, doch spricht nichts dafür, dass sie nicht davon überzeugt gewesen wären, dass das Recht auf ihrer Seite stand. Sie kämpften für ihr gutes Recht, von dem sie schon deswegen nicht abrücken konnten, weil es auf ihre Wahrheit und ihre Gerechtigkeit verwies. Weil man mit jeder Nachgiebigkeit auf dem juristischen Kampfplatz Seelenheil verspielte, konnte man nicht „durch die finger sehen“, wie das die Jahrzehnte um 1600 formulierten, konnte man, modern gesagt, nicht einfach bisweilen „alle Fünf grade sein lassen“, musste man vielmehr unerbittlich auf seinen Paragrafen herumreiten. Eben deshalb wirkte die „Verrechtlichung“ eines zentralen Problems der Reichspolitik in diesem Fall nicht befriedend.

Die 1555 ausgeklammerte Wahrheitsfrage drängte ein halbes Jahrhundert später machtvoll in die gelehrten und die politischen Diskurse zurück. Es wurde immer schwieriger, einen Kernbereich reichspolitischen Aushandelns und reichspolitischen Krisenmanagements gegen das anbrandende Wahrheitsproblem, die Konkurrenz eines doppelten, je exklusiven Wahrheitsmonopols abzuschirmen. Die [<<58] Verrechtlichung des Konfessionsdissenses mündete in die Abdankung der Politik zugunsten der Rechthaberei.

Setzt interkonfessioneller Frieden „Aufklärung“ und ein „liberales“ Menschenbild voraus?

Ob man wirklich aus der Geschichte – oder doch nur aus eigenen Fehlern lernen kann? Lernen wir aus der Geschichte, dass haltbare interkonfessionelle Friedensschlüsse nur zwischen Bekenntnisgemeinschaften möglich sind, die ihre Phase von „Aufklärung“ durchlaufen haben? Gar nur zwischen Gesellschaften mit individualistischer, liberal imprägnierter Anthropologie, die – mit vielen anderen Lebensbereichen – auch die Weltanschauung gleichsam privatisiert (oder doch, wie hier in Deutschland, jedenfalls teilprivatisiert) haben? Wissenschaftlich stringent beantworten kann Geschichtsschreibung solche Fragen nicht, sie kann sie nur aufwerfen.

1.5 Die böhmischen Anlässe des Dreißigjährigen Krieges
1.5.1 Rückblicke: lange Tradition konfessioneller Heterogenität und ständischer Aufmüpfigkeit

Dass die Funken, die seit 1620 Teile Europas in Brand setzten, aus Böhmen herüberwehten, ist ganz zufällig – wir sahen, dass das Reich ein Pulverfass war, das sich schon 1610 beinahe an niederrheinischem Konfliktpotenzial entzündet hätte. Dass die Funken, die seit 1620 Teile Europas in Brand setzten, aus Böhmen herüberwehten, ist höchst bezeichnend – auch so kann man es sehen: eine Frage der Perspektive.

Warum könnte man denn Böhmen gewissermaßen für seine Rolle prädisponiert sehen? Nun, zwei große politische Themen der Jahrzehnte um 1600, wohl die damals zentralen, waren erstens der Widerstreit der Konfessionen, zweitens der Widerstreit zwischen erstarkender Zentralgewalt im Vorhof des „Absolutismus“ und ständischen Partizipationsansprüchen. (Der Schulbüchern geläufige Terminus „Absolutismus“ gefällt vielen Wissenschaftlern nicht mehr als Epochenbegriff, manche verwenden den Terminus überhaupt nicht mehr – kein Thema für dieses Büchlein, das es, manchmal in Anführungszeichen, beim „Absolutismus“ belässt, schon weil sich bislang keine griffige Alternative etabliert hat.) Böhmen hatte damals eine schon lange Tradition weltanschaulicher Heterogenität; und es hatte ungewöhnlich [<<59] selbstbewusste Stände. Die beiden großen Antagonismen der Zeit waren in Böhmen schon seit Generationen virulent, wurden hier auf engem Raum ausgefochten. Zeittypisch waren der Kampf um Seelen und das Ringen um die Macht ineinander verknäuelt. Dennoch: Trennen wir beide Aspekte einmal der Übersichtlichkeit halber voneinander!

Warum die böhmischen Stände traditionell stark sind

Warum waren denn die böhmischen Stände besonders stark und selbstbewusst? Zum einen waren die Stände überall in Mittelosteuropa stark. Es hat auch ökonomische Gründe. Anders als die „Grundherren“ Westeuropas, die fast alles Land an weitgehend selbstständig arbeitende Bauern verliehen, bewirtschafteten die ostmitteleuropäischen Magnaten mithilfe der „niedergelegten“, faktisch zu Lohnarbeitern heruntergedrückten einstigen Bauern riesige Ländereien. Sie agierten dabei sprichwörtlich „nach Gutsherrenart“, ließen sich von der schwachen Zentrale nicht dreinreden. Bei den Ständen Habsburgs kam ein Zweites hinzu: Die Habsburgerlande grenzten ans osmanische Riesenreich, die „Türkengrenze“ lief mitten durch Ungarn, Böhmen war nicht weitab. Die Habsburger brauchten die Mitwirkung und Zahlungsbereitschaft ihrer Stände, waren gleichsam erpressbar. Die Stände hat auch dieser enorme Geldbedarf der Zentrale stark gemacht.

Die Steuerverwaltung war ständisch, wie vielerorts; auch die Aufbringung und Verwendung der indirekten Steuern, andernorts Ansatzpunkt frühabsolutistischer Vorstöße der Landesherren, war unter den Habsburgern Ständesache. Nicht einmal Kriegsherren waren die Habsburger unumschränkt, man war dort als Militär nicht habsburgischer, sondern „der Landschafft Kriegs officir“, der ständische Einfluss auf die „Landesdefension“ war groß. Sogar außenpolitisch wurden die Landstände bisweilen aktiv – so verhandelten sie beispielsweise in den Anfangsjahren der Union (wenn auch ohne bleibende Resultate) mit Vertretern dieses Konfessionsbündnisses über Kooperationsmöglichkeiten.

Kurz, die habsburgischen (auch, und zumal die böhmischen) Landstände agierten, als seien sie Reichsstände, eigene Herrschaftsträger. War es nicht ein signifikanter Unterschied, dass sich die Reichsstände zwar einem Habsburger unterstellten, den aber als Reichsoberhaupt frei und zu ihren – in der Wahlkapitulation festgehaltenen – Bedingungen wählten, während Böhmen Erbbesitz der Dynastie war? Sogar dieses Erbrecht der Habsburger wurde immer wieder angezweifelt [<<60] oder relativiert. So führte man bei jedem Herrscherwechsel Huldigungsverhandlungen – man stellte also seine Bedingungen für die ‚Unterwerfung‘, eben die Huldigung. Oder man behauptete ganz offen, die böhmische Krone sei tatsächlich eine Wahlkrone; Matthias (Böhmenkönig seit 1611) musste ein Dokument unterzeichnen, das seine Nachfolge als „freie Wahl“ der Landstände deklariert. Es gab unter den Landständen in dieser Frage drei Positionen: ein kleines Häuflein, das der Erbkrone das Wort redete; gemäßigte Anhänger der Wahlkrone; und radikalere. Letztere behaupteten, „Wahl“ meine nicht nur Auswahl innerhalb der angestammten Dynastie, sondern beinhalte auch die Möglichkeit des Dynastiewechsels.

Hinzu kommt, dass die im Konfessionellen Zeitalter so zentrale Kirchengewalt traditionell eher ständisch als landesherrlich war. Ungefähr vier Fünftel der von den katholischen Habsburgern regierten Adeligen waren im 16. Jahrhundert evangelisch geworden, sie nötigten diese Option auch ihren Hintersassen auf; was die Regierungen durch weitreichende Konzessionen absegneten. Faktisch besaß also in den Habsburgerlanden nicht die Landesherrschaft, sondern der landständische Adel das Ius reformandi.

Warum Böhmen schon lange nicht mehr geschlossen katholisch ist

Jetzt sind wir fast unvermerkt doch schon beim zweiten Aspekt angekommen: der konfessionellen Ausrichtung. Die meisten böhmischen Adeligen waren keine Mitglieder der römischen Kirche. Welcher Konfession gehörten sie denn an? Nun, zum Teil tendierten sie zu den neueren europäischen Reformationsströmungen (wie dem Calvinismus oder, häufiger, dem Luthertum); zum Teil standen sie in der älteren, einheimischen hussitischen Tradition.

In Böhmen gab es nämlich schon hundert Jahre vor der Publikation der lutherschen Ablassthesen Nichtkatholiken. Ein Prager Prediger, Jan Hus, fand mit seinen kirchenkritischen, in manchem die lutherische Reformation vorwegnehmenden Ansichten begeisterte Zustimmung. 1414 wurde er zum Konzil nach Konstanz geladen, mit einem Geleitbrief, der ungestörtes Reisen und ungehinderte Anhörung in Konstanz garantierte – und doch wurde er dort, am Bodensee, verhaftet und verbrannt. Jan Hus ist tot – der Hussitismus setzt sich in Böhmen weitgehend durch. Übrigens sah der damalige Kampf um Prag einen „Fenstersturz“: Einige reformunwillige Ratsherren stürzten in den Burggraben. Die Hussiten gewannen in Prag und anderswo, [<<61] genauer: ihr gemäßigter Flügel, die sogenannten „Utraquisten“. Es ging keine Sprengwirkung davon aus, die Bewegung, pointiert tschechisch von Anfang an, expandierte nicht in andere Teile Europas – anders als hundert Jahre später das Luthertum, dann der Calvinismus. Aber geschlossen „römisch-katholisch“ war Böhmen schon hundert Jahre vor Luther nicht mehr.

Böhmen als Bestandteil der habsburgischen Composite Monarchy

Freilich kam das Land dann in die Hände einer erzkatholischen Dynastie: der Habsburger. Im Jahr 1526 fiel der letzte Jagiellonenkönig im Kampf gegen das Osmanische Reich. Die Habsburger erhoben Erbansprüche auf die Kronen Ungarns und Böhmens, die Stefans- wie die Wenzelskrone. Den Anspruch auf Ungarn konnten sie nur zum kleinen Teil realisieren, sie regierten einen schmalen westlichen Gebietsstreifen, den Rest besetzte das Osmanische Reich. Mit der Stefanskrone hat das Haus Habsburg die welthistorische Aufgabe geerbt, das christliche Abendland gegen einen immer wieder die Expansion suchenden Islam zu verteidigen. Genau deshalb wird es in den nächsten beiden Jahrhunderten wieder und wieder den Kaiser stellen: In kurfürstlichen Wahlgutachten steht stets dieser Gesichtspunkt (wer kann das Alte Reich am wirkungsvollsten vor dem islamischen „Türken“ schützen?) im Zentrum.

Zu den Ländern der Wenzelskrone gehörte Böhmen. Dieses Königreich war nun habsburgisch, geschlossen römisch-katholisch wurde es deshalb (wie wir soeben schon sahen) noch lange nicht. Im Gegenteil, zu den alten hussitischen traten neue lutherische, später calvinistische Einflüsse. Mit der „Confessio Bohemica“ gaben sich die verschiedenen nichtkatholischen Bewegungen 1575 eine gemeinsame Rahmenordnung. Sie sollte politische Verhandlungen mit der Landesobrigkeit erleichtern, also politisch und nach außen wirksam sein, nicht die konfessionellen Binnenunterschiede einebnen.

Lang musste Habsburg zusehen, aber nicht ewig. Die Habsburgerlande gehörten zu denjenigen Gebieten, in denen der nachtridentinische Kampfkatholizismus seit den 1570er-Jahren am frühesten und entschiedensten Terrain zurückeroberte.

„Die Habsburgerlande“: Warum steht das hier im Plural? Nun, es handelt sich um eine „composite monarchy“. Solche „dynastische Unionen von Ständestaaten“ (wie der ältere deutsche Ausdruck hierfür lautet) waren im vormodernen Europa nicht untypisch: Territorien mit [<<62] ganz unterschiedlichen kulturellen Traditionen und administrativen Strukturen werden auf der obersten staatsrechtlichen Ebene dadurch verklammert, dass sie von Mitgliedern ein und derselben Dynastie regiert werden. Im zuletzt gestreiften Zeitraum der habsburgischen Gegenreformation gab es fast durchgehend drei regierende Habsburger, dementsprechend drei größere Happen vom Gesamtbesitz, die jeweils in sich mehrere historische Landschaften vereinten. Erstens sprach man von „Niederösterreich“ – meinte: die Erzherzogtümer Österreich ob der Enns (Hauptort Linz) und unter der Enns; Regierungssitz war Wien. Der dort residierende Erzherzog regierte außerdem, unter der Wenzelskrone, die böhmischen Länder: das Königreich Böhmen, die Markgrafschaft Mähren, das Herzogtum Schlesien, die Markgrafschaften Nieder- und Oberlausitz. Und er regierte ferner, unter der Stefanskrone, das „Königliche Ungarn“ (also jenen schmalen westlichen Teil von Ungarn, der nicht vom Osmanischen Reich besetzt war). Zweitens gab es „Innerösterreich“: die Herzogtümer Steiermark, Kärnten, Krain und einige kleinere Gebiete wie die Grafschaft Görz oder die Markgrafschaft Istrien, Regierungssitz war Graz. In unserem Zeitraum regierte sodann fast immer, und zwar von Innsbruck aus, ein weiterer, dritter Habsburger Oberösterreich (dessen Kernland Tirol war) sowie Vorderösterreich (also den Streubesitz im heutigen Oberschwaben sowie den Breisgau).

Energische habsburgische Gegenreformation

In fast allen Landesteilen (am wenigsten in Oberösterreich) fanden evangelische Anschauungen zeitweise großen Anklang. In den späten 1570er-Jahren setzte indes die habsburgische Gegenreformation ein. Sie zeitigte insgesamt große Erfolge, am durchschlagendsten in Innerösterreich; auch in Böhmen erstarkte der Katholizismus unübersehbar. Dann freilich schienen mehrere Turbulenzen die habsburgischen Terraingewinne infrage zu stellen: der Lange Türkenkrieg (1593–1606), der Bocskay-Aufstand sowie der „Bruderzwist“ im Hause Habsburg. Damit bewegen wir uns endlich wieder in den Jahren um und nach 1600.

1.5.2 Der „Bruderzwist“ im Hause Habsburg

Die Probleme: Langer Türkenkrieg, Aufstand in Ungarn

Es hat die energische habsburgische Gegenreformation zunächst begünstigt, dass gerade keine gezielten osmanischen Expansionsversuche abzuwehren waren – also ‚lediglich‘ die notorischen kleineren [<<63] Grenzscharmützel. Aber seit 1593 band die Türkenfront wieder erhebliche Mittel. In ihrem Rekatholisierungseifer verprellte die rudolfinische Regierung die von Truppendurchmärschen, türkischer Streifzüge wegen, aber auch finanziell ohnehin schon schwer belasteten Untertanen im Königlichen Ungarn, die sich schließlich von Habsburg abwandten, in einem lockeren Vasallenverhältnis zur Pforte das kleinere Übel sahen: Bocskay-Aufstand (1604–1606), es droht eine Sezessionsbewegung weg von Habsburg.

Das ist der Anlass für die Eskalation des „Bruderzwists“ im Hause Habsburg. Die altertümlich klingende Bezeichnung geht auf den wahrscheinlich bedeutendsten österreichischen Dramatiker zurück, auf Franz Grillparzer, und sein nach einhelligem Urteil der Literaturgeschichten wichtigstes, 1848 niedergeschriebenes Drama „Ein Bruderzwist in Habsburg“. Es handelt sich, auf der Bühne wie in der Realität des frühen 17. Jahrhunderts, um einen in den äußeren Abläufen verwickelten Streit zwischen Rudolf und den anderen führenden Habsburgern, so insbesondere Maximilian, Matthias und Ferdinand. Die zuletzt Genannten werden dann ja übrigens nacheinander die beiden Nachfolger Rudolfs als Kaiser sein.

Die Sorge: Rudolf sei diesen Herausforderungen nicht gewachsen

Der „Bruderzwist“ erwuchs, ganz allgemein formuliert, der Furcht der anderen maßgeblichen Habsburger, Rudolf verspiele die Position der Dynastie in Europa, sei insbesondere der Türkengefahr nicht gewachsen. Man bekam ja an den anderen habsburgischen Residenzen mit, wie es um Rudolfs Gesundheit, auch seine geistige und psychische, bestellt war. Alle Einzelheiten sind für uns entbehrlich; die Eskalation der längst notorischen untergründigen Spannungen leitete der Bocskay-Aufstand ein. Rudolf sah sich genötigt, Matthias zu seinem Statthalter in Ungarn zu ernennen. Er konnte damit nicht mehr verhindern, dass ihm die Brüder im Wiener Abkommen vom April 1606 die Regierungsfähigkeit absprachen; sie erklärten Matthias zum Chef des Hauses und beauftragten ihn, Frieden sowohl mit dem Führer der ungarischen Aufständischen, István Bocskay, als auch mit den Türken zu schließen.

Friedensschlüsse von Wien und Tzvita-Torok

Beides gelang Matthias noch 1606. Der Frieden von Wien mit den ungarischen Aufständischen gewährte große ständische und konfessionelle Freiräume, was den Oppositionsgeist auch der Stände der anderen habsburgischen Länder anstacheln musste; anstelle seines von [<<64] den Ständen abgelehnten Bruders übernahm Matthias die Leitung der Regierung in Ungarn. Der Frieden von Zvita-Torok beendete 1606 den Langen Türkenkrieg. Das ist nicht nur wegen des „Bruderzwists“ wichtig: Denn der Frieden wird währen, über ein halbes Jahrhundert lang, die vordem so bedrängende Sorge vor „türkischen“ Heereszügen konnte zur Memoria verblassen. Und: man stelle sich vor, die Osmanen hätten im Dreißigjährigen Krieg mitgemischt! Aber es sind auch desintegrierende Effekte plausibel (die sich den Zeitgenossen nicht erschließen konnten). Fiel da mit einer gewissen Stabilisierung der Türkengrenze nicht auch Einigungsdruck weg? Entfiel da ein Gefahrenszenario, das bislang dazu animiert hatte, sich an Reichstagen, über allen konfessionellen Hader hinweg, doch am Ende irgendwie zusammenzuraufen und dem Kaiser seine Reichssteuer zu bewilligen, weil die Notwendigkeit, sich dem expansiven Islam entgegenzustemmen, ja auch allen Protestanten einleuchtete? Ist das Fiasko des Reichstags von 1608 auch vor diesen Hintergrund zu stellen?

Der Aufstieg des Matthias; Rudolfs Hausmacht bröckelt

Was in den Augen der Brüder der dynastische Überlebenswille diktierte, addierte sich in Rudolfs Augen zu lauter dreisten Anschlägen auf seine Position. Mit dem Verlust Ungarns begann seine Hausmacht zu bröckeln, und seinem kaiserlichen Renommee konnte nicht zuträglich sein, dass der Bruder den Frieden mit den störrischen Ständen, sogar mit den Osmanen geschlossen hatte. Rudolf zog zuerst die Ratifizierung der Verträge hin, hintertrieb anschließend ihre Realisierung – die innerhabsburgischen Spannungen eskalierten erneut, schließlich marschierte Matthias mit Heeresmacht gen Prag. Wir müssen auch jetzt keine Einzelheiten des multiplen Intrigenspiels kennenlernen, nur das Resultat: Rudolf hatte 1609 neben der Kaiserwürde lediglich noch Böhmen inne. Den Löwenanteil der Habsburgerlande regierte nun Matthias. Übrigens wird auch Böhmen noch an ihn fallen, in den letzten Monaten vor seinem Tod im Januar 1612 ist Rudolf ‚nur‘ noch Kaiser, also gewähltes Reichsoberhaupt, ohne über habsburgischen Erbbesitz zu regieren.

Eigentlicher Gewinner des „Bruderzwists“ scheinen die Stände zu sein

Matthias, der Gewinner des „Bruderzwists“? So kann man es sehen, vor allem aber stärkte diese innerdynastische Rivalität die Landstände. Im „Bruderzwist“ waren alle Seiten auf ihre Unterstützung angewiesen, sie konnten ihre Bedingungen stellen. Es kam zu einer kurzlebigen Renaissance sowohl des Protestantismus als auch ständischer [<<65] Freiheiten. Alle Fortschritte des Katholizismus wie der Zentralgewalt schienen wieder zunichtegemacht.

So auch in Böhmen. Die dortigen Stände trotzten Rudolf (der ja ihre Hilfe gegen Matthias benötigte) 1609 den „Majestätsbrief“ ab – es war ein ultimativ überreichter ständischer Gesetzesentwurf, der große konfessionelle Spielräume vorsah. Er sprach allen Bewohnern Böhmens die freie Auswahl zwischen dem katholischen Bekenntnis und der Confessio Bohemica zu. Adel und königliche Städte dürften, so der Majestätsbrief, evangelische Gottesdienste veranstalten, dürften Kirchen bauen und Schulen einrichten, Geistliche und Lehrer ernennen; Ansätze zu einer überlokalen, ja sogar überregionalen evangelischen Kirchenorganisation wurden dadurch abgesichert, dass der Majestätsbrief ein Konsistorium (eine oberste geistliche Aufsichtsbehörde) zugestand. Mit dem Schutz der ständischen Rechte, insbesondere natürlich des Majestätsbriefs selbst, wurde eigens ein Ständegremium beauftragt, sozusagen eine oberste Beschwerdestelle – die sogenannten „Defensoren“ (lat. defensor = Verteidiger, Beschützer). Mit dem Majestätsbrief hatte die böhmische Krone das Kirchenregiment weitgehend aus der Hand gegeben.

Es sind Streitigkeiten über die rechte Auslegung des Majestätsbriefs, die in Böhmen in den letzten Vorkriegsjahren die Atmosphäre vergiften, und auch den „Defensoren“ werden wir bei den Ereignissen, die zum „Fenstersturz“ hinführen, wieder begegnen.

1.5.3 Streit um den Majestätsbrief

Die vom Majestätsbrief geweckten ständischen und konfessionellen Hoffnungen schlugen in den Jahren vor dem Prager Fenstersturz im Mai 1618 in wachsende Frustration um. Bei Rudolfs Tod im Januar 1612 fühlten sich die böhmischen Stände stark. Sie wollten ihren neuen König, Matthias, sogar zur Unterzeichnung eines Reverses zwingen, der ihnen das Recht zusprach, jederzeit zur Verteidigung der von Rudolf verbrieften konfessionellen wie libertären Standards Truppen aufzustellen, ferner ein Bündnis mit den ungarischen und österreichischen Ständen einzugehen. (Ein Versprechen, ständische Privilegien zu achten, nannte man in der Vormoderne „Revers“.) Matthias wollte einerseits nicht sogleich auf Konfrontationskurs gehen, dachte [<<66] andererseits gar nicht daran, seine Unterschrift unter den Revers zu setzen, und verzichtete deshalb sogar zunächst auf die Erhebung von Steuern – denn dafür hätte es eines Landtags bedurft, und dort wäre Matthias absehbar mit besagtem Dokument konfrontiert worden, mit der Forderung nach Defension und Konföderation.

Generallandtag 1615: unerwartete ständische Schwächen

Die weiterhin instabile Lage auf dem Balkan zwang Matthias schließlich 1614 doch zur Einberufung eines Generallandtags der von ihm regierten Länder in Linz. Heraus kam für ihn nichts, all die ansonsten divergierenden ständischen Kräfte einte die Opposition zum Haus Habsburg. Dem war nicht mehr so, als Matthias im Juni 1615 erneut zum Generallandtag, nun in Prag, lud. Die Exponenten des böhmischen Ständetums hofften auf eine Demonstration ständischer Stärke, oppositioneller Eintracht – und erlebten ihr Debakel. Aus Ungarn kam erst gar niemand, weil die ungarischen Magnaten darüber enttäuscht waren, dass die anderen Länder zögerten, sich an den hohen Kosten für die Stabilisierung der Türkengrenze zu beteiligen. Die Österreicher kamen, lehnten auch ein Bündnis mit den Böhmischen nicht geradewegs ab, wohl deren Führungsanspruch. Schlimmer noch war, dass sogar Mährer, Schlesier und Lausitzer opponierten – nicht gegen Habsburg, sondern ebenfalls gegen die böhmischen Standesgenossen. Die rissen alles an sich, wollten Nebenländer wie Mähren überspielen, wollten, wie der mährische Ständeführer Karl von Zierotin monierte, „selbst der Kopf sein und wir sollen der Schwanz bleiben“. Karl von Zierotin war aber auch für einen anderen Kurs den Habsburgern gegenüber, plädierte für mehr Vorsicht, weniger Konfliktbereitschaft. Habsburg konnte es recht sein.

Anders, natürlich, den Konfliktbereiten unter den Ständevertretern, die es nicht ausschließlich in Böhmen, aber doch vor allem dort gab. Sie verzweifelten an ihren ständischen Mitstreitern, versuchten auf eigene Faust, Fäden mit dem europäischen Ausland, zum Beispiel mit den Heidelbergern, anzuknüpfen, und steigerten sich in eine Stimmung hinein zwischen Verzweiflung und Wut, was die Bereitschaft befördern konnte, eben – eine Verzweiflungstat zu begehen, da man ja doch nichts mehr zu verlieren habe. Das wird für die Ereignisse des Jahres 1618 noch wichtig werden.

Habsburg setzt nach

Wiewohl nur noch zehn bis 15 Prozent der Einwohner Böhmens katholisch waren, sah sich Habsburg nach dem ständischen Debakel [<<67] von 1615 zum Nachsetzen ermuntert. Scharfmacher war gar nicht so sehr Matthias selbst, auch nicht sein wichtigster Berater in Wien, Melchior Khlesl. Es gab vor Ort, in Prag, einige forsche, forciert katholische Mitglieder des Statthalterrats, dort wurden Strategie und Taktik der erneuten Gegenreformation Böhmens ausgetüftelt. Aber Gegner des katholischen Rollback in Böhmen war Matthias keinesfalls. Prag und Wien gingen die Rekatholisierung Böhmens systematisch an und mit langem Atem, auch auf vielen Wegen – die beiden wohl wichtigsten waren konsequent katholische Ämterbesetzungen und die immer restriktivere Auslegung einmal eingeräumter Konzessionen. Die Gegenreformatoren im Hradschin und in der Hofburg saßen, salopp gesagt, am längeren Hebel – arbeiteten nämlich kontinuierlich am ihnen vor Augen stehenden Ziel eines zentral gelenkten katholischen Staatswesens, während sich die (zudem zerstrittenen) Stände ja nur sporadisch trafen.

Wir wissen schon vom Interpretationskrieg um den Augsburger Religionsfrieden in den Kerngebieten des Reiches. Auch der böhmische Majestätsbrief bot einen Ansatzpunkt für gegenreformatorische Auslegungskünste. Klar formuliert war die Wahlfreiheit zwischen katholischem Bekenntnis und Confessio Bohemica, aber um seinen Glauben auch auszuüben (jedenfalls in den Formen der damaligen Zeit), brauchte man Kirchen. Der Majestätsbrief konzedierte den utraquistischen Ständen, dass sie, so sie neue Kirchen für angebracht hielten, solche errichten lassen dürften. Auch auf königlichem Grund, also auf Boden, der privatrechtlich der Krone gehörte? Der Majestätsbrief nimmt ihn nicht aus, ja, im Vergleich zwischen den evangelischen und den katholischen Ständen Böhmens vom selben Tag heißt es: Wenn die Utraquisten „in einem Ort oder einer Stadt, ja selbst auf den Gütern sowohl des Königs wie der Königin“ keine Kirche besäßen, dürften sie eine solche „nach dem Wortlaute des Majestätsbriefes“ erbauen lassen.

Eine gegenreformatorisch nutzbare Lücke im Majestätsbrief

Wie aber verhielt es sich mit Ländereien der Prälaten (also der führenden Geistlichkeit)? Für die böhmischen Protestanten gab es solche geistlichen Güter gar nicht, sie subsumierten diese Gebiete dem Königsgut – die Krone habe eben Teile dieses Königsguts vorübergehend klerikaler Verwaltung überlassen. Die Katholiken sahen das anders, und wenn man ihre Sicht übernimmt, tut sich [<<68] im Majestätsbrief eine Lücke auf. Er bestimmt nicht das Verhältnis zwischen dem hehren Prinzip der Glaubensfreiheit und ganz normalen Besitzrechten (in diesem Fall: der Prälaten über ihre Vermögensmasse). Auf Letztere nämlich geht der Majestätsbrief gar nicht ein, aber die Prälaten reklamierten sie für sich.

Darum also drehte sich der Streit allgemein, konkret waren vor allem zwei Kirchenbauten in Nordböhmen umstritten. In Braunau (heute Broumov) hatten Lutheraner eine Kirche auf Landbesitz des dortigen Benediktinerklosters errichtet; der Abt erklärte, der ihm missliebige Bau auf seinem Grund und Boden sei zu verschließen. Die Prager Statthalterregierung wies die Braunauer schließlich an, den Kirchenschlüssel im Kloster abzugeben, und ließ einige Lutheraner, die sich deswegen in Wien bei Matthias beschwert hatten, kurzerhand arrestieren. In Klostergrab (heute Hrob) ließ der Prager Erzbischof die evangelische Kirche einfach abreißen, weil sie auf seinem Grund und Boden stehe; war die Berechtigung dieser drastischen Maßnahme noch Auslegungssache, verstieß sein Verbot, weiterhin evangelische Gottesdienste zu veranstalten, eindeutig gegen den Majestätsbrief. Allerlei kleinliche Schikanen im ganzen Land kamen hinzu – die Regierung zog, sichtlich ermuntert durch das Debakel des Generallandtags von 1615, die Daumenschrauben an.

Ferdinand wird als künftiger König „angenommen“

Die landständische Opposition war zornig, aber sie war auch eingeschüchtert. Im Juni 1617 gelang es der Regierung, die Nachfolge vorzeitig abzusichern, den konfessionspolitisch bekanntermaßen unnachgiebigen Ferdinand als künftigen böhmischen König zu installieren. Er wurde vom Landtag nicht etwa gewählt, sondern „angenommen“: Die Regierung ließ sich ihren Erbrechtsanspruch von den Ständevertretern einzeln, durch namentlichen Aufruf Mann für Mann, bestätigen. Es war eine demütigende Machtdemonstration. Sie hatte eine bemerkenswerte Vorgeschichte – schon im Vorfeld des Landtags und dann wieder am Tag der Eröffnung wurde den Ständischen auf der Böhmischen Kanzlei klargemacht: Wenn sie etwa an Ferdinands Erbrecht zweifelten, „dann wäre es für sie besser, sie hätten zwei Köpfe“ (zit. nach Bernd Rill). Die Böhmischen ließen ihren Mut sinken, bevor noch Köpfe zu Boden fielen.

Welcher Ruf Ferdinand vorauseilt

Der künftige Böhmenkönig würde also Ferdinand heißen. Jeder überzeugte Protestant konnte sich ausrechnen, dass unter ihm alles [<<69] nur noch schlimmer würde. Weil uns dieser Ferdinand als Kaiser des Dreißigjährigen Krieges noch häufig begegnen wird, lohnt eine kurze Charakterisierung. Er war geistig eher schwerfällig, aber sehr gewissenhaft und sehr, sehr fromm. Stunden verbrachte er täglich in Andacht und Gebet, der Einfluss seiner – durchgehend jesuitischen – Beichtväter war groß; auch auf die Politik: Ferdinand versicherte sich vor wichtigen Entscheidungen grundsätzlich des Standpunkts der Theologen, ging zusammen mit dem momentanen Beichtvater auf Gewissenserforschung. Die politischen Ratgeber hatten die Zweckmäßigkeit einer Maßnahme zu beurteilen, die geistlichen Berater die Übereinstimmung mit Naturrecht und göttlichem Gebot. War eine Entscheidung dann einmal – selten schnell – gefällt, zog Ferdinand das als richtig Erkannte mit der Unerschütterlichkeit dessen durch, der sich in einer unruhigen Zeit mit sich selbst und seinem Herrgott im Reinen weiß. Sein Amt war ihm göttlicher Auftrag, er war vom Himmel nicht an die Spitze seiner Herde gestellt worden, um dort gotteslästerliche Ketzerei zu dulden. Schon als Jugendlicher hatte er sich durch verschiedene Gelübde auf unerbittlichen Glaubenskampf verpflichtet, so soll er auf einer Pilgerfahrt zu Unserer Lieben Frau von Loreto geschworen haben, lieber über eine Wüste als über Ketzer zu herrschen.

In den letzten Jahren des 16. Jahrhunderts hatte der junge Ferdinand als Erzherzog in Innerösterreich schon erkennen lassen, was vom Böhmenkönig oder Kaiser ganz gewiss nicht zu erwarten sein würde: Duldsamkeit, Ausgleich, die Suche nach Kompromissen. Die innerösterreichische Gegenreformation war von allen habsburgischen die erfolgreichste, aber auch die rücksichtsloseste: zahllose ‚freiwillige‘ Bekehrungen (nicht selten unter Todesangst), über zweieinhalbtausend Exilanten, darunter ein Gutteil der intellektuellen und künstlerischen Elite des Landes. Es fielen evangelische Kirchen, brannten „ketzerische“ Bücher.

Gottgefällige Regierung war für Ferdinand monarchische Regierung. Ob die pointiert monarchische Herrschaftsauffassung Ferdinands auch seine Reichspolitik als Kaiser beeinflusst hat, müssen wir noch an anderer Stelle fragen (viel spricht dafür); ganz sicher prägte sie seine Politik als Landesherr. Er sei kein „princeps modificatus“, erklärte er einmal den steirischen Landständen, sondern ein „princeps absolutus“: [<<70] eine Formel des aufkommenden Absolutismus. Wenn Ferdinand konfessionspolitische Widerstände brach, brach er damit bewusst und gezielt auch politische Widerstände überhaupt: Entmachtung der Landstände, ihrer Institutionen zugunsten der landesherrlichen Bürokratie. Eigeninteresse, Staatsräson, gegenreformatorischer Eifer verschmolzen hier zur – zeitüblichen – Melange.

Frustrierte Ständeaktivisten: Verzweiflung, die zum Äußersten treibt?

Die Böhmischen – um nun zu ihnen zurückzukehren – wussten also, was ihnen blühte. Wir haben hier seit 1617 eine zeitübliche, aber in dieser scharfen Ausprägung geradezu prototypische Konstellation: Protestantismus plus ständische Libertät versus nachtridentinischer, jesuitisch geprägter Kampfkatholizismus plus frühabsolutistischer Zentralismus.

Umso schlimmer, dass die böhmischen Honoratioren Ferdinand selbst akzeptiert hatten! Man würde gern als Psychologe analysieren (doch wird der Historiker da immer vorsichtig sein): untergründige Wut, Hass auf sich selbst (was hat man mit sich machen lassen!), aber mehr noch auf die, die einen zu dieser Selbstdemontage gezwungen haben. Und bei manchen eine Verzweiflung, die zum Äußersten trieb: Musste man nicht den definitiven Bruch mit Habsburg provozieren, einen heldenhaften, der Ehrenrettung dienlichen Befreiungsschlag, ein Über-den-Rubicon, auf dass es kein Zurück mehr geben könne und nie mehr eine Demütigung wie bei der Annahme Ferdinands? Solche Gedanken waren maßgeblich für den Prager Fenstersturz. [<<71]

2 Ereignisabfolge 1: der große deutsche Konfessionskrieg (1618–1630)
2.1 Auftakt zum Böhmisch-Pfälzischen Krieg: der „Fenstersturz“
2.1.1 Der Udenheimer Mauersturz, oder: Was zeitgenössische Akteure und was Historiker für wichtig halten

Im Sommer 1618 nahmen Deutschlands Protestanten nichts welthistorisch Bedeutsames im Osten wahr. Nein, man schaute sorgenvoll an den Rhein. Dort hatten gerade einige Aktivisten unter den Unionsfürsten auf eigene Faust (denn die Vorsichtigen im heterogenen Bündnis hätten ja nie zugestimmt!) militärisch eine spektakuläre Abrissaktion gedeckt. Es ging um Fortifikationsmaßnahmen des Speyerer Fürstbischofs Philipp Christoph, in einem Städtlein namens Udenheim. Dass er erste misstrauische Anfragen mit der Auskunft beschied, er wolle „seine darumb gelegene vischwasser zur etwas mehrerm nutzen bringen“, empfand man an den Unionshöfen als Provokation, dort hatte man keine Karpfenweiher, sondern „blutdurstige Practicken“ der „Jesuwider“ im Blick, schließlich gehörte das Hochstift zum Gegenbündnis, zur katholischen Liga. Da konnte man nicht einfach naiv zuschauen – vielmehr wurden die frisch gemauerten Anlagen im Juni 1618 in einen Schutthaufen verwandelt.

Die bangen Blicke der Zeitgenossen gehen zum Rhein

Würden größere militärische Verwicklungen daraus erwachsen? Bis in den Herbst des Jahres hinein schenken Unionsakten der Udenheimer Abrissaktion viel mehr Aufmerksamkeit als Nachrichten aus dem fernen Böhmen, wo einige enervierte Ständeaktivisten Mitglieder der habsburgischen Statthalterregierung aus dem Fenster geworfen hatten. Nicht dort, sondern in Udenheim hatte sich Hochbedeutsames ereignet – meinte man: Zeitgenossen können eben selten das historische Gewicht dessen, was sie miterleben, triftig taxieren. Wir [<<73] Seitenzahl der gedruckten Ausgabe wissen nicht, ob die Finanzkrisen der letzten Jahre einmal als Anfang vom Ende des kapitalistischen Wirtschaftssystems firmieren werden (ahnte man 1989 etwas vom Zusammenbruch des Ostblocks?) oder als wirtschaftsgeschichtliche Fußnote. Angeblich stand die Welt am 31. Dezember 1999 wegen gewisser Datierungsprobleme älterer, aber in wichtigen Funktionen arbeitender Computer am Vorabend einer Katastrophe – das zwanzig Jahre später auch nur noch als Fußnote zu notieren, ist uns peinlich, das verdrängen wir lieber. Also, es hat Monate gedauert, bis Deutschlands Protestanten die Bedeutung des Prager Fenstersturzes zu erahnen begannen. Nicht der Prager Fenstersturz, der Udenheimer Mauersturz schien Kriegsgefahr heraufzubeschwören.

Auch von der zeitgenössischen Wahrnehmung her stimmt also, was weiter oben konstatiert wurde: dass nicht nur folgerichtig anmuten kann, wenn da der Anstoß zum Dreißigjährigen Krieg aus dem traditionell konfessionell zerklüfteten, traditionell aufmüpfigen Böhmen kam – sondern mit dem gleichen Recht ganz beliebig, gleichsam zufällig. Denn um ein Haar wäre ja ein großer Krieg schon 1610 ausgebrochen, und auch 1618 schauten die Zeitgenossen eigentlich bangen Herzens ganz woandershin, wieder einmal an den Rhein.

2.1.2 Der Prager Fenstersturz

Zwei Protestantenversammlungen

Wir Heutigen wissen, dass ungleich folgenreicher war, was sich in Prag tat. Im März 1618 tagte dort eine Protestantenversammlung, die die „Defensoren“ einberufen hatten und die dem Majestätsbrief zufolge auch rechtens war. Die Stimmung war schlecht – nicht nur wegen der sich verschärfenden Gegenreformation, auch, weil sich die, die da beisammensaßen, eingestehen mussten, dass sie immer weiter an Boden verloren. Die Versammlung war mager besucht, vor allem viele Städte (neben den Adeligen des Herren- und Ritterstandes besaßen sie die Landstandschaft) hatten nicht abgeordnet, nicht einmal die größte, Prag. Man stellte wieder einmal seine Beschwerden zusammen, übermittelte diese nach Wien, vertagte sich dann um einige Wochen in der Hoffnung auf besseren Besuch. Sofort stieß Habsburg, der zunehmenden Schwäche der Opposition gewahr, nach: Aus Wien kam, anstatt inhaltlicher Zugeständnisse, [<<74] die Warnung vor jeder weiteren derartigen Versammlung, die die Hofburg als Aufruhr erachte.

Man traf sich im Mai trotzdem erneut, und wieder kam aus Wien das Verdikt, die Zusammenkunft sei illegal; Gerüchte, wonach Anschläge auf die Freiheit und womöglich das Leben der Versammelten geplant seien, ließen die Erregung vollends auf den Siedepunkt steigen. Die rund hundert Delegierten machten sich am 23. Mai auf zum Hradschin, wo die kaiserlichen Räte amtierten. Man wollte ihnen eine Protestschrift vorlesen, sie zur Rede stellen, die allermeisten wussten nicht, dass einige Heißsporne, ein Dutzend Adelige unter Führung des Grafen Heinrich Matthias von Thurn, viel Einschneidenderes vorhatten, nicht weniger als Mord. Sie nützten die Situation dafür aus, um jenen definitiven Bruch mit Habsburg zu provozieren, den sie à la longue für sowieso unvermeidlich hielten, griffen dabei auf eine Form der Volksjustiz zurück, die während der Hussitenkriege schon einmal praktiziert worden war: die „Defenstrierung“ – sie stürzten die beiden Exponenten schroffer Gegenreformation im Statthalterrat, die kaiserlichen Räte Martinic und Slavata, mitsamt ihrem Sekretär aus dem Fenster.

„Von Hohenfall“

Diese überlebten – tatsächlich wohl, weil sich ihre Mäntel im Wind aufblähten und weil sie nach 17 Metern auf allerlei Unkraut und wohl auch Unrat, vielleicht auf einem Misthaufen landeten. Unter Kugelhagel flohen sie ins Haus des Kanzlers Lobkowitz, dessen Frau sich – fast möchte man sagen: mannhaft – der erregten Meute entgegenstellte, sodass diese schließlich unverrichteter Dinge abzog und die Defenstrierten am Leben blieben. Sie selbst führten ihre weiche Landung übrigens nicht auf einen Misthaufen zurück, sondern auf ihren einzig wahren Glauben, den Beistand von Maria höchstselbst und mehrerer Schutzengel – wie ein großes, übermannshohes Votivbild zeigt, das Wilhelm von Slavata nach seinem Fall gestiftet hat (Abb 3):


Abb 3 Votivbild zur Erinnerung an die „wunderbare Errettung“ der böhmischen Statthalter Wilhelm Slavata von Chlum und Kosumberg und Jaroslav Borita von Martinitz sowie des Sekretärs Philipp Fabricius beim Prager Fenstersturz am 23. Mai 1618. [Bildnachweis]

Maria als Verkörperung der Liebe („Charitas“) füllt die Bildmitte aus, drei Schutzengel geleiten die Fallenden sanft zu Boden, diese selbst tragen Kerzen in ihren Händen, Zeichen ihres, des wahren, katholischen Glaubens – im Konfessionellen Zeitalter waren eben auch Bilder Medien konfessioneller Propaganda. Bei der Frau in den Wolken könnte es sich um Polyxena von Lobkowitz handeln, deren [<<75] Tapferkeit der verletzte Martinic wohl sein Leben verdankte. Im Hintergrund sehen wir die Silhouette der Prager Altstadt, links den Fenstersturz. Sekretär Fabricius wurde nach seinem Fall nobilitiert (also in den Adelsstand erhoben), und zwar hieß er fortan „von Hohenfall“. [<<76]

Ständische Regierung

Die „Defenstrierung“ war eine Verzweiflungstat, die die wankende Ständemehrheit auf Konfrontationskurs zwingen sollte. Ein Mordanschlag auf Mitglieder der kaiserlichen Regierung – damit war das Tischtuch zerschnitten. Bereits am Tag nach dem Fenstersturz konstituierte sich die Prager Protestantenversammlung als böhmischer Landtag, wählte sie eine neue böhmische Regierung aus dreißig Direktoren, beschloss sie die Aufstellung einer eigenen Armee.

Warum Habsburg dagegenhalten muss

Für Habsburg ging es nun um sehr viel, nicht zuletzt wohl ums Kaisertum: Alle Reichsoberhäupter des 16. wie 17. Jahrhunderts waren zuvor schon Könige von Ungarn und Böhmen gewesen, diese beiden Königskronen galten gleichsam als Vorstufen zur Kaiserkrone. Kurfürstliche Wahlgutachten stellten ja (es wurde schon erwähnt), die allfälligen Kandidaten evaluierend, immer den folgenden Gesichtspunkt in den Vordergrund, übrigens weit vor vermutbaren persönlichen Qualitäten: Das Reichsoberhaupt musste über ausreichende Ressourcen verfügen, also viel „land und leut“ regieren; und „land und leut“ lagen am besten an der brisanten Grenze zum Osmanischen Reich. Stammte der Kaiser aus dem Osten, setzte er zuverlässig und schon aus Eigeninteresse seine territorialen Ressourcen für den Schutz des „christlichen Abendlandes“ ein. Zugleich tat er alles dafür, dass auch das Reich (jedenfalls finanzielle) Opfer für die Verteidigung der „Türkengrenze“ erbrachte, und er agierte hierbei aussichtsreicher als ‚irgendein‘ Reichsstand ohne Kaiserkrone, denn: Konnte man das gewählte Oberhaupt des Reiches einfach so im Stich lassen? Außerdem hing an Böhmen auch eine der sieben Wahlstimmen, würde sie evangelisch, hätten die Protestanten bei der Kaiserwahl die Mehrheit. Ein Nachgeben kam für Habsburg schon deshalb überhaupt nicht infrage. Jener radikale Flügel der Ständeopposition, der die Defenstrierung eingefädelt hatte, hat das zweifelsohne eingerechnet und genau so gewollt. Man hielt den Konflikt sowieso für unvermeidlich, nun hatte man selbst den Zeitpunkt gewählt, die Initiative ergriffen und hoffte, die Zögernden angesichts vollendeter Tatsachen mitzureißen.

Der Konflikt zieht sogleich weitere Kreise

Vergleichende Blicke ins Reich drängen sich geradezu auf: auch hier ja ein Nebeneinander von Vorsichtigen und „Aktionspartei“; Letztere von der unausweichlichen Totalkonfrontation überzeugt, die der Gegner in Madrid und Rom längst eingefädelt habe, sodass ein protestantischer Befreiungsschlag unausweichlich sei. Und zwischen [<<77] den Aktivisten in Prag, denen in Heidelberg und Amberg (wo der pfälzische Statthalter für die Oberpfalz, Christian von Anhalt, residierte) gab es rege persönliche Kontakte. Ferdinand seinerseits suchte sogleich den Schulterschluss mit Spanien.

Wir können zurückblicken: Eine tatkräftige Minderheit hatte eine – von der Ständemehrheit gar nicht geplante – Rebellion angezettelt. Noch waren die Instabilitäten regional, ein böhmisches Ereignis, kein europäisches. Das Reich war unmittelbar gar nicht involviert. Doch war die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass die Dinge eskalierten – weil energische Kräfte auf beiden Seiten die Totalkonfrontation suchten, dafür im Reich und in ganz Europa nach Verbündeten Ausschau hielten.

2.2 Warum weitet sich eine regionale Krise zum mitteleuropäischen Krieg aus?
2.2.1 Sommer 1618 bis Frühjahr 1619: Beide Seiten müssen ihren Kurs finden

Habsburg: ein „Hausstreich“

Wie standen die Dinge nach dem Fenstersturz in Wien? Matthias wurde von den Prager Ereignissen völlig überrascht und war überhaupt nicht kampfbereit. Was tun? Die Graue Eminenz an der Hofburg, Melchior Khlesl, plädierte für Verhandlungsversuche. Der designierte Nachfolger in Böhmen, Ferdinand, setzte hingegen von Anfang an auf eine militärische ‚Lösung‘. Um jene zu beschleunigen, ließ er Khlesl im Juli 1618 mit tätiger Mithilfe des spanischen Gesandten in Wien, Oñate, kurzerhand verhaften und nach Tirol deportieren. Es war im Grunde auch eine Entmachtung des alten, verbrauchten Kaisers Matthias, ein Staatsstreich (eigentlich „Hausstreich“), und jener Matthias, der einst, im Zuge des „Bruderzwists“, sukzessive Rudolf demontiert hatte, musste dem bösen Treiben resigniert zusehen. Wenige Monate danach ist er gestorben. Matthias war gewiss kein Kompromissler, aber nun übernahmen Männer das Ruder, die das gegenreformatorisch-zentralistische Programm mit ganz anderer Entschiedenheit durchzuziehen gedachten.

Zur Gegenseite! War man in Wien überrascht und gänzlich unvorbereitet, waren die Rädelsführer in Prag nach ihrem Coup unentschlossen. [<<78] Einigermaßen gezielt ging man gegen den Katholizismus in Böhmen vor – es gab dort ja katholische Adelige, nicht nur die Herren Martinic und Slavata, auch einige Städte, wie Budweis, Krummau, Pilsen waren katholisch und damit lästige Widerstandsnester. Am 9. Juni warfen die Direktoren die Jesuiten aus dem Land, noch im Hochsommer wurde Krummau angegriffen und unterworfen.

Die Stände: wenig konsequente Zurüstungen

Aber was wuchs da im positiven Sinne heran, nachdem man sich mit dem Landesherrn und der katholischen Minderheit im eigenen Land überworfen hatte? Zunächst nicht viel; man improvisierte, oder, eine Stilebene darunter, aber treffend: wurschtelte sich so durch. Es ist nur ein Symptom von vielen für die allgemeine Verwirrung, dass man sich nicht einmal auf einen Oberbefehlshaber einigen konnte, obwohl ja klar war, dass man auf eine militärische Auseinandersetzung mit Habsburg zusteuerte. Zunächst stellte sich der Anführer der Aktivisten vor 1618 und beim Fenstersturz, Graf Heinrich Matthias von Thurn, an die Spitze des Ständeheers. Doch setzten die Mitdirektoren offenbar kein großes Vertrauen in Thurns Fähigkeiten, denn sie verhandelten ihrerseits mit Friedrich von Hohenlohe wegen des Generalats. Jeder erwartete vom anderen, dass er sich unterordnete, am Schluss blieb nichts anderes übrig, als den Oberbefehl im Zweimonats-Rhythmus wechseln zu lassen: wahrlich keine Effektivität und Kontinuität gewährleistende Konstruktion!

Es operierte übrigens alsbald noch ein dritter Feldherr für die Böhmischen, sodass nun vollends keine einheitliche Linie mehr herzustellen war: Ernst von Mansfeld, der ein kleineres, zweitausend Mann starkes Infanterieregiment befehligte, das offiziell Friedrich von der Pfalz nach Böhmen entsandt hatte, tatsächlich freilich zur Hälfte vom – katholischen – savoyischen Herzog Karl Emanuel finanziert wurde, der sich (wenig realistische) Hoffnungen auf die böhmische und die Kaiserkrone machte. Die savoyischen Winkelzüge sind so bizarr und, ja – eben verwinkelt, dass wir uns hierein nicht vertiefen müssen. Wir merken auch so, welche Weiterungen sich da schon früh abzeichneten! Savoyen liegt bekanntlich nicht in Ostmitteleuropa. Friedrich von der Pfalz, der den Böhmischen Truppen überstellte, war kein Böhme, sondern Kurfürst des Reiches und Direktor der evangelischen Union. Auch Ernst von Mansfeld war kein Böhme, entstammte als illegitimer Spross der gleichnamigen deutschen Adelsfamilie. Er war [<<79] übrigens Abenteurer aus Passion, doch mit gutem Organisationstalent, und machte aus dieser Kombination das damals Beste: Kriegführen. Er sah das als seinen Beruf an, war Söldnerführer – von dem Schlag werden wir noch manche in den nächsten Kapiteln kennenlernen.

Die Stände: Verhandlungen mit Friedrich von der Pfalz

Im Lauf des Herbstes setzte sich in Prag allmählich auch unter den Gemäßigteren die Einsicht durch, dass nach dem Fenstersturz auf ein konstruktives Zusammenwirken mit Habsburg nicht mehr zu hoffen war. Ein fürstenfreies Staatswesen freilich vermochten sie sich nicht vorzustellen, nur eines unter einer anderen Dynastie (und natürlich mit mehr ständischer Libertät als unter Ferdinand). Freilich, auf welche Dynastie sollte man bauen? Wir wissen schon, dass der Herzog von Savoyen gern zugegriffen hätte. Der siebenbürgische Fürst Gabriel Bethlen stand zur Diskussion, chancenreicher Kurfürst Johann Georg von Sachsen – der es wohl geworden wäre, so er gewollt hätte. „Des Kaisers treugehorsamer Churfürst“ wollte, natürlich, nicht. So lief schließlich alles auf Friedrich V. von der Pfalz zu. Was sprach aus böhmischer Sicht für ihn? Man unterhielt schon lang rege Kontakte mit den Pfälzern, insbesondere mit dem pfälzischen Statthalter in Amberg, Christian von Anhalt; und Friedrich war Schwager des englischen Königs Jakob, man würde also mit ihm als Galionsfigur leicht internationale Hilfe für die böhmische Sache einstreichen können (so dachte man jedenfalls – eine verhängnisvolle Fehleinschätzung!). Seit November 1618 weilte ein Heidelberger Emissär, Achatius von Dohna, zwecks konspirativer Verhandlungen in Prag – man fädelte ein pfälzisches Königtum zunächst geheim ein, an den offiziellen Gremien vorbei, weil dort auch Ausgleichsbefürworter und Anhänger des Dresdner Kurfürsten saßen.

Im April 1619 besetzte ein Ständeheer unter Thurn Mähren (das sich abseits gehalten hatte, weil Karl von Zierotin davon überzeugt war, dass sich die Böhmischen ins Verderben stürzten), um sich dann nach Süden zu wenden. Thurns Truppen kamen rasch voran, näherten sich Wien. Warum übrigens diese imposanten Anfangserfolge fast aus dem Stand? Weil die österreichischen Habsburger schlechterdings über keine Truppen verfügten! Wir wissen schon, dass das Heerwesen ständisch war, gegen die Stände ließen sich diese Aufgebote nicht wenden. Die österreichischen Stände ob wie unter der Enns aber, zum Gutteil protestantisch wie die böhmischen, sympathisierten eher mit [<<80] ihren Glaubens- und Standesgenossen im anderen Landesteil als mit der wenig geliebten habsburgischen Herrschaft.

Habsburg: erste spanische Hilfen

Ferdinand musste sich vorerst mit Leihtruppen behelfen, die die Madrider Verwandten aus den habsburgischen Niederlanden (ungefähr das heutige Belgien) herüberschickten. Die mussten erst einmal den langen Anmarsch bewältigen und sich dann im Land zurechtfinden. Im Mai standen die Böhmischen vor den Mauern Wiens, Anfang Juni in den Vorstädten der habsburgischen Kapitale – doch zwangen schlechte Nachrichten von der Heimatfront zur Rückkehr nach Böhmen. Dort hatte nämlich der kaiserliche Oberbefehlshaber, Graf Karl Bonaventura von Buquoy, proständische Truppen unter Ernst von Mansfeld geschlagen. Spanische Truppen und päpstliche Gelder begannen zugunsten der Kaiserlichen zu wirken. Auch das waren beunruhigende Indizien für eine Ausweitung der böhmischen Affäre.

2.2.2 Sommer 1619 – Weichenstellungen hin zum großen Krieg

Die Weichen, die aus einer regionalen Krise einen großen Krieg gemacht haben, sind alle im Sommer 1619 gestellt worden. Bis in diesen Sommer hinein haben wir nichts als eine zeitübliche – wenn auch aus verschiedenen, schon gestreiften Gründen besorgniserregende – regionale Querele vor uns. Drei Weichenstellungen ließen sie indes zum europäischen Krieg eskalieren.

Confoederatio Bohemica

So mündete, erstens, ein Generallandtag der böhmischen Länder in Prag vom Juli 1619 in die Confoederatio Bohemica (deutsche Darstellungen titeln „Konföderationsakte“): Die Stände Böhmens, Mährens, Schlesiens, der Lausitzen paktierten miteinander und gaben sich in hundert Artikeln eine neue Verfassung, die libertär war und föderalistisch. Mit anderen Worten: In den einzelnen Landschaften wurde eine überragende Macht der jeweiligen Stände festgeschrieben; und diese Landschaften schlossen sich zwar zu einem Bündnis zusammen, doch unter Wahrung ihrer jeweiligen Unabhängigkeit: ein lockerer Zusammenschluss, man hat die Bündnisfälle (wann also einer dem anderen beizustehen habe) definiert und aufgelistet. Alle waren sie gleichberechtigt an der Generalversammlung, dem höchsten gesetzgebenden Organ, vertreten; Mähren, die Lausitzen, Schlesien würden also das Stigma der „Nebenländer“ verlieren. [<<81]

Die Macht des frei gewählten Königs – die Wenzelskrone wurde zur Wahlkrone der auf ewig konföderierten Länder erklärt – hat man auf die Exekutive eingeschränkt, er war der Generalversammlung rechenschaftspflichtig. War da eine ständische und föderative Staatsgründung im Gange, wie sie sich seit Jahrzehnten in den nördlichen Niederlanden abzeichnete, erneut auf Kosten der habsburgischen Composite Monarchy? Da die Konföderierten außerdem, in einer Art weiterem Bund neben dem engeren, mit den Ständen unter und ob der Enns paktierten, mussten die österreichischen Habsburger ihre Herrschaft insgesamt in Gefahr sehen. Damit war besiegelt, dass das Haus Habsburg mit allen Mitteln zurückschlagen würde.

Zumal sich noch ein neuer Verbündeter für die böhmischen Aufständischen gefunden hatte: Gabriel Bethlen, der Fürst von Siebenbürgen. Siebenbürgen betrieb traditionell eine Schaukelpolitik zwischen Habsburg und dem Osmanischen Reich. Sie sollte dem kleinen Fürstentum dabei helfen, eine recht weitgehende Selbstständigkeit zwischen den beiden Großreichen zu wahren. Gabriel Bethlen war ausgesprochen kriegerisch veranlagt, hatte seine Untertanen seit dem Regierungsantritt 1613 noch fast jeden Sommer irgendwohin in die Schlacht geführt; 1619 lieferte dafür die böhmische Rebellion einen willkommenen Anlass, zumal Gabriel Bethlen, es mag bei dieser Abenteurernatur überraschen, ein offenbar ausgesprochen frommer Calvinist war. Die Ungarn staunten nicht schlecht, als der „dunkelhäutige kleine Tartar“ (Cicely Veronica Wedgwood) im Juli 1619 bei ihnen auftauchte, doch schlossen sie sich ihm sogleich an, sie erhoben sich gegen die habsburgische Herrschaft. Also, auch das Königliche Ungarn, jener Grenzsaum, der Österreich vom Islam trennte, war nun aufständisch. Am 20. August unterzeichneten der Böhme Thurn und Gabriel Bethlen einen Militärpakt.

Wir können resümieren: Auch außerhalb der Confoederatio Bohemica, in anderen Landesteilen der Composite Monarchy der Habsburger, gab es starke Sympathien mit den Sezessionisten. Die Konföderationsakte allein aber hätte natürlich schon hingereicht, um das Gesamthaus Habsburg dazu zu animieren, mit allen Kräften dagegenzuhalten.

Friedrich von der Pfalz wird zum böhmischen König gewählt

Konföderationsakte, Juli 1619: Das war die erste wichtige Weichenstellung. Zweitens wählte die Ständeopposition im August 1619 Friedrich von der Pfalz zum neuen böhmischen König (weil er indes [<<82] nur einen Prager Winter erleben wird, werden ihn die Katholiken als „Winterkönig“ verspotten, und mit diesem ursprünglich abschätzig gemeinten Namen geht Kurfürst Friedrich V. dann schließlich auch in die Geschichte ein). Matthias war im Frühjahr gestorben, das Königtum des designierten Nachfolgers, Erzherzog Ferdinand, erklärten die Sezessionisten für verwirkt. Friedrich aber war Reichsfürst; als Kurfürst ein besonders wichtiger, „Säulen des Reiches“ wurden die Kurfürsten bekanntlich genannt, nannten sie sich selbst; und, wir wissen es ja schon: Friedrich war Direktor der Union von Auhausen!

Sein Gegenspieler Ferdinand wird Kaiser

Drittens wählten die Kurfürsten im selben August 1619 seinen Gegenspieler, Ferdinand, in Frankfurt zum neuen Reichsoberhaupt, übrigens einstimmig – sogar der Pfälzer gab seine Stimme dem Habsburger, weil sich momentan einfach keine Alternative abzeichnete, eine protestantische schon gar nicht. Ferdinand, der Erzfeind der böhmischen Rebellen, war nun also Oberhaupt des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation – wer immer es mit den böhmischen Insurgenten hielt, stellte sich gegen den Inhaber des vornehmsten Amtes der abendländischen Christenheit: ein eminenter psychologischer Nachteil für die böhmische und deutsche „Aktionspartei“, und innerhalb des Reichsverbandes nicht nur ein psychologischer. Sich gegen den obersten Lehnsherrn, den Kaiser, zu stellen, konnte nämlich als Felonie ausgelegt werden, als Bruch der vasallitischen Treuepflicht, und natürlich hat auch das potenzielle Verbündete des neuen Böhmenkönigs abgeschreckt. Umgekehrt war Ferdinand fest entschlossen, mit allen Mitteln zurückzuschlagen, die ihm sein Kaiseramt eintrug oder zu erschließen half. Nach diesen drei Weichenstellungen war die Chance, die regionalen Unruhen in Böhmen zu isolieren, vertan. Seit dem August 1619 war ein zumindest mitteleuropäischer Krieg vorprogrammiert.

2.2.3 Verbündete für Kaiser Ferdinand

Der Konflikt weitete sich nun rasch aus. Noch am Wahlort beriet der neue Kaiser mit den geistlichen Kurfürsten (also einem Teil seiner Wähler) über Maßnahmen gegen die Aufständischen und ihren neuen Anführer, den Pfälzer, sowie über die Rolle der Liga dabei; auf der Heimreise in München vorbeischauend, erkaufte er sich dort zu [<<83] einem hohen Preis militärische Unterstützung in Böhmen. Aber eines nach dem anderen!

Revitalisierung der Liga

Bestand die Liga nicht seit 1613, spätestens 1615 nur noch auf dem Papier? Man hatte sie kurz vor dem Wahltag revitalisiert, spät genug, aber damit stand immer noch nicht fest, dass sich diese wiederbelebte Liga in Böhmen engagieren würde. Maximilian von Bayern stellte sich demonstrativ störrisch. Dabei hat der Bayernherzog die Tragweite der böhmischen Erhebung rasch in voller Schärfe erkannt, übrigens sah er sie viel eindeutiger als die meisten modernen Forscher als konfessionell motiviert an. Aber in der Klemme saßen nun erst einmal die Habsburger. Maximilian wollte gebeten sein. Habsburger hatten ihm einst die unumschränkte Herrschaft über die Liga streitig gemacht, dafür mussten sie jetzt endlich büßen. Lang ließ er sie zappeln, lang feilschte man um den Preis. Den schließlich ausgehandelten Tarif legt der Münchner Vertrag vom 8. Oktober 1619 fest.

Münchner Vertrag: teuer erkaufte bayerische Unterstützung

Er zeigt, in welchen Nöten der Habsburger war, spiegelt die veränderten Machtverhältnisse im katholischen Lager wider. Hatte sich Maximilian einst in den Schmollwinkel zurückgezogen, weil man seine Dominanz im Bündnis durch ein drittes, habsburgisches Direktorium verwässert hatte, erhielt er nun die uneingeschränkte Führung verbrieft. Habsburg verpflichtete sich, ihm nicht in die Quere zu kommen, in ganz eindeutigen, drastischen Worten: Da ist die Rede von „plenarium Directorium Catholicae defensionis“ (Maximilian habe also, auf Deutsch gesagt, „voll und ganz das Direktorium der Liga“ inne), von „liberum et absolutum Catholicae defensionis Directorium“ (Maximilian leite die Liga „nach Belieben und absolut“). Um die lateinischen Zitate zu erläutern: „defensio catholica“ war ein damals geläufiger Ausdruck neben anderen für das, was heutige Darstellungen „Liga“ nennen. Einer evangelischen „Union“ die katholische „Liga“ gegenüberzustellen: das ist eine Konvention der modernen Forschung. Im Gegensatz zur bayerischen Lenkungsgewalt durchaus eingeschränkt war Maximilians Hilfsverpflichtung: Sobald – und nur insoweit – die zur Aufstellung eines stattlichen Heeres (man dachte an 18.000 Fußsoldaten und 2600 Reiter) benötigten Gelder von den Mitgliedern der erneuerten Liga aufgebracht sein würden und auch nur, insoweit diese Truppen nicht zur Verteidigung von Ligagebiet benötigt wurden, würde Maximilian Ferdinand in seinen Erbländern helfen. Der Kaiser [<<84] hatte alle über den Ligabeitrag und die bayerische Landesverteidigung hinausgehenden Unkosten Maximilians zu ersetzen; bis zur vollständigen Kostenerstattung sollte der Wittelsbacher territoriale Pfänder aus der habsburgischen Erbmasse erhalten. Auch etwaige bayerische Gebietsverluste waren dort, in Österreich, zu ersetzen.

Soweit der Münchner Vertrag. Damit aber immer noch nicht genug – zwei mündliche Verheißungen kamen hinzu. Erstens: sollte Maximilian im Zuge der bevorstehenden Kriegshandlungen Eroberungen innerhalb des Reichsverbandes machen, dürfe er diese behalten. Natürlich zielte dieses Versprechen vor allem auf pfälzisches Gebiet – mehr noch als auf die ferne Unterpfalz (also das Umfeld Heidelbergs) wohl auf die an Bayern grenzende Oberpfalz (also die Region um Amberg). Im Mai 1620 wurde jenes mündliche Versprechen in Schriftform gegossen.

Zweitens sagte der Kaiser dem Wittelsbacher die Kurwürde zu. Die pfälzische Kur würde auf ihn übertragen. Es gab alte Ansprüche – bei der Teilung des Hauses Wittelsbach in eine pfälzische und eine bayerische Linie durch den Hausvertrag von Pavia (1329) war eine Alternation der Kurwürde zwischen den beiden Linien vereinbart worden, doch hatte schon eine Generation später die Goldene Bulle (1356), das vor allem ‚Kurfürstenrecht‘ enthaltende erste Grundgesetz des Reiches, die Kur definitiv den Pfälzern zugesprochen. Die Münchner Ansprüche waren wenig tragfähig, indes über Generationen und Jahrhunderte publizistisch hochgehalten worden. Nun, da der Kaiser fast auf Gedeih und Verderb auf Münchner Hilfe angewiesen war, präsentierte man die nie vergessene offene Rechnung mit den pfälzischen Verwandten, der Kaiser hatte sie zu begleichen.

Die Kurtranslation setzte eine vorherige „Ächtung“ des Pfälzers voraus – denn man musste ihm die Kur ja erst einmal wegnehmen können. Wir kennen diese Rechtsfigur, die „Ächtung“, heute nicht mehr, sie galt auch damals als selten verhängte, besonders harte Strafe. Die Reichsacht schloss aus der Rechtsgemeinschaft des Reiches aus. Da der Geächtete nun also rechtlos war, konnte man sich an ihm und seinen (seitherigen) Besitzungen straflos vergreifen.

Wir merken schon jetzt, wie wichtig der Kaisertitel für Ferdinand gewesen ist: Nur das Reichsoberhaupt, also der oberste Lehnsherr, konnte ja einem Reichsfürsten unter dem Vorwand, dieser habe [<<85] die vasallitische Treue verletzt, also Felonie begangen, Land wegnehmen (um es anschließend Maximilian zuzuschanzen); nur als Reichsoberhaupt konnte Ferdinand in Aussicht stellen, die Reichsacht über den Pfälzer zu verhängen und so die Kur gewissermaßen vakant zu machen. Als habsburgischer Erzherzog, als abgesetzter Böhmenkönig hätte Ferdinand dem Münchner wenig bieten können; als Kaiser konnte er bedeutend mehr auf die Waagschale legen. Und das war nötig. Dieter Albrecht, ein Landeshistoriker, der sein Forscherleben dem Bayernherzog gewidmet hat, mutmaßte: „Ob sich Maximilian aus politischer und konfessioneller Solidarität auch ohne diese Zugeständnisse zur Hilfe bereitgefunden hätte, scheint fraglich.“ Sicher, Maximilian war Glaubens- und Gesinnungsgenosse Ferdinands, mit ihm verwandt, Studienfreund aus gemeinsamen Ingolstädter Tagen (beide waren durch die dortige jesuitische Kaderschmiede der Gegenreformation gegangen); aber Maximilian war auch gerissen wie kaum einer seiner Zeitgenossen. Und in München, im Herbst 1619, war er derjenige, der die Bedingungen diktieren konnte.

Kriegsverlängernde Effekte des Münchner Vertrags

Wie sind die Münchner Resultate zu beurteilen? Wir müssen zwischen den kurzfristigen und den langfristigen Auswirkungen unterscheiden. Zunächst einmal rettete der Münchner Vertrag Ferdinand. Sein Triumph in Böhmen ist ohne die revitalisierte Liga, ohne Maximilians Beistand schwer vorstellbar. Aber der Münchner Vertrag und die ihn flankierenden Versprechungen haben auch wesentlich dazu beigetragen, dass die Prager Auseinandersetzungen vom Frühjahr 1618 nicht in einen Fünf-, sondern in einen Dreißigjährigen Krieg mündeten. Es lag nun ein erster, großer Stolperstein auf dem – wie sich für diese leidgeprüfte Generation herausstellen würde: überaus langen und beschwerlichen – Weg zum Frieden.

Denn der Preis, den Maximilian verlangte, die pfälzische Kur und pfälzisches Gebiet, musste einen Friedensschluss nach der Entscheidung auf dem böhmischen Kriegsschauplatz ungemein erschweren, hat die Ausweitung des Krieges ins Reich hinein entscheidend befördert. Kein Mensch konnte ernsthaft erwarten, dass der Pfälzer, in Böhmen geschlagen, außer auf Böhmen gleich auch noch auf die Kur und Teile der Erblande seiner Dynastie verzichtete. Er würde also weiterkämpfen, an antibayerischen, antiligistischen Bündnissen [<<86] schmieden, hatte ja, wenn die Münchner Vereinbarungen einmal eingelöst waren, fast nichts mehr zu verlieren. Es war und ist selten ein Zeichen kluger Politik, sich Gegner zu schaffen, die nichts mehr zu verlieren haben. Und wo nur würde man, falls die Protestanten und mit ihnen die Pfälzer doch wieder emporkämen, also bei einem für die katholische Seite nicht so günstigen Kriegsverlauf, andere Entschädigungen für Maximilian finden? Der Münchner Vertrag hat, indem er Maximilian ein stattliches Stück nicht aus dem böhmischen Kuchen, sondern aus den Kerngebieten des Reiches zuschanzte, entscheidend zur Ausweitung und zur Chronifizierung jenes Krieges beigetragen, der ja als regionale Affäre begonnen hatte.

Madrid nimmt den Zweifrontenkrieg in Kauf

Neben bayerischer Hilfe konkretisierte sich, freilich ähnlich langsam, spanische. Madrid beschloss, im Interesse des Gesamthauses auch im Reich aktiv zu werden. Warum auch? Weil absehbar war, dass es 1621 in den Niederlanden wieder losgehen würde. Seit Jahrzehnten versuchten ja die nördlichen Provinzen um Holland, vom spanischen Zentralismus und von der spanischen Inquisition loszukommen (Achtzigjähriger Krieg, 1568–1648, er wurde schon gestreift). Man hatte 1609 nach langen blutigen Kriegsjahren einen Waffenstillstand vereinbart, aber der lief 1621 aus. Eigentlich hatte sich Madrid ganz auf diesen Kriegsschauplatz konzentrieren wollen. Doch jetzt waren die österreichischen Verwandten in Bedrängnis, so eklatant, dass darunter die Stellung des Gesamthauses in Europa leiden konnte. Schweren Herzens nahm man in Madrid einen Zweifrontenkrieg in Kauf, sprich, neben der präsumtiven niederländischen Front eine am Mittelrhein; während sich die österreichischen Habsburger und die Liga Böhmens annehmen sollten, würde Spanien, zur Entlastung, im Westen des Reiches gegen die rheinpfälzischen Erblande Friedrichs losschlagen. Der Zeitpunkt hierfür war allerdings vorerst noch umstritten. Aber prinzipiell stand eine aktive, direkte spanische Unterstützung für Ferdinand im Herbst 1619 fest. Zwanzigtausend Mann wurden dafür bereitgestellt und der vielleicht beste Feldherr, den Madrid aufzubieten hatte: Ambrogio di Spinola.

Blicken wir zurück! Ferdinands Lage hat sich im Herbst 1619 entscheidend verbessert, dank zweier Hilfszusagen: aus Madrid und vom mächtigsten katholischen Reichsstand, Bayern. Im Schlepptau [<<87] des Letzteren würden zudem fast alle anderen katholischen Reichsstände mitmachen, als Ligamitglieder. Mit der Liga aber war das Reich involviert!

2.2.4 Verbündete für Friedrich von der Pfalz?

Als der Kurpfälzer Friedrich im Herbst 1619 seine Residenzstadt Heidelberg verließ, gab es ergreifende Szenen. Augenzeugen berichten, zahlreiches Volk habe am Straßenrand gewartet, gewinkt – und in Strömen geweint. Böse Vorahnungen? Friedrich selbst sowie seine ehrgeizige Frau, eine Tochter des englischen Königs Jakob, vergaßen die Szenen wohl spätestens nach der Ankunft in Prag: pompöse Königskrönung, Fest auf Fest folgt, doch bleiben der frischgebackene König und der quasi importierte Hof den Einheimischen fremd.

Friedrich und seine Entourage verstanden nicht die Landessprache, die Verwaltung lief in den alten Händen weiter. Die pfälzische Importware hatte wenig Einblick und kaum Einfluss auf die täglichen Geschäfte. Politisch unklug, unsensibel – freilich: Wir befinden uns eben im Konfessionellen Zeitalter! – die rücksichtslose Calvinisierung der königlichen Patronatspfarreien; und dann erst der Bildersturm im Prager Veitsdom, der Grablege der Böhmenkönige und der letzten Kaiser! Was Jahrhunderte an reicher und hochstehender Kunst hineingeschafft hatten, wurde nun auf einen Schlag, rechtzeitig vor Weihnachten 1619, entfernt. „Bapst und Luther die Bilder leidn,/ Calvinus sagt: man soll sie meidn“: So hat ein wohl 1619 gedrucktes Flugblatt die Positionen der drei Konfessionen zur Visualisierung von Glaubensinhalten holprig auf den Reim gebracht. In der Tat: Zwar waren alle evangelischen Strömungen, als Bewegungen „des Worts“, sinnenskeptischer als die katholische Kirche; doch hatte Luther, anders als Calvin, die rabiate Entleerung übernommener Kirchen von jeglichem Bildschmuck abgelehnt; calvinistische Kirchen hingegen wurden konsequent in Hörsäle umgewandelt, nichts sollte von der Verkündung „des Worts“, von der Predigt, ablenken. Auch den Veitsdom hat man nun also ‚gereinigt‘. Die meisten Prager waren entsetzt. Pfälzer und Böhmen wurden nicht richtig warm miteinander, es breitete sich das beunruhigende Gefühl aus, irgendwie einem Missverständnis aufgesessen zu sein. [<<88]

Keine Unterstützung aus England

Vielleicht noch schlimmer war, dass Friedrich mit seinen Bündnissondierungen nicht recht vorankam. Frankreich war noch immer mit sich selbst beschäftigt, hielt sich heraus. Das war vorhersehbar gewesen. Aber auf den Schwiegervater in London hatte Friedrich fest gerechnet. Es war eine böse Selbsttäuschung! Knapp und pointiert formuliert, suchte König Jakob I. zeitlebens in der Außenpolitik nicht mehr als eine unverbindliche, sich gleichsam im Atmosphärischen erschöpfende Freundschaft mit jedermann – und vor allem seine Ruhe. Es war eine „policy of unadventurous and inoffensive goodfellowship“ (Maurice Lee Jr.).

Weil konfliktscheu, wollte Jakob keine Kriege. Er sei notorisch „anxious for the peace of the world“, beobachteten die Zeitgenossen, sei „naturally inclined to peace“. Das könnte heute ja an sich für diesen Monarchen einnehmen; die damaligen politischen Mitspieler schlossen aus so dezidierter Friedensliebe auf schlimme charakterliche Defizite: „involved in his extreme irresolution“, scheue Jakob außenpolitische Konflikte „wegen seiner Schwäche“ und „Nachlässigkeit“, weil er sich ohnehin „den Geschäften nicht gewachsen fühlt … und so glaubt er nun, während des Friedens könne er … seine Fehler leichter verdecken, als im Kriege, und dann seiner Natur gemäß in aller Freiheit der Ruhe und den Vergnügungen leben“. Frieden besaß damals eben keinen moralischen Bonus vor dem Krieg!

Jakob wollte Konflikten aus dem Weg gehen, schon gar solchen mit der katholischen Leitmacht Europas, Spanien. Ein von Ehebanden stabilisiertes enges Einvernehmen zwischen London und Madrid schien ihm am besten geeignet, um Europa zu befrieden und ihn selbst als großen Friedensstifter dastehen zu lassen.

Weil konfliktscheu, wollte Jakob Frieden. Er wollte aber schon gar keinen Konfessionskrieg: „I will never allow in my conscience that the blood of any man shall be shed for diversity of opinions in religion.“ Und der König verabscheute jedes Anzeichen von Rebellion. Dem Untertanen ziemte bedingungsloser Gehorsam, auch einem untauglichen, auch einem ketzerischen König gegenüber. Jakob erklärte sich dem Unterhaus gegenüber einmal zum „absolute king“, ein andermal erklärte er: „Kings are not only God’s lieutenants upon earth, and sit upon God’s throne, but even by God himself are called Gods“ – Könige würden sogar von Gott selbst [<<89] Götter genannt! Jakob war ein Exponent des Gottesgnadentums und des Frühabsolutismus. Wir Heutigen können neunmalklug analysieren, warum der englische König nicht zum Partner der böhmischen Aufständischen taugte. Damals wollte man an manchen evangelischen Residenzen allzu lang nicht sehen, was nicht sein durfte. Schwiegerpapa Jakob wurde zur schweren Enttäuschung für den Kurpfälzer.

Kursachsen unterstützt Ferdinand

Und die evangelischen Reichsstände? Wenig zu erwarten war vom Renommiertesten, vielleicht überhaupt Wichtigsten: Kursachsen. Wir wissen schon, dass sich die Dresdner Kurfürsten sorgsam an der Hofburg orientierten und dass aus dieser betont kaisertreuen Haltung unter den Bedingungen des grassierenden Konfessionsstreits eine faktisch prokatholische Reichspolitik resultierte: „politice seint wir Bäpstisch“! Die Dresdner beurteilten die böhmischen Unruhen ganz anders als die Münchner, nämlich als genuin politischen Streit, freche Insubordination, dreiste Aufmüpfigkeit. Die religiösen Argumente der Aufständischen seien nur vorgeschoben, machten sich die Dresdner weis. Man hat das tatsächlich so gesehen, war subjektiv ehrlich dieser Ansicht, aber natürlich legte eine solche Einschätzung schon auch die sächsische Staatsräson nah – denn so kam man bequem und ohne Gewissensbisse darum herum, den Glaubensverwandten im nahen Böhmen zu Hilfe zu eilen. Das stand in Dresden keine Sekunde zur Diskussion, erwägenswert schien lediglich, ob man geradewegs der Gegenseite helfen oder aber erst einmal den Vermittler mimen sollte. Eine Zeit lang Letzteres; als das wenig fruchtete, Versuche der Deeskalation nicht griffen, schlug man sich auf die Seite Habsburgs – als evangelischer Reichsstand!

Freilich stellten auch die Dresdner, wie die Münchner, ihre Bedingungen. Einmal hatten sie konfessionspolitische Gegenforderungen: Kaiser und katholische Reichsstände hätten den Reichsständen des Obersächsischen und des Niedersächsischen Reichskreises den ungestörten Besitz evangelisch und weltlich gewordener einstiger Hochstifte zuzusichern – müssten hier also den Status quo akzeptieren, unerachtet aller um den Geistlichen Vorbehalt von 1555 kreisender Auslegungsstreitigkeiten. Mit gewissen Einschränkungen wurde diese Zusage im März 1620 erteilt: Die evangelischen Inhaber einst geistlicher Fürstentümer würden von katholischer Seite nicht gewaltsam verdrängt, sofern [<<90] sie sich dem Kaiser gegenüber loyal verhielten, ohne dass man damit ausdrücklich die Rückforderung auf dem Rechtsweg (das wird 1629 noch wichtig werden!) für alle Zeiten für aufgegeben erklärte.

Zweitens sagte Ferdinand den Ersatz aller Kriegskosten zu; zur Sicherung dieses Versprechens sollten vorerst die Lausitzen an Kursachsen verpfändet werden, weitere Gebietsgewinne wurden etwas vager in Aussicht gestellt. Das erinnert an den Münchner Vertrag mit Maximilian. Im Gegenzug versicherte Johann Georg von Sachsen, was in Böhmen vorgehe, sei eine Verletzung des Landfriedens, man werde dem Kaiser dagegen beistehen. Es war ein diplomatischer Triumph für Kaiser und Liga, militärisch zahlte es sich noch nicht sogleich aus, weil sich Zwistigkeiten über die Angriffsziele einstellten. Schließlich marschierten sächsische Truppen in Ober- und Niederlausitz ein, sie näherten sich gewissermaßen von Norden dem Aufstandsherd, aber erst, nachdem die Ligatruppen ihren Siegeszug im Osten schon begonnen hatten. Wahrscheinlich waren die politischen und gleichsam psychologischen Vorteile der kaiserlichen Allianz mit dem renommierten evangelischen Reichsterritorium gravierender als die unmittelbar militärischen.

Auswirkungen der prokaiserlichen Haltung Dresdens

Wie ist die Dresdner Haltung zu beurteilen? War es eine vorwärts weisende, weil sich von konfessionellen Gesichtspunkten emanzipierende Politik? Oder aber eine, die uralt aussah, weil sie gewissermaßen ‚vorkonfessionell‘ war, nicht zur Kenntnis nahm, dass sich mit der konfessionellen Polarisierung die Rahmenbedingungen im Reich geändert hatten? Reicht für eine positive Beurteilung, dass der Judaslohn (also die Lausitzen) am Ende bei Kursachsen bleiben wird wie die Oberpfalz und der Kurhut bei Maximilian von Bayern?

Dagegen ist zu verrechnen, dass die reichspolitischen Wirkungen des Dresdner Kurses problematisch gewesen sind. Unterminierten die Sächsischen nicht die Voraussetzungen ihres eigenen reichspolitischen Programms? Dieses wird in einer monografischen Untersuchung der Dresdner Politik jener Jahre so auf den Punkt gebracht: „Wiederherstellung des Konsenses“ (Frank Müller). Ein solcher „Konsens“ freilich hätte sich allenfalls zwischen zwei gleich starken Lagern austarieren lassen. Die Dresdner aber störten das Gleichgewicht notorisch, weil sie dem ohnehin Stärkeren (nämlich der katholischen Liga und der Weltmacht Habsburg) halfen. Sie werden sich auch nach dem Ende [<<91] der Union, die ganzen Zwanzigerjahre hindurch, allen Versuchen verweigern, ein reichspolitisch betont vorsichtiges Nachfolgeprojekt, eine lutherische Friedens- und Freiheitspartei, eine Vereinigung zum Schutz des bedrängten Protestantismus und teutscher Libertät auf die Beine zu stellen. Damit aber erschwerten die Dresdner eine reichsinterne Lösung, trieben sie die evangelische „Aktionspartei“ geradezu in die Arme immer neuer auswärtiger Verbündeter. Die sächsische Reichspolitik provozierte gerade jene ausländische Einmischung, die sie verhindern wollte. Sie wirkte im Endeffekt polarisierend. Aus reichspatriotischer Warte „Kriegsschuld“ zumessend, darf man also nicht einzig und allein den allzu gerissenen Bayernherzog ins Visier nehmen.

Die Union ist in keiner guten Verfassung

Dass sich die Dresdner nicht auf die Seite des Pfälzers schlagen würden, konnte niemanden wirklich überraschen. Und die Union? Wir wissen schon, dass sie sich in keiner glänzenden Verfassung befand, als sich die böhmischen Spannungen zuspitzten. In Norddeutschland hatte sie, auch wegen der demonstrativ ablehnenden Haltung Dresdens, nie Fuß fassen können; Kurbrandenburg hatte sich schon vor dem Ablauf der in Auhausen vereinbarten ersten Dekade des Bündnisses faktisch verabschiedet. Auch, dass das Gründungsmitglied Pfalz-Neuburg nicht mehr dabei war, wissen wir bereits. Nicht mehr recht bei der Sache waren ferner die – reichspolitisch besonders vorsichtigen – Reichsstädte. Seit den offensiven elsässischen Truppenoperationen von 1610 trauten sie dem pfälzischen Unionsdirektorium nicht mehr. Und 1621 würde das Bündnis ja ohnedies auslaufen.

Also, die Union war fast schon in der Auflösung begriffen, als die böhmischen Ereignisse schreckliche Gefahren heraufzubeschwören, aber auch schwindelerregende Chancen zu eröffnen schienen. Wie sollte man sich verhalten? Nachdem sich die Aufregung über den Coup von Udenheim gelegt hatte und als man deshalb, seit dem Herbst 1618, endlich aufmerksam nach Böhmen blickte, dominierten eindeutig konfessionelle Deutungsmuster.

Es dominiert die konfessionelle Lesart der böhmischen Vorgänge …

Die Unionsfürsten sympathisierten nicht etwa mit einem von seinen Untertanen bedrängten hochadeligen Standesgenossen, sie sympathisierten mit ihren aufbegehrenden Glaubensgenossen. Am Rothenburger Unionstag im Oktober 1618 war der Diskurs nach Ausweis des Votenprotokolls vollständig religiös durchtränkt. Der [<<92] badische Markgraf Georg Friedrich beispielsweise wies wortreich nach, dass „das Babstumb vom Teufel herkomme, der ein Mörder und Lügner“ sei. Die Weltläufte wurden „alwegen erger“, die apokalyptische Endzeit scheine anzubrechen. Sein konkretester Ratschlag – wohlgemerkt nicht vor einem Theologenzirkel, sondern vor Fürstenkollegen und Diplomaten – lautete so: „in die Ruten zufallen, mit abstellung Prachts unbilligs“. Er empfahl also Bußübungen, um Gott gnädig zu stimmen. Wir dürfen uns die damaligen Politiker nicht zu modern malen. Nahezu alle Rothenburger Voten legten sich ausdrücklich darauf fest, dass man mit einer „religion sach“ konfrontiert sei.

… doch ist die große Mehrzahl nicht zum Hazardspiel bereit

Und doch eilten die Auhausener nicht blindlings zur pfälzischen Fahne. Es mag erstaunen, dass die Unionshöfe so eindeutig mit den böhmischen Separatisten sympathisierten und sich dem böhmischen Abenteuer ihres pfälzischen Direktors gegenüber doch ‚nur‘ auf eine Position zurückzogen, die das 19. Jahrhundert als wohlwollende Neutralität etikettiert hätte. Die Unierten versuchten, Friedrichs pfälzische Erblande zu decken und, so es ohne große Konflikte abging, katholische Truppendurchmärsche nach Osten zu blockieren, engagierten sich aber nicht selbst militärisch in Böhmen. Warum nicht? Das tief und ehrlich empfundene Mitgefühl mit den Glaubensgenossen in Böhmen war zu verrechnen mit oft geringen eigenen Mitteln – die Union bestand ja nach dem Ausscheiden Brandenburgs ausschließlich aus ziemlich kleinen und ganz kleinen Territorien – und nicht selten ferner mit einer exponierten geostrategischen Lage. Mancher schreckte auch davor zurück, den definitiven Bruch mit dem Kaiser, immerhin also dem ideellen Oberhaupt des christlichen Abendlandes und dem obersten Lehnsherrn, zu riskieren.

So sympathisierten denn die Unionshöfe zwar mit den böhmischen Widerständlern, aber sie sprangen ihnen mehrheitlich nicht entschieden bei, aus einem Gefühl der Schwäche heraus, das man nicht aus der sicheren Distanz von vierhundert Jahren verspotten sollte, zumal wir uns daran erinnern müssen, dass der Bundeszweck für die meisten Mitglieder der Union immer ein strikt defensiver gewesen war. Der kühne Griff nach Böhmen überstieg einfach den politischen Horizont eines Grafen von Öttingen oder eines Magistrats von Isny. Es wird sich nie wissenschaftlich beweisen lassen, aber viel spricht dafür, dass dem Pfälzer nur rasche durchschlagende Erfolge zur Unterstützung [<<93] auch aus dem Reich heraus hätten verhelfen können. Nur so hätte er die Zweifelnden mit sich fortreißen können. Misserfolge waren, wie die Dinge nun einmal standen, unverzeihlich.

Friedrich von der Pfalz hatte sich in einen Krieg gestürzt, von dem er wissen musste, dass er nicht der der Unionsmehrheit sein konnte. Für diejenigen, die keinen Totalumbau der Reichsverfassung wünschten, noch nicht einmal ein protestantisches Kaisertum, für diejenigen, denen der Kaiser, wiewohl Partei, doch so viel Nimbus hatte, dass sich dauerhaft gegen ihn zu stellen („ungehorsam“ zu sein!) schwer erträglich schien, für diejenigen, die Sicherheit in den süddeutschen Kerngebieten des Reiches, aber keinen europäischen Glaubenskrieg gewinnen wollten, war das böhmische Abenteuer ein Wagnis, das man im ersten Taumel, berauscht von der Größe der historischen Stunde, berauscht von den vagen, doch glänzenden Chancen, die sich zu bieten schienen, vielleicht absegnen konnte – doch kaum bei gründlichem Nachdenken. Rasche durchschlagende Erfolge Friedrichs hätten den zögernden Rest vielleicht mitreißen können. Doch solche blieben aus. Man hatte genügend Zeit, sich, wieder ernüchtert, klarzumachen, dass kein Konsens über die Kriegsziele bestand, dass der Krieg des Winterkönigs nicht der der Union war.

Die Vorgeschichte des Ulmer Vertrags

Die Wege trennten sich im Sommer 1620. In Ulm war ein Unionstag angesetzt. Bei Ulm standen sich Unionstruppen und quantitativ wie qualitativ überlegene der Liga gefechtsnah gegenüber – würde sich Maximilian, wie einst Donauwörth, nun Ulm greifen? Von Westen, besonders vom Oberrhein her strömten für Ferdinand geworbene Truppenkontingente. Die Auhausener sahen sich in einer verzweifelten Situation, nur eines würde helfen: der erhoffte, der einkalkulierte Beistand des westeuropäischen Auslands. Die Union hatte in ihren ersten Jahren, außer dem uns schon bekannten Vertrag von Schwäbisch Hall mit Heinrich IV., ferner Allianzverträge mit den Generalstaaten (so hieß die zentrale Ständeversammlung der separatistischen niederländischen Nordprovinzen) sowie mit dem englischen König Jakob abgeschlossen. Der ‚Macher‘ hinter diesen Verträgen war ein württembergischer Hofrat gewesen: Benjamin Bouwinghausen. Der heute vollkommen vergessene Mann war für die Zeitgenossen neben Christian von Anhalt der bedeutendste evangelische Politiker im Reich; eine französische Gesandtschaft, von der wir gleich noch [<<94] hören werden, berichtete nach Paris, dieser Bouwinghausen sei „le plus intelligent“ von allen Unionspolitikern und „le plus hardi en ses conceptions“: Er sei der Intelligenteste von allen Auhausenern und ihr konzeptionellster Kopf. Er also sollte in Den Haag, London und Paris sondieren, ob man dort vorhatte, die Union zu retten.

Es war ein denkwürdiger Tag, an dem Bouwinghausen Stuttgart verließ – denn dass er auf die Fragen, mit denen er sich auf seinen langen Weg machte, keine befriedigenden Antworten erhielt, hat Geschichte gemacht: hat Bouwinghausen zur Revision seiner Außenpolitik, die Union in die diplomatische Unterwerfung von Ulm und Friedrich von der Pfalz ins militärische Fiasko am Weißen Berg getrieben.

Den Vertretern der Generalstaaten ließen sich lediglich gewisse Geldzusagen abringen, gegen die eindringliche Mahnung, alles zu unterlassen, was nach Offensive aussehen könne. Man müsse äußerste Vorsicht walten lassen. In London ging der Emissär König Jakob mit seinem Drängen auf eine Entscheidung – wie sehr hasste Jakob Entscheidungen! – so auf die Nerven, dass „God’s lieutenant“ schließlich regelrecht die Flucht ergriff, hektisch von Landsitz zu Landsitz jagte, Bouwinghausen stets hinterher: ein skurriler Pendelverkehr! Es war eine Groteske; dreimal sandte Bouwinghausen das Abschiedsgeschenk des Königs zurück – eigentlich ein diplomatischer Eklat! Als es ihm wieder zugestellt wurde, schenkte er es seiner Londoner Wirtin: Von diesem König wollte er nichts annehmen. Tief deprimiert reiste Bouwinghausen nach Frankreich weiter. Dort dachte man nicht daran, dem vermeintlich wankenden Habsburg vollends den Todesstoß zu versetzen, noch hatte nicht Richelieu das Sagen; man erwog vielmehr ernsthaft, den Habsburgern mit Truppenmacht beizuspringen, aus konfessioneller Solidarität und weil ein evangelischer Sieg das europäische Gleichgewicht störe. Man schätzte die Gewichte falsch ein und legte sein Pfund auf die schwerere Waagschale.

Waffenstillstand mit der Liga

Am Ende musste Bouwinghausen froh sein, dass Paris statt Soldaten nur Diplomaten ins Reich sandte – eine hochrangig besetzte Ambassade mit mehrhundertköpfigem Gefolge. Sie sollte eigentlich von Unionshof zu Unionshof ziehen, ließ sich aber von Bouwinghausen nach Ulm umdirigieren: sein einziger, ein in seinen Augen bescheidener Erfolg. Am Ulmer Unionstag redeten die Ambassadeurs auf die versammelten Unierten ein, die Waffen zu strecken; gäben [<<95] sie nicht auf der ganzen Linie nach, erachte sie Paris als „promoteurs d’une guerre iniuste“ (als Anstifter eines ‚ungerechten Krieges‘, vgl. zu dieser Denkfigur Kap. 5.2). Wer wollte es den Auhausenern übel nehmen, dass sie am Ende nicht Krieg mit Wien, Madrid und Paris auf einmal haben wollten! Also Waffenstillstand mit der Liga, im Ulmer Vertrag vom 3. Juli 1620. Nach der Unterzeichnung zogen die Auhausener ihre Truppen vereinbarungsgemäß von der bayerischen Grenze ab. Maximilian nutzte das, um das Ligaheer ostwärts nach Böhmen hinein zu verschieben – was er zuvor stets abgelehnt hatte, weil er Land und Leute nicht unbewaffnet lassen könne, wenn der Feind „am ruggen“ stehe. Dort stand er nun nicht mehr, der Ulmer Vertrag ist die diplomatische Voraussetzung für den militärischen Triumph am Weißen Berg.

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555 str. 9 ilustracji
ISBN:
9783846345559
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Bookwire
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